814 Reich bezahlt wird. Der Kriegsminister ist zwar formell dem Landtag verantwortlich, praktisch aber ist diese Verantwortlichkeit infolge der Vor- schriften der Reichsgesetzgebung eine sehr be- schränkte. Das Kriegsministerium ist jetzt nach preußischem Muster organisiert; es zerfällt in folgende Abteilungen: Zentralbureau, Militär- abteilung, Verwaltungsabteilung,Militärmedizinal- abteilung und Waffenabteilung. 2. Die Behörden der Militärökonomie, welche dem Kriegsministerium untergeben sind, nämlich a) die Korpsintendantur mit den Pro- viantämtern, den Garnisonverwaltungen, den Gar- nisonbauverwaltungen und den Lazarettverwal- tungen; b) das Artilleriedepot; c) das Traindepot ; d) das Sanitätsamt und e) das Kriegszahlamt. 3. Die Ersatzbehörden, deren Organisa- tion durch die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 10. März 1872 (Reg.-Bl. S. 112) im Anschluß an die Bestimmun- gen der Wehrordnung geregelt ist. Die 4 ordent- lichen Ersatzbehörden sind die Ministerial- instanz (4. Instanz), gebildet durch das Ministe- rium des Innern und das des Kriegswesens, der Oberrekrutierungsrat (3. Instanz), die Ober- ersatzkommissionen (2. Instanz) und die Ersatz- kommissionen (1. Instanz). Der Oberrekrutierungs- rat besteht unter dem Vorsitz eines Generals aus 2 Räten des Ministeriums des Innern sowie aus 2 vom Kriegsministerium delegierten Stabs- offizieren. Die 8 Oberersatzkommissionen, denen namentlich auch unter Mitwirkung der Ersatz- kommissionen die Vornahme der Aushebung ob- liegt, bestehen aus 2 ständigen Mitgliedern (Militär- und Zivilvorsitzenden). Militärvoreitzen- der ist je im 1. Bezirk der 4 württ. Infanterie- brigaden der betreffende Infanteriebrigade-