106  II.  Kapitel.  Die  Kartell-  und  Trustbewegung.

laut  welcher  die  Lieferungsverbindungen  und  Preise  durch  ein
Kartell  festgesetzt  wurden.  Drei  dieser  Gesellschaften  fusionierten
unter  der  neu  begründeten  Firma  „Vereinigte  Elbschiffahrtgesellschaften
  A.  G.“  und  diese  trat  in  ein  Vertragsverhältnis
mit  der  „Deutsch-Österreichischen  Dampfschiffahrts-Aktiengesellschaft“,
  die  an  der  Fusion  nicht  teilnahm.  Wir
sehen  also,  daß  die  Konzentrationsbewegung  in  Form  dieser  Aktiengesellschaftauch
  in  derdeutschen  Dampfschiffahrt  ihren  Anfang  nahm.

Nicht  als  Kartell,  sondern  als  eine  trustähnliche  Kapitalkonzentration
  ist  die  Firma  Krupp  zu  betrachten,  welche  am
24.  April  1903  sich  in  eine  Aktiengesellschaft  mit  160  Millionen
Mark  Kapital  umgestaltet  hat.

Auch  in  Deutschland  erreichen  demnach  die  Kartelle  eine
stets  straffere  Organisation  und  nähern  sich  mehr  und  mehr  den
industriellen  Fusionen  und  Konzentrationen.!)

$  ı2.  Österreichisch  -  ungarische  Kartelle.

Infolge  des  gemeinsamen  Zollgebietes  erstrecken  sich  die
österreichischen  und  ungarischen  Kartelle  meistens  auf  beide
Länder.  Aus  streng  juristischem  Standpunkte  wäre  eine  Vereinbarung
  österreichischer  und  ungarischer  Interessenten  als  internationales
  Kartell  zu  betrachten,  woraus  unter  anderem  auch  folgt,
daß  im  Falle  eines  Rechtskonfliktes  das  internationale  Privatrecht
zu  bestimmen  hätte,  welche  Maßregeln  in  Anwendung  kommen.  —
Ökonomisch  genommen  jedoch  besitzen  Kartelle,  welche  innerhalb
eines  Zollgebietes  tätig  sind,  dieselben  Merkmale,  wie  jene,  die  nur
in  einem  politisch  abgegrenzten  Gebiet  zur  Wirksamkeit  gelangen.

Trotzdem  gibt  es  Kartelle,  die  sich  ausschließlich  auf  Österreich,
  und  solche,  die  sich  ausschließlich  auf  Ungarn  beschränken.
So  umfassen  die  lokalen  Vereinigungen,  wie  z.B.  die  Ziegelkartelle,
  ihrem  Wesen  nach  kleinere  Territorien.  In  anderen
Industriezweigen  sind  abgesonderte  österreichische  und  ungarische
Kartelle  infolge  von  Zwistigkeiten  und  Mißtrauen  der  Interessenten
entstanden.  Es  ist  auch  nicht  selten,  daß  im  Laufe  der  Entwicklung
  die  österreichischen  und  ungarischen  Produzenten
manchmal  in  streng  abgesonderten,  manchmal  in  parallel  wirkenden,
  manchmal  in  gemeinsamen  Kartellen  tätig  sind.

!)  Vergl.  noch  den  Nachtrag  am  Schlusse  dieses  Werkes.