276  V.  Kapitel.  Stellung  der  Kartelle  und  Trusts  im  Rechtssystem.

schied,  daß  sie  im  allgemeinen  in  Österreich  eine  mehr  konservative,
verteidigende  Rolle  spielen  und  daher  eine  Neigung  zu  Trastbildungen
  nicht  vorhanden  ist.

$  31.  Übersicht  des  Rechtszustandes  in  anderen  Staaten.

L  England.

Der  Kampf  der  Juristen  gegen  die  Monopole  und  andere
Schranken  der  Verkehrsfreiheit  beginnt  schon  am  Anfang  des
ı7.  Jahrhunderts.  Ein  Gerichtsbescheid  erklärt  1602  jene  königlichen
  Patente,  die,  besonders  durch  Königin  Elisabeth  in  großer
Zahl  erlassen,  einzelnen  und  Gesellschaften  als  Belohnung  ihrer
Dienste  Monopole  sicherten,  für  ungültig.  Ein  Gesetz  von  1623
(20  James  L  Ch.  2)  bestimmt,  es  widerstreite  den  (Gresetzen  des
Königreichs  und  sei  deshalb  null  und  nichtig  jedes  Monopol,
welches  eine  allgemeine  Einschränkung  der  Handelsfreiheit  enthalte,
  gründe  sich  dasselbe  auf  königliche  Donation  oder  auf
Vertrag.  Ein  anderes  Gesetz  (28.  Georg  III.  Ch.  53)  erklärte  für
nichtig  und  bestrafte  die  Vereinigung  von  fünf  oder  mehr  Personen
zum  An-  oder  Verkauf  von  Kohlen.  Die  Gerichte  verfolgten
beständig  das  Prinzip,  die  Schaffung  von  Monopolen  widerstreite
dem  Common  Law,  und  zwar  auch  dann,  wenn  dasselbe  nicht
das   Verfügen  über  die  ganze  vorhandene  Menge  oder  den
größeren  Teil  der  Ware  enthält;  es  genüge,  wenn  die  Vereinbarung
  sich  auf  Warenmengen  erstreckt,  deren  Besitz  es  ermöglicht,
  den  Preis  zu  einer  gewissen  Zeit  und  an  einem  bestimmten
Ort  je  nach  Bedarf  der  Besitzer  zu  erhöhen.  Einen  früheren  Erlaß
  des  Königs  Georg  III.  (12.  Georg  III.  Ch.  71),  welcher  das
Vergehen  des  „forestalling“,  „regrating“,  „engrossing“,
„monopoly“  aufhob,  ließen  die  Gerichte,  als  dem  Common  Law
widerstreitend,  beiseite.!)

Lord  Kenyon  legte  noch  im  Jahr  ı800  das  erwähnte  Prinzip
  einem  seiner  Urteile  zugrunde,  welches  auch  heute  noch  die
Bedeutung  eines  leading  case  besitzt.  Und  trotzdem  die  erwähnten
  alten  Gesetze  im  Laufe  des  ı9.  Jahrhunderts  außer  Kraft
gesetzt  wurden  (vergl.  788  Victoria,  Ch.  24),  so  halten  die  Gerichte
  doch  wenigstens  an  dem  Grundsatz  fest,  Vereinbarungen,

7)  Vergl.  Steinbach,  Der  Staat  und  die  modernen  Privatmonopole,  1903,
S.  21,  22.