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Handwerker  des  Lebensmittelgewerbes  und  der  Kleinkaufmann  trotz
minderen  Absatzes  einigermaßen  in  seiner  gewohnten  Lebenslage  erhalten
  werden,  nach  Gesichtspunkten  der  Bersorgungspolitik  sollen
auf  der  Wareneinheit  nur  ebenso  viel  Spesen  ruhen  wie  im  Frieden
und  der  Verbraucher  nicht  mit  einem  größeren  Aufschlage  belastet
werden.  Die  Verwaltung  wird  zwischen  diesen  Forderungen  einen
behutsamen  Mittelweg  gehen  müssen,  der  den  Massen  die  Versorgung
sichert  und  der  öffentlichen  Wirtschaft  die  Mitarbeit  der  fachmäßig  geschulten
  Kräste  und  Stände.  Jede  schlecht  überlegte  Abweichung
davon  bringt  die  Gefahr,  daß  die  ganze  Bewirtschaftung  Schiffbruch
leidet.  Jede  bewußte  Abweichung  wird  versuchen,  das  spezifische
Wirtschaftsziel  des  Krieges  zu  fördern,  hier  zu  spornen,  dort  zu
bremsen,  wird  jedenfalls  gewollte  Abweichungen  vom  normalen  Wirtschaften
  im  Auge  haben,  die  aus  den  Bedürfnissen  der  Kriegslage
heraus  erzielt  werden  sollen.  Ist  einmal  die  öffentliche  Bewirtschaftung
  an  die  Stelle  der  freien  Preisbildung  getreten,  so  muß  sie
auch  den  natürlichen  Preisverlauf  als  ihr  letztes  Ziel  auf  lange  Zeitspannen
  hinaus  im  Auge  behalten,  die  Preise  der  irgendwie  in  wirtschaftlicher
  Beziehung  stehenden  Erzeugnisse  immer  wieder  gegeneinander
  neu  abstimmen,  so  wie  das  Markt  und  Börse  alle  Tage  getan
haben.  Der  Einfluß  einer  besseren  oder  schlechteren  Ernte  muß  schließlich
  in  der  Breisbewegung  zum  Ausdruck  kommen,  und  die  leitende
Behörde  mußz  in  Erwagung  iehen,  welche  Preise  in  künftiger
Friedenszeit  angemessen  sein  könnten  und  beim  schließlichen  Abbau
der  Kriegswirtschaft  wieder  erreicht  werden  sollen.  Im  Zweifelsfall
wird  die  Breisbildung  sich  stets  lieber  auf  diese  Zielpreise  zu  als  von
ihnen  fortbewegen.  «  ..

Noch  eine  andere  Erwägung  hat  sich  für  diese  Preispolitik  als
nötig  herausgestellt.  Es  genügt  für  gewohnlich  nicht,  die  Preiskette
an  einer  Stelle  festzulegen,  etwa  für  den  Produzenten  oder  den  Kleinhändler,
  und  den  am  Gewerbe  sonst  Beteiligten  es  zu  überlassen,  sich
in  den  verbleibenden  Gewinnspielraum  zu  teilen.  Denn  dabei  drückt
oft  der  Stärkere  den  Schwächeren  an  die  Wand,  oder  es  werden
nützliche  Glieder  ausgeschaltet.  So  wird  in  vielen  Fällen  setzt  sowohl
der  Breis  des  Erzeugers  wie  des  Großhändlers  und  des  Kleinhändlers,
  aller,  die  nach  dem  Plane  der  öffentlichen  Verwaltung
noch  am  Warenverkehr  teilnehmen  sollen,  berechnet  und  in  irgend
einer  Form  festgelegt.  Auch  Bermittler,  Aufkäufer  usw.,  die  man
braucht,  erhalten  ihren  auskömmlichen,  aber  nicht  übermäßigen  Ertrag
  zugewiesen  und  gesichert.  »

Noch  eine  andere  Unterscheidung  macht  die  Höchstpreispolitik
der  letzten  Zeit,  sowohl  bei  den  gesetzlichen  Höchstpreisen  wie  bei  den