266  V.  Kapitel.  Stellung  der  Kartelle  und  Trusts  im  Rechtssystem.

außer  Kraft  gesetzt  und  die  Commission  de  subsistances  am
7.  Januar  1795  aufgelöst.  Sie  schloß  ihre  Rechnungen  mit  einer
Passiva  von  1460  Millionen  Francs.

Noch  am  27.  Juli  1793  wurde  ein  anderes  Gesetz  verlautbart,
welches  das  Vergehen  des  „Accaparement“,  sei  es  von  einer  oder
mehreren  Personen  verübt,  zum  Kapitalverbrechen  erklärte  und
mit  Todesstrafe  und  Vermögenskonfiskation  bedrohte,  gleichzeitig
den  Dritteil  der  durch  Versteigerung  der  konfiszierten  Güter  eingelaufenen
  Summe  dem  Anzeiger  zusicherte..  Das  Gesetz  bestimmt
  den  Begriff  des  Accaparement  folgendermaßen:  „eine
Handlung,  mittels  welcher  der  Befriedigung  der  elementaren
Lebensbedürfnisse  dienende  Waren  oder  Nahrungsmittel  aus  dem
Verkehr  gezogen  werden  dadurch,  daß  dieselben,  ohne  täglich
öffentlich  zum  Verkauf  angeboten  zu  werden,  eingeschlossen  gehalten
  oder  dem  Verderben  ausgesetzt  sind.“  Hiernach  zählt
das  Gesetz  jene  Nahrungsmittel  auf,  die  es  als  zur  Befriedigung
elementarer  Lebensbedürfnisse  dienend  betrachtet,  und  verpflichtet
  jeden  Besitzer  solcher  Waren,  dieselben  der  Behörde  anzumelden
  und  ein  ausführliches  Verzeichnis  davon  an  seiner  Pforte
auszuhängen.

Den  Beweggrund  zu  diesen  drakonischen  Maßregeln  bildete
der  Glaube,  daß  die  Emigranten  die  Getreidehändler  bestochen
hätten,  um  ‚mit  Hilfe  der  Hungersnot  die  Revolution  unmöglich
zu  machen;  während  doch  in  Wirklichkeit  die  Teuerung  zufolge
des  Niedergangs  der  Landwirtschaft,  der  Unsicherheit  des  Getreidehandels,
  der  Unmöglichkeit  einer  Einfuhr  von  Lebensmitteln
entstand,  welch  letzteres  Übel  wieder  ihren  Urgrund  im  Krieg
Frankreichs  mit  den  übrigen  Staaten  und  in  der  durch  das  Taxengesetz
  hervorgebrachten  Panik  hatte.  Und  trotz  der  dem  Anzeiger
  gesetzlich  versprochenen  Belohnung  wurde  kein  einziger
Fall  angemeldet,  auf  den  die  Strenge  des  Gesetzes  Anwendung
hätte  finden  können.

Übrigens  waren  die  Verfügungen  des  Gesetzes  auch  nach
der  Auffassung  seiner  Verfasser  von  zeitweiligem  und  ausnahmsweisem
  Charakter.  Artikel  ı3  des  Gesetzes  bestimmt  selbst,  daß
sie  seinerzeit  außer  Kraft  gesetzt  werden.  Eine  solche  gesetzliche
  Verfügung  wurde  aber  nicht  erbracht,  und  so  blieb  das
Accaparement  ein  Kapitalverbrechen,  bis  Artikel  419  des  Code
Penal  dasselbe  zu  einem  gewöhnlichen  Vergehen  herabsetzte.