314  VL  Kapitel.  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.

kosten.  Der  jetzige  Zustand  verursache  eine  unhaltbare  Rechtsunsicherheit
  und  mache  das  gute  Recht  des  Landes  von  der
Willkür  der  Administration  abhängig.  Die  Reform  müsse  bei
der  verbindlichen  Festsetzung  des  Aufsichtsrechts  und  -pflicht
der  Regierung,  bei  der  größtmöglichen  Öffentlichkeit  besonders
der  Rechnungslegung  einsetzen.  Es  müsse  für  die  Realität  der
Apports  und  Kontrolle  neuer  Emissionen  gesorgt  werden.  Letztere
hätten  überhaupt  nur  Platz,  wenn  durch  sie  neue  Werte  geschaffen
  würden,  und  auch  dann  nur  mit  Zutun  der  Regierung
in  der  Weise,  daß  die  Erhöhung  der  Werte  teilweise  den  Arbeitern
  zugute  komme,  was  schon  bei  der  Gelegenheit  der  Inkorporation
  vertragsmäßig  gesichert  werden  müsse.  Seinen  trustfeindlichen
  Anschauungen  hat  J.  Grosscup  auch  in  dem  Prozesse
gegen  den  Fleischtrust  Ausdruck  gegeben.

A.  T.  Hadley,  Vorstehender  der  Universität  Jale,  macht  in
seinem  Handbuch  der  Ökonomie  folgenden  Vorschlag:  ı.  Erhöhte
  Verantwortlichkeit  der  Direktionsmitglieder;  2.  Abänderung
der  rechtlichen  Natur  des  Arbeitsvertrages,  um  die  Arbeiter  vor
den  Machtmißbräuchen  der  Trusts  zu  schützen;  3.  größere  Vorsicht
  bei  Festsetzung  hoher  Einfuhrzölle  Eine  Aufhebung  des
Zollschutzes  und  Verstaatlichung  der  gewerblichen  Unternehmungen
  hält  er  in  Amerika  für  undurchführbar.

Jenks  (a.  a.  ©.  S.  2ooff.)  wünscht  der  Interstate  Commerce
Commission  das  Recht  der  Überprüfung  der  Bücher  der  Eisenbahnen
  zu  erteilen.  Eine  Reform  des  Patentrechts  fordert  auch
er  in  der  Richtung,  daß  der  Erfinder  kein  gesetzliches  Monopol
genieße,  sondern  von  dem,  der  die  Erfindung  ausnützt,  bloß
eine  angemessene  Entschädigung  verlangen  könne,  um  ihre  Verbreitung
  nicht  zu  hindern.  Eine  Aufhebung  des  Schutzzolls  hält  er
für  unangebracht,  denn  diese  Maßregel  würde  in  erster  Linie  die
Konkurrenten  der  Trusts  treffen,  ja  sogar  eventuell  zur  Errichtung
  internationaler  Trusts  führen.  Auch  er  ist  ein  Anhänger
der  Reform  des  Gesellschaftsrechts  und  der  Verschärfung  der
Verantwortlichkeit  der  Direktoren  und  Gründer.  Auch  er  wünscht
die  weitestgehende  Öffentlichkeit  bis  zu  der  Grenze,  wo  sie  anfängt,
  das  Geschäft  zu  hindern.  Besonderes  Gewicht  legt  er  in
dieser  Hinsicht  auf  eine  ausführliche  Verlautbarung  der  Gewinne
der  Trusts.  Ein  offenkundig  übermäßiger  Gewinn  würde  zu
neuer  Konkurrenz  den  Anstoß  geben  und  Forderungen  der  Ar-