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        <title>Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.</title>
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        Vorwort.

 

Den  im  Januar  1915  erschienenen  „Staatsbürgerlichen  Belehrungen
in  der  Kriegszeit“  läßt  das  Landesgewerbeamt  hier  einen  zweiten
Band  folgen.  Er  hebt  wie  der  erste  aus  der  Fülle  des  durch  die  Zeitverhältnisse
  nahe  gelegten  Stoffes  in  freier  Auswahl  einzelne  Fragen
heraus.  Etwas  Abgeschlossenes  und  Endgültiges  zu  bieten  beansprucht
keiner  der  hier  vereinigten  Aufsätze;  die  Ereignisse  sind  im  Fluß,  und
in  ihrem  Strome  stehen  auch  die  Verfasser.

Der  vorliegende  Band  enthält  zunächst  eine  kurz  gefaßte  Übersicht
über  den  bisherigen  Verlauf  der  kriegerischen  Ereignisse,  die  das  Verständnis
  der  Kriegshandlungen  erleichtern  wird,  in  denen  wir  noch
stehen.  In  der  zunehmenden  Erbitterung  des  Krieges  hat  der  Vierverband
  uns  bereits  die  Fortsetzung  des  wirtschaftlichen  Kampfes  auch
nach  Friedensschluß  angesagt.  Wir  sind  entschlossen,  diesen  Plänen,
in  denen  sich  nur  die  Furcht  vor  der  unbesiegbaren  wirtschaftlichen
Kraft  unseres  Volkes  ausspricht,  ebenso  kaltblütig  zu  begegnen  wie
allen  anderen  Anschlägen  der  Feinde.  Mit  unseren  Verbündeten
haben  wir  in  einmütiger  Abwehr  auf  politischem  wie  auf  wirtschaftlichem
  Gebiet  uns  immer  enger  zusammengeschlossen.  Eine  Darlegung
der  geschichtlichen  und  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  uns  und
unseren  Bundesgenossen  auf  der  einen  und  den  wichtigsten  feindlichen
Staaten  auf  der  anderen  Seite  wird  den  Einblick  in  die  hier  liegenden
Fragen  erleichtern.

Die  durch  den  englischen  Aushungerungsplan  herbeigeführte  Umgestaltung
  unseres  Wirtschaftslebens  greift  tief  in  das  Leben  eines
jeden  einzelnen  ein;  der  umfangreichste  der  hier  gebotenen  Aufsätze  soll
dazu  dienen,  das  Verständnis  dieser  schwierigen  und  verwickelten  Maßregeln
  zu  erschließen,  deren  volle  Wirkung  in  so  hohem  Maße  von
der  willigen  Mitarbeit  der  gesamten  Bevölkerung  abhängt.

Bei  der  langen  Dauer  des  Krieges  werden  die  Opfer,  die  er
fordert,  immer  schmerzlicher  und  zahlreicher,  und  schwere  wirtschaftliche
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        VI  Vorwort

Sorgen  erwarten  manchen  braven  Kämpfer,  auch  wenn  er  mit  gesunden
Gliedern  aus  dem  Felde  heimkehrt.  In  mehreren  Aufsätzen  wird  deshalb
  aus  verschiedenen  Gesichtspunkten  ein  Überblick  über  das  gegeben
was  im  Wege  der  Gesetzgebung,  durch  Maßnahmen  von  Behörden
und  Verbänden  und  durch  frei  gestaltende  Tätigkeit  von  privater  Seite
an  Fürsorge  für  die  durch  den  Krieg  Betroffenen  bisher  geschaffen ist.

Schließlich  ist  ein  besonderer  Aufsatz  Ostpreußen  gewidmet,
dem  Gebiet  unseres  Vaterlandes,  das  von  den  Leiden  des  Krieges
ungleich  viel  mehr  zu  tragen  gehabt  hat,  als  alle  anderen  Teile.

Die  Aufsätze  werden  bei  aller  Freiheit,  die  ihren  Verfassern  gewahrt
werden  mußte,  zusammengehalten  durch  den  Gesichtspunkt  der  Organisation:
  die  Fähigkeit  des  deutschen  Volkes  zu  organisieren  und
Organisationen  zu  arbeiten,  ist  der  gemeinsame  Gedanke,  der  sich  durch
alle  Beiträge  hindurchzieht,  mag  er  auch  nicht  überall  gleich  stark
hervortreten.

Wie  der  erste  Band  der  „Staatsbürgerlichen  Belehrungen“  ist  auch
der  vorliegende  bestimmt  für  die  Hand  der  Lehrer,  denen  er  Stoff
Anregung  für  den  Unterricht  bieten  soll.  Er  wird  diesen  Zweck
so  besser  erfüllen,  je  mehr  die  Lehrer  bemüht  sind,  aus  der  eigenen
Erfahrung  und  aus  den  besonderen  Verhältnissen  ihrer  Heimat  lebensvolle
  Einzelzüge  hinzuzutragen  und  dadurch  den  Unterricht  anschaulich
und  eindrucksvoll  zu  gestalten.  Was  das  Buch  bringt,  wird  dann
so  mehr  dazu  helfen,  bei  der  Jugend  das  Verständnis  für  die  Größe der
Zeit  zu  begründen  und  den  Entschluß  der  Hingabe  an  das  Vaterland
zu  befestigen.
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        Inhalts-Verzeichnis.

                                                                                                                                                       Seite

l.  Der  Verlauf  des  Krieges.  Von  A.  v.  Janson,  General  der  Infanterie
  z.  D.,  in  Berlin.                                                                                                              1
A.  Mobilmachung,  Aufmarsch  und  Kriegsplan.                                                             1
B.  Die  Einleitung  des  Krieges  im  Westen                                                                     4

C.  Das  Eindringen  der  Russen  in  Ostpreußen  und  die  Befreiung
  der  Provinz                                                                                                                 7

D.  Die  Einleitung  des.  Krieges  durch  Osterreich-Ungarn  
Offensive  und  Abwehr  im  Osten                                                                                      9

E.  Die  Wiedereroberung  Galiziens  und  die  Eroberung  Polens                            12
F.  Der  westliche  Kriegsschauplatz  bis  zum  Sommer  1916                                   15
G.  Einheitliche  Offensive  unserer  Gegner  auf  beiden  Fronten                           17

H.  Die  Südfront  der  Mittelmächte                                                                                 18
J.  Der  türkische  Kriegsschauplatz                                                                                    20
K.  Der  Seekrieg  und  die  Schutzgebiete.                                                                      21
L.  Tabelle  zur  Erläuterung  des  Ineinandergreifens  der  Ereignisse
  auf  den  verschiedenen  Kriegsschauplätzen                                                 24
M.  Schlußwort                                                                                                                         30

II.  Die  geschichtlichen  und  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen
Deutschland  und  seinen  Verbündeten.  Von  Prof.  Dr.  Otto  Hoetzsch

in  Berlin                                                                                                                                    31
Einleitung                                                                                                                                   31
A.  Der  Dreibund,  seine  Entstehung  und  sein  Zusammenbruch                         33
a)  Das  Emporsteigen  des  Deutschen  Reichs                                                              33
b)  Der  Abschluß  des  Bündnisses  mit  Esterreich-Ungarnn.                                   34
c)  Italien  im  Dreibund                                                                                                        36
B.  Der  Bund  mit  Österreich-Ungarn                                                                             37
a)  Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  Deutschland
und  Österreich-Ungarn                                                                                                        38
b)  Die  politischen  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und
   Österreich-Ungarn                                                                                                                40
c)  Aufgaben  der  Zukunft                                                                                                  41
C.  Bulgarien                                                                                                                           42
I.  Die  Entwicklung  Bulgariens  bis  zum  Berliner  Kongreß  (1878)                     42
a)  Bulgarien  im  Mittelalter                                                                                              43
b)  Bulgarien  unter  rassischem  Einfluß                                                                       44
II.  Die  Entwicklung  Bulgariens  seit  dem  Berliner  Kongreß  (1878)                  47
a)  Die  Abkehr  von  Rußland  unter  Alexander  von  Battenberg
und  Stambulow                                                                                                                    47
b)  Die  Selbständigmachung  Bulgariens  unter  Ferdinand
von  Koburg                                                                                                                           48
c)  Bulgarien  im  Weltkrieg                                                                                                50
III.  Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  Bulgarien  und
Deutschland..                                                                                                                          52
a)  Die  geographische  Grundlage                                                                                   52
b)  Der  deutsch-bulgarische  Handel                                                                               52

c)  Aufgaben  der  Zukunft                                                                                                  53
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        VIII   Inhalts-Verzeichnis                                                                                                    Seite         

D.  Die         Türkei                                                                                                                 54   
I.  Die  Entwicklung  der  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  der
Türkei                                                                                                                                       55 
a)  Militärische  Beziehungen                                                                                              56
b)  Wirtschaftliche  Beziehungen                                                                                         
Die  Bahnbauten  in  der  Türkei                                                                                      56
c)  Politische  Beziehungen
II.  Aufgaben  der  Zukunft                                                                                                  59
a)  Die  Entwicklungsmöglichkeit  Vorderasiens                                                              60
b)  Der  Handel  zwischen  der  Türkei  und  den   Zentralmächten                        60 
c)  Zukünftige  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  Vorderasien                 61

III.  Die  wichtigsten  feindlichen  Staaten  nach  ihren  wirtschaftlichen    Beziehungen
  und  ihrer  geschichtlichen  Stellung  zu  Deutschland.  Von
Dr.  Paul  Rohrbach  in  Berlin                                                                                           63

A.  Rußland                                                                                                                              63           
I.  Das  wirtschaftliche  Verhältnis  zu  Deutschland                                                    63

a)  Die  Grundlagen:  Einwohnerzahl  und  Anbaufläche,  Ackerbau

  und  Industrie  in    Rußland                                                                                     64   

b)  Rußlands  Einfuhr  und  Ausfuhr                                                                                 64

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland                                                             66
a)  Der  Krimkrieg  und  seine  Folgen                                                                              67
b)  Türkenkrieg,  Panslawismus  und  Berliner  Kongreß                                              68
c)  Die  Entwicklung  des  heutigen  Verhältnisses  zu  Deutschland                         70

B.  England                                                                                                                               72

I.  Das  wirtschaftliche  Verhältnis  zu  Deutschland                                                     73

a)  Die  englische  Handelspolitik                                                                                      73

b)  Der  deutsch-englische  Handel                                                                                   74

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland                                                            74
a)  Handelsrivalität                                                                                                                75

b)  Flottenrivalität                                                                                                                76

c)  Der  Gegensatz  in  der  Orientpolitik                                                                       77

1.  Die  Orientpolitik  Englands                                                                                        77              

2.  Deutschlands  Interesse  am  Orient                                                                        78

d)  Die  Einkreisungspolitik                                                                                                80     

C.  Frankreich                                                                                                                       83  
I.  Frankreich  als  Wirtschaftsmacht                                                                               83

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland                                                            84
a)  Frankreichs  Stellung  unter  Napoleon  III.  und nach

1870/71                                                                                                                                    84
b)  Der  Anschluß  Frankreichs  an  Rußland  und  die  Revancheidee                                                                                                                                            86



D.  Italien                                                                                                                                  89
I.  Das  Wirtschaftsleben  Italiens                                                                                        89

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland                                                              89 

a)  Die  nationale  Einigung  Italiens                                                                                   90

b)  Der  Dreibund                                                                                                                   90

c)  Die  Möglichkeit  einer  Mittelmeerpolitik   Italiens im

Dreibund                                                                                                                                     92    
d)  Die  Politik  Italiens  gegen  den  Dreibund                                                                                E. Japan                                                                                                                                      94
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        Inhalts-Verzeichnis                                                                                                                Seite

IV.  Kriegswirtschaft.  Von  Ministerialdirektor  F.  Lusensky  in  Berlin                     97

Einleitung                                                                                                                                    97

A.  Die  Abhängigkeit  Deutschlands  vom  Ausland  in  bezug  auf
Nahrungs-  und  Genußmittel  und  auf  Rohstoffe                                                         98
a)  Nahrungs-  und  Genußmittel                                                                                          98

b)  Rohstoffe                                                                                                                             103

B.  Die  Einwirkung  des  Krieges  auf  den  Bezug  
Nahrungs  und  Genußmittel  und  ausländischer  Rohstoffe                                      107

a)  Die  Einfuhr  aus  dem  feindlichen  Auslande                                                          107

b)  Die  Einfuhr  aus  dem  neutralen  Auslande                                                            111  

C.  Die  Organisation  der  Beschaffung  des  Heeresbedarfe                                     113
a)  Die  Beschaffung  der  Heeresverpflegung                                                                 113                                                      

b)  Die  Beschaffung  der  für  die  Ausrüstung  des  Heeres  nötigen
Rohstoffe                                                                                                                                    117

D.  Die  Vorratspolitik  auf  dem  Gebiete  der  Volksversorgung                                121
a)  Die  Vermehrung  der  Vorräte                                                                                       121

b)  Die  methodische  Verwertung  und  die  Kontrolle  der
Vorräte                                                                                                                                         123

E.  Die  Preispolitik  während  des  Krieges                                                                       126
a)  Die  Festsetzung  von  Höchstpreisen                                                                           127
b)  Sonstige  Maßregeln                                                                                                          130
F.  Die  Verteilungspolitik  in  der  Kriegswirtschaft                                                         133
a)  Die  Notwendigkeit  der  Versorgungsregelung                                                          133      
b)  Die  Sicherung  der  Verfügungsgewalt  über  die  Vorräte                                     134

 

c)  Die  Verteilung  der  Vorräte                                                                                             140    

G.  Die  Regelung  der  Brotgetreide-,  Mehl=  und  Brotversorgung
                                                                                                                                             145
H.Die Regelung des Verkehrs mit Futtermitteln                                                                    153
   J.Schluß                                                                                                                                     159      
K.Nachwort:Die RegelunginderTextil-und der Seifenindustrie die
Errichtung des Kriegsernährungsamtes                                                                                 162  

V.Die Militär-Gesundeitspflege imKriege. Von OberstabsarztDr.
Bochheimer  in  Berlin - Steglitz                                                                                            167

Einleitung                                                                                                                                     167

A.DieOrganisation des Kriegsgesundheitsdienstes                                                              168
1.Der Sanitätsdienst im Operationsgebiet                                                                             169
a ) Der Sanitätsdienst im Gefecht                                                                                            169
b ) Die Sanitätskompagnie                                                                                                       170
c ) Das Feldlazarett                                                                                                                     171
II.Der Sanitätsdienst im Etappengebiet                                                                                  173
a  ) Der Krankentransport                                                                                                          173
b ) Das Etappen-Sanitätsdepot                                                                                                 173
c ) Das Kriegslazarett                                                                                                                  174
d ) Die Heimtransporte                                                                                                              175
III.Der Sanitätsdienst im Heimatgebiet                                                                                   176
B.Die Organisation der freiwilligen Krankenpflege                                                                177
C.Das Genfer Abkommen                                                                                                          178
D. Krieg und ärztliche Wissenschaft                                                                                         179  
a) Die Ärzteschaft im Heere                                                                                                      179
b) Die ärztliche Hilfstätigkeit                                                                                                      180
c) Die Seuchenbekämpfung                                                                                                      181
d) Neue Aufgaben                                                                                                                       182

 

Schluß                                                                                                                                           183
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Inhalts-Verzeichnis                                                                                                                 Seite

VI.Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer.  Von  Landesrat  Dr.  Horion  in
Düsseldorf                                                                                                                                  185  
A.  Die  Fürsorge  für  die  Kriegsinvaliden                                                                        186
I.  Heilbehandlung                                                                                                                    187    
II.  Rentengewährung                                                                                                             187  
a)  Rente                                                                                                                                    187
b)  Kapitalabfindung                                                                                                                 190  
III.  Die  soziale  Kriegsbeschädigtenfürsorge                                                                    191
a)  Organisation                                                                                                                        191  
b) Berufsberatung                                                                                                                     193

c)  Ausbildung                                                                                                                           194
d)  Arbeitsvermittlung                                                                                                            195
e) Kostendeckung,Tätigkeit freier Vereine,Anstaltsunterbringung                                                                                                                                     196

B.  Die  Fürsorge  für  die  Hinterbliebenen  der  Kriegsteilnehmer                           197
a)  Kriegsversicherung                                                                                                             197
b)  Staatliche  Geldversorgung                                                                                             198
c) FreiwilligeSpenden                                                                                                               199
d) Soziale Fürsorge                                                                                                                    199

C.  Die  Fürsorge  für  die  heimkehrenden  Kriegsteilnehmer                                     200
a)  Beratung                                                                                                                               201
b)  Arbeitsvermittlung                                                                                                              203
c)  Kredithilfe                                                                                                                             204
d)  Wohnungsfürsorge  und  Gewährung  von  Ansiedlungsmöglichkeit                                                                                                                                206


VII.Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer.  Von  Dr.  Arthur
Söhner  in  Karlshorst                                                                                                          209
A. Vom  Kriege  und  der  wirtschaftlichen  Aufgabe  der  Kriegsfürsorge              209
B.Die  reichsgesetzliche  Grundlage  für  die  Unterstützung  der  Kriegerangehörgen                                                                                                                             211

C.Die  Träger  der  Kriegs-Familienunterstützung                                                         212  
D.Die  Kriegsunterstützungsberechtigung                                                                        216
E.Die  Voraussetzungen  der  Gewährung  reichsgesetzlicher  Familienunterstützung                                                                                                                         218

F. Die  Dauer  des  Unterstützungsanspruch                                                                 222  
G. Art  und  Höhe  der  Kriegerfamilienunterstützung                                                224      
H.Besondere  Leistungen  der  Kriegsunterstützung                                                   231
J. Außerordentliche  Unterstützungen  an  Familien  der  Kriegsteilnehmer                                                                                                                                   237

K.Organisation  und  Zentralisation  der  Kriegswohlfahrtspflege                            239

VIII. Die  Kriegsleistung  der  Frauen.  Von  Dr.  Gertrud  Bäumer  in
Hamburg                                                                                                                                241
Einleitung                                                                                                                               241
A.  Kriegswohlfahrtspflege                                                                                                245
a)  Beratungs-  und  Ermittlungsdienst                                                                         245
b)  Ernährungsfürsorge                                                                                                     246
c) Bekleidungfürsorge                                                                                                        249
rd) Wöchnerinnen-und Säuglingsfüsorge                                                                        250
e) Flüchtlingsfürsorge                                                                                                          251
B. Kriegsgemäße Lebensweise                                                                                          253
C.Die Frau auf dem Arbeitsmarkt                                                                                     258
 I.Kriegsvertretung                                                                                                              258
a) im eigenen Betriebe                                                                                                        258
b) im fremden Betrieben und auf dem Arbeitsmarkt                                                   258
II. Arbeitslosigkelt und ihre Bekämpfung                                                                        262
D. Zukunfsprobleme und -aufgaben                                                                                265
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IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg.  Von  Direktor  im  Reichsversicherungsamt

  Witowski  in   Berlin                                                                            267 

A.  Bisherige  Leistungen  der  sozialen  Versicherung                                                268

a) Erhaltung und Stärkung der Volksgesundheit                                                               268    

b)  Einwirkung  der  Versicherung  auf  das  Verhältnis  zwischen

Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern                                                                                   270

B.  Ein  wirkung  des  Krieges  auf  das  Versicherungsverhältnis                             271

a)  Fortdauer  der  Versicherung  und  Erhaltung  des  erworbenen
Anspruchs                                                                                                                                271

b) Befreiung von der Versicherung                                                                                       273

c) Während des Krieges ergangene Vorschriften                                                               274
a) Krankenversicherung                                                                                                         274
b) Unfallversicherung                                                                                                              277
c) Jnvaliden-und Hinterbliebenenversicherung                                                                  277
d) Angestelltenversicherung                                                                                                  279

D.  Besondere  Leistungen  der  Versicherungsträger  aus  Anlaß
des  Krieges                                                                                                                             280

E.  Ausblick  auf  neue  Aufgaben  der  sozialen  Versicherung  nach
dem  Kriege                                                                                                                              283    

X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg.  Von  A.  Crecelius  in  Berlin             287

A.  Wesen,  Arten  und  Bedeutung  der  Genossenschaften                                       287
a)  Wesen  der  Genossenschafen                                                                                       287
b)  Arten  und  Bedeutung  der  Genossenschaften                                                       289
c)  Das  Genossenschaftswesen  im  ganzen                                                                    293
B.  Die  Genossenschaften  während  des  Krieges                                                         296
I.  Die  Kreditgenossenschafen                                                                                             297
a)  Überleitung  der  Friedenswirtschaft  in  die  Kriegswirtschaft                                                                                                                                           297

b) Beteiligung der Genossenschaften an den Kriegsanleihen                                           299 
c) Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs                                                               300
d) Fürsorge für heimkehrende Krieger                                                                                   301
e)  Aufgaben der Zukunft                                                                                                         302
II. DieHandwerkergenossenschaften                                                                                      303
a)  Die  Organisation  des  Verdingungswesens                                                                303
b)  Die  Beteiligung  am  Wiederaufbau  Ostpreußens                                                    306
III.  Die  Konsumvereine                                                                                                          306
IV. DieKleinhandelsgenossenschaften                                                                                   308
V. Die Baugenossenschaften                                                                                                   309 
Vl.Die landwirtschaftlichen Genossenschaften                                                                    309

Xl. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. VonDr.Paul
Landau in Berlin                                                                                                                        313

A. Die Verheerung                                                                                                                     313
a) Die kriegerischen Ereignisse                                                                                              314
b) Die Verwüstungen                                                                                                                316
c) Umfang des Schadens. Flüchtlingsbewegung                                                                 320

B.Die Wiederaufrichtung                                                                                                        322

I. Vorbereitende Maßnahmen                                                                                               322
a) Die ersten amtlichen Erlasse                                                                                             322
b)  Vorentschädigung  und  Schätzung  des  Kriegsschadens                                      322
c)  Hilfsmaßnahmen  für  Landwirtschaft,  Handel,  Gewerbe
  usw..                                                                                                                            324

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        XII  Inhalts-Verzeichnis                                                                                                         Seite

II.  Der  Wiederaufbau                                                                                                         327

a)  Grundgedanken  des  Wiederaufbaues                                                                      327
b)  Gesetzliche  Maßnahmen                                                                                              328
c)  Der  Umfang  der  Arbeit                                                                                              330
d)  Der  künstlerische  Stil                                                                                                  331

e)  Weitere  Hilfsmaßnahmen.  Kleinwohnungswesen                                                 333

f)  Das  bisher  Erreichte.  Entwicklung  des  Wiederaufbaues                                334
8)  Die  Ostpreußenhilfe                                                                                                     335

Anhang                                                                                                                                   337

Merksätze  über  Kriegerwitwen,  Hinterbliebenenversorgung  und
Familienfürsorge                                                                                                                   337

A.  Renten  der  Kriegsteilnehmer                                                                                    337
a)  Militärrente                                                                                                                      337
b)  Rente  aus  der  Invalidenversicherung                                                                   338
c)  Bezüge  aus  der  Krankenversicherung                                                                   339
B.  Hinterbliebenenbezüge                                                                                                339
a)  Kriegsversorgung                                                                                                          339
b)  Bezüge  aus  der  Invalidenversicherung                                                                340
C.  Familienfürsorge                                                                                                           341

D.  Ansprüche  an  die  Angestelltenversicherung                                                      342
        <pb n="11" />
        I.
Der  Verlauf  des  Krieges.

Von
A.  v.  Janson,  General  der  Infanterie  z.  D.

 

Es  ist  ausgeschlossen,  schon  jetzt  die  „Geschichte“  des  noch  andauernden
Krieges  zu  schreiben,  nur  sein  Verlauf,  wie  er  uns  nach  den  zugänglichen
Quellen  erscheint,  läßt  sich  zurzeit  erzählen.  Über  die  Vorgeschichte  bis  zur
Kriegserklärung  hat  Dr.  Paul  Rohrbach  im  ersten  Bande  berichtet,  wir
beginnen  daher  mit  der  Mobilmachung,  der  ersten  Probe,  die  Deutschlands
Landesverteidigungsorganisation  zu  bestehen  hatte.  „Landesverteidigung“
in  des  Wortes  eigentlichstem  Sinne  bleibt  dieser  uns  aufgezwungene  Krieg.
Die  sofortige  Eröffnung  eines  Angriffs  auf  der  Westfront  ändert  hieran
nichts:  der  Angriff  ist  die  stärkste  Form  der  Abwehr.

A.  Mobilmachung,  Aufmarsch  und  Kriegsplan.

Am  1.  August  1914  befahl  des  Deutschen  Kaisers  Majestät  die  Mobilmachung
  von  Heer  und  Flotte,  nachdem  Kaiser  Franz  Josef  bereits  am
31.  Juli  Serbien  den  Krieg  erklärt  hatte,  und  übernahm  damit  den  Oberbefehl
  über  die  gesamte  deutsche  Streitmacht  zu  Lande  und  zu  Wasser.  Das
im  ersten  Bande  (S.  33/54)  über  den  Übergang  der  Wehrmacht  in  den  Kriegszustand
  Gesagte  gibt  einen  Begriff  von  dem  damit  verknüpften  Eingriff  in
das  gesamte  Leben  des  Volkes.  Die  naturgemäße,  aber  in  Vergessenheit
geratene  und  zuerst  in  Preußen  wieder  ins  Leben  gerufene  allgemeine
Wehrpflicht  nimmt  alle  Kräfte  zur  Verteidigung  des  Vaterlandes  in  Anspruch.
  Je  besser  die  Organisation  und  die  vorangegangene  Ausbildung  (Voraussetzung:
  hinlänglich  lange  aktive  Dienstzeit  und  geschultes  Lehrpersonal),
desto  leichter  gestaltet  sich  der  Übergang,  desto  schneller  schlagfertig  werden
die  Streitkräfte.  Die  Grundlage  bildet  der  Mobilmachungsplan  und  die
jedes  Jahr  erneuerten  Mobilmachungsvorarbeiten.  In  den  Vordergrund
tritt  dabei  die  Tätigkeit  der  Eisenbahnen,  die  sich  nach  den  alljährlich  im
Frieden  vom  Generalstab  im  Verein  mit  den  Eisenbahnbehörden  bis  in  alle
Einzelheiten  fertiggestellten  Plänen  regelt.  Die  gesamte  Mobilmachung
vollzog  sich  mit  der  Sicherheit  eines  Uhrwerkes.  ·

Staatsbũrgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                         1
        <pb n="12" />
        2  A.  v.  Janson

Dasselbe  gilt  von  der  Ausführung  des  Aufmarsches,  das  heißt  der  Entwicklung
  der  Heere  an  den  Grenzen,  der  letzten  Vorbereitung  für  die  eigentlichen
  Heeresbewegungen,  die  zur  Schlacht  führen  sollen  1).  Den  Aufmarsch
arbeitet  der  Generalstab  für  alle  denkbaren  Kriegsfälle  aus,  die  Möglichkeit
eines  Krieges  mit  zwei  Fronten  war  längst  ins  Auge  gefaßt,  die  Sicherung
der  Ausführung  durch  Landsturm-  und  immobile  Truppen  vorgesehen.
der  Vollendung  des  Aufmarsches  schließt  ab,  was  mit  Sicherheit  für  alle
Fälle  vorbereitet  werden  kann.  Denkt  sich  nun  auch  der  Generalstab  weit
in  den  Gang  der  Ereignisse  hinein  und  macht  sich  über  die  ersten  Ziele
schlüssig,  vornehmlich  darüber,  wo  verteidigungs-  und  wo  angriffsweise zu
verfahren  ist,  eine  Frage,  die  bereits  die  Gestaltung  des  Aufmarsches  beeinflußt,
  so  kann  dies  doch  nur  in  großen  Zügen  geschehen.  Doch  auch  dies
Teil  des  Kriegsplanes  reicht,  wie  Moltke  sagt,  mit  einiger  Sicherbeit  nur
bis  zum  ersten  größeren  Zusammentreffen  mit  dem  Feinde.  Bis  dahin
und  darüber  hinaus  in  der  Leitung  der  gesamten  Heeresbewegungen  einschließlich
  der  ersten  großen  Erfolge  hat  der  jüngere  Moltke  das  denkbar
Beste  geleistet.  Sein  Nachfolger,  General  v.  Falkenhayn,  der  als  Kriegsminister
  sich  große  Verdienste  um  die  Organisation  des  Heeres  erworb
hatte,  ersetzte  ihn  dann.

Die  Vorbereitungen  für  einen  möglichen  Krieg  mit  zwei  Fronten
mußten  gemeinsam  mit  dem  österreichisch-ungarischen  Generalstab  erfolgen.
Das  gegenseitige  Verständnis  und  Vertrauen  ließ  ein  in  allen  früheren
Bündniskriegen  (Koalitionskriegen)  dauernd  hervortretendes  Hemmnis  leicht
überwinden.  Eine  starke  Belastungsprobe  der  Haltbarkeit  der  Waffengemeinschaft
  bildete  bereits  die  erste  Kräfteverteilung.  Deutschland  konnte mit
Rücksicht  auf  die  zahlenmäßige  Stärke  seiner  Gegner  nicht  auf  zwei  Seiten
gleichzeitig  zum  Angriff  übergehen.  In  der  berechtigten  Annahme,  daß  Rußland
später  als  Frankreich  kriegsfertig  sein  werde,  beschloß  man,  im  Osten  mit  einem
Mindestmaße  von  Truppen  hinzuhalten,  um  im  Westen  zunächst  den  gefährlichsten
  Gegner,  Frankreich,  niederzuwerfen  und  sich  dann  mit  aller  Kraft
gegen  Rußland  zu  wenden.  Österreich  übernahm  die  durch  Italiens  schon  damals
zweideutige  Haltung  und  durch  die  Bekämpfung  Serbiens,  das  durch  einen
verruchten  Mord  den  Stein  ins  Rollen  gebracht  hatte,  erschwerte  Aufgabe
möglichst  starke  feindliche  Kräfte  zu  fesseln.  Für  Deutschland  kam  noch  eine
dritte  Front  in  Gestalt  seiner  Küsten  in  Betracht.  Obwohl  die  weltbeherrschende
  Seemacht  England  sich  zu  den  Feinden  gesellte,  konnte  diese  Grenze
der  Verteidigung  durch  unsere  Flotte,  die  Küstenbefestigungen  einschließlich
der  befestigten  Nordseeinseln,  namentlich  Helgolands,  und  den  Besatzungstruppen
  unter  Beihilfe  der  Eisenbahnen  überlassen  werden.

Im  Westen  ließ  die  Anordnung  der  feindlichen  Grenzbefestigung  kaum
einen  Zweifel  über  die  Art  des  französischen  Angriffs.  Durch  eine  Kette

 

1)  Die  Lehre  von  diesen  Heeresbewegungen  wird  als  Strategie,  die  von  der  Schlacht
überhaupt  von  dem,  was  in  unmittelbarer  Berührung  mit  dem  Feinde  geschieht,
Taktik  bezeichnet,  eine  erst  Ende  des  18.  Jahrhunderts  von  einem  reinen  Theoreerfundene
  entbehrliche  Trennung  und  Bezeichnung.  Das  Vermeiden  dieser  Ausdrücke
wird  Lehrern  ihre  Aufgabe,  Schülern  das  Verständnis  erleichtern.
        <pb n="13" />
        1.  Der  Verlauf  des  Krieges                                                                                        3

von  Sperrforts  verbundene  Waffenplätze  von  Belfort  bis  Verdun  schließen
die  Grenze  gegen  Deutschland  ab.  Nur  zwischen  Toul  und  Epinal  blieb
eine  für  eine  Offensive  bestimmte  Lücke.  Im  Norden  fühlte  man  sich  durch
das  neutrale  Belgien  gesichert  und  beschränkte  sich  auf  die  Instandhaltung
älterer  Festungen.  Frankreich  hat  niemals  auf  einen  im  Verein  mit  England
durch  Belgien  und  Luxemburg  zu  führenden  Angriff  verzichtet.  1870  vermochte
  das  französische  Grenzbefestigungssystem  die  deutschen  Heere  nicht
am  Einrücken  zu  hindern,  schwache  Abzweigungen  genügten  zunächst  zur
Unschädlichmachung  der  Festungen  durch  Einschließung.  Belgien  aber  wahrte
seine  Neutralität  und  durfte  auf  Englands  Unterstützung  rechnen.  Auch
damals  sah  England  Belgien  als  Teil  seines  Machtbereiches  an,  indessen
noch  im  Gegensatz  zu  Frankreich.  Dieser  geschichtliche  Gegensatz  glich  sich  jetzt
aus,  weil  Frankreich  in  blindem  Rachegefühle  gegen  den  Sieger  Deutschland
  sich  dem  Erbfeind  England  unterordnete,  das  aus  wirtschaftlichen
Gründen  allmählich  unser  erbittertster  Gegner  und  schließlich  der  wahre
Erreger  dieses  Krieges  wurde.  Die  Neutralität  Belgiens  gestaltete  sich  zur
Maske  für  einen  gemeinsamen  Angriff  auf  Deutschland.  Wir  wissen  jetzt
aus  den  Archiven  Belgiens,  wie  dieser  Staat  durch  geheime  Vereinbarungen
seine  Neutralität  preisgegeben  hatte.  Auf  den  englisch-französischen  Plan,
durch  Belgien  angriffsweise  vorzugehen,  wies  schon  der  von  England
und  Frankreich  beeinflußte  Ausbau  des  belgischen  Befestigungsspstems  hin.
Die  großartige  Befestigung  von  Antwerpen,  dessen  Hafen  einst  Napoleon
für  Kriegszwecke  ausgebaut  hatte  als  eine  „immerfort  auf  Englands
Brust  gerichtete  Pistole“,  war  von  vornherein  als  Kernpunkt  der  Landesverteidigung
  und  Zufluchtsort  für  das  zurückweichende  Heer  gedacht;  die
Maasfestungen  Tüttich  und  Mamur  wurden  aber  erst  in  neuerer  Zeit  zu
Stützpunkten  für  eine  Offensive  nach  Deutschland  hinein  ausgebaut.  Belgien
wurde  zum  englischen  Brückenkopf  und  gleichzeitig  zu  einem  Schutzwerke
für  einen  französischen  Vormarsch.  In  Moltkeschem  Sinne  hatte  Deutschland
andauernd  mehr  für  die  Verstärkung  seines  Heeres  als  für  die  Befestigung
seiner  Grenzen  getan.  Die  Absicht  des  Gegners  konnte  daher  nur  durch
einen  Gegenstoß  verhindert  werden.  Mit  Rücksicht  auf  Rußland  war  Eile
geboten,  also  Vormarsch  der  Hauptkräfte  in  breiter  Entwicklung  durch  Belgien
und  Luxemburg  gegen  die  französische  Nordfront,  Beschränkung  auf  Beobachtung
  gegenüber  dem  östlichen  Sperrfortgürtel,  Angriff  dort  zunächst  nur
in  der  Richtung  auf  die  Lücke  zwischen  Toul  und  Epinal.  Dadurch  und  durch
die  seit  1870  veränderte  Gestaltung  unserer  Grenze,  sowie  durch  die  mächtig
angewachsene  Heeresstärke  erklärt  sich  der  grundlegende  Unterschied  gegen
den  von  Moltke  seinerzeit  durchgeführten  Plan:  Versammlung  der  Hauptkräfte
  in  und  unmittelbar  nördlich  der  Pfalz  zum  Einmarsch  in  Frankreich.

Eine  Vergewaltigung  der  neutralen  Länder  war  nicht  beabsichtigt,  aber
der  Versuch,  sie  unter  völliger  Achtung  ihrer  Selbständigkeit  gütlich  zum  Einverständnis
  zu  einem  Durchmarsche  zu  bewegen,  gelang  nur  bei  Luxemburg,
Belgien  stellte  sich  jetzt  offen  auf  die  Seite  unserer  Feinde.
        <pb n="14" />
        4  A.  v.  Janson

B.  Die  Einleitung  des  Krieges  im  Westen.

Mit  gleicher  Sicherheit  wie  der  Aufmarsch  vollzog  sich  der  Einmarsch
in  Feindesland.  Besondere  Beschleunigung  verlangte  die  Öffnung der
sperrenden  Maaslinie,  um  Frankreich  und  England  zuvorzukommen.Am
7.  August,  dem  sechsten  Mobilmachungstag,  erstürmte  General  v.  Emmich
Lüttich,  am  25.  August  fiel  auch  Namur.  Die  Wirkung  der  neuen  schweren
Geschütze  übertraf  jede  Erwartung,  Panzer-  und  Betonbauten  wurden
einfach  zertrümmert.  Die  belgische  Armee  zog  sich  nach  einer  bei  Tirlemont
am  20.  August  erlittenen  Niederlage  nach  Antwerpen  zurück,  der  größte Teil
Belgiens  fiel  in  deutsche  Hand  und  wurde  sofort  ordnungsmäßig  verwaltet,
nachdem  Generalfeldmarschall  v.  d.  Goltz  zum  Generalgouverneur  in Brüssel
ernannt  war.  Leider  ließ  sich  die  von  den  Behörden  planmäßig  aufehetzte
belgische  Bevölkerung  zu  hinterlistigem  Kampfe  gegen  die  Unserige
leiten.  Äußerste  Strenge  war  als  Gegenmaßregel  unerläßlich  und
besonders  gegen  die  Stadt  Löwen  angewandt  werden.

Noch  während  der  Mobilmachung  begannen  die  Kämpfe  in  Elsaß-Lothringen.
  Die  Franzosen  wußten  genau,  wie  wenig  sich  der  die Grenze
bildende  Kamm  der  Vogesen  zur  unmittelbaren  Verteidigung  eignet und
drangen  schon  vor  der  Kriegserklärung  in  die  Täler  ein.  Von  Belford
gewannen  sie  die  Ebene;  wurden  jedoch  bei  Mülhausen  am  10.  August
Generaloberst  v.  Heeringen  geschlagen.  Zähe  Kämpfe  entspannen  sich und
dauern  bis  heute  an;  ein  Stück  des  französischen  Lothringens  östlich  der Mosel
ist  in  deutschen  Händen,  der  südwestliche  Teil  der  Vogesen  in  den
Franzosen.

Inzwischen  vollzog  sich  in  Lothringen  und  Belgien,  vom  linken
beginnend,  die  Entwicklung  der  deutschen  Armeen.  Das  Einrücken
einzelnen  Armee  in  die  nach  Süden  gerichtete  Front  war  mit  einem großen
Siege  verbunden,  eine  in  der  Kriegsgeschichte  fast  unerhörte  Reihe von
Erfolgen:  Am  20.  August  schlug  der  Kronprinz  von  Bayern  mit  der  6.
zwischen  Metz  und  Saarbrücken  eine  starke  französische  Armee,  die  zwischen
Toul  und  Epinal  gegen  Deutsch-Lothringen  vorgerückt  war.  Zwei Tage 
später  drang  die  5.  Armee  des  Deutschen  Kronprinzen  zu  beiden  Seiten von 
Longwy  siegreich  vor  und  schlug  am  1.  September  —  eine  schöne  Sedanfeier
den  Feind.  Weiter  nordwestlich  errang  am  25.  August  der  Herzog Albrecht
von  Württemberg  (4.  Armee)  einen  Sieg  über  eine  über  Semois  vorgedrungene
  Armee,  und  folgte  ihr  über  die  Aisne  nach  der  Marne;  daran schlossen
sich  die  Armeen  Hausen  und  Bülow  (3.  und  2.).  Am  31.  August drängte
Hausen  den  Gegner  an  die  Aisne  zurück,  und  Bülow  siegte  auf  historischem
Boden  bei  St.  Quentin.  Der  äußerste  rechte  Flügel  unter  Generoberst
v.  Kluck  (1.  Armee),  in  Front  und  Flanke  durch  die  Kavalleriemasssen
Generals  v.  d.  Marwitz  verschleiert,  schlug  am  27.  in  der  Gegend  von Maubeuge
  die  von  der  französischen  Küste  gelandeten,  durch  französische Territorialtruppen
  verstärkten  Engländer.  Am  5.  September  streifte  die
Kavallerie  bereits  bis  Paris.  Die  Festungen  des  Nordens,  soweit  die Fran-
        <pb n="15" />
        I.  Der  Verlauf  des  Krieges                                                                                                   5

zosen  sie  nicht  als  minderwertig  geräumt  hatten,  wurden  durch  zurückgelassene
Heeresabteilungen  eingeschlossen  und  in  kürzester  Zeit  genommen.  Die
6.  Armee  errang  am  27.  einen  Sieg  bei  Nancy  unmittelbar  vor  der  Sperrfortlinie,
  und  die  5.  umfaßte  Verdun  in  weitem  Bogen.  Unerhörte  Marschleistungen,
  bis  zu  50  km  den  Tag,  hatten  sich  zumal  auf  dem  weit  voraus
eilenden  rechten  Flügel  vollzogen,  es  schien  als  wenn  nichts  den  Siegeslauf
der  Deutschen  aufhalten  könne.

Da  gelang  es  dem  französischen  Oberbefehlshaber  Joffre,  die  verfolgten
  Heeresteile  vom  Feinde  zu  lösen  und  Verstärkungen  aus  dem
Inneren,  von  seinem  durch  die  Festungen  geschützten  rechten  Flügel  und,
der  freundlichen  Haltung  Italiens  sicher,  von  der  italienischen  Grenze
mit  der  Eisenbahn  heranzuführen  und  am  6.  September  zur  Offensive
überzugehen.  Die  Armee  Klucks,  die,  Paris  rechts  lassend,  die  Marne  überschritten
  hatte,  wurde  gleichzeitig  in  der  Front  und  von  Paris  her  in  der
Flanke  von  großer  Überlegenheit  bedroht.  Nach  heißem  Ringen  in  vier  aufeinander
  folgenden  Schlachttagen  brach  der  deutsche  Feldherr  im  Einverständnis
mit  der  obersten  Heeresleitung  die  Schlacht  ab  und  führte  seine  allmählich
auf  das  rechte  Marneufer  zurückgenommene  Armee  in  vollster  Ordnung  nach
Norden.  Die  gleichzeitig  angegriffene  2.  und  5.  deutsche  Armee  schlossen  sich
der  rückzügigen  Bewegung  an.  Alle  drei  Armeen  hatten  unglaubliche  Anstrengungen
  hinter  sich  und  ihr  rasches  Voreilen  hatte  den  Nachschub  aller  Bedürfnisse
  ungemein  erschwert.  Trotz  alledem  erlitten  die  nachdrängenden  Franzosen
  schwere  Verluste.  Die  deutsche  4.  Armee  suchte  durch  erfolgreiche
Gegenangriffe  die  Bedrängten  zu  entlasten,  während  Teile  der  5.  auf  dem
rechten  Maasufer  energisch  nach  Westen  vordrangen  und  am  25.  September
sogar  bei  St.  Mihiel  ein  Sperrfort,  Camp  des  Romains,  nahmen  und  den
Stromübergang  erkämpften.  Jene  Kämpfe  werden  unter  dem  Namen
„Marneschlacht“  zusammengefaßt.  Ihre  Folge  war  nicht,  wie  die  Franzosen
geplant  hatten,  eine  Reinigung  Frankreichs  vom  Feinde:  der  rechte  deutsche
Flügel  und  die  Mitte  setzten  sich  nördlich  der  Aisne  fest  mit  im  Artois
zurückgebogenem  rechten  Flügel.  Die  Umfassungsversuche  des  Gegners
wurden  dadurch  vereitelt.

Das  deutsche  Heer  in  Frankreich  war  angriffsfähig  geblieben,  aber
ein  anderer  Kriegsschauplatz  nahm  Kräfte  in  Anspruch,  während  das
französische  Heer  sich  aus  Afrika  verstärkte,  aber  doch  auch  das  Bedürfnis
einer  gründlichen  Wiederherstellung  und  Auffrischung  empfand.  Auf  beiden
Seiten  war  man  bestrebt,  zunächst  den  gegenwärtigen  Besitzstand  als
Ausgangspunkt  für  neue  entscheidende  Heeresbewegungen  zu  sichern.  So
begann  allmählich  der  heute  noch  fortdauernde  Stellungskrieg,  der  durch
die  Umstände  aufgezwungen,  keineswegs  ein  Rückfall  in  die  matte  Kriegführung
  des  17.  und  zum  Teil  des  18.  Jahrhunderts  ist.  Im  Ringen  um
einzelne  Geländeteile  sowie  in  Durchbruchsversuchen  im  großen  Stil  offenbart
sich  vielmehr  die  rücksichtsloseste  Energie.  Durch  die  andauernde  Verstärkung
der  rasch  geschaffenen  Stellungen  wurden  die  beiderseitigen  Linien  zu
Festungen.  Aus  dem  einfachen  Schützengraben  entwickelte  sich  ein  dem
Gelände  angepaßtes  System  von  hintereinander  liegenden  Gräben  mit
        <pb n="16" />
        6  A.  v.  Janson

vielfachen  Hindernissen  davor,  und  gedeckten  Verbindungen  nach  rückwärts
und  aus  den  Unterständen  zur  Sicherung  gegen  das  feindliche  Feuer  wurden
schließlich  Wohnräume  mit  allem  Zubehör.  Das  Waldgebirge  der  Argonne
verwandelten  die  Franzosen  in  eine  einzige  Festung,  in  der  Mangel  an  Fernsicht
  den  Nahkampf  aufs  äußerste  steigerte,  ähnlich  in  den  Vogesen.  Verwundert
  fragte  man  in  der  Heimat,  warum  denn  nichts  mehr  von  den  gewaltigen
  Leistungen  unserer  schweren  Geschütze  zu  hören  sei  —  diesen  umfangreichen
  Anlagen  im  gewachsenen  Boden  gegenüber  war  ihre  Wirkung
verhältnismäßig  gering.  Der  voreilig  im  Publikum  gezogene  Schluß,  daß
die  Festungen  sich  überlebt  hätten;  erwies  sich  als  verfehlt  —  im  Gegenteil
ihr  Wert  ist  gestiegen,  nur  sind  die  Anforderungen  ihrer  Bauart  andere
geworden.  Am  auffälligsten  zeigte  sich  das  bei  Reims,  das  die  Franzosen
beim  Rückzuge  wegen  seiner  veralteten  Werke  aufgegeben  hatten,  das  aber
beim  Wiedervorgehen  von  ihnen  mit  Feldbefestigungen  ausgebaut,  noch
allen  Angriffen  trotzt.  Der  lange  andauernde  Stellungskrieg  ließ  neue
Kampfmittel  entstehen,  alte  wieder  aufleben.

Das  Verharren  in  derselben  Stellung  erleichterte  den  Nachschub  von
Truppen  und  Heeresbedürfnissen.  Die  Neubildung  von  Truppenteilen
und  Truppenverbänden  bis  zur  Stärke  von  Armeen  konnte  in  einem  bisher
unerhörten  Umfange  über  das  planmäßig  Vorhergesehene  hinaus  während
des  Krieges,  selbst  nach  schweren  Verlusten,  fortgesetzt  werden,  weil  da
unserer  trefflichen  Organisation  und  Ausbildung  die  Truppenteile  eine  große
Lebens-  und  Erneuerungskraft  besaßen  und  die  Angehörigen  auch  der  ältestesten
gedienten  Jahrgänge  infolge  gründlicher  Erziehung  und  wiederholter  Auffrischung
  des  Erlernten  Soldaten  geblieben  waren.  Der  wohlausgebildete
Beurlaubtenstand  lieferte  ausgezeichnete  Unterführer.  Für  den  Nachschub
waren  in  Belgien  Eisenbahnen  zur  Genüge  vorhanden,  ihr  Betrieb  lag
den  Händen  unserer  nie  versagenden  Eisenbahnverwaltungen  und  Eisenbahntruppen,
  die  in  dem  schleunigen  Ersatze  zerstörter  Kunstbauten  durch
dauerhafte  Behelfsbauten  Außerordentliches  leisteten.

Indessen  stellte  die  Anwesenheit  einer  feindlichen  Streitmacht  innerhalb
der  Befestigungen  von  Antwerpen  eine  dauernde  Bedrohung  der  rückwärtigen
  Verbindungen  dar.  Die  Gefahr  wuchs  durch  Antwerpens  Wert für
die  Engländer  als  Brückenkopf  auf  dem  Kontinent.  Diese  Erwägung  führte:  zur
Aufstellung  eines  zum  Teil  aus  Marinetruppen  bestehenden  Belagerungskorps
unter  dem  Befehle  des  Generals  v.  Beseler.  Nach  nur  zwölftägiger  Belagerung
war  der  mächtige,  bisher  als  die  modernste  Festung  geltende  Platz  nebst  allen
Forts  am  10.  Oktober  genommen.  Die  notgedrungen  sparsame  Bemessung
der  Stärke  der  Belagerungstruppen  gestattete  nicht,  die  Westseite  einzuschließen.
  Daher  gelang  es  einem  großen  Teile  der  Besatzung  einschließlich
eines  kleinen  erst  kürzlich  eingetroffenen  englischen  Hilfskorps  nach der
Küste  abzuziehen.  Beseler  beeilte  sich,  den  für  die  Verbindung  mit  England
wichtigen  Hafen  Ostende  zu  besetzen  und  im  westlichen  Flandern  nach
Süden  Raum  zu  gewinnen,  um  die  gesamte  Küste  in  die  Hand  zu bekommen
  und  Anschluß  an  den  rechten  Flügel  der  1.  Armee  zu  gewinnen.
Außer  dem  Reste  der  Belgier  traten  Engländer  und  Franzosen,  besorgt um
        <pb n="17" />
        1.  Der  Verlauf  des  Krieges                                                                                           7

die  nahe,  mit  Dünkirchen  beginnende  Reihe  französischer  Häfen,  unterstützt
durch  das  von  vielen  Kanälen  durchschnittene  vielfach  überschwemmte  Gelände,
  dem  Vordringen  der  Deutschen  entgegen,  die  sich  durch  Abgaben  zur
Verteidigung  der  flandrischen  Küste  gegen  englische  Angriffe  zur  See  und
Landungsversuche  schwächen  mußten.  Bald  bildete  sich  im  Uferkanal  eine
Grenze  mit  den  hart  umstrittenen  Punkten  Nieuport,  Dixmuyden  und
Ypern.  Östlich  um  Ypern  herum  wurde  der  Anschluß  an  Lille  erreicht,  das
seinerzeit  von  den  Franzosen  geräumt,  von  den  Deutschen  in  neuzeitlicher
Weise  verteidigungsfähig  gemacht  wurde.

Die  in  Flandern  und  Frankreich  bis  Ende  Oktober  1914  geschaffene
Lage  besteht  im  wesentlichen  trotz  wiederholter  Versuche,  eine  Entscheidung
herbeizuführen,  noch  fort.

C.  Das  Eindringen  der  Russen  in  Ostpreußen  und  die
Befreiung  der  Provinz.

Die  der  schwachen  Streitmacht  in  Ostpreußen  (4  Armeekorps,  1  Kavalleriedivision,
  Landwehr  und  Landsturm)  gestellte  Aufgabe  war  um  so  schwieriger,
  als  ein  zusammenhängendes  Grenzbefestigungssvstem  fehlte.  Die  Kette
der  masurischen  Seen  bildeten  keinen  völligen  Ersatz,  obwohl  man  sich  beeilte,
wenigstens  flüchtige  Befestigungen  herzustellen.  Der  Schutz  der  Provinz
Posen  blieb  Besatzungstruppen  überlassen,  in  Schlesien  befand  sich  ein  Landwehrkorps.
  Die  ersten  Angriffe  russischer  Kavallerie  und  Grenzwache  wurden
glänzend  abgeschlagen,  und  die  vorhandenen  Kräfte  hätten  auch  noch  geraume
Zeit  zur  Verteidigung  Ostpreußens  ausgereicht,  wenn  die  Russen  nicht  lange
Zeit  vor  der  Kriegserklärung  heimlich  ihre  Mobilmachung  begonnen  hätten
und  infolgedessen  früher  fertig  gewesen  wären,  als  man  annehmen  durfte.
Trotzdem  wurde  der  in  der  zweiten  Hälfte  des  August  in  weit  überlegener
Stärke  gegen  Insterburg  vorrückenden  Njemen-  oder  Wilna-Armee  des  Generals
  v.  Rennenkampf  anfangs  erfolgreicher  Widerstand  geleistet,  der  erst
aufgegeben  wurde,  als  das  Eindringen  der  Narew-Armee  von  Süden  her
die  Lage  unhaltbar  machte.  Der  Entschluß  zum  Rückzuge  hinter  die  stark
befestigte  Linie  der  Nogat  und  Weichsel  war  rein  theoretisch-militärisch
gewiß  richtig;  im  eignen  Lande  aber  kann  man  nicht  ohne  schwerste  auch
auf  die  Kriegführung  zurückwirkende  Schädigung  eine  ganze  Provinz
preisgeben,  am  wenigsten  gegenüber  einem  barbarischen  Feinde.  Der
oberste  Leiter  des  Heeres,  des  Kaisers  Majestät,  fand  den  richtigen  Ausweg.

Generaloberst  v.  Hindenburg  (später  Generalfeldmarschall)  wurde
der  Oberbefehl  übertragen,  und  im  Westen  wurden  trotz  der  erhöhten  Anforderungen
  der  dortigen  Lage  Truppen  für  den  Osten  verfügbar  gemacht.
Eine  so  großartige  Truppenverschiebung  mit  der  Eisenbahn  während  der
Heeresbewegungen  war  bisher  unerhört,  sowohl  was  die  Menge  der  Truppen
als  die  Entfernung  betrifft  —  1870/71  hatte  nur  eine  einzige  deutsche  Division
innerhalb  Frankreichs  mit  der  Bahn  den  Kriegsschauplatz  gewechselt.  Auch
dies  war  ein  Beleg  für  das  wunderbare  Zusammenarbeiten  des  General-
        <pb n="18" />
        1.  Der  Verlauf  des  Krieges  0

11.  September  währende  Schlacht  bei  Angerburg  oder  „an  den  masurischen
Seen“  war  gleichfalls  ein  vollkommener  Sieg.  .  Ein  Heer  von  einer  halben
Million  Menschen  war  in  wenig  mehr  als  zwei  Wochen  von  150  000  Mann
geschlagen,  das  schwer  mißhandelte  Ostpreußen  war  befreit.  Die  Kraft  der
Deutschen  zum  Siege  konnte  selbst  durch  einen  Rückschlag,  wie  die  Marneschlacht
  es  war,  nicht  gebrochen  werden.  
Die  Deutschen  folgten  den  Russen  in  das  Gouvernement,  Suwalki  hinein,
wo  es  zwischen  der  preußischen  Grenze  und  der  befestigten  Linie  des  Njemen
und  Narew  zu  neuen  Kämpfen  mit  der  wieder  aufgefüllten  Armee  Rennenkampf
  kam.  Das  russische  Gebiet  und  Teile  des  eignen  Grenzstriches  mußten
im  November  wieder  geräumt  werden,  als  unter  Beschränkung  der  kriegerischen
  Tätigkeit  in  Ostpreußen  auf  die  reine  Verteidigung  die  Hauptentscheidung
  Ende  September  nach  dem  eigentlichen  Polen  verlegt  wurde.

D.  Die  Einleitung  des  Krieges  durch  Österreich-Ungarn
Offensive  und  Abwehr  im  Osten.

Kaiser  Kranz  Josef  hatte  am  25.  Juli,  dem  Tage  der  Ablehnung  des
Serbien  gestellten  Ultimatums,  eine  teilweise  Mobilmachung  befohlen.  Rußlands
  Stellungnahme  nötigte  zur  allgemeinen  Mobilmachung  am  31.  Juli.  Die
Aufgabe  der  gegen  Rußland  verwandten  Streitkräfte,  „die  der  Zahl  nach  weit
überlegenen  feindlichen  Massen  auf  sich  zu  ziehen,  zu  fesseln  und  dadurch  dem
verbündeten  deutschen  Heere  jene  Rückenfreiheit  zu  sichern,  deren  es  in  seinem
vorläufigen  Hauptkampfe  gegen  die  Feinde  im  Westen  bedurfte“,  konnte  nach
Ansicht  der  österreichisch-ungarischen  Heeresleitung  nur  durch  einen  Angriff
vor  völliger  Versammlung  der  feindlichen  Kräfte  gelöst  werden.  In  diesem
Sinne  vollzog  sich  der  Aufmarsch  der  Hauptkräfte  in  Galizien  zwischen  Sanmündung
  und  Niemirow  und  einer  kleineren  Heeresgruppe  bei  Lemberg.
In  der  linken  Flanke  auf  dem  linken  Weichselufer  durch  einen  Heeresteil  gesichert,
  dem  sich  von  Schlesien  her  das  preußische  Landwehrkorps  Woyrsch
anschloß,  begann  am  25.  August  der  Vormarsch  der  1.  Armee  unter  General
Dankl  zwischen  Weichsel  und  Bug  nach  Polen  hinein.  Die  dreitägige  Schlacht
von  Krasnik  endete  am  25.  August  mit  einem  vollen  Siege.  Rechts  schloß
sich  die  4.  Armee  des  Generals  v.  Auffenberg  an,  während  die  3.  und  2.  Armee
östlich  und  nordöstlich  von  Lemberg  den  in  Ostgalizien  eindringenden  Russen
entgegentraten.  Nach  zehntägigen  Kämpfen  näherte  sich  die  1.  Armee  am
1.  September  Lublin  bis  auf  einen  Tagesmarsch,  während  die  4.  in  der
Schlacht  bei  Komarow  (oder  Zamosc)  einen  Sieg  erfocht.  Inzwischen  hatten
in  der  Zeit  vom  25.  bis  30.  August  östlich  von  Lemberg  schwere  Kämpfe
gegen  eine  auch  von  der  Bukowina  her  umfassend  vorgehende  gewaltige
Übermacht  stattgefunden.  Ein  Teil  des  rechten  Flügels  wurde  zurückgenommen,
  während  die  Hauptkräfte  der  5.  Armee  weiteren  Widerstand  leisteten.
Am  3.  September  gingen  auch  sie  bis  hinter  die  Wereszycalinie  zurück.  Die
4.  Armee  wurde  herangezogen,  und  am  8.  September  begann  die  „zweite
Schlacht  bei  Lemberg“.  Unterdessen  hatten  die  auf  sich  angewiesene  1.  Armee
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        10  A.  v.  Janson

nebst  dem  allein  auf  dem  linken  Weichselufer  verbliebenen  preußischen  Landwehrkorps
  den  Rückzug  antreten  müssen.  Wenn  die  2.  und  3.  Armee  auch
zeitweise  wieder  Boden  gewannen,  so  machte  sich  die  außerordentliche  Überlegenheit
  des  Gegners  (rund  200  Bataillone  mehr)  doch  derartig  geltend,
daß  der  Oberkommandierende  Erzherzog  Friedrich  und  sein  Generalstabschef
Conrad  v.  Hötzendorf  am  11.  September  mittags  den  schweren  Entschluß
faßten,  den  Kampf  abzubrechen  und  über  den  San  zurückzugehen.  Die
Russen  schlossen  die  an  jenem  Flusse  gelegene  Festung  Przemysl  ein  und
gewannen  in  den  Karpathen  Raum.  Serbien,  wo  der  Krieg  entbrannt
war,  wurde  Nebenkriegsschauplatz.

Eine  gemeinsame  Offensive  der  Verbündeten  sollte  die  Lage  wieder
herstellen  und,  wenn  möglich,  eine  Entscheidung  herbeiführen.  Die  Beschränkung
  auf  die  reine  Verteidigung  in  Ostpreußen  ermöglichte  Hindenburg  die
Hauptmasse  seiner  Truppen  mit  der  Eisenbahn  nach  Schlesien  zu  verlegen
und  von  dort  gegen  die  Weichsel  zwischen  Warschau  und  Iwangorod  vorzurücken.
  Seinem  rechten  Flügel  schlossen  sich  in  Südpolen  österreichische
Streitkräfte  und  das  Korps  Woyrsch  an,  und  südlich  der  Weichsel  in  Galizien
wurden  in  kräftiger  Offensive  die  Russen  über  den  San  zurückgedrängt,  nur
das  Mündungsgebiet  hielten  sie  fest.  Przemysl  wurde  entsetzt  und  die  Bukowina
  bis  über  Czernowitz  hinaus  wiedergewonnen,  der  Vormarsch  ging
umfassend  gegen  Lemberg.  Da  brachen  die  Russen  gegen  Ende  Oktober  in
Polen  durch  die  Festungen  Warschau  und  Iwangorod,  die  einzigen  Weichselübergänge
  auf  der  weiten  Strecke,  mit  großer  Überlegenheit  zum  Gegenangriff
  vor,  während  über  Nowo-Georgiewsk  (westlich  von  Warschau)  eine
neue  Armee  in  Hindenburgs  linker  Flanke  erschien.  Der  Feldmarschall,  der
stets,  um  mit  Moltke  zu  sprechen,  die  richtige  „Aushilfe“  fand,  ließ  sich  nicht
auf  eine  Schlacht  unter  so  ungünstigen  Verhältnissen  ein,  sondern  führte,
alle  Verbindungen,  die  den  Russen  nützlich  werden  konnten,  zerstörend,  gegen
Ende  Oktober  einen  meisterhaften  Rückzug  nach  Oberschlesien  aus,  um,
unbeirrt  durch  die  gleichzeitige  Vedrängung  Ostpreußens,  ohne  Säumen
zu  einem  überraschenden  Angriff  auf  neuer  Grundlage  überzugehen.  Mit
der  Eisenbahn  verlegte  er,  von  den  Russen  unbemerkt,  den  größten  Teil
seiner  Streitkräfte  nach  der  Gegend  von  Thorn,  nicht,  um  sich  dem  vom
Großfürsten  Nikolai  Nikolajewitsch  geplanten  Siegeszuge  nach  Berlin  unmittelbar
  vorzulegen,  sondern  um  mit  einer  unter  Heranziehung  von  Verstärkungen
  neu  gebildeten,  dem  General  v.  Mackensen  unterstellten  Armee
gegen  des  Gegners  rechte  Flanke  vorzustoßen.  Nach  mehrfachen  Teilsiegen
gelang  es  ihm  im  Beginne  des  letzten  Drittels  des  Novembers  die  Russen
in  der  Gegend  von  Lodz  von  drei  Seiten  zu  umfassen.  Mit  der  Eisenbahn
herangeführte  neue  russische  Kräfte  wandten  die  Einschließungsgefahr  ab
und  bedrohten  den  mit  verkehrter  Front  fechtenden  rechten  deutschen  Flügel,
der  sich  am  21.  November  unter  Führung  der  Generale  v.  Scheffer-Boyadel
und  Litzmann  heldenmütig  durchschlug.  Die  Russen  gingen  im  Dezember
auf  dem  linken  Weichselufer  zum  Stellungskrieg  über,  im  Norden  an  der
Bzura  und  Rawka,  im  Süden  an  der  Nida.  Wie  auf  dem  westlichen  Kriegsschauplatz
  entstand  ein  zähes  Ringen.
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        1.  Der  Verlauf  des  Krieges  11

In  Galizien  wich  das  österreichisch-ungarische  Heer  gleichzeitig  mit
dem  deutschen  Rückzug  in  Polen  (Ende  Oktober)  vor  der  Übermacht  nach
Westen  zurück.  Przemysl  wurde  abermals  von  den  Russen  eingeschlossen.
Die  Festung  Krakau  bildete  den  linken  Flügel  der  nach  Nordosten  gerichteten
österreichisch-ungarischen  Linie.  Die  auf  dem  nördlichen  (linken)  Ufer  der
oberen  Weichsel  in  Südpolen  befindliche  Armee  des  Erzherzogs  Josef  Ferdinand
  wurde  zurückgezogen  und  nebst  einer  deutschen  Division  Ende  November
mit  der  Bahn  nach  dem  Nordabhange  der  Beskiden  befördert,  um  von  dort
gegen  den  linken  russischen  Flügel  vorzustoßen.  Anfang  Dezember  begann
eine  neue  Vorbewegung  in  Galizien.  Am  11.  entschied  sich  bei  Limanowa=Lachanow
  die  Schlacht  zugunsten  der  Österreicher,  ihre  Verfolgung  fand  am
unteren  Dunajec  am  17.  Dezember  ein  Ende.  Auf  dem  linken  Ufer  der
oberen  Weichsel  gingen  die  Russen  wieder  hinter  die  Nida  zurück.  In
den  Karpathen  waren  sie  auf  der  ungarischen  Seite  bis  zum  Uzsoker  Paß
vorgedrungen;  dort  und  am  Dunajec  entspannen  sich  heftige  Kämpfe.

In  Serbien  hatten  unsere  Verbündeten  inzwischen  Erfolge  erzielt.
Am  2.  Dezember  rückten  sie  in  Belgrad  ein.  Ein  serbischer  Vorstoß  gegen
die  verhältnismäßig  schwachen  Kräfte  und  die  außerordentlichen  Ernährungsschwierigkeiten
  zeitigten  indessen  den  Entschluß,  das  Land  zu  räumen.  Am
16.  Dezember  zog  König  Peter  wieder  in  die  alte  Hauptstadt  ein.

Auf  der  ganzen  Ostfront  trat  ein  Stillstand  ein,  währenddessen  die
Russen  ihre  Kräfte  vornehmlich  in  Galizien  verstärkten.  Um  dieser  Gefahr
zu  begegnen,  wurde  im  Januar  1915  in  Ungarn  eine  neue  „Südarmee“
aus  österreichisch-ungarischen  und  deutschen  Truppen  unter  dem  Oberbefehle
des  preußischen  Generals  v.  Linsingen  gebildet.  Unter  schweren  Kämpfen
eroberte  sie  den  Südhang  der  Karpathen  und  die  Pässe  und  bedrohte  im
stumpfen  Winkel  zu  der  alten  Front  die  feindliche  linke  Flanke.  Die  unbemerkte
  Heranführung  dieser  Armee  war  wieder  eine  Meisterleistung  und
ein  Beleg  für  das  treffliche  Zusammenarbeiten  der  beiden  Heeresleitungen.
Östlich  schlossen  sich  an  die  Armee  Linsingen  die  Armee  Pflanzer-Baltin,
westlich  Böhm-Ermolli  und  Boroevic  an.

Feldmarschall  v.  Hindenburg  war  trotz  erheblicher  Abgaben  von  seinen
Streitkräften  nicht  gesonnen,  in  der  Verteidigung  zu  verharren.  Die  starke
russische  10.  Armee  unter  General  Baron  Sievers  stand  Ende  Januar  1915
den  schwachen  Kräften  des  mit  der  Verteidigung  von  Ostpreußen  betrauten
General  v.  Below  gegenüber.  Der  Oberbefehlshaber  überließ  die  eigentliche
  Verteidigung  an  den  Seen  Landwehr-  und  Landsturmtruppen  und
sammelte  hinter  jedem  Flügel  eine  Armee:  Below  im  Süden  bei  Johannisburg
  und  eine  Armee  Eichhorn  südlich  von  Tilsit.  Unter  unsäglichen  Schwierigkeiten
  der  Jahreszeit  und  der  Witterung  brachen  diese  Armeen  nach  am
8.  Februar  vollendeten  Aufmarsch  an  den  Flügeln  der  Verteidigungslinie
von  Norden  und  Süden  umfassend  vor,  auch  die  Mitte  schloß  sich
zuletzt  dem  Vorgehen  an.  Die  Winterschlacht  in  Masuren  endete  am
16.  Februar,  die  Russen  wurden  „in  nahezu  völliger  Einkreisung  geschlagen“.
Ostpreußen  war  nun  endgültig  befreit  und  ist,  abgesehen  von  einem  bald
zurückgewiesenen  Raubzuge  nach  Memel  im  März,  seitdem  nur  noch  von
        <pb n="21" />
        12  A.  v.  Janson

gefangenen  Russen  betreten  worden.  Die  Verfolgung  näherte  sich  der  befestigten
  Njemen-  und  Narew-Linie,  und  um  die  ganze  Provinz  blieb  ein
Streifen  feindlichen  Landes  in  den  Händen  der  Unserigen,  am  meisten  umstritten
  im  Süden,  namentlich  in  der  Gegend  von  Przasnyßz.

In  Galizien  und  in  den  Karpathen  dauerten  die  Kämpfe  unentwegt
fort.  Die  Armee  Linsingen  kämpfte  sich  Schritt  vor  Schritt  vorwärts;  von
großer  Wichtigkeit  war  die  Erstürmung  des  Zwinin  durch  deutsche  Truppen
für  das  Vordringen  im  Stryjtal.  Am  22.  März  fiel  Przemysl  infolge  Mangels
an  Verpflegung;  vor  der  Übergabe  an  die  Russen  wurden  die  Werke  und  Geschütze
  nach  Möglichkeit  zerstört.

Obwohl  die  verbündeten  Streitkräfte  in  Galizien  den  eingedrungenen
Gegner  von  zwei  Seiten  umfaßten,  waren  sie  doch  der  großen  Überzahl,
die  sich  in  vielfachen  starken  Stellungen  hintereinander  festgesetzt  hatte,
nicht  gewachsen.  Zum  Angriff  konnte  erst  übergegangen  werden,  als  es  der
deutschen  Heeresleitung  gelang,  trotz  der  eignen  Inanspruchnahme  auf  unerhört
  langen  Fronten  in  Flandern,  Frankreich,  Litauen  und  Polen  im
Frühjahr  1915  eine  Armee  zum  Eingreifen  in  Galizien  verfügbar  zu  machen.

E.  Die  Wiedereroberung  Galiziens  und  die  Eroberung

Polens.

In  aller  Stille  mit  der  Eisenbahn  herangeführte  deutsche  Heeresteile
traten  mit  den  an  Ort  und  Stelle  befindlichen  österreichisch-ungarischen
Verbänden  zu  einer  neuen  Armee  zusammen,  die,  zwischen  die  Armeen
Erzherzog  Josef  Ferdinand  und  Boroevic  eingeschoben,  unter  dem  Oberbefehl
  des  Generalobersten  v.  Mackensen  den  Angriff  vortragen  sollte.
Möglichst  unauffällig  wurde  die  starke  Artillerie  bereitgestellt,  am  2.  Mai
durchbrach  ein  durch  überwältigende  Beschießung  vorbereiteter  Angriff  die
feindliche  Linie.  Immer  wieder  stellte  sich  der  Feind  in  den  vorbereiteten
rückwärtigen  Stellungen,  so  daß  sich  nach  jedem  Durchbruche  die  Lücke  wieder
schloß.  Teile  des  Verteidigers,  die  zu  lange  in  der  Verteidigung  verharrten,
wurden  eingeschlossen  und  fielen  in  Gefangenschaft.  Bis  zur  Annäherung  an
die  Wisloka  dauerte  die  „Schlacht  von  Gorlice  —Tarnow“,  doch  darf  man
mit  Recht  von  einer  bis  in  das  letzte  Drittel  des  Juni  hinein  dauernden  zusammenhängenden
  Kampfhandlung  sprechen,  einem  sieben  Wochen  währenden
Vorkämpfen  auf  einer  Strecke  von  mehr  als  250  km.  Dies  Vordringen
wurde  unterstützt  durch  das  allmähliche  Eingreifen  der  in  den  Karpathen
stehenden  Armeen,  denen  selbst  die  Front  freigemacht  wurde.  Die  schon
erwähnte  Stellung  der  beiden  Fronten  zueinander  im  stumpfen  Winkel
ermöglichte  diese  Wechselwirkung.  Der  Wiedergewinn  von  Galizien  mit
Ausnahme  eines  Streifens  im  Osten  übte  seine  Rückwirkung  auf  den  Raum
zwischen  Weichsel  und  Sanmündung,  wo  die  Armee  des  Erzherzogs  Josef
Ferdinand  bisher  durch  die  Russen  gefesselt  war.  Jetzt  endlich  zogen  sie
ab,  und  nun  vermochte  auch  die  Armeeabteilung  Woyrsch  auf  dem  Nordufer
der  oberen  Weichsel  wieder  in  das  Bergland  von  Kielce  vorzudringen.

Trotz  der  seit  dem  25.  Mai  hinzugetretenen  Inanspruchnahme  Österreich-
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        I.  Der  Derlauf  des  Krieges  15

Ungarns  an  der  italienischen  Front  erlitten  die  soeben  geschilderten  Kämpfe
in  Galizien  keine  Einbuße  an  Energie,  und  fast  unmittelbar  folgte  eine  neue
große  Offen  sive  in  Polen.  Mitte  Juli  begann  eine  großartige  Angriffsbewegung
  quer  durch  Kurland,  Litauen  und  Polen:  im  Norden  die  Heeresgruppe
  Hindenburg  den  rechten  Flügel  Armee  des  Prinzen  Leopold  von
Bayern)  gegen  Warschau  gerichtet,  die  Armeeabteilung  Woyrsch  gegen
Iwangorod,  die  von  Galizien  losgelöste  Heeresgruppe  Mackensen  gegen  die
Linie  Ljublin—Kowel,  in  ihrer  Mitte  die  nunmehrige  „Bug-Armee“  Einsingen.
  In  Galizien  und  der  Bukowina  verblieben  die  Armeen  Böhm-Ermolli,
  Bothmer  (aus  deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Heeresteilen
neu  gebildet)  und  Pflanzer-Baltin  mit  der  Front:  der  Bug  von  Sokal
aufwärts,  die  Zlota  Lipa,  der  untere  Dnjestr  Hindenburgs  linker  Flügel,
die  Armee  Below,  drang,  unabhängig  von  der  großen  Vorbewegung,  durch
Kurland  bis  zur  Düna  vor.  Nur  die  Stromübergänge  Riga,  Jakobstadt
und  Dünaburg  sind  bis  heute  im  russischen  Besitze  geblieben.  Dagegen
wurden  die  Häfen  von  Libau  und  Windau  besetzt,  ersterer,  der  einzige  eisfreie
Hafen  Rußlands,  wurde  verbessert  und  als  Stützpunkt  für  unsere  Flotte
befestigt.  An  der  Rigaschen  Bucht  wurden  Küstenbefestigungen  angelegt.

Die  vorwärts  der  ostpreußischen  Ostgrenze  im  Gouvernement  Suwalki
stehende  Armee  Eichhorn  eroberte  am  18.  August  die  Festung  Kowno  am
Njemen  und  gewann  damit  die  Straße  nach  Wilna.  Der  südliche  Flügel
dieser  Armee  arbeitete  sich  langsam  gegen  jenen  Strom  vor.  Die  Njemenfestungen
  Glita  und  Ossowiecz  gaben  die  Russen  auf,  am  5.  September  wurde
auch  der  letzte  Njemenübergang  Grodnow  erobert.  Die  Armeen  Scholz  und
Gallwitz  erstritten  unter  schweren  Kämpfen  die  befestigten  Narewübergänge.
Bereits  gegen  Ende  Juli  bahnte  sich  die  Einschließung  der  Weichselfestungen
Nowo-Georgiewstk  (an  der  Tarewmündung)  und  Warschau  an,  und  am
10.  August  wurde  der  erstgenannte  Platz  von  General  v.  Beseler,  dem
Eroberer  von  Antwerpen,  genommen.  Imnzwischen  war  Prinz  Leopold  von
Bayern  nach  langem  Stellungskampf  an  der  Bzura—Rawka-Linie  gegen
Warschau  vorgerückt  und  nach  Eroberung  der  westlichen  Forts  am  5.  August
in  die  polnische  Hauptstadt  eingezogen.  Unter  dem  Oberbefehle  des
Prinzen  wurde  nun  aus  seiner  Armee  und  der  Armeeabteilung  Woyrsch,
die  am  5.  August  Iwangorod  erobert  hatte,  eine  selbständige  Heeresgruppe
gebildet,  die  gegen  Ende  des  Monats  nach  Überschreiten  des  Bug  sich  dem
unwegsamen  Bialowieskaforst  näherte,  auf  dem  linken  Flügel  in  Fühlung
mit  Hindenburg,  auf  dem  rechten  mit  Mackensen.  Dieser  schloß  die  Zugfestung
  Brest-Litowsk  ein  und  setzte  sich  am  26.  August  in  den  Besitz  dieses
Platzes.  Der  linke  Flügel  (Erzherzog  Josef  Ferdinand)  hatte  schon  vorher
unterhalb  den  Strom  überschritten,  die  Mitte  (Linsingen)  oberhalb,  während
der  rechte  Flügel  (Duballo)  von  vornherein  auf  dem  rechten  Ufer  vorgegangen
  war.  Der  weitere  Vormarsch  ging  in  Verfolgung  der  rechtzeitig
  abgezogenen  Russen  durch  das  große  Sumpfgebiet  der  Poljesje  in
der  allgemeinen  Richtung  auf  Pinsk.  Ende  August  schlossen  sich  die  drei
in  Ostgalizien  zurückgebliebenen  Armeen  der  vorbewegung  an.  Die  Strypa
und  demnächst  der  Sereth  wurden  erreicht,  und  Böhm-Ermolli  drang  im
        <pb n="23" />
        14  A.  v.  Janson

Verein  mit  Puhallo  in  Wolhynien  ein.  Bis  zum  s.  September  waren  die
beiden  Plätze  Luck  und  Dubno  genommen  und  man  näherte  sich  bereits
Rowno,  dem  östlichsten  Platze  des  wolhynischen  Festungsdreiecks.

Bis  zum  8.  September  hatten  die  Verbündeten  16  russische  Festungen
erobert,  davon  Warschau,  Kowno,  Towo-Georgiewsk  und  Brest-Litowsk  große
Plätze  mit  weitem  Fortgürtel.  Kurland,  Samogitien,  das  Gouvernement
Suwalki,  ganz  Polen,  in  dem  General  v.  Beseler  als  Generalgouverneur
waltete  und  dort  eine  bisher  nicht  gekannte  Ordnung  herstellte,  nebst  großen
Teilen  der  Gouvernements  Wilna  und  Grodno  sowie  von  Wolhynien  waren
erobert.  Die  Bukowina  war  wiedergewonnen,  und  von  Ostgalizien  blieb
nur  noch  ein  schmaler  Grenzstrich  in  russischen  Händen.  Dem  Verlust  an  Land
reihten  sich  außerordentliche  Verluste  der  Russen  an  Menschen  und  Kriegsmaterial
  an.  Großfürst  Nikolai  wurde  für  alle  Mißerfolge  verantwortlich
gemacht  und  des  Oberbefehls  enthoben,  dafür  übertrug  man  ihm  die  Heeresleitung
  im  Kaukasus.  Dem  Namen  nach  trat  der  Zar  selbst  an  seine  Stelle.
Im  Widerspruch  zu  dieser  Maßregelung  des  Feldherrn  suchte  man  glaubhaft
zu  machen,  daß  die  verlorenen  Festungen  geringen  Wert  hätten  und  daß
der  Rückzug  planmäßig  erfolgt  sei,  um  den  Gegner  durch  Nachziehen  in  das
Innere  ins  Verderben  zu  locken  und  ihm  ein  Schicksal  zu  bereiten  wie  der
Armee  Napoleons  im  Jahre  1812.  Der  Vergleich  war  völlig  unzutreffend,
man  konnte  nicht  planmäßiger  und  vorsorglicher  für  die  Organisation  der
rückwärtigen  Verbindungen  vorgehen,  als  die  Verbündeten  es  taten,  und
nichts  lag  ihnen  ferner,  als  ungemessenen  Landgewinn  anzustreben.  Immerhin
hatten  die  Russen  durch  rechtzeitiges  Räumen  ihrer  Stellungen  (abgesehen
von  Kowno  und  Nowo--Georgiewstk)  sich  der  Vernichtung  zu  entziehen  vermocht.
  Den  mit  außerordentlichem  Geschick  angesetzten  Umklammerungsversuchen
  waren  sie,  durch  vielfache  Erfahrung  klug  gemacht,  ausgewichen,
indem  sie  —  im  Gegensatze  zu  ihrem  Verhalten  bei  den  großen  Einkreisungsschlachten
  in  Ostpreußen  —  starke  Kräfte  gegen  die  vorgebogenen
Flügel  des  Gegners  verwandten  und  so  der  Mitte  den  Abzug  ermöglichten.
Nach  Auffüllung  der  Lücken  des  Heeres  aus  dem  unerschöpflichen  Schatze
ihrer  Menschenmassen  und  Ergänzung  der  Waffen  und  Munition  durch
Lieferungen  Japans  gingen  die  Russen  Anfang  November  in  der  Polijesje
und  in  Wolhynien  zum  Angriff  über,  der  indessen  bald  nach  der  Mitte  des
Monats  als  gescheitert  angesehen  werden  durfte.  In  der  zweiten  Hälfte  des
Dezembers  folgte  ein  neuer  groß  angelegter  Vorstoß  in  Galizien  und  der
Bukowina,  der  auch  Rumänien  mit  fortreißen  sollte.  Doch  wurde  durch
die  vom  24.  Dezember  bis  zum  15.  Januar  1016  dauernde  „Neujahrsschlacht
in  Ostgalizien“  weder  dieses  politische  Ziel  noch  der  beabsichtigte  Durchbruch
erreicht.  Ein  starker  Angriff  gegen  die  Front  Hindenburgs  in  der  zweiten
Hälfte  des  März  scheiterte  gleichfalls.  Die  von  den  Verbündeten  gehaltene
Linie  verlief,  von  Norden  beginnend,  längs  der  Düna,  ausschließlich  der
genannten  Punkte,  an  den  Seen  südlich  von  Dünaburg,  östlich  von  Baranowitschi,
  westlich  von  Pinsk,  längs  dem  Styr,  quer  durch  Wolhynien,  im
östlichen  Galizien  östlich  der  Strypa  über  Tarnopol  zum  Dnjestr  und  an
der  Ostgrenze  der  Bukowina  bis  Bojan.
        <pb n="24" />
        F.  Der  westliche  Kriegsschauplatz  bis  zum  Sommer  1916.

Wir  schlossen  die  Schilderung  der  Einleitung  des  Feldzugs  im  Westen
mit  der  Bemerkung,  daß  die  bis  Ende  Oktober  1914  in  Flandern  und  Frankreich
  geschaffene  Lage  im  wesentlichen  heute  noch  fortbestehe.  Die  beiderseitigen
  stark  befestigten  Fronten  reichten  vom  Meere  bis  zur  Grenze  der
neutralen  Schweiz,  so  daß  jede  Umfassung  ausgeschlossen  war  und  als  einzige
Angriffsform  der  rein  frontale  Angriff  im  Sinne  eines  Durchbruchs  übrig
blieb.  Dem  Gelingen  aber  stand  die  Tiefe  und  vielfache  Gliederung  entgegen
  sowie  die  dem  Verteidiger  verbleibende  Möglichkeit,  hinter  der  Front
mittels  der  Eisenbahnen  rechtzeitig  Truppenverschiebungen  nach  den  bedrohten
  Punken  vorzunehmen.

Während  der  Geschützkampf  in  wechselnder  Stärke  auf  der  ganzen
Linie  fortdauerte,  blieben  bestimmte  Teile  der  Schauplatz  sich  immer  wiederholenden
  blutigen  Ringens.  An  der  flandrischen  Küste  galt  es,  Angriffe
englischer  Seestreitkräfte  abzuwehren;  deutsche  Torpedoboote  und  Flugzeuge
wirkten  mit  den  Küstenbatterien  zusammen.  Am  Njerkanal  blieben  die
Deutschen  die  Angreifer,  die  schwierigsten  Geländeverhältnisse  hinderten  ihr
Vorwärtsbommen.  Im  Artois  war  der  nach  Westen  gerichtete  rechte
deutsche  Flügel  dauernden  Vorstößen  ausgesetzt  in  der  Gegend  von  (Lille
und  in  noch  höherem  Maße  weiter  südlich  in  der  Gegend  von  Arrras.
Während  dort  Anfang  Dezember  1914  die  Widerstandsfähigkeit  der  deutschen
  Front  durch  eine  Gurückverlegung  verbessert  wurde,  blieb  hier  vornehmlich
  die  Lorettohöhe  bei  Ablain  der  Brennpunkt  der  Kämpfe.  Auch
die  vorspringende  Südwestecke  der  Front  bei  Roye  und  Noyon  war  wiederholten
  Vorstößen  ausgesetzt.  An  der  Südfront  waren  die  Gegend  von
Soissons,  Craonne,  südlich  von  Laon,  Reims,  die  Champagne  und  die
Argonnen  die  Hauptkampfplätze.  Am  2.  Januar  1915  eroberten  die
Unserigen  die  seit  der  Schlacht  an  der  Aisne  Ende  Oktober  1914  umstrittenen
  brückenkopfartigen  Höhen  des  Nordufers  gegenüber  Soissons  völlig
und  beherrschten  seitdem  den  Stromübergang.  In  den  Argonnen  kamen
die  Deutschen  trotz  größter  Anstrengung  nur  schrittweise  vorwärts.  Die
Zähigkeit  der  dortigen  Kämpfe  erklärt  sich  aus  der  Bedeutung  dieses
zwischen  der  Champagne  und  Verdun  vorspringenden,  zur  Festung  umgestalteten
  Waldgebirges  für  die  Behauptung  beider  Abschnitte  und  für
die  Sicherung  der  einzigen  Eisenbahnverbindung  von  Verdun  nach  Westen.
Östlich  von  Verdun  wurde  dauernd  an  den  Maashöhen  (Cotes  lorraines)
und  in  der  Wobevebene  gekämpft,  auf  dem  deutschen  linken  Flügel  in
den  Vogesen  vornehmlich  in  der  vorspringenden  Ecke  Französisch-Lothringens,
westlich  von  Münster,  am  Hartmannsweilerkopf,  am  Ausgange  des  Thurtales
  und  im  Sundgau,  Belfort  gegenüber.

Deutschlands  Streitkräfte  waren  durch  die  Offensive  im  Osten  so  in
Anspruch  genommen,  daß  im  Westen  zunächst  auf  größere  Unternehmungen
verzichtet  werden  mußte.  Aber  auch  die  im  wesentlichen  auf  einen  Kriegsschauplatz
  beschränkten  Franzosen  entschlossen  sich  trotz  der  englischen  Hilfe
erst  Mitte  Februar  1915  zu  einem  groß  angelegten  Durchbruchsversuch  —
        <pb n="25" />
        16  A.  v.  Janson

es  war  die  am  26.  März  beendete  „Winterschlacht  in  der  Champagne“,
in  der  die  dritte  deutsche  Armee  (nunmehr  Generaloberst  v.  Einem)  Sieger
blieb.  Bald  darauf,  um  die  Mitte  des  April,  gelang  es  den  Unserigen,
Ypern  enger  einzuschließen,  und  im  Laufe  des  Sommers  machte  die
Armee  des  Deutschen  Kronprinzen  in  den  Argonnen  Fortschritte.  Im
Mai  unternahmen  die  Franzosen  einen  neuen  starken,  aber  ergebnislosen
Ansturm  im  Artois.

Erst  im  Herbst  1915  nahmen  unsere  Gegner  den  Angriff  in  großem  Maßstab
und  mit  deutlich  erkennbarem  Ziele  wieder  auf,  und  zwar  im  Artois  und  in
der  Champagne.  Der  Zweck  beider  großer  Durchbruchsversuche,  für  die  außer
den  Engländern  und  Belgiern  drei  Viertel  der  französischen  Gesamtstreitkräfte
mit  5000  Geschützen  (darunter  2000  schweren)  von  Joffre  verwandt  wurden,
war,  wie  der  Oberbefehlshaber  in  seinem  Heeresbefehl  ausspricht,  die  Vertreibung
  der  Deutschen  aus  Frankreich,  ein  englischer  General  fügte  hinzu,
„daß  von  dem  Ausgang  dieser  Schlacht  das  Schicksal  kommender  englischer
Generationen  abhänge“.  Die  Richtung  beider  Stöße  wäre,  im  Falle  des
Gelingens,  im  östlichen  Belgien  zusammengetroffen,  ein  Angriff  auf  der
500  km  langen  Gesamtfront  sollte  sich  anschließen.  Nach  nicht  abzustreitenden
Anfangserfolgen  der  Angreifer  konnte  unser  Generalstab  am  14.  Oktober
das  endgültige  Scheitern  des  Durchbruchsversuchs  im  Artois,  schon  am
6.  Oktober  das  Ende  desjenigen  in  der  Champagne  („Herbstschlacht")  melden.
Die  zur  Ausnutzung  des  Sieges  bereitgestellten  französischen  Kavalleriemassen
  vermochten  ihre  Aufgabe  nicht  einmal  zu  beginnen.  Die  Deutschen
  hatten  kein  wesentliches  Stück  französischen  Bodens  eingebüßt.
Ebensowenig  aber  wurden  die  beiden  andern  Ziele  des  großen  Kraftaufwandes
  erfüllt:  Schwächung  der  Deutschen  in  Rußland  und  Beeinflussung
der  Neutralen,  namentlich  des  damals  noch  unentschiedenen  Bulgariens.

Die  nächste  große  Offensive  ging  von  Deutschland  aus.  Die  auf
beiden  Ufern  der  Maas  gelegene  große  Gürtelfestung  Verdun  bildet
den  gegen  Deutsch-Lothringen  vorspringenden  Eckpfeiler  der  französischen
Grenzbefestigung.  Im  Osten  sind  seine  Forts  bis  zum  Rande  der  nach
der  Woevre--Ebene  (zwischen  Maas  und  Mosel)  steil  abfallenden  Maashöhen
  vorgeschoben,  und  in  südöstlicher  Richtung  verbindet  eine  Reihe
von  Sperrforts  den  Platz  mit  der  nächsten  Gürtelfestung  Toul.  Seine
Lage  stempelt  ihn  zum  Ausgangspunkte  für  einen  Angriff  auf  die
deutsche  Festung  Metz.  Die  hohe  Bedeutung  Verduns  für  die  Landesverteidigung
  erhellt  aus  dem  Halt,  den  die  deutsche  fünfte  Armee  nach  dem
ersten  Siege  dort  machen  mußte.  Man  konnte  nicht  an  einer  Festung  vorbeimarschieren,
  die  ein  ganzes  Heer  aufzunehmen  vermochte.  Die  Franzosen
verstanden  es,  mit  großer  Beschleunigung  die  Widerstandskraft  des  Platzes
durch  Befestigung  des  Geländes  in  weitem  Umkreise  zu  erhöhen.  Nach  der
Marneschlacht  war  der  die  Westseite  von  Verdun  umschließende  Flügel  der
Deutschen  etwas  zurückgenommen  worden.  Die  Nordseite  blieb  umschlossen,
und  im  Osten  hatten  die  Unserigen  möglichst  weit  herumzugreifen  gesucht.
Am  21.  Februar  1916  begann,  für  die  Franzosen  überraschend,  der  Angriff
  der  Armee  des  Deutschen  Kronprinzen  auf  Verdun.  Nach  gründ-
        <pb n="26" />
        1.  Der  Verlauf  des  Krieges  17

licher  Vorbereitung  durch  Artilleriefeuer  erstürmten  die  in  sorgsam  ausgebauten
  Stellungen  bereitgestellten  Truppen  die  ihnen  angewiesenen
nächsten  feindlichen  Linien,  um  sich  dort  einzunisten  und  erst  nach  neuer
Artillerievorbereitung  und  meist  nach  Abwehr  heftiger  Gegenangriffe
durch  Sperrfeuer!)  und  Nahkampf  wieder  ein  Stück  Gelände  zu  gewinnen
  und  so  fort.  Das  Vordringen  auf  beiden  Maasufern  stand  in
Wechselwirkung,  Angriffe  gegen  den  Ostrand  der  Maashöhen  sollten  die
Umfassung  beschleunigen.  Das  beiderseitige  Geschützfeuer  zerriß  den  Boden
vollkommen  und  zerstörte  die  Straßen,  so  daß  mit  dem  Vorschreiten  neue
Wegeanlagen  Hand  in  Hand  gehen  mußten,  um  die  unerläßlichen  Munitionsmengen
  heranschaffen  zu  können.  Daher  die  Langsamkeit  im  Vorwärtskommen,
  noch  vermehrt  durch  den  ungeheueren  Aufwand  von  Streitkräften
auf  französischer  Seite  —  bis  zum  5.  Mai  waren  schon  51  Divisionen,  einschließlich
  der  nach  ihrer  Auffüllung  wieder  vorgeführten  —  dort  eingesetzt
worden,  reichlich  das  Doppelte  der  auf  deutscher  Seite  zur  Verwendung  gekommenen
  Streitkräfte.  Das  Fesseln  und  Zermürben  eines  so  bedeutenden
Teiles  des  französischen  Heeres  war  bereits  ein  Erfolg,  ein  anderer  das  Unmöglichmachen
  einer  französischen  Offensive  nach  Deutsch-Lothringen  hinein.

Auf  allen  Kriegsschauplätzen,  am  meisten  auf  dem  westlichen,  nahm
die  Tätigkeit  der  Luftfahrzeuge,  namentlich  der  Flieger,  zu  und  ging  zu
regelmäßigen  Gefechten  ganzer  Geschwader  über,  die  planmäßig  feindliche
Truppen  und  militärische  Anlagen  mit  Bomben  bewarfen  oder  solche  Anariffe
  abzuwehren  suchten.

G.  Einheitliche  Offensive  unserer  Gegner  auf  beiden
Fronten.

Unsere  Gegner  im  Westen  und  Osten  hatten  schwer  gelitten,  waren
aber  in  der  glücklichen  Lage,  sich  durch  Menschenmassen  aus  ihren  außereuropäischen
  Gebieten  verstärken  zu  können  und  ihre  Waffen  und  Munition
durch  amerikanische  und  japanische  Lieferungen  zu  ergänzen.  Im  Sommer
1916  glaubten  sie  zu  einem  vernichtenden  Schlage  gerüstet  zu  sein,  der
diesmal  nach  einheitlichem  Plane  auf  beiden  Seiten  erfolgen  sollte.  Der
leitende  Gedanke  ging  von  Frankreich  aus,  das  England  bewog,  endlich
einen  größeren  Teil  des  westlichen  Flügels  zu  übernehmen,  und  Rußland
veranlaßte,  mit  dem  Angriff  zu  beginnen,  um  deutsche  Kräfte  im  Westen
abzuziehen  und  gleichzeitig  das  noch  schwankende  Rumänien  zu  beeinflussen.

Anfang  Juni  setzte  Rußland  seine  Heeresmassen  in  Bewegung.  Die
gegen  die  Heeresgruppe  des  Feldmarschalls  v.  Hindenburg  in  Kurland  und
in  der  Gegend  von  Smorgon  sowie  gegen  diejenige  des  Prinzen  Leopold

 

15)  „Sperrfeuer“  nennt,  man  das  Überschütten  eines  abgegrenzten  Geländestreifens
  mit  wohlgezieltem  Geschützfeuer,  so  daß  eine  jedem  Durchbruchsversuche  Vernichtung
  drohende  Sperre  entsteht,  besonders  verhängnisvoll,  wenn  sie  in  den  Rücken

des  vorgedrungenen  Feindes  verlegt  wird,  so  daß  er  weder  zurück  gehen noch Verstärkung 
erhalten  kann              

Staatsbũrgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                                     2
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        18  A.  v.  Janson

von  Bayern  bei  Baranowitschi  gerichteten  Vorstöße  wurden  abgewiesen.
Den  am  3.  Juni  in  Wolhynien  eingesetzten  Hauptkräften  aber  gelang
es,  die  österreichisch-ungarische  Armee  des  Erzherzogs  Josef  Ferdinand
bis  über  das  befestigte  Luck  zurückzudrängen,  bis  Mitte  des  Monats
die  Heeresgruppe  Linsingen  (Deutsche  und  Osterreicher-Ungarn),  obwohl
  sie  sich  am  Ogynskikanal  zu  verteidigen  hatte,  energisch  am  Styr
und  Stochod  gegen  die  russische  rechte  Flanke  eingriff,  das  Vorgehen
des  Gegners  zum  Stehen  brachte  und  allmählich  Gelände  gewann.  In
Ostgalizien  bewährte  sich  die  Armee  Bothmer  (gleichfalls  Deutsche  und  Österreicher-Ungarn)
  als  fester  Damm  gegen  die  vordringende  Flut  und  vermochte
  sogar  südlich  des  Dnjestr  glücklich  in  den  Kampf  einzugreifen,  als  die
Russen  in  die  Bukowina  eindrangen  und  Czernowitz  zum  vierten  Male  besetzten,
  während  die  Armee  Pflanzer-Baltin  bis  in  die  Karpathen  zurückwich.
Am  1.  Juli  begann  der  französisch-englische  Angriff  mit  versammelten
Kräften  gegen  unsere  nach  Westen  gerichtete  Front,  begleitet  von  Vorstößen
  bei  Verdun  und  an  andern  Stellen.  Das  Ziel  entsprach  demjenigen
des  großen  Angriffs  im  Herbst  1915.  Man  hoffte  auch,  den  Gegner  zur
Schwächung  seiner  Verdun  bedrohenden  Streitkräfte  zu  verleiten.  Die
deutsche  Heeresleitung  ließ  sich  den  Willen  des  Gegners  nicht  aufzwingen
und  behielt  kaltblütig  die  Verfügung  über  die  Reserven  in  der  Hand.  Wohl
gelang  es  den  Engländern  und  mehr  noch  den  Franzosen,  zwischen  Ovillers,
nördlich,  und  Soyecourt,  südlich  der  Somme,  Teile  der  vordersten  deutschen
Stellung  zu  nehmen,  nicht  aber  durchzubrechen.  Die  deutsche  Linie  wurde
nur  eingedrückt,  erbitterte  Kämpfe  dauerten,  wie  in  Rußland,  zur  Zeit  des
Abschlusses  dieses  Berichtes  (im  letzten  Drittel  des  Juli)  noch  fort.

H.  Die  Südfront  der  Mittelmächte.

Am  24.  Mai  19  15  erklärte  das  „verbündete“  Italien  nach  Ablehnung
des  großmütigen  Anerbietens  einer  Abtretung  erbeblicher  österreichischer  Gebietsteile
  mit  Italienisch  sprechender  Bevölkerung  Österreich  den  Krieg,  ein
Verrat  sondergleichen.  Die  Heeresleitung  unserer  Verbündeten  verzichtete
selbstredend  auf  eine  unmittelbare  Verteidigung  der  höchst  ungünstig  gestalteten
  politischen  Grenze  und  richtete  die  Abwehr  unter  Preisgabe
schmaler  Landstriche  nach  militärischen  Gesichtspunkten  ein.  Der  Hauptangriff
  Italiens  richtet  sich  gegen  das  küstenländische  Gebiet,  die  Hochflächen
am  Isonzo,  gleichzeitig  wurden  aber  auch  die  Kärntner  Grenze  und  der
vorspringende  südliche  Teil  Tirols  angegriffen.  Im  Hochgebirge  waren
unsere  Verbündeten  so  recht  zu  Hause,  der  Krieg  gegen  den  Erbfeind  erweckte
  Begeisterung,  und  es  wurde  Außerordentliches  geleistet.  Am  Isonzo
fanden  im  Jahre  1915  nacheinander  vier  großangelegte  als  „Isonzoschlachten“
  bezeichnete  Angriffe  statt,  jede  ein  voller  Mißerfolg  für  die
Italiener,  die  auch  an  den  übrigen  Teilen  der  Front  nicht  vorwärts  kamen,
trotz  ihrer  zahlenmäßigen  Überlegenheit  und  trotz  der  prahlerischen  Berichte
ihres  Feldherrn  Cadorna.  Mitte  Mai  1916  gingen  die  österreichisch-ungarischen
  Truppen  von  der  Westgrenze  Südtirols  zu  einem  wohlvorbereiteten
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        I.  Der  Verlauf  des  Krieges  19

Angriff  unter  Leitung  des  Erzherzogs  Eugen  über,  bei  dem  sich  der  jugendliche
  Thronfolger  Erzherzog  Karl  Lorbeeren  erwarb,  warfen  die  Eindringlinge
  aus  dem  Lande  und  eroberten  ein  Stück  von  Venetien  bis  über  den
alten  italienischen  Befestigungsgürtel  hinaus.  Im  Laufe  des  Juni  kam  der
Kampf  zeitweise  zum  Stehen,  weil  der  gleichzeitige  russische  Massenangriff
in  Wolhynien  und  Galizien  starke  Kräfte  in  Anspruch  nahm.  Eine  demnächst
  vorgenommene  Verkürzung  der  österreichisch-ungarischen  Front  in
Venetien,  die  der  Fortsetzung  der  Offensive  zugute  kommen  wird,  ermöglichte
  den  Italienern  die  Wiederbesetzung  einiger  verlorenen  Orte  und  gab
ihnen  Anlaß  zu  unzutreffenden  Siegesmeldungen.

Nach  der  Räumung  Serbiens  durch  die  österreichisch-ungarischen  Truppen
im  Dezember  1915  fanden  dort  und  gegenüber  Montenegro  während  geraumer
  Seit  nur  Grenzkämpfe  statt,  bis  Ende  September  1915  sich  in  Südungarn
  unter  dem  Oberbefehl  des  Feldmarschalls  v.  Mackensen  die  aus
deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Heeresteilen  zusammengesetzten
Armeen  Köveß  und  Gallwitz  im  südlichen  Ungarn  sammelten.  König
Ferdinand  von  Bulgarien  machte  sein  Heer  mobil  und  stellte  vier  Armeen
an  der  serbischen  Grenze  auf,  die  nördlichste  unter  General  Bojadjeff  zu  unmittelbarem
  Zusammenwirken  mit  der  Heeresgruppe  Mackensen.  Bis  zum
letzten  Augenblicke  hatten  unsere  Feinde  gehofft,  das  bisher  neutrale  Bulgarien
  zu  sich  herüberziehen  zu  können,  aber  der  König  erkannte  sein  wahres
Interesse  und  schloß  sich  tatkräftig  den  Mittelmächten  an.  Sorgsam  und  mit
großer  Heimlichkeit  war  der  neue  Feldzug  gegen  Serbien  vorbereitet.  Sein
Ziel  war  außer  der  endgültigen  Niederwerfung  Serbiens  die  Eröffnung  und
Sicherung  der  unmittelbaren  Verbindung  mit  der  verbündeten  Türkei.  Am
6.  Obtober  begann  Mackensen  die  Save  und  Donau  zu  überschreiten,  Belgrad
und  Semendria  wurden  erobert  und  der  Eingang  in  das  Morawatal,  der
gangbarste  Weg  nach  Süden,  gewonnen.  Die  Serben  leisteten  zähen  Widerstand,
  ilr  Gebirgsland  unterstützte  die  Verteidigung  in  vielen  Abschnitten
hintereinander.  Am  6.  November  wurde  Gefechtsfühlung  mit  der  Armee
Bojadjeff  erreicht,  die  gleichzeitig  Nisch,  die  neue  serbische  Hauptstadt,  eroberte.
Auch  die  andern  bulgarischen  Armeen  gewannen  nach  Westen  Gelände,  und
es  bahnte  sich  eine  Einkreisung  der  auf  das  Amselfeld  bei  Pristina,  dem  Schauplatz
  alter  Kämpfe,  zurückgewichenen  serbischen  Armee  an.  Am  24.  November
  war  sie  dort  völlig  geschlagen,  ihre  Reste  nahmen  den  noch  offenen
Weg  nach  Albanien  und  Montenegro.  Anfang  Dezember  fiel  auch  der  südliche
  Teil  von  Serbien  (Mazedonien)  mit  seiner  Hauptstadt  Monastir  in  die
Hände  der  Armee  Gallwitz  und  der  Bulgaren.

Die  Österreicher  hatten  inzwischen  den  Sandschak  Novibasar  besetzt  und
drangen  in  Montenegro  ein.  Don  Cattaro  aus  eroberten  sie  am  10.  Januar
  1916  den  die  Einfahrt  zur  Bucht  beherrschenden  Berg  Lowcen,  und
bereits  am  15.  erklärte  sich  König  Nikita  zur  Waffenstreckung  bereit.  Späterer
Widerruf,  nachdem  er  das  Land  verlassen,  änderte  nichts  an  der  sich  in  Ruhe
vollziehenden  Unterwerfung  des  Landes.

Die  mit  ihrem  Könige  Peter  nach  Albanien  geflohenen  Heerestrümmer,
denen  sich  nur  geringe  Streitkräfte  der  albanischen  Macht  anschlossen,  erreichten

2*
        <pb n="29" />
        20  A.  v.  Janson

den  Hafen  Durazzo,  von  wo  sie  zu  Schiff  nach  befreundetem  Gebiete  gebracht
  wurden.  Die  Italiener,  die  Durazzo,  als  für  die  Berrschaft  im  Adriatischen
  Meere  wichtig,  besetzt  hatten,  ließen  sich  auf  eine  Verteidigung  nicht
ein  und  zogen  zu  Schiff  nach  dem  Hafen  Valona  ab,  den  sie  als  Brückenkopf
jenseits  der  Straße  von  Otranto  noch  halten.  Österreichisch-ungarische  Heeresteile
  stehen  ihnen  an  der  Vojusa  gegenüber.

Unterdessen  war  im  Süden  ein  neuer  Feind  aufgetreten:  ein  englischfranzösisches
  Heer,  das  seit  dem  1.  Oktober  1915  bei  Saloniki  auf  neutralem
griechischen  Gebiete  gelandet  war  und  sich  zur  Wiedereroberung  Serbiens
anschickte,  die  eine  abermalige  Trennung  der  Türkei  von  ihren  Verbündeten
zur  Folge  gehabt  hätte.  Nach  längeren  Kämpfen  zu  beiden  Seiten  des
Wardar  nahmen  die  Bulgaren  am  12.  Dezember  Voiran  und  Gjevgeli  und
trieben  den  Gegner  über  die  griechische  Grenze  zurück.  Das  englischfranzösische
  Heerr  wurde  vom  türkischen  Kriegsschauplatze  her  verstärkt  und
setzte  sich  (unter  dem  Oberbefehl  des  französischen  Generals  Sarrail)  immer
mehr  auf  griechischem  Boden  fest,  vergewaltigte  das  neutrale  Land  und
breitete  seine  Front  an  der  Grenze  aus.

J.  Der  türkische  Kriegsschauplatz.

Ende  Oktober  1914  begann  der  Kriegszustand  zwischen  der  Türkei  und
Rußland,  bald  auch  den  beiden  andern  Mächten  des  Dreiverbandes.  Die
Türkei  konnte  es  sich  nicht  gefallen  lassen,  daß  Rußland  in  der  Absicht,  den
freien  Ausweg  aus  dem  Schwarzen  Meere  zu  erreichen,  den  Bosporus  bedrohte,
  und  die  Engländer  nahmen  angebliche  türkische  Truppenbewegungen
in  der  Richtung  auf  Ägypten  und  den  Übergang  des  deutschen  Mittelmeergeschwaders
  („Goeben“  und  „Breslau"“),  das  sich  bei  Kriegsbeginn  nach
Beschießung  afrikanisch-französischer  Häfen  mit  großem  Geschick  überlegener
Verfolgung  entzogen  hatte,  in  den  türkischen  Dienst  zum  Anlaß  unannehmbarer
  Forderungen.  Die  kriegerischen  Handlungen  wurden  durch  die  türkische
Flotte  im  Schwarzen  Meer  eröffnet.  Deutsche  Seeoffiziere  nebst  einer  kleinen
Anzahl  von  Mannschaften  der  Marine  waren  bereits  im  August  in  der  Türkei
eingetroffen,  und  unter  ihrer  Mitwirkung  wurde  die  Befestigung  der  Dardanellen
  und  des  Bosporus  unter  Verwendung  von  Behelfsmitteln  in  des
Wortes  eigentlichstem  Sinne  widerstandsfähig  ausgestaltet.  Ende  Februar  1915
begann  nach  wiederholten  Angriffen  in  kleinerem  Maßstabe  eine  Beschießung  der
Dardanellenwerke  durch  die  feindliche  Flotte  mit  großem  Munitionsaufwande
zum  Zweck  eines  Durchbruchs,  der  am  18.  März  unter  schweren  Verlusten
völlig  scheiterte.  Die  Engländer  und  Franzosen  führten  nun  ein  vornehmlich
aus  Kolonialtruppen  bestehendes  Heer  über  See  heran,  und  es  gelang  ihnen,
Ende  April  auf  der  Halbinsel  Gallipoli  bei  Ari  Burun  und  Seddulbahr  zu
landen  und  sich  festzusetzen,  während  ein  gleicher  Versuch  auf  der  asiatischen
(anatolischen)  Seite  scheiterte.  Schwere  Kämpfe  mit  der  türkischen  Armee
des  Marschalls  v.  Liman-Sanders  und  den  Küstenbefestigungen  folgten,  und
in  der  zweiten  Hälfte  des  August  glückte  eine  neue  Landung  in  der  Suvlabucht.
  Jedes  weitere  Vordringen  aber  erwies  sich  als  unmöglich,  und
        <pb n="30" />
        J.  Der  Verlauf  des  Krieges                                                                                          21
Ende  Dezember  1915  und  Anfang  Januar  1916  räumten  die  Franzosen
und  Engländer  die  Halbinsel  und  wurden  nach  Saloniki  zur  Verstärkung
der  dort  bereits  befindlichen  Heeresteile  übergeführt.  Dieser  Feldzug  gegen
die  Türkei  war  völlig  mißglückt.  Die  angreifende  Flotte  war  schwer  geschädigt
  worden  und  hatte  sich  den  zumeist  mit  veralteten  Ges  chützen  armierten,
aber  ebenso  sachverständig  wie  tapfer  verteidigten  Küstenbatterien  nicht  gewachsen
  gezeigt.  Auch  hier  hatte  schließlich  deutsche  Organisation  erheblich
zum  Siege  beigetragen.  Unterdessen  taten  die  schwachen  türkisch-deutschen
Seestreitkräfte  das  denkbar  mögliche.  Die  überlegene  russische  Flotte  vermochte
  nicht  die  Seeherrschaft  zu  behaupten.  

Im  Kaukasus  fochten  Türken  und  Russen  mit  wechselndem  Glücke.
Die  in  russisches  Gebiet  eingedrungenen  Türken  mußten  nach  Armenien
zurückweichen,  sind  aber  neuerdings  dort  und  in  Persien  wieder  im  Vorschreiten.
  Die  Hoffnungen  jedoch,  die  auf  die  Erklärung  des  „Heiligen
Krieges“  gesetzt  wurden,  haben  sich  nur  zum  Teil  erfüllt.  Einen  großen
Erfolg  errang  die  türkische  Armee  im  Irak  (Gebiet  des  Euphrats  und  Tigris).
Die  Engländer,  um  den  Weg  nach  Indien  und  das  Land  am  Persischen
Meerbusen  besorgt,  das  sie  bereits  im  Frieden  durch  die  Bagdadbahn  unter
deutschem  Einfluß  bedroht  sahen,  rückten  nach  längeren  Kämpfen  gegen
Bagdad  vor  und  hofften  Anschluß  an  die  Russen  zu  gewinnen,  wurden  aber
am  25.  Movember  1915  bei  Ktesiphon  am  Tigris  geschlagen  und  nach  Kutel-Amara
  zurückgedrängt.  Dort  wurden  sie  eingeschlossen,  und  der  inzwischen
in  Bagdad  eingetroffene  Feldmarschall  Freiherr  v.  d.  Goltz  übernahm  die
Oberleitung  des  türkischen  Heeres,  das  zur  Belagerung  schritt.  Alle  Entsatzversuche
  wurden  verhindert,  und  am  28.April  1916  übergab  General  Townshend
  die  Festung.  Kurz  vorher  war  Goltz,  der  in  jüngeren  Jahren  so  viel
für  die  Reorganisation  des  türkischen  Heeres,  vor  allem  für  die  Schaffung
eines  Generalstabs  und  die  wissenschaftliche  Bildung  des  Offizierkorps  getan
hatte,  am  Typhus  gestorben;  sein  Verdienst  auch  um  den  Erfolg  von  Kutel-Amara
  wird  unvergessen  bleiben.  Seitdem  haben  die  Engländer  dort
keine  Erfolge  zu  verzeichnen  gehabt.

Gegen  Ende  des  Jahres  1914  erschien  Englands  Stellung  in  Ägypten,
das  sie  nach  Absetzung  des  rechtmäßigen  Khedive  unumschränkt  beherrschten,
vor  allem  der  Suezkanal,  diese  nächste  Verbindung  nach  Indien  und  Lebensader
  Englands,  von  den  Türken  bedroht.  Doch  kam  es  bisher  nur  zu  unbedeutenden
  Zusammenstößen,  während  die  Engländer  den  Kanal  befestigten
und  für  den  Handelsverkehr  sperrten.  Eine  entscheidende  Unternehmung
wird  erst  nach  Sicherung  der  rückwärtigen  Verbindung  durch  Vollendung  der
in  Frage  kommenden  Eisenbahnen  und  in  kühlerer  Jahreszeit  möglich.

K.  Der  Seekrieg  und  die  Schutzgebiete.

So  wichtig  die  Tätigkeit  der  deutschen  Kreuzer  und  Unterseeboote  im
Handelskriege  durch  Einschränkung  der  Zufuhr  von  Lebensmitteln  und  Kriegsbedürfnissen
  aller  Art  zu  unsern  Gegnern,  überhaupt  durch  Schädigung  ihres
Handels  war,  und  obwohl  gerade  auf  diesem  Gebiete  eine  lange  Reihe
        <pb n="31" />
        22  A.  v.  Janson

wahrer  Heldentaten  zu  verzeichnen  ist,  müssen  wir  uns  hier  auf  diejenigen
Unternehmungen  der  Marine  beschränken,  die  unmittelbar  zum  eigentlichen
großen  Kriege  gehören.  Hervorgehoben  sei  nur  das  überall  sich  geltend
machende  tiefgewurzelte  Pflichtbewußtsein,  das  die  kühnsten  Handlungen
bis  zur  unvermeidlichen  eignen  Vernichtung  zeitigte.  Das  gilt  ebenso  für
die  einzelnen  Kriegsfahrzeuge  —  wir  nennen  nur  beispielsweise  den  Namen
„Emden“  —  wie  für  das  ostasiatische  Geschwader  des  Admirals  Grafen  Spee,
der  auf  seiner  heimwärts  gerichteten  Fahrt  im  Seegefechte  bei  Coronel  (Santa
Maria)  an  der  chilenischen  Küste  am  1.  November  1914  einen  stärkeren
Gegner  besiegte  und  am  8.  Dezember  in  heldenmütigem  Kampfe  bei  den
Falklandsinseln  erdrückender  Übermacht  erlag.

Mit  der  Kriegserklärung  begannen  Versuche,  feindliche  Häfen  in  der  Ostsee
und  Nordsee  mit  Minen  zu  sperren.  Trotz  dieser  Herausforderungen  entschloß
sich  die  englische  Flotte  nicht  zu  dem  erwarteten  Vorgehen  gegen  unsere
weit  schwächere  Flotte  und  die  deutschen  Küsten,  sondern  begnügte  sich,  durch
ihr  Dasein  die  Überführung  von  Truppen  nach  Frankreich  zu  sichern  und
unter  der  Vorschützung  einer  Blockade,  die  im  völkerrechtlichen  Sinne
gar  nicht  durchgeführt  ist,  durch  einfachen  Seeraub  Deutschland  auszuhungern,
  während  das  „neutrale“,  Frieden  und  Menschenliebe  im  Munde
führende  Amerika  durch  ungehinderte  Munitionslieferung  an  unsere  Gegner
zu  Nutzen  seines  Geldbeutels  den  Krieg  ins  Ungemessene  verlängerte.

Die  schwere  Aufgabe  der  deutschen  Flotte,  gleichzeitig  zur  Verteidigung
der  Küsten  der  Ostsee  und  Nordsee  gegen  einen  weit  überlegenen  Gegner
mitzuwirken,  wurde  durch  den  beide  Meere  verbindenden  Kaiser-Wilhelm-Kanal
  und  den  Schutz  der  „deutschen  Bucht“  der  Nordsee  durch  das  befestigte
Helgoland  ermöglicht.  Die  ursprünglich  geringen  Abmessungen  dieses  Kanals
hatten  aber  geraume  Zeit  die  Entwicklung  der  deutschen  Schlachtschifform
beeinflußt.  Wenn  trotzdem  in  der  Folge  selbst  kleinere  deutsche  Schlachtschiffe
  sich  den  englischen  gewachsen  zeigten,  so  ist  das  ein  Triumph  der  deutschen
  Schiffsbaukunst,  der  deutschen  Geschützherstellung  und  vor  allem  deutschen
  Könnens  in  Seemannschaft  und  im  Schießen.

Die  deutsche  Flotte  hielt  sich  zunächst  in  jenem  Raume  bereit,  um
eintretendenfalls  nach  der  einen  oder  andern  Seite  ihre  Vollkraft  einzusetzen.
Während  unsere  Unternehmungen  in  der  Ostsee  sich  gegen  die  russischen
Häfen  richteten,  und  dem  Schutze  der  Handelsschiffahrt  dienten,  gestalteten  sie
sich  in  der  Nordsee  sebr  bald  zu  deutlichen  Herausforderungen  durch  wiederholtes
  Minenlegen,  die  Tätigkeit  von  Unterseebooten  unmittelbar  an  der
feindlichen  Küste,  Beschießung  befestigter  Küstenpunkte  durch  leichte  Streitkräfte
  und  durch  über  ganz  England  bis  zur  Westküste  ausgedehnte  wirksame
Luftangriffe.  Selbstredend  erlitten  auch  die  Unserigen  schmerzliche  Verluste,
  aber  in  keinem  Falle  eine  Niederlage.  Am  28.  August  1914  unternahmen
  die  Engländer  einen  Vorstoß  mit  starken  Kräften  gegen  die  deutschen
Vorposten  von  Helgoland,  dem  nur  Torpedoboote  und  kleine  Kreuzer  entgegentraten.
  Später  wurden  englische  Kriegsschiffe  von  deutschen  Unterseebooten
  vernichtet;  am  22.  September  versenkte  Kapitänleutnant  Weddigen,
der  später  leider  ein  Opfer  seiner  unvergleichlichen  Tätigkeit  wurde,  mit
        <pb n="32" />
        I.  Der  Verlauf  des  Krieges                                                                                            23

seinem  U9  allein  drei  Panzerkreuzer.  Der  englische  Versuch,  am  25.  Dezember
  unsere  Luftangriffe  durch  einen  Fliegerangriff  auf  Cuxhaven  zu
erwidern,  scheiterte  kläglich.  Am  24.  Januar  1915  kam  es  in  der  Nordsee
zwischen  Helgoland  und  der  Doggerbank  zu  einem  Gefechte  zwischen  einem
Verbande  deutscher  Aufklärungsschiffe  mit  stärkeren  englischen  Streitkräften.
Von  der  flandrischen  Küste  aus  gingen  Unterseeboote,  Torpedoboote  und
Flieger,  abgesehen  von  der  erwähnten  Abwehr  feindlicher  Angriffe  von  See
her,  obwohl  jede  Unterstützung  durch  stärkere  eigene  Streitkräfte  ausgeschlossen
  war,  zu  Unternehmungen  gegen  die  englische  und  französische
Küste  über.

Endlich  am  31.  Mai  1916  kam  der  heiß  ersehnte  Augenblick  der
Betätigung  der  eigentlichen  Schlachtflotte.  Unter  Befehl  des  Vizeadmirals
Scheer  steuerte  sie  in  der  Nordsee  nach  Norden,  in  der  Hoffnung,  auf  den  Feind
zu  treffen.  Die  Engländer  waren  mit  ihrer  ganzen  Flotte  in  mehreren  Kolonnen
  im  Anmarsche  nach  Osten,  und  es  kam  westlich  des  Skagerrak  zur
regelrechten  Seeschlacht,  die  mit  einem  einwandfreien  deutschen  Siege  endete.
Der  englische  Verlust  an  Kampfschiffen  war  der  vierfache,  an  kleineren
Fahrzeugen  der  doppelte,  an  Menschen  mehr  als  der  doppelte  des  unserigen.
Noch  wichtiger  ist  die  moralische  Einbuße  der  Engländer:  die  erste  große
Niederlage  ihrer  bisher  unbesiegten  Flotte  auf  hoher  See  gegenüber  einer
Minderheit.  Sie  wissen  nichts  als  die  Lüge  entgegenzusetzen.  Auch  dieser
deutsche  Sieg  war  nur  auf  Grund  einer  ausgezeichneten  Organisation  möglich,
  im  Sinne  der  von  Anbeginn  seiner  Regierung  kundgegebenen  Bestrebungen
  Kaiser  Wilhelms  II.  großartig  ausgestaltet  durch  Großadmiral
v.  Tirpitz.  Unserm  Kaiser,  dem  als  Chef  des  Admiralstabs  Admiral  v.  Holtzendorff
  zur  Seite  steht,  danken  wir  den  Entschluß,  die  Flotte  auch  gegen  die
große  Überlegenheit  einzusetzen,  dem  kühnen  Chef  der  Hochseeflotte  die
Wahl  des  rechten  Augenblicks  und  die  sichere  und  zielbewußte  Durchführung.

Leider  müssen  wir  uns  das  Eingehen  auf  die  Kämpfe  in  unseren
Schutzgebieten  versagen.  Am  10.  November  1914  ergab  sich  Tsingtau
nach  tapferer  Verteidigung  gegen  japanische  Übermacht.  Die  unverteidigten
  deutschen  Südseeinseln  fielen  den  Japanern  und  Engländern
  in  die  Hände.  Die  Engländer  nahmen  Togo  in  Besitz.  Im
Februar  1916  war  die  Eroberung  Kameruns  durch  die  Engländer  und
Franzosen  nach  heldenmütiger  Gegenwehr  beendet  und  am  9.  Juli  1915
mußte  die  Schutztruppe  von  Südafrika  von  überwältigender  Überzahl  nach
vielen  Gefechten  die  Waffen  strecken.  Überall  wurde  die  Waffenehre  bis

zum  äußersten  gewahrt.  In  Ostafrika  dauert  ein  bewundernswerter  Kampf
einer  kleinen  Schar  noch  fort.

Schlußwort  auf  Seite  30.
        <pb n="33" />
        24  A.  v.  Janson
L.  Tabelle  zur  Erläuterung  des  Ineinandergreifen-Westlicher
  Nordöstlicher  Südöstlicher
Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz.
2.  August  1914  Franz.  Beginn  russischer  Vorstöße
Truppen  überschreiten  d.  els.-  gegen  die  ostpreußische  Grenze.
lothr.  Grenze.  Einmarsch  der
Deutschen  in  Luxemburg.
7.  VIII.  Einrücken  in  Belgien.
  Eroberung  v.  Lüttich.
10.  VIII.  Beg.  d.  Befreiung
des  Oberelsaß  v.  d.  Franzosen.
20.  VIII.  —  5.  September.  21.  VIII.  Beginn  des  Rück-  20.  VIII.  Vollendung!

Siegreiche  Entwickl.  u.  Vormarsch
  der  deutschen  Armeen
in  Nordfrankreich.

6.—10.  IX.  Marneschlacht.

9.  —12.-    IX.  Rückzug  hinter
die  Aisne.  Beginn  des  Stellungskrieges.


28.  IX.—  10.  Oktober.  Belagerung
  u.  Einnahme  v.  Antwerpen.
  Vorrücken  gegen  d.
flandrische  Küste.

15.  X..  Besetz.  v.  Ostende.
Gewinn  d.  flandrischen  Küste.

16.  X.  Beginn  d.  Kämpfe
an  d.  Yser.  Seitdem  Stellungskampf
  auf  d.  ganzen  Linie  mit
zahlreichen Einzelunternehmungen
  von  beiden  Seiten.

November.

Dezember.



 

zuges  preuß.  Truppen  v.  d.
russ.  Grenze.  Vernichtung  d.
russischen  Narew-Armee  bei
Tannenberg.

8.—11.  IX.  Sieg  über  die
Njemen-Armee  an  d.  Masur.
Seen.  Verfolgung  in  d.  Gouvernement
  Suwalki.

13.  X.  Beginn  des  Vormarsches
  deutscher  u.  öst.-ung.
Armeen  gegen  Warschau  und
Iwangorod.

28.  X.  Beginn  d.  Rückzuges
vor  üb.  d.  Weichsel  vorbrechenden
  überlegenen  russ.  Kräften
auf  Oberschlesien.  Räumung
des  Gouvernements  Suwalki
u.  des  östl.  ostpr.  Grenzstriches.

13.  XI.  Erneutes  Vordringen
  nach  Polen  aus  der
Gegend  um  Thorn.

20.  XI.  Beginn  d.  Kämpfe
von  Lodz  u.  Lowicz.

19.  XII.  Beginn  des  Stellungskrieges
  an  der  Bzura
Rawbka,  Pilica  u.  Nida.

 

Aufmarsches  des  österr.-u
Heeres  in  Galizien.

25.  VIII.  Beginn  des  V
marsches  auf  beiden  Weichsel
ufern  nach  Polen  u.  Entwit
bei  Lemberg.

3.  IX.  Rückzug  hinter  Lemberg.


11.  IX.  Beginn  des  allge
Rückzuges  hinter  d.  San.

13.  X.  Wiedervorgehen
Galizien  nach  Osten  u.  Ent

der  Festung  Przemysl.

28.  X.  Beginn  d.  Rückzu
auf  Krakau.  Wiedereinschl
v.  Przemysl  durch  d.  Russ

2.  XII.  Beginn  neuen Vor
dringens  bis  zum  Dunaje
        <pb n="34" />
        1.  Der  Verlauf  des  Krieges                                                                                          2 5
der  Ereignisse  auf  den  verschiedenen  Kriegsschauplätzen.
    Seekriegsschau-Italienischer
  Balkan-  Türkischer  .
Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz  kriegsschauplatz  Plätze,  vornehmlich

Nord-  und  Ostsee

 

 

134.  VIII.  Beginn
d.  Kämpfe  gegen  Ser—

bien  u.  Montenegro.

2.  XII.  Besetzung
von  Belgrad  durch
österr.-ung.  Truppen.

16.  XII.  Beginn  d.
Räumung  Serbiens.
Belgrad  v.  d.  Serben
wieder  besetzt.

 

 

 

 

10.  VIII.  Das  deutsche
Mittelmeergeschwader
läuft  in  den  Dardanellen
ein  u.  tritt  in  türk.  Dienst.

28.X.  Beginn  d.  Kriegszustandes
  mit  Rußland.
Kämpfe  am  Schwarzen
Meere.

1.  XI.  Kriegszustand
mit  Engl.  u.  Frankreich.

2.  XI.  England  annektiert
  Ägypten.

3.  XI.  Beginn  von  Angriffen
  engl.  u.  franz.
Kriegsschiffe  auf  d.  Dardanellen.


II.  XI.  Beg.  d.  Kämpfe
i.  Kaukasus  u.  Armenien.

 

Beginn  deutscher
Unternehmungen  gegen
  die  feindlichen
Küsten.  Kreuzer  und
U  Boote  sind  fortan
dauernd  tätig.

1.  XI.  Das  deutsche
ostasiat.  Kreuzer-Geschwader
  besiegt  ein
stärk.  engl.  Gechwader
an  d.chilenisch.  Küste.

8.  XI.  Das  deutsche
Geschwader  wird  b.  d.
Falklandsinseln  v.  erdrückender
  Ubermacht
vernichtet.

10.  XlI.  Fall  Tsingtaus.
        <pb n="35" />
        26  A.  v.  Janson
Westlicher  Nordöstlicher  Südöstlicher
Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz

1915.  Januar.  28.  I.  Beginn  der  Wieder
eroberung  d.  Südhanges  u.  d
Pässe  d.  Karpathen  durch  d.  i
Ungarn  aus  deutsch.  u.  öst.-ung.
Truppen  gebild.  Südarmee  
d.  anschließ.  öst.-ung.  Armeen

Februar.  8.—16.  II.  Winterschlacht  in

28.  II.  —  10.  März.  Vergeblicher
  Durchbruchsversuch  d.
Franzosen  in  d.  Champagne.
„Winterschlacht“".

April.

Mai.

Juni.

Juli,  August,  September.

27.  IX.  bis  6.  bzw.  14.  Oktober.
  Vergebl.  Durchbruchsversuch
  d.  Franzosen  im  Artois
und  in  der  Champagne  —
„Herbstschlacht“".

 

Masuren,  endgültige  Säuberung
  Ostpreußens  v.  d.  Russen.

Mitte  Juli.

 

2.  V.  Beginn  der  Wieder
eroberung  Galiziens,  Schlacht
von  Gorlice-Tarnow.

Ende  Juni.  Vollendung!
Wiedereroberung  Galiziens.

Beginn  der  großen  deutschen  u.  öst.-ung.  An

griffsbewegung  durch  Kurland,  Litauen,  Polen  u.  Wolhynien

Mitte  September.  Abschluß  dief  er  Bewegung  nach  Erreichung
der  Linie:  Düna—Smorgon—Baranowitschi—westlich  Pinst-Styr—Mitte
  v.  Wolhynien—Sereth—Ostgrenze  d.  Bukowina
        <pb n="36" />
        I.  Der  Derlauf  des  Krieges  27
    Seekriegsschau-Italienischer
  Balkan-  Türkischer    
Kriegsschauplatz  Kricgsschauplatz  Kriegsschauplatz  plätze,  vornehmlich

  

Nord--  und  Ostsee

 



25.  V.  Kriegserklär.
Italiens  an  Öst.-Ung.

25.  V.  Beginn  der
Grenzkämpfe.

30.V.—5.  VI.  Erster
vergebl.  großer  ital.

Angriff  am  Isonzo.

18.—27.VI.  weit.
vergebl.  großer  ital.
Angriff  am  Isonzo.

18.—  31.X.  .  Dritter
vergebl.  großer  ital.
Angriff  am  Isonzo.

 

30.  IX.—3.  X.  Bereitstellg.
  ein.  deutschöst.-
  ung.  Armee  an  d.
serb.  Nordgrenze.

5.  X.  Tandg.  engl.
u.  franz.  Truppen  in
Saloniki,  demnächst
vorrücken  n.  Serbien.

6.  X.  Beginn  des
Einrückens  d.  deutschöft.-ung.
  Armee  über
d.  Donau  in  Serbien.

14.  X.  Kriegserklärung
  Bulgariens  an
Serbien  u.  Anschluß
an  d.  deutsch-öst.-ung.
Offensive.

 

26.  II.  Beginn  d.  regelmäßigen
  Beschießung  d.
Dardanellen.

18.  III.  Durchbruchsversuch
  d.  engl.  u.  franz.
Flotte  d.  d.  Dardanellen.

25.  IV.  Beginn  d.  Landung
  engl.  u.  franz.  Truppen
  auf  Gallipoli.  Seitdem
  andauernde Kämpfe.

 

19.  I.  Beginn  wiederholter
  Luftangriffe
auf  England.

24.  I.  Gefecht  an
der  Doggerbank.
        <pb n="37" />
        A.  v.  Janson

 

 

 

28
Westlicher  Vordöstlicher  Südöstlicher
Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz
November.
Dezember.  24.  XII.  bis  15.I.  Vergebl.
Versuch  der  Russen  zu  neuen

1916.  Januar.

21.  Februar.  Beginn  des
systematischen  Angriffes  auf
Verdun.

März.
April.

Mai.

Juni.

Ende  Juni.  Beginn  einer
großen  engl.-franz.  Offensive

 

im  Artois  und  der  Picardie.

 

18.—28.  III.  Vergebl.  russ.
Offensive  gegen  die  Front
Hindenburgs.

Vordringen  in  Ostgalizien  um
der  Bukowina  —  „Neujahrsschlacht".



 

Anfang  Juni.  Beginn  einer  großen  russischen  Offensive  auf
der  ganzen  Ostfront,  vornehml.  in  Wolhynien  und  weiter  südl.
        <pb n="38" />
        1.  Der  Verlauf  des  Krieges  20
      Seekriegsschau-Italienischer
  Balkan-  Türkischer
Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz  Kriegsschauplatz  plätze,  vorne  hmlich
10.—27.XI.    Vierter  20.  XI.  Rückzug  der
vergebl.  großer  ital.  in d.  südl.  Serbien  ein-Angriff
  am  Isonzo,  gedrungenen  engl.

„Mitte  Mai.  Beginn
  der  österr.-ung.
Offensive  v.  Südtirol
nach  Venetien  hinein.

Mitte  Juni.  Stillstand
  der  öst.-ung.  Offensive
  in  Venetien.

 

franz.  Truppen.

24.  XI.  Verrnichtung
  der  serb.  Armee
auf  dem  Amselfelde.

20.  XI.  Flucht  der
Reste  nach  Albanien
und  Montenegro.

14.  I.  Eroberung
Montenegros.  Verfolg.
  nach  Albanien.
Vordringen  bis  an  d.
serbische  Südgrenze.
Sicherg.  d.  Verbindg.
mit  d.  Türkei.

26.  II.  Durazzo  von
d.  öst.-ung.  Truppen
besetzt.  Vorrücken
gegen  Valona.

 

25.  XI.  Sieg  d.  Türken

über  die  auf  Bagdad  bis
Ktesiphon  am  Tigris  vorgedrungenen
  Engländer,
die  auf  Kut-el-Amara
abziehen.

10.  XII.  —  9.  I.  Räumung
  d.  Halbinsel  Gallipoli.
  Uberführung  der
engl.  u.  franz.  Truppen

nach  Saloniki.

14.  III.  Vordringen
der  Russen  bis  Erzerum.

28.  IV.  Ubergabe  der
Engländer  in  Kut-el-Amara
  an  die  Türken.

Ende  Mai.  Beginn  der
türkisch.  Gegenoffensive
im  Kaukasus  (Armenien)
und  in  Süd-Hersien.

 

31    V.  u.  1.  VI.  Die
englische  Hochseeflotte
wird  von  d.  deutschen
Flotte  am  Skagerrak

geschlagen.
        <pb n="39" />
        30  A.  v.  Janson

M.  Schlußwort.

Die  Übersichtstafel  auf  den  Seiten  24  bis  20  ist  bestimmt,  das  Ineinandergreifen
  der  Ereignisse  auf  den  verschiedenen  Kriegsschauplätzen  zu
verdeutlichen.  Der  Bericht  mußte  am  26.  Juli  abgeschlossen  werden,  während
auf  allen  Fronten  noch  um  die  Entscheidung  gekämpft  wird.

Weit  hinaus  über  die  eigenen  Grenzen  haben  unsere  und  unserer
Verbündeten  Truppen  feindliches  Land  besetzt  und  halten  es  fest;
Serbien  und  Montenegro  sind  erobert,  ebenso  Belgien  mit  Ausnahme
eines  kleinen  Teiles  von  Flandern.  Deutschland  haben  mit  Ausnahme
von  Ostpreußen  und  Elsaß  nur  gefangene  Feinde  betreten,  und  in  Feindeshand
  ist  nur  ein  Teil  der  Vogesen  geblieben.  Der  von  den  Russen  noch  besetzte
  Teil  von  Galizien  und  der  Bukowina  ist  weit  geringer  als  die  vom
österreichisch-ungarischen  Heer  in  Rußland  besetzten  Gebietsteile,  und  an  der
italienischen  Grenze  mag  sich  der  aus  militärischen  Gründen  von  Anfang
an  preisgegebene  Streifen  mit  dem  eroberten  Teile  Venetiens  ausgleichen.
Eine  Gegenüberstellung  der  beiderseits  gewonnenen  Landstrecken  in  Flächenzahlen
  würde  das  Übergewicht  der  „Mittelmächte“  noch  auffallender  erscheinen
  lassen.  Aber  man  darf  aus  diesem  Vergleiche  ebensowenig  einseitige
Schlüsse  zieben,  wie  allein  aus  dem  Gesamttonnengehalte  bei  Schiffsverlusten.
Wir  würden  bei  rein  mechanischer  Gegenüberstellung  auch  mit  der  Einbuße
unserer  Schutzgebiete,  außer  Ostafrika,  wo  noch  heldenhaft  gekämpft  wird,
rechnen  müssen,  obwohl  über  deren  endgültigen  Besitz  schließlich  in  Europa
entschieden  werden  wird.  Das  wesentlichste  ist  und  bleibt  die  Bewährung
unserer  Überlegenbeit  in  der  Organisation  zu  Lande  und  zu  Wasser  und  in
den  Leistungen  unserer  Führer  aller  Grade  und  unserer  Truppen,  begründet
auf  Arbeit  und  sittlicher  Kraft.  Mag  in  langem  mühsamen  Ringen  die  erste
Begeisterung  abgeschwächt  sein,  das  Pflichtbewußtsein  und  der  feste  Wille
zum  Siege  sind  geblieben.

Noch  ein  Wort  über  die  „Organisation“:  sie  umfaßt  sehr  viel  mehr  als
den  Aufbau  von  Heer  und  Flotte,  wie  beide  in  den  Krieg  eintreten;  ihre
schwerste  Probe  besteht  sie  erst,  wenn  es  sich  um  fortgesetzte  Auffüllung  von
Lücken  an  Menschen,  Pferden  und  Material  handelt,  um  Neubildungen
größten  Maßstabes  mitten  im  Kriege  und  um  die  mit  der  Heeresstärke  und
den  Entfernungen  wachsende  Schwierigkeit  der  Ernährung  bei  gleichzeitiger
Notlage  der  heimischen  Bevölkerung.  Alles  das  kann  durch  die  militärischen
Organe  allein  gar  nicht  bewältigt  werden,  es  bedarf  der  Mitarbeit  weitester
Kreise  pflichttreuer,  entsagender,  oft  verkannter  Arbeit,  wie  nur  der  deutsche
Beamte  sie  leistet,  und  freiwilliger  Mitwirkung  des  überwiegenden  Teiles
der  Bevölkerung,  des  organisierten  Volkes  in  Waffen  im  weitesten
Sinne.

Abgeschlossen  Ende  Juli  1916.
        <pb n="40" />
        II.Die  geschichtlichen  und  wirtschaftlichen
Beziehungen  zwischen  Deutschland
und  seinen  Verbündeten.

Von

Prof.  Dr.  Otto  Boetzsch  in  Berlin.

 

Einleitung.

1.  Als  am  26.  Oktober  1915  die  erste  Berührung  der  deutsch-österreichischungarischen
  und  bulgarischen  Armee  an  der  Donau  stattfand  und  als  am
8.  und  in  der  Nacht  zum  9.  Januar  1916  die  Befreiung  Gallipolis  von  den
Engländern  und  Franzosen  feststand,  waren  die  militärischen  Grundlagen
für  Bündnisbeziehungen  des  Deutschen  Reiches  gelegt,  die  nun  in
die  Zukunft  hinein  dauern  sollen.  Mit  dem  letzteren  Satz  ist  mehr  gesagt,  als
er  auf  den  ersten  Blick  zu  sagen  scheint.  Wir  arbeiten  so  sehr  mit  solchen
Schlagworten,  daß  wir  ihren  inneren  Sinn  und  ihre  ganze  Tragweite  um
so  weniger  erfassen,  je  abgegriffener  und  abgeschliffener  diese  Worte  sind.
Wenn  wir  sagen,  daß  die  jetzt  im  Feuer  des  Krieges  bewährten  Bündnisbeziehungen
  Deutschlands  zu  Österreich-Ungarn,  zu  Bulgarien  und  der
Türkei  von  Dauer  sein  sollen,  so  heißt  das  nicht  nur,  daß  die  politischen
Grundlagen,  also  die  Bündnisverträge,  bestehen  bleiben  sollen,  wie  der
Vertrag  mit  Österreich,  der,  wie  bekannt,  durch  Bismarck  im  Jahre  1887
veröffentlicht  wurde,  wie  der  Vertrag  mit  der  Türkei,  der  im  September
1914  geschlossen  wurde,  und  der  Vertrag  mit  Bulgarien,  der  im  Zu—
sammenhang  mit  dem  bulgarisch-türkischen  Vertrage  am  6.  September  1915
abgeschlossen  wurde.  Diese  Verträge,  deren  weitere  Ausbildung  in  und  nach
dem  Kriege  natürlich  notwendig  ist,  sind  erst  der  Anfang  solcher  Beziehungen;
sie  setzen  die  Fälle  fest,  in  denen  die  Unterstützung  des  einen  Bundesgenossen
  durch  den  anderen  oder  die  anderen  mit  militärischen  Mitteln
zugesagt  wird,  also  die  casus  foederis.

2.  Dazu  hat  als  neues  Moment  dieser  Bündnisbeziehungen  zu  treten:
die  wirtschaftliche  Ausgestaltung  durch  gegenseitige  Unterstützung  und
Mitarbeit.  Denn  der  jetzige  Krieg  trägt  in  so  hohem  Maße  den  Charakter
eines  Wirtschaftskrieges.  Der  innere  Grund  für  den  englischen  Angriff  auf
uns,  nämlich  uns  wirtschaftlich  zu  vernichten,  liegt  so  auf  der  Hand,
        <pb n="41" />
        32  Dr.  Otto  Hoetzsch

daß  es  auch  bei  uns  der  volkstümlichen  Vorstellung  von  unserem  Bunde
ganz  selbstverständlich  ist,  er  müsse  auch  wirtschaftlich  ausgebaut  werden.
Besonders  unser  Verhältnis  zu  Österreich-Ungarn  wird  ja  in  weiten
Volkskreisen  heute  schon  so  betrachtet,  daß  das  politische  Bündnis
nur  ein  Teil  sei  und  daß  die  beiden  Länder  wirtschaftlich  in  enge  Beziehungen
  zueinander  treten  müßten,  damit  sie  gemeinsam  gegen  jene
bleibenden  Absichten  unserer  heutigen  Kriegsgegner  auch  nach  dem  Kriege
gesichert  seien.  Und  an  der  türkischen  Frage  ist  der  Krieg  ja  vor  allem
deshalb  entbrannt,  weil  sich  Deutschland  hier  ein  mit  friedlichen  Mitteln
zu  gewinnendes  Absatz-  und  Erschließungsgebiet  sichern  wollte,  auf  das
sowohl  die  russische  wie  namentlich  die  englische  Weltreichspolitik  ihr  Augenmerk
  gerichtet  hatte.  Da  diese  einzelnen  Teile  durch  die  Donau  verknüpft
werden  und  die  Sicherung  des  Donaulaufes  ein  wesentliches  Kriegsziel  unseres
Bundes  ist,  so  gilt  ebenso  für  Bulgarien,  das  die  Verbindung  zwischen
den  Zentralmächten  und  der  Türkei  territorial  herstellt,  daß  auch  dieses
in  diesen  großen  wirtschaftlichen  Zusammenhang  hereingezogen  werden
muß,  was  sowohl  wir  wie  die  Bulgaren  auf  das  lebhafteste  wünschen.

3.  Aber  das  wichtigste  ist,  daß  mit  der  Forderung,  diese  Bündnisbeziehungen
  möchten  dauernd  bleiben,  auch  schon  gesagt  ist,  daß  die  bisherige
Politik  des  Deutschen  Reiches  nicht  mehr  weitergeführt  werden  kann
wie  bisher.  Sie  hatte  nämlich  als  Grundsatz,  möglichst  zwischen  den  großen
Gegensätzen  der  Welt  keine  Stellung  zu  nehmen  und  lediglich  friedlich  zu
arbeiten,  überall  da,  wo  sich  neue  Gebiete  auftaten,  die  sogenannte  offene  Tür
für  den  deutschen  Handel  und  das  deutsche  Wirtschaftsleben  sicherzustellen.  Der
Krieg  zwingt  uns  damit  zu  brechen,  indem  er  uns  mit  grausamster  Deutlichkeit
vor  Augen  führte,  wer  auf  der  Welt  unser  Feind  und  wer  unser  Freund  sei.
Heute  sind  England,  Frankreich,  Rußland,  Italien  unsere  Gegner  im  Kriege,
dazu  Belgien  und  die  beiden  Balkanstaaten,  die  wir  zu  Boden  geschlagen
haben.  Dazu  tritt  eine  Gegnerschaft  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,
die  zu  einer  kriegerischen  Auseinandersetzung  weder  jetzt  noch  später  zu
führen  braucht,  die  aber  immer  bewirkt,  daß  das  zweite  angelsächsische
Weltreich  dauernd  auf  der  Seite  unserer  Gegner  zu  finden  sein  wird.  Als
der  Krieg  ausbrach,  stand  unbedingt  an  unserer  Seite  nur  Österreich-Ungarn;
  dazu  traten  kurz  nach  dem  Anfang  des  Krieges  die  Türkei  und
ein  Jahr  später  Bulgarien.  Über  die  Stellungnahme  Rumäniens  und
Griechenlands  ist  noch  nicht  endgültig  entschieden,  während  in  bezug  auf
die  skandinavischen  Staaten,  die  Niederlande,  die  Schweiz  und  Spanien
mit  ziemlicher  Sicherheit  gesagt  werden  kann,  daß  sie  neutral  bleiben,
d.  h.  zwischen  den  beiden  großen  Mächtegruppen  stehen  werden,  die  jetzt
miteinander  kämpfen.  Wie  wir  uns  nun  in  Zukunft  die  allgemeine
Orientierung  der  deutschen  Politik  denken,  darüber  ist  hier  nicht  zu  sprechen.
Nur  damit  müssen  wir  uns  durchtränken,  daß  wir  eine  solche  brauchen,
d.  h.  eine  entschlossene  und  entschiedene  Stellungnahme  an  der  Seite  unserer
Freunde,  eine  entschiedene  Anlehnung  oder  Gegnerschaft  überhaupt  in  dem
Kreise  von  Staaten,  den  man  mit  einem  Ausdrucke  der  Diplomatensprache
des  17.  und  18.  Jahrhunderts  das  europäische  Konzert  nennt.  Von  hier
        <pb n="42" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten              33

aus  ist  nun  die  Frage  zu  beantworten,  welches  die  geschichtlichen  und  wirtschaftlichen
  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten  sind
und  welche  Wege  diese  in  die  Zukunft  hinein  weisen.

A.  Der  Dreibund,  seine  Entstehung  und  sein
Zusammenbruch.

a)  Das  Emporsteigen  des  Deutschen  Reiches.

1.  Das  deutsche  Volk  hatte,  wie  bekannt,  seine  erste  politische  Organisation
im  mittelalterlichen  Kaisertum  gefunden  und  seinen  Raum,  von  ihm  eigentlich
  unabhängig,  durch  seine  Kolonisationsarbeit  nach  Osten  geweitet,  so
daß  er  im  ganzen  in  der  Hauptsache  durch  die  Elbe  in  zwei  Hälften  geteilt
wurde.  Mit  den  Habsburgern  war  das  Kaisertum  nach  der  östlichen  Hälfte,
nach  deren  südöstlichen  Teile  gezogen.  Es  erhob  noch  seine  alten  Ansprüche,
aber  innere  Kraft  hatte  es  nicht  mehr;  was  es  davon  hatte,  dankte  es  dem
habsburgischen  Territorialstaat,  mit  dem  es  verbunden  war.  In  den
Territorien,  in  den  Fürsten  lag  allein  die  Zukunft  der  politisch  immer  tiefer
sinkenden  Nation.  Unter  ihnen  erwuchs,  erst  durch  kluge  Heiratspolitik
und  Erbfall,  dann  durch  große  Fürsten,  Brandenburg-Preußen  zur  europäischen
  Macht.  Es  wurzelte  im  Osten,  im  Zentrum,  im  Westen  des  deutschen
Lebens  und  war  nicht  durch  nichtdeutsche  Anhängsel  beschwert  wie  Österreich.,
Nach  Polen  und  Schweden,  nach  Holland  und  Frankreich  trieb  es  eigene,
europäische,  große  Politik  und  war  doch  theoretisch  ein  Untertan  des  Kaisers,
dem  es  über  den  Kopf  wuchs  und  den  es  selber  bedrohte.

2.  Mit  diesem  Zwiespalt,  den  man  ja  den  preußisch-österreichischen
Dualismus  nennt,  haben  der  Große  Kurfürst  und  Friedrich  Wilhelm  I.,
Friedrich  Wilhelm  III.  und  namentlich  Friedrich  Wilbelm  IV.  innerlich
schwer  gerungen.  Nur  Friedrich  der  Große  und  dann  Bismarck  sahen,
daß  er  nur  mit  dem  Schwerte  zu  lösen  sei.  Entweder  gab  es  nie  wieder
ein  Deutsches  Reich  und  lebten  Preußen  und  Österreich  nebeneinander  —
das  wollte  aus  verschiedenen  Motiven  weder  das  eine  noch  das  andere.
Oder  in  ihm,  sei  es  in  der  alten  Form  des  Deutschen  Bundes,  sei  es  in
einer  irgendwie  zu  schaffenden  neuen,  konnte  nur  einer  maßgebend  sein
und  herrschen.  Das  war  Bismarck  vor  allem  in  Frankfurt  zwingend  klar
geworden.  So  fand  er  den  Entschluß  und  löste  den  alten  geschichtlichen
Gegensatz  zur  habsburgischen  Monarchie  innerhalb  des  Deutschen  Bundes,
der  der  schwächliche  Nachfolger  des  alten  Kaiserreiches  war,  mit  der  Waffe
endgültig.  Am  Abend  von  Königgrätz  war  ein  jahrhundertealter  Kampf
zu  Ende,  die  alte  Idee  zerschlagen,  daß  ein  Deutsches  Reich  von  Vordereuropa
  bis  zum  Unterlaufe  der  Donau  hin  bestünde.  Es  war  ein  Riß,
der  damit  durch  die  deutsche  Nation  gezogen  wurde.  Denn  dieser  notwendige
  Ausgang  war  nur  zu  erreichen,  indem  Millionen  Deutscher,
nämlich  die  Donaudeutschen,  aus  der  neuen  Reichsbildung  ausgeschlossen
blieben.  Aber  mit  einer  staatsmännischen  Genialität  ohnegleichen  hat
Bismarck  am  Schlachttage  selbst  schon  den  Gedanken  erfaßt,  daß  dieses

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II  Band.  3
        <pb n="43" />
        34  Dr.  Otto  Hoetzsch

aus  Deutschland  herausgedrängte  österreichische  Reich  zum  Freunde  gewonnen
  werden  müßte.

3.  Dann  schuf  er  das  Reich  im  Kriege  gegen  Frankreich.  Sowohl  der
Krieg  mit  Österreich  wie  der  mit  Frankreich  war  dabei  von  ihm  diplomatisch
in  großartigster  Weise  vorbereitet  und  geleitet  worden,  indem  er  in  beiden
Kriegen  die  Sicherung  des  Rückens  durch  die  freundliche  Haltung  Rußlands
und  seines  Zaren  Alexanders  II.  hatte  und  indem  es  ihm  gelang,  das  unter
der  Maske  der  Neutralität  sich  schon  eindrängende  England  aus  der  ganzen
Beendigung  des  Krieges  von  1870  fernzuhalten.  Danach  war  es  sein  Ziel,
seinem  Reich  den  Frieden  zu  erhalten  und  den  Schutz  gegen  ein  Revanchebedürfnis
  Frankreichs,  das  er  immer  für  sehr  stark  und  vor  allem  für  sehr
dauerhaft  gehalten  hat.  Deshalb  kam  es  darauf  an,  im  Osten  mit  den  beiden
Kaiserreichen,  Rußland  und  Österreich-Ungarn,  in  guten  Verhältnissen  zu
leben.  Dann  blieb,  da  England  auf  diese  Weise  gar  nicht  eingreifen  konnte,
Frankreich  hoffnungslos  vereinzelt.

b)  Der  Abschluß  des  Bündnisses  mit  Österreich-Ungarn.

1.  Der  Kanzler  hat  diese  Politik  trotz  lebhaftesten  Bemühens  noch  nicht
ein  Jahrzehnt  lang  nach  1820  durchführen  können.  Zwischen  Rußland  und
Österreich-Ungarn  standen  die  gegensätzlichen  Interessen  in  der  orientalischen
Frage.  Österreich-Ungarn  wollte  nichts  anderes,  als  sich  dort  wirtschaftlich
ausdehnen  können  und  vor  allem  gegen  die  Strömung  gesichert  sein,  die
seit  den  vierziger  Jahren  als  Panslawismus  entstanden  war.  Diese  Bewegung,
  die  sich  auf  die  Gemeinsamkeit  der  Sprache  und  Konfession
zwischen  Rußland  und  den  Balkanstaaten  stützt,  wollte  im  Grunde  nichts
anderes  als  die  Unterwerfung  der  Balkanstaaten  unter  Rußland,  womit
das  Schicksal  der  Türkei  von  selbst  erledigt  war,  und  wollte  damit  auch
die  Zertrümmerung  Österreichs;  sei  es  von  Süden  her,  indem  von  Serbien
aus  diese  Wühlereien  in  die  Serben  und  Kroaten,  überhaupt  die  Südslawen
Österreichs  hereingetragen  wurden,  sei  es  im  Norden,  wo  man  versuchte,
in  Galizien  und  unter  den  Tschechen  für  den  Panslawismus  zu  werben
(s.  Artikel  III  A.)

Mit  den  Aufständen  in  Bosnien  1875  und  Bulgarien  1876  und  der
großen  inneren  Krisis,  die  damit  für  die  Türkei  entstand,  kam  diese
orientalische  Frage  wieder  in  das  Rollen.  Wir  wissen,  womit  schon  über
die  Beziehungen  Deutschlands  zur  Türkei  etwas  gesagt  wird,  daß  Bismarck
grundsätzlich  eigene  Interessen  Deutschlands  an  der  orientalischen  Frage
leugnete.  Er  hat  das  in  den  bekannten  Worten  von  den  Knochen
des  pommerschen  Grenadiers,  wie  in  einem  Epigramm,  und  im
20.  Kapitel  der  Gedanken  und  Erinnerungen  ausführlicher  ausgesprochen.
Für  ihn  kam  es  nur  darauf  an,  daß  aus  dieser  orientalischen
Frage  nicht  Funken  aufsprängen,  an  denen  sich  ein  Weltkrieg  entzünden
  könnte,  ein  Weltkrieg,  in  den,  wie  er  voraussah,  Frankreich
selbstverständlich  eintrat  und  dessen  Hauptkosten  dann  die  militärische
Kraft  des  Deutschen  Reiches  zu  tragen  hatte.  Nun  war  es  aber  für
ihn  nicht  möglich,  diese  Beruhigungs-  und  Ausgleichspolitik  durch-
        <pb n="44" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                  33

zuführen,  als  die  panslawistische  Bewegung  in  Rußland  stärker  um  sich
griff  und  als,  von  ihr  geschoben,  Kaiser  Alexander  II.  von  seinem  Oheim
Kaiser  Wilhelm  I.  die  unbedingte  Unterstützung  Rußlands  durch  Deutschland
in  einem  möglichen  Kriege  gegen  Österreich-Ungarn  verlangte.  Damit  wurde
eine  Schicksalsfrage  an  Deutschland  gestellt,  deren  Entscheidung  seine  Geschicke
auf  Menschenalter  hinaus  bestimmt  hat.  Bismarck  sah  die  Folgen  des
russischen  Ansinnens  sofort  voraus,  und  wie  er  über  eine  Möglichkeit  dachte,
daß  Österreich-Ungarn  seiner  slawischen  Bestandteile  zugunsten  Rußlands
  beraubt  würde,  dafür  seien  zwei  schlagende  Worte  angeführt.  An
der  genannten  Stelle  der  Gedanken  und  Erinnerungen  sagt  er:  „Die  Erhaltung
  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  als  einer  starken  Großmacht
in  Europa  ist  für  Deutschland  ein  Bedürfnis  des  Gleichgewichts  in  Europa,
für  das  der  Feind  des  Landes  bei  eintretender  Notwendigkeit  mit  gutem
Gewissen  eingesetzt  werden  kann.“  Und  noch  etwas  wärmer  und  schärfer  in
der  Februarrede  1888:  „Denken  Sie  sich  Österreich-Ungarn  von  der
Bildfläche  Europas  weg,  so  sind  wir  zwischen  Rußland  und  Frankreich
auf  dem  Kontinent  mit  Italien  isoliert,  mit  den  beiden  stärksten  Militärmächten
  neben  Deutschland,  wir  ununterbrochen  zu  jeder  Zeit  einer  gegen
zwei,  mit  großer  Wahrscheinlichkeit,  oder  abhängig  abwechselnd  von  einem
oder  vom  anderen.  So  kommt  es  aber  nicht.  Man  kann  sich  Österreich  nicht
wegdenken:  ein  Staat  wie  Österreich  verschwindet  nicht,  sondern  ein  Staat
wie  Österreich  wird  dadurch,  wenn  man  ihn  im  Stich  läßt  entfremdet
und  wird  geneigt  werden,  dem  die  Hand  zu  bieten,  der  seinerseits  der  Gegner
eines  unzuverlässigen  Freundes  gewesen  ist.“  Manchem  wird  heute  diese
Formulierung  des  Zweibundes  sehr  nüchtern  vorkommen,  aber  kann  man
sich  eine  staatsmännischere  Fassung  denken,  als  sie  Bismarck  damit  ausspricht?

Dachte  er  so,  so  war  ihm  selbstverständlich,  daß  er  das  Ansinnen  Rußlands
ablehnen  mußte.  Und  nun,  wie  Bismarck  nie  politisch  einen  halben  Schritt
tat,  nie  in  diesen  gefährlichsten  Fehler  einer  schlechten  Staatspolitik  verfiel,
  wußte  er  sofort,  daß  das  ein  engeres  Verhältnis  mit  Österreich-Ungarn
geradezu  erzwang.  Jetzt  lohnte  es  sich  hundertfältig,  daß  er  1866  seinen
königlichen  Herrn  vermocht  hatte,  Österreich-Ungarn  nicht  durch  Landabtretung
dauernd  zu  verfeinden.  Jetzt  konnte  derselbe  Staatsmann,  der  Österreich
niedergeworfen  hatte,  das  Bündnis  mit  ihm  schließen,  und  die  Gunst  des
Schicksals  fügte  es,  daß  auf  der  anderen  Seite  ein  Staatsmann  da  war,  der
alles  dieses  vollständig  verstand:  Graf  Julius  Andrassy,  mit  dem  der  entscheidende
  Vertrag  vom  16.  Oktober  1870  abgeschlossen  worden  ist.  Das
ist  das  erste  Fundament  auch  der  künftigen  Bündnisbeziehungen
Deutschlands.

2.  Nach  seiner  großartigen  Weise  hat  Bismarck  sofort  das  Bündnis  auch
ganz  festziehen  wollen.  Er  dachte  sich,  daß  es  in  die  Verfassungen  aufgenommen
werden  und  dadurch  in  seiner  Kraft  noch  gestärkt  würde,  er  wollte  es  vor
allem  auch  gleich  allgemein  gestalten,  auf  Leben  und  Tod  schlechthin.  Das
hieß:  nicht  nur  für  mögliche  Gegensätze  zwischen  Österreich  und  Rußland,
in  denen  Deutschland  seine  Hilfe  zusagte,  sondern  auch  für  einen  möglichen
Krieg  Deutschlands  mit  Frankreich,  für  den  Österreichs  Hilfe  gewonnen

3*
        <pb n="45" />
        36  Dr.  Otto  Hoetzsch

werden  sollte.  Graf  Andrassy  hat  damals  geglaubt,  einen  Triumph  über
den  großen  deutschen  Staatsmann  davongetragen  zu  haben,  weil  es  ihm
gelang,  diese  Ausdehnung  des  Bündnisses  auszuschalten.  Es  wurde  zunächst
  nur  für  die  Möglichkeit  abgeschlossen,  daß  ein  Krieg  zwischen  Rußland
und  Österreich-Ungarn  ausbräche,  und  deshalb,  was  man  meist  ganz  übersieht,
  war  Bismarck  genötigt,  die  Sicherung  andererseits  zu  suchen,  die
er  in  dem  Rückversicherungsvertrag  mit  Rußland  fand.  Aber  die  Geschichte
ist  von  selbst  über  die  Bestimmungen  des  Vertrages  hinweggegangen.
Bismarck  hat  ihn  ausdrücklich  nicht  für  Streitigkeiten  in  der  orientalischen
Frage,  für  Interessen  Österreich-Ungarns  dort  schließen  wollen.  Wer
aber  hat  in  Deutschland  danach  gefragt,  als  im  Verfolg  der  Einverleibung
  von  Bosnien  und  Herzegowina  ein  Krieg  zwischen  Österreich-Ungarn
  und  Rußland  auszubrechen  drohte  und  Deutschland  unbedingt
an  die  Seite  des  Bundesgenossen  darin  trat?  Die  Politik  des  Fürsten
Bülow  handelte  damals  bewußt  und  ausdrücklich  gegen  die  Auffassung
Bismarcks  vom  Bunde  mit  Österreich,  aber  sie  wurde  einhellig  von  der
öffentlichen  Meinung  getragen  und  sein  Wort  von  der  Nibelungentreue
als  richtig  empfunden,  obwohl  es  ganz  und  gar  nicht  ein  Ausdruck  für  das
völkerrechtliche  Bündnis  war.  Deutschland  trat  aber  damals  so  unbedingt
für  Österreich-Ungarn  ein,  weil  seine  eigenen  Orientinteressen  im  Gegensatz
zur  Bismarckschen  Zeit  gewachsen  waren,  es  also  selber  in  diesen
Kämpfen  Partei  war,  und  weil  sodann  —  es  war  im  Jahre  1908/09  —
schon  ganz  klar  war,  daß  Deutschland  auf  der  weiten  Welt  nur  einen
einzigen  zuverlässigen  Freund  haben  würde,  nämlich  Österreich-Ungarn.
Und  wer  hat  umgekehrt  in  Österreich-Ungarn  danach  gefragt,  ob,  als  der
Weltkrieg  1914  ausbrach,  auch  Österreich-Ungarn  in  den  Krieg  mit  Frankreich
einträte?  Da  ging  auch  Österreich-Ungarn  über  den  Wortlaut  der  Vertragsbestimmungen
  hinaus.  Man  hat  es  überhaupt  nicht  näher  untersucht,  es
war  selbstverständlich,  weil  in  den  30  Jahren  seines  Bestehens  das  Bündnis
zu  einem  Stück  des  Lebens  der  beiden  Völker  und  Staaten  geworden  war.
Und  die  Kriegführung  floß  dann  fast  ineinander;  in  Galizien  und  Polen,
wie  in  Serbien  kämpften  deutsche  und  österreichisch-ungarische  Soldaten
nebeneinander.  Es  hat  auch  gar  keinen  Zweck,  wäre  im  Gegenteil  nur
schädlich,  abzuwägen,  was  der  eine  oder  andere  der  Bundesgenossen  im
Kriege  geleistet  hat.  Die  Hauptsache  ist,  sich  mit  der  Tatsache  zu  durchtränken,
daß  das  Bündnis  von  1879  als  ein  Bund  auf  Leben  und  Tod  schlechthin
und  in  jeder  Beziehung  aufgefaßt,  verteidigt  und  behauptet  wurde  und
deshalb  als  solcher  weiter  bestehen  soll.

c)  Italien  im  Dreibund.

