8  35.  Versuche  zur  Lösung  des  Trustproblems  in  den  Vereinigten  Staaten.  313

Börsenspekulationen  beruhenden  Korporationen,  auch  nach  außen
hin  erkenntlich,  möglichst  scharf  abzusondern.  Dies  wäre  durch
das  System  eines  nationalen  Inkorporationsgesetzes  zu  erreichen.
Ebenso,  wie  die  Nationalnotenbanken  auf  Grund  einer  Inkorporierung
  durch  die  Union  entstanden  sind,  könnten  die  industriellen
Kombinationen  eine  von  Staats  wegen  festgesetzte  Organisationsform
  annehmen;  es  bliebe  ihrem  Ermessen  vorbehalten,  als  staatliche
  Gesellschaften  oder  als  Gesellschaften  der  Federation  aufzutreten
  und  im  letzteren  Falle  einen  Zwischenstaatshandel  zu
betreiben.  Bei  diesem  System  würde  das  Publikum  leicht  jene
Trusts,  die  sich  der  strengeren  Kontrolle  der  Federation  unterwerfen,
  zu  schätzen  und  von  spekulativen  Börsenunternehmungen
zu  unterscheiden  wissen.

In  seiner  Vorlesung  in  der  American  Economic  Association,
in  seiner  auf  der  Konferenz  von  Chicago  gehaltenen  Rede  und
in  anderen  Werken  vertritt  Dill  den  Antrag,  daß  jede  Gesellschaft,
  die  zwischenstaatlichen  Handel  zu  treiben  wünscht,  sich
einer  Eintragung  in  ein  Register  unterwerfen  könne,  welche
einerseits  mit  dem  Vorteil  einer  Befreiung  von  den  Steuern  der
Einzelstaaten  und  mit  der  Unterwerfung  unter  die  Kompetenz
der  Gerichte  der  Union,  andererseits  aber  mit  der  schärferen
Kontrolle  und  größeren  Öffentlichkeit  verbunden  wäre.  Eine
obligatorische  Eintragungspflicht  als  Voraussetzung  der  Berechtigung
  zum  zwischenstaatlichen  Handel  vertritt  W.  S.  Logan  in
der  American  Law  Review.

Nach  R.  T.  Ely  („Monopolies  and  Trusts“,  ı900)  sind  die
gesetzgeberischen  Versuche  gescheitert.  Nur  eine  Revision  des
Gesellschaftsrechts  und  die  Milderung  der  monopolisierenden
Wirkung  des  Patentgesetzes  könnten  helfen.  Dabei  empfiehlt
er  eine  stufenweise  Reform  des  Schutzzolltarifs,  Verschärfung
der  staatlichen  Kontrolle  und  eine  progressive  Erbschaftssteuer
zur  Hintanhaltung  des  Prozesses  der  Vermögenskonzentration.

J.  Grosscup,  Oberlandesgerichtsrat  in  Chicago,  hielt  am
ı2.  Dezember  ı902  bei  der  Jahresschlußfeier  der  Universität
Nebraska  eine  erfolgreiche  Rede  über  die  Trustreform.  Der  Lex
Sherman  ward  vielleicht  von  keiner  Seite  ein  vernichtenderes
Urteil  zuteil  Das  (Gresetz  müsse  außer  Kraft  gesetzt  werden,
denn  streng  und  unparteiisch  angewandt,  verbiete  es  sogar  die
Vereinigung  zweier  Kleinkrämer  zur  Verminderung  der  Geschäfts-