278  V.  Kapitel.  Stellung  der  Kartelle  und  Trusts  im  Rechtssystem.

von  Nahrungsmitteln  oder  anderen  Bedarfsartikeln  bezwecken,  mit
Strafe  belegt.  Das  russische  Privatrecht  behandelt  den  Kartellvertrag
  als  ungültig.')

III.  Italien.

In  Italien  fällt  unter  Strafe  jede  betrügerische  Gebarung,  die
das  Steigen  oder  Fallen  der  Löhne,  der  Preise  von  Waren  oder
Börsenpapieren  auf  einem  öffentlichen  Markt  oder  der  Börse  verursacht;
  die  Strafe  ist  eine  Freiheitsstrafe  von  3  bis  30  Monaten
und  eine  Geldstrafe  von  500  bis  3000  Lire  (Strafgesetzbuch  vom
30.  Juni  1889,  Artikel  293).  Mit  einer  Strafe  von  einem  bis  zu
fünf  Jahren  und  500  bis  5000  Lire  wird  derjenige  bedroht,  der
durch  betrügerisches  Gebaren  einen  Mangel  oder  Teuerung  in
Lebensmitteln  verursacht  (ebendaselbst,  Artikel  326).?)

Hervorzuheben  ist  noch  $  299  des  Strafgesetzbuchs,  welcher
Vereinbarungen  verbietet,  die  eine  Einschränkung  des  Wettbewerbs
  bei  öffentlichen  Versteigerungen  und  bei  privaten,  die
auf  Rechnung  von  Behörden  abgehalten  werden,  enthalten.

Übrigens  erkennt  das  italienische  Recht  die  Gültigkeit  der
Kartellverträge  an.?)

IV.  Belgien.

1886  wurden  die  Artikel  419  und  420  Code  Penal  aufgehoben.
Es  ist  interessant,  daß  während  des  ganzen  Bestandes  des  Code
Penal  in  Belgien,  d.h.  seit  1830,  die  erwähnten  Verfügungen  nur
ein  einziges  Mal  angewandt  wurden,  als  40  Bierbrauereien  1853
die  Bierpreise  erhöhten)  An  ihre  Stelle  trat  Artikel  311  des
neuen  belgischen  Code  Penal,  welcher  die  Anwendung  betrügerischer
  Mittel,  um  Preiserhöhung  oder  Preissturz  in  Nahrungsmitteln,
  Waren  oder  im  allgemeinen  Verkehr  befindlichen  Papieren
oder  Werten  hervorzurufen,  mit  Strafe  belegt.  Das  Vergehen
der  „coalition“  ist  also  entfallen.  Die  privatrechtliche  Gültigkeit
der  Kartellverträge  wurde  von  den  Greerichten  wiederholt  anerkannt.)


!)  Vergl.  Duchaine,  Les  Associations  de  producteurs,  1903  S.  483.

#)  Vergl.  Duchaine  a.  a.  O.  S.  482.

8,  Vergl.  Kohler,  Aus  dem  Patent-  und  Industrierechte,  1889,  Bd.  I  S.  86  ff.;
Marghieri,  Sindacati  di  difesa  industriale,  1898,  S.  14;  Quatrocchi,  Sulla  validit&amp;
dei  contratti  di  sindacato  industriale,  1903,  S.  9,  18.

*)  Duchaine  a.  a.  O,  481.

8)  Duchaine  a.  a.  O.  S.  482.