Wir  haben  absichtlich  hier  gar  nicht  vom  Dreibunde  gesprochen,  obwohl
Italien  1885  dem  Bündnis  von  1870  hinzugetreten  ist.  Heute  müssen  wir
sagen,  daß  diese  Verbindung  von  vornherein  nicht  natürlich  war,  wenigstens
nicht,  wenn  Italien  eine  eigene  Balkanpolitik  machen  wollte,  wenn  es
selber  dort  Ansprüche  erhob,  etwa  in  Albanien  oder  sonstwo  auf  dem  Westbalkan.
  Denn  da  zeigte  einfach  die  Karte,  daß  Italien  und  Österreich-Ungarn
        <pb n="46" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                  37

aufeinander  stoßen  mußten  und  daß  Österreich-Ungarn  in  eine  sehr  gefährliche
  Lage  kam,  weil  Italien  ihm  dann  an  der  schmalsten  Stelle  der  Adria
den  Zugang  zum  Meer  absperren  konnte,  weil  dann  Italien,  vor  allem
auch  in  seinen  Ansprüchen  auf  die  italienischen  Untertanen  Österreich-Ungarns
in  Südtirol,  in  Istrien  usw.,  dem  anderen  in  Triest  gewissermaßen  die
Gurgel  zuschnürte.  Der  große  italienische  Staatsmann  Crispi,  der  ein
warmer  Freund  und  Verehrer  Bismarcks  war,  hat  in  seinen  Memoiren
(deutsch  erschienen  1912)  offen  ausgesprochen,  weshalb  er  für  jene  andere
Richtung  der  italienischen  Politik  war,  die  auch  Bismarck  so  sehr  begünstigte,
nämlich  die  Ausdehnung  nach  Afrika,  wo  Italien  alte  Erinnerungen  des
Römerreiches  wieder  neu  beleben  konnte.  Aber  es  ist  klar,  daß,  wenn  die
Dinge  so  lagen,  der  Bund  mit  Italien  niemals  Herzensbund  werden  konnte.
Viele  Deutsche  haben  das  gedankenlos  zusammengeworfen.  Weil  sie
Italien  liebten,  seine  Natur  und  seine  Kunst,  weil  sie  jedes  Jahr  in  diese
gesegneten  Lande  eines  ewig  blauen  Himmels  fuhren,  glaubten  sie,  daß
dieses  Reich  an  uns  selbstverständlich  mit  derselben  Liebe  hinge,  wie  wir
an  ihm,  an  seiner  Vergangenheit,  an  seinen  Kunstschätzen  hingen.  Das
hat  sich  schwer  gerächt,  als  Italien  bei  Beginn  des  Weltkrieges  neutral  blieb,
im  Mai  1915  sogar  gegen  uns  in  den  Krieg  eintrat.  Der  Krieg  hat  ein  unklar
und  unwahr  gewordenes  Verhältnis  nun  gelöst,  und  zwar  auf  die  Dauer  gelöst.
Darüber  kann  heute  schon  kein  Zweifel  mehr  sein.  Deutschland  kommt
möglicherweise  wieder  in  leidliche  politische  Beziehbungen  zu  dem  durch
den  Krieg  durch  und  durch  zerrütteten  Lande.  Ob  es  wieder  wie  vor  dem
Kriege  das  Land  unserer  Reisesehnsucht  werden  wird,  möchten  wir  bezweifeln.
  Aber  in  keinem  Falle  wird  es  wieder  unser  Bundesgenosse  werden,
nicht  aus  sentimentalen  Gründen  der  Erregung  über  den  Treubruch,  die
natürlich  auch  mitspielt,  weil  sich  jeder  hüten  wird,  mit  einem  so  skrupellosen
  Staat  Bündnisse  zu  schließen,  sondern  vielmehr  aus  dem  Gegensatz
der  Interessen.  Durch  den  Beitritt  Bulgariens  und  durch  die  Entwicklung,
die  die  griechische  Politik  so  oder  so  nehmen  wird,  ist  das  jetzt  ganz  sicher
geworden.  Unsere  Ziele,  wobei  unter  uns  verstanden  sind  Deutschland,
Österreich-Ungarn  und  Bulgarien  in  einem,  sind  mit  den  italienischen  Hoffnungen
  und  Ansprüchen  einfach  nicht  zu  vereinen,  und  wenn  Italien
geschlagen  davon  abstehen  wird,  so  wird  es  dadurch  selbstverständlich  auch
unfähig,  wieder  ein  Bundesverhältnis  mit  uns  zu  beginnen.  Insoweit
betrachtet,  ist  das  Werk  Bismarcks,  der  Dreibund  als  Grundlage  der
politischen  Verhältnisse  Mitteleuropas,  zertrümmert  und  bleibt  zertrümmert.

B.  Der  Bund  mit  Österreich-Ungarn.

Durch  Zufall,  durch  glückliche  Heiraten  ist  nach  der  landläufigen  Auffassung
  Österreich-Ungarn  entstanden,  und  der  Kampf  der  Nationalitäten,
der  es  vor  dem  Kriege  auf  das  tiefste  erschütterte,  schien  zu  beweisen,  daß
seine  ganze  Staatsbildung  mit  ihren  elf,  zwölf  Nationalitäten  in  einem
unmöglichen  Widerspruch  zu  dem  das  19.  Jahrhundert  beherrschenden
nationalen  Gedanken  stünde.  Wo  liegt  der  Grund  seiner  Einheit?  Wie
        <pb n="47" />
        58  Dr.  Otto  Hoetzsch

ein  Blick  auf  die  Karte  lehrt,  trifft  in  Wien  zusammen  die  große  Ebene  der
Donau  und  der  Theiß  mit  den  Ausläufern  der  Sudeten  und  ihres  Vorlandes
und  den  Alpenländern,  so  daß  alle  drei  natürlichen  Teile  der  Gesamtmonarchie
hier  den  Mittelpunkt  finden,  an  der  richtigen  Stelle  des  Donaulaufes,  der
Zusammenhalt,  Lebensader,  Schicksalsbestimmung  der  Monarchie  ist.  Das
ist  die  von  der  Natur  bestimmte  Einheit  dieses  Staates.  Seinen  inneren  Sinn,
seine  Aufgabe,  kurz  seine  Idee  aber  fand  und  findet  er  darin,  Vormacht
Europas  nach  Südosten  zu  sein,  und  dazu  muß  er  auch  andere  Nationalitäten
  als  die  deutsche  umfassen,  die  allein  politisch  gegen  größere  Nachbarn
und  Gegner  in  der  Luft  hängen  würden.  Diesem  Österreich-Ungarn,  dieser
seiner  geographisch-politischen  Einheit  und  dieser  seiner  Zukunftsidee  verbündete
  Bismarck  sein  Deutsches  Reich.  Und  diesen  Gesamtstaat  verteidigen
wir  mit  gegen  den  Panslawismus,  der  ihn  an  der  Wurzel  bedroht,  weil
wir  ihn  als  eine  Notwendigkeit  auch  unserer  Zukunft  erkennen.

a)  Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und
Österreich-Ungarn.

Denken  wir  nun  in  diese  Zukunft  und  erwägen,  wie  sich  dieser  Bund
der  Nationen  zwischen  Deutschland  und  Österreich-Ungarn  weiterhin  ausgestalte.
  Wir  wollen  dabei  die  wirtschaftlichen  Beziehungen,  obwohl  sie
heute  vor  allem  erörtert  werden,  nicht  ausschließlich  in  den  Vordergrund
stellen.  Sie  sind  wichtig  und  sind  übrigens  auch  seit  Jahrzehnten  schon
erörtert  worden.  Besser  als  die  zahllosen  Broschüren  der  Gegenwart,  die
immer  eine  von  der  anderen  ihre  Weisheit  abschreiben,  soll  man  heute  über
diese  Frage  das  Werk  des  großen  Schwaben  Friedrich  List:  „Das  nationale
System  der  politischen  Ökonomie“  lesen.  Es  ist  nicht  ein  trockenes  Lehrbuch,
sondern  es  ist  mit  warmem  Herzblut  geschrieben,  so  verständlich,  daß  auch  der
weniger  Geschulte  es  verstehen  kann,  und  wir  meinen,  daß  seine  Gedanken  und
Formeln  auch  für  die  Bedürfnisse  des  Unterrichts  brauchbar  gemacht  werden
können.

1.  Der  preußische  und  deutsche  Zollverein  schloß  seit  1834,  da  er
fertig  war,  die  habsburgische  Monarchie  unbedingt  aus,  und  kein  Versuch,  der
dagegen  unternommen  wurde,  ist  geglückt.  Das  hatte  seine  politischen  und
demnächst  auch  seine  wirtschaftlichen  Gründe.  Die  Verhältnisse  der  Erzeugung
und  des  Absatzes  der  Güter  waren  in  den  Gebieten  des  deutschen  Zollvereins
  einerseits  und  denen  der  habsburgischen  Monarchie  andererseits  so
verschieden,  daß  eine  Aufnahme  der  letzteren  in  den  Zollverein  diesen  wertlos
gemacht  hätte.  Nun  treten  diese  Fragen,  die  auch  nach  1870  oft  erörtert
wurden,  in  ein  anderes  Licht.  Man  glaube  nicht,  daß  die  Frage  „Mitteleuropa“,
  die  durch  das  glänzend  geschriebene  Buch  Friedrich  Naumanns
so  verbreitet  worden  ist,  heute  vom  Himmel  gefallen  sei.  Wer  die  Literatur
kennt,  weiß  vielmehr,  daß  in  Naumanns  Buch  neue  Gedanken  nicht  vorhanden
  sind.  Neu  ist  darin  die  glänzende  Rhetorik  und  natürlich  auch  die
ganz  andere  Stimmung,  in  der  wir  solche  Fragen  heute  behandeln  und  in
der  wir  viel  bereiter  sind,  sie  in  uns  aufzunehmen.  Aber  die  Gedanken
als  solche:  Österreich-Ungarn,  überhaupt  Mitteleuropa  wirtschaftlich,  zoll-
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        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                 39

politisch  mit  dem  Deutschen  Reiche  zu  vereinigen,  damit  sie  ein  großes
Wirtschaftsgebiet  darstellen,  das  sich  selbst  beinahe  genügen  und  schützen
könne  gegen  die  Abschließungsziele  der  Gegner,  diese  Gedanken  sind  alle
schon  Jahrzehnte  alt.

2.  Zunächst  nur  die  Zahlen:  Deutschland  führte  nach  Osterreich-Ungarn  im
letzten  Friedensjahre  1913  aus  für  1124  Millionen  Mark  und  führte  aus  Österreich
  ein  für  848  Millionen  Mark.  Österreich  bezog  1912  aus  Deutschland  für
1405  Millionen  Kronen  und  verkaufte  ihm  für  1212  Millionen.  Diese  Zahlen
gewinnen  aber  erst  Leben,  wenn  man  die  des  Gesamthandels  daneben  stellt.
Der  Gesamthandel  Deutschlands,  Einfuhr  und  Ausfuhr  einmal  zusammengerechnet,
  betrug  1915:  20,7  Milliarden  Mark,  der  Gesamthandel  Österreich-Ungarns
  1912:  6,2  Milliarden  Kronen.  Damit  ist  schon  etwas  Wesentliches
gesagt.  Für  das  deutsche  wirtschaftliche  Leben  ist  der  Anteil,  den  Österreich-Ungarn
  daran  hat,  zwar  wichtig,  aber  nicht  entscheidend;  seine  Beziehungen
  zu  Rußland,  England  und  den  Vereinigten  Staaten  waren  wirtschaftlich
  sehr  viel  wichtiger.  Anders  liegen  die  Dinge  bei  Österreich-Ungarn,
für  das  Deutschland  ein  sehr  wesentlicher  Kunde  und  Geschäftsfreund  ist.
Für  uns  stand  Österreich-Ungarn  in  der  Ausfuhr  dahin  an  zweiter,  in  der
Einfuhr  daher  an  vierter  Stelle.  Dagegen  standen  wir  in  der  österreichischungarischen
  Ausfuhr  an  erster,  in  der  Einfuhr  ebenfalls  an  erster  Stelle.

3.  Die  Frage,  ob  diese  Beteiligung  am  Wirtschaftsleben  des  anderen  so
stark  gesteigert  werden  kann,  daß  sie  auch  für  uns  entscheidende  Bedeutung
gewinnt,  unterliegt  nun  während  des  Krieges  den  Verhandlungen  der  beteiligten
  amtlichen  und  interessierten  Stellen.  Man  denkt  sich  die  wirtschaftliche
  Annäherung  in  der  Form  einer  Union,  indem  die  beiden  Staaten
ein  gemeinsames  Zollgebiet  bilden.  Dieser  Gedanke,  früher  viel  verfochten,
hat  heute  wenig  Anhänger,  besonders  weil  die  Industrie  Österreichs  und
Ungarns,  die  jetzt  durch  Zölle  auch  gegen  die  reichsdeutsche  geschützt  ist,
dem  Wettbewerb  der  deutschen  dann  nicht  gewachsen  wäre.  Darum  ist
die  Mehrheit  der  Interessenten  heute  dafür,  daß  die  beiden  Staaten  sich
gegenseitig  begünstigen,  was  für  bestimmte  Dinge  besonderen  Schutz  des
einen  auch  gegen  den  anderen  ermöglicht,  und  daß  sie  vor  allem  in  den  Verhandlungen
  über  Handelsverträge  mit  andern  gemeinsam  vorgeben.  Darin
liegt  jetzt  der  Kern  der  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  beiden  Reichen
für  die  Zukunft.  Das  Ziel  muß  verfolgt  werden,  weil  heute  nicht  zwei
Staaten,  die  politisch  so  eng  verbunden  sind  und  bleiben,  wie  Deutschland
und  Österreich-Ungarn,  wirtschaftlich  auch  nur  unabhängig  und  selbständig
nebeneinander  hergehen  können.  Denn  dazu  ist  Wirtschaft  und  Politik  in
ein  viel  zu  enges  Verhältnis  getreten.  In  den  Friedensjahren  hat  man
es  versäumt,  für  diese  Fragen  die  Grundlagen  zu  legen.  So  muß  erst  jetzt,
im  Drange  des  Krieges,  die  Übersicht  nachgeholt  werden,  wie  die  wirtschaftlichen
  Beziehungen  zwischen  beiden  Staaten  einmal  liegen  und  wie  sie
sich  daraus  später  gestalten  können.  Während  des  Krieges  wird  es  bestimmt
nicht  möglich  sein  und  muß  es  vermieden  werden,  die  Neuordnung  dieser
Beziehungen  festzulegen.  Der  Krieg  berührt  das  Wirtschaftsleben  so  stark,  er
gestaltet  es  so  völlig  um,  er  erteilt  Lehren,  die  erst  nach  dem  Kriege  zu
        <pb n="49" />
        40  Dr.  Otto  Hoetzsch

übersehen  sind,  er  schafft  wohl  auch  Gebietsveränderungen,  die  auf  diese
Frage  einwirken,  alles  das  macht  es  unmöglich,  heute  schon  praktisch  eine
Lösung  zu  finden,  so  wenig  das  der  drängenden  Ungeduld  sympathisch  sein
mag.  Auch  läßt  es  sich  gar  nicht  vermeiden,  dann  naturgemäß  auch  die
Gegensätze  auszusprechen,  die  nun  einmal  in  solchen  Wirtschaftsfragen  vorhanden
  sind,  und  das  wollen  wir  heute  in  unserem  Verhältnis  zu  Österreich-Ungarn
  vermeiden.  Aber  nachdenken  darüber,  lernen,  das  Material
verstehen  muß  jeder,  der  ein  Herz  für  die  Zukunft  unseres  Bundes  hat.

b)  Die  politischen  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und
Österreich-Ungarn.

1.  Mit  den  wirtschaftlichen  Beziehungen  ist  die  fernere  Entwicklung  des
Bündnisses  nicht  erschöpft.  Da  erhebt  sich  vor  allem  die  Frage,  wie
militärisch  die  Beziehungen  auch  im  Frieden  anzulegen  sind.  Dafür  ist
das  Schlagwort  der  Abschluß  einer  Militärkonvention  zwischen  den  beiden
Reichen.  Naturgemäß  kann  davon  heute  wenig  gesprochen  werden;  das
wird  vornehmlich  ein  Werk  der  hohen  Militärs,  der  Generalstäbe  sein.  Aber
klar  muß  sich  auch  jeder  darüber  werden,  daß  das  politische  und  wirtschaftliche
  Bündnis  durch  feste  militärische  Abreden  schon  während  des  Friedens
ergänzt  werden  muß,  über  Organisation  und  Rüstung  und  Erziehung  in
der  Armee,  alles  unter  dem  Gesichtspunkte,  daß  die  unbedingte  Gleichartigkeit
  und  gleiche  Schlagfertigkeit  gesichert  ist.

Nur  soll  man  bei  diesen  Erwägungen  eines  nicht  vergessen,  Bismarck
und  Andrassy  haben  den  Bund  geschlossen  als  ein  Bündnis  zweier  selbständiger
  Staaten,  zweier  Souveräne,  und  das  bleiben  diese  Staaten  und
Souveräne  trotz  aller  engen  Verbindung  auch  nach  dem  Kriege.  Auch
diese  Frage  muß  durchgedacht  werden;  man  prüfe,  inwieweit  Forderungen,
etwa  einen  „Oberstaat“  über  beide  Reiche  zu  errichten,  sich  vereinigen  lassen,
und  man  rüste  sich  vor  allem  mit  geschichtlicher  Kenntnis  aus  der  Zeit  des
Deutschen  Bundes  aus.  Nichts  ist  notwendiger  für  ein  Urteil  über  diese  Fragen,
als  daß  man  die  Kämpfe  der  Geschichte  aus  der  Zeit  des  Deutschen  Bundes
kennt.  Sie  sind,  so  entlegen  sie  uns  scheinen,  ummittelbar  lehrreich  für  das
politische  Denken  der  Gegenwart.  Und  daraus  ergibt  sich  noch  ein  Weiteres.

2.  Die  schweren  Nationalitätenkämpfe  die  die  österreichische  Reichshälfte
  vor  allem  erschüttert  haben,  haben  in  den  achtziger  und  neunziger
Jahren,  auch  in  dem  ersten  Jahrzehnt  des  20.  Jahrhunderts  die  Zweifel  an
der  Zukunft  Österreich-Ungarns  überhaupt  wachgerufen.  1910  zählte  die  Gesamtmonarchie
  (selbstverständlich  mit  Einschluß  von  Bosnien  und  Herzegowina)
  in  runden  Zahlen  unter  51  Millionen  Einwohnern  12  Millionen
Deutsche,  10  Mill.  Ungarn,  8,4  Mill.  Tschechen,  Mähren  und  Slowaken,
5,5  Mill.  Serbo-Kroaten,  5  Mill.  Polen,  3,0  Mill.  Ruthenen,  3,2  Mill.
Rumänen,  1,5  Mill.  Slowenen,  800  000  Italiener  und  800  000  andere.  Ist
in  diesem  Nationalitätenbündel,  in  dem  keine  die  absolute  Mehrheit  hat,
aber  die  fast  24  Mill.  Slawen  die  26  Mill.  Nichtslawen  ausbalancieren  könnten,
  wenn  nicht  bei  ersteren  Polen  und  Ruthenen,  bei  letzteren  Ungarn  und
Rumänen  sich  feindlich  gegenüberständen,  überhaupt  eine  höhere  Einheit
        <pb n="50" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten          41

denkbar?  Die  Geschichte  der  Nationalitätenkämpfe  namentlich  Cisleithaniens
und  besonders  in  den  letzten  25  Jahren  vor  dem  Kriege  schien  diese  Frage
glatt  zu  verneinen  und  den  überlebten  Staat  dem  Untergange  zu  weihen.
Nur  deshalb  hat  sich  ja  Rußland  entschlossen,  in  diesen  Krieg  einzutreten,
weil  es  glaubte,  der  vollkommen  zerwühlte  und  zermürbte  Staat  würde
einen  Stoß  gar  nicht  aushalten,  die  Armee,  aus  so  und  so  viel  Nationalitäten
gemischt,  würde  auseinanderlaufen.  Aufs  schwerste  ist  die  feindliche  Welt
darüber  enttäuscht  worden.  Der  Staat  stand  einheitlich  und  geschlossen  da,
er  besteht  diesen  Kampf,  seine  Bevölkerung  glaubt  wieder  an  ihn,
weil  sie  im  Krieg  eine  weltgeschichtliche  Aufgabe  für  ihn  sieht.

3.  Damit  ist  aber  auch  schon  mehr  gesagt,  als  nur  der  Ausdruck  der  Freude
und  des  Stolzes,  daß  unser  Bundesgenosse  so  große  innere  Kraft  bewies.
Im  Kriege  besteht  der  österreichisch-ungarische  Gesamtstaat,  aus  dem  Kriege
wird  er  gestärkt  hervorgeben,  nach  dem  Kriege  muß  er  in  einer  Fülle  der  Reformen
  der  Verwaltung,  der  Wirtschaft  auch  im  Inneren  Ordnung  schaffen,
vor  allem  versuchen,  das  Nationalitätenproblem  im  höheren  Sinne  zu  lösen.
Dann  müssen  aber  auch  wir  alle  Gedanken  von  uns  weisen,  die  wir  in  jenen
dunklen  Jahren  Österreichs  auf  die  Deutschen  dort  gerichtet  haben.  Auch
hier  wieder  die  dauernde  politische  Weisheit  des  Fürsten  Bismarck.  Am
15.  April  1895  hat  er  zu  den  Steiermärkern,  die  ihn  in  Friedrichsruh  besuchten,
  gesagt,  die  Deutschen  Österreichs  hätten  die  Aufgabe,  im  Bunde
mit  der  Dynastie  eines  selbständigen  Österreichs  die  Festigkeit  der  Beziehungen
  zwischen  dem  „alten  Ostreich  und  dem  deutschen  Westreich“  für
immer  zu  sichern.  Dieses  Wort  ist  damals  nicht  überall  mit  Zustimmung
aufgenommen  worden.  Hüben  und  drüben  fragte  man  sich,  ob  das  der  richtige
Weg  der  Zukunft  wäre  für  die  Deutschen  an  der  Donau,  die  im  Kampfe
gegen  ihren  Staat  um  ihre  Nationalität  ringen  mußten.  Heute  sehen  wir,
daß  der  Fürst  auch  darin  weiter  gesehen  hatte  als  viele  andere.  Nur  im
Zusammenhange  mit  der  österreichisch-ungarischen  Gesamtmonarchie  liegt
die  Zukunft  der  Donaudeutschen  dort  und  deren  besondere  Aufgabe,  und
jede  Erwägung  der  künftigen  Beziehungen  beider  Reiche  hat  von  diesem
Ausgang  auszugehen.

c)  Aufgaben  der  Zukunft.

So  stellt  der  Krieg  das  Bundesverhältnis  vor  neuen  Aufgaben.  Er
zeigt,  daß  Österreich-Ungarn  die  besondere  Staats-  und  Kulturmacht  ist,
in  der  Deutsche  und  Slawen,  Madjaren  und  Rumänen  an  den  Grenzen
von  Mittel-  und  Osteuropa  in  friedlicher  Arbeit  und  der  Behauptung  nach
außen  zusammenleben  im  unerschütterlichen  Bündnis  mit  dem  Deutschen
Reiche.  Dann  liegt  es  auf  der  Hand,  daß  für  die  praktische  Ausgestaltung
der  wirtschaftlichen,  militärischen  und  politischen  Beziehungen  eine  unerläßliche
  Vorbedingung  die  Förderung  der  geistigen  Beziehungen  ist.  Gestehen
  wir  offen,  daß  darin  in  den  letzten  Jahrzehnten  vieles  versäumt  worden
ist.  Die  Klage  war  berechtigt,  daß  wir  von  dem  Aufbau  und  der  Zusammensetzung
  des  inneren  Lebens  des  uns  verbündeten  Staates  zu  wenig  wußten.
Jetzt  aber  brauchen  wir  staatsbürgerkundliche  Arbeit  in  bezug  auf  Österreich-
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        42  Dr.  Otto  Hoetzsch

—

Ungarn,  wofür  noch  sehr  viel  fehlt.  Die  geistigen  Beziehungen  zwischen
uns  und  Österreich-Ungarn  können  gar  nicht  eng  genug  gezogen  werden.
Zu  ihnen  gehört  aber  auch  die  Beschäftigung  mit  den  nichtdeutschen  Untertanen
  des  Donaustaates.  Schließlich  sind  die  Deutschen  in  Österreich,  wie
im  Reich  auch  daran  schuld  gewesen,  wenn  sich  unter  den  österreichischen
Slawen  panslawistische  Gedanken  breit  machten.  Wer  hat  sich  denn  bei
uns  um  das  wirtschaftliche  Leben  oder  das  geistige  Sein  der  Tschechen  und
Polen,  der  Ruthenen  und  Südslawen  gekümmert.  Mit  mitleidigem  Lächeln
über  die  Kulturunfähigkeit  der  österreichischen  Slawen  ist  es  nicht  mehr
getan.  Auch  hier  gilt  es  Verständnis  zu  erwecken;  es  ist  kein  Ruhm  für  uns,
daß  die  eingehendsten  Werke  über  diese  Fragen  von  Engländern  und  Franzosen
  geschrieben  worden  sind.  Das  gleiche  ist  von  dem  ungarischen  Staat
in  allen  seinen  Bestandteilen  zu  fordern,  den  wir  gewöhnlich  nur  aus  persönlichen
  Beziehungen  zu  den  Siebenbürger  Sachsen  kennen.

Der  Krieg  erweist  heute  für  die  Welt,  wie  die  beiden  Staaten  Österreich
  und  Ungarn  zusammengehören.  Dreierlei  halte  man  sich  dabei  nun
im  allgemeinen  vor  Augen.  Zunächst:  es  kann  in  Österreich-Ungarn  nicht
alles  auf  dieselbe  Weise  geben  wie  bei  uns.  Wir  haben  im  Norden  und
Süden  unseres  Reiches  auch  Unterschiede,  und  wie  wir  das  uns  gegenseitig
zugestehen,  so  müssen  wir  es  auch  im  Leben  unseres  Verbündeten.  Sodann:
Österreich-Ungarn  soll  den  Staatsgedanken  und  die  nationale  Idee  in  ein
ganz  besonderes  Verhältnis  bringen.  Sicherlich  wird  das  vor  der  Theorie,
die  die  Dinge  schön  ordnet,  niemals  ganz  bestehen  können,  aber  im  Völkerleben
  regiert  nicht  die  Theorie,  sondern  die  harte  Praxis.  Schließlich  aber
muß  der  Krieg  lehren,  was  die  ganze  Geschichte  Österreich-Ungarns  lehrt,
die  Wucht  und  Kraft,  die  in  diesem  Festungsdreieck  der  Alpen,  Sudeten  und
Karpathen  liegt,  in  der  natürlichen  Zusammenfassung  ihrer  am  Donaulauf
gelegenen  verschiedenartigen  Bestandteile.  Das  übersieht  man  so  oft  und
das  erklärt  doch  allein,  warum  trotz  aller  inneren  Gegensätze  dieser  Staat
nicht  auseinander  fällt,  sondern,  wie  man  es  scherzhaft,  aber  richtig  ausgedrückt
  hat,  schon  durch  die  Karte  zusammengehalten  wird.  Darin  liegt
aber  die  Gewähr  für  das  Vertrauen  auf  die  Zukunft  dieses  Staates,  ohne
die  unsere  Hoffnungen  auf  die  engeren  Beziehungen  mit  ihm  nur  Seifenblasen
  wären.

C.  Bulgarien.

I.  Die  Entwicklung  Bulgariens  bis  zum  Berliner  Kongreß  (1828).

Am  6.  September  1915  —  das  ist  der  historische  Tag,  den  wir  uns  zu
merken  haben  —  sind  die  Verträge  zwischen  den  Zentralmächten,  der  Türkei
und  Bulgarien  unterzeichnet  worden,  durch  die  Bulgarien  entschlossen  auf
die  Seite  unseres  Bundes  trat.  Bis  dahin  hatte  es  eine  neutrale  Haltung
angenommen  und  hatten  in  ihm  die  verschiedenen  Richtungen  erbittert  miteinander
  gekämpft,  so  daß  es  lange  unsicher  blieb,  auf  welche  Seite  es  sich
schlagen  würde.  Ehe  wir  die  so  gewonnene  Grundlage  unserer  Beziehungen
zu  dem  neuen  Bundesgenossen  schildern,  werfen  wir  einen  Blick  auf  die
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        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten              45

geschichtlichen  Beziehungen  zwischen  uns  und  ihm.  Da  kommt  man  freilich
  beim  ersten  Blick  etwas  in  Verlegenheit.  Wir  erinnern  uns  der  Heldentaten
  der  Bulgaren  unter  Führung  ihres  Fürsten  Alexander  im  Kriege
gegen  Serbien  1885;  die  Namen  Pirot  und  Sliwnitza,  die  im  serbischen
Feldzuge  des  Spätherbstes  1915  an  unser  Ohr  klangen,  waren  uns  von  unserer
Jugend  her  vertraut.  Auch  erinnern  wir  uns  einer  großen  Spannung  in
unserer  eigenen  Geschichte  aus  dem  Jahre  1888,  als  der  HPlan  einer  Vermählung
  des  gestürzten  bulgarischen  Fürsten,  eben  Alexanders  von  Battenberg,
  mit  einer  Schwester  unseres  jetzigen  Kaisers  erwogen  wurde  und  Fürst
Bismarck  sein  ganzes  Ansehen  einsetzte,  um  diese  Verbindung  zu  verhindern,
die  er  wegen  der  deutsch-russischen  Beziehungen  für  außerordentlich  schädlich
hielt.  Sonst  dürfte  von  geschichtlichen  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und
Bulgarien  beim  ersten  Überlegen  wenig  festzustellen  sein.

a)  Bulgarien  im  Mittelalter.

1.  Seitdem  dieser  junge  Bund  besteht,  sind  natürlich  dergleichen  ältere
Beziehungen  hervorgesucht  worden.  In  den  feierlichen  Reden,  mit  denen
gegenseitige  Besuche  begrüßt  werden,  erinnerte  man  daran,  daß  im  Jahre
864  bulgarische  Gesandte  zu  Ludwig  dem  Deutschen  gekommen  seien  und
in  Tulln  an  der  Donau  sogar  einen  Vertrag  mit  ihm  abschlossen,  und  daß
Friedrich  Barbarossa  auf  dem  Wege  nach  dem  Heiligen  Lande  gleichfalls
einen  Vertrag  mit  dem  Bulgarenreiche  gegen  Byzanz  schloß.  Dergleichen
Erinnerungen  machen  zunächst  nur  den  Eindruck  der  Anekdote,  die  man
hervorsucht,  um  mit  ihr  die  neuen  Beziehungen  angenehm  zu  verbrämen.
  Aber  hier  ist  es  doch  anders.  Diese  anekdotischen  Berührungen
Bulgariens  mit  dem  Römischen  Reich,  überhaupt  mit  dem  mittleren  und
westlichen  Europa  haben  tiefere  Wurzeln,  wie  es  auch  gar  kein  Zufall  ist,
daß,  obwohl  der  Zar  Boris  im  Jahre  865  das  Christentum  in  der  griechischen
Form  annahm,  Beziehungen  zum  Papsttum,  ja  Gedanken  an  die  Union
der  Kirchen  in  Bulgarien  immer  und  immer  wieder  lebendig  werden.  Denn
darin  tritt  eine  wesentliche  Eigenschaft  des  bulgarischen  Staats  hervor,  nämlich
seine  zentrale  Lage  auf  der  Balkanhalbinsel.  Keine  der  anderen
Staatenbildungen,  die  dort  entstanden  sind,  kann  sich  darin  mit  ihm  messen,
weder  der  Staat  der  Walachen  nördlich  der  Donau,  aus  dem  das  königreich
  Rumänien  hervorging  —  das  gehört  geographisch  überhaupt  nicht
in  die  Balkanhalbinsel  herein  —,  noch  die  Staaten  des  serbo-kroatischen
Volkstums  und  der  Südslawen,  die  ganz  in  der  Nordwestecke  liegen,
noch  vollends  Griechenland,  das  viel  mehr  inselmäßig  im  Meere  liegt  als
ein  Teil  des  Kontinents  ist.  Aber  der  Staat,  der  südlich  der  Donau  zwischen
ihr  und  dem  Balkangebirge,  dann  dem  Rhodopegebirge  seit  dem  2.  Jahrhundert
  entstand,  lag  zentral  dazwischen  und  zentral  zu  jenen  großen  Verkehrsstraßen
  von  Westen  nach  Osten,  von  Norden  nach  Süden,  die  die  Römer
mit  dem  bekannten  genialen  Blick  dafür  geschaffen  hatten.  So  ist  es  kein
Wunder,  daß  schon  das  sogenannte  erste  bulgarische  Reich  Beziehungen  sowohl
  nach  Osten  mit  Byzanz,  wie  nach  Norden  und  Westen  mit  Ungarn
und  Serbien,  dem  römischen  Kaisertum,  dem  Papsttum  gepflogen  hat.
        <pb n="53" />
        44  Dr.  Otto  Hoetzsch

Und  die  Geschichte  des  ersten  und  des  zweiten  bulgarischen  Reichs  ist  dadurch
gekennzeichnet,  daß  die  Tendenzen  dieses  Landes  zwischen  Osten  und  Westen
schwanken.

2.  Der  Höhepunkt  des  ersten  bulgarischen  Reiches  ist  die  Regierungszeit
des  Zaren  Simeon  des  Großen,  888—927.  Sie  bedeutet  eine  erstmalige
staatliche  Organisierung  der  Balkanhalbinsel  unter  der  bulgarischen  Führung.
Sein  Reich  reicht  von  der  Küste  des  Schwarzen  Meeres,  so  wie  sie  heute
noch  bulgarisch  ist,  bis  an  die  Küste  des  Agäischen  Meeres,  wo  nur  die  alten
griechischen  Städte  sich  leidlich  selbständig  erhielten,  und  herüber  bis  an  die
Adria,  bis  nach  Durazzo  und  der  Mündung  der  Drina.  Aber  dieses  Reich
zerfiel  genau  so  wie  das  zweite  bulgarische  Reich,  in  dem  der  Zar  Asen  II.
(1218—1241)  noch  einmal,  wenn  auch  in  beschränkterem  Umfange,  die
Idee  des  großen  Simeon  in  die  Wirklichkeit  umsetzte.  Es  zerfiel,  aber  die
Erinnerung  an  diese  Idee  ist  im  bulgarischen  Volke  bis  auf  den  heutigen
Tag  lebendig  geblieben;  sie  bildet  recht  eigentlich  das  tragende  und  erhebende
Moment  in  der  ganzen  Geschichte  ihrer  Freiheitskriege  und  der  Kämpfe
der  Gegenwart.  Nur  daß  man  sich  heute  darauf  beschränkt,  die  nationale
Einigung  aller  bulgarischen  Gebiete  durchzuführen  und  nur  soviel  darüber
hinaus  zu  gewinnen,  als  für  den  Zugang  zu  den  Meeresküsten  und  für  die
notwendigen  Häfen  erforderlich  ist.

Gelang  es  also  nicht,  diese  große  Idee  dauernd  aufrecht  zu  erhalten,
so  mußte  damit  auch  der  Zusammenhang  nach  dem  Westen  und  Nordwesten
  hin  dünner  und  dünner  werden.  Nach  Nordwesten  legte  sich
das  serbische  Reich  dazwischen,  das  unter  seinem  großen  Zaren  Stefan
Duschan  (1336—1356)  zum  ersten  Male  als  erbitterter  Konkurrent,  ja
Todfeind  Bulgariens  auftrat.  Und  nach  Norden  wurde  die  Verbindung
durch  die  Donaufürstentümer  Moldau  und  Walachei  und  weiterhin  durch
Ungarn  unterbrochen.  Dadurch  aber  wurden  die  nach  Osten  weisenden
Tendenzen  dieses  Volkes  und  Staats  die  stärkeren.  Dafür  lagen  in  ihm
selbst  bereits  sehr  wichtige  Voraussetzungen.

b)  Bulgarien  unter  russischem  Einfluß.

1.  Die  Bulgaren  sind  aus  dem  Osten  gekommen,  und  zwar  aus  dem  fernen
Osten.  Das  muß  zuerst  festgehalten  werden,  daß  die  Bulgaren  zu  einem  erheblichen
  Teil  ihres  Volkstums  keine  Slawen  sind.  Wer  zum  erstenmal  einen
der  maßgebenden  Generale  oder  Staatsmänner  Bulgariens  persönlich  oder  im
Bilde  sieht,  wie  den  Ministerpräsidenten  Radoslawow,  den  Generalissimus
Schekow,  den  General  Bojadschiew,  der  sagt  sofort  unwillkürlich,  daß  diese
Gesichter  mongolische  Züge  tragen.  Das  ist  auch  ganz  richtig.  Die  Grundlage
  des  bulgarischen  Volkstums,  vor  allem  in  seinen  herrschenden  Schichten,
ist  asiatischer  Natur,  oder,  wenn  man  es  genauer  bezeichnet,  mongolischer
Art,  dieselbe,  wie  die  der  benachbarten  Madjaren  oder  der  Finnen,  deren
Brüder  rassenmäßig  die  Bulgaren  genannt  werden  können,  oder  der  osmanischen
  Türken,  als  deren  Vettern  sie  denn  zu  bezeichnen  wären.  Im  7.  Jahrhundert
  sind  diese  Reiterschwärme  durch  die  Steppen  des  südlichen  Rußlands
  zu  Lande  in  die  Donaugegenden  eingewandert  und  haben  sich  dort
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        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                45

festgesetzt.  Ihr  Volkscharakter  ist  stark  genug  gewesen,  sich  zu  erhalten,  obwohl
  er  äußerlich  slawisiert  wurde.  Es  ist  keine  Spielerei,  wenn  wir  hier
auf  diesen  wichtigen  Punkt  hinweisen,  weil  er  eine  sehr  bedeutungsvolle
Frage  auch  für  die  Zukunft  unserer  Bündnisbeziehungen  aufwirft.  Wer  mit
Bulgaren  zusammenkommt,  merkt  sehr  bald,  daß  sie  in  vielen  Dingen  gar
nicht  der  Vorstellung  entsprechen,  die  man  sich  von  den  Slawen  gemacht
hat.  Und  auch  die  Art,  wie  die  Bulgaren  ihren  Staat  aufgebaut  haben
und  einrichten,  ist  anders,  als  wir  es  bei  den  Slawen  gewöhnt  sind.  Man
braucht  ja  nur  in  all  diesen  Beziehungen  die  bulgarische  und  serbische  Art
und  Geschichte  miteinander  zu  vergleichen,  um  diesen  springenden  Punkt
des  Gegensatzes  zu  erkennen.  Dem  Slawentum  fehlt,  mögen  seine  sonstigen
Eigenschaften  sein,  welche  sie  wollen,  in  jedem  Falle  der  Sinn  und  die  Fähigkeit,
  Staaten  zu  bilden  und  dauernd  zu  erhalten.  Wo  innerhalb  des  Slawentums
  dergleichen  gelungen  ist,  wie  namentlich  die  Bildung  des  gewaltigen
Russischen  Reiches,  ist  das  darauf  zurückzuführen,  daß  das  Element,  das
diesen  Staat  schuf,  nicht  rein  slawisch  war,  sondern,  wie  die  Großrussen,  aus
einer  Vermischung  zwischen  Ostslawen  und  Finnen,  also  den  Bulgaren
wesensverwandten  Völkern  hervorgegangen  ist.  Und  so  ist  dieses  Ergebnis
der  Rassengeschichte  für  die  deutsch-bulgarischen  Beziehungen  doch  recht
wertvoll.  Von  allen  Balkanvölkern  ist  in  den  Bulgaren  das  in  jeder  Beziehung,
  wenn  der  Ausdruck  gestattet  ist,  staatlichste  Volb  auf  unsere  Seite
getreten.  Darum  können  wir  auch  mit  gutem  Vertrauen  in  die  Zukunft
blicken,  in  der  das  durch  diesen  Krieg  geborene  Großbulgarische  Reich  seine
dauernde  innere  Ordnung  finden  und  die  Führung  innerhalb  des  Kreises
der  selbständig  bleibenden  Balkanstaaten  übernehmen  soll.

2.  Zeigten  schon  nach  der  Herkunft  des  Volkstums  die  Tendenzen  nach
Osten,  so  wurde  das  noch  mehr  durch  die  Religion  und  Sprache  verstärkt,
die  dieses  aus  Asien  hereingekommene  Wandervolk  annahm.  In  bezug  auf
die  Religion  nahmen  sie  die  griechische  Religion  von  Byzanz  an,  so  wie  die
Russen,  und  daher  sind  heute  die  Bulgaren  Bekenner  der  griechisch-katholischen
  Kirche,  aber  unter  einer  eigenen  selbständigen  Kirche,  einem  Exarchen,
der  von  einem  „Synod"  umgeben  ist.  Die  alte  Abhängigkeit  ihrer  Kirche  von
der  griechischen  Kirche,  vom  Patriarchen  in  Konstantinopel,  ist  bereits  im
Jahre  1870  zerschnitten  worden,  als  damals  ein  selbständiges  bulgarisches
Exarchat  gebildet  wurde.  Ohne  Zweifel  liegt  in  der  Zugehörigkeit  zu  dieser
Konfession  ein  starkes  Band  geistiger  Beziehungen  zu  dem  Hauptträger  der
griechischen  Kirche,  zu  dem  Russischen  Reiche.  Es  ist  daher  kein  Zufall,
wenn  die  Bulgaren  in  diesem  Krieg  auch  darin  weiterhin  selbständig  vorgehen,
  auch  in  Dingen,  die  uns  gleichgültig  erscheinen.  So  hat  man  1916
den  Kalender  der  griechischen  Kirche  abgeschüttelt  und  die  gregorianische
Zeitrechnung  angenommen,  während  bis  in  die  ersten  Monate  1916  herein
die  bekannte  Differenz  von  13  Tagen  auch  zwischen  unserem  und  dem
bulgarischen  Kalender  bestand.  Aber  daran  ist  festzuhalten,  daß  in  der  Zugehörigkeit
  zur  griechischen  Kirche,  in  der  Priesterschaft  starke  Momente  der
Beziehungen  zu  Rußland  nach  wie  vor  lebendig  sind,  die  nicht  so  schnell
völlig  beseitigt  werden.
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        46  Dr.  Otto  Hoetzsch

3.  Dazu  kommt  die  Sprache.  Die  eingewanderten  Bulgaren  haben  die
Sprache  der  unterworfenen  Slawen  angenommen.  Nur  wenige  Erinne—
rungen  tatarischer  Art  finden  sich  noch  in  ihrer  Sprache,  die  durch  Aufnahme
türkischer  Worte  etwas  ergänzt  sind.  Im  Sprachbau  und  im  größten  Teil
des  Wortschatzes  ist  das  Bulgarische  ein  Zweig  des  slawischen  Sprachstamms,
Das  bedeutet  ein  weiteres  Moment  in  den  Beziehungen  zu  Rußland:  schon
äußerlich,  weil  die  bulgarische  Sprache  mit  denselben  Schriftzeichen  wie  die
russische  geschrieben  wird  und  darum  von  vornherein  dem  Westeuropäer
besondere  Schwierigkeiten  entgegenstellt,  aber  auch  geistig.  Vom  Zusammenbruche
  des  zweiten  bulgarischen  Reiches  am  Ende  des  15.  Jahrhunderts
an  lebte  das  bulgarische  Volk  in  Dunkelheit  und  Knechtschaft.  Mühsam  erhalten
  sich  gerade  durch  die  Geistlichkeit  seine  geschichtlichen  Erinnerungen,
seine  Volkslieder,  seine  Heldengesänge.  In  der  Mitte  des  18.  Jahrhunderts
beginnt  eine  Bewegung,  die  alles  dies  wieder  beleben  möchte  und  die  mit
der  Neubelebung  des  Altertums,  der  Heldensagen,  der  Geschichte  zugleich
auch  politisch  die  Befreiung  Bulgariens  von  dem  türkischen  Joche  und  die
Erhebung  zu  einem  neuen  selbständigen  Staate  proklamiert.  Danach  haben
die  Bulgaren  gehandelt  und  gestrebt  wie  die  anderen  Völker  der  Balkanhalbinsel
  auch.  Und  zwar  sind  sie  die  letzten,  die  diesen  Weg  beschritten
haben.  Erst  kommen  die  Serben,  dann  die  Griechen,  dann  die  Rumänen
und  zuletzt,  seit  Mitte  der  20er  Jahre  des  10.  Jahrhunderts,  auch  die  Bulgaren.
In  dem  großen  Kampfe  der  orientalischen  Frage,  der  1875  einsetzt  und  der  mit
dem  Kongreß  von  Berlin  1878    (s.  Artikel  III A)  vorläufig  beendet  wurde,  entstand
  zum  ersten  Male  wieder  ein  halb  selbständiges  Bulgarien.  Rußland  hatte
es  viel  größer  gewollt;  ein  Großbulgarien,  das  von  der  europäischen  Türkei so
gut  wie  nichts  übrig  gelassen  hätte,  das  war  das  Staatswesen,  das  Graf  Ignatiew
  dem  Sultan  im  Frieden  von  San  Stefano  abpreßte.  Es  ist  bekannt,  daß
unter  der  Vermittlung  des  Fürsten  Bismarck  auf  dem  Berliner  Kongreß
zwischen  England  und  Rußland  dieses  Großbulgarien  sehr  beschnitten  wurde,
indem  sein  südlicher  Teil  zwischen  Balkan  und  Rhodope,  das  sogenannte  Ostrumelien,
  bei  der  Türkei  blieb,  und  nur  das  eigentliche  Donaubulgarien  der
Keim  des  selbständigen  neuen  Staatswesens  wurde.  Die  Enttäuschung
darüber  war  in  Rußland  ebenso  groß  wie  in  Bulgarien  selbst,  und  es  ist
sehr  begreiflich,  daß  die  Beziehungen  zwischen  Bulgarien  und  Rußland
daraufhin  enger  und  enger  wurden.  Sie  ergaben  sich  durch  die  Sprache,
sie  ergaben  sich  durch  die  Förderung  des  geistigen  Lebens,  die  aus  Rußland
  kommen  konnte  und  dort  durch  die  panslawistischen  Kreise  mit  Absicht  gefördert
  wurde.  Seit  den  60er  Jahren  nahmen  russische  Organisationen,
die  dafür  begründet  waren,  bulgarische  Schüler,  Studenten,  Zöglinge  der
Offiziersschulen  als  Stipendiaten  auf  und  förderten  sie  auf  alle  Weise.
Natürlich  nahmen  diese  jungen  Bulgaren  mit  dem  Aufenthalt  in  russischen
Schulen  auch  sehr  viel  vom  russischen  Geist  an.  Nun  versuchte  Rußland
in  seinem  Interesse  ein  so  großes  Bulgarien  zu  schaffen,  das  beinahe
  den  größten  Teil  des  ersten  bulgarischen  Reiches  unter  dem  Zaren
Simeon  wieder  herstellte.  Aber  auch  das  war  Grund  zur  Dankbarkeit  für
Bulgarien.  Rußland  hat  das  selbständige  Bulgarien  von  heute  in  seinem
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        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                    47

Anfange  geschaffen,  und  als  es  in  jener  Verkleinerung,  die  ihm  der  Kongreß
gegeben  hatte,  da  war,  schulte  Rußland  ihm  vor  allem  das  Offizierkorps.
Die  bulgarische  Armee  erwuchs  in  der  Hauptsache  auf  russischen  Grundlagen.
  In  jeder  Beziehung  und  von  Rußland  allein  konnte,  so  schien  es
in  den  ersten  80  er  Jahren,  die  Zukunft  kommen,  die  man  in  Bulgarien
in  der  Wiederherstellung  eines  selbständigen  bulgarischen  Staats  sah,  und
zwar  eines  bulgarischen  Staats,  der  natürlich  Ostrumelien  und  von  Mazedonien
  alles  umfaßte,  was  bulgarisch  war.

So  muß  man  mit  der  gebotenen  geschichtlichen  Ehrlichkeit  die  Grundlage
  herausarbeiten,  um  die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und
Bulgarien  richtig  beurteilen  zu  können.  Es  ist  hier  anders  als  mit  unseren
Beziehungen  zur  habsburgischen  Monarchie.  Die  Entwicklung  Bulgariens
hat  sich  bis  in  die  letzten  Jahrzehnte  des  19.  Jahrhunderts  hinein  vollzogen,
ohne  daß  Deutschland  ihm  wesentlich  Interesse  zollte,  und  weder  geistige  noch
politische  Beziehungen  erheblicherer  Art  waren  vorhanden.

II.  Die  Entwicklung  Bulgariens  seit  dem  Berliner  Kongreß  (1828).

a)  Die  Abkehr  von  Rußland  unter  Alexander  von  Battenberg
und  Stambulow.

1.  Ist  nun  deshalb  die  in  dem  Septembervertrag  1915  geschaffene  Bündnisbeziehung
  durch  den  Zufall  gegeben,  durch  den  momentanen  Vorteil  etwa
des  Weltkrieges  veranlaßt ?  Das  ist  auf  der  anderen  Seite  gleichfalls  nicht
richtig.  Das  wesentliche  in  der  Geschichte  Bulgariens  zwischen  dem  Berliner
Kongreß  und  dem  September  1915  ist  doch  dieses,  daß,  wie  es  mit  Recht
jetzt  im  Weltkrieg  ausgedrückt  worden  ist,  Rußland  selbst  das  Werk
Alexanders  II.,  das  in  der  Befreiung  Bulgariens  von  der  Türkei  bestand,
zerstört  hat.  Auch  damals  hat  Rußland  die  Bulgaren  nicht  um  ihrer  selbst
willen  befreien  wollen  oder  weil  es  sich  um  Brüder  slawischer  Nationalität,
Sprache  und  griechischer  Religion  handelte,  sondern  die  russische  Politik
wollte  sich  in  diesem  Bulgarien  einen  Vasallenstaat  schaffen,  mit  dem  sie
immer  stärker  und  stärker  auf  die  Türkei  drücken  konnte,  bis  ihr  Konstantinopel
wie  eine  reife  Frucht  in  den  Schoß  gefallen  wäre.  Vergegenwärtigen  wir
uns  die  politischen  Verhältnisse  der  80er  und  90er  Jahre,  so  müssen  wir
heute  sagen,  daß  nach  menschlichem  Ermessen  Rußland  dieses  Ziel  erreicht
hätte,  wenn  es  verstanden  hätte,  diese  Politik  ruhig,  schonend,  vorbedacht
und  ohne  Gewaltsamkeit  durchzuführen,  so  wie  es  seine  Politik  in  Ostasien
durchgeführt  hat.  Das  hat  es  nicht  getan.  Es  hat  sich,  als  die  Befreiung
Bulgariens  durchgesetzt  war,  dort  als  der  Herr  gefühlt  und  benommen.
Alexander  III.  ging  mit  dem  Beispiel  voran  und  sah  in  dem  bulgarischen
Fürsten  einen  ihm  schlechterdings  untertänigen  Vasallen.  Die  russischen
Offiziere,  die  er  nach  Sofia  zur  Ausbildung  einer  bulgarischen  Armee  sandte,
handelten  ebenso.  Schon  damit  trieb  man  im  bulgarischen  Volke  die  entgegengesetzten
  Empfindungen  hervor.  Aber  die  russische  Politik  verstand  es  auch
nicht,  die  sachlich  berechtigten  Wünsche  des  bulgarischen  Volkes  zu  erfüllen.
Sie  mußten  auf  die  Vereinigung  mit  Ostrumelien  gehen,  sie  mußten  noch  mehr
        <pb n="57" />
        48  Dr.  Otto  Hoetzsch

nach  jenem  südlich  davon  gelegenen  Mazedonien,  das  zum  größten  Teil  von
Bulgaren  bewohnt  ist,  gehen,  und  sie  mußten  nach  einem  Hafen  gehen,  der
wirklich  erst  ein  Großbulgarien  abschließen  konnte.  Das  erste  war  das  leichteste
und  wurde  im  Jahre  1886  von  dem  Fürsten  Alexander  von  Battenberg,
den  die  Bulgaren  unter  Zustimmung  Rußlands  sich  gewählt  hatten,  ja  auch
bewirkt.  Er  vereinigte  Ostrumelien  mit  seinem  Mittelpunkte  PHilippopel
mit  Donaubulgarien.  Wir  erinnern  uns,  wie  Alexander  von  Battenberg
damals  über  dieser  an  sich  berechtigten,  aber  ganz  unzureichend  diplomatisch
vorbereiteten  Unternehmung  stürzte.  Eine  Offizierverschwörung  nahm  ihn
gefangen  und  zwang  ihn  zur  Abdankung.  Als  er  zurückkehrte,  stellte  er
dem  russischen  Zaren  die  Entscheidung  anheim,  wie  er  sich  verhalten  sollte,
und  erhielt  von  diesem  eine  so  barsche  Ablehnung,  daß  dem  ritterlichen,
wenn  auch  nicht  sehr  klugen  und  weitblickenden  Fürsten  gar  nichts  anderes
übrig  blieb,  als  abzudanken.  Er  hat  sich  um  sein  neues  Vaterland,  das  ihn,
den  Prinzen  einer  hessischen  Seitenlinie,  gerufen  hatte,  sehr  verdient  gemacht,
  aber  er  konnte  ihm  noch  nicht  die  Stellung  verschaffen,  von  der  es
zum  selbständigen  Großstaat  aufsteigen  konnte.

1.  Die  Regentschaft,  die  danach  eintrat  und  in  der  der  bedeutendste  Staatsmann
  der  Bulgaren,  Stambulow,  das  Heft  in  eiserner  Hand  hielt,  sah  schon,
daß  bei  aller  Verpflichtung  gegen  Rußland  die  Zukunftsentwicklung  Bulgariens
von  Rußland  sehr  wenig  zu  erwarten  haben  würde.  Denn  schließlich  merkte
man  in  Rußland,  daß  man  mit  dieser  Befreiung  Geister  der  nationalen
Selbständigkeit  wachgerufen  hatte,  die  man  nicht  dauernd  bändigen  konnte.
Man  fühlte,  daß  es  vielleicht  bequemer  war,  eine  schwache  Türkei  zu  haben
und  gegen  sie  anzugehen,  als  solche  nominelle  Vasallenstaaten,  die  kräftig
ihre  Glieder  regten  und  bei  aller  geistigen  und  kirchlichen  Zusammengehörigkeit
  mit  Rußland  ebenso  kräftig  auch  gegen  dieses  auftraten.  Richtig  eingesehen
hat  das  die  russische  Politik  aber  nicht.  Immer  und  immer  wieder  suchte
sie  mit  Hilfe  des  Panslawismus  und  der  russischen  Vormundschaft  diese
Balkanstaaten  zu  von  sich  abhängigen  Vasallen  zu  erziehen  und  sich  so  ein
Einflußgebiet  über  die  ganze  Halbinsel  hin  zu  schaffen.  Erst  der  Weltkrieg
hat  endgültig  mit  dieser  russischen  Sdee  aufgeräumt.  Sie  ist  durch  die  Waffen
der  Zentralmächte  zerschlagen  worden,  und  während  die  Serben  den  bitteren
Becher  dieser  Verbindung  bis  zur  Neige  haben  kosten  müssen  und  die  Selbständigkeit
  ihres  Staates  darüber  einbüßten,  ist  die  bulgarische  Entwicklung
seit  1887  immer  stärker  und  sicherer  von  Rußland  abgewichen,  bis  sie  schließlich
  in  der  entschlossenen,  bewußten  und  offenen  Gegnerschaft  an  der  Seite
der  Zentralmächte  und  der  Türkei  ausging.

b)  Die  Selbständigmachung  Bulgariens  unter  Ferdinand  von
Koburg.

1.  Dieser  Weg  ist  in  der  Hauptsache  dem  Fürsten  verdankt  worden,  den
die  Bulgaren  sich  nach  dem  Sturze  des  Battenbergers  wählten.  Man  gewann
im  Jahre  1887  einen  Prinzen  aus  dem  Hause  Koburg-Cohary,  Ferdinand
mit  Namen,  einen  römischen  Katholiken,  der  auch  römisch-katholisch  geblieben
  ist,  und  sich  durch  seine  Familienbeziehungen  in  erster  Linie  für
        <pb n="58" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                 49

diesen  schwierigen  Posten  empfahl.  Wie  viel  törichte  Witze  sind  im  Verlaufe
der  Jahrzehnte,  in  denen  Ferdinand  von  Koburg  bulgarischer  Herrscher
gewesen  ist,  über  ihn  gemacht  worden!  Wie  viele  deutsche  Witzblätter  haben
es  mit  der  Unfähigkeit,  die  unsere  Witzblattpresse  auszeichnet,  die  schädliche
Wirkung  ihrer  sogenannten  Witze  im  Auslande  zu  erkennen,  für  geistvoll
gehalten,  die  Koburger  Nase  dieses  Fürsten  bis  zur  Langeweile  zu  verspotten!
  Daß  er  mit  größter  diplomatischer  Klugheit  auf  einem  unendlich
schwierigen,  schwankenden  Terrain  sich  behauptete  und  Schritt  für  Schritt
sich  verstärkte,  haben  nur  sehr  wenige  gewußt.  Im  vollsten  Gegensatze  zu
Rußland  hatte  er  die  Krone  übernommen  als  Fürst  über  Bulgarien
und  Ostrumelien,  der  von  der  Türkei  noch  abhängig  blieb.  Das  Ziel  dessen,
was  er  tun  wollte,  hat  er  gleich  im  Anfang  klar  erkannt:  die  völlige  Unabhängigkeit
  von  der  Türkei  und  die  nationale  Vereinigung  des  bulgarischen
Mazedoniens  mit  seinem  Staate.  Schritt  für  Schritt  ist  er  diesem  Ziele
nahegekommen.  Er  hat  es  vermocht,  den  russischen  Zaren  Nikolaus  II.
sich  freundlicher  zu  stimmen,  er  ließ  den  Thronfolger,  den  Prinzen  Cyrill,
griechisch-katholisch  werden,  er  sah  im  Jahre  1902  den  Großfürsten  Nikolai
Nikolajewitsch  in  Sofia  und  war  damals  an  dem  Abschluß  seiner  Bemühungen
angelangt,  daß  Rußland  nicht  mehr  ein  erbitterter  Feind  seiner  Bestrebungen
war.  Durch  Demütigungen  und  Listen  hindurch  führte  er  seine  Politik.
Sie  vermochte  es,  seinem  Lande  jahrzehntelang  den  Frieden  zu  erhalten,
in  all  den  Spannungen  der  orientalischen  Frage,  in  all  den  Schwierigkeiten
des  mazedonischen  Problems,  das  Europa  unausgesetzt  in  Atem  hielt.  Er
ordnete  die  Finanzen,  er  organisierte  das  Heer  weiter,  er  entwickelte  die
Anstalten  der  Bildung,  und  der  Staat  wurde  zwischen  1887  und  1908  selbständiger,
  geordneter,  reicher,  europäischer.

2.  Nun  stellte  die  große  Verwicklung,  die  1908  einsetzte  und  1914  im
Weltkriege  ausmündete,  Bulgarien  vor  die  allerschärfste  Probe.  Es  hat  sie  bestanden,
  freilich  mit  schweren  Wunden  und  zum  Teil  mit  großen  Enttäuschungen.
  Mit  kühnem  Griffe  benutzte  Ferdinand  die  Verwicklung,  die  durch
die  Annexion  von  Bosnien  entstand,  um  sich  1908  kurzerhand  zum  Zaren
zu  erklären.  Das  bedeutete,  wenn  man  diesen  Schritt  mit  geschichtlichem  Sinne
betrachtet,  die  vollständige  staatsrechtliche  Selbständigkeit  von  der
Türkei  und  das  ausgesprochene  Programm,  die  Politik  des  Zaren  Simeon
aus  dem  bulgarischen  Altertum  wieder  neu  zu  beleben.  Es  war  nur  ein
erster  Schritt,  den  rückgängig  zu  machen  die  Türkei  schon  nicht  mehr  in  der
Lage  war.  Es  kam  der  italienische  Krieg  gegen  die  Türkei,  und  damit  wurde
den  Balkanfürsten  ein  Gedanke  sehr  rasch  nahegebracht,  der  eigentlich  in
der  Luft  lag,  wenn  man  diese  Balkanfragen  betrachtete.  Sie  sagten  sich,
daß  die  Gefahr  einer  Intervention  Europas,  einer  Verfügung  Europas
über  Teile  der  Balkanhalbinsel,  der  vielleicht  absterbenden  Türkei  nur  vermieden
  werden  könnte,  wenn  man  sich  selbst  untereinander  einigte,  von
dem  Standpunkte  aus,  daß  die  Stunden  der  Türkei  gezählt  schienen,  und
daß  es  darauf  ankäme,  früher  mit  der  Verteilung  der  Beute  fertig  zu  sein,
ehe  die  europäischen  Großstaaten  sich  einmischen  konnten.  So  ist  im  Februar
1912,  am  Tage  der  Mündigkeitserklärung  des  bulgarischen  Kronprinzen,

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                       4
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        50  Dr.  Otto  Hoetzsch

der  Balkanbund  geschlossen  worden,  der  unter  sich  bereits  die  Europäische
Türkei  für  den  Fall,  daß  es  zum  Kriege  käme,  verteilte.  Die  Verträge
und  die  Karten  dieser  Verteilung,  die  sich  in  erster  Linie  um  Mazedonien
drehten,  sind  bekannt,  besonders  durch  die  Werke  und  Artikel  des  Führers
der  russischen  Kadetten,  des  Dumaabgeordneten  Miljukow.

3.  Das  weitere  braucht  hier  nicht  erzählt  zu  werden:  wie  dieser  Balkanbund
  in  den  Krieg  gegen  die  Türkei  eintrat,  wie  in  ihm  vor  allem  die
Bulgaren,  demnächst  die  Griechen  große  Erfolge  erzielten,  wie  die  drei
Verbündeten,  Bulgarien,  Serbien  und  Griechenland,  über  die  Verteilung
der  Beute  uneins  wurden,  und  wie  dann  das  Eintreten  des  am  Kriege
nicht  beteiligten  Rumänien  den  Frieden  von  Bukarest  am  10.  August  1913
erzwang.  Rumänien  war  ja  nicht  bei  dem  Balkanbunde  und  seiner  Verteilung
  der  Türkei  beteiligt  gewesen,  sondern  es  wartete  den  Moment  ab,
in  dem  es  eingreifen  konnte,  um  ohne  eigene  Opfer  für  sich  etwas  zu  erreichen.
Die  Politik  des  Zaren  Ferdinand  hat  damals  einen  vollständigen  Zusammenbruch
  erlitten.  Schuld  daran  war  das  Vertrauen,  das  von  seinem  Ministerpräsidenten
  Danew  genährt  wurde,  daß  Rußland  Bulgarien  nicht  verlassen
würde.  Sonst  wäre  es  ganz  unbegreiflich  gewesen,  wenn  ein  durch
den  bisherigen  Krieg  schon  erschöpfter  Staat  es  auf  diese  Lage  ankommen
lassen  konnte,  in  der  Front  die  Serben  und  Griechen  und  im  Rücken  die
Rumänen  und  Türken  zu  haben.  Tatsächlich  wurde  die  Lage  so,  und  es
ist  auch  heute  nicht  zu  verstehen,  wie  Danew  allen  Ernstes  daran  denken
konnte,  Rußland  werde  Bulgarien  stützen,  da  Rußland  schon  längst  auf
der  Balkanhalbinsel  seine  Karte  auf  Serbien  gesetzt  hatte,  weil  es  von  dort
aus  Österreich-Ungarn  viel  leichter  bedrohen  konnte  und  weil  die  Serben
ihm  bessere  Vasallen  zu  sein  schienen  als  die  Bulgaren.  So  war  es  der
russischen  Politik  gar  nicht  zweifelhaft,  daß  sie  die  Bulgaren  fallen  lassen
wollte,  um  so  mehr  als  sie  im  anderen  Falle  auch  das  unmittelbar  vor  der
russischen  Grenze  liegende  Rumänien  zum  Gegner  gehabt  hätte.  In  Bulgarien
  hat  das  natürlich  auf  das  tiefste  gewirkt  und  die  Sympathie  für  Rußland,
  die  sogenannte  russophile  Stimmung,  auf  das  stärkste  heruntergedrückt.
  Aber  was  war  zu  tun?  Der  Friede  von  Bukarest  beraubte  Bulgarien
  eines  großen  Teils  der  Beute,  wenn  er  ihm  auch  eine  Erweiterung
des  Gebiets  nach  Süden  und  dazu  den  Hafen  von  Dedeagatsch  brachte.

c)  Bulgarien  im  Weltkrieg.

1.  Aus  tausend  Wunden  blutend  und  schwer  geschädigt  in  seiner  Volkskraft,
  enttäuscht  über  die  geringen  Erfolge,  so  stand  Bulgarien  da,  als  der
Weltkrieg  ausbrach.  Es  war  gar  nicht  in  der  Lage,  sofort  in  ihn  einzutreten.
Was  es  in  einer  solchen  Verwicklung  anstreben  mußte,  war  ihm  klar:  die
Rückgewinnung  der  ihm  im  Bukarester  Frieden  entrissenen  bulgarischen
Teile  Mazedoniens.  Damit  stand  es  auf  der  Serbien  entgegengesetzten
Seite.  Andererseits  hatte  es  auch  Wünsche  an  die  Türkei,  und  ferner  hatte
es  im  Frieden  von  Bukarest  ein  Stück  südlich  der  Donau,  die  sogenannte
bulgarische  Dobrudscha,  abtreten  müssen.  Monatelang  kämpften  die  politischen
  Richtungen  in  Sofia  um  die  Entscheidung.  Die  einen,  in  der  Haupt-
        <pb n="60" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                     51

sache  die  Liberalen  unter  Führung  des  Ministerpräsidenten  Radoslawow,
glaubten,  daß  nur  der  Anschluß  an  die  Zentralmächte  die  Verwirklichung
dieser  bulgarischen  Hoffnungen  bringen  könnte;  die  anderen  erwarteten  dies
von  der  Entente.  Projekte  auf  Projekte  wurden  von  den  Gesandten  der
Entente  in  Sofia  vorgelegt,  aber  sie  führten  keine  Entscheidung  für  die
Entente  herbei,  weil  diese  nichts  anderes  tat,  als  Gebietsteile  zu  verschenken,
die  ihr  weder  gehörten,  noch  die  sie  erobert  hatte.  Und  je  mehr  die  Kriegsereignisse
  voranschritten,  besonders  im  Osten,  um  so  deutlicher  wurde  dem
Zaren  und  seinen  Beratern,  daß  den  Zentralmächten  die  Zukunft  gehöre.
Bulgarien  sah,  wie  die  russischen  Streitkräfte  von  den  Waffen  der  Zentralmächte
  geschlagen  wurden  und  andererseits,  wie  tapfer  sich  die  Türkei  im
Kampfe  gegen  die  englisch-französischen  Angriffe  auf  die  Meerengen  hielt.
So  entstand  zuletzt  eine  Zwangslage,  je  deutlicher  wurde,  daß  die  Zentralmächte
  in  absehbarer  Zeit  die  Aufgabe  angreifen  würden,  den  Durchgang  nach
der  Türkei  zu  erzwingen,  d.  h.  Serbien  zu  Boden  zu  werfen  und  den  Donaulauf
  für  eine  Verbindung  zwischen  ihnen  und  der  Türkei  frei  zu  machen.

Nun  griff  die  deutsche  Diplomatie  ein,  sehr  wesentlich  unterstützt
durch  verwandtschaftliche  Beziehungen  deutscher  Fürsten,  vor  allem
des  Herzogs  Johann  Albrecht  von  Mecklenburg  mit  dem  Zaren.
Zuerst  kam  es  darauf  an,  die  möglichen  Rachegelüste  der  Türkei  zu
beseitigen  und  die  bulgarischen  Wünsche  nach  dieser  Richtung  hin  zu  befriedigen.
  Das  gelang.  Die  Türkei  trat  einen  kleinen  Teil  Landes  ab,  der
für  Bulgarien  wichtig  war,  weil  er  den  ganzen  Lauf  der  Maritza  bulgarisch
machte  und  dafür  einen  neuen,  freilich  recht  bescheidenen  Zugang  zum
Meere  gab.  Und  danach  wurde  das  Gefühl,  daß  Bulgarien  und  die  Türkei
gemeinsame  Interessen  gegen  die  Russen  hätten,  sehr  rasch  stärker,  als  die
jahrhundertealten  Gegensätze,  die  zwischen  den  beiden  Völkern  bestanden,
von  denen  ja  das  eine  das  andere  auf  das  schwerste  unterdrückt  hatte.  Unmittelbar
  an  den  bulgarisch-türkischen  Vertrag  schloß  sich  die  Abmachung
Bulgariens  mit  den  Zentralmächten  vom  6.  September  1915.

2.  Damit  waren  die  Würfel  gefallen,  und  zwar,  wie  wir  heute  sagen
dürfen,  endgültig.  Trotz  aller  noch  vorhandenen  geistigen,  sprachlichen,  kirchlichen
  Beziehungen  zu  Rußland  sind  die  Bande  vollständig  zerschnitten,  die
Bulgarien  mit  Rußland  verbinden,  einfach  weil  ihm  von  dieser  Seite  eine  Zukunft
  gar  nicht  mehr  kommen  kann.  Beide  sind  Todfeinde  geworden,  wie
man  sich  unschwer  überzeugen  kann,  wenn  man  einen  Blick  in  die  russische
Presse  und  ihre  wütenden  Angriffe  gegen  den  „Koburger“  liest.  Bulgarien
brauchte  sich  nur  vorzustellen,  was  aus  ihm  würde,  wenn  die  Entente  siegte,
wenn  die  Türkei  zusammenbräche;  dann  würden  sich  Rumänien  und  das
neu  erstehende  Serbien  in  das  ganze  Gebiet  teilen,  und  mit  aller  bulgarischen
Selbständigkeit  wäre  es  aus.  So  ist  Bulgarien  auf  Gedeih  und  Verderben
mit  den  Zentralmächten  verknüpft,  und  damit  eine  feste  und  dauernde
Grundlage  dieser  Bündnisbeziehungen  geschaffen.

Jetzt  aber  tritt  das  nun  in  volle  Kraft,  was  wir  zu  Anfang  dieses  Abschnitts
  sagten:  die  zentrale  Lage  Bulgariens  und  noch  mehr  eines  sich
vergrößernden  Bulgariens  auf  der  Balkanhalbinsel  und  damit  zu  uns.  Ver-4*
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        52  Dr.  Otto  Hoetzsch

größern  wird  sich  Bulgarien  durch  das  bisher  serbische  Mazedonien  und  den
Teil  Altserbiens  bis  zur  Morawa  und  ihrer  Mündung.  Es  wächst  damit
von  112  000  auf  mindestens  140—150  000  qkm  und  von  4,7  Millionen  auf
über  6  Millionen  Einwohner.  Ob  die  Lösung  der  albanischen  Frage  oder
die  künftige  Stellung  Griechenlands  noch  weitere  Veränderungen  bringen,
ist  heute  noch  nicht  zu  sagen;  nur  so  viel,  daß  die  Frage  eines  Hafens  im
Verhältnis  zu  dem  so  sehr  gewachsenen  Umfang  für  Bulgarien  gelöst  werden
muß.  Damit  sind  zunächst  einmal  die  nationalen  Fragen  der  Balkanhalbinsel
  endlich  bereinigt,  die  lange  Jahrzehnte  ein  glimmender  Feuerherd
voller  Gefahren  für  Europa  waren.  Damit  wird  ferner  ein  Staat  geschaffen,
der  groß  genug  ist,  um  sich  auf  der  Balkanhalbinsel  führend  zu  behaupten,
aber  nicht  so  groß,  daß  er  den  anderen,  Rumänien  und  Griechenland,  gefährlich
  werden  könnte.  Und  mit  diesen  Voraussetzungen  dauernder  politischer
Ordnung  wird  die  Verbindung  zwischen  Bulgarien  und  den  Zentralmächten
  so  sehr  bedeutungsvoll.

III.  Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  Bulgarien  und
Deutschland.
a)  Die  geographische  Grundlage.

Unsere  Beziehungen  zu  ihm  ruhen  zunächst  darin,  daß  mit  dem  Zutritt
Bulgariens  die  deutsche  und  die  österreichisch-ungarische  Richtung  der  orientalischen
  Politik  in  ein  einheitliches  Bett  auf  die  Türkei  hin  zusammenströmen.
Dieses  Bett  ist  aber,  wenn  wir  vom  Bilde  in  die  Wirklichkeit  übertreten,
nichts  anderes  als  der  Lauf  der  Donau.  Dieser  gewaltige  Strom  war  in  den
letzten  Jahrzehnten  recht  zurückgetreten.  Die  Entwicklung  der  Schifffahrt
  auf  ihm  hat  an  der  großen  Entwicklung  der  deutschen  Binnenschiffahrt
nicht  teilgenommen,  sondern  ist  dahinter  zurückgeblieben,  und  die  vielen
Schwierigkeiten  in  seinem  Bett  und  an  seinen  Ufern  haben  es  verhindert,
daß  die  Zufuhr  aus  dem  Orient  nach  Österreich  und  Deutschland  auf  der
Donau  entsprechend  rasch  und  umfassend  vor  sich  ging.  Hat  doch  der  deutschtürkische
  Handel  deshalb  statt  des  kürzeren  Donauweges  den  viel  längeren
durch  das  Mittelmeer  vorziehen  müssen.  Nehmen  wir  als  die  beiden  denkbaren
  Endpunkte  im  Westen  Köln  und  im  Osten  Giurgewo  und  Rustschuk,
so  beträgt  die  Entfernung  zur  See  7000  und  auf  der  Donau  2500  km.  Und
trotzdem  ging  der  Handel  Deutschlands  mit  der  Türkei  durch  das  Mittelmeer
und  den  Ozean.  Damit  ist  schon  in  einem  Wort  alles  gesagt,  was  über  die
wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  den  Zentralmächten  und  Bulgarien
  noch  anzufügen  ist.

b)  Der  deutsch-bulgarische  Handel.

Der  Handel  Bulgariens  betrug  im  letzten  Friedensjahr  mit  Deutschland
in  der  Einfuhr  aus  Deutschland  50  Millionen,  in  der  Ausfuhr  dahin  8,8  Millionen
  Mark,  mit  Österreich-Ungarn  (1912)  in  der  Einfuhr  daher  47,  in  der
Ausfuhr  dahin  15  Millionen  Kronen.  Verglichen  mit  dem  Gesamtbetrage

des  deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Handels  ist  das  nicht  viel,  und
wir  wollen  uns  auch  hüten,  die  Aussichten  dieser  Handelsbeziehungen  zu
        <pb n="62" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                     53

überschätzen.  Auch  mit  seiner  Vergrößerung  bleibt  Bulgarien  für  unsere
weltwirtschaftliche  Zukunft  ein  kleines  Land  und  ein  kleiner  Wirtschaftsmarkt.
  Aber  ohne  diese  Überschätzung  werden  wir  den  Wert  dieser  Beziehungen
  auch  nicht  unterschätzen,  die  sehr  entwicklungsfähig  sind.  Entwicklungsfähig
  sowohl  in  bezug  auf  Bulgarien  selbst,  das  erst  am  Anfange
seiner  Entwicklung  steht,  das  uns  agrarische  Produkte  liefern  und  dafür  von
uns  industrielle  nehmen  kann,  das  mit  Hilfe  deutscher  Kaufleute,  Techniker,
Industrieller  sich  in  die  Höhe  arbeiten  will,  wozu  die  Kräfte  eines  nüchternen
und  zuverlässigen  Volkes  als  günstige  Voraussetzungen  vorhanden  sind.
Entwicklungsfähig  weiterhin  aber  in  bezug  auf  die  ganze  Frage  der  Donau.
Vielen  in  Deutschland  erschienen  bisher  die  Bemühungen,  namentlich  in  Bayern,
um  die  Donauschiffahrt,  um  die  Verbindung  der  Donau  mit  dem  Main  und
dem  Rhein  geradezu  als  eine  Marotte.  Jetzt  rückt  das  in  ein  anderes  Licht.
Alle  Fragen,  die  den  Donaulauf  berühren,  die  beiden  Donaukommissionen,
die  Schiffahrtsabgaben,  die  Bauten  am  Eisernen  Tor,  die  Tarifsätze,  die
Verbindung  der  Donau  mit  der  Elbe,  der  Oder,  dem  Main,  dem  Rhein,
die  Frage  der  Donauhäfen:  alles  das  kommt  ja  von  selbst  schon  in  Fluß,
weil  vieles  davon  Gegenstand  des  Völkerrechts  war  und  damit  wie  dieses
selbst  heute  völlig  zertrümmert  am  Boden  liegt.  Das  muß  neu  aufgebaut
werden  im  Sinne  engster  Beziehungen  zwischen  Bulgarien  und  den  Zentralmächten,
  damit  so  ein  größerer,  freierer  Verkehrszug  geschaffen  und  gesichert
  bleibe.  Wer  daher  diese  Dinge  studiert,  muß  auch  vor  allem  die  Donaufrage
  studieren.

c)  Aufgaben  der  Zukunft.

Aber  zuletzt:  entwicklungsfähig  sind  alle  diese  Beziehungen  ohne  Zweifel
sehr  stark,  wenn  wir  es  auch  hier  ablehnen,  in  Zahlen  zu  schwelgen  und
Zukunftsbilder  zu  malen  von  dem,  was  dort  gefunden,  ausgebaut  und  erschlossen
  werden  kann.  Sie  sind  es  aber  nur  unter  einer  durchschlagenden
Bedingung.  Wir  haben  in  Deutschland  unsere  Beziehungen  zur  Türkei
jahrzehntelang  ins  Auge  gefaßt,  ohne  zu  überlegen,  daß  zwischen  uns  und
der  Türkei  die  Balkanstaaten  liegen.  Diese  geographische  Naivität  muß
aufhören.  Auch  hier  wie  überall  dürfen  wir  politische  und  politisch-geschichtliche
  und  volkswirtschaftliche  Studien  nur  treiben  mit  dem  Blick  auf  die  Karte.
Diese  lehrt  uns  aber,  daß  alle  Zukunftsgedanken,  die  wir  an  unsere  Beziehungen
  zu  Bulgarien  knüpfen,  nur  einen  Sinn  haben,  wenn  zugleich
auch  die  anderen  Teile  des  Nordens  der  Balkanhalbinsel  in  diesen  Konzern
hereintreten.  Wir  wissen  noch  nicht,  was  aus  Serbien,  Montenegro  und
aus  Albanien  wird,  aber  ihre  Zustände  dürfen  nur  so  geregelt  werden,
daß  diese  Länder  sich  gleichfalls  dahin  orientieren,  wohin  sie  geographisch
gehören,  nämlich  nach  der  Donau  und  dem  Wirtschaftsreich  der  Zentralmächte.
  Und  daß  die  Frage  Rumänien  so  oder  so  auch  dafür  von  größter
Bedeutung  ist  und  bleibt,  liegt  auf  der  Hand.

Der  Mittelpunkt  aber  bleibt  Bulgarien  und  unsere  Beziehungen  zu
ihm.  Wir  halten  es  für  übertrieben,  was  auch  für  die  Beziehung  zur
Türkei  gilt,  daß  man  im  ersten  Übereifer  davon  spricht,  die  Sprache  unserer
        <pb n="63" />
        54  Dr.  Otto  Hoetzsch

Bundesgenossen  etwa  gar  in  unseren  Schulplan  aufzunehmen.  Das  wäre
ein  Unfug.  Weder  die  bulgarische  noch  die  türkische  Sprache  würden
es  rechtfertigen,  daß  demgegenüber  wichtige  Weltsprachen  im  Unterricht
unserer  Schulen  vernachlässigt  würden.  Aber  wer  sich  dann  später  mit
den  Dingen  genauer  beschäftigen  will,  muß  die  Sprache  erlernen,  und  wir
müssen  uns  Einrichtungen  schaffen,  die  uns  eine  solide  Kenntnis  von  der
Geschichte  und  Wesensart  unseres  bulgarischen  Bundesgenossen  übermitteln.
Von  da  aus  und  von  der  festen  Basis  der  politischen  Zusammengehörigkeit,
die  wir  hier  schilderten,  können  wir  getrost  gemeinsam  an  die  Arbeit  für  die
großen  wirtschaftlichen  und  Verkehrs-  und  Kulturprobleme  gehen,  die  aus
diesen  Beziehungen  erwachsen  und  von  uns  gelöst  werden  müssen.

D.  Die  Türkei.

Die  Türkei  hat  heute  einen  Umfang  von  26  000  qkm  (etwas  über  halb
so  groß  wie  die  Provinz  Schlesien)  in  Europa;  der  kleinasiatische  Reichsteil
ist  500  000,  Armenien  und  Kurdistan  186  000,  Syrien  und  Mesopotamien
657  000,  Arabien  441  000  qkm  groß,  so  daß  die  Türkei  heute  im  ganzen
rund  1  704  000  qkm  Umfang  hat,  über  das  Dreifache  des  Deutschen  Reiches.
In  der  Europäischen  Türkei  leben  1,2  Millionen  Osmanen  (Türken)  neben
700  000  Nichtosmanen  (Griechen,  Bulgaren,  Armenier,  Juden  u.  dgl.),  in
der  Asiatischen  7  ½  Millionen  Osmanen  und  10  Millionen  Nichtosmanen,
davon  5  Millionen  Syrer  und  Araber,  1¼  Millionen  Kurden,  1,1  Millionen
Armenier,  1  Million  Griechen,  300  000  Juden,  400  000  Drusen  und  Maroniten.
  Die  Gesamtbevölkerung  von  19,4  Millionen  zerfällt  also  in  8,2  Millionen
  Osmanen  und  10,7  Millionen  Nichtosmanen;  das  Verhältnis  von
Türken  und  Nichttürken  ist  1:  1,235.  Nur  wenn  man  diese  (runden)  Zahlen
vor  Augen  hat,  versteht  man,  was  die  heute  in  der  Türkei  herrschende  Richtung
  mit  der  „Ottomanisierung“  ihres  Reiches  meint  und  fordert;  das  Verhältnis
  der  8,2  Millionen  Türken  und  der  5  Millionen  Araber  ist  die  innere
Zentralfrage  des  Reiches.

Wirtschaftlich  ist  die  gesamte  Türkei  ein  Agrarstaat,  den  namentlich  der
osmanische  Bauer  Anatoliens  trägt,  der  großer  Entwicklung  in  Getreide,
Baumwolle,  Früchten  usw.  fähig  ist,  aber  heute  noch  auf  einer  Stufe  sehr
großer  Extensität  steht.  Das  Land  führt  Rohstoffe  und  Nahrungsmittel  aus
(1910/11  für  1,8  Milliarden  Piaster")  bei  2,1  Milliarden  Gesamtausfuhr),
Fabrikate  (2,5  Milliarden)  und  (!)  Nahrungsmittel  (1,1  Milliarden)  ein,  bei
4  Milliarden  Gesamteinfuhr.  Der  Mangel  an  Zusammenhang  im  Reiche
namentlich  mit  den  Arabern,  die  fortwährenden  Kämpfe  um  die  Existenz  und
der  Charakter  der  Osmanen  haben  bisher  eine  wirtschaftliche  Gesundung
und  eine  industriell-kapitalistische  Entwicklung  so  gut  wie  ausgeschlossen.

Die  Türkei  hat  sich  dem  Ringen  um  die  Existenz,  zu  dem  Deutschland
und  Österreich-Ungarn  im  August  1914  gezwungen  wurden,  bereits  im
September  desselben  Jahres  angeschlossen.  Es  steht  heute  fest,  daß  der
Anstoß  dazu  von  der  glücklichen  Flucht  kam,  die  unsere  beiden  Kreuzer  „Göben“

*)  je  18  Pfennig.
        <pb n="64" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                     55

und  „Breslau“  im  Anfange  des  Weltkrieges  aus  dem  Mittelmeer  in  den
Schutz  der  Meerengen  und  der  Türkei  vollziehen  konnten.  Aber  natürlich
war  der  Leitung  der  Türkei  bereits  vorher  klar,  daß  sie  zu  diesen  Weltenkämpfen
  entschieden  Stellung  würde  nehmen  müssen.  Der  Krieg  war  ja,
wie  er  für  Österreich-Ungarn  an  der  serbischen  Frage  entbrannte,  zwischen
Deutschland  und  Rußland  recht  eigentlich  um  der  Türkei  willen  ausgebrochen.
Seit  1915  Deutschland  den  russischen  Versuchen,  die  armenische  Frage  in
einer  für  Rußland  einseitig  günstigen  Weise  zu  lösen,  den  entschiedensten
Widerstand  entgegengestellt  hatte,  war  im  Grunde  schon  klar,  daß  zwischen
Deutschland  und  Rußland  eine  tiefgreifende  Auseinandersetzung  um  die
Türkei  stattfinden  würde.  So  war  es  vor  allem  für  Enver  Pascha  nicht
zweifelhaft,  daß  die  Türkei  in  den  Krieg  hereingezogen  werden  würde.
Ebensowenig  zweifelhaft  ist  es  ihm  auch  gewesen,  daß  sie  das  nur  im
Anschluß  an  Deutschland  würde  tun  können.  Hier  lagen  die  Dinge
vollständig  klar,  klarer  von  Anfang  an  als  im  Verhältnis  zu  Bulgarien.
Denn  Deutschland  tritt  für  die  Erhaltung  der  Türkei  und  ihre  Kräftigung
ein.  Rußland  und  England  aber  standen  zu  ihr  in  einem  Gegensatze,
der  nichts  weniger  wollte  als  die  Zertrümmerung,  und  zwar  der  gesamten
  Türkei.  Denn  was  blieb  übrig,  wenn  Rußland  Konstantinopel  und
die  Meerengen  für  sich  nähme  und  England  Mesopotamien  und  Arabien,
das  es  für  seine  Pläne  einer  direkten  Verbindung  zwischen  Indien  und
Ägypten  brauchtd  Syrien  etwa,  das  nach  diesem  schönen  Plane  Frankreich
zugefallen  wäre,  und  auf  die  kleinasiatische  Küste  erstreckte  sich  schließlich  auch
der  uferlose  Ehrgeiz  Jtaliens,  das  die  im  Kriege  gegen  die  Türkei  eroberten
Inseln  des  Agäischen  Meeres  immer  noch  nicht  wieder  herausgegeben  hat.
So  faßte  die  Türkei  ihren  Entschluß  und  trat  an  die  Seite  der  Sentralmächte.
  Sie  sperrte  die  Dardanellen  und  unterbrach  damit  die  Derbindung
  zwischen  Rußland  und  seinen  Bundesgenossen  über  das  Mittelmeer.
  Daß  sie  das  tat  und  daß  sie  mit  starker  deutscher  Hilfe  die  Sperrung
der  Dardanellen  auch  gegen  die  englisch-französischen  Angriffe  seit  Februar
1015  halten  konnte,  ist  ihr  großes  Derdienst  in  diesem  Kriege.  Denn  sie
bewirkte  dadurch,  daß  Rußland  sein  Getreide  nicht  mehr  ausführen,  infolgedessen
  nichts  verkaufen  konnte  und  somit  seine  Finanzen  sehr  viel  rascher
in  Unordnung  gerieten,  und  daß  andererseits  die  Dersorgung  Rußlands  mit
Kriegsmaterial  durch  seine  Zundesgenossen  ungebeuer  erschwert  wurde,  wie
das  Bemühen  der  Entente  überhaupt,  die  sogenannte  „einheitliche  Front“
Berzustellen,  den  Ring  um  die  Sentralmächte  ganz  zu  schließen.

I.  Die  Entwicklung  der  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und
der  Türkei.

Durch  diese  Gemeinsamkeit  des  Krieges,  die  auch  in  den  Unternehmungen
  nach  dem  Suezkanal  und  den  Kämpfen  in  Mesopotamien  weitergeführt
  wurde,  wurden  Zeziehungen  zwischen  Deutschland  und  der  Türkei
besiegelt,  die  noch  nicht  ein  Menschenalter  alt  sind.  Denn  wir  legen  heute
keinen  Wert  darauf,  daß  zur  Seit  Friedrichs  des  Großen  ein  Bündnis  Hreußens
mit  der  Türkei  bestand  oder  unter  Friedrich  Wilhelm  II.  gleichfalls  vor-
        <pb n="65" />
        56  Dr.  Otto  Hoetzsch

übergehende  Beziehungen  beider  Staaten  vorhanden  waren.  Das  hat  damals
nicht  viel  bedeutet  und  bedeutet  für  die  Gegenwart  gar  nichts.  Im  19.  Jahrhundert
  stand  Preußen  und  zuletzt  Bismarck  auf  dem  Standpunkte,  daß  es
unmittelbare  Interessen  Deutschlands  an  der  Türkei  nicht  gäbe;  letzterer
war  sogar  bereit,  Konstantinopel  Rußland  zu  überlassen.  Das  hat  sich  sehr
stark  geändert,  und  zwar  auf  drei  verschiedenen  Wegen.

a)  Militärische  Beziehungen.

Die  ersten  wesentlichen  Beziehungen,  die  angeknüpft  wurden,  sind  die
durch  militärische  Erzieher.  In  den  30 er  Jahren  wurde  der  damalige
Hauptmann  Helmut  von  Moltke  als  militärischer  Instrukteur  nach  der
Türkei  entsendet.  Er  war  nicht  der  einzige,  sondern  nur  einer,  allerdings  der  bedeutendste
  von  den  preußischen  Offizieren,  die  von  ihrem  König  zur  Verfügung
gestellt  wurden,  um  die  türkische  Armee  zu  reorganisieren  und  so  zur  inneren
Kräftigung  der  Türkei  beizutragen.  Der  nächste  bedeutende  war  Colmar
Frhr.  v.  d.  Goltz,  der  als  Major  1883  zum  ersten  Male  nach  der  Türkei  ging.
Dessen  Lebenswerk  und  Erfolg  ist  bekannt;  kein  schöneres  Ende  konnte  er
finden  als  den  Tod  mitten  im  Kriege  dieses  Landes,  in  Mesopotamien,
in  Bagdad,  kurz  nach  dem  großen  Erfolge  von  Ktesiphon,  den  er  als  Führer
der  deutsch-türkischen  Armee  gegen  die  Engländer  davongetragen  hatte.
Was  Goltz  militärisch  wollte,  hat  er  selbst  klar  ausgesprochen  und  steht  fest:
die  Bildung  eines  türkischen  Generalstabs  und  Offizierkorps  und  von  da
die  Reorganisation  der  türkischen  Armee,  die  er  selbst  natürlich  nicht  allein
durchführen  konnte.  Der  Zusammenbruch  dieser  Armee  im  ersten  Balkankriege
  hat  ihn  nicht  beirrt;  er  wußte,  daß  dieser  auf  Ursachen  ruhte,  die  aus
der  türkischen  Revolution  stammten  und  mit  seiner  Arbeit  nichts  zu  tun
hattten.  Diese  hat  sich  ja  dann  im  Weltkriege,  auf  Gallipoli,  in  Armenien,
in  Mesopotamien,  vor  dem  Suezkanal  glänzend  bewährt.

b)  Wirtschaftliche  Beziehungen:  die  Bahnbauten  in  der  Türkei.

Zu  dieser  militärischen  Hilfeleistung  trat  —  Fürst  Bismarck  lebte  noch
—  die  wirtschaftliche  Beziehung.  1889  war  die  deutsche  Levantelinie
begründet  worden,  die  einer  unmittelbaren  Verbindung  zwischen  den  deutschen
Häfen  und  der  Türkei  dienen  sollte  und  durch  die  Vereinigung  mit  der
Hamburg-Amerika-Linie  später  einen  gewaltigen  Rückhalt  bekam.  1888  aber
begann  das  große  Werk  der  sogenannten  Bagdadbahn.  Das  wesentliche
dabei  ist  das,  daß  der  Türkei  der  Gedanke  nahegebracht  wurde,  durch  eine
große  Eisenbahnlinie,  die  Konstantinopel  und  Bagdad  verbinden  sollte,
zunächst  alle  die  Vorteile  zu  gewinnen,  die  sich  andere  Länder,  wie  Rußland
oder  die  Vereinigten  Staaten,  durch  den  Bau  der  Eisenbahn  geschaffen
haben.  Der  Hauptzweck  war  für  die  Türkei  zunächst  nicht  der  wirtschaftliche,
nicht  der  Gesichtspunkt,  daß  eine  Bahn  ganz  von  selbst  die  Länder,  die  sie
durchschneidet,  wirtschaftlich  erschließt,  sondern  ihr  erster  Zweck  war  der  militärische.
  Gelang  es,  die  Reichshauptstadt,  die  an  der  Peripherie  des  Reiches
liegt,  durch  eine  Eisenbahn  mit  den  Kernlanden  in  Anatolien  und  Mesopotamien
zu  verbinden,  so  war  es  möglich,  die  Hauptstreitkräfte,  die  in  den  asiatischen
Regimentern,  vor  allem  in  den  anatolischen  Vorderasiens  beruhen,  jeder-
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        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                37

zeit  zur  Verfügung  zu  haben.  Noch  deutlicher  trat  dieser  Gesichtspunkt  in
der  großen  Seitenlinie  hervor,  die  seit  1901  in  der  sogenannten  Hedschasbahn
  von  Damaskus  aus  nach  den  heiligen  Städten  von  Mekka  und  Medina
gebaut  wurde  und  die  mit  der  eigentlichen  anatolischen  Bahn  in  Aleppo
verbunden  ist.  Diese  Bahn,  die  die  türkische  Armee  ihrem  Sultan  Abdul
Hamid  zum  Regierungsjubiläum  schenkte  und  die  ebenfalls  von  einem
Deutschen,  Meißner  Pascha,  gebaut  wurde,  sollte  den  Pilgerverkehr  nach
den  heiligen  Stätten  des  Islams  erleichtern  und  so  den  Mohammedanern
der  ganzen  Welt  die  Macht  und  Größe  des  Sultans,  des  Kalifen,  vor  Augen
führen.  Sie  sollte  aber  noch  mehr  ein  Mittel  militärischer  Beherrschung
gegenüber  Arabien  bieten,  in  dem  die  englischen  Intrigen  die  ewig  unruhigen
Wüstenstämme  und  ihre  Scheichs  fortwährend  für  sich  benutzten.  Ohne
eigenes  Kapital,  war  die  Türkei  aber  nicht  in  der  Lage,  diese  Eisenbahnlinien
  zu  bauen.  Von  den  Staaten,  die  ihr  helfen  konnten,  kam  allein
Deutschland  in  Frage,  das  alle  Mittel  dazu  besaß  und  zugleich  das  einzige
Land  war,  das  von  der  Türkei  selbst  nichts  wollte.

Auf  dieser  Grundlage  wurde  nach  jenen  Anfängen  von  1888  im  Jahre
1899  die  erste  große  Konzession  für  diesen  Bahnbau  zwischen  der  Türkei
und  dem  verstorbenen  Georg  von  Siemens,  als  Vertreter  der  Deutschen
Bank,  abgeschlossen.  Deutschland  übernahm  also  diese  Arbeit  nicht  offiziell,
sondern  eine  Großbank  übernahm  sie  als  ein  Geschäft,  das  natürlich  Gewinn
abwerfen  sollte,  aber  zugleich  auch  politische  Bedeutung  hatte.  Damals
sind  an  diese  Pläne  gleich  sehr  weitgehende  Hoffnungen  geknüpft  worden,
die  dem  Urteil  über  die  Bedeutung  der  Bagdadbahn  unendlich  geschadet
haben.  Geschadet  hat  diese  Agitation  vor  allem  deshalb,  weil  sie  in  Deutschland
  verkehrte  Vorstellungen  von  dem  erweckte,  was  die  Bagdadbahn  überhaupt
  bringen  kann,  und  weil  sie  das  Mißtrauen  der  Türkei  und  die  Gegnerschaft
  Englands  geradezu  mit  Gewalt  wachrief.  Denn  als  diese  Bagdadbahnpläne
  zunächst  nur  in  Anatolien  vorangingen,  wurden  ähnliche  Ideen,  aber  in
ganz  anderem  Zusammenhange,  auch  in  England  laut.  Daß  das  alte  Zweistromland,
  heute  größtenteils  eine  Wüste,  durch  Wiederherstellung  der  Bewässerungsanlagen
  zu  seiner  alten  Blüte,  von  der  das  Alte  Testament  meldet,
wieder  erweckt  werden  kann,  das  wußte  man  auch  in  England.  In  Ägppten
hatte  man  auch  bereits  praktische  Erfahrungen  dafür  gemacht.  Zugleich  entstand
  die  Jdee  etwa  1904,  Indien  und  Ägppten  zur  größeren  Sicherung
für  das  britische  Weltreich  durch  eine  Eisenbahhn  zu  verbinden.  Sieht  man
die  Karte  an,  so  liegt  auf  der  Hand,  daß  diese  Bahn  quer  durch  wesentliche
Teile  der  Asiatischen  Türkei  gehen  muß  und  so  vor  allem  Mesopotamien
und  den  weitaus  größten  Teil  Arabiens  für  England  beansprucht.  Das  war
auch  die  Absicht  und  das  Ziel  der  englischen  Politik  und  darum  wurde  sie
der  Gegner  der  Türkei,  der  auf  ihre  Zerstückelung  ausgeht.  Damit  aber  trat
sie  in  einen  Gegensatz  zu  Deutschland  und  zu  den  deutschen  Bahnbauten
in  der  Türkei,  die  die  englischen  kreuzten  und  durchschnitten.  Dieser  Widerspruch
  zieht  sich  nun  durch  die  ganze  Geschichte  der  Bagdadbahn  hindurch.
1908  wird  die  zweite,  1911  die  dritte  Konzession  von  der  Türkei  an  Deutschland
  erteilt.  Zugleich  aber  mußte  das  deutsche  Interesse  dabei  Schritt  für
        <pb n="67" />
        58  Dr.  Otto  Hoetzsch

Schritt  zurücktreten.  Das  Bagdadbahnunternehmen  war  von  vornherein
gar  nicht  ein  rein  deutsches  Unternehmen,  sondern  französisches  und  Schweizer
Kapital,  französische  und  Schweizer  Ingenieure  und  Beamte  mußten  dabei
beteiligt  werden.  England  aber  hielt  sich  ganz  fern.  Indes  je  wahrscheinlicher
  es  wurde,  daß  dieser  Bahnbau  fertig  werden  würde,  um  so  aufmerksamer
  wurde  England.  Es  machte  immer  mehr  Schwierigkeiten,
es  intrigierte  gegen  Deutschland  und  nützte  jene  unbedachten  Agitationsphrasen
  der  deutschen  Presse  weidlich  bei  der  Türkei  aus.  So  mußte  Deutschland
  schon  1911  auf  das  Schlußstück  zwischen  Bagdad  und  dem  Persischen
Golf  im  wesentlichen  verzichten,  indem  es  vollkommen  internationalisiert
wurde  (2/5  türkisch,  je  1/5  deutsch,  französisch  und  englisch).  Wir  erinnern
uns,  welche  Bedeutung  mit  einem  Male  der  kleine  Ort  Koweit  am  Persischen
Golf  gewann,  als  der  Ausgangspunkt  der  Bahn  nach  diesem  Meeresarm.  Da
stießen  die  englischen  und  die  deutsch-türkischen  Interessen  direkt  aufeinander.
Sie  wurden  zunächst  noch  versöhnt,  indem  Deutschland  darauf  verzichtete,
seinerseits  die  Bahn  bis  zum  Meer  zu  bauen,  und  England  sich  verpflichtete,
das  letzte  Stück  zwischen  Basra  und  dem  Persischen  Golf  immer  schiffbar
zu  erhalten  —  da  sollte  die  Verbindung  nur  auf  dem  Schatt  el  Arab  gehen,
dem  Fluß,  in  dem  Euphrat  und  Tigris  am  Ende  ihres  Laufes  noch  vor  der
Mündung  ins  Meer  zusammenströmen.  Der  Weltkrieg  hat  selbstverständlich
auch  diese  ganze  Lage  verändert.  England  hat,  von  Süden  aus  vordringend,
Basra  erobert,  müht  sich  aber  vergeblich,  bis  nach  Bagdad  zu  kommen,  und
auch  die  russische  Unterstützung  aus  Persien  her  wird  ihm  dafür  nichts  nützen.
Wie  das  Endstück  der  Bahn  dann  gebaut  werden  wird,  hängt  vom  Friedensschluß
  ab  (s.  auch  Artikel  III  B).

Dies  war  der  zweite  Weg,  auf  dem  sich  Beziebungen  zwischen  Deutschland
  und  der  Türkei  schlossen,  und  zwar,  wie  wir  gesehen  haben,  gleich  sehr
enge  und  feste  Beziehungen.  Der  militärische  Wert  der  Bagdadbahn  hat
sich,  obwohl  sie  ihren  kamen  heute  noch  zu  Unrecht  führt,  weil  sie  gar  nicht
ohne  Unterbrechung  bis  nach  Bagdad  geht,  gleichwohl  im  Weltkriege  glänzend
bewährt.  Die  Unternehmungen  bei  Ktesiphon  und  Kut  el  Amara  wären
für  die  Türkei  unmöglich  gewesen  und  für  sie  gescheitert,  hätten  sie  nicht
diesen  Schienenstrang  zur  Verfügung  gehabt,  und  ebenso  ist  der  Wert  der
Eisenbahmnlinie  durch  Syrien  nach  Arabien  hin  und  in  der  Richtung  auf  den
Suezkanal  deutlich  geworden.  Über  die  wirtschaftliche  Bedeutung  des  Bahnunternehmens
  sprechen  wir  nachher.

c)  Politische  Beziehungen.

Der  dritte  Weg,  auf  dem  diese  Beziehungen  sich  vollends  eng  verschlangen,
  war  politischer  Natur.  Im  Jahre  1898  hielt  der  Deutsche  Kaiser
auf  seiner  Palästinafahrt  in  Damaskus  am  Grabe  des  Sultans  Saladin
eine  Rede  von  größter  politischer  Bedeutung:  „Die  300  Millionen  Mohammedaner
  sollen  wissen,  daß  der  Deutsche  Kaiser  für  alle  Zeit  ihr  Freund  sei.“
Kaiser  Wilhelm  ist  schon  1889  zum  ersten  Male  in  Konstantinopel  gewesen
und  hat  1905  bei  seinem  Eintritt  in  Tanger  nochmals  bestätigt,  was  er  1898
gesagt  hat.  Seine  Worte  bedeuteten,  daß  seine  Politik  mit  der  Türkei  als
        <pb n="68" />
        II.  Die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                   59

einem  gewaltigen  politischen  Faktor  rechne,  daß  er  gemeinsame  politische
Interessen  zwischen  Deutschland  und  der  Türkei  sah.  Sie  bedeuteten  noch
mehr:  Kaiser  Wilhelm  wollte  damit  sagen,  daß  er  nicht  nur  die  Türkei,  sondern
den  vom  Sultan  als  Kalifen  geführten  gesamten  Islam  als  Bundesgenossen
anstrebe  und  gegenüber  den  Angriffen  von  England  und  von  Rußland
verteidigen  wolle.  Damit  eröffnete  sich  eine  Perspektive  von  ungeheurer
Weite.  Was  bedeutet  die  Tatsache,  daß  500  Millionen  Menschen  Bekenner
des  Islams,  der  Lehre  Mohammeds  sind,  politisch?  Man  hat  dafür  das
Schlagwort  vom  Panislamismus  und  will  damit  sagen,  daß  darin  eine
Gemeinsamkeit  liege  ähnlich  dem  Panslawismus  oder  dem  Panamerikanismus,
  dem  Größer-Britannien  oder  dem  Alldeutschtum.  Freilich
treten  wir  damit  auf  ein  sehr  unsicheres  und  schwankendes  Gelände,
und  wir  haben  die  Pflicht,  gerade  hier,  wo  nun  die  spezifischen  politischen
  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  der  Türkei  in  Frage
kommen,  uns  von  Schlagworten  nicht  blenden  zu  lassen.  In  seiner
weitesten  Ausdehnung  kann  dieser  Panislamismus,  dessen  Anhänger  von
der  Nordwestküste  Afrikas  bis  nach  Japan  siedeln,  schlechterdings  keine  politische
Bedeutung  haben,  und  es  ist  gefährlich,  sich  in  den  Fragen  der  politischen
Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  der  Türkei  von  diesen  Ausblicken
leiten  zu  lassen.  Der  Weltkrieg  hat  es  auch  bereits  gezeigt.  Weder  die  Mohammedaner
  Indiens,  noch  die  Persiens,  noch  die  Nordafrikas  sind  irgend  wie
für  die  Türkei  und  damit  für  uns  in  die  Wagschale  gefallen.  Noch  schwieriger
aber  ist  das  Grundproblem  des  Verhältnisses  von  Türkentum,  was  gleich
ist  Osmanentum,  und  Islam.  Wir  deuten  diese  Frage  nur  an.  Das  wesentliche
ist  hier  dieses:  die  politische  Richtung,  die  heute  die  Türkei  leitet  und  mit
uns  verbündet  ist,  gründet  sich  auf  den  nationalen  Gedanken,  die  nationale
Idee  des  Osmanentums,  des  Türkentums,  die  das  große  Reich  des  Sultans
geschaffen  hat  und  in  allem  Zusammenbruch  und  in  allen  Katastrophen
zusammenhielt.  Man  nennt  es  heute  türkischen  Nationalismus,  der  sich  im
Weltkriege  schon  in  der  Aufhebung  der  sogenannten  Kapitulationen,  also  der
völkerrechtlichen  Ausnahmebestimmungen  zugunsten  der christlichen  Ausländer,
und  in  manchem  andern  ausgedrückt  hat.  Diese  Richtung,  die  heute  in  der
Türkei  herrscht,  läßt  sich  mit  dem  Panislamismus  im  Grundsatz  nicht  vereinen,
sondern  sie  tritt  in  einen  Gegensatz  vor  allem  zu  den  Arabern,  die  mit  dem
Türkischen  Reiche  nur  durch  das  religiöse  Band  des  Islams  und  durch  die
auch  nicht  unbestrittene  kirchliche  Stellung  des  Sultans  als  des  Kalifen  und
Nachfolgers  von  Mohammed  verbunden  sind.  In  jedem  Fall  aber  hat  der
Gedanke,  wie  ihn  der  deutsche  Kaiser  feierlich  ausgesprochen  hat,  zu  einer
politischen  Verbindung  zwischen  Deutschland  und  der  Türkei  geführt,  die
nun  die  verschiedenen  hier  geschilderten  Beziehungen  zu  einem  festen  Bündnis
im  Kriege  ausgedehnt  hat.

II.  Aufgaben  der  Zukunft.

So  stehen  wir  jetzt  Schulter  an  Schulter  mit  der  Türkei  auf  Grund
dieser  geschichtlichen  Beziehungen.  Auch  heute  noch  will  uns  das  alles  manchmal
  nicht  ohne  weiteres  einleuchten,  namentlich  der  entschiedene  Gegensatz,
        <pb n="69" />
        60  Dr.  Otto  Hoetzsch

in  den  wir  mit  dieser  türkischen  Politik  zu  der  Politik  des  Fürsten  Bismarck
getreten  sind.  Der  Kern  dafür  liegt  in  den  wirtschaftlichen  Beziehungen,  in  der
Tatsache  oder  vielmehr  in  der  Hoffnung,  daß  im  nahen  Orient  für  die  deutsche
Industrie  und  den  deutschen  Handel  ein  Gebiet  der  Betätigung  vorhanden
ist,  das  uns  vorbehalten  bleiben  soll,  während  die  andern  großen  Erschließungsgebiete
  der  Welt  uns  möglicherweise  verschlossen  werden.  Das  ist  der  innere
Sinn  der  Beziehungen  und  Bemühungen,  die  jetzt  im  Weltkriege  mit  Gut  und
Blut  des  deutschen  Volkes  verteidigt  werden.  Was  ist  für  sie  zu  sagen?

a)  Die  Entwicklungsmöglichkeit  Vorderasiens.

Es  ist  keine  Frage,  daß  die  Länder  Anatolien,  Syrien  und  Mesopotamien
großer  Zukunftsentwicklung  fähig  sind,  daß  sie  für  den  Anbau  von  Getreide,
vor  allem  von  Baumwolle,  aber  auch  für  die  Hebung  mineralischer  Schätze,
wie  Kohle  und  in  geringem  Maße  auch  Kupfer,  Eisen,  Gold,  Sink,  Manganerze,
  Blei,  sehr  zukunftsreich  sind.  Darum  war  der  Gedanke,  den  vor
allem  Georg  von  Siemens,  die  Deutsche  Bank  und  in  ihr  vor  allem  zuletzt
der  jetzige  Staatssekretär  Karl  Helfferich  vertrat,  so  gesund.  Die  Bahnlinie
  war  nicht  nur,  wie  man  ihr  vorgeworfen  hat,  ein  Dividendenunternehmen,
  das  ebenso  gut  irgendwo  anders  auf  der  Erde  durchgeführt
werden  konnte,  sondern  sie  ist  ein  ungebeuer  wirtschaftliches  Instrument.
Wo  eine  Bahn  fährt,  muß  Polizei  und  Ordnung  sein;  sonst  ist  es  nicht  möglich,
den  Zugverkehr  aufrechtzuerhalten.  Wo  eine  Bahn  fährt,  zieht  sie  die
wirtschaftlichen  Kräfte  des  Landes  fast  automatisch  an  sich  heran,  und  die
Bagdadbahngesellschaft  hat  das  auch  bewußt  und  systematisch  durch  Versuchsanstalten,
  durch  eigne  große  Plantagen  und  dergleichen  gefördert.  Für
deutsche  Ingenieure,  Techniker,  Kaufleute,  Industrielle  bietet  sich  da  noch
ein  weites  Feld,  und  natürlich  ist  Deutschland  auch  der  nächste,  dies  so  erschlossene
  Gebiet  für  sich  zu  benutzen,  indem  es  die  da  angebauten  Rohstoffe,
namentlich  Baumwolle,  auch  Tabak,  Früchte,  Getreide  usw.  der  Türkei
abkauft,  so  seine  eigne  Versorgung  mit  Rohstoffen  unabhängig  stellt  und
sichert  gegenüber  seinen  Weltgegnern,  die  ihm  solche  Gebiete  jenseits  der
Meere  verschließen  wollen.  Gelingt  diese  Erschließung  der  Asiatischen  Türkei,
so  wird  diese  anderseits  auch  kapitalskräftig  genug,  dem  deutschen  Wirtschaftsleben
  seine  Produkte  der  Industrie  abzunehmen,  und  damit  sichert  sich
Deutschland  einen  großen  Markt  für  seine  Industrie,  namentlich  wenn  die
unbedingt  notwendigen  Zwischenglieder,  nämlich  die  Balkanstaaten  in  diesen
ganzen  großen  Konzern  einbezogen  werden.  So  sind  die  Gedanken  dieses
wirtschaftlichen  Gebiets  zwischen  Hamburg  und  dem  Persischen  Golf  ohne
Zweifel  großartig,  zukunftsreich  und  notwendig  für  uns.

b)  Der  Handel  zwischen  der  Türkei  und  den  Zentralmächten.

Aber  sie  müssen  in  den  richtigen  Rahmen  eingestellt  werden.  Wir
haben  im  letzten  Friedensjahre  1913  aus  der  Türkei  bezogen  für  24  Millionen
und  dahin  verkauft  für  98  Millionen  Mark.  Rechnen  wir  den  gesamten
Einfuhr-  und  Ausfuhrhandel  Deutschlands  mit  der  Türkei,  Bulgarien,
Rumänien,  Griechenland  und  Serbien  zusammen,  so  erreichte  er  im  letzten
Friedensjahre  noch  nicht  eine  halbe  Milliarde  Mark  bei  einem  deutschen
        <pb n="70" />
        II.  Die  Beziehnngen  zwischen  Deutschland  und  seinen  Verbündeten                     61

Gesamthandel  von  beinahe  21  Milliarden  Mark.  Für  Österreich-Ungarn
überschritt  dieser  Gesamthandel  nach  den  genannten  fünf  Ländern  etwa
eine  halbe  Milliarde  Kronen  bei  einem  Gesamthandel  von  erheblich  über
6  Milliarden  Kronen.  Das  ist  ein  Verhältnis,  das  schon  für  Österreich-Ungarn
nicht  eine  Lebensfrage  bedeutet,  für  das  deutsche  Wirtschaftsleben  aber  einen
recht  geringen  Anteil  dieser  Länder  an  unseren  Weltwirtschaftsinteressen
darstellt.  Dabei  betrug  der  Gesamthandel  der  Türkei  (1910/11)  in  der
Einfuhr  4  Milliarden,  in  der  Ausfuhr  2,1  Milliarden  Piaster,  der  Anteil
Deutschlands  daran  in  der  Einfuhr  0,3,  in  der  Ausfuhr  0,  13  Milliarden,
im  ganzen  430  Millionen  Piaster.  Für  Österreich-Ungarn  sind  die  entsprechenden
  Zahlen  diese:  0,75  in  der  Einfuhr  und  0,21  in  der  Ausfuhr,
im  ganzen  970  Millionen  Piaster.  Das  zeigt,  daß  auch  auf  der  andern
Seite  Deutschland  bei  weitem  noch  nicht  für  die  wirtschaftlichen  Interessen
der  Türkei  wesentlich  ist,  sondern  daß  England  und  Frankreich,  namentlich
das  erstere,  ihm  stark  voranstehen.  Aber  selbst  wenn  der  gesamte  Handel
der  Türkei  durch  Deutschland  zu  befriedigen  wäre,  so  würde  auch  das  für
unsere  weltwirtschaftlichen  Interessen  völlig  ausschlaggebend  nicht  sein
können.  Mithin  ist  die  Vorstellung,  als  könne  uns  dieser  nahe  Orient  als
Ersatz  unserer  weltwirtschaftlichen  Beziehungen  und  Interessen  überhaupt
dienen,  als  könne  damit  gewissermaßen  ein  großes,  sich  selbst  genügendes
Wirtschaftsgebiet  entstehen,  nichts  als  ein  gefährliches  Schlagwort.  Auch  die
glänzendsten  Erfolge  des  Krieges  und  danach  der  politisch-wirtschaftlichen
Beziehungen  zum  nahen  Orient,  die  wir  wünschen  und  für  die  wir
arbeiten,  sind  nicht  in  der  Lage,  uns  das  zu  ersetzen,  was  wir  über  See
nach  wie  vor  brauchen.

c)  Zukünftige  Beziehungen  zwischen  Deutschland und  Vorderasien.

So  sehen  wir,  wie  der  Krieg  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und
der  Türkei  geschaffen  hat,  die  sich  geschichtlich  und  wirtschaftlich,  politisch
und  militärisch  schon  vorher  anbahnten  und  jetzt  ein  geschlossenes  System
darstellen.  Wir  brauchen  nicht  noch  einmal  zusammenzustellen,  wie  dieses
mit  den  vorher  geschilderten  Beziehungen  zu  Österreich-Ungarn,  zu  Bulgarien
und  der  Balkanhalbinsel  zu  einer  großen  Einheit  zusammenwachsen.  Denn
wir  denken,  daß  das  aus  den  bisherigen  Darlegungen  klar  geworden  ist.
Aber  hier  zeigt  sich  doppelt,  daß  es  sich  dabei  im  wesentlichen  heute  (und
vor  allem  gilt  das  für  die  Beziehungen  zur  Türkei)  um  Hoffnungen,  Aussichten,
  Ansprüche  handelt.  Wir  sollen  diese  nicht  phantastisch  übertreiben,
wir  müssen  uns  heute  von  den  verschiedenen  übertriebenen  Schlagworten,
die  in  den  volkstümlichen  Kriegsschriften  im  Schwange  sind,  unbedingt  frei
machen.  Wir  sollen  uns  vielmehr  klar  machen,  welch  eine  Summe  von  Arbeit
nach  dem  glücklichen  Ende  des  Krieges  uns  damit  erwächst,  Arbeiten  und
Aufgaben  für  die  Staatsmänner  dieses  ganzen  großen  Bundes,  für  die
Militärs,  für  die  Industriellen  und  Kaufleute,  für  die  Wissenschaft  und  für
die  Lehre.  Und  letztere  sollen  sich  im  Verhältnis  zur  Türkei  noch  eines  vor
Augen  halten.  Wir  haben  die  Pflicht,  uns  viel  stärker  als  bisher  in  das
politische  und  wirtschaftliche,  das  nationale  und  religiöse  Sein  und  Denken
        <pb n="71" />
        62  Dr.  Otto  Hoetzsch

des  türkischen  Volkes  und  der  andern  Völker,  die  unter  dem  Schutz  und  der
Herrschaft  des  Sultans  stehen,  zu  vertiefen.  Wir  haben  auch  aus  unserer
Kultur  geistige  Kräfte  abzugeben,  damit  die  Türkei  ihren  Festigungs-  und
Regenerationsprozeß  mit  unserer  Unterstützung  durch  die  unendlich  großen
Schwierigkeiten  voranführt,  die  auch  nach  einem  glücklich  ausgebenden
Kriege  ihr  in  dieser  Beziehung  im  Wege  stehen.  Aber  wir  sollen  uns  dabei
klar  machen,  daß  wir  mit  einem  Volk  eigner  Kultur  und  eigner  Religion  zu
tun  haben.  Wir  können  ihm  Hilfe  aus  den  Mitteln  unserer  Kultur  bringen,
aber  wir  können  ihm  gegenüber  nicht  eine  deutsche  Kulturpolitik  treiben,
die  von  der  Voraussetzung  ausgeht,  als  handle  es  sich  dabei  um  ein
niedrig  stehendes  Volk  wie  die  Neger.  So  wie  sich  der  Islam  der  christlichen
Mission  unzugänglich  erweist,  und  es  daher  erste  Aufgabe  jeder  Politik,
die  mit  Islamanhängern  arbeitet,  ist,  Missionsgedanken  fernzuhalten,  so
wie  es  die  Aufgabe  der  Politik  ist,  die  Vorstellung,  als  seien  die  Gebiete
des  Islams  eine  uns  vom  Schicksal  bestimmte  Kolonie,  auszuscheiden,  ebenso
haben  wir  uns  davor  zu  hüten,  daß  wir  als  Bringer  einer  neuen  Kultur
auftreten,  gewissermaßen  den  türkischen  oder  den  Islamgeist  zu  einem
deutsch  bestimmten  Geist  machen  wollen.  Das  ist  ein  Irrtum,  der  für  die
Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  der  Türkei  verhängnisvoll  werden
könnte.  Sie  sind  jetzt  im  Kriege  politisch-militärischer  Natur  und  haben  das
nach  dem  Friedensschluß  auch  zu  bleiben.  Sie  sind  dann  in  erster  Linie
wirtschaftlich-finanzieller  Natur  und  sollen  darüber  hinaus  nur  helfen  und
fördern  unter  unbedingter  Anerkennung  der  Selbständigkeit  des  andern.

Abgeschlossen  am  16.  Juni  1916.

Literatur.

v.  Wertheimer,  E.,  Graf  Jul.  Andrassp.  3  Bde.  Stuttg.  19  off.

Doerkes-Boppard,  Das  Ende  des  Dreibundes.  Berlin  1916.

Bismarck,  Gedanken  und  Erinnerungen,  Kap.  20.

v.  Bülow,  Fürst,  Deutsche  Holitik.  Berlin  1916.

Herkner,  5.,  Die  wirtschaftliche  Annäherung  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und
seinen  Verbündeten.  Herausgegeben  im  Auftrage  des  Vereins  für  Sozialpolitik.
2  Bde.  Berlin  1916.  -

Pistor,  Die  Volkswirtschaft  Österreich-Ungarns  und  die  Verständigung  mit  Deutschland'
  Berlin  1915.

Fr.  Naumann,  Mitteleuropa.  Berlin  1915.

Die  Donau,  Zeitschrift,  Herausgegeben  von  P.  Held,  Regensburg.

v.  Moltke,  Hr.,  Briefe  über  Zustände  und  Begebenbeiten  aus  der  Türkei  aus  dem
Jahre  1835.

Mehrmann,  Der  diplomatische  Krieg  in  Vorderasien  unter  besonderer  Berücksichtigung
der  Geschichte  der  Balkanbahn.  Dresden  1916.

Wiedenfeld,  K.,  Die  deutsch-türkischen  Wirtschaftsbeziehungen.  München  1916.

Jaeckh,  Deutsche  Orientbücherei,  besonderes  Heft  2.

Roloff,  Arabien  und  seine  Bedeutung  für  die  Erstarkung  des  Osmanenreiches  in  der
Sammlung:  Länder  und  Völker  der  Türkei.  Herausgegeben  von  H.  Grothe.

Banse,  E.,  Die  Türkei,  eine  moderne  Geographie.  Braunschweig  1915.  »

Endres,F.K.,DieTürkei,Bilder und Skizzen von Land und Volk. München 1916.

Schäfer,C.A.,Ziele und Wege für die jungtürkische Wirtschaftspolitik. Karlsruhe
1913.
        <pb n="72" />
        III.

Die  wichtigsten  feindlichen  Staaten
nach  ihren  wirtschaftlichen  Bezielungen
und  ihrer  geschichtlichen  Stellung  zu

Deutschland.

Von
Dr.  Paul  Rohrbach  in  Berlin.

–—  ——  —  —  —  —  —  —

A.  Rußland.

Es  ist  eine  verbreitete  Meinung,  für  Deutschland  sei  die  beste  Politik
Rußland  gegenüber  die  der  Verständigung  und  Freundschaft.  Zwischen
Deutschland  und  Rußland,  heißt  es  weiter,  gebe  es  keine  streitigen  Interessen
  erster  Ordnung,  wohl  aber  starke  politische  und  wirtschaftliche  Gemeinsamkeiten.
  Diese  Erkenntnis  sei  durch  den  Krieg  unterbrochen,  aber  die
Unterbrechung  brauche  nicht  länger  zu  dauern,  als  bis  beide  Staaten  und
Völker  sich  wieder  besinnen,  daß  sie  aufeinander  angewiesen  sind.  Sehen
wir  also  zu,  ob  das  eine  richtige  Vorstellung  ist,  und  welches  zunächst  die
Grundlagen  des  wirtschaftlichen  Verhältnisses  zwischen  Rußland  und
Deutschland  sind.

I.  Das  wirtschaftliche  Verhältnis  zu  Deutschland.

a)  Als  der  Weltkrieg  ausbrach,  besaß  Rußland  in  Europa  und  Asien  etwa
175  Millionen  Einwohner,  Deutschland  dagegen  68  Millionen.  Die  deutschen
  Kolonien  können  mit  dem  Asiatischen  Rußland  nicht  verglichen  werden,
weil  sie  entfernt  und  ohne  Zusammenhang  mit  Deutschland  liegen  und
außerdem  erst  im  Anfang  ihrer  Entwicklung  sind  und  von  Negern  bewohnt
werden.  Russisch-Asien  dagegen  hängt  mit  dem  Europäischen  Rußland
zusammen,  ist  großenteils  von  Russen  besiedelt  und  kann  direkt  für  alle
politischen,  militärischen  und  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  Rußlands  nutzbar
gemacht  werden.  Vor  allen  Dingen  bietet  es  dem  russischen  Volke  noch
sehr  viel  freien  Raum  zur  Ausdehnung.  Jährlich  gehen  im  Durchschnitt
über  eine  halbe  Million  Übersiedler  aus  dem  Europäischen  Rußland  nach
Sibirien,  das  in  seinem  westlichen  und  südlichen  Strich  ein  durchaus  kulturfähiges
  Land  ist.  Rußland  ist  von  1870  bis  1914,  also  in  knapp  anderthalb
Menschenaltern,  von  einer  Bevölkerungszahl  von  einigen  80  Millionen  auf
die  ungeheure  Ziffer  gewachsen,  die  es  bei  Kriegsausbruch  besaß.  Die
        <pb n="73" />
        64  Dr.  Paul  Rohrbach

Wachstumsgeschwindigkeit  betrug  während  des  letzten  Jahrzehnts  3  Millionen
  Menschen  jährlich  und  war  immer  noch  in  der  Zunahme  begriffen,
während  sie  bei  uns  seit  ihrem  im  Jahre  1906  erreichten  Höhepunkt,  0,9  Millionen,
  auf  nur  etwa  0,8  Millionen  jährlich  herabgesunken  ist  und  weiter  sinkt.

b)  Rußlands  nutzbare  Ackerfläche  ist  sechsmal  so  groß,  als  die  gesamte
Bodenfläche  Deutschlands:  Acker,  Wiesen,  Weiden  und  Unland  mit  einbegriffen.
Dagegen  macht  der  durchschnittliche  Ertrag  des  russischen  Ackers,  auf  den
Hektar  und  auf  das  Mittel  aus  allen  Feldfrüchten  berechnet,  nur  etwa  ein
Viertel  des  deutschen  Ertrags  aus.  Dabei  ist  die  natürliche  Fruchtbarkeit
Rußlands,  namentlich  im  Süden,  wo  die  berühmte  „Schwarze  Erde“  liegt,
nicht  geringer,  sondern  eher  größer,  als  die  Deutschlands.  Man  sieht  also,
wie  gering  die  landwirtschaftliche  Kultur  Rußlands  ist;  man  sieht  aber  auch
zugleich,  welch  eine  Steigerung  der  russische  Bodbenertrag  noch  erleben  kann,
sobald  es  zu  einigermaßen  durchgreifenden  Reformen  in  der  Volksbildung,
in  der  Agrarverfassung,  in  der  Bodenmelioration  usw.  kommt.  Hierin  liegt
für  Rußland  die  Möglichkeit,  seinen  großen  Bevölkerungszuwachs  auch
wirklich  auf  eignem  Grund  und  Boden  unterzubringen.

Trotz  der  geringen  Leistung  der  russischen  Landwirtschaft  —  nur  vereinzelte
  Gutsbetriebe,  sowie  die  Baltischen  Provinzen  und  Polen  machen
hierin  eine  Ausnahme  —  ist  die  Getreideausfuhr  aus  Rußland  groß.  Sie
kommt  aber  nicht  eigentlich  aus  dem  Überschuß  der  Erzeugung  über  den
Bedarf  zustande,  sondern  die  Regierung  verfolgt  eine  gewaltsame  Ausfuhrpolitik,
  damit  zur  Deckung  der  sehr  hohen  russischen  Verpflichtungen  an  das
Ausland  möglichst  viel  Getreide  auf  den  Weltmarkt  kommt.  Zu  dem
Zwecke  werden  die  Steuern  unmittelbar  nach  der  Ernte  eingetrieben,  so  daß
der  Bauer  auf  jeden  Fall  verkaufen  muß.  Man  hat  berechnet,  daß  wenn
die  russischen  Bauern  sich  ebenso  gut  nähren  wollten  wie  im  Durchschnitte
das  deutsche  Volk  in  Friedenszeiten,  Rußland  überhaupt  kein  Getreide
ausführen  dürfte.  In  Wirklichkeit  führt  es  Getreide  und  Mehl  für  anderthalb
  Milliarden  Mark  aus,  Eier  und  Butter  für  200  Millionen,  Flachs  und
Hanf  für  über  150  Millionen,  Holz  für  250  Millionen,  sonstige  landwirtschaftliche
  Erzeugnisse,  einschließlich  Tiere,  Häute  und  Felle,  für  500  Millionen,
schließlich  Petroleum  für  etwa  75  Millionen  Mark.  Diesen  großen  Ziffern
stehen  Industrieerzeugnisse  für  nur  etwas  mehr  als  100  Millionen  Mark
gegenüber,  und  auch  diese  geben  meist  mit  Hilfe  großer  Staatsbeihilfen
nach  unentwickelten  asiatischen  Ländern,  Persien,  der  Mandschurei,  Mongolei
  usw.  Hieraus  ist  zu  sehen,  daß  Rußland  in  industrieller  Beziehung
für  den  Welthandel  als  Produzent  so  gut  wie  leistungsunfähig  ist.  Die
Hauptursachen  sind  die  geringe  Volksbildung,  wodurch  die  Fähigkeiten  des
russischen  Arbeiters  auf  tiefem  Stande  gehalten  werden,  Mangel  an  eignem
Großkapital,  schlechte  Verkehrswege,  Bestechung  und  Unredlichkeit  im  Beamtentum,
  in  Handel  und  Wandel.

c)  Der  hervorstechende  Zug  in  der  materiellen  Grundlage  des  russischen
Lebens  ist  also  Weiträumigkeit,  Überfluß  an  Ackerland,  verbunden  mit
ungeheurer  Volkszunabhme,  geringe  industrielle  Entwicklung.  Hieraus  folgt,
daß  Rußland  für  absehbare  Zeit  darauf  angewiesen  sein  wird,  Erzeugnisse
        <pb n="74" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  65

seiner  Landwirtschaft  an  das  Ausland  zu  verkaufen  und  industrielle  Waren
oder  Kapital  zur  Belebung  der  eignen  Industrie  aus  dem  Auslande  zu
beziehen.  Die  ganze  russische  Einfuhr  belief  sich  in  den  Jahren  vor  dem
Kriege  auf  etwa  zwei  Milliarden  Mark  im  Jahre.  Hiervon  kam  ungefähr
die  Hälfte  aus  Deutschland,  ein  Sechstel  aus  England,  ein  Fünfzehntel  aus
Frankreich.  Von  der  russischen  Ausfuhr  nahm  Deutschland  allein  fast  ein
Drittel  auf,  England  ungefähr  ein  Viertel,  Frankreich  ein  Fünfzehntel,
Belgien  und  die  Niederlande  zusammen  fast  ein  Fünftel;  hiervon  jedoch
war  ein  großer  Teil  nur  Durchfuhrgut  nach  andern  Ländern.  Im  ganzen
war  der  Handel  zwischen  Rußland  und  Deutschland  vor  dem  Kriege  größer,
als  der  zwischen  Rußland,  England,  Frankreich  und  Italien  zusammen,  und
er  war  beinahe  doppelt  so  groß,  als  der  zwischen  Rußland  und  England.

Es  ergibt  sich  also  auf  jeden  Fall  eine  starke  Abhängigkeit  Rußlands
von  Deutschland.  Die  Abhängigkeit  wird  noch  größer,  wenn  man  erwägt,
daß  Deutschland  der  einzige  große  Käufer  für  eine  besonders  wichtige  russische
Getreideart  ist,  den  Roggen.  Außer  in  Rußland  verzehrt  nur  in  Deutschland
eine  Bevölkerung  von  vielen  Millionen  Menschen  Roggenbrot  als  ein  Hauptnahrungsmittel,
  und  Rußland  wäre  nicht  imstande,  seinen  Roggen  statt
nach  Deutschland  auch  nach  England,  Holland,  Frankreich,  Italien  oder
sonstwohin  zu  verkaufen.  Für  den  Fall  eines  dauernden  schweren  Handelskrieges
  zwischen  Rußland  und  Deutschland  könnte  sich  zwar  die  deutsche
Volksernährung  überwiegend  auf  Weizenbrot  einstellen;  die  Russen  dagegen
könnten  niemandem,  der  an  Weizenbrot  gewöhnt  ist,  zumuten,  auf  Roggenmehl
  überzugehen,  damit  sie  ihr  Produkt  ungestört  weiter  auf  den  Weltmarkt
  bringen.  Hierdurch  werden  wir  Rußland  gegenüber  stets  ein  wirksames
  Druckmittel  in  der  Hand  haben  (s.  Artikel  IV  Ba).

Zwischen  Deutschland  und  Rußland  bestand  vor  dem  Krieg  ein  Handelsvertrag,
  den  die  Russen  als  unvorteilhaft  für  sich  betrachteten.  Sie  erhoben
den  Vorwurf,  wir  hätten  im  Jahre  1905,  während  des  russisch-japanischen
Krieges,  die  Verlegenheit  Rußlands  dazu  benutzt,  um  Bedingungen  einseitig
zu  unserm  Vorteil  zu  „erpressen“.  Hiervon  kann  keine  Rede  sein.  Die  eigentliche
  Ursache  des  russischen  Mißvergnügens  ist  nicht  in  irgendwelcher  Übervorteilung
  durch  Deutschland  zu  suchen,  sondern  darin,  daß  die  russische
Industrie  aus  den  oben  angeführten  Gründen  so  wenig  leistungsfähig  ist.
Nur  ein  verschwindender  Bruchteil  der  russischen  Bevölkerung  ist  industriell
beschäftigt.  Rußland,  das  um  so  viel  größer  ist  als  Deutschland,  hat  eine
Steinkohlenausbeute  von  nur  einem  Achtel  und  eine  Roheisenerzeugung
von  einem  Viertel  gegenüber  Deutschland.  Selbst  diese  geringe  Eisenerzeugung
  wird  für  die  russische  Eisenindustrie  überwiegend  erst  durch  Staatsaufträge
  zu  abnormen  Preisen  ermöglicht.  In  guten  Erntejahren,  wie  solche
in  dem  Jahrzehnt  von  1904  bis  1914  in  Rußland  ausnahmsweise  häufig
waren,  ist  der  Warenbezug  aus  dem  Auslande  groß,  und  dank  der  Leistungsfähigkeit
  der  deutschen  Industrie  fällt  dann  der  Hauptanteil  auf  Deutschland.
Bei  weitem  das  meiste  von  der  deutschen  Einfuhr  nach  Rußland  sind  Industrieerzeugnisse.
  Dafür  haben  wir  einen  großen  Teil  unserer  Getreideeinfuhr,
  sowie  für  viele  Millionen  Butter,  Eier,  Flachs,  Hanf,  Leinsaat  usw.

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  5
        <pb n="75" />
        66  Dr.  Paul  Rohrbach

aus  Rußland  bezogen.  Es  gibt  in  der  Tat  kaum  zwei  Länder,  die  normaler—
weise  auf  einen  so  gesunden  und  lebhaften  Güteraustausch  angewiesen  sein
sollten,  wie  Rußland  und  Deutschland.  Was  trotzdem  die  russisch-deutsche
Feindschaft  erwachsen  ließ,  das  war  der  neidische  Zorn,  der  auf  dem  Gefühl
der  wirtschaftlichen,  namentlich  der  industriellen  Überlegenheit  Deutschlands
und  der  eignen  russischen  Leistungsunfähigkeit  beruht,  und  vor  allem  das
russische  Bestreben,  durch  den  Erwerb  Konstantinopels  und  der  türkischen
Meerengen  die  deutsche  Zukunft  im  Orient  zu  zerstören  —  wogegen  Deutschland
  sich  selbstverständlich  zur  Wehr  setzte.  Der  wirtschaftliche  Neid  und  der
politische  Interessengegensatz  haben  beide  miteinander  Rußland  in  die
große  Weltverschwörung,  die  Deutschland  vernichten  wollte,  hineingetrieben.

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland.

Die  ersten  Unstimmigkeiten  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Rußland
gab  es  bald  nach  dem  Deutsch-Französischen  Kriege  von  1870/71.  Rußland
wollte  Österreich-Ungarn  den  Krieg  erklären  und  verlangte  von  uns  Neutralität.
Bismarck  aber  erkannte  die  Notwendigkeit  für  uns,  Österreich-Ungarn  um
unserer  eignen  zukünftigen  Sicherheit  willen  zu  schützen.  Er  wählte  also
nicht  das  russische,  sondern  das  österreichische  Bündnis,  obgleich,  wie  er
selbst  sagte,  Rußland  militärisch  der  stärkere  Faktor  war  und  daher  die  Verbindung
  mit  ihm  für  nützlicher  hätte  gehalten  werden  können.  Bismarck
hat  aber  Rußland  nie  getraut.  Seine  berühmte  Rede:  „Wir  Deutschen
fürchten  Gott,  sonst  nichts  in  der  Welt“,  war  nicht  gegen  Frankreich,  sondern
ausdrücklich  gegen  die  Kriegsdrohungen  gerichtet,  in  denen  man  sich  auf  der
russischen  Seite,  schon  vom  Berliner  Kongreß  von  1878  an,  in  steigendem
Maße  gegen  Deutschland  erging.

Der  Berliner  Kongreß  bildet  den  Wendepunkt,  wo  die  russischen  Beziehungen
  zu  Deutschland  eine  offenkundig  feindliche  Gestalt  anzunehmen
beginnen.  Um  das  richtig  zu  verstehen,  müssen  wir  uns  etwas  mit  der  politischen
  und  wirtschaftlichen  Entwicklung  Rußlands  während  der  Zeit  vor
und  nach  dem  Kongresse  beschäftigen.  Napoleon  I.  hat  einmal  auf  St.  Helena
gesagt:  „Gibt  es  einmal  in  Rußland  einen  Kaiser,  der  tapfer,  ungestüm,
fähig  ist,  mit  einem  Wort  einen  Zaren,  der  Haare  auf  den  Zähnen  hat,  so
gehört  ihm  Europa!“  Katharina  II.,  von  Geburt  eine  kleine  deutsche  Prinzessin
  von  Anhalt-Zerbst,  durch  ihr  Schicksal  und  ihre  Wahl  aber  zur  Vollblutrussin
  geworden,  sagte  ein  halbes  Jahrhundert  früher:  „Könnte  ich  bloß
200  Jahre  regieren,  ganz  Europa  müßte  dann  dem  Zepter  Rußlands  unterliegen!“
  In  diesen  Worten  zweier  so  bedeutender  Persönlichkeiten,  von  denen
die  eine  selbst  auf  dem  russischen  Throne  gesessen,  die  andere  die  russische  Macht
im  Frieden  und  Krieg  genau  kennen  gelernt  hat,  spricht  sich  die  Erkenntnis
von  den  gewaltigen  Kraftquellen  Rußlands  aus.  Bis  zum  Beginne  des
modernen  Verkehrszeitalters,  der  Erbauung  der  großen  Eisenbahn-  und
Telegraphenlinien  und  des  massenhaften  Güteraustausches  auf  dem  Weltmarkte,
  bedeutete  aber  selbst  für  einen  Staat  wie  Rußland  seine  gewaltige
Ausdehnung  und  sein  Menschenreichtum  nicht  im  selben  Maße  eine  Überlegenheit
  an  politischer  Kraft  gegenüber  andern  Völkern.  Vierzig  Jahre  nach
        <pb n="76" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.     67

dem  Sturze  Napoleons,  1854/55,  lehrte  der  Krimkrieg,  daß  gerade  in  der
Ausdehnung  und  Ungegliedertheit  der  russischen  Masse  auch  eine  Schwäche
lag,  solange  es  kein  Mittel  gab,  ihre  aufhaltenden  Wirkungen  zu  beseitigen.

a)  Rußland  wurde  im  Krimkriege  besiegt;  es  mußte  der  Vorberrschaft
im  Schwarzen  Meer  entsagen  und  von  den  Donaumündungen  zurückweichen.
Das  geschah,  weil  ihm  finanziell  der  Atem  ausging  und  weil  es  nicht  imstande
  war,  ohne  Eisenbahnen  gleichzeitig  seine  Grenze  gegen  Österreich  zu
sichern  und  nach  der  Krim  genügend  Truppen  hinzuschaffen,  um  die  verhältnismäßig
  unbedeutenden  Streitkräfte  der  Verbündeten  vor  Sewastopol  vom
russischen  Boden  zu  vertreiben.  Nikolaus  I.  hatte  von  Eisenbahnen  nichts
wissen  wollen;  nun  besah  sich  Rußland  den  Schaden.  Es  lag  aber  nicht  nur
an  den  fehlenden  Eisenbahnen,  sondern  es  lag  auch  an  der  zurückgebliebenen
wirtschaftlichen  Entwicklung.  Beides,  die  Verkehrsmängel  und  die  wirtschaftspolitische
  Rückständigkeit,  hing  eng  miteinander  zusammen.  Trotz
seiner  großen  Einwohnerzahl,  die  schon  damals,  um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts,
  zwischen  50  und  60  Millionen  Menschen  betrug,  hatte  Rußland
einen  für  seine  Größe  nur  sehr  geringen  Außenhandel.  Es  besaß  endlose
Flächen,  auf  denen  Getreide  und  andere  Erzeugnisse  des  Ackerbaues  hätten
hervorgebracht  werden  können,  aber  gerade  der  von  Natur  fruchtbarste
Teil  des  Reiches,  das  große  südrussische  Schwarzerdegebiet,  war  überwiegend
Steppe,  weil  es  sehr  schwierig  war,  Getreide,  das  hier  gebaut  wurde,
anszuführen.  Eisenbahnen  gab  es  nicht,  und  die  südrussischen  Flüsse  sind
von  jeher  wenig  brauchbar  für  den  Verkehr  gewesen.  Auch  als  mit  der  zunehmenden
  Industrialisierung  Mittel-  und  Westeuropas  der  Getreidebedarf
  dort  stieg,  war  in  Rußland  noch  lange  nicht  von  voller  Ausnutzung
der  anbaufähigen  Flächen  die  Rede.  Andere  Werte  als  Bodenerzeugnisse
hatte  das  rückständige  Rußland  aber  nicht  zu  bieten,  und  da,  wo  die  Ausfuhr
  mangelhaft  ist,  auch  die  Einfuhr  sich  nur  schlecht  entwickeln  kann,  so
blieben  der  Handelsverkehr,  der  durchschnittliche  Volkswohlstand  und  die
finanzielle  Leistungsfähigkeit  des  Staates  geringer,  als  seiner  Masse  entsprach.
  Der  Mangel  an  Geld  in  der  Staatskasse  ist  seit  Peters  des  Großen
Tagen  einer  der  Hauptgründe  dafür  gewesen,  daß  Rußland  auf  Grund  seiner
überlegenen  Menschenmassen  nicht  noch  ganz  anders  um  sich  griff.

Mach  dem  Krimkriege  zog  Rußland  unter  Alexander  II.  die  Folgerungen
  aus  dem,  was  es  erfahren  hatte.  Man  befreite  die  Bauern  von  der
Leibeigenschaft  und  versuchte  auch  noch  einige  andere  Schritte  auf  der  Bahn
innerer  Reformen,  um  die  geistigen  Kräfte  des  Volkes  in  Bewegung
zu  bringen;  vor  allem  aber  fing  man  an,  Eisenbahnen  zu  bauen.  Bald  zeigte
sich,  wie  große  wirtschaftspolitische  Folgen  der  Eisenbahnbau  hatte.  Die
Getreideerzeugung  stieg,  und  mit  ihr  die  Ausfuhr.  Das  hatte  eine  entsprechend
starke  Belebung  der  Einfuhr  zur  Folge.  Die  Bahnbauten  erforderten  die
Einfuhr  von  zahlreichen  Baustoffen;  bald  entstanden  Fabriken,  und  eine
russische  Großindustrie  bildete  sich.  Die  großen  Schätze  an  Steinkohle  und
Naphtha  in  Südrußland  und  im  Kaukasusgebiete  dienten  ebenfalls  dieser
Entwicklung.  Infolge  der  allgemeinen  Steigerung  des  Wirtschaftslebens
war  es  möglich,  auswärtige  Anleihen  in  wachsendem  Maße  aufzunehmen

5*
        <pb n="77" />
        68  Dr.  Paul  Rohrbach

und  die  eignen  Staatseinkünfte  zu  erhöhen.  Im  Gleichgewichte  der  Ausgaben
  und  Einnahmen  —  von  den  Ausgaben  entfiel  ein  unverhältnismäßig
großer  Teil  auf  das  Kriegswesen  und  sehr  wenig  auf  kulturelle  Zwecke  —
blieben  die  russischen  Finanzen  nach  wie  vor  mangelhaft,  aber  die  Zahlen  des
Staatshaushalts  wuchsen  ins  Kolossale,  namentlich  als  die  großen  Staatsbetriebe,
  das  Branntweinmonopol,  der  Staatsbahnbetrieb  usw.  aufkamen.
Wir  haben  diese  Entwicklung  Rußlands  nach  der  Mitte  des  19.  und
zu  Anfang  des  20.  Jahrhunderts  in  einem  Zuge  gezeichnet,  weil  sie  in  ununterbrochener
  Folge  vor  sich  gegangen  ist.  Es  versteht  sich  von  selbst,  daß
auch  die  militärische  Kraft  des  russischen  Staates  vor  allen  Dingen  dadurch
gewaltig  wuchs,  daß  es  möglich  wurde,  infolge  der  Bahnbauten  die  Massen
besser  und  schneller  zu  lenken  als  früher,  und  daß  die  volle  Eröffnung  des
europäischen  Geldmarktes  für  Rußland  reichliche  Barmittel  für  die  Regierung
und  die  Ausrüstung  der  Armee  zur  Verfügung  stellte,  sei  es  auch  auf  dem
Wege  der  Anleihen.  Dazu  kam  das  starke  Wachstum  der  Bevölkerung.  Rußland
  hat  vom  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  bis  zum  Jahre  1870  ungefähr  von
50  Millionen  auf  80  Millionen  zugenommen.  Von  1870  bis  zur  Zählung  von
1897  stieg  die  Volkszahl  auf  127  Millionen,  jährlich  also  im  Durchschnitt  um
1¾  Millionen,  und  von  1898  bis  1914  bis  auf  schätzungsweise  175  Millionen,
wodurch  3  Millionen  im  Jahre  erreicht  wurden.  Welch  eine  Änderung  hierdurch
  in  dem  politisch-militärischen  Gewichte  der  russischen  Macht  zugunsten
Rußlands  und  zuungunsten  Deutschlands  eintreten  mußte,  wenn  das  reißende
Millionenwachstum  zugleich  durch  einen  bedingungslos  zur  Verfügung  gestellten
  Kredit  für  Rüstungszwecke  finanziert  wurde,  liegt  auf  der  Hand.
b)  Für  das  politische  Verständnis  müssen  wir  zurückgreifen  bis  auf  einen
Zeitpunkt,  wo  das  wirtschaftliche  und  militärisch-politische  Wachstum  Rußlands,
  das  mit  dem  Beginne  der  Reformzeit  unter  Alexander  II.  eingesetzt
hatte,  noch  ziemlich  in  seinen  Anfängen  war.  Die  Regierung  Alexanders  II.
ist  vor  allen  Dingen  bezeichnet  durch  den  Türkenkrieg  von  1877/78.  Dieser
Krieg  hat  eine  sehr  eigentümliche  Vorgeschichte,  über  die  wir  am  besten  in
Bismarcks  Gedanken  und  Erinnerungen,  Kap.  28,  unterrichtet  werden.
Bismarck  erzählt,  er  habe  im  Herbst  1876  ein  Telegramm  des  deutschen
Militärbevollmächtigten  am  russischen  Hof  erhalten,  durch  das  dieser  im  Auftrage
  des  Kaisers  Alexander  II.  anfragte,  ob  Deutschland  neutralbleiben
werde,  wenn  Rußland  mit  Österreich  in  Krieg  geriete.  Bismarck  versuchte
  zunächst,  der  für  die  deutsche  Politik  peinlichen  Frage  auszuweichen,
wurde  aber  durch  die  hartnäckig  wiederholten  russischen  Anfragen  schließlich
zur  Antwort  gezwungen.  Er  kennzeichnet  diese  Antwort  im  Sinne  Deutschlands
  so:  Unser  erstes  Bedürfnis  sei,  die  Freundschaft  zwischen  den  großen
Monarchien  zu  erhalten;  wenn  aber  das  zu  unserm  Schmerze  zwischen
Rußland  und  Österreich  nicht  möglich  sei,  so  könnten  wir  zwar  ertragen,  daß
unsere  Freunde  gegeneinander  Schlachten  verlören  oder  gewönnen,  aber  nicht,
daß  einer  von  beiden  so  schwer  verwundet  und  geschädigt  werde,  daß  seine
Stellung  als  unabhängige  und  in  Europa  mitredende  Großmacht  gefährdet
würde.  Dieses  Bekenntnis,  sagt  Bismarck  weiter,  hatte  zur  Folge,  „daß  das
russische  Gewitter  von  Ostgalizien  sich  nach  dem  Balkan  hin  verzog“.
        <pb n="78" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.     69

Die  letzten  Worte  sind  es,  die  uns  den  Schlüssel  zu  der  russischen  Kriegspolitik
  geben.  Diese  wandte  sich,  als  sie  das  ihr  zunächst  erwünschte  Ziel
Österreich-Ungarn  durch  Deutschland  gedeckt  sah,  alsbald  gegen  die  Türkei.
Ostgalizien,  nach  russischer  Ausdrucksweise  „Rot-Rußland“,  gilt  für  die
russischen  Panslawisten  als  „unerlöstes“  russisches  Gebiet,  und  der  Panfslawismus
  war  mittlerweile  in  Rußland  als  politische  Macht  emporgekommen.
Während  Westgalizien  polnisches  Gebiet  ist,  wird  Ostgalizien,  der  größere  Teil
des  Ganzen,  von  Ruthenen  oder  Ukrainern  bewohnt,  die  zu  demselben  ukrainischen
  Volksstamme  gehören,  der  in  Süd-  und  Südwestrußland  bis  heute  auf
50  Millionen  herangewachsen  ist.  Daraufhin  beanspruchen  die  Panslawisten
den  östlichen  Teil  von  Galizien  als  von  Rechts  wegen  zu  Rußland  gehörig!

Der  Panslawismus,  ursprünglich  unter  Nikolaus  I.  mehr  eine  literarische
  als  eine  politische  Richtung,  entwickelte  sich  unter  Alexander  II.  zu  dem
ausgesprochenen  Programm,  daß  Rußland  die  Führerschaft  über  alle  slawischen
  Völker  gebühre.  Man  kann  diese  Wendung  verstehen,  denn  Maßlosigkeit
  hat  seit  langem  eine  Eigenschaft  des  russischen  Wesens  gebildet,  und
da  auf  dem  Gebiete  der  inneren  Politik  der  Absolutismus  den  nach  Betätigung
  drängenden  Kräften  der  gebildeten  russischen  Gesellschaft  keine  Bewegungsfreiheit
  gestattete,  so  warfen  sich  diese  Kräfte  nach  außen.  Gegen
Österreich,  denjenigen  Staat,  der  nächst  Rußland  die  meisten  slawischen
Nationen  hatte,  war  der  russische  Haß  besonders  groß,  seit  die  österreichische
Regierung  im  Krimkriege  durch  ihre  drohende  Haltung  sich  undankbar  für
die  1849  geleistete  russische  Hilfe  gegen  die  ungarische  Revolution  bewiesen
hatte.  Ähnlicher  Art  waren  naturgemäß  die  russischen  Sympathien  mit
den  unter  türkischer  Herrschaft  befindlichen  Slawenvölkern  auf  der  Balkanhalbinsel,
  Bulgaren  und  Serben.  Nach  dieser  Richtung  hin  verband  sich
der  panslawistische  Gedanke  mit  dem  Bewußtsein  der  Überlieferung,  daß
Rußland  seine  Kirche  von  Byzanz  her  bekommen  habe.  Der  Erwerb  von
Konstantinopel  war  seit  Jahrhunderten  ein  russischer  Traum,  und  Katharina
  II.  hatte  daraufhin  schon  ihren  zweiten  Enkel  Konstantin  genannt,
in  der  Hoffnung,  ihn  auf  den  Thron  einer  in  Konstantinopel  zu  errichtenden
  Seitenlinie  des  russischen  Kaiserhauses  setzen  zu  können.  Trotzdem
war  ein  Türkenkrieg  für  Rußland  eine  politisch  schwierigere  Sache,  als  ein
Krieg  mit  Österreich-Ungarn  unter  der  Voraussetzung,  daß  Deutschland
Rußland  gewähren  ließ;  denn  außer  dem  zu  erwartenden  Widerstande  der
Türken  selbst  mußte  man  darauf  gefaßt  sein,  daß  sowohl  Österreich-Ungarn
als  auch  England  dem  russischen  Vordringen  über  den  Balkan  bestimmt
widersprechen  würden.

Das  Mißvergnügen  der  russischen  Gesellschaft  mit  den  Zuständen
im  Inneren  und  die  begehrliche  Unruhe  des  russischen  Geistes  zwangen
Alexander  II.  dazu,  die  gefährliche  nationale  Gemütsverfassung  dadurch  abzulenken,
  daß  er  doch  der  Forderung  nach  einem  Türkenkriege  zur  Befreiung
der  Bulgaren  nachgab.  Viel  lieber,  weil  ungefährlicher,  wäre  ihm  der  Krieg
gegen  Österreich  und  die  Eroberung  von  Ostgalizien  zur  Befriedigung
des  national  russischen  Ehrgeizes  gewesen.  Deutschland  aber  deckte  den
Habsburgischen  Staat,  und  das  war  die  erste  Wurzel  der  politischen  Ent-
        <pb n="79" />
        70.  Dr.  Paul  Rohrbach

fremdung  des  Russentums  gegenüber  Deutschland.  Mit  Not  und  Mühe
und  schließlich  nur  durch  die  Unterstützung  Rumäniens  gelang  es  der  russischen
Armee,  die  Türken  zu  besiegen.  Die  Früchte  des  Sieges  aber  konnte  Rußland
  nicht  voll  behaupten.  Die  Absicht  war,  einen  russischen  Vasallenstaat
Großbulgarien  zu  schaffen,  der  von  der  Donau  bis  ans  Ägeische  Meer  reichte,
ganz  Mazedonien  umfaßte  und  von  der  Türkei  in  Europa  nur  ein  kleines
Stück  am  Marmarameer  und  getrennt  davon  ein  zweites  in  Albanien  übrigließ.
  Dem  trat  England  kräftig  entgegen,  unterstützt  von  Österreich,  das
sich  durch  einen  so  gewaltigen  russischen  Machtzuwachs  bedroht  fühlte.  Rußland
besaß  weder  militärisch  noch  finanziell  die  Kraft,  um  nach  dem  schlecht  geführten
  und  erschöpfenden  Türkenkriege  noch  den  Kampf  mit  England  und
Österreich-Ungarn  aufzunehmen.  Die  öffentliche  Meinung  aber,  die  die
Regierung  in  den  Krieg  von  1877  gedrängt  hatte,  suchte  trotzdem  alle
Schuld  für  den  mangelbaften  Ausgang  auf  dieselbe  Regierung  zu  laden.

Aus  dieser  Verlegenbeit  rettete  sich  der  russische  Staatskanzler,  Fürst
Gortschakow,  indem  er  Bismarck  bat,  eine  europäische  Konferenz  zur  Schlichtung
  der  Friedensfrage  zu  berufen.  Deutschland  verstand  seinerseits  seine
Rolle  auf  dieser  Konferenz,  eben  dem  Berliner  Kongreß  von  1878,  als  „ehrlicher
  Makler“  und  als  Freund  Rußlands,  das  1870/71  durch  seine  wohlwollende
Neutralität  unsern  Sieg  über  Frankreich  gefördert  hatte.  Hierfür  war  die
Rechnung  allerdings  schon  dadurch  beglichen,  daß  wir  nach  dem  siebziger
Kriege  Rußland  zur  Befreiung  von  den  demütigenden  Hindernissen  verhalfen,
  die  ihm  nach  dem  Krimkrieg  auf  dem  Schwarzen  Meere  auferlegt
worden  waren.  Ausgeschlossen  war  es  für  uns  nur,  um  Rußlands  willen
einen  Krieg  mit  England  zu  führen;  wie  hätten  wir  das  auch  1878  anfangen
sollen?  Die  russische  Politik  sah  wohl  voraus,  daß  Deutschland  auf  dem
Kongresse  nicht  in  der  Lage  sein  würde,  das  Kongreßprotokoll  ebenso  zu
gestalten,  wie  den  Dorfrieden  von  San  Stefano,  in  dem  sich  die  Türken
mit  dem  russischen  Großbulgarien  wohl  oder  übel  einverstanden  erklärt  hatten.
Dann  aber,  wenn  Deutschland  „versagte“",  so  war  nichts  einfacher,  als  die
ganze  Schuld  an  dem  mangelhaften  Ausgange  des  Orientkrieges  von  der
Regierung  abzuwälzen  und  Deutschland  aufzulegen.  „Alles  wäre  gut  gegangen,
  wenn  nicht  Deutschland  undankbarerweise  das  vertrauende  Rußland
in  Berlin  verraten  hätte!“  Diese  Formel  wurde  sofort  nach  dem  Kongreß
im  russischen  Volke  ausgegeben.

c)  Vor  die  Wahl  zwischen  Rußland  und  Österreich-Ungarn  gestellt,  mußte
Bismarck,  wie  er  schrieb,  „für  Osterreich  optieren“  und  das  deutsch-österreichische
  Bündnis  durch  die  Hinzunahme  Italiens  zum  Dreibund  erweitern.
Er  versuchte  außerdem  noch,  eine  besondere  Beziehung  zwischen  Deutschland
und  Rußland  festzuhalten,  doch  war  dieses  verwickelte  Verhältnis  nach
seinem  Abgange  nicht  länger  möglich.  Dem  Dreibunde  gegenüber  entstand
der  Zweibund  zwischen  Frankreich  und  Rußland.  Die  französische  Politik
ging  dieses  Verhältnis  zu  Rußland  ein,  um  endlich  ein  Unterpfand  für  die
Revanchehoffnungen  der  Nation  zu  bekommen;  in  Rußland  gab  es  für  das
Bündnis  mit  Frankreich  zwei  ganz  verschiedene  Beweggründe.  Die  deutschfeindliche
  Kriegspartei  hoffte  mit  Frankreich  zusammen  dahin  zu  gelangen,
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        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  71

Deutschland  zu  Boden  zu  werfen.  Die  führenden  Wirtschaftspolitiker  aber,
vor  allen  Dingen  der  Finanzminister  Witte,  wollten  den  französischen  Geldmarkt
  ausnutzen,  um  Rußland  endgültig  und  mit  großen  Schritten  auf  die
Bahn  der  modernen  weltwirtschaftlichen  Entwicklung  zu  führen.  Dazu  konnten
sie  nichts  weniger  brauchen,  als  einen  Krieg.  Unerschöpflich  floß  der  französische
  Goldstrom  nach  Rußland.  Dort  war  unterdessen  der  Gedanke  des
Eisenbahnbaues  durch  Sibirien  bis  zum  Stillen  Ozean  aufgetaucht  und  in
Verbindung  damit  ein  großes  weltpolitisches  Ziel  im  fernen  Osten.  Kam
es  tatsächlich  dazu,  daß  sich  die  russische  Politik  mehr  und  mehr  in  Ostasien
festlegte  und  immer  größere  Mittel  dorthin  verwandt  wurden,  so  war  es
klar,  daß  dadurch  eine  Entlastung  des  russischen  Druckes  auf  Deutschland
erfolgen  mußte.  Gerade  um  die  Zeit  wurden  wir  durch  den  zunehmenden
Gegensatz  zu  England  dahin  gedrängt,  die  Pfade  einer  positiven  deutschen
Orientpolitik  zu  betreten.  Für  England  war  es  im  höchsten  Grade  unerwünscht,
  die  russische  Politik  gerade  in  dem  Augenblick,  wo  sich  ein  deutschrussischer
  Interessenkonflikt  in  der  Türkei  anzubahnen  schien,  auf  ihren  fernasiatischen
  Bahnen  zu  sehen.  Daber  stiftete  England  den  Krieg  Japans
gegen  Rußland  an,  mit  dem  Zwecke,  Rußland  aus  Ostasien  zurückzurufen
  und  seine  Aufmerksamkeit  in  erhöhtem  Maße  wieder
auf  Konstantinopel  hinzulenken,  wo  es  die  Deutschen  treffen
mußte.  Dieser  Plan  ist  den  Engländern  ausgezeichnet  gelungen.  Japan
blieb  Sieger;  die  Episode  der  großen  ostasiatischen  Politik  Rußlands  war
vorläufig  zu  Ende,  und  in  einer  ebenso  notwendigen  wie  natürlichen  Reaktion
warf  sich  Rußland  erneut  auf  sein  altes  Ziel  im  naben  Orient.

Damit  allein  ist  aber  noch  nicht  alles  gesagt,  was  zu  sagen  ist.  Es  handelt
sich  heute  für  Rußland  keineswegs  mehr  nur  um  die  früheren  Gründe,  wegen
derer  es  nach  Konstantinopel  strebte,  sondern  es  ist  noch  ein  viel  gewichtigerer,
  zwingenderer  hinzugetreten:  der  wirtschaftspolitische  Zwang.
Zur  Zeit  des  alten  Panslawismus  sprach  man,  wenn  es  sich  um  das
Streben  nach  der  Herrschaft  in  den  Balkangebieten  handelte,  von  der  historischen
  Mission  Rußlands,  von  der  Teilnahme  für  die  Stammesverwandten
und  Glaubensgenossen,  vom  Sturz  des  Halbmondes  auf  der  Hagia  Sofia
und  von  dem  Schlüssel  zur  eignen  Haustür,  den  man  notwendig  in  der
Tasche  haben  müsse.  Sieht  man  sich  aber  die  heutige  russische  Kriegsliteratur
an,  in  der  der  Wille,  die  Meerengen  zu  besitzen,  begründet  wird,  so  ist  von
alledem  wenig  mehr  zu  hören.  Statt  dessen  heißt  es  einfach:  beinahe  drei
Viertel  der  russischen  Getreideausfuhr  gehen  durch  den  Bosporus  und  die
Dardanellen;  ist  dieser  Ausgang  für  Rußland  geschlossen,  so  bricht  die  russische
Volkswirtschaft  zusammen;  der  Drang  nach  Süden  ist  nicht  nur  eine  geschichtliche
  und  politische,  sondern  vor  allen  Dingen  auch  eine  wirtschaftliche  Notwendigkeit,
  und  der  fremde  Staat,  der  sich  diesem  Drange  widersetzt,  ist
co  ipso  ein  feindlicher  Staat.  So  schrieb  der  russische  Professor  Mitrofanow
noch  im  Juni  1914  unmittelbar  vor  dem  Ausbruche  des  Krieges  in  den
„Preußischen  Jahrbüchern“.

