198  IV.  Kapitel.  Wirkungen  der  Kartelle  und  Trusts.

Renteninstitut  umwandle.  Und  diese  Konzentration  der  (Grüterherstellung,
  die  Umwandlung  der  Einzelunternehmungen  in  Aktiengesellschaften
  überwälze  einen  immer  größeren  Teil  der  eigentlichen
  Unternehmertätigkeit  auf  die  Schultern  bezahlter  Beamten
und  vermindere  gleichzeitig  infolge  der  Monopolstellung  der  kartellierten
  Unternehmungen  wesentlich  das  Kapitalrisiko.

Dieses  Bedenken  ist  übertrieben.  Eine  größere  Gleichmäßigkeit
  des  Unternehmergewinnes  ist  noch  nicht  gleichbedeutend
mit  dem  Schwinden  des  Risikos  überhaupt;  es  handelt  sich  nur
um  die  Verteilung  des  Risikos  auf  alle  Unternehmer  und  um
eine  Erleichterung  für  den  einzelnen.  Und  wird  auch  anerkannt,
daß  die  durch  die  Kartellbewegung  hervorgerufene  Vermögensverteilung
  dem  Ideal  einer  solchen  nicht  entspricht:  so  ist  damit
noch  nichts  Schlechtes  über  die  Kartelle  gesagt.  Denn  auch  in
der  Wirtschaftsordnung  des  freien  Wettbewerbs  ist  die  Vermögensverteilung
  vom  Ideal  weit  entfernt.  Ja,  es  kann  behauptet  werden,
  daß  sie  nie  eine  gerechte  ist,  nachdem  sie  nie  durch  einen
prinzipiellen  Gesichtspunkt,  sondern  durch  die  Zufälligkeiten  des
struggle  for  life  geregelt  wird.  Indem  also  einzelne  Gruppen
eben  unter  den  Schutzflügeln  des  freien  Wettbewerbs  als  Selbstverteidigung
  gegen  diese  Zufälligkeiten  eine  gewisse  Gleichmäßigkeit
  ihres  Einkommens  erzielen:  haben  sie  sich  kein  Einkommen
gesichert,  welches  ihnen  billigerweise  nicht  zukäme.  Bloß  wenn
dieses  Einkommen  ein  so  übermäßiges  wäre,  daß  es  auch  im  Zustande
  des  freien  Wettbewerbs  eine  auffallende  Ungerechtigkeit
enthielte,  also  eben  auch  eine  Ausbeutung  der  erwähnten  Zufälligkeiten
  des  Lebens  darstellte:  könnten  die  Kartelle  auf  Grund
der  heutigen  Gesellschaftsordnung  als  Ursache  einer  sozialpolitisch
ungerechten  Vermögensverteilung  verpönt  und  gegen  sie  auch
von  seiten  der  Staatsgewalt  nachdrücklichere  Repressivmaßregeln
angewendet  werden.

Ob  nun  die  Kartelle  die  eben  gezogenen  Grenzen  einer
nicht  unberechtigten  Vermögensansammlung  in  der  Tat  überschritten
  oder  möglicherweise  überschreiten  werden,  ist  Auffassungssache
  und  kaum  endgültig  zu  entscheiden.  Uns  dünkt,  als  würde
sich  das  Bild  und  die  Gliederung  der  modernen  Gesellschaft  kaum
wesentlich  ändern,  wenn  wir  uns  die  europäischen  Kartelle  —
wir  sprechen  jetzt  nicht  von  den  Trusts  —  wegdenken.  Die
Kartellbewegung  ist  nur  eine  Phase  der  vielseitigen  zentralistischen