$  21.  Die  Wirkung  der  Kartelle  und  Trusts  auf  die  Stellung  der  Arbeiter.  207

zu  ihrer  Bekämpfung  auch  eine  Preisherabsetzung  beschließen.
Sollten  hingegen  irgendwo  die  Arbeiter  mit  übertriebenen  Anforderungen
  auftreten,  so  würde  der  Verband  auch  gegen  diese
Stellung  nehmen  und  die  Anstellung  solcher  Arbeiter  verweigern.
Über  diesen  Vorschlag  bemerkte  Jenks!'),  der  „forgotten  man“
sei  in  diesem  Falle  der  Konsument,  da  der  Profit  und  Arbeitslohn,
  den  die  Interessenten  selbst  feststellten,  für  den  Konsumenten
  sicherlich  zu  hoch  ausfallen  würde.  Allerdings  übersieht  dabei
Jenks,  daß  der  Trust  auch  heute  oft  und  gern  den  Konsumenten
über  die  eigenen  Dividenden  vergißt.

All  diese  Versuche  waren  bisher  nicht  besonders  erfolgreich.
Die  Anführer  der  Arbeiterschaft  begegnen  ihnen  mit  Mißtrauen,
in  der  Befürchtung,  den  Trusts  zu  noch  größerer  Macht  gegenüber
  den  Arbeitern  zu  verhelfen  und  ihnen  Lohnherabsetzungen
noch  zu  erleichtern.  Und  die  Leiter  der  Unions  sind  auch  keine
Anhänger  dieser  Lösung.

Was  die  europäischen  Verhältnisse  betrifft,  so  weist  Landesberger
  richtig  darauf  hin,  daß  die  Kartellbewegung  eigentlich
erst  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  größeren  Aufschwung  genommen,
  also  in  einer  Zeit,  in  der  das  soziale  Bewußtsein  wenigstens
in  Deutschland  bereits  erstarkt  war  und  die  politische  Macht  der
Arbeiterschaft  eine  solche  Höhe  erreicht  hatte,  daß  die  Betätigung
etwaiger  Unternehmertendenzen  nach  dieser  Richtung  außerordentlich
  starke  Gegenströmungen  der  öffentlichen  Meinung  hervorgerufen
  hätte?)  Ja,  man  könnte  sagen,  daß  die  öffentliche
Meinung  sich  eher  eine  Parteilichkeit  zu  Gunsten  der  Arbeiterschaft,
  namentlich  eine  Sympathie  für  praktisch  unerfüllbare  Anforderungen
  seitens  derselben  zuschulden  kommen  läßt.  Davon
mag  es  wohl  herrühren,  daß  sich  die  Kartelle  in  Europa  kaum
jemals  an  der  Vereinigungsfreiheit  der  Arbeiter  vergriffen  haben.
Wenn  also  auch  eine  rechtliche  Anerkennung  der  Koalitionsfreiheit
  der  Arbeiter  vom  allgemeinen  Standpunkt  unbedingt  erwünscht
  und  selbstverständlich  ist,  so  muß  gegenüber  Klein?)
betont  werden,  daß  dies  für  die  Kartelle  den  Charakter  einer
reinen  Präventivmaßregel  bedeutet,  in  Anbetracht  einer  möglichen,
zukünftigen,  übermäßigen  Machtentfaltung.

1)  A.a.  O.S.  188.
?)  Vergl.  Landesberger  a.  a.  O.  S.  344.
®)  Verhandlungen  des  27.  Deutschen  Juristentages  Bd.  IV  S.  493  a.  E.