312  VL  Kapitel  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.

In  den  Werken  von  J.  B.  Clark,  Professor  an  der  Universität
  New-York  („Philosophy  of  Wealth“,  „Distribution  of  Wealth“
und  „Control  of  Trusts“),  offenbart  sich  der  Grundgedanke,  daß
den  Trusts  alle  Mittel  genommen  werden  müssen,  durch  welche
sie  bei  der  heutigen  wirtschaftlichen  Ordnung  in  der  Lage  sind,
ihre  erfolgreicher  und  billiger  produzierenden  Konkurrenten  zu
unterdrücken.  Es  müßte  also  vor  allem  das  Prinzip  der  gleichen
Begünstigung  bei  den  Eisenbahnen  durchgeführt  und  eine  Ab»
weichung  davon  unmöglich  gemacht  werden.  Dies  erfordere  eine
Reform  des  Eisenbahnrechts  in  der  Richtung,  daß  nicht  die
Konkurrenz  der  Eisenbahnen,  sondern  eine  staatliche  Aufsicht
und  Kontrolle  billige  und  gerechte  Frachtsätze  garantiere.  Es
seien  ferner  alle  jene  Arten  der  illoyalen  Konkurrenz  zu  verbieten
  und  zu  strafen,  denen  gegenüber  der  einzelne  Produzent
sich  schwer  oder  überhaupt  nicht  wehren  kann.  Namentlich  örtliche
  Preisherabsetzungen  oder  solche  von  gewissen  Waren  zur
Unterdrückung  des  Wettbewerbes;  das  „factor's  agreement“,  d.  h.
Gewährung  von  Begünstigungen  an  Händler,  die  sich  verpflichten,
  ausschließlich  die  Waren  des  Trusts  abzusetzen  usw.  Endlich
  sei  das  Verbot  des  Monopols,  welches  schon  im  Common  Law
enthalten  ist,  entsprechend  auszubilden.

Einen  vermittelnden  Standpunkt  nimmt  James  B.  Dill  ein,
der  sich  vor  der  Industrial  Commission  als  Rechtsfreund  von
Aktiengesellschaften  mit  einem  Aktienkapital  von  500—1000
Millionen  Dollar  bezeichnete.

Einer  der  Verfasser  hatte  Gelegenheit  mit  Herrn  Dill  über
diese  Fragen  auch  persönlich  Rücksprache  zu  nehmen;  derselbe
war  so  freundlich,  sein  Gutachten  mit  Berücksichtigung  der
Resultate  der  Trustkommission  im  Herbst  1904  in  ein  Memorandum
  zusammenzufassen.  Sein  Ausgangspunkt  ist,  daß  die
Irusts  als  kräftigste  wirtschaftliche  Faktoren  der  Vereinigten
Staaten  über  die  Grenzen  der  einzelstaatlichen  Gesetzgebung
hinausgewachsen  sind.  Eine  Einheitlichkeit  der  einzelstaatlichen
Gesetzgebung  könne  nicht  erreicht  werden  und  es  liege  im
Interesse  der  wirtschaftlich  gesunden  Trustformationen,  daß  ihre
Angelegenheit  durch  einheitliche  und  bessere  Gesetze  geregelt
und  ihr  Gebaren  auch  der  Öffentlichkeit  in  authentischer  Form
bekannt  gegeben  werde.  Es  sei  eine  unverkennbare  Tendenz
der  finanzkräftigen  Trusts,  sich  von  den  mehr  oder  weniger  auf