Hier  haben  wir  in  einer  klaren  Formulierung  den  politischen  Urgrund
der  heute  aufs  höchste  entbrannten  Feindschaft  Rußlands  gegen  Deutschland.
        <pb n="81" />
        72  Dr.  Paul  Rohrbach

Durch  die  mächtige  Entwicklung  des  russischen  Wirtschaftslebens,  vor  allen
Dingen  durch  den  Eisenbahnbau,  durch  die  Verwandlung  der  südrussischen
Steppe  in  Ackerland,  durch  das  Petroleum,  durch  das  Eisen,  die  Kohle,  die
alle  in  Südrußland  liegen,  ist  das  Schwergewicht  des  russischen  wirtschaftlichen
Lebens  gegen  früher  tief  nach  Süden  gerückt  worden,  und  wenn  Rußland
nicht  die  beiden  Engen  zwischen  dem  Schwarzen  und  dem  Mittelländischen
Meere  beherrscht,  so  fühlt  es  sich  nicht  nur  wirtschaftlich,  sondern  auch  politisch
eingeengt.  Stockt  die  Getreideausfuhr,  so  bricht  die  russische  Handels-  und
Zahlungsbilanz  zusammen,  die  Finanzen  kommen  in  Unordnung,  der  Kredit
ist  gefährdet,  und  eine  erobernd  um  sich  greifende  russische  Weltpolitik
  ist  nicht  länger  möglich.  Aus  diesem  Grund  ist  das  Streben,
sich  der  Meerengen  zu  bemächtigen,  in  der  Gegenwart  der  am  stärksten
hervortretende  Zug  des  russischen  politischen  Lebens.  Nur  wenn  Rußland
entschieden  geschlagen  wird,  wird  es  von  dem  Besitze  Konstantinopels  und
Gallipolis  abstehen.  Deutschlands  Lebensinteressen  aber  fordern,  daß  Rußland
  unter  allen  Umständen  dazu  gezwungen  wird.  Den  Beweis  hierfür
entnehmen  wir  vor  allen  Dingen  daraus,  wie  sich  unsere  Beziehungen  zu
England  während  des  letzten  Menschenalters  entwickelt  haben.

B.  England.

Während  sich  bei  Rußland  die  der  Entfaltung  des  deutschen  Wesens
entgegengesetzte  Tendenz  infolge  der  gegenseitigen  Nachbarschaft  an  der
Ostsee  schon  früh  offenbart  und  sich  bis  zuletzt  gesteigert  hat,  hat  zwischen
England  und  Deutschland  das  Bewußtsein  eines  Gegensatzes  bis  in  die
jüngste  Vergangenheit  gefehlt.  Solange  Deutschland,  wie  im  18.  und  in  der
ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts,  nur  ein  „geographischer  Begriff“  war,
konnte  naturgemäß  von  einer  Gegensätzlichkeit  des  englischen  Wesens  gegen
das  deutsche  weder  unter  politischen,  noch,  bei  der  unvollkommenen  wirtschaftlichen
  Entwicklung  Deutschlands,  unter  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten
die  Rede  sein.  England  war  daran  interessiert,  daß  sich  im  Herzen  Europas
kein  Kräftezentrum  bildete,  das  dem  sogenannten  europäischen  Gleichgewichte,
das  heißt  der  tatsächlichen  Vormachtstellung  Englands,  gefährlich  werden
konnte,  und  England  wünschte  außerdem  natürlich  einen  möglichst  unentwickelten
  Stand  der  deutschen  Industrie  und  der  deutschen  Beteiligung  am
Welthandel.  Für  beides  war  im  englischen  Sinne  bis  1870  bestens
gesorgt.

Von  da  an,  wo  Deutschland  geeint  ist  und  sich  in  jeder  Beziehung  schnell
zu  entwickeln  beginnt,  lassen  sich  zwei  verschiedene  Betrachtungsweisen  des
deutsch-englischen  Verhältnisses  hüben  und  drüben  verfolgen.  Die  eine
betont  die  entstehenden  und  mehr  und  metr  sich  verschärfenden  Gegensätze;
bei  der  andern  heißt  es,  Deutschland  und  England,  als  die  beiden  größten
Handels-  und  Industriemächte,  befänden  sich  gerade  durch  ihre  beiderseitige
wirtschaftliche  Entwicklung  in  so  starker  materieller  Verflechtung  miteinander,
seien  aufeinander  angewiesen  und  hätten  eins  vom  andern  so  große  handelspolitische
  Vorteile,  daß  sie  auf  gegenseitiges  Sichvertragen  angewiesen  seien.
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        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  73

I.  Das  wirtschaftliche  Verhältnis  zu  Deutschland.

a)  England  ist  ein  Handelsstaat,  und  seine  ganze  Politik,  friedliche  wie
kriegerische,  ist  letzten  Endes  Handelspolitik.  Wenn  der  preußische  General
von  Clausewitz  gesagt  hat,  Krieg  sei  die  Fortsetzung  der  Politik  mit  veränderten
Mitteln,  so  kann  man  von  England  sagen:  englische  Kriege  sind  nichts  anderes,
als  Fortsetzung  des  englischen  Geschäfts  mit  veränderten  Mitteln.  Um  des
Geschäfts  willen  ist  das  ganze  englische  Weltreich  erobert  worden.  Dabei
muß  man  sich  klar  machen,  daß  der  englische  Kolonialbesitz  von  doppelter
Art  ist.  Er  besteht  erstens  aus  Untertanenländern,  wie  Indien,  Ägvpten,
den  großen  Gebieten  im  tropischen  Afrika  usw.,  und  zweitens  aus  Siedelungskolonien
  mit  weißer,  überwiegend  Englisch  redender  Bevölkerung,  wie
Kanada,  Australien,  Neuseeland,  Südafrika.  Diese  letzteren  Gebiete  sind
das  eigentliche  England  jenseits  des  Ozeans,  und  sie  haben  in  diesem  Kriege
gezeigt,  daß  sie  entgegen  mancher  früheren  Meinung  fest  mit  dem  Mutterlande
  zusammenhängen  und  ihm  Hilfe  leisten.  Im  ganzen  besitzt  England
ungefähr  den  vierten  Teil  der  festen  Erdoberfläche  und  beherrscht  auch  ein
viertel  der  Bevölkerung  der  Erde.

Das  englische  Wirtschaftssystem  und  die  englische  Politik  beruhen
darauf,  daß  England  aus  aller  Welt  Rohstoffe  bezieht  und  alle  Welt  mit  industriellen
  Fertigfabrikaten  versorgt.  Der  Mehrwert  der  Fabrikate  gegenüber
den  Rohstoffen,  dazu  der  Gewinn  vom  Seetransportgeschäft  an  fremden  Waren,
die  Anleihezinsen  für  nach  auswärts  verliehenes  Kapital  und  der  Nutzen,
der  von  überseeischen  Unternelmungen  aller  Art  nach  England  fließt,  sind
es,  die  den  englischen  Reichtum  vermehren.  Das  ganze  englische  System
stebt  und  fällt  mit  der  englischen  Industrie-  und  Kapitalsherrschaft.  Um  der
Industrie  willen  hat  England  seine  Landwirtschaft  soweit  vernachlässigt,
daß  nicht  einmal  ein  Achtel  der  englischen  Bevölkerung  heute  mehr  auf  dem
Lande  tätig  ist,  und  die  eignen  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  nur  für  wenige
Monate  im  Jahre  zum  Unterhalt  der  Bevölkerung  reichen  würden.  Dagegen
  war  der  englische  Außenhandel  im  Jahre  1913  auf  etwa  28  ½  Milliarden
  Mark  gestiegen  (Deutschland  22  ½  Milliarden);  die  Summe,  die  das
Ausland  an  englische  Schiffahrtsgesellschaften  für  Frachten  zahlen  mußte,
betrug  2  Milliarden  jährlich,  und  die  Gebühren,  die  englische  Banken
für  geschäftliche  Vermittlungen  aller  Art  vom  Auslande  bezogen,  fast  eine
Milliarde  Mark.  Etwa  65  Milliarden  Mark,.  vielleicht  ein  Viertel  des  englischen
Volksvermögens,  sind  im  Ausland  angelegt,  und  all  dieses  Geld  läßt  Gewinne
nach  England  fließen  —  einen  erheblichen  Teil  durch  die  Ausnutzung  der
eignen  englischen  Kolonien.

Dem  englischen  Ideal  würde  es  entsprechen,  wenn  es  auf  der  ganzen
Welt  keine  Industrie  außer  der  englischen  gäbe,  die  imstande  wäre,  Rohstoffe
  zu  verarbeiten  und  Fabrikate  zu  liefern,  und  wenn  vor  allen  Dingen
nach  England  selbst  nur  Rohstoffe  und  überhaupt  keine  Fabrikate  hineingelangten.
  Als  einzigen,  allerdings  hervorragend  wichtigen  Rohstoff  führt
England  Steinkohle  aus.  Für  die  großen  Gewinne,  die  es  von  seiner  Gesamtausfuhr
  hat,  kann  es  sich  auch  leisten,  der  größte  Lebensmittelkäufer  auf  dem
Weltmarkte  zu  sein.  Man  berechnet  die  Menge  des  gesamten  Weizens,  der
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        74  Dr.  Paul  Rohrbach

durchschnittlich  aus  den  verschiedenen  Ausfuhrländern  der  Welt  jährlich
ausgeführt  sind,  auf  14  Millionen  Tonnen.  6  Millionen  davon  kauft
allein  England;  außerdem  kauft  es  mehr  als  eine  Million  Tonnen  Fleisch.
Für  den  Weizen  zahlt  es  anderthalb  Milliarden,  für  das  Fleisch  mehr  als  eine
Milliarde  Mark.  Fast  vier  Fünftel  der  gesamten  Fleischausfuhr  der  Welt
gehen  nach  England,  und  über  5  Milliarden  jährlich  beträgt  der  englische
Gesamtaufwand  für  auswärtige  Nahrungsstoffe  und  Genußmittel.

b)  Diesen  Zahlen  gegenüber  ist  es  wichtig,  den  deutsch-englischen
Handel  kennen  zu  lernen.  Wenn  Deutschland  und  England  beides  große  Industriestaaten
  sind  —  was,  sollte  man  meinen,  werden  sie  sich  gegenseitig  zu
bieten  habend  In  Wirklichkeit  aber  betrug  in  den  letzten  Jahren  vor  dem  Kriege
der  Einfuhrwert  deutscher  Waren  in  England  über  eine  Milliarde,  und  derjenige
  englischer  Waren  in  Deutschland  auch  ungefähr  eine  Milliarde  Mark!
Fragt  man,  was  es  für  Dinge  waren,  die  England  von  Deutschland  bezog,
so  zeigt  sich,  daß  Deutschland  nach  England  nicht  nur  Zucker,  Margarine,
Ölkuchen  und  dergleichen  ausführte,  sondern  auch  sehr  große  Mengen  von
Eisenwaren,  Schienen,  Trägern,  Blechen,  Röhren  usw.,  wollene  Gewebe,
Farbstoffe,  Sattlerwaren,  Klaviere,  elektrische  Apparate,  fertige  Kleider,
Papier-  und  Luxuswaren  und  dergleichen  mehr.  Dagegen  haben  wir  aus
England  hauptsächlich  Edelmetalle,  Steinkohlen,  Gespinstfasern  verschiedener
Art  und  fertige  Gewebe  bezogen.  Im  ganzen  genommen  war  die  deutsche
Industrie  im  Fortschreiten  auf  dem  englischen  Markt,  und  man  mußte  sich
mehr  und  mehr  überzeugen,  daß  die  Leistungsfähigkeit  der  Deutschen  sie
nicht  nur  zu  Mitbewerbern  Englands  auf  dem  Weltmarkte,  sondern  auch
zu  Mitbewerbern  des  englischen  Gewerbes  in  England  selbst  machte
(s.  Artikel  IV  Ba).

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland.

Dieser  letztere  Umstand  hätte  trotz  des  Mißvergnügens,  das  er  in  England
hervorrief,  die  politischen  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  England
schwerlich  bis  in  die  Tiefe  hinein  getrübt.  Auch  von  Frankreich  bezog  England
  eine  Menge  Industrieartikel,  vor  allen  Dingen  Luxuswaren,  ohne  daß
das  englisch-französische  Verhältnis  darunter  irgendwie  gelitten  hätte.  Um  so
weniger  erträglich  aber  schien  den  Engländern  das  Aufkommen  der  deutschen
Großindustrie  für  die  Ausfuhr  nach  dem  Auslande.  Noch  um  die  Mitte  des
19.  Jahrhunderts  arbeitete  die  deutsche  Industrie  fast  ansschließlich  für  den
deutschen  Eigenbedarf  und  für  die  nächste  deutsche  Nachbarschaft  im  Osten.
Für  den  Verkehr  mit  überseeischen  Gütern  waren  wir  abhängig  von  England;
nach  London  und  Liverpool  mußte  der  deutsche  Handel  gehen,  um  die  Waren
zu  holen,  die  er  brauchte.  1845  waren  im  Hamburger  Hafen  nur  211  Schiffe
beheimatet,  mit  einem  Gesamtinhalt  von  rund  40  000  Tonnen,  noch  nicht  so
viel,  wie  heute  „Vaterland“  oder  „Imperator“  halten.  Erst  um  die  Mitte  des
19.  Jahrhunderts  wurde  mit  dem  ersten  Schiffe  der  damals  neugegründeten
Hamburg-Amerika-Linie  der  direkte  und  regelmäßige  Verkehr  zwischen  einem
deutschen  Hafen  und  einem  entfernteren  Überseeplatze,  wie  New-Nork,
eröffnet.  Trotzdem  war  England  schon  zu  den  Seiten  des  alten  deutschen
        <pb n="84" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  75

Bundes  so  mißgünstig  gegen  Deutschland,  daß  die  englische  Regierung  mit
der  damaligen  freien  Stadt  Frankfurt  a.  M.  einen  Handels-  und  Schiffahrtsvertrag
  hauptsächlich  zu  dem  Zweck  abschloß,  um  von  Frankfurt  a.  M.  aus
den  Schmuggel  mit  englischen  Waren  nach  dem  Gebiete  des  preußischdeutschen
  Zollvereins  zu  fördern.

a)  Als  wir  nach  der  deutschen  Revolution  von  1848  so  kühn  waren,  an  eine
deutsche  Bundesflotte  zu  denken,  da  hieß  es  in  England:  Man  kenne  keine
deutsche  Flagge,  und  Schiffe  mit  einer  solchen  würden  als  Piraten  behandelt
werden!  Noch  im  Jahre  1861  ließ  Lord  Palmerston  schreiben,  die  Deutschen
möchten  wohl  den  Boden  pflügen,  mit  den  Wolken  segeln  oder  Luftschlösser
bauen,  nie  aber  seit  dem  Anfange  der  Zeiten  hätten  sie  den  Genius  gehabt,
das  Weltmeer  zu  durchmessen,  die  hohe  See  oder  selbst  nur  die  kleinen  Gewässer
  zu  befahren!  Dann  kam  die  Reichsgründung,  der  Milliardenzufluß
infolge  der  französischen  Kriegsentschädigung  und  der  Beginn  des  modernen
deutschen  Industriezeitalters.  Man  weiß,  wie  wenig  vollkommen  ein  Teil
unserer  gewerblichen  Leistungen  damals  zu  Anfang  war.  Es  fehlte  noch  an
der  wissenschaftlichen  Eigengrundlage  für  eine  deutsche  Großindustrie.  „Billig
und  schlecht!“  So  lautete  auf  der  Weltausstellung  in  Philadelphia  das  Urteil
unseres  eignen  Reichskommissars  über  die  deutsche  Ware,  und  wenn  man
vielleicht  auch  schon  damals  sagen  konnte,  der  Ausdruck  sei  in  seiner  Allgemeinheit
  übertrieben  gewesen,  so  blieb  doch  auf  jeden  Fall  ein  Stück  Wahrheit
  in  ihm  übrig.  1887  erging  das  englische  Markenschutzgesetz,  wonach  alle
nach  England  eingeführten  Waren  die  Bezeichnung  des  Ursprunglandes
tragen  mußten.  Es  war  gegen  Deutschland  gemünzt,  vor  dessen  „billiger
und  schlechter“  Konkurrenz  man  sich  in  England  schützen  wollte.  Die  deutsche
Industrie  wurde  also  bereits  als  unbequem  empfunden,  doch  war  die  Meinung
die,  daß  es  genügen  würde,  einen  eingeführten  Artikel  als  deutsch,  als
made  in  Germany,  mit  andern  Worten  also  als  minderwertig  zu  bezeichnen,
um  den  einsichtigen  Engländer  davon  abzuhalten,  daß  er  ihn  kaufe.  An  einen
wirklichen  Wettbewerb  Deutschlands  auf  dem  Weltmarkt,  einen  Wettbewerb,
durch  den  die  industrielle  und  handelspolitische  Vorherrschaft  Englands  in
Frage  gestellt  werden  könnte,  dachte  wohl  noch  niemand.

Sogar  1890,  als  England  uns  Helgoland  für  einen  hohen  Preis  überließ,
fehlte  auf  der  englischen  Seite  offenbar  noch  der  Gedanke  an  eine  zukünftige
„deutsche  Gefahr“.  Bald  danach  aber  begann  ein  wachsender  Teil  der  englischen
  öffentlichen  Meinung  den  deutschen  Wettbewerb  als  eine  solche  im
nationalen  Sinne  zu  betrachten.  Das  Wort  „Krieg“"  fällt  für  die  Zukunft
der  englisch-deutschen  Beziehungen  mit  starkem  politischen  Nachdrucke  zuerst
in  einem  Artikel  der  Londoner  Wochenschrift  „Saturday  Review“  von  1897.
In  Deutschland  erregte  der  hier  rücksichtslos  verkündigte  englische  Standpunkt,
  daß  auf  der  Welt  nicht  Platz  für  die  handelswirtschaftliche
Betätigung  beider  großer  Völker  sei,  und  daß  man  auf  der  englischen  Seite
keine  Bedenken  tragen  werde,  Deutschland  wegen  seines  Handels  von  soundsoviel
  hundert  Millionen  Pfund  anzugreifen,  die  größte  Aufmerksamkeit.
Der  Artikel  der  „Saturday  Review“  ist  von  seinem  Erscheinen  an  bis  heute
nie  wieder  aus  der  Erörterung  über  die  deutsch-englischen  Beziehungen  ver-
        <pb n="85" />
        76  Dr.  Paul  Rohrbach

schwunden.  In  England  hat  man  ihn  daher  als  höchst  unbequem  empfunden.
Man  hat  abwechselnd  versucht,  ihn  nicht  zu  beachten  oder  den  Verfasser  als
einen  belanglosen  Journalisten  hinzustellen;  aber  er  war  so  sehr  aus  der  Seele
derjenigen  Engländer  herausgeschrieben,  für  die  ein  Krieg  mit  einem  gefährlichen
  Handelsrivalen  stets  die  natürlichste  Sache  von  der  Welt  gewesen  ist,
daß  er  als  ein  englisches  Zeugnis  ersten  Ranges  bewertet  werden  mußte.

b)  Von  da an,  wo  in  England  die  Vorstellung  von  einer  „deutschen  Gefahr“
entstand,  konnte  die  englische  Politik  zwischen  zwei  verschiedenen  Mitteln
wählen,  um  mit  dieser  Gefahr  im  englischen  Interesse  fertig  zu  werden.
Sie  konnte  Deutschland  entweder  mit  Krieg  überziehen,  um  seinen  Handel
und  seine  Flotte  zu  vernichten,  oder  sie  konnte  versuchen,  es  durch  ein  Bündnis
unschädlich  zu  machen.  Bei  dem  Gedanken  an  diese  letztere  Möglichkeit  spielte
die  deutsche  Seemacht  eine  ebenso  große  oder  noch  größere  Rolle,  als  der
deutsche  Wettbewerb  im  Handel.  Es  gab  auch  englische  Politiker,  die  es  durchaus
für  möglich  hielten,  daß  Deutschland  und  England  handelswirtschaftlich
nebeneinander  würden  bestehen  können;  was  ihnen  aber  auf  jeden  Fall  für
England  unerträglich  zu  sein  schien,  das  war  eine  deutsche  Flotte  von  solcher
Stärke,  daß  England  sich  genötigt  sah,  mit  ihr  als  einem  politischen  Faktor
zu  rechnen.  Bis  zum  Jahre  1898  konnte  von  einer  wirklichen  deutschen
Marinepolitik  nicht  die  Rede  sein.  1898  brachte  aber  der  kurz  vorher  zum
Staatssekretär  des  Reichsmarineamts  ernannte  Admiral  Tirpitz  eine  kleine
Flottenvorlage  und  im  Sommer  1900  das  große  Flottengesetz  im  Reichstag
ein,  auf  dem  sich  seitdem  die  Entwicklung  der  deutschen  Marine  aufbaut.

Zwischen  diesen  beiden  Flottenvorlagen  erging  an  uns  das  englische
Anerbieten  eines  Bündnisses  oder  politischen  Einvernehmens.  Der  Zweck
eines  solchen  wäre  für  England  gewesen,  zu  erreichen,  daß  wir  marinepolitisch
  uns  auf  dem  bisherigen  bescheidenen  Stande  hielten  und  zu  Lande
eine  Deckung  für  England  gegen  Rußland  abgaben.  Als  Gegenleistung
hierfür  hätten  wir  wohl  auf  ein  gewisses,  in  mäßigen  Grenzen  gehaltenes
englisches  Wohlwollen  gegenüber  unserer  Kolonialpolitik  rechnen  können.
Ein  solches  Verhältnis  zu  England  wäre  aber  für  uns  sehr  gefährlich  gewesen.
Auf  der  einen  Seite  brachte  es  uns  in  einen  sicheren  Gegensatz  zu  Rußland,
auf  der  andern  war  es  nichts  weniger  als  geeignet,  unsere  Zukunft  gegen
England  sicherzustellen.  Wenn  auch  England  im  Augenblicke  bereit  zu  sein
schien,  sich  mit  unserer  handelspolitischen  Entfaltung  abzufinden,  so  lag  doch
nirgends  eine  Gewähr  dafür  vor,  daß  die  englischen  Anschauungen  über  das,
was  an  deutschem  Wettbewerb  erträglich  sei  und  was  nicht,  sich  nicht  ändern
konnten.  Dann  hieß  es  eines  Tages  wieder:  Wenn  Deutschland  heute  vernichtet
  wird,  so  gibt  es  morgen  keinen  Engländer,  der  dadurch  nicht  um  so  viel
reicher  würde!  Und  einen  deutschen  Handel,  der  mit  seinen  Werten  bis  in
die  Nähe  des  englischen  vorrückt,  ist  England  überhaupt  nicht  zu  ertragen
imstande!  Ohne  Flotte,  und  von  Feindschaft  auf  dem  europäischen
Festland  umgeben,  wären  wir  dann  England  gegenüber  in  der
denkbar  schwierigsten  Lage  gewesen.  Es  ist  ja  schließlich  trotzdem  zu
einem  Kampfe  Deutschlands  gegen  England  und  eine  ganze  ihm  verbündete
Welt  gekommen,  aber  erstens  sind  wir  im  Besitz  einer  starken  Seemacht,
        <pb n="86" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  77

die  uns,  sei  es  in  diesem  Kriege,  sei  es  hernach,  durch  ihr  Vorhandensein
die  wichtigsten  Dienste  leisten  wird,  und  zweitens  ist  es  uns  gelungen,  durch
unsere  Orientpolitik  entscheidende  Vorteile  für  den  Krieg  und
noch  weit  darüber  hinaus  zu  erlangen.  Eine  große  deutsche  Stellung
im  Orient  hätte  aber  sicher  mit  zu  dem  gehört,  worauf  wir  bei  einem  Abkommen
  mit  England  wie  dem,  das  uns  zwei  Jahre  vor  dem  Regierungsantritt
  Eduards  VII.  vorgeschlagen  wurde,  hätten  verzichten  müssen.

c)  1.  Gerade  in  der  Orientpolitik  erwies  es  sich  für  Deutschland  als
unmöglich,  von  Sicherungen  für  den  Fall  englischer  Feindseligkeit  abzusehen.
England  hat  hier  seit  der  Erbauung  des  Suezkanals  danach  gestrebt,  den  neuen
Seeweg  nach  Indien  unter  seine  Aufsicht  zu  bringen.  Den  Suezkanal
hielt  es  ursprünglich  für  so  wenig  seinen  Interessen  entsprechend,  daß  es  sich
auf  jede  Weise  dem  Werk  widersetzte,  das  den  britisch  „kontrollierten“  Weg
nach  Indien  und  Ostasien  ums  Kap  der  Guten  Hoffnung  auszuschalten  drohte.
Nachdem  der  Kanal  trotzdem  gebaut  war,  vergingen  nur  dreizehn  Jahre
von  seiner  Fertigstellung  1869  bis  zur  Besetzung  Ägyptens  durch  England
1882.  Daß  England  Ägppten  an  sich  brachte,  ist  begreiflich,  wenn  man  sich
vorstellt,  daß  der  Suezkanal  die  Haupteingangspforte  in  den  Indischen
Ozean  geworden  ist  und  daß  sich  rings  um  dieses  Weltmeer  der  größte  und
beste  Teil  des  englischen  überseeischen  Weltreichs  lagert.  Südafrika,  Indien
und  Australien  sind  die  Hauptstücke  darin;  auch  Ägppten  selbst  mit  dem
britischen  Sudan,  der  britische  Anteil  an  Ostafrika,  Südarabien,  der  Persische
Golf  und  seine  Küstengebiete,  Beludschistan,  Ceylon,  Malakka  gehören  dazu.
Einzig  Kanada  liegt  von  den  großen  englischen  Kolonialländern  abseits
des  Indischen  Ozeans.  Aus  diesem  führt  überdies  durch  die  Meerenge  von
Singapore  auch  der  Weg  zu  den  für  England  politisch  und  wirtschaftlich
gleich  wichtigen  Ländern  Ostasiens.

Unter  diesen  Umständen  war  nichts  natürlicher,  als  daß  England  Ägypten
in  Besitz  nahm,  da  niemand  imstande  oder  willens  war,  es  daran  zu  hindern.
Frankreich  wurde  trotz  seiner  starken  ägpptischen  Interessen  durch  die  schlaue
englische  Politik  hinters  Licht  geführt  und  merkte  zu  spät,  daß  es  Ägypten
dem  Nebenbuhler  preisgegeben  hatte,  und  was  Deutschland  anging,  so
beschränkte  sich  Fürst  Bismarck  darauf,  den  englischen  Wunsch  nach  Anerkennung
  der  ägpptischen  Position  dazu  auszunutzen,  um  Englands  Zustimmung
  für  die  Anfänge  unserer  Kolonialpolitik  in  Afrika  und  in  der  Südsee
zu  erhalten.  Bei  alldem  aber  lag  in  der  Angliederung  Ägyptens  an  das
englische  Reich  doch  der  Keim  einer  großen  Gefahr  für  England  verborgen.
England  wünscht,  wie  gesagt,  vom  Standpunkte  seiner  Weltreichsinteressen
aus  dringend,  Ägppten  festzuhalten.  Es  will  sich  nicht  der  Gefahr  aussetzen,
an  dem  für  den  Zusammenhalt  des  Imperiums  entscheidenden  und  wichtigsten
  Zugang  zum  Indischen  Ozean  eine  fremde  Macht  von  Bedeutung
aufkommen  zu  lassen.  Darum  hat  es  Ägypten  selber  genommen.  Ägypten
ist  aber  im  Unterschied  zu  der  Insel  Großbritannien  auf  dem  Landwege
angreifbar,  namentlich  von  Osten  her,  von  der  türkischen  Seite.  Darum
wird  die  englische  Politik  mit  Naturnotwendigkeit  vom  Besitz  Ägyptens  weiter
zu  dem  Bestreben  fortgetrieben,  auch  die  angrenzenden  türkischen  Länder
        <pb n="87" />
        78  Dr.  Paul  Rohrbach

sich  anzueignen.  Diese  Logik  liegt  so  sehr  in  der  geschichtlichen  Erfahrung
begründet,  daß  man  vom  zweiten  und  dritten  Jahrtausend  vor  Christus  bis
auf  die  Gegenwart  verfolgen  kann,  wie  sich  das  Spiel  wiederholt,  daß  jede
starke  Macht  in  Ägypten  nach  der  Beherrschung  des  syrischen  Vorgeländes
bis  gegen  den  Euphrat  hin  strebt  (Ramses  II,  Necho,  die  Ptolemäer,  Mehemed
Ali,  das  moderne  England),  und  umgekehrt  jeder  in  Vorderasien  mächtige
Staat  nach  der  Eroberung  von  Ägypten  (Assyrer,  Perser,  Alexander  der
Große,  die  arabischen  Kalifen,  Saladin,  die  osmanischen  Sultane).

Diesem  Zug,  Ägypten  zu  decken,  folgte  auch  die  englische  Politik,  indem
sie  seit  dem  Beginne  der  Regierung  Eduards  VII.  erkennbar  darauf  ausgeht,
die  Türkei  der  Gebiete  zwischen  dem  Persischen  Golf  und  der  syrischen  Mittelmeerküste
  zu  berauben  und  durch  deren  Besitzergreifung  eine  direkte  englische
  Verbindung  zwischen  Ägypten  und  Indien  herzustellen.

Man  hat  sich  in  England  einmal,  um  die  Seit  des  Thronwechsels  nach
dem  Tode  der  Königin  Viktoria,  zu  weit  mit  Offenherzigkeiten  in  dieser
Richtung  vorgewagt.  Der  berühmte  Ingenieur  Willcocks,  seinerzeit  Chef
des  ägpptischen  Bewässerungswesens  unter  englischer  Herrschaft,  hielt  in
der  geographischen  Gesellschaft  in  Kairo  einen  gleich  danach  veröffentlichten
Vortrag,  in  dem  er  nicht  nur  davon  sprach,  die  alten  Kulturwerke  in  Babyylonien
  mit  englischen  Mitteln  wiederherzustellen,  sondern  außerdem  noch
das  überraschende  Programm  aufstellte,  Babylonien  müsse  zu  seiner  Wiederkultivierung
  mit  englischen  Untertanen,  nämlich  ägpptischen  und  indischen
Bauern,  besiedelt  werden.  Daß  Willcocks  nicht  nur  an  die  Bewässerung,
sondern  zugleich  rechtzeitig  auch  an  die  Menschen  dachte,  die  das  neubewässerte
Land  bebauen  sollten,  zeigt  uns  seine  praktische  englische  Betrachtungsweise
der  Dinge;  aber  öffentlich  davon  zu  sprechen,  war  jedenfalls  im  höchsten  Grade
unvorsichtig,  denn  die  türkische  Regierung  und  wer  sich  sonst  für  diese  Dinge
interessierte,  mußte  natürlich  sofort  den  Schluß  ziehen,  daß  nicht  nur  Bewässerung
  und  Besiedelung,  sondern  auch  Besitzergreifung  des  Stromlandes  durch
England  vorgesehen  war.  Ausgeschlossen  war  jedenfalls,  daß  eine  Millioneneinwanderung
  englischer  Untertanen  erfolgen  konnte  und  diese  Leute  dann
nachher  in  Babylonien  türkisch  wurden.  Ein  solcher  Vorgang  kommt  für
englisches  Denken  nicht  in  Betracht.

2.  Die  Besetzung  Ägyptens  durch  England  bildet  einen  der  großen  Angelpunkte
  zum  politischen  Verständnis  der  Jahre,  in  denen  sich  der  Weltkrieg
vorbereitet  hat.  Sie  bildet  aber  auch  einen  Hauptschlüssel,  um  die  Entwicklung
der  englisch-deutschen  Beziebungen  zu  begreifen.  Auf  den  ersten  Anschein
wird  es  nicht  unmittelbar  einleuchten,  wieso  das  Verhältnis  Deutschlands
und  Englands  durch  Vorgänge  und  Tatsachen  im  Osten  des  Mittelmeerbeckens
  bestimmt  werden  soll.  Gerade  darin  aber  offenbart  sich  der  dem
größten  Teil  unserer  öffentlichen  Meinung  damals  noch  unbewußte  Eintritt
Deutschlands  in  die  Weltpolitik.  Wenn  Deutschland  weltpolitische  Interessen
  erhielt  und  durch  sie  mit  seinem  Wohl  und  Wehe  mit  in  die  orientalischen
  Dinge  hineingezogen  wurde,  so  darf  hier  freilich  nicht  die  Folge  irgendwelcher,
  absichtlich  und  zielbewußt  in  diese  Richtung  geleiteter  Entschlüsse
der  deutschen  Politik  erblickt  werden.  Daß  es  so  kam,  ist  vielmehr  eine  un-
        <pb n="88" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.    79

vermeidliche  Wirkung  der  Fortschritte,  die  unterdessen  das  innerwirtschaftliche
  deutsche  Leben  durch  die  Beteiligung  Deutschlands  an  der  Weltindustrie
  und  am  Welthandel  gemacht  hatte.

Wir  haben  bemerkt,  wie  England  von  da  an,  wo  es  Ägypten  in  seinen
Besitz  gebracht  hatte,  danach  trachtete,  um  der  vollkommenen  Sicherheit
sowohl  Ägyptens  als  auch  Indiens  willen  das  Gelände  zwischen  diesen  beiden
großen  und  wertvollen  Besitztümern  sich  anzueignen.  Dann  aber  mußte
die  Türkei  aufhören,  ein  politischer  Faktor  von  selbständiger  Bedeutung  zu
sein.  Umgekehrt  war  es  für  Deutschland,  sobald  die  Möglichkeit  oder  Wahrscheinlichkeit
  eines  englischen  Angriffs  nicht  mehr  von  der  Hand  gewiesen
werden  konnte,  notwendig,  die  Türkei  zu  stützen  und  zu  stärken.  Es  ist  kein
bloß  äußerliches  Zusammentreffen,  daß  um  dieselbe  Zeit,  wo  zuerst  ernsthafte
  englische  Drohungen  gegen  Deutschland  laut  werden,  die  Orientreise
des  deutschen  Kaisers  (1898)  stattfand,  die  zum  ersten  Male  zur  ausgesprochenen
  Anknüpfung  pollitisch-freundschaftlicher  Beziehungen  zwischen
Deutschland  und  der  Türkei  führte.  Man  darf  natürlich  nicht  annehmen,
daß  schon  damals  das  bewußte  und  in  den  Einzelheiten  bestimmte  Programm
eines  deutsch-türkischen  Kriegsbündnisses  und  eines  gemeinsamen  deutschtürkischen
  Feldzugs  nach  Ägypten  für  den  Fall  eines  englischen  Angriffskrieges
  gegen  Deutschland  entstand.  Es  lag  aber  im  allgemeinen  auf  der
Hand,  daß  eine  starke  Türkei  nur  von  Vorteil  für  Deutschland  sein  konnte,
wenn  diesem  ein  Konflikt  mit  England  drohte.  Der  Ertrag  der  deutschtürkischen
  Freundschaft  war  unter  der  Regierung  des  Sultans  Abd-ul-Hamid
deswegen  nicht  groß,  weil  Abd-ul-Hamid  in  seinem  krankhaften  Mißtrauen
gegen  jede  Art  positiver  Tätigkeit,  gleichviel  ob  sie  von  außen  oder  von
innen  kommen  sollte,  weder  die  Heeresreform  mit  Hilfe  der  deutschen
Offiziere,  noch  den  Bau  der  Bagdadbahn  und  der  syrischen  Linien  nachdrücklich
  fördern  ließ.  Gegen  die  Bagdadbahn  richtete  sich  außerdem  mit
aller  Energie  der  Widerspruch  der  englischen  Politik.

Noch  auf  dem  Berliner  Kongresse  von  1878  war  England  als  Schutzmacht
für  die  Türkei  gegen  Rußland  aufgetreten.  Gegen  die  Abtretung  von  Cypern
(als  Deckung  für  den  Suezkanal)  übernahm  es  die  Gewährleistung  der  Unversehrtheit
  des  Türkischen  Reiches  in  Asien.  Damals  aber  war  Ägypten  noch
nicht  englisch.  Nachdem  es  englisch  geworden  war,  richtete  sich  das  Bemühen
der  Londoner  Politik  unausgesetzt  darauf,  den  inneren  Zusammenhalt  der
Türkei  zu  schwächen.  Die  englischen  Gegenpläne  gegen  die  Bagdadbahn
wollen  daher  das  wieder  zu  gewinnende  Kulturland  in  Babylonien  und
Mesopotamien  auch  nicht  mit  dem  politisch-militärischen  Kraftzentrum  der
Türkei  in  Kleinasien  und  mit  Konstantinopel  verbinden,  sondern  derselbe
Willcocks,  den  wir  bereits  kennen  lernten,  entwirft  den  Plan  einer  andern
Bagdadbahn  im  englischen  Interesse  vom  Persischen  Golf  über  Bagdad  und
den  Mittellauf  des  Euphrat  nach  einem  Hafen  an  der  syrischen  Mittelmeerküste
  nördlich  von  Beirut.  Anfangs-  und  Endpunkt  dieser  Linie  hätten
unmittelbar  im  englischen  Machtbereiche  gelegen,  denn  der  Persische  Golf
ist  ein  unbedingt  von  England  beherrschtes  Gewässer,  und  der  westliche
Endhafen  der  Bahn  hätte  zwischen  den  englischen  Kanonen  auf  Cypern
        <pb n="89" />
        80  Dr.  Paul  Rohrbach

und  in  Ägypten  gelegen.  Es  war  klar,  daß  auf  diese  Weise  die  ganze  Südhälfte
  der  Asiatischen  Türkei,  und  zwar  gerade  die  zukünftig  reichsten  Länder,
einer  Entwicklung  zugeführt  wurden,  die  sie  von  der  übrigen  Türkei  abtrennte,
  mit  dem  englischen  Weltreich  aber  nahe  verband  —  eben  das,  was
in  der  englischen  Absicht  lag.  Gingen  dagegen  die  deutsch-türkischen  Bagdadbahnpläne
  voran  und  machten  gleichzeitig  die  Bahnen  in  Syrien  und  Arabien
Fortschritte,  so  ließ  sich  absehen,  daß  eines  Tages  eine  zusammenhängende
Bahnnverbindung  zwischen  Konstantinopel  und  den  Gegenden  in  der  Nähe
der  ägpyptischen  Grenze  da  sein  würde.  Ägypten  wie  in  alten  Zeiten  mit
einem  Meere  von  30  000  oder  40  000  Mann  anzugreifen,  also  mit  einer
Macht,  wie  sie  auch  zu  Fuß  marschierend  über  große  Entfernungen  hin
bewegt  werden  kann,  ist  im  Zeitalter  der  großen  modernen  Seetransportmittel
  ausgeschlossen.  England  hat  im  Burenkriege  gezeigt,  daß  es  imstande
ist,  selbst  Hunderttausende  von  Soldaten  auf  eine  große  überseeische  Entfernung
  zu  befördern  und  zu  unterhalten.  Solange  keine  Eisenbahn  nach
Ägypten  bestand,  konnte  es  also  verhältnismäßig  ruhig  sein;  näherte  sich
aber  der  Bahnbau  Ägypten,  so  wurde  die  Unruhe  um  so  größer.

d)  Die  drei  bisher  genannten  Grundfaktoren  des  englischen
Gegensatzes  zu  Deutschland,  erstens  die  Handelseifersucht,  zweitens
  die  Besorgnis  vor  der  deutschen  Flottenpolitik  und  drittens
  die  Angst  um  Ägypten,  haben  mit-  und  nacheinander  zusammen
  gewirkt,  um,  nachdem  der  Plan  nicht  geglückt  war,
Deutschland  durch  ein  Bündnis  unschädlich  zu  machen,  die  Politik
Englands  in  dem  entgegengesetzten  Entschlusse  zu  festigen,  die
deutsche  Gefahr  auf  gewaltsamem  Wege  auszuschalten.  Diesem
Zwecke  diente  die  seit  Eduard  VII.  begonnene  „Einkreisungspolitik“.  Man
muß  sich  dabei  nicht  vorstellen,  daß  die  Einkreisung  unter  allen  Umständen
darauf  ausging,  Deutschland  in  großen  Schlachten  zu  Lande  und  zu  Wasser
niederzuwerfen.  England  wäre  zwar  zu  keiner  Seit  seit  1901  vor  dem  Entschlusse
  des  Krieges  gegen  Deutschland  zurückgeschreckt,  wenn  er  sich  unter
sehr  günstigen  Verhältnissen  führen  ließ  und  die  Last  im  wesentlichen  von
den  Verbündeten  Englands  getragen  wurde,  aber  es  hielt  auch  für  möglich,
Deutschland  auf  diplomatischem  Wege,  durch  ein  System  dem  deutschen
Interesse  entgegengesetzter  Verständigungen,  so  zu  isolieren,  daß  den  Deutschen
schließlich  nichts  übrig  blieb,  als  sich  dem  Drucke  der  Einkreisung  zu  fügen.
Die  entscheidende  Stelle  hierfür  wäre  der  Orient  gewesen,  wo  England
entschlossen  war,  die  ägyptisch-indische  Verbindung  zustande  zu  bringen  und
die  Gefahr,  die  aus  einem  deutsch-türkischen  Einvernehmen  für  Ägypten
entstehen  konnte,  zu  beseitigen.

Um  die  Einkreisung  herzustellen,  mußten  in  erster  Linie  Frankreich  und
Rußland  gewonnen  werden.  Bei  Frankreich  war  die  Sache  nicht  schwer.
Es  wünschte  Marokko  zu  besitzen  und  erhielt  von  England  die  Erlaubnis,
dorthin  zu  gehen.  Mur  die  Nordküste,  Gibraltar  gegenüber,  die  England  in
keiner  starken  Hand  zu  sehen  wünschte,  wurde  Spanien  zugesagt.  Um  dem
Abkommen  nach  außen  hin  den  Schein  der  Unverdächtigkeit  zu  geben,  verzichtete
  Frankreich  als  Gegenleistung  auf  seine  Interessen  in  Ägypten.  Sehr
        <pb n="90" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  81

anschaulich  wird  in  den  Berichten  der  belgischen  Gesandten  aus  London,
Paris  und  Berlin  an  ihre  Regierung,  die  nach  der  Besetzung  Brüssels  durch
die  deutschen  Truppen  gefunden  wurden,  die  Rolle  Englands  und  besonders
die  König  Eduards  bei  der  Wiederaufstachelung  der  französischen  Revanchelust
  gegen  Deutschland,  die  bereits  stark  in  der  Abnahme  war,  geschildert.
Nicht  so  einfach  aber  wie  die  Gewinnung  Frankreichs,  war  die  Rußlands.
Wir  haben  bereits  bei  der  Darlegung  der  russischen  Politik  in  ihrem  Verhältnisse
  zu  Deutschland  betont,  daß  die  russischen  Orientinteressen  im  Sinne
des  Strebens  nach  den  türkischen  Meerengen  sich  außerordentlich  verstärkt
hatten,  seitdem  das  russische  Wirtschaftszentrum  und  namentlich  die  russische
Getreideerzeugung  so  sehr  nach  Süden  ins  Gebiet  des  Schwarzen  Meeres
gerückt  waren.  Gleichzeitig  aber  hatte  die  russische  Politik  die  große  Schwenkung
  nach  dem  fernen  Osten  gemacht  und  war  durch  den  Bahnbau  in  Sibirien,
die  Pläne  auf  die  Mandschurei  und  auf  Korea,  schließlich  auch  durch  unbestimmte
  Hoffnungen  auf  die  Vormacht  in  einem  großen  Teile  Chinas,  zeitweilig
  vom  Orient  abgezogen.  Sollte  also  die  russische  Front  gleich  der
französischen  im  englischen  Dienste  gegen  Deutschland  gewendet  werden,
so  war  es  vor  allen  Dingen  nötig,  Rußland  erst  aus  dem  fernen  Osten  zurückzuholen
  und  ihm  vor  Augen  zu  führen,  wie  sehr  die  deutschen  Interessen
in  der  Türkei  sich  entgegengesetzt  den  russischen  entwickelt  hatten.  Das  gelang
England  wie  gesagt  dadurch,  daß  es  Japan  zum  Kriege  gegen  Rußland
ausrüstete.  Die  Folge  des  japanisch-russischen  Krieges  war  der  Verzicht
Rußlands  in  Ostasien,  und  danach  Rußlands  Eintritt  in  die  Einkreisung
oder  Entente.  Das  geschah  durch  den  Vertrag  mit  England  vom  Jahre
1907,  dessen  Gegenstand  offiziell  nur  die  Aufteilung  Persiens  war,  im  geheimen
  aber  auch  die  teilweise  Liquidation  der  Türkei  in  dem  Sinne,  daß
Mesopotamien  und  Südsyrien  in  das  englische,  Armenien  und  Konstantinopel
in  das  russische  Interessengebiet  fielen.  Mit  der  Ausführung  des  Abkommens
sollte  schon  im  nächsten  Jahre,  1908,  begonnen  werden,  aber  die  türkische
Revolution  veränderte  die  Verhältnisse  im  Orient  vollständig,  und  Rußland
war  überdies  noch  vom  Kriege  mit  Japan  her  so  geschwächt,  daß  es  nicht  im
Ernst  als  Hilfsfaktor  in  Betracht  kam,  wenn  Deutschland  sich  nicht  einschüchtern
ließ.  Der  Versuch,  das  zu  tun,  mißglückte  1909  bei  Gelegenheit  der  ersten
serbisch-österreichischen  Krisis  über  Bosnien.  Immerhin  war  es  gelungen,  die
russische  Politik  wegen  der  Meerengen  scharf  gegen  Deutschland  einzustellen.

Einen  zweiten,  stärkeren  Versuch,  die  Einkreisung  zur  Wirkung  zu
bringen,  unternahm  England  während  des  Marokkohandels  zwischen
Deutschland  und  Frankreich.  Die  deutsche  Marokkopolitik  ist  nie  darauf  ausgegangen,
  ein  Stück  von  Marokko  für  Deutschland  zu  erwerben,  da  sich  daraus
auf  jeden  Fall  eine  gefährliche  Spannung  mit  dem  Grundsatze  der  Freundschaft
  mit  der  Türkei  als  der  islamischen  Vormacht  im  Orient  ergeben  mußte.
Ebensowenig  aber  war  es  für  Deutschland  möglich,  sich  ohne  Rücksicht  auf
die  seit  langem  bestehenden  internationalen  Abmachungen  über  Marokko
durch  einseitige  englisch-französische  Verträge  aus  der  Mitbestimmung  in
den  marokkanischen  Dingen  ausschalten  zu  lassen.  Frankreich  hatte  zugesagt,
die  Unabhängigkeit  und  Unversehrtheit  Marokkos  zu  wahren.  Als  es  sich

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  6
        <pb n="91" />
        82  Dr.  Paul  Rohrbach

über  diese  Zusage  auf  das  rücksichtsloseste  zum  Schaden  der  deutschen  Interessen
  hinwegsetzte,  erfolgte  die  Entsendung  des  Kreuzers  „Panther"  nach
Agadir,  mit  dem  Zwecke,  die  Franzosen  zum  Eingehen  auf  die  deutschen
Ansprüche  auf  Schadloshaltung  für  die  Überlassung  Marokkos  an  Frankreich
zu  nötigen.  Deutschlands  Forderungen  gingen  bekanntlich  dahin,  daß  Frankreich
  uns  durch  sein  mittelafrikanisches  Gebiet  hindurch  einen  Ausgang  an
den  Kongo  eröffnen  und  sein  bisheriges  alleiniges  Vorkaufsrecht  auf  die
belgische  Kongokolonie  aufgeben  solle.  Diese  Gelegenheit  benutzte  die  englische
  Politik,  um  womöglich  den  deutsch-französischen  Konflikt  zu  entzünden.
Auf  jede  Weise  wurde  in  Paris  gehetzt  und  englische  Hilfe  in  Aussicht  gestellt.
Die  Sache  ging  hart  am  Kriege  vorbei,  und  zweifellos  machte  sich  in  England,
nachdem  die  öffentliche  Meinung  erkannt  hatte,  wie  nahe  die  Katastrophe,
den  meisten  unbewußt,  gewesen  war,  eine  gewisse  Reaktion  bemerklich.  So
begannen  Verhandlungen,  um  mit  Deutschland  zu  einer  „Entspannung“
zu  kommen.  England  wünschte  vor  allen  Dingen  Verlangsamung  der  deutschen
Flottenrüstung.  Die  deutsche  Regierung  wäre  bereit  gewesen,  dem  in  gewissem
  Umfange  zuzustimmen,  verlangte  aber  als  Gegenleistung,  England
solle  in  bindender  Form  Neutralität  versprechen,  falls  Deutschland  auf  dem
Festlande  ohne  Herausforderung  seinerseits  angegriffen  werden  sollte.
Hierauf  aber  ging  die  englische  Regierung  nicht  ein,  da  der  Grundzweck
ihrer  Ententepolitik,  die  Einkreisung  Deutschlands,  das  nicht  zuließ.  Die
Weigerung  Englands,  uns  selbst  dann,  wenn  wir  von  Rußland  und  Frankreich
  überfallen  werden  sollten,  Neutralität  zu  versprechen,  beleuchtete  klar
den  Charakter  der  englischen  Politik.  Zwar  machten  sich  auch  innerhalb  des
englischen  Ministeriums  zwei  verschiedene  Strömungen  geltend,  eine  mehr
für  den  Ausgleich  mit  Deutschland  und  eine,  die  mit  Bewußtsein  auf  den
Konflikt  hintrieb;  aber  die  letztere  war  es,  die  da  siegte.  Wenige  Monate
vor  dem  Ausbruche  des  Weltkrieges  gelangte  ein  deutsch-englischer  Vertrag
über  die  Bagdadbahn  und  über  die  Zukunft  der  portugiesischen  Kolonien
in  Afrika  bis  unmittelbar  vor  den  endgültigen  Abschluß.  England  wollte
hiernach  auf  eine  weitere  Hindernispolitik  gegenüber  dem  deutsch-türkischen
Bagdadunternehmen  verzichten  und  zufrieden  sein,  wenn  Deutschland,  im
Falle,  daß  Portugal  seine  Kolonien  einmal  verkaufte,  einen  erheblichen
Teil  davon  erwerben  sollte.  Dieses  Abkommen  war  ein  Sieg  der  ausgleichsfreundlichen
  Richtung  in  England;  aber  gerade  hierdurch  wurde  mit  einem
Schlage  das  bereits  erwachende  Mißtrauen  Rußlands,  ob  ihm  sein  Ententegenosse
  England  tatsächlich  zum  Besitze  Konstantinopels  verhelfen  würde,
auf  das  heftigste  geweckt.  Wenn  England  ein  so  bedeutendes  Stück  deutscher
Zukunft  im  Orient,  wie  die  Bagdadbahn  es  war,  anerkannte,  so  lag,  vom
russischen  Standpunkt  aus  gesehen,  die  Gefahr  vor,  daß  die  deutsch-türkische
Interessengemeinschaft  und  damit  die  Stellung  Deutschlands  in  Konstantinopol
  sich  weiter  stärkten  und  die  russischen  Hoffnungen  auf  den  Besitz  der
Meerengen,  die,  wie  wir  sahen,  aus  wirtschaftlichen  Gründen  besonders
lebhaft  geworden  waren,  immer  weiter  von  der  Erfüllung  abrückten.

Der  Entschluß  Rußlands  zum  Krieg  um  Konstantinopel  und  die  Meerengen,
  der  an  sich  feststand,  aber  wohl  erst  im  Jahre  1916,  nach  Abschluß
        <pb n="92" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  83

der  letzten  notwendigen  Rüstungen  und  Eisenbahnbauten  verwirklicht  werden
sollte,  wurde  daher  jetzt  schon  für  den  Sommer  1914  gefaßt.  Frankreichs
war  man  in  St.  Petersburg  sicher;  es  kam  darauf  an,  ob  England  gleichfalls
mitmachen  würde.  Die  Furcht,  es  könne  bei  längerem  Zögern  überhaupt
abspringen,  war  wie  gesagt  der  entscheidende  Grund  für  Rußland,  den
Krieg  zu  beschleunigen.  In  der  Tat  glückte  es  den  Russen,  unterstützt  durch
die  zum  Kriege  treibende  Partei  in  England,  das  in  sich  uneinige  und  schwankende
  englische  Ministerium  mit  für  den  Krieg  herumzureißen.  Ausschlaggebend
  für  die  englische  Kriegspartei  und  für  die  beiden  leitenden  Minister
Asquith  und  Grev  war  die  Überzeugung,  der  Krieg  werde  nicht  lange  dauern,
da  durch  Englands  Beitritt  Deutschland  jedenfalls  bald  auf  die  Knie  gezwungen
  werden  würde.  Diese  Meinung,  in  der  England  sich  zu  seinem
Schaden  so  schwer  täuschen  sollte,  hat  Grev  bei  Beginn  des  Krieges  öffentlich
im  englischen  Parlament  ausgesprochen.  Seine  Absicht  war,  den  Krieg  zu
benutzen,  um  Deutschland,  soweit  es  für  die  englischen  Interessen  erforderlich
war,  zu  schwächen,  seinen  Handel  und  seine  Flotte  zu  zerstören,  aber  ein
Reststück  der  deutschen  Macht  auf  dem  europäischen  Festland  im  englischen
Interesse  gegen  Rußland  und  Frankreich  stehen  zu  lassen.  Uber  diese  gewissenlose,
  eigensüchtige  und  kurzsichtige  Politik  hat  mittlerweile  der  Weltkrieg
sein  Urteil  gesprochen.

C.  Frankreich.

I.  Frankreich  als  Wirtschaftsmacht.

Frankreich  ist  als  Wirtschaftsmacht  eine  bedeutende  Größe,  aber  im
Vergleich  zu  England,  Deutschland  und  den  Vereinigten  Staaten  doch  eine
Größe  zweiter  Ordnung.  Der  tiefste  Grund  dafür  ist  die  Kinderarmut  des
französischen  Volkes.  Die  geographische  Lage  Frankreichs  an  den  drei  oder
vier  verkehrsreichsten  Meeren  der  Welt  ist  unvergleichlich  günstiger,  als  die
Deutschlands;  ebenso  übertrifft  es  Deutschland  an  Fruchtbarkeit.  Dagegen
hat  es  weniger  Eisen  und  Kohle.  An  Kohle  gewinnt  es  nur  den  sechsten
Teil  der  deutschen  Erzeugung,  und  an  Roheisen  den  dritten  Teil.  Bei  weitem
das  meiste  von  der  französischen  Schwerindustrie  liegt  im  Norden  und  Nordosten,
  denjenigen  Gebieten,  die  gleich  zu  Anfang  des  Krieges  durch  das
deutsche  Heer  besetzt  wurden.  Frankreich  bezieht  Kohle  aus  Belgien,  Deutschland
  und  England,  und  muß  auch  einen  Teil  seines  Erzbedarfs  einführen.

Das  eigentliche  große  Feld  der  französischen  Industrie  sind  nicht  das
schwere  Metallgewerbe,  die  Kohlenförderung,  überhaupt  nicht  die  Produktion
von  Massenwaren,  sondern  es  sind  die  Luxusartikel.  Die  Bekleidungs-  und
die  Modewarenindustrie,  Möbel,  Bronzen,  Schmuck,  Gemälde,  vor  allem
aber  Seidenwaren,  machen  die  Stärke  Frankreichs  auf  dem  Weltmarkt  aus.
Außerdem  kommen  mit  sehr  großen  Werten  Weinbau,  Obst,  Gemüse-  und
Geflügelzucht  in  Betracht.  Luxuswaren  und  feine  Lebensmittel  sind  z.  B.
die  Hauptausfuhrartikel  Frankreichs  nach  England.

Die  französische  Ausfuhr  nach  England  ist  etwa  1¼  Milliarden  Mark
wert,  die  englische  Ausfuhr  nach  Frankreich  0,9  Milliarden.  Zwischen  Frank-6*
        <pb n="93" />
        84  Dr.  Paul  Rohrbach

reich  und  Deutschland  ist  das  Verhältnis  umgekehrt:  Frankreich  bezog  von
uns  Waren  für  800  Millionen  Mark  und  schickte  uns  solche  für  nicht  ganz
600  Millionen.  Dabei  überwiegen  in  der  Lieferung  Frankreichs  für  uns
die  feinen  Fabrikate  und  Genußmittel,  sowie  einige  zur  Veredelung  bestimmte
Rohstoffe,  während  die  Hauptposten  unserer  Ausfuhr  nach  Frankreich  Kohlen,
Getreide,  Eisenerze,  Chemikalien,  Felle  und  Maschinen  waren.  Da  Frankreich
  imstande  ist,  sich  sowohl  mit  Lebensmitteln  als  auch  mit  den  meisten
erforderlichen  Rohstoffen  in  der  Hauptsache  selbst  zu  versorgen  —  namentlich
bringt  es  in  normalen  Jahren  genügend  Getreide  für  seinen  eignen  Bedarf
hervor  —  so  ist  damit  eine  große  natürliche  Festigkeit  der  französischen
Volbswirtschaft  gegeben.  Zwar  müssen  z.  B.  Baumwolle  und  Wolle  sowie
manche  Metalle,  auch  italienische  Rohseide,  eingeführt  werden,  aber  die
schweren  Massenfabrikate  sind  so  wenig  Sache  der  französischen  Industrie,
daß  auch  die  Einfuhr  in  den  entsprechenden  Rohstoffen  für  Frankreich  nicht
entfernt  dieselbe  Rolle  spielt,  wie  für  England  oder  Deutschland.  Es  ist
überhaupt  nicht  französische  Art,  auf  industriellem  Gebiete  viel  zu  unternehmen
  und  zu  wagen.  Frankreich  ist  ein  Land,  dessen  Ausfuhrproduktion
überwiegend  für  reiche  Völker  oder  reiche  gesellschaftliche  Schichten  bestimmt
ist.  Auf  diese  wird  die  französische  Ware  immer  eine  große  Anziehung  ausüben.
  Für  Deutschland  folgt  daraus  aber,  daß  je  mehr  sich  der  deutsche  Geschmack
  selbständig  entwickelt  und  je  mehr  die  deutsche  Industrie  imstande
ist,  auch  besondere  Ansprüche  zu  befriedigen,  um  so  mehr  die  Notwendigkeit
französischer  Einfuhr  zu  uns  abnelhmen  wird,  während  wir  umgekehrt  den
Franzosen  dauernd  unentbehrlich  bleiben  werden  (s.  Artikel  IV  Ba).

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland.

Weniger  als  bei  irgendeinem  andern  Lande  sind  unsere  Beziehungen
zu  Frankreich  sowohl  jetzt  als  auch  früher  durch  wirtschaftliche  Tatsachen
oder  Gegensätze  bestimmt  worden  —  um  so  mehr  dagegen  durch  den  beiderseitigen
  politischen  Willen.  Die  ganze  Entwicklung  des  politischen  Verhältnisses
  zwischen  Frankreich  und  Deutschland  seit  der  Wiedererrichtung  des
Deutschen  Reiches  verläuft  daher  auch  in  wesentlich  einfacheren  Linien,  als
es  zwischen  Deutschland  und  Rußland  oder  Deutschland  und  England  der
Fall  ist.  Das  zweite  französische  Kaiserreich,  das  Napoleon  III.  den  Franzosen
  damit  im  voraus  schmackhaft  zu  machen  versuchte,  daß  er  ihnen
versicherte,  es  werde  der  Friede  sein,  führte  schon  wenige  Jahre  nach
seiner  Errichtung  im  Verein  mit  England  den  Krimkrieg  gegen  Rußland.
Es  führte  danach  1859  den  italienischen  Krieg  gegen  Österreich,  unternahm
die  verfehlte  Expedition  nach  Mexiko  und  fand  sein  Ende,  weil  es  nicht
imstande  war,  das  unter  Preußens  Führung  geeinte  neue  Deutschland  zu
besiegen.  Warum  aber  ist  Frankreich  überhaupt  in  den  1870  er  Krieg  mit  uns
hineingeraten?

a)  Das  System  Napoleons  III.  strebte  einen  tatsächlichen  Absolutismus
an,  unter  Vernachlässigung  der  moralischen  Grundlagen  des  Staatslebens
und  der  bürgerlichen  Gesellschaft,  aber  unter  Aufrechterbaltung  des  demokratischen
  Scheins  mit  Hilfe  mehr  oder  weniger  unaufrichtiger  parlamen-
        <pb n="94" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.     85

tarischer  Formen.  Napoleon  wußte  wohl,  daß  er  und  seine  Dynastie  in  Wirklichkeit
  ganz  und  gar  von  der  Volksstimmung  abhängig  waren.  Er  kannte
die  Franzosen  auch  gut  genug,  um  zu  wissen,  daß  diese  Nation  durch  eine
Verbindung  glänzender  auswärtiger  Erfolge  und  materiellen  Wohlseins  am
sichersten  zu  regieren  und  von  der  gefährlichen  Beschäftigung  mit  innerpolitischen
  Fragen,  Gegensatz  von  Demokratie  und  Zäsarismus  und  dergleichen,
  abzuhalten  war.  Nach  außen  hin  war  die  Zeit  vom  Beginn
des  Kaiserreichs  bis  unmittelbar  nach  dem  italienischen  Feldzug  und  dem
Sieg  über  Österreich  für  Frankreich  glänzend  genug.  Das  Verhängnis  begann
mit  dem  abenteuerlichen  Plan,  den  Bürgerkrieg  in  Amerika  zur  Aufrichtung
einer  Vorherschaft  der  lateinischen  Rasse  auf  dem  amerikanischen  Festland
zu  benutzen.  Diesem  Zwecke  diente  die  Expedition  nach  Mexiko  1862.  Sie
mußte  ihren  Zweck  verfehlen,  sobald  die  Vereinigten  Staaten  wieder  als
die  eigentliche  amerikanische  Großmacht  dastanden.  Sie  hatte  aber  nicht  nur
große  Mittel,  sondern  auch  einen  großen  Teil  der  französischen  Kriegsvorräte
verschlungen.  Aus  diesem  Grunde  war  Napoleon  nicht  imstande,  1866,  als
Preußen  über  Österreich  siegte  und  großen  Zuwachs  in  Deutschland  erhielt,
das  Verlangen  der  öffentlichen  Meinung  in  Frankreich  nach  einer  genügenden
Kompensation  zu  befriedigen.  Bismarck  war  sicher,  daß  Napoleon  es  nicht
gleich  würde  auf  einen  Krieg  ankommen  lassen,  sobald  erst  Österreich  geschlagen
  war,  und  wirklich  ermöglichte  es  die  schnelle  Entscheidung  von
Königgrätz,  alle  Forderungen  Napoleons  auf  das  linke  Rheinufer,  auf
Luxemburg,  schließlich  auf  Belgien,  zurückzuweisen.  Trotzdem  war  früher
oder  später  der  Waffengang  mit  Frankreich  unvermeidlich.  Napoleon  wäre
ihm  zwar  gern  ausgewichen,  weil  er  seine  militärische  Schwäche  fühlte,  aber
sein  schwankender,  äußeren  Einflüssen  zugänglicher  Charakter  und  die  Sorge
um  seinen  Thron  trieben  ihn  in  sein  Verhängnis.

Die  Niederlage  kam,  und  nach  dem  Frankfurter  Frieden  war  Frankreich
auf  reichlich  ein  Jahrzehnt  hinaus  durch  die  materiellen  Folgen  des  Krieges
und  durch  seine  innern  Gegensätze  von  selber  aus  der  großen  Politik  ausgeschaltet.
  Sein  Revanchebedürfnis  hatte  unter  diesen  Umständen  zunächst
nicht  viel  zu  sagen.  Verhältnismäßig  bald  aber  zeigte  sich,  daß  das  reiche
Land  überraschend  schnell  wieder  zu  Kraft  kam  und  daß  die  republikanische
Partei  sich  festigte.  Eingedenk  des  Moltkeschen  Wortes,  daß  wir  fünzig
Jahre  würden  bewaffnet  bereitstehen  müssen,  um  die  Errungenschaften  des
Frankfurter  Friedens  von  1871  zu  verteidigen,  ging  die  deutsche  Politik
unter  Bismarck  einerseits  darauf  aus,  ein  festes  Bündnissystem  für  Deutschland
  zu  sichern,  anderseits  alles  zu  tun,  um  dem  französischen  Ehrgeiz,  wo
sich  die  Möglichkeit  zeigte,  anderweitige  Befriedigung  zu  verschaffen.  Daher
begünstigte  Bismarck,  so  viel  er  nur  konnte,  die  französische  Kolonialpolitik,
und  dem  hatte  es  Frankreich  nicht  am  wenigsten  zu  danken,  wenn  es  ihm
im  Laufe  weniger  Jahrzehnte  nach  dem  unglücklichen  Kriege  gelang,  einen
Kolonialbesitz  zu  erwerben,  der  nur  noch  dem  englischen  nachstand.  Einsichtige
  französische  Politiker,  wie  z.  B.  Jules  Ferry,  waren  an  sich  bereit,
stillschweigeind  auf  diese  Art  von  Ablenkung  der  Revanchepolitik  einzugehen,
aber  sie  zeigten  sich  doch  nicht  imstande,  die  politische  Stimmung  im  Lande
        <pb n="95" />
        86  Dr.  Paul  Rohrbach

so  weit  zu  beeinflussen,  daß  die  Nation  im  ganzen  diesen  Weg  betrat.  Immer
wieder  brach  die  Leidenschaft  der  Revanchepatrioten  durch.

b)  Zwei  Jahrzehnte  nach  dem  Frankfurter  Frieden  glückte  es  Frankreich
endlich,  aus  der  Isolierung,  in  der  es  bis  dahin  gesteckt  hatte,  durch  den
Anschluß  an  Rußland  herauszukommen.  Bismarck  hatte  die  französischrussische
  Annäherung,  die  nach  der  Natur  der  Dinge  nichts  anders  als  eine
Spitze  gegen  Deutschland  haben  konnte,  solange  er  am  Ruder  war  zwar
verhindert,  aber  man  darf  doch  zweifeln,  ob  das  selbst  ihm  auf  die  Dauer
möglich  gewesen  wäre.  Waren  es  doch  zwei  von  Natur  aufeinander  zulaufende
  Bewegungen,  die  sich  hier  vereinigten:  die  fortschreitende  Kräftigung
  Frankreichs  und  das  Stärkerwerden  der  deutschfeindlichen  Richtung
in  Rußland  seit  dem  Berliner  Kongreß.  Für  Frankreich  bedeutete  der  Anschluß
an  Rußland,  so  sehr  er  im  Augenblicke  die  französische  Politik  hob,  doch  ein
doppeltes  Risiko.  Auf  der  einen  Seite  war  es  sicher,  daß  Rußland  alsbald
starke  Ansprüche  an  den  französischen  Geldmarkt  machen  würde;  auf  der
andern  verzichtete  Frankreich  weitgebend  auf  selbständige  Führung  seiner
politischen  Geschäfte  und  machte  sich  dafür  abhängig  von  Rußland.  Nicht
einmal  der  wirklichen  Unterstützung  ihrer  Hoffnung,  um  deretwillen  die
Franzosen  doch  das  Bündnis  mit  Rußland  geschlossen  hatten,  konnten  sie
sicher  sein:  denn  in  der  russischen  Politik  gab  es  nicht  nur  die  Deutschenfeindschaft
  der  zum  Kriege  hindrängenden,  zur  Teilnahme  an  der  französischen
Revanche  bereiten  Partei;  sondern  der  seit  1893  mächtigste  Mann  in  Rußland,
der  Finanzminister  Witte,  stand  ebenso  wie  schon  sein  Vorgänger  Wyschnegradski
  auf  dem  Standpunkte,  daß  Rußland  ganz  und  gar  keinen  Krieg
brauchen  könne,  dafür  aber  desto  mehr  ausländisches  Kapital  zur  Entwicklung
seiner  Großindustrie  und  seiner  Verkehrswege.  Witte  und  seine  ganze  Richtung
  waren  entschlossen,  unbedenklich  aus  Frankreich  an  Anleihen  herauszupumpen,
  was  nur  irgend  anging;  aber  sie  dachten  nicht  daran,  dafür  in
absehbarer  Seit  den  Krieg  Frankreichs  gegen  Deutschland  führen  zu  helfen.
Für  die  französische  Politik  war  aber  das  Bündnis  mit  Rußland  unter  allen
Umständen  so  wertvoll,  daß  die  Regierung,  die  außerdem  auf  das  engste
mit  den  in  Rußland  interessierten  Finanzkreisen  verbunden  war,  nicht  umhin
konnte,  trotz  der  Unsicherheit  Rußlands  in  bezug  auf  die  Revanche  allen
russischen  Forderungen  dienlich  zu  sein.  Die  Abhängigkeit  Frankreichs  von
der  russischen  Politik  hat  sich  dann  bekanntlich  bis  zum  Ausbruche  des  Weltkrieges
  auf  rund  20  Milliarden  Franken  an  Rußland  gegebener  Darlehne
gesteigert,  eine  Summe,  bei  der  von  keiner  freien  Willensbestimmung  der
Franzosen  mehr  die  Rede  sein  konnte.

c)  Eigentümlicherweise  vollzog  sich  in  Frankreich  trotz  des  Bündnisses  mit
Rußland,  das  doch  um  der  Revanche  willen  geschlossen  war,  keineswegs  eine
unbedingte  Stärkung  des  Revanchegedankens  innerhalb  der  Nation  im
ganzen.  Vielmehr  ließ  sich  in  manchen  Kreisen  eine  deutliche  Abnahme  in
der  Schärfe  der  Erinnerung  an  1870/71  beobachten.  Die  Zeit  wirkte,  und
außerdem  gab  es  tatsächlich  nicht  wenige  Franzosen,  die  in  den  Erfolgen
der  überseeischen  Politik  wenigstens  eine  teilweise  Genugtuung  für  den
großen  Verlust  im  Frankfurter  Frieden  zu  erblicken  anfingen.  Da  erlitt
        <pb n="96" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.     87

die  französische  Kolonialpolitik  die  Katastrophe  von  Faschoda,  1898.  In
Afrika  war  die  Expedition  des  Majors  Marchand  unterwegs,  um  von  dem
Gebiet  aus,  das  Frankreich  in  West-  und  Mittelafrika  besetzt  hatte,  die
Verbindung  mit  der  kleinen  französischen  Kolonie  von  Obok  auf  der  Somalihalbinsel,
  unmittelbar  vor  dem  Südausgange  des  Roten  Meeres  gelegen,
herzustellen.  Dadurch  wären  die  Absichten  Englands,  das  ägyptische  Erbe
im  ganzen  Nilsudan  zu  behaupten  und  soviel  wie  möglich  dem  Zukunftsgedanken
  „Kap—Kairo“  vorzuarbeiten,  entscheidend  durchkreuzt  worden.
England  war  entschlossen,  auf  keinen  Fall  die  französische  Festsetzung  am
Nil  und  die  Durchlegung  eines  zusammenhängenden  französischen  Kolonialgebiets
  vom  Atlantischen  zum  Indischen  Ozean  zu  dulden,  und  es  drohte,
falls  Faschoda  nicht  geräumt  würde,  mit  Krieg.

Der  russischen  Politik  lag  es  fern,  ihre  Bundesgenossenschaft  mit  Frankreich
  auch  auf  den  Faschodafall  auszudehnen.  Deutschland  hielt  zwar  immer
noch  grundsätzlich  daran  fest,  daß  es  für  das  deutsch-französische  Verhältnis
nur  nützlich  sein  könne,  wenn  Frankreichs  kolonialer  Ehrgeiz  sich  sättigte,
aber  eine  Unterstützung  der  französischen  Kolonialpolitik  bis  zur  Gefahr  des
Krieges  mit  England  hin  wäre  für  uns  natürlich  phantastisch  gewesen.  Die
Franzosen  hätten  sich  also  im  Kriegsfall  England  gegenüber  allein  gesehen,
und  sie  konnten  bei  der  absoluten  Unterlegenbeit  ihres  Seewesens  an  keinen
Krieg  denken.  Also  blieb  ihnen  nichts  übrig,  als  in  der  Faschodasache  nachzugeben.
  Die  Erbitterung  gegen  England  war  sehr  groß,  aber  nicht  von
Dauer.  Als  gleich  danach  während  des  Burenkrieges  die  Möglichkeit  auftauchte,
  gemeinsam  mit  Rußland  und  Deutschland  —  die  Anregung  hierzu
ging  bekanntlich  von  Rußland  aus  —  die  englische  Verlegenheit  in  Südafrika
  zu  benutzen,  entschied  sich  das  am  Ruder  befindliche  französische  Kabinett,
England  wissen  zu  lassen,  Frankreich  habe  nach  wie  vor  für  den  Fall  eines
europäischen  Konflikts  „nur  einen  Feind“.  Es  zeigte  sich  eben,  daß  die  überseeischen
  Interessen  das  Empfinden  des  französischen  Volkes  doch  nicht  tief
genug  berührten,  um  wegen  einer  politischen  Niederlage  in  Afrika  es  zu
nachhaltiger  Feindschaft  gegen  die  Macht  kommen  zu  lassen,  die  Frankreich
die  koloniale  Ohrfeige  gegeben  hatte.

Bald  genug  sollte  sich  die  Orientierung  Frankreichs  gegenüber  England
von  Grund  auf  ändern  und  damit  im  Zusammenhange  der  Revanchegedanke
gegen  Deutschland  von  neuem  eine  entscheidende  Verschärfung  erfahren.
Unter  den  französischen  Staatsmännern  vertrat  nach  Faschoda  am  entschiedensten
  Delcassé  den  Gedanken,  trotz  dieses  unglücklichen  Zusammenstoßes
  mit  England  ein  Zusammengehen  mit  der  englischen  Politik  auf
Grund  ihres  zunehmenden  Gegensatzes  zu  Deutschland  zu  suchen.  Delcassé
begegnete  sich  darin  alsbald  mit  König  Eduard  VII.,  der  Anfang  1901
zur  Regierung  gelangte.  Dem  König  gelang  es,  durch  eine  politische  Agitation
  von  hohem  Geschick  und  höchster  Gewissenlosigkeit,  vereint  mit  der
Kriegspartei  in  Frankreich,  die  französische  Feindschaft  gegen  Deutschland
wieder  zur  hellen  Flamme  anzublasen.  Das  große  Lockmittel,  das  er
den  Franzosen  hinhielt,  war  Marokko.  Zweimal,  vor  der  Konferenz
von  Algeciras  und  während  der  Verhandlungen  über  den  Marokko-Kongo-
        <pb n="97" />
        88  Dr.  Paul  Rohrbach

Ausgleich,  war  man  wegen  Marokko  nahe  an  einem  deutsch-französischen
Kriege.  Das  erstemal  fehlte  es  den  übrigen  Mitgliedern  der  französischen
Regierung  an  Mut;  sie  ließen  Delcassé,  der  mit  England  zusammen  den
Krieg  wagen  wollte,  fallen  und  gingen  auf  die  Konferenz  nach  Algeciras,
wo  Deutschland  eine  bescheidene  Genugtuung  dafür  erhielt,  daß  es  von  England
  und  Frankreich  durch  deren  rücksichtslosen  Marokkovertrag  herausgefordert
  worden  war.  Das  zweitemal,  1911,  wo  von  englischer  Seite  scharf
zum  Kriege  gedrängt  wurde,  ermöglichte  unsere  Nachgiebigkeit  es  dem  an
sich  friedensfreundlich  gesonnenen  französischen  Ministerium  Caillaux,  den
Bruch,  der  schon  bedenklich  nahegekommen  war,  zu  vermeiden.  Der  Erwerb
von  Marokko,  der  von  England  als  Preis  dafür  bewilligt  worden  war,  daß
Frankreich  sich  mit  in  die  Entente  gegen  Deutschland  einfügte,  hatte  auf  der
andern  Seite  doch  wieder  bei  manchen  politisch  einsichtigen  Franzosen  eine
starke  Genugtuung  und  das  Bewußtsein  einer  so  großen  politisch-kulturellen
Aufgabe  erweckt,  daß  diese  Leute  geneigt  waren,  mit  der  Zeit  in  Marokko
die  endgültige  Revanche  von  1870/71  zu  erblicken.  Es  wäre  zuviel  gesagt,
wenn  man  behaupten  wollte,  daß  es  in  den  letzten  Jahren  vor  dem  Ausbruche
  des  Weltkrieges  in  Frankreich  schon  eine  ebenso  ausgesprochene  Partei
für  den  Ausgleich  mit  Deutschland  gegeben  hätte,  wie  eine  solche  in  England
trotz  allem  vorhanden  war.  Wenn  aber  auch  noch  keine  Partei,  so  gab  es
doch  Ansätze  zu  einer  solchen.  Daß  diese  Ansätze  sich  nicht  entwickeln  konnten
und  daß  die  im  Sommer  1914  dem  Krieg  abgeneigte  Durchschnittsstimmung
in  Frankreich  ohne  Einfluß  auf  den  Ausbruch  der  Katastrophe  blieb,  war
bedingt  durch  die  hoffnungslose  Preisgabe  der  französischen  Politik  an  Rußland.
  Wäre  das  nicht  gewesen,  so  hätte  der  große  französische  Erfolg  in
Marokko  in  Verbindung  mit  der  an  sich  friedensfreundlichen  Denkweise  eines
Teiles  der  französischen  Sozialisten  unter  ihrem  bedeutenden  Führer  Jaures
vielleicht  den  Ausgangspunkt  zu  einem  allmählichen  Stimmungswechsel
gegenüber  dem  Frankfurter  Frieden  bilden  können.

Rußland  aber  hatte  während  der  beiden  Balkankriege  die  endgültige
Erfahrung  gemacht,  daß  Deutschland  ebensowenig  wie  Österreich-Ungarn
willens  und  imstande  war,  der  russischen  Orientpolitik  die  gegenwärtigen  und
zukünftigen  Lebensinteressen  der  beiden  verbündeten  europäischen  Mittelmächte
  zu  opfern.  Es  war  daher  zum  Krieg  um  Konstantinopel  und  die
Dardanellen  entschlossen  und  verlangte  von  Frankreich  zur  weiteren  Verstärkung
  der  französischen  Kriegsrüstung  die  Wiedereinführung  der  dreijährigen
Dienstzeit  —  eine  Maßnahme,  bei  der  von  vornherein  klar  war,  daß  sie  wegen
der  unerträglichen  Lasten,  die  sie  Frankreich  auflegte,  nur  wenige  Jahre
dauern  konnte.  Die  dreijährige  Dienstzeit  bedeutete  tatsächlich  so  viel,  wie
die  Ankündigung  des  Kriegsvorhabens.  Der  Widerstand  in  Frankreich  war
stark,  aber  er  drang  nicht  durch.  Das  dritte  Dienstjahr  wurde  bewilligt,  und
als  Rußland  sich  im  Frühjahre  1914  auf  den  englisch-deutschen  Bagdadbahnvertrag
  hin  zum  Krieg  entschloß,  ward  es  klar,  daß  wenn  die  Russen  riefen,
auch  die  Franzosen  kommen  mußten.  So  geschah  es.  Die  Verheimlichung
der  russischen  Mobilmachung,  die  zur  Folge  hatte,  daß  die  Vorbereitungen
Deutschlands  der  öffentlichen  Meinung  in  Frankreich  als  Herausforderung
        <pb n="98" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  80

dargestellt  werden  konnten,  und  der  auf  gemeinsame  Veranlassung  der  französischen
  Kriegspartei  und  des  russischen  Botschafters  in  Paris  vollführte
Mord  des  Friedensfreundes  Jaures  besiegelten  dann  das  Schicksal  Frankreichs.

D.  Italien.

I.  Das  Wirtschaftsleben  Italiens.

Italiens  Land  wirtschaft  und  Industrie  sind  gleich  schwach  entwickelt.
Das  Land  hat  fast  gar  keine  Kohle  und  es  hat  auch  zu  wenig  Eisen.  Für  diese
beiden  Grundpfeiler  der  modernen  Industrie  ist  es  vom  Ausland  abhängig;
für  die  Kohle  in  erster  Linie  von  England.  Das  war  mit  ein  Grund  dafür,
daß  die  Italiener  im  Weltkrieg  es  nicht  wagten,  eine  andere  Politik  zu  machen,
als  England  sie  ihnen  vorschrieb.  Der  dritte  Mangel  des  italienischen  Wirtschaftslebens
  ist  Kapitalschwäche.  Während  des  letzten  Jahrzehnts  vor  dem
Kriege  hatte  eine  starke  Einwanderung  deutschen  Kapitals  und  deutschen
geschäftlichen  Unternehmungsgeistes  nach  Italien  stattgefunden.  Fast  die
ganze,  mit  Hilfe  der  Wasserkräfte  und  der  eingeführten  Kohle  aufblühende
elektrische  Industrie  in  Italien  war  deutscher  Herkunft.  Am  besten  entwickelt
ist  noch  Oberitalien,  wo  von  der  Zeit  des  frühen  Mittelalters  her,  den  Goten
und  Langobarden,  ein  Einschlag  germanischen  Blutes  vorhanden  ist.

Italien  hat  außer  Reis,  Öl,  Gemüsen,  Südfrüchten  und  Wein  als  einzigen
  großen  Ausfuhrartikel  nur  Seide.  Höchstens  Schwefel  und  Teigwaren
(Makkaroni)  wären  daneben  zu  nennen.  Unsere  Einfuhr  aus  Italien  ist  nur
etwas  über  300  Millionen,  unsere  Ausfuhr  dorthin  400  Millionen  Mark
vor  dem  Kriege  wert  gewesen.  In  allen  wesentlichen  Dingen  könnten  wir
ebensogut  ohne  Italien  leben.  Für  den  Südfruchthandel  z.  B.  und  für
billige  Weine  könnte  uns  Spanien  dasselbe  liefern.  Italien  hat  aber  trotz
der  geringen  Masse  seines  wirtschaftlichen  Lebens  während  der  letzten  beiden
Jahrzehnte  einen  gewissen  Aufschwung  genommen.  Das  kam  daher,  daß
es  über  zwei  Aktivposten  ganz  eigentümlicher  Art  verfügte:  den  gewaltigen
Fremdenzufluß  und  die  Hunderttausende  von  Wanderarbeitern,  die  es  alljährlich
  ins  Ausland  schickte,  vor  allem  nach  Süd-  und  Nordamerika.  So  kam  ein
genügender  Kapitalzufluß  zustande,  der  das  Leben  des  Landes  befruchtete.

II.  Das  politische  Verhältnis  zu  Deutschland.

Die  politische  Entwicklung  Italiens  und  Deutschlands  im  19.  Jahrhundert
  steht  insofern  unter  einem  ähnlichen  Zeichen,  als  beide  Nationen
aus  dem  Gustande  staatlicher  Zerrissenheit  zur  Einheit  gelangten.  In  Italien
ist  der  Erfolg  in  dieser  Beziehung  allerdings  vollkommener  gewesen  als  in
Deutschland,  denn  es  gibt  heute  kaum  anderthalb  Millionen  Italiener,  die
außerhalb  des  politischen  Verbandes  mit  dem  Königreiche  stehen.  Das
deutsche  Volkstum  dagegen  ist,  wenn  man  nur  seinen  geschichtlich  zusammengehörigen
  Bestand  rechnet,  ohne  Rücksicht  auf  die  abgetrennten  Splitter,  in
zwei  große  Teile,  das  Deutsche  Reich  und  Österreich,  geschieden.  Trotzdem
spielt  in  der  italienischen  Politik  die  Irredenta,  das  sogenannte  unerlöste
Italien,  eine  verhängnisvolle  Rolle.
        <pb n="99" />
        90  Dr.  Paul  Rohrbach



a)  Man  hat  von  dem  modernen  Italien  gesagt,  daß  es  seine  Rechnung
mit  der  Geschichte  noch  nicht  beglichen  habe,  weil  die  Italiener  bisher  viel
weniger  durch  ihre  eigne  Kraft,  als  durch  günstige  politische  Umstände  zur
staatlichen  Wiedererneuerung  gelangt  sind.  Unter  diesen  Umständen  spielte
eine  besondere  Rolle  der  Vorteil,  den  Italien  von  den  Kämpfen  hatte,  in
denen  sich  die  deutsche  Einigung  vollzog.  Der  Anfang  des  Einigungswerks
auf  italienischem  Boden  vollzog  sich  unter  einem  fremden  Protektorat.  1848,
bei  ihrem  ersten  Versuche,  sich  selber  zu  helfen,  wurden  die  Italiener  in  Gestalt
der  national-italienischen  Vormacht  Sardinien  von  den  Österreichern  empfindlich
  geschlagen.  1850  versuchten  sie  es  von  neuem  mit  Napoleons  III.  Hilfe.
Bei  Magenta  und  Solferino  siegten  die  Franzosen  für  die  Italiener,  während
die  sardinischen  Truppen  sich  wiederum  als  militärisch  unterlegen  erwiesen.
1866,  als  Italien  den  entscheidenden  Schritt  voran  auf  dem  Wege  zur  Einigung
  machte,  geschah  es  auch  nicht  durch  eignes  Vermögen,  denn  die  Österreicher
  behielten  militärisch  in  Venetien  die  Oberhand,  sondern  durch  den
preußischen  Sieg  bei  Königgrätz.  Das  Bewußtsein,  so  nur  im  Schatten
des  mächtigeren  Kampfes  um  die  deutsche  Einheit  auch  die  eigne  gewonnen
  zu  haben,  war  aber  in  Italien  so  wenig  wirksam,  daß  es  der  König
Viktor  Emanuel  I.  beim  Ausbruche  des  deutsch-französischen  Krieges  1870
seinem  alten  Bundesgenossen  Napoleon  III.  schuldig  zu  sein  glaubte,  ihm
gegen  Deutschland  zu  helfen.  Nur  die  Schnelligkeit  und  Größe  der  deutschen
Siege  ließen  es  Italien  alsbald  geratener  erscheinen,  sich  zurückzuhalten.
Dagegen  konnte  Viktor  Emannuel  noch  1870  den  Abzug  der  französischen
Truppen  aus  Rom  dazu  benutzen,  um  auch  das  kleine  Reststück  des  einstigen
Kirchenstaats,  das  Napoleon  für  den  Papst  gerettet  hatte,  Italien  einzuverleiben.
  Napoleon  hatte  nicht  im  Sinne,  das  neue  Italien  zu  einer  starken
Großmacht  werden  zu  lassen;  vielmehr  sollte  es  dauernd  unter  französischer
Führung  bleiben.  Nach  den  Niederlagen  zu  Anfang  des  Krieges  brauchte
Frankreich  aber  seine  Truppen  zu  Hause  notwendiger  als  in  Rom,  und
Italien  konnte  durch  die  Gewinnung  seiner  geschichtlichen  Hauptstadt  seine
Einheit  vollenden.

Wir  sehen  also,  wie  durch  die  ganze  moderne  Geschichte  Italiens  der
Zug  hindurchgeht,  daß  die  eignen  Kräfte  nicht  genügten  und  daß  fremde
Hilfe  oder  die  Beschäftigung  der  widerstrebenden  Mächte  durch  einen  stärkeren
  Feind  erforderlich  war,  um  die  italienische  Sache  voranzubringen.
Entscheidend  hierbei  war  für  Italien,  daß  es  zweimal  mühelos  im  Kielwasser
der  deutschen  Einheitspolitik  fahren  konnte.

b)  Von  Anfang  an  haftete  aber  der  Politik  des  geeinten  Italien  ein  Zug
des  Schwächlichen  an,  was  kein  Wunder  war,  da  sowohl  die  finanziellen
Mittel  als  auch  die  Volksbildung  und  die  politische  Reife  nicht  auf  der  Höhe
standen.  1878,  auf  dem  Berliner  Kongreß,  machte  Bismarck  der  italienischen
Regierung  den  Vorschlag,  Tunis  zu  besetzen.  Dadurch  hätte  Italien  in
der  großen  Politik  ein  entscheidendes  Stück  vorankommen  können.  Es  hätte
eine  politisch-strategisch  sehr  starke  Lage  zu  beiden  Seiten  des  Mittelmeerbeckens,
  zwischen  dessen  westlicher  und  östlicher  Hälfte,  gewonnen,  und  gleichzeitig
  ein  zukunftsreiches  Auswanderungsgebiet  für  seinen  erheblichen  Bevöl-
        <pb n="100" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  uswm.  91

kerungsüberschuß.  Die  italienische  Politik  aber  wagte  nicht,  einen  so  großen
Schritt  zu  tun.  Sie  betrachtete  zwar  Tunis  als  ihr  natürliches  Erbe,  aber
auf  Bismarcks  Anregung,  tatsächlich  zuzugreifen,  erschrak  der  italienische
Botschafter  auf  dem  Kongreß  dermaßen,  daß  er  als  Antwort  die  Frage

stellte,  ob  denn  Bismarck  Italien  in  einen  Krieg,  mit  Frankreich  verwickeln
wolle?  Frankreich  war  damals  so  ungefährlich  wie  nur  möglich,  und  gedeckt
durch  die  deutsche  Zustimmung  hätten  die  Italiener  den  Schritt  schon  wagen
können.  Drei  Jahre  später,  1881,  taten  ihn  die  Franzosen,  indem  sie  Tunis
besetzten  und  so  den  italienischen  Hoffnungen  auf  das  beste  Stück  von  Nordafrika
  einen  Riegel  vorschoben.

Jetzt,  wo  die  Felle  weggeschwommen  waren,  suchte  Italien  Anschluß
an  Deutschland  und  Österreich-Ungarn,  und  durch  seinen  Hinzutritt  zu  dem
Bündnis  kam  der  sogenannte  Dreibund  zustande.  Die  Antwort  Frankreichs
war  der  Zollkrieg,  den  Italien  durch  den  Ausbau  der  handelspolitischen
Beziehungen  zu  seinen  beiden  Bundesgenossen  im  Dreibund,  vor  allen  Dingen
zu  Deutschland,  bemerkenswert  gut  überstand  —  ohne  daß  doch  eine  merkliche
  innere  Wärme  und  Aufrichtigkeit  des  Bundesverhältnisses  die  Folge
gewesen  wäre.  In  der  Tat  war  die  Stellung  Italiens  im  Dreibunde  durch
eine  Reihe  von  Schwierigkeiten  gedrückt,  die  samt  und  sonders  ihren  Ursprung
in  der  politischen  Schwäche  des  italienischen  Staatswesens  hatten  und  nur
durch  eine  vollkommen  rückhaltlose  Politik  Italiens  an  der  Seite  der  beiden
andern  Dreibundmächte  hätten  überwunden  werden  können.  Dazu  aber
fehlte  es  in  Italien  an  den  persönlichen  Voraussetzungen  auf  seiten  der  leitenden
  Politiker  fast  noch  mehr,  als  an  den  sachlichen.  Die  einzige  Gestalt
des  modernen  Italiens,  die  ein  den  Durchschnitt  stark  überragendes  politisches
Format  besaß,  Francesco  Crispi,  war  aus  dem  Leben  geschieden,  ehe  die
Dinge  zur  Entscheidung  für  eine  große  italienische  Zukunft  heranreiften.

Eine  Folge  des  inneren  politischen  Schwächegefühls  in  Italien  war
zunächst  der  Irredentismus.  Er  richtete  sich  zwar  nicht  unmittelbar  gegen
Deutschland,  wohl  aber  gegen  den  gemeinsamen  Bundesgenossen  Österreich-Ungarn.
  Auf  österreichisch-ungarischem  Gebiete  lebt  noch  nicht  einmal  eine
Million  Italiener,  im  ganzen  nicht  soviel,  wie  unter  französischer  Herrschaft
in  den  Savoyischen  Grenztälern,  wo  die  italienische  Dynastie  ihr  Stammland
  hatte,  in  Nizza  und  auf  Corsica.  Frankreich  gegenüber  fehlte  es  aber
an  dem  Gefühl  der  Irredenta,  und  zwar  deshalb,  weil  das  Empfinden
der  Abhängigkeit  von  der  überlegenen  Kultur  und  dem  geistigen  Einfluß
der  großen  lateinischen  Schwester  viel  zu  stark  war,  um  wirklich  italienische
Ansprüche  aufkommen  zu  lassen.  Irredentismus  gegen  Frankreich  ist  selbst
für  den  patriotischen  und  gebildeten  Italiener  etwas  Überhebliches,  etwas,
das  einfach  nicht  unter  die  Dinge  gehört,  die  er  wagt.  Umgekehrt  entlud
sich  das  Gefühl  des  Mißbehagens  über  die  nicht  vollständige  Einigung  der
Nation  samt  dem  Wunsche,  stärker  zu  sein  und  zu  zeigen,  daß  man  imstande
war,  Ansprüche  zu  machen,  gegen  Österreich.  Die  Österreicher  waren  aus  der
Zeit  vom  Wiener  Kongreß  bis  zum  Jahre  1866  in  ganz  Italien  glühend
verhaßt,  und  die  politische  Urteilskraft  der  öffentlichen  Durchschnittsmeinung
in  Italien  war  viel  zu  gering,  um  sich  zu  sagen,  daß  wenn  man  wirklich  etwas
        <pb n="101" />
        92  Dr.  Paul  Rohrbach

Großes  von  der  Zukunft  wollte,  dies  nur  durch  festen  Zusammenschluß  mit
den  beiden  europäischen  Mittelmächten  auf  jede  Gefahr  hin  zu  erreichen  war.

c)  Daß  es  sich  bei  dem  Bündnis  mit  Deutschland  und  Osterreich-Ungarn
unter  Umständen  allerdings  um  eine  Gefahr  für  Italien  handeln  konnte,
wurde  deutlich,  als  die  englisch-deutsche  Spannung  gegen  Ende  der  90er
Jahre  entstand  und  sich  in  der  Seit  Eduards  VII.  fortdauernd  verschärfte.
Italien  liegt  in  einem  Kriege,  in  dem  es  England  auf  der  Seite  seiner  Gegner
sieht,  der  englischen  Kriegführung,  der  direkten  wie  der  indirekten,  zunächst
schutzlos  preisgegeben  da.  Es  ist  ganz  und  gar  Küstenstaat  und  hat  fast  gar
keine  eignen  Kohlen.  Außerdem  bedarf  es  einer  starken  überseeischen  Nahrungsmitteleinfuhr.
  Kohlen  und  Lebensmittel  könnten  ihm  bis  zu  einem
gewissen  Maße  durch  seine  mitteleuropäischen  Verbündeten  im  Verein  mit
den  Balkanländern  gewährt  werden,  aber  immerhin  doch  nur  notdürftig.
Die  italienischen  Eisenbahnen,  von  denen  gerade  die  wichtigsten  Linien  auf
langen  Strecken  an  der  westlichen,  östlichen  und  südlichen  Küste  entlangführen,
  die  großen  Hafenplätze,  wie  Neapel  und  Genua,  ja  angesichts  der
Tragweite  moderner  Schiffsgeschütze  selbst  die  Hauptstadt  Rom,  würden
unter  den  Kanonen  der  englischen  Flotte  liegen.  Dafür  winkt  als  Lohn
für  ein  festes  Durchhalten  Italiens  an  der  Seite  der  Dreibundgenossen  die
großartige  Zukunft  des  italienischen  Wesens  durch  die  Gewinnung  Nordafrikas.
  Für  ein  Italien,  das  mit  Deutschland  und  Österreich-Ungarn  zusammen
  über  England  und  Frankreich  siegte,  war  als  Lohn  nicht  nur  Tunis,
sondern  das  gesamte  französische  Erbe  in  Nordafrika  sicher.  Dort  aber  hätten
wenige  Jahrzehnte  hingereicht,  um  ein  zweites  blühendes  Italien  jenseits
des  Meeres  zu  schaffen  und  den  Italienern  den  Weg  unter  die  Weltvölker
zu  öffnen.  Die  starke  italienische  Auswanderung,  bis  zu  einer  halben  Million
und  noch  mehr  Menschen  jährlich,  hatte  dann  ein  Niederlassungsgebiet,  das
durch  sein  Klima  und  alle  übrigen  natürlichen  Wirtschaftsverhältnisse  der
Heimat  auf  der  andern  Seite  des  Mittelmeeres  mehr  oder  weniger  verwandt
  war,  gleich  vor  ihren  Toren  liegen.  Was  den  Franzosen  aus  Menschenmangel
  und  kolonisatorischem  Ungeschick  nie  glücken  wird,  die  wirkliche  Bevölkerung
  und  nationalpolitische  Assimilierung  der  ausgedehnten  kulturfähigen
Teile  Nordafrikas:  das  könnte  den  Italienern  spielend  leicht  werden.  Die
große  Einwandererziffer  würde  sehr  rasch  die  muhammedanischen  Eingeborenen
  an  Zahl  übertreffen,  die  Geschicklichkeit  des  Italieners  in  der  Kultivierung
  warmer,  trockener  Landstriche  würde  die  glänzendsten  Erfolge  haben,
und  der  wirtschaftliche  Fortschritt  des  neuen  größeren  Italiens  würde  vereint
mit  dem  gewaltigen  politischen  Machtzuwachs  durch  die  Stellung  an  beiden
Gestaden  des  Mittelmeeres  Italien  in  absehbarer  Frist  an  die  Seite  der
wirklichen  Großvölker  diesseits  und  jenseits  des  Ozeans  gebracht  haben.

d)  Solch  eine  italienische  Politik  war  aber  nur  für  eine  Regierung  und  für
eine  Dynastie  möglich,  die  fest  genug  im  Sattel  saß,  um  die  Nation  eine
Zeitlang  auch  entgegen  dem  Widerstreben  der  Kurzsichtigen  und  Mutlosen
zu  führen,  und  die  mindestens  eine  politisch  gebildete  Oberschicht  von  ausreichender
  Entwicklung  hinter  sich  hatte,  um  ihr  das  erforderliche  staatsmännische
  Material  zur  Durchführung  einer  solchen  Politik  zu  entnehmen.
        <pb n="102" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usw.  93

Natürlich  hätte  sich  Italien  darauf  gefaßt  machen  müssen,  vorübergehend
schwer  unter  der  englischen  Übermacht  zu  leiden.  Natürlich  hätte  es  nicht
daran  denken  können,  sich  gleich  zu  Anfang  eines  Krieges,  dessen  lange  Dauer
vorausgesehen  werden  konnte,  rückhaltlos  zu  erklären.  Vor  allen  Dingen
aber  wäre  es  notwendig  gewesen,  den  Mißmut  und  Unverstand  der  breiten
Massen  solange  im  Zaume  zu  halten,  bis  das  große  Ergebnis  vorlag.

Solch  eine  Politik  zu  machen,  hielt  sich  die  schwach  eingewurzelte  italienische
  Dynastie  aber  nicht  für  imstande.  Das  Haus  Savoyen  sitzt  auf  dem
italienischen  Thron  weniger  kraft  seines  eignen  Rechtes  und  seiner  eignen
großen  Taten,  als  kraft  einer  Abmachung  mit  der  republikanisch  gesinnten
italienischen  Demokratie  im  Zeitalter  der  Einigung  Italiens.  Es  ist  nicht,
im  politisch-geschichtlichen  Sinne  gesprochen,  von  Gottes  Gnaden,  sondern
von  des  italienischen  Volkes,  noch  richtiger  von  des  demokratischen  Italiens
Gnaden  da.  Das  Gegenbeispiel  zu  den  Savoyern  in  Italien  bilden  die  Hohenzollern
  in  Preußen.  Auch  das  preußische  Königtum  stand  in  den  60er  Jahren
vor  dem  Kriege  mit  Österreich  in  heftigem  Konflikt  mit  der  öffentlichen
Meinung  des  größten  Teils  der  Nation.  König  Wilhelm  und  Bismarck
wußten  aber  besser,  als  die  damalige  Mehrheit  im  Abgeordnetenhause,  was
für  Preußens  und  Deutschlands  Zukunft  dienlich  war.  Bismarck  nahm  den
Konflikt  auf  und  konnte  ihn  aufnehmen,  weil  er  genau  wußte,  wie  fest  und
tief  die  Wurzeln  des  dynastischen  Gefühls  in  Preußen  hinabreichten.  Die
geschichtliche  Autorität  der  Krone  war  hier  so  groß,  daß  man  den  Versuch
auf  Biegen  oder  Brechen  machen  konnte.  Der  Erfolg  rechtfertigte  das  Wagnis.
Nach  1866  kam  1870  und  nach  1870  kamen  die  Aussöhnung  und  das  feste
Bündnis  mit  Österreich.  So  zu  handeln  hat  das  Haus  Savoyen  in  Italien
nicht  gewagt.

Dazu  kam  die  Widerstandsunfähigkeit  der  gebildeten  Schicht  in
Italien  gegenüber  dem  „moralischen“  Einflusse  des  geistesverwandten  demokratischen
  Frankreich.  Ohne  Zweifel  hat  die  französische  Politik  auch  starke
materielle  Lockmittel  angewandt,  um  die  öffentliche  Meinung  in  Italien
für  Frankreich  und  die  Entente  zu  gewinnen.  Die  große  Geschicklichkeit  des
französischen  Botschafters  Barrère  in  der  Behandlung  der  italienischen  Presse
und  die  Furcht  vor  England  taten  das  übrige.  Die  Folge  dieser  Einwirkungen
und  des  politischen  wie  moralischen  Schwächegefühls  der  Italiener  gegenüber
Frankreich  und  England  war  das  Bestreben,  anderswo,  in  der  Richtung
eines  geringeren  Widerstandes,  etwas  für  Italien  herauszuholen.  Das  mußte
zu  Schiefheiten  und  Rücksichtslosigkeiten  gegenüber  dem  Dreibundverhältnis
führen.  Der  jetzige  König  von  Italien  heiratete  als  Thronfolger  eine  Prinzessin
  von  Montenegro,  damit  die  italienische  Politik  auf  der  Balkanhalbinsel
Fuß  fasse.  Dieser  Übergriff  auf  das  jenseitige  Ufer  des  Adriatischen  Meeres
geschah  zum  Schaden  Österreich-Ungarns,  denn  wenn  es  Italien  wirklich
gelang,  ernsthafte  Erfolge  im  Osten  der  Adria  zu  erreichen,  Gebietserwerbungen
  vorzubereiten,  so  war  der  Zusammenstoß  mit  dem  österreichischen
Interesse  von  selber  gegeben.  In  Afrika  wollte  man,  wenn  Tunis  schon
verloren  gegeben  werden  mußte,  wenigstens  Tripolis  haben.  Die  Entente
sicherte  den  Italienern  Tripolis  zu,  aber  nur  gegen  Preisgabe  der  Unter-
        <pb n="103" />
        94  Dr.  Paul  Rohrbach

stützungspflicht  gegenüber  Deutschland  auf  der  Konferenz  von  Algeciras.
Italien  trat  nicht  dem  deutschen,  sondern  dem  französisch-englischen  Standpunkt
  in  der  Marokkofrage  bei  und  hatte  dafür  die  Rückendeckung  der  Entente,
als  es  Deutschland  die  außerordentliche  Schwierigkeit  bereitete,  das  türkische
Gebiet  in  Tripolis  zu  überfallen.  Wir  waren  formell  mit  Italien  verbündet,
materiell  aber  mit  den  Türken  befreundet,  und  konnten  nichts  tun,  um
unsern  Verbündeten  davon  abzuhalten,  daß  er  unsern  Freund  beraube.

Diese  Erfahrungen  ließen  es  je  länger  desto  weniger  glaubhaft  erscheinen,
daß  Italien  die  Probe  auf  das  Bundesverhältnis  mit  Deutschland  und
Österreich-Ungarn  bestehen  würde,  sobald  die  gesamte  Entente  einschließlich
England  die  Stunde  für  gekommen  hielt,  mit  Deutschland  Krieg  anzufangen.
Die  ganze  italienische  Politik  bis  zur  schließlichen  Kriegserklärung  gegen
Österreich-Ungarn  im  Mai  1915  ist  ein  Ausfluß  des  dynastischen,  nationalen
und  moralischen  Schwächegefühls  in  Italien,  das  einerseits  danach  verlangte,
aus  dem  allgemeinen  Weltkrieg  doch  auch  irgendeine  Beute  davonzutragen
und  die  italienischen  Waffen  auf  irgendeine  Art  mitwirken  zu  lassen,  anderseits
aber  das  große  Zukunftsziel  jenseits  des  Mittelmeers  teils  nicht  recht  erbannte,
teils  nicht  wagte,  es  kühn  ins  Auge  zu  fassen.

E.  Japan.

Japan  und  Deutschland  sind  zum  erstenmal  in  Beziehung  zueinander
getreten,  als  Preußen  1861  eine  Gesandtschaft  zur  Abschließung  eines  Handelsvertrages
  nach  Japan  entsandte.  Dieser  Vertrag  galt  zugleich  auch  für  die
zollpolitisch  mit  Preußen  verbundenen  übrigen  deutschen  Staaten.  Danach
hat  es  an  unmittelbaren  oder  mittelbaren  Einwirkungen  der  japanischen
Verhältnisse  auf  Deutschland,  oder  umgekehrt,  lange  Zeit  gefehlt,  mit  der
bedeutsamen  Ausnahme  allerdings,  daß  die  deutsche  wissenschaftliche  Erziehung
  in  zunehmendem  Maße  von  den  Japanern  aufgesucht  wurde.

Erst  der  japanisch-chinesische  Krieg  1894/95  brachte  die  deutsche  und
die  japanische  Politik  in  unmittelbare  Berührung  miteinander.  Japan  hatte
den  Krieg  unternommen,  um  auf  dem  Festlande  von  Asien  Fuß  zu  fassen.
Seine  nächsten  Ziele  waren  die  Südmandschurei  und  Korea,  sein  weiteres
Ziel  schon  damals  der  vorwaltende  Einfluß  in  China.  Dadurch  aber  gerieten
die  Japaner  in  Konflikt  mit  Rußland,  das  gerade  um  die  Zeit  seine  große
ostasiatische  Politik  aufgenommen  hatte.  Deutschland  seinerseits  hatte  ein
Interesse  daran,  die  russischen  Ausdehnungswünsche  im  fernen  Osten  zu
unterstützen,  da  dadurch  eine  Entlastung  des  nahen  Orients,  der  Türkei  und
der  Balkangebiete,  sowie  unseres  Bundesgenossen  Österreich-Ungarn  vom
Drucke  der  panslawistischen  Tendenzen  zu  erwarten  war.  Aus  diesem  Grunde
leisteten  wir  den  Russen  Beistand  bei  ihrem  Bemühen,  Japan  vom  Festlande
  von  Asien  zu  entfernen.  Auch  Frankreich  trat  als  Verbündeter  Rußlands
  den  russischen  Wünschen  bei,  und  so  kam  die  eigentümllche  politische
Kombination  zustande,  daß  Rußland,  Frankreich  und  Deutschland  gemeinschaftlich
  nach  dem  Siege  Japans  über  China  1895  einschritten,  um  Japan
        <pb n="104" />
        III.  Die  wichtigsten  feindl.  Staaten  nach  ihren  wirtschaftl.  Beziehungen  usv.    95

dazu  zu  nötigen,  daß  es  die  Südmandschurei,  deren  teilweise  Abtretung  es
bereits  von  China  erzwungen  hatte,  wieder  zurückgab  und  sich  mit  Formosa
und  einer  erhöhten  Kriegsentschädigung  begnügte.  Das  Ergebnis  dieser  Intervention
  wurde  in  dem  japanisch-chinesischen  Krieden  von  Schimonoseki
1895    festgelegt.  Er  erregte  in  Japan  naturgemäß  ein  starkes  Mißvergnügen,
und  seitdem  mußte  in  japanischen  politischen  Kreisen  mit  einer  gewissen
Abneigung  gegen  Deutschland  und  mit  dem  Wunsche,  Deutschland  den  Mißerfolg
  von  Schimonoseki  mit  heimzuzahlen,  gerechnet  werden.

Man  hat  sich  diese  japanische  Stimmung  in  Deutschland  zu  wenig  klargemacht;
  sonst  hätten  sich  die  Überraschung  und  der  Unwille  über  die  Parteinahme
  Japans  gegen  uns  nicht  so  lebhaft  äußern  können.  Alllerdingsgab
  es  in  Japan  neben  der  deutschfeindlichen  auch  eine  deutschfreundliche.
Strömung,  sowohl  innerhalb  der  wissenschaftlichen  Welt,  die  sich  bewußt  war,
wieviel  sie  von  Deutschland  gelernt  hatte,  als  auch  beim  Militär,  das  ganz
und  gar  auf  deutscher  Schulung  fußte.  Besonders  stark  kam  das  Empfinden
  der  militärischen  Kreise  zum  Ausdruck,  als  im  Kriege  mit  Rußland
1904/05  die  japanischen  Truppen  das  praktisch  bewährten,  was  sie  von  den
deutschen  Lehrmeistern  sich  angeeignet  hatten.  Damals  erfolgten  lebhafte
und  aufrichtige  Sympathiekundgebungen  aus  den  Kreisen  der  japanischen
Armee  zum  Gedächtnis  des  Generals  Meckel,  der  das  Heeresausbildungswesen
  in  Japan  geleitet  hatte.

Der  Krieg  Japans  gegen  Rußland  wurde  ermöglicht  durch  das  Bündnis
mit  England.  Von  England  kam  das  Geld  und  kamen  ein  großer  Teil  der
maritimen  Ausrüstung  und  die  maritimen  Ratschläge.  Auch  nach  dem  Kriege
blieb  das  Bündnis  bestehen,  wenngleich  England  es  verstand,  auf  geschickte
Weise  seine  Verpflichtung,  Japan  auch  dann  Hilfe  zu  leisten,  wenn  dieses
in  einen  Krieg  mit  den  Vereinigten  Staaten  geraten  sollte,  auszuschalten.
Als  daher  der  Krieg  der  Entente  gegen  Deutschland,  an  dem  England  so  hervorragend
  beteiligt  war,  ausbrach,  konnten  sich  die  Japaner,  wenn  sie  wollten,
auf  ihren  Bündnisvertrag  stützen  und  uns  in  Ostasien  angreifen,  obwohl
nach  dem  Wortlaute  des  Bündnisses  keine  Notwendigkeit  hierzu  vorlag.  Die
politische  Stimmung  in  Japan  war  gegenüber  der  Frage,  ob  Teilnahme
oder  Nichtteilmahme  am  Kriege,  nicht  einig.  Auf  der  einen  Seite  lockte  die
Gelegenheit,  durch  die  Einnahme  von  Tsingtau  Deutschland  aus  Ostasien
ganz  zu  entfernen  und  zugleich  die  Genugtuung  für  Schimonoseki  zu  erhalten;
auf  der  andern  Seite  waren  Bedenken  wegen  des  politischen  Anstandes  und
der  zukünftigen  Feindschaft  mit  einer  so  bedeutenden  Macht  wie  Deutschland.
vorhanden.  Ausschlag  gab  zuletzt  der  alles  andere  überragende  Wunsch,
die  absolute  Vormacht  in  Ostasien,  d.  h.  die  herrschende  Stellung  in  China,
zu  erhalten.  Außerdem  glaubten  die  meisten  Politiker  in  Japan  nicht  daran,
daß  Deutschland  sich  gegen  die  Entente  würde  behaupten  können.  Schließlich
tat  auch  der  Einfluß  des  englischen  Zuredens  bei  dem  augenblicklichen  japanischen
  Kabinett,  dessen  Mitglieder  in  verschiedenem  Sinne  von  England
abhängig  waren,  das  seine.  England  beabsichtigte  seinerseits,  Japan  nur
als  Hilfskraft  zur  Beseitigung  Deutschlands  im  fernen  Osten  zu  benutzen.
Darin  hat  es  sich  allerdings  sowohl  in  der  politischen  Schlauheit  der  Japaner,
        <pb n="105" />
        96  Dr.  Paul  Rohrbach

als  auch  was  seine  Rechnung  auf  den  schnellen  Zusammenbruch  Deutschlands
anging,  von  Grund  auf  getäuscht.

Für  Deutschland  sind  die  Beziehungen  zu  Japan  im  Prinzip  weniger
wegen  des  direkten  wirtschaftlichen  oder  politischen  Verkehrs  zwischen  den
beiden  Staaten  wichtig,  als  wegen  der  japanischen  Absicht,  China  in  jeder
Beziehung  für  sich  zu  monopolisieren.  Der  deutsch-japanische  Handel  ist
nicht  direkt  unbedeutend  und  wäre  auch  noch  bis  zu  einem  gewissen  Grade
entwicklungsfähig,  aber  im  Grunde  ist  der  wirtschaftliche  Aufbau  auf  beiden
Seiten  doch  von  der  Art,  daß  handelspolitisch  weder  wir  den  Japanern,
noch  die  Japaner  uns  sehr  viel  werden  können.  Ganz  anders  dagegen  steht
es  mit  den  deutschen  Interessen  und  mit  der  Möglichkeit  einer  großen  deutschen
  Zukunft  in  China.  Die  Ziele  der  japanischen  Politik  in  China,  die  sich
nicht  nur  gegen  Deutschland,  sondern  gegen  Europa  überhaupt  richten,
können  uns  keinesfalls  gleichgültig  sein.  Allerdings  ist  es  auf  diesem  Gebiete
wahrscheinlich,  daß  zukünftig  auch  noch  andre  Mächte  ihr  Interesse,  die
japanische  Alleinherrschaft  in  China  zu  verhindern,  gewollt  oder  ungewollt
mit  dem  unsrigen  verbinden  werden.

Abgeschlossen  Mitte  Juli  1916.

Literatur-Verzeichnis.

1.  Paul  Dehn,  Weltpolitische  Neubildungen.  2.  Auflage  1905.

2.Graf  Ernst  zu  Reventlow,  Deutschlands  auswärtige  Holitik  1888—1915.

2.  Auflage  1916.

3.Dr.  Paul  Rohrbach,  Deutschland  unter  den  Weltvölkern.  4.  Auflage  1912.

4.Dr.  Paul  Rohrbach,  Der  Krieg  und  die  deutsche  Politik.  2.  Auflage  1915.

5.0tto  Hoetzsch,  Rußland.  Eine  Einführung  auf  Grund  seiner  Geschichte  von  1904

bis  1912.  1913.

6.Dr.  Karl  Peters,  England  und  die  Engländer.  1904.

7.  Steffen,  England  als  Weltmacht  und  Kulturstaat.  Zwei  Bände.  2.  Auflage  1902.

8.  F.  Hillebrand,  Frankreich  und  die  Franzosen  in  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts.
  4.  Auflage  1898.

9.  Josef  Hengesbach,  Frankreich  in  seinem  Gesellschafts-  und  Staatsleben.  1915.

10.  Eduard  Wechsler,  Die  Franzosen  und  wir.  1915.

11.  Orsi,  Das  moderne  Italien,  deutsch  von  Götz.  Leipzig  1902.

12.  Rathgen,  Staat  und  Kultur  der  Japaner.  1907.

13.  Palzow,  Das  Kaiserreich  Japan.  1908.
        <pb n="106" />
        IV.
Kriegswirtschaft.

Von
Ministeraldirektor  F.  Lusensky  in  Berlin.

 

Einleitung.

Der  Krieg,  der,  von  Deutschland  ungewollt,  im  August  1914  über  uns
hereinbrach,  hat  das  deutsche  Volk  nicht  allein  auf  militärischem,  sondern
auch  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  vor  Aufgaben  gestellt,  die  in  der  Weltgeschichte
  einzig  dastehen.  Daß  ein  von  einem  modernen  Staate  mit  seinem
Volksheere  geführter  Krieg  sein  Wirtschaftsleben  bis  in  die  Grundfesten
erschüttern  muß,  folgt  schon  daraus,  daß  ein  großer  Prozentsatz  der  im  Wirtschaftsleben
  tätigen  Personen  durch  die  Einberufung  zu  den  Fahnen  seinem
bisherigen  Wirkungskreise  entzogen  wird.  Dazu  tritt  eine  weitgehende
Verschiebung  in  der  Art  der  Gütererzeugung  und  im  Absatz  und  Verbrauch
der  Güter.  Der  Bedarf  des  Staates,  der  sich  aus  der  ihm  zufallenden  Verpflegung
  ungeheurer  Menschenmassen,  die  im  Frieden  für  ihre  Bedürfnisse
selbst  sorgten,  und  aus  der  Notwendigkeit  ergibt,  immer  neue  Truppen
auszurüsten  und  riesige  Anschaffungen  von  Kriegsbedarf  zu  machen,  steigt
ins  Ungemessene.  Demgegenüber  erfährt  der  regelmäßige  Bedarf  der
Zivilbevölkerung  starke  Einschränkungen.  Die  Unsicherheit  der  Zukunft
lähmt  den  Unternehmungsgeist.  Die  Bautätigkeit  wird  aufs  äußerste  vermindert,
  die  Gründung  und  Erweiterung  von  Unternehmungen,  soweit
sie  nicht  für  Heereszwecke  arbeiten,  wird  zurückgestellt;  der  Ernst  der  Zeit
führt  auch  die  wohlhabenden  Schichten  der  Bevölkerung  dazu,  ihren  Bedarf
  auf  das  Notwendige  zu  beschränken,  Luxuserzeugnisse  finden  nicht  mehr
den  im  Frieden  üblichen  Absatz.  Kredite  werden  ungern  gewährt  und  Geschäftsabschlüsse
  auf  längere  Dauer  vermieden.  Nur  soweit  es  sich  um  die
Deckung  von  Kriegsbedarf  handelt,  geht  die  Entwicklung  andere  Bahnen.
Hier  schießen  neue  Unternehmungen  wie  Pilze  aus  der  Erde.  Fabriken,
die  bisher  harmlose  Metallwaren  hergestellt  haben,  gehen  dazu  über,  Granaten
zu  erzeugen;  Webereien,  die  im  Frieden  nicht  daran  gedacht  haben,  Militärstoffe
  anzufertigen,  nehmen  diesen  Betrieb  auf;  Portefeuillewarenfabriken
verwenden  ihre  Maschinen  zur  Herstellung  von  Tornistern.

Diese  durch  die  veränderte  Wirtschaftslage  notwendig  gewordene  Umstellung
  des  gewerblichen  Schaffens  hat  sich  in  Deutschland  schnell  und  sach-Staatsbürgerl.

  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                           7 
        <pb n="107" />
        98  F.  Lusensk'

gemäß  vollzogen:  traf  doch  hier  das  Bedürfnis  des  Ganzen  in  der  Regel
mit  dem  Interesse  der  einzelnen  zusammen.  Sie  hat  auch  günstig  auf  den
Arbeitsmarkt  eingewirkt.  Durch  die  Neuerrichtung  und  die  Erweiterung
von  Betrieben,  die  für  den  Kriegsbedarf  arbeiteten,  wurde  für  zahlreiche
Angestellte  und  Arbeiter  von  Betrieben,  die  ihre  Tätigkeit  einschränken,
wenn  nicht  einstellen  mußten,  neue  lohnende  Arbeitsgelegenheit  geschaffen.

Neben  diesem  Problem,  das  verhältnismäßig  leicht  gelöst  wurde,  tauchte
sofort  ein  anderes,  viel  schwierigeres  auf:  die  Frage,  ob  es  bei  längerer
Kriegsdauer  möglich  sein  würde,  den  Bedarf  Deutschlands  an  Lebensmitteln
und  Rohstoffen  fortgesetzt  zu  befriedigen.  Die  Schwierigkeit  dieser  Aufgabe
lag  in  der  Tatsache  begründet,  daß  Deutschland  in  Friedenszeiten  einen
sehr  bedeutenden  Teil  des  Unterhalts  seiner  Bevölkerung  und  der  Rohstoffe
für  seine  gewerbliche  Tätigkeit  aus  ausländischen  Zufuhren  deckte.  je  mehr
diese  Bezüge  aufhörten,  um  so  notwendiger  wurde  es,  mit  den  zur  Verfügung
  stehenden  Vorräten  sparsam  und  wirtschaftlich  zu  verfahren,  um  so
mehr  trat  auch  die  Gefahr  ungemessener,  für  das  Gemeinwohl  verderblicher
Preissteigerungen  in  die  Erscheinung.  Durch  die  Anordnung  von  Verbrauchsbeschränkungen
  und  Preisbestimmungen  allein  konnte  hier  auf  die  Dauer
sichere  Abhilfe  nicht  geschaffen  werden.  Nur  durch  planmäßige  Organisationen
  für  zahlreiche  Gebiete  unseres  Wirtschaftslebens  konnte  Gewähr
dafür  geboten  werden,  daß  die  kriegerischen  Erfolge  Deutschlands  nicht  durch
einen  wirtschaftlichen  Zusammenbruch  in  Frage  gestellt  wurden.

A.  Die  Abhängigkeit  Deutschlands  vom  Ausland  in  Bezug
auf  Nahrungs-  und  Genußmittel  und  auf  Rohstoffe.

a)  Nahrungs-  und  Genußmittel.

1.  Der  internationale  Güteraustausch  hat  im  letzten  Jahrhundert  eine
früher  nicht  geahnte  Bedeutung  gewonnen,  für  kein  Land  aber  eine  größere
Bedeutung  als  für  Deutschland.  Es  handelte  sich  für  uns  nicht  nur  und
auch  nicht  vorwiegend  darum,  durch  Zuführung  von  Naturerzeugnissen,
deren  Gewinnung  im  eignen  Lande  uns  aus  klimatischen  Rücksichten  oder
sonstigen  natürlichen  Gründen  versagt  ist,  das  Leben  unserer  Bevölkerung
abwechslungs-  und  genußreicher  zu  gestalten,  sondern  vor  allem  um  den
Ausgleich  des  Mißverhältnisses,  das  zwischen  dem  Entwicklungsbedürfnis
unseres  jugendstarken  Volkes  und  den  engen  räumlichen  Grenzen  besteht,
die  ihm  für  seine  staatliche  Betätigung  durch  die  geschichtliche  Entwicklung
gezogen  sind.  Ein  Volk,  so  kraftvoll  und  leistungsfähig  wie  das  deutsche,
mit  den  besten  Anlagen  ausgestattet,  mußte,  nachdem  es  sich  aus  langer
politischer  Ohnmacht  zur  Einheit  durchgerungen  und  eine  Weltmachtstellung
erlangt  hatte,  den  Beruf  in  sich  fühlen,  seinen  Platz  unter  den  führenden
Völkern  der  Erde  einzunehmen.  Es  konnte  sich  nicht  damit  begnügen,  daß
die  durch  starken  Geburtenüberschuß  ständig  wachsende  Bevölberung  durch  Auswanderung
  auf  das  den  natürlichen  Verhältnissen  des  Reiches  entsprechende
Maß  herabgemindert  wurde.  Da  ihm  bei  seiner  tiefinnersten  Friedensliebe
        <pb n="108" />
        IV.  Kriegswirtschaft  00

der  Gedanke  an  eine  gewaltsame  Ausdehnung  der  Reichsgrenzen  durchaus
fern  lag,  blieb  nur  ein  Weg,  die  überschüssige  Bevölkerung  der  deutschen
Nation  und  dem  Deutschtum  zu  erhalten:  das  deutsche  Wirtschaftsleben
mußte  so  intensiv  gestaltet  werden,  daß  die  vielen  Hunderttausende,  um  die
sich  die  Bevölkerung  des  Reiches  jährlich  vermehrt  —  es  handelt  sich  seit
1900  um  eine  Zunahme  von  rund  800  000  Personen  jährlich  —  in  Deutschland
  Beschäftigung  und  Auskommen  finden.  Wenn  dieser  Weg  mit  Erfolg
beschritten  werden  konnte,  gebührt  ein  großer  Teil  des  Verdienstes  der
deutschen  Landwirtschaft,  die  es  verstanden  hat,  durch  Ausnutzung  aller
technischen  und  wissenschaftlichen  Fortschritte  die  Ernteerträge  des  heimischen
Bodens  und  die  heimische  Viehzucht  außerordentlich  zu  steigern.  Daneben
aber  bedurfte  es  zur  Versorgung  der  sich  ununterbrochen  vermehrenden  Bevölkerung
  der  ständig  wachsenden  Einfuhr  ausländischer  Erzeugnisse,  insbesondere
  von  Futtermitteln  zur  Erhaltung  unseres  Viehbestandes,  von
kolonialen  Genußmitteln  und  von  Rohstoffen  für  die  gewerbliche  Tätigkeit.
Die  Begleichung  der  hierdurch  entstehenden  Forderungen  des  Auslandes
kann  auf  die  Dauer  ohne  Schädigung  der  heimischen  Volkswirtschaft  nicht
anders  erfolgen  als  durch  Leistungen  an  das  Ausland,  durch  die  wir  in  entsprechendem
  Umfange  Gegenforderungen  erwerben.  Unter  ihnen  nimmt
die  Ausfuhr  im  Inlande  erzeugter  Waren  die  erste  Stelle  ein.  Da  es  sich  bei
den  ausgeführten  Waren  vielfach  um  solche  handelt,  die  aus  ausländischen
Rohstoffen  hergestellt  sind,  gebt  mit  der  Zunahme  der  Ausfuhr  wiederum
eine  steigende  Einfuhr  derartiger  Rohstoffe  Hand  in  Hand.  Welche  Bedeutung
  der  internationale  Güteraustausch  für  Deutschland  besitzt,  ist  aus
solgenden  Zahlen  der  amtlichen  Handelsstatistik  ersichtlich:
Es  betrug  im  Spezialhandel  (unter  Ausschluß  der  Edelmetalle):
die  Einfuhr  die  Ausfuhr

im  Jahre  Millionen  Mark  Millionen  Mark
1800                       2  844             2  977
1890                       4  273              3  410
1900                       6  043              4  753
1910                       8  934              7  475
1911                        9  700              8  106
1912                      10  692              8  956
1913                      10  770            10  097

Von  dem  Gesamtwert  der  Einfuhr  entfallen  45—47  %  auf  Rohstoffe,
28—31  %  auf  Nahrungs-  und  Genußmittel  einschließlich  lebender  Tiere,
der  Rest  auf  halbfertige  und  fertige  Waren.  So  betrug  im  Jahre  1915  der
Wert  der  Einfuhr  an  Rohstoffen  5005  Mill.  M.  (46,5  %)  der  Gesamteinfuhr),
an  Nahrungs-  und  Genußmitteln  9275  Mill.  M.  (25,6  %),  an  lebenden
Tieren  200  Mill.  M.  (2,7  %,  an  halbfertigen  Waren  1239  Mill.  M.  (11,5  %),
an  fertigen  Waren  1479  Mill.  M.  (13,7  %.)  Bei  der  Ausfuhr  ist  die  Reihenfolge
  umgekehrt:  etwa  75%  des  Gesamtwerts  entfallen  auf  fertige  und  halbfertige
  Waren,  davon  64%  auf  fertige,  11%  auf  halbfertige,  15  %  auf
Rohstoffe  und  der  Rest  von  10  %  auf  Nahrungs-  und  Genußmittel.  Die
Ausfuhr  lebender  Tiere  ist  ganz  unbedeutend;  auf  sie  entfällt  nur  1/10%
des  Wertes  der  Gesamtausfuhr.

7*
        <pb n="109" />
        100            E.  Lusensky

2.  Daß  der  Bedarf  der  vermehrten  Bevölkerung  Deutschlands  an  Brotgetreide
  ganz  überwiegend  durch  die  Ertragssteigerung  unserer  Landwirtschaft
  gedeckt  wird,  ist  in  dem  Aufsatze  von  H.  Schumacher,  Krieg  und
Volksernährung  (Nr.  4  des  1.  Bandes  dieses  Werkes)  eingehend  dargelegt.
Immerhin  wurden  an  Roggen  1912:  3  16000  Tonnen im  Werte  von  44  Mill.  M.,
1913:  352 000  Tonnen  im  Werte  von  42  Mill.  M.,  an  Weizen  1912:  2  297000
Tonnen  im  Werte  von  396  Mill.  M.,  1913:  2  546  000  Tonnen  im  Werte  von
417  Mill.  M.  eingeführt.  Dem  stand  eine  Ausfuhr  gegenüber

          an  Roggen                  an  Weizen              an  Roggenmehl              an  Weizenmehl

Menge   in  t  Mill..  Menge  in  t  Mill.  Menge  in  t  Mill. M Menge  in  t  Mill.
1912        797  000  125           323000     63                169000      29                 171000  40
1913          934 000  133           538  000  88                 225  000  93                105  000  44

Um  den  Verbrauch  Deutschlands  von  Brotgetreide  zu  errechnen,  darf
der  heimischen  Ernte  nur  der  Unterschied  zwischen  Einfuhr  und  Ausfuhr
zugerechnet  werden.

Der  Bedarf  an  Kartoffeln  einschließlich  der  großen  Mengen,  die  in
den  Brennereien  verarbeitet  werden,  kann  in  normalen  Jahren  aus  der
heimischen  Ernte  reichlich  befriedigt  werden.  Die  nicht  beträchtliche  Einfuhr
  wird  durch  Ausfuhr  von  Kartoffeln  und  Kartoffelerzeugnissen  (Kartoffelstärke,
  Stärkegummi,  Kleister  usw.)  ausgeglichen.

Der  nach  Deutschland  eingeführte  Reis  wird  nur  zum  Teil  im  Inlande
  verbraucht,  zum  Teil  gebt  er  an  andere  Staaten  weiter,  Rohreis,
nachdem  er  durch  Polieren  gebrauchsfertig  gemacht  worden  ist.  Es  betrug

die  Einfuhr  von                                                                      die  Ausfuhr  von

unpoliertem  Reis                poliertem  Reis                         poliertem  Reis

t  Mill.  K                                 t  Mill.  M                                         t  Mill.  M
1912    100 000  23              319  000     79                                172  000                  42
1913      163000  3335         314000     71                                184  000                     43

Eine  Ausfuhr  unpolierten  Reises  findet  nicht  statt.

Der  Bedarf  an  Hülsenfrüchten  wird  im  Inlande  nicht  voll  befriedigt.
Die  Einfuhr,  der  eine  Ausfuhr  nur  in  geringen  Mengen  gegenüberstand,
stellt  sich  für

Speisebohnen                                Erbsen                                              Linsen
t  Mill.            M                                     t  Mill.      M                          t  Mill.   M
1912      32  000     8                 391  000             60                            32  000         8
1913      35  000     8               147  000            23                              29  000         6

Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  für  Gemüse,  Obst  und  Südfrüchte.
Bei  unbedeutender  Ausfuhr  betrug  die  Einfuhr  1915  an:

                                                          t                            Mill.      M
Blumenkohl..                                  50  000                              8,4
Zwiebeln                                        48  000                              4
Bohnen                                         18  000                                4
Gurken                                         81  000                                9
Spinat,  Brüsseler  Cichorie,  Sellerie,  Petersilie,  Salat                                                                                                                          26  000                                9
Frische  Weinbeern                       50  000                          14
Haselnüsse...                                 11  000                                7
Wal-  und  andere  Nüsse            9  000                               6
        <pb n="110" />
        IV.  Kriegswirtschaft  101

                                                                          t                                                 Mill.  M
Frische  Apfel                                                440  000                                      46
Frische  Birnen  und  Quitten                     38  000                                        8,4
Frische  Kirschen                                               8  000                                       4,5
Beeren                                                                16  000                                       5
Getrocknete  Apfel  und  birnen                  15  000                                      7,5
Getrocknete  Zewtschen                                   41  000                                   23
Bananen                                                              95  000                                     13,5
Apfelsinen  und  Mandarinen                       145  000                                    24
Zitronen                                                                 57  000                                     8
Feigen                                                                        9000                                       4
Korinthen                                                               15  600                                     6.3
Rosinen                                                                  18  000                                   10
Mandeln                                                                   8  700                                    22
Ananas                                                                       3  000                                   13,5

Einen  viel  höheren  Wert  als  Südfrüchte  stellen  die  Kolonialwaren  dar,
deren  Einfuhr  sich  in  den  Jahren  1912  und  1913  folgendermaßen  gestaltete:

Kaffee                                               Kakaobohnen                                  Tee

        t                  Mill.  M                                             t  Mill.  M                          t            Mill.  M
1912        171 000   252                                        55  000  63  1/2                  4000                8
1913        168  000  220                                       53  000  67                          4000                8 

3.  Wie  sich  der  Verbrauch  des  deutschen  Volkes  an  Fleisch  fortgesetzt
und  besonders  in  den  letzten  Jahrzehnten  gesteigert  hat,  ist  in  dem  vorher
erwähnten  Aufsatze  von  H.  Schumacher  ausführlich  dargestellt.  Gleichzeitig
  hat  sich  eine  Entwicklung  der  deutschen  Viehzucht  vollzogen,  die  es
ermöglicht  hat,  den  außerordentlichen  Mehrbedarf,  der  teils  durch  das
Wachstum  der  Bevölkerung,  teils  durch  die  sehr  viel  reichlichere  Fleischnahrung
  eingetreten  ist,  bis  auf  etwa  5  %  durch  heimisches  Schlachtvieh  zu
decken.  Die  Einfuhr  an  Rindvieh  belief  sich  1915  auf  etwa  250  000  Stück
im  Werte  von  etwa  86  Mill.  M.,  die  Einfuhr  von  Schweinen  auf  147  000
Stück  im  Werte  von  25  Mill.  M.  Dazu  tritt  eine  Einfuhr  von  52  000  Tonnen
Fleisch  im  Werte  von  61  Mill.  M.,  wovon  30  000  Tonnen  (36  Mill.  M.)
auf  Rindfleisch  und  22  000  Tonnen  (25  Mill.  M.)  auf  Schweinefleisch  entfallen.
  Nicht  die  gesamte  Vieheinfuhr  dient  dem  Fleischverbrauch,  ein  Teil
wird  vielmehr  zu  Zucht-  und  Arbeitszwecken  eingeführt.  Bedeutend  ist  die
Einfuhr  von  Geflügel:  1913:  8½  Millionen  Gänse  im  Werte  von  36  Mill.  M.,
etwa  13  000  Tonnen  an  Hühnern  und  Enten  im  Werte  von  19  Mill.  M.,
dazu  geschlachtetes  Federvieh  8600  Tonnen  (im  Werte  von  13  Mill.  M.).
Die  Einfuhr  an  Süßwasserfischen  betrug  1915:  9000  Tonnen  im  Werte  von
14  Mill.  M.  Unter  den  Seefischen  nimmt  eine  überragende  Stellung  der
Hering  ein.  Die  Einfuhr  betrug  1915  an  frischen  Heringen  130  000  Tonnen
im  Werte  von  22½  Mill.  M.,  an  gesalzenen  Heringen  1¼  Millionen  Faß
im  Werte  von  51  1/2  Mill.  M.  Die  Einfuhr  anderer  frischer  Seefische  (Schellfische,
  Kabeljaus  usw.)  betrug  1913:  38  000  Tonnen  im  Werte  von  23½  Mill.  M.,
die  Einfuhr  an  gesalzenem  Lachs  5600  Tonnen  im  Werte  von  9  Mill.  M.
Unter  den  tierischen  Nahrungs-  und  Genußmitteln  sind  milchwirtschaftliche
Erzeugnisse,  Eier  und  Fette  in  unserer  Einfuhr  von  Wichtigkeit.  Es  betrug
die  Einfuhr
        <pb n="111" />
        102  F.  Lusensky

an                         1912                                                                                19  13
                             t          Mill.  M                                                                t        Mill.   M

Milch              43  000     6½                                                                 33  000           4½
Rahm             42  000     32  3/4                                                          44  000          34½
Milchbutter  u.  Butterschmalz  56  000     126                                 54  000       119
Hartkäse        19  500      27½                                                                 24  000         35
Weichkäse       2  000       3  1/2                                                                2000            3½
Eiern               165  000      187½                                                      167  000            188
Eigelb                  5  500          5½                                                           5  700                6
Schweineschmalz  106  000  111                                                   107  000              120
Oleomargarin          24  500   30                                                       26  000                 27½
Premier  Jus            19  600   20½                                                    20  000                  21½
Talg                            21  000  16                                                        27  000                 18  1/4
Tran,  Fett  von  Fischen,

Robben,  Walfischen  37  500   18                                                    51 000                   24½

In  allen  diesen  Erzeugnissen  steht  der  Einfuhr  nur  eine  ganz  unbedeutende
  Ausfuhr  gegenüber,  so  daß  die  eingeführten  Tiere  und  tierischen  Erzeugnisse
  fast  ganz  im  Inlandsverbrauche  Verwendung  finden.

Unter  den  Fetten  kommen  die  zuletzt  genannten  weniger  zum  menschlichen
  Genuß  als  zu  technischen  zwecken  in  Betracht.  In  engem  Zusammenhange
  mit  den  tierischen  Fetten  stehen  die  pflanzlichen  Fette  und  Öle.
Die  Einfuhr  von  Öfrüchten  nach  Deutschland  ist,  wie  nachstehende  Übersicht
ergibt,  ebenfalls  recht  bedeutend.  Es  betrug  die  Einfuhr

1912                                                                                                     1913

an                         t            Mill.  M                                                              t               Mill.  M
Raps,  Rübsen    126  000  33                                                               153  000       39
Mohn,  Sonnenblumensamen  16  000  6½                                        20  000         6  1/3
Erdnüsse                                        70  000  10                                        98  000       28
Sesam                                             99  000  55                                        116  000      44
Leinsaat                                        330  000  105                                   560  000          130
Baumwollsamen                       214  000     35                                     220  000           37 1/4
Sojabohnnn                               125  000     24                                      126  000        25½
Palmemkerne                            261  000  99 1/3                                  256  000          104
Kopra                                          185  000  96                                         107  000          122

Das  aus  diesen  Früchten  gewonnene  Öl  wird  nicht  ganz  im  Inlande
verwendet,  sondern  zum  Teil  ausgeführt,  so  besonders  (1913)  Erdnuß-  und
Sesamöl  im  Werte  von  13  Mill.  M.,  Palmkernöl,  zum  Genuß  nicht  geeignet,
im  Werte  von  25  Mill.  M.,  und  Kokosnußöl,  zum  Genuß  nicht  geeignet,  im
Werte  von  22  Mill.  M.  Anderseits  findet  neben  der  Einfuhr  an  Ölfrüchten
noch  eine  Einfuhr  von  Ölen  statt,  die  sich  1913  für  Baumöl  auf  3½  Mill.  M.,
für  Baumwollsamenöl  auf  10 1/2  Mill.  M.,  für  Rizinusöl  auf  5¼  Mill.  M.
und  für  Palmöl,  zum  Genuß  nicht  geeignet,  auf  10  Mill.  M.  belief.

Wenn  es  der  deutschen  Viehzucht  gelungen  ist,  den  so  stark  erhöhten
Fleischbedarf  der  von  Jahr  zu  Jahr  bedeutend  vermehrten  Bevölkerung  bis
auf  einen  kleinen  Rest  zu  befriedigen,  so  hat  sie  die  dazu  erforderlichen  Viehbestände
  bisher  nur  unter  Zuhilfenahme  ausländischer  Futtermittel
aufziehen  können.  Die  Deckung  dieses  Futtermittelbedarfs  ist  derjenige
Punkt,  in  dem  die  Versorgung  des  deutschen  Volkes  mit  Nahrungsmitteln
in  der  stärksten  Abhängigkeit  vom  Auslande  steht.  Die  Einfuhr  belief  sich
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        IV.  Kriegswirtschaft  105

                               1912                                                                                1913
an                              t             Mill.  M                                                                t           Mill.  M
Futtergerste      2  757  000  405                                                     3  087  000              366
Mais,  Dari        1  142    000  143                                                             919  000          102
Kleie.                  1  606  000  187                                                      1  414  000            130
Reisabfälle             214  000      22                                                          206  000              19
Ölkuchen                794  000    116                                                          820  000          119
Schlempe,  Treber,  Malzkeime  213  000   28                                       226  000            28

Diesen  aus  dem  Auslande  bezogenen  Futtermitteln  müssen  noch  die
aus  der  Verarbeitung  der  ausländischen  Ölfrüchte  gewonnenen  Futtermittel
zugerechnet  werden,  deren  Einfuhr  oben  dargestellt  ist.  Dagegen  sind  die
Mengen  abzurechnen,  die  aus  Deutschland  ausgeführt  werden.  Diese  sind
aber  nur  bei  Ölkuchen  von  Bedeutung,  worin  1912:  264  000  Tonnen
(34  Mill.  M.),  1915:  294  000  Tonnen  (38½  Mill.  M.)  ausgeführt  wurden.
Hafer  ist  in  die  Übersicht  nicht  aufgenommen  worden,  weil  die  heimische
Haferernte  in  normalen  Jahren  zur  Deckung  unseres  Verbrauchs  ausreicht
und  die  Hafereinfuhr  durch  die  Ausfuhr  ganz  oder  teilweise  ausgeglichen,
bisweilen  sogar  überragt  wird,  so  1915,  wo  einer  Einfuhr  von  505  000  Tonnen
(60  Mill.  M.)  einer  Ausfuhr  von  662  000  Tonnen  (93  Mill.  M.)  gegenüberstand,
  während  1912  die  Einfuhr  666  000  Tonnen  (92  Mill.  M.),  die  Ausfuhr
  nur  385  000  Tonnen  (62  Mill.  M.)  betrug.

4.  Schließlich  sei  unter  den  Genußmitteln  noch  des  Tabaks  und  der  alkoholischen
  Getränke  gedacht.  In  Tabak  haben  wir  eine  starke  Einfuhr  an
unbearbeiteten  Tabakblättern  (1912  und  1913  je  etwa  80  000  Tonnen  im
Werte  von  135  Mill.  M.),  der  nur  eine  winzige  Ausfuhr  gegenübersteht.
In  Zigarren  halten  sich  Ein-  und  Ausfuhr  etwa  die  Wage,  in  Zigaretten
überwiegt  die  Einfuhr  (1915:  8  Mill.  M.  gegen  2  Mill.  M.  Ausfuhr).  Bei
Wein  ist  die  Einfuhr  in  Fässern  von  Bedeutung:  sie  betrug  1915:  128  000
Tonnen  im  Werte  von  54  Mill.  M.  gegenüber  einer  Ausfuhr  von  9600
Tonnen  im  Werte  von  8½  Mill.  M.  Bei  Flaschenwein  und  Bier  übertrifft
die  Einfuhr  die  Ausfuhr.  Bei  Weingeist  und  Likören  in  Fässern  ist  die  Einfuhr
stärker  als  die  Ausfuhr,  während  bei  Likören  in  Flaschen  einer  unbedeutenden
Einfuhr  eine  Ausfuhr  von  etwa  15  Mill.  M.  gegenübersteht.

b)  Rohstoffe.

1.  An  fossilen  Brennstoffen  ist  Deutschland  durch  inländische  Betriebe
so  reich  versehen,  daß  sein  Bedarf  auch  ohne  ausländische  Zufuhr  gedeckt
werden  kann.  Der  Steinkohlenbergbau  hat  in  ständiger  Steigerung  1913
die  ungeheuere  Förderung  von  100  Millionen  Tonnen  im  Werte  von  2,136
Milliarden  M.  ergeben.  Hierdurch  konnte  nicht  allein  der  heimische  Bedarf
befriedigt,  sondern  es  konnten  auch  große  Mengen  ausgeführt  werden.
1913  belief  sich  der  Ausfuhrüberschuß  auf  24  Millionen  Tonnen  Steinkohlen,
wozu  ferner  ein  Ausfuhrüberschuß  von  annähernd  6  Millionen  Tonnen  an
Koks  und  über  2  Millionen  an  Steinpreßkohlen  tritt.  An  Braunkohlen  wurden
1913:  87  Millionen  Tonnen  gefördert.  Der  Mehrverbrauch  von  etwa  7  Millionen
  Tonnen  wurde  durch  Österreich-Ungarn  gedeckt.
        <pb n="113" />
        104  F.  Lusensky

Auch  in  der  Eisenerzeugung  kann  Deutschland  selbst  bei  langer  Kriegsdauer
  nicht  in  Not  kommen.  Zwar  bedarf  unsere  Eisenerzeugung  neben  der
bedeutenden  Förderung  heimischer  Eisenerze  (1913  28/  Millionen  Tonnen)
noch  eines  großen  Zuschusses  ausländischer  Eisenerze  —  der  Einfuhrüberschuß
betrug  1913  über  11  Millionen  Tonnen  —;  indessen  ist  unsere  Ausfuhr  an
Eisen  und  Eisenwaren  so  beträchtlich,  daß  wir  unter  Berücksichtigung  der
durch  den  Krieg  herbeigeführten  Einschränkung  der  Ausfuhr  den  heimischen
Bedarf  sicher  befriedigen  können,  ganz  abgesehen  davon,  daß  uns  die  besetzten
  Gebiete  Frankreichs  Eisenerz  liefern  und  die  Einfuhr  aus  neutralen
Staaten  kaum  ganz  unterbunden  werden  wird.  Ebenso  günstig  liegen  die
Verhältnisse  in  der  Zinkerzeugung.  Die  in  den  deutschen  Zinkhütten
verarbeiteten  Zinkblenden  und  Galmei  entstammen  überwiegend  Erzen,  die
in  heimischen  Gruben  gefördert  und  aufbereitet  worden  sind.  Einer  eignen
Erzgewinnung  von  annähernd  3  Millionen  Tonnen  steht  eine  Einfuhr  von
Zinkerzen  von  etwa  300  000  Tonnen  gegenüber,  die  sich  durch  Ausfuhr
solcher  Erze  noch  um  etwa  50  000  Tonnen  vermindert.  Das  erzeugte  Zink
geht  weit  über  den  Inlandsbedarf  hinaus,  so  daß  1913  ein  Ausfuhrüberschuß
von  etwa  50  000  Tonnen  an  Rohzink,  24  000  Tonnen  an  gestrecktem  und
gewalztem  Zink  und  1700  Tonnen  an  feinen  Zinkwaren  zu  verzeichnen  war.

Weniger  günstig  verhielt  es  sich  mit  den  übrigen  Metallen.  Bei  Blei
bedurften  wir  neben  der  Förderung  der  heimischen  Bleierzgruben  noch  einer
Einfuhr  von  143  000  Tonnen  an  Bleierzen,  denen  eine  Ausfuhr  von  etwa
4000  Tonnen  gegenübersteht,  und  überdies  noch  bedeutender  Zuschüsse  des
Auslandes  an  rohem  Blei,  Bleiabfällen  und  Bruchblei  (Einfuhr  1912:  94  000,
1913:  84  000  Tonnen;  Ausfuhr  1912:  38  000,  1913:  41  000  Tonnen).  Etwas
vermindert  sich  der  unmittelbare  heimische  Bedarf  dadurch,  daß  verschiedene
Bleiwaren,  insbesondere  Buchdruckerschriften,  Röhren  und  andere  grobe
Waren  in  beträchtlichen  Mengen  ins  Ausland  abgesetzt  werden.

In  den  deutschen  Kupferhütten  werden  Kupfererze  etwa  im  Umfange
der  aus  den  heimischen  Kupfererzgruben  geförderten  Erze  verarbeitet,  daneben
  aber  Kiesabbrände,  die  zum  Teil  aus  der  Verarbeitung  ausländischer
Schwefelkiese  zu  Schwefelsäure  herrühren.  Die  Gesamterzeugung  der  deutschen
Kupferhütten  betrug  1913  an  Raffinadkupfer  36  000,  an  Elektrolytkupfer
9500,  an  Zementkupfer  4000  Tonnen.  Wie  unzulänglich  diese  Mengen  für
unsern  Bedarf  sind,  ergibt  sich  daraus,  daß  an  Rohkupfer  bei  einer  Ausfuhr
von  etwa  7000  Tonnen  1912:  201  000  Tonnen,  1913  sogar  225  000  Tonnen
eingeführt  worden  sind.  Ist  nun  auch  unsere  Ausfuhr  an  Erzeugnissen  aus
Kupfer  und  Kupferlegierungen  (Messing,  Tombak,  Bronze  usw.)  sehr  bedeutend,
  so  reicht  doch  die  heimische  Erzeugung,  insbesondere  insoweit  sie  auf
inländische  Erze  und  Schwefelkiese  angewiesen  ist,  durchaus  nicht  aus,  den
unmittelbaren  Inlandsbedarf  zu  decken.

Der  Ertrag  der  deutschen  Wolfram-,  Zinn-,  Kobalt-,  Nickel-  und
Wismuterzgruben  ist  gering.  Die  Zinnhütten  und  die  Betriebe,  welche
die  andern  genannten  Metalle  herstellen,  sind  deshalb  auf  den  Bezug  ausländischer
  Erze  angewiesen,  unter  denen  Zinnerze  mit  10  000  Tonnen  (1913)
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        IV.  Kriegswirtschaft  105

an  erster  Stelle  stehen.  Die  Erzeugung  stellte  sich  in  den  letzten  Jahren  vor
Kriegsausbruch  an  Zinn  auf  etwa  10—11  000  Tonnen,  an  Nickel  auf  4—5000
Tonnen  und  an  den  andern  hierbergehörigen  Metallen  auf  etwa  4000  Tonnen
jährlich.  Zur  Befriedigung  des  heimischen  Bedarfs  war  daneben  noch  eine
Einfuhr  aus  dem  Auslande  nötig,  die  sich  nach  Abzug  der  Ausfuhr  1913  für
Zinn  auf  8000  Tonnen,  für  Nickel  und  Nickellegierungen  auf  1600  Tonnen
belief.  Aluminium  wurde  aus  dem  Auslande  bezogen;  die  Einfuhr  betrug
  nach  Abzug  der  wieder  ausgeführten  Mengen  1912:  16  000,  1913:
13  000  Tonnen.

2.  In  außerordentlichem  Umfang  ist  die  Textilindustrie  auf  den  Bezug
ausländischer  Rohstoffe  angewiesen.  Ganz  dem  Auslande  entnimmt  ihre
Spinnstoffe  die  Seiden-,  die  Baumwollen-  und  die  Juteindustrie,  ferner
die  Betriebe,  welche  Fiber  und  sonstige  Agavefasern,  Ramie,  Manila-,  Sisal-,
indischen  und  neuseeländischen  Hanf  verarbeiten.  Die  Schafzucht,  die  in  der
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  soviel  Wolle  erzeugte,  daß  deutsche  Wolle
ein  wichtiger  Handels-  und  Ausfuhrartikel  war,  ist  infolge  des  intensiven
Betriebs  unserer  Landwirtschaft  außerordentlich  zurückgegangen,  und  der
Rückgang  vollzieht  sich  noch  immer  weiter.  Seit  1909  ist  der  Schafbestand
von  9,7  Millionen  auf  5,5  Millionen  Stück  19  13  gesunken.  Daher  ist  auch  die
Wollindustrie  ganz  überwiegend  auf  ausländische,  besonders  überseeische
Wolle  angewiesen.  Ebenso  ist  der  Anbau  von  Flachs  und  Hanf  in  Deutschland
  so  gering,  daß  auch  die  Leinen-  und  Hanfindustrie  ihre  Spinnstoffe
überwiegend  aus  dem  Ausland  einführen  muß.  Um  den  Umfang,  in  dem
die  deutsche  Textilindustrie  auf  ausländische  Spinnstoffe  angewiesen  ist,
richtig  zu  bestimmen,  muß  auch  die  Einfuhr  in  Zwischenfabrikaten,  wie
Kammzug,  und  in  Garnen  insoweit  in  Rechnung  gestellt  werden,  als  sie  die
Ausfuhr  in  diesen  Erzeugnissen  übersteigt.  Es  stellte  sich  die  Einfuhr  —
nach  Abrechnung  der  Ausfuhr  —  wie  folgt:

                                         1912                                                                                              1913
                              t        Mill.  M                                                                             t              Mill.  M
Rohseide,  ungefärbt,  auch
vom  Eichenspinner  4  000  144                                                                   4  000             154
Florettseide                       500       4                                                                       500                   4
Florettseidengespinnste.  2  000  29                                                               1  500               21
Wolle                               202  000    358                                                       182  000             360
Kammzug                        14  000       38                                                            8  000              13
Mohär-,  Alpakka  und  ähnliche
  Garne                     4  400          27                                                         5  000               28
Kammgarn                        5  000            1)                                                        3  500                1)
Baumwole                     457  000     527                                                      450  000              551
Ernteabfälle  (Linters)  31 000            13                                                      39  000                18
Produktionsabfälle      183  000         4½                                                      18  000                 9
Baumwollgarne                13  500         70                                                      20  000               83
Flachs                                45  000        48                                                       55  000            50½

1)  Da  die  ausgeführten  Garne  hier  einen  höheren  Wert  als  die  eingeführten
haben,  entspricht  der  Menge  der  Mehreinfuhr  kein  höherer  Einfuhrwert.  19  12  glichen
sich  die  Werte  annähernd  aus,  1913  überwog  sogar  der  Ausfuhrwert  trotz  der  größeren
Einfuhrmenge  um  etwa  6  Mill.  M.
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        106  F.  Lusensky

1912                                                                                                                  19  15
                 t                 Mill.  M                                                                           t             Mill.  M

hanf               32  000        26                                                                             41  000        30
Flachswerg   14  000           9                                                                              15  000        10
Hanfwerg      10  000           8                                                                             14  000          8
Jute  und  Jutewerg    151000  71                                                                   154  000       90
Fiber,  Agavefasen           8  000  3  2/3                                                            12  000         6
Ramie,  Manila-  usw.  Hanf  16  000  9                                                          16  000        9
Leinengane     13  500         28                                                                            15  000      37
Jutegane  Ein-  und  Ausfuhr  gleicht    etwa  aus

Garne  aus  andern  pflanzlichen
  Spinnstoffen  (außer
Baumwolle)            9  000     3                                                                                    9  000      5

3.  Ganz  auf  ausländischen  Rohstoffen  beruht  die  Kautsch  ukindustrie.
Die  Einfuhr  an  Kautschuk,  Guttapercha  und  Balata  belief  sich  nach  Abzug
der  wieder  ausgeführten  Mengen  1912  auf  18  500  Tonnen  im  Werte  von
140  Mill.  M.,  1913  auf  19  000  Tonnen  im  Werte  von  118  Mill.  M.

Die  Lederindustrie  bedarf  der  ausländischen  Gufuhr  sowohl  für  die
von  ihr  verarbeiteten  Häute  und  Felle  als  für  die  von  ihr  benötigten  Gerbstoffe
  in  großem  Umfange,  wie  aus  nachstehender   Übersicht  zu  erkennen  ist,
in  der  bei  der  Verzeichnung  der  Einfuhr  Wert  und  Menge  der  Ausfuhr  der
gleichen  Warengattung  abgesetzt  ist.

1912                                                                                                                     1913
                                 t           Mill.  M                                                                 t             Mill.  M
Kalbfelle,  naß            20  000  42                                                                 28  000        61½
trocken                            2  500  12                                                                 2  000          10½
Rindshäute,  naß          65  000  102                                                           74  000         120
trocken                            32  000    78                                                           46  000         120½
Naßhäute,  naß                4  000      2                                                              5  000            4
trocken                              1  000       2                                                              1  000             2½
Lamm-  und  Schaffelle    12  500  24½                                                      15  000           51
Ziegen-  und  Zickelfelle      8  500    26                                                      10  000            20½
Gerbholz  (Duebracho)  103  000      9                                                      112  000                9½
Gerbrinden  (Mimosa,  Mongrove
  usw)                            58  000    6                                                     40  000                 6
Katechu,  Kino            56  000     9                                                                45  000               11
Eichenholz-,  Fichtenholz-,
Kastanienholzauszüge          55  500      8                                                 55  500                   8

Die  Einfuhr  von  Quebrachoholzauszügen  (1912:  12  000,  1913:
17  000  Tonnen)  ist  durch  entsprechende  Ausfuhren  von  etwa  20  000  Tonnen
ausgeglichen.

Auch  für  die  Herstellung  von  Pelzwerk  ist  der  Bezug  ausländischer
Felle  unentbehrlich.  Die  deutsche  Kürschnerei  ist  nicht  nur  für  das  Inland,
sondern  auch  für  das  Ausland  in  hohem  Maße  tätig,  hauptsächlich  durch  Herrichten
  und  Färben  roher  Felle,  daneben  auch  durch  Herstellung  fertiger
Pelzwaren.  Außerdem  ist  Deutschland  ein  bedeutender  Markt  für  den  Handel
in  rohen  und  zugerichteten,  der  Pelzwerkbereitung  dienenden  Fellen.  1913
betrug  die  Einfuhr  in  rohen  Fellen  zu  Pelzwerk  5700  Tonnen  im  Werte
von  122  Mill.  M.,  die  Einfuhr  in  halb-  und  ganzgaren,  auch  gefärbten  Fellen
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        IV.  Kriegswirtschaft  10%

2100  Tonnen  im  Werte  von  66  Mill.  M.,  die  Ausfuhr  in  rohen  Fellen  1100
Tonnen  im  Werte  von  42  Mill.  M.,  die  Ausfuhr  von  zugerichteten  Fellen
3200  Tonnen  im  erte  von  183  Mill.  M.

4.  Don  allgemeiner  Bedeutung  für  die  deutsche  volkswirtschaft  ist  der
Bezug  von  Mineralölen,  wenngleich  die  zunehmende  Derbreitung  der  Gasund
  Elektrizitätsbeleuchtung  das  Gebiet  der  Leuchtölversorgung  einzuschränken
beginnt.  Die  Einfuhr,  auf  die  wir  bei  den  geringen,  bisher  erschlossenen
Erdölvorkommen  des  Inlandes  im  wesentlichen  angewiesen  sind,  betrug

an                                     1912                                                                        1913
                                             t            Mill.  M                                            t                       Mill.  M
Mineralischen  Schmierölen.  219  000  35                                  220  000                37½
Schwerbenzin                               68  000  12½                                  81  000                18
Gasöl                                              56  000    5½                                   48  000                  5½
Leuchtöl                                       795  000    63                                    45  000               70
Rohbenzin                                   198  000    40½                                150  000               36

Auch  für  den  Bezug  von  Kalziumkarbid,  das  als  Ersatz  für  Leuchtöl
in  Betracht  kommen  könnte,  sind  wir  auf  das  Ausland  angewiesen;  die
Einfuhr  belief  sich  1912  auf  48  000  Tonnen  im  Werte  von  8  ½  Mill.  M.,
1913  auf  47  000  Tonnen  im  Werte  von  9½  Mill.  M.

Zu  gedenken  ist  weiter  des  Chilesalpeters,  der  einerseits  als  Düngemittel,
  anderseits  als  Rohstoff  für  die  Sprengstofferzeugung  von  hoher  Bedeutung
  ist.  Die  Einfuhr  betrug  nach  Abzug  der  ans  Ausland  abgegebenen
Mengen  1912:  785  000  Tonnen  im  Werte  von  173  Mill.  M.,  1913:  747  000
Tonnen  im  Werte  von  165½  Mill.  M.

Auf  die  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  braucht  nicht  näher  eingegangen
  zu  werden.  Obschon  die  Einfuhr  an  Holz  in  Friedenzszeiten  sehr
bedeutend  war  und  besonders  in  Nadelholz  1913  einen  Wert  von  fast
250  Mill.  M.  darstellte,  so  ist  doch  kaum  anzunehmen,  daß  wir  auch  bei  längerer
  Dauer  des  Krieges  hierin  in   Verlegenbeit  kommen  könnten.  Abgesehen
davon,  daß  der  Holzbedarf  durch  den  Krieg  eine  wesentliche  Einschränkung
erfährt,  ist  die  Bedarfsdeckung  aus  den  inländischen  Forsten  ohne  weiteres
steigerungsfähig.  Es  ist  ferner  nicht  wahrscheinlich,  daß  der  Holzbezug  aus
  Österreich-Ungarn  und  den  neutralen  europäischen  Staaten,  die  uns  bisher
mit  Holz  versorgten,  durch  den  Krieg  ganz  zum  Stocken  kommen  wird.
Schließlich  können  auch  aus  den  besetzten  Gebieten  des  feindlichen  Auslandes
große  Holzbestände  für  den  heimischen  Verbrauch  ausgenutzt  werden.

B.  Die  Einwirkung  des  Krieges  auf  den  Bezug
ausländischer  Nahrungs-  und  Genußmittel  und
ausländischer  Rohstoffe.

a)  Die  Einfuhr  aus  dem  feindlichen  Auslande.
Unter  A.  ist  versucht  worden,  in  großen  Sügen  darzulegen,  inwieweit
Deutschland  in  seiner  Lebensmittel-  und  Rohstoffversorgung  im  Frieden
        <pb n="117" />
        108  F.  Lusensky

das  Ausland  in  Anspruch  genommen  hat.  Die  Darstellung  erbebt  auf  Vollständigkeit
  keinen  Anspruch,  sondern  hat  sich  absichtlich  nur  auf  die  Gebiete
erstreckt,  auf  denen  die  Unterbindung  des  Auslandsbezugs  zu  ernstlicheren
Schwierigkeiten,  sei  es  für  die  Kriegsführung,  sei  es  für  die  Ernährung  und
Versorgung  des  Volkes,  führen  kann.  Es  ist  nunmehr  zu  prüfen,  welchen
Einfluß  der  Kriegszustand  auf  die  Bezüge  ausländischer  Lebensmittel  und
Rohstoffe  gehabt  hat  und  welche  Folgen  sich  aus  den  eingetretenen  tiefgreifenden
  Veränderungen  ergeben  haben.

