$  22.  Die  Wirkung  der  Kartelle  und  Trasts  auf  den  Zwischenhandel.  215

Papier  kontrolliert,  bringt  ihre  Waren  mit  einem  Rabatt  von  15°/,
in  den  Handel,  wozu  ein  weiterer  Rabatt  von  ı2°/,  kommt  zu
Gunsten  jener  Abnehmer,  die  jede  vier  Monate  eine  Erklärung
unterschreiben,  daß  sie  kein  anderes  K.ollodion-,  Grelatin-,  Bromidoder
  Hervorrufpapier  gekauft,  verkauft  oder  auf  Lager  halten,
als  das  Fabrikat  der  General  Aristo  Company.  Die  Eastman
Kodak  Company  macht  kein  Geschäft  mit  Abnehmern,  die
auch  Waren  ihrer  Konkurrenten  führen.  Auf  dieselbe  Weise  erreichte
  die  Pittsburg  Plate  Glass  Company,  die  72!/,°/,  des
amerikanischen  Spiegelglases  herstellt,  ihre  Macht.  Vor  Gründung
dieses  Trusts  regelte  die  National  Plate  Glass  Jobbers
Association  die  Preise  den  Fabrikanten  und  Konsumenten
gegenüber.  Um  die  Macht  dieser  Gesellschaft  zu  brechen,  investierte
  der  Trust  vier  Millionen  Pfund  in  den  Verkaufszweig
seines  Greschäfts  und  eröffnete  in  ı7  Städten  Warenhäuser.  Als
er  so  den  Markt  sich  unterworfen  hatte,  teilte  er  die  Zwischenhändler
  in  zwei  Gruppen  der  Abnehmer,  „a“  und  „b“:  die
ersteren,  die  Großhändler  konnten  zu  ermäßigten  Preisen  en  gros
kaufen;  die  letzteren  zu  höheren  en  detail.  Der  Trust  lieferte
gewisse  Waren  um  10—50°/,  unter  dem  Herstellungspreis;  nachdem
  aber  gewisse  Größen  nur  beim  Trust  zu  haben  waren,  und
nachdem  er  all  denen,  die  seine  Preise  und  Größen  annahmen,
einen  Rabatt  von  5°/,  zahlbar  am  Ende  des  Jahres,  gewährte,
konnte  er  ständig  Herr  des  Marktes  bleiben.  Die  American
Tobacco  Company  und  die  ContinentalTobacco  Company,
die  insgesamt  80°/,  des  Marktes  versorgen,  verdanken  ihre  Stellung
  den  geheimen  Abmachungen  mit  den  Zwischenhändlern:
es  gab  eine  Zeit,  wo  sie  einen  (rewinn  von  2  Cent  pro  Dollar
und  einen  weiteren  Rabatt  von  3°/,  jenen  Zwischenhändlern  gewährten,
  die  sich  verpflichteten,  die  Waren  gewisser  Konkurrenzunternehmungen
  nicht  zu  führen.

Im  eigentlichen  factor-system  wird  nun  das  gleiche  Vorgehen
befolgt,  aber  ergänzt  durch  die  Feststellung  des  Preises,  zu  welchem
  der  Zwischenhändler  die  Ware  weiterzugeben  verpflichtet
ist.  In  einem  Zeitraum  von  ı—6  Monaten  gibt  der  Großhändler
eine  feierliche  Erklärung  („affidavit“)  ab,  die  Preise  eingehalten
und  nur  Ware  des  Trusts  geführt  zu  haben.  Dieses  Vorgehen
kam  im  Zuckergeschäft  auf  und  wurde  bald  ins  Seifen-  und  Backpulvergeschäft
  übertragen.