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Rohstoffe  mit  den  Friedensbedürfnissen  war  doch  nicht  so  ohne
weiteres  zu  lösen.  Von  allen  Seiten  stürzten  sich  natürlich  die
Fabrikanten,  die  nicht  mit  Kriegslieferungen  voll  beschäftigt  wurden,
auf  die  noch  freigebliebenen  Borräte.  Mannigfache  Bestände  an
Halbfabrikaten,  selbst  fertige  Gebrauchsgegenstände  wurden  wiederum
zu  Rohstoffen  verwandelt,  wo  die  eigentlichen  Rohstoffe  beschlagnahmt
  worden  waren.  Und  bald  gingen  die  Preise  so  in  die  Höhe,
daß  auch  die  Kriegslieferungen  davon  aufs  empfindlichste  berührt
werden  mußten.  So  stellte  sich  denn  auch  hier  heraus,  daß
Mengenausgleich  und  Preisbildung  nur  zwei  Seiten  ein=  und
derselben  Erscheinung  sind,  daß  man  also  auf  die  Dauer  nicht  das
eine  regeln  und  das  andere  freilassen  konnte.  Auch  für  die  Kriegsrohstoffe
  folgten  daher  auf  die  Beschlagnahme  die  Höchstpretse.

So  war  man  denn  aufbeiden  Sachgebieten  in  die  gleichen  Linien
eingelaufen:  der  Mengenaustausch  wurde  zentralistisch  in  besonderen
Kriegsorganisationen  zusammengefaßt,  und  an  die  Stelle  freier
Marktpreise  wurden  behördliche  Taxpreise  gesetzt.

IV.

Die  Parallelität  des  Borgehens  bedeutet  aber  nicht,  daß  in
beiden  Tätigkeitsbereichen  nun  auch  die  Wirkungen  dieses  Systems
bis  in  alle  Einzelheiten  hinein  durchaus  dieselben  gewesen  sind.  Die
Unterschiedlichkeiten  des  Stoffes  müssen  notwendig  Abweichungen
nach  sich  ziehen,  und  ebenso  lassen  es  die  Berschiedenheiten  der  Erzeugungs=
  und  Verbrauchsbedingungen  selbstverständlich  nicht  zu
völlig  gleichen  Endergebnissen  kommen.  In  den  Wirkungen  der
Vereinheitlichung  trennen  sich  also  die  Bewirtschaftung  der  Nohstoffe
  und  die  der  Nahrungsmittel.  Nur  die  letztere  sei  hier  noch  in
sene  Einzelheiten  hinein  verfolgt,  welche  es  mit  dem  Handel  und
der  Preisbildung  zu  tun  haben.

WMöglichkeiten  der  Mitwirkung  des  Handels.  An  sich
schließt  gerade  im  Umsatz  der  Nahrungsmittel  die  behördliche
Mengenregelung  eine  Mitwirkung  des  Handels  keineswegs.
völlig  aus.  Auf  der  einen  Seite  ist  bei  einem  solchen  System,
das  sich  auf  die  Verteilung  der  irgendwie  gewonnenen  Menge
beschränkt,  genau  ebenso  wie  bei  freier  Wirtschaft  die  zur  Verteilung
  bestimmte  Menge  erst  einmal  aus  den  unendlich  mannigfachen
  Quellen  der  Produktion  herauszuholen.  Da  bietet  schon
das  Inland,  in  dem  man  —  aus  guten  Gründen  —  weder  einen
Broduktionszwang  noch  eine  Pflicht,  ganz  bestimmte  Mengen  abzu-