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sammensparen  und  Schmuggeln  und  Importieren,  wo  ein  solcher
bestanden  hat  und  möglich  war,  auch  künftig  erhalten,  denn  auch  die
Preise  der  Bewirtschaftungsstellen  sind  durchweg  lohnend,  es  wird
aber  der  andere  Anreiz  genommen,  bewirtschaftete  Waren  ihrem  Verwendungszwecke
  und  ihrer  Aufsicht  zu  entziehen  und  sie  in  freien
Verkehr  zu  bringen,  weil  das  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
keinen  Preisvorteil  mehr  bringen  könnte.  Das  ist  im  dritten  Kriegsjahre
  die  neue  Rolle  des  gesetzlichen  Höchstpreises  für  Getreide  aller
Art,  Teigwaren,  Hülsenfrüchte,  Zucker  usw.

Höchstpreise  als  Ergänzung  der  Verkaufspreise  öffentlicher
  Wirtschaftsstellen.  Eine  ähnliche  Rolle  spielt  der  Höchstpreis
  in  den  Fällen,  wo  für  einen  Teil  von  Waren  des  notwendigen
Lebensbedarfs  —  nicht  durch  Gesetz,  aber  durch  die  Vorschriften  von
Monopolgesellschaften  oder  Bewirtschaftungsstellen  oder  Zwangsspndikaten
  oder  freien  Berbänden  —  sowohl  deren  Ubernahmepreise
festgelegt,  als  auch  ihre  Abgabepreise  der  Erzeugnisse  im  freien  Handel
vom  Großhandel  bis  zum  Konsumenten  fest  vorgeschrieben  sind.  Das
letztere  ist  vielfach  für  eingeführte  Waren,  Reis,  Heringe,  Käse,  Fette
und  Ole  und  dergleichen,  deren  Einfuhr  einer  einzigen  Stelle  übertragen
  worden  ist,  so  gehandhabt  worden.  Die  damit  verbundene
Bewirtschaftung  und  Preissetzung  hat  sich  zum  Teil  schon  früh  herausgebildet.
  Für  Gemüse  und  Obst  wird  im  dritten  Kriegsfahre  eine
indirekte  Preisbeeinflussung  im  Inland  durch  die  von  den  Berarbeitungsgesellschaften
  gewährten  und  vorgeschriebenen  Preise  vorgesehen.
Sobald  diese  Art  Bewirtschaftung  nur  einen  Teil  der  Ware  umfaßt
(z.  B.  nur  die  eingeführte  Butter  oder  nur  das  verarbeitete  Obst),
da  kann  es  nötig  oder  zweckmäßig  werden,  den  nebenherlaufenden
freibleibenden  Rest  durch  entsprechende  Höchstpreise  zu  binden,  damit
nicht,  rechtmäßig  oder  unrechtmäßig,  die  Rohstoffe  ihrem  nützlichsten
Verwendungszweck  entzogen  und  dem  freien  Markte  und  einer  übertriebenen
  Preisspekulation  zugeführt  werden.  So  erklärt  sich  aus
neuester  Zeit  der  Höchstpreis  für  Pflaumen  vom  20.  August  1010.
Es  wird  auf  die  Art  der  Produkte  ankommen,  ob  in  Ergänzung
der  Verbands=  und  Bertragspreise  dieser  Weg  allgemeiner  Höchstpreissetzung
  gewählt  wird,  oder  ob  ein  gewisser  Spielraum  für
die  freie  Breisbildung  bleibt,  die  durch  die  Konkurrenz  der  großen
Verarbeitungsgesellschaften  nur  rein  tatsächlich  beeinflußt  wird  und
in  kleineren  Ausschlägen  um  deren  Aufkaufs=  und  Abgabepreise
schwankt.  —Wo  Vereinbarungen  mit  Syndikaten  über  deren  Preisstellung
  anstelle  gesetzlicher  Höchstpreise  treten,  da  bleibt  den  Außenseitern
  gegenüber  die  Wahl,  sie  in  die  Syndikate  hineinzuzwingen