264  V.  Kapitel.  Stellung  der  Kartelle  und  Trusts  im  Rechtssystem.

Material  gesammelt  und  dasselbe  in  seinem  Referat  (Report  of
the  Commissioner  of  Corporations,  21.  Dezember  1904)  veröffentlicht.


8&amp;  29.  Die  moderne  Rechtsentwicklung  in  Frankreich.

Die  Assemblees  der  Revolution  fürchteten,  als  sie  alles  zerstörten,
  was  einer  geschäftlichen  oder  gewerblichen  Gebundenheit
ähnlich  sah,  daß  diese  in  anderer  Form  wieder  auftauchen  könnte,
und  waren  deshalb  Gegner  jeder  gewerblichen  oder  geschäftlichen
  Verbindung,  was  immer  deren  Zweck  gewesen  wäre.  Die
Assemble&amp;e  Constituante  votierte  demgemäß  am  14.  Juni  1791,  einem
Referat  von  Le  Chapelier  zufolge,  welches  dieser  im  Namen
des  Comite  de  Constitution  vorlegte,  ein  Gesetz  „über  die  Vereinigungen
  von  Bürgern  desselben  Erwerbs“.!)  Dieses  Gesetz,  welches
  die  Lohnvereinbarungen  der  Arbeiter  und  Arbeitgeber  besonders
  in  Betracht  zieht,  sollte  auch  auf  die  preiseinschränkenden
Übereinkommen  der  Gewerbetreibenden  angewendet  werden,  die
damals  zwischen  den  Mitgliedern  der  aufgelösten  Zünfte  haufig
vorkamen.  „Es  ist  zweifellos,  sagt  Le  Chapelier  in  seinem  Referat,
  daß  jedem  Bürger  die  Vereinigungsfreiheit  gewährt  werden
muß,  aber  es  darf  gewissen  gewerbetreibenden  Bürgern  nicht
erlaubt  werden,  sich  zur  Förderung  ihrer  eigenen  Sonderinteressen
zu  verbinden:  es  gibt  keine  Korporation  mehr  im  Staat,  es  gibt
überhaupt  kein  anderes  Interesse,  als  das  Sonderinteresse  jedes
einzelnen  Individuums  und  das  allgemeine  Interesse.  Es  ist
niemandem  erlaubt,  in  das  Bewußtsein  der  Bürger  den  Begriff
eines  dazwischen  liegenden  Interesses  einzupflanzen  und  sie  dem
Gemeinwohl  durch  das  Erwecken  eines  korporativen  Geistes  zu
entfremden.“

Das  Gesetz  wurde  auch  durch  die  Regierung  des  Directoire
aufrecht  erhalten,  ja  sogar  in  Beziehung  auf  die  Strafbestimmungen
  verschärft:  als  Maximum  wurde  für  die  Arbeitnehmer
eine  Freiheitsstrafe  von  drei  Monaten,  für  die  Arbeitgeber  eine
Greeldstrafe  von  30000  Francs  ausgesetzt.  An  Stelle  dieser  Strafsätze
  traten  im  Jahre  1810  jene  der  Artikel  416  und  419  Code  Pe&amp;nal.?)

1)  „Sur  les  assembl&amp;es  de  citoyens  des  m&amp;mes  professions.“  Einen  Auszug  des
Gesetzes  siehe  bei  Babled,  Les  syndicats  de  producteurs  de  marchandises  etc.,  Paris
1893,  S.  123  Note  2.

?)  Siehe  unten,