&amp;  29.  Die  moderne  Rechtsentwicklung  in  Frankreich.  265

Die  dem  obenerwähnten  Gesetze  nachfolgende  Gesetzgebung
ging  auf  das  System  der  Präventivmaßregeln  über.  Mit  dem
Gesetz  vom  4.  Mai  1793  frischt  die  Convention  die  wesentlichen
Bestimmungen  der  alten  Ordonnances  auf;  verpflichtet  die
Fruchthändler,  die  Quantität  ihres  Vorrats  der  Behörde  anzuzeigen;
verbietet  den  Einkauf  außerhalb  der  Märkte;  macht  das  Betreiben
des  Fruchthandels  von  einer  vorhergehenden  Anmeldung  abhängig,
  all  dies  bei  Strafe.  Das  Gesetz  bestimmt  weiter,  daß  das
Getreide  nicht  zu  höheren  als  durch  die  „Commission  de  subsistances“
  festgestellten  Preisen  verkauft  werden  dürfe.  Die  Preisfestsetzung
  variiert  nach  dem  Ort  des  Verkaufs,  und  zieht  auch
die  relativen  Werte  der  auf  demselben  Ort  verkauften  übrigen
Waren  und  die  durch  den  Transport  entstehende  Differenz  in
Betracht.  Sie  gesteht  im  Prinzip  einen  Gewinn  von  5°/,  dem
Großhändler  und  ı0°/,  dem  Detailverkäufer  zu.  Das  Gesetz  erklärt
  jeden  Kaufmann,  der,  um  sich  der  behördlichen  Preisfestsetzung
  zu  entziehen,  den  Greschäftsbetrieb  einstellt,  für  verdächtig.
Der  Konsument  darf  nur  beim  Detaillisten  einkaufen,  dieser  nur
beim  Grossisten;  die  Grenze  der  en  gros  verkäuflichen  Quantität
ist  gesetzlich  bestimmt.  Das  Übertreten  der  Taxe  wurde  mit
einer  Geldstrafe  von  300  bis  10000  Pfund,  gleich  zu  Lasten  des
Käufers  und  Verkäufers,  belegt.  Die  Taxe  trat  am  6.  Tag  des
Ventose  des  U.  Jahres  in  Geltung.

Die  Wirkung  des  Gesetzes  war  eine  fürchterliche.  Die  eingeschüchterten
  Landleute  ließen  ihre  Felder  unbebaut;  der  Verkehr
  stockte;  der  des  Getreides  hörte  vollkommen  auf.  Um  die
kritische  Lage  zu  bessern,  war  die  Convention  gezwungen,  zur
Wiederherstellung  des  Verkehrs  eine  Kommission  aufzustellen
(11.  September  1793),  die  aber  mit  ihren  zehntausend  Angestellten
und  monatlichen  300  Millionen  Francs  Ausgaben  nicht  imstande
war,  den  Ausbruch  der  Hungersnot  zu  verhüten,  so,  daß  in  einer
öffentlichen  Sitzung  der  Convention  (2ı.  Februar  1794)  der
Antrag  gestellt  wurde,  bürgerliche  Fasttage  festzustellen,  damit
die  Verpflegung  des  Volkes  gesichert  werde  Am  16.  März  mußte
die  Bevölkerung  von  Paris  auf  das  Verbrauchen  eines  gewissen
Quantums  von  Getreide  eingeschränkt  werden;  nach  einigen  Tagen
wurden  die  Portionen  auf  die  Hälfte  herabgesetzt.  Die  Meutereien
des  Germinal  und  Prairial  waren  der  Todeskampf  der  Menge
um  Brot.  Endlich  wurde  das  Gesetz  am  24.  Dezember  1794