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Verhältnisse  hineingestellt  wird.  Und  vollends  sind  ihm  seine  Lebensadern
  unterbunden,  wenn  die  Mengen,  die  es  zu  handeln  gilt,  und
die  Preise,  zu  denen  gekauft  und  verkauft  werden  darf,  einer  festen
Regelung  unterworfen  werden.  Bestimmte  Mengen  in  bestimmter
Richtung  zu  bewegen  und  dabei  an  feste  Preise  gebunden  zu  sein,  ist
nun  einmal  eine  im  wesentlichen  technische  und  nicht  eine  handelsmäßige
  Aufgabe.

Der  Zustand,  der  sich  für  den  Großhandel  in  der  Kriegswirtschaft
  herausbilden  mußte,  läßt  sich  einigermaßen  mit  jenen  Berhältnissen
  vergleichen,  in  welchen  schon  im  Frieden  der  Handel  gegenüber
den  großen  Industrie-Syndikaten  sich  befunden  hat.  Auch  da  hat
man  zunächst  versucht,  dem  Handel  freie  Hand  zu  lassen.  Allenthalben
  zeigte  sich  aber,  daß  die  Berteflungs=  und  Preispolltik  der
Syndikate  sich  nicht  auf  diese  Weise  ohne  schwere  Schädigung  der
Berbraucher  durchführen  ließ.  Der  Handel  wurde  deshalb  je  länger
umsomehr  seiner  Selbständigkeit  entkleidet  und  an  ganz  bestimmte
Preiszuschläge  sowie  Verteilungsschlüssel  gebunden.  Am  stärksten  ist
dies  wohl  beim  Nheinisch-Westfälfschen  Kohlensyndikat  ausgebildet
worden,  welches  sein  ganzes  Absatzgebiet  in  fest  umrissene  Teilgebiete
aufgeteilt  und  jedes  dieser  Teilgebiete  einer  Handelsvereinigung  überwiesen
  hat,  in  welcher  die  vorher  selbständigen  Großhändler  zu  einheitlichem
  Handeln  unter  der  Oberleitung  des  Sondikats  verbunden
sind.  Da  ist  also  von  kaufmännischer  Selbständigkeit  nicht  im  leisesten
  mehr  die  Rede,  während  man  sich  doch  der  technischen  Hilfe
dieser  früher  Selbständigen  nach  wie  vor  bedient.  Und  genau  so
wie  hier  das  Sondikat,  gleichsam  als  Verteilungsbehörde  der  Produzenten,
  die  Wetterverteilung  dem  Zufall  des  Wettbewerbs  entrissen
  hat,  so  müssen  im  Kriege  die  Nahrungsmittel  als  zu  wichtig
bezeichnet  werden,  sie  diesem  Zufall  zu  überlassen.

Nicht  anders  liegt  es  bei  der  Breisbestimmung.  Da  haben  wir
gesehen,  daß  die  Nahrungsmittel  als  notwendiges  Lebensbedürfnis
bei  Freiheit  des  Marktes  im  großen  und  ganzen  sich  nach  dem  Bedürfnis,
  nicht  nach  der  Höhe  der  individuellen  Kaufkraft  verteilen.
  Steht  aber  nur  eine  begrenzte,  hinter  dem  Gewohnten  weit
zurückbleibende  Menge  zur  Berfügung,  so  kann  es  schließlich  nicht
ausbleiben,  daß  die  individuelle  Kaufkraft  auch  für  Lebensmittel  die
Menge  bestimmt,  welche  der  Einzelne  an  sich  bringt.  Jeder  will
dann  se  weit  wie  irgend  möglich  bei  dem  gewohnten  Umfang  seines
Verbrauches  verbleiben,  und  dem  Wohlhabenden  wird  es  gelingen,
dieses  Ziel  annähernd  zu  erreichen,  während  die  schlechter  gestellten
Volksschichten  mit  ihrem  Gesamteinkommen  hinter  den  Preisen  zurücckblefben,
  die  aus  senem  Drängen  der  wohlhabenden  Kreise  entstehen.