&amp;  38.  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.  331

Auf  welche  Weise  wäre  nun  die  Kaufkraft  der  Konsumenten
mittels  staatlichen  Eingriffs  entsprechend  zu  heben?  Es  kann
heute  weder  an  eine  staatliche  Erhöhung  des  Geldwerts,  noch  an
eine  entsprechende  Geldleistung  an  die  einzelnen  Konsumenten,
noch  überhaupt  an  irgend  eine  Maßregel  gedacht  werden,  die
nicht  automatisch  gleichzeitig  die  Kaufkraft  zu  erhöhen,  unbegründete
  Preissteigerungen  zu  verhindern  oder  wenigstens  zu
erschweren  und  die  hierzu  erforderlichen  Geldmittel  hervorzubringen
  geeignet  wäre.

Diese  dreifache  Wirkung  auszuüben,  ist  unseres  Erachtens
nur  eine  Politik  fähig,  welche  ı.  die  öffentlichen  Lasten  in  dem
Verhältnis  auf  die  Besitzer  der  kartellierten  Industrien  überwälzt,
in  welchem  sie  einen  der  natürlichen  Marktlage  nicht  entsprechenden
  Gewinn  erzielen,  und  in  demselben  Verhältnis  die
Konsumenten  wieder  von  diesen  Lasten  befreit;  2.  durch  geeignete
  Maßregeln  die  Überwälzung  dieser  Belastung  auf  das  Publikum
  verhindert.  Beide  Richtungen  dieser  Politik  schließen
mehrere  Spezialmaßnahmen  in  sich.

Eine  dem  jeweiligen  Kartellgewinn  mathematisch  entsprechende
Belastung  der  Industrie  wird  kaum  je  durchzuführen  sein.  Es
handelt  sich  auch  nicht  so  sehr  darum,  als  um  eine  annähernde
Berechnung  jener  Summen,  welche,  als  rein  durch  die  Kartellierung
  erreichter  Gewinn,  der  Industrie  zukommen.  Ein  auf
der  Höhe  der.  modernen  Besteuerungstechnik  stehendes  progressives
Steuersystem,  die  Aufhebung  oder  wesentliche  Einschränkung
der  indirekten  Steuern,  können  als  Grundlage  dieser  geplanten
Überwälzung  genügen.  Allerdings  ist  eine  wesentliche  Erhöhung
des  jetzt  allgemein  üblichen  Maximums  der  progressiven  Einkommensteuer,
  der  Grenze  des  steuerfreien  Einkommens,  eine
Milderung  der  Progression  in  den  untern  und  eine  entsprechende
Verschärfung  in  den  oberen  Stufen  unumgänglich  notwendig.
In  jenen  Staaten,  in  denen  die  progressive  Einkommensteuer
noch  nicht  eingeführt,  wirkt  die  Einführung  derselben  schon  an
und  für  sich  in  der  Richtung  unseres  Vorschlags.  Als  Beispiel
der  Progression  das  österreichische  Gesetz  vom  25.  Oktober  1896
oder  das  preußische  vom  24.  Juni  1891  angenommen,  ist  die
Wirkung,  die  die  vorgeschlagene  Änderung  erzeugen  würde,
leicht  ersichtlich.  Sie  würde  die  Kaufkraft  der  zur  Zeit  noch
steuerpflichtigen,  dann  aber  steuerfrei  werdenden  Personen  mit