$  ı3.  Kartelle  in  Ungarn.  145

solchen  partizipieren  dürfen.  Nach  den  mit  Umgehung  dieser
Verpflichtung  auf  den  Markt  gebrachten  Ziegeln  ist  ebenfalls
das  erwähnte  Pönale  zu  zahlen.

Zur  Entscheidung  strittiger  Fragen  ist  das  Budapester  Börsengericht
  berufen.  Im  Falle  der  Beanstandung  des  gelieferten
Materials  durch  den  Käufer  entsendet  die  Aktiengesellschaft  eine
dreigliedrige  Kommission,  und  wenn  die  Einwendung  für  gerechtfertigt
  befunden  wird,  kann  die  Aktiengesellschaft  andere  Ziegeln
liefern,  bis  die  kartellierte  Fabrik  einwandfreies  Material  zu  liefern
vermag.

Das  Kartell  bezieht  sich  bloß  auf  Mauerziegeln!)  und  wurde
bis  31.  Dezember  1904  abgeschlossen  und  auf  weitere  5  Jahre
verlängert.

Das  Kartell  stellte  den  Einheitspreis  mit  32  Kr.  fest.

Viele  haben  dem  Ziegelkartell  eine  glänzende  Zukunft  prophezeit,
  doch  ist  diese  Voraussagung  nicht  ganz  eingetroffen,  obgleich
mittlerweile  im  Baugewerbe  eine  entschiedene  Besserung  eingetreten
  ist.

Die  Hoffnung  nämlich,  daß  die  Errichtung  des  gemeinsamen
Verkaufsbureaus  die  Erhaltung  eines  Minimalpreises  von  32  bis
34  Kr.  (1000  St.)  ermöglichen  wird,  erfüllte  sich  nicht,  weil  ein  Teil
der  Ziegelfabriken,  die  eine  Jahresproduktion  von  40  Millionen  St.
vertreten,  sich  dem  Übereinkommen  nicht  angeschlossen  hatten,
worauf  der  Konkurrenzkampf  gegen  dieselben  eröffnet  wurde,  den
das  Angebot  der  nahe  gelegenen  Provinzfabriken  noch  verschärfte.
Infolgedessen  war  die  gemeinsame  Verkaufsstelle  genötigt,  den
Minimalpreis  von  32  Kr.  auf  29—30  Kr.  zu  reduzieren  und  überdies
  mit  Rücksicht  auf  den  verminderten  Bedart  das  Ziegelkontingent
  der  kartellierten  Fabriken  zu  verringern.  Der  Preis  im
Jahre  1903  war  daher  beinahe  ebenso  niedrig  als  der,  welcher
vor  dem  Kartell  bestand.

Es  ist  jedoch  zweifellos,  daß  in  der  Ziegelindustrie  eine
Besserung  eingetreten  ist,  die  jedoch  mehr  den  günstigen  Verhältnissen
  als  der  Wirksamkeit  des  Kartells  zuzuschreiben  ist.

Die  in  der  Budapester  Ziegelindustrie  eingetretene  Besserung
zeigen  folgende  Daten:  Die  Kohlenbergwerks-  und  Ziegelfabrik
A.-G.  hat  im  Jahre  1903  ca.  24,12  Millionen  St.  Ziegel  fabriziert

I)  Alle  anderen  Ziegelgattungen  und  Steine  (Keramit,  Chamotte  und  trocken
gepreßte  Ziegel)  stehen  außerhalb  des  Kartells  und  sind  frei  verkäuflich.

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