102  III.  Kapitel.  Die  Kartell-  und  Trustbewegung.

Druckpapier  jeder  der  syndizierten  Fabriken  für  einen  bestimmten
Zeitraum  ermittelt.  Die  Gesamtquote  bildet  die  Grundlage  für
sämtliche  Verrechnungen  unter  den  Gesellschaftern.  Es  ist  auch
für  eventuelle  prozentuale  Einschränkung  des  Kontingents  gesorgt,
und  diejenigen  Kartellmitglieder,  die  wegen  Mangel  an  Aufträgen
in  der  Produktion  zurückgeblieben  sind,  erhalten  eine  Vergütung
von  2  M.  per  Meterzentner.  Bei  der  Preisfestsetzung  seitens  des  Syndikats
  sind  zweierlei  Preise  zu  unterscheiden:  die  Verrechnungspreise
  und  die  Verkaufspreise.  Da  der  Verrechnungspreis  den
Syndikatsmitgliedern  unter  allen  Umständen  gezahlt  werden  muß,
so  hat  er  den  Charakter  eines  Minimalpreises.  Der  Gewinn  der
Gesellschaft  wird  nach  den  notwendigen  Abschreibungen  !/,  jährig
den  Gesellschaftern  ausbezahlt.  Der  Verkauf  erfolgt  durch  das
Syndikat,  welches  Verkaufsstellen  und  Filialen  errichtet  hat.
Sämtliche  Syndikatsmitglieder  überweisen  alle  nach  der  Errichtung
  der  Gesellschaft  bei  ihnen  eingehenden  Preisanfragen,  Aufträge
  und  alle  den  Verkauf  von  Druckpapier  überhaupt  betreffenden
  Korrespondenzen  den  gemeinsamen  Verkaufsstellen  zur
direkten  Erledigung.  Das  Syndikat  hält  grundsätzlich  bei  der
Verteilung  der  Aufträge  an  die  liefernden  Mitglieder  die  alten
Greschäftsverbindungen  aufrecht.  Das  Syndikat  hat  auch  die  allgemeinen
  Verkaufsbestimmungen  festgestellt.

Auf  Verbandsrechnung  wurden  abgesetzt  im  Jahre  ı901
218368  Meterzentner  zum  Durchschnittspreise  von  26,09  M.  Für
das  erste  Halbjahr  betrug  der  Durchschnittspreis  26,84  M.,  für
das  zweite  Halbjahr  25,65  M.  Seit  Gründung  des  Syndikats  ist
also  ein  stetiger  Rückgang  der  Verkaufspreise  eingetreten.

Der  Grund  dieser  in  der  Geschichte  der  Kartelle  seltenen
Erscheinung  liegt  darin,  daß  das  Druckpapiersyndikat  zu  einer
Zeit  der  geschäftlichen  Hochkonjunktur  zustande  gekommen  ist
und  die  Preise  schon  damals  stiegen,  als  über  die  Gründung
eines  Kartells  unterhandelt  wurde  (vergl.  Referat  der  kontr.
Verh,  Heft  4  S.  13  —  14).

Bei  Behandlung  der  Papierkartelle  erwähnt  die  Denkschrift
auch  den  Börsenverein  der  deutschen  Buchhändler,  obwohl
  bezüglich  desselben  während  der  kontradiktorischen  Verhandlungen
  mit  Recht  die  Frage  aufgeworfen  wurde,  ob  derselbe
überhaupt  als  ein  Kartell  zu  betrachten  sei.  Insbesondere  hat
Liefmann  (Heft  7  S.  243)  die  Ansicht  vertreten,  der  Börsen-