200  IV.  Kapitel.  Wirkungen  der  Kartelle  und  Trusts.

der  Staatsgewalt  ein  energisches  Veto  gegenübergestellt  werden
muß.

Schlimmer  jedoch  steht  die  Sache  mit  den  Trusts,  die  nicht
nur  jedem  gegenüber,  mit  dem  sie  in  Berührung  kommen,  eine
übermäßige  wirtschaftliche  Macht  entfalten  können,  sondern  auch
einzelnen  Beteiligten  ganz  enorme  und  unberechtigte  Vorteile
sichern.  Die  Industrial  Commission  hat  auch  anerkannt,  daß  die
Ausübung  der  Machtfunktion  des  Trusts  in  den  Händen  einzelner
  weniger  konzentriert  sei,  und  daß  diese  wenigen  ein  unverhältnismäßig
  großes  Einkommen  erlangen.  Andrerseits  hebt
aber  die  Industrial  Commission  auch  hervor!),  die  Trusts  hätten
die  Lebenshaltung  der  Gresellschaftsklassen  mit  geringem  Einkommen
  gehoben  und  die  Unterschiede  zwischen  diesen  im  allgemeinen
  gemildert,  was  in  seiner  ökonomischen  Wirkung  einer
günstigeren  Einkommensverteilung  gleichkommt.

Ob  also  Kartell  oder  Trust,  ob  die  durch  sie  hervorgerufenen
und  verschärften  Gegensätze  in  der  Vermögens-  und  Einkommensverteilung
  schon  vorhanden  sind  oder  vorläufig  nur  drohen:  auf
jeden  Fall  sind  all  das  nur  Einzelsymptome  des  großen  zentralistischen
  Zugs  unserer  Zeit  und  nur  in  unserer  freien  Gesellschaftsordnung
  möglich;  sie  sind  also  nicht  von  der  Kartellbewegung
hervorgerufen,  und  wollen  wir  sie  beseitigen,  so  muß  das  Grundprinzip
  unserer  Wirtschaftsordnung  geändert,  ein  neuer  Bau  auf
neuen  Grundlagen  errichtet  werden.

Mit  Recht  macht  aber  Fridrichowitz?)  auf  eine  andere
Gefahr  der  Kartellbildung  aufmerksam,  der  die  Unternehmer
selbst  ausgesetzt  sind:  daß  nämlich  die  größere  Ausbreitung  der
Kartellbewegung  das  Aufsaugen  der  kleinen  Unternehmer  von
seiten  der  großen  nach  sich  ziehe.  Der  kleine  Unternehmer  werde
durch  die  Kartellbildung  von  drei  Seiten  bedroht:  erstens  suchten
die  Kartelle  das  Auftauchen  von  neuen  Unternehmungen  zu  verhindern
  und  führten  einen  gefährlichen  numerus  clausus  in  den
Verkehr  ein;  zweitens  trachteten  sie  in  noch  größerem  Maße  die
schon  bestehenden  kleinen  Unternehmungen  in  sich  einzuverleiben
als  die  großen  Unternehmer  im  freien  Wettbewerb;  drittens  begünstige
  die  Entwicklung  der  Kartelle  überhaupt  die  Fusionen,
deren  Zahl  von  Jahr  zu  Jahr  wachsen  werde.  —  Es  ist  nicht  zu

1)  Bd.  XIX  Final  Report.
?)  „Kartelle“,  Zeitschr.  f.  d.  ges.  Staatswissenschaft,  Bd.  5ı  S.  647  ff.