260  V.  Kapitel.  Stellung  der  Kartelle  und  Trusts  im  Rechtssystem.

schon  vorher  im  Besitz  derselben  Kapitalisten;  und  es  war  den
Gründern  eher  darum  zu  tun,  die  einheitliche  Verwaltung  auch
äußerlich  durchzuführen.  Im  Prozeß  stellte  der  oberste  Gerichtshof
  in  seinem  Urteil  vom  14.  März  1904  die  Ungültigkeit  der
Vereinbarung,  d.h.  der  Gründung  dieser  Holding  Company  fest,
vermied  aber  die  Anwendung  einer  Geld-  oder  Freiheitsstrafe.
Das  Urteil  wurde  mit  einer  Stimmehrheit  gefällt;  vier  der  Gerichtsräte
  (unter  ihnen  auch  der  Vorsitzende)  stimmten  für  die
Abweisung  der  Klage  und  begründeten  ihr  Minderheitsvotum
auf  Grund  der  Lex  Sherman  mit  dem  Mangel  der  Kompetenz.
Den  Ausschlag  gab  das  Votum  des  Gerichtsrats  Brewer,  der,
lediglich  auf  Grund  des  Interstate  Commerce  Act,  den  Bereich
der  prinzipiellen  Stellungnahme  des  Gerichts  auf  die  Eisenbahnen
einschränkte.!)

Parallel  mit  der  Kongreßgesetzgebung  entwickelten  sich  die
Antitrustgesetze  der  einzelnen  Staaten.  Seit  1889  entstand  eine
ganze  Reihe  solcher,  und  neu  errichtete  Staaten  wie  Washington
und  Wyoming  nahmen  das  Trustverbot  auch  in  ihr  Verfassungsgrundgesetz
  auf.  Derzeit  bestehen  in  dreißig  Staaten  und  zwei
Territorien  Antitrustgesetze,  und  in  siebzehn  Staaten  wurden  die
betreffenden  Verfügungen  in  die  Verfassung  selbst  aufgenommen.
Das  Referat  der  Industrial  Commission  (Bd.  2  S.  ı—264)  enthält
die  Trustgesetze  aller  Staaten  bis  1900.  Mehrere  von  ihnen  (der
Kodex  von  Mississippi,  Kansas  1897,  Michigan  1899,  Nebraska
1897,  North-Carolina  1899,  Ohio  1898,  Dakota  1897  und  Texas
1895)  enthalten  auch  die  Definition  des  Trusts;  die  meisten  setzen
auch  Geld-  und  Freiheitsstrafen  ein.  Am  strengsten  sind  die  Gesetze
  von  Texas  und  Georgia.  Von  den  wichtigeren  Staaten  haben
New-Jersey  und  Delaware  kein  Antitrustgesetz.

Die  auf  Grund  dieser  Gesetze  entwickelte  Rechtspraxis  weist
eine  vielfache  Buntheit  auf,  je  nach  der  Stellungnahme  der  Gerichte
  und  nach  den  herrschenden  politischen  Richtungen.  Am

1)  Dieses  Urteil  hat  eine  große  Literatur.  Siehe:  Albany  Law  Journal,  April
und  Mai  1904  (S.  97,  100  und  101);  Harward  Law  Review  17.  Band;  C.  C.  Langdell,
  The  Northern  Securities  Case  under  a  new  aspect;  Sir  Frederic  Pollock,
The  Merger  Case  and  Restraint  of  Trade;  B.  Wyman,  The  Law  of  the  Public
ballings  as  a  solution  of  the  Trust  Problem  S,  ı51,  271;  Victor  Morawetz,  The
Antitrust  Act  and  the  Merger  Case  S.  533;  Thorndicke,  The  decision  in  the  Merger
Case,  Boston  1908.  Auch  die  Begründung  (opinion)  der  Mehrheit  und  der  Minderheit
  sowie  auch  Brewers  Opinion  sind  im  Druck  erschienen.