256  V.  Kapitel.  Stellung  der  Kartelle  und  Trusts  im  Rechtssystem.

Die  freie  Konkurrenz  der  Eisenbahnen  sollte  demnach  die  europäische
  staatliche  Aufsicht  und  Kontrolle  ersetzen.  Dieser  Versuch
  hat  sich  in  der  Erfahrung  schlecht  bewährt:  die  Konkurrenz
trieb  die  Eisenbahnunternehmungen,  die  einen  ununterbrochenen
Frachtverkehr  nötig  hatten,  in  die  Arme  der  großen  Industrietrusts
  und  das  System  der  geheimen  Refaktien  griff  immer  mehr
um  sich.

Das  Gesetz  vom  Jahre  ı887  hat  zur  Kontrolle  der  Eisenbahnen
  die  Interstate  Commerce  Commission  eingesetzt,
deren  Wirkungskreis  durch  die  Gesetze  vom  2.  März  1889  und
vom  Io.  Februar  ı891ı  so  weit  erweitert  wurde,  daß  ihre  Mitglieder,
die  Commissioners,  berechtigt  und  verpflichtet  wurden,  die  Geschäftsführung
  der  Frachtunternehmungen  zu  untersuchen  und  die  Durchführung
  des  Gesetzes  zu  sichern.

Das  Koalitionsverbot  des  Interstate  Commerce  Act  bezog
sich  nur  auf  die  Verfrachter.  Es  wurde  verallgemeinert  und  wirksamer
  gestaltet  durch  das  Gesetz  vom  2.  Juli  1890  (26  Stat.  209),
die  berühmte  Lex  Sherman,  die  den  Handel  und  Verkehr
gegen  gesetzwidrige  Einschränkungen  und  Monopole  zu  schützen
versuchte.  Ihre  Verfügungen  sind  so  grundlegend,  daß  wir  sie
wörtlich  wiedergeben:

Art.  1.  Jede  Vereinbarung  und  Verbindung  (combination)  in  Form  eines  Trusts
oder  in  anderer  Form,  so  auch  jede  Verschwörung  (conspiracy),  welche  die  Einschränkung
  des  Handels  oder  Verkehrs  zwischen  verschiedenen  Staaten  oder  mit  dem  Ausland
  bezweckt,  wird  hiermit  als  widerrechtlich  bezeichnet.  Jede  Person,  die  eine
derartige  Vereinbarung  eingeht  oder  an  einer  solchen  Verbindung  oder  Verschwörung
teilnimmt,  begeht  ein  Vergehen  (misdemeanor)  und  wird  bei  Überführung  mit  einer
Geldstrafe  bis  zu  5000  Dollar  oder  einer  Freiheitsstrafe  bis  zu  einem  Jahre  oder
aber  nach  Ermessen  des  Gerichts  mit  beiden  Strafen  bestraft.

Art.  2.  Jede  Person,  die  ein  Monopol  ausübt  oder  ein  solches  anstrebt  oder
sich  mit  einer  oder  mehreren  anderen  Personen  verbindet  oder  verschwört,  um  den
Handel  und  Verkehr  zwischen  den  einzelnen  Staaten  oder  mit  dem  Ausland  zu
monopolisieren,  begeht  ein  Vergehen  (misdemeanor)  und  wird  nach  Überführung  mit
einer  Geldstrafe  bis  zu  5000  Dollar  oder  mit  einer  Freiheitsstrafe  bis  zu  einem
Jahr,  oder  aber  nach  Ermessen  des  Gerichts  mit  beiden  Strafen  bestraft.

Art.  3.  Jeder  Vertrag  und  jede  Vereinigung,  sei  es  in  Trust  oder  anderer
Form,  so  auch  jede  Verschwörung,  ist  rechtswidrig,  die  den  Handel  und  Verkehr  in
irgend  einem  Territorium!)  der  Vereinigten  Staaten  oder  im  Distrikt  Kolumbia  oder
zwischen  einzelner  Territorien  oder  einem  oder  mehreren  derselben  und  einem  oder

1)  In  den  Vereinigten  Staaten  befinden  sich  jetzt  folgende  Territorien:  Arizona,
Oklahoma,  New  Mexiko  und  Indian-Territory.  Diese  sowie  auch  der  Distrikt  Kolumbia
haben  keine  selbständige  Gesetzgebung  und  für  sie  werden  die  Gesetze  durch  die
Kongreßgesetzgebung  verfaßt.