8  34.  Kodifikatorische  Versuche  in  Deutschland.  293

cker,  Gross  und  Albert.  Die  Verhandlung  selbst  wurde  in
parlamentarischer  Form  gehalten  und  stets  betont,  daß  eine  Fragestellung,
  um  die  einzelnen  Teilnehmer  zur  Bekanntgabe  derjenigen
Daten  zu  veranlassen,  die  sie  geheim  halten  wollen,  nicht  stattfinden
  werde.  Demgegenüber  wurde  schon  während  der  Vorbesprechung
  insbesondere  von  den  Professoren  Schmoller  und
Brentano  die  Notwendigkeit  des  Zeugniszwanges  betont  (Kontr.
Verh.  Heft  ı  S.  ı3  und  ı7).  Die  Denkschrift  gibt  der  Meinung
Ausdruck,  daß  diese  Bedenken  nicht  gerechtfertigt  waren.  Sie
beruft  sich  darauf,  daß  die  Kartellvertreter  stets  gern  und  eingehend
  Auskunft  gegeben  und  die  Verhandlungen  dazu  beigetragen
  haben,  eine  Annäherung  und  Einigung  der  interessierten
Kreise  anzubahnen  (Denkschrift  S.  14  und  15).

Die  letzte  kondradiktorische  Verhandlung  fand  am  20.  und
2ı.  Juni  1905  statt;  doch  ist  noch  eine  Fortsetzung  derselben
geplant.)  Die  Veröffentlichung  der  Denkschrift  wurde  durch
einen  Antrag  der  Abgeordneten  Spahn,  Gröber  und  Schaedler
  bei  der  zweiten  Beratung  des  Reichshaushaltsetats  für  1905
veranlaßt.  Derselbe  ging  dahin,  den  Reichskanzler  zu  ersuchen,
„dem  Reichstage  tunlichst  bald  eine  Denkschrift  über  die  für  die
Produktion,  den  Preis  und  den  Vertrieb  von  Waren  gebildeten
Kartelle,  Syndikate  und  Interessengemeinschaften  vorzulegen,
welcher  die  Vertragsbestimmungen  dieser  Gresellschaften  angefügt
  sind.“

Die  Angaben  über  die  Organisation  der  Verbände  werden
durch  die  in  einem  Anlageband  abgedruckten  Statuten  und  Verträge
  ergänzt.  Dieselben  sind  nach  den  ı5  Industriegruppen  der
Denkschrift  (siehe  S.  84)  zusammengestellt  und  veranschaulichen
die  innere  Organisation  der  Kartelle,  die  Ausgestaltung  der  Beziehungen
  der  einzelnen  Mitglieder  zum  Verbande  und  zur  (reschäftsstelle
  des  Verbandes  sowie  zueinander.

Was  die  Denkschrift  selbst  betrifft,  so  enthält  sie  in  dem
bisher  erschienenen  ersten  Teil  eine  Einleitung,  eine  Übersicht
über  die  bestehenden  Kartelle  mit  ihren  Satzungen  und  dann  eine
Erörterung  einzelner  Syndikate  Die  Statistik  reicht  bis  zum
30.  September  1905.  Grenossenschaftliche  Vereinigungen,  sei  es
für  Produktion,  Kauf  oder  Verkauf,  wurden,  wenn  sie  nur  lokaler

1)  Während  des  Druckes  vorliegender  Schrift  sind  weitere  Verhandlungen  über  die
Spiritus-  und  Tapetensyndikate  abgehalten  worden.  Vgl.  Nachtrag  am  Ende  diesesWerks.