1.  Die  unmittelbare  Folge  des  Kriegszustandes  war  das  Aufhören  des
Handelsverkehrs  mit  den  feindlichen  Staaten.  Für  die  deutsche  Lebensmittelversorgung
  hat  von  unsern  Feinden  in  Europa  nur  Rußland
größere  Bedeutung.  Wir  bezogen  von  dort  1912  und  1913  Weizen  im  Werte
von  95  und  82  Mill.  M.  (1910  und  1911  für  258  und  179  Mill.  M.)  und
Roggen  im  Werte  von  37  und  36  Mill.  M.,  eine  Einfuhr,  die  nur  einen
geringen  Bruchteil  unserer  Gesamtbezüge  an  ausländischem  Brotgetreide
ausmachte  und  um  so  eher  entbehrt  werden  konnte,  als  ihr  eine  starke  Roggenausfuhr
  (1913  im  Werte  von  36  Mill.  M.)  gegenüberstand.  Ebensowenig
konnten  aus  dem  Fortfall  der  Einfuhr  von  Schweinen  (23  und  25  Mill.  M.)
und  lebendem  Federvieh,  insbesondere  Gänsen  (37  und  38  Mill.  M.)  Schwierigkeiten
  entstehen,  auch  nicht  aus  dem  Fortfalle  des  Bezugs  an  Erbsen  (28  und
17  Mill.  M.)  und  Linsen  (8  und  6  Mill.  M.).  Fühlbarer,  wenn  schon  keineswegs
  bedenklich,  war  das  Aufhören  der  Einfuhr  an  Eiern  (68  und  80  Mill.  M.)
und  Butter  (54  und  63  Mill.  M.),  wozu  noch  die  Buttereinfuhr  aus  Finnland
mit  8  ½  und  5  Mill.  M.  tritt.  Von  den  englischen  Kolonien  war  für  unsere
Lebensmittelversorgung  nur  der  Bezug  von  Reis  aus  Britisch-Indien  von
größerer  Bedeutung.  Die  Einfuhr  belief  sich  1912  und  1913  für  polierten
Reis  auf  61  und  46,  für  unpolierten  Reis  auf  20  und  31  Mill.  M.  Die  Einfuhr
  an  französischem  Wein  (24  und  21  Mill.  M.)  und  Schaumwein  (6  und

6½  Mill.  M.)  konnte  als  Luxusbezug  ebenso  entbehrt  werden,  wie  die  Einfuhr
  französischen  und  belgischen  Obstes  und  Gemüses.  Von  der  Einfuhr
aus  Großbritannien  ist  der  Heringe  (25  und  28  Mill.  M.)  und  frischer  Seefische
  (13  und  13  Mill.  M.)  zu  gedenken.

2.  Viel  stärker  mußte  sich  der  Einfuhrausfall  an  Futtermitteln  geltend
machen.  Auch  hier  steht  unter  den  feindlichen  Staaten  Rußland  an  erster
Stelle.  Es  versorgte  uns  1912  und  1913  mit  Gerste  im  Werte  von  317  und
326  (1911  sogar  von  413)  Mill.  M.,  mit  Hafer  im  Werte  von  52  und
32  Mill.  M.,  mit  Mais  im  Werte  von  31  und  10  Mill.  M.,  ferner  mit  Kleie
(87  und  60  Mill.  M.)  und  Ölkuchen  (53  und  42  Mill.  M.).  Die  Einfuhr  an
Futtermitteln  aus  den  andern  feindlichen  Staaten  ist  gegenüber  den  Bezügen
aus  Rußland  ohne  Bedeutung.  Aus  Großbritannien  bezogen  wir  Kleie
im  Werte  von  17  und  9,  Ölkuchen  im  Werte  von  7  und  5  Mill.  M.,  aus  Frankreich
  und  Belgien  Ölkuchen  im  Jahresdurchschnitte  von  8  und  3  Mill.  M.
Dieser  Ausfall  steigerte  sich  noch  wesentlich  dadurch,  daß  die  Rohstoffe  für
die  heimische  Ölerzeugung  zum  größten  Teil  aus  Rußland,  Britisch-Indien
und  andern  englischen  Kolonien  bezogen  werden.  Es  entfielen  von  dem
Werte  der  Einfuhr  des  Jahres  1913  (in  Millionen  M.)
        <pb n="118" />
        110  F.  Lusensky

Seeland  sehr  wesentlich  in  Betracht,  für  Kreuzzuchtwolle  auch  Großbritannien,
Frankreich,  Belgien  und  Rußland.  Von  der  Gesamteinfuhr  des  Jahres
1913  von  218  000  Tonnen  entstammten  dem  feindlichen  Auslande  130  000
Tonnen.  Die  Einfuhr  von  Kammzug  und  Garnen  erfolgte  bis  auf  kleine
Reste  aus  den  feindlichen  Staaten.  Mit  Baumwolle  versorgen  uns  in  erster
Linie  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  daneben  Britisch-Indien  und
Ägppten.  Von  der  Einfuhr  des  Jahres  1913  mit  478  000  Tonnen  Baumwolle
und  43  000  Tonnen  Ernteabfällen  entfielen  auf  die  genannten  englischen
Besitzungen  etwa  104  000  Tonnen.  An  Baumwollgarnen  lieferte  Großbritannien
  etwa  zwei  Drittel  der  deutschen  Einfuhr  (1913  von  35  000  Tonnen
22  000).  Die  Einfuhr  von  Flachs  und  Flachswerg  erfolgte  ganz  überwiegend
  aus  Rußland,  die  Einfuhr  von  Hanf  und  Hanfwerg  zwar  auch  in
erster  Linie  von  Rußland,  doch  auch  zu  einem  bedeutenden  Teile  aus  Italien;
mit  Leinengarnen  hingegen  versah  uns  in  etwa  gleichen  Anteilen  Belgien
und  Österreich-Ungarn,  in  geringerem  Maße  Frankreich  und  Großbritannien.
Für  den  Bezug  von  Jute  kommt  fast  ausschließlich  Britisch-Indien,  für  den
Bezug  von  Jutegarn  Belgien,  Frankreich  und  Großbritannien  in  Betracht.

5.  An  der  Versorgung  Deutschlands  mit  Kautschuk  nehmen  die  verschiedensten
  Staaten  Südamerikas  (in  erster  Stelle  Brasilien),  Afrikas  und  Asiens
teil,  darunter  britische,  französische  und  belgische  Besitzungen.  Auf  die  Bezüge
aus  feindlichem  Gebiet  entfielen  1913  von  einer  Gesamteinfuhr  von  20  500
Tonnen  etwa  9000  Tonnen,  davon  fast  die  Hälfte  auf  Britisch-Indien.

Die  Beteiligung  der  feindlichen  Staaten  an  der  Versorgung  Deutschlands
mit  Häuten  und  Fellen  zeigte  1913  folgendes  Bild:  Von  der  Gesamteinfuhr
  von  Kalbfellen  von  30  000  Tonnen  entfielen  auf  das  feindliche  Ausland
  zusammen  18  000  Tonnen;  an  Rindshäuten  kamen  von  einer  Einfuhr
von  168  000  Tonnen  auf  das  feindliche  Ausland  52  000  Tonnen.  Beim
Bezuge  von  Rohhäuten  von  insgesamt  13  300  Tonnen  waren  Großbritannien,
Frankreich  und  Rußland  mit  5500  Tonnen  beteiligt,  beim  Bezuge  von  Lammund
  Schaffellen  (insgesamt  18  000  Tonnen)  dieselben  Staaten  mit  3500,
dazu  Algerien  mit  1000,  Italien  mit  500  Tonnen,  von  Ziegen-  und  Zickelfellen
(insgesamt  11  000  Tonnen)  das  feindliche  Ausland  mit  etwa  3100.

An  Gerbstoffen  sind  die  feindlichen  Staaten  nur  dadurch  beteiligt,
daß  der  Bedarf  an  exotischen  Gerbrinden  (Mimosa,  Mangrove  u.  ä.)  überwiegend
  von  Britisch-Südafrika  geliefert  wird  (1913:  30  500  Tonnen  von
einer  Gesamteinfuhr  von  45  000  Tonnen).  An  Gerbstoffauszügen  entfällt
der  Hauptteil  der  Einfuhr  von  Eichenholz-,  Fichtenholz-  und  Kastanienholzauszug
  auf  Frankreich  und  Italien,  1913  von  insgesamt  36  000  Tonnen
23  000  auf  Frankreich,  8000  auf  Italien.  In  Guebrachoholzauszügen  ist
die  belgische  Einfuhr  von  einiger  Bedeutung.

von  den  zur  Pelzwerkbereitung  eingeführten  rohen  Fellen  entfällt
etwa  der  dritte  Teil  auf  Rußland,  Großbritannien  und  Frankreich,  von  den
ganz-  und  halbgar  eingeführten  Fellen  mehr  als  die  Hälfte  auf  diese  Staaten
und  Belgien.

In  der  Versorgung  Deutschlands  mit  Mineralölen  steht  Rußland  im
Wettbewerb  mit  den  Ver.  Staaten,  Rumänien  und  Österreich-Ungarn.  Es
        <pb n="119" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                                                         111

liefert  uns  besonders  Schmieröle  (1913  von  248  000  Tonnen  91  000),  und
Rohbenzin  (von  159  000  Tonnen  43  000  Tonnen),  dagegen  nur  wenig  Leuchtöl
(17  500  von  745  o00  Tonnen)  und  Schwerbenzin  (7000  von  81  ooo  Tonnen).

b)  Die  Einfuhr  aus  dem  neutralen  Auslande.

Aus  den  Ausführungen  unter  a  ergibt  sich,  daß  das  Aufhören  der  Einfuhr
  aus  dem  feindlichen  Auslande  die  Lebensmittel-  und  Rohstoffversorgung
  Deutschlands  in  verhältnismäßig  wenigen  Artikeln  empfindlich
berührte:  am  meisten  in  Futtermitteln  und  Ölfrüchten;  in  größerem  Umfang
auch  in  Schweinen,  Geflügel,  Eiern,  Butter;  ferner  in  einzelnen  Erzen
und  Metallen,  textilen  Rohstoffen  und  Halbfabrikaten,  Kautschuk,  Fellen
und  Häuten,  exotischen  Gerbrinden,  mineralischen  Schmierölen  und  Rohbenzin.
  Keinesfalls  konnte  aber  der  Abbruch  der  Handelsbeziehungen  mit
den  feindlichen  Staaten  die  Lage  Deutschlands  so  beeinflussen,  daß  sich  daraus
Folgerungen  für  den  Ausgang  des  Krieges  hätten  ergeben  können.

Hiermit  war  jedoch  unsern  Feinden,  insbesondere  Großbritannien,
nicht  gedient.  Von  Anbeginn  an  erklärte  dieser  Staat,  den  Krieg  nicht  allein
mit  Waffengewalt,  sondern  zugleich  als  Wirtschaftskrieg  führen  zu  wollen.
Großbritannien  verfolgte  dabei  einen  doppelten  Zweck:  einerseits  den  Handel,
namentlich  den  Überseehandel  Deutschlands,  dessen  Wettbewerb  ihm  von
Jahr  zu  Jahr  unbequemer  geworden  war,  völlig  zu  unterbinden  und  auch
für  die  Zukunft  möglichst  zu  vernichten;  anderseits  sich  nicht  allein  auf  den
Erfolg  der  Waffen  zu  verlassen,  sondern  die  Bevölkerung  Deutschlands
durch  Absperrung  der  Zufuhr  von  Lebensmitteln  und  Rohstoffen  in  eine  so
verzweifelte  Lage  zu  bringen,  daß,  wenn  seine  Niederringung  durch  Waffengewalt
  nicht  glücken  sollte,  der  Enderfolg  dennoch  durch  Aushungerung
der  Bevölkerung  erreicht  würde.  Daß  dieser  Plan  in  Großbritannien  nicht
etwa  erst  in  diesem  Krieg  auftauchte,  sondern  lange  vorher  lebendig  war,
beweist  das  Verhalten  Englands  bei  der  Regelung  des  internationalen  Seekriegsrechts.
  Wie  Ed.  Heilfron  im  VIII.  Aufsatze  des  ersten  Bandes  dieses
Werkes  (S.  238)  hervorhebt,  ist  es  auf  Englands  durch  die  Rücksicht  auf  einen
möglichen  Krieg  mit  Deutschland  begründeten  Widerstand  zurückzuführen,
daß  das  uneingeschränkte  Aufbringen  feindlicher  Handelsschiffe  nicht  durch
internationale  Rechtsnorm  beseitigt  worden  konnte.  Bezeichnend  in  dieser
Hinsicht  ist  ferner,  daß  die  Londoner  Seerechtsdeklaration  von  1909  vom
Oberhause  des  englischen  Parlaments  verworfen  und  deshalb  bisher  noch
nicht  in  Wirksamkeit  gesetzt  worden  ist.  Bei  dieser  Rechtslage  muß  die  uneingeschränkte
  Wegnahme  feindlicher  Handelsschiffe  nach  den  Grundsätzen  des
Völkerrechts  als  zulässig  gelten.  Durch  die  Überlegenheit  der  englischen
Seemacht,  verstärkt  durch  die  Flotten  seiner  Bundesgenossen,  ist  es  unsern
Feinden  gelungen,  den  Überseeverkehr  deutscher  Handelsschiffe  völlig  auszuschalten.
  Hiermit  nicht  zufrieden,  hat  Großbritannien  den  Handelsverkehr
der  neutralen  Staaten  mit  Deutschland  weit  über  das  nach  Völkerrecht  zulässige
  Maß  unterbunden.  Nach  anerkannten  Rechtsgrundsätzen  unterliegen
auf  neutralen  Schiffen  nur  die  ausschließlich  für  den  Krieg  dienlichen  Gegenstände,
  die  für  die  feindliche  Streitmacht  bestimmt  sind,  als  absolutes  Banngut
        <pb n="120" />
        112  F.  Lusensky

(Konterbande)  der  unbeschränkten  Beschlagnahme;  sie  können  auch  dann  beschlagnahmt
  werden,  wenn  sie  dem  Feinde  mittelbar,  über  ein  neutrales  Land,
zugeführt  werden.  Im  Unterschied  hierzu  dürfen  Gegenstände,  die  für  kriegerische
  und  für  friedliche  Zwecke  geeignet  sind  (relative  Konterbande)  nur  bei
unmittelbarer  Zuführung  nach  dem  feindlichen  Gebiete  beschlagnahmt  werden;
dagegen  wenn  sie  nach  einem  neutralen  Staate  gehen,  auch  dann  nicht,
wenn  die  Annahme  begründet  ist,  daß  sie  durch  den  Handel  dieses  Staates
künftig  dem  feindlichen  Gebiete  zugeführt  werden.  Die  nicht  unter  den
Begriff  der  Kriegskonterbande  fallenden  Gegenstände  (freie  Gegenstände)
sollen  überhaupt  nicht  beschlagnahmt  werden.  Zu  der  relativen  Konterbande
pflegen  Lebensmittel,  zu  den  freien  Gegenständen  Erze,  Wolle,  Baumwolle
und  andere  Spinnstoffe  gerechnet  zu  werden.  Die  Beobachtung  dieser
Grundsätze  hätte  dem  Aushungerungsplane  jeden  Boden  entzogen;  denn
sie  hätte  die  Zufuhr  von  Nahrungsmitteln  und  Futterstoffen  nach  Deutschland
  über  die  nordischen  Staaten  und  die  Niederlande,  die  Zufuhr  der  meisten
Rohstoffe  unmittelbar  auf  neutralen  Schiffen,  mindestens  aber  ebenfalls
durch  Vermittlung  unserer  Nachbarstaaten,  ermöglicht.  Was  aber  gelten
Rechtsgrundsätze,  was  die  völkerrechtlich  begründeten  Ansprüche  der  neutralen
Staaten  einem  Feinde,  der,  sich  über  Rücksichten  der  Menschlichkeit  hinwegsetzend,
  seinen  Gegner  in  seinen  Frauen  und  Kindern  treffen  will!  Großbritannien
  hat  diese  völkerrechtlichen  Grundsätze  in  ständig  zunehmendem
Maße  bei  Seite  geschoben.  Es  hat  den  Begriff  der  absoluten  und  der  relativen
Konterbande  in  ganz  unzulässiger  Weise  ausgedehnt,  den  Unterschied  zwischen
diesen  beiden  Begriffen  völlig  verwischt,  indem  es  den  Grundsatz  der  fortgesetzten
  Reise,  d.  h.  die  Beschlagnahme  bei  mittelbarer  Zufuhr  auch  auf
relative  Konterbande  anwendete  und  freie  Gegenstände  überhaupt  nicht  mehr
anerkannt.

Großbritannien  hat  demzufolge  den  Schiffsverkehr  neutraler  Handelsschiffe
  mit  freien  Gegenständen  nach  den  deutschen  Nordseehäfen  verhindert,
  insbesondere  die  Baumwollzufuhr  von  Dampfern  der  Vereinigten
  Staaten  nach  Bremen,  die  es  anfänglich  zugelassen  hatte,  später
im  Widerspruche  zum  Völkerrecht  unterbunden.  Nachdem  sich  die  Vereinigten
Staaten,  sei  es  aus  Schwäche,  sei  es  in  neutralitätswidriger  Begünstigung
Großbritanniens,  diesen  Rechtsbruch  hatten  gefallen  lassen,  stellte  Großbritannien
  jede  Scheu  vor  einer  Vergewaltigung  der  kleineren  neutralen
Nachbarstaaten  Deutschlands  bei  Seite.  Jeder  Schiffseingang  nach  den  nordischen
  Staaten  und  den  Niederlanden  wurde  überwacht,  diese  Staaten  wurden
mit  einem  Netz  englischer  Handelsspione  überzogen,  die  den  Verbleib  der
eingehenden  Waren  aufs  schärfste  überwachen.  In  den  Niederlanden  wurde
eine  Gesellschaft,  der  sog.  Überseetrust  (N.  O.  T.)  errichtet,  an  die  allein  diejenigen
  Waren  aus  dritten  Staaten  gesandt  werden  durften,  deren  Bezug
für  Deutschland  von  Wert  sein  konnte,  und  welche  die  Verpflichtung  zu
übernehmen  hatte,  bei  ihren  Abnehmern  durch  ungeheure  Vertragsstrafen
sicherzustellen,  daß  jeder  Weiterversand  nach  Deutschland  unterblieb.  Kaufleute
  der  neutralen  Staaten,  die  im  Verdachte  standen,  mit  Deutschland
Geschäftsverbindungen  zu  unterhalten,  wurden  vom  Bezug  eingeführter
        <pb n="121" />
        IV.  Kriegswirtschaft  113

Waren  ausgeschlossen.  Ja,  soweit  trieb  England  seine  völkerrechtswidrigen
Anmaßungen,  daß  es  die  neutralen  Nachbarstaaten  Deutschlands  in  wichtigeren
Lebens-  und  Futtermitteln  und  Rohstoffen  auf  bestimmte  Mengen  setzte  und
ihre  Versorgung  mit  Einfuhrwaren  nur  innerhalb  dieser  Mengen  zuließ.

Auf  diese  Weise  ist  es  Großbritannien  gelungen,  die  Zufuhren  Deutschlands
  im  wesentlichen  auf  Erzeugnisse  zu  beschränken,  die  unmittelbar  den
Nachbarstaaten  entstammen  und  durch  den  Fortfall  der  überseeischen  Bezüge
in  vielen  wichtigen  Lebensmitteln  und  Rohstoffen  eine  große  Knappheit
zu  erzeugen.  Wenn  Großbritannien  aber  meinte,  uns  hierdurch  in  die  Knie
zu  zwingen,  so  hat  es  sich  geirrt.  Eine  Erleichterung  wurde  schon  dadurch
geschaffen,  daß  es  durch  unsere  und  unserer  Bundesgenossen  militärische  Erfolge
  gelang,  den  Verkehr  nach  den  Balkanstaaten  freizumachen  und  dadurch
den  Bezug  bedeutender  Mengen  von  Nahrungs-  und  Futtermitteln,  insbesondere
  aus  Rumänien,  zu  ermöglichen.  Der  Hauptfehler  der  Rechnung
unserer  Feinde  liegt  aber  darin,  daß  sie  das  deutsche  Organisationstalent
und  die  Vaterlandsliebe  nicht  in  Ansatz  gebracht  haben,  die  es  dem  deutschen
Volke  zur  selbstverständlichen  Pflicht  macht,  in  dem  ihm  aufgezwungenen
Kampfe  um  sein  Besteben  und  seine  Zukunft  Opfer  zu  bringen,  unter  denen
die  Einschränkung  der  gewohnten,  vielleicht  zu  üppig  gewordenen  Lebenshaltung
  keineswegs  das  größte  ist.

C.  Die  Organisation  der  Beschaffung  des  Heeresbedarfs.

a)  Die  Beschaffung  der  Heeresverpflegung.

1.  Der  für  die  Heeresverpflegung  erforderliche  Bedarf  an  Getreide,  Mehl,
Heu  und  Stroh  wird  im  Frieden  durch  freihändigen  Ankauf  der  Proviantämter
  beschafft.  Das  gleiche  Verfahren  wurde  während  der  Mobilmachung
eingeschlagen,  erwies  sich  aber  nicht  als  zweckentsprechend,  weil  der  starke
Bedarf  der  zahlreichen  Beschaffungsstellen,  deren  jede  sich  verpflichtet  fühlte,
ihre  Aufgabe  möglichst  vollständig  zu  erfüllen,  zu  gegenseitigen  Überbietungen
und  in  der  Marktlage  nicht  berechtigten  Preissteigerungen  führte.  Deshalb
wurde  schon  im  August  1914  eine  einheitliche  Organisation  geschaffen  in
der  dem  Reichsamte  des  Innern  angegliederten,  mit  behördlichem  Charakter
ausgestalteten  Zentralstelle  zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung.
Ihre  Tätigkeit  erstreckte  sich  auf  Brotgetreide,  Mehl,  Hafer,  Gerste,  Heu,
Stroh  und  lebendes  Vieh.  Sie  ist  als  Vermittlungsstelle  gedacht,  bei
der  Angebot  und  Nachfrage  für  den  Heeresbedarf  zusammentreffen.
Die  Kenntnis  der  Vorräte  erhielt  sie  dadurch,  daß  monatlich  von
den  unteren  Verwaltungsbehörden  Vorratserhebungen  über  die  in  Betracht
kommenden  Waren  veranstaltet  und  die  Ergebnisse  durch  Vermittlung
der  landwirtschaftlichen  Vertretungen,  in  Preußen  der  Landwirtschaftskammern,
  der  Zentralstelle  übersandt  wurden.  Anderseits  wurde  ihr  von  der
Heeresverwaltung  deren  Monatsbedarf  in  diesen  Waren  angemeldet.  Auf
Grund  dieser  Anzeigen  verteilte  die  Zentralstelle  den  zu  deckenden  Bedarf
auf  die  Bezirke  der  landwirtschaftlichen  Vertretungen  und  setzte  unter  Berücksichtigung
  der  jeweiligen  Marktlage  Preisgrenzen  fest,  die  bei  den  Einkäufen

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                              8
        <pb n="122" />
        114  F.  Lusensky

einzuhalten  waren.  Die  Einkäufe  in  Getreide  erfolgten  für  Berlin  durch
die  Mitglieder  des  Vereins  Berliner  Getreide-  und  Produktenhändler.  Im
übrigen  geschah  die  Eindeckung  der  den  einzelnen  Bezirken  überwiesenen
Aufträge  durch  die  Genossenschaften,  die  Landwirte  und  den  Handel  des
Bezirks.  Den  Proviantämtern  blieb  der  Einkauf  bei  Einhaltung  der  von  der
Zentralstelle  festgesetzten  Preisgrenzen  insoweit  gestattet,  als  sie  unmittelbar
von  Landwirten  kauften.  Diese  Schranken  kamen  für  Fehlbeträge  in  Wegfall,
die  durch  Vermittlung  der  Zentralstelle  nicht  aufgebracht  werden  konnten.
Diese  Grundsätze  konnten  nicht  lange  streng  durchgeführt  werden.  Als  der
Getreideverkehr  infolge  des  Inkrafttretens  von  Großhandelshöchstpreisen  im
November  1914  in  Stockungen  geriet  und  überdies  von  der  Heeresverwaltung
ungewöhnlich  große  Mengen,  namentlich  an  Hafer,  angefordert  wurden,
sah  sich  die  Zentralstelle  genötigt,  die  Beschaffung  des  Getreides  auch  durch
Kommissionäre  zuzulassen;  außerdem  wurde  den  Proviantämtern  der  Bezug
von  Händlern  gestattet,  was  unbedenklich  erschien,  nachdem  durch  die  Festsetzung
  der  Höchstpreise  eine  feste  Obergrenze  für  die  Preise  gegeben  war.

2.  Im  weiteren  Verlauf  der  Dinge  mußte  das  auf  freihändigem  Ankauf
beruhende  Verfahren  der  Heeresbedarfsdeckung  ganz  aufgegeben  werden.
Bei  Hafer  hatte  die  Vorratserhebung  vom  1.  Dezember  1914  ein  überaus
ungünstiges  Ergebnis  zutage  gefördert,  und  die  geringen  Vorräte  drohten
infolge  des  Mangels  an  Futtermitteln  durch  Verfütterung  schnell  zur  Neige
zu  gehen.  In  dieser  kritischen  Lage  wurde  durch  den  Bundesrat  die  zwangsweise
  Beschaffung  des  bis  zur  Ernte  von  1915  nötigen  Armeebedarfs  an
Hafer  in  Höhe  von  1½  Millionen  Tonnen  angeordnet.  Diese  Menge  wurde
nach  dem  Verhältnisse  der  Ernteerträge  der  Jahre  1912—19+14  auf  die
Bundesstaaten  verteilt  und  ihnen  unter  Gewährung  der  erforderlichen
Zwangsmittel  die  Sicherstellung  und  Aufbringung  der  auf  sie  entfallenden
Hafermengen  übertragen.  Die  Ablieferung  hatte  in  gleichen  Teilbeträgen  im
Februar,  März  und  April  1915  zu  erfolgen.  Hiermit  entfiel  für  die  Zentralstelle
  zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung  ihre  frühere  Aufgabe,  den
Armeebedarf  an  Hafer  durch  Vermittlung  freihändiger  Käufe  zu  decken.
Dafür  ist  ihr  neben  der  Verfügung  über  die  einzelstaatlichen  Ablieferungen
eine  neue  außerhalb  der  Heeresverpflegung  liegende  Aufgabe  gestellt  worden.
Die  nach  Abzug  der  Lieferungen  für  das  Heer  verbliebenen  Hafermengen
waren  so  gering,  daß  nur  bei  sparsamster  Bewirtschaftung  die  Durchhaltung  des
für  nicht  militärische  Zwecke  unentbehrlichen  Pferdebestandes  (der  Zivilpferde)
gesichert  werden  konnte.  Um  dies  zu  erreichen,  sind  die  nicht  an  das  Heer
abzuliefernden  Hafervorräte  durch  Verordnung  des  Bundesrats  vom  15.  Februar
  1915  für  das  Reich,  vertreten  durch  die  Zentralstelle  zur  Beschaffung
der  Heeresverpflegung,  beschlagnahmt  worden.  Aus  ihnen  sollte  der  für
die  künftige  Feldbestellung  erforderliche  Saathafer  mit  150  kg  für  ein  Hektar
und  zur  Fütterung  von  Pferden  und  andern  Einhufern  bis  zur  nächsten
Ernte  eine  Durchschnittsmenge  von  300  kg  für  das  Tier  (entsprechend  einer
durchschnittlichen  Tagesfuttermenge  von  1½  kg)  gedeckt,  ferner  sollte  den
Fabriken,  die  Hafer  zur  Herstellung  von  Nahrungsmitteln  verarbeiten,  die  Verarbeitung
  ihrer  Vorräte  gestattet  werden.  Um  das  Verfahren  möglichst  einfach
        <pb n="123" />
        IV.  Kriegswirtschaft  115

zu  gestalten  und  Verfrachtungen  von  Hafer  aufs  äußerste  einzuschränken,  ist
bestimmt  worden:  daß  jeder  Landwirt  und  jeder  Pferdehalter,  der  im  Besitze
von  Hafer  war,  für  Saat-  und  Fütterungszwecke  die  vorerwähnten  Mengen  für
sich  behalten  darf;  daß  ferner  jedem  Kommunalverbande  von  den  in  seinem
Bezirke  vorhandenen  Hafervorräten  diejenigen  Mengen  zu  belassen  und  zu
übereignen  sind,  die  für  die  nicht  durch  eigne  Vorräte  gedeckten  Landwirte
und  Pferdebesitzer  zur  Aussaat  und  Fütterung  nach  den  obigen  Durchschnittsbeträgen
  zur  Verfügung  gestellt  werden  können;  und  daß  nur  der  Rest  der
Verfügung  der  Zentralstelle  unterliegt,  deren  Tätigkeit  sich  hiernach  darauf
beschränkt,  die  Hafermengen  aus  den  Überschußverbänden  den  Zuschußverbänden
  zuzuführen.  Die  Kommunalverbände  haben  die  ihnen  auf  diesen
Wegen  zugewiesenen  Hafermengen  auf  Landwirte  und  Pferdehalter  unterzuverteilen
  und  können  dabei  in  den  Mengen  abstufen,  insbesondere  den  unentbehrlichen
  Pferden  größere  Mengen  als  den  Luxuspferden  zuweisen.
Die  Haferernte  des  Jahres  1915  war  sehr  ungünstig,  so  daß  sich  auch
für  ihre  Verwertung  eine  Regelung  als  notwendig  erwies.  Die  Verordnung
  vom  28.  Juni  1915  über  die  Ernte  des  Jahres  1915  beruht  im
wesentlichen  auf  denselben  Grundlagen,  wie  die  für  die  19  14er  Ernte.  Nur
ist  die  Beschlagnabme  der  Ernte  in  der  neuen  Verordnung  nicht  mehr  für  das
Reich,  sondern  für  die  Kommunalverbände  ausgesprochen,  in  deren  Bezirk
der  Hafer  gewachsen  ist.  Ferner  ist  neben  den  für  Einhufer  freigegebenen
Hafermengen  auch  für  Zuchtbullen  eine  beschränkte  Menge  zugelassen.  Auf
diese  dem  Besitzer  freigelassenen  Mengen  erstreckt  sich  das  Enteignungsrecht
nicht,  das  den  Kommunalverbänden  hinsichtlich  des  für  sie  beschlagnahmten
Hafers  verliehen  ist.  Von  diesem  verbleibt  dem  Kommunalverbande  so  viel,
daß  jeder  Landwirt  und  jeder  Halter  von  Einhufern  oder  Zuchtbullen,  der
seinen  Bedarf  nicht  aus  eignem  Vorrat  decken  kann,  die  Mengen  erhalten  kann,
die  für  die  Aussaat  und  die  Verfütterung  vorgesehen  sind.  Überschüsse  hat
der  Kommunalverband  auf  Erfordern  der  neuerrichteten  Reichsfuttermittelstelle
  (s.  Abschnitt  H)  der  Zentralstelle  zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung
zur  Verfügung  zu  stellen.  Diese  deckt  hieraus  den  Heeres-  und  Marinebedarf,
den  Bedarf  der  Kommunalverbände,  in  deren  Bezirk  sich  nicht  die  nötigen
Mindestmengen  an  Hafer  und  Saatgut  befinden  (Zuschußverbände)  sowie
ferner  den  Bedarf  der  Hafer  verarbeitenden  Nährmittelfabriken  nach  Maßgabe
  von  Zuteilungen  der  Reichsfuttermittelstelle.  Für  Bergwerks-  und
Gestütpferde  sowie  für  Deckhengste  können  durch  diese  Stelle  Futterzulagen
bewilligt  werden,  ausnahmsweise  bei  dringendem  Bedürfnis  auch  für  andere
Pferde.  Die  Kommunalverbände  haben  die  ihnen  aus  der  Beschlagnahme
verbliebenen  oder  von  der  Zentralstelle  überwiesenen  Hafermengen  so  zu
verteilen,  daß  jeder  Landwirt  das  erforderliche  Saatgut,  jeder  Halter  von
Einhufern  oder  Zuchtbullen  die  erforderlichen  Futtermengen  erhält.  Durch
diese  Regelung  ist  der  selbsttätige  Handel  ausgeschlossen;  Händler  kommen  nur
noch  als  Beauftragte  der  für  die  Bewirtschaftung  und  Verteilung  des  Hafers
zuständigen  Stellen  in  Betracht.  Nur  der  Absatz  von  Saathafer  ist  unter  gesetzlich
  bestimmten  Einschränkungen  dem  Handel  auf  eigne  Rechnung  belassen.
3.  Wie  für  Hafer,  so  ist  durch  eine  allgemeine  Versorgungsregelung  auch
8*
        <pb n="124" />
        116  F.  Lusensky

für  Brotgetreide  und  Mehl  der  freie  Handelsverkehr  völlig  ausgeschaltet
worden,  für  Gerste  zwar  nur  in  beschränkterem  Umfang,  immerhin  aber
insoweit,  daß  der  Bedarf  der  Heeresverwaltung  auf  dem  Wege  des  freihändigen
  Einkaufs  nicht  weiter  befriedigt  werden  konnte.  Seitdem  besorgt
die  Zentralstelle  den  Bedarf  der  Heeresverwaltung  an  Brotfrucht  durch
Vermittlung  der  Kriegsgetreidegesellschaft,  später  der  Reichsgetreidestelle,
den  Bedarf  an  Gerste  aus  den  Beständen,  welche  die  Kommunalverbände
aus  der  für  sie  beschlagnahmten  Gerste  der  Zentralstelle  zur  Verfügung  zu
stellen  haben.  Anfänglich  ließ  die  Heeresverwaltung  das  ihr  gelieferte  Brotgetreide
  selbst  vermahlen,  um  sich  auf  diese  Weise  die  ihr  für  Fütterungszwecke
  unentbehrliche  Kleie  zu  sichern.  Später  erschien  es  zweckmäßiger,
dieses  Ziel  dadurch  zu  erreichen,  daß  die  Heeresverwaltung  statt  des  Getreides
  Mehl  anforderte,  das  ebenso  wie  das  Getreide  durch  Vermittlung
der  Reichsgetreidestelle  beschafft  wurde,  und  daneben  bestimmten  Proviantämtern
  Kleie  in  dem  den  gelieferten  Mehlmengen  entsprechenden  Umfang
überwiesen  wurde.  Da  an  der  Brotgetreide-  und  Gerstenversorgung  die
Zivilbevölkerung  in  erster  Linie  beteiligt  ist,  wird  ihre  Regelung  im  Zusammenhange
  mit  der  Ordnung  der  Volksernährung  dargestellt  werden
(s.  Abschnitt  C  und  B).

4.  Für  die  Deckung  des  Heeresbedarfs  an  Heu  und  Stroh  wird  die
Zentralstelle  nicht  mehr  in  Anspruch  genommen.  Das  ursprüngliche  Verfahren
der  Vermittlung  freihändiger  Ankäufe  für  die  Heeresverwaltung  ist  hiernach
schließlich  nur  noch  für  Vieh  in  Anwendung  geblieben,  worin  die  Zentralstelle
  sehr  große  Abschlüsse  vermittelt  hat.  Aber  auch  hier  hat  sich  in  neuester
Zeit  die  Notwendigkeit  einer  Regelung  ergeben,  durch  die  eine  Zentralstelle,  die
Reichsfleischstelle,  die  gesamtem  Schlachtviehbestände  in  die  Hand  bekommt.
Nach  der  Verordnung  über  die  Fleischversorgung  vom  27.  März  1916  bestimmt
die  Reichsfleischstelle  den  Maßstab,  nach  dem  der  Fleischbedarf  des  Heeres
und  der  Marine  auf  die  einzelnen  Bundesstaaten  zu  verteilen  ist.  Für  die
Beschaffung  des  zur  Deckung  dieses  Bedarfs  aufzubringenden  Schlachtviehs
haben  die  Landeszentralbehörden  zu  sorgen,  nötigenfalls  unter  Einschränkung
  des  freien  Handels.  Der  An--  und  Verkauf  von  Schlachtvieh  ist  daraufhin
in  die  Hände  von  Viehhandelsverbänden  gelegt  worden  und  vollzieht  sich
ausschließlich  durch  ihre  Kommissionäre  oder  von  ihnen  zugelassene  Gewerbetreibende.
  Insoweit  sich  dieses  Verfahren  als  unzulänglich  erweist,  sind  die
fehlenden  Mengen  nach  näherer  Anweisung  der  Landeszentralbehörden  von
den  Kommunalverbänden  innerhalb  ihrer  Bezirke  aufzubringen.  Auf  diese
Weise  erfolgt  nunmehr  auch  die  Beschaffung  des  für  den  Heeresbedarf  angeforderten
  Schlachtviehs  nicht  mehr  durch  freihändige  Ankäufe  der  Zentralstelle.

5.  Der  Umfang  der  Tätigkeit  der  Zentralstelle  zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung
  ist  aus  einer  Zusammenstellung  der  von  ihr  seit  ihrer  Errichtung
bis  Anfang  März  19  16  vermittelten  Abschlüsse  ersichtlich,  die  dem  achten
Nachtrage  der  dem  Reichstage  vorgelegten  Denkschrift  über  wirtschaftliche
Maßnahmen  aus  Anlaß  des  Krieges  vom  12.  März  1916  (Drucksache  Nr.  225)
entnommen  ist.  Danach  hat  die  Zentralstelle  in  diesen  anderthalb  Jahren
Abschlüsse  vermittelt  über
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        IV.  Kriegswirtschaft                                                                                                     117

Roggen                   930  825  t                                                        Gerste  13  425  t
Weizen                     102  870  t                                                        Heu     17  041  t
Roggenmehl             298  511  t                                                      Stroh    11  080  t
Weizenmehl                98  344  t                                                                           Stück
Roggenkleie                 16  104  t                                     Rinder  (Schlachtvieh)  668  679
Weizenkleie                12  824  t                                                          (Magervieh)    80  000
Mischkleie                         487   t                                         Schweine                   1  151  664
Hafer                     2  652  147  t                                         Hammel                         575  094

Neben  dieser  Tätigkeit  für  die  Heeresverwaltung  hat  die  Zentralstelle
auf  Grund  der  ihr  zugewiesenen  interkommunalen  Verteilung  von  beschlagnahmten
  Hafer-  und  Gerstenvorräten  im  gleichen  Zeitraum  überwiesen:

                                                                                                 Hafer                                   Gerste
Stadtkreisen:                                                                          58  050  t                           383  t
Landkreisen                                                                           20  185  t                           217  t
Für  Bergwerkspferde                                                         14     020 t                          265    t
Gestütspferde                                                                            4  255  t                               -
  andere  Pferde                                                                              102  t                        257  t

Der  Gesamtwert  der  von  der  Zentralstelle  in  diesem  Zeitabschnitte
vermittelten  Anschaffungen  belief  sich  schätzungsweise  auf  1805  Mill.  M.

b)  Die  Beschaffung  der  für  die  Ausrüstung  des  Heeres  nötigen
Rohstoffe.

1.  Von  nicht  geringerer  Bedeutung  als  die  Verpflegung  der  Truppen
ist  für  die  Durchführung  des  Krieges  ihre  ununterbrochene  Versorgung  mit
Waffen,  Schießbedarf  und  Bekleidung.  Gewiß  waren  hierin  vorsorglich
große  Vorräte  aufgespeichert,  aus  denen  die  ungeheuren  Menschenmassen,  die
ihre  friedliche  Tätigkeit  mit  dem  Kriegshandwerk  vertauschen  mußten,  ohne
Schwierigkeiten  militärisch  eingekleidet  und  bewaffnet  werden  konnten.
Gewiß  konnte  auch  angenommen  werden,  daß  die  Vorräte  durch  die  sofort
einsetzende,  mit  fieberhaftem  Eifer  aufgenommene  Tätigkeit  der  Kriegsindustrien
  so  weit  verstärkt  werden  würden,  daß  die  Kriegsbereitschaft  für
geraume  Zeit  gesichert  war.  Wie  aber  sollte  der  Bedarf  bei  einer  langen
Kriegsdauer,  mit  der  bei  der  Menge  unserer  Feinde  und  ihrem  zahlenmäßigen
Übergewicht  immerhin  zu  rechnen  war,  befriedigt  werden?  Dann  würde
die  Zahl  der  zu  den  Fahnen  Gerufenen  ins  Riesenhafte  steigen  und  der
Bedarf  an  Ausrüstungsgegenständen,  zumal  bei  dem  schnellen  Verschleiß,
den  die  moderne  Kriegführung  herbeiführt,  einen  Umfang  erreichen,  der
wohl  zu  ernster  Sorge  Anlaß  geben  konnte.  Ist  doch  Deutschland  hinsichtlich
der  Rohstoffe,  die  die  Grundlage  der  Kriegsausrüstung  bilden,  wie  im  Abschnitte
  A  b  gezeigt  worden  ist,  in  sehr  erheblichem  Maß  auf  ausländische
Bezüge  angewiesen.  Das  Ausland  liefert  uns  einen  Teil  der  Metalle,  die
für  die  Herstellung  von  Geschützen  und  Geschossen  unentbehrlich  sind,  den
Salpeter,  dessen  wir  für  die  Munition  bedürfen;  Häute  und  Felle,  sowie
Gerbstoffe  zur  Bereitung  des  Leders,  das  zu  Schuhwerk,  Tornistern  und
andern  Ausrüstungsgegenständen  nötig  ist;  die  Spinnstoffe,  aus  denen  die
militärische  Bekleidung  erzeugt  wird;  den  Kautschuk  zur  Bereifung  der  Automobile
  und  Fahrräder,  welche  die  größte  Bedeutung  für  die  Kriegführung
gewonnen  haben.  Es  ist  ein  nicht  hoch  genug  zu  schätzendes  Verdienst  des
        <pb n="126" />
        118  F.  Lusensky

preußischen  Kriegsministeriums,  diese  Verhältnisse  von  Anbeginn  an  richtig
beurteilt  und  schon  in  den  ersten  Wochen  des  Krieges  die  Überwindung  der
Schwierigkeiten  durch  ein  großzügig  angelegtes  Vorgehen  in  Angriff  genommen
  zu  haben.  Noch  im  Augnst  1914  wurde  im  preußischen  Kriegsministerium
  die  Kriegsrohstoffabteilung  eingerichtet,  mit  der  Aufgabe,
im  Interesse  der  Heeresverwaltung  die  Bewirtschaftung  der  für  die  Landesverteidigung
  notwendigen  Stoffe,  die  im  Inlande  nicht  dauernd  oder  ausreichend
  gewonnen  werden  können,  zu  übernehmen,  zu  sichern  und  zu  regeln.
Ausgenommen  von  der  Zuständigkeit  der  Kriegsrohstoffabteilung  waren
Nahrungsmittel,  für  welche  die  oben  unter  a  behandelte  Organisation
geschaffen  war,  ferner  Heiz-,  Trieb-  und  Schmieröle.  Ihr  Betätigungsgebiet
  umfaßt  also  hauptsächlich  Metalle,  Chemikalien,  Spinnstoffe,  Häute,
Leder  und  Gerbstoffe,  Kautschuk.

Für  die  Inanspruchnahme  der  für  den  Heeresbedarf  erforderlichen  Rohstoffe
  bot  das  Gesetz  über  die  Kriegsleistungen  vom  15.  Juni  1873  keine  ausreichende
  Grundlage.  Das  System  dieses  Gesetzes,  wonach  die  Gemeinden
zu  den  von  der  Militärbehörde  in  Anspruch  genommenen  Kriegsleistungen
verpflichtet  sind,  mag  zweckmäßig  sein,  soweit  es  sich  um  die  Gewährung
von  Naturalquartier  und  Naturalverpflegung  für  die  Truppen  und  ihre
Pferde  oder  um  die  Bereitstellung  von  Gespannen  und  Transportmitteln
handelt;  nach  dem  Stande  unserer  wirtschaftlichen  Entwicklung  eignet  es
sich  aber  nicht  dazu,  den  Bedarf  der  Heeresverwaltung  an  industriellen  Rohstoffen
  sicherzustellen.  Da  überdies  das  im  Kriegsleistungsgesetze  vorgesehene
Verfahren  sehr  langwierig  ist  und  auch  keine  angemessene  Preisgestaltung
verbürgt,  war  es  notwendig,  die  zur  Sicherstellung  dienenden  Maßregeln
auf  die  Befugnisse  zu  gründen,  die  den  Militärbefehlshabern  durch  das
Gesetz  über  den  Belagerungszustand  vom  4.  Juni  1851  eingeräumt  sind.
Daneben  ist  eine  weitere  Rechtsgrundlage  durch  die  Verordnung  über  die
Sicherstellung  des  Kriegsbedarfs  vom  24.  Juni  1915  geschaffen  worden.

2.  Die  Sicherstellung  ist  nicht  dadurch  erfolgt,  daß  die  Heeresverwaltung
alsbald  Eigentum  und  Besitz  an  den  von  ihr  benötigten  Stoffen  erwarb
und  sie  daraufhin  ihrer  Bestimmung  zuführte.  Für  ein  solches  Verfahren
hätte  es  an  den  Lagerräumen  und  dem  zur  Überwachung  der  gestapelten
Vorräte  nötigen  Personal  gefehlt;  es  hätte  ferner  zahllose  entbehrliche  Transporte
  verursacht  und  namentlich  hätte  es  die  teilweise  dringliche  Aufarbeitung
der  Stoffe  sehr  verlangsamt  und  die  Handelstätigkeit  unterbunden,  deren
Fortbestand  schon  um  der  Heranziehung  weiterer  Vorräte  aus  dem  Auslande
  willen  erwünscht  war.  Man  begnügte  sich  vielmehr  damit,  durch
übereinstimmende  Anordnungen  der  Generalkommandos  für  jede  in
Anspruch  genommene  Warenart  eine  Bestandsanmeldung  der  Vorräte
zu  erfordern  und  diese  Vorräte  sowie  alle  zu  ihnen  noch  hinzutretenden
Mengen  für  beschlagnahmt  zu  erklären.  Die  beschlagnahmten  Stoffe
verblieben  im  Gewahrsam  des  Eigentümers.  Dieser  war  nicht  nur
befugt,  sie  zur  Erfüllung  von  Verträgen,  die  er  über  die  Lieferung  von
Kriegsmaterial  abgeschlossen  hatte,  zu  verwenden,  sondern  auch  sie  an
andere,  Kriegsmaterial  herstellende  Unternehmer  zu  veräußern,  die  durch
        <pb n="127" />
        IV.  Kriegswirtschaft  110

Bescheinigungen  einer  Heeresstelle  (Belege)  nachwiesen,  daß  sie  die  gekauften
Vorräte  zur  Ausführung  von  Kriegslieferungen  bedurften.  Zur  Sicherung
der  Einhaltung  dieser  Vorschriften  wurde  dem  Eigentümer  beschlagnahmter
Stoffe  eine  genaue  Lagerbuchführung,  die  Aufbewahrung  der  Belege,  gegen
die  Verkäufe  stattgefunden  hatten,  und  die  Meldung  des  jeweiligen  Bestandes
in  bestimmten  Fristen  zur  Pflicht  gemacht.  Die  Beschlagnahme  ist  im  allgemeinen
  nur  auf  Bestände  erstreckt  worden,  die  sich  im  Betriebe  von  Handelund
  Gewerbetreibenden  oder  im  Besitz  öffentlich-rechtlicher  Körperschaften
befanden;  auf  Besitz  von  Privatwirtschaften  ist  nur  ausnahmsweise,  so  bei
einzelnen  metallenen  Wirtschaftsgegenständen,  zurückgegriffen  worden.  Die
Vornahme  nicht  zugelassener  Veränderungen  an  den  beschlagnahmten
Stoffen  ist  unter  Strafe  gestellt,  nicht  gestattete  rechtsgeschäftliche  Verfügungen
sind  nichtig.  Durch  diese  Regelung  ist  erreicht  worden,  daß  sich  die  gewerbliche
Verarbeitung  der  beschlagnahmten  Stoffe  jedenfalls  insoweit  in  den  bisherigen
  Bahnen  weiter  bewegen  konnte,  als  für  Heereszwecke  gearbeitet
wurde.  Die  Verarbeitung  für  privaten  Bedarf  war  nicht  völlig  ausgeschlossen;
sie  setzt  eine  Freigabe  voraus,  für  deren  Erteilung  und  Umfang  der  Bestand
der  Vorräte,  ihre  größere  oder  geringere  Entbehrlichkeit  für  Heereszwecke
und  das  volkswirtschaftliche  Zedürfnis  der  Bevölkerung  entscheidend  ist.

Von  größter  Wichtigkeit  war  es  schließlich,  einen  maßgebenden  Einfluß
auf  die  Preisgestaltung  der  Rohstoffe  zu  gewinnen.  Es  galt,  übermäßigen
  Preissteigerungen,  wie  sie  bei  dem  Knappwerden  der  Vorräte  und
dem  ungeminderten,  sich  eher  noch  steigernden  Bedarf  der  Heeresverwaltung
drohten,  entgegenzuwirken  und  dadurch  einerseits  die  Kriegskosten  auf  vernünftiger
  Höhe  zu  erhalten,  anderseits  aber  auch,  soweit  es  sich  um  Freigabe  für
Friedenszwecke  handelte,  die  Bewucherung  der  Bevölkerung  zu  hindern.  Dabei
mußte  dem  Handel  und  der  verarbeitenden  Industrie  ein  angemessener
Gewinn  belassen  werden,  um  bei  den  Gewerbetreibenden,  auf  deren  Mitarbeit
  die  ganze  Regelung  beruhte,  die  Neigung,  ihren  Betrieb  weiterzuführen,
  zu  erhalten.  Dieses  Ziel  ist  teils  durch  Festsetzung  von  Höchstpreisen
  für  die  Rohstoffe  und  die  daraus  hergestellten  Erzeugnisse  erreicht
worden,  teils  dadurch,  daß  die  Genehmigung  zum  Verkauf  und  zur  Verarbeitung
  der  Rohstoffe,  und  insbesondere  auch  ihre  Freigabe  für  Friedenszwecke
  an  Preisbindungen  geknüpft  wurden,  die  den  Gewinn  des  Eigentümers
  sowie  des  Verarbeiters  der  Rohstoffe  auf  einen  normalen  Aufschlag
auf  seine  Selbstkosten  beschränkten.

3.  Es  ist  klar,  daß  die  Durchführung  des  geschilderten  Systems  der  Beschlagnahme
  die  eingehendste  Kenntnis  sowohl  hinsichtlich  der  Rohstoffe,
auf  die  sich  die  Beschlagnahme  erstreckte,  als  auch  hinsichtlich  ihrer  industriellen
Verwendbarkeit  und  der  gesamten  Produktionsverhältnisse  der  Verarbeitungsindustrien
  erforderte.  Dabei  war  die  Bewirtschaftung  der  im  Inlande
vorhandenen  Rohstoffe  nur  eine  Seite  der  Aufgabe.  Eine  nicht  minder
wichtige  Aufgabe  bestand  darin,  die  Vorräte  nach  Möglichkeit  zu  vermehren
und  ihre  Verwertung  so  zu  leiten,  daß  die  in  nur  geringen  Mengen  verfügbaren
  Stoffe  für  die  Zwecke,  für  die  sie  nicht  entbehrt  werden  konnten,  vorbehalten,
  im  übrigen  aber,  soweit  dies  irgend  tunlich,  durch  verwandte  reich-
        <pb n="128" />
        120     F.  Lusensky

licher  vorhandene  oder  leichter  zu  beschaffende  Stoffe  ersetzt  wurden.  Um
alle  diese  Aufgaben  zu  lösen,  mußte  Industrie  und  Fachhandel  zur  Mitarbeit
  herangezogen  werden.  Dies  ist  in  wirkungsvollster  Weise  dadurch
geschehen,  daß  die  beteiligten  Industrien  veranlaßt  wurden,  aus  sich  heraus
Organisationen  zur  Sammlung  und  Verteilung  der  von  ihnen  verarbeiteten
Rohstoffe  zu  begründen.  Die  geeignete  Form  für  solche  Organisationen
bot  die  Aktiengesellschaft,  die  durch  ihr  Aktienkapital  und  die  Möglichkeit
der  Kreditbeschaffung  in  die  Lage  gesetzt  ist,  nicht  nur  im  Bedarfsfalle  aus
den  im  Inlande  vorhandenen  beschlagnahmten  Rohstoffmengen  ihres  Wirkungskreises
  einen  Teil  zu  übernehmen,  sondern  auch  eingeführte  Mengen
zu  erwerben,  was  namentlich  für  die  Bezüge  aus  dem  besetzten  feindlichen
Gebiet  von  Bedeutung  war.  In  betreff  der  Verteilung  der  Vorräte  ist  besonderer
  Wert  darauf  gelegt  worden,  daß  die  Gesellschaft  kein  Monopol  für
die  sie  begründenden  Aktionäre  schaffen  darf.  Abgesehen  davon,  daß  die
Möglichkeit  des  Zutritts  neuer  Aktionäre  aus  dem  Kreise  der  Berufsgenossen
ausdrücklich  vorgesehen  und  zu  dem  Zwecke  für  die  ersten  Aktionäre  die  Verpflichtung
  begründet  wurde,  einen  Teil  ihres  Aktienbesitzes  für  neue  Aktionäre
zur  Verfügung  zu  stellen,  ist  jede  Bevorzugung  der  Aktionäre  gegenüber
den  Nichtaktionären  streng  untersagt  und  zur  Sicherung  dieses  Grundsatzes
die  Errichtung  einer  unabhängigen,  zum  Teil  aus  neutralen  Personen  gebildeten
  Abschätzungs-  und  Verteilungskommission  vorgesehen  worden.
Eine  weitere  Gewähr  der  Unparteilichkeit  wurde  durch  die  Teilnahme  mehrerer
  Staatskommissare  an  den  Sitzungen  der  Gesellschaftsorgane  und  deren
Vetorecht  gegenüber  Beschlüssen  dieser  Organe  gegeben.

Die  Kriegsaktiengesellschaften  sind  keine  Erwerbsgesellschaften;  ihre  Tätigkeit
  soll  gemeinnützig  sein.  Gewinne  werden  nicht  verteilt.  Das  bei  der  Auflösung,
  die  nach  Beendigung  des  Krieges  stattfinden  soll,  verbleibende  Ver—
mögen  soll  nach  Tilgung  der  Schulden  und  sonstigen  Verpflichtungen  den
Aktionären  nur  insoweit  zufallen,  daß  sie  ihre  Einzahlungen  auf  die  Aktien
ohne  Verzinsung  zurückerhalten.  Überschüsse,  die  sich  danach  ergeben,  sind,
soweit  sie  nicht  dem  Reich  zufließen,  zu  gemeinnützigen  Zwecken  zu  verwenden.


Des  verwickelten  Organismus  der  Aktiengesellschaft  bedurfte  es  für  Industrien
  nicht,  die  aus  einer  kleinen  Zahl  von  hUnternemungen  bestehen.
In  solchen  Fällen  genügte  es,  eine  mit  einer  Bank  in  Verbindung  stehende
Abrechnungsstelle  zu  errichten,  die  die  ihr  aus  der  Beschlagnahme  zugewiesenen
  Bestände  übernimmt,  sie  nach  Maßgabe  der  Preisfestsetzungen
einer  Abschätzungskommission  bezahlt  und  nach  den  Weisungen  einer  Verteilungskommission
  abgibt.  In  der  Abschätzungskommission  ist  der  Handel  und
die  Fabrikation  vertreten.  Die  Kommissionen  werden  von  einem  Überwachungsausschusse
  beaufsichtigt,  dem  Staatskommissare  mit  Vetorecht  zutreten.
Diese  Art  der  Organisation  ist  besonders  dort  gewählt  worden,  wo  die  Berufsgenossen
  bereits  in  einer  Verbandsorganisation  zusammengefaßt  waren.
Der  Verband  bezeichnet  dann  —  im  Bedarfsfall  unter  Zustimmung
etwaiger  Außenseiter  —  die  Berufsgenossen,  welche  dem  Überwachungsausschuß
  und  der  Verteilungskommission  angehören  sollen.
        <pb n="129" />
        IV.  Kriegswirtschaft  121

Unter  den  solchergestalt  geschaffenen  Akbtiengesellschaften  sind
hervorzuheben  die  Kriegsmetallaktiengesellschaft,  die  Kriegschemikalienaktiengesellschaft,
  die  deutsche  Rohhautaktiengesellschaft,  die  Kriegsleder-,
die  Kriegswollbedarfs-  und  Kammwolllaktiengesellschaft.  Abrechnungsstellen
  bestehen  für  Rohbaumwolle,  Baumwollengarne,  Flachs,  Leinengarn,
Jute,  Rohhaare,  Kautschuk.  —  Die  Anträge  auf  Freigabe  beschlagnahmter
Stoffe  für  Friedenszwecke  und  für  Einrichtungen,  die  mit  Kriegslieferungen
nur  lose  in  Verbindung  stehen,  haben  von  Anfang  an  so  großen  Umfang
angenommen,  daß  es  notwendig  geworden  ist,  für  das  Tätigkeitsgebiet  einzelner
  Gesellschaften  besondere  Freigabestellen  zu  errichten,  die,  von  diesen
Gesellschaften  losgelöst,  unter  die  Aufsicht  des  Reichsamts  des  Innern  gestellt
sind.  Solche  Freigabestellen  sind  für  Metalle  und  für  Leder  geschaffen  worden.

D.  Die  Vorratspolitik  auf  dem  Gebiete  der  Volksversorgung.

a)  Die  Vermehrung  der  Vorräte.

1.  In  der  vorsorgenden  Erkenntnis,  daß  bei  längerer  Dauer  des  Krieges
Knappheit  an  allerlei  für  die  Volksversorgung  nötigen  Waren  eintreten  könne,
wurde  unmittelbar  bei  Kriegsbeginn  in  Aussicht  genommen,  zur  Einfuhr
solcher  Gegenstände  dadurch  anzureizen,  daß  die  in  ihrer  Zollbelastung  und
verschiedenen  veterinär-  und  gesundbeitspolizeilichen  Vorschriften  liegenden
Hemmnisse  der  Einfuhr  außer  Kraft  gesetzt  wurden.  Der  Bundesrat
hat  von  der  ihm  durch  Gesetz  über  vorübergehende  Zollerleichterungen
vom  4.  August  1914  erteilten  Ermächtigung  unverzüglich  Gebrauch  gemacht
und  für  die  Dauer  des  Krieges  die  Zölle  auf  Getreide,  Reis,  Hülsenfrüchte,
Gemüse,  Müllereierzeugnisse,  gewöhnliches  Backwerk,  Vieh,Fleisch,  Butter
und  Fette  zum  Genuß,  Öle,  Käse,  Eier,  gesalzene  Heringe,  einfach  zubereitete
Fische,  Konserven  und  Erdöl  aufgehoben.  Unter  Abweichung  von  den  Vorschriften
  des  Schlachtvieh-  und  Fleischbeschaugesetzes  wurde  die  Einfuhr  von
Fleisch  in  luftdicht  verschlossenen  Büchsen,  von  Würsten,  von  Pökelfleisch
auch  in  kleineren  als  4  kg  wiegenden  Stücken,  von  frischem  Fleisch  auch
ohne  die  Miteinfuhr  der  inneren  Teile  zugelassen,  das  Verfahren  bei  der
Fleischbeschau  wurde  vereinfacht,  die  Gebühr  für  Trichinenschau  herabgesetzt;
im  Verlaufe  des  Krieges  sind  weitere  erleichternde  Ausnahmen  für  frisches
Renntierfleisch  zugelassen.  Ferner  ist  die  Einfuhr  von  Äpfeln,  Birnen  und
Ouitten  erleichtert.

Wurden  so  die  dem  Lande  zur  Verfügung  stehenden  Vorräte  durch  Erleichterung
  der  ausländischen  Zufuhren  vermehrt,  so  wurde  anderseits  ihrer
Verminderung  durch  zahlreiche  Ausfuhrverbote  für  Lebens-,  Genußmittel
  und  Rohstoffe  ein  Riegel  vorgeschoben.

2.  Eine  Steigerung  der  Friedensproduktion  der  Landwirtschaft  während
des  Krieges  konnte  im  allgemeinen  nicht  in  Frage  kommen;  die  Staatstätigkeit
konnte  sich  im  wesentlichen  nur  die  Aufgabe  stellen,  nach  Kräften  dafür  zu
sorgen,  daß  die  hergebrachte  Bebauung  des  Landes  durch  die  Folgen  des
Krieges  möglichst  wenig  beeinträchtigt  wurde.  Nur  für  das  Gebiet  der  Moor-
        <pb n="130" />
        122  F.  TLusensky

kulturen  ist  die  nach  der  bisherigen  Rechtslage  nicht  genügend  gegebene
Möglichkeit  geschaffen  worden,  die  Beteiligten  zu  Zwangsgenossenschaften
zusammenzuschließen  und  diese  mit  solchen  Befugnissen  auszustatten,  daß
brachliegende  Moor-  und  Heideländereien  schon  während  des  Krieges  zur  Vermehrung
  unserer  Erzeugung  von  Nahrungs-  und  Futtermitteln  herangezogen
werden  können.  Zur  Ausführung  von  Moorkulturen  in  den  Provinzen  Hannover,
  Schleswig-Holstein,  Brandenburg,  Pommern  und  Westpreußen  sowie
im  Großberzogtum  Oldenburg  sind  in  großem  Umfange  Kriegsgefangene  verwendet
  worden.  Auch  für  die  regelmäßigen  Feldarbeiten  mußte  vielfach
auf  Kriegsgefangene  zurückgegriffen  werden,  weil  der  überwiegende  Teil  der
männlichen  ländlichen  Bevölkerung  zu  den  Fahnen  gerufen  war.  Für  die
Frühjahrsbestellung,  wo  der  Mangel  an  Arbeitskräften  besonders  fühlbar
war,  sind  überdies  garnisonverwendungsfähige  landwirtschaftliche  Arbeiter
entlassen  und  zurückgestellt,  ferner  Betriebsleiter,  Gutsbeamte,  Futtermeister,
Gutshandwerker  nach  einem  von  der  Ortsbehörde  aufgestellten  Plane  belassen
oder,  soweit  nicht  vorhanden,  zur  Verfügung  gestellt,  schließlich,  soweit  erforderlich
  und  ausführbar,  auch  Kriegsverwendungsfähige  beurlaubt  worden,  notfalls
sogar  aus  der  Front.  Besonders  schwierig  hatten  sich  die  Verhältnisse  in  den
durch  den  Einfall  der  Russen  schwer  geschädigten  ostpreußischen  Grenzkreisen
gestaltet,  wo  die  Durchführung  der  Frühjahrsbestellung  1915  ernstlich  gefährdet
  war.  Da  es  sich  um  eine  Fläche  von  250  000  ha  handelte,  hätte
der  Ausfall  an  Getreide  und  andern  Fruchtarten  in  diesem  Gebiete  einen
schweren  Verlust  für  unsere  Versorgung  bedeutet.  Es  wurde  deshalb
vorgesehen,  daß  unter  bestimmten  Voraussetzungen  ein  vom  Kommunalverbande
  bestellter  Verwalter  an  Stelle  des  Nutzungsberechtigten  für  die
Fortführung  des  landwirtschaftlichen  Betriebs  zu  sorgen  habe  (s.  a.  Art.  XI).

Im  übrigen  ist  die  Bestimmung  über  den  Anbau  der  Feldfrüchte  der
freien  Entschließung  der  ländlichen  Bevölkerung  in  der  Erwägung  überlassen
geblieben,  daß  Eingriffe  auf  diesem  Gebiete  eher  schaden  als  nützen  würden.
Wie  berechtigt  dieser  Standpunkt  ist,  geht  daraus  hervor,  daß  eine  Maßnahme,
die  eine  Einwirkung  auf  die  Gestaltung  der  Anbauverhältnisse  bezweckte,
sich  später  als  nicht  nützlich  erwiesen  hat.  Nachdem  die  mit  Zuckerrüben  bestellte
  Fläche  in  den  Jahren  von  1908  bis  1913  von  436  000  ha  auf  560  000  ha
gewachsen  war  und  die  inländische  Zuckererzeugung  im  Frieden  nur  zur
Hälfte  im  Inlande  Absatz  fand,  lag  der  Gedanke  nahe,  einen  Teil  der  in  höchster
Kultur  stehenden  Rübenanbauflächen  zum  Anbau  von  Getreide  oder  sonstigen
Feldfrüchten,  an  denen  kein  Uberfluß  vorhanden  war,  zu  verwenden.  Um
diese  Entwicklung  zu  fördern,  wurde  durch  Verordnung  vom  4.  März  1915
die  Geltung  der  vielfach  auf  einen  längeren  Zeitraum  geschlossenen  Rübenbauverträge
  um  ein  Viertel  der  vereinbarten  Anbaufläche  herabgesetzt  und
im  Verfolg  dieser  Vorschrift  die  vertragsmäßige  Lieferungspflicht  der  Zuckerfabriken
  und  die  vertragsmäßige  Abnahbmepflicht  von  Zuckerrübensamen
gleicherweisee  um  ein  Viertel  eingeschränkt.  Später  hat  sich  aber  herausgestellt,
daß  der  Bedarf  an  Zucker  infolge  der  Knappheit  in  zahlreichen  Genußmitteln,
für  die  Zucker  Ersatz  bot,  so  wesentlich  wuchs,  daß  gern  und  gut  eine  volle
Zuckerrübenernte  hätte  Verwendung  finden  können,  und  1916  ist  man  im
        <pb n="131" />
        IV.  Kriegswirtschaft  125

Gegensatze  zu  dem  Vorgehen  von  1915  dazu  übergegangen,  durch  die  frühzeitige
  Sicherung  hoher  Rübenpreise  einen  Anreiz  zu  schaffen,  daß  die  für  den
Rübenbau  geeigneten  Flächen  soweit  als  möglich  mit  Rüben  bestellt  würden.

b)  Die  methodische  Verwertung  und  die  Kontrolle  der  Vorräte.

1.  Mehr  als  auf  die  Beeinflussung  der  Produktion  ist  darauf  Bedacht  genommen
  worden,  Nahrungs--  und  Genußmittel,  bei  denen  nur  knappe  Vorräte
  zur  Verfügung  standen,  möglichst  methodisch  zu  verwerten,  die
Verwendung  dort  auszuschließen,  wo  durch  andere,  reichlicher  vorhandene
Stoffe  Ersatz  geschaffen  werden  konnte,  und  dem  für  den  Lebensunterhalt
notwendigen  Verbrauch  einen  Vorrang  gegenüber  Verwendungszwecken
einzuräumen,  auf  die  zu  verzichten  zwar  unbequem  und  für  manche  Erwerbskreise
  nachteilig,  für  die  Gesamtheit  aber  nicht  bedrohlich  war.  Wie  dieser
Grundsatz  bei  der  Bewirtschaftung  der  für  den  Heeresbedarf  nötigen  Rohstoffe
  eine  große  Rolle  spielte  (siehe  Abschnitt  C),  so  hat  er  auch  auf  dem  Gebiete
  der  Volksversorgung  vielfach  Anwendung  gefunden.  Die  Verfütterung
von  Brotgetreide,  Mehl  und  Brot  wurde  verboten,  das  für  die  menschliche
Ernährung  verfügbare  Mehl  durch  strenge  Ausmahlvorschriften  vermehrt,
das  Brot  durch  zwangsweisen  Zusatz  von  Frischkartoffeln  oder  Erzeugnissen
der  Kartoffeltrocknung  gestreckt,  die  Verwendung  von  Mehl  für  technische
Zwecke  auf  das  unbedingt  erforderliche  Maß  beschränkt  und  für  einzelne
Zwecke,  wie  zur  Füllung  von  Seife,  verboten.  Hafer  wurde  im  wesentlichen
als  Futter  für  die  Pferde  und  zur  Herstellung  von  Nährmitteln  vorbehalten.
Die  Verwendung  der  Gerste  als  Futtermittel  und  zur  Herstellung  menschlicher
  Nahrungsmittel,  insbesondere  Graupe  und  Gersten-  und  Malzkaffee,
wurde  durch  Ersparung  eines  Teiles  der  zur  Bierbereitung  benutzten  Gerste
sichergestellt.  Infolge  des  Mangels  an  Hafer  und  Handelsfuttermitteln
stellte  sich  Anfang  des  Jahres  1915  das  Bedürfnis  heraus,  zu  Fütterungszwecken
  auf  die  Nebenerzeugnisse  der  Zuckerindustrie  zurückzugreifen.  Durch
Verordnung  vom  8.  Februar  1915  wurde  verboten,  die  Nachprodukte  der
Zuckerherstellung  und  Melasse  weiterhin  der  Zuckergewinnung  zuzuführen.

Die  wichtigsten  Rohstoffe  für  die  Erzeugung  von  Spiritus  sind
Kartoffeln  und  Getreide.  Da  Spiritus  für  mancherlei  technische
Zwecke,  woran  auch  die  Heeresverwaltung  beteiligt  ist,  unentbehrlich
ist,  konnte  nicht  daran  gedacht  werden,  durch  völliges  Verbot  der
Spirituserzeugung  die  dazu  verwendeten  Nahrungsmittel  für  die  Volksernährung
  und  die  Verfütterung  freizumachen.  Man  mußte  sich  deshalb
damit  begnügen,  die  Trinkbranntweinerzeugung  für  die  Zivilbevölkerung
einzuschränken,  eine  Maßregel,  die  in  der  den  Landesbehörden  erteilten  Ermächtigung,
  den  Ausschank  und  Verkauf  von  Branntwein  oder  Spiritus
ganz  oder  teilweise  zu  verbieten  oder  zu  beschränken,  eine  wirksame
Unterstützung  fand.  Daneben  wurde  eine  Ersparnis  an  Getreide
und  Kartoffeln  dadurch  herbeigeführt,  daß  die  Bestimmungen  des
Branntweinsteuergesetzes,  wonach  die  Kartoffeln  und  Getreide  verarbeitenden
  Brennereien  gehindert  sind,  andere  für  die  Volksernährung  weniger
wichtige  Rohstoffe,  insbesondere  Topinamburs,  Rüben  und  Rübensäfte  zu
        <pb n="132" />
        124  F.  Lusensky

verarbeiten,  zunächst  für  das  Betriebsjahr  1914/15  und  später  auch  für  das
Betriebsjahr  19  15/16  außer  Kraft  gesetzt  worden  sind.  Neuerdings  ist  ferner
geplant,  Spiritus  aus  Sulfitzelluloselaugen  nach  einem  Verfahren,  das  sich
in  Schweden  bewährt  hat,  und  aus  Holz  zu  gewinnen.

Die  außerordentliche  Knappheit  an  tierischen  und  pflanzlichen
Fetten  und  Ölen  sowie  auch  an  mineralischen  Ölen  hat  tief  eingreifende
  Beschränkungen  in  der  Verwendung  dieser  Stoffe  nötig  gemacht.
Der  Verbrauch  an  Treib-  und  Schmieröl  —  sowie  auch  an  Gummi  —
ist  schon  frühzeitig  durch  die  auf  Verminderung  des  Verkehrs  mit  Kraftfahrzeugen
  abzielende  Verordnung  vom  25.  Februar  1915  stark  eingeschränkt
worden.  Indem  hierdurch  für  die  im  Verkehr  befindlichen  Kraftfahrzeuge
eine  erneute  Zulassung  gefordert  wurde,  ist  die  Möglichkeit  gegeben  worden,
die  Fahrzeuge,  die  sportlichen  oder  Vergnügungszwecken  zu  dienen  bestimmt
waren,  ganz  auszuschalten,  die  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  durch
Verweisung  des  Publikums  an  sonstige  Transportmittel  bedeutend  zu  vermindern
  und  dadurch  die  Zahl  der  Kraftwagen  (rund  50  000)  bis  auf  die
Hälfte  herabzusetzen.  In  gleicher  Weise  ist  zufolge  einer  Verordnung  vom
20.  Juli  1915  die  Zahl  der  Motorboote  um  über  1000  vermindert  worden.
Der  solchergestalt  verminderte  Bedarf  an  Schmieröl  wurde  dadurch  sichergestellt,
  daß  die  Verwendung  von  Erdölpech  zu  andern  Zwecken  als  zur  Bereitung
  von  Schmieröl  untersagt  wurde.  Inbesondere  war  hierdurch  die  herstellung
  von  Fußbodenöl  verhindert.  Außerdem  wurde  das  Ölen  der  Fußböden,
  wozu  immer  noch  15  000  bis  20  000  Faß  Mineralöl  verbraucht  wurden,
überhaupt  verboten.  Alles  Erdölpech  ist,  um  seine  Verwendung  zur  Herstellung
  von  Schmieröl  sicherzustellen,  an  die  Berliner  Schmierölgesellschaft
m.  b.  B.,  eine  unter  Mitwirkung  sämtlicher  großen  Erdölgesellschaften  auf
gemeinnütziger  Grundlage  errichtete  Kriegsgesellschaft,  zu  liefern.

Nachdem  durch  diese  Maßnahmen  die  bei  Kriegsbeginn  drohende
Schmierölnot  im  wesentlichen  beseitigt  war,  konnte  dazu  übergegangen
werden,  die  Verwendung  tierischer  und  pflanzlicher  Fette  und  Öle  zu
Schmier-  und  ähnlichen  Zwecken  aufs  äußerste  einzuschränken  und  dadurch
den  so  geringen  Vorrat  der  zur  menschlichen  Ernährung  bestimmten
Fette  und  Öle  zu  vermehren.  Der  unmittelbare  Verbrauch  dieser
Erzeugnisse,  insbesondere  von  Rüböl  und  Talg,  auch  Tran,  im  Frieden
ist  für  Schmierzwecke  auf  jährlich  8300  Tonnen,  für  Brennzwecke  auf
3500  Tonnen  errechnet  worden.  Dieser  Verbrauch  kann  unbederklich
durch  Mineralölerzeugnisse  ersetzt  werden.  Nicht  ganz  verzichtet  werden
konnte  auf  die  Verwendung  pflanzlicher  und  tierischer  Fette  und  Öle  zur
Herstellung  von  Brenn-  und  Schmiermitteln,  die  Mischprodukte  darstellen
und  bei  denen  ein  gewisser  Fettgehalt  unentbehrlich  ist.  Diesen  Verhältnissen
ist  dadurch  Rechnung  getragen  worden,  daß,  während  die  unmittelbare  Verwendung
  pflanzlicher  und  tierischer  Fette  und  Öle  zu  Schmier-  und  Brennzwecken
  verboten  wurde,  ihre  Beimengung  zu  Mischprodukten  insoweit  zugelassen
  wurde,  als  deren  Fettgehalt  25  %  nicht  übersteigt.  Eine  weitere
bedeutende  Einsparung  an  Öl  ist  dadurch  erzielt  worden,  daß  die  Verwendung
von  Farben,  die  pflanzliche  oder  tierische  Fette  und  Öle  enthalten,  zum
        <pb n="133" />
        IV.  Kriegswirtschaft  125

Häuseranstrich  verboten  wurde:  für  diesen  Zweck  pflegte  insbesondere  Leinöl
in  recht  großen  Mengen  verbraucht  zu  werden.

So  wirkungsvoll  diese  Einzelverbote  auch  waren,  der  große  Mangel
an  den  für  die  menschliche  Ernährung  unbedingt  notwendigen  Speisefetten
  machte  noch  weitergehende  Maßregeln  erforderlich.  Zu  Beginn
des  Jahres  1916  wurde  die  Verarbeitung  und  Verwendung  von  Butter,
Butterschmalz,  Margarine,  Kunstspeisefett  und  Schweineschmalz  zu  technischen
  Zwecken  überhaupt  verboten  und  dem  Reichskanzler  die  Ermächtigung
  gegeben,  dieses  Verbot  auf  andere  Fette  und  Öle  auszudehnen.
Demzufolge  ist  die  Verwendung  von  Leinöl  zur  Herstellung  von  Druckfarben
und  die  Verwendung  pflanzlicher  und  tierischer  Fette  und  Öle  zur  Herstellung
  von  kosmetischen  Mitteln,  von  Arzneimitteln  zum  äußeren  Gebrauch
und  von  Desinfektionsmitteln  untersagt  worden.  Die  Seifen-  und  Sodaindustrie
  ist  auf  Öl-  und  Fettmengen  beschränkt,  die  monatlich  vom  Reichskanzler
  freigegeben  werden.  Die  Verteilung  erfolgt  durch  den  Kriegsausschuß
für  pflanzliche  und  tierische  Fette  und  Öle,  dem  die  gesamte  Bewirtschaftung
dieser  Erzeugnisse  mit  Ausnahme  der  Butter  obliegt.  Für  das  Malergewerbe
besteht  die  Beschränkung,  daß  pflanzliche  Öle  zur  Herstellung  von  Lacken,
Firnissen  und  Farben  sowie  zum  Anstreichen  nur  in  Mischungen  mit  andern
Stoffen  derart  verwandt  werden  dürfen,  daß  die  Mischung  an  pflanzlichen
Ölen  nicht  mehr  als  25  %  des  Gewichts  des  Endergebnisses  enthält.  Eine
Erleichterung  der  durch  diese  Verbote  und  Beschränkungen  schwer  betroffenen
Industrien  ist  dadurch  eingetreten,  daß  durch  die  unter  Beteiligung  hervorragender
  Sachkundiger  ausgeführten  wissenschaftlichen  Arbeiten  des  Kriegsausschusses
  mancherlei  Ersatzmittel  gefunden  worden  sind,  die  an  Stelle  der
bisher  gebräuchlichen  Fette  und  Öle  treten  konnten.  Das  gilt  insbesondere
für  die  Lack-,  die  Leder-  und  die  Druckfarbenindustrie.

In  diesem  Zusammenhang  ist  schließlich  der  Einschränkungen  zu  gedenken,
  welche  durch  Verordnung  vom  28.  Oktober  1915  für  den  Fleischund
  Fettverbrauch  vorgeschrieben  sind.  Danach  dürfen  Fleisch,  Fleischwaren
  und  ganz  oder  teilweise  aus  Fleisch  bestehende  Speisen  Dienstags
und  Freitags  nicht  gewerbsmäßig  an  Verbraucher  verabfolgt  werden.  Ferner
dürfen  in  Gast-,  Schank-  und  Speisewirtschaften,  sowie  in  Vereins-  und
Erfrischungsräumen  Montags  und  Donnerstags  Fleisch,  Wild,  Geflügel,
Fisch  und  sonstige  Speisen,  die  mit  Fett  oder  Speck  gebraten,  gebacken
oder  geschmort  sind,  sowie  zerlassenes  Fett  und  Sonnabends  Schweinefleisch
  nicht  verabfolgt  werden.

2.  Die  Aufgaben,  die  dem  Beiche  durch  den  Krieg  auf  dem  Gebiete  der
Volksversorgung  erwachsen  sind,  und  von  deren  befriedigender  Lösung  der
Erfolg  des  Krieges  in  hohem  Maße  beeinflußt  ist,  machen  ein  ganz  anderes
behördliches  Eindringen  in  die  Vorrats-  und  Produktionsverhältnisse
  notwendig,  als  es  die  Friedenswirtschaft  erfordert.  Desbalb  mußte  die
Möglichkeit  geschaffen  werden,  jederzeit  über  die  Vorräte  an  den  für  die
Volksversorgung  wichtigen  Gegenständen  Erhebungen  veranstalten  zu  können.
Diesem  Zwecke  diente  die  Verordnung  vom  24.  August  1914,  wonach  während
der  Kriegsdauer  den  zuständigen  Behörden  jederzeit  Auskunft  über  die  Vor—
        <pb n="134" />
        126  F.  Lusensky

räte  an  Gegenständen  des  täglichen  Bedarfs,  insbesondere  an  Nahrungsund
  Futtermitteln,  rohen  Naturerzeugnissen,  Heiz-  und  Leuchtstoffen  zu
geben  ist.  Die  Auskunftspflicht,  die  anfangs  nur  für  landwirtschaftliche  und
gewerbliche  Unternehmer,  in  deren  Betrieb  die  Gegenstände  erzeugt  oder
verarbeitet  werden,  für  Personen,  die  solche  Gegenstände  aus  Anlaß  ihres
Handelsbetriebs  oder  sonst  des  Erwerbs  wegen  in  Gewahrsam  haben,  kaufen
oder  verkaufen,  und  für  Kommunen,  öffentlich-rechtliche  Körperschaften  und
Verbände  begründet  war,  ist  später  auf  alle  Privatpersonen  ausgedehnt
und  überdies  bestimmt  worden,  daß  das  Verlangen  nach  Auskunft  nicht  an
die  einzelnen  Personen  gerichtet  zu  werden  braucht,  sondern  auch  im  Wege
öffentlicher  Bekanntmachung  gestellt  und  auf  die  Angabe  der  Erwerbsoder
  Herstellungskosten  erstreckt  werden  kann.  Unrichtige  Angaben  sind  mit
hoher  Geld-  und  Gefängnisstrafe  bedroht;  daneben  können  verschwiegene
Vorräte  durch  gerichtliches  Urteil  dem  Staate  verfallen  erklärt  werden.

E.  Die  Preispolitik  während  des  Krieges.

Erschwerung  der  Volksversorgung  und  Teuerung  sind  seit  alters  her
regelmäßige  Begleiterscheinungen  größerer  Kriege.  Mit  diesen  Schwierigkeiten
  mußte  in  dem  gegenwärtigen  Kriege  um  so  mehr  gerechnet  werden,
als  die  Berufung  ungeheurer  Menschenmassen  zu  den  Fahnen  und  die
außerordentliche  Steigerung  der  zur  Deckung  des  Heeresbedarfs  erforderlichen
  Produktion  der  Herstellung  der  für  den  Zivilbedarf  nötigen  Erzeugnisse
  so  viele  Arbeitskräfte  entzog,  daß  sich  die  Fortführung  dieser  Betriebe
bisweilen  überhaupt  nicht,  fast  stets  aber  nur  mit  bedeutend  erhöhten  Gestehungskosten
  ermöglichen  ließ.  Der  durch  die  Beschränkung  der  Arbeitskräfte
  ferner  herbeigeführte  Ausfall  an  der  Erzeugung  der  zur  Befriedigung
des  Unterhalts  der  Bevölkerung  notwendigen  Gegenstände  mußte  dadurch
noch  fühlbarer  werden,  daß  die  Versorgung  der  Heeresmassen  selbstverständlich
den  Vorrang  vor  der  Befriedigung  der  Bedürfnisse  der  Zivilbevölkerung
erhalten  mußte  und  die  Rücksicht  auf  die  Schlagfertigkeit  der  Armee  es  unabweisbar
  macht,  die  vor  dem  Feinde  stehenden  Truppen  so  reichlich  als  nur
immer  möglich  zu  versorgen,  so  daß  die  auf  sie  entfallende  Menge  an  Nahrungsmitteln
  und  sonstigem  Unterhalt  ihren  Verbrauch  im  Frieden  bedeutend
übersteigt.  Zu  alledem  kam  noch  hinzu,  daß  die  Zufuhr  ausländischer  Vorräte,
durch  die  Deutschland  im  Frieden  seinen  Bedarf  so  wesentlich  zu  verstärken
gewöhnt  war,  durch  den  in  Szene  gesetzten  Aushungerungsplan  unserer
Feinde  außerordentlich  eingeschränkt  wurde.  Es  war  sonach  von  Anbeginn
einleuchtend,  daß  die  Bevölkerung  Deutschlands  während  des  Krieges  einer
großen  Knappheit  an  dem  zum  Lebensunterhalt  Notwendigen  gegenüberstehen
  würde;  und  nicht  minder  klar  war  es,  daß,  wenn  man  bei  der  Preisgestaltung
  das  freie  Spiel  der  Kräfte  walten  ließ,  wie  es  im  Frieden  statthat,
die  notwendigen  Lebensmittel  und  Gebrauchsgegenstände  Preissteigerungen
erfahren  würden,  welche  für  große  Teile  der  Bevölkerung  unerschwingliche
Lasten  bedeuten  mußten.  Daß  etwa  der  Handel  und  die  Güter  erzeugenden
Betriebsunternehmer  aus  freien  Stücken  einer  Preisbewegung  Widerstand
        <pb n="135" />
        IV.  Kriegswirtschaft  122

leisten  würden,  die  ihnen  unter  Umständen  große  Gewinne  verhieß,  konnte
nicht  erwartet  werden.  Die  Gewinnerzielung  ist  ein  so  wesentlicher  Faktor
in  unserm  Wirtschaftsleben,  daß  es  die  menschliche  Natur  verkennen  heißt,
wenn  man  sich  der  Hoffnung  hingeben  wollte,  daß  vaterländische  Gesinnung
und  Gemeinsinn,  so  rühmlich  sie  sich  auch  in  diesem  Völkerringen  betätigt
haben,  die  Gewinnsucht,  die  bisher  vor  allem  bestimmende  Triebfeder  in
unserm  Wirtschaftsleben,  ausschalten  könnten.

a)  Die  Festsetzung  von  Höchstpreisen.

1.  Aus  dieser  richtigen  psychologischen  Erwägung  heraus  ist  sofort
bei  Ausbruch  des  Krieges  ein  Gesetz  betreffend  Höchstpreise  erlassen
worden,  das  die  Landesbehörden  ermächtigt,  während  der  Dauer  des
Krieges  für  Gegenstände  des  täglichen  Bedarfs,  insbesondere  für  Nahrungsund
  Futtermittel,  rohe  Naturerzeugnisse,  Heiz-  und  Leuchtstoffe  Höchstpreise
festzusetzen.  Bei  Weigerung  des  Besitzers,  solche  Gegenstände  zu  den  festgesetzten
  Höchstpreisen  zu  verkaufen,  erhielt  die  Behörde  das  Recht,  die  Vorräte
zu  übernehmen  und  auf  Rechnung  und  Kosten  des  Besitzers  zu  verkaufen.
Überschreitung  der  Höchstpreise,  Verheimlichung  der  Vorräte  und  die  Weigerung
  des  Verkaufs  zum  Höchstpreise  wurden  unter  Strafe  gestellt.  Dieses
Gesetz  bot  wohl  eine  geeignete  Grundlage  für  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen
  für  den  Kleinhandel  in  einzelnen  Ortschaften  oder  Bezirken  und  ist
hierfür  in  der  ersten  Zeit  nach  Ausbruch  des  Krieges  vielfach  mit  Erfolg
benutzt  worden.  Bald  jedoch  stellte  sich  das  Bedürfnis  nach  einheitlicher
Preisregelung  heraus,  weil  der  Warenverkehr  Orte  mit  Höchstpreisen  mied.
Ganz  besonders  machte  sich  dies  Bedürfnis  für  Höchstpreise  im  Großhandel
geltend,  der  sich  seiner  Natur  nach  regelmäßig  nicht  an  örtliche  Grenzen
kehrt.  Demzufolge  ist  das  Gesetz  dahin  geändert  worden,  daß  die  Festsetzung
von  Höchstpreisen  dem  Bundesrat  übertragen  ist  und  die  Befugnis  der
Landesbehörden  nur  insoweit  eintritt,  als  der  Bundesrat  Höchstpreise  nicht
festgesetzt  hat.  Ferner  ist  der  Bundesrat  ermächtigt,  den  Kreis  der  Waren,
für  die  Höchstpreise  festgesetzt  werden  können,  über  die  in  dem  ursprünglichen
  Gesetze  bezeichneten  Warengattungen  auszudehnen.  Schließlich  ist
für  Waren,  die  unter  Höchstpreisen  stehen,  eine  allgemeine  behördliche  Enteignungsbefugnis,
  die  von  der  Zurückhaltung  der  Ware  unabhängig  ist,  begründet
  und  für  die  Durchführung  der  Enteignung  ein  einfaches  und  schnelles
Verfahren  vorgesehen  worden.

Die  Festsetzung  von  Höchstpreisen  hat  sich  in  zahlreichen  Fällen  nicht
bewährt,  woran  aber  vielfach  die  Art  der  Festsetzung  schuld  ist.  Häufig  ist
die  Festsetzung  erst  erfolgt,  nachdem  die  Spekulation  den  Preis  der  Ware
auf  eine  unmäßige  Höhe  gebracht  hatte,  und  dann  dazu  benutzt  worden,
schon  eingelebte  Preise  erheblich  herunterzudrücken.  Es  ist  begreiflich,  daß
die  Geschäftsleute,  deren  Warenbestand  solchergestalt  durch  einen  Federstrich
eine  oft  sehr  weitgehende  Entwertung  erfuhr,  häufig  bis  unter  den  Einstandspreis,
  sich  mit  allen  Mitteln  hiergegen  wehrten  und  sich  dem  Höchstpreise,
sei  es  durch  Zurückhaltung  der  Ware,  sei  es  durch  Umgehung  zu  entziehen
suchten.  Als  fehlerhaft  hat  es  sich  ferner  erwiesen,  wenn  Höchstpreise  nur
        <pb n="136" />
        128  F.  Lusensky

für  den  Rohstoff,  nicht  aber  für  das  daraus  hergestellte  Erzeugnis  festgesetzt
wurden,  obschon  die  Absicht  gerade  auf  die  Niedrighaltung  des  Fabrikatpreises
abzielte;  oder  wenn  nur  Produzentenhöchstpreise  festgesetzt  wurden,  der
Handel  dagegen  von  jeder  Preisbeschränkung  freiblieb.  Ein  Beispiel  für  die
Fehlerhaftigkeit  des  ersten  Verfahrens  bietet  die  vor  der  allgemeinen  Regelung
  des  Verkehrs  mit  Brotgetreide  erfolgte  Festsetzung  von  Höchstpreisen
für  Weizen  und  Roggen  unter  Nichteinbeziehung  des  Mehls  in  die  Höchstpreisregelung;
  durch  diese  Maßregel  ist  die  Preistreiberei  in  Mehl  nicht
verhindert  und  es  ist  mit  Recht  darüber  geklagt  worden,  daß  die  Niedrighaltung
  der  Getreidepreise  weniger  der  Bevölkerung  zugute  kam,  als  den
Mühlen  unberechtigt  hohe  Gewinne  verschaffte.  Daß  die  bloße  Festsetzung
eines  Produzentenhöchstpreises  den  gewünschten  Erfolg  für  den  Verbraucher
nicht  sichert,  beweist  das  Beispiel  der  Kleie,  die  nach  den  ersten  Preisfestsetzungen
  von  den  Mühlen  zu  13  M.  für  den  Zentner  abzugeben  war,  den
Landwirten  aber,  die  sie  vom  Handel  ohne  eine  Preisbindung  bezogen,  mit
unangemessen  hohen  Aufschlägen  geliefert  wurde.  Als  nicht  minder  fehlsam
hat  es  sich  erwiesen,  einen  Höchstpreis  für  die  Abgabe  im  Großhandel  festzusetzen,
  ohne  zugleich  den  Produzenten  zu  binden.  Die  durch  die  Verordnung
vom  28.  Oktober  1914  festgesetzten  Preise  für  Brotgetreide  sollten  Großhandelspreise
  sein,  wobei  von  der  Ansicht  ausgegangen  wurde,  daß  der
Großhandel  das  Getreide  von  den  Landwirten  zu  Preisen  würde  kaufen
können,  die  soviel  hinter  den  festgesetzten  Höchstpreisen  zurückbleiben  würden,
daß  sie  dem  Handel  Ersatz  seiner  Auslagen  und  einen  angemessenen  Geschäftsgewinn
  lassen  würden.  Diese  Erwartung  täuschte  jedoch.  Im  allgemeinen
lehnten  es  die  Landwirte  ab,  das  an  ihrer  Verladestation  zur  Verfügung
gestellte  Getreide  zu  niedrigeren  Preisen  als  den  festgesetzten  Großhandelshöchstpreisen
  zu  liefern.  Trotz  dieses  Mißerfolges  ist  der  gleiche  Fehler  bei
der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Schweine  in  der  Verordnung  vom
4.  November  1915  wiederum  gemacht  worden.  Die  Festsetzung  von  Höchstpreisen
  für  den  Verkauf  von  Schweinen  an  den  verschiedenen  Marktorten
hinderte  den  Handel  am  Bezuge  von  Schweinen,  da  es  nicht  gelang,  den
dem  Produzenten  zu  zahlenden  Stallpreis  um  so  viel  unter  dem  Höchstpreise
zu  halten,  daß  die  Transportkosten  nach  dem  Markt,  der  Gewichtsverlust
und  ein  Handelsgewinn  durch  den  Unterschied  zwischen  dem  Stallpreis
und  dem  festgelegten  Marktortpreis  Deckung  fanden.  Andere  Höchstpreise
haben  dadurch  versagt,  daß  bei  der  Regelung  Tücken  blieben,  durch  die  sich
der  Verkehr  der  Wirkung  der  Höchstpreisfestsetzung  entziehen  konnte.  So
erfaßte  die  eben  erwähnte  Regelung  der  Höchstpreise  für  Schlachtschweine
nur  die  Verkäufe  an  Schlachtviehmärkten  und  in  Gemeinden  mit  öffentlichen
  Schlachthäusern,  dagegen  bestand  für  Verkäufe  nach  andern  Orten
keine  Preisbeschränkung.  Von  dem  durch  Verordnung  vom  10.  Dezember
1914  festgesetzten  Gerstenhöchstpreise  waren  Verkäufe  an  Kleinhändler  und
Verbraucher  in  Mengen  bis  zu  drei  Tonnen  ausgenommen;  die  Folge  war,
daß  der  Gerstenerzeuger  nach  Möglichkeit  seine  Gerste  unter  Ausschaltung
des  Großhandels  in  derartig  kleinen  Mengen  unmittelbar  an  die  Kleinhändler
  und  Verbraucher  absetzt  und  bei  der  großen  Nachfrage  nach  Gerste
        <pb n="137" />
        IV.  Kriegswirtschaft  120

auf  diese  Weise  Preise  erzielte,  die  den  Höchstpreis  sehr  erbeblich  überschritten.
  Bei  der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Kartoffeln  durch  die
Verordnung  vom  15.  Februar  1915  wurde  eine  Umgehungsmöglichkeit  dadurch
  gelassen,  daß  Saatkartoffeln  von  der  Preisbindung  freiblieben,  ohne
daß  dieser  Begriff  mit  genügender  Bestimmtheit  festgelegt  war.  Dies
hatte  zur  Folge,  daß  der  Handel  in  Saatkartoffeln  einen  früher  nie  geahnten
  Umfang  annahm,  da  weite  Kreise  der  Bevölkerung  aus  Furcht  vor
Kartoffelmangel,  die  sich  übrigens  später  als  grundlos  herausstellte,  ihre
Speisekartoffeln  mit  bedeutendem  Aufschlage  auf  den  Höchstpreis  unter
der  Marke  Saattkartoffeln  bezogen.

2.  Fälle,  wie  die  geschilderten,  lassen  sich  nicht  ohne  weiteres  gegen  das
System  der  Höchstpreise  verwerten,  weil  die  Unzulänglichkeiten  nicht  sowohl
dem  System  als  einer  mangelhaften  Ausgestaltung  im  einzelnen  Falle  zur
Last  zu  legen  sind.  Anderseits  ist  aber  nicht  in  Abrede  zu  stellen,  daß  Höchstpreise
  —  abgesehen  von  der  Möglichkeit  offenbarer  Umgehung,  die  trotz
schärfster  Strafvorschriften  nie  völlig  wird  ausgeschlossen  werden  können  —
nach  zwei  Richtungen  Folgen  herbeiführen  können,  die  ihre  Wirksamkeit  in
Frage  stellen,  ja  unter  Umständen  Nachteile  schaffen,  die  sich  im  Endergebnisse
  als  schädlicher  erweisen  können  als  selbst  große  Preiserhöhungen.  Einerseits
  kann  die  unter  Höchstpreis  gestellte  Ware  zurückgehalten  werden  und
nahezu  ganz  aus  dem  Verkehr  verschwinden.  Anderseits  kann  durch  Höchstpreisfestsetzung
  die  Neigung,  die  Ware  weiter  herzustellen,  unterdrückt  werden.

Dem  Anreiz,  die  unter  Höchstpreis  gestellte  Ware  zurückzuhalten,  wird
am  besten  dadurch  begegnet,  daß  dem  Besitzer  jede  Aussicht,  sie  etwa  künftig
gewinnbringender  zu  verwerten,  genommen  wird.  Hiergegen  ist  in  zahlreichen
  Fällen  verstoßen  worden.  Oft  genug  ist  man  vielmehr,  um  eine
infolge  der  Höchstpreisfestsetzung  dem  Verkehr  nur  spärlich  zufließende
Ware  in  größeren  Mengen  herauszulocken,  zu  nachträglichen,  teilweise  recht
bedeutenden  Erhöhungen  des  Höchstpreises  übergegangen.  Mag  dieses  vorgeben
  auch  im  einzelnen  Falle  den  gewünschten  Erfolg  gehabt  haben,  so
hat  es  doch  für  das  Höchstpreissystem  als  Ganzes  die  schädlichsten  Folgen
gehabt.  Diejenigen,  welche  die  Ware  ohne  Zurückhaltung  in  Verkehr  gebracht
haben,  mußten  sich  aufs  unangenehmste  dadurch  berührt  fühlen,  daß  andere,
die  es  mit  ihren  Pflichten  gegen  die  Allgemeinheit  weniger  genau  genommen
hatten,  aus  ihrem  Mangel  an  Gemeinsinn  reichen  Gewinn  zogen.  Solche
Vorkommnisse  haben  leider  in  weiten  Kreisen  die  Überzeugung  wachgerufen,
daß  es  nur  konsequenter  Zurückhaltung  der  Ware  bedürfe,  um  schließlich
eine  Erhöhung  der  Preise  über  den  zunächst  festgesetzten  Höchstbetrag  durchzusetzen.
  In  der  Richtung  der  Zurückhaltung  haben  öfter  auch  sogenannte
Reports  gewirkt,  d.  h.  Aufschläge,  die  bei  späterer  Lieferung  zum  Höchstpreise
  hinzutreten.  An  sich  sind  solche  Aufschläge  als  Entgelt  für  die  zwischenzeitliche
  Verwahrung  und  pflegliche  Behandlung  der  Ware  sowie  für  den
aus  dem  späteren  Verkauf  sich  ergebenden  Zinsverlust  nicht  unberechtigt.
Übersteigen  sie  aber  den  Betrag  einer  reinen  Entschädigung,  so  werden  sie
leicht  zu  einer  Prämie  für  Zurückhaltung.  Die  mit  der  Höchstpreisfestsetzung
verbundene  Gefahr  einer  Einschränkung  der  Produktion  darf  nicht  gering

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  9
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        130  F.  Lusensky

veranschlagt  werden.  Ihr  durch  Produktionszwang  entgegenzutreten,  ist
ein  Unterfangen,  das  kaum  Erfolg  versprechen  würde,  ganz  besonders  nicht
bei  der  landwirtschaftlichen  Produktion,  in  der  ohne  den  guten  Willen  des
Unternehmers  eine  ertragreiche  Bewirtschaftung  nicht  zu  erzielen  ist.  Das
beste  Mittel,  dieser  Gefahr  vorzubeugen,  ist  die  Festsetzung  der  Preise  in  einem
Betrage,  der  nicht  allein  den  erschwerten  Wirtschaftsverhältnissen  während
des  Krieges  Rechnung  trägt,  sondern  dem  Unternehmer  auch  einen  angemessenen
  Gewinn  verbürgt.

Aus  alledem  ist  ersichtlich,  daß  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen  ein
Instrument  ist,  das  mit  großer  Vorsicht  und  Überlegung  behandelt  sein  will.
Die  oft  gehörte  Behauptung,  daß  es  nur  für  Waren  brauchbar  ist,  die  einer
Gemeinbewirtschaftung  oder  wenigstens  der  öffentlichen  Verfügungsgewalt
unterworfen  sind,  geht  allerdings  zu  weit  und  wird  durch  die  Tatsachen  widerlegt.
  So  hat  sich  die  Höchstpreisfestsetzung  für  Zucker,  zur  Zeit  als  der  Absatz
sich  durchweg  im  freien  Handelsverkehre  vollzog,  durchaus  bewährt.  Hier
ist  richtig  vorgegangen  worden,  indem  die  Preise  sowohl  für  Rohzucker  als
für  die  Abgabe  des  Verbrauchszuckers  aus  der  Fabrik  als  für  die  Veräußerung
im  Großhandel  festgelegt  und  in  Beträgen  bemessen  wurden,  die  jeder  dieser
Erwerbsgruppen  einen  angemessenen  Gewinn  sicherten.  Auch  die  Höchstpreisfestsetzung
  für  Butter,  die  zu  einer  Zeit  erfolgte,  als  der  Butterpreis
infolge  wüster  Preistreibereien  in  Auslandsware  sprungweise  in  die  Höhe
ging,  hat  den  Erfolg  gehabt,  nicht  nur  dieser  Preisbewegung  Einhalt  zu
tun,  sondern  auch  den  Preis  seitdem  auf  der  gleichen  Höhe  auch  für  die
Verbraucher  zu  erhalten,  was  wiederum  dadurch  erreicht  worden  ist,  daß
die  Preisbindung  für  den  Produzenten,  den  Großhandel  und  den  Kleinhandel
  vorgeschrieben  wurde.  Ein  Zurückhalten  der  Ware  ist  kaum  beobachtet
  worden;  die  Knappheit  aber,  die  schon  vor  Festsetzung  der  Höchstpreise
  bestand,  ist  nicht  dieser  Maßregel,  sondern  dem  Mangel  an  Futtermitteln
  und  dem  verminderten  Viehbestande  zuzuschreiben.

b)  Sonstige  Maßregeln.

1.  Neben  der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  sind  noch  verschiedene  andere
Maßregeln  getroffen  worden,  um  unberechtigten  Preissteigerungen  und
einer  wucherischen  Ausbenutung  der  Bevölkerung  einen  Riegel  vorzuschieben.
Durch  die  Verordnung  gegen  übermäßige  Preissteigerungen  vom  23.  Juli
1915  ist  auch  für  Fälle,  in  denen  keine  Höchstpreise  festgesetzt  sind,  die  Möglichkeit
  gegeben  worden,  Gegenstände  des  täglichen  Bedarfs,  insbesondere
Nahrungs-  und  Futtermittel  aller  Art,  rohe  Naturerzeugnisse  und  Heizund
  Leuchtstoffe,  die  der  Erzeuger  oder  Erwerber  zurückhält,  zu  enteignen.
Sodann  sind  hohe  Geld-  und  Gefängnisstrafen  dem  Erzeuger  und  Händler
angedroht,  der  für  diese  Waren  oder  für  Gegenstände  des  Kriegsbedarfs
Preise  fordert  oder  sich  oder  einem  andern  gewähren  oder  versprechen  läßt,  die
einen  übermäßigen,  durch  die  gesamten  Verhältnisse,  insbesondere  die  Marktlage
  nicht  gerechtfertigten  Gewinn  enthalten;  ferner  demjenigen,  welcher
Vorräte  solcher  Art  in  gewinnsüchtiger  Absicht  zurückhält,  vernichtet  oder
den  Handel  mit  ihnen  einschränkt  oder  andere  unlautere  Machenschaften
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        IV.  Kriegswirtschaft                                                                                                              131

mit  ihnen  vornimmt;  endlich  demjenigen,  der  an  Verabredungen  oder  Verbindungen
  zu  solchen  Zwecken  teilnimmt.  Die  Verurteilung  kann  öffentlich
bekannt  gemacht,  auch  kann  neben  Gefängnisstrafen  auf  Aberkennung  der
bürgerlichen  Ehrenrechte  erkannt  werden.  Ferner  kann  der  Handelsbetrieb
in  den  erwähnten  Gegenständen  des  täglichen  Bedarfs  und  des  Kriegsbedarfs
  untersagt  werden,  wenn  Tatsachen  vorliegen,  welche  die  Unzuverlässigkeit
  des  Handeltreibenden  in  Beziehung  auf  den  Handelsbetrieb
dartun.  Landesrechtlich  kann  der  Beginn  eines  derartigen  Handelsbetriebs
überdies  von  einer  vorherigen  Erlaubnis  abhängig  gemacht  werden,  die
unter  denselben  Voraussetzungen  versagt  werden  darf.  Bei  der  Feststellung
der  Tatsachen,  die  die  Unzuverlässigkeit  in  bezug  auf  den  Handelsbetrieb  dartun,
  sollen  insbesondere  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  über
Höchstpreise,  Vorratserbebungen,  übermäßige  Preissteigerung  und  Preisaushänge
  berücksichtigt  werden.  Was  das  letztere  betrifft,  so  ist,  um  der
Bevölkerung  den  Vergleich  der  Preise  in  den  einzelnen  Geschäften  und  die
Auswahl  des  ihrer  Lebensführung  am  meisten  entsprechenden  Angebots
zu  erleichtern,  die  Möglichkeit  geschaffen  worden,  Kleinhändler  zu  verpflichten,
daß  sie  Preise  und  Gewicht  der  von  ihnen  feilgehaltenen  Gegenstände  des
täglichen  Bedarfs  durch  einen  von  außen  sichtbaren  Anschlag  im  Verkaufsraume
  zur  öffentlichen  Kenntnis  bringen.  In  diesem  Zusammenhang  ist
schließlich  einer  Vorschrift  zu  gedenken,  nach  der  in  Zeitungsanzeigen,
in  denen  Gegenstände  des  täglichen  Bedarfs  oder  des  Kriegsbedarfs  angeboten
  werden  oder  zur  Abgabe  von  Angeboten  solcher  Gegenstände  aufgefordert
  wird,  Name  und  Wohnort  des  Anzeigenden  angegeben  werden
müssen.  Anlaß  zu  dieser  Vorschrift  gab  die  Vermutung,  daß  es  sich  bei  den
in  der  Tagespresse  vielfach  erscheinenden  Angeboten  großer  Mengen  von
Nahrungsmitteln  und  andern  Gegenständen  des  notwendigen  Bedarfs  oft
um  Mengen  handelte,  die  in  wucherischer  Absicht  zurückgehalten  waren,
oder  daß  hinter  den  Angeboten  keine  wirkliche  Ware  stand  und  mit  ihnen
nur  Preistreibereien  beabsichtigt  waren.  Durch  die  vorgeschriebene  Angabe
des  Namens  und  Wohnorts  des  Anzeigenden  soll  den  Polizeibehörden  die
Möglichkeit  gegeben  werden,  derartigen  unlauteren  Machenschaften  auf  den
Grund  zu  gehen.

2.  Die  den  Gerichten  und  den  Verwaltungsbehörden  durch  die  vorstehend
skizzierten  Verordnungen  zugewiesenen  Aufgaben  erfordern  eine  Kenntnis
der  Waren  und  der  Marktverhältnisse,  die  bei  ihnen  im  allgemeinen  nicht
vorausgesetzt  werden  kann.  Zu  ihrer  Unterstützung  sind  deshalb  besondere
sachkundige  Organe  in  den  örtlichen  Preisprüfungsstellen  geschaffen
worden,  die  von  den  Gemeinden  oder  Kommunalverbänden  errichtet  werden
und  in  gleicher  Anzahl  Vertreter  einerseits  der  Landwirtschaft,  des  Großund
  des  Kleinhandels,  anderseits  der  Verbraucher  zu  Mitgliedern  haben.
Neben  der  Unterstützung  der  Behörden  bei  der  Uberwachung  des  Handels
mit  Gegenständen  des  notwendigen  Lebensbedarfs  und  der  Abgabe  von
Gutachten  für  Gerichte  und  Verwaltungsbehörden  über  die  Angemessenheit
von  Preisen  haben  sie  die  Aufgabe,  aus  ihrer  Kenntnis  der  Marktverhältnisse
  auf  der  Grundlage  der  Erzeugungs-,  Verarbeitungs-  und  sonstigen

9*
        <pb n="140" />
        132  F.  Lusensky

Gestehungskosten,  die  den  örtlichen  Verhältnissen  angemessenen  Preise  zu
ermitteln,  und  sollen  auch  die  Bevölkerung  über  die  Preisentwicklung  und
ihre  Ursachen  fortlaufend  aufklären.  Diese  örtlichen  Stellen  finden  ihre
Spitze  in  der  für  das  Reichsgebiet  errichteten  Reichsprüfungsstelle,  die
sich  als  beratendes  Organ  des  Reichskanzlers  über  Zufuhr,  Bestand  und
Preise  von  Gegenständen  des  notwendigen  Lebensbedarfs  ständig  unterrichten
  und  dabei  die  Arbeiten  der  örtlichen  Preisprüfungsstellen  ihren
Zwecken  möglichst  dienstbar  machen  soll.  Für  die  Reichsprüfungsstelle
wurde  ein  Beirat  gebildet,  der  sich  aus  Vertretern  des  Bundesrats,  des
Reichstags  und  der  wichtigsten  Interessentengruppen  zusammensetzt  und
seine  Arbeiten  teils  in  Gesamtsitzungen,  überwiegend  aber  in  den  Sitzungen
seiner  vier  Ausschüsse  (für  Vieh,  Fleisch,  Wurstwaren,  Fische;  für  Milch,
Butter,  Käse,  Eier;  für  Kartoffeln,  Gemüse,  Obst;  und  für  Kolonialwaren,
Teigwaren  und  Hülsenfrüchte)  erledigt.  Während  die  Tätigkeit  des  Beirats
und  seiner  Ausschüsse  sich  im  wesentlichen  in  der  Vorbereitung  der  vom
Bundesrate  für  die  einzelnen  Warengattungen  getroffenen  Regelung  erschöpft
  hat,  wobei  diese  Organe  wirkungsvolle  Unterstützung  geleistet  haben,
hat  der  Aufgabenkreis  der  Reichsprüfungsstelle  fortgesetzt  zugenommen.  Die
Erschwerung,  die  seinem  Verkehr  mit  den  örtlichen  Preisprüfungsstellen  aus
deren  sehr  großer  Zahl  erwuchs,  hat  zunächst  in  den  mittleren  Bundesstaaten
zu  einem  Zwischengliede,  der  Landesprüfungsstelle,  geführt.  Diesem  Vorgehen,
das  sich  als  praktisch  erwiesen  hat,  ist  neuerdings  Preußen  insofern  gefolgt,  als
es  sich  entschlossen  hat,  auf  die  Errichtung  ähnlicher  Zwischeninstanzen,  sei
es  für  den  Umfang  der  Provinz  oder  des  Regierungsbezirks,  hinzuwirken.

3.  Eine  besondere  Schwierigkeit  ist  der  Preispolitik  des  Reiches  aus  dem
Zuflusse  von  Waren  aus  dem  Auslande  erwachsen.  Da  bei  der  Knappheit
der  inländischen  Erzeugnisse  jede  Verstärkung  der  Vorräte  durch  Auslandsbezüge
  äußerst  erwünscht  war,  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen  aber,  wenn
sie  auch  auf  die  aus  dem  Ausland  eingebenden  Waren  erstreckt  wurde,  den
Anreiz  zur  Einfuhr  herabmindern  mußte,  sind  bei  zahlreichen  Höchstpreisfestsetzungen
  Auslandswaren  von  der  Preisbindung  freigelassen  worden.  Die
hierdurch  geschaffene  Möglichkeit,  vom  Auslande  hereinkommende  Waren
zu  übermäßigen  Preisen  im  Inland  anbieten  und  bei  der  gesteigerten  Nachfrage
  auch  absetzen  zu  können,  führte  dazu,  daß  sich  auf  den  Märkten  der
neutralen  Staaten  ein  zügelloser  Wettbewerb  entwickelte.  Neben  den  bisher
im  Einfuhrgeschäfte  tätigen  Kaufleuten  beteiligten  sich  an  diesem  reiche
Gewinne  verheißenden  Geschäft  zahlreiche  Personen,  die  diesem  Verkehr
früher  völlig  fernstanden.  Hauptsächlich  durch  deren  Wettbewerb  wurden
die  Preise  in  unerhörter  Weise  getrieben,  so  daß  die  fremden  Regierungen,
um  die  eigne  Bevölkerung  vor  den  übermäßigen  Preissteigerungen  und
der  gänzlichen  Entblößung  des  Marktes  zu  schützen,  oft  kein  anderes  Mittel
hatten,  als  die  Ausfuhr  zu  verbieten.  Dieses  Gebaren  hatte  auch  für  den
Inlandsmarkt  unerwünschte  Folgen.  Bei  Waren,  für  die  Höchstpreise  noch
nicht  festgesetzt  waren,  schnellte  der  Preis  des  inländischen  Erzeugnisses  unverzüglich
  auf  den  für  die  Auslandsware  erzielten  Preis  empor,  auch  wenn
diese  Preissteigerung  in  den  inländischen  Produktionsverhältnissen  nicht
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        IV.  Kriegswirtschaft  133

begründet  war:  eine  solche  Entwicklung  vollzog  sich  im  Herbst  1915  in  besonders
  stürmischer  Weise  im  Buttergeschäft.  Nachdem  sich  die  Butterpreise
  ständig  auf  einer  Höhe  gehalten  hatten,  die  zwar  den  gesteigerten
Gestehungskosten  Rechnung  trug,  aber  nicht  als  unmäßig  bezeichnet  werden
konnte,  gingen  infolge  plötzlich  auf  dem  dänischen  Markt  einsetzender  wüster
Treibereien  die  Inlandspreise  nicht  nur  für  die  eingeführte  dänische  Butter,
sondern  auch  für  die  Inlandsware  sprungweise  in  die  Höhe,  so  daß  ein  staatlicher
  Eingriff  unvermeidbar  wurde.  Wo  aber  Höchstpreise  auf  inländische
Waren  beschränkt  waren,  bewirkte  der  Absatz  ausländischer  Ware  zu  erheblich
höheren  Preisen  nicht  allein  Unzufriedenheit  bei  den  heimischen  Produzenten,
die  nicht  einsehen  wollten,  daß  ihre  Erzeugnisse  bei  gleicher  Güte  geringere
Preise  erzielen  sollten  als  die  Auslandsware,  sondern  erschwerte  auch  die
Durchführung  der  festgesetzten  Höchstpreise;  Abhilfe  gegen  diese  allmählich
unerträglich  gewordenen  Mißstände  ließ  sich  nicht  durch  Maßnahmen  der
Preispolitik,  sondern  nur  auf  organisatorischem  Wege  schaffen,  worüber
das  Nähere  am  Ende  des  Abschnittes  F  bemerkt  ist.

F.  Die  Verteilungspolitik  in  der  Kriegswirtschaft.
a)  Die  Notwendigkeit  der  Versorgungsregelung.

Mag  man  die  Bedeutung  und  die  Wirkungen  eines  Systems  von  Höchstpreisen
  einschätzen,  wie  man  will,  eines  läßt  sich  nicht  bestreiten:  die  Versorgung
  der  Bevölkerung  wird  dadurch  nicht  sichergestellt.  Höchstpreise  sind
weder  imstande,  die  verfügbaren  Vorräte  an  dem  nötigen  Bedarf  zu
mehren,  noch  eine  Verteilung  der  Vorräte  zu  gewährleisten,  welche  die  allgemeine
  Versorgung  verbürgt.  Wie  im  Abschnitt  E  dargetan,  schließen  im
Gegenteil  Höchstpreise  die  Gefahr  in  sich,  der  Bevölkerung  die  Befriedigung
ihres  Bedarfs  zu  erschweren,  sei  es,  daß  die  unter  Höchstpreis  gestellten
Waren  zurückgehalten  werden  oder  sonst  aus  dem  Verkehr  verschwinden,
sei  es,  daß  die  Höchstpreise  lähmend  auf  die  Produktion  und  die  Heranziehung
der  Waren  durch  den  Handel  wirken.  Dieser  Gefahr  läßt  sich  zwar  durch
sachkundige  Gestaltung  der  Höchstpreise  begegnen,  aber  doch  nicht  überall
und  nicht  in  vollem  Umfange.  Besondere  Schwierigkeiten  bereiten  in  dieser
Hinsicht  Erzeugnisse,  die  auch  in  normalen  Seiten  in  so  beschränkten  Mengen
gewonnen  werden,  daß  sie  nur  für  einen  Teil  der  Bevölkerung  in  Frage
kommen,  wie  Wild,  Süßwasserfische,  feinere  Gemüse.  Wenn  sich  ihr  Absatz
im  Frieden  glatt  zu  vollziehen  pflegt  und  der  oft  sehr  starke  Bedarf  großer
Verkehrsmittelpunkte  in  der  Regel  ein  entsprechendes  Angebot  findet,  so  ist
das  vornehmlich  der  völlig  freien  Preisentwicklung  zu  danken,  die  sich  der
jeweiligen,  oft  schnell  wechselnden  Marktlage  unverzüglich  anpaßt.  Diese  Anpassungsmöglichkeit
  geht  durch  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen  verloren
und  es  ergibt  sich  naturgemäß  die  Folge,  daß  bei  einheitlicher  Festsetzung
von  Höchstpreisen  die  Ware  im  wesentlichen  im  Produktionsgebiet  abgesetzt
wird,  wo  sie  bei  der  allgemeinen  Knappheit  an  Lebensmitteln  in  der  Regel
auch  Aufnahme  finden  wird.

Aber  auch  durch  eine  Staffelung  der  Höchstpreise,  welche  die  durch
die  Versendung  der  Ware  nach  den  früheren  Absatzgebieten  entstehenden
        <pb n="142" />
        134  F.  Lusensk

Aufwendungen  deckt,  ist  den  Produzenten  noch  kein  Anreiz  gegeben,
die  mit  der  Versendung  verbundenen  Mühen  auf  sich  zu  nehmen.  Erst
wenn  die  Preise  in  den  großen  Verkehrsmittelpunkten  wesentlich  höher
bemessen  werden,  so  daß  der  Verkauf  dorthin  erheblich  gewinnbringender
wird  als  der  Absatz  im  Produktionsgebiete,  wird  die  Ware  diese  Plätze  wieder
aufsuchen,  womit  dann  allerdings  die  Gefahr  verknüpft  ist,  daß  nun  alle  Ware
nach  den  Gebieten  mit  hohen  Preisen  geht  und  der  in  den  übrigen  Landesteilen
  vorhandene  Bedarf  überhaupt  keine  Deckung  findet.  Tatsächlich  ist
denn  auch  die  Wirkung  der  für  Gemüse,  Wild  und  Fische  in  gleicher  Höhe
festgesetzten  Höchstpreise  eine  schwere  Beeinträchtigung  der  Versorgung  der
großen  Städte  gewesen.  Auch  durch  die  den  Landesbehörden  erteilte  Ermächtigung,
  diese  Preise  unter  Berücksichtigung  besonderer  wirtschaftlicher
Verhältnisse  für  einzelne  Bezirke,  abweichend  von  den  allgemeinen  Preisen
zu  bestimmen,  ist  eine  wesentliche  Besserung  nicht  erzielt  worden,  weil  auch
hierdurch  die  Anpassungsfähigkeit  der  Preise  an  die  jeweilige  Marktlage,  die  bei
im  übrigen  freien  Handel,  allein  eine  der  Machfrage  entsprechende  Verteilung
der  Vorräte  ermöglicht,  nicht  erreicht  wird.  Bei  Gemüse  werde  infolgedessen
auf  eine  allgemeine  Festsetzung  von  Erzeugerhöchstpreisen  später  verzichtet.

Die  Folge  der  Höchstpreise,  Waren  von  einzelnen  Bezirken  fernzuhalten,
  ist  für  Waren  weniger  zu  besorgen,  die  in  solchen  Mengen  erzeugt
werden,  daß  die  gesamte  Bevölkerung  für  sie  als  Abnehmer  in  Frage  kommt.
Hier  besteht  jedoch  die  Gefahr,  daß,  wenn  die  Preise  auf  dem  im  Interesse
der  Allgemeinheit  wünschenswerten  mäßigen  Höhe  gehalten  werden,  der
Anreiz  zu  sparsamer  Verwertung  der  vorhandenen  Vorräte  fehlt.  Auch  wenn
diese  an  sich  zur  Befriedigung  des  notwendigen  Bedarfs  zureichen,  so  kann
doch,  sofern  die  Bevölkerung  sich  keine  Einschränkungen  im  Verzehr  auferlegt,
  eine  Minderung  der  Vorräte  eintreten,  die  bald  dazu  führt,  daß  die
Nachfrage  nur  mit  Schwierigkeiten  und  nicht  in  vollem  Umfange  befriedigt
wird.  Kommt  es  hierzu,  so  pflegen  weite  Kreise  der  Bevölkerung  sich  aus
Angst  vor  plötzlich  entstehender  Not  soviele  Vorräte  zu  beschaffen  als  ihnen
nur  irgend  möglich  ist.  Dieses  Einhamstern  vermindert  die  für  den  Ankauf
verfügbaren  Mengen  noch  weiter  und  erhöht  dadurch  die  Schwierigkeiten
der  Versorgung.  Da  die  Bevölkerung  erfahrungsgemäß  durch  keine  Ermahnungen
  zu  einer  freiwilligen  Beschränkung  ihres  Verbrauchs  und  zum
Verzicht  auf  Aufstapelung  von  Vorräten  zu  bewegen  ist,  bleibt  nichts  übrig
als  die  Verteilung  der  Waren,  insbesondere  der  für  den  Lebensunterhalt  der
Allgemeinheit  notwendigen  Waren,  zwangsweise  zu  ordnen.  Die  lange
Kriegsdauer  hat  dazu  geführt,  daß  dieser  Weg,  der  zunächst  bei  der  Brotgetreideversorgung
  eingeschlagen  worden  ist,  in  immer  steigendem  Maße
beschritten  wurde.  Jede  derartige  Versorgungsregelung  sieht  sich  vor  zwei
Aufgaben  gestellt:  1.  die  Verfügungsgewalt  über  die  Waren  zu  erhalten,
2.  die  Waren  dem  Verbraucher  zuzuführen.

b)  Die  Sicherung  der  Verfügungsgewalt  über  die  Vorräte.

1.  Die  öffentliche  Verfügungsgewalt  über  eine  Ware  kann  für
die  gesamten  in  dieser  Ware  vorhandenen  Vorräte  in  Anspruch  genommen
        <pb n="143" />
        IV.  Kriegswirtschaft  135

werden.  Um  die  Verfügung  über  die  Vorräte  zu  erhalten,  sind  verschiedene
Wege  beschritten  worden.  Bei  Brotgetreide,  Hafer  und  Gerste  ist
die  gesetzliche  Beschlagnahme  des  Ernteertrags  ausgesprochen  worden,  mit
der  Folge,  daß  der  Eigentümer  zur  pfleglichen  Behandlung  seiner  Vorräte
verpflichtet,  im  übrigen  aber  zu  rechtlichen  und  tatsächlichen  Verfügungen
nur  insoweit  befugt  ist,  als  es  die  Beschlagnahmeverordnung  ausdrücklich
vorsieht.  Dabei  sind  ihm  diejenigen  Vorräte  zu  eigner  Bewirtschaftung  belassen,
  welche  er  in  seinem  Betriebe  verwendet.  Die  hierfür  freigelassenen
Mengen  sind  bei  Roggen  und  Weizen  nach  der  Zahl  der  Personen,  deren
Versorgung  dem  Landwirt  obliegt,  bei  Hafer  nach  der  Zahl  der  in  dem  Betriebe
  verwendeten  Pferde  genau  bestimmt,  während  dem  Erzeuger  von
Gerste  die  Hälfte  seiner  Ernte  freigegeben  ist.  Die  Beschlagnahme  ist  bei
allen  diesen  Getreidearten  für  den  Kommunalverband  verfügt,  in  dem  das
Getreide  gewachsen  ist.  Die  Bewirtschaftung  erfolgt  für  Brotgetreide  durch
den  Kommunalverband,  soweit  er  die  Ermächtigung  dazu  erhält,  im  übrigen
durch  die  Reichsgetreidestelle,  bei  Hafer  und  Gerste  durch  die  Sentralstelle
zur  Beschaffung  der  Beeresverpflegung  nach  Anweisung  der  Reichsfuttermittelstelle
  und  unter  Mitwirkung  der  Kommunalverbände.

Bei  Zucker  ist  die  öffentliche  Verfügung  über  die  Ware  dadurch  erleichtert,
  daß  die  Erstprodukte  an  Rohzucker  unter  Steuerkontrolle  stehen  und
dadurch  die  Verfügung  des  Eigentümers  ohnehin  beschränkt  ist.  Um  zu
erreichen,  daß  die  Rohzuckerbestände  nach  festgelegten  Grundsätzen  der  Herstellung
  von  Verbrauchszucker,  der  Verwendung  zu  Futterzwecken  und
sonstigen  zugelassenen  Verwendungsarten  dienstbar  gemacht  werden,  bedurfte
es  bei  dieser  Sachlage  keiner  förmlichen  Beschlagnahme,  sondern  es  genügte
eine  Verfügungssperre  über  den  Rohzucker  und  die  Errichtung  einer  Verteilungsstelle,
  um  die  Zuweisung  des  Rohzuckers  für  die  bestimmten  Verwendungszwecke
  sicherzustellen.  achdem  ferner  der  Umfang,  in  dem  die  einzelnen
Raffinerien  an  der  Herstellung  von  Verbrauchszucker  zu  beteiligen  sind,
durch  die  Festsetzung  von  Kontingenten  bestimmt  war,  hatte  die  Rohzuckerverteilungsstelle
  namentlich  darüber  zu  entscheiden,  welche  Rohzuckerfabrik
an  eine  bestimmte  Verbrauchszuckerfabrik  Rohzucker  zu  liefern  und  zu  welcher
Seit  die  Lieferung  zu  erfolgen  hat.  Die  Verbrauchszuckerfabriken  unterlagen,
  abgesehen  von  der  Festsetzung  von  Höchstpreisen,  zunächst  keinen
Schranken  im  Verkauf  ihrer  Erzeugnisse.  Erst  in  neuester  Zeit  hat  sich  das
Bedürfnis  nach  einer  Regelung  der  Verteilung  des  Verbrauchszuckers  ergeben,
die  in  die  Hand  der  Reichszuckerstelle  gelegt  ist.  Auch  hier  ist  für  die  Durch--führung
  der  vorgesehenen  Verteilung  eine  Beschlagnahme  der  Erzeugnisse
der  Raffinerien  nicht  nötig  geworden.

Eine  gemeinnützige  Bewirtschaftung  ist  weiter  für  zuckerhaltige  und
Kraftfuttermittel  eingetreten.  Sie  erfolgt  durch  die  Bezugsvereinigung
Deutscher  Landwirte  nach  Anweisung  der  Reichsfuttermittelstelle;  die  Verfügungsgewalt
  der  Bezugsvereinigung  ist  dadurch  gesichert,  daß  der  Absatz
dieser  Futtermittel  ihr  ausschließlich  vorbehalten  ist  und  Erzeuger  und  Eigentümer
  zur  Anzeige  ihrer  Bestände  und  zu  deren  Überlassung  an  die  Bezugsvereinigung
  verpflichtet  sind.
        <pb n="144" />
        136  F.  Lusensky

In  gleicher  Weise  ist  bei  der  Bewirtschaftung  der  pflanzlichen  und
tierischen  Fette  und  Ole  deren  Sammlung  geregelt  durch  den  Kriegs—
ausschuß  für  pflanzliche  und  tierische  Öle  und  Fette,  der  zur  Durchführung
dieser  Bewirtschaftung  ins  Leben  gerufen  ist.  Der  Kriegsausschuß  hat
das  ausschließliche  Recht,  diese  Fette  und  Öle  abzusetzen.  Die  Bestände,
die  in  den  Händen  des  freien  Handels  waren  oder  bei  den  diese  Stoffe  zu
technischen  Zwecken  verarbeitenden  Industrien  lagerten,  mußten  im  November
  1915  dem  Kriegsausschuß  angezeigt  werden.  Er  erhielt  das  Recht,
die  angezeigten  Mengen  zu  Preisen,  für  die  Obergrenzen  festgesetzt  waren,
zu  übernehmen,  und  hatte  sich  über  die  Geltendmachung  dieses  Rechtes
auf  Antrag  des  Eigentümers  binnen  bestimmter  Frist  zu  erklären.  Auch
die  Rohstoffe,  aus  denen  Öle  und  Fette  gewonnen  werden,  wurden  in  die
Regelung  einbezogen.  Insbesondere  wurde  dem  Kriegsausschuß  die  inländische
  Ölfruchternte  von  1915  übertragen,  die  er  an  die  Ölmühlen  unter
besonderer  Berücksichtigung  der  kleineren  Mühlen  zur  Verarbeitung  verteilte.
Das  daraus  gewonnene  Öl  unterlag  wiederum  seiner  Verfügung.  Durch
Anordnung  der  Eisenbahnverwaltungen  ist  weiter  bestimmt  worden,  daß
die  Samen  der  auf  Eisenbahngelände  angepflanzten  Sonnenblumen  dem
Kriegsausschuß  abzuliefern  sind  und  an  die  zu  diesem  Zweck  eingerichteten
Sammelstellen  auch  die  von  privater  Seite  gesammelten  Sonnenblumensamen
  gegen  eine  Vergütung  von  40  Pf.  für  das  Kilogramm  abgeliefert
werden  konnten.  Um  auch  die  ölhaltigen  Waldfrüchte,  insbesondere  Bucheckern
  (Bucheln),  daneben  auch  Linden-  und  Ahornsamen  der  Ölbereitung
dienstbar  zu  machen,  ist  deren  Einsammeln  durch  verschiedene  Anordnungen
angeregt  und  gefördert  worden,  und  der  Kriegsausschuß  hat  sich  zur  Übernahme
  der  ihm  angebotenen  ölhaltigen  Baumfrüchte  zu  Hreisen  verpflichtet,
die  das  Sammeln  lohnend  machten.  Dabei  war  es  von  Bedeutung,  zu  verhindern,
  daß  das  Sammelgut  an  andere  Stellen  gelangte  und  im  freien
Verkehr  zu  Öl  verarbeitet  wurde,  das  bei  der  Knappheit  an  Fetten  und
Ölen  leicht  zu  Preistreibereien  benutzt  werden  und  so  die  Preispolitik  des
Kriegsausschusses  gefährden  oder  stören  konnte.  Da  eine  Beschlagnahme
der  Bucheckern  untunlich  erschien,  wurde  dieses  Ziel  dadurch  erreicht,  daß
dem  Kriegsausschuß  die  alleinige  Berechtigung  zur  gewerblichen  Verarbeitung
  von  Bucheckern  verliehen  wurde.  Die  gewonnenen  Öle  unterliegen
seiner  Bewirtschaftung,  die  entfallenden  Preßrückstände  als  Kraftfuttermittel
  der  Verfügung  der  Bezugsvereinigung  Deutscher  Landwirte.  Schließlich
ist  dem  Kriegsausschuß  ein  Teil  der  bei  Schlachtungen  in  öffentlichen  Schlachthäusern
  entfallenden  Fette  zur  Verfügung  zu  stellen;  er  sorgt  für  deren
Sammlung  und  Verarbeitung  in  Talgschmelzen.  In  das  Tätigkeitsgebiet
des  Kriegsausschusses  sind  die  aus  den  besetzten  feindlichen  Gebieten  eingeführten
  Ölsamen-,  Öl-  und  Fettbestände  einbezogen,  die  sich  auf  recht
stattliche  Mengen  belaufen:  es  ist  nötig  geworden,  in  Belgien  mehrere  Geschäftsstellen
  des  Kriegsausschusses  zu  errichten  und  ebenso  eine  Vertretung
in  Polen  und  Litauen  zu  schaffen.  Teben  der  Aufkaufstätigkeit  dieser  Organe
sind  Knochenverarbeitungsanlagen  und  Talgschmelzen  in  Belgien,  Nordfrankreich,
  Litauen  und  Polen  ins  Leben  gerufen  worden.
        <pb n="145" />
        IV.  Kriegswirtschaft  137

Ein  Absatzmonopol  ist  schließlich  für  Hülsenfrüchte  zugunsten  der
Zentraleinkaufsgesellschaft  m.  b.  H.  Ende  August  1915  begründet  worden,
als  sich  herausstellte,  daß  die  im  ersten  Kriegsjahre  auf  das  Vierfache  der
Friedenspreise  gestiegenen  Preise  ohne  staatliche  Eingriffe  die  Grundlage
für  die  Verwertung  der  Ernte  von  1915  bilden  würden.  Die  Durchführung
des  Monopols  ist  auch  hier  auf  Anzeigepflicht  der  Vorräte  seitens  der  Produzenten
  und  der  Händler  und  Übernahmeberechtigung  der  Zentraleinkaufsgesellschaft
  gegründet.  Ausgeschlossen  von  dem  Absatzmonopol  ist  der  Saathandel
  sowie  die  Mengen,  die  der  Produzent  für  den  Derbrauch  im  eignen
Betriebe  nötig  hat.

2.  Im  Gegensatz  zu  den  bisher  erwähnten  Waren,  bei  denen  sämtliche
Bestände  für  die  Allgemeinheit  in  Anspruch  genommen  wurden,  ist  bei
andern  Waren  die  öffentliche  Verfügungsmacht  auf  einen  Teil  der
Erzeugnisse  und  Vorräte  beschränkt  worden.  Bei  Reis  lag  zunächst  kein  Anlaß
  vor,  in  die  Absatzverhältnisse  der  großen  Bestände  einzugreifen,  die  sich  bei
Kriegsausbruch  im  Inlande  befanden,  zumal  sich  verschiedene  Stadtgemeinden
bedeutende  Vorräte  beschafft  hatten,  die  nach  und  nach  zu  mäßigen  Preisen
der  Bevölkerung  zugeführt  wurden.  Im  Frühjahre  1915  wurde  jedoch  die
Wahrnehmung  gemacht,  daß  erbebliche  Reismengen  in  Erwartung  steigender
Preise  spekulativ  zurückgehalten  wurden.  Um  dem  Reiche  die  Verfügung
über  diese  Reismengen  zu  sichern,  wurde  durch  Verordnung  vom  22.  April
1915  eine  Anzeigepflicht  für  alle  Bestände,  die  zwei  Doppelzentner  überstiegen,
  begründet.  Die  Anzeige  war  an  die  Zentraleinkaufsgesellschaft  zu
erstatten.  Ein  allgemeines  Absatzmonopol  ist  für  diese  Gesellschaft  nicht
geschaffen,  sondern  es  ist  ihr  nur  die  Möglichkeit  gegeben  worden,  die  angemeldeten
  Bestände,  soweit  sie  nicht  Kommunalverbänden  gehörten,  gegen
einen  angemessenen,  in  seiner  Höhe  beschränkten  Übernabmepreis  in  Anspruch
  zu  nehmen.  Dabei  sollte  insbesondere  auf  Vorräte,  mit  denen  spekulative
  Zwecke  verfolgt  wurden,  zurückgegriffen  werden,  dagegen  sollte  der
legitime  Handel,  der  Bestände  nur  im  Umfange  seines  üblichen  Absatzes
besaß,  von  dem  Zugriffe  möglichst  verschont  bleiben.  Tatsächlich  sind  denn
auch  nur  Partien  von  mehr  als  100  Sack  von  der  Zentraleinkaufsgesellschaft
enteignet  worden,  die  Gesamtmenge,  die  sie  auf  diese  Weise  übernahm,
betrug  etwa  200  000  Sack.

Der  Bedarf  an  Butter  wird  durch  die  inländische  Erzeugung  unter
Zuhilfenahme  bedeutender  aus  den  Niederlanden  und  den  nordischen
Staaten  stammender  Mengen  befriedigt.  Nachdem  wüste  Preistreibereien
auf  den  Auslandsmärkten  zu  einer  Zentralisierung  der  Einfuhr  geführt
hatten  (s.  Abschnitt  E  am  Ende),  wurde  die  Auslandsbutter  von  der
Zentraleinkaufsgesellschaft  den  Kommunalverbänden  zugeführt,  deren  Bedarf
  durch  die  inländische  Ware  nicht  genügend  gedeckt  wurde.  So  groß
aber  auch  die  Einfuhr  war,  sie  reichte  nicht  hin,  die  Anforderungen  der  Kommunalverbände
  auch  nur  annähernd  zu  befriedigen.  Zu  einer  allgemeinen
Bewirtschaftung  der  Butter  überzugehen,  konnte  man  sich  zunächst  nicht
entschließen,  teils  wegen  der  Schwierigkeiten,  die  sich  aus  der  leichten  Verderblichkeit
  der  Ware  ergeben,  teils  aus  der  Besorgnis,  ein  so  weitgehender
        <pb n="146" />
        138  F.  Lusensky

Eingriff  würde  nachteilige  Folgen  für  die  Buttererzeugung  und  in  der  Folge
auch  für  den  Bestand  an  Milchkühen  zeitigen,  dessen  tunlichste  Erhaltung
im  Interesse  unserer  Volkswirtschaft  überaus  wünschenswert  ist.  Insbesondere
  wurden  aus  Verfügungsbeschränkungen,  die  sich  auf  die  nicht  in  Molkereien
  gewonnene  Butter  erstreckten,  nicht  nur  große  praktische  Schwierigkeiten,
  sondern  auch  eine  zunehmende  Neigung  der  kleinen  Besitzer,  das
Milchvieh  abzuschlachten  und  dabei  von  den  derzeitigen  hohen  Preisen  für
Schlachtvieh  Vorteil  zu  ziehen,  befürchtet.  Die  Verordnung  über  den  Verkehr
  mit  Butter  vom  8.  Dezember  1915  beschränkt  sich  deshalb  darauf,  die
der  Zentraleinkaufsgesellschaft  zur  Abgabe  an  Bedarfsverbände  in  den  eingeführten
  Buttermengen  zur  Verfügung  stehende  Menge  durch  Zuweisung
  eines  Bruchteils  der  Inlandserzeugung  zu  verstärken.  Zu  dem
Zwecke  wurde  ihr  ein  Anspruch  auf  15  %  der  Buttererzeugung  der  Molkereien
  gegeben,  die  im  Jahre  19  14  mindestens  500  000  Liter  Milch  oder  eine
entsprechende  Menge  Rahm  verarbeitet  haben.  Diese  Lieferungspflicht  an
die  Zentraleinkaufsgesellschaft  wird  dadurch  noch  weiter  eingeschränkt,  daß
in  Bundesstaaten,  in  denen  eine  allgemeine  Regelung  des  Verkehrs  mit
Butter  besteht,  die  hierfür  errichteten  Landesverteilungsstellen  die  15  %  für
sich  in  Anspruch  nehmen,  für  den  Ausgleich  in  ihrem  Bezirk  verwenden
und  nur  den  dabei  verbleibenden  Überschuß  von  diesen  15  %  oder  eine  vom
Reichskanzler  zu  bestimmende  Mindestmenge  der  Zentraleinkaufsgesellschaft
für  das  übrige  Reichsgebiet  zur  Verfügung  zu  stellen  haben.  Solche  Landesverteilungsstellen
  sind  in  sieben  Bundesstaaten,  darunter  in  Bayern.  und
Königreich  Sachsen,  errichtet  worden.  Die  Zentraleinkaufsgesellschaft  steht
in  ihrer  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der  Butterversorgung  in  organischer
Verbindung  mit  dem  Butterverteilungsbeirat,  dem  die  regiminelle  Leitung
des  Verkehrs  mit  Butter  obliegt.  Die  beschränkte  Bewirtschaftung  der
Butter  hat  eine  gleichmäßige  Versorgung  nicht  bewirkt.  Während  der
Bedarf  in  manchen  Gebieten  ausreichend  gedeckt  wird,  sind  weite  Landesteile
  auf  durchaus  unzulängliche  Mengen  angewiesen.  Auch  durch  eine
Erhöhung  der  Abgabepflicht  der  Molkereien  auf  50  %  ist  keine  wesentliche
Besserung  erreicht  worden.  Es  ist  daher  neuerdings  in  Aussicht  genommen
worden,  zu  einer  allgemeinen  Bewirtschaftung  der  Butter  zu  schreiten  und
damit  die  Bewirtschaftung  der  übrigen  für  Speisezwecke  dienenden  Fette
zu  verbinden.

Auch  bei  den  Kartoffeln  ist  eine  öffentliche  Bewirtschaftung  der
ganzen  Bestände  nicht  für  möglich  angesehen  worden.  Die  Entwicklung  der
Dinge  hat  zwar  gezeigt,  daß  selbst  bei  dieser  Frucht,  deren  Erträge  im  Frieden
den  inländischen  Bedarf  reichlich  decken,  unter  den  jetzigen  veränderten  Verhältnissen
  eine  für  die  Fortführung  des  Krieges  verhängnisvolle  Erschöpfung
der  Bestände  durchaus  nicht  ausgeschlossen  ist.  Die  Kartoffel  wird  als  Ersatz
für  andere  knapp  gewordene  menschliche  Nahrungsmittel,  ganz  besonders  aber
auch  als  Ersatz  für  fehlende  Futtermittel  in  solchem  Maße  in  Anspruch  genommen,
  daß  sogar  eine  reiche  Ernte,  wie  sie  das  Jahr  1915  ergab,  leicht  vor  der
Zeit  der  nächsten  Ernte  aufgezehrt  sein  kann.  Legt  diese  Erkenntnis  den  Gedanken
  an  eine  allgemeine  Bewirtschaftung  auch  nahe,  so  ist  doch  anzuerkennen,
        <pb n="147" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                             139

daß  der  Ausführung  übermäßige,  vielleicht  unüberwindliche  Schwierigkeiten
entgegenstehen.  Die  Abforderung  der  Kartoffelvorräte  des  Erzeugers  stößt
auf  das  Bedenken,  daß  einerseits  für  die  außerordentlichen  Mengen,  um
die  es  sich  handelt,  Lagerräume  nicht  zur  Verfügung  stehen  und  anderseits
jede  Lagerung  der  Kartoffeln,  die  von  der  bewährten  Aufbewahrung  durch
Einmietung  beim  Erzeuger  abweicht,  für  die  Ware  große  Gefahren  in  sich
birgt  und  sicher  den  Verderb  bedeutender  Mengen  herbeiführen  würde.  Die
Verhältusse  liegen  eben  wesentlich  anders  wie  bei  Getreide,  für  das  in  den
zahlreichen  Getreidespeichern,  ganz  besonders  aber  bei  den  Mühlen,  ausreichende
  Lagerungsgelegenheit  gegeben  ist,  und  bei  dem  vieljährige  Erfahrung
bewiesen  hat,  daß  bei  sachgemäßer  Lagerung  und  regelmäßiger  Bearbeitung
der  Vorräte  die  Gefahr  des  Verderbs  nahezu  ausgeschlossen  werden  kann.
Werden  die  Kartoffeln  aber  beim  Erzeuger  belassen  und  wird  ihm  die  Verpflichtung
  auferlegt,  sie  bis  auf  den  genau  bestimmten  Teil,  der  ihm  zur
Verwendung  in  der  eignen  Wirtschaft  freigegeben  wird,  zur  Verfügung
im  Interesse  der  Allgemeinheit  zu  halten,  so  fehlt  es  an  staatlichen  Machtmitteln,
  durch  welche  die  Einhaltung  dieser  Verpflichtung  und  ferner  auch
die  pflegliche  Behandlung  der  zu  verwahrenden  Bestände  gesichert  werden
kann.  Da  am  Kartoffelanbau  gerade  die  kleinen  und  kleinsten  Wirtschaften
in  hervorragendem  Umfange  beteiligt  sind,  wäre  eine  so  große  Zahl  von
Betrieben  fortgesetzter  Überwachung  zu  unterwerfen,  daß  nicht  abzusehen
ist,  woher  das  hierzu  erforderliche  Personal  genommen  werden  sollte.
Schließlich  würde  aber  auch  alle  Überwachung  der  Ware  nicht  hinreichen,
ihren  Bestand  zu  sichern,  wenn  der  verärgerte  Besitzer  es  an  der  nötigen
Sorgfalt,  zu  der  er  nicht  gezwungen  werden  kann,  fehlen  ließe.

Mußte  hiernach  von  einer  allgemeinen  Beschlagnahme  der  Kartoffeln  abgesehen
  werden,  so  blieb  nur  übrig,  die  Versorgung  der  Bevölkerung  durch
Einzelmaßregeln  einigermaßen  zu  gewährleisten.  Man  hat  hierbei  nicht  immer
eine  glückliche  Hand  gehabt.  Mit  dem  Vorgehen  wurde  öfter  gewechselt,
und  die  zahlreichen  zur  Regelung  des  Verkehrs  mit  Kartoffeln  getroffenen
Anordnungen  haben  große  Unsicherheit  hervorgerufen  und  zu  viel  Unzufriedenheit
  Anlaß  gegeben.  Erst  durch  die  letzte  Regelung  vom  2.  Februar
1916  ist  die  Kartoffelversorgung  auf  Grundlagen  gestellt  worden,  die  sich
zu  bewähren  scheinen.  Danach  ist  die  Verpflichtung,  die  für  die  Ernährung
der  Bevölkerung  bis  zur  nächsten  Ernte  erforderlichen  Mengen  von  Speisekartoffeln
  zu  beschaffen,  den  Kommunalverbänden  auferlegt,  die  zugleich
eine  Versorgungsregelung  innerhalb  ihres  Bezirks  einzuführen  haben.
Kommunalverbände,  denen  die  zur  Erfüllung  ihrer  Aufgabe  erforderlichen
Bestände  nicht  zur  Verfügung  stehen,  haben  ihren  Fehlbedarf  der  bereits
früher  geschaffenen  Reichskartoffelstelle  anzumelden  und  sind  verpflichtet,
die  angemeldeten  Mengen  demnächst  auch  abzunehmen.  Wach  Prüfung  der
Anmeldung  bestimmt  die  Reichskartoffelstelle  die  zu  liefernde  Menge.  Sie
kann  die  Lieferung  selbst  übernehmen  oder  einem  Überschußverbande  oder
einer  von  ihr  mit  der  Vermittlung  der  Kartoffellieferung  betrauten  Stelle
übertragen.  Die  Beschaffung  der  für  die  Bedarfsverbände  nötigen  Mengen
ist  dadurch  gewährleistet,  daß  jeder  Kartoffelerzeuger  auf  Erfordern  alle
        <pb n="148" />
        140  F.  Lusensky

Vorräte  abzugeben  hat,  die  zur  Fortführung  seiner  Wirtschaft  bis  zur  neuen
Ernte  nicht  erforderlich  sind.  Läßt  er  es  zur  Enteignung  kommen,  so  werden
als  unentbehrliche  Vorräte  nur  das  für  die  Wirtschaft  nötige  Saatgut  und
bestimmt  festgesetzte  Kopfmengen  für  die  Angehörigen  seiner  Wirtschaft
und  sein  Vieh  belassen.

Bei  der  Fleischversorgung  ist  von  einer  förmlichen  Beschlagnahme
ganz  abgesehen  und  die  Verfügungsgewalt  über  Vieh  und  Fleisch  auf  einem
anderen  Wege  zu  erreichen  versucht  worden.  Die  Regelung,  insbesondere
die  Aufbringung  von  Vieh  und  Fleisch  und  deren  Verteilung  auf  die  Bundesstaaten,
  ist  der  durch  Verordnung  vom  27.  März  1916  geschaffenen  Reichsfleischstelle
  übertragen.  Sie  bestimmt,  in  welchem  Umfange  Schlachtungen
stattzufinden  haben.  Andere  Schlachtungen  sind  —  von  Notschlachtungen
abgesehen  —  nur  insoweit  erlaubt,  als  sie  ausschließlich  für  den  eigenen
Wirtschaftsbedarf  des  Viehhalters  bestimmt  sind  und  dieser  das  Tier  in
seiner  Wirtschaft  mindestens  sechs  Wochen  gehalten  hat.  Landesrechtlich
sind  für  solche  Schlachtungen  noch  weitergebende  Einschränkungen  zulässig.
Der  Verkehr  mit  Schlachtvieh  ist  landesrechtlich  zu  regeln.  Der  Ankauf
ist  auf  Grund  dieser  Regelung  nur  den  für  größere  Bezirke  (in  Preußen
meist  die  Provinzen)  errichteten  Viehhandelsverbänden  und  den  von  ihnen
zugelassenen  Händlern  gestattet.  Diese  Verbände  haben  neben  der  Belieferung
  des  Heeres  und  der  Marine  den  Kommunalverbänden  das  auf
sie  entfallende  Schlachtvieh  zu  liefern.  Soweit  die  Viehhandelsverbände
den  hierfür  erforderlichen  Zedarf  nicht  freihändig  erwerben  können,  werden
die  fehlenden  Mengen  von  den  Kommunalverbänden,  nötigenfalls  im
Wege  der  Enteignung,  aufgebracht.

c)  Die  Verteilung  der  Vorräte.

1.  Die  Weiterleitung  der  gemäß  Abschnitt  b  für  die  Allgemeinheit  in
Anspruch  genommenen  Waren  gestaltet  sich  verschieden,  je  nachdem  es  sich
um  Stoffe  handelt,  die  dem  Verbrauch  oder  einer  weiteren  Bearbeitung
in  Fabriken  oder  ähnlichen  Unternehmungen  zuzuführen  sind,  oder  um
Waren,  die  unmittelbar  für  den  Verbrauch  der  Bevölkerung  bestimmt  sind.
Im  ersteren  Falle  entstehen,  insoweit  die  Gegenstände  nicht  in  der
Fabrikation  endgültig  verbraucht,  sondern  weiter  verarbeitet  werden,
durch  die  Bearbeitung  Waren,  die  über  diesen  Umweg  ebenfalls  der
Bevölkerung  zuzuleiten  sind.  Die  Verteilung  der  an  gewerbliche  Unternebmungen
  abzugebenden  Stoffe  erfolgt  im  allgemeinen  nach  bestimmten
Grundsätzen,  durch  welche  die  gleichmäßige  Beschäftigung  der  einzelnen
  Betriebe  nach  Möglichkeit  gesichert  werden  soll.  Dabei  wird  auf
eine  Mitwirkung  der  diese  Betriebe  umfassenden  Organisationen  Wert
gelegt;  bisweilen  sind  auch  besondere  Verteilungsstellen,  in  denen  die  zu
bedenkenden  Betriebe  vertreten  sind,  errichtet  worden.  Das  letztere  System
ist  für  das  Arbeitsgebiet  des  Kriegsausschusses  für  pflanzliche  und  tierische
Öle  und  Fette  besonders  ausgebaut  worden.  Ihm  sind  die  Verteilungsstellen
  der  Ölmühlen,  der  Lack-  und  Farbenfabriken,  der  Seifen-  und  Stearinfabriken,
  der  Textilindustrie,  der  Margarine-  und  Speisefettfabriken,  der
        <pb n="149" />
        IV.  Kriegswirtschaft  141

Lederindustrie,  der  Textilseifenfabriken  und  der  Apotheken,  Drogen-  und
Chemikalienhandlungen  angegliedert.  Über  den  Umfang,  in  dem  aus  Brotgetreide
  und  Mehl  Grieß,  Graupen,  Teigwaren  sowie  Rinder-  und  Kraftmehle
  in  den  einzelnen  diese  Fabrikation  betreibenden  Unternehmungen
hergestellt  werden  dürfen,  bestimmt  die  Reichsgetreidestelle  (Verwaltungsabteilung),
  über  die  Kontingente  der  Hafer  und  Gerste  verarbeitenden  Nährmittelfabriken
  die  Reichsfuttermittelstelle;  die  Belieferung  erfolgt  für  Getreide
  und  Mehl  durch  die  Geschäftsabteilung  der  Reichsgetreidestelle,  für
Hafer  durch  die  Zentralstelle  zur  Beschaffung  des  Heeresbedarfs,  während
die  Gerste  verarbeitenden  Betriebe  ihren  Bedarf  auf  Grund  von  Bezugsscheinen
  durch  die  Gerstenverwertungsgesellschaft  unmittelbar  vom  Produzenten
  beziehen.  Die  Zuteilung  von  Waren  an  Fabriken  und  ähnliche
Unternehmungen  zum  Zwecke  der  Weiterverarbeitung  ist  in  allen  Fällen
davon  abhängig,  daß  die  Unternehmer  sich  bindenden  Verpflichtungen  in
betreff  des  Absatzes  ihrer  Erzeugnisse  unterwerfen,  insbesondere  hinsichtlich
der  Preise,  zu  denen  die  Ware  in  den  Verkehr  kommt.

Die  Verteilung  der  einer  öffentlichen  Bewirtschaftung  unterliegenden
Waren  an  die  Bevölkerung  geschieht  unter  weitestgehender  Mitwirkung  der
Kommunalverbände,  denen  auch  über  den  Kreis  dieser  Waren  binaus  allgemein
  die  Aufgabe  zugewiesen  ist,  die  Versorgung  der  Bevölkerung  mit
bestimmten  Gegenständen  des  notwendigen  Lebensbedarfs  zu  angemessenen
Preisen  durchzuführen.  Die  hierzu  notwendigen  Befugnisse  sind  ihnen  durch
die  Verordnung  über  die  Errichtung  von  Preisprüfungsstellen  und  die  Versorgungsregelung
  für  die  Gemeinden  vom  25.  September  1915  eingeräumt.
Sie  können  im  Bedarfsfalle  Handel  und  Gewerbe  behufs  gemeindlicher  Versorgung
  mit  bestimmten  Lebensmitteln  teilweise  oder  ganz  ausschließen,  ferner
diese  Versorgung  unter  Beschränkung  des  Handels  und  Gewerbes  bevorrechtigten
  Versorgungsgesellschaften  übertragen.  Durch  eine  Novelle  zu  der  erwähnten
  Verordnung  ist  ein  zwangsweiser  Eingriff  auch  gegenüber  den  Erzeugern
  und  Herstellern  von  Gegenständen  des  notwendigen  Lebensbedarfs
dadurch  ermöglicht,  daß  die  Gemeinden  auch  für  diese  Vorschriften  zur
Regelung  ihres  Geschäftsbetriebs  erlassen  können.  Für  einzelne  Gegenstände,
  die  einer  Gemeinbewirtschaftung  für  das  ganze  Reich  unterworfen
sind,  ist  die  den  Kommunalverbänden  zufallende  Aufgabe  der  Unterverteilung
  an  die  Bevölkerung  schon  in  den  die  Bewirtschaftung  regelnden
Verordnungen  so  festgelegt,  daß  eine  Versorgungsregelung  auf  der  Grundlage
  der  Verordnung  vom  25.  September  1915  nicht  mehr  in  Frage  kommt.

Insoweit  die  Verteilung  an  die  Bevölkerung  den  Kommunalverbänden
übertragen  ist,  zerfällt  das  Verteilungsverfahren  in  zwei  Abschnitte,  die
Oberverteilung,  d.  i.  die  Zuweisung  bestimmter  Vorräte  von  der  Zentralstelle
  an  die  Kommunalverbände,  und  die  Unterverteilung,  d.  i.  die  Zuleitung
  seitens  der  Kommunalverbände  an  die  Bevölkerung.  Der  Oberverteilung
  wird  in  der  Regel  ein  bestimmter  Schlüssel  zugrunde  gelegt,
meist  die  Bevölkerungsziffer,  bei  Futtermitteln  im  allgemeinen  die  Viehbestände.
  Dabei  ist  in  der  Regel  den  Landeszentralbehörden  oder  den  für
bie  einzelnen  Staaten,  in  Preußen  auch  für  die  Provinzen  errichteten  Landes-
        <pb n="150" />
        142  F.  Lusensky

oder  Provinzialverteilungsstellen  die  Wahl  gelassen,  ob  sie  die  für  den  einzelnen
  Bundesstaat  oder  in  Preußen  für  die  Provinz  errechneten  Mengen
nach  dem  gleichen  Verteilungsschlüssel  oder  nach  einem  abweichenden  Maßstab
  auf  die  Kommunalverbände  verteilen  wollen.  Bei  der  Kartoffelversorgung,
  wo  es  sich  lediglich  um  die  Zuweisung  von  Kartoffeln  an  die  Bedarfsverbände
  handelt,  ist  der  von  diesen  angemeldete  und  von  der  Reichskartoffelstelle
  festgesetzte  Bedarf  der  alleinige  Maßstab  für  die  den  einzelnen  Kommunalverbänden
  verfügbar  zu  machenden  Mengen.  Bei  Margarine  ist
anfangs  von  einer  Versorgung  mit  Hilfe  der  Kommunalverbände  abgesehen
worden.  Um  der  Margarineindustrie  die  Geschäftsverbindungen  zu  erhalten,
die  sie  sich  in  jahrzehntelanger  Arbeit  geschaffen  hat  und  deren  Störung
ihr  großen  Schaden  nach  dem  Kriege  zufügen  könnte,  ist  versucht  worden,
die  bestehenden  Kanäle  des  Groß-  und  Kleinhandels  aufrechtzuerhalten.
Die  Belieferung  der  Margarinefabrikanten  mit  den  für  ihren  Betrieb  nötigen
Fetten  und  Ölen  durch  den  zuständigen  Kriegsausschuß  bot  die  Grundlage
dazu,  sie  und  ebenso  die  von  ihnen  versorgten  Händler  zu  verpflichten,  ihren
bisherigen  Kunden  in  der  bisherigen  Weise  weiter  zu  liefern.  Dieser  Versuch
hat  sich  aber  nicht  bewährt.  Konnte  auch  auf  diese  Weise  die  Stetigkeit  des
Zuflusses  an  die  Bevölkerung  gesichert  werden,  so  erwies  es  sich  doch  als
Nachteil,  daß  die  Margarine  nur  den  Landesteilen  zugeführt  wurde,  in
denen  ihr  Verbrauch  in  Friedenszeiten  üblich  gewesen  war.  Unter  den
jetzt  völlig  veränderten  Verhältnissen  ist  dieses  Vorrecht  einzelner  Gebiete
für  die  übrigen  ebenfalls  unter  Fettnot  leidenden  Landesteile  mehr  und
mehr  unerträglich  geworden.  Nachdem  die  geschilderte  Art  der  Verteilung
schon  dadurch  durchbrochen  worden  ist,  daß  ein  Teil  der  Margarine  an  einzelne
Kommunalverbände  zur  Linderung  der  Fettnot  gegeben  werden  mußte,
wird  es  sich  schwerlich  umgehen  lassen,  die  Margarine  künftig  in  gleicher
Weise  wie  die  der  Zentraleinkaufsgesellschaft  zur  Verfügung  stehende  Butter
den  Kommunalverbänden  nach  Maßgabe  ihres  Bedarfs  zuzuweisen.

Die  Unterverteilung  in  den  Kommunnalverbänden  erfolgt  bei  den
für  die  Volksernährung  besonders  wichtigen  Waren  im  Wege  der  Rationierung
  dergestalt,  daß  für  den  einzelnen  eine  bestimmte  Menge  festgesetzt
wird,  bis  zu  der  er  die  Ware  bezieben  kann.  Die  Erfahrung  hat  gelehrt,
daß  die  Kontrolle  der  Beschränkung  auf  die  zur  Verfügung  stehende  Menge
am  sichersten  durch  die  Ausgabe  von  Bezugskarten  geführt  werden  kann,
deren  Abschnitte  über  eine  bestimmte  Warenmenge  lauten  und  beim  Bezuge
dieser  Warenmenge  abzutrennen  sind.  Die  Rationierung  ist  vorgeschrieben
für  den  Bezug  von  Mehl  und  Brot,  Zucker,  Kartoffeln  in  den  Bedarfsverbänden,
  Butter  in  den  Gemeinden,  die  von  der  Zentraleinkaufsgesellschaft
beliefert  werden.  Für  Fleisch  und  Fleischwaren  besteht  eine  einheitliche
Verbrauchsreglung  für  das  Reich  noch  nicht:  die  süddeutschen  Bundesstaaten,
  Elsaß-Lothringen  und  das  Königreich  Sachsen  haben  eine  Rationierung
  im  Wege  der  Landesfleischkarten  eingeführt.  In  Preußen  sind
die  Gemeinden  über  25  000  Einwohner  zur  Einführung  von  Fleischkarten
veranlaßt  worden;  manche  kleine  Stadtgemeinden  und  verschiedene  ländliche
  Kreise  haben  ebenfalls  Fleischkarten  eingeführt.  Diese  Mannigfaltigkeit
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        IV.  Kriegswirtschaft                                                                               143

der  Regelung  hat  auch  zu  großen  Verschiedenheiten  in  der  Versorgung  selbst
geführt  und  starke  Unzufriedenheit  hervorgerufen.  Trotz  mancher  Schwierigkeiten
  wird  die  Einführung  einer  gleichmäßigen  Reichsfleischkarte  schwerlich
zu  vermeiden  sein.  Ob  die  Verteilung  der  sonstigen  unterzuverteilenden
Waren  auf  Grund  einer  Rationierung  oder  nach  andern  Grundsätzen  erfolgt
oder  ganz  dem  freien  Bezuge  überlassen  wird,  hängt  von  der  Entschließung
der  Kommunalverbände  ab.  Für  den  Absatz  aller  dieser  Waren  können  sich
die  Kommunalverbände  der  Mitwirkung  des  Handels,  bei  Brot  des  Bäckereigewerbes
  bedienen;  sie  können  den  Absatz  aber  auch  in  eignen  Verkaufs
stellen  bewirken.  Dieser  letztere  Weg  wird  sich  allerdings  —  schon  mit  Rücksicht
  auf  den  durch  den  Krieg  in  seinem  Geschäftsverkehr  ohnehin  schwer  beeinträchtigten
  Kleinhandel  —  nur  ausnahmsweise  empfehlen,  so  etwa,
um  kleinere  Bestände  von  Reis  oder  Hülsenfrüchten  bestimmten  Bevölkerungsklassen
  zuzuteilen.

2.  Es  geht  über  die  dieser  Arbeit  gezogenen  Grenzen  hinaus,  eine  erschöpfende
  Darstellung  aller  der  Einzelgebiete  zu  geben,  auf  denen  ein  Eingreifen
  des  Reiches  stattgefunden  hat:  immerhin  wird  es  zum  Verständnis
der  öffentlichen  Tätigkeit  hinsichtlich  der  Volksversorgung  von  Nutzen  sein,
aber  auch  genügen,  wenn  die  auf  zwei  besonders  bedeutungsvollen  Gebieten,
  der  Mehl-  und  Brotversorgung  und  der  Futtermittelversorgung  getroffene
  Regelung  etwas  eingebender  geschildert  wird  (in  Abschnitt  G  und  H).

