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II.

Der  Aufgabenkreis  des  Handels.  In  dieser  neuzeitlichen
Wirtschaftsverfassung  hat  der  Handel  —  als  ein  selbständiger,  in
Arbeitsteilung  neben  den  anderen  Wirtschaftsberufen  stehender
Tätigkeitszweig  —  im  einzelnen  folgende  Aufgaben:  Es  liegt
ihm  ob,  zwischen  Erzeugern  und  Verbrauchern  den  örtlichen  und
persönlichen  sowie  den  zeitlichen  Ausgleich  herbeizuführen,  d.  h.  er
soll  dort,  wo  Waren  oder  Leistungsfähigkeiten  überflüssig  sind  und
deshalb  zum  Verkauf  stehen,  den  Überschuß  aufkaufen  und  an  die
Stellen  sowie  zu  den  Personen  bringen,  welche  einen  Bedarf
nach  solchen  Gütern  und  Leistungen  haben,  und  er  hat  andererseits
  in  den  Zeiten  des  Uberflusses  Güter  aufzukaufen,  um  sie
für  die  Zeiten  eines  späteren  Mangels  aufzuheben.  Hierin  ist
eingeschlossen,  daß  der  Handel  auch  einen  Ausgleich  der  Qualitäten
  zu  bewirken  hat,  denn  vieles,  was  der  moderne  Mensch  in
immer  gleicher  Beschaffenheit  zu  konsumieren  liebt,  wird  von  der
Natur  nur  in  ewigem  Wechsel  hervorgebracht,  und  da  ist  es  dann
Aufgabe  des  Handels,  durch  entsprechende  Mischungen  der  verschiedenen
  Qualitäten  und  Provenienzen  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Ungleichmäßigkeiten
  der  Natur  dem  Verbraucher  nicht  mehr  zum
Bewußtsein  gelangen.  Ferner  hat  der  Handel  die  Aufgabe,  die
Ungleichmäßigkeiten  der  Kapitalkraft  bei  Erzeuger  und  Verbraucher
auszugleichen,  indem  er  sich  mit  seinem  eigenen  Kapital  als  Kreditgeber
  zwischen  beide  schiebt,  er  hat  sa  sein  Kapital  nicht  wie  der
Landwirt  und  Industrielle  im  Grund  und  Boden  und  in  Gebäuden
oder  sonstigen  festen  Anlagen  stehen,  sondern  ganz  überwiegend  in
der  eingekauften  Ware  und  bekommt  bei  sedem  Berkaufen  der  Ware
das  so  angelegte  Kapital  wieder  frei:  da  bietet  sich  immer  Gelegenheit,
  das  nicht  gleich  wieder  anzulegende  Kapital  zur  Broduzentenoder
  zur  Konsumentenseite  hin  durch  Kreditgewährung  in  Tätigkeit
  zu  halten.  Das  wichtigste  Mittel  aber,  dessen  sich  der  Handel
für  die  Herstellung  all  jener  Ausgleichsvorgänge  bedient,  ist  neben
der  Transport=  und  Lagerungstechnik  die  Berschiedenheit  der  Preise,
welche  er  an  der  einen  Stelle  gewährt  und  an  der  anderen  Stelle
fordert:  Breisbildung  ist  daher  die  letzte  Aufgabe,  die  er  zu  erfüllen
  hat.

Hierbei  entspricht  es  dem  Wesen  der  modernen  Wirtschaftsentwicklung,
  daß  innerhalb  des  Handels  seine  verschiedenen
Funktionen  je  für  sich  vielfach  schon  die  Unterlagen  besonderer
Berufsgruppen  geworden  sind.  So  ist  die  Technik  des  örtlichen
Ausgleichs  von  den  besonderen  Transportunternehmungen,  den