8  28.  Die  moderne  Trustgesetzgebung  in  den  Vereinigten  Staaten.  255

Während  das  Common  Law  nur  einen  „unreasonable
restraint“  des  Handels  und  des  Verkehrs  verbietet,  zieht  sich
durch  die  Trustgesetzgebung  der  Grundgedanke  hindurch,  daß
jede  wie  immer  geartete  Beschränkung  des  Handels  verboten  und
strafbar  sei.  Dies  steht  in  Beziehung  auf  die  Kongreßgesetze  der
Vereinigten  Staaten  ebenso,  wie  auch  auf  die  Gesetzgebung  der
einzelnen  Staaten.

Der  erste  Versuch  des  Kongresses,  die  Trustbewegung  zu
regeln,  war  der  Interstate  Commerce  Act,  Gesetz  vom
4.  Februar  ı887  (84  Stat.  379),  welcher  besonders  auch  in  Beziehung
  auf  die  Vereinigung  der  Eisenbahnunternehmungen  wichtige
  Maßregeln  enthält.  Das  Gesetz  bezieht  sich  auf  Eisenbahnunternehmungen
  und  solche  Verfrachter,  deren  Unternehmung
sich  auf  das  Gebiet  mehrerer  Staaten  oder  des  Auslandes  erstreckt.!)
Dieses  Gesetz  bestimmt,  daß  die  Frachtsätze  „mäßig  und  gerecht
(reasonable  and  just)‘  sein  müssen,  verbietet  die  Bevorzugung
einzelner  Parteien  und  konstituiert  einen  Frachtzwang:  Grundsätze,
die  dem  System  des  amerikanischen  Eisenbahnrechts  vollkommen
neue  Grundlagen  gaben.

Für  die  Unternehmerverbände  ist  von  grundlegender  Bedeutung
  Artikel  5  des  Gesetzes,  welcher  folgendermaßen  lautet:

„Es  ist  allen,  diesem  Gesetz  unterworfenen  Verfrachtern  verboten,  mit  anderen
Verfrachtern  Vereinbarungen  zu  treffen,  Verträge  einzugehen  oder  sich  zu  verbinden,
zu  dem  Zwecke,  Frachteinnahmen  verschiedener  Konkurrenzbahnen  zu  vereinigen,
oder  das  Brutto  oder  Nettoeinkommen  oder  einen  Teil  desselben  unter  sich  aufzuteilen.

  Jeder  Tag  des  Bestehens  einer  derartigen  Vereinbarung  wird  als  selbständiges
Delikt  betrachtet.“

Zufolge  des  Artikels  7  des  Gesetzes  ist  dem  Verfrachter  verboten,
  eine  Vereinbarung,  einen  Vertrag,  eine  offenkundige  oder
geheime  Verbindung  einzugehen  zu  dem  Zweck,  durch  Abänderung
des  Fahrplans,  Transportierung  in  verschiedenen  Wagen  oder  auf
irgend  eine  andere  Art  und  Weise  zu  verhindern,  daß  der  Transport
  von  dem  Ort  der  Aufgabe  zum  Bestimmungsort  ohne  Uhnterbrechung
  vor  sich  gehe.  |

Den  Ausgangspunkt  all  dieser  Verfügungen  bildet  der  Satz,
daß  die  freie  Konkurrenz  der  Eisenbahnen  im  Interesse  des
Publikums  stehe  und  eine  Einschränkung  derselben  unerlaubt  sei.

!)  Es  bezieht  sich  also  nicht  auf  Transporte  innerhalb  eines  der  vereinigten
Staaten.