$  ı3.  Österreichisch-ungarische  Kartelle.  107

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Mit  Rücksicht  hierauf  kann  man  bei  Behandlung  der  österreichischen
  und  ungarischen  Kartelle  3  Gruppen  unterscheiden:
die  gemeinsamen  Kartelle,  die  spezifisch  österreichischen  und  die
spezifisch  ungarischen  Kartellee  Bei  dieser  Einteilung  wären
jene  Kartelle,  die  in  jedem  Lande  separat  organisiert  sind,  jedoch
durch  den  Vertrag  dieser  beiden  Kartelle  in  wirtschaftlich  einheitlicher
  Beziehung  stehen,  wie  z.  B.  das  Eisenkartell,  als  gemeinsame
  Kartelle  zu  behandeln.  Ferner  muß  berücksichtigt
werden,  daß  Veränderungen  dieser  Konstellation  sehr  häufig
sind:  das  gemeinsame  Kartell  kann  in  kurzer  Zeit  zerfallen  und
die  separat  organisierten  Kartelle  vereinigen  sich  oft,  um  eine
straffere  Organisation  zu  erreichen.

Bei  Behandlung  der  Kartellbewegung  haben  wir  das  Hauptgewicht
  auf  das  eingehende  Studium  einzelner  wirtschaftlich  bedeutender
  Kartelle  gelegt.  Die  Erlangung  und  die  Kontrollierung
  der  diesbezüglichen  Daten  war  mit  mancher  Schwierigkeit
verbunden.  Das  Erfordernis  der  Öffentlichkeit,  welches  den  Ausgangspunkt
  einer  jeden  Kartellreform  bildet,  hat  die  Kartellkreise
  der  Monarchie  noch  kaum  durchdrungen,  so  daß  in  vielen
Fragen  die  Geheimhaltung  der  diesbezüglichen  Vereinbarungen
unsere  Aufgabe  erschwert.  Die  im  folgenden  mitgeteilten
Daten!)  entnehmen  wir  den  Jahresberichten  der  ungarischen
Regierung,  den  industriestatistischen  Veröffentlichungen,  den
Ausweisen  des  statistischen  Amtes  über  den  Exporthandel,  den
Jahresberichten  und  Denkschriften  der  Handelskammern  und
freien  Vereinigungen,  finanziellen  Jahrbüchern  und  preisstatistischen
  Zusammenstellungen,  den  Mitteilungen  des  Budapester
  statistischen  Amtes,  selbstverständlich  auch  mit  eingehender
Berücksichtigung  der  Literatur  und  der  diesbezüglichen  Fachschriften.
  Wir  sind  auch  im  Besitz  der  wichtigeren  Kartellverträge,
  deren  größten  Teil  wir  jedoch  nur  unter  der  Bedingung
erhalten  konnten,  den  Text  derselben  nicht  zu  publizieren.  Die
Resultate  und  Konsequenzen  dieser  Verträge  werden  wir  trotzdem
  wiederholt  berücksichtigen.  Wenn  schließlich  hinzufügt
wird,  daß  wir  auf  dem  Wege  von  privaten  Erkundigungen  und
Besprechungen  sowie  durch  kritische  Sichtung  des  Materials

1)  Einen  großen  Teil  des  Urkunden-  und  statistischen  Materials  —  welches
wir  in  dem  ungarischen  Originalwerk  in  extenso  mitgeteilt  haben  —  müssen  wir  in
dieser  Ausgabe  kürzer  zusammenfassen.