Neben  der  Regelung  des  Verkehrs  in  zahlreichen  für  die  Volksernährung
wichtigen  Inlandserzeugnissen  hat  sich  aus  den  am  Ende  des  Abschnitts  E
dargelegten  Derhältnissen  heraus  für  diese  Erzeugnisse,  soweit  sie  aus  dem
Ausland  eingeführt  worden,  in  immer  steigendem  Umfange  das  Bedürfnis
nach  einer  Regelung  geltend  gemacht,  die  zu  einer  Zentralisierung  der  Einfuhr
in  bestimmten  Waren  geführt  hat.  Als  Organ  für  diese  Aufgabe  ist  meist
die  Zentraleinkaufsgesellschaft  m.  b.  H.  benutzt  worden,  die  aus  dem
zu  Kriegsbeginn  errichteten  „Reichseinkauf“  hervorgegangen  ist.  Der  Reichseinkauf
  ist  Anfang  August  1914  in  Hamburg  geschaffen  worden,  um  eine
großzügige  Einfuhr  von  Lebens-  und  Futtermitteln  zu  organisieren.  Nach
einigen  Monaten  erwies  sich  die  Verlegung  seines  Sitzes  nach  Berlin  und
seine  Erweiterung  und  Umgründung  in  eine  G.  m.  b.  B.,  eben  die  Zentraleinkaufsgesellschaft
  (S.  S.  G.),  als  unabweisbar.  Die  .  E.  G.  hat  sich
seitdem  in  einer  Weise  entwickelt,  daß  sie  eines  der  größten  Warengeschäfte
der  Welt  geworden  ist.  Sie  verfolgt  ausschließlich  gemeinnützige  Zwecke
und  gewährt  den  Gesellschaftern  nur  eine  Dividende  bis  zu  5%  auf  die
eingezahlten  Beträge  der  Geschäftsanteile.  Bei  der  Auflösung,  die  nach
Ablauf  des  Krieges  und  Wiederherstellung  des  regelmäßigen  Wirtschaftslebens
  erfolgen  soll,  ist  ein  nach  Rückzahlung  der  auf  die  Geschäftsanteile
eingezahlten  Beträge  und  Tilgung  der  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft
verbleibender  Überschuß  dem  Reiche  zur  Verwendung  zu  gemeinnützigen
Zwecken  zur  Verfügung  zu  stellen.

Die  Zentralisierung  der  Einfuhr  geschieht  in  der  Weise,  daß  der  Absatz
der  eingeführten  Waren,  für  die  sie  angeordnet  ist,  ausschließlich  der  damit
beauftragten  Zentralstelle  zugewiesen  ist.  Der  Einführende  ist  verpflichtet,
        <pb n="152" />
        144  F.  Lusensky

dieser  Stelle  von  jeder  Einfuhr  der  der  Regelung  unterworfenen  Waren
unverzüglich  Anzeige  zu  erstatten  und  ihr  diese  zu  einem  von  ihr  bestimmten
Übernahmepreise  zu  überlassen.  Auf  diese  Weise  erhält  die  Zentralstelle
die  Möglichkeit,  die  Angebote  aus  dem  Auslande  zu  regnlieren,  auf  angemessene
  Preise  auch  beim  Einkaufe  hinzuwirken  und  das  vielfach  beklagte
wilde  Händlertum  auszuschalten.  Die  Zentralstelle  kann  die  Waren  im
übrigen  auch  durch  eigne  Beauftragte  im  Auslande  ankaufen  lassen.  Im
allgemeinen  haben  sich  die  Verhältnisse  so  entwickelt,  daß  der  eigne  Ankauf
mehr  und  mehr  die  Regel  geworden  ist  und  eine  Übernahme  von  Waren,
die  von  Händlern  auf  eigne  Rechnung  beschafft  worden  sind,  nur  ergänzungsweise
  eintritt.  Diese  Entwicklung  ist  dadurch  noch  gefördert  worden,  daß
sich,  um  den  mit  der  Zentralisation  der  Einfuhr  bezweckten  Erfolg  zu  erzielen,
  meist  ein  gemeinsames  Vorgehen  mit  Österreich-Ungarn  als  erforderlich
erwiesen  hat.  Dieses  Zusammenwirken  geschieht  in  der  Regel  so,  daß  die
Beschaffung  der  Ware  auch  für  Österreich-Ungarn  der  deutschen  Zentralstelle
  unter  geordneter  Mitwirkung  einer  Vertretung  der  Interessen  unseres
Bundesgenossen  übertragen  und  ein  festgesetzter  Teil  der  beschafften  Waren
nach  Österreich-Ungarn  abzugeben  ist.

Der  Z.E.  G.  ist  das  Absatzmonopol  für  folgende  eingeführte  Waren  übertragen:
  Getreide;  über  die  österreichische  und  die  Schweizer  Grenze  eingehende
Futtermittel,  Hilfsstoffe  und  Kunstdünger;  ferner  Hülsenfrüchte,  Mehl,
Kleie,  Malz,  Butter,  Vieh,  Fleisch  und  Fleischwaren,  Schmalz,  Salzheringe
und  andere  Salzfische,  Klippfische,  Fischrogen,  Margarine,  Käse,  Eier,
kondensierte  Milch  und  Milchpulver.  Der  Kriegsausschuß  für  pflanzliche
und  tierische  Öle  und  Fette  hat  das  Einfuhrmonopol  für  Ölfrüchte,  pflanzliche
und  tierische  Öle  und  Fette  jeder  Art  —  mit  Ausnahme  von  Butter,  Margarine
  und  Schmalz  —,  Seifen,  Lack,  Firnisse,  Ölsäuren  und  Fettsäuren.
Weitere  Einfuhrmonopole  sind  begründet  für  Kartoffeln  zugunsten  der
Reichskartoffelstelle;  für  Futtermittel,  Hilfsstoffe  und  Kunstdünger,  soweit
sie  nicht  unter  das  Monopol  der  Z.  E.  G.  fallen,  zugunsten  der  Bezugsvereinigung
  Deutscher  Landwirte;  für  Kakao  und  Erzeugnisse  aus  Kakao,
insbesondere  auch  für  Kakaopulver  und  Schokolade  zugunsten  der  vom
Kakaohandel  und  der  Schokoladenindustrie  als  gemeinnütziges  Unternehmen
begründeten  Kriegskakaogesellschaft  m.  b.  H.;  für  Kaffee  und  Tee,  auch  in
Mischungen  mit  andern  Erzeugnissen,  zugunsten  des  Kriegsausschusses  für
Kaffee,  Tee  und  deren  Ersatzmittel,  G.  m.  b.  B.

Eine  besondere  Stellung  nimmt  die  Zigaretten--Rohtabak-Einkaufsgesellschaft
  m.  b.  BH.  ein,  welcher  der  aus  dem  Ausland  eingehende  Zigarettenrohtabak
  anzumelden  ist.  Hier  ist  aber  der  Zweck  nicht  auf  die  Übernahme
  sämtlicher  eingeführter  Vorräte  und  eine  gemeinsame  Bewirtschaftung
  gerichtet,  sondern  die  Rohtabak--Einkaufsgesellschaft  soll  von  der  eingeführten
  Ware  nur  Mengen  bis  15  %½  in  Anspruch  nehmen  und  den  an  der
Tabakeinfuhr  nicht  beteiligten  heimischen  Zigarettenfabriken  zur  Verfügung
stellen,  um  ihnen  die  zur  Fortführung  ihrer  Betriebe  erforderliche  Ware  zu
angemessenen  Preisen  zu  sichern.
        <pb n="153" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                                  145

G.  Die  Regelung  der  Brotgetreide--,  Mehl-  und
Brotversorgung.

a)  1.  Im  Abschnitt  Aa.  ist  dargelegt  worden,  daß  Deutschland  zwar  seinen
Bedarf  an  Roggen  bei  normaler  Ernte  reichlich  zu  decken  pflegt,  dagegen
Weizen  in  sehr  großen  Mengen  aus  dem  Auslande  bezieht.  Der  Überschuß
der  Einfuhr  von  Weizen  über  die  Ausfuhr  beläuft  sich  auf  annähernd  2  Millionen
  Tonnen  im  Jahre.  Da  infolge  der  Aushungerungspolitik  unserer
Feinde  mit  der  Fortdauer  dieser  Einfuhr  während  des  Krieges  nicht  zu
rechnen  war,  wurden  bereits  Ende  Oktober  1914  verschiedene  Maßnahmen
getroffen,  um  die  Deckung  des  Brotgetreidebedarfs  zu  sichern.

1.  Es  wurde  das  Verfüttern  von  mahlfähigem  Roggen  und  Weizen
und  zur  Brotbereitung  geeignetem  Roggen-  und  Weizenmehl  verboten
und  unter  Strafe  gestellt.  Da  in  normalen  Jahren  ein  Viertel  der  deutschen
Roggenernte  verfüttert  wird  und  überdies  die  Gefahr  bestand,  daß  die  Verfütterung
  von  Roggen  infolge  der  Knappheit  der  Futtermittel  noch  größeren
Umfang  annehmen  würde,  konnte  bei  strenger  Durchführung  des  Verfütterungsverbots
  auf  eine  starke  Vermehrung  der  zur  menschlichen  Ernährung
verfügbaren  Getreidemengen  gerechnet  werden.

2.  Es  wurde  vorgeschrieben,  daß  zur  Mehlherstellung  Roggen  bis  zu
mindestens  72,  Weizen  bis  zu  mindestens  25  %  durchgemahlen  werden  muß,
während  im  Frieden  die  Durchmahlung  des  Roggens  nur  bis  65  %,  des
Weizens  nicht  viel  über  20%  zu  erfolgen  pflegt.

5.  Es  wurde  eine  Streckung  des  Brotes  angeordnet  derart,  daß  dem
Weizenbrot  im  Hinblick  auf  die  geringeren  Weizenbestände  mindestens  10  %
Roggenmehl,  dem  Roggenbrot  mindestens  5  Gewichtsteile  Kartoffelflocken,
Kartoffelwalz-  oder  Kartoffelstärkemehl  oder  mindestens  20  Gewichtsteile
gequetschte  oder  geriebene  Kartoffeln  zugesetzt  werden  müssen.

Gleichzeitig  wurden,  um  der  heftig  einsetzenden  Preissteigerung  des
Getreides  Einhalt  zu  tun,  Höchstpreise  für  Getreide  festgesetzt.  Sie  wurden
unter  Berücksichtigung  der  Eisenbahn-  und  Wasserfrachten  für  52  Hauptorte
in  verschiedener  Höhe  so  bemessen,  daß  der  Höchstpreis  der  Bezugsgebiete
möglichst  dem  um  die  Frachtkosten  vermehrten  Höchstpreise  der  Erzeugungsgebiete
  entsprach.  Die  Höchstpreise  für  Weizen  waren  um  40  M.  für  die  Tonne
Höher  als  die  für  Roggen.  Die  niedrigsten  Preise  hatten  die  östlichen  Hauptorte:
Königsberg  i.  Pr.  und  Bromberg  mit  200,  Posen  mit  210,  Danzig  und  Breslau
mit  212  M.  für  die  Tonne  Roggen,  die  höchsten  Preise  mit  252  M.  Aachen,
München,  Saarbrücken,  Straßburg  i.  E.,  Stuttgart.  Der  Berliner  Höchstpreis
für  die  Tonne  Roggen  belief  sich  auf  220  M.  Für  bessere  Oualitäten,  die
über  mittlere  Handelsware  hinausgingen,  waren  Zuschläge  in  begrenzter  Höhe
zugelassen.  Nach  den  Preisfestsetzungen  für  die  32  Hauptorte  regelten  sich  die
Preise  aller  andern  Orte.  Durch  die  erwähnten  Vorschriften  über  die  Ausmahlung
  (siehe  oben  Ziffer  2)  wurde  Kleie  von  solcher  Gleichmäßigkeit  erzeugt,
daß  es  möglich  war,  hierfür  einen  einheitlichen  Höchstpreis  ab  Mühle  zu  bestimmen.
  Dagegen  stellten  sich  der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Mehl  für
das  Reichsgebiet  solche  Schwierigkeiten  entgegen,  daß  hierauf  verzichtet  wurde.

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                              10
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        146  F.  Lusensky

Die  Ende  Oktober  1914  ergriffenen  Maßregeln  hatten  nicht  den  gehofften
  Erfolg.  Sie  wurden  so  wenig  eingehalten,  daß  eine  unzweifelhafte
Sicherheit  für  das  Ausreichen  der  Getreidevorräte  bis  zur  nächsten  Ernte
nicht  bestand.  Sie  wurden  daher  bald  wesentlich  verschärft.  Das  Verfütterungsverbot
  wurde  auf  gequetschtes,  geschrotenes  oder  sonst  zerkleinertes
Brotgetreide,  auf  Mehlmischungen  und  auf  Brot  ausgedehnt,  auch  wurde
die  Verarbeitung  von  Brotgetreide,  Mehl  und  Brot  zu  Viehfutter,  z.  B.
Hundekuchen,  untersagt.  Die  Durchmahlung  des  Weizens  wurde  bis  auf
mindestens  80,  des  Roggens  bis  auf  mindestens  82  %  vorgeschrieben.  Der
vorgeschriebene  zusatz  von  Roggenmehl  bei  der  Herstellung  von  Weizenbrot
wurde  auf  30  %  erhöht  und  das  Mischen  der  Mehle  zur  besseren  Sicherung
der  Vorschrift  den  Mühlen  auferlegt.  Bei  Roggenbrot  wurde  der  Mindestzusatz
  an  Kartoffelflocken  oder  Kartoffelmehl  auf  10  Gewichtsteile  und  an
Frischkartoffeln  auf  30  Gewichtsteile  festgesetzt;  von  diesem  Zusatze  kann
abgesehen  werden  bei  Verwendung  eines  Roggenmehls,  das  aus  bis  zu
mindestens  93%  durchgemahlenem  Roggen  hergestellt  ist.  Für  Roggenund
  Weizenbrot  können  landesrechtlich  bestimmte  Formen  und  Gewichte
vorgeschrieben  werden.  Für  Kuchen  ist  die  Beschränkung  eingeführt,  daß
höchstens  die  Hälfte  des  Gewichts  der  verwendeten  Mehle  aus  Weizen  bestehen
  darf.  Um  den  Genuß  frischer  Backwaren  zu  erschweren,  wurden  alle
zur  Bereitung  von  Backwaren  dienenden  Arbeiten  in  Bäckereien  und  Konditoreien
  von  7  Uhr  abends  bis  7  Uhr  morgens  verboten  und  angeordnet,  daß
Roggenbrot  von  mehr  als  50  g  Gewicht  erst  24  Stunden  nach  Beendigung
des  Backens  aus  den  Bäckereien  und  Konditoreien  abgegeben  werden  darf.

Neben  diesen  gesetzlichen  Eingriffen,  die  das  Brotgetreide  der  menschlichen
Ernährung  sichern  und  den  Verbrauch  möglichst  sparsam  gestalten  wollten,  bestand
  die  Absicht,  einen  großen  Vorrat  von  Roggen,  zwei  bis  drei  Millionen
Tonnen,  durch  Ankauf  dem  Verkehr  zu  entziehen,  bis  auf  weiteres  zu  lagern
und  erst  nach  Mitte  Mai  1915  dem  Verbrauche  zuzuführen.  Für  diese  Aufgabe
  wurde  im  November  1914  die  Kriegsgetreidegesellschaft  m.  b.  H.
vom  preußischen  Staate,  48  Stadtgemeinden  und  13  industriellen  Betrieben
oder  Konzernen  mit  einem  Geschäftskapital  von  50  Mill.  M.  gegründet.  Die
Gesellschaft  sollte  gemeinnützig  arbeiten,  die  Dividende  5  %  nicht  übersteigen.
Der  Ankauf  sollte  freihändig,  nötigenfalls  auch  im  Wege  der  Enteignung  erfolgen.
  Dieser  Plan  versagte  jedoch;  es  war  ebenso  unmöglich,  die  Verfütterung
  des  Brotgetreides  zu  hindern,  wie  die  Bevölkerung  zu  einer  Selbstbeschränkung
  auf  den  zum  Lebensunterhalt  notwendigen  Bedarf  zu  bringen.

2.  In  der  Erkenntnis,  daß  nur  die  Übernahme  aller  Getreidevorräte
auf  die  Allgemeinheit  und  die  Regelung  des  Brotgenusses  der  Verbraucher
vor  einer  Katastrophe  schützen  könne,  ist  durch  Verordnung  vom  25.  Januar
1915  die  Gemeinbewirtschaftung  des  Brotgetreides  und  Mehles  eingerichtet
worden.  Die  Organe,  denen  die  Erfüllung  dieser  Aufgabe  obliegt,  sind

1.  die  Reichsverteilungsstelle,  die  aus  16  Bundesratsbevollmächtigten
  und  Vertretern  der  an  der  Aufgabe  besonders  beteiligten  volkswirtschaftlichen
  Gruppen  (Landwirtschaft,  Handel  und  Gewerbe,  Verbraucher)
zusammengesetzt  und  zur  Leitung  der  ganzen  Verteilung  berufen  ist;
        <pb n="155" />
        IV.  Kriegswirtschaft  147

2.  die  Kriegsgetreidegesellschaft  m.  b.  H.,  die  sich,  wie  erwähnt,
auf  eine  ähnliche  Arbeit,  in  geringerem  Rahmen,  eingerichtet  hatte;

3.  die  Kommunalverbände,  d.  h.  in  Preußen  die  Landkreise  und
die  einem  Landkreise  nicht  zugehörenden  Städte,  in  Bayern  die  Bezirksämter,
  im  Königreich  Sachsen  die  Amtshauptmannschaften  und  in  den  andern
  Bundesstaaten  die  entsprechenden  Stellen;

4.  der  zur  einbeitlichen  Abwicklung  des  ganzen  Geschäfts  bestellte  Reichskommissar.


Die  Regelung  des  Getreide-  und  Brotverkehrs  baut  sich  auf  folgenden
Grundsätzen  auf.  Alles  Brotgetreide  ist  mit  dem  1.  Februar  1915  für  die
Kriegsgetreidegesellschaft  (K.  G.)  beschlagnahmt;  ihr  ist  das  Sammeln,
Lagern  und  Befördern  des  Brotgetreides  nach  den  Mühlen  übertragen.
Sie  erwirbt  es  durch  Vermittlung  von  Kommissionären,  die  für  den  Kommunalverband
  auf  dessen  Vorschlag  bestellt  werden,  kann  es  auch  durch
Mühlen  ankaufen  lassen.  Nötigenfalls  tritt  Enteignung  ein.  Das  für  die
K.  G.  erworbene  Getreide  wird  in  die  Mühlen  oder  in  Lagerhäuser  befördert;
nur  ausnahmsweise,  wenn  jede  Gefahr  des  Verfütterns  ausgeschlossen  ist,
kann  es  beim  Landwirt  belassen  werden.  Das  Getreidemonopol  der  K.  G.
erleidet  zwei  Ausnahmen:

1.  zugunsten  der  Selbstwirtschaft  der  Kommnnalverbände.  Einem
Kommunalverbande  ist  von  dem  in  seinem  Bezirke  vorhandenen  Getreide
auf  sein  Verlangen  von  der  K.  G.  soviel  zu  übereignen,  als  ihm  nach  seinem
Bedarfsanteil  bis  zur  nächsten  Ernte  zukommt.  Damit  übernimmt  der
selbstwirtschaftende  Kommunalverband  die  Verantwortung  für  die  Erhaltung
  der  Vorräte  und  für  eine  derartige  Verwendung,  daß  die  ihm  übereigneten
  Vorräte  bis  zur  nächsten  Ernte  zureichen;

2.  zugunsten  der  Selbstversorgung  der  Landwirte.  Diese  können  beanspruchen,
  daß  ihnen  aus  ihren  Vorräten  das  Quantum  belassen  wird,
das  für  ihre  Ernährung  und  die  Ernährung  der  Angehörigen  ihrer  Wirtschaft
  bis  zur  nächsten  Ernte  nötig  ist.  Das  den  Selbstversorgern  zu  belassende
Quantum  ist  in  der  Verordnung  vom  25.  Januar  1915  auf  9  kg  Brotgetreide
für  den  Kopf  und  den  Monat  mit  der  Maßgabe  bemessen,  daß  statt  1  kg
Getreide  800  g  Mehl  verwendet  werden  dürfen.  Bis  zur  nächsten  Ernte,
deren  Termin  reichlich  früh  auf  den  15.  August  1915  angesetzt  war,  waren
sonach  für  jede  selbst  zu  versorgende  Person  58,5  kg  Brotgetreide  zu  belassen,
wozu  noch  das  zur  Frühjahrsbestellung  erforderliche  Saatgut  trat.  Neben  den
Angehörigen  der  Wirtschaft  ist  die  Selbstversorgung  auch  für  Naturalberechtigte,
  insbesondere  Altenteiler  und  Arbeiter  gestattet,  die  kraft  ihrer  Berechtigung
  oder  als  Lohn  Brotgetreide  oder  Mehl  zu  beanspruchen  haben.

Die  Reichsverteilungsstelle  hat  zunächst  vorläufig  den  täglichen  Bedarfsanteil
  des  einzelnen  auf  225  g  Mehl  festgesetzt.  Machdem  das  Ergebnis
der  Bestandsaufnahme  vom  1.  Februar  1915  vorlag,  sah  sie  sich  genötigt,
Anfang  März  1915  den  Bedarfsanteil  für  den  Kopf  und  den  Tag  auf  200g 
Mehl  herabzusetzen,  wodurch  es  möglich  wurde,  eine  bedeutende  Rücklage
zu  erzielen.  Auf  der  Grundlage  dieses  Bedarfsanteils  ist  sodann  der  Verteilungsplan
  aufgestellt  worden,  der  für  jeden  Kommunalverband  die  auf

10*
        <pb n="156" />
        148  F.  Lusensky

ihn  unter  Ausscheidung  der  Selbstversorger  entfallende  monatliche  Mehl—
menge  bestimmt.  Hieraus  berechnet  sich  auch  die  Getreidemenge,  welche
den  selbstwirtschaftenden  Koommunalverbänden  (siehe  oben  unter  1.)  zur
Deckung  ihres  Bedarfs  bis  zur  nächsten  Ernte,  dem  15.  August  1915,  zu
belassen  ist.  Die  über  diese  Menge  hinausgehenden  Getreidevorräte  eines
selbstwirtschaftenden  Kommunalverbandes  sind  an  die  K.  G.  abzuführen.
Wie  für  die  K.  G.  ein  Getreidemonopol,  so  wurde  für  die  Kommunalverbände
  ein  Mehlmonopol  geschaffen.  Alles  am  1.  Februar  19  15  innerhalb
ihres  Bezirks  vorhandene  Mehl  ist  für  sie  beschlagnahmt  und  kann  vom
Kommunalverband  entweder  freihändig  oder  durch  Enteignung  erworben
werden.  Unter  die  Beschlagnahme  für  den  Kommunalverband  fällt  auch
das  Mehl,  das  nach  dem  1.  Februar  1915  aus  beschlagnahmtem  Getreide
ausgemahlen  wird;  ausgenommen  ist  das  Mehl,  das  aus  dem  Getreide  der
Selbstversorger  oder  aus  dem  Getreide  vermahlen  wird,  das  die  K.  G.  den
Mühlen  überwiesen  hat.  Die  Mühlen  dürfen  —  außer  an  Selbstversorger
  Mehl  nur  an  Kommunalverbände  oder  die  K.  G.,  letztere  Mehl,  das
aus  ihrem  Getreide  entfällt,  nur  an  die  Kommunalverbände  abgeben.

Den  Mühlen  ist  die  Mahlpflicht  für  das  Getreide  auferlegt,  das  ihnen
von  der  K.  G.  oder  den  Kommunalverbänden  zugewiesen  wird.  Selbstverständlich
  konnte  die  K.  G.  nicht  mit  allen  den  tausenden  deutschen  Mühlen
arbeiten;  auch  wegen  der  sachgemäßen  Lagerung  des  Getreides,  für  das
viele  Mühlen  nicht  die  nötigen  Vorrichtungen  besitzen,  mußten  die  durchschnittlich
  besser  eingerichteten  größeren  Mühlen  bevorzugt  werden;  immerhin
ist  auch  mit  kleinen  Mühlen  gearbeitet  worden,  sofern  sie  sich  zu  Gruppen
mit  einer  Gesamtvermahlung  von  mehr  als  20  Tonnen  täglich  zusammenschließen
  (s.  S.  153).  Die  verbleibende  Kleie  ist  an  die  Bezugsvereinigung
der  Deutschen  Landwirte  G.  m.  b.  H.  zu  überlassen.  Diese  verteilt  sie  nach
festen  Bestimmungen  an  die  Kommunalverbände,  denen  die  Unterverteilung
  in  ihrem  Bezirk  obliegt.  Von  dem  Kleiemonopol  der  Bezugsvereinigung
  ist  ausgenommen  die  Kleie  aus  Vermahlungen,  die  auf  Rechnung
  von  Kommunalverbänden  und  für  Selbstversorger  erfolgen.  Derartige
Kommunalverbände  können  die  Kleie  zur  Verteilung  an  die  Landwirte
ihres  Bezirks  unmittelbar  beanspruchen;  die  Selbstversorger  erhalten  die
Kleie  ohne  weiteres  für  sich  zurück.

3.  Die  Mehl-  und  Brotversorgung  der  Bevölkerung  ist  Aufgabe
der  Kommunalverbände,  die  die  ihnen  monatlich  zugewiesenen  Mehlmengen
nach  eignem  Ermessen  bewirtschaften.  Mehr  Mehl  als  die  ihnen  zugewiesene
Menge  dürfen  sie  dem  Verbrauch  nicht  übergeben,  es  sei  denn,  daß  sie  es  in
einem  früheren  Monat  erspart  haben  oder  daß  es  aus  Getreide  ermahlen
ist,  das  nach  dem  1.  Februar  1915  aus  dem  Auslande  eingeführt  ist.  Die
Kommunalverbände  brauchen  den  einzelnen  nicht  die  rechnungsmäßig  auf  sie
entfallende  Menge  zuzuweisen;  sie  können  vielmehr  die  jedem  Durchschnittsmaßstab
  anhaftenden  Härten  durch  besondere  Maßnahmen  ausgleichen,
z.  B.  Kindern  geringere  Mengen  Brot  zuweisen  und  die  so  ersparte  Menge
zu  Zuschüssen  für  Angehörige  solcher  Berufe  verwenden,  die  nach  der  Art
ihrer  Beschäftigung  auf  ausgiebigen  Brotgenuß  angewiesen  sind.  Die  gesetz-
        <pb n="157" />
        IV.  Kriegswirtschaft  140

lichen  Vorschriften  über  die  Bereitung  von  Backware  und  die  landesrechtlichen
  Befugnisse  auf  diesem  Gebiete  bleiben  aufrechterhalten;  darüber
hinaus  sind  aber  den  Kommunalverbänden  eine  Reihe  besonderer  Befugnisse
  verliehen.  Sie  können  eine  Art  oder  mehrere  Arten  Einheitsbrot  für
Roggenbrot,  Weizenbrot,  Zwieback  vorschreiben  und  nach  Form,  Gewicht
und  Zusammensetzung  bestimmen,  ferner  die  Herstellung  von  Kuchen  verbieten
  oder  auf  einzelne  Sorten  oder  Tage  einschränken  oder  bestimmte  Zu—
sammensetzungen  vorschreiben.  Sie  können  ferner  von  der  Beschlagnahme
nicht  betroffene  Vorräte  von  Mehl  (von  weniger  als  1  dz)  für  sich  in  Anspruch
  nehmen,  soweit  der  Vorrat  eines  Besitzers  25  kg  übersteigt,  und
mit  diesen  Mehlmengen  wie  mit  ersparten  Vorräten  verfahren.  Sie  können
schließlich  Händlern,  Handelsmühlen,  Bäckern  und  Konditoren  die  Abgabe
von  Backwaren  und  Mehl  nach  außerhalb  untersagen.  Die  Brotversorgung
ist  von  den  Kommunalverbänden  ganz  überwiegend  so  geregelt  worden,
daß  der  Bevölkerung  auf  eine  bestimmte  Zeitdauer,  meist  eine  Woche,  lautende
  Brotkarten  ausgehändigt  werden,  deren  einzelne  Abschnitte  beim
Einkauf  von  Mehl  oder  Brot  in  entsprechender  Zahl  dem  Händler  oder
Bäcker  abzuliefern  sind.  Hierdurch  ist  einerseits  sichergestellt,  daß  niemand
bei  der  Beschaffung  von  Mehl  oder  Brot  die  für  ihn  bestimmte  Menge
überschreiten  kann,  anderseits  ist  in  diesen  Abschnitten  die  Grundlage  geschaffen,
  auf  der  sich  die  Abgabe  von  Mehl  an  die  Kleinhändler  und  Bäcker
vollzieht.  Diese  erhalten  gegen  Vorlegung  der  bei  ihnen  abgegebenen  Kartenabschnitte
  die  ihrem  Bedarf  entsprechende  Mehlmenge,  sei  es  unmittelbar
vom  Kommunalverbande,  sei  es  durch  Vermittlung  des  Großhandels.  Eine
besondere  Regelung  hat  zumeist  die  Zuerteilung  von  Mehl  an  Gastwirtschaften,
  Gasthäuser,  Fremdenpensionen,  Krankenanstalten  gefunden,  ebenso
die  Belieferung  von  Konditoren  und  Bäckern  mit  Mehl  zur  Herstellung  von
Kuchen,  insofern  dieser  ohne  Brotkarte  abgegeben  werden  darf.

b)  Während  die  vorstehend  in  ihren  Grundzügen  dargestellte  Regelung
nur  die  am  1.  Februar  1915  verbliebenen  Bestände  der  Brotgetreideernte
von  1914  umfaßte,  die  zu  diesem  Zeitpunkte  noch  etwa  4  Millionen  Tonnen
betrugen,  trat  mit  der  Ernte  des  Jahres  1915  an  das  Reich  die  Aufgabe
heran,  die  Verwertung  des  ganzen  Ertrags  dieser  Ernte  an  Brotgetreide
zu  ordnen.  Dies  ist  durch  die  Verordnung  vom  28.  Juni  1915  geschehen.
Sie  beruht  auf  den  gleichen  Grundgedanken,  wie  die  Verordnung  vom
25.  Januar  1915,  von  der  sie  sich  —  abgesehen  von  Einzelheiten  —  nur  in
wenigen  wesentlichen  Punkten  unterscheidet.  Zunächst  ist  die  Organisation
einheitlicher  gestaltet  worden.  Das  Nebeneinanderbestehen  der  K.  G.  mit
ihren  Organen  (Geschäftsführer,  Aufsichtsrat),  der  Verteilungsstelle  und  des
Reichskommissars  hatte  gelegentlich  zu  Schwierigkeiten  geführt,  die  auch
durch  die  Personalunion  der  Stellen  des  Reichskommissars,  des  Vorsitzenden
des  Aufsichtsrats  und  des  Direktors  der  K.  G.  nicht  völlig  zu  beseitigen
waren.  Es  wurde  nunmehr  ein  einheitliches  Organ  in  der  Reichsgetreidestelle
  (R.  G.  St.)  geschaffen,  das  aus  einer  Verwaltungsabteilung  und  einer
Geschäftsabteilung  besteht.  Die  Verwaltungsabteilung  hat  die  regiminellen
Aufgaben  zu  erledigen,  die  früher  der  Reichsverteilungsstelle  oblagen,  während
        <pb n="158" />
        150  F.  Lusensky

die  kaufmännischen  und  technischen  Aufgaben  von  der  Geschäftsabteilung
besorgt  werden.  Diese,  die  im  wesentlichen  an  die  Stelle  der  früheren  K.  G.
getreten  ist,  hat  nach  dem  Vorbilde  der  Reichsbank  ein  Direktorium,  in
welches  der  Reichskommissar  und  seine  Mitarbeiter  übergegangen  sind,  und
ein  Kuratorium  mit  der  gleichen  Zusammensetzung  wie  die  bisherige  Reichsverteilungsstelle
  erhalten.  Dieser  Konstruktion,  wonach  die  R.  G.  St.  den
Charakter  einer  Einrichtung  des  Reiches  trägt,  entspricht  es,  daß  sich  das
Reich  nunmehr  auch  geldlich  mit  20  Mill.  M.  beteiligt  hat.  Der  Aufsichtsrat
besteht  außer  dem  Vorsitzenden  der  R.  G.  St.,  der  zugleich  Vorsitzender  des
Direktoriums  und  des  Kuratoriums  ist,  aus  je  sieben  Vertretern  von  Reich
und  Bundesstaaten,  der  Städte  und  der  Landwirtschaft  und  drei  Vertretern
der  großgewerblichen  Unternehmungen.

Eine  weitere  Änderung  ist  hinsichtlich  der  Beschlagnahme  des  Getreides
  dahin  eingetreten,  daß  diese  nicht  wieder  zugunsten  des  Reiches,  sondern
  zugunsten  der  Kommunalverbände  erfolgt,  in  deren  Bezirk  es  gewachsen
ist.  Hierfür  war  nicht  allein  die  Erwägung  maßgebend,  daß  der  Kommunalverband
  vermöge  seiner  Kenntnis  der  örtlichen  Verhältnisse  und  der  Möglichkeit
  unmittelbarer  Einwirkung  besser  als  das  Reich  in  der  Lage  ist,  die
durch  die  Beschlagnahme  bewirkte  Verfügungsbeschränkung  zu  überwachen,
sondern  auch  die  Erwartung,  daß  die  Kommunalverbände  in  wesentlich
gesteigertem  Umfange  zur  Selbstbewirtschaftung  ihrer  Getreidevorräte  übergehen
  würden,  nachdem  diese  Einrichtung  schon  im  verflossenen  Erntejahre
sich  bewährt  und  vielfach,  namentlich  auch  wegen  der  dadurch  gewährten
Möglichkeit,  die  Mühlen  innerhalb  des  Kommunnalverbandes  zu  beschäftigen,
Beifall  gefunden  hatte.  Infolge  der  Beschlagnahme  des  Brotgetreides  für
die  Kommunalverbände  mußten  eingehendere  Vorschriften  darüber  getroffen
  werden,  wie  diese  Verbände  das  für  sie  beschlagnahmte  Getreide,
die  selbstwirtschaftenden  Verbände  den  Überschuß  über  den  ihnen  verbleibenden
  Bedarfsanteil  an  die  R.  G.  St.  zu  liefern  hatten.  Hierfür  sind  vier
Wege  zur  Wahl  gestellt:  der  Kommunalverband  kann  das  Getreide  für  eigne
Rechnung  erwerben  und  der  R.  G.  St.  käuflich  überlassen;  oder  er  kann  es
als  Kommissionär  der  R.  G.  St.  anschaffen;  oder  er  kann  der  R.  G.  St.  überlassen,
  es  durch  von  ihr  bestellte  Kommissionäre  zu  kaufen;  oder  er  kann
schließlich  landwirtschaftlichen  Unternehmern  und  Händlern  gestatten,  Vorräte
  aus  seinem  Bezirk  mit  seiner  Genehmigung  an  die  R.  G.  St.  zu  liefern,
wobei  diese  Mengen  auf  seine  Lieferungspflicht  angerechnet  werden.

Wie  schon  erwähnt,  ist  an  der  Freilassung  selbstwirtschaftender
Kommunalverbände  von  der  Versorgung  durch  die  R.  G.  St.  festgehalten
worden  und  ebenso  an  der  Freilassung  der  Selbstversorger.  Auf  die  Eigenbewirtschaftung
  hat  jeder  Kommunalverband  Anspruch,  der  nachweislich  zur
Finanzierung  und  Lagerung  der  Vorräte  imstande  ist,  eine  Mehlverteilungsstelle
  errichtet,  die  Abgabe  von  Mehl  und  Brot  außerhalb  seines  Bezirks
grundsätzlich  verbietet,  eine  genaue  Verbrauchsregelung  durch  Brotkarten  oder
Brotbücher  sicherstellt  und  ausreichende  Maßnahmen  zur  Überwachung  der
Selbstversorger  trifft.  Auch  Vereinigungen  von  Kommunnalverbänden,  die
örtlich  oder  wirtschaftlich  in  Zusammenhang  stehen,  können  zur  Selbst-
        <pb n="159" />
        IV.  Kriegswirtschaft  151

wirtschaft  zugelassen  werden,  wenn  die  so  geschaffene  Gemeinschaft  die  vorerwähnten
  Bedingungen  erfüllt.  Zwischen  der  R.  G.  St.  und  den  selbstwirtschaftenden
  Kommunalverbänden  besteht  ein  wechselseitiges  Aushilfsverhältnis.
  Die  R.  G.  St.  kann  bei  dringendem  Bedürfnis  in  den
Bedarfsanteil  des  Kommunalverbandes  eingreifen  gegen  die  Verpflichtung,
  die  herausgenommenen  Mengen  in  Brotgetreide  zurückzuliefern.
Umgekehrt  hat  die  R.  G.  St.  dem  Kommunalverband  im  Notfalle  mit  Mehl
auszuhelfen,  das  ebenfalls  bald  zu  erstatten  ist.  Weiter  hat  die  R.  G.  St.
einem  selbstwirtschaftenden  Kommunalverband  auf  Verlangen  Roggen  gegen
Weizen  und  Weizen  gegen  Roggen  einzutauschen.  Bei  der  Lagerung  der
Vorräte  und  der  Finanzierung  soll  sie  ihm  hilfreich  zur  Seite  stehen.

Bei  der  Behandlung  der  Kleie  der  nicht  selbstwirtschaftenden  Kommunalverbände
  ist  insofern  eine  Änderung  eingetreten,  als  jeder  Kommunalverband
  zunächst  soviel  Kleie  erhält  als  dem  in  seinem  Bezirke  beschlagnahmten
  Getreide  bis  zur  Höhe  seines  Bedarfsanteils  entspricht  und  nur
der  Rest  von  der  Bezugsvereinigung  Deutscher  Landwirte  zu  verteilen  ist.
Von  der  Verbrauchsregelung  durch  die  Kommunalverbände  sind  Grieß,
Graupen,  Teigwaren  sowie  Kinder-  und  Kraftmehle  ausgenommen;  die
Belieferung  der  Hersteller  dieser  Erzeugnisse  mit  Mehl  geschieht  nicht  mehr
durch  die  Kommunalverbände,  sondern  durch  die  R.  G.  St.,  die  dabei  für
den  Absatz,  insbesondere  für  die  Preisbemessung  bindende  Vorschriften  trifft.

Die  Brotgetreideernte  von  1915  wurde  anfänglich  nicht  ungünstig  beurteilt.
  Da  überdies  die  R.  G.  St.  über  einen  großen  Bestand  aus  dem
verflossenen  Wirtschaftsjahre  verfügte,  so  beschlossen  Direktorium  und  Kuratorium
  Ende  August  1915,  die  Kopfmenge  auf  225  g  Mehl  zu  erhöhen,  das
Ausmahlverhältnis  auf  75  %  herabzusetzen  und  Hinterkorn  bis  zu  3%  des
Ernteerträgnisses  zur  Verfütterung  freizugeben.  Weiter  wurden  300  000
Tonnen  Getreide  aus  den  Beständen  der  R.  G.  St.  zur  Herstellung  von
Futterschrot  für  Schweinemast  und  für  die  Ernährung  des  Milchviehs  abgegeben.
  Leider  erwies  sich  die  Ernte  als  viel  ungünstiger  als  man  angenommen
hatte.  Deshalb  mußte  im  Januar  1916  die  frühere  Kopfquote  von  200
und  das  frühere  Ausmahlverhältnis  von  80  bzw.  82  %  wieder  hergestellt
und  die  Freigabe  des  Hinterkorns  zurückgenommen  werden.  Hierdurch  ist
gesichert,  daß  die  vorhandenen  Bestände  zur  Versorgung  Deutschlands  bis
zum  Beginne  des  nächsten  Erntejahres  ausreichen  und  eine  Rücklage  verbleibt,
  die  nicht  nur  bei  verspäteter  Einbringung  der  Ernte  vor  Verlegenheiten
schützt,  sondern  auch  die  Möglichkeit  bietet,  bis  zum  Schluß  dieses  Erntejahres
der  schwerarbeitenden  Bevölkerung  Zuschüsse  zu  den  auf  sie  entfallenden
Rationen  zu  gewähren.

Der  durch  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Weizen  und  Roggen  im
Oktober  1914  geschaffene  Preisstand  ist  bisher  im  wesentlichen  festgehalten
worden;  nur  ist  die  Spannung  zwischen  den  höchsten  oder  den  niedrigsten
Preisen,  die  nach  dieser  Festsetzung  28  M.  für  die  Tonne  betrug,  im  zweiten
Erntejabr  auf  15  M.  herabgesetzt  worden,  indem  die  Preise  der  Hauptorte
des  Ostens  etwas  erhöht,  die  der  südlichen  und  westlichen  Hauptorte  etwas
ermäßigt  wurden.  Der  Berliner  Höchstpreis  für  Roggen  ist  auch  im  zweiten
        <pb n="160" />
        152  F.  Lusensky

Erntejahr  auf  220  M.  verblieben.  Die  so  bestimmten  Preise  erhöhten  sich
von  einem  festgelegten  Zeitpunkte  (dem  1.  Februar  ab)  halbmonatlich  um
1,50  M.  als  Entgelt  für  die  Aufwendungen  für  Lagerung  und  Bearbeitung,
für  Lagerungsverluste,  Zinsverluste,  Versicherungskosten.  Als  zu  Beginn
des  Jahres  1916  die  R.  G.  St.  Wert  darauf  legte,  das  Getreide,  auf  das  sie
Anspruch  hatte,  vor  Ende  März  des  Jahres  zu  erhalten,  wurden,  um  einen
Anreiz  für  schnelle  Lieferung  zu  schaffen,  die  bereits  fälligen  Preiszuschläge
durch  Hinzurechnung  der  Zuschläge,  die  bei  der  normalen  späteren  Lieferung
entstanden  wären,  erhöht.

Die  Höchstpreise,  die  ursprünglich  als  Großhandelspreise  gedacht
waren,  haben  von  Anfang  an  die  Eigenschaft  als  Erzeugerhöchstpreise  angenommen.
  Es  wurde  deshalb  nötig,  für  den  Umsatz  im  Handel  einen  Zuschlag
  zu  gestatten,  der  Kommissions-,  Vermittlungs-  und  sonstige  Gebühren
und  Aufwendungen  decken  soll  mit  Ausnahme  der  Auslagen  für  Säcke  und
gewisse  Frachten.  Dieser  Zuschlag  liegt  zwischen  4  und  9  M.  für  die  Tonne.
Ein  Bedürfnis  nach  allgemeinen  Höchstpreisen  für  Mehl  bestand  nach  Einführung
  der  Gemeinbewirtschaftung  nicht  mehr.  Die  K.  G.  und  später  die
R.  G.  St.  bot  als  gemeinnütziges  Unternehmen  und  infolge  des  staatlichen
Einflusses  auf  ihre  Tätigkeit  die  Gewähr,  daß  sie  das  Mehl  so  billig  als  sie
nur  konnte  liefern  würde;  ebenso  war  von  den  selbstwirtschaftenden  Kommunalverbänden
  zu  erwarten,  daß  sie  ihrer  Bevölkerung  nur  einen  ihre
Selbstkosten  nicht  wesentlich  überschreitenden  Preis  berechnen  würden.

Die  Regelung  des  Getreide-,  Mehl-  und  Brotverkehrs  hat  sich  wohl
bewährt.  Sie  hat  bewirkt,  daß  das  deutsche  Volk  sein  täglich  Brot  zwar  nicht
reichlich,  aber  ausreichend  erhalten  hat,  und  sie  hat  diesen  Erfolg  erreicht,
obschon  die  Getreidevorräte  aus  der  Ernte  19  14  bei  ihrem  Inkrafttreten
bereits  bedenklich  zusammengeschmolzen  waren  und  die  Ernte  des  Jahres
1915  sehr  schlecht  war  und  an  Brotgetreide  einen  Ertrag  lieferte,  der  um
3  bis  4  Millionen  Tonnen  hinter  den  Ernten  der  Jahre  1912  und  1913  zurückblieb.
  So  ist,  was  für  die  weitere  Kriegsdauer  sehr  beruhigend  ist,  der  Beweis
erbracht,  daß  eine  normale  oder  gar  eine  reiche  Getreideernte  nicht  nur  den
Brotbedarf  der  Bevölkerung  voll  decken,  sondern  auch  Überschüsse  zur  Verfügung
  stellen  wird,  die  als  Futter  verwendet,  den  Viehbestand  so  heben
werden,  daß  sich  die  Fleischversorgung  bedeutend  günstiger  gestalten  wird
als  in  diesem  Jahre.  Daß  bei  der  getroffenen  Regelung  die  freie  Betätigung
des  Getreidehandels  ausgeschaltet  werden  mußte,  ist  gewiß  für  diese  Berufskreise
  ein  hartes  Opfer,  das  aber  für  die  Allgemeinheit  gebracht  werden
mußte.  Die  dem  Getreidehandel  hierdurch  erwachsenen  Verluste  sind  eben
Kriegsschäden,  wie  sie  auch  andern  Erwerbskreisen  —  es  sei  nur  an  die
Reederei,  den  Ausfuhrhandel,  die  Kursmakler  erinnert  —  leider  nicht  erspart
werden  konnten.  Am  meisten  Anfechtung  hat  die  Mühlenpolitik  der  R.  G.  St.
erfahren.  Indessen  ist  auch  hier  zu  berücksichtigen,  daß  die  R.  G.  St.,  wenn
sie  im  Interesse  der  Niedrighaltung  der  Mehlpreise  ökonomisch  arbeiten
und  zwecks  Erhaltung  des  Getreides  für  eine  unbedingt  sachgemäße  Lagerung
  der  Vorräte  einsteben  sollte,  gezwungen  war,  den  Kreis  der  von  ihr
beschäftigten  Mühlen  einzuschränken.  Dazu  kommt,  daß  nur  ein  Teil  der
        <pb n="161" />
        IV.  Kriegswirtschaft  153

Getreidevorräte  durch  die  R.  G.  St.  bewirtschaftet  wird  und  sowohl  die
Selbstversorger  als  die  selbstwirtschaftenden  Kommunalverbände  in  der
Auswahl  der  Mühlen  für  die  Vermahlung  ihres  Getreides  freie  Hand  haben.
Immerhin  wird  es  sich  durch  ein  planmäßiges  Zusammenwirken  der  R.  G.  St.
und  der  selbstwirtschaftenden  Kommunalverbände,  wie  es  für  die  Zukunft
geplant  ist,  ermöglichen  lassen,  die  Vermahlung  gleichmäßiger  auf  die  Mühlen
zu  verteilen  und  dadurch  eine  Ouelle  der  Unzufriedenheit  zu  beseitigen.

H. Die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Futtermitteln.

Für  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Futtermitteln  kommen  vier  Gruppen
in  Betracht:  Hafer,  Gerste,  zuckerhaltige  Futtermittel  und  Kraftfuttermittel.
Obschon  Deutschland,  wie  in  Abschnitt  A  gezeigt  worden  ist,  für  seine  Viehzucht
  in  sehr  großem  Umfang  auf  den  Bezug  ausländischer  Futtermittel
angewiesen  ist  und  Mangel  an  Futtermitteln  sich  infolge  des  Ausbleibens
der  Einfuhr  sehr  bald  empfindlich  fühlbar  machte,  ist  eine  systematische
Regelung  des  Verkehrs  mit  Futtermitteln  doch  erst  verhältnismäßig  spät
erfolgt.  Im  Jahre  1914  wurden  im  wesentlichen  nur  Höchstpreise  für  Gerste
und  Hafer  festgesetzt  und  wiederholt  geändert.  Im  weiteren  Verlaufe  des
ersten  Erntejahres  handelte  es  sich  bei  Hafer  vor  allem  um  die  Befriedigung
des  Heeresbedarfs;  die  für  den  Zivilbedarf  verbleibenden  Reste  waren  so
gering,  daß  die  Durchhaltung  des  wirtschaftlich  unentbehrlichen  Pferdebestandes
  durch  das  am  21.  Januar  1915  erlassene  Verbot  der  Verfütterung
von  Hafer  an  andere  Tiere  als  Einhufer  und  eine  mit  allgemeiner  Beschlagnahme
  verbundene  planmäßige  Verteilung  sichergestellt  werden  mußte
(Verordnung  vom  15.  Februar  1915).  Auch  bei  Gerste  erwies  sich  die  Beschlagnahme,
  angeordnet  durch  Verordnung  vom  9.  März  1915,  zu  zweckentsprechender
  Verwertung  der  ebenfalls  sehr  geringen  Bestände  als  erforderlich,
  nachdem  zuvor  noch  die  Malzverwendung  der  Brauereien  auf  60%
ihres  früheren  Bedarfs  eingeschränkt  worden  war.  Durch  die  Knappheit
des  Futtergetreides  erhielten  die  zuckerhaltigen  Futtermittel  eine  früher
nicht  gekannte  Bedeutung;  zur  Steigerung  der  Vorräte  wurde  die  Verarbeitung
  der  Nachprodukte  der  Zuckerherstellung  und  der  Melasse  auf  Zucker
untersagt.  Durch  Verordnung  vom  12.  Februar  1915  wurde  die  Sammlung
und  die  Verteilung  der  zuckerhaltigen  Futtermittel  für  das  Erntejahr  1914/15
der  Bezugsvereinigung  der  deutschen  Landwirte  übertragen,  der
durch  eine  weitere  Verordnung  vom  31.  März  1915  die  gleiche  Aufgabe
auch  für  die  Kraftfuttermittel  zugewiesen  wurde.  Die  Bewirtschaftung  der
Futtermittel  auf  diesen  Grundlagen  wies  den  Mangel  auf,  daß  es  an  einer
Zentralstelle  fehlte,  die  für  die  einheitliche  Durchführung  der  laufenden
Verwaltungsangelegenheiten  zu  sorgen  hatte.  Eine  solche  wurde  durch  Verordnung
  vom  25.  Juli  1915  in  der  Reichsfuttermittelstelle  geschaffen.
Ihr  liegt  die  regiminelle  Seite  der  Bewirtschaftung  der  Futtermittel  ob,
während  der  geschäftliche  Teil  der  Aufgabe  bei  den  Organisationen  verblieb,
die  ihn  bisher  erledigt  hatten,  für  Hafer  und  Gerste  bei  der  Zentralstelle
für  die  Beschaffung  der  Heeresverpflegung  (siehe  Abschnitt  C a),  für  die
        <pb n="162" />
        154  F.  Lusensky

zuckerhaltigen  und  die  Kraftfuttermittel  bei  der  Bezugsvereinigung  der
deutschen  Landwirte  G.  m.  b.  H.,  einer  Gesellschaft,  die  seit  zwei  Jahrzehnten
  den  Bezug  der  deutschen  Landwirtschaft  an  Thomasmehl  bewirkt,
  und  die  Genossenschaftsverbände,  die  Deutsche  Landwirtschaftsgesellschaft,
  die  Bauernverbände  sowie  den  Bund  der  Landwirte  umschließt.
Das  Verhältnis  der  Reichsfuttermittelstelle  zu  diesen  beiden  Organisationen
ist  ein  ähnliches  wie  das  der  Verwaltungsabteilung  der  Reichsgetreidestelle
zu  ihrer  Geschäftsabteilung  (siehe  Abschnitt  G).  Der  Reichsfuttermittelstelle,
die  für  die  Sicherung  und  Verteilung  der  inländischen  Futtermittel  zu  sorgen
hat,  steht  ein  Beirat  zur  Seite,  dessen  vier  Abteilungen  je  für  Hafer,  Gerste,
Kraftfuttermittel  und  zuckerhaltige  Futtermittel  zuständig  sind,  und  dessen
Zustimmung  zu  bestimmten  grundsätzlichen  Entscheidungen  vorgesehen  ist.
Das  Bestehen  von  Landesfuttermittelstellen  wird  durch  die  Reichsfuttermittelstelle
  nicht  gehindert.  Die  Bewirtschaftung  der  einzelnen  Gruppen
der  Futtermittel  ist  für  das  Erntejahr  19  15/16  durch  besondere  Verordnungen
geregelt  und  wird  auch  für  das  Erntejahr  1916/17  eine  entsprechende  Regelung
  erfahren.

a)  Die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Hafer  ist  wegen  des  überwiegenden
Interesses  der  Heeresverwaltung  an  diesem  Futtermittel  in  Abschnitt  Ca
besprochen  worden.

b)  Die  Gerstenernte  von  1915  ist  durch  die  Verordnung  über  den
Verkehr  mit  Gerste  vom  28.  Juni  1915  für  die  Kommunalverbände,  in  deren
Bezirk  die  Gerste  gewachsen  ist,  beschlagnahmt  worden.  Zum  Verständnis
der  im  einzelnen  getroffenen  Regelung  muß  man  sich  vor  Augen  halten,
wie  die  Gerstenernte  verwertet  zu  werden  pflegt.  Nur  ein  Teil  der  Gerste
wird  —  vielfach  im  eignen  Betriebe  des  Gerstenerzeugers  —  verfüttert.
Mehr  als  die  Hälfte  einer  normalen  Ernte  (von  etwa  3½  Millionen  Tonnen)
wird  für  gewerbliche  Verwertung  in  Anspruch  genommen.  Den  Hauptanteil
  hiervon  haben  die  Brauereien,  welche  die  im  eignen  Betriebe  oder
von  Mälzereien  in  Malz  umgewandelte  Gerste  zur  Bierbereitung  verwenden.
  In  weitem  Abstande  folgt  sodann  die  Verarbeitung  von  Gerste
in  Graupenfabriken,  Gersten-  und  Malzkaffeefabriken,  Malzextraktfabriken,
Preßhefefabriken,  Brennereien,  und  in  sehr  geringem  Umfange  noch  in
einigen  sonstigen  Betrieben  (Malzessig-,  Textil-,  Milchsäure-,  Klebstofffabriken
  usw.).  Die  Rücksicht  auf  die  Gerstenerzeuger,  die  Gerste  zur  Verfütterung
  in  der  eignen  Wirtschaft  bauen,  erforderte  es,  den  Gerstenerzeugern
einen  Teil  ihrer  Ernte  zur  Deckung  des  eignen  Bedarfs  ebenso  zu  belassen,
wie  dies  mit  Brotgetreide  und  Hafer  geschehen  ist.  Während  jedoch  die
zu  belassende  Menge  bei  Brotgetreide  nach  der  Zahl  der  selbst  zu  versorgenden
  Personen  und  bei  Hafer  nach  dem  Pferdebestande  leicht  festzustellen
  ist,  fehlt  es  für  die  Gerste  wegen  ihrer  mannigfachen  Verwertungsmöglichkeit
  an  einem  entsprechend  einfachen  Schlüssel  für  das  Belassen
beim  Landwirt.  Die  Verordnung  sucht  diese  Schwierigkeit  dadurch  zu  lösen,
daß  sie  dem  einzelnen  Landwirt  den  Verbrauch  seiner  halben  Gerstenernte
im  eignen  Betriebe  gestattet  und  demzufolge  die  Ablieferungspflicht  des
Kommunalverbandes  auf  die  Hälfte  der  in  seinem  Bezirke  geernteten  Gerste
        <pb n="163" />
        IV.  Kriegswirtschaft  155

beschränkt.  Recht  befriedigend  ist  dieser  Ausweg  nicht.  Die  großen  Gersteerzeuger
  können  auf  diese  Weise  mehr  zurückhalten  als  vom  Standpunkte
der  Allgemeinheit  erwünscht  ist.  Für  kleine  Gerstebauern  hingegen  reicht
die  ihnen  belassene  Menge  zur  Deckung  des  eignen  Bedarfs  häufig  nicht
aus;  zu  ihren  Gunsten  ist  deshalb  der  Grundsatz  der  Belassung  der  Hälfte
dahin  gemildert  worden,  daß  den  kleinen  Besitzern  unter  allen  Umständen
10  dz  zur  freien  Verfügung  bleiben  sollen.  Weiter  kann  ihnen  auch  der  Kommunalverband
  helfen  durch  völligen  oder  teilweisen  Verzicht  auf  die  ihm
lieferungspflichtige  Hälfte,  aber  nur  insoweit,  als  der  Kommunalverband
trotz  solchen  Verzichts  seiner  eignen  Lieferungspflicht  noch  genügen  kann.

Daß  die  Gerste  verarbeitenden  Industrien  ihren  normalen  Bedarf  voll
decken  könnten,  erschien  selbst  bei  einer  günstigen  Ernte  ausgeschlossen.  Deshalb
  war  schon  im  ersten  Erntejahre  des  Krieges  der  Verbrauch  der  Brauereien
  als  derjenige,  welcher  am  ehesten  eine  Schmälerung  erfahren  konnte,
auf  60  %  für  kleine  Brauereien  auf  70  %  der  in  den  beiden  letzten  Friedensjahren
  verarbeiteten  Malzmengen  eingeschränkt  worden.  An  dieser  Einschränkung
  wurde  für  das  Erntejahr  1915/16  um  so  mehr  festgehalten,  als  die
Verarbeitung  der  Gerste  zu  Graupen  möglichst  gefördert  werden  mußte,
um  so  einen  Ersatz  für  die  mangelnde  Zufuhr  von  Reis  und  Hülsenfrüchten  zu
schaffen.  Als  sich  später  herausstellte,  daß  die  Gerstenernte  von  1915  hinter
einer  Normalernte  ganz  außerordentlich  zurückblieb,  ist  durch  Verordnung
vom  1.  Jannar  1916  für  die  gewerblichen  Brauereien  eine  weitere  Herabsetzung
  der  ihnen  nach  der  bisherigen  Beschränkung  zugewiesenen  Gerstenund
  Malzmengen  um  ein  Fünftel  angeordnet  worden.  Für  die  andern
Gerste  verarbeitenden  Betriebe  werden  die  auf  sie  entfallenden  Gerstenmengen
  (Kontingente)  durch  die  Reichsfuttermittelstelle  festgesetzt.  Die
Grundlage  bildete  die  tatsächliche  Gerstenverarbeitung  in  den  Jahren  1912/14;
wo  dieser  Maßstab  zu  Härten  führt,  kann  die  Reichsfuttermittelstelle  davon
abweichen,  sofern  dies  zur  Erhaltung  der  wirtschaftlichen  Existenz  eines
Unternehmers  oder  zur  Ermöglichung  einer  wirtschaftlichen  Ausnutzung  der
Betriebsanlagen  erforderlich  ist  und  diese  nicht  erst  zur  Ausnutzung  der
Kriegskonjunktur  geschaffen  worden  sind.  Infolge  der  schlechten  Gerstenernte
  konnte  auch  diesen  Betrieben  ihr  Kontingent  nur  in  Höhe  von  60  %
der  bisherigen  Produktion  festgesetzt  werden;  nachträglich  ist  es  aber  für
Graupenfabriken  wegen  der  Bedeutung  ihrer  Erzeugnisse  für  die  Volksernährung
  bedeutend  erhöht  worden.

Die  Kontingentsinhaber  erhalten  die  für  ihre  Betriebe  benötigte  Gerste
nicht  durch  Vermittlung  der  Zentralstelle  zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung,
  sondern  beziehen  sie  im  freien  Verkehr  auf  Grund  der  Bezugsscheine,
  die  ihnen  von  der  Reichsfuttermittelstelle  nach  Maßgabe  ihres  Kontingents
  ausgestellt  werden.  Für  dieses  Verfahren  war  einerseits  der  Wunsch
maßgebend,  die  Betätigung  des  Handels  nicht  auszuschließen,  wo  dies  nicht
unbedingt  nötig  ist;  anderseits  die  Absicht,  denjenigen  Betrieben,  insbesondere
  Brauereien,  die  bestimmte  Anforderungen  an  die  Güte  der  Gerste
stellen  und  gewohnt  sind,  ihren  Bedarf  in  bestimmten  Erzeugungsgebieten
zu  befriedigen,  die  Möglichkeit  hierzu  trotz  der  gesetzlichen  Regelung  des
        <pb n="164" />
        156  F.  Lusensky

Gerstenverkehrs  zu  belassen;  endlich  das  Verlangen,  den  Gerstenerzeugern  den
Absatz  besserer  Ware  zu  erhöhtem  Preise  zu  ermöglichen.

Während  die  Höchstpreise  für  Gerste  durch  die  Verordnung  vom  19.  Dezember
  1914  in  gleicher  Höhe  wie  die  Roggenpreise  festgesetzt  waren,
um  den  Roggen  gegen  Verfütterung  zu  schützen,  kam  diese  Rücksicht,  nachdem
Schutz  gegen  die  Verfütterung  des  Brotgetreides  durch  dessen  Beschlagnahme
gegeben  war,  in  Fortfall  und  man  entschloß  sich,  den  Gerstenpreis  der  Ernte
von  1915  unter  Berücksichtigung  der  Preisgestaltung  der  übrigen  Futtermittel
zu  bemessen.  Er  wurde  einheitlich  für  das  ganze  Reich  auf  300  M.  festgesetzt,
  gilt  jedoch  nicht  für  Saatgerste,  die  aus  anerkannten  Saatzuchtwirtschaften
  stammt,  und  für  Gerste,  die  an  Betriebe  mit  Kontingent
geliefert  wird.  Diese  Regelung,  welche  die  „Betriebsgersten“  der  Hreisbindung
  entzog,  setzte  die  Gerste  verarbeitenden  Betriebe  der  Gefahr
ungemessener  Preissteigerung  aus.  Um  dem  vorzubeugen,  haben  sich  die
Verbände  dieser  Betriebe  zu  einer  Gerstenverwertungsgesellschaft  zusammengeschlossen,
  welche  die  Beschaffung  der  Gerste  für  die  Kontingentsbetriebe
übernimmt  und  zu  dem  Zwecke  die  Bezugsscheine  der  einzelnen  Betriebe
erhält.  Trotzdem  auf  diese  Weise  die  Nachfrage  in  einer  Hand  zusammengefaßt
  ist  und  Preistreibereien  der  einzelnen  Käufer  ausgeschlossen  waren,
hat  die  Gerstenverwertungsgesellschaft  dennoch  den  Höchstpreis  wesentlich  —
um  durchschnittlich  100  M.  —  überschreiten  müssen,  um  den  Bedarf  der  in
ihr  zusammengeschlossenen  Betriebe  einigermaßen  befriedigen  zu  können.

Die  Lieferungspflicht  der  Kommunalverbände  an  die  Zentralstelle  zur
Beschaffung  der  Heeresverpflegung  steht  bei  dieser  Regelung  im  wesentlichen
  nur  auf  dem  Papier.  Denn  auf  diese  Lieferungspflicht  ist  sowohl
das  Saatgut  anzurechnen,  das  mit  Zustimmung  des  Kommunalverbandes
verkauft  und  aus  seinem  Bezirk  ausgeführt  wird,  als  auch  die  Gerste,  die  auf
Bezugsschein  gekauft  und  an  Betriebe  mit  Kontingent  innerhalb  oder  außerhalb
  des  Kommunalverbandes  geliefert  ist,  endlich  auch,  was  Landwirte,
die  selbst  einen  Betrieb  mit  Kontingent  haben,  aus  den  eignen  Vorräten
verarbeitet  haben.  Hiernach  verbleiben  zur  Ablieferung  an  die  Zentralstelle
nur  geringe  Mengen  übrig,  über  deren  Verwendung  die  Reichsfuttermittelstelle
  befindet.  Sie  kann  sie  Kommunalverbänden,  die  Gerste  bedürfen,
zuweisen;  sie  kann  sie  auch  zum  Abschluß  von  Mästungsverträgen  benutzen
und  dabei  die  Verpflichtung  begründen,  die  gemästeten  Tiere  zu  bestimmten
Terminen  und  Preisen  abzuliefern.

c)  Das  für  den  Absatz  zuckerhaltiger  Futtermittel  durch  die  Verordnung
  vom  12.  Februar  1915  begründete  Monopol  der  Bezugsvereiniggung
  der  deutschen  Landwirte  ist  auch  für  die  aus  der  Ernte  des  Jahres
1915  stammenden  zuckerhaltigen  Futtermittel  durch  Verordnung  vom  25.  September
  1915  begründet  worden.  Das  Absatzmonopol  der  Bezugsvereinigung
erstreckt  sich  auf  Melasse,  Rohzucker,  soweit  er  zur  Viehfütterung  freigegeben
ist,  Melassefutter,  Zuckerrüben,  frisch  oder  getrocknet,  ganz  oder  zerschnitten,
ausgelaugt  oder  unausgelaugt,  Melassetrockenschnitzel.  Es  umfaßt  nicht

1.  frische  Zuckerrüben,  die  an  Zuckerfabriken  zur  Zuckererzeugung  oder
Trocknung  geliefert  und  hierzu  benutzt  werden;
        <pb n="165" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                157

2.  Zuckerrüben,  die  in  dem  Wirtschaftsbetrieb,  in  dem  sie  gewonnen
sind,  verfüttert  ober  auf  Branntwein  verarbeitet  werden;

5.  Schnitzel  und  getrocknete  Zuckerrüben,  soweit  sie  von  den  Zuckerfabriken
  an  die  Rüben  liefernden  Landwirte  zurückgeliefert  werden  dürfen
und  von  diesen  im  eignen  Betriebe  verfüttert  werden.

Die  Ausnabme  zu  2  hat  darin  ihren  Grund,  daß  Zuckerrüben  vielfach
zum  Zwecke  der  Verfütterung  und  der  Verarbeitung  zu  Branntwein  im
eignen  Wirtschaftsbetriebe  angebaut  werden,  ohne  daß  ein  Verkauf  dieser
Rüben  stattfindet;  die  Ausnahme  zu  3  in  dem  weit  verbreiteten  Brauche,
die  nach  der  Zuckererzeugung  verbleibenden  Rübenreste,  die  Schnitzel,  ganz
oder  häufiger  zu  einem  wesentlichen  Teile  den  Landwirten,  aus  deren  Betriebe
  die  Rüben  stammen,  zurückzuliefern.  Diese  Rücklieferung  bildet  in
der  Regel  einen  Teil  der  vertragsmäßigen  Gegenleistungen  der  Zuckerfabriken
  und  die  Grundlage  der  Viehhaltung  der  Rübenbauern.  Um  in  diese
Verhältnisse  möglichst  wenig  störend  einzugreifen,  ist  den  Rüben  verarbeitenden
  Zuckerfabriken  gestattet  worden,  75  %  des  Gesamtgewichts  der  entfallenden
  nassen  Schnitzel  oder  die  entsprechende  Menge  (nach  dem  Verhältnisse
  von  1  zu  10)  in  Form  von  Trockenschnitzeln  oder  Melassetrockenschnitzeln
  dem  Rübenbauer  zurückzuliefern.  Werden  Rüben  an  die  Zuckerfabrik
  zum  Trocknen  geliefert,  was  namentlich  geschieht,  wenn  sie  durch  Frost
gelitten  haben  oder  wenn  sich  nach  ihrer  Menge  eine  Verarbeitung  auf  Zucker
nicht  lohnt,  so  können  dem  Rüben  liefernden  Landwirt  40  %  der  anfallenden
getrockneten  Rüben  zurückgegeben  werden;  der  Rest  unterliegt  dem  Monopol
der  Bezugsvereinigung.

Zur  Durchführung  des  Monopols  hat  jeder,  der  bei  Beginn  eines  Kalendervierteljahrs
  zuckerhaltige  Futtermittel  in  Gewahrsam  hat,  diese  bis
zum  fünften  Tage  des  Vierteljahrs  der  Bezugsvereinigung  anzuzeigen:
frische  Zuckerrüben  sind  ausgenommen.  Ferner  haben  zum  gleichen  Termine
Zuckerfabriken  anzuzeigen,  welche  Mengen  Melasse,  Rübenschnitzel,  Melasseschnitzel,
  Zuckerschnitzel  und  getrocknete  Zuckerrüben  sie  in  dem  laufenden
Kalendervierteljahre  voraussichtlich  herstellen  werden  und  wieviel  Schnitzel
und  getrocknete  Rüben  sie  an  die  Rübenbauern  zurückzuliefern  haben.

Die  Bezugsvereinigung  ist  berechtigt,  die  käufliche  Überlassung  der
ihrem  Absatzmonopol  unterworfenen  Futtermittel  zu  beanspruchen.  Darüber,
in  welchem  Umfange  sie  dies  tun  will,  hat  sie  sich  auf  Antrag  des  Eigentümers
der  Futtermittel  binnen  vier  Wochen  zu  erklären.  Für  die  Mengen,  die  sie
nicht  zu  übernehmen  erklärt  oder  für  die  sie  innerhalb  der  vierwöchigen  Frist
eine  Erklärung  nicht  abgibt,  erlangt  der  Eigentümer  volle  Verfügungsfreiheit.
Die  in  Anspruch  genommenen  Mengen  hat  die  Bezugsvereinigung  binnen
vier  Wochen  von  dem  Zeitpunkt  an,  zu  welchem  der  Eigentümer  seine  Lieferungsbereitschaft
  erklärt  hat,  abzunehmen;  wird  diese  Frist  nicht  eingehalten,
so  geht  mit  ihrem  Ablaufe  die  Gefahr  des  zufälligen  Verderbens  oder  der
zufälligen  Wertminderung  auf  die  Bezugsvereinigung  über;  auch  ist  von
diesem  Zeitpunkt  an  der  Übernahmepreis  mit  1%  über  Reichsbankdiskont
zu  verzinsen.  Der  Übernalmepreis  wird  im  übrigen  von  der  Bezugsvereinigung
  bestimmt,  wobei  gewisse,  für  die  einzelnen  Futtermittel  vom
        <pb n="166" />
        158  F.  Lusensky

Bundesrate  festgesetzte  Obergrenzen  nicht  überschritten  werden  dürfen.  Bei
Widerspruch  des  Verkäufers  wird  der  Preis  endgültig  von  der  höheren  Verwaltungsbehörde
  festgesetzt.  Wird  die  Überlassung  der  von  der  Bezugsvereinigung
  in  Anspruch  genommenen  Futtermittel  ohne  triftigen  Grund
verweigert,  so  tritt  Enteignung  ein.

Die  Reichsfuttermittelstelle  verteilt  die  von  der  Bezugsvereinigung  übernommenen
  zuckerhaltigen  Futtermittel  nach  einem  einheitlichen  Schlüssel,
nach  dem  in  erster  Linie  Pferde,  in  geringerem  Maße  Schweine  und  am
wenigsten  Rinder  berücksichtigt  sind,  auf  die  einzelnen  Bundesstaaten,  in
Preußen  auf  die  Provinzen.  Bei  der  Weiterverteilung  auf  die  Kommunalverbände
  ist  den  Verteilungsstellen  für  die  Berücksichtigung  besonderer  Verhältnisse
  ebenso  freie  Hand  gelassen,  wie  den  Kommunalverbänden  bei  der
schließlichen  Verteilung  auf  die  Verbraucher.  Die  Kommunalverbände  können
sich  hierbei  des  Handels  bedienen.  Sie  haben  ihren  Abnehmern  für  den
Weiterverkauf  und  die  Verwendung  bestimmte  Bedingungen  und  Preise  vorzuschreiben.
  Insbesondere  haben  sie  vorzuschreiben,  daß  der  Weiterverkauf
und  die  Verwendung  nur  zur  Verfütterung  innerhalb  ihres  Bezirks  erfolgen
darf.  Die  Bezugsvereinigung  hat  die  einzelnen  Futtermittel  zu  einem
Einheitspreise,  der  vom  Reichskanzler  auf  Grund  der  Übernabmepreise  bestimmt
  ist,  an  die  Verbraucher  zu  liefern.  Dazu  kommt  ein  Aufschlag  bis
zu  7  %,  wovon  auf  die  Bezugsvereinigung  vier  Siebentel,  auf  den  Weiterverkäufer
  drei  Siebentel  entfallen.  Zu  diesem  Preise  erfolgt  die  Lieferung  frei
jeder  deutschen  Bahnstation.  Die  von  der  Bezugsvereinigung  an  die  Kommunalverbände
  oder  von  diesen  an  den  Handel  oder  an  Verbraucher  weitergelieferten
  Futtermittel  sind  selbstverständlich  dem  Monopol  der  Bezugsvereinigung
  nicht  mehr  unterworfen;  ihre  Besitzer  sind  daher  von  der  vierteljährlichen
  Anzeigepflicht  befreit.

d)  Die  Bewirtschaftung  der  Kraftfuttermittel  ist  durch  die  Verordnung
  vom  28.  Juni  1915  im  wesentlichen  in  derselben  Weise  geregelt
wie  die  Bewirtschaftung  der  zuckerhaltigen  Futtermittel.  Der  Verordnung
sind  sieben  Hauptgruppen  unterstellt:  A.  Körnerfutter,  darunter  Mais,
Acker=  und  Sojabohnen,  Lupinen,  Wicken;  B.  Abfälle  der  Müllerei,  insbesondere
  von  der  Vermahlung  von  Hafer,  Gerste,  Mais,  Reis,  Hirse,  Erbsen;
C.  Abfälle  der  Stärkefabrikation  und  der  Gärungsgewerbe,  wie  Roggenund
  Maisschlempe,  Getreide=  und  Biertreber,  Malzkeime,  Kartoffelpülpe,
Hefe  (als  Viehfutter),  alle  in  getrocknetem  Zustande;  D.  Ölkuchen;  E.  Ölmehle,
  durch  Extraktion  gewonnen;  F.  tierische  Produkte  und  Abfälle,  wie
Kadavermehl,  Fischfuttermehl,  Fleischkuchen  und  Fleischfuttermehl;  G.  Hilfsstoffe,
  nämlich:  Torfstreu,  Torfmull,  Futterkalk.  Die  Liste  ist  nachträglich
mehrfach  erweitert  worden.  Ebenso  wie  die  zuckerhaltigen  Futtermittel
dürfen  auch  die  Kraftfuttermittel  nur  durch  die  Bezugsvereinigung  der
deutschen  Landwirte  abgesetzt  werden.  Dies  gilt  auch  hier  für  diejenigen
Futtermittel  nicht,  welche  Kommunalverbände  von  der  Bezugsvereinigung
und  welche  Händler  von  den  Kommunalverbänden  zum  Zweck  des  Absatzes
erhalten  haben.  Ferner  waren  geringere  Mengen  (bis  zu  einem  Doppelzentner),
  die  sich  in  der  Hand  eines  Besitzers  befinden,  von  der  Absatzbeschrän-
        <pb n="167" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                                               159

kung  ausgeschlossen.  Anzeigepflicht,  Übernahme,  Verteilung,  Preisregulierung
  usw.  sind  im  wesentlichen  ebenso  geregelt  wie  bei  den  zuckerhaltigen
  Futtermitteln.

Neben  der  planmäßigen  Bewirtschaftung  der  vorhandenen  anerkannten
Futtermittel  ist  die  Erschließung  neuer  Futtermittelquellen  eingehendem
wissenschaftlichen  und  technischen  Studium  unterzogen  worden.  Um  die
vorhandenen  Möglichkeiten  planmäßig  und  einheitlich  zu  verwirklichen,  ist
der  Kriegsausschuß  für  Ersatzfutter  errichtet  worden,  der  sich  insbesondere
  mit  der  Herstellung  von  Futterhefe,  von  Strohkraftfutter,  von  Holzkraftfutter
  und  von  Futter  aus  Heidekraut  mit  gutem  Erfolge  beschäftigt.
Eine  besondere  Aufgabe  hat  er  bei  der  Nutzbarmachung  des  Leimleders  als
Kraftfuttermittel  erbalten.  Unter  Leimleder  sind  Weichteile  der  Haut  zu
verstehen,  die  bei  den  Vorbereitungen  zum  Gerben  der  Häute  entfernt
werden.  Sie  sind  reich  an  Eiweiß  und  fetthaltig.  In  der  Hauptsache  dienen
diese  Abfälle  zur  Herstellung  von  Leim,  doch  werden  sie  in  den  Gerbereien
gelegentlich  auch  zum  Füttern  von  Schweinen  verwendet.  Infolge  des
Mangels  an  eiweißhaltigen  Futterstoffen  hat  man  jetzt  das  Augenmerk
auf  dieses  Leimleder  gerichtet,  das  bei  dem  Rückgange  des  Bedarfs  der  Industrie
  an  Leim  unbedenklich  und  in  großem  Umfange  für  Futterzwecke
verwendet  werden  kann.  Nachdem  sein  Futterwert  in  natürlichem  Zustande
  durch  ausgedehnte  Fütterungsversuche  an  Schweinen  erprobt  worden
war,  ist  es  gelungen,  Leimleder  auf  ein  handliches,  haltbares,  versandfähiges
Kraftfutter  zu  verarbeiten,  das  durch  wissenschaftliche  und  praktische  Fütterungs--
  und  Stoffwechselversuche  als  sehr  hochwertig  und  zuträglich  erwiesen
ist.  Durch  Verordnung  vom  24.  Februar  1916  ist  der  Kriegsausschuß  für
Ersatzfutter,  der  sich  an  den  Vorarbeiten  erfolgreich  beteiligt  hatte,  mit  der
Bewirtschaftung  betraut  worden.  Vorrat  und  Anfall  an  Leimleder  ist  ihm
anzuzeigen;  Leimleder  darf  nur  durch  ihn  abgesetzt  werden  und  ist  nach  seinen
Weisungen  zu  verarbeiten.  Das  Futter  wird  nach  Möglichkeit  in  den  Fabriken
hergestellt,  die  das  Leimleder  bisher  auf  Leim  verarbeitet  haben  und
im  übrigen  die  Leimherstellung  im  Rahmen  des  verminderten  Bedarfs
fortführen  dürfen.  Das  bei  der  Futtergewinnung  entbehrliche  Fett  ist  dem
Leimleder  zu  entziehen  und  dem  Kriegsausschuß  für  pflanzliche  und  tierische
Öle  und  Fette  abzuliefern.  Die  Verwertung  des  Leimleders  erfolgt  zu  80  %
zur  Herstellung  von  Futter,  zu  20  %  zur  Herstellung  von  Leim  und  Gelatine;
andere  Verwendungsarten  sind  untersagt  (Über  Kleie  s.  S.  148).

J.  Schluß.

Die  Eingriffe  in  das  wirtschaftliche  Leben,  die  unsere  Kriegswirtschaft
charakterisieren,  sind  nicht  ohne  starken  Widerspruch  geblieben.  Daß  die
Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  zahlreiche  Waren  mannigfachen  Anfechtungen
  begegnet  ist,  zu  deren  Begründung  man  sich  auf  häufige
Mißerfolge  berufen  konnte,  die  bei  dieser  Regelung  eintraten,  ist  bereits
im  Abschnitt  E  dargelegt  worden;  dort  ist  indessen  versucht  worden  nachzuweisen,
  daß  die  unleugbar  vorgekommenen  Mißerfolge  nicht  dem  System,
        <pb n="168" />
        160  F.  Lusensky

sondern  der  fehlerhaften  Anwendung  in  einzelnen  Fällen  zur  Last  zu  legen
sind.  Weiter  ist  die  Ausschaltung  des  freien  Handels,  die  die  öffentliche
Bewirtschaftung  der  für  den  Lebensunterhalt  wichtigsten  Waren  zur  Folge
hatte,  nicht  nur  von  Vertretern  des  Handelsstandes  angegriffen  worden,
und  neuerdings  haben  sich  diese  Angriffe  in  besonderer  Schärfe  gegen  die
Zentralisierung  der  Einfuhr  gekehrt  und  ihre  Spitze  besonders  gegen  die
Zentraleinkaufsgesellschaft  gerichtet  als  die  Verkörperung  dieser  Zentralisation.
  Es  ist  gewiß  richtig  und  durch  die  Erfahrung  erhärtet,  daß  eine  ausreichende
  und  preiswürdige  Versorgung  der  Bevölkerung  im  allgemeinen
durch  nichts  besser  gesichert  wird  als  durch  freies  Waltenlassen  des  Handels.
Der  freie  Handel  hat  es  stets  aufs  beste  verstanden,  die  für  den  Bedarf  der
Bevölkerung  nötigen  Waren  in  solchen  Mengen  und  so  rechtzeitig  zu  beschaffen
  und  zu  dirigieren,  daß  die  Nachfrage,  wo  immer  sie  auftrat,  in
der  Regel  unverzüglich  und  reichlich  befriedigt  werden  konnte;  und  der
Ansammlung  außerordentlicher  Vorratsmengen  in  den  weit  verzweigten
Niederlagen  der  Händler  ist  es  zu  danken,  daß  sich  in  diesem  Kriege  der
Übergang  in  knappe  Verhältnisse  allmählich  und  in  nicht  zu  empfindlichen
  Formen  vollzog.  Wenn  ferner  der  Betätigung  im  Handel  grundsätzlich
  keine  Schranken  gezogen  waren,  hat  sich  ein  Wettbewerb  entwickelt,
der  die  Preise  in  einer  für  die  Verbraucher  überaus  günstigen  Weise  beeinflußte.
  Diese  nützlichen  Folgen  des  freien  Handels  müssen  aber  unter
den  durch  den  Krieg  geschaffenen  Verhältnissen  nicht  nur  ausbleiben,  sondern
sich  in  ihr  Gegenteil  verkehren.  Die  Möglichkeit  für  den  Handel,  Vorräte,
die  nicht  offen  zutage  liegen,  ausfindig  zu  machen  und  dadurch  die  verfügbaren
  Bestände  zu  erhöhen,  ist  aufs  äußerste  beschränkt,  im  Inlande  dadurch
die  nahe  zu  auf  allen  Gebieten  bestehende  Knappheit,  im  neutralen  Auslande
durch  die  zahllosen  Ausfuhrbeschränkungen,  die,  insoweit  sie  einen  Warenbezug
  überhaupt  gestatten,  die  für  diesen  Zweck  zur  Verfügung  stehende
Menge  genau  festlegen.  Der  freie  Wettbewerb,  der  bei  reichlichen  Vorräten
preismäßigend  wirkt,  kann  bei  den  derzeitigen  Verhältnissen  nur  dazu
führen,  daß  die  Händler  sich,  um  überhaupt  Waren  zu  bekommen,  die  Preise
gegenseitig  in  die  Höhe  treiben.  Da  diese  unter  den  gegenwärtigen  Umständen
  unvermeidliche  preissteigernde  Wirkung  des  Handels  so  offen  zutage
  liegt,  daß  sie  im  Ernst  nicht  in  Abrede  gestellt  werden  kann,  ist  man
ihr  mit  dem  Schlagwort  begegnet,  es  sei  besser,  Ware  zu  hohem  Preise  als
überhaupt  keine  Ware  zu  erhalten.  Dieses  Wort,  das  besonders  gegen  die
Zentralisierung  der  Auslandsbezüge  ins  Feld  geführt  wird,  wird  indessen
der  Sachlage  nicht  gerecht.  In  den  zahlreichen  Fällen,  in  denen  die  für  die
Ausfuhr  nach  Deutschland  zugelassene  Warenmenge  bestimmt  abgegrenzt
ist,  läßt  sich  diese  Ausfulhr  auch  durch  noch  so  weitgebende  Preissteigerungen
nicht  vermehren.  Der  Wettbewerb  der  Händler  erzielt  keine  größeren  Bezüge,
als  im  Falle  der  Zentralisierung  der  Einfuhr  hereingebracht  werden  können;
er  führt  nur  zu  einer  Erhöhung  der  Preise  und  birgt  überdies  die  Gefahr
in  sich,  daß  der  Ausfuhrstaat,  um  seine  Einwohner  gegen  die  Rückwirkung
dieser  Preissteigerung  auf  ihre  eigenen  Bezüge  zu  schützen,  die  Ausfuhr
ganz  unterbindet.  Läßt  sich  aber  selbst  eine  Mehreinfuhr  erreichen,  die
        <pb n="169" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                                                 161

nach  Lage  der  Verhältnisse  meist  nur  sehr  gering  sein  kann,  so  ist  in  Rechnung
zu  ziehen,  daß  die  dafür  angelegten  höheren  Preise  sich  nicht  auf  diese  Mehreinfuhr
  beschränken,  sondern  in  kürzester  Frist  die  Gesamtvorräte  der  fraglichen
  Waren  ergreifen;  und  es  ist  sehr  die  Frage,  ob  es  richtiger  ist,  eine
Warengattung,  die  der  Bevölkerung  zu  erträglichen  Preisen  zugeführt  werden
kann,  um  einige  Prozent  zu  vermehren  und  dafür  eine  allgemeine,  zumeist
unverhältnismäßige  Preissteigerung  in  dieser  Ware  in  Kauf  zu  nehmen.

Kann  hiernach  die  Rücksicht  auf  den  Handelsstand  zu  einem  Verzichte
auf  die  mit  unserer  Kriegswirtschaft  verbundenen  amtlichen  Eingriffe  in
die  Freiheit  des  Verkehrs  nicht  führen,  so  noch  viel  weniger  der  vielfach
  gehegte  Glaube,  daß  das  freie  Spiel  der  Kräfte,  das  sich  in  normalen
Zeiten  als  Grundlage  der  Güterverteilung  vorzüglich  bewährt,  auch  im
Kriege  nicht  versagen  werde.  Von  den  Verfechtern  dieser  Meinung  wird
zwar  eingeräumt,  daß  ein  an  keine  Schranken  gebundener  Warenabsatz
zu  außerordentlich  hohen  Preisen  führen  würde,  indessen  wird  gerade  in
dieser  Preisentwicklung  die  Gewähr  dafür  erblickt,  daß  wir  schließlich  mit
unseren  Vorräten  auskommen  würden,  indem  die  dann  zu  erwartenden  Preise
einerseits  die  Gütererzeugung  mächtig  anregen,  andererseits  den  Verbrauch
so  einschränken  würden,  daß  er  sich  den  jeweilig  verfügbaren  Vorräten  anpassen
  würde.  Diese  Einschränkung  würde  jedoch  durchaus  nicht  allgemein
sein.  Es  gibt  in  unserem  wirtschaftlich  hoch  entwickelten  Lande  so  viele
vermögende  Leute,  die  in  der  Lage  sind,  auch  mit  bedeutend  erhöhten  Kosten
ihre  bisherige  Lebenshaltung  beizubehalten,  daß  der  Einsparung  von
Vorräten  hierdurch  schon  wesentlich  Eintrag  getan  werden  würde.  Der
armen  Bevölkerung  aber  würden  Opfer  auferlegt  werden,  die  zu  tragen
sie  außerstande  wäre.  Wollte  man  ihr,  wie  es  auch  vorgeschlagen  ist,  durch
öffentliche  Unterstützung  zu  Hilfe  kommen,  so  würde,  sofern  dies  im  ausreichenden
  Maße  überhaupt  geschehen  könnte,  die  Einschränkung  im  Verbrauch
  eben  nicht  so  weit  gehen,  daß  der  davon  erwartete  Erfolg,  das  Ausreichen
  mit  den  vorhandenen  Vorräten,  eintreten  könnte.  Welche  Erbitterung
  aber  bei  solcher  Gestaltung  der  Dinge  wachgerufen  werden  würde,
ist  gar  nicht  auszudenken,  wenn  den  Produzenten  und  den  im  Besitze  von
Vorräten  befindlichen  Händlern,  denen  die  Kriegskonjunktur  übermäßige
Gewinne  in  den  Schoß  würfe,  den  wohlhabenden  Kreisen,  die  sich
jede  Entbehrung  fernhalten  könnten,  die  Masse  der  Unbemittelten
gegenüberstände,  die  ihrer  Not,  wenn  überhaupt,  so  nur  durch  öffentliche
Unterstützung  Herr  werden  könnten.  Es  ist  keineswegs  Neid,  was  solche
Erbitterung  hervorrufen  würde,  sondern  das  berechtigte  Empfinden,  daß
es  dem  gemeinsamen  Ringen,  den  unerhörten  Anforderungen,  die  der
Krieg  an  das  ganze  Volk  stellt,  entspricht,  wenn  auch  an  den  Entbehrungen,
die  diese  schwere  Zeit  fordert,  ein  jeder  sein  Maß  auf  sich  nehmen  soll.  Das
ist  der  sittliche  Kern  unserer  Kriegswirtschaft,  daß  sie  keinen  Unterschied
macht  zwischen  hoch  und  niedrig,  zwischen  arm  und  reich,  sondern  jeden
gleiche  Einschränkungen  zumutet,  und  dadurch  den  Bemittelten,  der  an
besseres  Leben  gewohnt  ist,  oft  härter  trifft  als  den,  dem  auch  in  Friedenszeiten
  Darben  und  Entbehrung  nicht  unbekannt  ist.

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  11
        <pb n="170" />
        162  *.  Lusensky

Verdient  hiernach  der  Grundgedanke  unserer  Kriegswirtschaft  unbedingte
  Zustimmung,  so  möge  man  mit  Mängeln  im  einzelnen  nicht  zu
streng  ins  Gericht  gehen  und  die  außerordentlichen  Schwierigkeiten  in
Rechnung  stellen,  die  jedem  Eingriff  in  das  Wirtschaftsleben  entgegenstehen,
  ganz  besonders  aber  Eingriffen,  für  die  es  bisher  in  der  neueren
Entwicklung  an  jeder  Erfahrung  und  jedem  Vorbilde  fehlte  und  die  vielfach
  eine  vollständige  Umkehr  der  Grundsätze  bedeuten,  auf  denen  sich
unsere  Volkswirtschaft  im  Frieden  aufbaut.  Bei  gerechter  Einschätzung
dieser  Schwierigkeiten  sind  die  Leistungen  unserer  Kriegswirtschaft  nicht
gering  zu  bewerten.  Sie  können  uns  jedenfalls  mit  dem  Vertrauen  erfüllen,
  daß  der  Aushungerungsplan  unserer  Feinde  auch  bei  weiterer  Fortdauer
  des  Krieges  zu  Schanden  werden  wird.

K.  Nachwort.

Die  vorstehende  Abhandlung  ist  im  Mai  1916  abgefaßt  worden.  Seitdem
  hat  die  Tätigkeit  der  bundesrätlichen  Gesetzgebung  und  der  Reichsund
  Landesbehörden  auf  dem  dargestellten  Gebiete  keineswegs  nachgelassen,
ist  vielmehr  hinsichtlich  der  Regelung  der  Volksversorgung  besonders  lebhaft
  gewesen.  Hierauf  im  einzelnen  einzugehen  ist  jedoch  nicht  nötig,  da
an  den  bisherigen  Grundlagen,  deren  Schilderung  der  Zweck  dieser  Arbeit
ist,  im  wesentlichen  festgehalten  wurde,  und  die  neuen  Maßnahmen  nur
einen  weiteren  Ausbau  des  bis  zum  Mai  1916  Geschaffenen  darstellen.
Es  wird  daher  genügen,  folgendes  zur  Ergänzung  nachzutragen.

a)  Wie  für  die  Verwertung  der  Ernte  von  1915,  ist  auch  für  die  Ernte
von  1916  ein  Wirtschaftsplan  aufgestellt  worden  und  auf  dieser  Grundlage
  eine  Neuregelung  für  den  Verkehr  mit  den  wichtigsten  Erzeugnissen  des
heimischen  Feldbaues  teils  erfolgt,  teils  in  Bearbeitung  begriffen.  Die
bisher  erlassenen  neuen  Verordnungen,  insbesondere  über  Brotgetreide
und  Mehl  vom  29.  Juni  1916,  über  den  Verkehr  mit  Hülsenfrüchten
vom  20.  Juni  1916,  über  Gerste  und  Hafer  vom  6.  Juli  1916  stimmen  in
den  Grundsätzen  mit  der  früheren  Regelung  überein.

b)  Hatte  sich  die  Fürsorge  für  die  bürgerliche  Bevölkerung  anfänglich
im  wesentlichen  auf  die  Versorgung  mit  Nahrungs-  und  Genußmitteln
beschränken  können,  so  trat  allmählich  auch  an  anderen  notwendigen  Bedarfsgegenständen
  solche  Knappheit  ein,  daß  ein  staatliches  Eingreifen
unvermeidlich  wurde.  Das  Bedürfnis  hierfür  machte  sich  namentlich  bei
den  Erzeugnissen  der  Textilindustrie  geltend,  deren  Tätigkeit  infolge
der  Unterbindung  der  Einfuhr  ihrer  Rohstoffe  aufs  äußerste  eingeschränkt
wurde.  Die  Gefahr,  daß  diese  Verhältnisse  zu  Preistreibereien  und  wucherischer
  Verteuerung  führen  könnten,  wurde  insbesondere  dringend,  als
Anfang  Februar  1916  die  für  den  Heeresbedarf  nötigen  Web-,  Wirk-  und
Strickwaren  für  beschlagnahmt  erklärt  wurden.  Um  wucherischer  Ausnutzung
dieser  Sachlage  sofort  einen  Riegel  vorzuschieben,  wurde  durch  die  militärischen
  Befehlshaber  zugleich  mit  der  Beschlagnahme  angeordnet,  daß
beim  Verkaufe  der  nicht  beschlagnahmten  Web-,  Wirk-  und  Strickwaren
        <pb n="171" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                              163

sowie  der  daraus  gefertigten  Erzeugnisse  der  Verkäufer  keinen  höheren
Preis  vereinbaren  dürfe  als  er  vor  dem  31.  Januar  1916  bei  gleichartigen
oder  ähnlichen  Verkäufen  erzielt  habe.  Diese  vorläufige  Regelung  wurde
demnächst  durch  die  bundesrätliche  Verordnung  vom  30.  März  1916  über
Preisbeschränkungen  bei  Verkäufen  von  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren  ersetzt.
Mach  dieser  Verordnung  wurde  zwar  grundsätzlich  daran  festgehalten,  daß
die  vor  dem  31.  Januar  1916  erzielten  oder  nachweislich  festgesetzten  Preise
für  spätere  Verkäufe  maßgebend  sein  sollten,  indessen  eine  Überschreitung
insoweit  gestattet,  als  sich  die  Gestehungskosten  zuzüglich  Unkosten  und
angemessenem  Gewinne  höher  stellen  als  die  vor  dem  Stichtage  erzielten
Preise.  Der  Käufer,  der  die  vorgeschriebene  Preisgrenze  nicht  für  eingehalten
oder  den  Preis  für  unangemessen  hoch  hält,  kann  binnen  zwei  Wochen  nach
Abschluß  des  Kaufvertrags  Entscheidung  durch  ein  Schiedsgericht  beantragen,
das  alsdann  den  angemessenen  Preis  endgültig  festsetzt.  Das  Schiedsgericht
kann  ferner  auf  Anrufen  der  Beteiligten  vor  oder  bei  Abschluß  des  Kaufvertrages
  bei  der  Ermittelung  des  angemessenen  Preises  mitwirken.  Eine
strafrechtliche  Verfolgung  hat  der  Verkäufer  nur  zu  gewärtigen,  wenn  sein
Verhalten  gegen  die  im  Abschnitt  E  erwähnten  Verordnungen  gegen  übermäßige
  Preissteigerung  oder  betr.  Fernhaltung  unzuverlässiger  Personen
vom  Handel  oder  gegen  sonstige  allgemeine  Strafgesetze  verstößt.

Neben  diesen  Maßnahmen  gegen  eine  gemeinschädliche  Preisentwicklung
ist  durch  Verordnung  vom  10.  Juni  1916  eine  einheitliche  und  planmäßige
Bewirtschaftung  der  für  die  bürgerliche  Bevölkerung  verfügbaren  Bestände
an  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren  angeordnet  worden.  Die  Ausführung  ist  der
zu  dem  Zwecke  geschaffenen  Reichsbekleidungsstelle  übertragen  worden,
die  sich  nach  dem  bewährten  Vorbilde  ähnlicher  Organisationen  in  eine  aus
Vorstand  und  Beirat  bestehende  Verwaltungsabteilung  und  eine  Geschäftsabteilung
  gliedert.  Außer  der  Verwaltung  der  nicht  von  der  Heeres-  und
Marineverwaltung  beanspruchten  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren  und  der  aus
ihnen  gefertigten  Erzeugnisse  liegt  ihr  ob,  die  Herstellung  und  den  Vertrieb
von  Ersatzstoffen  zu  fördern.  Die  Versorgung  der  Bevölkerung  geschieht
unter  Benutzung  des  Handels  und  Gewerbes,  für  dessen  Betätigung  verschiedene
  Schranken  vorgeseben  sind.  Der  Großhandel  sowie  Gewerbetreibende,
  die  Bekleidungsstücke  im  Großbetriebe  herstellen,  dürfen  nur  an
Personen  Waren  liefern,  mit  denen  sie  vor  dem  1.  Mai  19  16  in  dauernder
Geschäftsverbindung  gestanden  haben;  die  gewerbsmäßige  Herstellung  von
Bekleidungsstücken  darf  ferner  nur  auf  schriftlich  erteilte  Bestellung  unter
Angabe  der  Stückzahl  und  des  Preises  für  jeden  Gegenstand  erfolgen,  es  sei
denn,  daß  es  sich  um  Maßschneiderei  oder  Musterkollektionen  handelt.  Die
Kleinhändler  hatten  unverzüglich  eine  Inventur  ihrer  Bestände  aufzunehmen,
wobei  die  Verkaufspreise  nach  den  Grundsätzen  der  vorerwähnten  Verordnung
vom  30.  März  1916  einzustellen  waren.  Für  eine  bis  zum  1.  August  1916
bemessene  Übergangszeit  durften  sie  von  den  in  die  Inventur  aufgenommenen
Gegenständen  20%  jeder  Art  unbeschränkt  zu  den  eingestellten  Preisen
verkaufen.  Seit  dem  1.  August  darf  der  Verkauf  im  Kleinhandel  nur  noch
auf  Grund  von  Bezugsscheinen  stattfinden,  die  der  Verbraucher  bei  der

11“
        <pb n="172" />
        164  F.  Lusensky

Ortsbehörde  seines  Wohnorts  zu  beantragen  hat.  Er  hat  auf  Verlangen
die  Notwendigkeit  der  Anschaffung  darzutun.  Diese  Prüfung  kann,  was  sich
bei  größeren  Gemeinden  empfehlen  wird,  besonderen  Organen,  insbesondere
Krankenkassen,  Berufsvereinigungen  und  ähnlichen  Personenvereinen,  jedoch
nur  für  ihre  Mitglieder,  bestehenden  Kommissionen  und  Ausschüssen,  sowie
Wohltätigkeitsvereinigungen  u.  dergl.  übertragen  werden.  Sie  unterbleibt,
soweit  die  Vermutung  für  die  Notwendigkeit  der  Beschaffung  spricht.  Nach
Bestimmung  der  Reichsbekleidungsstelle  kann  diese  Vermutung  innerhalb
genauer  bezeichneter  Grenzen  als  gegeben  angesehen  werden  bei  Gründung
eines  Haushalts,  für  Wöchnerinnen  und  Kinder  bis  zu  14  Jahren,  bei
Krankheiten,  Todesfällen,  der  Konfirmation  und  ersten  Kommunion,  bei
Eintritt  in  die  Schule,  eine  Anstalt,  einen  Beruf,  bei  begrenzter  Stückzahl
von  Wäsche  und  Kleidung  minderbemittelter  Bevölkerungskreise.  Der
Bezugsschein  hat  für  das  ganze  Reichsgebiet  Geltung.  Die  Ortsbehörde
führt  eine  Personalliste,  aus  der  die  erteilten  Bezugsscheine,  und  eine  Warenliste,
  aus  der  die  auf  Grund  von  Bezugsscheinen  gelieferten  Waren  ersichtlich
sind.  Das  Ergebnis  der  Warenliste  ist  monatlich  festzustellen.  Von  dem
monatlichen  Gesamtergebnisse  innerhalb  der  einzelnen  Bundesstaaten  erhält
die  Reichsbekleidungsstelle  Kenntnis.

Durch  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  10.  Juni  1916  sind
zahlreiche  Waren  von  der  Bezugsscheinpflicht  ausgenommen,  können  also
frei  verkauft  werden.  Hierunter  fallen  einerseits  Luxuswaren,  zu  deren
Herstellung  nur  Rohstoffe  verwendet  werden,  die  zur  Herstellung  allgemein
gebrauchter  Webwaren  keine  Verwendung  finden,  wie  Seidenwaren,
Spitzen,  Stickereien,  Posamenten,  Teppiche,  Läuferstoffe  usw.,  anderseits
Waren  der  unter  Bezugsschein  stehenden  Art,  die  eine  bestimmte  Preisgrenze
  übersteigen.  Veranlaßt  ist  diese  Freistellung  durch  das  Bedürfnis,
die  Arbeitsgelegenheit  im  Textilgewerbe  und  namentlich  in  der  Konfektion
möglichst  zu  erhalten.  Bei  den  Luxuswaren,  deren  völliges  Aufhören  nicht
gerade  als  nationaler  Notstand  angesehen  werden  könnte,  würde  der  Absatz
durch  einen  Nachweis  der  Notwendigkeit  des  Bezuges  in  Frage  gestellt
werden;  bei  den  teureren  Gebrauchswaren  aber  würde,  da  die  daran  gewöhnten
Kreise  meist  mit  größeren  Vorräten  versehen  sind,  die  Notwendigkeit  der
Beschaffung  ebenfalls  nur  schwer  darzutun  sein  und  die  Forderung  dieses
Nachweises  zu  einer  Absatzstockung  führen,  die  den  im  Besitze  von  Vorräten
befindlichen  Handel  schwer  schädigen  und  die  fernere  Herstellung  zum  Nachteil
  auch  der  dabei  beschäftigten  Arbeiter  ernstlich  gefährden  würde.

c)  Eine  ähnliche  Knappheit  wie  in  den  Erzeugnissen  der  Textilindustrie
ist  infolge  des  starken  Fettmangels  in  den  Erzeugnissen  der  Seifenindustrie
eingetreten.  Als  dieser  Zustand  der  Bevölkerung  fühlbar  wurde,  begannen
weite  Kreise  zu  Angstkäufen  zu  schreiten  und  riefen  dadurch  die  Gefahr  einer
solchen  Verminderung  der  zum  Verkauf  stehenden  Vorräte  hervor,  daß  für
die  weiten  Volksschichten  eine  allgemeine  Seifennot  einzutreten  drohte.
Abhilfe  konnte  auch  hier  nur  durch  zwangsweise  Einschränkung  der  an  den
einzelnen  abzugebenden  Mengen  geschaffen  werden.  Die  Grundlage  für
eine  Verkehrsregelung  ist  durch  die  Verordnung  des  Bundesrats  vom
        <pb n="173" />
        IV.  Kriegswirtschaft                                                                               105

18.  April  1916  gegeben  worden,  durch  die  der  Reichskanzler  ermächtigt
wurde,  den  Verkehr  mit  Seife,  Seifenpulver  und  anderen  fetthaltigen  Waschmitteln
  zu  regeln.  Diese  Regelung  ist  am  gleichen  Tage  einstweilig  dahin  erfolgt,
  daß  die  an  eine  Person  in  einem  Monat  abzugebende  Menge  an  Feinseife
(Toilette-  und  Rasierseife)  auf  höchstens  100  g,  an  anderer  Seife  oder  Seifenpulver
  oder  anderer  fetthaltiger  Waschmittel  auf  höchstens  500  g  eingeschränkt
und  die  Abgabe  von  der  Vorlegung  der  für  die  vierte  Monatswoche  bestimmten
Brotkarte  abhängig  gemacht  wurde.  Durch  die  am  21.  Juli  1916  getroffene
endgültige  Regelung  sind  die  zur  Abgabe  zugelassenen  Seifenmengen  auf
die  Hälfte  (50  und  250  g)  herabgesetzt  worden;  die  Einhaltung  dieser  Beschränkung
  ist  durch  Einführung  einer  Seifenkarte  sichergestellt.  Den  Bedürfnissen
  der  Krankenpflege  und  des  ärztlichen  Berufs,  der  Grubenarbeiter
im  Kohlenbergbau  und  der  vor  dem  Feuer  beschäftigten  Arbeiter  sowie  der
Kinder  unter  18  Monaten  ist  durch  die  Zulassung  von  Zusatzseifenkarten
Rechnung  getragen.  Ferner  ist  vorgeschrieben,  daß  die  nach  den  Weisungen
des  Kriegsausschusses  für  pflanzliche  und  tierische  Öle  und  Fette  hergestellte
Feinseife  und  Seifenpulver  auf  den  Stücken  und  Packungen  den  Aufdruck
K.-A.-Seife  und  K.--A.-Seifenpulver  tragen  und  im  Kleinhandel  unter  Einhaltung
  bestimmter  Höchstpreise  abgegeben  werden  muß.  Die  Abgabe  von
Waschmitteln  an  technische  Betriebe  und  Gewerbetreibende,  insbesondere
Waschanstalten,  desgleichen  die  Versorgung  der  Barbiere  und  Friseure  mit
Rasier-  und  Kopfwaschseife  erfolgt  nach  Weisung  des  Kriegsausschusses.

d)  Eine  für  die  weitere  Gestaltung  der  Volksversorgung  höchst  wichtige
organisatorische  Maßregel  ist  neuerdings  durch  die  Errichtung  des  Kriegsernährungsamts
  (K.  E.  A.)  getroffen  worden.  Die  staatsrechtliche
Stellung  einerseits  des  Reichs  und  der  Einzelstaaten,  andererseits  der  Heeresverwaltung
  stellte  der  einheitlichen  Durchführung  der  Krieggswirtschaftsaufgaben
  beträchtliche  Schwierigkeiten  entgegen.  Nach  seiner  staatsrechtlichen
Stellung  ist  das  Reich  im  wesentlichen  auf  die  Schaffung  der  Rechtsgrundlagen
  für  die  Kriegswirtschaft  beschränkt.  Die  Durchführung  der  getroffenen
Vorschriften  ist  grundsätzlich  Aufgabe  der  Einzelstaaten  und  bei  den  infolge
der  einzelstaatlichen  Zuständigkeiten  unvermeidlichen  Verschiedenheiten  und
Reibungen  kommt  dem  Reiche  eine  nur  vermittelnde  Tätigkeit  zu.  In
Preußen  ergaben  sich  weitere  Schwierigkeiten  daraus,  daß  die  kriegswirtschaftliche
  Verwaltung  ihre  Spitze  nicht  in  einer  Stelle  findet,  sondern  in
mehreren  Ministerien;  hauptsächlich  dem  Ministerium  des  Innern,  dem
landwirtschaftlichen  und  dem  Handelsministerium,  deren  Zusammenwirken
nach  den  bestehenden  Zuständigkeitsverhältnissen  für  die  meisten  Zweige
der  Kriegswirtschaft  erforderlich  ist.  Hierzu  kommt  schließlich  die  Zuständigkeit
  der  militärischen  Befehlshaber,  die  sich  infolge  der  Verhängung  des
Belagerungszustandes  auch  auf  das  Gebiet  der  Zivilverwaltung  erstreckt.
Es  ist  offensichtlich,  daß  diese  verschiedenen  Zuständigkeiten  trotz  des  besten
Willens  der  beteiligten  Stellen,  Konflikte  zu  vermeiden,  der  Lösung  der
schwierigen  kriegswirtschaftlichen  Aufgaben  oft  genug  Hemmnisse  bereiten
mußten  und  einem  kraftvollen  Vorgehen  im  Wege  standen.  Für  manche
Gebiete  sind  diese  Schwierigkeiten  dadurch  beseitigt  oder  doch  wesentlich
        <pb n="174" />
        166  F.  Lusensky

vermindert  worden,  daß  die  Verwaltung  einer  für  das  Reich  errichteten
Kriegsgesellschaft  übertragen  wurde,  deren  Tätigkeit  unter  der  Aufsicht  des
Reichskanzlers  stand  und  landesrechtlichen  Eingriffen  mehr  oder  weniger
entzogen  war.  Immerhin  blieben  zahlreiche  Reibungsflächen  bestehen.
Dies  wurde  besonders  fühlbar,  als  mit  dem  Knappwerden  der  Nahrungsmittel
  vielfach  das  Bestreben  entstand,  die  in  einzelnen  Gebieten  gewonnenen
Erzeugnisse  dem  Verbrauch  im  Erzeugungsgebiete  vorzubehalten.  Durch
zahlreiche  auf  dieses  Streben  zurückzuführende  Ausfuhrerschwernisse  und
völlige  Ausfuhrverbote  wurde  die  allgemeine  Versorgung  ungünstig  beeinflußt.
  Abhilfe  konnte  nur  durch  eine  auf  die  Kriegsdauer  beschränkte  Verstärkung
  der  Machtbefugnisse  des  Reichs  geschaffen  werden,  dadurch,  daß
die  Zuständigkeit  und  Verantwortlichkeit  für  das  ganze  Gebiet  der  Volksernährung
  in  einer  einheitlichen,  mit  weitgehenden  Vollmachten  ausgestatteten
  Verwaltungsstelle  des  Reichs  zusammengefaßt  wurde.

Von  diesen  Erwägungen  ausgehend  hat  der  Bundesrat  durch  Verordnung
  vom  22.  Mai  1916  den  Reichskanzler  ermächtigt,  alle  im  Deutschen
Reiche  vorhandenen  Lebensmittel,  Futtermittel,  Rohstoffe  und  zur  Lebensmittel-
  und  Viehversorgung  erforderlichen  Gegenstände  für  die  Ernährung  des
Volkes  in  Anspruch  zu  nehmen,  ihre  Einfuhr,  Durchfuhr  und  Ausfuhr,  sowie
den  Verkehr  mit  ihnen  und  ihren  Verbrauch  zu  regeln  und  Bestimmungen  über
die  Preise  zu  treffen.  Auch  kann  er  in  dringenden  Fällen  die  Landesbehörden
unmittelbar  mit  Anweisung  versehen.  Ferner  ist  der  Reichskanzler  ermächtigt,
diese  und  sonstige  ihm  auf  dem  Gebiete  der  Volksernährung  übertragenen
Machtvollkommenheiten  durch  eine  von  ihm  zu  errichtende,  seiner  Aufsicht
unterstehende  Behörde  auszuüben.  Auf  Grund  dieser  Ermächtigung  hat
der  Reichskanzler  das  Kriegsernährungsamt  errichtet  und  ihm  mit  einzelnen
Vorbehalten  die  ihm  zugewiesenen  Befugnisse  übertragen.  An  der  Spitze
des  K.  E.  A.  steht  ein  Präsident,  der  für  dessen  Tätigkeit  verantwortlich  ist.
Er  wird  unterstützt  durch  den  aus  11  Mitgliedern  bestehenden  Vorstand,
mit  dem  er  sich  vor  seiner  Entscheidung  in  wichtigen  Fragen  berät.  Er  führt
den  Vorsitz  in  dem  aus  Vertretern  der  höchsten  Behörden,  der  Kriegsstellen
und  Kriegsgesellschaften  und  Sachverständigen,  auch  Frauen  bestehenden
Beirat,  der  in  grundsätzlichen  Fragen  zu  hören  ist.  Das  K.  E.  A.  hat  von
Anbeginn  an  eine  sehr  rührige  Tätigkeit  entwickelt;  zahlreiche  der  seitdem
erlassenen  Verordnungen  sind  auf  seine  Anregung  zurückzuführen.  An  der
Gestaltung  des  Wirtschaftsplans  für  1916/17  und  den  zu  seiner  Durchführung
  bestimmten  Verordnungen  hat  es  entscheidend  mitgewirkt.  Seine
Arbeiten  sind  noch  zu  sehr  im  Flusse,  um  schon  jetzt  eingehender  Würdigung
unterzogen  werden  zu  können,  doch  berechtigen  sie  zu  der  Hoffnung,  daß
das  Ziel,  zu  dem  das  K.  E.  A.  errichtet  worden  ist,  Einheitlichkeit  und  kraftvolles
  Vorgehen  auf  dem  Gebiete  der  Volksversorgung  voll  erreicht  und
dadurch  verstärkte  Sicherheit  für  das,  was  jedem  Deutschen  vor  allem  am
Herzen  liegt,  gegeben  wird,  für

unser  siegreiches  Durchhalten  in  diesem  Weltkriege.
(Abgeschlossen  Mitte  August  19  16.)
        <pb n="175" />
        V.

Die  Militär-Gesundheitspflege  im
Kriege.
Von
Oberstabsarzt  Dr.  Hochheimer  in  Berlin-Steglitz.

 

Einleitung.

Tage  der  Mobilmachung!  —  Unvergeßlich  bleibt  ihr  jedem  Deutschen,
der  bewußt  euch  miterlebte.  Das  ganze  Volk  einig,  groß  und  opferbereit.
Die  Waffenträger  zieben  hinaus,  blühend  und  stark,  Frauen  und  Kinder
winken  ihnen  nach.  Vaterlandsliebe  und  Stolz  besiegen  die  fragende  Sorge:
„Wird  er  wiederkommen“

Aus  den  Kasernen  ergießen  sich  Ströme  männlicher  Kraft.  „Deutschland,
Deutschland  über  alles“  jubelt  die  Musik;  die  Offiziere  voran,  dahinter  die
geschlossene  Truppe  in  gleichem  Schritt  und  Tritt  und  am  Ende  des  Zuges  —
der  Sanitätswagen.  Sein  Anblick  stimmt  die  begleitende  Menge  einen
Augenblick  ernst  und  nachdenklich:  „Ist  auch  ärztlich  vorgesorgt?“  Aber
von  vorn  klingt  es  tröstend  und  verheißend:  „In  der  Heimat,  in  der  Heimat,
da  gibt's  ein  Wiedersehn“.  —  Die  Züge  rollen  und  rollen;  ein  neues  Alltagsleben
  beginnt  daheim,  die  ersten  Siegesnachrichten  kommen  und  die
ersten  —  Verlustlisten.  „Ist  er  verwundet,  wo  und  wie?  Geschieht  auch
alles,  ihn  zu  pflegen,  zu  heilen,  heimzubringen?“

Tausend  Herzen  bangen  und  beten;  sie  müssen  stille  sein  und  vertrauen.
—  Man  hört  von  ansteckenden  Krankheiten  in  Feindesland,  und  auf  einmal
wird  das  ganze  Volk  von  einer  den  meisten  neuen,  nationalen  Frage  erregt:
„Wie  steht  es  überhaupt  um  unser  Militär-Gesundheitswesen?“

Im  Frieden  spricht  man  nicht  eben  viel  davon;  sein  Wirken  geschieht
in  der  Stille.  Nur  hin  und  wieder  bringen  die  Tageszeitungen  eine  Bemerkung,
  daß  ein  neuer  „Beeres-Sanitätsbericht“  erschienen  und  danach  der  Gesundbeitszustand
  unserer  Armee  wieder  erheblich  besser,  wohl  allen  fremden
Heeren  überlegen  sei.  —  Das  nimmt  man  gern  und  selbstverständlich  hin,
denn  zu  allen  Einrichtungen  unserer  Armee  hat  unser  Volk  mit  Recht
ruhiges  Vertrauen.

Aber  nun  dieser  Krieg,  unerhört  nach  Menge  der  Streiter,  Wirkung
der  Waffen,  Zahl  der  Feinde  und  Ausdehnung  der  Schauplätze!  Niemand
hatte  sich  ihn  so  mörderisch,  langwierig  und  gefährlich  gedacht,  und  deshalb
war  die  Frage  begründet,  ob  unsere  sanitären  Einrichtungen  und  Kräfte
        <pb n="176" />
        168  Dr.  Hochheimer

den  unerwartet  großen  Anforderungen  gewachsen  sein  würden.  Wir  wissen
heute  schon,  wie  die  Antwort  zu  lauten  hat;  aber  wollen  wir  das  Geheimnis
des  Erfolges  klar  durchschauen,  so  müssen  wir  Einblick  gewinnen  in  die
Organisation  und  in  die  bisherige  Tätigkeit  der  militärischen  Heilpflege.

A.  Die  Organisation  des  Kriegsgesundheitsdienstes.

Bereits  in  den  Zeiten,  da  viele  gute  Deutsche  noch  sanft  vom  ewigen
Frieden  träumten  und  mancher  „scharfe  Denker“  die  Unmöglichkeit  eines
längeren  Weltkriegs  „berechnet“  und  „bewiesen“  hatte,  war  von  der  Medi—
zinalabteilung  des  Preußischen  Kriegsministeriums  die  „Kriegs-Sanitätsordnung“
  ausgearbeitet  worden,  auf  der  die  ganze  Organisation  beruht.

Der  Kaiser  genehmigte  sie  am  27.  Januar  1907;  sie  trat  an  die  Stelle
der  gleichnamigen  Dienstvorschrift  vom  10.  Jannar  1878,  die  noch  den  Niederschlag
  der  im  Deutsch-Französischen  Kriege  gesammelten  Erfahrungen  bildete.
Die  neue  Vorschrift  ist  kurz,  knapp  und  klar,  ein  kleines  Büchlein  in  Taschenform
  von  rund  162  Seiten  mit  542  fortlaufend  numerierten  Sätzen.

Bei  jedem  Lebewesen  entscheidet  das  Verhältnis  und  die  Verbindung
zwischen  Haupt  und  Gliedern  über  Größe  und  Güte  der  Leistungen.  Das
Haupt  muß  schnell  arbeitende  und  weitreichende  Sinnesorgane  besitzen,  um
alle  Anreize  und  Aufgaben  zu  überschauen,  die  jeder  neue  Augenblick  heranbringt,
  und  es  muß  in  steter  Befehlsverbindung  mit  gut  ausgebildeten,  kräftigen
  Gliedern  stehen,  die  es  zweckmäßig  lenkt  und  überwacht.

Darum  erfolgt  die  Leitung  des  gesamten  Feld-Sanitätsdienstes
im  Großen  Hauptquartier,  wo  alle  Nervenfäden  des  ungeheueren
Organismus  „Krieg“  zusammenlaufen.  Der  Chef  des  Feldsanitätswesens
  ist  das  Haupt;  das  Sanitätspersonal  des  Operations-  und  Etappengebiets
  bildet  die  Glieder.  Zum  Heldsanitätschef  im  jetzigen  Kriege  hat  der
Kaiser  den  bisherigen  preußischen  Generalstabsarzt  der  Armee,  Chef  des
Sanitätskorps  und  der  Medizinalabteilung  des  Kriegsministeriums  Prof.  Dr.
von  Schjerning,  ernannt,  der  seit  1906  diesen  höchsten  militärärztlichen
Posten  bekleidete.  Unter  seiner  Führung  ist  das  preußisch-deutsche  Sanitätswesen
  erst  zu  dem  geworden,  was  es  in  diesem  Kriege  leistet.  Auf  einem
Teile  des  östlichen  Kriegsschauplatzes  vertritt  ihn  als  „Feldsanitätschef  beim
Oberbefehlshaber  Ost“  der  Obergeneralarzt  Prof.  Dr.  von  Kern.

Das  Haupt  des  Feldsanitätswesens  muß  gleichzeitig  vor-  und  rückwärts
schauen:  nach  vorn  zu  den  Kranken  und  Verwundeten  der  kämpfenden
Truppen,  die  von  Tod  und  Verderben  umgeben  sind,  von  feindlichen  Waffen
und  von  der  „Pestilenz,  die  im  Finstern  schleicht“;  nach  rückwärts  zu  den
Kraftquellen  der  Heimat,  aus  der  immer  neues  Personal  und  Material  geschöpft
  werden  muß,  um  Verwundete  und  Kranke  wiederherzustellen,  verbrauchte
  Sanitätsausrüstung  zu  ergänzen  und  neue  Reserven  zu  schaffen.
Stärke  ist  gesammelte  Kraft;  der  einzelne  Mensch  sammelt  sie  im  Elternund
  Heimatshause,  das  deutsche  Volk  im  deutschen  Vaterland,  und  den
draußen  kämpfenden  Truppen  schicken,  wie  treu  fürsorgende  Eltern,  die
heimischen  Kriegsministerien  immer  neue  Kräfte  nach.  So  stärkt  auch  die
        <pb n="177" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege                                                           169

Medizinalabteilung  des  Kriegsministeriums  dauernd  von  daheim
aus  das  Feldsanitätswesen  draußen.  Im  ersten  Kriegshalbjahre  leitete  sie
der  Generalarzt  Dr.  Paalzow;  als  er  sodann  einen  Armeearztposten  übernahm,
  trat  an  seine  Stelle  der  Generalarzt  Dr.  Schultzen,  bis  dahin  Korpsarzt
  eines  mobilen  Armeekorps.  —  Doch  nun  hinaus  ins  Feld!

I.  Der  Sanitätsdienst  im  Operationsgebiet.
a)  Der  Sanitätsdienst  im  Gefecht.

Die  Schlacht  ist  in  vollem  Gange.  Ganz  vorn  liegen  dünne  Schützenreihen
eines  Infanteriebataillons.  Sie  haben  sich  eingegraben  und  feuern,  wo
immer  der  Gegner  eine  Blöße  zeigt.  Die  feindliche  Artillerie  wirkt  gegen  sie
von  oben  mit  dem  Kugelregen  der  Schrapnells  und  mit  den  Eisensplittern  der
Granaten,  die  über  und  zwischen  den  Schützen  zerschellen.  Taktmäßig  pochen
die  Maschinengewehre,  und  ein  Hagel  kleinkalibriger  Infanteriegeschosse
prasselt  herüber.  Schon  sind  viele  unserer  Schützen  verwundet,  —  aber  sie
müssen  zunächst  liegen  bleiben.  Wer  aufstehen  und  zurückgehen  wollte,  wäre
sofort  noch  schlimmer  getroffen.  Die  erste  Wundhilfe  müssen  sie  sich  selbst  oder
gegenseitig  leisten.  Jeder  Heeresangehörige  trägt  eingenäht  in  den  vorderen
  Rockschoß  zwei  Verbandpäckchen  bei  sich  und  ist  in  ihrem  Gebrauch
  unterwiesen.  Eine  kurze  Anweisung  liegt  überdies  dabei.  Der  Verband
  ist  keimfrei,  kann  also  unmittelbar  auf  die  Wunde  kommen,  um  das
Blut  zu  stillen  und  vor  Verunreinigung  zu  schützen.  Größere  Wunden  und
solche,  bei  denen  Ein-  und  Ausschuß  weit  voneinander  liegen  (z.  B.  Einschuß
der  Kugel  am  Unterarm,  Wiederaustritt  am  Oberarm),  werden  mit  zwei
und  mehr  Verbandpäckchen  bedeckt;  der  Nachbar  hilft  dann  aus.

Das  feindliche  Feuer  läßt  nach  unser  Bataillon  geht  sprungweise  weiter
vor.  Krankenträger  des  Bataillons  —  vier  bei  jeder  Kompagnie  —,
im  Bedarfsfalle  auch  „Hilfskrankenträger“  (Musiker)  eilen  herbei,  geführt
von  Sanitätsunteroffizieren  und  -mannschaften  —  einer  bei  jeder
Kompagnie  —  befehligt  von  einem  der  beiden  beim  Bataillon  befindlichen
Truppenärzte.  Jene  sind  mit  zusammenlegbaren  Krankentragen,
Sanitätstaschen  und  Labeflaschen,  diese  außerdem  noch  mit  Sanitätsverbandzeugen,
  der  Arzt  mit  einer  Instrumenten-  und  Arzneitasche
(Morphium!)  versehen.

Sie  suchen  die  Verwundeten  auf,  laben  sie,  legen  Notverbände  an,
schicken  die  Marschfähigen  zu  dem  schon  vor  dem  Gefechte  bestimmten
Leichtverwundeten-Sammelplatze,  von  wo  sie  geschlossen  zurückgeführt
  werden,  und  bringen  die  Schwerverletzten  zum  Truppen-Verbandplatze
  des  Bataillons.  Hier  nun  hat  der  Bataillonsarzt  (Stabsarzt)
  inzwischen  vorgesorgt.  Den  zweispännigen  Infanterie-Sanitätswagen
  hat  er  gegen  Sicht  und  Feuer  möglichst  geschützt  aufgestellt,  ihm  das
reichhaltige  Instrumentarium,  Verband-  und  Arzneimittel  entnommen  und
eine  Art  „Unfallstation“  im  Freien  oder  in  gedecktem  Raume  (Scheune  usw.)
eingerichtet;  hier  lagert,  erfrischt,  verbindet  und  operiert  er  die  Verwundeten.

Die  Schlacht  geht  weiter;  Reserven  schieben  sich  vor,  unser  Bataillon
muß  dem  Feinde  nach.  Was  wird  aus  den  Verwundeten?
        <pb n="178" />
        b)  Die  Sanitätskompagnie.

Bei  jedem  mobilen  Armeekorps  befinden  sich  in  der  Regel  drei  Sani—
tätskompagnien.  Geführt  von  drei  Offizieren,  wird  jede  begleitet  von
neun  Ärzten;  1  Oberapotheker,  1  Zahlmeister,  20  Unteroffiziere,  rund
220  Krankenträger,  0  Sanitätsunteroffiziere,  8  Militärkrankenwärter,  56  Köpfe
Trainpersonal  bilden  ihren  Bestand.  Sie  führt  mit  sich  8  zweispännige  Krankenwagen,
  mit  je  27—8  Krankentragen  und  Verbandmitteltaschen,  2  Sanitätswagen,
  2  Packwagen  mit  je  einem  Verbindezelt  und  einen  Lebensmittelwagen;
  die  Wagen  sind  zweispännig.  Unter  den  Krankenträgern
befinden  sich  Schneider,  Schuhmacher,  Stellmacher,  Schmiede  und  Köche.

Das  ist  also  bereits  ein  ansehnliches  Aufgebot  von  sanitären  Kräften
und  Mitteln.  In  sinnreicher  Weise  ist  alles  verpackt  und  schnell  gebrauchsfertig,
  was  eine  solche  wandernde  „Rettungsgesellschaft“  benötigt.  Sie  marschiert
  und  lebt  wie  die  Truppe  selbst,  folgt  ihr  überall  hin  und  arbeitet  vielfach
im  Gefechte  von  vornherein  mit  dem  oben  beschriebenen  Truppen-Sanitätspersonal
  Hand  in  Hand.  Ärztlicher  Leiter  ist  der  Chefarzt  (Oberstabsarzt);
besonders  chirurgisch  ausgebildete  Arzte  stehen  ihm  zur  Seite.  Seine  Weisungen
  bekommt  er  vom  Divisionsarzt  (Generaloberarzt)  der  Infanteriedivision,
  der  die  Kompagnie  zugeteilt  ist.  Sie  kann  leicht  in  zwei  gleichwertige,
  an  verschiedenen  Plätzen  arbeitende  Hälften  (Züge)  zerlegt  werden.

Auf  den  Truppen-Verbandplätzen  der  Infanterie,  Artillerie  usw.  und
auf  den  entsprechenden  Sanitätsstaffeln  der  Kavallerie  haben  sich  inzwischen
  die  Verwundeten  gehäuft.  Das  Sanitätspersonal  muß  sich  den
vorgehenden  Truppen  anschließen.  Zahlreiche  Verwundete  liegen  noch  zerstreut
  auf  dem  Gefechtsfelde.  Daher  erwirkt  der  Divisionsarzt  den  Befehl
zur  Errichtung  des  Hauptverbandplatzes  durch  die  Sanitätskompagnie
und  bezeichnet  dem  Chefarzte  die  nach  der  Gefechtslage  günstigste  Stelle  im
Gelände.  Der  Chefarzt  reitet  hin;  er  weiß  bereits  durch  den  Divisionsarzt,
wo  Truppenverbandplätze  liegen,  und  bestimmt  nun  genau  einen  Platz,
der  nach  vorn  und  zurück  Anfuhrwege  hat,  gegen  Gewehr-  und  tunlichst  auch
gegen  Geschützfeuer  gedeckt  ist,  Wasser-  und  Kochstellen  besitzt  oder  ermöglicht
und  vielleicht  auch  Räume  zur  vorläufigen  Unterkunft  aufweist.

Die  Kompagnie  rückt  an,  legt  das  Gepäck  ab,  und  nun  beginnt  ein  Leben
und  Treiben,  wie  im  Ameisenhaufen,  wo  alles  —  scheinbar  durcheinander  —
doch  Sinn  und  Ordnung  hat.  Die  Träger  marschieren  mit  den  Krankenwagen
so  weit  als  möglich  nach  vorn  und  nabhe  an  die  Verwundeten  heran,  diese
zu  suchen,  zu  laben,  zu  verbinden,  zu  tragen.  Sie  sind  schon  im  Frieden
für  ihren  verantwortungsvollen  Dienst  sorgsam  ausgesucht  und  ausgebildet,
im  Krieg  an  Ruhetagen  immer  wieder  geübt.  Schnell  und  schonend  sollen
sie  ihre  leidenden  Kameraden  der  ärztlichen  Hilfe  zuführen,  nur  im  Notfalle
verbinden,  mutig  sein  im  feindlichen  Feuer,  ruhig  im  Anblick  der  Schmerzen,
geduldig  im  Tragen  ihrer  schweren  Last.

Sanitätshunde  geben  mit  und  spüren  verborgen  liegende  Verwundete

  auf.  Diese  werden  von  den  Trägern  zum  Wagenhalteplatz
gebracht,  wo  die  beladenen  Krankentragen  eingeschoben  und  leere  empfangen
        <pb n="179" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege  171

werden.  Während  neue  Verwundete  geholt  werden,  fahren  die  gefüllten
Wagen  zum  Hauptverbandplatz.

Hier  ist  inzwischen  eine  Stätte  großen  ärztlichen  Betriebs  fertiggestellt.
Weithin  sichtbar  weht  die  deutsche  Flagge  neben  der  Fahne  mit  dem
Genfer  Kreuz,  und  eine  rote  Laterne  zeigt  nachts  den  Krankenwagen
und  den  marschierenden  Verwundeten  das  ersehnte  Ziel  der  Hilfe.  Am
Ausladeplatz  der  Wagen  wird  das  Gepäck  der  Verwundeten  gelagert
und  geordnet.  Ein  Arzt  leitet  die  Empfangsabteilung,  sichtet  und
verteilt  die  Ankömmlinge  nach  Art  und  Schwere  der  Verletzung.  Er  gibt
Marschfähigen  ein  weißes,  Transportfähigen  ein  weißrotes,  Nichttransportfähigen
  ein  rotweißrotes  Wundtäfelchen.  Hierauf  vermerken  die  Ärzte
die  Verwundung,  die  geleistete  und  noch  zu  leistende  Hilfe.  Marschfähige
gehen  zum  Warteplatz  oder  gleich  zum  Leichtverwundeten-Sammelplatz
(s.  o.),  Operationsbedürftige  kommen  zur  Verbandabteilung.  Da  machen
geübte  Ärzte  feste  Transportverbände  und  unaufschiebbare  Operationen;
heftige  Blutungen  sind  zu  stillen;  hier  ist  ein  Luftröhrenschnitt,  dort  eine
Amputation  nötig.  Vor  allem  aber  gilt  es,  gebrochene  Knochen  zu  schienen,
eröffnete  Körper-  und  Gelenkhöhlen  zu  schützen  und  alles  schnell  zum  Weitertransport
  vorzubereiten.  Oft  muß  unter  den  einfachsten  und  schwierigsten
Verhältnissen  gearbeitet  werden:  in  einer  elenden  Hütte,  im  kalten,  sturmund
  regenumtobten  Zelt,  im  Bereiche  des  feindlichen  Feuers.  Manchmal
gebricht  es  an  Wasser,  manchmal  an  Feuerung,  manchmal  an  Lagerstroh  für
die  Verwundeten.  Hunderte  drängen  heran.  Die  Nacht  bricht  ein  und  erschwert
trotz  aller  Acetylenlampen,  Taschen-  und  Stallaternen  Arbeit  und  Übersicht.

Aber  an  einem  fehlt  es  meist  nicht:  an  einer  guten,  Hunger  und  Durst
stillenden  Suppe  und  an  sonstigen  Nahrungs-  und  Stärkungsmitteln.  Auf
dem  Kochplatze  wird  dafür  gesorgt;  Gulaschkanone  und  andere  Kochapparate
  brodeln,  und  die  Verwundeten,  erschöpft  durch  Anstrengung,  Blutverlust
  und  Schmerz,  bekommen  schnell  die  ersehnte  Labung.  Verbunden,
gestärkt,  ausgeruht  und  mit  wohltätigen  Schlafmitteln  bedacht,  können  sie
dann  weiter,  denn  die  Kompagnie  muß  der  Truppe  folgen  und  schnell  wieder
verwendungsbereit  sein.  Der  Chefarzt  meldet  die  Dauer  ihrer  Tätigkeit,  Zahl
und  Verbleib  der  Verwundeten  usw.;  der  Zahlmeister  stellt  die  Verstorbenen
fest  und  verwahrt  ihre  Wertsachen,  dann  heißt  es:  einpacken  und  Marsch!  —

Der  Dienst  einer  Sanitätskompagnie  ist  besonders  schwer  im  Bewegungskrieg
  und  nach  größeren  Schlachten.  Dann  kommt  das  Personal  Tage  und
Nächte  nicht  zur  Ruhe.  Große  Verantwortung  ruht  auf  seiner  Tätigkeit,
denn  der  erste  Verband  und  Transport  entscheiden  oft  das  Schicksal  des
Verletzten.  In  Zeiten  der  Ruhe  wird  die  Kompagnie  zum  Krankentransport
und  zur  Hilfe  in  Feldlazaretten  herangezogen,  wie  umgekehrt  diese  ihre
Kräfte  im  Bedarfsfalle  der  Kompagnie  zur  Unterstützung  schicken.

c)  Das  Feldlazarett.
Virchow  hat  einmal  gesagt,  das  öffentliche  Urteil  über  ärztliche  Dinge
hinke  den  Fortschritten  gewöhnlich  um  30  Jahre  nach.  Wer  unsere  Militärlazarette
  lange  nicht  gesehen  hat,  würde  mit  veralteten  Vorurteilen  gegen
        <pb n="180" />
        172  Dr.  Hochheimer

ihre  Leistungen  und  Einrichtungen  kommen.  Der  kranke  Soldat  findet  schon
lange  in  ihnen  das  Beste  und  Bewährteste,  was  neuzeitliche  Heilkunst  und
Wissenschaft,  besonders  Hygiene  und  Chirurgie  bieten  und  gebieten.  Darum
gehen  unsere  Kranken  voll  Vertrauen  im  Frieden  zum  Garnisonlazarett,  und
getrost  treten  sie  auch  draußen  den  Weg  an  zum  Feldlazarett.

Das  ist  ein  fahrendes  Krankenhaus.  Sein  Personal  besteht  aus  6  Ärzten,
die  —  wie  auch  die  Ärzte  bei  der  Truppe  und  der  Sanitätskompagnie  —
beritten  sind,  1  Apotheker,  2  Inspektoren  und  50  Mann,  sein  Material  aus
4  Geräte-  und  2  Sanitätswagen,  1  Kranken-,  1  Pack-  und  1  Beamtenwagen.

Jedes  mobile  Armeekorps  besitzt  zwölf  solcher  Feldlazarette.  Der
Korpsarzt  (Generalarzt)  verfügt  über  sie;  der  Chefarzt  (Oberstabsarzt)
ist  ärztlicher  und  militärischer  Befehlshaber  des  Lazaretts.  Die  Ausstattung
reicht  für  ungefähr  200  Kranke.  Nichts  ist  vergessen,  was  zur  Behandlung
und  Pflege  gehört,  nur  feldmäßig  einfach  und  leicht  bewegungsfähig  alles
hergestellt.  Hauptaufgabe  ist  die  Versorgung  von  Verwundeten,  darum
sind  Instrumente  und  Verbandmittel  besonders  reichlich  vorgesehen.  Doch
auch  für  innerlich  Kranke  ist  es  gerüstet.

Das  Lazarett  richtet  sich  nahe  dem  Hauptverbandplatze,  jedoch  nicht  im
unmittelbaren  Gefechtsbereiche  ein,  möglichst  in  einer  Ortschaft  mit  geeigneten
  Räumlichkeiten  (Krankenhaus,  Schule,  Fabrik,  Gehöft).  Im  Bedarfsfall
  ergänzt  oder  ersetzt  es  die  Baulichkeiten  durch  Selte  und  Baracken.  Es
behandelt  die  nicht  marschfähigen  Verwundeten  und  Kranken  so  lange,  bis
sie  weiter  zurückbefördert  und  von  der  „Etappe“  übernommen  werden
können  (Bewegungskrieg),  im  Stellungskrieg  oft  bis  zur  vollen  Wiederherstellung.
  Der  letztere  hat  sich  im  Laufe  der  beiden  ersten  Kriegsjahre  je
länger,  je  mehr  herausgebildet,  und  so  haben  auch  die  meisten  Feldlazarette
ihre  Einrichtung  seiner  Eigenart  mehr  und  mehr  angepaßt,  schöne,  bequeme
Betten  hergestellt  und  beigetrieben,  vollkommene  Operationsräume  und
getrennte  Krankenstationen  (für  äußerlich,  innerlich  und  ansteckende  Kranke)
geschaffen,  Bade-,  Entlausungs-  und  Desinfektionsanstalten  gebaut,  auch  für
Behaglichkeit,  Unterhaltung  und  Beschäftigung  ihrer  Insassen  gesorgt.

Um  die  Behandlungserfolge  der  Feldlazarette  noch  zu  erhöhen,  stellt
ihnen  der  Korpsarzt  den  berätenden  Chirurgen  zur  Verfügung.  Aus
den  ordentlichen  Universitätsprofessoren  und  sonstigen  hervorragenden  Vertretern
  der  Chirurgie  entnommen,  bringt  dieser  —  meist  im  Generalarztrange
stehende  —  Mann  seine  reiche  Erfahrung  und  sein  großes  Geschick  mit,  operiert
selbst  die  schwersten  Fälle  und  berät  die  jüngeren  Ärzte.

Sobald  die  kriegerischen  Verhältnisse  es  fordern,  die  allen  andern  Rücksichten
  vorgehen,  werden  die  Kranken  und  Verwundeten  aus  den  Feldlazaretten
  in  das  Etappengebiet  übergeführt.  War  bisher  der  Korpsarzt
  des  mobilen  Armeekorps,  dem  sie  angehörten,  für  sie  verantwortlich,  so
wird  es  nun  der  Etappenarzt  (Generalarzt).  —  An  dieser  Stelle  übersehen
wir  am  besten  die  staffelartige  Gliederung  des  mobilen  Sanitätswesens.

Mehrere  Armeekorps  zusammen  bilden  eine  Armee.  Beim  Armee-Oberkommando
  befindet  sich  der  Armeearzt  (Obergeneralarzt).  Wie  die
Armee  der  obersten  Heeresleitung  des  Großen  Hauptquartiers  unterstellt
        <pb n="181" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege  173

ist,  so  ist  er  der  unmittelbare  Untergebene  des  Feldsanitätschefs  und  befehligt
seinerseits  die  Korpsärzte  und  den  Etappenarzt.  Letzterer  ist  oberster  Arzt
der  für  jede  Armee  aufgestellten  Etappeninspektion.

Durch  die  Korpsärzte  ist  der  Armeearzt  über  den  Bestand  und  den
Aufenthalt  der  Verwundeten  und  Kranken  unterrichtet;  er  weist  nun  den
Etappenarzt  an,  sie  möglichst  schnell  und  schonend  aus  dem  unruhigen  Operationsgebiet
  in  den  rückwärtigen  Etappenbereich  zu  übernehmen.

Die  Kranken  sind  vorn  beim  Marsch  in  leicht  erreichbaren  Krankensammelpunkten,
  bei  einiger  Ruhe  in  Ortskrankenstuben,  weiterhin
in  Ortslazaretten,  und,  wie  erwähnt,  auch  in  Feldlazaretten  vereinigt
  worden.

II.  Der  Sanitätsdienst  im  Etappengebiet.
In  der  „Etappe“  ist  inzwischen  bereits  eine  Fülle  militärischer  und  freiwilliger
  Kräfte  für  den  Sanitätsdienst  eingerückt.

a)  Der  Krankentransport.

Nun  kommen  auf  allen  Straßen  und  mit  allen  möglichen  Beförderungsmitteln
  die  Hilfsbedürftigen  heran.  Im  großen  ordnet  der  Feldsanitätschef
ihre  Wege,  im  einzelnen  der  Etappenarzt.  Hierzu  verfügt  er  über  eine
Krankentransportabteilung.  Bestehend  aus  einem  Obefarzt  (Oberstabsarzt),
  sechs  weiteren  Ärzten,  militärischem  und  freiwilligem  Unterpersonal,
  umfaßt  sie  ungefähr  500  Köpfe.  Zum  ersten  Male  stoßen  wir  hier
auf  Organe  der  freiwilligen  Krankenpflege,  dabei  auch  Schwestern.  Die
Männer  helfen  z.  T.  beim  Transport  als  Träger,  z.  T.  bei  der  Begleitung
und  Behandlung  als  Pfleger:  die  Schwestern  sind  geprüfte  Pflegerinnen.
Wagen-,  Eisenbahn-  und  Schiffstransporte  müssen  begleitet,  unterwegs
  eingescholtete  Verband-  und  Erfrischungsstationen  mit  Personal
  und  Material  ausgestattet  werden.  Die  Kranken-Transportabteilung
benutzt  an  Wagen,  was  sie  von  den  fahrenden  Militärkolonnen  bekommen
und  brauchbar  herrichten  kann;  sie  treibt  welche  aus  dem  Lande  auf,  sie
arbeitet  mit  Feld-  und  Eisenbahnen  und  Schiffen.  Im  jetzigen  Kriege
sind  immer  mehr  Krankenkraftwagen  eingestellt  und  davon  große
Parks  gebildet  worden.  Ja,  ganze  Automobilzüge  hat  man  zusammengestellt,
  indem  man  eine  Anzahl  kleiner  leichter  Anhängewagen  an  einen
Kraftwagen  ankuppelt,  der  wie  eine  Lokomotive  sie  hinter  sich  herzieht.
Auf  guten  Straßen  leisten  diese  schnellfahrenden,  gut  federnden  Wagen  sehr
viel.  Aber  was  für  Wege  müssen  sie  in  Rußland  und  auf  dem  Balkan  überwinden!
  Die  Kranken-Transportabteilung  ist  meist  in  verschiedenen  Gruppen
und  an  verschiedenen  Stellen  tätig.  Da  sie  nicht  nur  sammeln  und  transportieren,
  sondern  auch  verbinden,  erfrischen  und  vorläufig  unterbringen
muß,  braucht  sie  viel  Material,  und  sie  erhält  es  aus  der  Riesenvorratskammer
  des  ganzen  mobilen  Sanitätswesens.

b)  Das  Etappen-Sanitätsdepot.
Ein  ganzer  Eisenbahnzug  voll  Sanitätsmaterial  fährt  mit  jeder  Armee
hinaus,  und  gewöhnlich  am  Etappenhauptorte,  nach  Bedarf  aber  auch  an
        <pb n="182" />
        174  Dr.  Hochheimer

verschiedenen  andern  Knoten-  und  Brennpunkten  des  Krankenwesens  lädt
das  Depot  seine  Schätze  aus  und  gibt  sie  nach  vorn  ins  Operations-,  ringsum
  an  das  Etappengebiet.  Da  finden  wir  Hunderte  von  Kisten  mit  Arzneiund
  Verbandmitteln,  Instrumenten,  ärztlichen  Geräten,  Schienen;  viele
Tausende  von  zusammenlegbaren  Bettstellen,  Decken,  Wäschestücken,  Krankenkleidern;
  gewaltige  Mengen  von  Küchenvorräten,  Geschirr,  Wein  und  Konserven.
  Fahrbare  und  tragbare  Desinfektions-  und  Röntgenapparate,
  Trinkwasserbereiter,  die  schlechtes,  schmutziges  Wasser  schnell
in  gesundes,  klares,  erfrischendes  verwandeln;  ja  sogar  große  Waschanstalten
gehen  mit  dem  Depot  ins  Feld  und  werden  versandt,  wohin  es  nötig  ist.
Solche  „Kriegswäschereien“  bestehen  aus  Lastkraftwagen  mit  Anhänger;  sie
bilden  rasch  eine  kleine  zeltüberdeckte  Wagenburg,  wo  in  wenig  Stunden
viele  Zentner  schmutzige  Wäsche  —  auch  Decken  —  maschinell  gewaschen,
getrocknet  und  gerollt  werden.

Die  Kranken-Transportabteilung  befördert  nicht  alle  Kranken  gleich  bis
zum  Heimatsgebiete;  viele  bedürfen  nur  vorübergebender  Lazarettbebandlung,
  um  wieder  felddienstfähig  zu  werden,  andere  vertragen  eine  längere
Reise  noch  nicht;  sie  finden  nun  in  den  Kriegslazaretten  des  Etappengebiets
Pflege  und  Behandlung  nach  allen  Regeln  ärztlicher  Kunst  und  Wissenschaft.

c)  Das  Kriegslazarett.

Bei  jeder  Etappeninspektion  befinden  sich  soviel  Kriegslazarettdirektoren,
  als  die  betreffende  Armee  Armeekorps  hat.  Der  Kriegslazarettdirektor
  (Generaloberarzt)  ist  Vorgesetzter  einer  Kriegslazarettabteilung.
  Diese  zählt  einige  20  Ärzte  (dabei  vier  Oberstabsärzte),  mehrere
Feldzahnärzte,  Apotheker,  Beamte,  Sanitätsunteroffiziere,  Militärkrankenwärter,
  Köche  und  Trainsoldaten,  rund  150  Köpfe.  Dazu  treten  unter  einem
Delegierten  der  freiwilligen  Krankenpflege  noch  ungefähr  ebensoviel
  männliche  und  weibliche  freiwillige  Pfleger.

Auf  Befehl  des  Etappenarztes  richtet  der  Kriegslazarettdirektor  nun  an
geeigneten  Orten  mit  diesem  großen  Personal  Kriegslazarette  ein.  In  Feindesland
  findet  er  dazu  günstigenfalls  meist  nur  die  nötigen  leeren  Räume.
Das  Lazarett  muß  auf  großen  Andrang,  schnell  wechselnde  Belegung,  aber
auch  langdauernden  Krankenaufenthalt  gefaßt  sein.  Es  braucht  weite  Säle,
große  Küchenanlagen,  viel  Nebenräume  für  Vorräte  aller  Art,  denn  Tausende
  wollen  versorgt  sein.  Wagen  auf  Wagen  fährt  vor,  geschlossene  Krankentrupps
  marschieren  an.  Tag  und  Nacht  arbeitet  die  Aufnahmestation;
jeder  neue  Zugang  muß  untersucht,  gereinigt,  entlaust  und  mit  frischer  Wäsche
versehen,  seine  Personalien,  Habe  und  Ausrüstung  festgestellt  und  geborgen
sein,  ehe  er  auf  die  für  ihn  nötige  Krankenabteilung  kommt.  Wie  daheim,
sind  Stationen  gebildet  für  innerlich  und  äußerlich  Kranke,  für  solche  mit
Augen-,  Ohren-,  Zahn-  und  Hautleiden.  Alle  Ansteckenden  oder  Ansteckungsverdächtigen,
  darunter  das  große  Heer  der  Darmkranken,  werden  abgesondert
untergebracht,  beobachtet  und  behandelt.  Bei  gehäuftem  Auftreten  von
Epidemien  richtet  man  Seuchenlazarette  ein,  namentlich  für  Typhus,
Ruhr,  Cholera  und  Fleckfieber.  Desinfektionstrupps  besorgen  die
Vernichtung  aller  Krankheitskeime.
        <pb n="183" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege  175

Entsprechend  ihrer  Vorbildung  wirken  die  Ärzte  an  verschiedenen  Stellen:
hier  wird  operiert  und  verbunden,  dort  werden  erkrankte  innere  Organe
behandelt;  hier  forscht  das  Mikroskop  nach  den  winzigen  und  doch  so  mächtigen
  Krankheitserregern,  dort  durchdringen  Röntgenstrahlen  zerschmetterte
Knochen;  hier  schient  und  ersetzt  man  zerschossene  Kieferteile,  dort  spritzt
man  Heilmittel  in  die  erkrankte  Blutbahn.

In  langen  Reihen  stehen  die  weißen  Betten;  militärische  Ordnung  und
Sauberkeit  herrscht  überall;  Kopf-  und  Fiebertafeln  geben  über  den  Kranken
und  die  Krankheit  schnell  und  zuverlässige  Auskunft.  Etappensanitätsdepot,
  Feldproviantamt  und  Liebesgabendepot  haben  gegeben,  was
sie  konnten.  Da  fehlt  es  weder  an  den  besten  Instrumenten  und  Arzneien,
noch  an  guter,  reichlicher  Krankenkost.  Von  den  Wänden  grüßen  deutsche
Bilder  und  Sprüche;  Blumen,  Bücher  und  sonstige  Liebesgaben  bringt  die
freundliche  Schwester  an  das  Bett.  Den  ganzen  Tag  haben  Arzt,  Pfleger
und  Pflegerin  im  Saale  zu  schaffen;  dann  wird  es  stiller.  Die  Lichter  sind
abgeblendet,  und  in  ihrem  sanften  Schimmer  geht  leise  die  „Nachtwache“  von
einem  Schwerkranken  zum  andern,  tröstend  und  lindernd.  Die  deutschen
Krieger  schlummern  ein,  mancher  trotz  aller  Fürsorge  zum  ewigen  Schlafe,
die  meisten  zu  neuer  Kraft  und  Gesundheit,  alle  in  treuer  Hut.

Außer  den  Kriegslazaretten  werden  an  den  Etappenstraßen,  wenn  nötig,
Etappenlazarette  angelegt.  Die  Leichtkranken,  die  voraussichtlich  bald
wieder  felddienstfähig  werden  und  einer  eigentlichen  Lazarettbehandlung
nicht  mehr  bedürfen,  sammelt  man  in  Leichtkranken-,  weiterhin  auch  in
Genesungsabteilungen.  Diese  ähneln  den  im  Frieden  bewährten  Genesungsheimen:
  Wiedergewöhnung  an  den  Dienst  durch  körperliche  Pflege,
Übung  und  Abhärtung  ist  ihre  Aufgabe.

Aber  viele  von  den  Tausenden,  die  im  Etappengebiete  behandelt  werden,
  können  überhaupt  nicht  oder  nicht  in  absehbarer  Zeit  wieder  zur  Front
gehen;  sie  müssen,  um  neuen  Zugängen  Platz  zu  machen,  zurück  in  das  Heimatsgebiet.
  Da  tritt  als  wichtigstes  Transportmittel  die  Eisenbahn  in
Tätigkeit,  wo  schiffbare  Wasserwege  sind,  auch  die  Schiffahrt.

Der  Feldsanitätschef  verfügt  über  Lazarett-,  Hilfslazarett-  und
Krankenzüge,  sowie  über  Lazarett-,  Hilfslazarett-  und  Krankenschiffe.
Im  Einvernehmen  mit  den  militärischen  Eisenbahnbehörden  zieht  er  Züge
und  Schiffe  an  die  Bedarfspunkte  heran;  aus  Operations-  und  Etappengebiet
  sammelt  die  Kranken-Transportabteilung  Kranke  und  Verwundete;
die  Medizinalabteilung  des  zuständigen  Kriegsministeriums  teilt  dem  Feldsanitätschef
  Anzahl  und  Orte  der  freien  Lagerstellen  mit;  dorthin  lenkt  er  nun

d)  die  Heimtransporte.

Ein  Lazarettzug  ist  ein  vollkommenes  Lazarett,  eingerichtet  in  Wagen
vierter  Klasse.  Innenwände  und  Bänke  sind  herausgenommen;  auf  federnden
Gestellen  hängen,  in  zwei  Reiben  übereinander,  Krankentragen  an  den
Längswänden,  so  daß  ein  Mittelgang  freibleibt.  Jede  Trage  ist  mit  Bettzeug
  versehen  und  abnehmbar.  Die  Wagen  sind  hell  und  sauber  gestrichen,
erleuchtet  und  heizbar,  mit  allem  zur  Pflege  und  Wartung  Nötigen  versehen.
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        176  Dr.  Hochheimer

Der  Zug  führt  außerdem  Operations--,  Arzt-,  Küchen-  und  Packwagen;  ein
Chefarzt  befehligt  ihn,  militärisches  Sanitätspersonal  begleitet  ihn  ständig.
Mehrere  Züge  sind  schon  im  Frieden  fertiggestellt;  nach  den  Kriegsbedürfnissen
  werden  weitere  geschaffen.  Auch  die  freiwillige  Krankenpflege  und
Private  haben  eine  Anzahl  solcher  Lazarettzüge  gestiftet,  die  Vereinslazarettzüge
  heißen  und  mit  Buchstaben  bezeichnet  sind,  während  die
staatlichen  fortlaufende  Nummern  tragen.  Hilfslazarettzüge  werden  mit
einfachen  Behelfsvorrichtungen  aus  leeren  Güterwagen  für  liegend  Kranke
hergerichtet,  und  Krankenzüge  sind  beliebige  Personenzüge,  ausschließlich
oder  teilweise  mit  Leichtkranken  besetzt,  die  gewöhnlich  ohne  ärztliche  Begleitung
  fahren  und  an  „Verband-  und  Erfrischungsstationen“  versorgt  werden.

Ähnlich  ist  der  Wassertransport  organisiert.  Mehrere  lazarettmäßig
eingerichtete  Schiffe  (Oder-  usw.  Kähne)  bilden  zusammen,  von  einem
Schleppdampfer  gezogen,  einen  Schiffszug.

III.  Der  Sanitätsdienst  im  Heimatsgebiet.

Mit  Eintritt  der  Mobilmachung  wird  das  gesamte  Sanitätswesen  des
Besatzungsheeres  von  der  Medizinalabteilung  des  zuständigen
Kriegsministeriums  geleitet.  Grundlegend  sind  die  Bestimmungen  der
Friedens-  und  Kriegs-Sanitätsordnung.  Die  Medizinalabteilung  versorgt
  das  ganze  Feld-  und  Besatzungsheer  mit  dem  nötigen  Sanitätsmaterial;
vom  Hauptsanitätsdepot  in  Berlin  und  den  Sanitätsdepots  in  den
Provinzen  gehen  die  Sendungen  für  das  Feldheer  über  das  „Güterdepot"
der  „Sammelstationen“  hinaus  zu  den  „Etappensanitätsdepots“.

Bei  jedem  stellvertretenden  Generalkommando  tritt  ein  stellvertretender
  Korpsarzt  an  die  Spitze  des  immobilen  Sanitätsamts;  ihm
unterstehen  auch  die  Lazaretteinrichtungen  der  freiwilligen  Krankenpflege.
Die  Garnisonlazarette  des  Friedensstandes  heißen  jetzt  Reservelazarette,
in  Festungen  Festungslazarette.  Außer  ihnen  werden  in  Krankenhäusern
  und  sonst  geeigneten  Gebäuden  und  Baracken  Reservelazarette  angelegt.
  Hierzu  treten  die  zahlreichen  Vereinslazarette  der  freiwilligen
Pflege  und  Privatpflegestätten.  Reservelazarettdirektoren  (meist  inaktive
  Generalober-  und  Oberstabsärzte)  beaufsichtigen  den  Dienst.  Die
Eisenbahn-Linienkommandanturen,  denen  ein  Stabsarzt  beigegeben
ist,  verteilen  die  ankommenden  Eisenbahntransporte  auf  die  einzelnen  Lazarette;
  das  aufnehmende  Reservelazarett  holt  die  Kranken  vom  Bahnhof  ab.

In  den  Heimatslazaretten  werden  sie  nun  behandelt  bis  zur  vollen
Genesung  oder  bis  sie  als  dienstunbrauchbar  entlassen  werden  müssen.  Bevor
letzteres  geschieht,  wird  alles  getan,  um  ihren  Zustand  zu  verbessern,  sie  im
Gebrauch  beschädigter  Organe  und  Glieder  zu  fördern  und  Ersatz  für  Verluste
zu  schaffen.  Dieser  Krieg  hat  auch  hierin  große  Fortschritte  gebracht.

Vortreffliche  Einrichtungen  sind  in  Lazaretten  und  Kliniken,  Badeorten
  und  Sanatorien  geschaffen,  um  der  Eigenart  jedes  Leidens  und  jedes
Leidenden  gerecht  zu  werden.  —  Wie  im  Frieden,  so  hat  sich  auch  im  Kriege
eine  weitgehende  Sonderung  der  ärztlichen  Tätigkeit  herausgebildet:  da
gibt  es  Anstalten,  die  sich  vorwiegend  mit  der  operativen  Behandlung  ver-
        <pb n="185" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege                                                            177

letzter  Nerven  befassen;  andere  fertigen  und  prüfen  künstliche  Hände  und  Füße,
Arme  und  Beine;  hier  werden  Verunstaltungen  des  Gesichtes  ausgeglichen,
dort  üben  sich  Schwerbeschädigte  in  der  Wiedererlangung  körperlicher  Fertig--keiten
  und  geistiger  Kräfte.  Man  hat  methodischen  Schulunterricht  in  vielen
Krankenanstalten  eingeführt,  um  die  Gymmastik  des  Geistes  über  der  des
Körpers  nicht  zu  vernachlässigen.  In  Lazarett-Werkstätten  erteilt  man
nicht  nur  allgemeinen  Handfertigkeitsunterricht,  sondern  gewöhnt  verstümmelte
  Handwerker  wieder  in  ihren  alten  Beruf  ein.  Nicht  wie  früher
soll  „der  Krüppel“  ein  zur  Untätigkeit  verurteilter  Almosenempfänger  bleiben,
sondern  ein  tätiges,  schaffendes,  daher  zufriedenes  Mitglied  der  großen
Arbeitsgemeinschaft  des  deutschen  Volkes  werden.  Kann  er  auch  nicht  volle
Erwerbsfähigkeit  wiedergewinnen,  so  muß  der  ihm  verbleibende  Rest  von
körperlichem  Können,  geleitet  durch  tatkräftiges  Wollen,  doch  möglichst  ausgebaut
  werden.  —  Auch  die  Industrie  bringt  diesen  Bestrebungen  viel  Verständnis
  und  Förderung  entgegen.  Der  Tod  zahlreicher  tüchtiger  Arbeiter
fordert  Ersatzmänner;  da  dürfen  auch  halbe  und  viertel  Kräfte  nicht  ungenützt
  bleiben.  Jede  hilft  mit  zum  eigenen  Segen  und  zur  künftigen  Größe
unseres  Vaterlandes.

Der  Staat  gewährt  für  erlittene  Dienstbeschädigung  und  Einbuße  an
Erwerbsfähigkeit  Entschädigungen,  die  bis  an  die  Grenze  seiner  finanziellen
Leistungsfähigkeit  gehen.  Provinzen,  Gemeinden,  Vereine  und  Private  greifen
überdies  hilfreich  mit  ein,  um  das  Los  der  braven  Männer  zu  erleichtern,
die  Gesundheit  und  Kraft  für  das  Vaterland  eingesetzt  haben  (s.  Art.  VIff.).

Im  Gegensatz  zu  den  meisten  seiner  Feinde  veröffentlicht  Deutschland
seine  Verluste  und  vermeidet  dadurch  die  qualvolle  Ungewißbeit  der  sorgenvoll
  Daheimgebliebenen.  Beim  Preußischen  Kriegsministerium  ist  für  die
Kriegsdauer  ein  Zentral-Nachweisebureau  errichtet;  es  sammelt  die
dienstlichen  Berichte  über  Tote,  Verwundete,  Kranke  und  Vermißte,  teilt
sie  öffentlich  mit  (Verlustlisten)  und  gibt  Auskunft  auf  Anfragen.

B.  Die  Organisation  der  freiwilligen  Krankenpflege.

Mehrfach  war  schon  von  ihren  Organen  die  Rede,  nun  noch  ein  Blick
auf  ihre  Organisation!

Der  Staat  allein  kann  den  ungeheueren  Anforderungen  an  sanitären
Kräften  und  Mitteln  nicht  genügen,  die  ein  neuzeitlicher  Krieg  bedingt.  Er
darf  daher  das  Angebot  freier  Liebestätigkeit  nicht  übersehen,  die  —  schon
im  Frieden  tätig  —  im  Kriege  nicht  bei  Seite  stehen  möchte.  Der Opfersinn  des
ganzen  Volkes  verlangt  nach  Mitarbeit,  darunter  sind  viele  Männer,  die
nicht  waffenpflichtig  sind,  und  zahlreiche  Frauen  und  Jungfrauen,  die  besondere
  Anlagen  und  Kenntnisse  für  den  Pflegedienst  besitzen.

Um  Zersplitterung  und  Reibung  der  Kräfte  zu  vermeiden,  arbeitet  die
freiwillige  Krankenpflege  nicht  selbständig  neben  der  militärischen;  sie  bildet
aber  unter  deren  Leitung  eine  wertvolle,  zum  Teil  unentbehrliche  Ergänzung.

An  ihrer  Spitze  steht  der  Kaiserliche  Kommissar  und  Militärinspekteur
  der  freiwilligen  Krankenpflege  im  Kriege,  z.  St.  Fürst

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                          12
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        178  Dr.  Hochheimer

Solms-Baruth,  und  sein  Stellvertreter  für  das  Heimatsgebiet,  Fürst  Hatzfeldt
Herzog  zu  Trachenberg.  Der  Kaiserliche  Kommissar  weilt  im  Großen  Haupt—-quartier.
  Auf  dem  räumlich  getrennten  östlichen  Kriegsschauplatz  vertritt  ihn
ein  Generaldelegierter.  Bei  jeder  Etappeninspektion  ist  ein  Etappendelegierter,
  bei  jedem  Kriegslazarettdirektor  und  jeder  Kranken-Transportabteilung
  ein  Delegierter  tätig.  Auch  bei  dem  Liebesgabendepot  im
Stappenhauptort  und  an  der  Sammelstation  sind  Delegierte  und  Unterdelegierte
  vorhanden.  Die  Delegierten  werden  vom  Johanniter-  und
Malteserorden,  sowie  vom  Zentralkomitee  der  deutschen  Vereine  vom  Roten
Kreuz  abgeordnet.  Sie  sind  ehrenamtlich  tätig,  und  zwar  als  Vorgesetzte  des
freiwilligen  Personals;  dies  besteht  aus  Zugführern,  Zugführer-Stellvertretern,
  Krankenpflegern  und  Trägern,  auch  aus  geistlichen  Brüdern  religiöser
Männerorden.  Zum  weiblichen  Personal  treten  Diakonissen,  Ordensschwestern,
  Rote-Kreuz-  und  freie  Berufsschwestern.

