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lassen.  Die  Internationalität  der  Bedarfsdeckung  hat  für  den
Getreidehandel  die  Formen  als  unentbehrlich  erwiesen,  welche  sich
bei  der  im  wesentlichen  national  erfolgenden  Bedarfsdeckung  in
Kohle  und  Eisen  als  ausschaltbar  herausgestellt  haben.

Wo  es  sich  aber  nicht  um  den  Absatz  von  Massenstoffen  handelt,
und  wo  demgemäß  die  Verselbständigung  der  Preisbildung  durch
den  Börsenhandel  nicht  in  Betracht  kommt,  da  machte  sich  das  Bestreben
  der  Industrie,  für  ihre  Fabrikate  den  Preis  selbst  zu  bestimmen,
  in  der  Richtung  geltend,  daß  man  nach  Wöglichkeit  an
die  Stelle  selbständiger  Händler,  welche  die  Ware  kaufen  und  dann
nach  ihrem  Gutdünken  weiterverkaufen,  nur  Kommisssionäre  und
Agenten  treten  läßt,  welche  sich  an  die  Weisungen  des  industriellen
Auftraggebers  zu  halten  haben.  Bei  besonders  hochwertigen  Waren
indfvidueller  Fabrikation  sehen  wir  sogar  vielfach  auch  dem  selbständigen
  Kaufmann  den  Preis  vorgeschrieben,  zu  dem  er  das  einzelne
Stück  an  seinen  Käufer  abgeben  darf.  Bei  dem  Kommissionär,
der  bekanntlich  auf  eigenen  Namen,  aber  auf  fremde  Rechnung  seinen
Absatz  bestätigt,  tritt  am  deutlichsten  hervor,  um  was  es  sich  hierbei
  handelt:  er  ist  dazu  da,  räumlich  und  zeitlich  den  Absatz  zu  bewirken,
  also  den  eigentlichen  Warenausgleich  herbeizuführen,  er
schiebt  sich  auch  zumeist  —  wenn  er  das  Delcredere  übernimmt  —
als  Kreditträger  in  den  Umlaufprozeß  hinein  und  steht  deshalb  auf
der  esereen  Seite  des  Handels  dem  Eigenhändler  ziemlich  gleich,
seine  Breisbildungskraft  ist  aber,  obwohl  er  in  eigenem  Namen  auftritt,
  auf  das  ganz  geringfügige  Maß  beschränkt,  welches  ihm  die
Möglichkeit  läßt,  den  ihm  vorgeschriebenen  Preis  tatsächlich  doch  dadurch
  herabzusetzen,  daß  er  zugunsten  des  Käufers  einen  Teil
seiner  Brovision  drangibt.  Eine  wirkliche  Breisbildungsmacht  kann
man  ihm  daher  nur  indirekt  durch  die  Beeinflussung  seines  Auftraggebers,
  nicht  aber  direkt  zuschreiben.  Und  doch  nimmt  der  kommissionsweise
  Berkauf  im  Fabrikatenhandel  außerordentlich  stark  zu.

Der  Drang,  die  Selbständigkeit  des  Handels  auszuschalten,
ging  aber  im  Frieden  vielfach  schon  weiter.  Kapitalkräftige  Industrieunternehmungen
  gliederten  sich  besondere  Handelsabteilungen  an,
mit  deren  Hilfe  sie  ihren  Absatz  bis  an  die  Konsumenten,  sogar  im
Auslande,  in  der  Hand  behielten.  Auch  die  Kartelle,  die  ja  nur
Absatzgenossenschaften  für  mehrere  Produzenten  sind,  müssen  hier
genannt  werden.  Wo  die  Grenze  dieser  Entwicklung  lag,  war  im
Voraus  nicht  zu  bestimmen.  Es  läßt  sich  nur  allgemein  sagen:
Je  fester  in  einem  Lande  die  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Verhältnisse
  sich  konsolidiert  haben,  se  gründlicher  und  zugleich  breiter
die  Kenntnisse  von  diesen  Verhältnissen  in  der  Produzentenwelt  ge-