$  17.  Internationale  Kartelle  und  Trusts.  179

und  den  deutschen  Gesellschaften  getroffene  Vereinbarung  ist  im
wesentlichen  folgende:

Die  deutschen  Gesellschaften  zahlen  dem  Trust  jährlich  einen
Betrag,  der  der  Dividende  eines  Aktienkapitals  von  20000000
Mark  entspricht;  dagegen  zahlt  der  Trust  den  deutschen  Gresellschaften
  jährlich  6°),  auf  20000000  Mark.  Die  Kartellorganisation
  besteht  in  einem  Komitee,  in  welches  der  amerikanische
Trust  und  die  deutschen  Gesellschaften  je  zwei  Mitglieder  entsenden.
  Die  das  Kartell  schließenden  Parteien  sind  verpflichtet,
sich  gegenseitig  zu  unterstützen,  und  regeln  die  Transportpreise
in  einem  besonderen  Kontrakt;  die  Transportpreise  der  Passagiere
dritter  Klasse  werden  untereinander  aufgeteilt.  Die  Entscheidung
strittiger  Fragen  wird  einem  zu  wählenden  oder  durch  das  Komitee
namhaft  zu  machenden  Schiedsgerichte  anheimgestellt.  Der  Kontrakt
  hält  das  Privileg  der  Hamburg-  Amerika-Gesellschaft  auf
den  Linien  New-York—Ostasien  und  New-York—Östindien  auch
fernerhin  aufrecht.

Den  erwähnten  beiden  großen  deutschen  Schiffahrtsgesellschaften
  haben  sich  auch  andere  kontinentale  Schiffahrtsunternehmungen
  alliiert,  mit  welchen  zusammen  sie  eine  nach  den
Prinzipien  des  sogenannten  Poolsystems  organisierte  Gruppe
bilden;  mit  den  beiden  leitenden  deutschen  Unternehmungen
schloß  sich  auch  diese  Gruppe  dem  Morgantrust  an.  Mitglieder
dieses  Pools  sind  die  Hamburg-Amerika-Linie,  der  Norddeutsche
Lloyd,  die  belgische  Red-Star  Line,  die  Holland-  Amerika-Linie
und  die  französische  Compagnie  Transatlantique.  Der  Bund,  der
den  Namen  Nordatlantischer  Dampferlinien-Verband
führt,  hat  sich  zur  vollsten  Kooperation  vereinigt,  so  zwar,  daß
prozentual  das  Verhältnis  festgestellt  wurde,  nach  welchem  sich
die  einzelnen  Unternehmungen  an  dem  Personenverkehr  zwischen
Europa  und  Amerika  beteiligen.  Es  wurde  festgestellt,  wie  viel
vom  Gresamtverkehr  jede  dieser  Unternehmungen  mit  Rücksicht
auf  den  Fassungsraum  und  die  Zahl  der  Fahrten  der  Schiffe
beanspruchen  kann,  und  demgemäß  werden  auch  die  Verrechnungen
  vorgenommen.  Das  Zentralverrechnungsbureau  befindet
  sich  in  Jena,  diesem  unterbreitet  jedes  Mitglied  des  Pool
seinen  Verkehrsausweis,  und  wenn  ein  Mitglied  mehr  transportiert
hat,  als  nach  der  prozentualen  Feststellung  auf  dasselbe  entfällt,
liefert  es  das  Plus  an  die  Kasse  des  Pools  ab,  die  dasselbe  jenen

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