$&amp;  ı3.  Österreichisch-ungarische  Kartelle.  127

Das  Kunstdüngerkartell.

In  Ungarn,  als  Agrikulturstaat,  besitzt  das  Kunstdüngerkartell
  und  dessen  Einfluß  auf  die  Landwirtschaft  besondere
Wichtigkeit.

Die  wichtigste  Gattung  des  Kunstdüngers  ist  das  Superphosphat,
  welches  aus  seinem  Rohmaterial,  dem  Phosphat,  auf
chemischem  Wege  hergestellt  wird.

Die  Thomasschlacke  hängt  mit  der  Eisenproduktion  zusammen
und  namentlich  in  Deutschland  konnte  die  Firma  Hoyermann  &amp;  Co.
demselben  große  Verbreitung  verschaffen.

In  Ungarn  sind  seit  ı891  Kunstdüngerfabriken  entstanden,
die  sich  aber  beinahe  ausschließlich  mit  der  Fabrikation  von
Superphosphat  befassen.  In  den  goer  Jahren  drückten  die  deutschen,
hauptsächlich  aber  die  galizischen  Fabriken  die  Preise  herab;  dazu
kam,  daß  Fabrikate  von  schlechter  Qualität  als  vollwertige  auf
den  Markt  gelangten.  Die  Konkurrenz  ging  so  weit,  daß  sie
selbst  vor  Unkorrektheiten  nicht  zurückscheute.

Unter  der  Einwirkung  des  erbitterten  Konkurrenzkampfs
wurde  im  Frühjahr  ı897  das  österreichische  und  ungarische
Kunstdüngerkartell  gebildet,  welches  sich  hauptsächlich  auf  die
Superphosphatfabrikation  bezieht.  Das  Kartell  wurde  auf  5  Jahre
abgeschlossen  und  im  Jahre  1902  auf  weitere  5  Jahre  erneuert.
Das  Kartell  ist  ein  produktionskontingentierendes  und  preisfixierendes
  Kartell.

Die  Preise  werden  nicht  durch  die  Prager  Zentrale,  sondern
vom  Ausschuß  festgesetzt,  in  welchem  die  größeren  Interessenten
vertreten  sind.  Die  Produktion  wird  auf  Grund  der  vorjährigen
Lieferungen  prozentweise  aufgeteilt.  Hierbei  werden  die  ungarischen
Fabriken  gegenüber  den  österreichischen  nicht  in  den  Hintergrund
gedrängt,  so  z.  B.  fabriziert  die  Hungariafabrik  unter  den  österreichischen
  und  ungarischen  Fabriken  das  größte  Kohtingent:
17  °/,  der  Gesamtproduktion.  Den  Verkauf  besorgen  die  einzelnen
Fabriken  selbst,  sie  sind  jedoch  verpflichtet,  jede  Bestellung  dem
betreffenden  Kontrollbureau  behufs  Verbuchung  vorzulegen.

Österreich-Ungarn  ist  zur  Dezentralisation  der  Kontrolle  in
vier  Gruppen  geteilt  (ungarische,  niederösterreichische,  mährische
und  böhmische).  Das  Kartell  traf  zur  Erhaltung  der  Preise  mit
den  Wiederverkäufern  eine  Vereinbarung,  laut  welcher  dieselben