306  VI.  Kapitel.  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.

auf  Herabsetzung  der  hohen  Schutzzölle  zur  Folge  hätte  haben
können,  a  priori  aus  dem  Bereich  der  Untersuchung  ausschloß.
Sonst  sind  die  Schlüsse  der  Kommission  im  allgemeinen  gerechtfertigt
  und  gründen  sich  größtenteils  auf  glaubwürdige  Dokumente
und  auf  wörtlich  wiedergegebene  Zeugenaussagen.!)

Die  Kommission  fand  als  Endergebnis  folgende  Postulate®):
Die  Gründer  der  Trusts  und  Kartelle,  die  sich  in  der  Form  einer
Aktienemission  an  das  Publikum  wenden,  sollen  verpflichtet
werden,  eingehende  Aufklärungen  über  die  Organisation  der
Unternehmung,  den  Wert  der  Kapitalien  und  Leistungen,  abzugeben,
  auf  Grund  derer  die  Emission  erfolgt.  Jeder  Prospekt,
welcher  diese  Daten  nicht  enthält,  sei  als  betrügerisch  zu  betrachten
  und  ziehe  die  Verantwortung  der  Gründer  und  ihrer  Grenossen
nach  sich.  In  dem  Einverleibungszeugnis,  welches  öffentlich  zu
besichtigen  sei,  müssen  die  Art  des  Geschäftes  der  Unternehmung
sowie  Rechte  und  Pflichten  der  Direktoren  aufgezählt  werden.
Die  Direktoren  oder  Beauftragten  (trustees)  seien  zu  verpflichten,
jährlich  wenigstens  einmal  einen  durch  einen  Sachverständigen
beglaubigten  Bericht  über  den  Vermögensstand  der  Gesellschaft
zu  veröffentlichen,  den  Mitgliedern  der  Gesellschaft  sei  aber  das
Recht  einzuräumen,  die  Protokolle  der  Direktionssitzungen  zu
besichtigen,  um  ihr  Vermögen  gegen  Mißbräuche  seitens  der
Direktoren  und  trustees  schützen  zu  können.  Vor  der  jährlichen
Greeneralversammlung  müsse  den  Mitgliedern  ein  Verzeichnis  der
Aktionäre  zur  Verfügung  gestellt  werden,  welches  ihre  Adresse
und  Beteiligung  aufweist.  Die  Trusts  seien  zu  verpflichten,  jährlich
  einen  eidlich  bekräftigten  Bericht  zu  veröffentlichen,  welcher
ihr  Soll  und  Haben,  Gewinn  und  Verlust  ersichtlich  macht.
Diese  weitgehende  Öffentlichkeit  soll  nach  Auffassung  der  Kommission
  unter  andern  auch  die  Folge  haben,  die  Konkurrenz  im
Falle  eines  übertrieben  hohen  Gewinnes  zu  ermutigen  und  somit
die  Konsumenten  gegen  überspannte  Preise  zu  sichern.  Die
Kommission  hält  weiter  wünschenswert  die  Vereinheitlichung  der

!)  Als  Materialien  lagen  der  Kommission  unter  andern  die  Untersuchungen  der
Kommissionen  der  Senate  von  New-York  und  Pennsylvania  sowie  die  Protokolle  der
Trustberatung  von  Chicago  (13.—16.  September  1899)  vor.  Zu  dieser  Beratung
wurden  die  Gouverneure  sämtlicher  Staaten,  die  Vertreter  der  Handels-,  Gewerbe-  und
Arbeiterverbände  und  hervorragende  volkswirtschaftliche  Gelehrte  der  Universitäten
zugezogen.  Sie  lieferte  ein  umfangreiches  und  wertvolles  Material.

7)  Band  XIX,  S.  649ff.