94  III.  Kapitel.  Die  Kartell-  und  Trustbewegung.

zwar  auf  Grund  von  Schnittpunkten.  Die  verbundenen  Werke
erhalten  die  gleichen  Durchsehnittspreise  ab  Schnittpunkt.

Die  Organe  desHalbzeugverbandessind  dieHauptversammlung,
der  Vorstand  und  die  Verkaufsstelle.  Zu  den  wesentlichsten  Befugnissen
  der  Hauptversammlung  gehört  die  Festsetzung  des  Zeitraumes,
  für  welchen  verkauft  werden  darf,  und  die  Festsetzung  der
Preise.  Der  Vorstand  besteht  aus  dem  Vorsitzenden  und  dessen
Stellvertreter  sowie  aus  sechs  Mitgliedern  bezw.  deren  Stellvertretern.
  Dem  Vorsitzenden  liegt  die  allgemeine  Leitung  des
Verbandes  ob.  Die  Verkaufsstelle  erhält  ihre  Weisungen  von
der  Hauptversammlung  bezw.  dem  Vorstand.  Sie  vermittelt
den  Verkauf  der  Produkte  der  einzelnen  Mitglieder  nach  Mabßgabe
  der  ihr  erteilten  Weisungen  und  der  oben  dargelegten
Grundsätze.  Um  die  Erfüllung  der  übernommenen  Verpflichtungen
  zu  sichern,  hinterlegt  jedes  Mitglied  des  Verbandes  eine
Kaution  in  Wechseln.  Die  Höhe  der  Strafen  wegen  Zuwiderhandlungen
  gegen  die  Vertragsbestimmungen  wird  je  nach  dem
Umfange  der  Vertragsverletzung  durch  die  Hauptversammlung
bestimmt.  Alle  aus  Anlaß  des  Kartellvertrages  etwa  entstehenden
  Streitigkeiten  sowohl  der  Mitglieder  unter  einander  als  auch
der  Mitglieder  und  des  Verbandes  werden  mit  Ausschluß  des
Rechtsweges  durch  ein  Schiedsgericht  endgültig  entschieden.  —
Die  Tätigkeit  des  Halbzeugverbandes  hat  eine  steigende  Tendenz
der  Halbzeugpreise  (vergl.  Tabelle  Heft  5,  S.  139)  und  die  Erhöhung
  der  Spannung  zwischen  Flußstabeisen  und  Thomasknüppel
(Heft  6,  S.  495—  496)  zur  Folge  gehabt.  Dies  hat  nun  die  wirtschaftlichen
  Gegensätze  zwischen  den  gemischten  und  reinen
Walzwerken  nur  noch  gesteigert.  Infolgedessen  haben  42  reine
Walzwerke  sich  zur  Wahrung  ihrer  Interessen  gegen  den  Halbzeugverband
  vereinigt.  Insbesondere  erachten  sich  diese  durch
die  billige  Ausfuhr  des  Halbzeuges  für  geschädigt,  wogegen  sie
sich  nur  auf  dem  Wege  entsprechender  Gregenorganisation  schützen
zu  können  glaubten.

Die  neueste  Erscheinung  auf  dem  Gebiete  der  deutschen
Eisenindustrie  ist  die  im  Jahre  1904  entstandene  Stahlwerksverband-Aktiengesellschaft
  in  Düsseldorf,  welche  die
Eisenindustrie  in  den  erwähnten  drei  Produktionsstadien,  also  auch
in  horizontaler  Richtung,  umfaßt  und  mehrere  Kartelle,  so  auch
den  Halbzeugverband,  in  sich  aufgenommen  hat.  Die  Organi-