Wie  wir  sahen,  ist  die  „mobile“  freiwillige  Pflege  vorwiegend  im  Etappenbereiche
  tätig;  nur  ausnahmsweise  können  einzelne  Mitglieder,  z.  B.  Schwestern,
  auch  im  Operationsgebiete  verwendet  werden  (Feldlazarett).

Daheim  erwächst  der  freiwilligen  Krankenpflege  ein  immer  größeres
Feld  segensreicher  Arbeit.  Hier  sind  Territorialdelegierte  für  jede
preußische  Provinz  und  jeden  Bundesstaat  und  Korpsbezirksdelegierte
  bei  jedem  stellvertretenden  Generalkommando  mit  der  Leitung
beauftragt.  Ihnen  unterstehen  Reservelazarettdelegierte,  ferner
Delegierte  bei  der  Linienkommandantur  und  bei  der  Abnahmestelle  freiwilliger
  Gaben.  Das  Unterpersonal  gliedert  sich  in  Lazarettpflege-,  Transport-,
  Begleit-  und  Depotpersonal.  Don  den  großen  Grenzbahnhöfen  spinnt
sich  somit  ein  dichtes  Netz  bis  in  die  entlegensten  Gemeinden.

Weit  über  100  Millionen  Mark  in  Geld  und  Geldeswert  hat  das  die
ganzen  freiwilligen  Gaben  und  Kräfte  sammelnde  und  verteilende  Zentralkomitee
  der  deutschen  Vereine  vom  Roten  Kreuz  aufgebracht.

In  einem  „Volkskriege“  müssen  alle  Volksglieder  mitkämpfen:  draußen
die  Männer  mit  der  Waffe,  daheim  Frauen  und  Kinder  mit  freiwilligen
Diensten  und  Opfern.  So  arbeiten  auch  Heeressanitätswesen  und  freiwillige
Krankenpflege  Hand  in  Hand  unter  der  Fahne  des  Vaterlandes  und  unter
der  Flagge  des  Roten  Kreuzes  (s.  Bd.  1  Art.  IX).

C.  Das  Genfer  Abkommen.

Am  22.  August  1864  wurde  die  erste  „Genfer  Konvention“  abgeschlossen;
am  6.  Juli  1906  erneuerten  und  erweiterten  die  meisten  Kulturstaaten  in
Genf  den  Vertrag  zur  Verbesserung  des  Loses  der  Verwundeten
und  Kranken  bei  den  im  Felde  stehenden  Heeren  (s.  Bd.  I  Art.  VIII).

Danach  sollten  verwundete  und  kranke  Soldaten  ohne  Unterschied  der
Staatsangehörigkeit  geachtet  und  versorgt  werden.  Nach  dem  Kampfe
sollen  die  Verwundeten  aufgesucht,  gegen  Beraubung  und  Mißhandlung

geschützt,  Gefallene  festgestellt  und  beerdigt,  ihre  Namen  und  Wertsachen
ausgetauscht  werden.
        <pb n="187" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege  179

Bewegliche  Sanitätsformationen  und  stehende  Sanitätsanstalten  sollen
geschützt,  das  Personal  nicht  als  Kriegsgefangen  behandelt  werden.  Sobald
es  entbehrlich  wird,  soll  es  mit  seinem  Privateigentum  in  die  Heimat  zurück—
kehren  dürfen.  Bewegliche  Sanitätsformationen  behalten  auch  ihre  Ausrüstung.
  Wahr-  und  Abzeichen  des  militärischen  und  des  staatlich  anerkannten
freiwilligen  Sanitätswesens  ist  das  Rote  Kreuz  auf  weißem  Grunde
(Umkehrung  des  Schweizer  Wappens).  Auch  im  Frieden  soll  es  gesetzlich
geschützt  und  dem  bezeichneten  Zwecke  vorbehalten  sein.

Das  Genfer  Abkommen  spielte  bis  zum  Krieg  eine  große  Rolle  als  Teil
des  „Völkerrechts“.  Es  ist  bei  vielen  Gelegenheiten  von  unsern  Feinden
gröblich  verletzt  worden;  unsere  Verwundeten  und  unser  Sanitätspersonal
sind,  wie  amtlich  festgestellt  ist,  böswillig  mißhandelt,  sogar  ermordet  worden.
Da  das  Abkommen  so  versagte,  ergab  sich  die  Notwendigkeit,  alle  Verwundeten,
  selbst  wenn  ihr  Transport  mit  großen  Gefahren  und  Beschwerden
verbunden  war,  vor  den  Feinden  in  Sicherheit  zu  bringen,  um  sie  vor  Schlimmerem
  zu  bewahren.  Auch  haben  sich  manche  Bestimmungen  des  Abkommens
als  unzweckmäßig  und  undurchführbar  erwiesen:  z.  B.  ist  es  schon  aus  Menschlichkeitsgründen
  notwendig,  daß  die  vielen  Hunderttausend  Kriegsgefangener
Russen,  mit  denen  wir  uns  sprachlich  nicht  verständigen  können,  von  russischen
Ärzten  behandelt  werden,  diese  also,  weil  unentbehrlich,  zu  diesem  Zwecke
bei  ihren  Mitgefangenen  zurückbleiben  (s.  a.  Bd.  I  Art.  VIII).

D.  Krieg  und  ärztliche  Wissenschaft.

a)  Schon  vor  dem  Kriege  stand  Deutschlands  Heilkunst  und  Heilkunde  auf
höchster  Stufe.  Das  wurde  selbst  vom  Ausland  anerkannt;  aus  der  ganzen
Welt  kamen  Studenten  und  Ärzte,  um  in  unsern  Kliniken  und  Forschungsanstalten
  zu  lernen.  Die  Türen  waren  ihnen  weit  —  manchmal  allzuweit  —
geöffnet.  An  den  Leistungen  und  Fortschritten  hatte  das  Heeressanitätswesen
rühmlichen  Anteil;  aus  seinen  Reihen  gingen  Männer  hervor,  wie  Helmholtz,
  Virchow,  Leyden,  Nothnagel,  Behring,  Löffler,  Gaffky
und  andere  mehr.  Die  neuzeitliche  Wundbebhandlung,  die  an  Listers
Namen  anknüpft,  wurde  in  Deutschland  durch  Militärärzte  eingeführt;;  sie
machten  als  Mitarbeiter  Robert  Kochs  dessen  große  Lehren  und  Entdeckungen
  nutzbringend  für  Heer  und  Volk.  In  enger  Fühlung  mit  der
Wissenschaft  lieferten  die  Generalstabsärzte  von  Coler  und  von  Schjerning
grundlegende  Werke  über  die  Wirkung  moderner  Feuerwaffen  und  wertvolle
  Bibliotheken  für  die  Medizin,  Chirurgie  und  Hygiene.  Die  „Veröffentlichungen
  der  Medizinalabteilung  des  Preußischen  Kriegsministeriums“
  legen  vom  wissenschaftlichen  Leben  im  Sanitätskorps
rühmliches  Zeugnis  ab.

Der  militärische  Nachwuchs  findet  in  der  neuen  großen  Kaiser-Wilhelms-Akademie
  für  das  militärische  Bildungswesen  eine  vollkommene
  Pflanz-  und  Lehrstätte.  Die  jungen  Militärärzte  bekommen  an
Kliniken  später  vertiefte  Sonderausbildung;  alle  Dienstgrade  werden  durch
regelmäßige  Fortbildungskurse  auf  der  Höhe  des  Wissens  erhalten.  Der

127
        <pb n="188" />
        180  Dr.  Hochheimer

Wissenschaftliche  Senat  bei  der  Kaiser-Wilhelm-Akademie  berät
die  neuen  Wege,  auf  denen  der  Gesundheitszustand  des  Heeres  weiter
gebessert  werden  könnte.  Kasernen  und  Lazarette,  Ernährung,  Körperpflege
und  ärztliche  Behandlung  des  Soldaten  wurden  mit  den  steigenden  Erkenntnissen
  und  Anforderungen  der  Heilkunde  in  Einklang  gebracht.

So  konnte  das  Volk  in  Waffen  gesund  und  stark  hinausziehen  in  den
Krieg.  Aber  eine  Überzahl  von  Feinden  mit  unerschöpflichen  Menschenvorräten
  und  eine  Unzahl  kleinster  feindlicher  Lebewesen  bedrohten  Feldheer
  und  Heimat.  Darum  erstanden  unsern  Ärzten  zwei  entscheidende  Aufgaben:
  1.  schnelle  und  möglichst  vollkommene  Wiederherstellung  jedes  Verwundeten
  und  Kranken,  damit  unsere  Kampfkraft  nicht  durch  die  Verluste
untergraben  wird;  2.  Schutz  der  Truppen  und  der  bürgerlichen  Bevölkerung
vor  Epidemien.  Die  deutsche  Ärzteschaft  stellte  sich  opferwillig  in  den
Dienst  dieser  gewaltigen  Aufgaben;  auch  die  nicht  dienstpflichtigen  Ärzte
eilten  herbei,  die  ersten  Vertreter  der  Wissenschaft  voran.  Als  beratende
Chirurgen,  Mediziner  und  Hygieniker  gingen  diese  hinaus,  um  auf
dem  Hauptverbandplatz  und  im  Feldlazarett  mit  zu  operieren  und  zu  verbinden,
  um  in  Kriegs-  und  Seuchenlazaretten  zu  behandeln  und  zu  beraten,
um  Wesen  und  Verbreitung  ansteckender  Krankheiten  in  Feindesland  zu
erforschen  und  zu  bekämpfen.

b)  Bis  vor  dem  Feldzuge  1870/71  starben  in  den  Kriegen  mehr  Menschen
an  ansteckenden  Krankheiten  als  an  Verwundungen  und  von  den  Verwundeten
  mehr  an  den  nachfolgenden  Wundkrankheiten  als  an  der  eigentlichen
Wunde.  Jetzt  dagegen  sind  die  Wundkrankheiten,  wie  Rose,  Wundfäule,
Hospitalbrand,  teils  verschwunden,  teils  zu  seltenen  Ausnahmefällen  geworden.
  Der  qualvolle,  bisher  meist  tödliche  Wundstarrkrampf  (Tetanus)
wird  durch  rechtzeitige  Anwendung  des  Tetanusheilserums  vermieden.  Aber
die  ganze  Größe  deutscher  Heilkunst  offenbart  sich  darin,  daß  bis  zum  1.  März
1916  über  70  %  aller  in  militärärztliche  Behandlung  gelangten  Verwundeten
wieder  zur  Front  gehen  konnten,  und  daß  über  90  %  aller  aus  den  Heimatslazaretten
  entlassenen  Verwundeten  und  Kranken  des  Feldheeres  wieder
kriegs-  oder  garnisondienstfähig  wurden.  —  Hieraus  erhellt,  wieviel  Armeekorps
  die  ärztliche  Kunst  dem  Feldheere  zurückgegeben  hat.  Ohne  diese  Arbeitsleistungen
  wäre  unsere  Schlagfertigkeit  auf  die  Dauer  gefährdet  gewesen.

Die  Chirurgie  hat  neue  Entdeckungen  gemacht  besonders  auf  dem
Gebiete  der  Schädel-,  Hirn-  und  Nervenschüsse,  der  Knochenbrüche  und  der
plastischen  Operationen;  das  Röntgenwesen  hat  sich  im  „Sehen  und  Deuten“
  vervollkommnet;  die  Orthopädie  ersann  neue  kunstvolle  Transportverbände,
  Stützapparate  und  Ersatzglieder;  die  Zahnheilkunde  schiente
und  ersetzte  die  zertrümmerten  Kiefer.  In  den  Heimatslazaretten  erwuchs
eine  erfolgreiche  Behandlungsweise  durch  Arbeit  und  Übung  in  Lazarettschulen
  und  -werkstätten.  Der  Wille  des  Kranken,  die  ihm  verbliebenen
  Nerven,  Muskeln  und  Gelenke  an  Stelle  der  beschädigten  oder  verlorenen
  auszubilden,  wurde  als  ausschlaggebend  erkannt  und  gefördert.

Dieser  Krieg  brachte  der  Leitung  unseres  Heeressanitätswesens  eine
große  Reihe  unvorherzusehender  Schwierigkeiten:  durch  seine  Ausdehnung
        <pb n="189" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege                                                                181

über  ganz  Europa  hinaus  und  die  Behinderung  des  Seehandels  wurde
nicht  nur  die  Ernährung  der  Verwundeten  und  Kranken  in  Mitleidenschaft
gezogen,  auch  die  Rohstoffe  zur  Herstellung  von  Arzneimitteln  und
Instrumenten  blieben  z.  T.  aus  und  mußten  durch  neuerfundene  Hilfsmittel
  ersetzt  werden.  Die  Sanitätsausrüstung  war  mit  den  Bedürfnissen
  harter  Winter-  und  Gebirgsfeldzüge  (Karpathen),  den  Transportschwierigkeiten
  wegeloser  Länder  (Balkan)  und  der  Wüstenhitze
Kleinasiens  in  Einklang  zu  bringen.

Eine  neue  furchtbare  Kriegswaffe  erstand  in  der  Verwendung  giftiger
Gase  zu  Angriffszwecken.  Zum  Schutze  unserer  Truppen  mußten  Apparate
ersonnen  und  in  großen  Mengen  hergestellt  werden,  die  jede  Störung  der
Atmungs-  und  Sehorgane  auch  im  giftigsten  Gasnebel  fernhalten.  Das  Ergebnis
  dieser  Bemühungen  war  eine  Gasschutzmaske,  die  jeder  Mann
im  Bedarfsfalle  schnell  anlegen  kann.  Ihr  äußerer  Anblick  erinnert  an  die
bekannten  Taucherhelme;  die  innere  Einrichtung  kann  jetzt  noch  nicht  veröffentlicht
  werden.

c)  Doch  die  Hauptaufgabe  des  Militärarztes  heißt  nicht:  heilen,  sondern:
vorbeugen.  Fünf  Kriegsseuchen  „verheerten"  früher  die  Heere:  Pocken,
Typhus,  Ruhr,  Cholera  und  Fleckfieber.  Die  erste  kann  der  deutschen
Armee  dank  der  allgemeinen  und  wiederholten  Schutzpockenimpfung
nichts  mehr  anhaben.  Die  Ruhr  wurde  durch  gute  Ernährung,  Verabfolgung
keimfreier  Getränke  und  Vernichtung  ausgeschiedener  Krankheitserreger  in
engen  Grenzen  gehalten,  und  gegen  Typhus  und  Cholera  schützte  nicht
nur  die  allgemeine  hygienische  Fürsorge,  sondern  auch  die  grundsätzliche
und  wiederholte  Durchimpfung  aller  Heeresangehörigen  —  vom  Kaiser
bis  zum  letzten  Mann  —  mit  künstlichem  Typhus-  und  Choleraschutzstoff
(Serum).  Dadurch  ist  die  Anzahl  der  Erkrankungen  und  die  Schwere  des
einzelnen  Krankheitsfalles  bedeutend  herabgemindert  worden.  Von  großen
Epidemien  blieb  das  Heer  verschont,  seine  Schlagfertigkeit  erhalten.

Besondere  Bedeutung  gewann  das  Fleckfieber.  Früher  hat  diese
auch  „Flecktyphus“  genannte  Krankheit  manchen  bereits  siegreichen  Krieg
noch  in  Niederlage  verwandelt,  so  große  Lücken  reißt  sie  in  die  Reihen.  In
Deutschland  fast  unbekannt,  herrscht  sie  namentlich  in  Osteuropa,  wo  Schmutz
und  Ungeziefer  gedeihen.  Sie  wird  durch  Läuse  von  Mensch  zu  Mensch
übertragen.  Daher  galt  es,  diese  zu  bekämpfen.  So  baute  man  allenthalben
Bade-  und  Entlausungsanstalten,  um  die  Menschen  und  ihre  Kleider
von  den  Läusen  und  deren  Eiern  zu  befreien.  Die  Lager  der  russischen  Gefangenen
  bildeten  anfangs  gefährliche  Krankheitsherde  und  bedrohten  auch
die  bürgerliche  Bevölkerung  der  Heimat.  Durch  planmäßige  Vernichtung
der  Läuse  ist  das  Fleckfieber  überall,  in  den  Gefangenenlagern,  an  den  großen
Knotenpunkten  des  militärischen  Verkehrs  und  bis  zum  vordersten  Schützengraben
  mit  Erfolg  bekämpft  worden.  Leider  kostete  dieser  Kampf  das
Leben  einer  Reihe  hervorragender  Ärzte  und  Forscher,  die  in  der  Ermittlung
des  Krankheitserregers  vielversprechende  Beobachtungen  gemacht  hatten.

Um  unser  gesundes  Volk  gegen  die  Einschleppungen  von  Seuchen  aus
dem  feindlichen  Auslande  zu  schützen,  errichtete  man  an  den  Grenzübergangs-
        <pb n="190" />
        182  Dr.  Hochheimer

stationen  Sanierungsanstalten  größten  Stils.  Dort  können  täglich
viele  Tausende  gebadet,  entlaust,  beobachtet  und  untergebracht  werden.
Auch  Kleidungs-  und  Ausrüstungsstücke  werden  da  läuse-  und  keimfrei
gemacht.  Bis  zum  Juli  1916  wurden  in  18  solcher  Anstalten  über  eine
Million  Menschen  „entseucht".

Die  deutschen  „Barbaren"“  haben  nicht  haltgemacht  mit  der  Gesundheitsfürsorge
  für  das  eigene  Heer,  sie  haben  diese  ausgedehnt  und  ausgebaut
  für  die  Zivilbevölkerung  der  besetzten  feindlichen  Gebiete.  Wohin
sie  kamen,  überall  regte  sich  Bildung  und  Streben.  Die  Pflege  der
öffentlichen  Wohlfahrt  und  Hygiene  wurde  alsbald  tatkräftig  gefördert.
In  den  verwahrlosten  russisch-polnischen  Gouvernements  haben  deutsche
Militär-  und  Zivilbehörden  die  Quellen  der  gefürchteten  Infektionskrankheiten
  wie  Pocken,  Cholera  und  Fleckfieber  aufgedeckt  und  vernichtet,  die
schon  zu  Friedenszeiten  immer  wieder  unsere  Ostmarken  bedrohten  und
heimsuchten.  Gegen  Schmutz  und  Faulheit,  Wohnungselend  und  Unwissenheit
wurde  ein  planmäßiger  friedlicher  Krieg  geführt.  Binnen  kurzer  Zeit  waren
viele  russische  „Drecknester“  in  saubere,  seuchenfreie  Orte  umgewandelt.

Große  Verdienste  haben  sich  auf  diesen  Gebieten  die  jeder  Armee  zugeteilten
  „beratenden  Hygieniker“  und  die  bei  den  mobilen  Truppen  befindlichen
  „Korpshygieniker“  erworben.  Aber  bis  zum  jüngsten  Truppenärzte
  muß  die  Fürsorge  für  gesunde  Unterbringung  und  Ernährung  des
Soldaten,  Vermeidung  verseuchter  Ouartiere,  strenge  Absonderung  jedes
ansteckend  Kranken  durchgebildet  sein.  Was  die  innere  Medizin  am
Krankenbette  geleistet  hat,  übertrifft  alle  berechtigten  Hoffnungen;  zahlenmäßig
  wird  das  erst  nach  dem  Kriege  veröffentlicht  werden  können.

d)  Neue  Aufgaben  erwachsen  den  Ärzten  aus  diesem  Krieg:  er  hat
bewiesen,  daß  von  einem  körperlichen  Niedergange  der  deutschen  Volkskraft
nicht  die  Rede  sein  kann.  Das  Heer  hat  mehr  geleistet  als  je  zuvor;  seine
körperlichen  Kräfte  wurden  gestählt  durch  den  festen  Willen  zum  Siege.
Beides,  Kraft  und  Wille,  muß  gepflegt  und  weiter  entwickelt  werden.  Wir
müssen  durch  Vervollkommnung  des  einzelnen  ausgleichen,  was  uns
an  Gesamtzahl  gegenüber  den  Feinden  fehlt.  Aus  diesem  Grunde  müssen
die  Ärzte  auch  an  allen  Bestrebungen,  die  auf  Ertüchtigung  unseres
Nachwuchses,  Bekämpfung  der  Säuglingssterblichkeit  und  Vermehrung
der  Bevölkerungsziffer  gerichtet  sind,  mit  Rat  und  Tat  teilnehmen.  Aber
der  Erfolg  hängt  ab  von  —  Deutschlands  Jugend.  Wenn  sie  die  furchtbar
  ernsten  Lehren  dieses  Weltkriegs  nicht  erkennt  und  beherzigt,  kann
weder  sie  noch  das  Vaterland  einer  glücklichen  Zukunft  entgegensehen.
Jeder  deutsche  Knabe,  jedes  deutsche  Mädchen  muß  wissen:  Auf  dich
kommt  es  an.  Stähle  deinen  Körper,  übe  deine  Sinne,  zwinge  deinen
Willen,  denn  dein  Volk  braucht  viele  tapfere,  kluge  und  starke  Männer
und  Frauen.  Ohne  einen  starken  Staat  kann  auch  der  einzelne  nicht
glücklich  und  in  Frieden  leben.  Feinde  ringsum!  Kein  Verlaß  auf
Verträge  und  Rechte!  Willst  du  Frieden,  so  bleib  gerüstet  zum  Krieg!

Die  Frage  nach  der  Empfänglichkeit  des  Einzelmenschen  gegenüber
weitverbreiteten  krankmachenden  Ursachen,  nach  den  angeborenen  und
        <pb n="191" />
        V.  Die  Militär-Gesundheitspflege  im  Kriege                                                              183

erworbenen  Schutzkräften  des  Organismus  hat  durch  den  Krieg  neue
Beleuchtung  und  Zukunftsbedeutung  gewonnen.

Die  allgemein  herabgeminderte  und  die  jetzt  vorwiegend  pflanzliche
Ernährung  unseres  von  der  Auslandszufuhr  abgeschnittenen  Volkes  beweist
  die  Möglichkeit  neuer  sparsamer  Beköstigungsarten  auch  nach  dem
Kriege.  —  Die  Vorschriften  der  Kriegssanitätsordnung  über  Ernährung,
Körperpflege,  Unterkunft  und  Bekleidung  haben  sich  aufs  beste  bewährt.
Besonders  segensreich  wirken  auch  ihre  Grundsätze  in  der  Alkoholfrage.  Sie
verwirft  den  Alkohol  zwar  nicht  vollständig,  sondern  gestattet  ihn  für  besondere
Zeiten  und  in  mäßigen  Mengen  (z.  B.  als  Zusatz  zu  Teeaufgüssen  bei  naßkaltem
  Wetter),  aber  sie  betont  die  größere  Leistungsfähigkeit  des  enthaltsamen
  Soldaten  und  sagt:  „Alkoholische  Getränke  sind  nur  mit  größter  Vorsicht
  zu  gewähren  und  auf  dem  Marsche  ganz  zu  vermeiden.“

Viele  Veränderungen  innerer  Organe,  namentlich  des  Herzens,
sind  in  ihrem  Einfluß  auf  die  Diensttauglichkeit  vor  dem  Krieg  überschätzt
worden;  Deutschland  kann  weit  mehr  Männer  ohne  Befürchtung  körperlichen
  Versagens  einstellen,  als  man  annahm.  Auffallende  Besserungen
von  Lungenkatarrhen,  selbst  tuberkulöser  Art,  und  von  nervösen  Leiden  sind
durch  zahlreiche  ärztliche  Beobachtungen  erwiesen  worden.  Der  reichliche
Genuß  von  frischer,  reiner  Luft,  der  Zwang  zu  regelmäßiger  körperlicher  Betätigung
  und  die  Loslösung  von  den  allzuvielen  Schäden  und  Reizen  der  sogenannten
  Kultur  werden  mit  Recht  als  die  Ursachen  dieser  erfreulichen  Wahrnehmungen
  betrachtet.

Die  Wiederherstellung  der  Kriegsbeschädigten  wird  uns  noch
jahrzehntelang  beschäftigen;  große,  vollkommene  Anstalten  sind  schon  jetzt
vorgesehen,  um  alle  Hilfsbedürftigen  aufzunehmen  und  vorwärts  zu  bringen.

So  ist  das  Heeressanitätswesen  und  die  ärztliche  Wissenschaft  vor  neue
wichtige  Aufgaben  gestellt.  Bereits  ist  ihre  Bewältigung  eingeleitet
worden.  Wo  immer  Zeit  und  Gelegenheit  war,  haben  die  Ärzte  in  Fachzeitschriften
  und  mündlichen  Verhandlungen  ihre  Kriegserfahrungen  ausgetauscht
  und  geklärt.  Wissenschaftliche  Zusammenkünfte  fanden  bis  in  das
Operationsgebiet  hinein  statt.  Zu  erhebenden  Kundgebungen  deutschen
Wissens  und  Könnens  gestalteten  sich  besonders  die  Tagungen  der  Deutschen
Kriegschirurgen  unter  Vorsitz  des  Feldsanitätschefs  in  Brüssel  und  Berlin
(Ostern  1915  und  1916),  ferner  der  „Deutschen  Vereinigung  für
Krüppelfürsorge“  in  Berlin  (Februar  1915  und  1916)  und  des  „Deutschen
  Kongresses  für  innere  Medizin“  in  Warschau  (2.—4.  Mai  1916)
unter  Vorsitz  des  Generaloberarztes  Prof.  Dr.  His  und  Ehrenvorsitz  des

Feldsanitätschefs.
Schluß.

Erst  nach  dem  Kriege  wird  man  die  Leistungen  des  militärischen  Sanitätsdienstes
  und  der  freiwilligen  Krankenpflege,  der  deutschen  Arzte  und
Krankenanstalten  eingehend  beschreiben,  die  opferfreudige  Mithilfe  des
ganzen  Volkes  darlegen,  Zahlen  angeben  und  Erfolge  würdigen  können.

Wenn  der  Griffel  des  Geschichtsschreibers  einst  dieses  Kapitel  des  gewaltigen
  Werkes  über  den  Krieg  vollenden  wird,  werden  Dankbarkeit  und
        <pb n="192" />
        184  Dr.  Hochheimer

Stolz  das  Ergebnis  sein:  der  große  Krieg  fand  auch  bei  den  Ärzten  und  ihren
Helfern  kein  kleines  Geschlecht.

Was  bis  jetzt  hierüber  zusammenfassend  mitgeteilt  werden  kann,  findet

sich  in  nachstehenden  Zeilen;  sie  sind  der  Begrüßungsansprache  entnommen,
die  der  Feldsanttätschef  Exzellenz  von  Schjerning  am  2.  Mai  1916  in  Warschau
an  1300  dort  versammelte  Ärzte  der  deutschen  und  der  verbündeten  Armeen
richtete:
„Mehr  als  24  000  Arzte  stehen  zurzeit  in  dem  Dienst  unserer  Heere.
Davon  sind  zwei  Drittel  im  Feld  und  ein  Drittel  in  der  Heimat  beschäftigt.
5000  Ärzte  widmen  sich  den  Aufgaben  des  Roten  Kreuzes;  daneben  dienen
bei  uns  600  Zahnärzte  und  1800  Apotheker,  ferner  92  000  Sanitätsmannschaften
  und  Militärkrankenwärter.  Außerdem  unterstützt  uns  die  freiwillige
Krankenpfege  in  der  Heimat  durch  22  0O00  und  im  Etappengebiete  durch
22  000  Mitglieder,  von  denen  ich  besonders  die  aufopfernde  Tätigkeit  der
6800  in  der  Etappe  beschäftigten  Krankenschwestern  rühmend  und  dankend
hervorheben  möchte.

Tausende  von  Krankenkraftwagen  und  bespannten  Krankenwagen  befördern
  die  Verwundeten  und  Kranken  von  der  Truppe  und  den  Verbandplätzen
  in  die  Feld-  und  Kriegslazarette,  von  wo  sie  in  258  Lazarett-  und
Leichtkrankenzügen  in  die  Heimat  befördert  werden.  Überaus  zahlreiche
Einrichtungen  zum  Keimfreimachen  des  Wassers  und  zur  Desinfektion,
sowie  Hunderte  von  fahrbaren  und  tragbaren  Röntgenapparaten  sind  bei
unsern  Truppen  und  bei  den  Lazaretten  im  Gebrauche;  26  fahrbare  große
Lazarettkriegswäschereien  dienen  in  der  Etappe  zur  Reinigung  der  Wäsche
für  unsere  Feldlazarette.  Überall  sind  Vorkehrungen  zur  Bekämpfung  der
Seuchen  getroffen,  unter  andern  bestehen  an  der  Grenze  von  Eydtkuhnen
bis  Rosenheim  18  große  Sanierungsanstalten,  die  täglich  100  000  Mann
mit  ihren  sämtlichen  Sachen  reinigen  und  desinfizieren  können.  Täglich
gehen  waggonweise  von  dem  Hauptsanitätsdepot,  sowie  den  Sammel-  und
Etappensanitätsdepots  Verbandmittel  und  ärztliche  Geräte  in  die  Etappen
und  an  die  Front,  um  das  Verbrauchte  zu  ersetzen.

Aber  nichts  würden  diese  Zahlen  bedeuten,  nichts  würden  diese  Einrichtungen
  nutzen,  wenn  nicht  unter  den  Ärzten,  die  sie  gebrauchen,  ein  ganz
besonderer  Geist  herrschte.  Das  ist  der  Geist  der  Vaterlandsliebe,  der  Geist
echter  Wissenschaftlichkeit  und  hingebender  Pflichttreue,  und  das  Bewußtsein,
daß  es  um  die  Existenz  unseres  Vaterlandes  geht.  Dieser  Geist  waltet
und  herrscht  in  den  Herzen  aller  unserer  Ärzte.  Es  ist  für  unsere  ärztliche
Wissenschaft  bezeichnend,  daß  wir  und  die  Vertretung  aller  befreundeten
Nationen  und  Heere  mitten  im  Krieg  uns  hier  versammelt  haben,  um  ihre
Kriegserfahrungen  auszutauschen  und  das  Neueste  und  Beste  unsern  Heeren
zuführen  zu  können.  So  werden  wir  alle,  mit  den  neuen  Erfahrungen  versehen,
  aber  mit  dem  alten  Geiste  der  Treue,  der  Aufopferung,  der  Vaterlandsliebe
  beseelt,  den  alten  Erfolgen  sicherlich  neue  anreihen,  die  dem  Besten
unserer  Völker  und  dem  Wohle  unserer  Heere  dienen.  Das  walte  Gott!"
        <pb n="193" />
        VI.
Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer.

Von
Candesrat  Dr.  Horion  in  Düsseldorf.

Wenn  eine  so  hoch  entwickelte  Volkswirtschaft  wie  die  deutsche  durch
einen  Krieg  in  ihren  Grundfesten  aufgewühlt  wird,  so  können  schwere
Schädigungen  des  einzelnen  nicht  ausbleiben.  Tausende  von  Männern
in  der  Dollkraft  ihres  Schaffens  werden  durch  den  Tod  hinweggerissen  oder
verlieren  einen  Teil  ihrer  Arbeitskraft.  Städte  und  Dörfer  werden  zerstört,
Millionen  von  Werten  werden  vernichtet,  Dermögen  gehen  verloren,  ganze
Industriezweige  werden  volkswirtschaftlich  unhaltbar,  nicht  nur  für  die
Dauer  des  Krieges,  sondern  auch  für  später!  Wunden  und  Schäden  überall,
deren  Folgen  für  den  einzelnen  und  für  die  gesamte  Dolkswirtschaft  es
nach  Möglichkeit  zu  beseitigen  und  zu  lindern  gilt.

Noch  mitten  im  Weltkriege  hat  eine  umfassende  CTätigkeit  eingesetzt,
die  sich  mit  der  Heilung  dieser  Wunden  beschäftigt!  Ein  glänzender  Beweis
  für  deutsche  Gründlichkeit  und  deutsche  Fähigkeit,  zu  organisieren
und  zu  verwalten;  denn  verwalten  bedeutet  gerade  hier  die  Kunst,  vorauszusebeen
  und  das  Sukünftige  vorzubereiten.

An  dieser  Stelle  sollen  uns  nun  die  Wunden  aller  derjenigen  beschäftigen,
die  mit  ihrer  Herson  für  das  Daterland  eintreten  und  denen  wir  in  erster
Linie  den  Sieg  zu  verdanken  haben:  die  Kriegsteilnehmer.  Wir  denken
hierbei  zunächst  an  diejenigen,  die  im  Kampfe  körperliche  Munden  oder
gesundbeitliche  Schädigungen  davongetragen  haben:  die  Kriegsinvaliden;
sodann  an  die  Familien  derjenigen,  die  das  Opfer  ihres  Lebens  haben
bringen  müssen:  die  Hinterbliebenen  der  kriegsteilnehmer.  Darüber
hinaus  wird  aber  auch  eine  Fürsorge  für  alle  heimkehrenden  Kriegsteilnehmer,
  nicht  nur  für  die  beschädigten,  sondern  auch  für  die  geschädigten
  in  gewissem  Umfange  einsetzen  müssen,  um  ihnen  zu  helfen,  die
finanziellen  Schädigungen  zu  überwinden,  die  die  lange  Abwesenbeit  im
Kriegsdienste  ihnen  gebracht  hat.  Dankesschulden  von  unschätzbarer  Böhe
gilt  es  hier  abzutragen.  Micht  nur  mit  dem  kalten  Derstande,  sondern
auch  mit  warmem  Herzen  muß  dabei  gearbeitet  werden.  Alber  dieses
warme  Herz,  das  gewiß  jedem  KMriegsinvaliden  und  jeder  Kriegerwitwe
und  jedem  durch  seine  Teilnahme  am  Feldzuge  Geschädigten  die  höchste
Rente  und  die  weitgehendste  Entschädigung  gerne  gönnt,  darf  zweierlei
        <pb n="194" />
        186  Dr.  Horion

nicht  vergessen.  Jeder  Schritt  einer  allgemeinen  Regelung  bedeutet  unter
Umständen  Mehrausgaben  von  Hunderten  von  Millionen.  Ferner  dürfen
wir  für  die  Zeit  nach  dem  Kriege  nicht  eine  ganze  Armee  von  Staatsrentnern
  schaffen.  Vielmehr  müssen  aus  volkswirtschaftlichen  und  volkserzieherischen
  Gründen  diejenigen,  die  im  Krieg  zu  Schaden  gekommen
sind,  vor  allem  suchen,  auch  durch  Selbsthilfe  sich  wieder  in  die  Höhe  zu
arbeiten.  Hier  gilt  es,  einen  Ausgleich  und  den  richtigen  Mittelweg  zu
finden.  Nachdem  uns  aber  im  Kriege  weit  schwerere  Aufgaben  geglückt
sind,  müßten  wir  nicht  Deutsche  sein,  wenn  es  uns  nicht  gelingen  sollte,  auch
die  Schwierigkeiten,  die  hier  vorliegen,  zu  überwinden.

A.  Die  Fürsorge  für  die  Kriegsinvaliden.

Es  ist  selbstverständliche  Pflicht  der  Gesamtheit,  den  Kriegsinvaliden
das  Opfer,  das  sie  für  uns  gebracht  haben,  nach  Möglichkeit  zu  ersetzen  und
ihnen  den  an  der  Gesundheit  und  an  der  Erwerbsfähigkeit  erlittenen  Schaden
möglichst  wieder  auszugleichen.  Unsere  bisherige  Gesetzgebung  kennt,  wenn
es  sich  darum  handelt,  Schadenersatz  für  eine  körperliche  Beschädigung,  z.  B.
auf  Grund  der  Unfallversicherung  oder  der  Haftpflichtgesetzgebung,  zu  leisten,
hierzu  zwei  Mittel,  nämlich  die  möglichste  Heilung  des  Beschädigten  und
die  Gewährung  einer  Geldrente  zum  Ausgleich  der  geminderten  Erwerbsfähigkeit.
  Auf  diesem  Grundsatz  beruht  auch  das  Gesetz,  das  diese  Frage
für  den  größten  Teil  unserer  Kriegsinvaliden  regelt,  nämlich  das  Mannschaftsversorgungsgesetz
  vom  31.  Mai  1906.  Allerdings  findet  sich  darin
schon  ein  kleiner  Ansatz,  neben  dem  „Rentenprinzip“  auch  das  „Arbeitsprinzip“
  zur  Anerkennung  zu  bringen  durch  die  unter  gewissen  Umständen
erteilte  Gewährung  einer  Anwartschaft  auf  eine  Anstellung  im  öffentlichen
Dienste,  wie  sie  die  Bestimmungen  über  den  Zivilversorgungsschein  und
den  Anstellungsschein  vorsehen.  Als  sich  nun  im  Verlaufe  des  Weltkriegs
allmählich  zeigte,  wie  groß  die  Zahl  der  im  Kriege  Verwundeten  und
Erkrankten  und  dadurch  dauernd  in  ihrer  Erwerbsfähigkeit  Beschränkten
sein  würde,  da  sah  man  schon  bald  ein,  daß  mit  dem  bisherigen  Grundsatz
  der  Heilung  und  Rentengewährung  und  auch  mit  der  Möglichkeit,  eine
kleine  Anzahl  von  Invaliden  im  öffentlichen  Dienste  unterzubringen,  nicht
auszukommen  sei.  Man  sah  ein,  daß  einmal  unsere  Volkswirtschaft  es
unmöglich  zulassen  kann,  daß  nach  dem  Kriege  Hunderttausende  von  Männern
in  den  besten  Jahren  lediglich  verzehrende  Rentenempfänger  oder  herumziehende
  Hausierer  oder  Leierkastenmänner  würden;  sondern  sie  müssen
wieder  zu  Werte  schaffenden  Gliedern  des  Volksganzen  gemacht,  also  nach
Möglichkeit  an  einen  geeigneten  Arbeitsplatz  in  der  Volkswirtschaft  eingereiht
  werden.  Dieses  Ziel  zu  erreichen,  verlangt  aber  nicht  nur  die
Volkswirtschaft,  sondern  auch  unsere  Dankespflicht  gegenüber  den  Invaliden
selbst.  Wie  unglücklich  würde  die  große  Mehrzahl  dieser  Invaliden  sich
fühlen,  wenn  sie  nunmehr  ihr  ganzes  Leben  lang  untätig  herumsitzend  nur
ihre  Rente  verzehrten,  abgesehen  davon,  daß  diese  Rente  auch  niemals
für  alle  Fälle  eine  solche  Höhe  erreichen  kann,  um  einen  auskömmlichen
        <pb n="195" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer                                                         187

Lebensunterhalt,  zumal  wenn  Familie  vorhanden  ist,  zu  sichern.  Hier  setzte
deshalb  im  Frühjahre  1915  wesentlich  auf  Anregung  der  deutschen  Vereinigung
  für  Krüppelfürsorge  die  soziale  Kriegsbeschädigtenfürsorge
ein,  um  den  Kriegsinvaliden  wieder  einen  Platz  im  Erwerbsleben  zu
sichern.  Da  mit  dem  Begriffe  des  „Invaliden“  das  Bild  eines  Arbeitsunfähigen
  verbunden  ist,  wird  bei  dieser  Fürsorgetätigkeit  das  Wort  „Invalide“
  vermieden  und  die  betreffende  Person  „Kriegsbeschädigter“  genannt.

Die  drei  Zweige  der  Fürsorge  für  unsere  Kriegsbeschädigten  sind  hiernach
  gegeben,  nämlich  a)  die  Heilbehandlung,  b)  die  Rentengewährung  und
c)  die  soziale  Kriegsbeschädigtenfürsorge.

I.  Heilbehandlung.

Die  Heilbehandlung  ist  in  erster  Linie  eine  Aufgabe  der  Heeresverwaltung.
  Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  um  eine  Darstellung  der  militärischen  Heilpflege
zu  geben  (s.  Art.  IX).  Bei  denen,  die  einen  dauernden  Schaden  behalten,
wird  auch  die  Heilbehandlung  der  Heeresverwaltung  beherrscht  durch  den
Gedanken  der  sozialen  Kriegsbeschädigtenfürsorge,  der  darauf  ausgeht,
nicht  nur  die  äußeren  Wunden  zu  heilen,  sondern  den  Kriegsbeschädigten
wieder  erwerbsfähig  zu  machen.  Hier  arbeitet  die  Heeresverwaltung  zusammen
mit  den  bürgerlichen  Organen  der  sozialen  Kriegsbeschädigtenfürsorge,  weshalb
  unter  III  hierüber  noch  Näheres  zu  sagen  ist  (s.  Art.  VII  u.  VIII).

II.  Rentengewährung.

a)  Wenn  ein  Gesetz  eine  Geldrente  für  einen  erlittenen  Schaden  zuspricht,
so  kann  die  Bemessung  der  Höhe  der  Rente  nach  zwei  ganz  verschiedenen
Gesichtspunkten  geregelt  sein.  Entweder  nach  dem  Grundsatz  der  Haftpflicht
  oder  nach  dem  Grundsatz  der  Unfallversicherung.  Im  ersteren
Falle  soll  der  Verletzte  den  gesamten  Schaden  ersetzt  erhalten,  den  er  erlitten
hat.  Es  muß  also  genau  das  Einkommen  berechnet  werden,  das  der  Verletzte
vor  dem  schädigenden  Ereignis  gehabt  hat  und  das  er  jetzt  hat  und  voraussichtlich
  in  Zukunft  haben  wird,  und  aus  dem  Unterschied  zwischen  den  beiden
Beträgen  ergibt  sich  die  Höhe  der  Rente.  Nach  diesen  Grundsätzen  erfolgt
die  Entschädigung  regelmäßig,  wenn  auf  Grund  der  Bestimmungen  des
bürgerlichen  Rechts  jemand  Schadenersatz  zu  leisten  hat  für  eine  Verletzung;
die  durch  seine  Schuld  ein  anderer  erlitten.  Endlose  Prozesse  sind  mit
diesem  Verfahren  notwendig  verbunden,  und  bei  der  Schwierigkeit  der
Berechnung  und  der  Feststellung  ist  doch  hinterher  niemand  zufrieden.
Anders  der  Grundsatz,  auf  dem  die  Unfallversicherungsgesetzgebung  beruht.
Nach  mehr  schematischen  Regeln  wird  ein  Jahresbetrag  der  sogenannten
Vollrente  festgesetzt,  und  die  Rente  des  Einzelfalles  beträgt  dann  je  nach
dem  Prozentsatz  der  geminderten  Erwerbsfähigkeit  auch  einen  entsprechenden
Prozentsatz  des  Jahresbetrags.  Auf  diesem  Grundsatz  beruht  auch  das
Gesetz,  auf  Grund  dessen  die  Rente  an  die  Kriegsinvaliden  gewährt  wird:
das  Mannschaftsversorgungsgesetz  vom  31.  Mai  1906.  Es  bezieht  sich  auf
die  Mannschaften  vom  Feldwebel  abwärts;  für  die  Offiziere  gilt  das
Offizierspensionsgesetz  vom  51.  Mai  1906.  Dieses  ist  in  seinen  Einzelheiten
        <pb n="196" />
        188  Dr.  Horion

im  folgenden  unberücksichtigt  gelassen,  beruht  aber  durch  die  Gewährung
einer  nach  festen  Einheitssätzen  sich  bestimmenden  Pension  in  dieser  Hinsicht
  auf  dem  gleichen  Grundsatz  wie  das  Mannschaftsversorgungsgesetz.
Nach  dem  Mannschaftsversorgungsgesetz  erhalten  die  Kriegsinvaliden
eine  Rente,  wenn  sie  durch  eine  Dienstbeschädigung  in  ihrer  Erwerbsfähigkeit
  um  mindestens  10  %  beeinträchtigt  sind.  Dienstbeschädigung  ist
aber  nicht  nur  eine  äußere  Verletzung,  sondern  es  gehören  hierhin  alle
Störungen  der  körperlichen  und  geistigen  Gesundheit,  also  auch  innere  Krankheiten,
  die  letzteren  auch  dann,  wenn  sie  nicht  lediglich  durch  den  Militärdienst
  verursacht,  sondern  nur  verschlimmert  worden  sind.  Die  Höhe  der
Rente  richtet  sich  nach  dem  militärischen  Dienstgrade  des  Beschädigten
und  nach  dem  Grade  seiner  Erwerbsbeschränkung.  Bei  voller  Erwerbsunfähigkeit
  beträgt  die  Rente  für  einen  Gemeinen  540  M.,  für  einen  Unteroffizier
600  M.,  für  einen  Sergeant  720  M.  und  für  einen  Feldwebel  900  M.  Besteht
keine  vollständige  Erwerbsunfähigkeit,  so  beträgt  die  Rente  einen  dem  Grade
der  Erwerbsfähigkeit  entsprechenden  Prozentsatz  des  vorstehenden  Betrags.
Bei  der  Abschätzung  dieses  Prozentsatzes  ist  auch  der  vor  der  Einstellung
in  den  Militärdienst  ausgeübte  Beruf  zu  berücksichtigen,  jedoch  ist  dieser
nicht  ausschließlich  maßgebend,  so  daß  die  Tatsache,  daß  der  Verletzte  seinen
besonders  erlernten  Beruf  infolge  der  Gesundheitsstörung  nicht  mehr  ausüben
  kann,  nicht  ohne  weiteres  die  Annahme  völliger  Erwerbsunfähigkeit
begründet.  Vielmehr  muß  er  in  diesem  Falle  sich  auf  den  seiner  Forbildung
und  seinen  bisherigen  Lebensverhältnissen  entsprechenden  Gebieten  des
wirtschaftlichen  Lebens  einen  neuen  Erwerb  verschaffen.  Starre  Vorschriften,
welcher  Prozentsatz  bei  bestimmten  Beschädigungen  zu  gewähren  ist,  sind
nicht  aufgestellt.  Es  hat  sich  aber  doch  eine  gewisse  Praxis.  besonders  auf
Grund  der  Erfahrungen  der  Unfallversicherung  herausgebildet,  wonach
im  allgemeinen  verfahren  wird.  Beispielsweise  bedingt  der  Verlust  der
Arbeitshand  in  der  Regel  eine  Rente  von  70  %,  der  Verlust  des  ganzen
Armes  75%  ,  der  Verlust  eines  Unterschenkels  60  %,  eines  Oberschenkels
bis  zur  Mitte  75  %  vollständige  Erblindung  100  %.  Zu  dieser  eigentlichen
Rente  kommt  für  jeden  Kriegsbeschädigten,  der  die  Rente  erhält,  also
mindestens  10  %  in  der  Erwerbsfähigkeit  beschränkt  ist,  eine  feste  Kriegszulage
  von  monatlich  15  M.  Ferner  für  solche,  die  ein  Glied  oder  die
Sprache  oder  das  Gehör  verloren  haben,  eine  Verstümmelungszulage
von  monatlich  27  M.  Bei  voller  Erblindung  eine  solche  von  54  M.  monatlich.
Die  Gesamtrente  eines  erblindeten  Soldaten  beträgt  daher  monatlich  114  M.
Die  Verstümmelungszulage  von  27  M.  kann  auch  gewährt  werden  bei
starker  Einschränkung  der  Gebrauchsfähigkeit  eines  Gliedes,  bei  Verlust
oder  Erblindung  eines  Auges  im  Falle  nicht  völliger  Gebrauchsfähigkeit
des  andern  Auges  und  bei  andern  schweren  Gesundheitsstörungen,  wenn
sie  fremde  Pflege  und  Wartung  nötig  machen.  Wird  durch  gesundheitliche
Störung  schweres  Siechtum  verursacht,  so  daß  der  erletzte  dauernd  an  das
Krankenlager  gefesselt  ist,  oder  besteht  die  gesundheitliche  Schädigung  in
Geisteskrankheit,  so  kann  die  Verstümmelungszulage  bis  auf  54  M.  erhöht
werden.  Sobald  ein  Empfänger  der  Kriegszulage  das  55.  TLebensjahr
        <pb n="197" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  180

vollendet  hat,  sein  Gesamteinkommen  jedoch  mit  Rente  und  Zulage  den
Gesamtbetrag  von  600  M.  nicht  erreicht,  kann  ihm  der  an  600  M.  fehlende
Betrag  als  Alterszulage  gewährt  werden.  Die  Verstümmelungszulage,
die  Kriegszulage  und  die  Alterszulage  bleiben  bei  der  Veranlagung  zu
Steuern  und  andern  öffentlichen  Abgaben  jeder  Art  außer  Ansatz.

Die  Rente  beträgt  für  einen  Gemeinen:

bei  einer  Er-                mit         Kriegszulage                                                mit  Verstümmewerbsbeschrän=
           im  Grundbetrag  in  Höhe  von            lungszulage
kung  von:  monatlich:  15  M                                                                 von         27  M
10%                                  4,50  M.          19,50  M
20  %                                9.      M           24,     M
40  %                                18.     M           35,     M
50  %                                22,50  M          57,50  M                                                64,50  M.
60%                                    27.     M            42,    M                                                69,       M
80  %                                 50,      M           51.     M                                                 78,       M
100  %                               45.     M              60,    M                                               87,       M

Die  erste  Bewilligung  der  Rente  gilt  nicht  für  Lebenszeit,  vielmehr
kann  sie  nachträglich  geändert,  also  sowohl  herabgesetzt,  wie  auch  erhöht
oder  ganz  entzogen  werden,  wenn  in  den  Verhältnissen,  welche  für
die  Bewilligung  maßgebend  gewesen  sind,  eine  wesentliche  Veränderung
eintritt,  wenn  also  der  Gesundheitszustand  sich  bessert  oder  verschlimmert
oder  auch  durch  Übung  oder  Gewöhnung  an  den  jetzigen  Zustand  die  Beschränkung
  der  Arbeits-  und  Erwerbsfähigkeit  sich  verringert.  Ebenso  wie
bei  der  erstmaligen  Bewilligung  der  Rente  ist  aber  auch  bei  der  Frage  einer
späteren  Herabsetzung  für  die  Festsetzung  der  Höhe  des  Prozentsatzes  der
Erwerbsunfähigkeit  das  tatsächliche  Arbeitseinkommen,  das  der
Invalide  jetzt  Rat,  nicht  maßgebend,  sondern  nur  die  Einbuße,  die  er
an  Erwerbsfähigkeit  auf  dem  allgemeinen  Arbeitsmarkt  erlitten  hat.
Die  Tatsache  einer  lohnbringenden  Beschäftigung  oder  die  Höhe  des  Verdienstes
  kann  daher  allein  auch  keine  Änderung  oder  Entziehung  der  Rente
begründen.  Eine  Anrechnung  des  Verdienstes  auf  die  Rente  ist  unzulässig.
Eine  Änderung  oder  Entziehung  der  Rente  kann  nur  bei  wesentlicher
Steigerung  der  Erwerbsfähigkeit,  z.  B.  durch  Änderung  des  körperlichen
Zustandes  eintreten.  Die  Kriegszulage  und  die  Verstümmelungszulage  sind
aber  solange  fortzuzahlen,  als  der  Versorgungsberechtigte  in  seiner  Erwerbsfähigkeit
  noch  um  10  %  geschädigt  ist,  so  daß  also  die  Entziehung  dieser
Sulagen  bei  irgendwie  erheblich  Geschädigten  niemals  in  Frage  kommt.
Die  Befürchtungen  mancher  Kriegsbeschädigten,  sich  durch  Wiederaufnahme
der  Arbeit  in  ihren  Rentenbezügen  zu  schädigen,  sind  also  durchaus  unbegründet.


Das  Gesetz  hat  zweifellos  Mängel,  die  sich  erst  jetzt,  wo  es  auf  einmal
in  Hunderttausenden  von  Fällen  zur  Anwendung  gelangt,  zeigen.  Der
wesentlichste  Fehler  ist  der,  daß  die  Höhe  der  Rente  sich  nur  richtet  nach  dem
militärischen  Dienstgrade  des  Beschädigten,  aber  nicht  nach  seiner  früheren
bürgerlichen  Stellung  und  dem  früher  von  ihm  bezogenen  Einkommen.
Dadurch  entstehen  große  Härten;  ebenso  bleibt  im  Gesetz  die  Größe  der
        <pb n="198" />
        190  Dr.  Horion

Familie  des  Invaliden  unberücksichtigt.  Die  Rente,  die  für  einen  alleinstehenden
  Mann  ausreichend  ist,  kann  eine  mehrköpfige  Familie  der
drückendsten  Not  überlassen.  Diese  Fragen  kamen  schon  im  Mai  1915  im
Reichstage  zur  Sprache.  Dabei  erklärte  der  Reichsschatzsekretär  namens
der  verbündeten  Regierungen,  daß  den  oben  angegebenen  Härten  durch
Gewährung  von  Zusatzrenten  abgeholfen  werden  solle.  Eine  gesetzliche
Regelung  könne  aber  erst  nach  dem  Kriege  eintreten,  da  sich  erst  dann  die
Höhe  der  erforderlichen  Summe  und  auch  die  Deckungsfrage  übersehen
lasse.  Inzwischen  sind  aber  besondere  Fonds  beim  Kriegsministerium  zur
Verfügung  gestellt,  aus  denen  jetzt  schon  auf  begründeten  Antrag  hin  Zusatzunterstützungen
  bewilligt  werden  können.

Neben  und  unabhängig  von  den  militärischen  Versorgungsgebührnissen
stebt  denjenigen  Kriegsbeschädigten,  die  der  Invalid  enversicherung  angehören,
  auch  der  Anspruch  auf  Rentengewährung  gegen  diese  Versicherung
zu,  sofern  die  gesetzlichen  Voraussetzungen  gegeben  sind  (s.  Art.  IX).

b)  In  der  Sitzung  des  Deutschen  Reichstags  vom  2.  Juni  1916  ist  ein
Gesetz  verabschiedet  worden,  das  eine  wesentliche  Verbesserung  des  Mannschaftsversorgungsgesetzes
  bringt,  nämlich  das  „Gesetz  über  Kapitalabfindung
  an  Stelle  von  Kriegsversorgung  (Kapitalabfindungsgesetz)“.
Danach  kann  an  Stelle  eines  Teils  der  Rente  eine  einmalige  Kapitalabfindung
  gewährt  werden,  und  zwar  sowohl  den  kriegsbeschädigten
Mannschaften  (nicht  den  Offizieren,  die  auf  Grund  des  Offizierpensionsgesetzes
  versorgt  werden),  wie  auch  den  Hinterbliebenen  der  Krieger.
Voraussetzung  ist,  daß  der  Versorgungsberechtigte  das  21.  TLebensjahr
vollendet  und  das  55.  Lebensjahr  noch  nicht  zurückgelegt  hat.  Ausnahmsweise
  kann  von  der  letzteren  Beschränkung  abgesehen  werden.  Voraussetzung
  ist  ferner,  daß  nicht  ein  späterer  Wegfall  der  Rente,  z.  B.  wegen
völliger  Wiederherstellung  zu  erwarten  ist.  Um  aber  zu  verhindern,  daß
ein  Kriegsbeschädigter  oder  eine  Kriegerwitwe  an  Stelle  der  Rente  das
Kapital  erhält,  dieses  dann  durch  unmwirtschaftliche  Verwendung  oder
Unglücksfälle  verliert  und  dann  doch  wieder  drückender  Not  ausgesetzt  ist,
ist  bestimmt,  daß  niemals  die  ganze  Rente  in  Kapital  abgelöst  werden  kann,
vielmehr  bei  Kriegsbeschädigten  nur  die  Kriegszulage  und  die  Verstümmelungszulage
  und  bei  Hinterbliebenen  die  Rente  der  Witwe  eines  Feldwebels
nur  bis  zur  Höhe  von  500  M.,  der  Witwe  eines  Unteroffiziers  nur  bis  zur
Höhe  von  250  M.  und  der  Witwe  eines  Gemeinen  nur  bis  zur  Höhe  von
200  M.  Ferner  soll  die  Kapitalabfindung  nur  bewilligt  werden,  wenn  für
eine  nützliche  Verwendung  des  Geldes  Gewähr  besteht  und  nur  dann,
wenn  sie  dienen  soll  zum  Erwerb  oder  zur  wirtschaftlichen  Stärkung
eigenen  Grundbesitzes  oder  zum  Beitritt  zu  einem  gemeinnützigen  Bauoder
  Siedelungsunternehmen.  Die  weiter  unten  noch  zu  besprechenden
Bestrebungen  zur  Ansiedelung  von  Kriegsbeschädigten  werden  also  durch
dieses  Gesetz  eine  nachdrückliche  Förderung  erfahren.  Die  Berechnung  der
Abfindungssumme  erfolgt  nach  dem  Lebensalter  des  Kriegsbeschädigten
und  beträgt  beim  21.  Lebensjahre  das  18½  fache  des  Jahresbetrags  der
abzulösenden  Bezüge,  bei  jedem  weiteren  Lebensalter  geht  der  Betrag
        <pb n="199" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  191

um  das  Viertelfache,  in  höheren  Lebensjahren  um  das  Halbfache  der  Bezüge
herunter,  so  daß  beispielsweise  beim  27.  Lebensjahre  das  Siebzehnfache,
beim  35.  Lebensjahre  das  Fünfzehnfache,  beim  43.  Lebensjahre  das  Dreizehnfache
  und  beim  55.  Lebensjahre  das  Achteinviertelfache  des  Jahresbetrags
  gewährt  wird.  Wenn  der  Abgefundene  nachträglich  eine  andere
bessere  Erwerbsmöglichkeit  findet  und  zu  dem  Zwecke  das  Grundstück  mit
Genehmigung  der  Heeresverwaltungsbehörde  wieder  veräußert  oder  wenn
andere  wichtige  Gründe  vorliegen,  so  kann  die  Abfindung  wieder  rückgängig
  gemacht  und  gegen  Rückzahlung  der  Abfindungssumme  (mit  gewissen
  Abzügen)  die  ursprüngliche  Militärrente  wieder  gewährt  werden.

III.  Die  soziale  Kriegsbeschädigtenfürsorge.

a)  Schon  oben  wurde  erwähnt,  daß  wir  unsere  Pflichten  gegen  die
Kriegsbeschädigten  nur  schlecht  erfüllen  würden,  wenn  wir  sie  nach  Heilung
und  Rentengewährung  sich  selbst  überlassen  und  damit  in  vielen  Fällen  der
Untätigkeit  oder  auch  wirtschaftlicher  Not  preisgeben  würden;  vielmehr
haben  wir  noch  eine  dritte  Aufgabe  zu  erfüllen,  nämlich  allen  Kriegsbeschädigten,
  bei  denen  es  irgend  möglich  ist,  wieder  einen  Platz  im  Erwerbsleben
  zu  schaffen.  Die  Bestrebungen,  die  dieses  Ziel  zum  Gegenstande
haben,  werden  als  „Kriegsbeschädigtenfürsorge“  im  engeren  Sinne  bezeichnet.
Sie  müssen  schon  beginnen,  während  der  Kriegsbeschädigte  sich  noch  im
Lazarett  befindet.  Wie  oben  erwähnt,  ist  auch  hier  schon  die  ganze  Tätigkeit
der  militärischen  Heilbehandlung  auf  die  Wiedererwerbsfähigmachung  des
Kriegsbeschädigten  eingestellt.  Er  muß,  wenn  er  körperlich  in  der  Lage  ist,
schon  im  Lazarett  angemessen  beschäftigt  werden,  damit  er  nicht  durch  vielmonatiges
  Nichtstun  aller  Arbeit  entwöhnt  und  ihm  schon  dadurch  allein
die  Wiederaufnahme  einer  Tätigkeit  erschwert  wird.  Vor  allem  muß  aber
schon  während  des  Lazarettaufenthalts  die  Übung  beschädigter  oder  verstümmelter
  Glieder  und  der  Gebrauch  von  künstlichen  Gliedern  zur  Arbeit
gelehrt  werden.  Gerade  auf  dem  letzteren  Gebiete  hat  uns  der  an  sich  bedauerliche
  große  Bedarf,  den  der  Krieg  verursacht  hat,  außerordentliche
Fortschritte  gebracht.  Neben  den  „Schönheitsarm“,  der  lediglich  den  äußeren
Mangel  verdeckt,  sind  kunstvolle  „Arbeitsarme“  getreten,  die  bei  gutem
Willen  des  Verletzten  und  geeigneter  Übung  vielseitige  körperliche  Arbeit
ermöglichen  in  einem  Umfange,  an  den  man  vor  dem  Kriege  niemals  gedacht
  hat.  Mit  vielen  Lazaretten  sind  Werkstätten  verbunden  worden,  in
denen  die  Verstümmelten  das  Arbeiten  in  ihrem  bisherigen  Berufe  mit
Hilfe  von  Ersatzgliedern  oder  sonstiger  Hilfsmitteln  erlernen.

Während  hier  die  Arbeit  im  wesentlichen  von  den  militärischen  Stellen
ausgeht  und  die  bürgerlichen  Organe  nur  unterstützend  mitarbeiten,  hat
sich  aber  darüber  hinaus  eine  große,  ganz  Deutschland  umfassende  Organisation
  der  bürgerlichen  Kriegsbeschädigtenfürsorge  entwickelt,
die  im  Einvernehmen  und  unter  Mitarbeit  der  zuständigen  militärischen
Stellen  sich  vor  allem  die  Berufsberatung,  die  Berufsausbildung  und  die
Arbeitsvermittlung  für  die  Kriegsbeschädigten  zum  Ziel  setzt.  Die  Organisation
  ist  nicht  in  völlig  übereinstimmender  Weise  im  ganzen  Deutschen
        <pb n="200" />
        192  Dr.  Horion

Reiche  geregelt,  aber  das  eine  ist  erreicht,  daß  überall  eine  Stelle  besteht,
die  die  Arbeit  in  die  Hand  genommen  hat  und  planmäßig  durchführt.  Durch
ein  Rundschreiben  des  Reichskanzlers  (Reichsamt  des  Innern)  an  die  Bundesregierungen
  vom  22.  März  1915  wurden  allgemeine  Anweisungen  über
die  Gestaltung  der  Kriegsinvalidenfürsorge  gegeben,  die  Durchführung  im
einzelnen  aber  den  Bundesstaaten  überlassen.  In  Preußen  waren  dann
noch  von  besonderer  Bedeutung  zwei  Ministerialerlasse  vom  10.  Mai  und
8.  September  1915,  in  denen  die  maßgebenden  Gesichtspunkte  ausführlich
beleuchtet  und  die  Grundlagen  für  ein  übereinstimmendes  Arbeiten  der
einzelnen  Organisationen  gelegt  wurden.  Im  Interesse  der  notwendigen
Dezentralisation  ist  aber  keine  einheitliche  Organisation  für  ganz  Preußen
geschaffen  worden,  vielmehr  sind  besondere  Hauptfürsorgeorganisationen
in  den  einzelnen  Provinzen  und  in  der  Stadt  Berlin  ins  Leben  gerufen  worden.
An  leitender  Stelle  steht  hierbei  überall  die  Verwaltung  des  Provinzialverbandes,
  also  der  Landeshauptmann  der  betreffenden  Provinz,  in  Berlin
der  Oberbürgermeister.  Die  Organisationsform  ist  aber  in  den  einzelnen
Provinzen  verschieden.  Entweder  ist  die  Kriegsbeschädigtenfürsorge,  wie
es  in  Ostpreußen,  Brandenburg,  Schleswig-Holstein,  Hannover  und  der
Rheinprovinz  geschehen  ist,  zu  einer  Aufgabe  des  Provinzialverbandes  selbst
gemacht  worden,  und  den  betreffenden  Landeshauptleuten  sind  in  diesen
Fällen  größere  Ausschüsse  aus  den  beteiligten  amtlichen  und  beruflichen
Kreisen  mit  beratender  Stimme  zur  Seite  getreten;  oder  es  sind  in  den
andern  Provinzen  zu  Trägern  der  Organisation  die  „Ausschüsse  für  Kriegsbeschädigtenfürsorge“
  selbst  gemacht  worden.  Aber  auch  dort  führt  der
Landeshauptmann  der  Provinz  den  Vorsitz  in  den  Ausschüssen,  und  die  Geschäfte
  werden  auch  meistens  von  Organen  des  Provinzialverbandes  erledigt.
In  Preußen  kann  man  sich  also  in  allen  Fragen  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge,
  wenn  die  einzelne  in  Betracht  kommende  örtliche  Stelle  nicht  bekannt
  ist,  an  den  betreffenden  Landeshauptmann  (in  Berlin  an  den  Oberbürgermeister)
  wenden,  um  Auskunft  zu  erhalten.  In  den  andern  Bundesstaaten
  sind  Landesausschüsse  für  Kriegsinvalidenfürsorge  meist  unter
Leitung  von  Organen  der  Staatsregierung  gebildet.  Alle  diese  Hauptfürsorgeorganisationen
  sind  am  16.  September  1915  zu  dem  „Reichsausschuß
der  Kriegsbeschädigtenfürsorge“  unter  Vorsitz  des  Landesdirektors
der  Provinz  Brandenburg  in  Berlin  zusammengetreten.  Dieser  Reichsausschuß
  ist  eine  anregende,  beratende  und  begutachtende  Stelle,  die  in  zahlreichen
  Unterausschüssen  alle  wichtigen  Fragen  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge
  berät  und  auf  eine  gleichmäßige  Handhabung  der  Grundsätze  hinwirkt.
  Die  wesentlichste  Arbeit  haben  aber  zu  leisten  die  örtlichen  Ausschüsse
  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge,  die  sich  in  allen  Stadt-  und  Landkreisen
gebildet  haben.  Hier  arbeiten  die  „Berufsberater“  daran,  für  den  Kriegsbeschädigten
  denjenigen  Beruf  ausfindig  zu  machen,  den  er  trotz  seiner
Beschädigung  ausfüllen  und  in  dem  er  möglichst  einen  vollen  Lohn  verdienen
kann.  Hierbei  müssen  die  bisherigen  landläufigen  Anschauungen  über  die
Leistungsfähigkeit  oder  besser  gesagt,  die  Leistungsunfähigkeit  der  sogenannten
„Invaliden“  von  Grund  aus  geändert  werden.  In  seiner  Schrift  über
        <pb n="201" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  193

„Kriegskrüppelfürsorge“,  die  die  stärkste  Anregung  auf  unserm  Gebiete
gegeben  hat,  hat  Professor  Biesalski,  Berlin-Zehlendorf,  das  Wort
geprägt:  „Es  gibt  kein  Krüppeltum  mehr,  wenn  der  eiserne  Wille  vorhanden
  ist,  es  zu  überwinden.“  Dieses  Ideal  muß  das  Ziel  sein,  das  bei
der  Berufsberatung  vorschwebt.

b)  Oberster  Grundsatz  bei  der  Berufsberatung  ist,  den  Kriegsbeschädigten
  möglichst  seinem  bisherigen  Berurfe  zu  erhalten.  Der
erlernte  Beruf  und  die  darin  gesammelten  Erfahrungen  stellen  ein  wertvolles
Kapital  dar,  das  sowohl  im  Interesse  des  Kriegsbeschädigten,  wie  auch  im
volkswirtschaftlichen  Interesse  nicht  ohme  weiteres  weggeworfen  werden  darf.
Auch  sind  bei  Erwachsenen,  die  zudem  noch  körperlich  beschädigt  sind,  die
Schwierigkeiten  nicht  zu  verkennen,  die  mit  jeder  Neuerlernung  eines  Berufs
verbunden  sind.  Glücklicherweise  ist  aber  auch  die  Erhaltung  im  bisherigen
Berufe  in  viel  größerem  Umfange  möglich,  als  man  früher  gedacht  hatte.
Dies  ist  zu  verdanken  einmal  den  Errungenschaften  der  Chirurgie  und  Orthopädie
  und  den  Fortschritten  in  der  Herstellung  künstlicher  Gliedmaßen.  Hier
haben  Medizin  und  Technik  sich  die  Hand  gereicht,  und  dieses  Zusammenarbeiten
  bringt  täglich  noch  neue  Erfahrungen  und  Erfindungen.  Auf  Anregung
  des  Vereins  deutscher  Ingenieure  ist  eine  besondere  Prüfstelle  für
Ersatzglieder  eingerichtet  (Charlottenburg,  Fraunhoferstraße  11),  und  zwar
in  Verbindung  mit  der  ständigen  Ausstellung  für  Arbeiterwohlfahrt,  die
zurzeit  auch  eine  Ausstellung  für  Ersatzglieder  umfaßt.  Dort  werden
alle  neuen  Entwürfe  von  Kunstgliedern  auf  ihre  Brauchbarkeit  hin  untersucht;
  das  beste  wird  für  unsere  Kriegsbeschädigten  ausgewählt.  Die  Möglichkeit,
  im  bisherigen  Berufe  weiter  zu  arbeiten,  wird  ferner  erleichtert
durch  die  weitgehende  Arbeitsteilung  in  unsern  Großbetrieben,  bei  der  auch
für  den  beschränkt  Arbeitsfähigen  noch  immer  eine  Arbeit  gefunden  werden
kann,  die  er  mit  seinen  beschädigten  Gliedern  ausführen  kann.  Dazu  kommt
das  Entgegenkommen  der  Arbeitgeber,  die  bereitwilligst  den  Kriegsbeschädigten
  die  für  sie  geeigneten  Posten  zuweisen  und  auch  in  der
Übergangszeit  Nachsicht  mit  den  beschränkten  Leistungen  haben.

Eine  besondere  Aufgabe  der  Berufsberatung  besteht  darin,  die  Kriegsbeschädigten
  zu  warnen  vor  dem  Drängen  nach  den  sogenannten  Invalidenposten,
  wie  Pförtner,  Boten,  Hausierer,  ferner  vor  dem  Ergreifen  des
kaufmännischen  Berufs  und  vor  dem  Drängen  nach  Beamtenstellen.  Einmal
  liegt  diese  Warnung  im  Interesse  des  Invaliden  selbst:  denn,  soweit
es  sich  hier  um  freie  Berufe  handelt,  werden  sie  nach  dem  Kriege  derart
überfüllt  sein,  daß  geringe  Entlohnung  und  häufige  Stellenlosigkeit  die  notwendige
  Folge  sein  wird;  und  soweit  es  sich  um  Beamtenstellen  handelt,  ist  auch
deren  Zahl  im  Verhältnis  zu  den  Anwärtern  so  gering,  daß  nicht  im  entferntesten
  alle  Wünsche  befriedigt  werden  können.  Sodann  liegt  es  aber  auch  im
Interesse  der  Kriegsbeschädigten,  als  Gesamtheit  betrachtet,  daß  ihre  Verteilung
  auf  die  vorhandenen  Stellen  so  erfolgt,  daß  möglichst  viele  untergebracht
  werden  können.  Infolgedessen  müssen  alle  sogenannten  leichten
„Posten“  denjenigen  vorbehalten  werden,  die  eine  schwerere  Stelle  nicht  ausfüllen
  können.  Vor  allem  sind  hierbei  die  Armbeschädigten  zu  berücksichtigen,

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Uriegszeit.  II.  Band.  13
        <pb n="202" />
        194  Dr.  Horion

die  auf  dem  allgemeinen  Arbeitsmarkt  sich  in  weit  schwierigerer  Lage  als
beispielsweise  die  Beinbeschädigten  befinden.  Hier  liegt  eine  wichtige
organisatorische  Aufgabe  des  Arbeitsnachweises,  aber  auch  die  Notwendigkeit
eines  verständnisvollen  Mitwirkens  der  Arbeitgeber  vor,  daß  möglichst  alle
Stellen,  die  von  Schwerbeschädigten  versehen  werden  können,  auch  den
Schwerbeschädigten  vorbehalten  bleiben  und  nicht  mit  Gesunden  oder  Leichtbeschädigten
  besetzt  werden.  Nur  so  wird  es  gelingen,  alle  irgendwie  Erwerbsfähigen
  auch  in  befriedigender  Weise  unterzubringen.  Hiermit  ist  schon
hingewiesen  auf  die  letzte  Aufgabe  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge,  auf  die
Arbeitsvermittlung  (s.  Tr.  4).

C)  In  vielen  Fällen  ist  aber  doch  die  bisherige  Tätigkeit  nicht  ohne  weiteres
  fortzusetzen,  vielmebr  muß  eine  andere  Beschäftigung  gesucht  werden,
zu  der  dann  häufig  eine  besondere  Ausbildung  erforderlich  ist.  Dabei  ist
aber  in  erster  Linie  zu  versuchen,  an  den  bisherigen  Beruf  anzuknüpfen  und
die  darin  erworbenen  Kenntnisse  und  Erfahrungen  zu  verwerten.  Häufig
wird  es  sich  darum  handeln,  dem  Kriegsbeschädigten  das,  was  ihm  in  Zukunft
an  körperlicher  Leistungsfähigkeit  für  einzelne  Zweige  seines  bisherigen
Berufs  abgeht,  durch  größere  Geschicklichkeit  in  andern  Zweigen  oder  durch
bessere  theoretische  Ausbildung  zu  ersetzen.  Kann  der  Kriegsbeschädigte
seine  bisherige  Tätigkeit  nicht  fortsetzen,  so  wird  ihm  manchmal  eine  Ausbildung
  gegeben  werden  können,  um  ihn  wenigstens  einer  verwandten
Tätigkeit  zuzuführen.  Nur  äußerstenfalls  ist  ein  neuer  Beruf  zu  erlernen.
Jede  hiernach  erforderliche  Ausbildung  wird  von  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge
  vermittelt,  die  nötigenfalls  auch  die  Kosten  hierfür  trägt.

Es  ist  beispielsweise  an  die  häufigen  Fälle  zu  denken,  in  denen  die
Bauhandwerker  infolge  von  Bein-  oder  Armbeschädigungen  die  praktische
Arbeit  nicht  mebr  in  der  bisberigen  Weise  ausüben  können  und  sich  nun
die  Fähigkeiten  zu  einer  mehr  aussichtführenden,  leitenden  oder  bureaumäßigen
  Tätigkeit  aneignen  müssen.  Oder  ein  Installateur,  der  nicht  mehr
praktisch  in  vollem  Umfange  arbeiten  kann,  wird  theoretisch  und  als  Zeichner
weitergebildet,  um  zur  Leitung  von  Montagen  oder  zu  Arbeiten  auf  dem
Installationsbureau  verwendet  zu  werden;  oder  ein  Kriegsbeschädigter,  der
bisher  einen  Beruf  ausgeübt  hat,  der  vieles  Gehen  erforderte  und  infolge
Beinbeschädigung  diesem  Berufe  nicht  mehr  nachgehen  kann,  erlernt  ein
im  Sitzen  auszuübendes  Handwerk  oder  wird  in  besonders  dafür  eingerichteten
Werkstätten  in  der  Bedienung  von  Spezialmaschinen  der  Großindustrie  (als
Dreher,  Fräser,  Hobler)  ausgebildet.  In  solchen  Werkstätten  werden  auch
ungelernte  Arbeiter  der  Großindustrie,  die  einzelne  Glieder  nicht  mehr
voll  gebrauchen  können  und  daher  als  ungelernte  Arbeiter  später  in  besonders
schwieriger  Lage  bei  der  Arbeitssuche  sein  werden,  zu  angelernten  Arbeitern
gemacht  und  an  entsprechenden  Stellen  beschäftigt.  Kriegsbeschädigte,
die  bisber  Fabrikarbeiter  oder  Bergarbeiter  waren,  aber  wegen  äußerer
oder  innerer  Leiden  ihre  frühere  Arbeit  nicht  wieder  aufnehmen  können,
jedoch  Lust  und  Meigung  zu  landwirtschaftlicher  Betätigung  haben,  können
landwirtschaftlich  oder  vor  allem  gärtnerisch  ausgebildet  werden  und  auf
diese  Weise  ihren  Unterhalt  finden.  Die  wenigen  Beispiele  geben  ein  kleines
        <pb n="203" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  195

Bild  von  der  Vielseitigkeit  der  Einzelfälle  und  von  der  Notwendigkeit,  nicht
nach  einem  bestimmten  Schema  zu  arbeiten,  sondern  jeden  Fall  unter  Berücksichtigung
  der  gesamten  persönlichen,  wirtschaftlichen,  heimatlichen  und
Familienverhältnisse  des  Beschädigten  besonders  ins  Auge  zu  fassen.

Zahlreiche  Ausbildungsgelegenheiten  stehen  zur  Verfügung,
die  entweder  in  besonderen  für  die  Zwecke  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge
geschaffenen  Anstalten  oder  in  Form  von  Ansbildungskursen  im  Anschluß
an  Fortbildungsschulen,  gewerbliche  Fachschulen,  Gewerbeförderungsanstalten
  eingerichtet  sind.  Die  besondere  Bedeutung  dieser  Anstalten  auf
dem  Gebiete  der  Berufsberatung  und  Berufsausbildung  der  Kriegsbeschädigten
  liegt  darin,  daß  einmal  die  Leiter  dieser  Anstalten  den  Überblick
über  eine  große  Anzahl  verschiedener  Gewerbe  und  Beschäftigungsmöglichkeiten
  und  auch  über  vorhandene  Ausbildungsmöglichkeiten  haben;  sodann
ist  aber  die  bei  diesen  Schulen  vorhandene  Verbindung  praktischer  und  theoretischer
  Ausbildung  mit  Einsetzung  vorzüglicher  Lehrkräfte  gerade  das,
was  sehr  häufig  für  die  Ausbildung  Kriegsbeschädigter  in  Frage  kommt.
Diese  Anstalten  und  ihre  Teiter  sind  denn  auch  zurzeit  in  ganz  Deutschland
  in  weitem  Umfange  im  Dienste  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge  tätig.
Geeignetenfalls  kommen  auch  Lehrstellen  bei  Handwerksmeistern,  Ausbildung
  in  landwirtschaftlichen  und  gärtnerischen  Betrieben  und  für  besonders
schwierige  Fälle  die  Krüppelanstalten  in  Frage.

d)  Erleichtert  wird  die  Arbeitsvermittlung  zunächst  durch  die  von  den
Großarbeitgebern,  wie  Eisenbahn,  Post  und  von  der  Vereinigung  deutscher
Arbeitgeberverbände  ausgesprochenen  Bereitwilligkeit,  die  bisher  bei  ihnen
beschäftigt  gewesenen  Kriegsbeschädigten,  wenn  irgend  möglich,  auch  wieder
in  ihren  Betrieben  zu  verwenden.  Ferner  wird  die  Aufgabe  zurzeit  auch
noch  sehr  durch  den  allgemeinen  Arbeitermangel  erleichtert.  Nach  dem  Kriege
werden  aber  hier  zweifellos  manche  Schwierigkeiten  eintreten,  die  zu  überwinden
  eine  wichtige  Aufgabe  des  organisierten  Arbeitsnachweises  sein  wird.
Wenn  aber  nach  dem  Kriege  der  Ausbau  des  Heeresgesundbeitswesens  allmählich
  wieder  eingeschränkt  und  auf  den  Friedensumfang  zurückgeführt  wird,
so  wird  wohl  die  Militärverwaltung  nicht  mehr  in  der  Lage  sein,  in  der  bisherigen
  Weise  einzutreten.  Dann  wird  auch  ein  guter  Teil  der  Beilfürsorge
mit  unter  die  Aufgaben  der  bürgerlichen  Kriegsbeschädigtenfürsorge  fallen.
Diese  wird  hierbei  aber  wesentlich  unterstützt  und  entlastet  werden  durch
die  Landesversicherungsanstalten,  die  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte
  und  die  Abteilung  Bäder-  und  Anstaltsfürsorge  des  Zentralkomitees
vom  Roten  Kreuz.  So  hat  beispielsweise  die  Landesversicherungsanstalt
der  Rheinprovinz  schon  beschlossen,  besondere  Mittel  bereitzustellen  zu
Erholungskuren  für  Kriegsteilnehmer,  die  gesundheitlich  unter  den  Folgen
des  Feldzugs  zu  leiden  haben,  und  zwar  sollen  solche  Kuren  nicht  nur  versicherten
  Kriegsteilnehmern  gewährt  werden,  sondern  auch  Nichtversicherten,
„sofern  sie  den  versicherungspflichtigen  oder  versicherungsberechtigten  Kreisen
in  ihren  wirtschaftlichen  Verhältnissen  nahe  steben“  (s.  Art.  IX).

Ein  besonderes  Gebiet  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge  ist  dann  noch
die  Ansiedelung  von  Kriegsbeschädigten.

13“
        <pb n="204" />
        196  Dr.  Horion

e)  Über  die  Deckung  der  Kosten  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge  ist  eine
endgültige  Regelung  noch  nicht  getroffen;  es  sind  aber  zunächst  vom  Reiche
5  Millionen  Mark  zu  dem  gedachten  Zwecke  zur  Verfügung  gestellt  worden,
die  auf  die  Bundesstaaten  und  die  Hauptfürsorgeorganisationen  verteilt
worden  sind.  Die  Angestelltenversicherung  hat  sich  bereit  erklärt,  die  Kosten
einer  notwendigen  Umschulung  der  bei  ihr  Versicherten  zu  übernehmen,
ebenso  haben  die  Invalidenversicherungsanstalten  zum  Teil  namhafte
Beträge  für  die  Zwecke  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge  entweder  allgemein
den  Hauptfürsorgeorganisationen  zur  Verfügung  gestellt,  oder  aber  sie
treten,  wie  erwähnt,  durch  weitgebende  Gewährung  von  Heilverfahren
ein.  Auch  von  privater  Seite  sind  einzelnen  Fürsorgeorganisationen  namhafte
Mittel  überwiesen  worden,  die  allerdings  vielfach  nicht  für  die  Zwecke  der
eigentlichen  Kriegsbeschädigtenfürsorge  wie  Berufsberatung,  Berufsausbildung,
  Arbeitsvermittlung  und  ergänzende  Heilfürsorge  verwendet  werden,
sondern  zur  Unterstützung  von  Kriegsbeschädigten,  vor  allem  solcher  mit
großen  Familien,  die  trotz  besten  Willens  nicht  in  der  Lage  sind,  neben  der
Rente  so  viel  zu  verdienen,  um  den  Unterhalt  für  sich  und  die  Ihrigen  bestreiten
  zu  können  (s.  Art.  IX).

Neben  den  amtlichen  Organisationen  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge
entwickeln  auch  noch  zahlreiche  freie  Vereine  und  Einrichtungen  eine
erfreuliche  und  vielseitige  Tätigkeit  auf  unserm  Gebiete.  Vor  allem  sorgen
viele  Berufsorganisationen  für  ihre  Berufsangehörigen,  einzelne  Arbeitgeber
haben  weitgebende  Fürsorgeeinrichtungen  für  ihre  Arbeiter  getroffen.  Von
besonderem  Interesse  sind  die  sogenannten  „Arbeitsgemeinschaften“  der
Kriegsbeschädigtenfürsorge,  das  sind  gemeinschaftliche  Ausschüsse  der
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  in  einzelnen  Gewerben,  die  für  die  Wiedereinstellung
  und  gerechte  Entlohnung  der  Kriegsbeschädigten  in  den  betreffenden
  Gewerben  sorgen  wollen.  Dazu  kommen  viele  Vereine  und
Stiftungen,  die  sich  die  geldliche  Unterstützung  der  Kriegsbeschädigten  oder
einzelner  Klassen  von  ihnen  zum  Ziele  setzen.  Vor  allem  für  blinde  Kriegsbeschädigte
  sind  reichliche  Mittel  in  der  „Kriegsblindenstiftung  für  Landheer
und  Flotte“  zusammengebracht.  Hinsichtlich  aller  dieser  Organisationen  besteht
aber  ein  dringendes  Interesse,  daß  zum  Besten  der  Sache  ein  Zusammenarbeiten
  mit  den  amtlichen  Stellen  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge  hergestellt
wird,  damit  Doppelarbeit  und  Doppelunterstützung  vermieden  und  nicht
Unterstützungen  am  unrechten  Platze  gegeben  werden.

Zum Schlusse  wäre  noch  ein  Wort  über  die  Frage  der  dauernden  Anstaltsunterbringung
  von  Kriegsbeschädigten,  die  dann  mit  Recht  „Kriegsinvalide“
genannt  werden,  zu  sagen.  In  früheren  Zeiten  wurde  für  eine  große  Zahl
dadurch  gesorgt,  daß  man  sie  in  Invalidenhäusern  unterbrachte;  am  bekanntesten
  ist  das  von  Friedrich  den  Großen  in  Berlin  gegründete
Invalidenhaus.  Heute  haben  sich  die  Ansichten  in  diesem  Punkte
etwas  geändert.  Schon  aus  dem  Vorgesagten  geht  hervor,  daß  in  weit
größerem  Maße,  als  es  früher  der  Fall  war,  versucht  werden  muß,  auch
dem  verhältnismäßig  schwer  Beschädigten  eine  nutzbringende  Beschäftigung
im  Erwerbsleben  zu  verschaffen  und  daß  dieser  Versuch  auch  in  der  Regel
        <pb n="205" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  197

gelingen  wird.  Einen  Beschädigten,  der  aber  in  der  Freiheit  einen  Lebenserwerb
  finden  kann,  in  eine  Anstalt  einzusperren,  würde  nicht  nur  volkswirtschaftlich
  verkehrt  sein,  sondern  auch  eine  Härte  für  den  Beschädigten
selbst  bedeuten;  denn  jede  Anstaltsunterbringung  bedeutet  die  Entziehung
eines  Teiles  der  persönlichen  Freiheit,  und  das  haben  die  Kriegsbeschädigten
als  Dank  des  Vaterlandes  gewiß  nicht  verdient.  Aber  auch  in  denjenigen
Fällen,  in  denen  die  Beschädigung  so  schwer  ist,  daß  eine  nutzbringende
Beschäftigung  nicht  möglich  ist,  soll  Anstaltsunterbringung  nur  den  äußersten
Notbehelf  bilden.  Viel  richtiger  ist  auch  dann  Unterbringung  in  der  Familie,
sei  es  in  der  eigenen,  sei  es  in  der  eines  Angehörigen  oder  Freundes,  nötigenfalls
  gegen  Entgelt,  und  auch  der  Invalide  wird  die  vielleicht  bescheidene
Unterbringung  in  der  Wohnung  eines  Verwandten  oder  Bekannten  regelmäßig
  dem  Wohnen  in  einer  noch  so  herrlichen  und  mit  allen  hygienischen
Errungenschaften  der  Neuzeit  eingerichteten  Massenanstalt  vorziehen.  Es
werden  allerdings  Fälle  vorkommen,  wo  der  körperliche  Zustand  ein  so
trauriger  ist,  daß  gewissermaßen  ständige  Krankenpflege  erforderlich  ist,
oder  auch  Fälle,  wo  der  Invalide  sich  der  Unterstützung  in  offener  Pflege
durch  sein  Verhalten  unwürdig  macht.  Für  diese  Fälle  genügen  aber  die
vorhandenen  Anstalten,  soweit  sich  bis  jetzt  beurteilen  läßt,  durchaus.  Eine
Veranlassung,  die  Neueinrichtung  von  Anstalten  dieser  Art,  wie  Invalidenheime,
  Heldenheime  u.  dgl.  zu  fördern,  liegt  daher  nicht  vor.

B.  Die  Fürsorge  für  die  Hinterbliebenen  der
Kriegsteilnehmer.

Auch  hier  hat  uns  der  Krieg  vor  ganz  neue  Aufgaben  gestellt.  Zwar
kennen  wir  auch  im  Frieden  eine  Witwen-  und  Waisenfürsorge,  meist  in
Verbindung  mit  der  Armenpflege.  Die  glücklicherweise  wenigen  Fälle,
um  die  es  sich  aber  hier  handelt,  lassen  sich  verhältnismäßig  leicht,  nötigenfalls
  durch  Gewährung  entsprechender  Geldunterstützung,  versorgen.  Nunmehr
  tritt  uns  aber  auf  einmal  die  Aufgabe  entgegen,  für  Hunderttausende
von  Witwen,  zum  größten  Teil  mit  kleinen  Kindern,  zu  sorgen,  von  Witwen,
die  meistens  in  ganz  jungen  Jahren  stehen  und  die  vielfach  sozial  besserstellenden
  Schichten  angehören  oder  begründete  Aussicht  auf  ein  auskömmliches
  Leben  und  einen  weiteren  sozialen  Aufstieg  hatten,  wenn  nicht
der  Ernährer,  und  zwar  ebenfalls  in  den  besten  Jahren  seines  Schaffens,
weggerissen  worden  wäre.  Auch  hier  tritt  bei  der  Fürsorge  neben  die  Dankespflicht
  gegenüber  dem  gefallenen  Vaterlandsverteidiger  das  große  volkswirtschaftliche
  Interesse,  das  an  der  Erhaltung  der  körperlichen  und  seelischen
Gesundheit  so  vieler  Familien  und  an  dem  Gedeihen  und  der  guten  Erziehung
der  Kinder  besteht.  Das  Rückgrat  der  Fürsorge  muß  hier  mehr  noch  als  bei
der  Invalidenfürsorge  die  Geldversorgung  sein;  denn  die  Witwe  kann  und
soll  nur  in  geringem  Umfange  auf  eigenen  Arbeitserwerb  hingewiesen  werden.

a)  Schon  gleich  bei  Beginn  des  Krieges  wurde  den  ausziehenden  Kriegsteilnehmern
  ein  Mittel  der  Selbsthilfe  geboten,  um  für  den  Fall,  daß  sie
nicht  zurückkehren  sollten,  den  Hinterbliebenen  einen  größeren  Geldbetrag
        <pb n="206" />
        198  Dr.  Horion

zukommen  zu  lassen,  und  zwar  im  Wege  der  Versicherung.  In  fast  allen
Bundesstaaten  und  in  Preußen  durch  die  Provinzialverbände  oder  durch
deren  Kreditanstalten  wurden  sogenannte  Kriegsversicherungen  ins
Leben  gerufen.  Diese  Kriegsversicherungen  geben  Anteilscheine  aus,  die
von  den  Kriegern  oder  ihren  Angehörigen,  aber  auch  von  Arbeitgebern  für
ihre  Arbeiter  und  von  Behörden  für  ihre  Beamten  zum  Preise  von  10  M.
erworben  werden  können.  Die  sämtlichen  eingebenden  Gelder  werden  dann
gesammelt  und  zuzüglich  der  aufgelaufenen  Zinsen  und  etwaiger  Zuschüsse
aus  Mitteln  des  betreffenden  Kreditinstituts  oder  aus  sonstigen  Zuwendungen
an  die  Rechtsnachfolger  der  gefallenen  Versicherten  verteilt.  Von  diesen
Versicherungen  ist  in  großem  Umfange  Gebrauch  gemacht  worden.  Welcher
Betrag  endgültig  auf  jeden  Anteilschein  ausgezahlt  werden  kann,  steht  selbstverständlich
  heute  noch  nicht  fest.  Nach  dem  Kriege  von  1870/71  konnte
bei  ähnlichen  Versicherungen  der  fünfundzwanzigfache  Betrag  der  Einzahlung
  an  die  Hinterbliebenen  zur  Auszahlung  gelangen.  Es  werden
aber  jetzt  schon  auf  die  eintretenden  Versicherungsfälle  Abschlagszahlungen
geleistet,  und  es  ist  kein  Zweifel,  daß  den  Hinterbliebenen  der  Versicherten
bei  endgültiger  Ausschüttung  der  Beträge  eine  erfreuliche  finanzielle  Beihilfe
  zukommen  wird.

b)  Die  Hauptsache  bleibt  aber  die  staatliche  Geldversorgung  der
Hinterbliebenen,  wie  sie  geregelt  ist  in  dem  Militärhinterbliebenengesetz  vom
17.  Mai  1907.  Danach  erhält  die  Witwe  eines  Gemeinen  400  M.,  eines  Unteroffiziers
  500  M.,  eines  Feldwebels  600  M.,  eines  Leutnants  1200  M.  jährlich.
  Dazu  kommt  das  Kriegswaisengeld  für  jedes  vaterlose  Kind  (bis  zum
18.  Lebensjahre)  eines  Gemeinen  oder  Unteroffiziers  oder  Feldwebels
168  M.,  eines  Leutnants  200  M.,  bei  den  höberen  Stellungen,  und  wenn
das  Kind  zugleich  mutterlos  ist,  entsprechend  mehr.  Den  Verwandten  der
aufsteigenden  Linie,  also  den  Eltern  und  Großeltern,  kann  ein  Kriegselterngeld
  gewährt  werden.  Ein  Anspruch  auf  die  Gewährung  eines  solchen
besteht  aber  nicht,  und  die  Bewilligung  darf  nur  erfolgen,  wenn  die  Eltern
oder  Großeltern  bedürftig  sind  und  der  Verstorbene  vor  dem  Eintritt  in
das  Feldheer  oder  zur  Zeit  seines  Todes  den  Lebensunterhalt  der  Eltern
oder  Großeltern  ganz  oder  überwiegend  bestritten  hat.  Das  Kriegselterngeld
  beträgt  für  den  Vater  und  jeden  Großvater,  für  die  Mutter  und  jede
Großmutter  einer  Militärperson  der  unteren  Klassen  höchstens  250  M.  jährlich.

In  derselben  Weise,  wie  bei  der  Invalidenrente,  ist  auch  bei  der
Hinterbliebenenrente  eine  teilweise  Abfindung  der  Rente  durch  Gewährung
eines  einmaligen  Kapitalbetrags  möglich,  wenn  das  Geld  zum  Erwerb
oder  zur  Befestigung  eigenen  Grundbesitzes  verwendet  wird.  Schließt  eine
derart  abgefundene  Witwe  eine  weitere  Ehe,  so  ist  ein  Teil  der  Abfindungssumme
  binnen  3  Monaten  nach  der  Eheschließung  zurückzuzahlen.
Liegen  besondere  Umstände  vor,  so  kann  von  der  Rückzahlung  ganz  oder
teilweise  abgesehen  werden.

Das  Gesetz  über  die  Versorgung  der  Hinterbliebenen  hat  ebenso  wie
das  Mannschaftsversorgungsgesetz  den  schweren  Mangel,  daß  die  Höhe
der  Rente  sich  nur  richtet  nach  dem  Militärrange  des  Gefallenen,  nicht  aber
        <pb n="207" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  199

nach  seiner  Stellung  und  seinem  Einkommen  im  bürgerlichen  Leben.  Die
gleiche  Erklärung  wie  hinsichtlich  der  Invalidenrente  ist  aber  auch  hier
seitens  der  verbündeten  Regierungen  abgegeben,  daß  nach  dem  Kriege  durch
ein  Gesetz  diese  Unbilligkeit  ausgeglichen  und  eine  Zusatzrente  gewährt
werden  soll,  die  das  frühere  Arbeitseinkommen  berücksichtigt.  Inzwischen
können  auch  hier,  ähnlich  wie  bei  den  Kriegsbeschädigten,  Zuwendungen
aus  einem  beim  Kriegsministerium  bestehenden  Fonds  zum  Ausgleich  von
Härten  gewährt  werden.  Solche  Zuwendungen  sollen  erhalten  Witwen
und  Waisen  der  Kriegsteilnehmer,  deren  Rente  dem  Arbeitseinkommen
des  Gefallenen  in  keiner  Weise  entspricht,  wofern  der  Gefallene  ein  früheres
Arbeitseinkommen  von  mehr  als  1500  M.  hatte.  Auch  können  hierbei  Hinterbliebene
  berücksichtigt  werden,  die  nach  den  bestehenden  Bestimmungen  an
sich  überhaupt  nicht  rentenberechtigt  sind,  nämlich  schuldlos  geschiedene  Ehefrauen,
  die  die  Kriegsteilnehmer  zu  unterhalten  verpflichtet  waren,  uneheliche
  Kriegerwaisen,  Stiefkinder  und  voreheliche  Kinder  aus  erster  Ehe,
Adoptivkinder  und  bedürftige  Eltern  und  Großeltern.

c)  Indessen  wird  jede  gesetzliche  Regelung  der  Unterstützung,  wie  sie
für  die  Zukunft  in  Aussicht  genommen  ist,  stets  schematisch  erfolgen  müssen
und  daber  im  Einzelfalle  zahlreiche  Härten  mit  sich  bringen,  abgesehen
davon,  daß  auch  aus  volkswirtschaftlichen  und  erziehberischen  Gründen  bei
der  Bemessung  der  Höbe  der  Rente  regelmäßig  noch  an  einen  hinzukommenden
  Arbeitsverdienst  des  Rentenempfängers  zur  Bestreitung  des  Lebensunterhalts
  gedacht  wird.  Bei  vielen  Kriegswitwen  wird  aber  ein  solcher
Nebenerwerb  überhaupt  nicht  möglich  oder  nicht  erwünscht  sein.  Infolgedessen
  muß  die  schematische  Geldversorgung  nach  Maßgabe  des  Gesetzes
ergänzt  werden  durch  eine  Geldfürsorge  mittels  freiwilliger  Spenden.
Erfreulicherweise  sind  sich  die  wohlhabenden  Kreise  unseres  Volkes  im
weitesten  Maße  der  Dankesschuld  bewußt,  die  sie  besonders  gegenüber  den
Kriegerwitwen  und  -waisen  haben,  und  reichliche  Mittel  sind  daher  schon
geflossen  und  fließen  noch  täglich,  um  dem  außerordentlich  großen  Bedürfnis
  einer  Geldunterstützung  über  die  staatliche  Versorgung  hinaus  entsprechen
  zu  können.  Es  ist  auch  sehr  zu  begrüßen,  daß  auf  diesem  Gebiete
alle  Zersplitterung  möglichst  vermieden  wird  und  die  Geldmittel  in  einem
einzigen  großen  Mittelpunkt  zusammenfließen  und  nach  gemeinsamen
Grundsätzen  verwaltet  werden  sollen.  Dieser  Mittelpunkt  ist,  Die  Nationalstiftung
  für  die  Hinterbliebenen  der  im  Kriege  Gefallenen".
Neben  der  Nationalstiftung  geben  noch  zwei  Sonderunternehmungen  her,
die  aber  in  eine  gewisse  organische  Verbindung  zu  ihr  gebracht  sind.  Es
sind  dies  „Die  Reichsmarinestiftung“  zur  Unterstützung  der  Kriegsinvaliden
  und  der  Hinterbliebenen  der  Krieger  der  Kaiserlichen  Marine,
der  von  der  Nationalstiftung  ein  bestimmter  Anteil  von  ihren  Einnahmen
  überwiesen  ist,  und  ferner  die  „Kriegsspende  Deutscher  Frauen
1915“,  bei  der  ein  gemeinschaftliches  Arbeiten  mit  der  Nationalstiftung
durch  gegenseitige  Vertretung  in  den  ausführenden  Organen  gewährleistet  ist.

d)  Diese  freiwillige  Fürsorge  ist  an  kein  Schema  bei  der  Verteilung
und  Bemessung  der  Gaben  gebunden,  sie  kann  sich  vielmehr  den  persön-
        <pb n="208" />
        200  Dr.  Horion

lichen  Verhältnissen  der  Betreffenden  in  jedem  Einzelfalle  leicht  anpassen.
Aber  auch  hier  ist  die  Fürsorge  keineswegs  erledigt  mit  dem  bloßen  Derteilen
  von  Gaben,  vielmehr  muß,  ähnlich  wie  bei  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge,
  eine  so  ziale  Fürsorge  eingreifen.  Für  die  Familie  muß  gesorgt
werden  in  gesundheitlicher,  wirtschaftlicher  und  erzieherischer  Hinsicht.  Es
gilt  zu  prüfen,  ob  der  selbständige  Gewerbebetrieb  des  gefallenen  Ehegatten
fortzuführen  ist,  ob  nötigenfalls  hierzu  Mittel  und  Hilfe  zu  gewähren  sind,
ob  eine  vor  der  Ehe  ausgeübte  Erwerbstätigkeit  wieder  aufzunehmen  oder
ob  eine  neue  eigene  Erwerbstätigkeit  am  Platze  ist.  Es  handelt  sich  also  auch
hier  um  die  Aufgabe  der  Berufsberatung,  der  Berufsausbildung  und
der  Arbeitsvermittlung.  Besonders  ist  hierbei  sowohl  im  Interesse  einer
gesunden  Bevölkerungspolitik  als  auch  im  Interesse  der  Hinterbliebenen
unserer  Krieger  darauf  zu  wirken,  daß  einer  etwaigen  Landflucht  entgegengearbeitet
  wird  und  dafür  umgekehrt  möglichst  eine  Verpflanzung  von
Kriegerwitwen  mit  ihren  Kindern  auf  das  Land  angebahnt  wird.  Das
oberste  Ziel  der  Fürsorge  drückt  die  Satzung  der  Nationalstiftung  mit  folgenden
  Worten  aus:  „Es  soll  dabei  in  erster  Linie  angestrebt  werden,  die  Kriegerwitwen
  in  den  Stand  zu  setzen,  möglichst  aus  eigener  Kraft  ihren  Hausstand
weiterzuführen  und  ihre  Kinder  so  zu  erziehen  und  ausbilden  zu  lassen,  daß
auch  diese  dereinst  in  einer  ihren  Fähigkeiten  angepaßten  Tätigkeit  sich  selbst
ihren  Lebensunterhalt  in  einer  der  sozialen  Stellung  ihres  Vaters  möglichst
entsprechenden  Lebensstellung  erwerben  können.“

Bei  der  Fürsorge  für  die  Kriegerwaisen  ist  ein  Auseinanderreißen  der
Familie  möglichst  zu  verhüten.  Auf  jeden  Fall  soll  Anstaltsunterbringung
nur  in  Ausnahmefällen  stattfinden,  wozu  in  den  vorhandenen  Waisenhäusern
  ausreichend  Platz  geboten  ist.  Eine  Neugründung  von  solchen
Anstalten  ist  daher  kaum  erforderlich.

Eine  abgeschlossene  Organisation  dieser  sozialen  Kriegerwitwen-  und
Waisenfürsorge  ist  noch  nicht  geschaffen.  Die  Nationalstiftung  gedenkt
durch  örtliche  Organe  diese  Aufgabe  in  die  Hand  zu  nehmen.  Daneben  ist  in
Berlin  ein  „Hauptausschuß  der  Kriegerwitwen-  und  -Waisenfürsorge“  gebildet
worden  (Berlin  SW  11,  Bernburger  Straße  24/25).  Dieser  Hauptausschuß
entwirft  Grundsätze  und  Richtlinien  für  die  Arbeit,  sammelt  alle  statistischen
Grundlagen  und  erteilt  Auskunft  über  alle  Fragen  der  sozialen  Fürsorge.

C.  Die  Fürsorge  für  die  heimkehrenden  Kriegsteilnehmer.

Es  würde  volkswirtschaftlich  verkehrt,  dazu  aber  auch  gänzlich  unmöglich
sein,  und  es  würde  auch  dem  Begriffe  des  Kriegsdienstes  als  einer  höchsten
Bürgerpflicht  widersprechen,  wenn  man  dazu  übergehen  sollte,  einen  Anspruch
  anzuerkennen  auf  Ersatz  des  wirtschaftlichen  Schadens,  der  jedem
Kriegsteilnehmer  durch  seine  Teilnahme  am  Kriege  entstanden  ist.  Hier
wird  manches  Opfer  für  das  Vaterland  stillschweigend  gebracht  werden
müssen  und  ganz  gewiß  nicht  nur  von  den  aktiven  Kriegsteilnehmern,  sondern
auch  von  vielen,  die  zu  Hause  geblieben  sind.  Das  schließt  aber  doch  nicht
aus,  daß  Maßnahmen  getroffen  werden,  um  den  Übergang  von  der  Kriegs-
        <pb n="209" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  201

zur  Friedenswirtschaft  mit  möglichst  geringen  Störungen  und  möglichst
glatt  sich  vollziehen  zu  lassen,  und  daß  hierbei  auch  Maßnahmen  zur  möglichsten
  Heilung  der  wirtschaftlichen  Schäden,  die  dem  einzelnen  Kriegsteilnehmer
  erwachsen  sind,  in  Frage  kommen.

Solche  Maßnahmen  jetzt  schon  vorzubereiten,  ist  um  so  schwieriger,  als
die  Verhältnisse,  auf  die  sie  angewendet  werden  sollen,  sich  in  keiner  Weise
übersehen  lassen.  Auch  ist  die  Gefahr  eines  Zuviels  an  Fürsorge  wohl  zu
vermeiden.  Auf  jeden  Fall  muß  auch  der  heimkehrende  Krieger  das  Bewußtsein
  behalten,  daß  er  trotz  allem,  was  er  für  das  Vaterland  draußen  geleistet
hat,  nun  doch  nicht  den  Anspruch  erbeben  kann,  von  jetzt  an  gewissermaßen
ständig  in  allen  Nöten  und  Schwierigkeiten  ein  Gegenstand  staatlicher  Fürsorge
  zu  sein,  daß  er  vielmehr  in  erster  Linie  selbst  für  sich  sorgen  und  versuchen
muß,  alle  Schwierigkeiten  zu  überwinden.  Es  läßt  sich  die  Befürchtung
nicht  von  der  Hand  weisen,  daß  vielleicht  von  manchem  Kriegsteilnehmer
auf  Grund  eines  ganz  erklärlichen  Gefühls,  daß  nur  durch  ihre  Taten  das
Vaterland  hat  gerettet  werden  können,  Ansprüche  an  die  Gesamtdheit  erhoben
werden  können,  deren  Erfüllung  aus  praktischen  und  finanziellen  Gründen
gänzlich  ausgeschlossen  erscheint.  Wenn  aber  auch  aus  diesem  Grunde  vor
Übertreibungen  auf  dem  Gebiete  der  Fürsorge  gewarnt  werden  muß,  und
wenn  auch,  wie  erwähnt,  die  zukünftigen  Ereignisse  noch  recht  wenig  zu
übersehen  sind,  so  lassen  sich  doch  jetzt  schon  4  Arten  von  Fürsorgemaßnahmen
als  notwendig  erkennen  und  in  ihrer  Ausführung  vorbereiten,  nämlich:  a)  Beratung
  heimkehrender  Krieger,  b)  Arbeitsvermittlung,  c)  Kredithilfe,  d)  Wohnungsfürsorge,
  vor  allem  durch  Schaffung  von  Ansiedelungsmöglichkeit.

a)  Beratung.

An  viele  heimkehrende  Krieger  wird  die  Frage  der  Berufswahl  oder
wenigstens  die  Frage  der  Auswahl  des  Arbeitsplatzes  neu  herantreten;  denn
es  wird  häufig  nicht  möglich  sein,  an  der  Stelle  weiter  zu  arbeiten,  an  der
die  Arbeit  vor  zwei  Jahren  oder  vor  noch  längerer  Zeit  aufgehört  hat.
Manche  Stelle  wird  inzwischen  anders  besetzt  sein,  wenn  auch  von  den
Arbeitgebern  besonders  in  den  großen  Betrieben  erwartet  werden  darf,
daß  sie  jedem  Kriegsteilnehmer  die  früher  innegehabte  Stelle  nach  Möglichkeit
  offen  halten  werden.  Eine  Wiederaufnahme  der  früheren  Tätigkeit
wird  aber  vielfach  ausgeschlossen  durch  die  allgemeinen  Veränderungen,
  die  das  Wirtschaftsleben  durch  den  Krieg  erleidet.  Wie  es  in  der
Außenpolitik  nach  so  gewaltigen  Ereignissen  keine  Wiederherstellung  des  status
duo  ante  geben  kann,  so  wird  dies  noch  viel  weniger  im  wirtschaftlichen
Leben  der  Fall  sein.  Die  Fortschritte  und  Veränderungen  auf  technischem
Gebiete,  die  Umwälzung  unserer  Handelsbeziehungen,  die  Änderungen  der
Einfuhr  und  der  Ausfuhr,  die  Schwierigkeiten  der  Rohstoffbeschaffung,  sowie
das  Verschwinden  und  Neuentstehen  ganzer  Industriezweige:  alle  diese  Umstände
  werden  große  Veränderungen  im  gewerblichen  und  wirtschaftlichen
Leben  mit  sich  bringen.  Die  Folge  wird  sein,  daß  viele  Arbeitsstellen  und
viele  Erwerbsgelegenheiten,  die  vor  dem  Krieg  vorhanden  waren,  nicht  mehr
bestehen  werden,  und  andere  dafür  neu  entstanden  sind.  Dazu  kommt  Verlust
        <pb n="210" />
        202  Dr.  Horion

der  Kundschaft  und  der  Praxis,  der  durch  die  lange  Abwesenheit  bedingt
wird  und  der,  außer  bei  Handwerkern  und  Kleingewerbetreibenden,  auch
bei  Angehörigen  freier  Berufe  wie  Arzten,  Rechtsanwälten,  Architekten  eine
Rolle  spielen  wird.  Somit  wird  sich  für  viele  Kriegsteilnehmer  die  Notwendigkeit
  ergeben,  ihren  früheren  Lebensberuf  nicht  fortsetzen  zu  können,
sondern  einen  neuen  erwählen  oder  wenigstens  sich  nach  einer  andern
Stelle,  wo  sie  die  bisherige  Art  ihrer  Tätigkeit  wieder  aufnehmen  können,
umsehen  zu  müssen.  Es  würde  aber  verkehrt  sein,  die  Entscheidung  dieser
wichtigen  Frage  lediglich  dem  Zufalle  oder  der  Einsicht  des  einzelnen  zu
überlassen,  vielmehr  wird  es  notwendig  sein,  ähnlich  wie  bei  der  Berufswahl
  Kriegsbeschädigter,  auch  hier  Stellen  ins  Leben  zu  rufen,  an  die  sich
die  heimkehrenden  Kriegsteilnehmer  wenden  können,  um  Rat  und  Hilfe
zu  finden.  Das  preußische  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe
hat  in  der  vorliegenden  Frage  mit  Erlaß  vom  30.  Dezember  1915  eine  „Denkschrift
  betreffend  Förderung  der  Erwerbstätigkeit  der  in  die  Heimat  zurückkehrenden
  Kriegsteilnehmer“  versandt.  Auf  die  Notwendigkeit  der  Schaffung
von  Beratungsstellen  der  vorgedachten  Art  wird  darin  mit  Nachdruck
hingewiesen  und  über  die  Ausgestaltung  dieser  Stellen  und  ihre  Arbeitsweise
u.  a.  folgendes  gesagt:  „Die  Beratungsstellen  werden  möglichst  so  zusammenzusetzen
  sein,  daß  in  ihnen  ebenso  sehr  ein  Überblick  über  die  Möglichkeit
der  Unterbringung  von  Arbeitskräften,  über  die  Lage  des  Arbeitsmarktes,
wie  Kenntnis  der  verschiedenen  gewerblichen  Berufe,  der  Geld-  und  Kreditverhältnisse
  und  des  Genossenschaftswesens  vorhanden  ist.“  „Für  ihre  Inanspruchnahme
  sind  keinerlei  Gebühren  zu  erbeben,  ihre  Bezirke  werden
in  der  Regel  örtlich  abzugrenzen  sein,  doch  kann  auch  eine  Abgrenzung  nach
einzelnen  Berufszweigen  und  Gruppen  (z.  B.  für  Handwerker,  Kleinkaufleute,
  Landwirte  usw.)  in  größern  Bezirken  geboten  sein.“  Für  kaufmännische
Beratung  kommen  Beratungsstellen,  die  an  die  Handelskammern  angegliedert
  werden  können,  in  Frage,  worauf  in  einem  besondern  Erlaß  des
Ministers  für  Handel  und  Gewerbe  vom  6.  April  1916  hingewiesen  ist.  „Die
Wirksamkeit  der  Beratungsstellen  wird  sich  für  die  einzelnen  Berufsklassen
verschieden  zu  gestalten  und  jeweils  den  besonderen  Bedürfnissen  Rechnung
zu  tragen  haben.  Sie  wird  sich  z.  B.  für  die  handarbeitenden  Klassen  und  die
unselbständig  Tätigen  vor  allem  darauf  zu  erstrecken  haben,  ihnen,  falls  sie
ihren  früheren  Arbeitsplatz  besetzt  finden,  zum  Aufsuchen  einer  neuen
passenden  Stellung  behilflich  zu  sein.  Dabei  wird  es  sich  von  selbst  ergeben,
daß  an  Orten,  wo  Arbeitsnachweise  vorhanden  sind,  die  Tätigkeit  auf  diesem
Gebiete  vornehmlich  letzteren  zufallen  wird.  Eine  Hauptaufgabe  werden
die  Stellen  in  der  Beratung  der  Angehörigen  des  gewerblichen  Mittelstandes
zu  sehen  haben,  deren  Betrieb  durch  die  Abwesenheit  des  Inhabers  zu  erliegen
  droht  oder  schon  still  gelegt  ist.  Hier  handelt  es  sich  zunächst  darum,
festzustellen,  ob  eine  Fortführung  oder  die  Wiederaufnahme  des  Betriebs
wirtschaftlich  gerechtfertigt  ist  oder  nicht.  Dies  wird  regelmäßig  verneint
werden  müssen,  wenn  bereits  vor  dem  Kriege  eine  Überschuldung  oder
mangelnde  Lebensfähigkeit  des  Betriebs  vorlag  oder  wenn  etwa  inzwischen
eine  derartige  Verschiebung  der  Verhältnisse  eingetreten  ist,  daß  auch  unter
        <pb n="211" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  203

Berücksichtigung  der  möglichen  Hilfe  von  der  Fortführung  des  Unternehmens
ein  wirtschaftlicher  Erfolg  nicht  zu  erwarten  ist.  In  solchen  Fällen  wird  es
im  Interesse  des  Ratsuchenden  selbst  liegen,  wenn  er  sich  zur  Aufgabe  seines
bisherigen  Erwerbs  entschließt  und  ihm  die  Übernahme  einer  gesicherten,
wenn  auch  unselbständigen  Tätigkeit  ermöglicht  wird.  Es  wird  zumal  für
Handwerker  und  Kleinkaufleute  zweckmäßiger  sein,  aus  der  Unselbständigkeit
wieder  den  Aufstieg  auf  der  sozialen  Stufenleiter  zu  erstreben,  als  vielleicht
jahrelang  unter  ungünstiger  gewordenen  Bedingungen  in  einer  Scheinselbständigkeit
  sich  abzumühen,  um  schließlich  doch  noch  zu  scheitern  und
von  vorn  anfangen  zu  müssen.  Für  diejenigen,  deren  Verbleib  in  der  früheren
Tätigkeit  erwünscht  und  gerechtfertigt  erscheint,  kommt  es  vor  allem  darauf
an,  den  Betrieb  wieder  in  Gang  zu  setzen.  Auch  hier  haben  die  Beratungsstellen
  in  erster  Linie  behilflich  zu  sein,  z.  B.  für  Vermittlung  von  Arbeitsgelegenheit
  zu  sorgen  und  bei  Beschaffung  der  Rohstoffe  und  Maschinen  zu
helfen.  Daneben  können  Verhandlungen  mit  Gläubigern  und  Schuldnern
erforderlich  sein.  Darüber  hinaus  kommt  die  Beschaffung  der  nötigen  weiteren
Betriebsmittel  in  Frage.“

Die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  werden  nunmehr  daran  zu  gehen
haben,  solche  Beratungsstellen  ins  Leben  zu  rufen.  Es  harrt  ihrer,  wie  aus
Vorstehendem  hervorgeht,  eine  außerordentlich  vielseitige  und  verantwortungsvolle
  Aufgabe,  und  es  wird  alles  darauf  ankommen,  für  sie  die
richtigen  Männer  zu  finden.

b)  Arbeitsvermittlung.

Wenn  der  Übergang  von  der  Kriegs-  zur  Friedenswirtschaft  sich  glatt
vollziehen  soll,  müssen  die  Millionen  Arbeitskräfte,  die  in  den  Hersonen
der  heimkehrenden  Krieger  plötzlich  auf  den  Arbeitsmarkt  geworfen  werden,
gleich  wieder  eine  Arbeitsstelle  finden.  Die  deutsche  Organisations-  und
Verwaltungskunst  wird  dabei  noch  einmal  ein  Meisterstück  zu  leisten  haben.
Es  wird  hierbei  nicht  nur  des  Zusammenarbeitens  aller  amtlichen  militärischen
  und  bürgerlichen  Stellen,  sondern  auch  der  verständnisvollen  Mitarbeit
und  Unterstützung  aller  beteiligten  Kreise,  vor  allem  der  Berufsorganisationen
  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern,  bedürfen.

In  erster  Linie  ist  erforderlich,  daß  die  Heimsendung  der  Krieger,  also
die  Demobilmachung,  nicht  nur  nach  militärischen,  sondern  auch  nach
wirtschaftlichen  Gesichtspunkten  erfolat.  Zuerst  müssen  diejenigen
kommen,  die  am  sichersten  wieder  sofort  Arbeit  finden  und  die  nötig  sind,
um  stillgelegte  Betriebe  wieder  in  Gang  zu  setzen.  Familienväter  sind  auch
vor  den  Unverheirateten  zu  berücksichtigen:  denn  diejenigen,  die  zuerst  heimkommen,
  werden  am  sichersten  Arbeit  finden.  Dieser  Vorteil  kommt  aber
zunächst  den  Familienvätern  zu,  zumal  diese  auch  nicht  so  leicht  ihren  Arbeitsund
  Wohnort  wechseln  können  als  die  Unverheirateten.

Es  wird  bei  diesen  Vorschlägen  von  der  Annahme  ausgegangen,  daß  wir
nach  dem  Kriege  zunächst  mit  einem  Arbeitsmangel  zu  rechnen  haben,  bis
die  nötigen  Rokstoffe  herangebracht  und  die  erforderlichen  Anderungen  in  den
Betrieben  zur  Befriedigung  von  Friedens-  an  Stelle  von  Kriegsbedürfnissen
        <pb n="212" />
        204  Dr.  Horion

getroffen  sind.  Um  diese  Übergangszeit  zu  erleichtern,  wird  sogar  die  Beschaffung
  von  Arbeitsgelegenheit  nach  Art  der  Notstandsarbeiten  in
Frage  kommen  und  beute  schon  zu  erwägen  sein.  Dor  allem  werden  Städte
und  Gemeinden  zu  prüfen  haben,  welche  öffentlichen  Arbeiten,  z.  B.  Hochbauten,
  Wegearbeiten,  Kanalisationsarbeiten  und  ähnliche,  nach  Beendigung
des  Krieges  sofort  vorgenommen  werden  können,  um  in  der  Übergangszeit
den  heimflutenden  Kriegern  Arbeitsgelegenheit  zu  bieten.

Die  Haupttätigkeit  bei  der  Arbeitsvermittlung  für  die  heimkehrenden
Krieger  wird  aber  naturgemäß  dem  organisierten  Arbeitsnachweis  zufallen.
  Damit  dieser  seiner  wichtigen  Aufgabe  gewachsen  ist,  bedarf  er  aber
noch  weitgehender  Vervollkommnung  und  Ausgestaltung.  Die  Aufgabe
des  Arbeitsnachweises,  wie  sie  besonders  nach  dem  Kriege  hervortreten  wird,
nämlich  einen  Überblick  über  den  gesamten  Arbeitsmarkt  zu  bieten  und  einen
Ausgleich  von  Angebot  und  Nachfrage  an  Arbeitskräften  über  ganz  Deutschland
  und  über  alle  Zweige  des  Arbeitsmarktes  hin  durchzuführen,  ist  in
vollkommener  Weise  nur  zu  lösen,  wenn  an  Stelle  der  jetzt  vorhandenen
Zersplitterung  in  zahlreiche  öffentliche  und  private  Nachweise  eine  einheitliche
  Organisation  tritt.  Diesem  Ziele  zustrebende  Forderungen  sind  auch
von  verschiedener  Seite  gestellt  und  auch  im  deutschen  Reichstage  zur  Sprache
gekommen.  Verheißungsvolle  Schritte  sind  schon  getan,  andere  noch  in
Vorbereitung.  Auch  hier  darf  erwartet  werden,  daß  die  Bedürfnisse,  die  der
Krieg  hervorgebracht  hat,  uns  Fortschritte  bringen  werden,  die  auch  über
den  Krieg  hinaus  der  Friedenswirtschaft  zum  Segen  gereichen.

c)  Kredithilfe.

Der  aus  dem  Kriege  zurückkehrende  Arbeiter  ist  gegenüber  weiten
Kreisen  der  Handwerker  und  Kleingewerbetreibenden  in  einem  Punkte  in
einer  besseren  Lage.  Das  hauptsächlichste  Kapital,  mit  dem  er  arbeitet,
seine  Arbeitskraft  und  das,  was  er  erlernt  hat,  ist  ihm  ungeschmälert  erhalten
geblieben,  und  soweit  er  eine  Einbuße  daran  erlitten  hat,  gilt  er  als  Kriegsbeschädigter
  und  erhält  zur  Entschädigung  eine  entsprechende  Rente.  Anders
bei  den  vorangegebenen  Klassen  des  Mittelstandes.  Sie  bedürfen  zur  Ausübung
  ihres  Berufs  außer  ihren  persönlichen  Kenntnissen  und  Erfahrungen
auch  des  Betriebskapitals,  und  das  ist  vielfach  während  des  Krieges  verloren
gegangen.  Die  Rohstoffe  sind  verkauft  worden,  und  der  Erlös  ist  für  die
Bedürfnisse  der  Familie  verbraucht,  die  Maschinen  sind  verrostet,  die  Hypothekenzinsen
  auf  Baus  und  Werkstatt  sind  aufgelaufen.  Die  Kundschaft,  die
auch  einen  wichtigen  Teil  des  Betriebskapitals  darstellt,  hat  sich  verlaufen.
Kurz:  der  Heimkehrende  steht  häufig  buchstäblich  vor  dem  Nichts.  Bei  der
Bedeutung,  die  ein  gesunder  und  kräftiger  Mittelstand  für  das  Gedeihen
sowohl  des  Staates  wie  auch  der  Gemeinde  hat,  ist  es  daher  gerechtfertigt,
daß  außergewöhnliche  Maßnahmen  getroffen  werden,  um  die  Schwierigkeiten,
die  sich  hier  einer  Wiederaufnahme  des  früheren  Berufs  entgegenstellen,
zu  beseitigen.  In  besonderem  Maße  kommt  zunächst  hier  die  schon  unter
a  erwähnte  beratende  Tätigkeit  in  Frage.  In  vielen  Fällen  wird  aber
mit  einem  bloßen  guten  Rat  nicht  geholfen  sein,  vielmehr  müssen  Geldmittel
        <pb n="213" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  205

durch  Gewährung  von  Notstandskrediten  dargeboten  werden.  Auf  diese
Notwendigkeit  hat  auch  eine  am  25.  August  1916  vom  Reichstage  gefaßte
Entschließung  hingewiesen,  und  auch  der  Generalfeldmarschall  von  Hindenburg
  hat  bei  den  zuständigen  Reichs-  und  Staatsbehörden  angeregt,  daß  durch
möglichst  baldige  Regelung  dieser  Frage  den  im  Felde  stehenden  Soldaten
die  Sorge  um  ihr  und  ihrer  Frauen  und  Kinder  Schicksal  nach  dem  Kriege
genommen  und  die  Gefahr  der  Verarmung  und  des  wirtschaftlichen  Zusammenbruchs
  von  ihnen  abgewendet  werde.

Den  ersten  Schritt  in  dieser  Frage  tat  die  Regierung  des  Königreichs
Sachsen,  indem  sie  bekannt  gab,  daß  sie  auf  Grund  der  von  den  Ständekammern
  im  Juli  1915  erteilten  Ermächtigung  in  der  Lage  sei,  während  der
Dauer  und  für  die  Zeit  von  3  Monaten  nach  Beendigung  des  Krieges  aus
dem  gewerblichen  Genossenschaftsfonds  Gewerbetreibenden,  die  im  Heeresdienste
  gestanden  haben,  Darlehen  bis  zu  5000  M.  zur  Wiederaufnahme  des
Gewerbebetriebs  unter  erleichterten  Bedingungen  zu  gewähren.  In  Preußen
ging  der  erste  Vorschlag  zu  einer  praktischen  Durchführung  der  Aufgabe
aus  von  der  Provinzialverwaltung  der  Rheinprovinz,  die  die  Gründung
einer  „Kriegshilfskasse“  im  Anschluß  an  die  Landesbank  der  Rheinprovinz
in  Anregung  brachte.  Die  Königliche  Staatsregierung  unterstützte  die  Durchführung
  des  Unternehmens  in  weitgehendstem  Maße.  Als  Grundstock  für
die  Dotierung  der  Kriegshilfskasse  wurde  der  Betrag  von  je  3  Millionen  Mark
von  Provinz  und  Staat  in  Aussicht  genommen,  daneben  gibt  die  Provinz,
teils  aus  eigenen  Beständen,  teils  aus  Stiftungen  noch  weitere  Beträge  her.
Durch  den  oben  erwähnten  Erlaß  des  Ministers  für  Handel  und  Gewerbe
vom  30.  Dezember  1915  wurde  dann  die  Schaffung  ähnlicher  Einrichtungen
in  sämtlichen  preußischen  Provinzen  angeregt,  und  zurzeit  sind  denn  auch
überall  die  Vorarbeiten  für  das  Inslebentreten  von  Kriegshilfskassen  in
den  preußischen  provinzen  im  Gange.

Der  Zweck  dieser  Kriegshilfskassen  ist  die  Gewährung  von  Darlehen
an  Kriegsteilnehmer  oder  deren  Angehörige  —  also  auch  an  die  Hinterbliebenen
  gefallener  Krieger  —  vorzugsweise  aus  den  Kreisen  des  gewerblichen
  Mittelstandes,  Handwerker,  Kleinkaufleute  und  kleinere  Landwirte,
soweit  sie  durch  den  Krieg  in  Bedrängnis  geraten  und  zur  Erhaltung  und
Wiederherstellung  ihrer  wirtschaftlichen  Selbständigkeit  auf  Kredithilfe
angewiesen  sind.  Die  Mittel  der  Kassen  werden  meist  zu  gleichen  Teilen
von  Staat  und  Provinz  zur  Verfügung  gestellt.  Der  Staat  gewährt  den
von  ihm  übernommenen  Betrag  der  Provinz  als  Darlehen,  verzichtet  aber
von  vornherein  auf  die  Rückzahlung  von  15  %  dieses  Darlehns  zum  Zwecke
der  Schadloshaltung  der  Provinz  für  Zinsen-  und  Kapitalausfall.  Die
übrigen  85  %  sind  zu  verzinsen  und  in  Jahresbeträgen,  meist  beginnend
mit  dem  Jahre  1919  und  endigend  mit  dem  Jahre  1925,  von  dem  Provinzialverband
  den  Staaten  zurückzuzahlen.  Die  örtlichen  Verwaltungsstellen,
Kreise  und  Gemeinden  sind  überall  zur  Mitwirkung,  in  einzelnen  Provinzen
auch  zur  Entscheidung  über  die  Darlehnsanträge  bis  zu  einer  bestimmten
Höhe  herangezogen  und  haben  ferner  sich  an  dem  Darlehnsrisiko  entweder
durch  Übernahme  eigener  Zuschüsse  oder  durch  Bürgschaftsübernahme  zu
        <pb n="214" />
        206  Dr.  Horion

beteiligen.  Wesentlich  ist  die  Vorprüfung  der  Darlehnsanträge  durch  ört—
liche  Organe,  wobei  vor  allem  die  unter  a  genannten  Beratungsstellen
oder  die  Berufsorganisationen  in  Frage  kommen.  Auch  eine  Mitarbeit
der  Genossenschaften,  die  ja  jetzt  schon  in  großem  Umfange  dem  Zwecke
der  Deckung  des  Kreditbedürfnisses  des  Mittelstandes  dienen,  ist  vorgesehen.


d)  Wohnungsfürsorge  und  Gewährung  von  Ansiedelungsmöglichkeit.


Nach  dem  Kriege  1870/71  hat,  wie  Professor  Adolf  Wagner  einmal
hervorgehoben,  nichts  unter  der  Bevölkerung  eine  größere  Erbitterung
hervorgerufen,  als  daß  die  zurückkehrenden  Krieger  keine  Wohnung  finden
konnten,  daß  ihnen  die  Miete  gesteigert  oder  daß  ihnen  die  Wohnung
gekündigt  wurde,  weil  sie  mit  großer  Familie  gesegnet  waren.  Die  Maßnahmen,
  die  zu  treffen  sind,  um  nach  dem  jetzigen  Kriege  ähnliche  üble
Wirkungen  zu  verhindern,  gehen  weit  über  den  Rahmen  einer  besonderen
Fürsorge  für  heimkehrende  Krieger  hinaus,  sie  liegen  im  wesentlichen  auf
dem  Gebiete  der  allgemeinen  Fragen  von  Wohnungs-  und  Bodenreform.
Es  handelt  sich  hierbei  nicht  bloß  um  die  Beschaffung  von  Wohnungen
überhaupt,  etwa  durch  Anregung  der  Bautätigkeit,  Bereitstellung  von
Baugeldern  usw.,  sondern  vor  allem  auch  um  die  kräftige  Weiterführung
der  schon  vor  dem  Kriege  begonnenen  Wohnungsreform,  bestehend  in  der  Beschaffung
  gesunder  Wohnungen,  vor  allem  für  die  gewerblichen  Arbeiter,
und  in  der  Förderung  der  ländlichen  Ansiedelung.  Aber  auch  hierbei  ist
in  erster  Linie  nicht  an  besondere  Maßnahmen  allein  für  Kriegsteilnehmer
zu  denken,  abgesehen  davon,  daß  die  Zahl  der  Kriegsteilnehmer  so  groß
ist,  daß  sie  fast  das  ganze  werktätige  Volk  und  besonders  die  ganze  jüngere
Generation,  die  für  Beschaffung  neuer  Wohnungen  zunächst  in  Frage
kommt,  umfaßt.  Vielmehr  müssen  hier  die  allgemeinen  Mittel,  die  die
Wohnverhältnisse  der  ganzen  Bevölkerung  verbessern  sollen,  eingreifen,
wie  die  Bereitstellung  von  Geldmitteln,  besonders  durch  den  Staat  und
die  Landesversicherungsanstalten,  richtige  Wohnungspolitik  und  Wohnungsgesetzgebung,
  weiträumige  Bebauungspläne  und  Bauordnungen,  Förderung
der  gemeinnützigen  Bautätigkeit  und  der  inneren  Kolonisation.  Allerdings
  haben  die  Kriegsbeschädigten  ein  ganz  besonderes  Interesse  an  der
Verbesserung  der  Wohnungs-  und  Siedelungsverhältnisse,  und  zwar  liegt
dieses  Interesse  sowohl  auf  dem  Gebiete  der  gesundheitlichen,  wie  auf  dem
Gebiete  der  sozialen  Fürsorge.  Zahlreiche  Kriegsbeschädigte  werden  mit
Errankungen  der  Atmungs-  und  Verdauungsorgane,  Rheumatismus  und
Nervenleiden  der  verschiedensten  Art  nach  Hause  kommen;  sie  werden  dann
unmöglich  in  der  bisherigen  Weise  in  den  licht-  und  luftlosen  großstädtischen
Mietskasernen  ihr  Leben  weiter  führen  können.  Vielmehr  ist  erste  Voraussetzung,
  nicht  nur  für  ihr  Wohlbefinden,  sondern  auch  für  ihre  Arbeitsfähigkeit
  eine  gesunde,  freigelegene,  möglichst  mit  einem  kleinen  Garten  zur
Beschäftigung  im  Freien  versehene  Wohnung.  Nur  wenn  sie  darin  einen
Ausgleich  finden  gegen  die  in  bezug  auf  Licht  und  Luft  ihnen  wenig  zu-
        <pb n="215" />
        VI.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  207

träglichen  Verhältnisse  ihrer  Arbeitsstätte,  können  sie  ihren  bisherigen  Beruf
weiter  ausüben.

Für  viele  andere  wird  aber  überhaupt  die  weitere  Beschäftigung  in
einem  großstädtischen  Fabrikbetriebe  nicht  mehr  möglich  sein,  und  sie  müssen,
wenn  irgend  angängig,  in  Zukunft  ihren  Lebensunterhalt  in  Arbeiten
auf  dem  Lande  suchen.  Hierhin  gehören  zunächst  viele  tuberkulöse
  Kriegsbeschädigte,  dann  aber  auch  manche  äußerlich  Beschädigte,  die
infolge  ihrer  Beschädigung,  besonders  bei  Verstümmelungen,  in  der  bisherigen
  Stelle  nicht  mehr  weiter  arbeiten  können.  Es  wird  häufig  möglich
sein,  ihre  Arbeitskraft  noch  gut  zu  verwerten  in  dem  eigenen  Betriebe  eines
kleinen  landwirtschaftlichen  oder  gärtnerischen  Besitztums.  Ist  ihnen  die
Ausführung  der  damit  verbundenen  schwereren  Arbeiten  infolge  ihrer  Beschädigung
  nicht  mehr  möglich,  so  dient  die  Invalidenrente  dazu,  diese
Arbeiten  zunächst  durch  einen  jungen  Knecht  und  in  einigen  Jahren  durch
den  ältesten  Sohn  ausführen  zu  lassen;  und  soweit  einzelne  Verrichtungen.
im  Garten  oder  in  der  Viehwirtschaft  dem  Invaliden  selbst  nicht  möglich
sind,  kommen  Frau  und  Kinder  zu  Hilfe.  Es  ist  auch  zu  denken  an  so  manche
Invaliden,  die  den  Weg  von  der  Wohnung  zu  einer  entfernter  liegenden
Arbeitsstätte  nicht  machen  können,  sei  es,  daß  sie  stark  entstellt  sind  und
deshalb  nicht  wohl  herausgeben  können,  sei  es,  daß  ihr  Leiden  in  auffallendem
nervösem  Zittern  besteht,  oder  daß  es  sich  um  Epileptiker  handelt,  oder  daß
sie  wegen  des  Zustandes  ihrer  Nerven  einer  unbedingten  Ruhe  in  ihrer  Umgebung
  bedürfen.  Man  hat  an  die  Einführung  von  Heimarbeit  der  verschiedensten
  Art  für  solche  Kriegsbeschädigte  gedacht.  Die  großen  Bedenken,
die  hiergegen  bestehen,  und  die  Schwierigkeit,  eine  verdienstbringende  Arbeit
zu  finden,  liegen  auf  der  Hand.  Die  beste  Heimarbeit  in  solchen  Fällen
ist  die  Bewirtschaftung  eines  eigenen  Gartens,  verbunden  mit  Kleinviehzucht
  und  vielleicht  Bienenzucht.  —  Ähnliche  Erwägungen  gelten  auch  für
zahlreiche  Kriegerwitwen.  Bei  ihnen  kommt  noch  der  Umstand  in  Frage,
daß  sie  im  wesentlichen  von  der  in  barem  Gelde  ausgezahlten  Rente  leben
müssen  und  daß  sie  mit  diesem  Geldbetrage  bei  den  billigeren  Lebensverhältnissen
  des  Landes  viel  weiter  reichen  als  in  der  teueren  Großstadt.

Wenn  hiernach  auch  für  viele  Kriegsbeschädigte  und  viele  Kriegerwitwen
die  richtige  Lösung  der  Berufsfrage  und  ihrer  ganzen  Zukunft  nur  durch
eine  Besserung  der  Wohnungsverhältnisse  und  vor  allem  durch  Erleichterung
der  Ansiedelungsmöglichkeit  gefunden  werden  kann,  so  wird  hierdurch  doch
nicht  gerechtfertigt,  etwa  besondere,  lediglich  für  Kriegsbeschädigte  und
Kriegerwitwen  bestimmte  Einrichtungen  zu  treffen.  Vor  allem  herrscht
nur  eine  Stimme  darüber,  daß  es  nicht  richtig  sein  würde,  Kolonien  lediglich
bestehend  aus  Kriegsbeschädigten  zu  gründen,  da  unser  Bestreben  sein  muß,
die  Kriegsbeschädigten  möglichst  im  Volksganzen  haufgeen  zu  lassen.  Innerhalb
  der  allgemeinen  Maßnahmen  der  Wohnungsreform  und  Siedelungserleichterungen
  lassen  sich  aber  leicht  für  Kriegsbeschädigte  und  Kriegerwitwen
  besondere  Vergünstigungen  schaffen,  wie  höhere  Beleihungsmöglichkeit,
  Bevorzugung  bei  beschränkter  Zahl  der  zur  Verfügung  stehenden
Siedelungsstellen.  Die  wichtigste  Erleichterung  ist  aber  schon  durch  die  im
        <pb n="216" />
        208  Dr.  Horion

Kapitalabfindungsgesetz  vorgesehene  Kapitalisierung  eines  Teils  der  Rente
zwecks  Verwendung  für  Siedelungszwecke  gegeben.

In  dem  Bestreben,  die  Ansiedelung  möglichst  zu  fördern,  darf  aber
auch  auf  der  andern  Seite  die  nötige  Vorsicht  bei  der  Auswahl  der  Anzusiedelnden
  nicht  außer  acht  gelassen  werden,  sonst  würden  Enttäuschungen
auf  beiden  Seiten  die  unvermeidliche  Folge  sein.

Der  Gedanke,  den  Kriegsbeschädigten  und  Kriegerwitwen  zu  helfen,
hat  allen  Bestrebungen  der  Wohnungsreform  und  Ansiedelungserleichterung
eine  mächtige  Förderung  gegeben.  Durch  Gesetzgebung,  geeignete  Verwaltungsmaßnahmen
  und  Schaffung  der  notwendigen  Organisation  ist
jetzt  der  äußere  Rahmen  fertiggestellt,  in  dem  gewirkt  werden  kann.  Nunmehr
  gilt  es,  durch  geeignete  Werbearbeit  diejenigen,  denen  man  helfen
will,  dafür  zu  gewinnen,  daß  sie  die  Bilfe  annehmen.  In  welchem  Umfange
dies  gelingen  wird,  ist  heute  noch  schwer  zu  sagen.  60  %  unserer  Rekruten
sind  allerdings  landgeboren,  haben  also  in  ihrem  Leben  einen  Punkt,  an
den  angeknüpft  werden  könnte,  um  sie  aufs  Land  zurückzubringen.  Sollte
dies  in  erheblichem  Umfange  gelingen  und  sollte  darüber  hinaus  aus  dem
Gedanken  an  unsere  Kriegsbeschädigten  und  Kriegsteilnehmer  sich  eine
allgemeine  Reform  auf  dem  Gebiete  des  Wohnungs-  und  Siedelungswesens
anbahnen,  so  hätten  wir  auch  hier  eine  der  segensreichen  Folgen  vor  uns,
die  der  große  Krieg  geboren.

Literatur:

Adam,  M.,  Das  Militärversorgungsrecht  im  Heer,  in  der  Marine  usw.  Berlin  W  35,
Kameradschaftsverlag.  3  M.

Meier  u.  Demming,  Behördenhandbuch  z.  Gesetz  üb.  d.  Versorgung  der  Personen
der  Unterklassen  des  Reichsheeres  usw.  Berlin,  Mittler  &amp;amp;  S.  4,25  M.

Demming,  Wie  werde  ich  bei  einer  aus  Anlaß  des  Krieges  erlittenen  Beschädigung
versorgt.  Oldenburg,  Stalling.  35  Pf.

Krieger-  und  Hinterbliebenenversorgung.  Hg.  v.  Volfsvereinsverlag,  M.-Gladbach.

40  Pf.
Bieß  alski,  Kriegskrüppelfürsorge.  Lpz.  u.  Bamburg,  L.  Voß.  35  Pf.
Zusammenstellung  der  für  die  soz.  Kriegsinvalidenfürsorge  getroffenen  Einrichtungen.
Hg.  v.  Reichsamt  des  Innern.  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  25  Pf.
Flemming,  Wie  Kriegsbeschädigte  usw.  auch  bei  Verstümmelungen  ihr  Los  verbessern
können.  Saarbrücken,  Verlag  der  Knappschaftsberufsgenossenschaft.  2  M.
Krais,  F.,  Die  Verwendungsmöglichkeiten  der  Kriegsbeschädigten  usw.  mit  360  Abbildungen
  u.  prakt.  Ratschlägen.  Stuttgart  1916.
Schrakamp,  Fürsorge  u.  Versorgungsansprüche  der  kriegsbeschädigten  Heeresangehörigen.
  Düsseldorf,  Schwann.  60  Pf.
Dieck,  Handbuch  der  prakt.  Kriegsfürsorge.  Cöln  9116,  Christl.  Gewerkschaftsverlag.
1,25  M.
Schriften  des  Arbeitsausschusses  der  Kriegerwitwen-  und  -Waisenfürsorge.  Berlin,
Carl  Heymanns  Verlag.
Heft  1:  Frauenerwerb  und  Kriegswitwen.  50  Pf.
Heft  2  Aus  der  Praxis  der  Kriegshinterbliebenenfürsorge.  1  M.
Heft  3:  Zur  Theorie  und  Praxis  der  Kriegshinterbliebenenfürsorge.  1,60  M.
Heft  4:  Landfrage  und  Kriegswitwe.  1,20  M.
Holz,  Das  Kriegshinterbliebenenversorgungsrecht.  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.

3  M.,  geb.  4  M.
        <pb n="217" />
        VII.
Fürsorge  für  die  Angehörigen  der
Kriegsteilnehmer.

Von
Dr.  Arthur  Söhner  in  Karlshorst.

 

A.  Vom  Kriege  und  der  wirtschaftlichen  Aufgabe
der  Kriegsfürsorge.

Der  unerwartete  Kriegsausbruch  traf  die  Männer,  die  heute  als  Landwehr
  und  Landsturm  im  Felde  stehen,  an  der  Arbeit.  Mitten  aus  ihrer  Tätigkeit
  in  der  Landwirtschaft,  in  Handel  und  Gewerbe,  aus  den  Verwaltungen,
aus  wissenschaftlichem  und  künstlerischem  Schaffen  wurden  sie  unter  die
Fahnen  gezogen.  Ihre  Arbeit  blieb  liegen  oder  wurde,  wo  es  anging,  von
andern  übernommen  und  fortgeführt.  Es  war  ein  jäher  Eingriff  in  die
Organisation  unserer  Friedenswirtschaft,  dieses  Herausnehmen  vieler  Tausender
  werktätiger  Kräfte  aus  allen  Gebieten  des  Erwerbslebens.  Aber
dank  der  allgemeinen  begeisterten  Opferwilligkeit  vollzog  sich  der  Übergang
zur  Kriegswirtschaft  rasch  und  ohne  gefährliche  Störungen.  Auf  den  schweren
Kampf  um  die  Erhaltung  unserer  Volkswirtschaft  richtete  sich  der  Gedanke
der  Wehrpflicht  der  Daheimgebliebenen.  Denn  unsere  Wirtschaft
geordnet  zu  erhalten,  ist  ebenso  Grundlage  wie  Bürgschaft  des  Sieges.  Alle
Anstrengungen,  alle  Erfolge  unserer  Heere  und  die  Tüchtigkeit  seiner  Führer
nützen  nichts,  wenn  hinter  den  Fronten  Zerrüttung  und  Not  um  sich  greifen.
Darum  pflegen  wir  auch  die  Kriegsfürsorge,  deren  Kernpunkt  und  Ziel
die  Wahrhheit  ist,  daß  der  ganze  Volkswirtschaftskörper  nur  dann  gesund
bleiben  kann,  wenn  er  in  seinen  Teilen  gesund  erhalten  bleibt.

Der  Krieg  hat  keinen  von  uns  unberührt  gelassen.  Eine  augenfällige
Erscheinung  ist  es,  daß  uns  sehr  starke  Beschränkungen  und  Lasten  auferlegt
sind,  die  unabwendbar  im  Gefolge  des  Krieges  auftreten.  Aber  vor  allem
haben  die  Einberufungen  zum  Heeresdienste  die  wirtschaftliche  Existenz  zahlreicher
  Familien  ins  Wanken  gebracht.  Diese  Familien  gilt  es  zu  stützen,
zu  erhalten,  nicht  allein  aus  Mitgefühl  mit  den  wirtschaftlich  Schwachen,
nicht  nur  aus  dem  Gefühl  der  Dankbarkeit  gegen  unsere  Kämpfer  in  der
Front,  so  sehr  uns  auch  jene  Gefühle  erfüllen,  sondern  auch  aus  eignem  und

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                           14
        <pb n="218" />
        210  Dr.  Arthur  Söhner

völkischem  Selbsterhaltungstriebe.  Die  vor  dem  Feinde  stehenden  Familienmitglieder
  müssen  wissen,  daß  während  ihrer  Abwesenheit  daheim  nicht  die
Not  herrscht,  sie  müssen  die  Gewißheit  und  den  Trost  haben,  daß  für  ihre
Angehörigen  in  angemessener  Weise  gesorgt  ist.  Die  Fürsorge  für  die
Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  bildet  daher  den  wesentlichen
  Teil  der  Kriegswohlfahrtspflege.  Sie  ist  teils  in  Gesetzen
und  Verordnungen  geregelt,  teils  von  der  freiwilligen  Liebestätigkeit  durchgeführt.
  Jedoch  ist  keine  strenge  Teilung  der  Arbeitsgebiete  zu  verzeichnen.
Vielmehr  wirken  Reich,  Bundesstaaten,  Provinzial-  und  Kreisverbände
und  Gemeinden  mit  den  Trägern  der  Sozialversicherung,  den  Gruppen
der  Arbeitgeber,  den  Berufsvereinigungen  und  besonders  mit  den  freien
Wohlfahrtsorganisationen  und  Vereinen  für  Kriegshilfe  organisch  zusammen.
Die  gemeinsame  Arbeit  aller  dieser  Kräfte  erleichtert  die  wirtschaftliche
Unterstützungsaufgabe  wesentlich,  sichert  eine  ausreichende  Unterstützung
und  verhindert  gleichzeitig  das  doppelte  Geben  und  eine  Zersplitterung
und  Vergeudung  der  Mittel  (s.  a.  Artikel  VI  und  IX).

Der  Krieg  zwingt  uns  zur  Wirtschaftlichkeit,  zum  haushälterischen
Umgang  mit  allen  Kräften  und  Vorräten  und  zu  zielbewußter  Sparsamkeit.
Die  Pflicht  der  Einschränkung  trifft  den  Wohlhabenden  und  Reichen
nicht  minder  als  den  Bedürftigen;  niemand  darf  fordern,  daß  er  unberührt
von  den  Kriegsfolgen  so  gestellt  sei  wie  in  Friedenszeiten.  In  diesem
Sinne  gewährt  die  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer
  den  Berechtigten  Unterstützungen  im  Rahmen  des
Notwendigen.  In  jedem  Falle  richten  sich  die  Unterstützungen  nach  dem
Umfange  des  Bedürfnisses.  Sie  müssen  zur  Erhaltung  der  Existenz  der  Familien
  hinreichen  und  verhindern,  daß  die  Familie  zu  dem  persönlichen  Opfer,
ihren  Ernährer  in  Kriegsgefahr  zu  wissen,  vielleicht  noch  der  Armenpflege
anheimfällt.  Sie  dürfen  also  nicht  im  Sinne  der  Armenpflege  gegeben
werden.  Aber  keineswegs  braucht  die  Lebenshaltung  oder  Wirtschaftsführung
  der  Friedenszeit  geboten  zu  werden.  Nur  das  zum  angemessenen
Lebensunterhalt  Erforderliche  ist  zu  gewähren.

Die  gerechte  Befriedigung  aller  Ansprüche  begegnet  naturgemäß  gewaltigen
  Schwierigkeiten,  zumal  in  den  Städten,  wo  die  Bedürfnisse  ganz
außerordentlich  verschieden  sind.  Die  Familie  des  Arbeiters,  die  einen  Lohnausfall
  trägt,  ist  leicht  mit  Geld  und  Naturalien  unterstützt.  Bei  der  Familie
eines  Gewerbetreibenden  u.  a.  kommen  aber  zu  den  Bedürfnissen  der  Lebenshaltung
  noch  andere  Verpflichtungen  hinzu.  Da  kann  in  vielen  Fällen  nur
eine  individuelle  Fürsorge  Platz  greifen,  um  die  Existenz  der  Familie
in  einigem  Umfang  aufrecht  zu  erhalten.

Gegenüber  den  gewaltigen  Leistungen  der  Kriegsfürsorge  besteht  die
Pflicht  der  anspruchsberechtigten  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer
  zurrechtschaffenen  Verwendung  der  gewährten  Unterstützungen
  zum  Lebensunterhalt.  Wer  es  vermag,  soll  versuchen,  sich
selbst  durchzuschlagen  und  keinesfalls  mehr  Mittel  zu  erlangen  suchen,  als  er
bei  pflichtgemäßer  Einschränkung  bedarf;  sonst  beraubt  er  andere  nicht  minder
Bedürftige.  Der  Arbeitsfähige  möge  nach  dem  Umfange  seiner  Kräfte
        <pb n="219" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                               211

arbeiten,  soweit  Arbeit  für  ihn  vorhanden  ist.  So  können  die  Unterstützten
durch  williges  Einfügen  in  die  geschaffene  Organisation  der  Kriegshilfe  selbst
viel  zu  deren  erfolgreichem  Wirken  beitragen.

B.  Die  reichsgesetzliche  Grundlage  für  die  Unterstützung
der  Kriegerangehörigen.

Für  die  ins  Feld  ziehenden  Truppen  ist  von  der  Heeresverwaltung  bis  in
die  kleinsten  Einzelheiten  gesorgt;  darin  fand  uns  der  Kriegsausbruch  glänzend
gerüstet.  Aber  in  der  Fürsorge  für  die  Daheimgebliebenen,  deren  Ernährer
mitten  aus  seiner  Erwerbstätigkeit  gerissen  wurde,  und  die  nicht  selbst  in  der
Lage  waren,  weiter  für  ihren  Unterhalt  zu  sorgen,  war  kaum  ein  Ansatz  einer
Organisation  vorgesehen.  Nur  einige  wenige  Vereinigungen  freier  Liebestätigkeit,
  an  erster  Stelle  wohl  das  Rote  Kreuz,  konnten  sogleich  mit  geschulten
  Kräften  die  Arbeit  der  Kriegshilfe  aufnehmen.  Sonst  aber  bildeten
sich  namentlich  in  der  öffentlichen  Kriegsfürsorge  örtliche  Organisationen
unabhängig  voneinander,  wie  es  die  Zeit  und  die  Verhältnisse  bestimmten.
Die  Kriegsfürsorgegesetzgebung  der  Friedenszeit  hatte  die  Träger  der
reichsgesetzlichen  Familienunterstützung  und  die  allgemeinen  Grundsätze
der  Kriegsfürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  festgelegt.
Der  weitere  Aufbau  und  Ausbau  der  Kriegsfürsorge  erwuchs  dann  gleichsam
  aus  der  Größe  und  den  Forderungen  der  Geit,  durch  das  schöpferische
Zusammenwirken  sozial  geschulter  Persönlichkeiten  und  Organisationen
und  auf  der  bewährten  Grundlage  der  gemeindlichen  Selbstverwaltung.

Das  Kriegsunterstützungswesen  hat  seine  Grundlage  in  dem  Gesetz
vom  28.  Februar  1888  über  die  Unterstützung  von  Familien  in
den  Dienst  eingetretener  Mannschaften.  Durch  den  Ausbruch  des
Krieges  wurde  es  zum  ersten  Male  wirksam.  In  der  Neufassung  und  geringfügigen
  Erweiterung  des  Reichsgesetzes  vom  4.  August  1914  wurden
aber  noch  nicht  alle  Tücken  der  gesetzlichen  Fürsorge  geschlossen.  Im
wesentlichen  setzt  das  Gesetz  für  die  Bewilligung  von  Unterstützungen
zweierlei  voraus:  daß  der  Ernährer  der  Unterstützten  infolge  der  Mobilmachung
  in  die  Reihe  der  Mannschaften  eingetreten  ist,  und  daß  seine
Angehörigen  bedürftig  sind.  Aber  die  Handhabung  offenbarte  eine  Reihe
von  Unzulänglichkeiten;  infolgedessen  ergingen  Ausführungsanweisungen
und  ministerielle  Erlasse  in  den  einzelnen  Bundesstaaten,  die  bereits  in
verschiedenen  Punkten  die  reichsgesetzlichen  Bestimmungen  erweiterten.
Zu  einem  gewissen  Abschluß  kam  diese  Entwicklung  durch  die  Bundesratsverordnung
  vom  21.  Januar  1916  die  die  Vorschriften  des
Gesetzes  ergänzte  und  in  die  Handhabung  eine  größere  Gleichmäßigkeit  brachte.

Das  „Kriegsbeihilfengesetz“  oder  „Familienunterstützungsgesetz“  bildet
nur  die  rechtliche  Grundlage  für  die  Fürsorge  der  Angehörigen  der
Kriegsteilnehmer.  Es  gibt  ihnen  den  Rechtsanspruch  auf  Unterstützung,
  wenn  sie  bedürftig  sind.  Aber  durch  die  Reichsbeihilfe  allein
ist  ihnen  ihr  Lebensunterhalt,  zumal  in  den  Städten  mit  ihren  teueren
Wohn-  und  Lebensverhältnissen,  keineswegs  sichergestellt;  dazu  sind  diese

14*
        <pb n="220" />
        212  Dr.  Arthur  Söhner

Unterstützungssätze  zu  gering.  Den  Trägern  der  Kriegshilfe  verbleibt  die
große  Aufgabe,  ein  Mehr  zu  tun,  um  soweit  als  irgend  möglich  alle  Sorge
von  den  Angehörigen  von  Kriegsteilnehmern  fernzuhalten  und  dadurch
die  Kampfesfreudigkeit  unserer  Truppen  zu  stärken.

C.  Die  Träger  der  Kriegs-Familienunterstützung.

Träger  der  Kriegshilfe  sind  die  amtlichen  Stellen,  denen  gesetzlich
die  Aufgabe  der  Kriegsfürsorge  zugewiesen  ist,  und  jene  sozialen  Organisationen
  und  Wohltätigkeitsvereinigungen,  die  sich  teils  in  Erfüllung  ihrer
eignen  Aufgaben  und  teils  freiwillig  mehr  oder  minder  dem  Kriegsunterstützungswesen
  widmen.  In  der  Verbindung  der  gesetzlichen
Fürsorge  mit  der  privaten  Wohltätigkeit  konnten  allein  die  notwendigen
  Mittel  zur  Ausdehnung  der  Unterstützungstätigkeit  gewonnen
werden,  ohne  daß  die  Gefahr  der  Zersplitterung  der  Kräfte  drohte.  In
diesem  Sinne  empfahl  der  preußische  Minister  des  Innern  (Erlaß  vom
5.  Februar  1915)  die  zusammenfassende  Organisation  der  Organe  der
freiwilligen  Liebestätigkeit,  wie  des  Roten  Kreuzes,  des  Vaterländischen
Frauenvereins  und  des  Nationalen  Frauendienstes  unter  Leitung  der
amtlichen  Stellen.  In  Bayern  wurden  die  amtlichen  Kommissionen  angewiesen
  (Ministerialerlaß  vom  15.  August  1914),  den  freiwilligen  Fürsorgeorganisationen
  in  jeder  gewünschten  Weise,  namentlich  auch  im
Sinne  des  planmäßigen  Zusammenschlusses,  beizustehen,  ihnen  die  erforderlichen
  Aufschlüsse  zu  erteilen  und,  soweit  die  einzelnen  Unterstützungsberechtigten
  zustimmen,  die  Fälle  außerordentlicher  Unterstützungsbedürftigkeit
  mitzuteilen,  die  besonders  einer  freiwilligen  Fürsorge  bedürfen.

a)  1.  Die  Organisation  der  gesetzlichen  Unterstützung  der  Angehörigen
der  Kriegsteilnehmer  im  ganzen  Reiche  konnte  nur  Verbänden  anvertraut
werden,  die  leistungsfähig  waren.  Als  solche  erschienen  die  nach  §  17  des
Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  vom  15.  Juni  1873  für  die  Befriedigung
von  Kriegsbedürfnissen  gebildeten  Lieferungsverbände1)  und,  soweit
in  Bundesstaaten  besondere  Lieferungsverbände  nicht  gebildet  sind,  diese
Staaten  selbst.  Dementsprechend  wurde  nach  §  3  des  Kriegsbeihilfengesetzes
die  Verpflichtung  zur  Unterstützung  den  Lieferungsverbänden  übertragen.
Gleichwohl  verbleibt  dem  Reiche  die  Belastung  aus  den  gesetzlichen  Unterstützungen
  an  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  nach  Artikel  58  der
Reichsverfassung,  der  die  gesamten  Kosten  und  Lasten  des  Kriegswesens  des
Reiches  allen  Bundesstaaten  und  ihren  Angehörigen  gleichmäßig  zu  tragen
aufgibt.  Die  Lieferungsverbände  sind  nur  zunächst  an  Stelle  des  Reiches  zur
Deckung  des  Bedarfs  angehalten.  Das  Reich  konnte  nicht  von  vornherein
die  Unterstützungspflicht  auf  sich  nehmen;  es  wäre  ihm  dadurch  eine
finanzielle  Last  aufgebürdet,  die  unter  Umständen  schwere  Nachteile  im
Gefolge  haben  konnte,  jedenfalls  wäre  seine  finanzielle  Leistungsfähigkeit
erheblich  geschwächt  worden.  Dem  Reiche  fehlten  auch  die  Organe  zur  Durch- 



1)  Lieferungsverbände  sind  in  Preußen  die  Landkreise  und  die  (selbständigen)
Stadtkreise,  in  den  übrigen  Bundesstaaten  die  entsprechenden  Verwaltungsbezirke.
        <pb n="221" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                        215

führung  der  Familienfürsorge.  Deshalb  erschien  es  richtiger,  wenn  die
Prüfung  der  Verhältnisse  zur  Feststellung  der  Bedürftigkeit  und  die  Bestimmung
  der  Höhe  der  Unterstützung  von  örtlichen  Verbänden  ausging,
die  in  den  Lieferungsverbänden  bereits  bestanden.

Das  Gesetz  bestimmt  als  Unterstützung  für  die  Kriegerfamilien  Mindestsätze
  in  Geld;  die  Geldunterstützung  kann  teilweise  durch  Lieferung  von
Naturalien  ersetzt  werden.  Darüber  hinaus  bleibt  es  den  Lieferungsverbänden
  überlassen,  erforderlichenfalls  Zuschläge  zu  den  Reichssätzen  aus
eignen  Mitteln  zu  gewähren,  während  die  gesetzlich  festgelegten  Mindest-Verbindung
  aus  Reichsmitteln  erstattet  werden.  Der  Zeitpunkt  der  Rückerstattung
wird  nach  dem  Friedensschluß  durch  ein  besonderes  Gesetz  bestimmt.

2.  Die  ihnen  durch  die  Kriegsfürsorge  erwachsenen  Zersplitterung  belasten
die  Lieferungsverbände  ganz  außerordentlich,  und  zwar  in  steigendem  Maße.
Die  lange  Dauer  des  Kriegszustandes  und  dazu  die  ausgedehnten  vermehrten
  Einberufungen  führen  immer  mehr  zu  erhöhten  Ansprüchen  an
die  Leistungsfähigkeit  der  Gemeinden  und  Gemeindeverbände.

So  haben  die  preußischen  Städte,  nach  einer  Mitteilung  der  Presse,  allein
seit  Kriegsbeginn  bis  Ende  1915  bereits  811  Millionen  Mark  für  Kriegswohlfahrtspflege
  verausgabt.  Aus  den  städtischen  Berichten  sind  folgende  Angaben  entnommen.
Die  Stadt  Berlin  hat  an  Kriegsunterstützungen  ausschließlich  für  Kriegerfamilien
bis  Ende  Mai  1916  nabezu  140  Millionen  Mark  und  davon  allein  im  Monat  Mai  10¼
Millionen  Mark  aufgewendet;  die  Steigerung  in  den  monatlichen  Ausgaben  machen
folgende  Zahlen  ersichtlich:  die  Gesamtsumme  betrug  1  283  892  M.  im  August  1914,
3  748  812  M.  im  Jannar  1915,  6  550  272  M.  im  Juli  1915  und  im  Dezember  1915
sogar  10  268  055  M.  In  Altona  betrugen  die  Gesamtausgaben  für  Kriegsfürsorge
bis  einschließlich  Februar  1916  9  552  015  M.,  wovon  die  Reichsunterstützung  4  034  558  M.
ausmacht.  Bochum  Verpflichtung  von  August  1914  Lieferungsverbänden  Ende  Oktober  1915  in  195  169
Posten  5  386  606  M.  für  Kriegerfamilienunterstützung,  Cöln  ebendafür  bis  zum  Oktober
  rund  22½  Millionen  und  bis  Ende  1915  rund  31½  Millionen  Mark.  Dessau
hat  seit  Beginn  des  Krieges  in  17  Monaten  bis  Ende  1915  an  die  bedürftigen  Familien
der  Eingezogenen  2  445  440  M.  bezahlt.  Die  im  ersten  Kriegsjahre  bis  August  1915
aufgewendeten  Unterstützungen  der  Stadt  Frankfurt  a.  Main  betrugen  insgesamt
10  318  772  M.,  wovon  5  960  808  M.  auf  die  Reichsunterstützung  entfallen.  Stettin
wendete  bis  zum  15.  November  19  15  insgesamt  für  das  Reich  4  158040  M.  und  aus
städtischen  Mitteln  3  921  847  M.  auf,  wodurch  am  15.  November  1915  22  843  Kriegerfamilien
  (50  334  Verwaltungsbezirke.  darunter  30  269  Kinder)  unterstützt  wurden.

