8  26.  Rechtssätze  älterer  Rechte,  kartellähnliche  Bewegungen  betreffend.  &gt;  45

Es  sind  mannigfaltige  Verfügungen  des  römischen  Rechts
gegen  die  Verteuerung  der  Nahrungsmittel  bekannt!);  sogar
Plautus  gedenkt  ihrer?),  und  Julius  Cäsars  Gesetz  (lex  Julia  de
annona)  ist  zum  Grundstein  einer  ganzen  kaiserlichen  Ernährungspolitik
  geworden.?)

Ähnliche  Mißstände  riefen  den  Begriff  des  „accaparement“
im  mittelalterlichen  französischen  Recht  ins  Leben.  Von  den
Kapitularien  Karls  des  Großen  angefangen  beschäftigt  sich  eine
ganze  Reihe  von  königlichen  Verordnungen  und  Parlamentsbeschlüssen
  mit  dem  Vergehen  des  „accaparement“  und  noch
Merlin  führt  einen  Beschluß  des  Parlaments  von  Metz  vom
21.  Juni  1763  an,  welcher  einen  Geschäftsmann,  der,  ohne  mit
andern  verabredet  zu  haben,  die  vorhandenen  Vorräte  gewisser,
zur  Heilung  einer  Tierepidemie  dienender  chemischen  Mittel  aufgekauft
  und  deren  Preis  ungemein  erhöht  hat,  —  im  Vergehen
des  Monopoliums  schuldig  sprach.

Und  hierzu  bemerkt  das  erwähnte  Dekret:

„La  Cour  concoit  que  cette  manceuvre  est,  dans  ceux  qui  la  pratiquent,  l’effet
de  l’inter&amp;t  le  plus  sordide;  vouloir  tirer  profit  du  fle&amp;au  accablant  A  la  cessation  duquel
il  est  du  devoir  de  tous  les  hommes  de  veiller,  c’est  une  bassesse  qui  d&amp;grader  l’humanite,
en  m&amp;me  temps  qu’elle  doit  soulever  toute  l’indignation  de  la  Cour.“

Eine  eingehendere  Behandlung  des  mittelalterlichen  französischen
  Rechts  würde  zu  weit  führen;  wir  berufen  uns  diesbezüglich
  auf  das  hervorragende  Werk  von  Babledt),  der  die  einschlägigen
  Daten  mit  großem  Fleiß  zusammengestellt  hat.

Der  Begriff  des  „accaparement“  des  französischen  Rechts
zielt  lediglich  auf  den  Ankauf  und  wucherischen  Weiterverkauf
des  Getreides  ab;  und  die  Wichtigkeit,  die  dieser  Angelegenheit
beigemessen  wurde,  ist  am  besten  durch  die  Tatsache  charakterisiert,
  daß  eine  Verordnung  vom  Jahre  ı709  als  letztes  Forum
der  Accaparement-Prozesse  ein  eigenes  Gericht  einsetzte.  Der
Begriff  des  Vergehens  wurde  auf  den  Ankauf  des  stehenden  Getreides
  (achats  de  bles  en  vert),  den  Ankauf  desselben  außerhalb
der  ständigen  Märkte,  auf  Landstraßen  und  unmittelbar  von  Bauern
angewandt.

1)  S,  Menzel,  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  61  S.  32.

7)  Captivi,  IV.  Aufzug  am  Anfang.

®)  Vergl.  1.  6  D.  de  extraordinariis  criminibus  47,  ı1,  l.  2  D.  de  lege  Julia  de
annona  18,  43.

4)  Les  syndicats  de  producteurs  et  detenteurs  etc.  —  Paris  1893  S.  113—1325.