8  ı2.  Österreichisch-ungarische  Kartelle.  113

nissen  90°/,  der  Produktion  in  Händen  hat.  Der  Kartellvertrag
lief  Ende  ıg90o5  ab.  Das  Zentralorgan  des  Kartells  ist  das
Evidenzbureau  der  Vereinigten  Kupferdrahtfabriken
(Wien),  welches  die  Produktion  kontingentiert  und  die  Preise
reguliert;  den  Verkauf  besorgen  unmittelbar  die  Fabrikanten.
Dasselbe  Zentralorgan  vermittelt  auch  die  Kartellvereinbarungen
der  ungarischen  und  österreichischen  Kupferwalzfabriken.


Das  Jutekartell.

Die  Jahresproduktion  der  österreichischen  und  ungarischen
Jutefabriken  beträgt  zirka  50000000  Säcke.  Da  überdies  unter
der  Bezeichnung  gebrauchter  Säcke  jährlich  9  Millionen  zollfrei
importiert  werden,  hat  die  Überproduktion  stets  größere  Dimensionen
  angenommen.  Aus  diesem  Grunde  verlangen  die  Jutefabrikanten
  schon  seit  Jahren,  daß  der  mit  dem  Import  getriebene
Mißbrauch  auf  gesetzlichem  Wege  verhindert  werde,  ohne  da-'
durch  die  Zurücksendung  der  beim  Getreide-  und  Zuckerexport
benützten  Säcke  unmöglich  zu  machen.

Seit  1895  sind  die  Jutepreise  zufolge  der  günstigen  indischen
Produktion  auf  10—ıı  £  per  Tonne  gesunken  und  demgemäß
haben  auch  die  Jutefabrikanten  den  Preis  der  Säcke  reduziert.
In  dieselbe  Zeit  fällt  die  Noternte  in  Ungarn,  so  daß  die  Fabrikate
trotz  der  niedrigen  Preise  nur  schwer  placiert  werden  konnten.
Die  Folge  davon  war  eine  zügellose  Konkurrenz,  durch  die  der
Markt  in  eine  ungünstige  Lage  geriet.

Unter  der  Einwirkung  dieser  Umstände  haben  sämtliche
österreichische  und  ungarische  Jutefabriken  mit  Ausnahme  zweier
Firmen  ein  Kartell  abgeschlossen,  welches  jedoch  bloß  jenen
niedrigsten  Preis  fixierte,  zu  welchem  die  kartellierten  Unternehmungen
  liefern  dürfen.

Zur  Verhinderung  der  Überproduktion  verpflichteten  sich
die  kartellierten  Unternehmungen,  ihre  Produktionsfähigkeit  nicht
zu  erhöhen.  Außerdem  wurden  die  Lieferungstermine,  die  Gewichtsgarantien,
  Bezeichnungen  etc.  durch  einheitliche  Bedingungen
festgestellt  (Konditions-Kartell).

Das  Kartell  nahm  auch  die  Vermittlungskaufleute  auf,  die
sich  an  die  Preise  und  Bedingungen  zu  halten  hatten,  wogegen
sie  bedeutende  Preisbegünstigungen  erhielten.  Zu  diesem  ersten

Baumgarten-Meoszlöny.  8