136  II.  Kapitel.  Die  Kartell-  und  Trustbewegung.

nämlich  der  ungarische  Spiritusexport  nach  Österreich  gegen  das
Jahr  1900  von  42276  Meterzentner  auf  22843  Meterzentner  zurückging,
  stieg  der  Spiritusimport  aus  Österreich  nach  Ungarn  von
21242  Meterzentner  auf  74366  Meterzentner,  also  auf  dreieinhalbmal
  so  vie.  Österreich  hat  daher  im  Jahre  ıgoı  um  51700
Meterzentner  mehr  Spiritus  nach  Ungarn  exportiert  als  von
Ungarn  dahin  transportiert  wurde.

Diese  Differenz  hob  sich  im  Jahre  1902  auf  62100  Meterzentner,
  sank  jedoch  schon  1903  beträchtlich  herab  und  betrug
ı904  nur  mehr  4469  Meterzentner.  Das  gestörte  Gleichgewicht
ist  daher  derzeit  wieder  hergestellt,  wenngleich  die  Produktion
die  einstige  Höhe  nicht  mehr  erreichen  konnte.  Konstant  erhöht
sich  jedoch,  wie  es  scheint,  die  Produktion  des  steuerfreien  und
besonders  des  denaturierten  Spiritus.

Die  neueste  Wendung  ist  die  Auflösung  des  Spirituskartells.
Da  der  Ausschuß  sich  in  der  monatlichen  Preisfeststellung  nicht
einigen  konnte  und  die  Direktion  ihre  Demission  einreichte,  hat
ein  Kartellmitglied  der  Raaber  Spiritus-  Aktiengesellschaft  eine
Klage  zur  Feststellung  der  Auflösung  des  Spirituskartells  eingereicht.
  Das  Budapester  Börsenschiedsgericht  hat  in  seinem  Urteil
vom  31.  Oktober  1905  in  diesem  Sinne  entschieden  und  ausgesprochen,
  daß  das  Aufhören  der  Wirksamkeit  der  Kartellorgane
auch  die  Auflösung  des  Kartells  zur  Folge  hat,  und  daß  die  Kartellmitglieder
  durch  den  Vertrag,  dessen  Voraussetzung  die  monatliche
  Feststellung  der  Preise  war,  unter  den  erwähnten  Umständen
nicht  mehr  gebunden  sind.  —  Welche  praktische  Folgen  dieses
Urteil  auf  die  Entwicklung  der  Spiritusindustrie  haben  wird,  und
ob  nicht  die  Abschließung  eines  neuen  modifizierten  Kartellvertrages
  geplant  wird,  läßt  sich  derzeit  nicht  beurteilen.

Das  Mühlenkartell.

Auf  dem  Gebiete  der  ungarischen  Mühlenindustrie  kann  von
Kartellbestrebungen  nur  in  dem  Sinne  die  Rede  sein,  insofern
die  großen  Dampfmühlen!)  hinsichtlich  der  Einschränkung  der

1)  Die  Wasser-  und  Windmühlen,  sowie  die  kleineren  Mühlen  besitzen  bloß
eine  lokale  Bedeutung;  die  Mahlfähigkeit  der  großen  Handliungsmühlen  steigert  sich
stetig.  Nach  den  industriestatistischen  Erhebungen  des  Jahres  1899  bestanden  in
Ungarn  165  Mühlen.  In  denselben  befanden  sich  230  Dampfmaschinen  mit  42  192
Pferdekräften,  15  Lokomobilen  ınit  402  Pierdekräften,  27  Turbinen  mit  2791  Pferde-