8  ı2.  Österreichisch-ungarische  Kartelle.  121

Auflösung  —  wie  dies  die  bisherigen  Erfahrungen  zeigen  —  keinen
tieferen  Schaden  im  volkswirtschaftlichen  Leben  verursacht  hat.
Wir  müssen  aber  auch  anerkennen,  daß  die  ungarischen  Zuckerfabriken,
  da  der  Export  frei  geblieben  ist,  ihre  Produktionsfähigkeit
  vergrößerten  und  ihren  Betrieb  verbesserten.  Ein  endgültiges
Urteil  über  die  neuere  Entwicklung  der  Zuckerindustrie  wäre
voreilig.  Die  beiden  letzten  Kampagnen  zeigen  ein  gänzlich
verschiedenes  wirtschaftliches  Bild:  eine  unerwartete  Steigerung
des  Konsums  und  unverhofft  hohe  Preise  in  den  Jahren  1903/1904
und  einen  plötzlichen  krisenhaften  Rückgang  in  den  Jahren
1904/1905.  Während  die  erstere  Kampagne  jenes  wirtschaftliche
Grundgesetz  illustriert,  daß  die  übertriebene  Preiserhöhung  den
Konsum  künstlich  verengt,  schlägt  die  letztere  Kampagne  in  das  entgegengesetzte
  Extrem  um:  sie  zeigt  einen  abnehmenden  Konsum
bei  abnehmenden  Preisen.  Die  Erklärung  dieser  Erscheinungen
gibt  jene  richtige  Beobachtung  Schmollers,  daß  der  Konsum  auf
die  Preisbildung  nur  schwerfällig  und  nach  längerer  Zeit  zurückwirkt,
  und  daß  die  Intensität  dieser  Rückwirkung  von  der  Stärke
jener  Motive  abhängt,  die  dieselbe  in  den  einzelnen  Konsumenten
erwecken.  Insbesondere  ist  dies  bei  jenen  Konsumartikeln  zu  beachten,
  welche  nicht  dem  unbedingten  Lebensbedürfnis  dienen,  so
daß  ihr  Konsum  leichter  eingeschränkt  werden  kann.  Es  ist
daher  eine  längere  Zeit  notwendig,  bis  die  durch  die  erwähnten
Ereignisse  entstandenen  Schwankungen  aufhören  und  die  Zuckerpreise
  ihre  normale  Gleichgewichtsposition  wieder  erlangen  werden.

Das  Petroleumkartell.

Am  ı.  Mai  1903  kam  die  Vereinbarung  zwischen  den  österreichischen
  und  ungarischen  Petroleumraffinerien  zustande.  Die
Antezedenzien  derselben  waren  die  seit  dem  Jahre  1890  fühlbar
gewordene  Überproduktion,  die  Depression  der  Petroleumpreise
und  die  Konstituierung  des  österreichischen  Petroleumraffinerie-Vereins,
  der  es  angesichts  der  lebhaften  Konkurrenz  der  ungarischen
  Petroleumindustrie  für  zweckmäßig  fand,  behufs  Kontingentierung
  der  Produktion  sämtlicher  österreichischer  und  ungarischer
  Petroleumraffineriefabriken  eine  Vereinbarung  zu  treffen.
Der  Vertrag  vom  Februar  1893  enthält  jedoch  weder  über  die
gemeinschaftliche  Beschaffung  des  Rohöls,  noch  über  die  Fest-