114  IL.  Kapitel.  Die  Kartell-  und  Trustbewegung.

Kartell  gehörten  ı4  Fabriken  und  28  Kaufleute.  Der  Erfolg
der  Kartellierung  wurde  durch  die  plötzliche  Preissteigerung  der
Rohjute  vereitelt;  der  minimale  Preis  erwies  sich  nämlich  für  zu
niedrig,  so  daß  die  Fabrikanten  diesen  Preis  bei  ihren  Greschäftsabschlüssen
  bedeutend  überschreiten  mußten.  Wenngleich  daher
die  Jutepreise  sich  nach  Abschluß  des  Kartells  erhöhten,  so  ist
dies  ausschließlich  der  Preissteigerung  der  Rohware  zuzuschreiben,
  und  der  Vorwurf,  daß  dies  durch  das  abgeschlossene
Kartell  verursacht  wurde,  kann  nicht  als  gerechtfertigt  gelten.
Die  Fabrikanten  arbeiteten  im  Gegenteil  fortwährend  mit  Verlusten,
  so  daß  die  größte  österreichische  Firma,  die  L  Österr.
Jutespinnerei,  für  das  Jahr  ı900  keine  Dividende  zahlen  konnte.
Unter  solchen  Umständen  erwies  sich  der  Abschluß  eines  derartigen
  Kartells  als  unabweisbar,  um  den  Verkauf  durch  eine
entwickeltere  Organisation  zu  zentralisieren  und  tür  die  erforderliche
  Einschränkung  der  Produktion  Sorge  zu  tragen.  Das  alte
Kartell  löste  sich  daher  am  30.  April  ıg0ı  auf,  und  am
ı.  Mai  desselben  Jahres  trat  das  neue  Kartell  ins  Leben,  als
dessen  Zentralorgan  eine  Gesellschaft  gebildet  wurde,  deren  Aufgabe
  es  war,  die  in  den  vereinigten  Fabriken  erzeugten  Jutefabrikate
  und  Halbfabrikate  zu  verkaufen  und  zu  verwerten.
Diese  Gesellschaft  („Vereinigte  Jutefabriken“)  hat  ihre  Hauptniederlage
  in  Wien,  ihre  Filiale  in  Budapest.  Derselben  traten
sämtliche  österreichische  und  ungarische  Fabriken  bei  und  ihre
Dauer  wurde  bis  31.  Dezember  ı908  festgesetzt.

Das  Zentralverkaufsbureau  besitzt  eine  selbständige  juristische
Persönlichkeit,  die  Fabrikanten  aber  sind  an  dem  Gewinn  und
Verlust  im  Verhältnis  ihrer  effektiven  Lieferungen  beteiligt.  Bezüglich
  der  Produktion  und  der  Verkaufsbedingungen  wurden
die  vom  Kartell  schon  früher  vereinbarten  Bestimmungen  aufrecht
  erhalten.

Die  Notwendigkeit  des  Jutekartells  ist  auch  darin  begründet,
daß  die  Konsumenten  seiner  Fabrikate,  die  Mühlen  und  Zuckerfabriken
  als  Einkaufskartelle  über  eine  derartig  beherrschende
Macht  verfügen,  daß  die  Jutefabrikanten  dieselbe  nur  im  Wege
der  Vereinigung  wettmachen  konnten.

Die  Wirkung  und  Macht  der  Konsumenten  auf  das  Kartell
beweist  am  besten  die  gemeinsame  Aktion  der  Mühlen.  Ehe
nämlich  das  gemeinsame  Verkaufsbureau  der  Jutefabriken  er-