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Mark.  In  diesem  ersten  Halbsahr  1916  zeigten  sich  nun,  wie
in  allen  ähnlichen  Lagen  der  Vergangenheit,  die  Schwächen
einer  Höchstpreissetzung,  die  den  Grundlagen  der  freien  Preisbildung
nicht  ausreichend  Rechnung  trägt.  Die  Anpassung  der  Preise
an  die  bedrohliche  Borratsminderung  erfolgte  nicht,  denn  teilweise
war  die  schwerfällige  Gesetzestechnik  nicht  imstande,  den  durch  die
Verschiebungen  zwischen  Vorrat  und  Bedarf  gebotenen  Preiserhöhungen
  entfprechend  rasch  zu  folgen.  Schon  die  gesetzgeberische
Durchführung  der  ersten  neuen  Hoöchstpreise  hatte  teilweise  soviel
Zeit  in  Anspruch  genommen,  daß  Höchstpreise,  die  zur  Zeit  ihrer
Errechnung  und  Auffindung  den  vorhandenen  Preisnotierungen
noch  ungefähr  entsprachen  und  durchzusetzen  waren,  bei  ihrer  Beröffentlichung
  schon  auf  viel  höhere  Notierungen  auf  den  Märkten
stießen.  Nun  liegt  es  auf  der  Hand,  daß  durch  Gesetzesbestimmung
  viel  schwerer  eine  schon  eingetretene  Breiserhöhung  rückgängig
gemacht  werden  kann,  als  eine  erst  bevorstehende  abgeschwächt  oder
hintangehalten.  Die  erstere  Maßnahme  wird  durch  den  konservativen
  Charakter  der  Marktpreisbildung  bekämpft,  die  zweite  eher
unterstützt.  Teilweise  aber  wollte  auch  die  Gesetzgebung  dem
Steigen  der  Preise  nicht  folgen,  weil  im  Herbst  1915  in  der
öffentlichen  Meinung  die  zuversichtliche  Auffassung  herrschte,  man
könne  weitgehend  eine  konsumentenfreundliche  Preispolitik  treiben
und  die  im  freien  Verkehr  entstandenen  Preise  durch  entschiedene
Maßnahmen  herabdrücken.  Man  sah  überall  nur  die  Spekulanten
und  nicht  den  immer  drohender  werdenden  Mangel  des  schlechten
Erntefahres.  Die  allzu  großen,  mit  den  Höchstpreisen  von  Ende
1915  verlnüpften  Erwartungen  mußten  eine  Enttäuschung  bringen,
und  das  hat  in  natürlichem  Rückschlag  der  Stimmung  die  ganze
Höchstpreispolitik  binnen  wenigen  Wochen  und  Monaten  in  Verruf
gebracht  und  es  übersehen  lassen,  daß  in  engeren  Grenzen  mit
den  Höchstpreisen  recht  wohl  auch  nützliche  Wirkungen  erreicht
werden  können  und  erreicht  worden  sind.

Die  Folgen  der  zuweitgehenden  Bestrebungen  waren  die  aus
der  Wirtschaftsgeschichte  der  Kriege  vielfach  bekannten.  Die  mit
zu  niedrigen  Höchstpreisen  bedachten  Waren  verschwanden  vom
Markte.  Knappe  Ware  kann  vielfach  durch  entsprechend  höhere
Preise  im  Gebrauch  so  eingeschränkt  und  ihr  Verbrauch  soviel
sparsamer  gestaltet  werden,  daß  sie  für  den  wichtigsten  Bedarf
an  allen  ihren  bisherigen  Konsumplätzen  auch  weiter  ausreicht.
Wird  aber  die  zur  Einschränkung  und  Sparsamkest  zwingende
Preiserhöhung  verhindert  (oder  deren  Folgen  durch  allgemeine
Gewährung  von  ausreichenden  Unterstützungen  aufgehoben),  so