8  28.  Die  moderne  Trustgesetzgebung  in  den  Vereinigten  Staaten.  263

Während  alle  diese  Gesetze  nur  die  erfolgreiche  Vollstreckung
der  Gesetze  vom  Jahre  1887  und  1890  sichern  wollen,  so  bezweckt
ein  Gesetz  vom  ı4.  Februar  ı903,  welches  das  Ministerium  für
Handels-  und  Arbeitswesen  (department  of  commerce  and  labour)
aufstellte,  schon  die  Lösung  oder  wenigstens  die  Vorbereitung  der
Lösung  des  Problems  der  Aktiengesellschaften.

Laut  Artikel  6  dieses  Gesetzes  (32  Stat.  825—827),  welcher
auf  Vorschlag  des  Abgeordneten  Nelson  aufgenommen  wurde
(Nelson  amendment),  wird  im  Handels-  und  Arbeitsdepartement
  eine  Sektion  für  Vereinswesen  (bureau  of  corporations)  aufgestellt,
  an  deren  Spitze  der  Commissioner  of  corporations
mit  einem  Jahresgehalt  von  5000  Dollar  und  sein  Stellvertreter,
der  Deputy  Commissioner,  mit  einem  Gehalt  von  3500  Dollar  stehen.
Recht  und  Pflicht  des  Commissioner  ist,  unter  Leitung  des  Departement
  für  Handels-  und  Arbeitswesen  die  Geschäftsführung
von  Aktiengesellschaften,  Vereinen  oder  Verbänden  zu  untersuchen,
die  zwischen  verschiedenen  Staaten  oder  mit  dem  Ausland  Handel
treiben  —  ausgenommen  die  Verfrachter,  die  unter  dem  Gesetz
vom  Jahre  1887  stehen;  und  auf  Grund  dieser  Untersuchungen
dem  Präsidenten  der  Vereinigten  Staaten  zu  referieren,  damit  er  der
Gesetzgebung  die  entsprechenden  Vorschläge  unterbreite  Die
auf  diesem  Wege  ermittelten  Daten  können  nach  Ermessen  des
Präsidenten  veröffentlicht  werden.  In  der  Leitung  der  Untersuchung
  kommen  dem  Commissioner  den  Aktiengesellschaften
und  Vereinen  gegenüber  dieselben  Befugnisse  und  Rechte  zu,
wie  dem  Vorstehenden  der  Interstate  Commerce  Commission.  So
ist  er  berechtigt,  Zeugen  bei  Strafe  vorzuladen,  das  Vorlegen
von  Urkunden  zu  fordern  und  den  Beteiligten  den  Eid  abzunehmen.
  Weiter  gehört  zum  Wirkungskreis  des  Bureaus,
ebenfalls  nach  Maßgabe  des  Departements  für  Handels-  und
Arbeitswesen,  das  Sammeln  und  Veröffentlichen  von  Daten,  die
sich  auf  die  seiner  Kontrolle  unterworfenen  Vereine  und
Aktiengesellschaften  beziehen,  die  Versicherungsgesellschaften
inbegriffen.

Das  Departement  besteht  erst  seit  einem  Jahr,  und  es  kann
daher  über  seine  Wirksamkeit  noch  kaum  eine  Meinung  geäußert
werden.  An  seiner  Spitze  steht  zur  Zeit  Garfield;  sein  Stellvertreter
  ist  W.  D.  Dana,  gewesener  Schriftführer  der  Industrial
Commission.  Das  Departement  hat  ein  reiches  statistisches