294  VL  Kapitel.  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.

Natur  waren,  ausgeschieden,  ebenso  ausländische  und  internationale
Verbände  Es  handelt  sich  also  nur  um  Syndikate  und  Preisverbände,
  die  in  Deutschland  ihren  Sitz  haben  und  über  lokale
Zwecke  hinausgehen.  Als  Kriterium  für  den  Charakter  eines
gewerblichen  Kartells  galt  die  Bindung  an  den  Preis,  die
Festsetzung  eines  Höchst-  und  Mindestpreises.  Aber  nicht
nur  die  Industrien,  die  Produktionsgesellschaften,  sondern  auch
Kaufverbände  und  Händlervereinigungen  sind  in  die
Enquete  einbezogen  worden,  hingegen  Interessengemeinschaften,
  die  zu  einem  einzigen  Unternehmen  fusioniert
sind,  vorläufig  nicht.  Dieses  wichtige  Kartellgebiet  soll  später
besonders  behandelt  und  in  dem  nächsten  Teil  der  Denkschrift
berücksichtigt  werden.  Man  schied  diese  Gemeinschaften  vorerst
aus,  weil  sie  für  die  Statistik,  die  zuerst  in  Frage  kam,  sich  wenig
eignen  und  dann  auch,  weil  eine  Untersuchung  hier  wenig  Erfolg
gehabt  hätte.  Ohne  Angabe  von  genauen  Bestimmungen,  die
zum  Teil  das  Geschäftsgeheimnis  berührt  hätten,  hätte  diese  Enquete
  wenig  Wert  besessen;  es  sei  aber  anzunehmen  gewesen,
daß  hier  die  gewünschten  Auskünfte  verweigert  worden  wären.
Man  sieht,  die  amtliche  Enquete  ist  keine  vollständige,  sondern
auf  die  Kartelle  und  Syndikate  im  engeren  Sinne  begrenzt.

An  den  ersten  Teil  der  Denkschrift  soll  sich  nach  dem  Plane
der  Regierung  eine  Zusammenstellung  der  auf  die  Kartelle  bezüglichen
  Bestimmungen  der  inländischen  und  ausländischen
Gesetzgebung  unter  Berücksichtigung  der  wichtigeren  Entscheidungen
  der  obersten  Gerichtshöfe  anschließen.  Ferner  sollen
die  Ergebnisse  der  Kartellenquete  an  der  Hand  einer  Preisstatistik
  gewürdigt  werden.  „Dabei  soll  das  Material,  soweit
sich  die  in  den  Verhandlungen  festgestellten  Verhältnisse  geändert
haben,  ergänzt  und  nötigenfalls  durch  Ausdehnung  der  Untersuchung
  auf  andere  Kartelle  erweitert  werden.“

Noch  zwei  Teile  sollen  der  ersten  Denkschrift  folgen,  und
dann  erst  wird  es  möglich  sein,  die  Gesetzgebung  in  Aktion
treten  zu  lassen,  für  die  alle  diese  Untersuchungen  nur  eine
vorbereitende  Arbeit  bedeuten  (vgl  Anhang  dieses  Werks).

Die  Statistik  selbst  hat  folgende  Rubriken:  ı.  Name  und
Firma  des  Kartells,  2.  Sitz  des  Kartells,  3.  Name  und  Wohnort
des  Vorstandes  usw.,  4.  Zahl  der  beigetretenen  Firmen,  5.  Erzeugnisse,
  auf  die  sich  der  Kartellvertrag  erstreckt,  6.  Zweck  des