Als  den  Lieferungsverbänden  die  Kriegsfürsorge  übertragen  wurde,
war  nicht  vorauszusehen,  daß  sie  dadurch  derartig  belastet  werden  könnten,
wie  es  tatsächlich  der  Fall  ist.  Ein  solcher  Zustand  muß  dazu  führen,  die
Betätigung  leistungsschwacher  Verbände  in  der  Kriegsfürsorge  zu  hemmen.
Deshalb  wurden  von  der  Reichsregierung  und  von  einzelnen  Bundesstaaten
Mittel  für  Beihilfen  zu  Kriegsunterstützungsausgaben  der  Lieferungsverbände
  bereitgestellt.  Darüber  erklärte  der  preußische  Finanzminister:
„Es  liegt  im  Interesse  des  Staates,  daß  die  Gemeinden  auf  dem  Gebiete
der  Kriegswohlfahrtspflege  nicht  nachlassen  und  erlahmen.  Sollen  sie  aber
das  nicht,  so  muß  auch  der  Staat  ihnen  helfen,  ihre  sowieso  schon  hohen
Lasten  zu  tragen.“  Ende  1914  wurden  bereits  aus  der  ersten  Kriegsanleihe
vom  Reiche  zu  Zwecken  der  Wochenhilfe  und  der  Unterstützung  der  Gemeinden
  200  Millionen  Mark  bewilligt.  Nach  den  Bestimmungen  des
        <pb n="222" />
        214  Dr.  Arthur  Söhner

Bundesrats  werden  die  Beihilfen  Stadt-  und  Landgemeinden,  (kreisgemeinden
  und  Provinzialverbänden  für  solche  Aufwendungen  zuteil,  die
sie  vom  1.  Januar  1915  ab  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswohlfahrtspflege
machen,  worunter  im  allgemeinen  solche  Aufwendungen  fallen,  die  ohne
Aussicht  auf  Erstattung  und  ohne  Schaffung  wirtschaftlicher  Gegenwerte
für  minderbemittelte  Ortseinwohner  über  das  Maß  der  Friedensfürsorge
hinaus  aus  Anlaß  des  Krieges  gemacht  sind.  Vor  allem  fallen  also  darunter
die  freiwilligen  Zuschüsse  der  Lieferungsverbände,  nicht  aber  die  reichsgesetzlichen
  Mindestsätze  der  Familienunterstützungen.  Beihilfen  werden
auf  Antrag  monatweise  unter  Berücksichtigung  der  Leistungsfähigkeit  der
Gemeinden  und  der  Höhe  ihrer  Aufwendungen  gewährt.  Dabei  finden
auch  an  sich  leistungsfähige  Gemeinden,  wenn  sie  für  die  Kriegswohlfahrtspflege
  besonders  hohe  Aufwendungen  machen,  Berücksichtigung  (preußischer
Ministerialerlaß  24.  Dezember  1914).  Aus  diesen  200  Millionen  Mark  Beihilfen
  des  Reiches  sollten  etwa  ein  Drittel  der  gemeindlichen  Aufwendungen
höchstens  gedeckt  werden.  Preußen  stellte  im  Februar  1915  einen  Betrag
von  110  Millionen  Mark  zur  Verfügung,  um  den  Gemeinden  dadurch  ein
zweites  Drittel  ihrer  freiwilligen  Ausgaben  für  Kriegswohlfahrtspflege  zu
ersetzen.  Bis  Ende  1915  war  dieser  Betrag  aufgebraucht,  worauf  weitere
200  Millionen  Mark  bewilligt  wurden.  Wie  Preußen  gewähren  die  anderen
Bundesstaaten  Mittel,  um  die  Verbände  in  der  Erfüllung  ihrer  Aufgaben
  zu  stärken.

3.  Die  Lieferungsverbände  sind  Unterstützungsträger  kraft
ihrer  gesetzlichen  Verpflichtung.  In  jedem  Lieferungsverbande  sind
je  nach  Bedarf  eine  oder  mehrere  „Unterstützungskommissionen“"  gebildet,
so  in  Berlin  in  Anlehnung  an  die  Steuerkassenbezirke  nicht  weniger  als
23.  Diese  Kommissionen  haben  über  die  Unterstützungsbedürftigkeit  und
über  den  Umfang  und  die  Art  der  Unterstützung  zu  entscheiden,  und  zwar
im  allgemeinen  endgültig.  In  ihrer  Entscheidung  haben  sie  sich  an  die
gesetzlichen  Bestimmungen  und  an  die  vom  Lieferungsverband  oder  dessen
Vertretung  ausgehenden  Anweisungen  und  Beschlüsse  zu  halten.  Die
Aufsichtsbehörden  haben  das  Recht,  in  die  Entscheidungen  einer  Kommission,
die  die  allgemeinen  Grundsätze  verletzt,  einzugreifen  und  die  Tatsachen,
die  zur  Entscheidung  führten,  nachzuprüfen;  sie  können  daher  auch  selbst
in  geeignet  erscheinenden  Fällen  die  Zahlung  der  Familienunterstützung
anordnen.  Anspruchsberechtigte  haben,  wenn  sie  von  der  Unterstützungskommission
  abgewiesen  werden,  das  Recht  der  Beschwerde  an  die  Aufsichtsbehörde,
  nicht  aber  einen  zivilrechtlichen  Klageanspruch.  Die  Unterstützungskommissionen
  haben  die  unmittelbare  Kenntnis  der  persönlichen
  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Einwohner  für  sich  und
sind  daher  am  besten  in  der  Lage,  die  Unterstützungsfrage  zutreffend  zu
würdigen.  Auch  sind  sie  berechtigt,  Auskunft  von  den  Gemeinden  zu  fordern,
z.  B.  auch  über  die  Steuerverhältnisse.  Natürlicherweise  liegt  es  vor  allem
den  auf  Unterstützung  Antragenden  ob,  der  Kommission  wahre  Angaben
über  ihre  Verhältnisse  zu  machen.  Verschiedenen  Unterstützungskommissionen
wurden  die  städtischen  Armenämter,  andern  wieder  die  städtischen  Steuer-
        <pb n="223" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                 215

behörden  zur  Führung  der  Geschäfte  oder  zur  Mitarbeit  zugewiesen.  Deren
Tätigkeit  war  infolge  ihrer  Kenntnis  der  einschlägigen  Verhältnisse  nützlich,
doch  fiel  es  den  Beamten  der  Armenpflege  nicht  immer  leicht,  sich  von  den
armenrechtlichen  Grundsätzen,  wie  es  nötig  war,  freizumachen.

b)  Neben  der  amtlichen  Unterstützungstätigkeit  der  Lieferungsverbände
wirkt  die  freiwillige  Unterstützungstätigkeit  der  Organisationen
der  Wohlfahrtspflege.  Der  Krieg  hat  im  stärksten  Maße  das  Gemeinschaftsgefühl
  erweckt,  Gegensätze  überwunden,  soziale  Schärfen  beseitigt.
Die  freiwillige  Liebestätigkeit  in  der  Kriegsfürsorge  entsprang  einem  sittlichen
  Drange,  der  Geber  und  Empfänger  in  gleicher  Weise  umfaßte.  Von
ganzem  Herzen  ist  zu  hoffen,  daß  die  große  Opferfreudigkeit  der  ersten
Kriegsmonate  auch  bei  noch  längerer  Dauer  des  Krieges  nicht  erlahmen  möge.

Die  Organisation  der  privaten  Kriegsfürsorge  arbeitet  in  der  Regel
im  engen  Anschluß  an  die  gemeindlichen  Unterstützungskommissionen;  oder
bestehende  Organisationen,  wie  der  Nationale  Frauendienst  (s.  Art.  VIII),
das  Rote  Kreuz  und  viele  andere,  boten  den  amtlichen  Stellen  ihre
willkommene  Mitarbeit  an;  dazu  wurden  freiwillige  Helfer  aus  allen
Schichten  der  Bevölkerung  gewonnen.  Je  größer  das  Arbeitsfeld  der  Lieferungsverbände
  wurde,  um  so  mehr  der  ehrenamtlichen  Mithilfe  war  nötig.
Die  Fürsorgetätigkeit  der  privaten  Kriegsfürsorge  in  der  Unterstützung
der  Kriegerfamilien  hat  ergänzenden  Charakter.  Sie  greift  nur
ein,  wenn  eine  wirtschaftliche  Not  besteht,  die  nicht  durch  andere  Organisationen
  beseitigt  wird.  Sie  paßt  ihre  Tätigkeit  in  noch  höherem  Maße
dem  einzelnen  Fall  an,  indem  sie  die  notwendige  Ergänzung  zur  amtlichen
  Fürsorge  zu  ermitteln  sucht.

Gewöhnlich  nimmt  die  private  Kriegsfürsorge  die  Form  des  Ausschusses
  an,  der  aus  einem  Vorsitzenden  und  einer  größeren  Anzahl  von
Mitgliedern  besteht.  In  seiner  Hand  liegt  die  Entscheidung  über  die  Unterstützungsgesuche.
  Ihm  übergeordnet  ist  die  Zentralleitung  oder  der  Vorstand,
der  durch  besonders  gebildete  Kommissionen  die  Leitung  führt,  die  Kontrolle
ausübt,  vor  allem  aber  die  Geschäftsanweisungen  ausgibt.  In  der  Zentralleitung
  pflegt  die  Unterstützungskommission  des  Lieferungsverbandes  vertreten
  zu  sein,  um  die  Zusammenarbeit  mit  den  amtlichen  Stellen  zu  gewährleisten.
  Der  Hilfsausschuß  teilt  sein  Arbeitsfeld  in  Bezirke  ein  und
bildet  dementsprechend  Bezirksstellen,  denen  die  Bearbeitung  der  eingegangenen
  Unterstützungsanträge  obliegt.  Die  private  Fürsorge  verwendet
  teils  eigne  und  teils  durch  Sammlung  und  Zuwendungen  aufgebrachte
  Mittel.  Dabei  machen  die  Zuwendungen  und  Beihilfen  der
Gemeinden,  besonders  der  Städte,  sehr  große  Beträge  aus.  Nicht  immer
und  überall  konnte  zwischen  Lieferungsverband  und  freiwilligen  Organisationen
  eine  einheitliche  Verwaltung  geschaffen  werden;  aber  das  Bestreben,
  untereinander  Fühlung  zu  halten  und  zum  Wohle  der  Kriegerfamilien
  Hand  in  Hand  zu  arbeiten,  ist  überall  vorbanden.  —  Zu  viele
Wege  der  Organisation  der  freiwilligen  Fürsorgetätigkeit  waren  möglich
und  sind  den  jeweiligen  Verhältnissen  entsprechend  eingeschlagen  worden,
als  daß  sie  an  dieser  Stelle  geschildert  werden  könnten.  Schon  der  Mithelfer
        <pb n="224" />
        216  Dr.  Arthur  Söhner

waren  so  viele:  die  Gemeinden,  die  nicht  Lieferungsverbände  sind  und
aus  freien  Stücken  Unterstützung  gewähren,  örtliche  Wohltätigkeitsvereine;
die  großen  Organisationen  freiwilliger  sozialer  Liebestätigkeit,  wie  das
Rote  Kreuz,  der  Vaterländische  Frauenverein  und  der  Nationale  Frauendienst;
  die  Träger  der  Sozialversicherung:  Landesversicherungsanstalten,
Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte,  auch  die  Berufsgenossenschaften;
ferner  die  Arbeitgeber:  Reich,  Bundesstaaten  und  Gemeinden,  die  großen
industriellen  Werke  bis  zu  den  kleinen  Firmen;  die  Angestellten-  und  Arbeiterverbände,
  Gewerkschaften  und  endlich  die  vielen  einzelnen  Helfer  und
Spender.  Es  muß  genügen,  festzustellen,  daß  im  allgemeinen  mit  Erfolg
ein  Zusammenschluß  der  vorhandenen  Kräfte  zur  sachgemäßen  Verteilung
der  Arbeit  und  der  Geldmittel  durchgeführt  worden  ist.  Sie  dienen  alle
der  Linderung  der  Kriegsnot  und  der  Erhaltung  der  wirtschaftlichen  Kräfte
unseres  Vaterlandes.  Erst  nach  dem  Kriege,  wenn  das  volle  Bild  ihrer
Wirksamkeit  vorliegt,  kann  die  Geschichte  ihres  Wirkens  geschrieben  werden.

D.  Die  Kriegsunterstützungsberechtigung.

Einem  Antrage  auf  Gewährung  der  Kriegsunterstützung  kann  der
Lieferungsverband  nur  stattgeben,  wenn  der  einberufene  Ernährer  zu  den
Personen  gehört,  von  denen  nach  dem  Kriegsbeihilfengesetz  ein  Anspruch
auf  die  reichsgesetzliche  Unterstützung  abgeleitet  werden  kann,  und  wenn
die  Personen,  für  die  der  Antrag  gestellt  ist,  zu  den  im  Gesetz  bezeichneten
Unterstützungsberechtigten  gehören.  Die  Unterstützungsberechtigung
ist  also  von  dem  militärischen  Dienstverhältnis  und  der  verwandtschaftlichen
  Beziehung  des  Einberufenen  abhängig.

a)  Anspruch  auf  Unterstützung  haben  nur  Mannschaften,  das  sind
Militärpersonen  vom  Feldwebel  abwärts  einschließlich  der  Offizier-  und
Beamtenstellvertreter,  aber  ausschließlich  der  Feldwebelleutnants.  Den
Offizieren  kommt  kein  Unterstützungsanspruch  zu,  weil  sie  eine  genügend
hohe  Besoldung  erhalten,  um  für  ihre  Angehörigen  sorgen  zu  können.  Das
Gesetz  über  die  Familienunterstützung  ging  von  der  Erwägung  aus,  daß
die  einberufenen  Mannschaften  der  Reserve,  der  Landwehr  usw.  ihrer
Familie  und  ihrem  bürgerlichen  Berufe  entrissen  werden.  Die  Angehörigen
sollten  nicht  in  Not  geraten,  wenn  ihr  Ernährer  Kriegsdienste  tat.  Bald
zeigte  es  sich  jedoch,  daß  man  bei  der  Ausdehnung  des  Krieges  den  Verhältnissen
  der  Feldzugsteilnehmer  noch  nicht  gerecht  wurde.  Schon  die
Lieferungsverbände  mußten  bald  an  Angehörige  auch  der  aktiven  Militärpersonen
  Unterstützungen  bewilligen,  die  bedürftig  waren  und  in  der
Friedenszeit  ihren  Ernährer  entweder  nach  Ablauf  der  aktiven  Dienstpflicht
oder  durch  Reklamation  inzwischen  frei  bekommen  hätten.  Ebenso,
war  es  billig,  den  Kriegsfreiwilligen  den  Unterstützungsanspruch  zuzuerkennen,
  damit  sie  nicht  durch  die  Bedürftigkeit  ihrer  Angehörigen  zurückgehalten
  würden.  Ministerielle  Verfügungen  der  Einzelstaaten  erweiterten
den  Personenkreis  der  Unterstützungsberechtigten  über  die  Bestimmungen
        <pb n="225" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                             217

des  Gesetzes  vom  28.  Febr.  1888/4.  August  1914.  Die  Bundesratsverordnung
vom  21.  Januar 1916    beseitigte  die  dadurch  entstandenen  Verschiedenheiten
und  stellte  die  Angehörigen  der  Aktiven  und  des  Beurlaubtenstandes  gleich.

Es  gehören  jetzt  zu  den  Anspruchsberechtigten:  die  Mannschaften  der
Reserve,  der  Landwehr,  der  Ersatzreserve,  der  Seewehr,  des  Landsturms,
der  Kriegsfreiwilligen  im  landsturmpflichtigen  Alter  vom  vollendeten  17.  bis
45.  Jahre,  Armierungssoldaten  (nicht  jedoch  Armierungsarbeiter),  Dispositionsurlauber
  (das  sind  auf  Reklamation  entlassene  aktive  Mannschaften);
ferner  Mannschaften,  die  das  wehrpflichtige  Alter  überschritten  haben
und  freiwillig  in  den  Dienst  eintreten,  und  das  Unterpersonal  der  freiwilligen
  Krankenpflege;  schließlich  alle  Mannschaften,  die  sich  in  Erfüllung
ihrer  aktiven  Dienstpflicht  befinden,  sowie  alle  Freiwilligen  auf  Kriegsdauer
  (auch  unter  12  Jahren).  Von  Personen,  die  nicht  in  das  Heer  eingetreten
  sind,  sind  die  Reichsangehörigen,  die  an  der  Rückkehr  aus  dem
Auslande  infolge  feindlicher  Maßnahmen  verhindert  sind,  anspruchsberechtigt,
ferner  die  bei  den  Einfällen  in  Ostpreußen  und  im  Elsaß  vom  Feinde  Verschleppten.
  Ein  Unterstützungsanspruch  dieser  Personen  ist  aber  ausgeschlossen,
wenn  sie  die  Möglichkeit  der  Rückkehr  in  die  Heimat  haben  und  gleichwohl
im  Auslande  verbleiben,  oder  wenn  sie  infolge  strafgerichtlicher  Verurteilung
zum  Dienst  im  Heere  oder  in  der  Marine  dauernd  unfähig  sind.

b)  Zum  Bezuge  der  reichsgesetzlichen  Familienunterstützung
sind  ohne  weitere  Einschränkung  nur  die  Ehefrau  und  die  Kinder  bis  zu
15  Jahren  der  unter  1  genannten  Personen  berechtigt.  Für  alle  übrigen
Angehörigen  konnte  zunächst  angenommen  werden,  daß  sie  sich  ihren  Unterhalt
  durch  eigene  Betätigung  selbst  verdienen  und  daher  von  dem  Einberufenen
  nicht  abhängig  sind.  Deshalb  ist  deren  Unterstützungsberechtigung
davon  abhängig,  daß  sie  von  dem  Einberufenen  tatsächlich  unterhalten  worden
sind,  oder  daß  das  Unterhaltsbedürfnis  nachträglich  hervorgetreten  ist.
Trifft  diese  Bedingung  zu,  dann  müssen  auch  unterstützt  werden  die  ehelichen
  Kinder  über  15  Jahre,  die  Verwandten  in  aufsteigender  Linie  (Eltern,
Großeltern  usw.,  auch  Adoptiveltern),  Geschwister,  Stiefeltern,  Stiefgeschwister
  und  Stiefkinder,  Pflegeeltern  und  Pflegekinder,  sofern  das
Pflegeverhältnis  bereits  vor  dem  Kriege  bestanden  hat  und  Entgelt  nicht
gezahlt  wird,  diesen  auch  auf  Grund  anderer  Bestimmungen  Familienunterstützung
  nicht  zusteht,  und  elternlose  Enkel.  Desgleichen  sind  zu  unterstützen:
  die  schuldlos  geschiedene  Ehefrau  des  Einberufenen,  die  Anspruch
auf  Unterhaltsgewährung  hat;  uneheliche  Kinder,  insofern  seine  Verpflichtung
  als  Vater  zur  Gewährung  des  Unterhalts  festgestellt  ist,  auch
wenn  sie  fremde  Staatsangehörigkeit  besitzen;  uneheliche  mit  in  die  Ehe
gebrachte  Kinder  der  Ehefrau,  auch  wenn  der  Ehemann  nicht  ihr  Vater
ist;  und  uneheliche  Kinder  deutscher  Mütter  im  Inlande,  deren  Väter  österreichisch-ungarische
  Staatsangehörige  sind  und  im  österreichisch-ungarischen
Heere  dienen.  Außerdem  kann  den  Verwandten  der  Ehefrau  in  aufsteigender
  Linie  (Eltern,  Großeltern)  Unterstützung  gewährt  werden,  wenn
sie  vom  Ehemann  unterhalten  worden  sind  oder  das  Unterhaltsbedürfnis
erst  nach  seinem  Diensteintritt  hervorgetreten  ist.  Bedingung  für  die  Unter-
        <pb n="226" />
        218  Dr.  Arthur  Söhner

stützung  ist  mit  der  einzigen  oben  genannten  Ausnahme  die  Reichszugehörigkeit
  des  Eingetretenen.

Die  schrittweise  Erweiterung  des  Personenkreises  der  Unterstützungsberechtigten
  hat  anscheinend  mancherorts  zu  einem  Drängen  nach  Unterstützung
  geführt,  wie  in  einzelnen  städtischen  Berichten  geklagt  wird.

„Wer  nur  irgendwie  mit  einem  Kriegsteilnehmer  entfernt  verwandt  oder  verschwägert
  ist,  stellt  Antrag.  Wer  solche  Beziehungen  noch  nicht  hat,  sucht  sie  schleunigst
anzuknüpfen.  Eltern,  die  ihre  Söhne  mehr  oder  weniger  mit  durchgeschleppt  haben,
sind  auf  einmal  von  ihnen  „unterhalten“  worden,  obwohl  der  Vater  regelmäßig  verdient
oder  aber  die  Mutter  von  der  Armenverwaltung  unterstützt  werden  mußte.  Und  immer
ist  es  ausgerechnet  der  einberufene  Sohn,  der  für  die  Eltern  gesorgt  haben  soll,  während
die  andern  Kinder  selbstverständlich“  dazu  nicht  in  der  Lage  waren.“"  (Hannover.)

Dieser  Sucht  nach  Unterstützung  kann  natürlich  nicht  nachgegeben
werden.  Bezugsberechtigt  sind  die  Angehörigen  nur,  wenn  sie  tatsächlich
vorher  von  dem  Eingetretenen  unterstützt  worden  sind.  Dabei  kann  es  freilich
  auf  die  Höhe  dieser  Unterstützungen  nicht  ankommen.  Angehörige
von  Kriegsteilnehmern,  die  vor  dem  Kriege  in  Armenpflege  standen,  geben
während  des  Krieges  in  die  Kriegsfürsorge  über,  sofern  sie  neben  der
Armenunterstützung  auch  von  dem  Kriegsteilnehmer  unterstützt  worden  sind.
Die  Kriegsunterstützung  wird  aber  auch  nicht  mehrfach  gezahlt.  Wenn
Eltern  zum  Beispiel  mehrere  Söhne  im  Felde  haben,  von  denen  sie  unterhalten
  wurden,  so  empfangen  sie  die  Kriegsfürsorge  nur  nach  den  einmaligen
  Sätzen.  Die  sittlichen  Qualitäten  eines  Unterstützungsberechtigten.
dürfen  für  die  Gewährung  mindestens  der  reichsgesetzlichen  Unterstützung
nicht  ausschlaggebend  sein.  Wegen  unsittlichen  Lebenswandels  kann  meines
Erachtens  die  Unterstützung  nicht  entzogen  werden.

E.  Die  Voraussetzungen  der  Gewährung  reichsgesetzlicher
Familienunterstützung.

a)  Die  erste  Voraussetzung  der  Gewährung  von  Kriegsunterstützung
dürfte  die  Zuständigkeit  des  Lieferungsverbandes  sein.  In  unseren
wirtschaftlichen  Verhältnissen  sind  Abwanderungen  und  Übersiedlungen
von  Stadt  zu  Stadt,  vom  Lande  zur  Stadt  und  umgekehrt  nicht  selten.
Dazu  haben  die  Kriegsereignisse  zahlreiche  Familien  in  Bewegung  gesetzt.
Daraus  ergaben  sich  anfangs  viele  Schwierigkeiten,  die  für  die  bedürftigen
Familien  von  Kriegsteilnehmern  manche  Härte  im  Gefolge  hatten,  dringende
Hilfe  verzögerten  und  erbebliche  Umstände  an  allen  Orten  verursachten.
Die  Frage  ist  jetzt  unter  Berücksichtigung  des  Zweckes  der  Kriegsfürsorge
praktisch  gelöst.  Zuständig  ist  der  Lieferungsverband,  innerhalb
dessen  der  Unterstützungsberechtigte  zur  Zeit  des  Beginns  des
Unterstützungsanspruchs  seinen  gewöhnlichen  Aufenthalt  hatte.
Seinen  Aufenthalt  hat  jeder  dort,  wo  er  sich  in  seinen  gewöhnlichen  Lebensverhältnissen
  gerade  befindet.  Ohne  Zweifel  ist  in  den  meisten  Fällen  der
gewöhnliche  Aufenthaltsort  zugleich  der  Wohnsitz  der  Familie.  Auf  die
Dauer  des  Aufenthalts  am  Orte  kommt  es  nicht  an,  und  ein  „Ersitzen“  der
Unterstützungsberechtigung  ist  nicht  erforderlich.  Dadurch  allein  war  es
        <pb n="227" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                      210

möglich,  die  Kriegsunterstützungen  von  Kriegsbeginn  an  immer  sofort  zur
Auszahlung  zu  bringen.  In  Zweifelsfällen  hat  zunächst  der  Lieferungsverband
  die  Unterstützung  zu  zahlen,  in  dessen  Bezirk  sich  der  Antragsteller
zur  Zeit  seines  Antrags  aufhält  oder  aufgehalten  hat,  damit  nicht  durch
Ablebnung  des  Antrags  wegen  Unzuständigkeit  eine  Verzögerung  der
Unterstützung  eintritt.  Über  die  Zuständigkeit  wird  sodann  gegebenenfalls
auf  dem  Verwaltungswege  entschieden.

Die  Zuständigkeit  wird  zunächst  durch  den  gewöhnlichen  Aufenthaltsort
bestimmt  und  begründet.  Deshalb  sind  Angehörige  eines  Kriegsteilnehmers,
die  sich  in  verschiedenen  Lieferungsverbänden  aufhalten,  auch  von  diesen
Verbänden  einzeln  zu  unterstützen.  Das  gilt  auch  von  Kindern  der  Familie,
die  außerhalb  des  Wohnsitzes  der  Familie  untergebracht  sind.  Eine  Ausnahme
gilt  für  Pflegekinder,  die  von  einer  Gemeinde  nach  auswärts  in  Pflege
gegeben  sind.  Für  sie  bleibt  der  Lieferungsverband  der  Gemeinde  zuständig.
  Wechselt  ein  Berechtigter  seinen  Aufenthaltsort,  so  bleibt  ihm  der
Lieferungsverband  zuständig,  der  ihm  erstmals  die  Kriegsunterstützung
bewilligt  hat,  und  die  bisher  gewährte  Unterstützung  verbleibt  ihm  in  gleicher
Höhe  oder  wird  sogar  angemessen  erhöht,  wenn  sie  für  den  neuen  Aufenthaltsort
  nicht  ausreicht,  wenn  also  durch  den  Umzug  in  seinen  Verhältnissen
  eine  wesentliche  Änderung  eingetreten  ist.  In  diesem  Falle  muß
der  Aufenthaltsort  aus  triftigen  Gründen  und  nicht  nur  zu  dem  Zwecke
gewechselt  sein,  eine  höhere  Kriegsunterstützung  zu  erlangen.  Gewöhnlich
wird  solchen  Abgewanderten  die  Unterstützung  durch  die  Post  nachgesandt.
Der  Lieferungsverband  des  neuen  Aufenthaltsorts  hat  aber  auf  Verlangen
die  Unterstützung  zu  verauslagen.  Er  prüft  die  Verhältnisse  und  berichtet
zurück,  wenn  eine  wichtige  Veränderung  in  den  Verhältnissen  des  Unterstützten
  eingetreten  ist  und  ein  anderer  Unterstützungssatz  oder  die  Entziehung
  der  Unterstützung  angemessen  erscheint.

Für  Flüchtlingsfamilien  hat  der  Lieferungsverband  des  ersten  Zufluchtsorts
  einzutreten,  falls  der  Lieferungsverband  ihres  gewöhnlichen
Aufenthaltsorts  seine  gesetzliche  Verpflichtung  zur  Unterstützung  nicht  erfüllen
  kann,  bis  sie  wieder  in  die  Heimat  zurückkehren.

b)  In  jedem  Falle  hat  die  Gewährung  der  Kriegsunterstützung  die
Bedürftigkeit  zur  Voraussetzung.  Zu  Beginn  des  Krieges  wurde  vielfach
  geglaubt,  daß  jeder  Angehörige  eines  Kriegsteilnehmers  Anspruch
mindestens  auf  die  reichsgesetzliche  Unterstützung  habe.  Das  wäre  aber
keine  zweckmäßige  und  wirtschaftliche  Regelung,  noch  entspräche  sie  dem
Geiste  der  großen  Zeit.  Die  Unterstützung  der  Familien  ist  kein  Entgelt
für  die  Kriegsdienste  ihrer  Ernährer  und  keine  Abgeltung,  sie  ist  eine  durch
die  Notwendigkeit  bedingte  Ausgleichung  wirtschaftlicher  Nachteile,  die
durch  die  Abwesenheit  des  Einberufenen  erwachsen  sind  und  seine  Angehörigen
einer  Notlage  aussetzen.

Uber  die  Bedürftigkeit  zu  entscheiden,  ist  wohl  die  schwierigste  Aufgabe
der  Unterstützungskommissionen.  Wenn  Bedürftigkeit  vorliegt,  begründet
sie  den  gesetzlichen  Anspruch  auf  Kriegsunterstützung.  Bedürftigkeit  hat
keinen  einheitlichen  Maßstab  und  kann  nicht  zahlenmäßig  nach  äußeren
        <pb n="228" />
        220  Dr.  Arthur  Söhner

Merkmalen  festgestellt  werden.  Leichter  ist  zu  sagen,  was  Bedürftigkeit
nicht  ist.  Vor  allem  und  unbedingt  ist  es  nicht  angängig,  nur  eine  Hilfsbedürftigkeit
  im  armenrechtlichen  Sinne  gelten  zu  lassen.  Die  Armenpflege
  scheidet  überhaupt  vollständig  aus,  wenn  es  sich  um  die
Unterstützung  von  Angehörigen  von  Kriegsteilnehmern  handelt.  Und  wenn
eine  Familie  vorher  Armenunterstützung  erhielt,  so  hört  diese  im  Augenblick
  auf,  sobald  ein  Mitglied,  das  zur  Unterstützung  mit  beigetragen  hat,
in  den  Heeresdienst  eingetreten  ist,  und  die  Familie  bezieht  von  da  an  die
Kriegsunterstützung.  Die  Bedürftigkeit  des  Familienunterstützungsgesetzes
ist  scharf  von  der  armenrechtlichen  Hilfsbedürftigkeit  zu  unterscheiden.  Aber
auch  die  früheren  Standes-  und  Lebensverhältnisse,  wenn  selbst  nur  verhältnismäßig
  in  der  gebotenen  Einschränkung,  zu  berücksichtigen,  erscheint
zu  weitgehend.  Bedürftigkeit  weist  auf  den  Mangel  an  Mitteln  zur  Bestreitung
  des  Lebensunterhalts  hin,  wobei  der  Begriff  des  Lebensunterhalts
  in  wohlwollender  Auslegung  sehr  weit  gefaßt  werden  darf  und  muß.
Grundsätzlich  muß  gelten,  daß  der  Haushalt  des  Kriegsteilnehmers  aufrecht
  erhalten  bleibt.  Mit  dieser  Forderung  als  Richtschnur  sind  schon  die
Hauptschwierigkeiten  des  Begriffs  der  Bedürftigkeit  beseitigt.

Verschiedentlich  wurde  in  den  Unterstützungskommissionen  in  der  Anerkennung
  der  Bedürftigkeit  und  in  der  Bewilligung  von  Unterstützungen
fehlerhaft  verfahren.  Die  Regierungen  haben  aus  Anlaß  von  Beschwerden
deshalb  wiederholt  darauf  hingewiesen,  daß  die  Familien  der  eingezogenen
Mannschaften  ein  Recht  auf  Unterstützung  haben,  daß  die  Bestimmungen
wohlwollend  und  ohne  Kleinlichkeit  auszuführen  sind.  Bei  mancher  Kommission
  mag  auch  ein  bedauerlicher  Mangel  an  sozialer  Einsicht  schuld  gewesen
  sein,  daß  Klagen  über  Härte  in  den  Entscheidungen  laut  geworden
sind.  Aber  im  allgemeinen  haben  die  Unterstützungskommissionen  Grundsätze
  für  die  Feststellung  der  Bedürftigkeit  aufgestellt,  die  erfreulicherweise
nicht  als  engherzig  bezeichnet  werden  können.

Für  Frankfurt  a.  M.  heißt  es:  „Bedürftigkeit  wird  ohne  weiteres  verneint,
sofern  das  vor  dem  Dienstantritte  bezogene  Einkommen  unverändert  erhalten  bleibt
(Gehalts-,  Lohnfortbezahlung  usw.).  Ist  das  Einkommen  auf  50  %  und  weniger  zurückgegangen,
  so  wird  die  Bedürftigkeitsfrage  bei  allen  Gehalts-  und  Lohnempfängern
bejaht.  Beträgt  das  Einkommen  mehr  als  50  %,  jedoch  weniger  als  100  %  so  muß
nach  unsern  Vorschriften  von  Fall  zu  Fall  die  Frage  der  Bedürftigkeit  eingehend  geprüft
werden.  Entscheidend  hierbei  sind:  das  Vorhandensein  mehrerer  Kinder,  andauernde
Krankheiten  in  der  Familie,  die  Notwendigkeit,  Eltern,  Schwiegereltern  oder  Geschwister
teilweise  oder  vollständig  zu  unterhalten.  —  Insbesondere  wird  geprüft  bei  Gewerbetreibenden
  und  Grund-  und  Gebäudebesitzern,  inwieweit  bei  ersteren  der  Rückgang
des  Geschäfts,  bei  letzteren  der  Ausfall  an  Pacht-  und  Mietzins  beträgt,  bzw.  welche
Hypothekenzinsen  aufzubringen  sind.  Bestimmte  Einnahmen-  oder  Vermögensgrenzen,
die  wir  zuerst  festgelegt  hatten,  haben  wir  im  Laufe  der  Zeit  fallen  gelassen,  weil  wir
bei  Prüfung  der  Anträge  erkannten,  daß  unter  Umständen  ein  Vermögen  vorhanden
ist,  das  aber  festgelegt  und  für  die  Dauer  des  Krieges  ohne  irgendeinen  Ertrag  ist,  z.  B.
bei  Guthaben  aus  dem  Ausland  oder  Besitz  ausländischer  Papiere  usw.  Bei  unsern
Prüfungen  haben  wir  uns  immer  von  dem  Gedanken  leiten  lassen,  daß  der  Besitz  kleiner
Guthaben  bei  Sparkassen,  Banken  usw.  (sogenannte  Notgroschen)  bei  der  Beurteilung
der  Bedürftigkeit  nicht  in  Rechnung  gestellt  werden  darf.  Es  würde  dem  Geiste  der
ganzen  Gesetzgebung  über  die  Kriegsunterstützung  nicht  entsprechen,  die  Familien  der
Kriegsteilnehmer  erst  diese  Notgroschen  vollständig  aufzehren  zu  lassen  und  dann  erst
        <pb n="229" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  221

Unterstützung  zu  gewähren.  Sind  dagegen  größere  Vermögen  vorhanden,  die  nicht
flüssig  gemacht  werden  können,  oder  handelt  es  sich  um  den  Ausstand  von  größeren
Mietbeträgen,  so  wird  zwar  die  Bedürftigkeit  verneint,  jedoch  versucht,  durch  Verhandlungen
  mit  der  privaten  Kriegsfürsorge  oder  den  Mietern  eine  Einigung  herbeizuführen
  und  die  Antragsteller  aus  ihrer  Notlage  zu  befreien.“

Den  verschiedenen  Auslegungen  des  Begriffs  der  Bedürftigkeit  hat
die  Bundesratsverordnung  vom  21.  Januar  1916  einige  Richtlinien
gegeben.  In  dem  zu  dieser  Verordnung  ergangenen  Ministerialerlaß  vom
30.  Januar  1916  wird  dazu  ausgeführt,  daß  einer  der  Hauptgesichtspunkte
für  den  Erlaß  der  Verordnungen  gewesen  sei,  Anordnungen  zu  treffen,
die  geeignet  und  ausreichend  erscheinen,  den  immer  wieder  erhobenen,
zum  Teil  nicht  unberechtigten  Beschwerden  über  eine  unzulängliche  Versorgung
  der  Kriegerfamilien  den  Boden  zu  entziehen.

Die  Bedürftigkeit  soll  zunächst  allgemein  als  vorhanden  angenommen  und  der
Mindestsatz  gewährt  werden,  wenn  das  Einkommen  des  in  den  Dienst  Eingetretenen
und  seiner  Familie  nach  der  letzten  Steuerveranlagung  unter  einer  gewissen  Grenze
geblieben  ist.  Die  Einkommensgrenzen  sind  je  nach  den  Tarifklassen,  in  welche  die
einzelnen  Orte  eingereiht,  verschieden  festgesetzt,  und  zwar  in  Orten  der  Tarifklasse  E
auf  1000  M.,  der  Klassen  C  und  D  auf  1200  M.,  der  Klassen  A  und  B  auf  1500  M.
Trotzdem  können  Familien,  die  ein  höheres  Einkommen  haben  als  in  den  Mindestsätzen
  festgelegt  ist,  als  bedürftig  angesehen  werden,  wenn  besondere  Gründe  hierfür
sprechen.  Als  solche  werden  z.  B.  in  Frage  kommen:  Vorhandensein  einer  teuren,
nicht  gleich  abgebbaren  Wohnung,  Krankheit  in  der  Familie,  größere  Zahl  von
Kindern,  Geschäftsschulden,  besondere  Unkosten  bei  der  Bestellung  landwirtschaftlichen
Besitzes  und  dergleichen.

In  den  angegebenen  Beträgen  von  1000  M.,  1200  M.  und  1500  M.  soll  im  übrigen
nicht  etwa  ein  Existenzmindestmaß  festgelegt  werden,  auf  das  jede  unterstützungsberechtigte
Familie  gewissermaßen  Anspruch  hat.  Sollte  nun  aber  die  letzte  Steuerveranlagung
der  Familien  der  Wehrpflichtigen  die  alleinige  Grundlage  für  die  Feststellung  der
Bedürftigkeit  bilden,  so  würde  dies  zu  Ungerechtigkeiten  führen,  weil  sie  wohl  in  den
meisten  Fällen  den  tatsächlichen  Verhältnissen  nicht  mehr  entspricht,  und  weil  hier  keinerlei
besondere  Verhältnisse  (Kinderzahl  usw.)  berücksichtigt  werden.

Es  ist  daher  bestimmt,  daß  in  den  Fällen,  in  denen  die  tatsächlichen  Einkommensverhältnisse
  der  Unterstützungsberechtigten  mit  den  bei  der  Steuerveranlagung  angenommenen
  nicht  mehr  übereinstimmen  oder  in  denen  eine  Steuerveranlagung  des
wehrpflichtigen  einschließlich  seiner  Familie  überhaupt  nicht  erfolgt  ist,  das  Jahreseinkommen
  durch  den  Lieferungsverband  selbständig  festgestellt  und  dann  dieses  Einkommen
  bei  der  Beurteilung  der  Bedürftigkeit  zugrunde  gelegt  werden  soll.  Dabei
ist  die  Löhnung  des  Eingezogenen  außer  Betracht  zu  lassen.

Hat  also  z.  B.  ein  in  den  Dienst  Eingetretener  1800  M.  versteuert,  so  daß  an
sich  die  Familie  nicht  unterstützungsberechtigt  wäre,  und  wird  von  dem  Lieferungsverbande
  festgestellt,  daß  sich  das  Einkommen  der  Familie  nach  dem  Diensteintritte  des
Wehrpflichtigen  nur  noch  auf  1500  M.  beläuft,  so  würde  in  Orten  der  Tarifklassen  A
und  B  die  Unterstützung  zu  gewähren  sein,  in  Orten  anderer  Tarifklassen  dagegen  nur,
wenn  besondere  Gründe  vorliegen.  die  dies  gerechtfertigt  erscheinen  lassen.

Anderseits  würde  einer  Familie,  die  1400  M.  versteuert  hat,  also  in  Orten  der
Tarifklassen  A  und  B  unterstützungsberechtigt  wäre,  die  Unterstützung  zu  versagen  sein,
wenn  durch  Annahme  lohnender  Arbeit  seitens  der  Familienmitglieder  oder  sonst  das
Einkommen  auf  über  1500  M.  gestiegen  sein  sollte,  es  sei  denn  auch  hier  wiederum,  daß
besondere  Gründe  die  Gewährung  der  Unterstützung  doch  rechtfertigen.

In  Fällen,  in  denen  der  in  den  Dienst  Eingetretene  mit  seiner  Familie  am  Einkommen
  keinen  Ausfall  erleidet,  z.  B.  bei  Beamten,  Lehrern,  Privatangestellten  usw.,
soweit  sie  ihre  Gehälter  trotz  ihres  Eintrittes  in  das  Heer  in  gleicher  Weise  fortbeziehen,
erscheint  eine  Unterstützung  ganz  allgemein  nicht  notwendig,  da  sich  die  Einkommensverhältnisse
  durch  den  Dienstantritt  nicht  verschlechtert  haben,  zumal  die  Ernährung
        <pb n="230" />
        222  Dr.  Arthur  Söhner

des  Mannes  aus  den  Einkünften  der  Familie  nicht  mehr  mitzubestreiten  ist.  Immerhin
kann  es  aber  auch  hier  Fälle  geben,  in  denen  die  Gewährung  der  Unterstützung  doch
angebracht  sein  wird.  Deshalb  geben  die  Worte  „in  der  Regel“  dem  Lieferungsverbande
das  Recht,  Ausnahmen  zu  machen  und  die  Unterstützung  zuzubilligen,  falls  das  Einkommen
  nach  Lage  der  Verhältnisse  doch  nicht  als  auskömmlich  zu  erachten  ist.

Außerdem  wird  der  Lieferungsverband  noch  allgemein  ermächtigt,  Unterstützungsanträge,
  die  an  sich  begründet  sein  würden,  abzulehnen,  wenn  Tatsachen  die  Annahme
rechtfertigen,  daß  eine  Unterstützung  nicht  nötig  ist.  Eine  erschöpfende  Aufzählung
solcher  Tatsachen  ist  nicht  möglich.  Als  solche  werden  z.  B.  in  Frage  kommen:  Vorhandensein
  erheblicheren  Vermögens,  geringe  Zahl  der  Familienmitglieder  (alleinstehende
Ehefrauen),  das  Vorhandensein  unterstützungspflichtiger  und  -fähiger  Verwandter  usw.

Hat  z.  B.  eine  alleinstehende  Ehefrau  in  Orten  der  Tarifklassen  C  und  D  1150  M.
Einkommen,  so  wird  sie  auskommen  können  und  die  Unterstützung  nicht  bedürfen,
während  einer  Frau  mit  3  Kindern  in  diesen  Orten  bei  gleichem  Einkommen  die  Unterstützung
  zuzubilligen  sein  wird.  —  Lebt  ferner  eine  Frau  bei  ihren  Eltern  oder
sonstigen  Verwandten  oder  leben  die  Eltern  eines  Eingetretenen  bei  einem  andern
Kinde,  so  wird  die  Unterstützung  gegenüber  einer  Frau  oder  Eltern  mit  gleichem  Einkommen,
  die  allein  ihre  Wirtschaft  führen,  versagt  werden  können.

Bei  der  Prüfung  werden  auch  die  Einkommensverhältnisse  der  Verwandten  und
ihre  dadurch  bedingte  Unterstützungsfähigkeit  wesentlich  ins  Gewicht  zu  fallen  haben.
Ein  Unterschied  zwischen  Familien  mit  gleichem  Einkommen  wird  ferner  auch
dann  gemacht  werden  können,  wenn  die  eine  Familie  ihr  Einkommen  lediglich  oder
zum  größten  Teil  aus  Kapital=  oder  sonstigem  Dermögen  hat,  die  andere  Familie  aber
nur  auf  Einkommen  aus  Arbeitsverdienst  angewiesen  ist.

Sache  der  Lieferungsverbände  wird  sein,  jeden  einzelnen  Fall  genau  zu  prüfen.
Daß  die  Anträge  nach  gewissen  gleichmäßigen  Grundsätzen  beurteilt  werden  müssen.
bedarf  keiner  weiteren  Erwähnung.  —  Nach  Min.-Erlaß  vom  30.  Junuar  1916.

Danach  sind  also  jetzt  bestimmte  Einkommensgrenzen  nach  der  Steuerveranlagung
  als  äußere  Merkmale  der  Bedürftigkeit  angenommen.  Durch
den  Hinweis  auf  die  Tarifklasseneinteilung  der  Orte  nach  dem  Besoldungsgesetz
  für  Beamte  wird  auch  der  Verschiedenheit  der  Lebenshaltung  ein
Zugeständnis  gemacht.  Gleichwohl  bleibt  es  mit  Recht  dabei,  daß  nur  die
Gesamtumstände  des  einzelnen  Falls  eine  gerechte  Beurteilung  gestatten.
In  diesem  Sinne  wurde  von  den  Lileferungsverbänden  aber  von  jeher
verfahren.  „Lassen  sich  aber  die  Lieferungsverbände  von  dem  Grundsatz
leiten,  daß  jede  Engherzigkeit  in  der  Prüfung  der  Bedürftigkeit  zu  vermeiden
  ist,  so  werden  sie  im  Einzelfalle  die  richtige  Entscheidung  treffen.“

F.  Die  Dauer  des  Unterstützungsanspruchs.

a)  Der  Anspruch  auf  Kriegsfamilienunterstützung  beginnt  im  allgemeinen
  mit  dem  Tage  der  Einberufung  zum  Heeresdienst,  wobei  die
Zeit  des  Hinmarsches  zum  Truppenteil  in  die  Unterstützungszeit  mit  eingerechnet
  wird.  Der  Anspruch  selbst  entsteht  aber  erst  damit,  daß  die
Angehörigen  des  Einberufenen  bedürftig  geworden  sind.  Zumeist  trifft
die  Bedürftigkeit  mit  der  Einberufung  zusammen;  aber  wenn  das  Gehalt
noch  längere  Zeit  voll  weitergezahlt  wird  oder  die  Familie  sonst  noch  genügendes
  Einkommen  hat,  so  setzt  die  Unterstützung  erst  ein,  wenn  diese
Einkünfte  wegfallen.  Don  dem  Zeitpunkt  des  Beginns  der  Bedürftigkeit
  ist  auszugeben.  Wurde  der  Antrag  auf  Unterstützung
später  gestellt,  so  ist  an  sich  die  Unterstützung  für  die  Zwischenzeit  nach-
        <pb n="231" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                     223

zuzahlen;  in  Zweifelsfällen  über  den  Eintritt  der  Bedürftigkeit  soll  auf  den
Zeitpunkt  der  Einberufung  zurückgegangen  werden.  Dennoch  werden
von  vielen  Lieferungsverbänden  Anträge  auf  Machbewilligung  von  Unterstützungen
  für  eine  zurückliegende  Zeit  abgelehnt.  Wird  aber  glaubhaft
gemacht,  daß  tatsächlich  schon  vorber  Bedürftigkeit  bestanden  hat  und  der
Unterstützungsantrag  aus  besonderen  Gründen  nicht  hat  gestellt  werden
können,  dann  pflegt  für  die  Zeit  von  der  Einberufung  des  Kriegsteilnehmers
ab  wenigstens  die  Reichsunterstützung  nachgezahlt  zu  werden.  Die  bedürftige
Ehefrau  kann,  wenn  die  Ehe  erst  nach  der  Einberufung  geschlossen  ist,  erst
vom  Tage  der  Eheschließung  an  Unterstützung  verlangen.

Die  Kriegsunterstützung  wird  halbmonatlich  im  voraus  am  1.  und
16.  jedes  Monats  gezahlt,  wobei  der  Monat  mit  30  Tagen  gerechnet  wird.
In  Großstädten  nimmt  die  Auszahlung  oft  mehrere  Tage  in  Anspruch,
weshalb  die  Unterstützungsberechtigten  gruppenweise  nacheinander  verschiedene
  Zahltage  haben  können.

b)  Solange  der  Kriegsteilnehmer  Kriegsdienste  leistet  und
seine  Angehörigen  bedürftig  sind,  bleibt  die  Unterstützung  bestehen.
  Sie  wird  auch  nicht  dadurch  unterbrochen,  daß  der  in  den  Dienst
Eingetretene  als  krank  oder  verwundet  zeitweilig  in  die  Heimat  beurlaubt
wird.  Aber  auch  dann,  wenn  der  Eingetretene  vor  der  Rückkehr  stirbt  oder
vermißt  wird,  wird  die  Familienunterstützung  zunächst  nicht  unterbrochen,
sondern  fortgezahlt,  bis  der  Truppenteil,  dem  er  angehörte,  auf  den  Friedensstand
  zurückgeführt  oder  aufgelöst  wird.

Die  Kriegsunterstützung  ruht  jedoch,  wenn  der  Eingetretene  zur
Arbeitsverwendung  und  zu  Erwerbszwecken  in  die  Heimat  beurlaubt  ist,
für  die  Dauer  dieses  Urlaubs  und  guten  Verdienstes.  Sie  wird  auch  eingestellt,
  wenn  der  Kriegsteilnehmer  fahnenflüchtig  wird  oder  zu  einer
Gefängnisstrafe  von  längerer  Dauer  als  sechs  Monaten  oder  zu  einer  härteren
Strafe  verurteilt  wird.  Ist  die  Strafverfolgung  ausgesetzt  und  bleibt  der
Betreffende  beim  Heere,  dann  ist  die  Familienunterstützung  weiterzuzahlen.

c)  Der  Tod  des  Unterstützungsberechtigten  bringt  seinen  Unterstützungsanspruch
  zum  Erlöschen.  Ferner  wird  die  Zahlung  der  Kriegsbeihilfen
  eingestellt,  wenn,  die  Voraussetzungen  ihrer  Bewilligung  wegfallen.
  Das  ist  in  erster  Linie  das  Aufhören  der  Bedürftigkeit.  Die  Unterstützten
  sind  deshalb  auch  verpflichtet,  jede  wesentliche  Besserung  ihrer
Verhältnisse  dem  Fürsorgeamt  anzuzeigen,  wo  diese  fortdauernd  nachgeprüft
  werden.  Vollenden  Kinder  das  15.  Lebensjahr,  so  beziehen  sie
die  Unterstützung  nur  insoweit  weiter,  als  sie  noch  unterhaltsbedürftig
sind.  Mit  der  Entlassung  des  Eingetretenen  aus  dem  Militärdienste  hört
auch  die  Unterstützung  seiner  Angehörigen  auf.

Nach  dem  Tode  eines  Kriegsteilnehmers  wird  die  Unterstützung  für
die  Kriegerwitwe  und  die  Kriegerwaisen  eingestellt,  sobald  die  gesetzlichen
hinterbliebenenbezüge  zur  Auszahlung  gelangen.  Die  Bewilligung  der
Hinterbliebenenrenten  wird  schon  von  dem  auf  den  Todestag  folgenden
Tage  an  gewährt,  doch  dauert  die  Feststellung  der  Renten  zumeist  längere
Zeit.  Inzwischen  wird  die  Kriegsunterstützung  weitergezahlt,  während
        <pb n="232" />
        224  Dr.  Arthur  Söhner

die  Renten  später  nachgezahlt  werden.  Bis  zum  Reichsgesetz  vom  30.  September
  1915  war  die  Beziehung  zwischen  Kriegsunterstützung  und  Hinterbliebenenrenten
  nicht  zweifelsfrei.  Eine  Rückforderung  der  über  den
Todestag  des  Eingetretenen  zuviel  gezahlten  Familienunterstützung  oder
Anrechnung  auf  die  Renten  sollte  anfangs  unterbleiben.  Dann  wurde
durch  Verwaltungsanordnung  für  die  nach  dem  1.  Mai  1915  zur  Erledigung
gekommenen  Fälle  die  Anrechnung  der  reichsgesetzlichen  Familienunterstützung
  für  einen  zwei  Monate  übersteigenden  Zeitraum  vorgeschrieben.
Dagegen  konnten  die  Lieferungsverbände  die  Zuschüsse  zu  den  Mindestsätzen
  auch  für  diese  zwei  Monate  noch  zurückfordern.  Seit  dem  20.  Oktober
1915  (Gesetz  vom  30.  September  1915)  wird  die  Familienunterstützung
nebst  Zuschüssen  während  dreier  Monate  über  den  Zeitpunkt,  von  dem
an  die  Hinterbliebenenrenten  zuständig  sind,  weitergezahlt.  Darüber  hinaus
gezahlte  Unterstützung  gilt  als  Vorschußzahlung  und  ist  bei  der  Auszahlung
der  Renten  einzubehalten.  Die  gleiche  Vergünstigung  haben  die  krank
oder  verwundet  entlassenen  Kriegsteilnehmer,  die  in  den  Genuß  der
Militärrente  treten.  Wird  der  Einberufene  wegen  einer  Verwundung
oder  Krankheit  als  felddienst-  oder  garnisondienstunfähig  entlassen  und  ihm
eine  Dienstinvalidenrente  zugesprochen,  so  erhalten  seine  Angehörigen
während  dreier  Monate  die  Unterstützung  neben  der  Rente  ausgezahlt.

Dagegen  berühren  das  Kriegselterngeld  und  sonstige  Bewilligungen
als  solche  das  Recht  auf  den  Fortbezug  der  Familienunterstützung  nicht.
Sie  bringen  den  Anspruch  hierauf  nur  dann  zum  Erlöschen,  wenn  sie  hoch
genug  sind,  um  die  Bedürftigkeit  zu  beheben.  Die  Familienunterstützungen
sind  nur  gegenüber  denjenigen  Bezugsberechtigten  einzustellen,  die  selbst
Hinterbliebenenbezüge  erhalten.  An  die  anderen  Angehörigen  des  Gefallenen
  wie  Stiefkinder,  Pflegekinder,  uneheliche  Kinder,  Geschwister  usw.
werden  die  Unterstützungen  bei  Fortdauer  der  Bedürftigkeit  solange  weiter
gewährt,  bis  der  Truppenteil,  welchem  der  Verstorbene  angehörte,  auf  den
Friedensfuß  zurückgeführt  oder  aufgelöst  ist.

G.  Art  und  Höhe  der  Kriegerfamilienunterstützung.

a)  1.  Nach  dem  Reichsgesetz  vom  28.  Februar  1888  und  4.  August  1914
sollen  die  Unterstützungen,  die  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  im
Falle  der  Bedürftigkeit  erhalten,  gewisse  Mindestsätze  betragen.  Das
Gesetz  unterscheidet  dabei  zwei  Gruppen,  die  Ehefrauen  (auch  die  schuldlos
geschiedenen)  und  die  übrigen  Berechtigten.  Wird  für  diese  überhaupt
Bedürftigkeit  anerkannt,  so  muß  wenigstens  in  Höhe  der  reichsgesetzlich
  bestimmten  Beträge  Unterstützung  gewährt  werden.
Die  Mindestsätze  dürfen  auch  nicht  gekürzt  werden,  wenn  die  Bedürftigen
von  Privatvereinen  und  Privatpersonen  Unterstützungen  erhalten.  Wenn
die  Unterstützungen  so  erheblich  sind,  daß  sie  die  Bedürftigkeit  aufheben,
dann  fehlt  die  Voraussetzung  für  die  reichsgesetzliche  Leistung  des  Lieferungsverbandes;
  andernfalls  sind  die  Mindestsätze  im  vollen  Betrage  zu  gewähren.
        <pb n="233" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                            226

Bei  der  Zuweisung  der  reichsgesetzlichen  Unterstützung  ist  die  Familie,
soweit  nicht  Familienmitglieder  von  ihr  getrennt  leben,  als  eine  Einheit
zu  behandeln,  der  die  Beihilfen  für  die  Ehefrau  und  die  Kinder  als  eine
einheitliche  Leistung  zukommen.

Die  Mindestsätze,  wohl  auch  als  Normalsätze  bezeichnet,  haben  wiederholt
  eine  Erhöhung  erfahren.  Im  Gesetz  vom  28.  Februar  1888  betrugen
sie  für  die  Ehefrau  in  den  Sommermonaten  6  M.  und  in  den  Wintermonaten
 9 M.,  für  die  übrigen  Berechtigten  4  M.  monatlich.  In  der  Neufassung
vom  4..  August  1914  wurden  sie  auf  9  und  12  M.  bzw.  6  M.  erhöht.  Für
die  Sommermonate  1915  blieb  dann  der  Wintersatz  von  12  M.  für  die  Ehefrau
  in  Geltung.  Durch  Erlaß  vom  14.  Oktober  1915  wurden  mit  Rücksicht
auf  die  außerordentliche  Steigerung  der  Preise  fast  aller  Lebensmittel  die
Mindestsätze  der  Familienunterstützung  für  die  Monate  November  1915
bis  einschließlich  April  1916  auf  15  M.  für  die  Ehefrauen  und  7,50  M.  für
die  sonstigen  unterstützungsberechtigten  Personen  erhöht.  Diese  Sätze  bebielt
die  Bundesratsverordnung  vom  21.  Januar  1916  bei  und  beseitigte  damit
den  Unterschied  zwischen  Sommer-  und  Wintersätzen.

Nach  der  letzten  Regelung  erhält  also  aus  der  reichsgesetzlichen  Familienunterstützung
  eine  Ehefrau  für  den  Tag  ½  M.  und  jedes  Kind  oder  jeder  sonstige  Unterstützungsberechtigte
  ¼  M.,  das  sind  jährlich  180  M.  bzw.  90  M.;  eine  Ehefrau  mit
4  Kindern  hat  monatlich  45  M.  oder  jährlich  540  M.  Das  sind  gewiß  keine  hohen
Beträge,  aber  sie  erschöpfen  keineswegs  die  Fürsorge  für  die  Kriegerangehörigen.

b)  Von  Anfang  an  konnten  die  Lieferungsverbände  nicht  im  Zweifel
sein,  daß  sie  über  die  gesetzlichen  Mindestsätze  hinaus  Zuschüsse
an  die  bedürftigen  Kriegerfamilien  zu  leisten  hätten.  Ist  die
Bedürftigkeit  im  Einzelfalle  so  groß,  daß  ihr  durch  die  Reichsunterstützung
nicht  abgeholfen  wird,  so  hat  dazu  der  Lieferungsverband  weiter  einzutreten.
Seine  Unterstützungspflicht  besteht  bis  zur  Behebung  der  Bedürftigkeit.
  So  setzt  sich  die  Familienunterstützung  aus  dem  reichsgesetzlichen
  Mindestbetrag  und  dem  Zuschuß  oder  Zuschlag  des  Lieferungsverbandes
  zusammen  zu  einer  einheitlichen  Leistung.  Wie  weit  die  Verbände
  über  die  Reichsunterstützung  hinausgebeen  müssen,  liegt  in  ihrem
Ermessen  und  richtet  sich  in  jedem  einzelnen  Falle  nach  den  Verhältnissen
des  Unterstützungsbedürftigen;  aber  Mindestsatz  und  Zuschuß  können  nicht
getrennt  voneinander,  sondern  nur  in  einheitlichem  Betrage  als  Beihilfe
oder  Kriegsunterstützung  des  Lieferungsverbandes  gewährt  werden.

Da  über  die  Höhe  der  Zuschüsse  zum  Mindestsatz  keine  Bestimmungen
bestehen,  so  ist  den  Lieferungsverbänden  jede  Möglichkeit  der  Anpassung
an  den  Einzelfall  gegeben.  Auf  die  Zuschläge  können  auch  die  Zuwendungen
  aus  der  freiwilligen  Fürsorgetätigkeit  angerechnet  werden,
soweit  durch  diese  allein  die  Bedürftigkeit  bereits  gemindert  ist.

Im  allgemeinen  werden  die  Mindestsätze  allein  nur  in  reicheren  ländlichen
  Gegenden  als  Unterstützung  zureichen.  Dort  haben  die  Kriegerfamilien
  vielfach  ein  eignes  kleines  Haus,  eigne  Wirtschaft  oder  billige
Mieten,  und  nur  im  Winter  ist  das  Bedürfnis  nach  Zuschüssen  aus  der
Gemeinde  größer.  In  Industriegegenden,  in  den  Städten  und  zumal  in

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                                    15
        <pb n="234" />
        226  Dr.  Arthur  Söhner

den  Großstädten  sind  Mehrleistungen  der  Lieferungsverbände  zu  den  Reichssätzen
  ohne  weiteres  notwendig.  Und  wie  im  Verlaufe  der  Kriegszeit  die
reichsgesetzlichen  Mindestsätze  erhöht  worden  sind,  so  führte  die  steigende
Teuerung  und  Erschwerung  aller  Lebensbedingungen  dazu,  die  Mehrleistungen
  der  Lieferungsverbände  immer  höher  zu  bemessen.  Dabei  ist
es  bemerkenswert,  daß  sich  allmählich  der  Charakter  der  Unterstützungen,
wenigstens  in  Hinsicht  auf  die  höheren  Zuwendungen,  seit  dem  Winter
1915/16  entschieden  geändert  hat.  Anfangs  wurden  die  Geldleistungen,
wenn  auch  nicht  ausschließlich,  bevorzugt.  Gegenwärtig  erscheint  bei  der
allgemeinen  Preissteigerung  die  Sachlieferung  an  die  Kriegerfamilien,  die
unmittelbare  Versorgung  mit  billigen  Nahrungsmitteln  und  Bedarfsgegenständen
  wertvoller  und  zweckentsprechender.  Freilich  hat  diese  Fürsorgebetätigung
  den  Nachteil,  daß  sie  nicht  unmittelbar  in  Geldwert  umzurechnen
ist  und  dadurch  eine  gerechte  Schätzung  der  hohen  gemeindlichen  Leistungen
auf  diesem  Gebiete  vielleicht  verhindert.

2.  In  der  freiwilligen  gemeindlichen  Kriegshilfe  bildeten  sich  bald  nach
den  Erfahrungen  der  ersten  Kriegswochen  verschiedene  Systeme  aus,  nach
denen  die  Unterstützungen  bemessen  wurden.  Nur  vereinzelt  verfahren
reichsrechtliche  Lieferungsverbände  ohne  grundsätzliche  Regelung.

Weitaus  die  meisten  Lieferungsverbände  gewähren  entweder  bestimmte
  Zuschläge  zu  den  Reichssätzen  oder  besondere  Unterstützungssätze,
in  denen  die  Reichssätze  eingeschlossen  sind.

Die  Zuschläge  erscheinen  meist  in  Prozentsätzen  der  Reichsunterstützung.
  Gewöhnlich  beträgt  dieser  Zuschlag  100  %  ,  bleibt  aber
auch  vielfach  darunter  und  steigt  vereinzelt  bis  auf  200  %.  Selten  finden
sich  Zuschläge  in  absoluten  Zahlen.  Soweit  die  prozentualen  Zuschläge
zur  Reichsunterstützung  nicht  einheitlich  für  alle  Bedürftigen  festgesetzt
sind,  haben  sie  den  Charakter  von  Normalsätzen.  Die  Unterstützungskommissionen
  haben  dann  in  der  Gewährung  von  Zuschüssen  mehr  freie
Hand.  In  einigen  Lieferungsverbänden  werden  auch  nur  die  Höchstsätze
  der  Unterstützung  in  Prozenten  der  Reichssätze  bestimmt.  Sie  bilden
den  Rahmen,  innerhalb  dessen  die  Verteilung  stattfindet.  Den  Höchstsätzen
entsprechen  verschiedentlich  Mindestgrenzen.  Die  mechanische  Steigerung
der  Reichssätze  entspricht  nicht  ganz  den  Bedürfnissen  der  Kriegerfamilien.
Namentlich  der  Grundbetrag  für  die  Ebefrau  erscheint  gering,  während
durch  Hinzurechnung  der  Anteile  der  Kinder  eine  mehrköpfige  Familie
besser  dasteht.  Solche  Bedenken  und  Erwägungen  haben  allmählich  zu
einer  Verfeinerung  der  Unterstützungsform  geführt.  So  erhält  die  Ehefrau
  mehr,  Kinder  und  andere  unterstützungsberechtigte  Angehörige  weniger
Zuschuß  vom  Lieferungsverband,  indem  je  nach  der  Größe  der  Familie
ein  geringerer  Prozentsatz  gewährt  wird.  Mach  der  Erhöhung  der  Mindestsätze
  und  infolge  der  Verteuerung  der  ganzen  Lebensführung  schaffen  auch  die
steigenden  Mehrleistungen  der  Verbände  darin  einen  billigen  Ausgleich.

In  den  Großberliner  Gemeinden  gelten  für  diejenigen  Fälle,  in  denen  der  Lebensunterhalt

  lediglich  aus  öffentlichen  Mitteln  bestritten  wird,  100  %  als  Normalunterstützungssätze;
  darüber  hinaus  gewähren  die  meisten  Gemeinden  noch  besondere  Beihilfen.
        <pb n="235" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                       227

100 %  Zuschläge  zur  Reichsunterstützung  finden  sich  auch  in  Dresden  und  Erfurt;  66/2/3 %
in  Bochum,  Bremen  und  Straßburs  i.  Els.;  50%  in  Braunschweig,  Breslau,  Gießen  usw.

Reicher  und  mannigfaltiger  ist  das  Bild  bei  den  besonderen  Unterstützungssätzen.
  Deren  Festsetzung  ist  durchweg  in  absoluten  Zahlen  als
Monats--,  Wochen-  oder  Tagessätze  erfolgt.  Für  die  Ehefrau  und  die  Kinder
sind  fast  stets  verschiedene  Sätze  bestimmt,  wobei  sich  eine  besondere  Bevorzugung
  der  Ehefrau  zeigt.  Die  sonstigen  Unterstützungsberechtigten  sind
zumeist  weniger  berücksichtigt,  und  die  Entscheidung  über  ihre  Unterstützung
über  die  Mindestsätze  hinaus,  die  für  sie  und  die  Kinder  einheitlich  sind,
ergeht  noch  mehr  von  Fall  zu  Fall.  Es  zeigt  sich  mehr  als  bei  den  einfachen
Prozentualzuschlägen  das  Bestreben,  die  Reichssätze  zu  verfeinern.  So
bringen  mehrere  städtische  Lieferungsverbände  durch  Abstufung  der  Sätze
nach  der  Größe  der  Familie,  Zahl  und  Alter  der  Kinder  eine  feinere  Verteilung
  hinein.  Auch  ist  hier  und  dort  die  Unterstützung  auf  anderweitig
feststehende  örtliche  Sätze  aufgebaut;  vereinzelt  passen  sich  die  Sätze  den
Ortsarmensätzen  oder  den  Ortslohnsätzen  an.

Als  Beispiele  dieser  Art  der  Fürforgeregelung  seien  die  Monatssätze  (Reichsunterstützung
  und  Zuschläge)  einiger  Lieferungsverbände  aufgeführt.  Die  Sätze  gelten
für  den  Winter  1915/16  und  sind  bis  auf  weiteres  in  Geltung  geblieben.  Nur  für  Gera
sind  die  neuen  Vorschläge  des  Ausschusses  und  für  Recklinghausen  der  vom  1.  Mai  1916

gültige  Tarif  eingesetzt.  Außer  bei  Leipzig  sind  in  allen  diesen  Städten  die  Mietsunterstützungen
  besonders  geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monatssätze  in  Mark
Stadt  Ehefrau  mit
Stadt  Ehefrau        
allein  1  2  3    4  5  6  7  8
Kindern  unter  15  Jahren

Charlottenburg. 30  41  52  61  70  79  88  97  106
Essen                  30  41  52  65  74  85  96  107  118
Karlsruhe          23  34,50  46  55,50  65  74,50 84   93,50  103
Leipzig             41,10  54,80  68,  40  82,10    89,30    96,50    103,70    110,90    118,10  
Gera                   54     67,50   81  94,50  108  121,50  135  142,50  150
Recklinghausen   45  56                 67       78          89     l00   111      122

 

 

 

Auch  die  Unterstützungssätze  bedeuten  wie  die  Zuschläge  an  sich  nicht
immer  feste  Sätze,  sondern  werden  teils  als  Höchst-  oder  Mindestsätze,  bisweilen
  auch  als  Normalsätze  bezeichnet.  Für  die  Höhe  der  Unterstützung  ist
es  bedeutungslos,  ob  sie  ein  Lieferungsverband  nach  dem  Zuschlagsystem  oder
dem  System  der  festen  Sätze  unter  Anrechnung  der  Reichsunterstützung
festsetzt.

c)  Für  die  Wertung  der  vom  einzelnen  Lieferungsverbande  bewilligten
Unterstützungen  sind  jedoch  noch  die  Bestimmungen  über  ergänzende  Leistungen
und  über  die  Anrechnung  des  Arbeitslohnes  und  der  Unterstützung  seitens
dritter  Personen  in  Betracht  zu  ziehen.

Die  ergänzenden  Leistungen  haben  nach  und  nach  in  der  Kriegsfamilienunterstützung
  eine  zunehmende  Bedeutung  erlangt.  Sie  werden
in  Abschnitt  H  einzeln  dargelegt.

15“
        <pb n="236" />
        228  Dr.  Arthur  Söhner

Die  Anrechnung  des  Arbeitslohnes  und  der  Unterstützung
Dritter  auf  die  Kriegsunterstützung  hat  teilweise  erhebliche  Schwierigkeiten
  bereitet,  ehe  in  diesen  Fragen  der  gangbare  Weg  gefunden  wurde.
Man  kann  wohl  fordern,  daß  jeder  Arbeitsfähige  nach  Umfang  seiner  Kräfte
arbeite,  soweit  Arbeit  vorhanden  ist.  Der  Arbeitsverdienst  mindert  oder
beseitigt  die  Bedürftigkeit.  Deshalb  kann  es  nur  richtig  sein,  ihn  bei  der
Bemessung  der  Unterstützung  in  Anrechnung  zu  bringen.  Auch  Kriegerfrauen
  sind  verpflichtet,  sich  Arbeitsverdienst  zu  suchen  und  durch  bezahlte
Arbeit  zu  ihrem  Lebensunterhalt  beizutragen.  Aber  es  ist  kaum  möglich,
die  Arbeitsfähigkeit  immer  festzustellen.  Deshalb  darf  die  Bedürftigkeitsfrage
  nicht  ohne  weiteres  durch  den  Hinweis  auf  die  Arbeitsfähigkeit  und
Arbeitsgelegenheit  für  die  Ehefrau  und  sonstige  Angehörige  verneint
werden.  Besonders  für  die  Ehefrauen  besteht  die  Verpflichtung  der  Sorge
für  die  Kinder  häufig  in  erster  Linie,  so  daß  sie  nicht  an  Erwerb  und  Arbeit
außerhalb  der  Wohnung  denken  können.  Wenn  außerdem  der  ganze  Arbeitsverdienst
  durch  die  Anrechnung  in  Wegfall  kommt,  so  fehlt  der  Anreiz  zur
Arbeitsleistung.  Die  Unterstützten  müssen  doch  die  Vorteile  empfinden,
die  sich  durch  die  Übernahme  von  Arbeit  verschaffen  lassen,  sie  müssen  besser
dastehen,  wenn  sie  arbeiten,  als  wenn  sie  unterstützt  werden.  Aus  dieser
Erfahrung  sind  die  Lieferungsverbände  dahin  gelangt,  den  eignen  Arbeitsverdienst
  der  Kriegerangehörigen  überhaupt  nicht  zu  beachten,  wenn  er
nur  einen  geringen  Betrag  ausmacht,  und  ihn  bei  größerer  Summe  nur
zum  kleineren  Teil  in  Anrechnung  zu  bringen.

Die  Stadt  Charlottenburg  rechnete  anfangs  den  Arbeitsverdienst  mit  50  %
auf  die  Unterstützungen  an.  Später  wurde  dann  eine  Grenze  von  10  M.  und  dann
20  M.  festgesetzt,  bis  zu  welcher  der  Arbeitsverdienst  keiner  Anrechnung  unterlag;  für
Familien  mit  Kindern  ist  die  Grenze  des  nicht  anrechnungsfähigen  Arbeitsverdienstes
40  M.,  während  der  übersteigende  Betrag  zur  Hälfte  angerechnet  wird.  Auch  Frankfurt
  a.  M.  rechnet  unter  Freilassung  geringfügiger  Einnahmen  von  etwa  6—12  M.
den  Arbeitsverdienst  nur  zur  Hälfte  an.  In  Recklinghausen  bleibt  der  Nebenverdienst
  der  Kriegerfrauen  und  Kinder  bis  zur  Höhe  von  75  M.  monatlich  unberücksichtigt
und  nur  der  darüber  hinausgehende  Betrag  wird  angerechnet.  Stettin  rechnet  bei
Frauen  ohne  Kinder  20  M.,  bei  Frauen  mit  1  bis  2  Kindern  50  M.,  mit  5  und  mehr
Kindern  den  gesamten  Arbeitsverdienst  nicht  an.  Nur  wenn  er  ausnahmsweise  derart
hoch  ist,  daß  er  die  Bedürftigkeit  ausschließt,  erfolgt  Einstellung  der  Unterstützung.

Ähnlich  wie  der  Arbeitsverdienst  wird  öfter  auch  das  Krankengeld,
das  den  Arbeitsverdienst  teilweise  decken  soll,  angerechnet.  Renten  und
Pensionen  (Invaliden-,  Unfallrenten),  ferner  Zinseneinnahmen  von  kleineren
Sparkapitalien  und  ähnliches  werden  wie  die  aus  regelmäßiger  Arbeit
erzielten  Verdienste  betrachtet.  Dagegen  bleibt  die  Löhnung  der  Militärpersonen
  bei  Bemessung  der  Kriegsunterstützung  an  ihre  Angehörigen
außer  Betracht.  Ebenso  werden  Veteranenrenten  bei  der  Unterstützung
der  Eltern  und  Großeltern  nicht  angerechnet.

Eine  große  Zahl  von  Arbeitgebern  hat  ihren  zum  Heere  einberufenen
Angestellten  und  Arbeitern  seit  langem  in  umfassender  Weise  Unterstützungen
  zukommen  lassen.  Sie  zahlen  an  die  Familie  des  Eingetretenen
einen  Teil  des  Gehalts  oder  Lohnes  weiter  in  der  Absicht,  ihren  Angestellten
und  Arbeitern  einen  besonderen  Vorteil  zuzuwenden.  Die  Bewilligung
        <pb n="237" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  220

solcher  Beihilfen  steht  freilich  im  Belieben  des  Arbeitgebers  und  kann  nicht
erzwungen  werden.  Sie  wird  auch  nicht  selten  von  der  Bedingung  abhängig
gemacht,  daß  den  Familienangehörigen  die  volle  Kriegsunterstützung  gewährt
  wird.  Das  erschwert  die  Frage,  ob  die  Unterstützungen  privater
Arbeitgeber  zu  berücksichtigen  sind.  Einzelne  Lieferungsverbände  berücksichtigen
  sie  bei  der  Prüfung  der  Bedürftigkeit  nicht,  andere  wieder  um  so
mehr,  die  meisten  bringen  die  Unterstützungen  auf  die  Zuschüsse  in  Anrechnung.
  Vielfach  ist  das  Verfahren  im  Einvernehmen  mit  den  Arbeitgebern
  festgestellt;  ihren  Wünschen  muß  wohl  in  einem  gewissen  Umfange
  Rechnung  getragen  werden,  weil  sie  sonst  die  Unterstützungen  einstellen.
  Und  damit  wäre  weder  den  Unterstützten  noch  den  Lieferungsverbänden
  gedient.  Es  ist  ja  auch  nicht  immer  der  Gedanke  der  Wohltätigkeit,
sondern  das  eigne  wirtschaftliche  Interesse  des  Arbeitgebers  bestimmend.
Bei  diesen  Tatsachen  bleibt  gar  nichts  anderes  übrig  als  ein  vernünftiges
Zusammengehen  zwischen  Arbeitgeber  und  Lieferungsverband  mit  dem
Ziele,  einerseits  übermäßige  Unterstützungen  und  damit  eine  Vergeudung
wirtschaftlicher  Kraft  zu  verhindern,  anderseits  dem  berechtigten  Wunsche
des  Arbeitgebers  Rechnung  zu  tragen,  daß  für  die  Unterstützten  die  Leistung
des  Arbeitsgebers  auch  fühlbar  wird,  indem  sie  den  Eindruck  der  Besserstellung
  durch  die  freiwillige  Leistung  ihres  Arbeitgebers  empfinden.

Die  Stadt  Chemnitz  hat  die  Beiträge  der  Arbeitgeber  ursprünglich  voll  und  dann
zur  Hälfte  angerechnet,  jetzt  bleiben  sie  außer  Betracht,  soweit  sie  nicht  zusanmmen  mit
dem  Unterstützungssatze  den  Arbeitsverdienst  des  Einberufenen  vor  seiner  Einberufung
überschreiten.  Altona  ermäßigt  die  Unterstützungssätze  um  1,  2,  3  usw.  Mark,  wenn  die
Einnahmen  aus  Arbeitgeberunterstützung  11—15,  16—20,  21—25  usw.  Mark  betragen.
In  Leipzig  werden  die  freiwillig  und  ohne  besondere  Bedingungen  gewährten  Beihilfen
  nur  nach  billigem  Ermessen  berücksichtigt  und  bleiben  solange  außer  Zetracht,
als  sie  die  Bedürftigkeit  nicht  aufbebeen.  Stettin  hat  mit  dem  „erein  der  Industriellen
Pommerns  usw.“  ein  besonderes  Abkommen  über  die  Höhe  der  Kriegsunterstützung  getroffen;
  danach  zahlen  die  industriellen  Betriebe  ihren  Arbeiterfamilien  mindestens  die
Reichssätze,  wogegen  die  Stadt  Stettin  neben  den  Reichssätzen  noch  einen  städtischen
Zuschuß  von  monatlich  15  M.  zur  Deckung  der  Wohnungsmieten  gewährt.

Bestimmte  Beträge  über  die  gesamte  Höhe  dieser  Leistungen  der  Arbeitgeber

sind  noch  nicht  genannt  worden.  Sie  sind  aber  sehr  erheblich  und  von  großer  Bedeutung
  für  das  Kriegsunterstützungswesen.

d)  Eine  besonders  geregelte  Fürsorge  wird  den  Familien  der  zum

Heeresdienst  einberufenen  Beamten,  Angestellten  und  Arbeiter,  die  in
Reichs-,  Staats-  und  Gemeindebetrieben  dauernd  beschäftigt  waren,  zuteil.

Den  Beamten,  die  etatmäßig  angestellt  oder  ständig  gegen  Entgelt
  beschäftigt  sind,  wird  auf  Grund  §  66  des  Reichsmilitärgesetzes  während
der  Dauer  des  Kriegsdienstes  ihr  persönliches  Diensteinkommen  unverkürzt
fortgewährt.  Die  Kriegsbesoldung  wird  ihnen  auf  das  Beamteneinkommen
in  Höhe  von  sieben  Zehntel  nur  angerechnet,  wenn  sie  die  Besoldung  eines
Offiziers  oder  oberen  Beamten  der  Heeresverwaltung  beziehen.  Ihre
Familien  können  keine  Unterstützung  erhalten,  da  sie  nicht  bedürftig  sind.

Dagegen  haben  die  Angestellten  und  Arbeiter  in  Staats-  und
Gemeindediensten  keinen  Anspruch  auf  weitere  Gehalts-  oder  Lohnfortzahlung.
  Ihre  Familien  erhalten  daher  die  reichsgesetzliche  Unter-
        <pb n="238" />
        250  Dr.  Arthur  Söhner

stützung  in  erster  Linie.  Soweit  dann  noch  über  die  Mindestsätze  hinaus
Bedürftigkeit  vorliegt,  treten  die  Arbeitgeberbeihilfen  des  Reiches,  Staates
oder  der  Gemeinden  ein.  Und  darin  haben  es  sich  viele  Verwaltungen
angelegen  sein  lassen,  für  sie  in  ähnlicher  Weise  wie  für  die  Beamten  zu
sorgen.  Zunächst  erhielten  sie  vom  Tage  der  Einberufung  ab  regelmäßig
noch  bis  zum  Ablauf  der  Kündigungsfrist  den  vollen  Lohn  ausgezahlt.
Dann  trat  die  freiwillige  Fürsorge  ein.  Den  Ehefrauen  wurde  ein  bestimmter
Unterstützungssatz  und  für  jedes  Kind  ein  weiterer  Zuschlag  bis  zum  Höchstsatze
  von  50  bis  75  %  des  Gehalts  oder  Lohnes  zugebilligt.  Eine  Abstufung
der  Unterstützung  nach  der  Dauer  der  Dienstzeit  des  Einberufenen  kommt
vor.  Im  allgemeinen  sind  die  Angehörigen  dieser  Angestellten  und  Arbeiter
durch  die  besonderen  Leistungen  der  Gemeinden  besser  gestellt  als  die  sonstigen
bedürftigen  Kriegerfrauen.  Als  die  Lebensmittelpreise  so  gewaltig  stiegen,
wurden  von  den  Verwaltungen  noch  Teuerungszulagen  bewilligt.

In  Berlin  beziehen  die  Angehörigen  städtischer  Angestellten  1/3  bis  ¾  der  bisherigen
  Bezüge,  je  nach  der  Beschäftigungsdauer,  und  werden  weiter  unterstützt,  wenn
dann  noch  Bedürftigkeit  vorliegt.  Die  Zuschußunterstützung  an  Angehörige  städtischer
Arbeiter  wird  so  bemessen,  daß  einschließlich  der  Kriegsunterstützung  Familien  verheirateter
  Arbeiter  mindestens  ½  und  höchstens  ¾,  Angehörige  unverheirateter  Arbeiter
bis  höchstens  3/4  des  Lohnes  empfangen.  Die  Praxis  geht  dahin,  daß  alleinstehende
Ehefrauen  50  %,  Ehefrauen  mit  1  Kind  55  %  und  mit  einem  zweiten  bis  fünften  Kinde
je  5  %  des  Lohnes  mehr  erhalten.  Die  Stadt  Altona  zahlt  den  ständigen  städtischen
Arbeitern  den  Lohn  insoweit  an  die  Ehefrauen  fort,  als  er  die  Reichsunterstützung  übersteigt.
  Offenbach  a.  M.  bewilligt  den  Familien  der  einberufenen  städtischen  Arbeiter
und  Angestellten  für  die  Ehefrau  50%  und  für  jedes  Kind  unter  15  Jahren  5  0%  des
Lohnes  unter  Einrechnung  der  Reichsunterstützung,  jedoch  nicht  mehr  als  75  %  bei
1  bis  3  Kindern,  80  %  bei  4  Kindern  usw.  Außerdem  hat  sie  die  Einberufenen  mit
je  einem  Anteil  in  der  Kriegsversicherung  versichert.  Viele  Gemeinden  zahlen  die
Krankenkassenbeiträge  fort,  wie  die  Stadt  Hagen  i.  Westf.,  die  die  Reichsunterstützung
  für  ihre  Angestellten  und  Arbeiter  auf  30  9%  für  die  Ehefrau  und  je  3  %  für  die
Kinder  bis  zum  Höchstsatze  von  45  %  ergänzt.

e)  Nach  dem  Gesetz  ist  die  Unterstützung  der  Kriegerfamilien  in  Geld
vorgesehen.  Diese  kann  teilweise  durch  Naturalunterstützung  ersetzt  werden.
Die  Geldunterstützung  ist  die  einfachere;  aber  welche  Art  Unterstützung
zweckmäßiger  ist,  wird  sich  nur  örtlich  entscheiden  lassen.  Jedenfalls  hat  bei
der  langen  Dauer  des  Krieges  und  der  allgemeinen  Teuerung  die  Lieferung
von  Nahrungsmitteln  und  wichtigen  Bedarfsgegenständen  an  Bedeutung
gewonnen.  Einzelne  Lieferungsverbände  gingen  von  der  Naturallieferung
aus,  die  meisten  wollen  dagegen  Naturalien  nur  in  besonderen  Fällen
gewährt  sehen,  z.  B.  bei  unwirtschaftlichen  Personen,  kinderreichen  Familien
und  dergleichen.  Dementsprechend  hätten  wir  zu  unterscheiden,  ob  schon
der  reichsgesetzliche  Mindestsatz  teilweise  die  Form  der  Naturalunterstützung
angenommen  hat,  oder  ob  nur  die  Zuschußunterstützung  in  Naturalien  erfolgt.
  Die  Unterstützung  nur  in  Naturalien  ist  unzulässig.  Der  Wert  gelieferter
  Naturalien  ist  in  Geld  zu  veranschlagen  und  auf  den  Unterstützungssatz
  zu  verrechnen.  Die  Bedeutung  der  Naturalunterstützung  betont  der
Erlaß  des  preußischen  Ministers  des  Innern  vom  10.  November  1915.

„Bereits  in  dem  Erlasse  vom  14.  Oktober  d.  J.  habe  ich  hervorgehoben,  daß  sich
für  etwa  notwendige  Beschaffung  von  Kleidungsstücken  aller  Art,  worunter  namentlich
        <pb n="239" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                 251

auch  Schuhzeug  zu  verstehen  ist,  und  von  Brennmaterial  die  Naturallieferung  empfehle.
Die  Lieferung  notwendiger  Bedarfsartikel  unmittelbar  an  die  bedürftigen  Kriegerfamilien
  wird  indessen  zweckmäßig  auch  auf  solche  Gegenstände  auszudehnen  sein,  die
angesichts  der  erhöhten  Produktionskosten  einen  billigen  Preis  nicht  haben  und  deshalb
auch  mit  erheblich  erhöhten  Geldunterstützungen  entweder  gar  nicht  oder  nur  schwer
beschafft  werden  können.  Zahlreiche  größere  Lieferungsverbände  sind  in  dieser  Richtung
bereits  vorbildlich  vorangegangen  und  haben  durch  Ausgabe  von  Marken  den  bedürftigen
Kriegerfamilien  den  Bezug  solcher  Bedarfsartikel  —  es  kommen  namentlich  Fett  oder
Butter,  Fleisch,  Milch,  Kartoffeln,  Kohlen  und  Kleidungsstücke  in  Betracht  —  ermöglicht
oder  durch  Einrichtung  von  Volksküchen  für  ein  nahrhaftes  Mittagbrot  gesorgt.  Diese
Versorgungsart  in  allen  größeren  Städten  und  in  Lieferungsverbänden  mit  industrieller
Bevölkerung  auszubauen,  kann  ich  nur  dringend  empfehlen.“

Als  Naturalunterstützung  gelten  alle  für  den  notwendigen  Lebensbedarf
  dienenden  Nahrungsmittel  und  Gebrauchsgegenstände;  diese  Sachlieferungen
  erfolgen  teils  unentgeltlich,  teils  gegen  Vorzugspreis  an  die
bedürftigen  Kriegerfamilien.  Ihre  Auswahl  richtet  sich  nach  dem  Lebensbedarf
  der  Familie.

In  Offenbach  a.  M.  soll  die  Unterstützung  grundsätzlich  und  hauptsächlich  in
Naturalien  erfolgen.  Bei  mangelndem  Einkommen  werden  aber  zur  Bestreitung
kleinerer  Bedürfnisse  außerdem  auch  Barmittel  gewährt,  die  in  der  Regel  für  den  einzelnen
  2  M.  und  für  eine  Familie  nicht  über  4  bis  5  M.  wöchentlich  hinausgehen  sollen.
Die  genaue  Erfassung  der  jeweils  gegebenen  Familienverhältnisse  ermöglicht  es,  die
als  Richtschnur  dienenden  durchschnittlichen  Unterstützungssätze  entsprechend  der  Größe
der  Familien,  Zahl  und  Alter  der  Kinder  abzustufen.  Zur  Anweisung  kommen  Mehl,
Milch,  Reis,  Kartoffeln,  Hülsenfrüchte  und  Brot,  das  nicht  Hauptnahrung  sein,  sondern
neben  den  gekochten  Hauptmahlzeiten  verbraucht  werden  soll.  Nur  in  Ausnahmefällen
(z.  B.  Wöchnerinnen)  ist  die  Gewährung  anderer  Lebensmittel  zulässig.  Auch  Brennmaterialien
  werden  gewährt,  und  zwar  mindestens  alle  14  Tage  ein  Zentner  Kohlen.
In  dringenden  Fällen  werden  außerdem  auf  losten  der  Kriegsfürsorge  Schuhe  verabfolgt,
  auch  werden  die  Kosten  der  Schuhausbesserung  von  der  Hilfsorganisation  übernommen.
  —  In  Hagen  ist  die  Unterstützung  völlig  auf  dem  System  der  Mietzahlung
und  Speisengewährung  aufgebaut.  Die  Stadt  gewährt  hier  die  Unterstützung  nur  in
Mietzahlung  an  die  Hausbesitzer  und  in  warmem  Essen  und  Milch  aus  den  städtischen
Küchen.  Sie  geht  dabei  von  einem  Mindestsatz  für  kleine  Bedürfnisse,  Zukost  usw.  aus
und  gewährt  dazu  Mietzuschüsse  und  Mittagessen  unter  Anrechnung  der  staatlichen
Unterstützung.  Für  die  kleineren  Bedürfnisse  werden  im  Monat  bei  einer  alleinstehenden
Frau  9  M.  und  für  jedes  Kind  über  zehn  Jahre  1,50  M.  mehr  berechnet.

 

H.  Besondere  Leistungen  der  Kriegsunterstützung.

a)  1.  Eine  schwer  lastende  Verpflichtung  war  für  die  Kriegerfamilien
durch  den  Wegfall  oder  die  Beschränkung  des  gewohnten  Einkommens  die
regelmäßige  Mietzahlung  geworden.  Die  Kriegsunterstützung  diente
nur  dem  leiblichen  Wohl  und  mochte  auch  für  diesen  Zweck  allenfalls  genügen;
  aber  das  Wohnungsbedürfnis  zu  decken,  dazu  reichte  sie  in  den
wenigsten  Fällen  aus.  Die  Mietverträge  banden  dagegen  die  Familien
an  ihre  in  günstigeren  Verhältnissen  gewählten  Wohnungen.  Gegen  die
Gefahr  einer  sofortigen  zwangsweisen  Ausweisung  wurden  sie  zwar  durch
die  Notgesetzgebung  vom  4.  August  1914    geschützt,  falls  sie  mit  der  Miete
im  Rückstand  blieben;  aber  damit  blieb  selbstverständlich  die  Pflicht  zur
Bezahlung  der  Wohnungsmiete  bestehen.  Trotzdem  haben  besonders
        <pb n="240" />
        232  Dr.  Arthur  Söhner

im  Anfang  des  Krieges  manche  Mieter  die  Mietzahlung  einstellen  wollen,
obwohl  es  ihnen  nicht  schwer  gefallen  wäre,  ihren  Verpflichtungen  nachzukommen.
  So  haben  aber  nicht  nur  Angehörige  von  Heerespflichtigen
gehandelt  und  nur  schwer  Belehrung  angenommen,  sondern  solche,  die  der
Kriegsausbruch  zunächst  unmittelbar  gar  nicht  berührt  hatte.  Bestärkt
wurden  sie  in  ihrer  Böswilligkeit  durch  das  Gerücht,  das  sich  weit  verbreitete
und  lange  geglaubt  wurde,  daß  die  Verpflichtung  zur  Zahlung  der  Mieten
während  der  Kriegsdauer  aufgehoben  sei.  Aber  es  ist  leicht  einzusehen,
wie  eine  solche  Maßnahme  volkswirtschaftlich  ungemein  schädlich  gewirkt
hätte.  Der  Verlauf  des  Krieges  hat  jedem  die  Bedeutung  der  finanziellen
Kraft  neben  der  militärischen  klargemacht.  Die  zeitweilige  Aufhebung  der
Zahlungsverpflichtungen  hätte  aber  auf  diejenigen  Kreise,  die  die  Zahlungen
erwarten  (bei  den  Mieten  auf  den  Haus-  und  Grundbesitz,  die  Hypothekengläubiger
  usw.),  und  damit  auf  die  ganze  Volkswirtschaft  im  Kriege  schwächend
und  verderblich  wirken  müssen.  Das  sogenannte  Kriegsmoratorium  haben
wir  zu  vermeiden  gewußt.  Neben  denen,  die  sich  ihrer  Mietzahlungspflicht
entziehen  wollten,  stand  die  große  Menge  der  Familien,  die  bei  fehlendem
Verdienste  ihre  Verpflichtung  auch  bei  gutem  Willen  nicht  erfüllen  konnten.
Hier  mußte  aus  verschiedenen  schwerwiegenden  Gründen  abgeholfen  werden.
Es  mußte  vermieden  werden,  daß  der  vom  Felde  heimkehrende  Kriegsteilnehmer
  daheim  eine  große,  drückende  Mietschuld  vorfindet.  An  einer  Abwanderung
  der  Familien  in  kleine  und  kleinste  Wohnungen  hatte  gleichfalls
niemand  ein  Interesse,  ganz  abgesehen  davon,  daß  ein  großer  Mangel  an
Kleinwohnungen  herrscht  und  daher  eine  solche  Bewegung  einen  Notstand
erzeugt  hätte.  Andererseits  ist  der  Vermieter  und  Hausbesitzer  auf  den
Eingang  der  Mieten  angewiesen.  Denn  aus  seinen  Mieteinnahmen  muß
er  selbst  seiner  Verpflichtung  zur  Zahlung  der  Hypothekenzinsen  nachkommen,
die  ihm  auch  nicht  erlassen  sind.  Freilich  wie  alle  gewerblichen  Berufe,  muß
sich  auch  der  Hausbesitzerstand,  soweit  er  aus  dem  Vermieten  von  Wohnungen
ein  Gewerbe  macht,  Einschränkungen  infolge  des  Krieges  gefallen  lassen.

So  zwangen  die  Verhältnisse  des  Mieters  wie  die  des  Vermieters  und
Hausbesitzers  zum  Eingreifen  und  zur  Beseitigung  einer  drohenden  schweren
wirtschaftlichen  Gefahr  und  machten  die  Regelung  der  Mietzinszahlung  zu
einem  wesentlichen  Bestandteil  der  Kriegsfürsorge.

Soweit  die  Bedürftigkeit  vorliegt,  sind  die  Lieferungsverbände  wiederholt
  in  ministeriellen  Erlassen  angewiesen  worden,  zur  Bestreitung  der
Wohnungsmieten  Mietbeihilfen  an  die  Familien  von  Kriegsteilnehmern
zu  gewähren.  Und  damit  war  ihnen  keine  leichte  Aufgabe  zugewiesen.
Wie  sollten  die  Mietzinsen  aufgebracht  werdend  Z„unächst  galt  es,  den
Mieter  zur  Zahlung  zu  veranlassen  und  fähig  zu  machen,  insbesondere  im
Interesse  des  Vermieters.  Dabei  mußte  in  jedem  einzelnen  Falle  geprüft
werden,  wieweit  der  Vermieter  in  der  Lage  ist,  hieran  tätigen  Anteil  zu
nehmen,  z.  B.  auf  einen  Teil  des  Mietzinses  zu  verzichten,  um  den  Rest
sicher  zu  erhalten.  Mußte  die  Aufrechterhaltung  des  Mietverhältnisses  die
Regel  bilden,  so  gab  es  doch  auch  eine  große  Zahl  von  Fällen,  in  denen  es
zweckmäßiger  erscheinen  mußte,  das  Mietverhältnis  über  kurz  oder  lang
        <pb n="241" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                233

zu  lösen.  Der  Stundung  von  Mietzinsen  mußte  grundsätzlich  entgegengearbeitet
  werden,  um  die  Anhäufung  einer  Schuld  zu  vermeiden,  die  dem
Kriegsteilnehmer  nach  seiner  Rückkehr  die  Aufnahme  und  Fortführung
seiner  Arbeit  erschweren  würde.“  (Frankfurt  a.  M.)  Auch  ging  dieser  Teil
der  Kriegsfürsorge  über  den  Kreis  der  Unterstützungsempfänger  hinaus,
da  zahlreiche  Daheimgebliebene  infolge  der  plötzlichen  Arbeitsstockungen
nach  dem  Kriegsausbruch  ebenfalls  nicht  imstande  waren,  ihren  Mietverpflichtungen
  nachzukommen.

2.  Das  Eingreifen  der  Lieferungsverbände  beschränkt  sich  teilweise  auf
eine  vermittelnde  Tätigkeit,  die  in  der  Errichtung  besonderer  Einigungsämter
  für  Mietstreitigkeiten  gipfelt.  Solche  Mieteinigungsämter  sollen
Streitigkeiten  zwischen  Vermietern  und  Mietern  von  Wohnungen  schlichten
und  eine  für  beide  Teile  erwünschte  Lösung  herbeiführen.  Sie  bestehen
meist  aus  einem  Magistratsmitglied  oder  Juristen  als  Vorsitzenden  und
Vertretern  der  Hausbesitzer  und  Mieter.  Sachverständige  pflegen  ebenfalls
häufig  mitzuwirken.  Sie  streben  dahin,  die  Mieter,  die  ihre  Miete  ganz
oder  zum  Teil  zahlen  können,  entsprechend  ihrer  Leistungsfähigkeit  zur
Erfüllung  der  Mietverpflichtung  heranzuziehen,  die  Schwierigkeiten,  die
zwischen  den  Mietern  und  den  Hausbesitzern  vielfach  entstehen,  auszugleichen
und  den  Hausbesitz  möglichst  vor  Mietverlusten  zu  schützen.

Anfänglich  sind  die  möglichen  Mietverluste  des  Hausbesitzes  stark  übertrieben
  worden,  aber  immerhin  sind  sie  erheblich  genug.  Nach  einer  Zählung  des  Magistrats
  Hannover  haben  in  den  Monaten  Oktober  bis  Dezember  1914  von  9840  Kriegsteilnehmerfamilien
  8747  die  Miete  voll  bezahlt,  485  Familien  zahlten  mehr,  372  weniger
als  die  Hälfte  und  236  keine  Miete.  Daraus  trafen  den  Hausbesitz  14  169  M.,  22968  M.
und  26  288  M.,  zusammen  also  63  425  M.  Verluste  an  Mieten;  bei  einem  Mietsoll
von  844055  M.  bedeutet  dies  eine  Einbuße  von  knapp  7,5  %.  Zu  anderer  Zeit  und
an  anderm  Ort  mögen  die  Verluste  größer,  aber  auch  oft  geringer  sein;  an  einer  geeigneten
  Zusammenstellung  dafür,  die  Vertrauen  verdiente,  fehlt  es  noch.

Auf  Grund  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats  am  15.  Dezember
1914  sind  die  Einigungsämter  (die  Anordnung  der  Landeszentralbehörde
vorausgesetzt)  in  der  Lage,  die  Parteien  durch  Androhung  von  Ordnungsstrafen
  zum  persönlichen  Erscheinen  vor  dem  Einigungsamte  zu  zwingen;
sie  können  ferner  von  dem  Mieter  über  die  für  die  Vermittlung  erbeblichen
Tatsachen  Auskunft  verlangen  und  beiden  Parteien  die  eidesstattliche  Versicherung
  über  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  ihrer  Auskunft  abnehmen.
Dadurch  sind  sie  instand  gesetzt,  einen  billigen  Interessenausgleich  zwischen
Vermietern  und  Mietern  herbeizuführen.  Da  es  in  den  meisten  Fällen  gelingt,
die  Parteien  zu  einigen,  so  ist  die  Tätigkeit  der  Ämter  recht  ersprießlich.

Die  bloße  vermittelnde  Tätigkeit  der  Mieteinigungsämter  konnte  aber
nicht  genügen.  Die  Lieferungsverbände  schritten  zur  Zahlung  von
Mietbeihilfen.  Diese  stehen  teils  unmittelbar  im  Zusammenhange  mit  der
allgemeinen  Familienunterstützung  des  Lieferungsverbandes  und  sind
darin  mit  einbegriffen,  teils  treten  sie  ihr  ergänzend  hinzu.  Sie  werden
vielfach  in  einem  festen  Betrage,  z.  B.  20  oder  25  M.  für  die  monatliche
oder  vierteljährliche  Miete,  zumeist  aber  im  Verhältnis  zur  Miete  zwischen
20%  und  75%  und  85%  bemessen.  Die  tatsächlich  gewährte  Mietbeihilfe
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        254  Dr.  Arthur  Söhner

richtet  sich  auch  nach  dem  Grade  der  Bedürftigkeit  der  Kriegerfamilie,  sofern
Höchstsätze  festgesetzt  sind,  oder  nach  der  Zahl  der  Familienzugehörigen.  Daneben
  kommen  einmalige  Beihilfen  zum  Ausgleich  rückständiger  Mieten  vor.

In  Berlin  betragen  beispielsweise  die  Mietbeihilfen  für  Frauen  ohne  Kinder
höchstens  15  M.,  für  Frauen  mit  1  Kinde  höchstens  12,50  M.,  für  Frauen  mit  2,  3  und
4  Kindern  10  M.,  7,50  und  5  M.  In  Meißen  ist  die  Mietunterstützung  nach  der
Miethöhe  abgestuft  und  beträgt  bei  einer  Jahresmiete  bis  150  M.  monatlich  10  M.,
von  150  bis  200  M.  12  M.,  von  200  bis  300  M.  13,50  M.  und  von  über  500  M.  15  M.
In  Altona  soll  die  Mietunterstützung  weder  22,50  M.  noch  75  %  der  Miete  übersteigen.
Dortmund  zahlt  in  der  Regel  75  %  der  Miete  bis  höchstens  30  M.  monatlich.  Hagen
i.  Westf.  regelt  alle  Mieten  vollständig,  die  50  M.  monatlich  nicht  übersteigen.  In
Darmstadt  werden  die  Mietzuschüsse  von  Fall  zu  Fall  festgesetzt.  —  Wie  man  sieht,
ist  die  Mietunterstützung  sehr  verschieden  geregelt.  „Die  Frage  der  Mietbeihilfen
ist  völlig  abhängig  von  dem  ganzen  örtlichen  System  der  Familienunterstützung.  Die
Mietbeihilfen  erscheinen  bald  als  besondere  Teilmaßregel  der  Familienunterstützung,
bald  als  unlöslicher  Bestandteil  des  einbeitlichen  Unterstützungssystems.  Bald  wird
die  ganze  Angelegenheit  von  der  Stadtverwaltung  unmittelbar  geregelt,  bald  sind
Zwischenstellen  privater  Art  eingeschaltet.  Die  Frage  der  Mietbeihilfen  ist  weiter  abhängig
  von  der  Höhe  der  örtlichen  Wohnungsmieten;  von  den  ganzen  Wohnungsverhältnissen
  in  der  Gemeinde  überhaupt;  von  der  Praxis,  die  die  Vermieter  selbst  unter
Führung  ihrer  Verbände  hinsichtlich  der  Mietzahlungen  durch  die  Kriegerfamilien  befolgen;
  von  der  Geschäftshandhabung  und  den  Erfolgen  der  einzelnen  Mieteinigungsämter;
  von  der  Frage,  ob  die  einzelne  Stadt  Veranlassung  hat,  neben  der  Kriegerfamilienunterstützung
  eine  umfassende  Erwerbslosenfürsorge  zu  betreiben,  die  dann  ihrerseits
wieder  Mietunterstützungen  mittelbar  oder  unmittelbar  einschließt  usw.“  (Der  Vorstand
des  Preußischen  Städtetages  in  einer  Eingabe  vom  18.  Januar  1916

Die  Mietregelungen  zugunsten  der  Familien  der  Kriegsteilnehmer
wirken  offenbar  ebenso  sehr  zugunsten  des  Bausbesitzes,  dem  in  weitem
Umfange  Mietbeträge  zufließen,  die  ihm  andernfalls  entgangen  wären.
Denn  häufig  gewähren  die  Lieferungsverbände  die  Mietbeihilfen  nur  durch
unmittelbare  Auszahlung  an  den  Hausbesitzer.  Insoweit  die  Beträge  den
Mietern  zufließen,  müssen  diese  die  Zahlung  der  Miete  an  den  Hauswirt
der  Unterstützungskommission  laufend  nachweisen.  Einige  Verbände  behalten
  sogar  die  Miete  von  der  Kriegsunterstützung  ein,  um  sie  an  den  Vermieter
  abzuführen.  So  hat  der  Hausbesitzer  den  Vorteil  besonderer  Mietsicherung
  und  damit  ein  lebhaftes  Interesse  daran,  daß  die  Kriegerfamilien
wohnen  bleiben,  da  ihm  sonst  wohl  die  Wohnungen  leer  stehen  würden.

Die  Lieferungsverbände  knüpfen  daher  fast  überall  an  die  Gewährung
von  Mietbeihilfen  bestimmte  Verpflichtungen  für  den  Hausbesitzer.
Überwiegend  wird  nämlich  die  Gewährung  der  Mietbeihilfe  von  dem  Entgegenkommen
  des  Vermieters  grundsätzlich  abhängig  gemacht.  Es  wird
von  dem  Vermieter  ein  Mietnachlaß  verlangt,  dessen  Höhe  zwischen  10%
und  30%  der  Miete  schwankt  und  wohl  jetzt  20%  durchschnittlich  beträgt.
Aur  wenn  der  Vermieter  selbst  in  einer  schwierigen  Geldlage  ist,  wird  ihm
ein  Verzicht  auf  einen  Mietsteil  nicht  zugemutet.  Seine  Verhältnisse  werden
bei  der  Mietregelung  sehr  wohl  berücksichtigt.  In  der  Kriegsdauer  sind  die
Verhältnisse  für  den  Hausbesitz  infolge  der  weiteren  Einberufungen  und  der
dauernden  Ausfälle  immer  ungünstiger  geworden.  Das  hat  bereits  eine
Reihe  von  Lieferungsverbänden  veranlaßt,  die  Mietzahlung  doch  nicht  mehr
ausschließlich  von  dem  Entgegenkommen  der  Vermieter  abhängig  zu  machen.
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        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  255

b)  Neben  der  Fürsorge  für  die  Erhaltung  der  Kriegerfamilien  in  der
Wohnung  hat  die  gewaltige  Preissteigerung  in  allen  Verbrauchsgegenständen
eine  besondere  Lebensmittelfürsorge  erweckt.  Allmählich  sind  die
Gemeinden  dazu  übergegangen,  ihre  gesamte  Bevölkerung  mit  Lebensmitteln
  möglichst  günstig  zu  versorgen.  Aber  in  diesem  allgemeinen  Ziele
werden  die  Familien,  die  die  Kriegsunterstützung  beziehen,  bevorzugt.
Die  Kriegerfamilien  erhalten  Anweisungen  und  Bezugsscheine,  auf  die
sie  Lebensmittel,  die  von  der  Stadt  ausgegeben  werden,  teils  kostenlos,
teils  zu  billigeren  Preisen  beziehen.  An  erster  Stelle  steht  darin  die  Milchversorgung
  der  Säuglinge.  Wichtig  ist  auch  die  Schulspeisung  der  bedürftigen
  Kinder  der  Ausmarschierten.  Unter  Mithilfe  freiwilliger  Liebestätigkeit
  wirken  hier  die  Gemeinden  sehr  zweckmäßig  und  segensreich.  Die
Speisung  der  Kriegerfamilien  setzt  sich  fort  in  der  Gewährung  von  Mittagessen.
  Auf  Grund  von  Speisemarken  erhalten  sie  in  den  Volksküchen  usw.
Mittagsmahlzeiten  zu  ermäßigten  Preisen.  Bei  der  Lieferung  fertiger
Speisen  blieb  es  nicht;  es  gelangen  jetzt  Butter,  Kartoffeln,  Mehl,  Brot,
Hülsenfrüchte  usw.  zur  Ausgabe.

c)  1.  Die  meisten  Kriegsteilnehmer  hatten  vor  ihrer  Einberufung  eine
versicherungspflichtige  Tätigkeit  ausgeübt.  Insofern  hatten  ihre  Familienmitglieder
  freie  ärztliche  Behandlung  von  seiten  der  Krankenkasse.  Infolge
Ausscheidens  aus  der  versicherungspflichtigen  Tätigkeit  erlosch  vielfach  die
Mitgliedschaft  der  Einberufenen  bei  der  Krankenkasse,  da  die  Ehefrau  nicht
imstande  war,  selbst  freiwillig  die  Mitgliedschaft  aufrechtzuerhalten.  Nun
ist  es  gewiß  für  jede  einzelne  Familie  —  besonders  für  die  Kinder  —  von
großem  Werte,  wenn  auch  während  des  Krieges  jederzeit  kassenärztliche
Hilfe,  Arznei  und  andere  Kassenleistungen  zur  Verfügung  stehen.  In  richtiger
  Erkenntnis  dieser  Tatsache  haben  die  Unterstützungskommissionen  vielfach
die  Weiterversicherung  und  Familienversicherung  zur  Krankenkasse
  aus  der  Familienunterstützung  zu  gewähren  beschlossen.  Überall
wo  es  zweckmäßig  erschien,  und  wo  die  Unterstützten  die  Versicherung  nicht
freiwillig  fortzahlten  oder  der  Arbeitgeber  des  Kriegsteilnehmers  die  Krankenkassenbeiträge
  nicht  als  Unterstützung  übernahm,  trat  der  Lieferungsverband
ein  und  zahlte  die  Beiträge  in  der  niedrigsten  Lohnklasse  weiter.  Soweit
Familien  der  Kriegsteilnehmer  nicht  versicherungsfähig  sind,  haben  sich  in
manchen  Gemeinden  die  praktischen  Ärzte  bereit  erklärt,  die  ihnen  von  der
Kriegsfürsorge  Überwiesenen  unentgeltlich  zu  behandeln.  Die  Kosten
der  Heilmittel  übernimmt  dabei  die  Gemeinde  und  bezahlt  auch  in
außergewöhnlichen  Fällen  die  Ärzte.  In  einigen  andern  Lieferungsverbänden
  sind  die  Ärzte  mit  der  Gemeindeverwaltung  in  eine  vertragliche
Regelung  eingetreten.  Die  Kriegsfürsorge  zahlt  in  Teilbeträgen  an  die
Vereinigung  der  Ärzte,  die  dann  den  einzelnen  Ärzten  die  zustehenden
Honorare  überweist.  Auch  mit  den  Apotbekervereinen  sind  vielfach
besondere  Abkommen  getroffen.  Die  Stadt  Stuttgart  hat  sich  an  der
Gründung  einer  besonderen  Kasse  (Kriegsunterstützungskasse)  beteiligt,
aus  der  in  erster  Linie  die  Kosten  der  ärztlichen  Behandlung  bestritten  werden;
beteiligt  sind  an  dieser  Kasse  noch  die  Ortskrankenkasse  und  die  Amtskorporation
        <pb n="244" />
        236  Dr.  Arthur  Söhner

Stuttgart.  Wie  die  praktischen  Arzte  haben  sich  auch  die  Zahnärzte  in
den  Dienst  der  Kriegerfamilienunterstützung  gestellt.

2.  Durch  die  Bekanntmachungen  des  Bundesrats  vom  3.  Dezember
(1914  28.  Januar  und  25.  April  1915  wurde  zum  Schutze  der  Wöchnerinnen
die  Reichswochenhilfe  geschaffen.  Einmal  mußte  bei  den  gewaltigen
Opfern  an  Menschenleben,  die  der  Krieg  fordert,  auf  die  Erhaltung  und
Kräftigung  des  kommenden  Geschlechts  doppelte  Fürsorge  verwandt  werden.
Aber  auch  die  im  Felde  stehenden  Ehemänner  mußten  von  der  Sorge  um
das  Wohl  und  den  Bestand  ihrer  Familie  befreit  sein.  Vor  dem  Kriege
wurde  im  allgemeinen  einer  Wöchnerin  nur  dann  eine  Hilfe  zuteil,  wenn  sie
selbst  einer  Krankenkasse  angehörte.  Die  Wochenhilfe  der  Kassen  war  verschieden;
  in  der  Regel  wurde  für  vier,  manchmal  auch  acht  Wochen  Krankengeld
  gezahlt.  Nur  wenige  Kassen  übernahmen  auch  die  Hebammenkosten
und  die  Kosten  für  eine  ärztliche  Behandlung;  leistungsfähige  Kassen  gewährten
  Stillgeld.  Die  Reichswochenhilfe  bedeutet  dagegen  eine
einheitliche  Regelung.

Die  Wochenhilfe  knüpft  an  die  Reichsversicherungsordnung  an.  Ehefrauen,
  die  selbst  versichert  sind  oder  deren  Ehemann  während  des  letzten
Jahres  vor  Eintritt  in  den  Kriegsdienst  sechs  Monate  oder  unmittelbar
vor  seiner  Einberufung  mindestens  sechs  Wochen  der  Krankenkasse  angehörte,
und  schließlich  ohne  Rücksicht  auf  Kassenzugehörigkeit  Wöchnerinnen,  die
minderbemittelt  sind,  haben  den  Anspruch  auf  Wochenhilfe.  Als  minderbemittelt
  gelten  alle,  die  die  Kriegsunterstützung  erhalten,  und  diejenigen
Ebefrauen,  deren  Einkommen  mit  dem  ihres  Mannes  in  dem  Jahre  oder
Steuerjahr  vor  dem  Diensteintritt  den  Betrag  von  2500  M.  nicht  überstiegen
hat,  oder  deren  Einkommen  nach  der  Einberufung  des  Ehemannes  höchstens
1500  M.  und  für  jedes  schon  vorhandene  Kind  unter  15  Jahren  höchstens
weitere  250  M.  beträgt.  Die  Wochenhilfe  wird  auch  für  das  uneheliche
Kind  eines  Kriegsteilnehmers,  wenn  dieser  die  Vaterschaft  anerkennt,  gewährt,
  sofern  das  Kind  die  Reichsunterstützung  erhält.  Der  Anspruch  auf
Wochenhilfe  besteht,  solange  der  Ehemann  in  diesem  Kriege  dem  Reiche
Kriegs-,  Sanitäts-  und  ähnliche  Dienste  leistet  oder  an  deren  Weiterleistung
oder  an  der  Wiederaufnahme  einer  Erwerbstätigkeit  durch  Tod,  Verwundung,
  Erkrankung  oder  Gefangennahme  verhindert  ist.

Die  Wochenhilfe  gewährt  1.  einen  einmaligen  Beitrag  zu  den  Kosten
der  Entbindung  in  Höhe  von  25  M.,  2.  ein  Wochengeld  von  1  M.  täglich
für  die  Dauer  von  acht  Wochen,  von  denen  mindestens  sechs  Wochen  in  die
Zeit  nach  der  Miederkunft  fallen  müssen,  3.  eine  Beihilfe  bis  zu  10  M.  für
Hebammendienste,  sofern  solche  bei  Schwangerschaftsbeschwerden  erforderlich
  werden,  4.  für  Wöchnerinnen,  solange  sie  ihre  Neugeborenen  stillen,
ein  Stillgeld  täglich  bis  zum  Ablauf  der  zwölften  Woche  nach  der  Niederkunft.
Erfolgte  die  Niederkunft  zu  einem  Zeitpunkte,  daß  nur  ein  Teil  oder  gar  keine
Wochenhilfe  gezahlt  werden  konnte  (vor  den  Bekanntmachungen  vom  5.  Dezember
  1914,  28.  Januar  und  25.  April  1915),  so  kann  nachträglich  eine
einmalige  Zuwendung  bis  zu  50  M.  gewährt  werden,  wenn  sich  die  Wöchnerin
        <pb n="245" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  237

nachweislich  infolge  der  durch  die  Entbindung  verursachten  Aufwendungen
in  bedrängter  Lage  befindet.

Träger  der  Wochenhilfe  sind  die  Krankenkassen  und  die  Lieferungsverbände
  und  für  Ehefrauen  von  Schiffsleuten  die  Seeberufsgenossenschaft
in  Hamburg.  Der  Lieferungsverband  tritt  nur  ein,  wenn  ein  anderer  Versicherungsträger
  nicht  vorhanden  ist;  er  ersetzt  den  Krankenkassen  die  Mehrbeträge,
  die  diese  nach  der  Reichswochenhilfe  über  ihre  satzungsgemäßen
Leistungen  hinaus  zahlen  müssen.  Aber  die  Wochenhilfe  zahlt  auch  der
Lieferungsverband  nur  vorschußweise.  Er  erhält  die  sämtlichen  Beträge
vom  Reiche  in  vierteljährlichen  Raten  zurückerstattet.  Die  Entscheidung
über  die  Anträge  auf  Gewährung  der  Wochenhilfe  treffen  die  Lieferungsverbände
  endgültig  wie  über  die  Unterstützungsanträge,  während  gegen  die
Entscheidung  der  Krankenkassen  noch  die  Anrufung  des  Versicherungsamts
möglich  ist.  Bei  Streitigkeiten,  die  zwischen  der  Wöchnerin  und  der  Krankenkasse
  vorkommen,  leistet  der  Lieferungsverband,  unter  Vorbehalt  der  Wiedererstattung
  durch  die  Krankenkasse,  Hilfe.  Der  soziale  Zweck  der  Reichswochenhilfe
  würde  sonst  verhindert,  wenn  anstatt  schneller  Hilfe  die  Wöchnerin  erst
einen  Streit  mit  der  Kasse  durchfechten  müßte.  Die  Reichswochenhilfe
ist  keine  Armenunterstützung.

Der  Bericht  der  Stadt  München  bemerkt,  daß  trotz  mannigfacher  Aufklärung  noch

immer  zahlreiche  Wöchnerinnen  keine  Kenntnis  von  ihrem  Anrecht  auf  Reichswochenhilfe
  haben,  wie  der  Vergleich  der  gestellten  Anträge  mit  der  Geburtenziffer  beweise.

a.  Diele  Lieferungsverbände  haben  bestimmt,  daß  bei  dem  Tode  eines
Angehörigen  eines  Kriegsteilnehmers  die  Kosten  der  Beerdigung  übernommen
  werden.  Solange  der  Kriegsteilnehmer  Mitglied  einer  Krankenkasse
  ist  oder  seine  Ehefrau  durch  Weiterzahlung  der  Beiträge  oder  durch
eigne  Mitgliedschaft  Anwartschaft  auf  Sterbegeld  hat,  werden  die  Begräbniskosten
  ganz  oder  teilweise  durch  die  Leistungen  der  Kasse  gedeckt.  Bestehen
keine  Ansprüche  gegen  eine  Kasse,  so  bringt  ein  Todesfall  in  einer  bedürftigen
Kriegerfamilie  auch  schwere  wirtschaftliche  Bedrängnis  mit  sich.  Die  von
einem  Lieferungsverbande  übernommenen  Beerdigungen  erfolgen  in  würdiger,
  einfacher  Form;  es  werden  die  üblichen  Särge  (keine  Armensärge)  gestellt
und  die  sonstigen  Kosten  (Grabbereitung,  Leichenwagen)  gezahlt.  Voraussetzung
  der  Übernahme  des  Begräbnisses  durch  den  Lieferungsverband  ist
stets,  daß  der  Verstorbene  die  reichsgesetzliche  Kriegsunterstützung  bezogen
hat,  also  Bedürftigkeit  vorliegt,  und  daß  keine  Mittel  aus  Erspartem,  Sterbegeld
  usw.  vorhanden  sind,  aus  denen  die  Beerdigung  bestritten  werden  kann.

J.  Außerordentliche  Unterstützungen  an  Familien  der
Kriegsteilnehmer.
Es  ist  nicht  möglich,  alle  sonstigen  Fürsorgemaßnahmen  der  Lieferungsverbände

  noch  einzeln  aufzuführen.  Wenn  es  uns  gelingt,  ein  einigermaßen
lichtes  Bild  der  vielseitigen  Tätigkeit  und  Inanspruchnahme  der  Verbände
        <pb n="246" />
        258  Dr.  Arthur  Söhner

zu  geben,  so  wird  man  dem  großen  Werk  der  Kriegshilfe  die  Anerkennung
nicht  versagen,  daß  auf  diesem  Gebiete  das  Mögliche  geleistet  wird.

1.  Noch  während  die  Kriegsunterstützten  aus  der  Kriegshilfe  ausscheiden,
  wenn  ihr  Ernährer  als  Kriegsinvalide  in  die  Heimat  entlassen  wird
oder  auf  dem  Felde  der  Ehre  gefallen  ist,  widmet  ihnen  die  Kriegshilfe  ihre
Fürsorge.  Die  Angehörigen  eines  Kriegsinvaliden  und  gefallenen  Kriegers
sind  meist  genötigt,  ihr  Leben  auf  einer  neuen  Grundlage  aufzubauen,
namentlich  dann,  wenn  dieser  ihre  Hauptstütze  war.  Hier  ist  Rat  und  Hilfe
sehr  nötig.  Die  Lieferungsverbände  haben  deshalb  Beratungsstellen
eingerichtet,  die  bei  der  Klärung  von  Verhältnissen  und  Durchführung  von
Beschlüssen  mitwirken.  Besonders  die  Hinterbliebenen  von  kleinen  Handwerkern,
  Kaufleuten,  Wirtschaftsbesitzern  brauchen  Hilfe  bei  der  Ordnung
der  Verhältnisse.  Oft  kann  nur  fachmännischer  Rat  Werte  retten,  die  sonst
verloren  gingen.  Berufsberatung  und  Arbeitsvermittlung,  Ausbildung
für  eine  geeignete  Erwerbstätigkeit  und  vieles  andere  bilden  das  Feld  dieser
Beratungsstellen,  die  mit  den  Unterstützungsstellen  in  engster  Fühlung
stehen.  Besonders  wird  darauf  gesehen,  daß  die  Kriegerwitwen  und  Kriegerwaisen
  alle  ihre  Ansprüche  auf  Hinterbliebenenrenten  und  die  ihnen  sonst
zustehenden  Rechte  geltend  machen.

2.  Ein  besonderer  Segen  fließt  aus  der  Arbeitsvermittlung  der  Fürsorgestellen
  für  die  Kriegsunterstützten,  die  sich  durch  die  Länge  des
Krieges  vielerorts  zu  einer  Kriegsarbeitslosenfürsorge  ausgebaut  hat.
Zahlreiche  Lieferungsverbände  oder  Gemeinden  haben  für  die  Kriegsteilnehmerfamilien
  Frauenarbeit  beschafft,  um  an  den  arbeitslosen  Frauen
und  Mädchen  eine  persönlich  gehaltene  Fürsorge  auszuüben,  die  neben  dem
Gelderwerb  einen  sittlichen  Halt  bietet.  Die  Einrichtung  der  Beschäftigung
  ist  meist  so  erfolgt,  daß  die  Gemeinde  größere  Arbeiten  übernommen
  hat  und  sie  an  die  Arbeitsuchenden  verteilt.  Vielfach  haben  die
Gemeinden  selbst  Arbeit  gewährt,  Wolle  usw.  beschafft,  Arbeitsstuben  eingerichtet
  und  oft  große  Heeresaufträge,  wie  Nähen  von  Hemden,  Hosen,
vermittelt  (siehe  den  Artikel  VIIl.)

3.  Zur  Verhütung  besonderer  Schäden  haben  die  Lieferungsverbände
oft  außerordentliche  Hilfe  verschiedenster  Art  gewähren  müssen.  Bezahlung
  von  Lebensversicherungsprämien  bei  Versicherung  gegen  Kriegsgefahr,
  Zulage  bei  Erkrankungen,  Ausstattung  von  Kindern  nach  dem  Tode
der  Mutter  vor  der  Unterbringung  in  Familien  und  Anstalten,  Zuschüsse
zur  Verhinderung  der  Zwangsvollstreckung  oder  Zurückbehaltung  von  Einrichtungen
  wegen  kleinerer  Zahlungsrückstände  sowie  zur  Erleichterung  von
Vergleichen,  Zuschüsse  zum  Besuch  sterbender  Krieger  oder  zu  Trauungen  in
Lazaretten,  Zuschüsse  zur  Auslösung  von  Betten,  namentlich  bei  bevorstehenden
  Geburten,  Unterstützung  entlassener  Krieger  bis  zum  Eintritt  des  ersten
Zahltages:  das  sind  nur  einzelne  Beispiele  der  nicht  voraussehbaren,  immer
neuen  Möglichkeiten,  in  denen  außerordentliche  Hilfe  geleistet  werden  muß.

4.  Zu  den  notwendigen  Nebenleistungen  gehörte  auch  die  Unterbringung
  von  Kindern,  als  Witwer  und  getrennt  lebende  Männer  bei
ihrem  Aufbruch  ins  Feld  den  Gemeinden  die  Kinder  anvertrauten,  als  die
        <pb n="247" />
        VII.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                            250

Frauenarbeit  sich  weit  ausdehnte,  als  in  den  Kriegsmonaten  auch  Mütter
von  Kindern  wegstarben.  Nicht  immer  konnten  die  Kinder  bei  Verwandten
untergebracht  werden.  In  vielen  Fällen  verblieb  nur  die  Anstaltspflege.

5.  Wichtig  blieb  die  Fürsorge  für  die  Bekleidung.  Vielfach  wurden
mit  bestem  Erfolge  Sammelstellen  eingerichtet.  Als  die  geschenkten  Bestände
aufgebraucht  waren,  wurde  der  Ankauf  von  Kleidern  und  namentlich  von
Schuhen  notwendig.  Schuhe  und  Stiefel  wurden  auf  Kosten  der  Fürsorge
ausgebessert,  Konfirmanden  und  Kommunikanten  wurden  ausgestattet.

6.  Wenn  unterstützte  Personen  die  Wohnung  wechseln,  wird  von  mancher
Gemeinde  der  Umzug  kostenlos  ausgeführt.  Voraussetzung  ist  dabei,
daß  der  Wohnungswechsel  im  Einverständnis  mit  dem  Vermieter  bei  rechtzeitiger
  Kündigung  erfolgt,  daß  keine  Mietrückstände  vorhanden  sind  oder  daß
darüber  mit  dem  Hauswirt  eine  Einigung  stattgefunden  hat.  Halten  sich
Angehörige  von  Kriegsteilnehmern  außerhalb  der  Gemeinde  auf,  so  werden
ihre  Möbel  oft  kostenlos  von  dem  Lieferungsverband  eingelagert.

7.  Auf  Antrag  kann  das  Schulgeld  für  Schüler  höherer  und  mittlerer
Lehranstalten  erstattet  werden,  wenn  die  Schüler  Kriegsunterstützung  erhalten.
  Desgleichen  werden  Lernmittel  bewilligt.

8.  Eine  besondere  Unterstützung  pflegt  bewilligt  zu  werden,  wenn  Kriegsteilnehmer
  des  Mannschaftsstandes  auf  Urlaub  nach  Hause  heimkehren.
In  diesem  Falle  tritt  vorübergehend  eine  größere  Bedürftigkeit  in  der  unterstützten
  Familie  ein.  Die  Familie  erhält  dann  in  der  Regel  für  jeden  Tag
des  Urlaubs  1  M.  Sonderunterstützung  und  besondere  Zulagen.  Ausgenommen
sind  Mannschaften,  die  neben  der  Löhnung  von  ihrem  Truppenteile  noch  Beköstigung
  erhalten.

.  Im  Winter  werden  vor  allem  Kohlen  und  sonstiges  Heizmaterial
  geliefert,  für  Beleuchtung  gesorgt  und  die  Winterkleidung
beschafft.  Wärme-  und  Arbeitsstuben  werden  vielfach  eingerichtet.

10.  Ein  großes  Feld  der  Liebestätigkeit  bietet  die  Unterbringung  bedürftiger
  schulpflichtiger  Knaben  und  Mädchen  in  Kinderhorten  zu  Spiel
und  Arbeit  unter  Aufsicht,  wobei  die  leibliche  Pflege  nie  vergessen  ist.  Dieser
Aufgabe  widmen  sich  allerorts  Wohlfahrtsvereine.

K.  Organisation  und  Zentralisation  der  Kriegswohlfahrtspflege.


Das  Werk  der  Kriegshilfe  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  ist
heute  im  großen  und  ganzen  ausgebaut;  allerorts  vollzieht  sich  die  Fürsorge
an  bestimmter  amtlicher  Stelle,  soweit  sie  von  den  Lieferungsverbänden  und
den  ihnen  verbundenen  privaten  Organisationen  ausgeht,  und  in  vorgeschriebener
  Form.  Es  gibt  kein  planloses  Herumsuchen  mehr,  kein  Tasten
und  Versuchen;  die  Erfahrung  und  der  Wille  zu  helfen  haben  ein  sicheres
Erfassen  des  zu  erstrebenden  Sieles  und  ein  sofortiges  planvolles  Verfolgen
der  Wege  zu  seiner  Erreichung  unter  Zusammenfassung  aller  zur  Verfügung
stehenden  Kräfte  gelehrt.  Das  ist  der  Erfolg  einer  Organisation,
        <pb n="248" />
        240  Dr.  Arthur  Söhner

die  nicht  der  Großzügigkeit  entbehrt,  und  die  es  verstanden  hat,  auch  einen
gefährlichen  Dilettantismus  des  Wohltuns  aus  Eitelkeit  oder  unverständigem
Eifer,  der  sich  anfänglich  vielfach  zeigen  wollte,  glücklich  zu  überwinden.
Mußte  doch  unterm  22.  Juli  1915  eine  Bundesratsverordnung  ergehen,
wonach  jede  zugunsten  der  Wohlfahrtspflege  zu  veranstaltende  öffentliche
Sammlung  oder  sonstige  Veranstaltung  der  vorgängigen  Erlaubnis  der
Landeszentralbehörden  bedarf.  Allzu  viele  Vereine  hatten  es  versäumt,
den  Anschluß  an  die  amtlichen  Organisationen  zu  suchen,  und  gingen  eigne
Wege.  Geschäftstüchtige  Unternehmer  verstanden  die  Stimmung  des  Volkes
unter  dem  Deckmantel  der  Fürsorgebestrebungen  für  ihren  Vorteil  auszunutzen
  durch  unlautere  Gründungen,  Warenvertrieb  zugunsten  der  Kriegerfamilien,
  wobei  der  eigne  Gewinn  um  so  höher  ausfiel,  und  ähmliches.  Alles
dieses  mußte  unterbunden  werden,  weil  es  sich  in  den  Rahmen  der  Gesamtarbeit
  nicht  einfügte  und  in  keinem  Falle  eine  wünschenswerte  Betätigung
sozialer  Empfindungen  darstellte.  Sie  widersprach  dem  obersten  Grundsatz
  der  Organisation,  der  Eindheitlichkeit;  sie  war  vielmehr  Zersplitterung,
  nicht  nur  der  eignen  Kräfte,  sondern  der  Kräfte  des  spendenden  Volkes

Einheitliche  Zusammenfassung  der  Fürsorgebestrebungen  bedeutet  keineswegs
  Aufgeben  der  selbständigen  Betätigung.  Auch  in  den  amtlichen  Organisationen
  ist  nach  unten  im  Aufbau  sehr  häufig  der  Grundsatz  der  Dezentralisation
  voll  durchgeführt.  Den  einzelnen  Organen  der  Kriegsfürsorge
  ist  weitgehende  Selbständigkeit  eingeräumt.  Aber  nach  oben,  im
Zusammenschluß  der  Organe,  ist  Zentralisation  Grundsatz.  Können
zahlreiche  Stellen  über  die  Verwendung  von  Mitteln  für  gleiche  Zwecke  verfügen,
  ohne  Hand  in  Hand  zu  arbeiten,  so  müssen  sich  Widersprüche  ergeben
in  der  Beurteilung  der  Personen  und  ihrer  wirtschaftlichen  Lage  und  damit
in  den  Mitteln  der  Hilfeleistung.  Das  ist  aber  vermieden,  wo  unter  der
Führung  der  amtlichen  Organisationen  als  den  gegebenen  Stellen  und  im
engsten  Anschluß  an  sie  alle  edlen  Kräfte,  die  im  Dienste  der  guten  Sache
stehen,  einheitlich  arbeiten.  Das  ist  zielbewußte  Organisation,  die  uns  nach
außen  den  Sieg  verbürgt  und  nach  innen  in  der  geordneten  Fürsorge  für  ihre
Angehörigen  den  Dank  der  Heimat  an  unsere  Krieger  zum  Ausdruck  bringt.
        <pb n="249" />
        VIII.
Die  Kriegsleistung  der  Frauen.

Von
Dr.  Gertrud  Bäumer  in  Hamburg.

Einleitung.

Wenn  die  Jugend  der  Gegenwart  und  Zukunft  den  Krieg  wirklich  mitund
  nacherleben  soll,  so  muß  ihr  verständlich  gemacht  werden,  daß  dieser
Krieg  wie  nie  einer  zuvor  eine  Leistung  des  ganzen  Volkes  war.  Die
Geschichte  dieses  Krieges  darf  nicht  nur  als  eine  Folge  von  Heeresbewegungen
und  Schlachten,  von  Bündnissen  und  diplomatischen  Verhandlungen  fortleben,
  sie  muß  als  eine  Kraftprobe  und  Widerstandsleistung  des  ganzen
Volkes  erfaßt  und  festgehalten  werden.  Damit  erst  wird  das  wesentliche,
unterscheidende  Kennzeichen  dieses  Krieges,  seine  Größe  und  Tragweite
begriffen.  Damit  aber  auch  der  Jugend  eine  der  stärksten  sittlichen  Mächte
in  der  Geschichte  dieser  ungehe  uren  beiden  Jahre  nahegebracht,  eine  Pflichttreue
  und  gesammelte  Tatkraft,  die  zudem  für  alle  Friedensaufgaben  ganz
unmittelbar  vorbildlich  und  wegweisend  wirken  kann.

In  diesem  Zusammenhang  ist  die  Kriegsleistung  der  Frauen  in
die  geschichtliche  und  staatsbürgerliche  Belehrung  über  diesen  Krieg  einzusetzen.
  Sie  ist  —  indem  sie  die  dem  öffentlichen  Leben  und  seinen
Kräften  am  fernsten  stehenden  Volksgenossen  als  Beteiligte  an  dem  großen
Werke  des  Durchhaltens  zeigt  —  zugleich  ein  stärkster  Beweis  dafür,
wie  der  Krieg  tatsächlich  alle  in  Anspruch  genommen  und  zur  Verteidigung
herangezogen  hat.  An  der  organisierten  Arbeit  der  Frauen  kann  man  zugleich
  zeigen,  daß  die  Kräfte,  mit  denen  die  Kriegsaufgaben  bewältigt  wurden,
nicht  erst  mit  dem  Krieg  entstanden,  sondern  durch  eine  vorangegangene
Entwicklung  geschult  und  erzogen  worden  sind.

Denn  das  Wort  von  Clausewitz,  daß  der  Krieg  nichts  weiter  sei  als  die
Fortsetzung  der  Politik  mit  veränderten  Mitteln,  gilt  in  verstärktem  Maße
für  den  Teil  des  Krieges,  der  von  den  Daheimgebliebenen  durchgeführt
werden  muß:  von  dem  Kampf  um  die  Erhaltung  der  Volkskraft  im  Innern.
Auch  dieser  Kampf  ist  nur  Fortsetzung  der im  Frieden  eingeleiteten  und
betätigten  Sozialpolitik,  und  ihre  Mittel  brauchten  nicht  einmal  wesentlich
  „verändert“,  im  Grunde  nur  verstärkt  und  zusammengefaßt  zu  werden.

a)  Diese  Erkenntnis,  daß  alle  Kriegswohlfahrtspflege  auf  den  Friedenseinrichtungen
  aufbauen,  sie  nur  stärker  ausnutzen  muß,  ist  uns  erst  im  Laufe

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  16
        <pb n="250" />
        242  Dr.  Gertrud  Bäumer

des  Krieges  selbst  gekommen.  Noch  1870/71 erschien  bei  ganz  unausgebauten
staatlichen,  gemeindlichen  und  genossenschaftlichen  Wohlfahrtseinrichtungen
der  Krieg  als  eine  der  Katastrophen,  für  die  neue,  eigene  Hilfsaktionen  einsetzen
  mußten.  Tatsächlich  ist  ja  aber  keine  Kriegsnot  denkbar  —  sie  heiße
Mangel,  Arbeitslosigkeit  oder  wie  auch  immer  —,  die  nicht  auch  im  Frieden
bestände  und  für  deren  Bekämpfung  nicht  Friedensorganisationen  geschaffen
wären.  Die  sozialen  Friedenseinrichtungen  jeder  Art  sind  die  gegebenen
Organe  der  Kriegsfürsorge,  und  es  wäre  sinnlos,  wenn  bei  Kriegsbeginn  neue
ungeübte  Hände  das  Werk  ergreifen  wollten,  das  bis  dahin  in  geübten  sicher  geruht
  hat.  Auf  dem  Gebiete  der  organisierten  Frauenarbeit  haben  die  Vaterländischen
  Frauenvereine  schon  seit  langem  in  gewissem  Sinne  diesen
Gedanken  vertreten:  allerdings  vom  entgegengesetzten  Ausgangspunkte.
Es  ist  ein  besonderes  Verdienst  ihrer  Begründerin,  daß  sie  sich  sagte,  Vereine,
  die  im  Kriegsfalle  Hilfsdienst  übernehmen  wollen,  müssen  sich  in
irgendeinem  Friedenswerk  für  diesen  Dienst  schulen  und  bereithalten.  So
entstanden  gewissermaßen  aus  dem  Kriegszwecke,  für  den  die  Vaterländischen
Frauenvereine  begründet  waren,  ihre  Friedenswerke:  Krippen,  Altersheime,
Krankenhäuser,  Heilstätten  usw.  In  diesen  Anstalten  sollten  die  Kräfte  vorbereitet
  und  lebendig  gehalten  werden,  die  im  Kriegsfall  einzutreten  hatten.

Aber  der  Eingriff  des  Krieges  in  alle  Arbeits-  und  Lebensverhältnisse
war  so  gewaltig  und  weittragend,  daß  die  Bekämpfung  der  inneren  Kriegswirkungen,
  zumal  in  den  Großstädten,  nicht  ausschließlich  durch  einen  Verein
—  überhaupt  nicht  durch  Vereine!  —  geleistet  werden  konnte,  sondern
eines  planvollen  Zusammenwirkens  staatlicher  und  kommunaler  Körperschaften
  mit  den  gesamten  Organisationen  der  Selbsthilfe  und  Wohlfahrtspflege
  bedurfte.  Was  im  Frieden  schon  immer  erstrebt,  aber  noch  selten
verwirklicht  war  —  ein  wirksames  Ineinandergreifen  aller  der  verschiedenen
sozialen  Hilfseinrichtungen  auf  Grund  ihrer  Zusammenfassung  an  einer
Zentrale  —,  das  mußte  jetzt  erreicht  werden,  wenn  sich  nicht  hundertfache
Hilfsbereitschaft  verzetteln  und  tausendfache  Not  ungelindert  bleiben  sollte.

b)  Einen  Mobilmachungsplan  für  diese  Zusammenfassung  der  sozialpflegerischen
  Kräfte  gab  es  nicht.  Sie  mußte  aus  dem  Stegreife  geschaffen
werden.  —  Welches  waren  die  Voraussetzungen  dafür  auf  dem  Gebiete
  der  so  zialen  Frauenarbeit

Sie  lagen  in  zwei,  durch  die  vorangegangene  Friedensentwicklung  geschaffenen
  Umständen:  erstens  dem  Vorhandensein  einer  ausgedehnten,  vielgegliederten,
  leistungsfähigen  Organisation  der  Frauen  für  die  verschiedensten
  Zwecke:  Berufsvereine  und  Interessenverbände  mannigfachster
Art,  Vereine  für  Bildungszwecke,  für  soziale  Einzelaufgaben  (Hauspflege,
Berufsberatung,  Rechtsschutz,  Säuglings-  und  Jugendfürsorge  usw.);  und
zweitens:  der  schon  vorhandenen  und  eingebürgerten  Mitarbeit  der
Frauen  in  den  verschiedenen  Zweigen  der  öffentlichen  Fürsorge  und  Gemeindeverwaltung,
  der  städtischen  Armen-  und  Waisenpflege,  in  Vormundschafts-
  und  Ziehkinderwesen  usw.

So  war  beides  gegeben:  ein  Hilfsheer  für  alle  Arten  von  Kriegsaufgaben,
sozusagen  schon  nach  „Waffengattungen“  geschieden,  und  wenn  auch  für  den
        <pb n="251" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  243

Ehrenamtliche  und  besoldete  Mitarbeit  der  Frauen  in  der  Wohlfahrtspflege

  von  45  Großstädten
(ohne  Kriegswohlfahrtspflege).
A.  Ehrenamtliche  Arbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1910  1913  Zunahme      Zunahme
Zahl  der  Zahl  der  1910  -  1913  Zahl.  der  1910—1915
Frauen  Frauen  Frauen
Armenpflege  1697  2  086  23  %  2  623  55  %
Waisenpflege  4645  659  594  42%  7224  55%
Deputationen,  Kommissionen  58  205  254  %  253  336  %
Schulverwaltung Schulpflege    104  238  129  %  334  221%  
  Schulpflege                          46       -              62   35%
Wohnungspflege  16  47  194  %  64  300  %
6  520  9216  41  %  10  560  62  %
B.  Besoldete  Arbeit.
Armen-,  Waisen-,  Säuglingspflege
  325  478  47  %  609  87%
Arbeitsnachweis  80  130  63%  153  91  %
Polizeipflege    15  23  53  %  36  140  %
Wohnungspflege  —  7  —  17  143  %
  Schulpflege        9  44  389  %  82  811%
429  682  59%  897  109  %

 

 

 

 

 

Kriegszweck  noch  nicht  planmäßig  zusammengefaßt,  so  doch  in  ausreichender
Fühlung  miteinander,  um  schnell—  von  heute  auf  morgen  —  diese  Zusammenfassung
  schaffen  zu  können.  Und  ferner:  die  feste  Beziehung  zu  den  Gemeindeverwaltungen,
  die  Gewöhnung  der  Frauen  an  die  Arbeit  im  gemeindlichen
Verwaltungsapparat.  Über  die  Bedeutung  und  Größe  dieser  beiden  Faktoren
geben  die  beigefügten  Tabellen  Auskunft  (S.  243  bis  245).

c)  Als  in  den  letzten  Julitagen  des  Jahres  1914  den  kommenden  Ereignissen
  ins  Auge  gesehen  werden  mußte,  fühlte  der  orstand  des  Bundes
deutscher  Frauenvereine  selbstverständlich  die  Verpflichtung,  die  ihm  angeschlossenen
  Vereine  in  irgendeiner  Weise  planmäßig  in  den  Dienst  der
inneren  Mobilmachung  zu  stellen.  Um  so  mehr,  als  neben  den  Aufgaben,
die  schon  vorher  als  Gebiet  der  Vaterländischen  Frauenvereine  festlagen
—  vor  allem  Verwundetenpflege  und  Truppenversorgung  —,  andere  große
soziale  Kriegsprobleme  ins  Auge  gefaßt  werden  mußten:  die  Erschütterung
des  Arbeitsmarktes  und  die  kommenden  Schwierigkeiten  der  Lebensmittelfürsorge.
  Zugleich  war  klar,  daß  die  Mitarbeit  an  diesen  Aufgaben  nur  im
engsten  Anschluß  an  die  Gemeindeverwaltungen  geschehen  könne,  die  Zu—
sammenfassung  aller  in  Betracht  kommenden  Organisationen  verlange  und
die  zweckmäßigste  Arbeitsteilung  voraussetze.

So  ließ  der  Vorstand  des  Bundes  schon  am  Tage  vor  der  Mobilmachung
an  seine  Vereine  die  Aufforderung  herausgehen,  ihre  Kräfte  geschlossen  der
Gemeindebehörde  zur  Verfügung  zu  stellen  für  folgende  Aufgaben:  Mit-16*
        <pb n="252" />
        Übersicht  der  größeren

 

 

 

 

 

 

 

 

(ohne  die
Soziale  Verbände  Berufsorganisationen
Zahl  der  Fahl  der  Zahl  der  Zahl  der
Mame  vereine  mitglieder  mame  vereine  mitglieder
Daterländischer  Frauen-  Allgemeiner  Deutscher  z
verein.  2116ca.700000Lehrerinnenverein.  150  40  000
Bund  deutscher  Frauen-  *  Kaufm.  Derband  für
vereine  5100  600  Ooo)  weibl.  Angestelleln3P  51.000
(Die  mit  bezeichneten  ver-  «  *  Derbündete  Ifm.  verbSnde,
  Lehbren  ihm  an)  eine  f.  weibl.  Angest.  54  1%000
14  Landesverbände  ga.  50%%.  120  000  "  Derband  der  Deutschen
llgemeiner  Deutscher  ·  Reichs-Host=  u.  Tele-Frauenverein
  (f.  kom-  graphenbeamtinnen.  5  11.000
munale  Frauenarbeit)  51  15  Ooos  Derband  der  Studen-*
  Deutscher  Derband  der  tinnenvereiuiien2  1.  000
Hausfrauenvereine  —  *  Dereinigung  Deutscher
(im  Krieg  entstanden)  40  50  O00|]  Bebammen  4688  23  000
*  Deutscher  Derband  der  PBerufsorganisation  der
Gruppen  für  soziale  ,„  Krankenpflegerinnen2U  4  000
,Bilfsarbeit  82  8  Ooo!  Derband  der  Eisen-Frauenbd.
  d.  Deutschen  bahnbeamtinnen  28  1400
Kolonialgesellschaft  sl6  18  Ooo  Alg.  Deutscher  Derein
Rechtsschutzverband  für  f.  Bausbeamtinnen.  22  6  000
Frauen  ..  102  —  Gewerkverein  der  Heim-*
  Derb.  der  Hauspflege  52  14  ooo  arbeiterinnen  15  000
*  Deutscher  Bund  absti-  .  Dazu  die  in  männlichen
nenter  frauenu  6  53  000  Berufsverbänden  or-  .
Reichsverband  für  .  ganisierten  Frauen
Frauenstimmrecht.  100  12000  ·

arbeit  an  der  Lebensmittelversorgung;  Familienfürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer;
  Mitarbeit  an  der  Überwindung  der  eKris  auf  dem  Arbeitsmarkte.
Als  Name  für  diese  organisierte  Hilfe  wurde  vorgeschlagen:  Nation  aler
Frauendienst.  Die  Heranziehung  der  außerhalb  des  Bundes  deutscher
Frauenvereine  stehenden  Frauenorganisationen  —  kirchliche,  gewerkschaftliche
  usw.  —  wurde  empfohlen,  die  Verständigung  mit  den  Vaterländischen
Frauenvereinen  über  die  Abgrenzung  der  Arbeitsgebiete  zur  Pflicht  gemacht.

Nicht  alle  von  diesen  Aufforderungen  erreichten  in  diesen  Tagen  unterbrochenen
  Postverkehrs  ihr  Ziel.  Aber  auch  wo  das  nicht  der  Fall  war,
ist  aus  eigener  Entschließung  der  Vereine  Ähnliches  geschaffen.  Als  man
nach  einigen  Wochen  die  Eingliederung  der  Frauen  in  die  organisierte  Kriegshilfe
  übersehen  konnte,  zeigte  sie  sich  im  wesentlichen  in  zwei  Formen:
entweder  in  voller  Einordnung  der  Frauen  in  die  von  der  städtischen  Verwaltung
  geschaffene  Kriegsfürsorge,  zumeist  eine  „gemischte“  Organisation
aus  Vertretern  privater  Wohlfahrtsbestrebungen  unter  städtischer  Führung,
oder  in  einer  besonderen  Frauenorganisation  (unter  dem  Namen  Nationaler
Frauendienst  oder  ähnlichen),  die  von  der  städtischen  Verwaltung  selbständig
mit  der  Durchführung  gewisser  Aufgaben  der  Kriegsfürsorge  betraut  wird.
        <pb n="253" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  245
Frauenorganisationen
kirchlichen  Orden).
Bildungsverbände  Konfessionelle  Verbände
Zahl  der  Zahl  der  Zahl  der  Zahl  der
Name  Vereine  Mitglieder  Name  Vereine    Mitglieder
  
*  Verein  Frauenbildung    Frauenhilfe  des  evang.-
  Frauenstudium  24  5  000  kirchl.  Hilfsvereins  5  000  500  000
*  Deutscher  Fröbelverb.  70  7  000  Deutsch-evangelischer
*  Verband  für  deutsche  Frauenbund  163  16  000
Frauenkleidung  und  Katholischer  Frauenbb,.  220  90 000
Frauenkultur      35  5  000  Dazu  kommen  zahlreiche
*  Verband  für  hand-  nicht  zentralisierte  kawerkl.
  u.  fachgewerbl.  tholische  kirchliche  Ver-Ausbildung
  d.  Frau.  105  —  eine,  soziale  Vereine
Verband  zur  Förde-    konfessioneller  Fär-  
rung  hauswirtschaft-  bung,  konfessionelle  
licher  Frauenbildung  40,  90  000  Berufsvereine  jeder  
*  Kartell  der  Berufs-  Art
beratungsstellen  80  *Jüdischer  Frauenbund  181  44 000

 

 

In  dieser  Frauenorganisation  haben  auf  dem  platten  Land  und  in  den
kleineren  und  Mittelstädten  meist  die  Vaterländischen  Frauenvereine  die
Führung,  in  den  Großstädten  der  „Nationale  Frauendienst“.  Fast  durchweg
aber  wurde  die  gemeinsame  Arbeit  aller  —  von  den  konfessionellen  bis  zu
den  gewerkschaftlichen  —  Organisationen  erreicht.

Die  erste  Form:  einfache  Eingliederung  aller  geeigneten  Frauen  in
die  Kriegsfürsorge  findet  sich  hauptsächlich  dort,  wo  schon  im  Frieden  eine
enge  Zusammenarbeit  der  Frauen  mit  der  Gemeindeverwaltung  bestanden
hatte  und  die  Zahl  der  weiblichen  Ehrenbeamten  im  städtischen  Dienste
groß  war,  so  z.  B.  in  Baden,  wo  ja  die  Städteordnung  vorsieht,  daß  bei
allen  städtischen  Kommissionen  für  Erziehung  und  soziale  Fürsorge  ein  Drittel
der  Mitglieder  Frauen  sein  müssen.  Auch  dort,  wo  die  städtische  Verwaltung
sehr  rasch  ihre  Kriegsfürsorge  unter  voller  Beteiligung  der  Frauen  geschaffen,
die  Frauen  selbst  gerufen  hatte,  so  daß  sie  der  Mühe  überhoben  waren,  ihre
Hilfstruppen  erst  selbst  zu  organisieren  und  anzubieten.

A.  Kriegswohlfahrtspflege.
a)  Beratungs-  und  Ermittlungsdienst.

Das,  was  aus  der  unmittelbaren  Not  des  Augenblicks  heraus  zunächst
geboten  schien,  war  die  Schaffung  von  Stellen,  an  denen  die  Bevölkerung
Auskunft,  Rat  und  vorläufige  Hilfe  suchen  konnte.  Die  Millionen  Frauen,
deren  Männer  binnen  wenigen  Tagen  hinaus  mußten,  standen  den  kommenden
Monaten  zunächst  hilflos  gegenüber:  ohne  Kenntnis  der  staatlichen  Einrichtungen,
  die  für  sie  vorbereitet  waren,  oder  anderer  Hilfsquellen,  die  sich  für
sie  bieten  würden,  ohne  Ratgeber  und  Stütze,  verstört  und  erregt  angesichts
der  Frage,  was  aus  ihnen  und  ihren  Kindern  werden  sollte.  Gerade  diese
        <pb n="254" />
        246  Dr.  Gertrud  Bäumer

Beratung  aber  mußte  —  bei  der  Überlastung  aller  öffentlichen  Stellen  —
von  sozialpflegerisch  erfahrenen  freiwilligen  Kräften  geübt  werden.  Sie
war  eine  gegebene  Frauenpflicht.  So  entstanden  in  den  ersten  Tagen  des
August  entweder  zentrale  oder  aber  —  in  großstädtischen  Verhältnissen  —
auf  die  Bezirke  der  Kriegsfürsorge  verteilte  Beratungs-  und  Hilfsstellen,  die
der  Bevölkerung  täglich  offen  standen.  Hier  wurden  Anträge  auf  Kriegsunterstützung
  aufgenommen,  oder  doch  die  Wege  dazu  gezeigt,  die  Hilfe  der
verschiedenen  Wohlfahrtseinrichtungen  (Darlehnskassen,  Hauspflege,  Kinderhorte,
  Säuglingsfürsorge,  Tuberkulosebekämpfung  usw.)  vermittelt,  Auskünfte
aller  Art  über  Fragen  der  Sozialversicherung,  Militär-  oder  Zivilversorgung
usw.  erteilt.  Daran  schlossen  sich  als  weitere  Aufgaben  die  Einziehung  der
Ermittlungen  über  alle  Kriegsunterstützungsgesuche  und  sonstigen  Notfälle
und  die  Teilnahme  an  den  Beratungen  der  städtischen  Kommissionen,  in
denen  über  die  Unterstützungsfälle  beschlossen  wurde.  Überall  sind  die
Frauen  Mitglieder  dieser  Kommissionen;  zum  Teil  entscheiden  sie  auch  selbständig.
  Als  die  Gemeinden  später  Arbeitslosenunterstützungen  einführten,
dehnte  sich  der  von  den  Frauen  geleistete  Ermittlungsdienst  auf  diese  aus.
Die  Einführung  von  Mieteinigungsämtern  und  von  Mietzuschüssen  führte
dazu,  daß  auch  hier  Ermittlungen,  persönliche  Verhandlungen  mit  Mietern
und  Hauswirten,  Überwachung  der  Verwendung  der  Zuschüsse  usw.  nötig
wurden  und  der  weiblichen  Kriegshilfe  ein  neues  Arbeitsgebiet  erwuchs.
Um  diesen  umfassenden  Beratungsdienst  zu  leisten,  mußten  die  Frauen
imstande  sein,  sich  in  das  ganze  System  der  staatlichen  und  gemeindlichen
Verordnungen  und  Regelungen  der  Kriegsfürsorge  einzuarbeiten,  sie  mußten
den  Überblick  über  die  bestehenden  Einrichtungen  mit  der  Fähigkeit  verbinden,
  für  jeden  Einzelfall  das  Richtige  zu  finden.  Sie  mußten  Ausdauer
und  Liebe,  bureaukratisches  Pflichtbewußtsein  mit  sozialem  Verständnis
vereinigen.  Denn  wichtiger  noch  als  die  praktische  Hilfe,  die  sie  den  Ratsuchenden
  leisteten,  war  ihre  Arbeit  als  ein  Band  des  Vertrauens  zwischen
den  einzelnen  Gliedern  und  Schichten  des  Volkes,  und  als  eine  Quelle  des
Trostes,  der  Beruhigung  und  Zuversicht  für  alle  diejenigen,  die  unter  dem
Krieg  am  meisten  zu  leiden  hatten.  Die  Frauen,  die  als  Kriegsfreiwillige
ohne  Ferien  und  Pause  Monat  für  Monat  diesen  täglichen  Dienst  leisteten,
dürfen  sich  wohl  zu  denen  rechnen,  die  den  großen  schweren  Kampf  mitgekämpft
  haben.  Als  Beispiel  für  den  Umfang  dieses  Beratungsdienstes
seien  die  Ziffern  des  Nationalen  Frauendienstes  Berlin  hier  angefügt.  Der
Besuch  seiner  23  Hilfsstellen  begann  im  August  1914  mit  19  000  Fällen
in  der  Woche,  stieg  bis  Ende  September  auf  26  000  Fälle,  sank  dann  auf
etwa  16  000  bis  Anfang  Januar  1915  und  weiter  auf  etwa  11 000  bis
Anfang  März  1915,  hob  sich  dann  wieder  auf  12—13  000  und  blieb  seither

durchschnittlich  auf  dieser  Höhe.

b)  Ernährungsfürsorge.
Uber  den  Beratungs-  und  Ermittlungsdienst  hinaus  ergab  sich  aber
bald  nach  zwiefacher  Richtung  die  Wotwendigkeit  tatsächlicher  Hilfe.  Es
stellte  sich  bald  heraus,  daß  in  vielen  Fällen  die  staatliche  und  gemeindliche
        <pb n="255" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  247

Kriegsunterstützung  den  Lebensbedarf  nicht  deckte  und  der  Auffüllung  aus
Wohlfahrtsmitteln  bedurfte.  Diese  bestand  einerseits  in  Lebensmitteln,
anderseits  in  Kleidungsstücken.  Außerdem  aber  zeigten  sich  bald  auch  angesichts
  der  gesteigerten  Anforderungen  an  alle  Wohlfahrtseinrichtungen
Lücken,  die  ausgefüllt  werden  mußten.  Es  fehlten  Krippen,  Volksküchen,
Kinderhorte  und  manche  andere  Einrichtungen,  deren  Begründung  die  Frauenkriegshilfe
  entweder  anregte,  oder  die  sie  selbst  schaffen  mußte.  Zunächst
seien  die  Hilfseinrichtungen  auf  dem  Gebiete  der  Ernährung  besprochen.

Hier  ist  zu  unterscheiden  zwischen  der  Ernährungsfürsorge,  die  lediglich
Naturalzuschüsse  zum  Einkommen  der  Unterstützungsbedürftigen  gewährt,
und  den  Maßnahmen,  die  durch  die  allgemeine  Knappheit  der  Lebensmittel
nötig  wurden  und  von  der  Aufklärung  über  kriegsgemäße  Lebensweise  bis
zu  den  Massenspeisungen  zum  allergrößten  Teil  in  den  Händen  von  Frauen
gelegen  haben.  Dem  Anteil  der  organisierten  Frauenarbeit  an  der  Durchführung
  der  kriegsgemäßen  Lebensweise  muß  ein  besonderer  Abschnitt
gewidmet  werden.  Hier  ist  zunächst  von  der  Ernährungsfürsorge  als
Naturalunterstützung  die  Rede.

1.  Je  kostbarer  angesichts  der  vorauszusehenden  Ernährungsschwierigkeiten
  alle  Lebensmittel  waren  und  je  mehr  es  darauf  ankam,  an  der  richtigen
Stelle  in  der  richtigen  Form  zu  helfen,  um  so  sorgfältiger  mußten  die  zweckmäßigsten
  Wege  der  Ernährungsfürsorge  überlegt  werden.  einesfalls
durfte  durch  Anweisung  auf  die  Volksküche  die  Hausfrau,  soweit  sie  zur
Führung  des  eigenen  Haushalts  imstande  war,  von  dieser  Pflicht  befreit
werden.  Ihr  mußte  durch  Lebensmittel  geholfen  werden,  die  sie  am  eigenen
Herde  zubereiten  konnte.  Anderseits  war  die  Volksküche  die  angemessene
Form  der  Ernährungsfürsorge  für  alleinsteheende  Personen,  für  arbeitende
Frauen  und  deren  Kinder.  Es  zeigte  sich  auch  übereinstimmend,  daß  die  Frauen,
sofern  sie  nur  irgend  zur  Führung  des  eigenen  Haushalts  imstande  waren,
Anweisungen  auf  Lebensmittel  bei  weitem  den  Speisemarken  der  Volksküchen
  vorzogen.  Die  Ausgabe  dieser  Lebensmittel  erforderte  zumal  in  den
Großstädten  eine  umfassende  Organisation.  Es  wurde  darauf  Gewicht  gelegt,
  den  ohnehin  schwer  kämpfenden  Kleinhandel  nicht  auszuschalten.  Das
geschah  in  der  Form  von  Abkommen  mit  den  Verbänden  der  verschiedenen
Kleinhändler  (Milchhändler,  Bäcker,  Gemüseläden  usw.),  durch  welche  sich
diese  Händler  verpflichteten,  die  vom  Nationalen  Frauendienst  ausgegebenen
Marken  in  Zahlung  zu  nehmen  und  die  darauf  verzeichneten  Waren  in
guter  Beschaffenheit  zu  verabfolgen.  Die  Abrechnung  erfolgte  dann  mit
der  Kasse  des  Nationalen  Frauendienstes.  Dieses  aus  Berlin  genommene
Beispiel  hat  zugleich  für  viele  andere  Städte  Gültigkeit.  Zum  Teil  hat  man
aber  auch  Lebensmittel  im  großen  eingekauft  und  ausgegeben.  Die  Mittel
für  diese  Ergänzung  der  Kriegsunterstützung  sind  zum  größeren  Teil  durch
die  Städte  zur  Verfügung  gestellt  (in  Berlin  brachte  die  Stadt  wöchentlich
20  000  M.  durch  den  Nationalen  Frauendienst  in  dieser  Form  zur  Auszahlung).
  Zum  Teil  ist  aber  auch  die  Ernährungsfürsorge  aus  privaten  Mitteln
bestritten.  In  Stuttgart  haben  sich  z.  B.  die  Frauen  eine  wöchentliche  Haushaltsteuer
  auferlegt,  aus  der  Notleidende  gespeist  wurden.
        <pb n="256" />
        248  Dr.  Gertrud  Bäumer

2.  Fürsorge  für  Massenspeisungen  durch  gemeinnützige  Volksküchen
bestand  schon  vor  dem  Kriege  in  großem  Umfange.  Trotzdem  schien  gerade
in  den  ersten  Monaten  des  Krieges  eine  Erweiterung  dieser  Einrichtungen
notwendig  zu  sein.  Und  zwar  einerseits  im  Interesse  der  Frauen,  die  jetzt
außerhäusliche  Arbeit  annehmen  mußten,  anderseits  wegen  der  Arbeitslosigkeit
  vieler  alleinstehenden  Personen,  auch  der  mittleren  Berufsschichten,
die  nun  ihre  üblichen  Lebens-  und  Ernährungsgewohnheiten  nicht  fortsetzen
konnten.  Um  diesen  Bedürfnissen  zu  entsprechen,  entstanden,  zum  Teil
durch  gemeinnützige  Vereine,  vielfach  aber  auch  durch  die  weibliche  Kriegshilfe,
  Volksküchen  der  verschiedensten  Art,  von  denen  viele  wieder  geschlossen
werden  konten  in  dem  Maße,  als  sich  der  Arbeitsmarkt  wieder  günstiger
gestaltete,  andere  aber  doch  einem  dauernden  Bedürfnis  entsprachen  und
steigend  in  Anspruch  genommen  wurden.  Das  gilt  insbesondere  von  den
sogenannten  Mittelstandsküchen,  in  denen  Angehörigen  gebildeter  Schichten
billige  Mahlzeiten  in  einer  Form  und  Umgebung  geboten  wurden,  die
ihren  Kulturbedürfnissen  Rechnung  trug.  Gerade  in  der  Ausgestaltung  dieser
Mittelstandsküchen  konnten  sich  der  Zartsinn,  der  Geschmack  und  die  praktischen
  Hausfrauentugenden  der  Frauen  aufs  beste  bewähren.  Sie  sind  allenthalben
  wahre  Muster  von  Behaglichkeit  und  Zweckmäßigkeit  geworden.

