334  VI.  Kapitel.  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.

dankt,  der  „unverdiente  Wertzuwachs“,  soll  einer  schwereren  Belastung
  zu  Gunsten  der  Allgemeinheit  unterworfen  werden.  Unleugbar
  enthält  der  Kartellgewinn  einen  Koeffizienten,  der  die
Merkmale  des  unverdienten  Wertzuwachses  an  sich  trägt;  die
teilweise  Entziehung  desselben  zu  Gunsten  der  Konsumenten
entspricht  demnach  dem  Grundgedanken  unserer  Reformvorschläge.
Die  praktische  Durchführung  der  Idee  hat  ihre  eigenen  Schwierigkeiten;
  jedenfalls  muß  die  zu  entziehende  Quote  eine  ganz  erhebliche
  sein,  um  womöglich  das  Motiv  zu  Preiserhöhungen  nahezu
zu  beseitigen.  Schmollers  50°/,  scheinen  uns  doch  zu  hoch
gegriffen;  es  könnte  darunter  leicht  dem  Erwerbstrieb  ein  Riegel
vorgeschoben  werden,  welcher  der  Entwicklung  der  Industrie
die  Wege  verschließt.  Angemessener  wäre  unseres  Erachtens
eine  Progression  von  20  bis  50°/,  nach  Maßgabe  der  Einkommensteuer-Skala;
  die  Progression  würde  das  Motiv  zur  Gewinnerhöhung
um  so  nachdrücklicher  dämpfen,  je  größer  die  Gewinne  sich  gestalten.


Eine  zweite  Beschränkung  des  Schmollerschen  Vorschlags
ergibt  sich  aus  dem  Erfordernis,  die  Besteuerung  auf  den  Kartellgewinn
  einzudämmen,  d.  h.  die  ı0°/,  übersteigenden  Gewinne,
die  nicht  als  Folgen  eines  Kartells  sich  darstellen,  dieser  neuerlichen
  Belastung  nicht  zu  unterwerfen.  Es  soll  doch  der  Trieb
zur  Produktionsverbesserung  durch  Entziehung  des  Gewinnes
nicht  lahmgelegt  werden.  Die  Feststellung  des  Kausalzusammenhangs
  ist  aber  so  schwierig,  daß  es  wünschenswert  erscheint,  ein
äußerliches,  formales  Kriterium  zu  wählen  und  z.B.  zu  sagen:  die
Besteuerung  findet  Platz,  wenn  die  Warenpreise  während  der
Besteuerungsperiode  erhöht  und  ein  ı0°/,  übersteigender  Gewinn
erzielt  wurden.  Diese  doppelte  Voraussetzung  wird  wohl  nur
eintreffen,  wenn  der  Gewinnüberschuß  durch  die  Preiserhöhung
verursacht  ist.

Verschärfte  progressive  Einkommensteuer,  selbständige  Belastung
  der  Kartelle  mit  derselben  und  Besteuerung  des  übermäßigen
  Kartellgewinnes  würden  dem  Staat  einen  ganz  bedeutenden
  Fonds  zur  Erleichterung  der  öffentlichen  Lasten  der
Konsumenten  zur  Verfügung  stellen,  welcher,  richtig  benutzt,  ihre
Kaufkraft  mit  seinem  vollen  Betrag  erhöhte.  Dies  würde  nichts
anderes  bedeuten,  als  eine  Zurückleitung  eines  Teils  des  Kartellgewinnes
  zu  seinem  Urquell:  das  notwendige  Endziel  aller