268  V.  Kapitel,  Stellung  der  Kartelle  und  Trusts  im  Rechtssystem.

einer  Ware  zum  Nachteil  des  Publikums  tatsächlich  beeinträchtigt
wurde,  aber  nicht,  wenn  Produzenten,  ohne  den  Markt  monopolisieren
  zu  wollen,  sich  vereinigen,  um  einen  lukrativen  Verkauf
ihrer  Produkte  zu  sichern.  Zwei  Entscheidungen,  die  eine  vom
Cour  de  Paris  (29.  August  1830),  die  andere  vom  Cour  de  Cassation
(1.  Februar  1834)  führen  ausdrücklich  aus,  daß  eine  „Coalition“
nicht  vorliege,  wenn  mehrere  vereinbaren,  nicht  den  Preis  ihrer
Waren  zu  erhöhen,  sondern  das  Sinken  desselben  unter  ein  festgesetztes
  Maß  zu  verhüten.  Ermutigt  durch  diese  Stellungnahme
der  Gerichte,  taten  sich  die  Eigentümer  der  südlichen  und  östlichen
  Salinen  1864  zusammen,  um  die  (Geschäftsleitung  einer
gemeinsamen  Direktion  anzuvertrauen  und  das  Sinken  der  Preise
—  die  Folge  der  nicht  organisierten  Produktion  —  hintanzuhalten.
  Die  Besitzer  der  westlichen  Salinen  zeigten  diese  Bewegung
  ihrer  Konkurrenten  beim  Staatsrat  an,  welcher  erklärte,
die  Vereinbarung  der  Produzenten  und  das  Festsetzen  einheitlicher
  Preise  seien  nützliche  Maßregeln,  die  in  keiner  Weise  die
Geschäftsfreiheit  schädigten,  und  forderte  die  Eigentümer  der
westlichen  Salinen  auf,  dem  Beispiel  zu  folgen,  statt  es  anzugreifen.


Auch  im  Urteil  vom  ıı.  Februar  1879  des  Cour  de  Cassation,
welches  in  der  Sache  des  Jodsyndikats  gefällt  wurde,  kommt  der
Standpunkt  zur  Geltung,  daß  es  zwar  nicht  erlaubt  sei,  sich  zur
willkürlichen  Festsetzung  der  Preise  von  Waren,  die  der  Befriedigung
  elementarer  Lebensbedürfnisse  dienen,  zu  vereinigen,  weil
dies  einen  auf  den  Marktpreis  geübten  unerlaubten  Druck  zur
Folge  habe,  daß  aber  sonst  die  Vereinigungsfreiheit  zwischen  den
Schranken  des  Gesetzes  zu  wahren  sei,

Der  Cour  de  Paris  erklärte  Artikel  419  C.  P.  unanwendbar
auf  eine  Vereinigung  von  Phosphorfabrikanten,  zum  einzigen
Zweck,  einen  Markt  für  ihre  Waren  zu  schaffen  und  ihre  Konkurrenten
  ohne  Nachteil  bekämpfen  zu  können,  da  das  Syndikat
weder  ein  künstliches  Steigern,  noch  Fallen  der  Phosphorwarenpreise
  verursachte  (14.  April  1891).!)

Noch  letztens  leitete  die  Staatsanwaltschaft  des  Seine-Departements
  ein  Strafverfahren  gegen  das  Syndikat  der  Zuckerraffinerien
ein,  konnte  aber  die  Anwendung  des  Artikels  41g  nicht  durch-1)

  Siehe  alle  diese  Daten  bei  Babled,  a.  a.  OÖ.  S.  153—154..