8  38.  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.  345

durch  das  jeweilige  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  bedingten
  natürlichen  Grenzen  zu  zwingen.  Dies  bedeutet  aber
nicht,  daß  die  Rechtsordnung  entsprechender  Maßregeln  zur
Ahndung  von  wucherischen  Preistreibereien  nunmehr  überhaupt
nicht  bedürfte.  Solche  werden  hie  und  da  vorkommen,  so  lange
überhaupt  die  wirtschaftliche  Ordnung  sich  auf  dem  Grundsatz
des  freien  Verkehrs  aufbaut,  Sie  können  um  so  weniger  ungestraft
  geduldet  werden,  als  das  Gelingen  eines  derartigen  Manövers
  eben  diejenigen  bevorzugte,  die  es  verstehen,  den  ganzen
groß  angelegten  staatlichen  Plan  einer  gerechten  Preisregelung
zu  hintergehen.  Im  allgemeinen  wird  nun  zu  diesem  Zweck  der
Wucherbegriff  herangezogen  und  vorgeschlagen,  dieses  Vergehen
mit  der  Ungültigerklärung  des  wucherischen  Rechtsgeschäfts,
der  hieraus  entspringenden  Rückerstattungspflicht  des  Geleisteten
und  entsprechender  Geld-  oder  Freiheitsstrafe  zu  belegen.  Die
Analogie  ist  unbedingt  treffend,  soweit  sie  sich  auf  den  Tatbestand
  bezieht:  eine  Preisfestsetzung  mit  der  Absicht  der  Ausbeutung
  des  Leichtsinns,  der  Unerfahrenheit  oder  Notlage  eines
andern,  die  den  Wert  der  Leistung  dergestalt  übersteigt,  daß
den  Unständen  nach  die  Vermögensvorteile  in  auffälligem  Mißverhältnisse
  zu  der  Leistung  stehen,  —  ist  Wucher  (vgl.  BGB.
&amp;  138).  Doch  ist  schon  ausgeführt  worden,  warum  die  Nichtigkeit
  des  Vertrags  und  Rückleistungspflicht  Monopolisten  gegenüber
  nicht  anwendbar  oder  wenigstens  in  den  meisten  Fällen
dem  andern  Teil  äußerst  nachteilig  sind.  Wenig  Erfolg  kann
man  sich  auch  von  Geld-  und  Freiheitsstrafen  versprechen.
Erstere  können  kaum  so  hoch  ausgemessen  werden,  daß  sich  ein
geschicktes  Kartellmanöver  trotz  ihrer  nicht  rentiere,  und  werden
deshalb  zu  den  Kartellkosten  gerechnet;  und  bei  letzteren  wird
sich  auch  leicht  die  Sache  ähnlich  gestalten,  wie  bei  Preßvergehen,
  für  die  jede  besser  organisierte  Zeitung  einen  Angestellten
mit  der  „Absitzung“  der  Strafen  beschäftigt.

Erfolgreich  kann  das  Verfahren  gegen  wucherische  Preisfestsetzungen
  der  Kartelle'  nur  werden,  wenn  dasselbe  ähnliche  Folgen
hat,  wie  jenes  zur  Bekämpfung  des  Einzelwuchers,  nämlich  den
Verlust  des  ganzen  Wuchergewinnes.  Bei  dem  Einzelwucher  geschieht
  dies,  wenn  der  Wucherer  infolge  der  Nichtigkeit  des  Vertrags
  alles  vom  andern  Vertragsteil  Greleistete  zurückerstatten  muß;
wird  aber  das  Kartell  hierzu  verpflichtet,  so  bedeutet  dies  für