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Andere  Bewirtschaftungen  der  neuesten  Zeit  betreffen  Säcke,  Seife,
Druckpapier.  Daneben  wurden  für  Gegenstände  von  etwas  minderer
Dringlichkeit  wie  Kaffee,  Tee,  Kakao,  Kleidung  und  dergl.  Streckungsvorschriften
  und  Verbrauchsbeschränkungen  in  etwas  anderer  Weise
eingeführt.  Mit  Brotgetreide  und  Zucker  ist  schon  bald  nach  Anfang
der  Kriegszeit  sede  erdenkliche  Bestimmung  zur  Streckung  und  indirekten
  Beeinflussung  versucht  worden,  bis  das  eine  Produkt  früh,
das  andere  spät  in  die  vollständige  Bewirtschaftung  einbezogen
worden  ist.

Mit  der  Bewirtschaftung  wurde  zwar  immer  wieder  eine  Breissetzung
  verknüpft,  indessen  sind  die  entstehenden  Monopolpreise  der
öOffentlichen  Bewirtschaftungsstellen  trotz  des  gleichen  Namens  der
„Höchstpreise“  dennoch  in  ihrem  wirtschaftlichen  Wesen  etwas  anders
als  die  auf  freiem  Markte  festgesetzten  Breise  zu  beurteilen.  Eine
Monopolverwaltung  ist  in  der  Preissetzung  freier,  sie  kann  ihre  Ziele
weiter  stecken,  die  Breise  über  die  Marktlage  hinaus  steigern,  zu  Finanzoder
  Streckungszwecken  und  zur  Anspornung  künftiger  Erzeugung,  und
sie  unter  der  Marktlage  festhalten,  aus  sozialen  Absichten  der  Bolksernährung
  und  politischen  der  Beruhigung.  Denn  die  öffentliche  Bewirtschaftung
  hat  trotz  mäßiger  Preise  noch  andere  Machtmittel,  um
die  Vorräte  zu  strecken  und  gerecht  zu  verteilen.  Freilich  kann  auch
sie  keineswegs  beliebig  verfahren,  darauf  wird  noch  zurückzukommen
sein.  Das  Anwendungsgebiet  der  Höchstpreise  auf  freiem  Markte
erscheint  innerhalb  des  Systems  der  allgemeinen  Bewirtschaftung  in
die  zweite  Linie  der  Kriegsmaßnahmen  zurückgedrängt.  Im  wesentlichen
  kommen  vier  Anwendungsarten  für  sie  in  Frage.

Höchstpreise  für  weniger  bewirtschaftungsfähige  Gegenstände.
  Auch  nach  der  neuesten  Lage  der  Kriegsgesetzgebung  kommt
ein  Höchstpreis  ohne  Bewirtschaftung  dann  in  Frage,  wenn  eine  Ware
nicht  regelmäßig  und  massenhaft  genug  für  eine  Bewirtschaftung  und
allgemeine  Berteilung  (Rationierung)  vorkommt.  Gerade  seltene
Waren  sind  in  Kriegszeiten  ein  gutes  Feld  für  den  Wucher.  Sie
müssen  dagegen  geschützt  werden.  Sie  sind  kein  unbedingt  notwendiges
Erfordernis,  so  ist  der  Schutz  auch  durch  Höchstpreise  auf  freiem  Markte
möglich,  denn  der  Anreiz,  ihre  Höchstpreise  zu  übertreten,  ist  ihnen
gegenüber  abgeschwächt.  Bei  Waren  wie  etwa  Wild  oder  Flußfische,
Honig  und  dergleichen  kann  man  mit  richtig  bemessenen  Höchstpreisen
nach  den  bisherigen  Erfahrungen  der  Kriegswirtschaft  auf  Erfolg  hoffen
und  muß  sich  sedenfalls  mit  dieser  unvollkommneren  Art  der  Regelung
begnügen,  wenn  man  nicht  einen  verhältnismäßig  sehr  schwierigen  und
großen  Apparat  öffentlicher  Bewirtschaftung  und  monopolistischer