348  VI.  Kapitel.  Vorschläge  zur  Lösung  des  Problems.

würde,  zu  einem  einfachen  Organ  der  exekutiven  Gewalt,  welches
  politischen,  ja  möglicherweise  Privatzwecken  dienstbar  gemacht
  werden  könnte.  Endlich  kann  auch  davon  keine  Rede
sein,  die  Feststellung  des  injustum  pretium,  wie  der  österreichische
  Entwurf,  der  Regierungsgewalt  zu  übertragen.  Wir
nähern  uns  ohnedies  Tag  für  Tag  dem  Polizeistaat.  Entscheidungen,
  die  so  tief  in  Vermögens-  und  andern  Interessen  der
Staatsbürger  einschneiden,  sollen  nur  unter  der  Ägide  eines
unabhängigen  und  unparteischen  Areopags  erlassen  werden
können.

In  Industrien,  die  sich  mit  Herstellung  von  Lebensmitteln
und  anderen  dem  unmittelbaren  Verbrauch  dienenden  Artikeln
befassen,  ist  ein  erhöhter  Schutz  gegen  ausbeuterische  Tendenzen
  erwünscht.  Der  Ressortminister  sollte  berechtigt  werden,
in  dringenden  Fällen,  bei  Verpflichtung  einer  nachträglichen
Anmeldung  an  das  Parlament,  den  Produzenten  solcher  Artikel
zu  untersagen,  diese  über  einen  gewissen  Preis  zu  verkaufen.
Die  Entscheidung  wäre  vor  dem  Kartellsenat  mittels  einer  Klage
anfechtbar,  doch  bliebe  sie  bis  zur  eventuellen  Aufhebung  durch
den  Senat  in  Kraft.

Die  angedeuteten  Vorschläge  würden  der  Staatsgewalt  die
Möglichkeit  bieten,  jene  Übermacht  über  die  Kartelle  zu  erlangen,
der  sie  sich  im  Interesse  der  Sicherheit  und  des  Fortkommens
ihrer  Bürger  niemandem  gegenüber  entledigen  darf.  Die  Kartellbewegung
  ist  nicht  Feind,  sondern  Diener  der  wirtschaftlichen
Entwicklung,  solange  sie  ihren  Herrn  und  Bändiger  fühlt.  Die
schwierige  Aufgabe  ist,  dem  Staat  jene  Übermacht  zu  sichern,
ohne  ihm  leichte  Gelegenheit  zu  geben,  sei  es  gegen  einzelne
Unternehmerverbände,  sei  es  gegen  die  ganze  Bewegung,  diese
Übermacht  zu  mißbrauchen.  Daß  unsere  Vorschläge  Mißbräuche
nicht  gänzlich  ausschließen,  unterscheidet  sie  nicht  von  den
übrigen:  ein  gewisses  Maß  von  moralischer  Disziplin,  von  staatsmännischem
  Fernblick  und  von  Liebe  zur  Allgemeinheit  ist  in
allen  Institutionen  und  Einrichtungen  des  gesellschaftlichen  Lebens
vorausgesetzt;  und  daß  dies  mit  Recht  geschieht,  beweist  nichts
schlagender  als  die  Ketten  wunderbarer  Proben  menschlichen
organisatorischen  Genies  und  (remeinsinns  von  der  primitiven
Arbeitsteilung  der  Urvölker  an  bis  zu  den  Trusts  der  Neuzeit.