346  VI.  Kapitel,  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.

dasselbe  im  einzelnen  Fall  nur  einen  ganz  minimalen  Verlust.
Da  es  aber  kaum  denkbar  ist,  alle  Geschäfte  mit  übermäßiger
Preisfestsetzung  rückgängig  zu  machen,  so  muß  in  unserem  Fall
der  Zweck,  den  wucherischen  Kartellen  ihren  ganzen  Wuchergewinn
  zu  entziehen,  auf  eine  andere  Weise  erreicht  werden.  Den
Kartellen  muß  jener  Teil  ihres  Gewinnes,  welcher  als  wucherisch,
d.h.  als  den  Wert  der  Leistung  auf  der  oben  umschriebenen
Art  übersteigend  (BGB.  $  138),  festgestellt  wurde,  in  seiner
ganzen  Summe  strafweise  entzogen,  konfisziert  werden.  Es
handelt  sich  darum,  das  Motiv  einer  übermäßigen  Bereicherung
lahm  zu  legen;  dies  geschieht  offenbar  am  wirksamsten  durch
Entziehung  dieser  Bereicherung.  Natürlich  kann  ein  so  weitgehender
  Eingriff  in  Privatrechte  nur  gebilligt  werden,  wenn  er
von  sämtlichen  Garantien  eines  öffentlichen  Verfahrens  unabhängiger
  Gerichte  umgeben  ist.  Ja  es  kann  sogar  das  Postulat
nicht  unterdrückt  werden,  für  die  Beurteilung  des  Tatbestandes
und  Ausmessung  der  Strafe  ein  spezielles  Forum  zu  schaffen.
Beide  erwähnten  Teile  der  richterlichen  Funktion  erfordern  eine
Schulung  und  Gewandtheit  in  wirtschaftlichen  Dingen,  die  von
den  Mitgliedern  der  ordentlichen  Gerichte  heute  im  allgemeinen
nicht  vorauszusetzen  sind.  Um  das  Vorgehen  von  Amts  wegen
zu  ermöglichen,  muß  auch  für  die  Vertretung  der  öffentlichen
Interessen  gesorgt  werden.  Als  Träger  derselben  ist  jedoch  der
Staatsanwalt!)  am  wenigsten  geeignet.  Die  Funktion  des  „Kartellsenats“
  erstreckt  sich  in  erster  Linie  auf  die  Feststellung  des
wucherischen  Tatbestandes,  d.  h.  die  Lösung  der  Frage,  ob  die
Preisfestsetzung  des  Kartells  ihm  einen  Vermögensvorteil  gewährt,
welcher  den  im  Verkehr  üblichen  Nutzen  auffallend  unverhältnismäßig
  übersteigt.  Zweitens  muß  der  Senat  auch  die  Summe
bestimmen,  mit  welcher  der  Gewinn  diese  Grenze  überschreitet.
Das  Kartell  wird  sodann  zur  Einzahlung  der  Differenz  binnen
einer  bestimmten  Frist  und  bei  Zwangsvollstreckung  verurteilt.
Mit  dem  Kartell  sind  als  Gesamtschuldner  jene  Personen  haftbar,
die  das  Kartell  oder  jene  juristischen  Personen,  durch  deren  Zusammenschluß
  das  Kartell  gebildet  ist,  vertreten.  Die  eingezahlten
  oder  eingetriebenen  Summen  sollen  einem  Fonds  zufließen,
welcher  zu  Zwecken  dient,  die  die  Kaufkraft  der  Konsumenten

?)  Wie  dies  z.  B.  der  ungarische  Kartellgesetzentwurf  ($  15)  vorsieht.