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sation  beruht  einerseits  auf  einem  Vertrag  der  31  Stahlwerke,
andererseits  auf  den  Verträgen,  welche  der  Verband  mit  seinen
Mitgliedern  abschloß,  laut  welchen  die  Aktiengesellschaft  die
Produktion  ihrer  Mitglieder  verkauft.  Die  Organe  des  Verbandes
sind  die  Generalversammlung,  der  Beirat  und  die  Direktion;
ihnen  steht  die  Aktiengesellschaft  mit  ihren  gesetzlichen  Organen
gegenüber.  —  Der  Kartellvertrag  ist  per  ı.  März  1904  bis  30.
Juni  1907  abgeschlossen,  wird  aber  in  Ermangelung  von  vorhergehender
  halbjähriger  Kündigung  auf  weitere  5  Jahre,  also  bis
30.  Juni  ı9ı2  verlängert.  —  Die  dem  Stahlwerkverband  angehörenden
  Werke  produzieren  jährlich  7900000  t  Rohstahl,  während
  die  ganze  Stahlproduktion  Deutschlands  im  Jahre  1903
8801515  t  betrug.  Die  syndizierten  Erzeugnisse  sind  sämtliche
Walzprodukte.  Dieselben  werden  in  2  Klassen  eingeteilt,  die
erste  enthält  die  Halbfabrikate,  Eisenbahnmaterial  und  Träger,
die  zweite  Klasse  sämtliche  übrigen  Walzprodukte.  Der  Verkauf
  der  zur  ersten  Klasse  gehörigen  Produkte  geschieht  durch
den  Stahlwerksverband  selbst,  bei  den  anderen  werden  die  Bestellungen
  verteilt.  —  Das  über  die  Verrechnungspreise  erreichte
Plus  wird  den  Verbandsmitgliedern  zu  gute  geschrieben.

Der  Stahlwerksverband  bedeutet  eigentlich  eine  Vereinigung
von  verschiedenen  Fabrikationszweigen  der  Eisenindustrie  In
dieser  Beziehung  weist  er  gewisse  Ähnlichkeiten  mit  dem  amerikanischen
  Stahltrust  auf,  ohne  jedoch  die  sich  ihm  anschließenden
Unternehmungen  zu  verschlingen.  Er  trachtet  —  wie  dies
Dr.  Völcker  ausführt!)  —  seine  Politik  mit  jenen  Kartellen  in
Einklang  zu  bringen,  welche  im  Produktionsprozeß  der  Eisenindustrie
  vorausgehen  oder  folgen,  er  trachtet  ferner  die  Preise
der  Stahlprodukte  in  einer  Höhe  zu  erhalten,  welche  in  richtigem
Verhältnis  mit  dem  Preise  des  Rohmaterials  steht.

Durch  die  Tätigkeit  des  Stahlwerksverbandes  hat  der  Export
in  Halbzeug  abgenommen,  bei  Röhren,  Draht  und  bei  Erzeugnissen
  der  Kleinindustrie  zugenommen.  Trotzdem  sind  auch  nach
Gründung  des  Stahlwerksverbandes  Klagen  gegen  denselben
erhoben  worden,  insbesondere  wegen  zu  hoher  Halbzeugpreise
für  den  Inlandgebrauch  und  wegen  Verweigerung  jeder  Ausfuhrvergütung
  an  indirekte  Halbzeugverbraucher.  Die  Situation

1)  Vergl.  den  ausgezeichneten  Artikel  des  Regierungsrats  Völcker,  Syndikus
des  Verbandes,  Revue  Economique  Internationale,  Jahrgang  1904,  IH.  Bd.  S.  725.