140  III.  Kapitel.  Die  Kartell-  und  Trustbewegung.

In  den  mit  fetten  Zahlen  bezeichneten  Jahren  wurden  Kartellvereinbarungen
  getroffen;  wir  sehen  aber,  daß  die  Mühlen  im
Vergleiche  zur  Konjunktur  auch  in  den  kartellfreien  Jahren  ihren
Betrieb  häufig  aus  eigener  Entschließung  reduzierten.!)

Unter  den  Betriebsreduktionen  stand  bloß  diejenige  vom
Jahre  1897  auf  prozentueller  Basis  (40—50°/,),  während  die  übrigen
bloß  die  Anzahl  jener  Tage  fixierten,  an  welchen  der  Betrieb  allwöchentlich
  pausierte.  Es  ist  offenbar,  daß  diese  Art  der  Betriebsreduktion
  eine  sehr  primitive  ist  und  zur  Quelle  fortwährender
Reibungen  und  gegenseitigen  Mißtrauens  wurde.  Nichtsdestoweniger
  kam  unseres  Wissens  kein  Fall  vor,  daß  das  in  der
Kartellvereinbarung  festgestellte  Pönale  auch  nur  einmal  zur  Anwendung
  gelangt  wäre.

Eine  gründliche  Regelung  der  Produktion  und  eine  systematische
  Feststellung  derselben  enthält  der  Karl  Haggenmachersche
  Kartellentwurf.  Der  Autor  trat  mit  demselben  gegen
Ende  1889  hervor.  Es  soll  dadurch  der  Betrieb  der  Budapester  und
Provinzmühlen  dem  Konsum  angemessen  eingeteilt  werden  und  sozusagen
  automatische  Betriebsreduktionen  erfolgen.  Der  Plan  konnte
nicht  durchgeführt  werden,  weil  man  sich  in  dem  Quantum  des  Kontingents
  und  in  dem  prozentuellen  Verhältnis,  nach  welchem  die
einzelnen  Mühlen  den  Mahlbetrieb  einrichten  sollten,  nicht  einigen
konnte.  Zwei  Jahre,  bis  Mitte  1902  dauerten  die  eingehenden
Verhandlungen,  in  deren  Verlauf  der  ursprüngliche  Gedanke  oft
modifiziert  wurde  In  der  am  20.  und  2ı.  März  1902  in  Budapest
  abgehaltenen  Sitzung  der  Vertreter  von  ıo  Budapester  und
9  großen  Provinzmühlen  wurde  zwar  ein  Übereinkommen  definitiv
abgefaßt,  es  konnte  jedoch  infolge  von  späterhin  eingetretenen
Hindernissen  doch  nicht  zustande  kommen.

Trotzdem  gebührt  diesem  Plan  eines  straff  organisierten  Mühlenkartells
  eine  so  hervorragende  Bedeutung,  daß  wir  die  wesent-!)

  Die  tägliche  Mahlfähigkeit  der  Budapester  Mühlen  war  im  Jahre  1904  folgende:
  Elisabeth  Dampfmüblen  A,-G.  4300  Meterzentner;  Pester  Walzmühlen  A.-G.
3000  Meterzentner;  Erste  Budapester  Dampfmühlen  A.-G.  4400  Meterzentner;  Luisenmühle
  A,-G.  4000  Meterzentner;  Pester  Müller-  und  Bäckermühle  2300  Meterzentner;
Viktoriamühle  2500  Meterzentner;  Gisella  Dampfmühle  3300  Meterzentner;  Haggenmacher-Mühle
  1600  Meterzentner;  Hungaria  Dampfmühle  1600  Meterzentner;  Concordia
Dampfmühle  2370  Meterzentner,  zusammen  30070  Meterzentner.  Die  Erste  Budapester
Dampfmühle,  die  Luisenmühle  und  Pester  Müller--  und  Bäckermüble  haben  sich  im
Jahre  1904  vereinigt.  Es  ist  daher  klar,  daß  die  Budapester  Mühlen  ihre  Mahlfähigkeit
nicht  ganz  ausnützten.