232  VI.  Kapitel.  Wirkungen  der  Kartelle  und  Trusts.

Kartelle  sich  unterscheidet,  ihre  Wirtschaftlichkeit  auch  mit  den
Vorteilen  der  einheitlichen  Produktion  erhöht.  Namentlich  erlangt
der  Trust  durch  die  richtigere  Arbeitsteilung  beträchtliche  Erfolge,
da  es  eine  ganz  erhebliche  Zeit-  und  Arbeitsersparnis  bedeutet,
je  einen  Betrieb  nur  zur  Herstellung  von  einerlei  oder  wenigstens
gleichartigen  Produkten  in  Anspruch  zu  nehmen,  wodurch  zufolge
  der  verschiedenartigen  Einstellung  der  Maschinen,  durch
Abänderung  der  jedem  Arbeiter  zufallenden  Arbeit  usw.  Zeit  und
Arbeitskraft  erspart  wird.

Wir  sahen  ferner,  daß  von  den  Trusts  nur  im  allgemeinen
und  nur  mit  gewissen  Einschränkungen  behauptet  werden  kann,
was  wir  in  Beziehung  auf  die  Kartelle  bereits  feststellten,  daß
sie  nämlich  die  Preise  erhöhen.  Im  Laufe  der  Trustbewegung
sind  die  Preise  oft  auch  gefallen;  und  es  ist  überhaupt  nicht  erwiesen,
  daß  dieselben  ohne  Einmischung  der  Trusts  in  noch
größerem  Maße  gesunken  wären.  Der  Unterschied  zwischen  den
Inlands-  und  Weltpreisen  ist  auch  den  Trustpreisen  eigen,  da
auch  bei  ihnen  die  Notwendigkeit  obwaltet,  die  Schwankungen
der  inländischen  Nachfrage  durch  Schaffung  eines  ausländischen
Marktes  auszugleichen,  was  nur  auf  dem  Wege  der  Feststellung
von  Konkurrenzpreisen  möglich  ist;  in  diesem  Punkt  besteht  also
keine  Verschiedenheit  zwischen  Kartell  und  Trust.  Hingegen  ist
der  Unterschied  ganz  erheblich  in  Beziehung  auf  jene  Übermacht,
welche  im  wirtschaftlichen  Leben  einerseits  die  Trustorganisation,
andererseits  die  Kartellorganisation  vertritt.  Ein  Blick  auf  die
aufgezählten  Daten  überzeugt  davon,  daß  die  Trusts  in  der  Gesellschaft,
  im  wirtschaftlichen  und  im  staatlichen  Leben  überall
eine  so  außergewöhnliche  Macht  ausüben,  welche  mit  dem  Postulat
der  annähernden  Gerechtigkeit,  die  man  der  modernen  Gesellschaftsordnung
  gegenüber  aufzustellen  pflegt  und  berechtigt  ist,
überhaupt  nicht  im  Einklang  steht.  Es  können  weder  der  Staat
seine  Souveränität,  noch  die  durch  die  Trusts  in  lehenartige  Abhängigkeit
  geratenen  Gesellschaftsklassen  ihr  nunmehr  als  zweifellos
zu  betrachtendes  Selbstverfügungsrecht  den  Trusts  zy  liebe  aufgeben.
  Diese  Gesichtspunkte  sind  wichtiger  als  jene  wirtschaftlichen
  Vorteile,  welche  die  Trustorganisation  dem  Kartell  gegenüber
  darbringt,  weil  sie  sich  auf  die  sichere  Weiterentwicklung
der  ganzen  Gesellschaftsordnung  beziehen,  während  jene  höchstens
ein  größeres  oder  geringeres  Maß  materieller  Güter  bedeuten.  Und