Ein  besonders  großes  Gebiet  der  Ernährungsfürsorge  sind  die  Kinderspeisungen.
  Wo  nicht  durch  Schulspeisungen  in  ausreichendem  Maße  gesorgt
ist,  haben  Frauenvereine  und  weibliche  Kriegshilfe  in  weitem  Umfange
Kindervolksküchen  errichtet  oder  Organisationen  geschaffen,  durch  welche
Kindern  Freitische  in  begüterten  Familien  vermittelt  wurden.  Allerdings
hat  diese  letzte  Form,  bei  der  im  Anfange  des  Krieges  die  allgemeine  Hilfsbereitschaft
  besonders  lebhaften  Ausdruck  fand,  sich  auf  die  Dauer  nicht
als  zweckmäßig  erwiesen,  einerseits  wegen  der  Entfernungen  der  Arbeiterviertel
  von  denen  der  wohlhabenden  Bevölkerung,  anderseits  weil  sich  aus
erziehlichen  Gründen  die  dauernde  Speisung  der  Kinder  in  einem  auf  ganz
anderm  Fuße  eingerichteten  Haushalte  nicht  empfahl.

Im  Sommer  1916  wurde  Zweck  und  Organisation  der  Volksspeisungen
bedeutend  erweitert;  sie  mußten  der  Ernährung  aller  derer  dienen,  denen
es  bei  der  Knappheit  der  Lebensmittel  nicht  möglich  war,  ein  Mittagessen
am  eigenen  Herd  herzustellen.  Dadurch  steigerten  sich  auch  die  Anforderungen
  an  die  Frauen,  die  meist  nach  wie  vor  die  Leitung  behielten.

Wie  auch  immer  die  Ernährungsfürsorge  gehandhabt  wurde,  auf  alle
Fälle  erforderte  sie  Verständnis  für  den  hauswirtschaftlichen  Großbetrieb,
praktische  Fähigkeiten  in  Einkauf  und  Verwertung  der  Nahrungsmittel,
sorgsame  und  umfassende  Bureauführung,  besonders  da,  wo  große  Summen
in  lauter  winzigen  Beträgen  verwertet  und  verrechnet  werden  mußten,
verständnisvolle  Beurteilung  der  sozialen  Bedürfnisse,  Organisation  im
großen  und  Sorgfalt  im  kleinen,  Systematik  und  persönliche  Fürsorge  für
den  einzelnen.  Die  Rechenschaftsberichte  zahlloser  Einrichtungen  in  allen
Teilen  Deutschlands  zeigen,  in  wie  hohem  Maße  alle  diese  Gaben  bei  den
schon  im  Frieden  sozial  geschulten  Frauen  vorhanden  waren.
        <pb n="257" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  240

c)  Bekleidungsfürsorge.

In  noch  stärkerem  Maße  als  bei  der  Ernährungsfürsorge  wurde  bei  der
Bekleidungsfürsorge  die  Fähigkeit  der  Anpassung  an  die  mannigfaltigsten
persönlichen  Bedürfnisse  in  Anspruch  genommen.  Es  galt  Arbeitskleidung  für
Männer,  Wäsche  für  Wöchnerinnen  und  Säuglinge,  Schuhe  für  Schulkinder,
angemessene  Ausstattung  für  Männer  und  Frauen  mittlerer  und  höherer
Berufe  zu  beschaffen.  Das  geschah  zum  Teil  durch  die  Sammlung  von
gebrauchten  Stücken,  die  in  ganz  großem  Maßstab  in  die  Wege  geleitet
wurde.  Mit  den  Sammelstellen  wurden  Arbeitsstuben,  häufig  auch  Schuhmacherwerkstätten
  verbunden,  um  die  Sachen  instand  zu  setzen.  Zugleich
aber  wurde  in  großem  Umfange  neue  Kleidung  bereitgestellt.  Auch  bei
gemischten  Kriegshilfsorganisationen  lag  die  Bekleidungsfürsorge  naturgemäß
  immer  in  den  Händen  der  Frauen  oder  unterstand  ihrer  Leitung.
Uberall  war  sorgsamste  Prüfung  des  Bedürfnisses  Grundsatz  —  hier  besonders,
  weil  die  Gefahr  des  Mißbrauchs  naturgemäß  sehr  nahe  liegt.
Die  mit  der  Bekleidungsfürsorge  verbundenen  Werkstätten  dienten  zugleich
zur  Beschäftigung  arbeitsloser  Frauen,  häufig  auch  als  Lehrwerkstätten  für
arbeitslose  Jugendliche.  Wenn  bespielsweise  berichtet  wird,  daß  Berlin  von
Kriegsbeginn  bis  zum  Frühjahr  1915  etwa  19  000  Personen  mit  Kleidung
versorgte,  daß  in  Hamburg  in  den  Zeiten  stärkster  Inanspruchnahme  bis
400  Personen  täglich  versorgt  wurden,  daß  Köln  8—9000  Hersonen  monatlich
aus  der  Kleiderkammer  der  Nationalen  Frauengemeinschaft  ausstattete,  so
wird  der  Umfang  dieser  Fürsorge  deutlich.  Große  Aufgaben  hatten  die  Frauen
auch  zu  übernebmen  bei  der  Verarbeitung  der  Gegenstände,  die  in  der
Reichswollwoche  gesammelt  wurden.  Es  möge  ein  einzelnes  Beispiel  diese
Tätigkeit  veranschaulichen,  die  sich  überall  in  ähnlicher  Weise  unter  der
Leitung  der  vaterländischen  Frauenvereine  oder  anderer  weiblicher  Kriegshilf
  sorganisationen  abspielte.

„Der  Rat  der  Stadt  hatte  dem  Nationalen  Frauendienst  die  gesamte
Arbeit  übertragen.  Das  Sammeln  der  Wolle  besorgten  Schulkinder,  die  von
den  Leiterinnen  der  Bezirke  des  Nationalen  Frauendienstes  beaufsichtigt
wurden.  —  Die  Abholung  großer  Packen  vermittelte  ebenfalls  der  Nationale
Frauendienst.  Das  Sortieren  der  desinfizierten  Gegenstände  besorgten
weibliche  Fürsorgezöglinge  unter  Leitung  ihrer  Oberin  und  etwa  70  frei—
willige  Helferinnen  des  Nationalen  Frauendienstes.  Zur  Verarbeitung  der
Wolle  hatte  der  Nationale  Frauendienst  sechs  eigene  Nähstuben  eingerichtet
mit  je  50  bis  80  Arbeiterinnen,  außerdem  arbeiteten  die  Nähstuben  des
Frauengewerbevereins  und  des  Pfadfinderinnenvereins  mit.  Neben  ehrenamtlichen
  Leiterinnen  und  Helferinnen  (45)  waren  in  den  Nähstuben  verschiedene
  bezahlte  Vorarbeiterinnen,  Schneiderinnen  und  eine  Buchhalterin
angestellt.  Es  wurden  14  363  M.  Tagelohn  gezahlt;  gefertigt  wurden  6725
große  Decken,  353  Fußsäcke,  60  Fußteppiche,  478  Kissen,  216  Muffen,  220
Westen,  19  Wetterkragen,  165  Handtücher,  273  Fußschlüpfer.  —  Die  Räume,
Heizung,  Wähmaschinen  wurden  dem  Nationalen  Frauendienst  kostenlos  zur
Verfügung  gestellt.  Große  Mengen  von  Kleidungsstücken,  die  für  die  Zwecke
der  Reichswollwoche  nicht  verwendbar  waren,  gingen  in  den  Besitz  der  Kleider-
        <pb n="258" />
        250  Dr.  Gertrud  Bäumer

kammer  des  Armenamts  und  des  Verbandes  für  Armenpflege  und  Wohl—
tätigkeit  (Kriegsnotspende)  über.“

Auch  in  der  Bekleidungsfürsorge  konnte,  wie  diese  Beispiele  zeigen,  nur
etwas  erreicht  werden  durch  planmäßige  Zusammenfassung  aller  privaten
Hilfsbereitschaft  in  eine  Organisation,  die  Verarbeitung  und  Verteilung
übernahm  und,  indem  sie  die  Bedürftigen  versorgte,  zugleich  die  damit
gebotene  Arbeitsgelegenheit  aufs  beste  ausnützte.

d)  Wöchnerinnen-  und  Säuglingsfürsorge.

Weniger  als  auf  anderen  Gebieten  bedurfte  es  der  freiwilligen  Liebestätigkeit,
  um  die  Einrichtungen  der  Wöchnerinnen-  und  Säuglingsfürsorge
den  Anforderungen  des  Krieges  entsprechend  auszugestalten.  Hier  hatten
bereits  Staat  und  Gemeinde  organisationen  geschaffen,  die  nur  ihre  volle
Wirksamkeit  zu  entfalten  brauchten.  Ergänzend  trat  als  die  größte  soziale
Schöpfung  der  Kriegszeit  die  Reichswochenhilfe  hinzu,  durch  die  jeder
Frau  eines  Kriegsteilnehmers  eine  ausreichende  Versorgung  während
des  Wochenbetts  gesichert  ist.  Alle  diese  Einrichtungen  aber  bedurften
  der  freiwilligen  Kräfte  zu  ihrer  Durchführung  und  der  Ergänzung
  durch  Hilfeleistungen,  wie  z.  B.  die  Hauspflege,  die  Mütterberatung
u.  dgl.  Schon  vor  dem  Kriege  war  hier  ein  Hauptfeld  weiblicher  Vereinsbetätigung.
  Insbesondere  haben  die  vaterländischen  Frauenvereine  auf
dem  Gebiet  der  Säuglingsfürsorge  viel  geleistet.  Im  Rahmen  der  Reichswochenhilfe
  ergab  sich  eine  Gelegenheit  zur  Mitarbeit  sozialpflegerisch  geschulter
  Frauen  durch  die  Gewährung  von  Stillprämien,  die  an  den  Nachweis
  geknüpft  ist,  daß  der  Säugling  tatsächlich  die  mütterliche  Nahrung
erhält.  Für  diese  Überwachung  haben  sich  in  vielen  Städten  Frauen  zur
Verfügung  gestellt,  die  durch  regelmäßige  Besuche  bei  ihren  Schützlingen
Gelegenheit  haben,  ihnen  auch  sonst  beratend  und  helfend  zur  Seite  zu
stehen.  Mustergültig  ist  in  dieser  Hinsicht  die  Mitarbeit  des  Verbandes  der
Osnabrücker  Frauenvereine  bei  der  Durchführung  der  Reichswochenhilfe.
Es  ist  eine  besondere  Kommission  für  diese  Arbeit  begründet.  Die  Stadt
ist  in  14  Bezirke  eingeteilt,  an  deren  Spitze  je  eine  Vorsitzende  steht,  die  mit
einem  Stabe  von  Helferinnen  arbeitet.  Jede  Wöchnerin,  die  Reichswochenhilfe
  empfängt,  wird  ein  oder  zweimal  wöchentlich  besucht,  nötigenfalls  mit
Wäsche  und  Stärkungsmitteln  versehen;  es  wird  ihr  eine  Hauspflege  vermittelt
  oder  auch,  wo  es  notwendig  ist,  die  Aufnahme  in  eine  Entbindungsanstalt
  besorgt.  Ähnlich  wird  in  vielen  andern  Städten  von  den  Frauen
gearbeitet.  Wie  bei  der  Ernährungsfürsorge,  so  ergab  sich  auch  hier  durch
den  Krieg  die  Notwendigkeit  der  Ausgestaltung  und  Verstärkung  bestehender
Einrichtungen.  Wo  noch  keine  Hauspflegevereine  bestanden  (Vereine,  die
Wöchnerinnen  eine  Pflegerin  zur  Besorgung  des  Haushalts  und  der  Kinder
stellen),  wurden  sie  von  der  weiblichen  Kriegshilfe  geschaffen.  Waren  sie
doch  um  so  notwendiger,  weil  die  Frau  bei  Abwesenheit  des  Mannes  oft
ohne  jede  häusliche  Hilfe  während  ihrer  schweren  Zeit  sein  mußte.  Aus
demselben  Grunde  war  auch  die  Erweiterung  oder  Neueinrichtung  von
Entbindungsheimen  notwendig.  Ein  solches  Heim  schuf  zum  Beispiel  ganz
        <pb n="259" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  251

aus  eignen  Mitteln  der  Nationale  Frauendienst  in  Posen.  Das  Heim  gewährte
bis  zum  1.  April  1915  562  Frauen  Aufnahme  (s.  a.  Artikel  VII  und  IX).
Sehr  zahlreich  sind  auch  die  von  der  Frauenkriegshilfe  geschaffenen
Einrichtungen  für  Säuglingsernährung;  sie  sind  gewachsen  in  dem  Maße,
als  durch  die  Futtermittelschwierigkeiten  Milch  knapp  wurde  und  auch  an
andern  für  die  Säuglinge  geeigneten  Lebensmitteln  Mangel  herrschte.
Die  Zahl  der  Kinderleben,  die  durch  alle  diese  Einrichtungen  dem  Vaterlande
  erhalten  sind,  das  Maß  von  sachgemäßer  Belehrung  über  Säuglingspflege,
  das  durch  diese  Organisationen  verbreitet  wurde,  die  Sorge  und
Unruhe,  die  der  Mutter  durch  fürsorglichen  und  vertrauenerweckenden  Beistand
  abgenommen  ist,  läßt  sich  nicht  in  Zahlen  ausdrücken.  Wenn  in  Deutschland
  während  des  Krieges  die  Säuglingssterblichkeit  unter  den  Friedensstand
herabgedrückt  ist,  so  gebührt  das  erste  Verdienst  dabei  ohne  Zweifel  der
großzügigen  staatlichen  Organisation,  ein  nicht  geringes  aber  auch  den  Frauen,
die  sich  einer  schwierigen  und  keinen  Dilettantismus  vertragenden  Aufgabe
planmäßig  und  tatkräftig  angenommen  haben,  die  Lücken  ausfüllend,  die
die  vorhandenen  Einrichtungen  noch  aufwiesen  und  die  Maßnahmen  durchführend,
  bei  denen  helfende  Arbeit  freiwilliger  Kräfte  notwendig  war.

e)  Flüchtlingsfürsorge.

Die  Flüchtlingsfürsorge  lag  in  der  Hauptsache  in  den  Händen  des  Roten
Kreuzes  und  der  Regierung.  Aber  die  Frauen  haben  dabei  als  Einzelpersonen
sowohl  wie  als  Vereine  ausgedehnte  Mitarbeit  leisten  müssen.  Und  zwar
ebensosehr  an  den  bedrohten  Grenzen  selbst,  wo  es  galt,  bei  katastrophalen
Ereignissen  rasch  und  besonnen  zuzugreifen,  wie  hernach  bei  der  Versorgung
der  Flüchtlinge  im  Innern,  wo  eine  planvollere  Fürsorge  einsetzen  konnte.
Statt  allgemeiner  Angaben  ein  einzelnes  Bild:  Frauenarbeit  in  Elbing*

Fünf  Fluchtperioden  ostpreußischer  Flüchtlinge,  die  dreimal  durch  die
Eisenbahn,  zweimal  durch  Pferdefuhrwerke  in  die  Stadt  kamen,  hatte  Elbing
durchzumachen.  Wie  ein  unaufhaltsamer  Wassersturz  kamen  sie  vom  17.  August
1914  ab  über  die  Stadt.  Da  alle  größeren  Räume  durch  Lazarette  belegt
waren,  so  war  für  die  Unterbringung  dieses  Massenandranges  in  keiner
Weise  vorgesorgt.  Im  Augenblicke  der  dringenden  Not  mußte  der  Mationale
Frauendienst  erst  alles  schaffen  und  ordnen.  Mehr  als,  48  000  Flüchtlinge
sind  im  ganzen  im  Laufe  des  ersten  Kriegsjahres  vorübergebend  oder  dauernd,
zum  Teil  wiederholt  mit  Unterkunft  und  Verpflegung,  Kleidung,  Wäsche
und  Schuhzeug  versehen  worden.  Dielen  mußten  Möbel,  Betten,  Bettwäsche
sowie  Hausgerät  beschafft  werden.  Einen  Teil  dieser  Sachen  erhielt  der
Nationale  Frauendienst  geschenkt,  einen  Teil  entlieh  er;  was  fehlte,  wurde
angeschafft.  Die  warme  trockene  Witterung  des  Frühherbstes  1914  erleichterte
  die  Unterbringung  der  Flüchtlinge.  Bodenräume,  Scheunen,
Kegelbahnen,  Fabrikräume  konnten  mit  herangezogen  werden.  Die  Elbinger
Bürgerschaft  zeigte  sich-sehr  hilfsbereit  und  öffnete  den  Flüchtlingen  bis  tief
in  die  Nacht  hinein  ihre  Türen.  Schwieriger  gestalteten  sich  die  Dinge  bei

 

*)  Nach:  Heimatdienst  im  ersten  Kriegsjahr  (B.  G.  Teubner)  S.  137  ff.
        <pb n="260" />
        252  Dr.  Gertrud  Bäumer

dem  zweiten  großen  Ansturm  im  November.  In  den  Tagen  vom  18.  bis
22.  hatte  der  Nationale  Frauendienst  außer  den  Menschen  918  Leiterwagen
und  andere  Fuhrwerke  und  gegen  2000  Pferde  in  der  Stadt  unterzubringen;
für  die  Tiere  mußte  ebenfalls  Futter  beschafft  werden.  Wiederum  galt  es,
Massenquartiere  zu  stellen,  die  auch  genügend  gegen  die  Kälte  schützten.

Einige  von  diesen  mußten  vom  Nationalen  Frauendienst  mit  Heiz-  und
Kochvorrichtung  versehen  und  auch  sonst  menschenwürdig  hergerichtet  werden.
In  der  zur  Massenspeisungsanstalt  ausgestalteten  Volksküche,  für  die  der
Nationale  Frauendienst  alles  notwendige  Eßgerät  beschaffte,  wurden  lange
Zeit  täglich  1100—1500  Mittags-  und  400—600  Abendportionen  verabfolgt.
Die  Materialkosten  für  das  Essen  trug  die  Stadt,  das  übrige  war  Leistung
des  Nationalen  Frauendienstes.  Außerdem  wurden  an  zwei  Sammelpunkten
der  Flüchtlinge  an  den  Heerstraßen  durch  die  Niederung  vom  Nationalen
Frauendienst  zwei  Feldküchen  neu  aufgebaut,  eingerichtet  und  bis  nach
Weihnachten  im  Betriebe  erhalten.  In  jeder  sind  über  10  000  Mittagsund
  Abendportionen  und  nicht  viel  weniger  Frühstücksportionen  ausgegeben
worden.  Besondere  Schwierigkeiten  machte  in  der  plötzlich  überfüllten  Stadt
die  Unterbringung  der  Alten,  Schwachen,  Siechen,  Kranken  und  Wöchnerinnen.
  Die  vorhandenen  Krankenanstalten  waren  überfüllt,  die  Ärzte  überanstrengt,
  verschiedene  Hebammen  verweigerten  die  Aufnahme  der  Schwangeren
  aus  Furcht,  durch  einen  infolge  der  schrecklichen  Verhältnisse  leicht
möglichen  Unfall  bei  der  Entbindung  Unannehmlichkeiten  zu  haben  und
dadurch  wohl  gar  ihre  Konzession  zu  gefährden.  Durch  die  unermüdliche
Hingabe  der  Helferinnen  des  Nationalen  Frauendienstes  gelang  es  aber
schließlich,  alles  zu  bewältigen.  Kranke  und  Sterbende  wurden  verpflegt,
für  ärztliche  Behandlung  und  Medizin  oder  für  ein  anständiges  Begräbnis
gesorgt.  Ende  September  ließ  sich  auch  endlich  der  von  Anbeginn  dringende
Wunsch  verwirklichen,  ein  Wöchnerinnenheim  für  die  Flüchtlingsfrauen  einzurichten.
  Die  Wöchnerinnen,  von  denen  vorher  viele  auf  der  Straße,  im
Leiterwagen,  in  der  Scheune,  auf  der  kahlen  Diele,  im  Stroh  ihre  schwere
Stunde  hatten  durchmachen  müssen,  kamen  nun  in  ein  zwar  einfaches,  aber
doch  gediegen  eingerichtetes  Heim.

Auch  die  Weiterbeförderung  der  Flüchtlinge  fiel  dem  Nationalen  Frauendienst
  zu.  Die  Verpflegung  und  Ausrüstung  für  die  Reise  nach  weiter  vom
Kriegsschauplatz  abgelegenen  Gegenden  hatte  er  zu  besorgen.  Die  ersten
Bahntransporte  hatte  er  sogar  ganz  allein  einzurichten  und  zu  leiten.  Bis
die  staatliche  Fürsorge  mit  der  Einrichtung  von  Flüchtlingsfürsorgestellen  und
der  Verteilung  der  Flüchtlinge  auf  bestimmte  Landesteile  eingriff,  hatte
der  Nationale  Frauendienst  Elbing  schon  10  000  Flüchtlinge  versorgt.  Ende
August  und  Anfang  September  1914  war  ihm  neben  der  Auszahlung  der
Reisezehrpfennige  auch  die  eines  kleinen  Vorschusses  auf  die  Kriegsunterstützung
  an  diejenigen  Frauen  anvertraut,  deren  Papiere  infolge  der  Flucht
nicht  in  Ordnung  waren.  Das  war  eine  der  schwierigsten  und  anstrengendsten
Arbeiten,  vor  allem  weil  die  Bureauräume  bei  weitem  nicht  ausreichten.
An  einem  einzigen  Tage  betrug  der  Besuch  2400  Menschen.  Daß  bei  einem
solchen  Andrang  in  der  Kleiderabgabe,  bei  der  Wohnungsfürsorge,  bei  der
        <pb n="261" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen                                                         253

Arbeitsvermittlung,  der  Geldausgabe,  der  Nachforschung  nach  Vermißten
eine  ordnungsmäßige  Kistenführung  unmöglich  war,  läßt  sich  begreifen.
Dies  konnte  erst  nach  wochenlanger  Tätigkeit  geschehen,  als  der  Andrang
etwas  geringer  wurde.  So  kommt  es,  daß  die  tatsächlichen  Leistungen  vielfach
  noch  höher  waren,  als  aus  den  aus  den  Listen  sich  ergebenden  Zahlen
hervorzugehen  scheint.  Trotz  der  ungeheuren  Anforderungen,  die  durch  die
Flüchtlingsversorgung  an  den  Nationalen  Frauendienst  gestellt  wurden,  fand
er  noch  die  Möglichkeit,  Weihnachten  1914  für  über  1000  Flüchtlingskinder
eine  Weihnachtsbescherung  zu  veranstalten.

Zu  den  schmerzlichsten  Eindrücken  und  Erfahrungen  gehörte  die  Forschung
nach  den  vermißten  Familienangehörigen,  die  teils  durch  die  Russen,
teils  während  der  Flucht  von  der  Seite  der  Ihren  gerissen  worden  waren.
Die  Bemühungen  des  Nationalen  Frauendienstes  zur  Nachforschung  nach
den  Vermißten  setzten  gleich  zu  Anfang  ein.  Der  Erfolg  war  aber  trotz
eifrigster  Bemühungen  gering,  bis  die  Einrichtung  von  Zentralauskunftsstellen
  in  Berlin  und  Königsberg  diese  Arbeit  erleichterte.  Im  ganzen  ist
etwa  3000  Personen  nachgeforscht  worden,  von  denen  etwa  die  Hälfte  aufgefunden
  werden  konnte.  Auch  die  rechtliche  Vertretung  der  Flüchtlinge
mußte  der  Nationale  Frauendienst  vielfach  übernehmen.  Unzählige  Eingaben
  mußten  während  des  ersten  Kriegsjahres  gemacht  werden.  Sie  bezogen
sich  auf  Renten,  Zinsen,  Zahlung  von  Pensionen,  Unterstützungen,  Erziehungsgeldern,
  Befreiung  von  der  Mietzahlung  für  die  zerstörten  Wohnungen,  Vorschüsse
  auf  Kriegsentschädigung,  neue  Ausstellung  von  verloren  gegangenen
Hypothekenbriefen  und  andern  Dokumenten  u.  a.  m.

Galt  es  so,  in  den  ersten  Zufluchtsstätten  die  Flüchtlinge  vorübergebhend
mit  dem  Notwendigsten  zu  versehen,  so  traten  später  andere  Anforderungen
an  die  Flüchtlingsfürsorge  heran.  Es  ist  ein  Ruhm  unserer  Verwaltung  und
unseres  Volkes,  daß  man  sich  dabei  nicht  auf  Obdach  und  Nahrung  beschränkte,
sondern,  soweit  es  irgend  möglich  war,  aus  der  Not  eine  Tugend  machte
und  den  Flüchtlingen  auch  alle  Sorgfalt  geistiger  Pflege  angedeihen  ließ.
So  hat  z.  B.  der  Verband  Wohlfahrt  der  weiblichen  Jugend  systematisch  die
heranwachsenden  Mädchen  in  Haushaltschulen  gesammelt,  um  ihnen  diese
Monate  der  Entwurzelung  zu  einer  Zeit  geistiger  und  praktischer  Förderung
werden  zu  lassen.  Man  wollte  nicht  nur  für  die  Not  des  Tages  sorgen,
sondern  mitten  im  Kriege  dem  innern  Aufbau  dienen  und  der  von  schwerem
Schicksal  verhängten  Gelegenheit  noch  ihren  Segen  abringen.

B.  Kriegsgemäße  Lebensweise.

„Wir  halten  durch,“  spricht,  von  Feinden  umstellt,
der  Krieger  im  Feld.

„Wir  halten  durch,“  spricht,  von  Sorgen  beschwert,
die  Mutter  am  Herd.

wie  einmal  die  spätere  Geschichte  dieser  Zeit  der  Millionen  nicht  gedenken
  kann,  die  an  den  Fronten  jeder  an  seinem  bescheidenen  Posten  ihre
        <pb n="262" />
        254  Dr.  Gertrud  Bäumer

Pflicht  getan  und  so  die  militärische  Mauer  undurchdringlich  gehalten  haben,
so  wird  man  auch  die  Millionen  Frauen  vergessen,  deren  pflichttreue  Haushaltführung
  das  Unmögliche  möglich  gemacht  und  den  englischen  Aushungerungsplan
  vereitelt  hat.  Und  doch  kann  gerade  diese  Leistung  ——
in  ihrem  Gelingen  wie  in  ihrem  Versagen  —  den  kommenden  Frauengenerationen
  wie  nichts  anderes  den  staatsbürgerlichen  Sinn  der  einfachsten
Haushaltarbeit  bezeugen,  und  man  sollte  Sorge  tragen,  daß  dieses  Stück  Kriegsgeschichte
  den  Frauen  des  künftigen  Deutschland  ein  fruchtbares  Erbe  werde.

Als  wir  im  Winter  1914/15  der  wirtschaftlichen  Einschließung  Deutschlands
  ins  Auge  sahen  und  wußten:  jetzt  beginnt  der  wirtschaftliche  Heeresdienst
  des  ganzen  Volkes  —  der  Millionen  und  aber  Millionen  unorganisierter
einzelner  —,  da  stand  wohl  in  vielen  Seelen  die  bange  Frage  auf:  können
wir  damit  rechnen,  daß  die  Mehrzahl  des  Volkes  zu  diesem  Dienst  geistig
bereit  ist?  Können  wir  erwarten,  daß  die  Hausfrauen,  die  bisher  nicht  gewöhnt
  waren,  an  den  Staat  zu  denken  und  ihren  Stolz  in  die  möglichst
gute  Versorgung  der  eignen  Familie  setzten,  nun  auf  einmal  volkswirtschaftlich
  fühlen  —  und  handeln  lernen?

Welch  eine  innere  Umwandlung  der  Hauswirtschaft,  die  im  unbegrenzten
  Nahrungsspielraum  des  Friedens  ihre  Bedürfnisse  nur  nach  dem
Umfange  der  eignen  Mittel  berechnete,  nur  die  Geld-  nicht  aber  die  Materialsparsamkeit
  kannte  (oder  diese  doch  nur  als  Mittel  der  Geldersparnis),  und
deren  Leiterin  überhaupt  nicht  wußte,  wo  der  Weizen  gewachsen  war,  den  sie
in  der  Frühstücksseemmel  auf  den  Tisch  stellte!  Die  Hausfrauen  mußten  in  der
„Presse“  der  Kriegsaufklärung  zweierlei  lernen:  die  physiologischen  Grundlagen
  ihrer  Tätigkeit  —  denn  sie  mußten  ja  umzuschalten  und  richtig  zu  ersetzen
  wissen;  und  die  volkswirtschaftlichen  Bedingungen  —  denn  sie  sollten  ihre
Wirtschaft  in  Einklang  setzen  mit  der  großen  Vorratskammer  ihres  Vaterlandes.


Die  erste  Frage  war,  wie  man  diese  Aufklärung  in  die  breite  Masse
tragen  könnte.  Auch  für  diese  Aufgabe  mußten  die  vorhandenen  Frauenvereine
  die  Stützpunkte  bieten.  Sie  alle,  ob  zusammengefaßt  in  Kriegshilfsorganisationen
  oder  nicht,  machten  sich  ans  Werk.  Es  wurden  Flugblätter
  in  Millionen  verbreitet,  und  Wanderrednerinnen  zogen  zu  Hunderten
von  Stadt  zu  Stadt  und  von  Dorf  zu  Dorf  und  predigten  die  Verteidigung
gegen  den  Aushungerungsplan.  Es  gibt  wohl  keine  Stadt  und  gewiß  nicht
viele  Dörfer,  wo  diese  Rede  nicht  erklungen,  diese  Lehren  nicht  auf  schwarzweiß-rot
  gerahmten  Blättern  verbreitet  wären.  „Krieg  und  Küche“  wurde
den  deutschen  Frauen  eine  vertraute  Gedankenverbindung  und  der  Inbegriff
vaterländischer  Pflichten,  die  Tag  um  Tag  sorgsames  Wachdenken  und  beharrlichen
  Fleiß  erforderten.  In  Tausenden  von  Küchen  hing  das  K-Plakat
des  Nationalen  Frauendienstes:  Eßt  Kriegsbrot.  Kocht  die  Kartoffeln  in  der
Schale.  Kauft  keinen  Kuchen.  Seid  klug,  spart  Fett.  Kocht  mit  Kochkiste.  Kocht,
mit  Kriegs-Kochbuch.  Helft  den  Krieg  gewinnen.

Die  Belehrung  der  Rednerinnen  selbst  geschah  durch  Kriegslehrgänge,
die  im  Winter  1915  einmal  durch  das  Ministerium  des  Innern,  ein  anderes
Mal  unter  Mitarbeit  des  Landwirtschaftsministeriums  durch  die  an  der
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        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Franen  255

Aufklärung  der  Landfrauen  besonders  interessierten  Frauenvereine  in  Berlin
veranstaltet  wurden  und  dann  in  allen  Teilen  des  Reiches  Nachahmung
fanden.  Im  Anschluß  an  diese  Kurse  sorgten  dann  auch  die  Behörden  für
eine  ganz  systematische  Organisation  des  Aufklärungsdienstes.  Einen  Ausschnitt
  aus  dieser  Organisation  gibt  die  folgende  Schilderung  einer  Frankfurter
  Frau  über  ihre  Arbeit  in  37  Landgemeinden  des  Obertaunuskreises:


„Jch  will“,  so  schreibt  sie  (die  —  beiläufig  gesagt  —  eine  Großmutter
ist),  „hier  nur  über  meine  Erfahrungen  berichten,  die  ich  in  Landgemeinden
und  Dörfern  gesammelt  habe,  die  in  geringer  Entfernung  oder  nächster
Nähe  von  Städten  liegen  und  diese  mit  der  Eisenbahn  erreichen  können,
Landgemeinden,  in  denen  die  Bevölkerung  zum  Teil  Landwirtschaft  treibt,
zum  Teil  in  der  Industrie  beschäftigt  ist.  Als  wir  die  Aufklärungsarbeit
zuerst  in  kleinerem  Kreise  besprachen,  war  man  allgemein  der  Ansicht,  daß
eine  Stadtfrau  auf  dem  Lande  nichts  erreichen  könne,  daß  es  besser  sei,
Bäuerinnen  selbst  oder  Pfarrer-  und  Lehrerfrauen  zum  Zwecke  der  Aufklärung
  im  Heimatsort  heranzubilden.  Von  diesem  Gesichtspunkt  aus  habe
ich  meine  Arbeit  begonnen.  Ich  suchte  Bürgermeister,  Lehrer,  Lehrerinnen,
Geistliche  und  Vorstände  von  Frauenvereinen  zu  einer  Besprechung  zu
vereinigen,  trug  ihnen  das  Wichtigste  über  die  Volksernährung  im  Kriege
vor,  bat  sie  dann,  mit  mir  zu  überlegen,  wie  man  am  besten  an  die  Bevölkerung
  herankommen  könne,  und  drang  vor  allem  mit  größter  Bestimmtheit
  auf  die  Errichtung  von  Beratungsstellen.  Man  war  aber  vielfach  der
Ansicht,  daß  ein  Vortrag  von  einem  in  der  Gemeinde  Ansässigen  keinen
Erfolcg  haben  würde,  und  überredete  mich,  den  Versuch  zu  machen,  in  gleicher
Weise  wie  in  dem  kleinen  Kreise  auch  der  Bevölkerung  die  Sache  vorzutragen.
  Der  Versuch  gelang,  ich  habe  in  37  Landgemeinden  und  Dörfern
gesprochen  und  dabei  überall  das  Gefühl  gehabt,  daß  man  den  Ernst  der
Lage  und  die  Wichtigkeit  des  Gegenstandes  durchaus  begriffen  hat.  Ich
konnte  auch  überall  die  Einrichtung  einer  Beratungsstelle  in  die  Wege  leiten,
abgesehen  von  einigen  ganz  kleinen  Dörfern,  die  in  der  Nähe  von  kleinen
Städten  liegen  und  deren  Beratungsstellen  aufsuchen  können.  Aber  selbst
diese  wollen  doch  auch  im  eignen  Ort  die  Kochkiste  vorführen,  neue  Repezte
probieren  und  den  Frauen  Kostproben  verabreichen.

Als  den  wichtigsten  Teil  unserer  Aufklärungsarbeit  betrachte  ich,  wie
schon  gesagt,  die  Errichtung  von  Beratungsstellen  auch  im  kleinsten  Dorf.
Da  gilt  es  vor  allem,  die  geeigneten  Persönlichkeiten  herauszufinden.  In
evangelischen  Gemeinden  ist  die  Pfarrersfrau  zu  gewinnen;  auch  die  Frau
des  Lehrers  wird  helfen.  Da  ist  ferner  die  Lehrerin,  die  jetzt  öfters  den  abwesenden
  Lehrer  vertritt;  beim  Vortrag  selbst  sucht  man  sich  ferner  diejenigen
  Frauen  heraus,  die  interessiert  zuhören  und  geeignet  erscheinen.  Man
fordert  sie  auf,  sich  der  Sache  anzunehmen,  zeigt  Mittel  und  Wege,  sich  zunächst
selbst  zu  belehren  durch  Besichtigung  der  Beratungsstelle  einer  kleineren  oder
größeren  Stadt,  durch  den  Versuch  mit  der  Kochkiste  usw.;  so  wirbt  man
nach  dem  Vortrage,  bis  man  einige  Frauen  gefunden  hat.  Sind  die  Verhältnisse
  danach,  so  muß  die  Gemeinde  die  Mittel  beschaffen  für  die  Fahrt
        <pb n="264" />
        256  Dr.  Gertrud  Bäumer

in  die  Stadt,  für  den  Versuch  mit  der  Kochkiste,  für  die  Lebensmittel,  die
für  das  Probekochen  gebraucht  werden.  Für  die  Beratung  muß  ein  Raum
zur  Verfügung  stehen;  wo  es  möglich  ist,  das  Pfarrhaus  oder  eine  leere
Wohnung  mit  einem  Herde;  wo  sich  gar  nichts  anderes  findet,  gibt  wohl
hier  und  da  auch  die  Gastwirtsfrau  Herd  und  Gaststube  für  die  Beratung
und  das  Probekochen  her.  Man  muß  nur  den  guten  Willen  wecken  und
an  den  Opfermut  der  Frauen  appellieren,  dann  bleibt  der  Erfolg  nicht  aus.

Ich  habe  mit  großer  Befriedigung  in  der  geschilderten  Weise  gearbeitet
und  die  Opfer,  die  diese  Arbeit  persönlich  an  uns  stellt,  gern  gebracht.  Ich
habe  mehrere  Male  zehn  bis  zwölf  Tage  hintereinander  jeden  Abend  in
einem  andern  Dorfe  gesprochen  und  Sonntags  zweimal.  Die  Zugverbindungen
  sind  zurzeit  derart,  daß  man  den  Heimweg  meist  zu  Fuß  machen
muß,  oft  zwei  Stunden  weit;  aber  das  Gefühl,  dem  Vaterlande  zu  nützen,
läßt  jegliche  Mühe  gering  erscheinen.“

Alle  Frauenkreise  wurden  gesondert  —  ihrer  eignen  Auffassungsweise
und  ihren  Aufgaben  entsprechend  —  aufgeklärt:  die  Schulkinder,  die  größern
Mädchen,  die  Hausfrauen,  Arbeiterinnen,  Köchinnen.

An  Vorträge  und  Verteilung  von  Flugblättern  schloß  sich,  wie  der
wiedergegebene  Bericht  zeigt,  praktische  Beratung.  In  den  Städten
wurden  dauernd  Kochvorführungen  für  alle  Schichten  und  Bedürfnisse  veranstaltet:
  für  Arbeiterhaushalt,  bürgerliche  Küche,  Kinderernährung,  Krankenkost.
  Die  „fettarme  Küche“,  die  fleischlose  Mittags-  oder  Abendernährung,  die
Ausnutzung  unbekannter  Nahrungsmittel,  Ersatzgetränke  usw.:  alles  wurde,
von  hauswirtschaftlich  erfahrenen  Frauen  ausgearbeitet  und  erprobt,  hernach
  allen  Lernbegierigen  weiter  gezeigt.  Es  war  ein  Glück,  daß  die  Organisation
  des  hauswirtschaftlichen  Unterrichts  weit  genug  vorgeschritten,  die
Methoden  der  hauswirtschaftlichen  Belehrung  befestigt  genug  waren,  um allenthalben
  Vorrichtungen  und  Lehrkräfte  für  diese  Unterweisungen  zu  finden.

Eine  besondere  „Kampagne“  wurde  organisiert,  um  die  Obsternte  sorgsamer
  und  vollständiger  als  in  reichen  und  unbekümmerten  Friedenzszeiten
auszunutzen.  Das  geschah  durch  den  Bund  Deutscher  Frauenvereine  schon
im  August  1914  in  vielen  Städten  wurden  infolge  dieser  Anregung  Sammelstellen,
  auch  für  nicht  marktfähiges  Obst,  geschaffen,  Vorrichtungen  zum
Einkochen  und  Trocknen  im  großen  getroffen  und,  angesichts  des  bevorstehenden
  Fettmangels,  für  genügende  Vorräte  an  Obstmus  gesorgt.  Rezepte
dafür  wurden  durch  den  Bund  Deutscher  Frauenvereine  als  „Kriegshilfe
der  Hausfrauen“  herausgegeben  und  zu  vielen  Tausenden  verbreitet.

Im  zweiten  Kriegsjahre  konnte  das  alles  noch  viel  besser  vorbereitet,
planvoller  und  vollständiger  durchgeführt,  auch  die  Verbindung  von  Erzeuger
  und  Verbraucher  besser  hergestellt  werden.

Eine  ähnliche  Werbe-  und  Anleitungsarbeit  wurde  für  den  Anbau  und
die  Verwertung  des  Gemüses  entfaltet.  Die  schon  sehr  ausgedehnte  Gemüseerzeugung
  der  Laubenkolonien  wurde  ausgedehnt  durch  Bereitstellung  von
Bauland.  Wenn  hier  auch  die  Organisation  meist  von  den  Städten  und
ihren  gärtnerischen  Fachkräften  in  die  Hand  genommen  wurde,  so  ergaben
        <pb n="265" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  257

sich  doch  in  Anleitung  und  Hilfeleistung,  vor  allem  aber  auch  in  der  Unterweisung
  über  die  Verwertung,  viele  Aufgaben  für  die  Offiziere  unsers  weiblichen
  Ernährungsheeres.  Es  wurden  z.  B.  besondere  Gemüseverwertungskurse
  für  die  Laubenkolonisten  abgehalten.

In  dem  Maße,  als  die  behördliche  Regelung  der  Ernährung  durchgeführt
  wurde,  trat  die  Aufgabe  der  Willensbeeinflussung  zurück.  Fortgeführt
  werden  aber  mußte  um  so  mehr  die  Belehrung,  die  den  Hausfrauen
zeigte,  wie  sie  durch  zweckmäßige  Verteilung  und  Zubereitung  aus  den  vorhandenen
  Nahrungsmitteln  ein  Höchstmaß  von  Nährwert  gewinnen
konnten.

Daneben  entstand  die  neue  Aufgabe  der  Kontrolle  über  die  Durchführung
  der  behördlichen  Bestimmungen.  Es  war  fast  selbstverständlich,
  daß  die  städtischen  Preisprüfungsstellen,  die  geschaffen  wurden,  die
Frauen  zur  Mitarbeit  heranzogen,  und  sie  an  den  über  die  bloße  Preiskontrolle
weit  hinausgebenden  Aufgaben  der  Versorgungsregelung  —  z.  B.  der  Milchversorgung
  —  beteiligten.  So  wuchsen  ganz  von  selbst  aus  der  freiwillig
geschaffenen  Organisation  des  hauswirtschaftlichen  Kriegsdienstes  bürgerliche
Verantwortungen  heraus,  die  von  den  in  selbstgeschaffenem  Dienste  geschulten
  Frauen  leicht  übernommen  werden  konnten.  Ihre  geistige  Spitze
fand  diese  Arbeit  in  dem  weiblichen  Beirat  des  Kriegsernährungsamts.

Und  das  Heer  der  andern,  die  nicht  führten  und  organisierten,  sondern
nur  Gefolgschaft  leistetend  Man  hat  hier  und  da  behaupten  gehört,  die
deutsche  Hausfrau  habe  „versagt"“.  Das  Urteil  ist  in  dieser  Allgemeinheit
ungerecht.  Gewiß  —  nicht  alle  hat  die  wirtschaftliche  Kriegspredigt  erreicht,
  und  viele  haben  die  große  Pflicht  nicht  tief  und  klar  genug  ergriffen.
Es  hat  auch  Fahnenflüchtige  im  eigentlichsten  Sinne  des  Wortes  gegeben.
Und  einem  nur  an  privatwirtschaftliches  Denken  gewöhnten  Gehirn,  einem
nur  auf  das  Wohl  der  Allernächsten  gerichteten  Willen  war  die  Umschaltung
nicht  leicht.  Die  Frauen  der  breiten  Volksschichten  waren  zum  Teil  in  ihrem
hauswirtschaftlichen  Können  (oder  Nichtkönnenl!)  so  stark  durch  Gewohnheit
gebunden  —  eine  Gewohnheit,  die  nicht  selten  Schlendrian  und  Unvernunft
bedeutete  —,  daß  ihnen  die  geistige  Beweglichkeit  für  die  notwendigen
Veränderungen  fehlte.  Und  doch,  man  darf  über  diesen  in  den  Mängeln
der  Frauenbildung  beruhenden  Hemmungen,  die  nicht  auf  das  Konto  der
Frauen  zu  setzen  sind,  nicht  die  Gesamtleistung  der  Frauen  in  den  wirtschaftlichen
  Schützengräben  übersehen;  die  Millionen  an  stummen  und  ungesehenen
  treuen  Tagewerken,  die  den  Sieg  erkämpfen  halfen.

Eins  aber  ist  sicher:  die  Tatsache,  daß  ihr  kleines  häusliches  Arbeitsfeld
Teil  eines  großen  Ackers  ist,  auf  dem  Leben,  Kraft  und  Gesundheit  des  ganzen
Volkes  blüht  und  reift,  sie  hat  sich  den  deutschen  Frauen  in  dieser  Zeit  eingeprägt.
  Und  wo  auch  immer  deutschen  Mädchen  die  Ideale  ihres  hausfraulichen
  Berufs  nahegebracht  werden:  der  Weltkrieg  wird  das  große  geschichtliche
  Anschauungsbeispiel  sein,  an  dem  der  Zusammenhang  der  kleinen
Zelle  des  Haushalts  mit  dem  großen  Baum  der  Volkswirtschaft  mit  unvergeßlicher
  Eindringlichkeit  gezeigt  werden  kann.

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                              17
        <pb n="266" />
        C.  Die  Frau  auf  dem  Arbeitsmarkt.

I.  Kriegsvertretung
a)  im  eigenen  Betriebe.

Der  Umfang  der  Frauenleistungen  für  die  Aufrechterhaltung  des
Wirtschaftslebens  wird  niemals  zutreffend  festgestellt  werden  können.  Keine
Statistik  erfaßt  die  Frauen,  die  in  der  Landwirtschaft,  in  Handwerk  und
Handel  einfach  die  Stelle  des  eingezogenen  Mannes  oder  Sohnes  einnehmen
  mußten.  Es  ist  ein  Glück  für  die  deutsche  Volkswirtschaft  gewesen,
daß  die  Mitarbeit  der  Frau  im  Betriebe  des  Mannes  sich  in  diesen  Berufsschichten
  erhalten  hatte.  Die  Bäuerin,  die  Frau  Meisterin,  die  Geschäftsfrau
  im  kleinen  und  mittleren  Verkaufsgeschäft  waren  meist  vertraut  genug
mit  dem  Betriebe,  um  ihn,  so  weit  ihre  Kräfte  es  gestatteten,  weiterführen
zu  können.  Das  war  keine  Kleinigkeit.  Die  ohnedies  überlastete  Bäuerin
war,  besonders  vor  der  durchgehenden  Organisation  der  Gefangenenarbeit,
Mann  und  Klnecht  zugleich,  neben  der  Fortführung  des  Teils  der  landwirtschaftlichen
  Arbeit,  der  ihr  stets  —  reichlich  genug  —  zugemessen  war.  Dazu  kam
dann  die  unübersehbar  schwierige  staatliche  Regelung,  die  alles  Altgewohnte
auf  den  Kopf  stellte.  Im  Handwerk  und  Kleinhandel  waren  verwandte
Schwierigkeiten  zu  überwinden,  Einkauf  und  Beschaffung  erschwert,  manche
Handwerke,  z.  B.  die  Bäckerei,  in  allen  hergebrachten  Herstellungsweisen
verwandelt,  das  Verkaufsgeschäft  einer  ganzen  Fülle  von  Verordnungen
und  Beschränkungen  unterworfen,  Bedarf  und  Preisbewegung  ganz  unberechenbar
  geworden.  Daß  es  trotz  alledem  Tausenden  von  Frauen  gelungen
  ist,  für  Mann  und  Familie  die  wirtschaftlichen  Grundlagen  des  Lebens
durch  schwere  Jahre  zu  erhalten,  ist  durch  viele  Zeugnisse  von  Landwirtschaftsbehörden,
  Handwerkskammern  und  andern  zuständigen  Stellen  bezeugt.
  Selbstverständlich  sind  auch  viele  dabei  gescheitert.  Wenn  man  nach
den  Erfahrungen  der  Kriegsfürsorge  urteilen  kann,  sind  solche  Mißerfolge
zahlreicher  in  den  Großstädten,  wo  die  Beziehungen  der  Frau  zur  Arbeit
des  Mannes  oft  schon  mehr  gelockert  sind,  abgesehen  von  der  größeren  Schwierigkeit
  des  Konkurrenzkampfes  an  sich.  Jedenfalls  darf  in  Zukunft  nicht
vergessen  werden,  daß  die  Vertrautheit  der  Frau  mit  dem  Beruf  des  Mannes
ein  Stück  Kriegsrüstung  war.  Alle  die  Bemühungen  zur  kaufmännischen
Schulung  der  Handwerkerfrauen,  zur  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen
Frauenbildung  haben  durch  die  Kriegserfahrungen  ihren  Lohn  und  den
greifbaren  Beweis  für  die  Notwendigkeit  gebracht,  sie  zu  steigern.

b)  in  fremden  Betrieben  und  auf  dem  Arbeitsmarkt.

Leichter  gewinnt  sich  ein  Bild  von  der  wirtschaftlichen  Leistung  der
Frauen,  die  außerhalb  der  eignen  Familie,  des  eignen  Betriebs,  als
freie  Arbeitskräfte  in  die  Kriegsvertretung  einrückten.  Freilich  lassen  sie  sich
nicht  trennen  von  den  Scharen  der  Frauen,  die  nur  die  alte  Erwerbsarbeit
forts  etzten.  Denn  außer  den  —  verhältnismäßig  wenigen  —  Arbeitszweigen,
in  welche  die  Frauen  während  des  Krieges  ganz  neu  eintreten,  besteht  die
        <pb n="267" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  259

Kriegsleistung  vielfach  nur  in  der  Steigerung  der  Ziffern  in  hergebracht
weiblichen  Berufsarten.  Also  ist  es  der  weibliche  Arbeitsmarkt  im  ganzen,
  der  in  seiner  Gestaltung  während  des  Krieges  betrachtet  werden  muß.

1.  Er  zeigt  im  ersten  Kriegsjahre  ein  vollkommen  anderes  Bild  als  im
zweiten,  und  diese  Veränderung  ist  ebenso  charakteristisch  wie  die  Ziffern
und  Tatsachen  an  sich.  Um  den  Ausgangspunkt  für  die  Beurteilung  der
großen  Verschiebung  zu  gewinnen,  muß  man  sich  den  Beschäftigungsgrad
der  Frauen  vor  dem  Kriege  vergegenwärtigen.  Nach  der  letzten  großen
Berufszählung  von  1907  gab  es  1½  Millionen  Lohnarbeiterinnen  in  der
Industrie,  die  sich  auf  die  wichtigsten  Berufsgruppen  und  auf  gelernte  und
ungelernte  Arbeit  folgendermaßen  verteilten:

gelernt  ungelernt

weiblich  männlich  weiblich  männlich
Spinnstoffgewerbe        189  913  196  458  266  995  192  400
Bekleidungsgewerbe    517  795  266 085  57  940  33  682
Nahrungsmittel                67  013  377  852  105  603  181  904
Reinigung                            21  300  46  794     57  628     10  765
Industrie  der  Steine  u.  Erden  11 219  168  951  56  841  405  580
Metallverarbeitung             17 880                750  880  44  505   176  181
Papierindustie                       3  472                  39  502  58  444     70  605
Vervielfältigungsgewerbe    3  848                113  366  29  524      15  801
Holzindustrie                         8 462   415 519                        21  084  117  030
Maschinenauu                       4 981  428  183  28  011  237  051
Chemische  Industrie              1  043       11  862       21  840        87  245
Bergbau                                         540        411  614     18  759  472  077
Lederindustrie                              2  454     90  339     14  312   49  637
Baugewerbe                                        205      936  882  12  941  617  995

Seit  1907  haben  sich  diese  Ziffern  natürlich  weiter  verschoben,  und  zwar
nach  der  Richtung  der  Steigerung  der  Frauenziffern.  Besonders  charakteristisch
  für  den  Gang  der  Entwicklung  und  besonders  wichtig  als  Vorbedingung
  für  die  Frauenverwendung  im  Kriege  ist  die  rasche  Zunahme
in  Metall-,  Maschinen--  und  chemischer  Industrie.

Das  statistische  Bild  der  industriellen  Frauenarbeit  hat  zwei  Kennzeichen.
  Erstens:  in  der  Gesamtzahl  der  Arbeiterinnen  überwiegt  die  Zahl
der  ungelernten;  zweitens:  in  Industrien  mit  vorwiegend  gelernter  Arbeit
ist  die  Zahl  der  Frauen  gering.  Wie  wirkte  nun  der  Krieg  auf  den  weiblichen
  Arbeitsmarkt?

2.  Der  Kriegsausbruch  äußerte  sich  in  zwei  einander  entgegenwirkenden
Erscheinungen  auf  dem  Arbeitsmarkte:  die  Entleerung  durch  die  hinausziehenden
  Krieger,  und  —  unabhängig  davon  —  die  Lähmung  von  Handel
und  Gewerbe  durch  den  Eindruck  des  Kriegszustandes  an  sich.  In  einigen
großen  Berufszweigen,  hauptsächlich  der  Industrie  und  des  Verkehrs,  entstand
  sofort  ein  Mangel  an  Arbeitskräften.  In  andern  —  d.  h.  den  für  die
Zivilbevölkerung  arbeitenden  und  besonders  den  Luxusindustrien  ebenso  wie
im  Handel  —  rechnete  man  mit  Stillstand  und  kündigte  Arbeitern  und
Angestellten.  Die  Frauen  wurden  zunächst  viel  stärker  durch  die
Lähmung  betroffen  als  zum  Ersatz  herangezogen.  Das  lag  nicht

17*
        <pb n="268" />
        260  Dr.  Gertrud  Bäumer

nur  daran,  daß  der  Stillstand  sich  wesentlich  in  weiblichen  Erwerbsgebieten
(Konfektion,  Luxusindustrien)  geltend  machte,  sondern  auch  daran,  daß  man
in  Gewerbe  und  Handel  zu  allererst  die  mindest  gelernten,  entbehrlichsten  und
ersetzbarsten  Kräfte  abschob.  Darum  wurden  die  Frauen  die  Opfer  der
meisten  Angstkündigungen.  So  bedrohlich  erschien  die  Arbeitslosigkeit  der
Frauen  unter  den  ersten  Kriegswirkungen,  daß  schon  Mitte  August  das
Reichsamt  des  Innern  die  weiblichen  Berufsorganisationen  zu  einer  Beratung
  über  diese  Frage  zusammenberief.

Die  an  diese  Beratung  anknüpfenden  Fürsorgemaßnahmen  und  Notstandsarbeiten
  sind  nachher  gesondert  zu  besprechen.  Zunächst  soll  die  natürliche
  Bewegung  auf  dem  weiblichen  Arbeitsmarkt  weiter  verfolgt  werden.

Sehr  allmählich  entschloß  man  sich  zur  Einstellung  der  Frauen  in  die
Kriegsvertretung.  Dies  „Zögern  hatte  seinen  wesentlichen  Grund  in  der
Tatsache,  daß  gelernte  oder  doch  relativ  befähigte  Arbeiterinnen  für  die
Übernahme  von  Männervertretungen  nur  in  geringer  Zahl  vorhanden
waren  und  daß  —  bei  der  Fraglichkeit  der  Länge  des  Krieges  —  es  zweifelhaft
  war,  ob  sich  der  Dersuch  der  Anlernung  lohnen  würde.  Schließlich
erzwangen  die  Umstände,  die  rasche  Steigerung  des  Heeresbedarfs,  das
Wiederaufleben  der  normalen  Alltagsbedürfnisse  bei  der  bürgerlichen  Bevölkerung,
  solche  Versuche  allenthalben.  Während  die  Arbeiterinnen  in  die
eigentlichen  Frauenindustrien  zurückströmten  (z.  B.  wurden  in  der  Textilindustrie
  durch  die  Arbeitsnachweise  im  November  1914  viermal  soviel
Frauen  eingestellt  wie  im  August),  steigerte  sich  zugleich  die  Verwendung
der  Frauen  in  den  vorzugsweise  männlichen  Industrien  sehr  rasch.  Das
bedeutet  noch  immer  nicht,  daß  die  Frauen  Männerarbeit  taten.  Es  war
ja  gerade  in  Maschinen-  und  Metallindustrie  schon  vor  dem  Kriege  die  Frauenarbeit
  im  Steigen.  Aber  von  diesen  bereits  zu  Frauenprovinzen  gewordenen
Gebieten  dehnte  sich  die  Verwendung  der  Arbeiterinnen  mehr  und  mehr
auch  auf  die  rein  männlichen  Zweige  aus.  Im  Dezember  1914  wurden  durch
die  Arbeitsnachweise  schon  fast  zehnmal  soviel  Arbeiterinnen  in  die  Metallindustrie
  eingestellt  wie  im  August.

3.  Die  volle  Stetigkeit  raschesten  Ansteigens  gewinnt  der  große  Einmarsch
der  Frauen  in  die  Rüstungsindustrien  vom  Januar  1915  ab.  Die  immer
stärkere  Anspannung  der  Leistungsfähigkeit  in  den  eigentlichen  Munitionsfabriken,
  die  Umschaltung  brachgelegter  Industrien  für  die  neuen  Bedürfnisse,
  das  ebenso  schnell  steigende  Vertrauen  zu  bisher  unerprobten
Verwendungsmöglichkeiten  der  Frauen  in  Verbindung  mit  der  Einberufung
immer  weiterer  Jahrgänge  zum  Heer  —  das  alles  führt  binnen  wenigen
Monaten  zu  einer  vollen  Veränderung  des  Bildes.

Die  industrielle  Kriegsarbeit  der  Frauen  läßt  sich  —  auch  in  ihrer  Bedeutung
  als  Ersatz  für  die  den  Industrien  entzogenen  Männer  —,  wenn
auch  nicht  vollständig  erfassen,  so  doch  am  besten  beleuchten  durch  die  Ziffern
der  an  das  Kaiserl.  Statistische  Amt  berichtenden  Betriebskrankenkassen  der
Hütten-,  Metall-  und  Maschinenindustrie.  Die  monatliche  Zu-  und  Abnahme
der  Kassenmitglieder  zeigt  folgendes  Bild  (Reichs-Arbeitsbl.  XIV.  Nr.  1
S.  8):
        <pb n="269" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen                                                                          261

Monat  (1915)  Männer  Frauen  Monat  (1915)  Männer  Frauen
Januar      +  11 626  +  2395  Juli             -  7 475      +  7 025
Februur        + 6 195  +   3 222  August  -  2 995          -  5 0773
März         +  12  694  +  3 071  September  -  6 760  +  6672
April           +  10  132  +  4 998  Oktober  +  56  -         +8 755
Mai            -  3 371         +  5275  November  + 5 820    +  9 551
Juni             -  5 267         +  8 973  Dezember      -  893  +  4 477

Im  Jahre  1915  sind  also  in  den  durch  diese  Berichte  vertretenen  Werken
im  ganzen  etwa  68  500  Frauen  neu  eingestellt.  Sie  hatten  am  1.  Januar
1916  159  000  weibliche  gegen  968  000  männliche  Arbeiter.  Man  ermißt
die  Bedeutung  dieser  Ziffern,  wenn  man  bedenkt,  daß  vor  dem  Kriege  der
Anteil  der  Frauen  an  der  gesamten  Arbeiterschaft  dieser  Industrien  etwa
5  %  war.  In  der  elektrischen  und  chemischen  Industrie  sind  die  Frauenziffern
  absolut  kleiner,  relativ  aber  noch  größer.  Die  elektrische  Industrie
ist  —  soviel  aus  diesen  Kassenberichten  ersichtlich  ist  —  im  Kriege  eine  überwiegende
  Frauenindustrie  geworden,  mit  etwa  25  %  mehr  Frauen  als
Männern,  während  vor  dem  Kriege  die  Zahl  der  Frauen  etwa  den  achten
Teil  von  der  der  Männer  betrug.

Eine  so  starke  zahlenmäßige  Verschiebung  ist  nicht  denkbar,  ohne  daß
ganze  Zweige  ehemals  männlicher  Arbeiten  in  Frauenhände  übergegangen
oder  doch  mit  weiblicher  Arbeiterschaft  ganz  durchsetzt  sind.  Die  Granaten-Herstellung
  ist  fast  ganz  Frauenarbeit  geworden.  In  einer  Versammlung
männlicher  Dreher  wurde  berichtet,  daß  Frauen  am  Tage  36  mal  eine  80-pfündige
  Granate  in  die  Maschine  heben,  putzen  und  wieder  herausheben.
Aber  nicht  nur  körperlich  schwere  Arbeiten  —  z.  B.  das  Laden  vor  den  Koksöfen,
  das  Abkehren  der  Schlacke  von  den  glühenden  Eisenblechen  —,  sondern
auch  Funktionen  hochgelernter  Arbeiter  sind  von  Frauen  übernommen:
z.  B.  das  Führen  der  elektrischen  Kräne  über  die  Walzenstraßen,  das  sonst
gelernten  Elektrotechnikern  oblag,  ohne  freilich  an  sich  seine  volle  Fachkenntnis
  zu  erfordern.  Die  Gesamtsteigerung  der  Frauenarbeit  während
des  Krieges  und  ihr  Anteil  an  der  Aufrechterhaltung  des  Wirtschaftslebens
kommt  vielleicht  am  greifbarsten  zum  Ausdrucke  in  den  Ziffern  der  deutschen
Krankenkassen.  Die  im  Reichs-Arbeitsblatt  gegebenen  Berichte  zählen  am
1.  Mai  1916:  4½  Millionen  männliche  und  fast  4  Millionen  weibliche  Mitglieder,
  so  daß  danach  die  Frauen  als  Trägerinnen  von  fast  der  Hälfte  des
von  Lohnarbeitern  und  Angestellten  zu  leistenden  Anteils  an  der  Aufrechterhaltung
  des  Wirtschaftslebens  erscheinen.

Das  wäre  ohne  eine  gewisse  „Bewährung"  der  Frauen  nicht  denkbar
gewesen.  So  weit  in  Fachzeitschriften  und  Tagespresse  Urteile  darüber  abgegeben
  sind,  bestätigen  sie  diese  Bewährung:  durchweg  —  sofern  es  sich  um
rasche  und  gewandte  Anpassung  an  ungewohnte  Arbeit  handelt;  mit  gewissen
  Einschränkungen  —  so  weit  die  körperlichen  Anforderungen,  besonders
  die  Einflüsse  von  Hitze,  Lärm,  Arbeitsdauer  in  Betracht  kommen;  ein
deutlicher  Fingerzeig,  daß  Frauenarbeit,  die  vorübergebend  durchführbar  ist,
darum  doch  auf  die  Dauer  eine  hygienische  Gefahr  sein  kann.

Es  sollen  hier  nicht  alle  einzelnen  Zweige  der  weiblichen  Kriegsvertretung
  beschrieben  werden:  etwa  in  Post  und  Eisenbahn,  in  Handel  und  Ver-
        <pb n="270" />
        262  Dr.  Gertrud  Bäumer

kehr.  Für  eine  Gesamtdarstellung  sind  auch  die  zahlenmäßigen  Grundlagen
nicht  vorhanden;  die  Einzelbilder:  des  weiblichen  Postillions,  der  Straßenbahnfahrerin
  und  -schaffnerin,  der  Eisenbahnarbeiterin,  der  Eisenbahnschaffnerin,
  sind  jedem  ohnehin  vertraut.

Zusammenfassend  muß  gesagt  werden,  daß  ohne  die  Möglichkeit,  in
diesem  Umfange  Frauen  einzustellen,  Millionen  von  Männern  dem  Heeresdienst
  hätten  entzogen  bleiben  müssen,  um  die  heimische  Volkswirtschaft
aufrechtzuerhalten.  Die  Frauenarbeit  hat  sich  als  ein  unentbehrliches  Gliedin
  der  Verteidigung  erwiesen  und  wird  in  allen  künftigen  Erwägungen  mit
unter  diesem  Gesichtspunkte  betrachtet  werden  müssen.

II.  Arbeitslosigkeit  und  ihre  Bekämpfung.

Die  eigentümliche  Lage  der  Frauenarbeit  im  Kriege  wird  aber  erst
ganz  deutlich,  wenn  man  neben  die  großen  Ziffern  der  weiblichen  Kriegsvertretung
  die  bei  aller  Vermehrung  des  weiblichen  Arbeitsheeres  sich  gleich
bleibende  Größe  des  Arbeitslosenheeres  stellt.  Denn,  trotzdem  monatlich
Tausende  von  Frauen  eingestellt  werden,  bleibt  der  Andrang  von  nicht
unterzubringenden  beschäftigungsuchenden  Frauen  eine  Dauererscheinung
des  Krieges.

Wie  erklärt  sie  sich?  Von  der  ersten  Lähmung  und  ihren  Folgen  auf
den  weiblichen  Beschäftigungsgrad  ist  schon  gesprochen.  Mit  ihrer  Überwindung
  und  dem  vollen  Einsetzen  der  weiblichen  Kriegsvertretung  ändert
sich  der  ungünstige  Stand  des  weiblichen  Arbeitsmarktes  ein  wenig.  Die
folgenden  Ziffern  mögen  das  zeigen:  nach  den  Angaben  der  dem  Reichs-Arbeitsblatt
  berichtenden  Arbeitsnachweise  kamen  im  Durchschnitt  auf  100
offene  Stellen  Arbeitsuchende:

 

                    männliche  weibliche       männliche       weibliche
August  1914  248             202  Mai           99             158
September      200              183  Juni            96          157
Oktober           154              191  Juli              98           165
November        140           180  August                98     165
Dezember       124            158  September        80       170
Januar  1915  125             167  Oktober           80           182
Februrrr  .      113               122  November      89           179
März                98                152  Dezember        90           151
April                  100             155

Das  Überangebot  weiblicher  Arbeitsuchender  bleibt  also  bestehen.  Das
heißt:  das  durch  die  Abwesenheit  des  Ernährers  und  die  Lebensmittelteurung
  bedingte  Erwerbsbedürfnis  der  Frauen  treibt  weitere  Tausende  auf
den  Arbeitsmarkt,  die  er  nicht  aufnehmen  kann.  Durch  den  wesentlich  erst
im  Jahre  1916  sich  bemerkbar  machenden  Rohstoffmangel  in  der  Textilindustrie
  steigt  das  Mißverhältnis  zwischen  Angebot  und  Nachfrage  weiter.
Gerade  die  Textilindustrie  aber  enthält  zugleich  einen  wesentlichen  Grund,
aus  dem  große  Nachfrage  nach  Arbeitskräften  neben  weiblicher  Arbeitslosigkeit
  bestehen  kann.  Er  liegt  in  der  geringeren  Vielseitigkeit  der  Verwendbarkeit
  weiblicher  Kräfte.  Man  kann  ihnen  gegenüber  nicht,  oder  nur  ganz
beschränkt,  das  Mittel  der  Verpflanzung  an  andere  Orte  anwenden,  mit
        <pb n="271" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  263

dem  man  die  Arbeitslosigkeit  der  männlichen  Textilarbeiter  bekämpfen  kann.
Das  gilt  aber  nicht  nur  in  geographischem  Sinne,  sondern  auch  technisch  und
sozial.  Die  Frauen,  die  wirklich  imstande  sind,  in  andere  Arbeitszweige,  zu
körperlich  oder  fachlich  schwierigeren  Arbeiten  voraussetzungslos  überzugehen,
sind  eine  obere  Auslese.  Es  bleiben  viele  übrig,  die  den  außergewöhnlichen
Anforderungen,  die  ein  solcher  Übergang  stellt,  nicht  gewachsen  sind,  und  für
die  deshalb  Arbeitslosigkeit  in  ihrer  gewohnten  Beschäftigung  Arbeitslosigkeit
  schlechtbin  bedeutet.  Als  soziales  Moment  kommt  dann  noch  die  Gebundenheit
  der  Frau  an  die  Familie  hinzu.  Es  bleiben  Tausende  von  Frauen,
die  tatsächlich  nur  Heimarbeit  oder  bestenfalls  außerhäusliche  Kundenarbeit
übernehmen  können,  weil  sie  ihren  Hausstand  nicht  für  den  ganzen  Tag
verlassen  können.  Der  Andrang  zu  den  Arbeitsnachweisen  besteht  zum  sehr
großen  Teil  aus  solchen  Frauen.

In  diesen  Tatsachen  beruhte  die  Notwendigkeit  einer  sehr  ausgedehnten
Arbeitslosenfürsorge.  Es  soll  nun  von  der  organisierten  Mitarbeit  der
Frauen  bei  diesen  Aufgaben  die  Rede  sein.

Schon  in  der  vom  Reichsamt  des  Innern  im  August  1914  einberufenen
Besprechung  traten  die  verschiedenen  aus  der  Arbeitslosigkeit  der  Frauen
sich  ergebenden  Fürsorgeaufgaben  deutlich  hervor:  Arbeitsbeschaffung,
Schutz  der  Jugend  gegen  die  sozialen  und  seelischen  Gefahren  der  Arbeitslosigkeit,
  Arbeitslosenunterstützung.

1.  Die  Arbeitslosenunterstützung  wurde  bald  von  den  Städten  eingeführt
  und  durch  die  Berufsorganisationen  ergänzt.  Innerhalb  der  städtischen
Fürsorge  fiel  den  Frauen  naturgemäß  der  Ermittlungsdienst  bei  den  weiblichen
  Arbeitslosen  zu.  Die  weiblichen  Berufsorganisationen  übernahmen
die  Unterstützung  arbeitsloser  Mitglieder  —  z.  B.  zahlte  der  kaufmännische
Verein  für  weibliche  Angestellte  in  Berlin  bis  Ende  1914  etwa  34  000  M.
Stellenlosenunterstützung  an  seine  Mitglieder.  Nicht  in  der  Form  der  regelrechten
  Stellenlosenunterstützung,  sondern  als  außerordentliche  Kriegsstandeshilfe
  trat  der  Musiklehrerinnenverband  für  die  durch  die  Einschränkungen
des  Krieges  besonders  getroffenen  Klavier-  und  Gesanglehrerinnen  ein,
ebenso  wie  auch  der  Allgemeine  Deutsche  Lehrerinnenverein  den  in  Not
geratenen  Privatlehrerinnen  —  zumeist  Flüchtlinge  aus  dem  Osten  oder
aus  dem  feindlichen  Ausland  —  half.

2.  Infolge  der  Konferenz  im  Reichsamt  des  Innern  entstand  unter  Führung
  des  preußischen  Handelsministeriums  der  Ausschuß  für  Konfektionsnotarbeit
  mit  der  Aufgabe,  Notstandsarbeiten  für  gelernte  Konfektionsarbeiterinnen
  einzurichten.  Für  diese  Notstandsarbeiten  gab  es  im
wesentlichen  zwei  große  Arbeitgeber:  das  Heer  und  die  Kriegswohlfahrtspflege,
  die  für  ihre  Bekleidungshilfe  und  andere  Wohlfahrtseinrichtungen
Aufträge  ausgab.  Die  Heeresaufträge  nahmen  insofern  den  Charakter
von  Notstandsarbeiten  an,  als  zunächst  über  den  Bedarf  hinaus  auf  Vorrat
bestellt  wurde  und  als  diese  Bestellungen  zum  Teil  nicht  durch  die  Industrie,
sondern  an  solche  Wohlfahrtsorganisationen  geleitet  wurden,  die  bedürftige
Arbeiterinnen  zu  angemessenen  Löhnen  zu  beschäftigen  suchten.
        <pb n="272" />
        264  Dr.  Gertrud  Bäumer

Die  Errichtung  von  Arbeitsstuben  wurde  damit  eine  Aufgabe  der
meisten  Kriegshilfeorganisationen.  Die  meisten  dieser Werkstätten,  in  denen  oft
viele  Hunderte  von  Arbeiterinnen  beschäftigt  wurden,  und  der  dem  gleichen
Zweck  dienenden  Heimarbeitausgaben,  wurden  von  den  Frauenvereinen
eingerichtet  und  geleitet.  Es  handelte  sich  da  meist  um  sehr  große  Unternehmungen,
  deren  Heimarbeitausgabe  oft  an  die  Tausende  von  Arbeiterinnen
  berücksichtigte  (z.  B.  in  München  etwa   8 000,  in  Mannheim  3 100,
in  Frankfurt  a.  M.  4 000,  in  Barmen  8 600,  in  Koblenz  750  usw.).  Meist
lag  auch  die  Beschaffung  der  Stoffe  bei  den  Vereinen,  die  dadurch  unter
schwierigen  Beschaffungsverhältnissen  zu  großindustriellen  Unternehmungen
wurden  und  kaufmännische  Berechnungen  umfassendster  Art  ihrer  Tätigkeit
zugrunde  legen  mußten.  Die  Auswahl  der  Arbeiterinnen  erfolgte  teils  durch
den  öffentlichen  Arbeitsnachweis,  teils  durch  die  Kriegshilfe,  meist  durch
ein  Zusammenwirken,  so  daß  die  Kriegshilfe  die  von  ihr  ermittelten  bedürftigen
  Frauen  durch  den  Arbeitsnachweis  an  die  Strick-  und  Nähstuben  oder
Heimarbeitausgaben  vermittelte.

Eine  besondere  Aufgabe  erwuchs  diesen  Werkstätten  denjenigen  Frauen
gegenüber,  die  für  die  ihnen  anvertraute  Arbeit  erst  angelernt  werden  mußten.
Der  Nationale  Frauendienst  in  Berlin  nahm  grundsätzlich  nur  solche  Frauen
in  seine  etwa  800  Arbeiterinnen  beschäftigenden  Werkstätten  auf,  die  nicht
gelernte  Konfektionsarbeiterinnen  waren,  sondern  entweder  überhaupt  nicht
gearbeitet  hatten  oder  in  ihren  eignen  Erwerbszweigen  keine  Arbeit  finden
konnten  und  sich  deshalb  Notstandsarbeit  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes
suchten.  Diese  Frauen  wurden  durch  Handarbeitslehrerinnen  erst  angelernt
und  dann  mit  leichteren  Arbeiten  beschäftigt.  Noch  weiter  gingen  in  der
Anlernung  für  alle  Arten  von  Militärkonfektionsarbeiten  die  vom  Nationalen
  Frauendienst  in  Stuttgart  eingerichteten  Lehrwerkstätten.

3.  Solche  Lehrwerkstätten  stellen  nun  schon  den  Übergang  dar  zu  den
Veranstaltungen,  die  der  arbeitslosen  weiblichen  Jugend  nicht  nur  Beschäftigung,
  sondern  zugleich  den  Schutz  und  die  erziehliche  Fürsorge  angedeihen
  ließen,  durch  welche  sie  gegen  die  mannigfachen  seelischen  Gefahren  des
Krieges  gewappnet  und  zugleich  in  ihrer  beruflichen  und  menschlichen  Entwicklung
  möglichst  gefördert  werden  konnte.  Man  schuf  entweder  Kurse,
die  sich  den  beruflichen  Bedürfnissen  der  arbeitslosen  Jugendlichen  anpaßten
oder  ihre  hauswirtschaftliche  und  allgemeine  Bildung  zu  erweitern  trachteten,
oder  man  richtete  Tagesheime  ein.  Die  Tagesheime  sind  eine  besonders
segensreiche  und  das  Wesen  der  Kriegsjugendpflege  besonders  gut  kennzeichnende
  Schöpfung.  Arbeitslose  Mädchen  werden  —  immer  in  der  Voraussetzung,
  daß  man  sie  sobald  wie  möglich  dem  Beruf  wieder  zurückgibt  —
aufgenommen,  und  erhalten  eine  aus  hauswirtschaftlicher  Praxis,  handwerklicher
  oder  kaufmännischer  Fortbildung  (Nähen,  Schneidern  usw.)  und  allgemein
  bildenden  Unterrichtsstunden  zusammengesetzte  Tagesbeschäftigung.
Sehr  schnell  ist  diese  Einrichtung  —  einmal  geschaffen  und  erprobt  —  nachgeahmt
  worden.  Zum  Teil  haben  Städte  und  Regierungen  (Würtemberg)
sie  dadurch  unterstützt,  daß  sie  die  Auszahlung  der  Arbeitslosenunterstützung
von  dem  Besuche  solcher  Heime  abhängig  gemacht  haben.  Durch  feste  Ver-
        <pb n="273" />
        VIII.  Die  Kriegsleistung  der  Frauen  265

bindung  mit  dem  Arbeitsnachweis  wird  dafür  gesorgt,  daß  die  Mädchen,
sobald  sich  geeignete  Beschäftigung  für  sie  findet,  dem  Beruf  zurückgegeben
werden.  Viele  Hunderte  von  Mädchen  sind  durch  diese  Tagesheime  hin—
durchgegangen  und  haben  hier  nicht  nur  eine  äußere,  sondern  auch  in  unruhiger
  Zeit  eine  seelische  Heimat  gefunden,  die  ihnen  half,  die  großen
Geschehnisse  des  Tages  tiefer  und  fruchtbarer  mitzuerleben.  Im  Wandel
des  Arbeitsmarktes  während  des  Krieges  sind  sie  zeitweise  entbehrlicher
geworden  —  obwohl  niemals  ganz  —,  als  der  weibliche  Arbeitsmarkt  sich
hob;  mußten  dann  aber  ihre  Arbeit  in  größerem  Umfange  neu  beginnen,  als
mit  dem  Rohstoffmangel  in  der  Textilindustrie  neue  Arbeitslosigkeit  einsetzte.
  Ihre  Durchführung  hat  nicht  nur  sorgsame  Organisation,  sondern
eine  Fülle  von  tatkräftiger  Liebe  zur  Jugend,  praktischen  Sinn  und  wirkliche
  Opferfreudigkeit  erfordert.

D.  Zukunftsprobleme  und  -aufgaben.

Je  länger  der  Krieg  dauert,  um  so  deutlicher  werden  uns  die  sozialen
Wirkungen,  durch  welche  er  noch  die  Zukunft  bestimmen  und  prägen  wird,
und  alle  Arbeit  zur  Beeinflussung  der  sozialen  Kriegsfolgen  tritt  ebenso  wie
die  volkswirtschaftliche  oder  sozialhygienische  Betrachtung  der  Kriegsverhältnisse
  mehr  und  mehr  unter  den  Gesichtspunkt  der  „Überleitung  in  den
Friedenszustand“.  Nicht  mehr  ist  die  Linderung  der  augenblicklichen  Tot,
die  Aufrechterhaltung  der  Kraft  und  die  Verhinderung  von  Mißbräuchen
für  die  Dauer  des  Krieges  der  einzige  Gegenstand  unseres  Nachdenkens  und
der  ausschließliche  Leitgedanke  unserer  praktischen  Arbeit,  sondern  wir  betrachten
  das  alles  als  Vorbereitung  für  die  Zukunft.

Ganz  von  selbst  und  unmittelbar  drängt  sich  diese  Betrachtung  auf  bei
der  Hinterbliebenen-  und  Kriegsbeschädigtenfürsorge.  Ist  die  erste  in  ihren
Hauptaufgaben  eine  Frauenangelegenheit,  so  umfaßt  auch  die  zweite  in
ihrem  großen  und  wichtigen  Gebiet  „Familienfürsorge“  ein  Stück  Frauenschicksal,
  das  als  solches  auch  nach  der  sozialen  Frauenhilfe  verlangt.

Es  ist  selbstverständlich,  daß  genau  in  der  gleichen  Weise  wie  bei  der
amtlichen  Kriegshilfe  als  solcher,  die  Frauen  auch  innerhalb  der  Organisation
der  Hinterbliebenenfürsorge  ihr  Teil  Arbeit  übernahmen.  Ist  diese  Arbeit
dem  Umfange  nach  geringer,  so  ist  sie  dem  Inhalt  nach  schwieriger  und  verantwortlicher
  als  die  Kriegsfürsorge.  Denn  jetzt  handelt  es  sich  nicht  nur
um  eine  mit  dem  Krieg  vorübergehende  Hilfeleistung,  sondern  um  den  Neu—
aufbau  eines  ganzen  Lebens  in  einer  Form,  die  individuell  befriedigend  und
volkswirtschaftlich  wertvoll  sein  soll.  An  dieser  Stelle  hängt  die  Hinterbliebenenfürsorge
  zusammen  mit  der  sozialen  Lage  und  den  wirtschaftlichen
Aufgaben  der  Frauen  im  zukünftigen  Deutschland.

Alles,  was  sich  jetzt  schon  darüber  sagen  läßt,  beruht  auf  der  Erwägung,
daß  nach  dem  Kriege  eine  Zeit  außerordentlicher  Anspannung  und  planvollster
  Verwertung  aller  Kräfte  in  unserm  Volk  kommen  muß.  In  dem
Kampf  um  die  Wiederernenuerung  der  Volkskraft  und  die  volle  Wiederherstellung
  und  Vergrößerung  der  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit  wird
        <pb n="274" />
        266  Dr.  Gertrud  Bäumer

den  Frauen  die  Doppelaufgabe  zufallen,  sowohl  in  der  Familie,  als  Mütter
und  Hausverwalterinnen,  Höheres  zu  leisten,  wie  auch  anderseits  einen
Teil  der  volkswirtschaftlichen  Arbeit  mitzuübernehmen.  Die  gesunde  Bereitschaft
  der  Frauen  zur  Mutterschaft,  ihre  Fähigkeit,  alle  wirtschaftlichen
Güter  sorgsam  zu  verwerten  zur  Pflege  und  Entfaltung  der  uns  soviel
kostbarer  gewordenen  Menschenkräfte,  ihr  Wille,  ihr  Heim  im  immer  angespannteren
  Arbeitskampf  zum  unerschöpflichen  Brunnen  der  Erneuerung
von  Kraft  und  Freudigkeit  zu  machen  —  das  alles  wird  um  so  viel  bedeutsamer
  angesichts  der  Wunden,  die  der  Krieg  geschlagen  hat  und  angesichts
dessen,  was  die  Zukunft  verlangt.  Auf  der  andern  Seite  gilt  es  aber,  ohne
Selbsttäuschung  der  Tatsache  ins  Auge  zu  sehen,  daß  der  Krieg  eine  Steigerung
der  weiblichen  Berufsarbeit  nach  sich  ziehen  wird,  auch  wenn  alle  Frauen,
die  heute  Vertreterinnen  von  Männern  sind,  den  zurückkehrenden  die  Plätze
räumen.  Nicht  alle  kehren  zurück,  und  nicht  alle  können  die  alte  Arbeit  wieder
aufnehmen;  das  Fehlen  ausländischer  Arbeitskräfte,  mit  dem  gerechnet
werden  muß,  erweitert  noch  die  Lücken.  Die  volkswirtschaftliche  Ausnutzung
der  Frauenkraft  ist  die  einzige  Ersatzmöglichkeit.

Darum  muß  die  Frauenbildung  nach  beiden  Richtungen,  der  hauswirtschaftlichen
  und  der  beruflichen,  ihre  Leistungen  steigern  und  verfeinern.
Darum  muß  die  Frage  der  richtigen  planvollen  Einordnung  der  Frauen
in  die  nationale  Arbeitsleistung  —  ihre  Verwertung  an  der  Stelle  und  in
der  Weise,  daß  sie  ihr  Bestes  aus  ihren  Fähigkeiten  machen  können  —  immer
ernster  geprüft  und  folgerichtiger  in  Angriff  genommen  werden.  Berufsberatung,
  Arbeitsvermittlung,  Fach-  und  Fortbildungsschule  stehen  vor  neuen
Aufgaben.  Darum  wird  der  ganze  soziale  Schutz  der  Mutter  durch  Arbeitszeitverkürzung,
  Sozialversicherung,  Säuglingsfürsorge,  Wohnungsreform,
Kinderschutz,  Gesundheitspflege  eine  um  so  bedeutungsvollere  Angelegenheit.

Die  Entfaltung  dieser  Fürsorgetätigkeiten  im  künftigen  Deutschland  aber
setzt  die  Bereitschaft  und  das  Verständnis  der  Frauen  selbst  voraus,  sowohl
derer,  die  helfen  können  und  auf  deren  geistiger  und  praktischer  Anteilnahme
sich  diese  verstärkte  gesellschaftliche  Hilfe  an  der  Menschenpflege  aufbauen
muß,  wie  auch  der  andern,  die  verstehen  müssen,  sich  all  dieser  Erleichterungen
verständig  zu  bedienen  und  mit  ihrer  Hilfe  dem  Ganzen  als  Mütter  oder
Berufsarbeiterinnen  den  Dienst  ihrer  Kraft  pflichtvoll  zu  leisten.

In  diesem  Sinne  ist  der  Krieg,  sowohl  durch  das,  was  er  unmittelbar
von  den  Frauen  verlangte,  wie  durch  die  Aufgaben,  die  er  ihnen  hinterläßt,
eine  schwere  Schule  staatsbürgerlichen  Pflichtbewußtseins  geworden,
deren  vollen  Ertrag  für  die  immer  neu  heranwachsenden  Scharen  der
weiblichen  Jugend  festzuhalten  eine  bleibende  Aufgabe  der  öffentlichen  Erziehung

  ist.
        <pb n="275" />
        IX.
Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg.

Von
Direktor  im  Reichsversicherungsamt  Witowski.

            

Wesen  und  Wirken  der  deutschen  sozialen  Versicherung  und  ihre  hohe
wirtschaftliche  und  politische  Bedeutung  ist  noch  immer  in  weiten  Kreisen
nicht  genügend  erkannt  und  gewürdigt.  Eine  kurze  Darstellung  ihres  Einflusses
  auf  den  Krieg  und  dessen  Einwirkung  auf  sie  ist  daher  gerade  zurzeit
wohl  am  Platz.  Beide  stehen  in  scharfem  Gegensatz  zueinander:  der  Krieg
mit  seiner  rücksichtslosen  Zertrümmerung  der  Werke  des  Friedens  und  der
Vernichtung  der  Blüte  der  Völker,  die  soziale  Versicherung  dagegen,  eine
Frucht  der  Nächstenliebe,  ein  Werk  des  Friedens  und  im  Frieden  zum  Wohle
der  wirtschaftlich  Schwachen  zu  wirken  bestimmt.  Und  doch  ist  die  soziale
Versicherung  gerade  wegen  ihrer  den  Wirkungen  des  Krieges  entgegengesetzten
  Ziele  zu  einem  Rüstzeug  Deutschlands  gegen  die  Schäden  des  Krieges
geworden.  Denn  die  ganz  besondere  Pflege  der  körperlichen  Rüstigkeit  des
Volkes,  die  sie  erfolgreich  anstrebt,  hat  seine  Wehrkraft  gestärkt.  Die  gemeinsame
  Friedensarbeit  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  in  der  Selbstverwaltung
  der  Versicherungsträger  milderte  die  sozialen  Gegensätze  und  ließ
die  breiten  Volksmassen  den  das  schützende  und  nährende  Vaterland  angreifenden
  Feind  als  gemeinsamen  Feind  erkennen  und  bekämpfen.  Es
war  deshalb  eine  weise  Voraussicht  Kaiser  Wilhellms  des  Großen,  das  neuerstandene
  Deutsche  Reich  vor  schweren  inneren  Kämpfen  durch  die  Schöpfung
der  sozialen  Fürsorge  für  die  wirtschaftlich  Schwachen  zu  bewahren.  Er
erhob  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  zu  einer  sittlichen  Pflicht  des
Staates.  Nach  Vorgang  der  gesetzlichen  Regelung  einzelner  Zweige  der
sozialen  Versicherung,  insbesondere  der  Kranken-,  der  Unfall-  und  der
Invaliden-  und  Altersversicherung,  sind  diese  nunmehr  durch  die  Reichsversicherungsordnung
  vom  19.  Juli  1911  vorläufig  abgeschlossen  geregelt.
Ergänzend  trat  durch  das  Gesetz  vom  20.  Dezember  1911  die  Angestelltenversicherung
  hinzu.  Man  glaubte  ihr  einen  besonderen  Träger  mit  selbständiger
Gliederung  der   Verwaltung  geben  zu  sollen.  —  Der  enge  Rahmen  der  vorliegenden
  Abbandlung  muß  die  Kenntnis  des  Rechtsgebiets  der  sozialen
Versicherung  im  allgemeinen  voraussetzen.  Nur  die  bisherigen  Leistungen
der  Versicherungsträger  sollen  in  gesundheitlicher,  wirtschaftlicher  und
sozialerziehlicher  Richtung  kurz  überblickt  werden.  Ferner  soll  die  Anpassung
        <pb n="276" />
        268  Witowski

der  Versicherung  an  den  Kriegszustand,  ihre  Leistungen  für  die  Daheim—
gebliebenen  und  die  Kriegsteilnehmer  dargestellt  und  ein  Ausblick  auf  die
Aufgaben  der  Versicherung  nach  dem  Kriege  versucht  werden.

A.  Bisherige  Leistungen  der  sozialen  Versicherung.

a)  Erhaltung  und  Stärkung  der  Volksgesundheit.

1.  Die  Krankenversicherung  mit  etwa  10  000  Krankenkassen  umfaßt
gegen  20  Millionen  Versicherte.  Ihrer  vorbeugenden  Heilfürsorge  gelang  es
vielfach,  den  Ausbruch  von  Krankheiten  zu  verhüten.  Eigene  Heilanstalten
mit  Fachärzten  und  allen  Einrichtungen  der  ärztlichen  Wissenschaft  sorgen
für  die  möglichste  Wiederherstellung  der  Kranken.  iele  blieben  früher
ohne  genügende  ärztliche  Behandlung  und  verfielen  in  Siechtum.  etzt
wird  auch  für  die  Kräftigung  der  Genesenden  in  Walderholungsstätten  usw.
gesorgt  und  dadurch  Rückfällen  infolge  zu  früher  Arbeitsaufnahme  vorgebeugt.
  Segensreich  wirkt  die  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Versicherten.
  Dadurch  ist  auch  der  Mutterschutz  und  die  Säuglingsfürsorge  unterstützt
  worden.  Untersuchungen  der  Wohnungsverhältnisse  regten  zum  Bau  von
gesunden  Arbeiterwohnungen  an.  Ärztliche  Vorträge  sorgen  für  Aufklärung
über  Ursachen  und  Verhütung  von  Volkskrankheiten  und  bekämpfen  das
Kurpfuschertum.  Bis  zum  Jahre  1912  haben  die  Gesamtaufwendungen  der
Krankenkassen  an  Krankheitskosten  6096,6  Millionen  Mark  betragen.  Die
Zuwendungen  an  die  Versicherten  im  Jahre  19  14  beliefen  sich  auf  insgesamt
450,0  Millionen  Mark.  An  Beiträgen  wurden  seit  1885  entrichtet  6614,8
Millionen,  von  denen  4510,5  Millionen  auf  die  Arbeiter  entfielen.

2.  Für  die  Durchführung  der  Unfallversicherung  bestanden  im
Jahre  1914,  über  das  der  letzte  Geschäftsbericht  des  Reichsversicherungsamts
  vorliegt,  neben  117  Berufsgenossenschaften  und  14  Zweiganstalten
565  staatliche  und  gemeindliche  Ausführungsbehörden.  Die  Gesamtausgabe
  der  Berufsgenossenschaften  und  Zweiganstalten  belief  sich  in  jenem
Jahre  auf  208,9  Millionen  Mark,  die  der  Ausführungsbehörden  auf
14,9  Millionen  Mark.  Die  Ausgaben  betrafen  insbesondere  Entschädigungen,
  Fürsorge  für  Verletzte  innerhalb  der  gesetzlichen  Wartezeit,  Kosten
der  Unfallverhütung,  des  Rechtsganges  der  Unfalluntersuchung,  Ergänzung
  der  Rücklage  und  Verwaltungskosten.  Die  Einnahmen  der  Berufsgenossenschaften
  und  ihrer  Zweiganstalten  erreichten  1914  die  Höhe  von
203  Millionen  Mark.  Ihr  Vermögen  belief  sich  auf  602  Millionen  Mark.
Die  Summe  der  gezahlten  Entschädigungen  betrug  in  dem  bezeichneten
Geschäftsjahre  178  Millionen  Mark,  in  der  Zeit  seit  dem  Bestehen  der  Unfallversicherung,
  dem  Jahre  1886  bis  zum  Jahre  1914,  im  ganzen  2649  Millionen
Mark.  Schon  frühzeitig  haben  die  Berufsgenossenschaften  unter  Anleitung
des  Reichsversicherungsamts  auf  die  Unfallverhütung  ihr  Augenmerk  gerichtet.
Man  hat  die  Unfallverhütung  nicht  mit  Unrecht  die  Seele  der  Unfallversicherung
  genannt.  In  umfassenden  Vorschriften  werden  Unfallverhütungseinrichtungen
  angeordnet,  die  Arbeiter  über  die  ihnen  drohenden  Gefahren
        <pb n="277" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg                                                       269

aufgeklärt  und  ein  Schutzmittel  dagegen  an  die  Hand  gegeben.  Seit  ihrem
Bestehen  haben  die  Berufsgenossenschaften  für  die  Unfallverhütung  insgesamt
  30  Millionen  Mark  aufgewendet  und  dadurch  in  etwa  800  000  Betrieben
  25  Millionen  Personen  geschützt.  Dem  größtmöglichen  Schutze  des
Arbeiters  vor  Unfällen  schließt  sich  die  erste  Hilfe  bei  Unfällen  an.  Sie  beginnt
sofort  auf  den  Betriebsstätten.  Dort  wird  das  nötige  Verbandzeug  und
Rettungsgerät  bereitgehalten.  Unfallstationen,  Krankenpflegestellen  und
Gemeindeschwestern  werden  von  den  Berufsgenossenschaften  unterstützt.
Unter  Mitwirkung  von  Ärzten  des  Roten  Kreuzes  werden  Betriebsangestellte
zur  ersten  Hilfeleistung  auf  den  Betriebsstätten  ausgebildet.  Uber  5000  solcher
Helfer  waren  vor  dem  Kriegsbeginn  tätig.  Der  ersten  Hilfe  schließt  sich  ein
möglichst  frühes  Heilverfahren  mit  dem  Ziele  an,  die  Verletzungen  so  zu
heilen,  daß  der  Verletzte  die  verlorene  Arbeitsfähigkeit  möglichst  wiedererhält.
  Dabei  wird  Hand  in  Hand  mit  den  Krankenkassen  gearbeitet,  denen
die  Heilfürsorge  in  den  ersten  15  Wochen  nach  dem  Unfall  grundsätzlich  obliegt.
Die  Behandlung  erfolgt  möglichst  fachärztlich  in  geeigneten  Krankenhäusern.
Für  diese  Frühbehandlung  haben  die  Berufsgenossenschaften  bis  zum  Jahre
1914    rund  17  Millionen  Mark  ausgegeben,  für  das  Heilverfahren  insgesamt
etwa  165  Millionen.

3.  Bei  den  31  Versicherungsanstalten  und  den  10  für  die  Invalidenund
  Hinterbliebenenversicherung  bei  den  Staatseisenbahnen  und  den  Knappschaftsvereinen
  bestehenden  10  Sonderanstalten  belief  sich  die  Einnahme  aus
Beiträgen  im  Jahre  19  14  auf  über  267  Millionen  Mark,  die  Gesamteinnahme
auf  über  343  Millionen  Mark.  An  Renten  wurden  gezahlt  rund  200  Millionen
Mark,  an  einmaligen  Versicherungsleistungen,  Witwengeld  und  Witwenaussteuer
  über  798  000  Mark.  Seit  dem  Jahre  1891,  dem  Inkrafttreten
  der  Invalidenversicherung,  wurden  insgesamt  rund  2535  Millionen
Mark  an  Entschädigungen  ausgezahlt.  Am  Schluß  des  Jahres  19  14  betrug
das  Vermögen  dieser  Versicherungsträger  über  2393  Millionen  Mark,  davon
das  Reinvermögen  2252  Millionen  Mark.

Das  so  überaus  wichtige  schadenverhütende  Wirken  der  Versicherungsträger
  ist  auf  dem  Gebiete  der  Invalidenversicherung  am  vielseitigsten.  Es
werden  dafür  jährlich  über  23  Millionen  Mark  aufgewendet.  Unter  den
meistbehandelten  Krankheiten  nimmt  die  Tuberkulose  die  erste  Stelle  ein.
Zu  ihrer  Bekämpfung  verfügen  die  Anstalten  über  mehr  als  30  eigene  Heilstätten
  mit  mehr  als  10  000  Betten.  Für  Errichtung  dieser  Häuser  sind
75  Millionen  Mark  aufgewendet  worden.  Etwa  15  Millionen  Mark  werden
jährlich  privaten  Lungenheilstätten  zugeführt.  Die  Zahl  der  jährlich  verpflegten
  Lungenkranken  beläuft  sich  auf  rund  50  000.  Die  Erfolge  gestalteten
sich  mit  den  Erfahrungen  immer  günstiger.  Während  1802  bei  68%  eine
Besserung  erzielt  wurde,  betrug  sie  19  10  schon  90%  und  stieg  1912  auf  92%.
Dauererfolge  wurden  von  den  1897  Behandelten  bei  einer  Untersuchung
im  Jahre  1901  bei  27%,  im  Jahre  1912  von  den  1907  Behandelten  57%
ermittelt.  Von  10  000  Kranken  starben  im  Jahre  1876  noch  30,95%  ,  1911
nur  noch  15,12  %.  —  Auch  die  den  Heilerfolg  und  den  Lebensmut  fördernde
Arbeitshygiene  wird  nicht  außer  acht  gelassen,  die  Nachbehandlung  in  zurzeit
        <pb n="278" />
        270  Witowski

etwa  400  Walderholungsstätten  erfolgreich  durchgeführt.  Seit  der  Geltung
der  Reichsversicherungsordnung  haben  die  Versicherungsträger  auch  die
Heilfürsorge  für  rentenberechtigte  tuberkulose  Waisen  in  Kinderkolonien  oder
in  geeigneten  Familien  in  Angriff  genommen.  Besonders  wichtig  ist  die
Erziehung  der  Kranken  in  den  Heilstätten  zum  sachgemäßen  Verhalten.  Sie
nehmen  die  Belehrungen  über  die  ihnen  förderliche  Gesundheitspflege  mit
in  das  Leben  und  übermitteln  ihre  Erfahrungen  ihrer  Umgebungs,  sie  dadurch
vor  Ansteckung  schützend.  Unheilbar  Tuberkulose  werden  tunlichst  besonderen
Abteilungen  der  Krankenhäuser  überwiesen.  Segensreich  wirken  auch  die
von  den  Anstalten  eingerichteten  Fürsorge-  und  Auskunftsstellen.  So  hat
beispielsweise  die  Versicherungsanstalt  Berlin  im  Jahre  1915  mehr  als
60  000  Versicherte  in  Fürsorge  genommen  und  etwa  17  000  Arbeiterfamilien
gesundheitlich  beobachtet.  —  In  der  Wohnungsfürsorge,  einer  der  wichtigsten
Voraussetzungen  der  Volksgesundheit  in  körperlicher  und  sittlicher  Beziehung,
haben  die  Versicherungsanstalten  gleichfalls  bahnbrechend  mitgewirkt.  Sie
haben  bis  zum  Jahre  1915  etwa  532  Millionen  Mark  zum  Bau  von  Arbeiterwohnungen
  und  über  27  Millionen  Mark  für  Ledigenheime  zu  3  ½%  hergeliehen.
  Die  Gesamtleistungen  bis  zum  Jahre  1913  betrugen  11  Milliarden
Mark.  Sie  erreichen  täglich  die  Höhe  von  2¼  Millionen  Mark.  —  Neuerdings
ist  auch  der  Kampf  gegen  die  Geschlechtskrankheiten  aufgenommen.  Das
Ziel  ist,  jedem  Kranken  aus  dem  Kreise  der  Versicherten  kostenfrei  und  verschwiegen
  Untersuchung,  Beratung  und  Heilbehandlung  darzubieten.

4.  Diese  Angaben  mögen  genügen,  zu  zeigen,  daß  die  soziale  Versicherung
ein  Segen  für  die  an  ihr  insgesamt  beteiligten  50  Millionen  Versicherten
geworden  ist.  Besondere  Anerkennung  verdient  die  geschilderte  vorbeugende
Tätigkeit.  Sie  überragt  an  sittlichem  und  wirtschaftlichem  Wert  bei  weitem
die  Rentengewährung.  Diese  schützt  den  einzelnen  nur  vor  der  äußersten
Lebensnot,  jene  erhält  und  erhöht  die  werbende  Kraft  des  Volkes.  Ungezählte
  Tausende  der  Kämpfer  in  Feindesland  danken  ihre  Wehrhaftigkeit
dem  rechtzeitigen  Schutz  und  der  sachgemäßen  Behandlung  durch  die  soziale
Versicherung,  die  sie  vor  Krankheit  und  Siechtum  bewahrten.  Während  man
früher  sich  im  wesentlichen  mit  der  anatomischen  Heilung  der  Wunde  begnügte,
gingen  die  Berufsgenossenschaften,  die  nach  dem  Grade  der  Erwerbsfähigkeit
zu  entschädigen  haben,  dazu  über,  die  Erwerbsfähigkeit  möglichst  vollkommen
wiederherzustellen.  Sie  machten  von  den  neuen  Errungenschaften  der  ärztlichen
Wissenschaft  umfassend  Gebrauch  und  regten  diese  wiederum  zu  weiteren
Fortschritten  an.  Alle  die  reichen  Erfahrungen  der  Ärzte  auf  dem  Gebiete
der  sozialen  Versicherung  kommen  jetzt  den  verwundeten  und  erkrankten
Kriegern  im  Felde  zugute.

b)  Einwirkung  der  Versicherung  auf  das  Verhältnis  zwischen
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern.

Neben  der  Erhaltung  und  Stärkung  der  Volksgesundheit  und  damit
der  Wehrkraft  des  Reichs  bewirkte  die  soziale  Versicherung  auch  eine  Milderung
  der  sozialen  und  politischen  Gegensätze  zwischen  den  Unternehmern
  und  Arbeitern.  Den  Grundgedanken  dieser  Versicherung  bildet
        <pb n="279" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg                                                271

die  Erkenntnis,  daß  es  ein  Gebot  der  Gerechtigkeit  und  staatsmännischen
Voraussicht  ist,  den  Lohn  des  Arbeiters  nicht  auf  das  Maß  zu  beschränken,
das  zur  Deckung  der  Lebensbedürfnisse  während  der  Arbeitsfähigkeit  notwendig
  ist,  sondern,  daß  auch  die  Seiten  der  Erwerbsunfähigkeit  und  des
Alters  in  Rechnung  zu  stellen  sind.  Diesen  Zuschlag  zu  dem  tatsächlich  gezahlten
  Lohn  stellen  die  Versicherungsbeiträge  des  Arbeitgebers  dar.  Auf
die  Versicherungsleistungen  hat  der  Arbeiter  einen  gesetzlich  gesicherten
Rechtsanspruch.  Er  ist  dadurch  der  Empfindung  enthoben,  auf  das  Almosen
der  Armenpflege  angewiesen  zu  sein.  Das  Bewußtsein  seiner  rechtlich  und
durch  eigne  Arbeit  gesicherten  Stellung  lehrt  ihn,  den  Wert  der  sozialen
Fürsorge  des  Staates  schätzen  und  verknüpft  ihn  schon  aus  praktischen  Erwägungen
  mit  der  bestehenden  Staatsordnung.  Dazu  trägt  die  organische
Vereinigung  der  Unternehmer  und  Arbeiter  in  besonderen  Körperschaften
zu  gemeinsamer  Arbeit  auf  dem  Gebiete  der  Selbstverwaltung  der  Versicherung
  bei.  Man  gewann  Verständnis  für  die  berechtigten  Interessen  des
andern  Teils  und  die  vernünftigerweise  innezuhaltenden  Grenzen  der  eignen
Wünsche.  So  knüpften  sich  auf  sachlichem  Boden  mehr  und  mehr  Fäden  der
wechselseitigen  Annäherung.  Weitgehende  freiwillige  Zuwendungen  der
Arbeitgeber  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen,  die  den  Wert  von  zwei
Milliarden  Mark  erreicht  haben,  trugen  zur  Versöhnung  bei.  So  entwickelten
sich  allmählich,  mehr  als  man  annahm,  die  Keime  der  besseren  Erkenntnis
des  Wertes  der  Leistungen  des  Gegenwartsstaates  in  den  unteren  Volksschichten.
  Und  als  der  freventliche  Überfall  der  Feinde  gegen  Kaiser  und
Reich  hereinbrach,  fand  er  ein  nach  außen  und  innen  geeintes  Volk  zur  Verteidigung
  der  nährenden  Heimatscholle  bereit.  Jeder  einzelne  setzt  sich  draußen
vor  dem  Feinde,  ohne  Rückblick  auf  seine  Parteirichtung,  todesmutig  für  das
Ganze  ein,  und  das  gleiche  Pflichtbewußtsein,  zum  Siege  mitzuhelfen,  erfüllt
die  in  der  Heimat  Zurückgebliebenen.

Auch  die  Träger  der  staatlichen  Versicherung  lassen  es  nicht  an  sich
fehlen.  Unbeirrt  durch  die  auch  für  ihre  Verwaltung  mit  dem  Kriege  verbundenen
  Schwierigkeiten  erfüllen  sie  hingebend  ihre  Pflicht.

B.  Einwirkung  des  Krieges  auf  das  Versicherungsverhältnis.


a)  Fortdauer  der  Versicherung  und  Erhaltung  des  erworbenen
Anspruchs.

Der  Krieg  ändert  grundsätzlich  an  dem  Versicherungsverhältnis
  nichts.  Solange  die  versicherungspflichtige  Arbeit  fortbesteht,
bleibt  die  Versicherung  auch  im  Kriege  erhalten.  Sie  endet  zwar  grundsätzlich
mit  dem  Eintritt  in  den  Heeresdienst.  Unter  Umständen  bleibt  sie  aber  auch
dann  erhalten.  Werden  beispielsweise  Zivilpersonen  durch  die  Heeresverwaltung
  oder  durch  private  Arbeitgeber  für  Heereszwecke  beschäftigt,  so
besteht  ihre  Versicherung  fort.  Diese  erstreckt  sich,  wie  im  Frieden,
grundsätzlich  nur  auf  das  Inland.  Ausnahmen  bilden  nur  sogenannte
        <pb n="280" />
        272  Witowski

Ausstrahlungen  heimatlicher  Betriebe,  d.  h.  unselbständige,  zeitlich  begrenzte
  Betätigungen  inländischer  versicherungspflichtiger  Betriebe  im
Auslande.  Ob  sie  vorliegen,  unterliegt  der  Prüfung  im  einzelnen  Fall.
In  zweifelhaften  Fällen  in  Versicherung  genommene  Personen  sind  aus
formell  rechtlichen  Gründen  entschädigungsberechtigt.  Nicht  versichert  sind
Kriegsgefangene,  auch  wenn  sie  in  Deutschland  zu  einer  an  sich  versicherungsfähigen
  Arbeit  verwendet  werden.  Die  Versicherung  erfaßt  eben  nur  freie
Arbeiter.  Ausländer,  auch  feindliche,  die  während  des  Krieges  ihre  frühere
versicherungspflichtige  Arbeit  in  Deutschland  fortsetzen,  bleiben  versichert.
Endet  eine  versicherungspflichtige  Beschäftigung  infolge  des  Krieges,  so
können  die  Kranken-,  die  Invaliden--  und  Hinterbliebenenversicherung  sowie
die  Angestelltenversicherung  freiwillig  fortgesetzt  werden,  dagegen  nicht  die
Unfallversicherung,  weil  sie  Beschäftigung  in  einem  versicherungspflichtigen
Betriebe  voraussetzt.  In  diesem  Versicherungszweige  ist  der  Arbeitnehmer
beitragsfrei.  Seine  Ansprüche  bleiben  erhalten,  auch  wenn  der  Arbeitgeber
seiner  Beitragspflicht  nicht  genügt  hat.  Die  Versicherungsbeiträge  sind  beim
Fortbestehen  der  Versicherung  auch  im  Kriege  zu  entrichten.  Die  Krankenversicherung
  Versicherungsberechtigter  erlischt,  wenn  der  Beitrag  zweimal
nicht  entrichtet  ist.  In  der  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung  steht
der  Militärdienst  bisher  Versicherter  der  versicherungspflichtigen  Arbeit
gleich,  ohne  daß  Beiträge  zu  entrichten  sind.  Er  erhöht,  wie  im  Frieden,  die
Rente  nach  den  Sätzen  der  II.  Lohnklasse.  Der  vor  dem  Kriege  entstandene
Entschädigungsanspruch  kann,  wie  im  Kriegen,  nur  durch  eine  Besserung
der  Erwerbsfähigkeit  ganz  oder  teilweise  beseitigt  werden.  Ein  Ruhen  der
Rente  tritt  nur  in  den  gesetzlich  vorgeschriebenen  Fällen  ein.  Zu  ihnen
gehört  der  Eintritt  in  den  Kriegsdienst  nicht.  Die  Vorschriften  über  die  Auszahlung
  der  Entschädigungen  sind  für  die  Dauer  des  Krieges  möglichst  vereinfacht
  worden.  —  In  der  Angestelltenversicherung  sind  bei  der  kurzen  Dauer
ihres  Bestehens  (1.  Januar  1913)  im  allgemeinen  noch  keine  Rentenansprüche
erwachsen.  Auch  die  Hinterbliebenen  können  deshalb  Rente  nur  erhalten,
wenn  der  Verstorbene  durch  Einzahlung  einer  Prämienreserve  die  Wartezeit
soweit  abgekürzt  hat,  daß  insgesamt  60  Pflichtbeiträge  entrichtet  sind.  Die
Einzahlung  kann  nach  der  Bekanntmachung  vom  9.  Dezember  1915  bis  zum
Schluß  des  Kalenderjahres  erfolgen,  welches  auf  das  Jahr  folgt,  in  welchem
der  Krieg  beendet  ist.  Bei  Pflichtversicherung  erhalten  die  Witwe  und,  wenn
eine  solche  nicht  vorhanden  ist,  die  Waisen  unter  zwölf  Jahren  die  Hälfte
der  für  den  Versicherten  geleisteten  Beiträge  erstattet,  bei  freiwilliger  Versicherung
  drei  Viertel  der  von  dem  Versicherten  entrichteten  Beiträge.  Nach
der  bestehenden  Rechtsübung  sind  bei  Fortzahlung  des  Gehalts  an  den
Versicherten  oder  seine  Angehörigen  während  seines  Kriegsdienstes  die
Beiträge  der  Gehaltshöhe  entsprechend  weiter  zu  entrichten,  wenn  das
Angestelltenverhältnis  nicht  aufgelöst  ist.  Nach  seiner  Auflösung  gewährte
Zuwendungen  verpflichten  nicht  zur  Beitragsentrichtung.  —  Die  Krankenpflege
  wird  regelmäßig  die  Heeresverwaltung  zu  gewähren  haben,  solange
der  Versicherte  im  Militärverhältnis  sich  befindet,  das  Krankengeld  dagegen
die  Krankenkasse,  sofern  die  Mitgliedschaft  erhalten  ist.  Die  Leistungen  der
        <pb n="281" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg                                                  273

Heeresverwaltung  nach  dem  Mannschaftsversorgungs-  und  dem  Militär-Hinterbliebenengesetz
  (s.  Art.  VI)  dürfen  auf  die  der  Versicherungsträger  nicht
aufgerechnet  werden.  Das  Sterbegeld  wird  wohl  regelmäßig  den  Hinterbliebenen
  zufallen,  weil  der  Heeresverwaltung  besondere  Kosten  der
Beerdigung  der  im  Felde  Gefallenen  im  allgemeinen  nicht  erwachsen
werden.  Sofern  der  Tod  nicht  durch  die  Militärbehörde  nachgewiesen
ist,  erfolgt  die  Todeserklärung  nach  bürgerlichem  Recht.  Als  verschollen
gilt  der  Versicherte,  wenn  während  eines  Jahres  keine  glaubhaften
Nachrichten  von  ihm  eingegangen  sind  und  die  Umstände  seinen  Tod  wahrscheinlich
  machen.  Auf  dem  Gebiet  der  Seeunfallversicherung  ist  Verschollenheit
  anzunehmen,  wenn  während  eines  Jahres  nach  dem  Untergang  oder

der  letzten  Nachricht  über  das  Fahrzeug  keine  glaubhafte  Kunde  von  dem
Leben  des  Versicherten  eingegangen  ist.

b)  Befreiung  von  der  Versicherung.

Über  die  Befreiung  von  der  Versicherung  kraft  Gesetzes  ist  für  die
Kriegsteilnehmer  etwa  folgendes  zu  bemerken.  Nach  §  173  der  Reichsversicherungsordnung
  kann  von  der  Krankenversicherung  befreit  werden,  wer
dauernd  nur  zu  einem  geringen  Teil  arbeitsfähig  ist,  solange  der  unterstützungspflichtige
  Armenverband  einverstanden  ist.  Bedauerlich  ist,  daß  Arbeitgeber
auch  Kriegsbeschädigte  nötigen,  den  Befreiungsantrag  zu  stellen,  um  sich
und  die  Krankenkasse  nicht  mit  der  erhöhten  Krankheitsgefahr  zu  belasten.
Das  preußische  Handelsministerium  hat  dieses  Vorgehen  in  einem  Erlaß
vom  11.  Dezember  1915  mit  Recht  gemißbilligt.  Nach  §  1236  der  Reichsversicherungsordnung
  ist  von  der  Invalidenversicherung  befreit,  wer  eine
reichsgesetzliche  Invaliden-  oder  Hinterbliebenenrente  bezieht  oder  invalide
ist.  Der  Begriff  der  Kriegsinvalidität  deckt  sich  nicht  mit  dem  der  Invalidität
der  sozialen  Versicherung.  Nach  dieser  ist  invalide,  wer  nicht  mehr  imstande
ist,  durch  eine  Tätigkeit,  die  seinen  Kräften  und  Fähigkeiten  entspricht  und
ihm  unter  billiger  Berücksichtigung  seiner  Ausbildung  und  seines  bisherigen
Berufs  zugemutet  werden  kann,  ein  Drittel  dessen  zu  verdienen,  was  körperlich
und  geistig  gesunde  Personen  derselben  Art  mit  ähnlicher  Ausbildung  in
derselben  Gegend  durch  Arbeit  zu  verdienen  pflegen.  —  Nur  wenn  der  Kriegsteilnehmer
  im  Kriegsdienst  eine  diesem  Zustande  entsprechende  hohe  Erwerbsunfähigkeit
  sich  zuzieht,  kann  er  die  versicherungsgesetzlichen  Leistungen
beanspruchen,  wenn  er  dieser  Versicherung  angehört,  und  ist  von  weiterer
Versicherung  befreit.  Nach  §  1237  der  Reichsversicherungsordnung  und  §  11
des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  kann  auf  seinen  Antrag  befreit
werden,  wem  vom  Reiche  oder  andern  in  diesen  Gesetzen  bezeichneten
öffentlichen  Stellen  Ruhegehalt  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage
der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind
und  daneben  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge  gewährleistet  ist.
In  den  dauernd  bewilligten  Militärrenten  der  Kriegsteilnehmer  sind  derartige
Bezüge  zu  erblicken.  Sie  würden  deshalb  einen  Befreiungsantrag  begründen,
wenn  sie  die  Höhe  der  Invalidenrente  nach  der  ersten  Lohnklasse  (Gehaltsklasse
  A  der  Angestelltenversicherung)  erreichen.  Dagegen  entsprechen  die

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  18
        <pb n="282" />
        274  Witowski

Hinterbliebenenansprüche  der  Kriegsteilnehmer  aus  den  Militärversorgungsgesetzen
  nicht  den  Voraussetzungen  jener  Versicherungsgesetze  hinsichtlich
der  Hinterbliebenenfürsorge.  Denn  nach  dem  Militärhinterbliebenengesetz
sind  sie  nur  zu  gewähren,  wenn  der  Kriegsteilnehmer  innerhalb  einer  gewissen
Zeit  nach  der  Entlassung  oder  dem  Friedensschluß  an  den  Folgen  der  Kriegsbeschädigung
  gestorben  ist.  Sie  können  somit  schon  aus  diesem  Grunde  nicht
als  gewährleistet  gelten.  Dasselbe  trifft  bei  der  Witwenbeihilfe  des  Militärhinterbliebenengesetzes
  zu.  Denn  sie  hängt  von  der  Höhe  des  eignen  Einkommens
  der  Witwe  ab,  und  es  fehlt  auch  eine  Waisenbeihilfe.  —  Von  der
Unfallversicherung  sind  nach  §  554  Militärpersonen  befreit,  für  die  das  Mannschaftsversorgungsgesetz
  gilt.  Werden  Kriegsbeschädigte  vor  ihrer  Entlassung
aus  dem  Militärverhältnis  von  der  Heeresverwaltung  zur  Wiederherstellung
ihrer  Arbeitsfähigkeit  beschäftigt  (Arbeitstherapie),  so  sind  sie  nicht  versicherungspflichtig.
  Während  dieser  Beschäftigung  wird  für  sie  nach  den
Militärgesetzen  gesorgt.  Ist  der  Kriegsbeschädigte  aus  dem  Militärverhältnis
entlassen,  so  fällt  er  nicht  mehr  unter  §  554  und  ist  unfallversicherungspflichtig.
Das  gleiche  gilt  für  die  Angestelltenversicherung.

C.  Während  des  Krieges  ergangene  Vorschriften.

a)  Krankenversicherung.

1.  Herabsetzung  der  Leistungen.  Die  Besorgnis,  der  Krieg  werde
die  Krankenkassen  durch  Entziehung  vieler  gesunder  Mitglieder  leistungsunfähig
  machen,  führte  zu  dem  Gesetz  vom  4.  August  1914.  Nach
ihm  sollen  in  allen  neuen  Versicherungsfällen  nur  die  gesetzlichen
Regelleistungen  gewährt  werden.  Es  fallen  insbesondere  Familienhilfe,
Mehrleistungen  an  Wöchnerinnen  und  alle  Leistungen  über  die  26.  Woche
hinaus  fort.  Die  Beiträge  sind  auf  4½%  des  Grundlohns  erhöht.
Auch  die  hausgewerbliche  Krankenversicherung  wurde  für  die  Dauer  des
Krieges  aufgehoben.  Die  inzwischen  eingetretene  beträchtliche  Zunahme
der  Zahl  der  Kassenmitglieder  hat  es  indessen  häufig  ermöglicht,  was  das
Gesetz  freigelassen  hat,  die  früheren  satzungsmäßigen  höheren  Leistungen
wieder  zu  gewähren.

2.  Erhaltung  der  Anwartschaft  aus  der  Krankenversicherung.  Nach  dem
Gesetz  vom  4.  August  1914  gilt  der  Aufenthalt  im  Ausland,  wenn  er  durch
Einberufung  zum  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Dienst  verursacht  ist,
als  Aufenthalt  im  Inland,  und  es  ruht  der  Fristenlauf  für  alle  Versicherten
im  Kriegsdienst,  wenn  die  Satzung  eine  Wartezeit  für  Leistungen  bestimmt.
Bei  Erfüllung  der  Wartezeit  bedarf  es  nicht  der  Zurücklegung  einer  neuen.
Zeiten  mit  weiterer  Beitragsleistung  werden  auf  die  Wartezeit  angerechnet.
Solche  Kriegsteilnehmer  können  auch  binnen  sechs  Wochen  nach  Rückkehr
in  die  Heimat  in  die  Versicherung  wieder  eintreten,  wenn  für  sie  als  Versicherungsberechtigte
  die  Mitgliedschaft  erloschen  war.

3.  Wochenhilfe.  Segensreich  wirkt  die  Verordnung  des  Bundesrats  vom
5.  Dezember  19  14.  Wach  ihr  erhalten  Wöchnerinnen,  deren  Ehemänner  im
Felde  stehen  oder  an  weiterem  Kriegsdienst  oder  an  der  Wiederaufnahme  der
        <pb n="283" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg  275

Erwerbstätigkeit  durch  Tod,  Verwundung  oder  Gefangenschaft  gehindert
werden,  während  der  Dauer  des  jetzigen  Krieges  Wochenhilfe  aus  Mitteln  des
Reichs,  sofern  sie  vor  Eintritt  in  den  Kriegsdienst  nach  der  Reichsversicherungsordnung
  oder  bei  einer  knappschaftlichen  Kasse  in  den  vorangegangenen  zwölf
Monaten  mindestens  26  Wochen  oder  unmittelbar  vorher  mindestens  sechs
Wochen  gegen  Krankheit  versichert  waren.  Die  Wochenhilfe  besteht  in  einem
Zuschuß  zu  den  Entbindungskosten  in  Höhe  von  25  Mark,  ferner  in  einem
Wochengeld  von  einer  Mark  täglich  für  acht  Wochen,  von  denen  sechs  in  die  Zeit
nach  der  Niederkunft  fallen  müssen,  außerdem  in  einer  Beihilfe  bis  zu  zehn  Mark
für  erforderliche  Hebammendienste  und  ärztliche  Behandlung.  Stillende
erhalten  eine  halbe  Mark  täglich  als  Stillgeld  bis  zum  Ablauf  von  zwölf
Wochen  nach  der  Niederkunft.  Es  kann  statt  der  baren  Beihilfe  freie  Behandlung
  und  Arznei  aber  nur  allen  Wöchnerinnen  der  Kasse  allgemein
gewährt  werden.  Die  Wochenhilfe  wird  durch  die  Kasse  geleistet,  der  der  Ehemann
  angehört  oder  zuletzt  angehört  hat.  Da  die  Bekanntmachung  versicherten
  Wöchnerinnen,  die  Anspruch  auf  das  Wochengeld  nach  der  Reichsversicherungsordnung,
  nicht  aber  auf  die  Wochenhilfe  nach  §  1  der  Bekanntmachung
  haben,  den  Anspruch  auf  diese  Wochenhilfe  gewährt,  wird  anzunehmen
  sein,  daß  sie  auch  solchen  weiblichen  Kassenmitgliedern  zusteht,  deren
Ehemänner  nicht  am  Kriege  teilnehmen,  und  ebenso  ledigen  weiblichen
Kassenmitgliedern.  Für  diese  Mitglieder  hat  die  Kasse  aus  eignen  Mitteln
die  Wochenhilfe  zu  leisten.

Ergänzende  Bestimmungen  enthält  eine  Verordnung  des  Bundesrats
vom  28.  Januar  10915.  Nach  ihr  soll  auch  den  Ehefrauen  nach  der  Reichsversicherungsordnung
  gegen  Krankheit  nicht  versicherter  Kriegsteilnehmer,
die  zur  Schiffsbesatzung  deutscher  Seefahrzeuge  gehören  und  für  die  nur
nach  der  Seemannsordnung  und  dem  Handelsgesetzbuch  der  Reeder  die
Krankenfürsorge  übernimmt,  Wochenhilfe  zuteil  werden,  wenn  die  Ehemänner
nicht  mehr  als  2500  Mark  Jahresarbeitsverdienst  bezogen.  In  diesen  Fällen
ist  die  Gewährung  der  Seeberufsgenossenschaft  und  der  örtlich  der  Wöchnerin
  nächsten  Krankenkasse  übertragen.  Erwähnt  sei  noch,  daß  auch  solche
Wöchnerinnen  ein  Wochengeld  beziehen  sollen,  deren  Ehemänner  als  landwirtschaftlich
  Beschäftigte  nach  der  Reichsversicherungsordnung  von  der
Krankenversicherungspflicht  befreit  sind.  —  Nach  einer  weiteren  Verordnung
vom  23.  April  1915  wird  Wöchnerinnen,  die  nicht  schon  auf  Grund  der
beiden  eben  erwähnten  Verordnungen  Anspruch  auf  die  Wochenhilfe  aus
Mitteln  des  Reichs  haben,  diese  während  der  weiteren  Kriegsdauer  gewährt,
wenn  ihre  Ehemänner  dem  Reiche  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnliche  Dienste
leisten  oder  an  einer  Erwerbstätigkeit  durch  Tod,  Verwundung,  Erkrankung
oder  Gefangennahme  verhindert  sind  und  wenn  die  Ehefrauen  minderbemittelt
  sind,  d.  h.  wenn  sie  nach  dem  Gesetz  vom  28.  Februar  1888/4.  August
1914  über  die  Unterstützung  von  Familien  in  den  Heeresdienst  eingetretener
Mannschaften  Unterstützung  erhalten  (vgl.  Bundesratsverordnung  vom
21.  Januar  1916),  oder  wenn  ihr  und  ihres  Ehemannes  Gesamteinkommen
in  dem  Jahre  oder  Steuerjahre  vor  dem  Diensteintritt  den  Betrag  von
2500  Mark  nicht  überstiegen  hat,  oder  ihr  Einkommen  nach  der  Einberufung

18*
        <pb n="284" />
        276  Witowski

des  Ehemannes  höchstens  1500  Mark  und  für  jedes  schon  vorhandene  Kind
unter  15  Jahren  höchstens  weitere  250  Mark  beträgt.  Der  Anspruch  entfällt
in  diesen  beiden  Fällen,  wenn  die  Kriegsunterstützung  nicht  gewährt  wird
und  die  Minderbemitteltheit  durch  Tatsachen  widerlegt  ist.  In  Entbindungsfällen
  während  des  Krieges,  in  denen  die  Wochenhilfe  aus  Reichsmitteln
nur  deshalb  nicht  oder  nur  teilweise  gezahlt  werden  konnte,  weil  die  drei
sie  regelnden  Bekanntmachungen  nicht  schon  seit  Kriegsbeginn  in  Kraft
sind,  kann  eine  einmalige  Unterstützung  von  höchstens  50  Mark  gewährt
werden,  wenn  sich  die  Wöchnerin  infolge  der  Entbindung  und  Pflege  des
Säuglings  nachweislich  in  bedrängter  Lage  befindet.  Bei  der  Durchführung
der  Wochenhilfe  treten  auch  die  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1873
für  die  Befriedigung  von  Kriegsbedürfnissen  errichteten  Lieferungsverbände
—  in  Preußen  die  Land-  und  selbständigen  Stadtkreise  —  helfend  ein.  Das
geschieht  dann,  wenn  ein  Versicherungsträger  nicht  vorhanden  ist  oder  die
Beiträge  von  den  Unterstützten  oder  den  Arbeitgebern  nicht  freiwillig  gezahlt
werden.  Der  Lieferungsverband  hat  den  Krankenkassen,  den  Arbeitgebern
und  der  Seeberufsgenossenschaft  die  Aufwendungen  an  Wochenhilfe  zu  erstatten,
  welche  sie  als  Reichswochenhilfe  über  die  satzungsmäßige  Leistung
zahlen.  Das  Reich  erstattet  ihm  dann  diese  vorschußweise  gezahlten  Beträge.
Der  Verband  entscheidet  auch  endgültig  über  die  Anträge  auf  Wochenhilfe,
über  die  Entscheidung  der  Krankenkasse  dagegen  das  Versicherungsamt.
Diese  Wochenhilfe  kann  auch  bei  unehelichen  Kindern  eines  Kriegsteilnehmers
gewährt  werden,  wenn  sie  auf  Grund  des  ebenerwähnten  Gesetzes  vom
28.  Februar  1888/4.  August  19  14  unterstützt  werden.

4.  Nach  der  Verordnung  vom  28.  Januar  1915  können  auch  solche
Personen  nach  dem  Kriege  wieder  als  Weiterversicherte  in  die  Krankenversicherung
  eintreten,  die  bis  zum  Kriege  oder  bis  zu  ihrem  Eintritt  in  den
deutschen  oder  österreichisch-ungarischen  Kriegsdienst  versicherungspflichtige
Kassenmitglieder  waren,  aber  die  rechtzeitige  Weiterversicherung  versäumt
haben.  Außerdem  wird  der  Begriff  des  Hausgewerbebetriebes  auf  Personen
ausgedehnt,  die,  wie  Hausgewerbetreibende,  aber  nicht  für  Gewerbetreibende,
sondern  für  das  Reich,  einen  Bundesstaat  oder  andere  öffentliche  Verbände
oder  Körperschaften  oder  für  Wohlfahrtsanstalten,  wie  das  Rote  Kreuz,
arbeiten.

5.  Nach  der  Bekanntmachung  vom  14.  Juni  1916  bleibt  der  Anspruch
auf  die  gesetzlichen  Regelleistungen  beim  Vorliegen  der  sonstigen  Voraussetzungen
  des  §  214  des  Gesetzes  für  die  Versicherten  erhalten,  die  durch
Einberufung  zu  Kriegs-  oder  ähnlichen  Diensten  für  das  Reich  oder  eine  ihm
verbündete  Macht  im  Auslande  sich  aufhalten  mußten.  Für  sie  gilt  ein
solcher  Aufenthalt  nicht  als  Auslandsaufenthalt  im  Sinne  des  §  214  Abs.  3
des  Gesetzes.  Dies  gilt  auch  für  die  Satzungen  der  Ersatzkassen.

6.  Bezüglich  dieser  Kassen  hat  der  Bundesrat  ferner  unter  dem  5.  Juli
19  16  verordnet,  daß  Kriegsteilnehmer  Anspruch  auf  Fortsetzung  ihrer  vollberechtigten
  Mitgliedschaft  haben,  wenn  die  Satzung  einer  Ersatzkasse  bestimmt,
daß  bei  Diensteintritt  in  die  bewaffnete  Macht  die  Mitgliedschaft  erlischt,
ruht  oder  nur  unter  gewissen  Bedingungen  fortbesteht.  Die  Bekanntmachung
        <pb n="285" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg                                                            277

enthält  noch  weitere  Bestimmungen  über  Wiedereintritt,  die  freiwillige
Versicherung  und  die  Weiterversicherung  bei  Ersatzkassen.

b)  Unfallversicherung.

Auf  dem  Gebiete  der  Unfallversicherung  ist

1.  der  Anregung  aus  Reederkreisen,  den  unter  deutscher  Handelsflagge
  fahrenden  Schiffern  erhöhte  Unfall-  und  Hinterbliebenenversicherung
wegen  der  für  sie  durch  den  Krieg  erhöhten  Seegefahr  (Minen,  Unterseeboote
usw.)  zu  gewähren,  für  die  Nord-  und  Ostseeschiffahrt  durch  ein  Abkommen
mit  der  Allianz-Aktiengesellschaft  entsprochen  worden.  Die  höhere  Versicherung
  erfolgt  als  Selbsthilfe  der  Reeder.  Neben  den  Leistungen  der
sozialen  Versicherung  wird  das  Achtfache  des  rechtskräftig  zuerst  festgesetzten
Jahresbetrages  der  Unfallentschädigung  gewährt.  Das  Reich  trägt  zwei
Drittel  der  Last.  Die  Seeberufsgenossenschaft  führt  als  Beauftragte  die
Geschäfte.

2.  Eine  Bekanntmachung  des  Bundesrats  vom  14.  Juni  1916  verordnet,
  daß  die  Vorschrift  über  den  Ausschluß  des  Anspruchs  auf
Unfallrente  für  Hinterbliebene  eines  Ausländers,  die  sich  zur  Zeit  des
Unfalls  nicht  gewöhnlich  im  Auslande  aufhalten,  zugunsten  von  Hinterbliebenen
  solcher  Ausländer,  die  vor  ihrer  Beschäftigung  im  Inland  ihren
letzten  gewöhnlichen  Aufenthalt  im  gegenwärtigen  Gebiete  des  Generalgouvernements
  Warschau  oder  der  k.  u.  k.  Militärverwaltung  in  Polen
hatten,  für  ihre  Rentenansprüche  aus  Unfällen  seit  dem  1.  Mai  1916  für
die  Fälle  außer  Kraft  gesetzt  werden,  in  denen  die  Hinterbliebenen  zur  Zeit
des  Unfalls  ihren  gewöhnlichen  Unterhalt  in  dem  bezeichneten  russischen
Gebiet  hatten.  Auch  die  Vorschrift  im  §  615  Abs.  1  S.  3  des  Gesetzes  über
das  Ruhen  der  Unfallrenten  von  Ausländern,  solange  sie  sich  freiwillig
gewöhnlich  im  Auslande  aufhalten,  und  die  entsprechende  Vorschrift  im
§ 955  a.  a.  O.  werden  zugunsten  von  Ausländern,  die  vor  ihrer  Beschäftigung
im  Inland  ihren  letzten  gewöhnlichen  Aufenthalt  in  den  vorbezeichneten
russischen  Gebieten  hatten,  in  derselben  Weise  für  die  Dauer  ihres  gewöhnlichen
Aufenthalts  innerhalb  des  bezeichneten  Gebiets  außer  Kraft  gesetzt.  Entsprechendes
  gilt  für  die  Hinterbliebenen  dieser  Ausländer.

c)  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung.

1.  In  der  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung  gilt  gesetzlich
als  Ersatztatsache  nur  der  Dienst  im  deutschen  Heere.  Der  Bundesrat  hat
aber  verordnet,  daß  in  diesen  Versicherungszweigen  während  des  gegenwärtigen
  Krieges  in  österreichisch-ungarischen  Diensten  zurückgelegte
  Militärdienstzeiten  denen  im  deutschen  Heere  ohne
Entrichtung  von  Beiträgen  gleichstehen.  Die  Anrechnung  erfolgt
nach  der  Reichsversicherungsordnung  nur  bei  denen,  die  vorher  berufsmäßig,
nicht  nur  vorübergebend  versicherungspflichtig  gearbeitet  haben.  Hiernach
würden  viele  Kriegsteilnehmer  die  Anwartschaft  auf  Rente  verlieren.  Diesen
Mangel  hat  die  Bundesratsverordnung  vom  25.  Dezember  1915  beseitigt.
Danach  sind  die  während  des  gegenwärtigen  Krieges  in  deutschen  oder
        <pb n="286" />
        278  Witowski

österreichisch-ungarischen  Diensten  zurückgelegten  Militärdienstzeiten  den
Versicherten,  deren  Anwartschaft  aufrechterhalten  ist  oder  gemäß  dieser
Verordnung  aufrechterhalten  wird,  welche  aber  vor  dem  Kriege  berufsmäßig
  nur  vorübergehend  versicherungspflichtig  gearbeitet  haben,  als  Zeiten
freiwilliger  Versicherung  ohne  Entrichtung  von  Beiträgen  anzurechnen.
Außer  der  Anrechnung  von  Kriegsdienstzeiten  gewährt  die  Bekanntmachung
allen  Versicherten,  die  während  dieses  Krieges  im  deutschen  oder  österreichischungarischen
  Heere  Dienste  verrichten,  und  Versicherten  dieser  Staaten,  die
an  der  Beitragsleistung  zur  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung
infolge  von  Maßnahmen  feindlicher  Staaten  verhindert  sind,  erbebliche
Vorteile  in  der  Nachbringung  von  Beiträgen.  In  Betracht  kommen  dabei
beispielsweise  Zivilgefangene  im  feindlichen  Ausland,  Kriegsgefangene,
durch  Zahlungsverbote  Getroffene  usw.  Solchen  Versicherten  ist  gestattet,
nach  dem  Gesetz  nicht  mehr  zulässige  Beiträge  noch  bis  zum  Schlusse  des
Kalenderjahres  nachzuentrichten,  das  dem  Jahre  folgt,  in  dem  der  Krieg
beendet  wird.  Den  Hinterbliebenen  steht  diese  Befugnis  nicht  zu.  Die  Nachteile
  nicht  rechtzeitigen  Umtausches  der  Quittungskarte  sind  dementsprechend
beseitigt.  Die  Verordnung  gilt  zum  Vorteil  der  Versicherten  auch  als  Grund
zur  Wiederaufnahme  des  Verfahrens.  Bei  den  Sonderanstalten  wird  im
Sinne  der  Verordnung  verfahren  werden  können,  wenngleich  für  sie  zunächst
die  Satzung  maßgebend  ist.

2.  Besonders  hervorzuheben  ist,  daß  das  Gesetz  vom  12.  Juni  1916
vielseitigem  Verlangen  entsprochen  und  die  Altersrente  nach  der  Reichsversicherungsordnung
  schon  vom  vollendeten  65.  Lebensjahre
anstatt  bisher  vom  70.  ab  gewährt.  Außerdem  schreibt  es  vor,  daß  die  Invalidenrente
  sich  für  jedes  Kind  des  Rentenempfängers  unter  15  Jahren
um  ein  Zehntel  erhöht.  An  Wochenbeitrag  werden  nach  den  Lohrnklassen
I  bis  V  ansteigend  erhoben  18,  26,  34,  42,  50  Pfennig.  Den  Versicherten,
die  beim  Inkrafttreten  der  Versicherungspflicht  für  ihren  Berufszweig  das
55.  Lebensjahr  vollendet  haben,  werden  auf  die  Wartezeit  für  die  Altersrente
für  jedes  volle  Jahr,  um  das  sie  an  diesem  Tage  älter  als  35  Jahre  waren,
40  Wochen  und  für  den  überschießenden  Teil  eines  solchen  Jahres  die  darauf
entfallenen  Wochen  bis  zu  40  angerechnet.  Die  vom  Bundesrat  zugelassenen
Sonderanstalten  müssen  zunächst  bis  zum  30.  September  1916  die  Altersrente
und  die  Hinterbliebenenbezüge  nach  Maßgabe  dieses  Gesetzes  gewähren.
Die  neuen  Bezüge  beginnen  frühestens  mit  dem  1.  Januar  1916.  Nach
dem  1.  Januar  1917  dürfen  Marken  in  den  bisherigen  Werten  nicht  mehr
verwendet  werden.

3.  Endlich  ist  über  die  Antragsrechte  in  der  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung
  die  Bekanntmachung  vom  12.  Mai  1916  ergangen.
Nach  ihr  gilt  der  Berechtigte  im  Sinne  des  §  1253  der  Reichsversicherungsordnung
  als  verhindert,  den  Antrag  auf  Rente  rechtzeitig  zu  stellen,  wenn
er  als  Angehöriger  der  bewaffneten  Macht  Deutschlands  oder  eines  mit  ihm
verbündeten  oder  befreundeten  Staates  an  dem  gegenwärtigen  Kriege  teilgenommen
  hat  und  vor  der  Feststellung  seines  Todes  während  des  Krieges
vermißt  gewesen  ist.  Das  Hindernis  gilt  als  weggefallen  mit  dem  Schlusse
        <pb n="287" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg                                                    279

des  Kalenderjahres,  das  dem  Jahre  folgt,  in  dem  der  Krieg  beendet  ist;  ist
der  Tod  in  das  Sterberegister  eingetragen,  mit  dem  Tage  dieser  Eintragung,
und  bei  Todeserklärung  mit  dem  Tage  des  diese  aussprechenden  Urteils.
Dasselbe  gilt  für  Personen,  die  dem  Heere  gefolgt  sind  oder  in  die  Gewalt
des  Feindes  geraten  sind.  Beim  Witwengeld  gilt  der  Anspruch  als  rechtzeitig
erhoben,  wenn  er  vor  Ablauf  von  drei  Monaten  nach  Wegfall  des  Hindernisses
geltend  gemacht  wird.  Ist  der  Berechtigte  gestorben  und  durch  Kriegsverhältnisse
  an  der  Antragstellung  verhindert  gewesen,  so  sind  die  Angehörigen
in  der  im  Gesetz  für  solche  Anträge  festgesetzten  Reihenfolge  berechtigt,  wenn
sie  zur  Geit  des  Todes  mit  dem  Berechtigten  in  häuslicher  Gemeinschaft
gelebt  haben.

d)  Angestelltenversicherung.

1.  Für  die  Angestelltenversicherung  verordnet  die  Bekanntmachung
  vom  11.  Mai  1916  über  die  Beitragserstattung  nach  §  398  des
Gesetzes  hinsichtlich  der  Übergangszeit,  daß  bei  Versicherten,  die  an  dem
gegenwärtigen  Kriege  auf  deutscher  oder  Deutschland  verbündeter  oder
befreundeter  Seite  teilgenommen  haben  und  vor  der  Feststellung  ihres
Todes  während  des  Krieges  vermißt  gewesen  sind,  die  Frist  für  die  Geltendmachung
  des  Erstattungsanspruchs  mit  dem  Schluß  des  Kalenderjahres
beginnt,  in  dem  der  Krieg  beendet  ist.  Bei  Todeserklärung  oder  Eintragung
in  das  Sterberegister  gelten  die  früheren  der  für  diese  maßgebenden  Tage.
Dasselbe  gilt  für  Versicherte,  die  der  bewaffneten  Macht  nicht  angehören,
ihr  aber  gefolgt  sind  oder  in  die  Gewalt  des  Feindes  geraten  sind.  Der
Anspruch  gilt  innerhalb  drei  Monaten  nach  Wegfall  des  Kriegshindernisses
als  rechtzeitig  erhoben.

2.  Versicherten  Angestellten,  die  infolge  ihrer  Teilnahme  am  Kriege
dauernd  berufsunfähig  geworden  sind,  ist  nach  der  Bekanntmachung  vom
26.  Mai  1916  auf  Antrag  die  Hälfte  der  entrichteten  Pflichtbeiträge,
bei  freiwilliger  Versicherung  drei  Diertel  der  Beiträge  zu  erstatten.
Der  Antrag  ist  innerhalb  eines  Jahres  nach  Eintritt  der  Berufsunfähigkeit
zu  stellen,  der  Anspruch  verfällt  jedoch  nicht  vor  Schluß  des  Kalenderjahres,
in  dem  der  Krieg  beendet  ist.

3.  Die  Bekanntmachung  vom  14.  Juni  1916  bestimmt  über  die  Durchführung
  der  Befreiung  von  der  Beitragsleistung,  daß,  falls
gemäß  §  392  Abs.  3  Mr.  3  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  durch
Vertrag  zwischen  der  Versicherungsanstalt  und  dem  Versicherten  ein  Teil
des  Versicherungsanspruchs  des  Versicherten  gegen  die  Lebensversicherungsunternehmung
  der  Reichsanstalt  abgetreten  ist,  die  Rechte  dieser
aus  dem  Vertrage  auf  Antrag  des  Versicherten  wieder  auf  ihn  übergehen,
wenn  er  Deutschland  oder  einer  mit  diesem  verbündeten  oder  befreundeten
Macht  Kriegs-  oder  ähnliche  Dienste  geleistet  hat,  infolge  des  Krieges  berufsunfähig
  wird  und  er  die  von  der  Reichsversicherungsanstalt  für  ihn  weitergezahlten
  Beiträge  zuzüglich  3 1/2  %  Zinsen  und  Zinseszinsen  erstattet  hat.

4.  Die  Bekanntmachung  vom  26.  August  1915  enthält  über  die  Gleichstellung
  des  Dienstes  in  der  österreichisch-ungarischen  Armee  mit  dem  Dienst
        <pb n="288" />
        280  Witowski

im  deutschen  Heere  hinsichtlich  der  Anwartschaftzeit  für  die  Angestelltenversicherung
  den  Vorschriften  für  die  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung
  (s.  oben  unter  c)  entsprechende  Bestimmungen.

D.  Besondere  Leistungen  der  Versicherungsträger  aus
Anlaß  des  Krieges.

Berechtigt  ist  die  Frage,  welchen  Einfluß  der  Krieg  auf  die
Leistungsfähigkeit  der  Versicherungsträger  haben  wird.  Er  wird
auch  an  sie  selbstverständlich  hohe  Anforderungen  stellen:  Die  Ansprüche
aus  der  Versicherung  bleiben  bestehen.  Sie  werden  sogar  beträchtlich  zunehmen:
  die  gesündesten  und  erfahrensten  Arbeiter  stehen  im  Felde.  Schwächliche
  und  ungeübte  Leute  sind  für  sie  eingestellt.  Sie  sind  Krankheiten  und
Betriebsgefahren  in  erhöhtem  Maße  zugänglich.  Viele  werden  mit  geschwächter
  Gesundheit  aus  dem  Felde  heimkehren.  Dagegen  haben  sich  die
Einnahmen  teilweise  merklich  verringert.  Die  Versicherungsträger  verfügen
indessen  über  ein  Vermögen  von  über  drei  Milliarden  Mark.  Sie  werden
deshalb  bei  ihrer  erfahrungsmäßig  verständigen  Verwaltung  auch  an  ihrem
Teile  durchhalten.  Geleitet  von  dem  Bewußtsein  ihrer  im  wesentlichen
gesicherten  Leistungsfähigkeit  haben  die  Träger  der  Arbeiterversicherung  es
sich  nicht  nehmen  lassen,  auch  über  ihre  Pflicht  hinaus  unter  Zustimmung
der  Aufsichtsbehörde  Mittel  zugunsten  der  durch  den  Krieg  erwachsenen
öffentlichen  Bedürfnisse  zur  Verfügung  zu  stellen.  Dabei  sind  die  für  die
Vermögensverwendung  gesetzlich  gezogenen  Grenzen  stets  gewahrt  worden.
Auf  dem  Gebiete  der  inneren  Verwaltung  werden  die  anhängigen  Rechtsansprüche
  besonders  beschleunigt  und  wohlwollend  berücksichtigt,  die  Renten
nur  in  besonders  gebotenen  Einzelfällen  herabgesetzt,  Einspruchsbescheide  vorläufig
  zurückgenommen,  die  Zahlungen  an  die  im  Felde  stehenden  Empfänger
zu  Händen  der  Angehörigen  möglichst  vereinfacht.  Dagegen  wird  die  Betriebsüberwachung
  zum  Schutze  von  Leben  und  Gesundheit  der  Arbeiter  tunlichst
aufrechterbalten.  —  Zu  vaterländischer  Fürsorgetätigkeit  nach  außen  bietet
das  Gesetz  den  Landesversicherungsanstalten  den  weitesten  Spielraum.  Es
gestattet  mit  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde,  Mittel  aufzuwenden,  um
allgemeine  Maßnahmen  zur  Verhütung  des  Eintritts  vorzeitiger  Invalidität
unter  den  Versicherten  oder  zur  Hebung  ihrer  Gesundheit  zu  fördern.  Die
durch  den  Krieg  besonders  gefährdete  Volksgesundbeit  veranlaßte  die  Anstalten
  zu  dem  Beschluß,  unter  Beachtung  der  Liquidität  und  der  Höhe  des
Vermögens  Mittel  bis  zu  5%  des  Buchwertes  des  Gesamtvermögens  der
einzelnen  Anstalt  am  Ende  1913  zu  den  bezeichneten  Zecken  zur  Verfügung
zu  stellen.  Besonders  geeignet  erscheinen  Darlehen  an  Kreise  und  Gemeinden.
Durch  Lombardierung  sollen  nur  soviel  Mittel  beschafft  werden,  als  nach
Eintritt  geordneter  Verhältnisse  im  Laufe  zweier  Jahre  voraussichtlich  abgestoßen
  werden  können.  Bei  den  Berufsgenossenschaften  mußte  wegen
der  ihnen  gesetzlich  enger  gezogenen  Grenzen  vorbehalten  bleiben,  daß  die
Zuwendungen  aus  den  Rücklagen  durch  freiwillige  Zuschüsse  zur  nächsten
        <pb n="289" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg                                                   281

Umlage  wieder  eingebracht  werden,  sofern  nicht  Gegenleistungen  vorliegen.
Die  besonderen  Kriegsleistungen  der  dem  Reichsversicherungsamt  unterstellten
  Landesversicherungsanstalten  haben  bis  zum  31.  Mai  1916  insgesamt
108  Millionen  Mark  betragen.  Davon  entfallen  auf  Darlehen  an  Gemeinden
usw.  zur  Linderung  der  Kriegsnot  77  Millionen  Mark  und  auf  sonstige
Kriegswohlfahrtszwecke  gemäß  &amp;amp;  1274  des  Gesetzes  32  Millionen  Mark.
Darunter  befinden  sich  Zuschüsse  an  das  Rote  Kreuz  im  Betrage  von  2  552  824
Millionen,  für  Liebesgaben  an  das  Feldheer  (Wollsachen  usw.)  2  763  839
Mark,  für  Unterstützung  von  Arbeitslosen  und  sonst  Hilfsbedürftigen
10  539  389  Mark,  Kosten  der  Bereitstellung  von  Heilstätten  für  Krieger
5  828  506  Mark,  Ehrengaben  an  die  Hinterbliebenen  von  Kriegsteilnehmern
5  586  814  Mark,  Kriegsbeschädigtenfürsorge  1  064  907  Mark,  der  Rest  verteilt
sich  auf  verschiedene  andere  in  gleichem  Sinne  aufgewendete  Ausgaben.
Dem  Roten  kreuz  sind  6500  Betten  in  den  Heilanstalten  der  Versicherungsanstalten
  zur  Verfügung  gestellt  worden.  Schon  nach  dem  Gesetz  haben  die
Versicherungsträger  einen  Mindestteil  ihres  Vermögens  in  Anleihen  des
Reichs  oder  der  Bundesstaaten  anzulegen.  Das  ist  vor  dem  Kriege  im  Gesamtbetrage
  von  558  Millionen  geschehen.  Darüber  hinaus  haben  sie  mit  Genehmigung
  des  Reichsversicherungsamts  in  den  bisherigen  vier  Kriegsanleihen
  rund  790  Millionen  Mark  angelegt.  —  Auch  die  Reichsversicherungsanstalt
  für  Angestellte  hat  Kriegsfürsorgemaßnahmen  getroffen.  So  hat  sie
infolge  der  durch  die  Verordnung  des  Bundesrats  vom  26.  August  1915
festgesetzten  Vergünstigungen  für  die  Kriegsteilnehmer  bezüglich  der  Beitragsleistung
  und  der  Erhaltung  der  Anwartschaft  allein  für  die  ersten  15  Kriegs
monate  rund  71  Millionen  Mark  aufgewendet.  Für  warme  Unterkleidung
der  Krieger  sind  1  900  O00  Mark  bis  zum  1.  Dezember  1915  bewilligt,  dem
Roten  Kreuz  für  kriegsgefangene  Deutsche  in  Sibirien  10  000  Mark.  Für
Ausstattung  von  Lazarettzügen,  Badewagen  usw.  sind  rund  1  000  000  Mark
überwiesen  und  ein  Vereinslazarett  dem  Roten  Kreuz  zur  Derfügung  gestellt
worden.  An  den  Kriegsanleihen  hat  sich  die  Anstalt  mit  200  Millionen  Mark
beteiligt.  Sie  beschloß  ferner,  bei  versicherten  Kriegsbeschädigten  die  Berufsberatung
  und  Berufsumlernung  als  Heilverfahren  im  gesetzlichen  Sinne
anzusehen  und  die  Kosten  hierfür  zu  übernehmen,  soweit  sie  nicht  von  dritter
Seite  getragen  werden.  Für  diesen  Zweck  erstattet  sie  einen  täglichen  Verpflegungssatz
  von  6  Mark  den  mit  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge  befaßten
Verbänden.

Von  ganz  besonderem  Einfluß  auf  die  Leistungsfähigkeit  der  Versicherungsträger
  werden  die  mehr  oder  weniger  dauernd  nachteiligen  Folgen
des  Krieges  auf  den  Gesundheitszustand  und  die  Erwerbsfähigkeit  der  heimgekehrten
  Krieger  sein.  Die  Dauer  und  die  Schwere  der  Kämpfe  stellen
ungeheure  Anforderungen  an  die  Seelen-  und  Körperkräfte  der  Kämpfer.
Gar  viele  von  ihnen  werden  krank  oder  verstümmelt  zurückkehren.  Wertvoller
als  je  wird  deshalb  die  uns  verbleibende  Manneskraft  sein,  wenn  es  nach
schwer  errungenem  Siege  gelten  wird,  die  uns  geschlagenen  wirtschaftlichen
Wunden  zu  heilen.  Auch  der  Invalide  wird  als  Mitarbeiter  an  dem  Wiederaufbau
  der  Volkskraft  wertvoll  und  willkommen  sein.  Diese  Erkenntnis
        <pb n="290" />
        282  Witowski

durchdringt  alle  Schichten  des  deutschen  Volkes.  Es  ist  sich  der  Ehrenpflicht
und  der  wirtschaftlichen  Notwendigkeit  bewußt,  für  die  Wiederherstellung
der  Erwerbsfähigkeit  der  Kriegsinvaliden  erreichbar  vollkommen  zu  sorgen.
Den  Anstoß  zu  weitgehender  Betätigung  auf  diesem  Gebiete  gab  Ihre
Majestät  die  Kaiserin  in  einem  Schreiben  vom  15.  August  1914,  indem  Höchstdieselbe
  wünschte,  daß  die  Deutsche  Vereinigung  für  Krüppelfürsorge  sich
der  orthopädischen  Nachbehandlung  von  Verwundeten  annähme.  Daraufhin
begann  es  sich  bald  in  allen  Gauen  des  Vaterlandes  zu  regen,  um  Mittel  und
Wege  zur  möglichst  befriedigenden  Lösung  der  so  dringenden  Aufgabe  der
Heilung  und  Versorgung  der  Kriegsinvaliden  zu  finden.  In  mannigfacher
Zusammensetzung  der  sich  beteiligenden  Kreise  und  verschiedener  Gestaltung
des  Arbeitsfeldes  gingen  Vereine  und  öffentliche  Körperschaften  an  das
Werk.  Nach  dem  sich  ergebenden  Gesamtbilde  kann  man  als  die  neue  Kriegsbeschädigtenfürsorge
  die  Maßnahmen  bezeichnen,  die  über  die  Pflichtleistungen
der  sozialen  Versicherung  und  der  militärgesetzlichen  Versorgung  hinausgehend
  die  Einführung  der  Kriegsbeschädigten  in  das  bürgerliche  Erwerbsleben
  dienen.  Es  sind  freiwillige  Wohlfahrtsmaßnahmen,  nicht  des  Reichs,
sondern  unter  seiner  finanziellen  Beihilfe  der  Bundesstaaten,  Selbstverwaltungskörper,
  Träger  der  sozialen  Versicherung,  öffentlicher  Berufsvertretungen
  (Handels-,  Handwerkerkammern  usw.),  Berufsvereine,  Arbeitgeber
  und  Arbeitnehmer,  die  zu  Verbänden  und  Ausschüssen  zusammengeschlossen
  sind.  Die  Hauptrichtungen  ihrer  Betätigung  bilden  die  Berufsberatung,
  Berufsschulung  und  -Umschulung,  Arbeitsvermittlung  und
Arbeitsgewährung.  Die  Heilung  der  Verwundeten  und  der  im  Felde  Erkrankten
  selbst  ist  dagegen  Sache  der  Heeresverwaltung,  die  sie  mit  bestem
Erfolge  durchführt.  Allerdings  hat  gerade  die  soziale  Versicherung  und  insbesondere
  die  Arbeit  der  Berufsgenossenschaften  auf  dem  Gebiete  der
Heilung  Verletzter  vielfach  neue  Bahnen  eröffnet.  Die  vorbeugende  frühzeitige
  Heilbehandlung  mit  dem  Ziele  der  möglichst  vollkommenen  Herstellung
  der  Erwerbsfähigkeit  unter  Ausnutzung  der  neuesten  Errungenschaften
der  Orthopädie  hat  nicht  nur  diese  selbst,  sondern  auch  die  Ärzteschaft  in
langjähriger  Friedensarbeit  für  die  Behandlung  der  Kriegsverletzten  vorgeschult.
  Die  Heeresverwaltung  ist  deshalb  auch  bestrebt,  die  Erfahrungen
und  Einrichtungen  der  Versicherungsträger  für  ihre  Zwecke  nutzbar  zu  machen,
indem  sie  die  Kriegsbeschädigten,  soweit  sie  der  Reichsversicherungsordnung
unterliegen,  tunlichst  den  Heilanstalten  der  Versicherungsträger  überweist
und  den  weiteren  Ausbau  der  Fürsorge  in  dauerndem  Zusammenarbeiten
mit  diesen  Trägern  durchführt.  Ein  weites  Feld  segensreicher  Mitarbeit
eröffnet  sich  den  Versicherungsträgern  in  der  Überführung  der  Kriegsteilnehmer
  in  das  bürgerliche  Erwerbsleben.  Da  die  Entschädigung  durch
Rente  sich  nach  dem  Grade  der  Erwerbsfähigkeit  abstuft,  werden  die  Bezugsberechtigten
  regelmäßig  auch  auf  Arbeitsverdienst  angewiesen  sein.  Grundsätzlich
  muß  man  von  ihnen  verlangen,  daß  sie  selbst  sich  darum  bemühen.
Aber  ihr  Gefühl  der  Selbstverantwortlichkeit  muß  gestärkt  werden.  Der
durch  körperliche  Leiden  geschwächte  Wille  führt  leicht  zur  Mutlosigkeit.
Oft  findet  der  einzelne  allein  keine  Arbeitsgelegenheit,  „Rentenhysterie"
        <pb n="291" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg  283

gewinnt  vielfach  die  Oberhand.  Möglichst  frühe  Beratung  über  den  am
sichersten  einzuschlagenden  neuen  Lebensberuf,  Anleitung  zu  seiner  Erlernung,
Arbeitsnachweis  und  Einweisung  in  die  neue  Arbeit  sind  deshalb  unerläßlich.
Die  Reichsversicherungsordnung  bietet  die  Handhabe  dazu  auch  den  Versicherungsträgern.
  Sie  gestattet,  zur  Beschaffung  von  Arbeitsgelegenheit
Beiträge  zu  erheben  und  Mittel  dazu  zu  verwenden,  sowie  selbst  Arbeitsgelegenheiten
  einzurichten.  Schon  bisher  haben  viele  Arbeitgeber  verunglückten
  oder  erkrankten  Arbeitern  nach  Wiederherstellung  ihre  Betriebe  wieder
geöffnet.  Bei  den  staatlichen  Ausführungsbehörden,  beispielsweise  den
Eisenbahn-  und  Bergverwaltungen  war  dieses  wegen  der  großen  Verschiedenheit
  und  Zahl  der  vorhandenen  Stellen  nicht  schwierig,  ebenso  bei
großen  privaten  Arbeitgebern,  beispielsweise  den  Kruppschen  Werken.  Aber
auch  kleinere  Betriebe  taten  es  namentlich  bei  bewährten  Arbeitern.  Nicht
nur  der  Wiederbeschäftigung,  sondern  auch  der  Berufsberatung  und  Berufsumschulung
  und  der  möglichst  früheen  Wiedergewöhnung  an  die  Arbeit  wandte
man  sich  schon  vor  dem  Kriege  zu.  Es  sei  beispielsweise  erinnert  an  die
schon  im  Januar  1914  von  der  Nordöstlichen  Eisen-  und  Stahlberufsgenossenschaft
  eingerichtete  Landkolonie  zur  Erholung  und  leichten  Beschäftigung
Verletzter  mit  dem  Ziele,  sie  in  geeigneten  Fällen  dauernd  auf  dem  Lande
anzusiedeln.  Auch  Heil-  und  Gewöhnungs-  sowie  Ausbildungswerkstätten
sind  bereits  mehrfach  ins  Leben  gerufen  worden,  beispielsweise  von  der
Firma  Krupp  und  bei  dem  Bochumer  Verein  für  Bergbau  und  Gußstahlfabrikation.
  Das  Landheim  Eberstadt  dient  gleichfalls  dazu,  Unfallverletzte
und  Invalide  zu  beschäftigen,  die  den  Rest  ihrer  Arbeitsfähigkeit  außerhalb
schwer  ausnutzen  können.  Auch  die  öffentlichen  Arbeitsnachweise  haben  die
Versicherungsträger  schon  vor  dem  Kriege  gefördert.  So  hat  die  Westfälische
Vereinigung  von  Berufsgenossenschaften  mit  dem  Westfälischen  Arbeitsnachweis
  ein  Abkommen  getroffen,  nach  dem  sie  ihm  für  Arbeitsvermittelungen
  Vergütung  gewährt.  Auch  andere  Berufsgenossenschaften  haben
ihren  Mitgliedern  nahegelegt,  namentlich  aus  dem  Kriege  heimkehrende
Arbeiter  wieder  in  ihren  Betrieben  zu  beschäftigen.  Schon  in  den  Heilstätten
haben  auch  die  Landesversicherungsanstalten  durch  orträge,  Aushang  und
dergleichen  auf  die  Arbeitsnachweisstellen  hingewiesen  und  Angebote  den
Arbeitern  übermittelt.

Diese  Umrisse  dürften  ein  genügendes  Bild  von  der  Wirksamkeit  der
sozialen  Versicherung  vor  und  während  des  gegenwärtigen  Krieges  geben.

E.  Ausblick  auf  neue  Aufgaben  der  sozialen  Versicherung
nach  dem  Kriege.

Bei  einem  Versuch,  die  Aufgaben  der  sozialen  Versicherung  nach
dem  Kriege  anzudeuten,  wird  man  ihr  die  Anerkennung  nicht  versagen
  können,  daß  sie  bisher  segensreich  gewirkt  hat  und  unserem
Volke  am  besten  gedient  sein  wird,  wenn  sie  auch  weiter  in  dem
bisherigen  Geiste  geleitet  und  durchgeführt  wird.  Immerhin  werden
        <pb n="292" />
        IX.  Die  soziale  Versicherung  und  der  Krieg  285

wordenen  Arbeiter  erhalten  und  weiter  ausbauen  können.  Im  übrigen
müssen  über  Art,  Zahl  und  Umfang  der  zu  treffenden  Einrichtungen  die
Bedürfnisse  der  Versicherungsträger  entscheiden,  die  sich  nach  den  gewerblichen
  und  industriellen  Verhältnissen  ihrer  Bezirke  richten.  Auch  hier
wird  es  gelten,  zunächst  an  einzelnen  praktischen  Versuchen  Erfahrungen
zu  sammeln.  Der  Klarstellung  bedarf  die  Erzwingbarkeit  eines  solchen
erweiterten  Heilverfahrens.  Ein  Zwang  über  den  Rahmen  des  Heilverfahrens
  im  Sinne  des  geltenden  Gesetzes  hinaus  ist  nicht  durchführbar.
Eine  Überspannung  dieses  Rahmens  durch  die  Rechtsprechung  muß  vermieden
  werden.  Dagegen  wird  wohl  unbedenklich  anzunehmen  sein,  daß  das
Heilverfahren  im  Sinne  des  geltenden  Rechts  nicht  nur  die  operative  und
medizinische  Behandlung  einschließlich  der  medikomechanischen  umfaßt,  sondern
  daß  auch  die  Behandlung  durch  zweckentsprechende  praktische  Arbeit
in  Werkstatt  und  Betrieb  als  Heilbehandlung  und  damit  als  Heilverfahren
anzusehen  ist.  Es  wird  deshalb,  sobald  eine  solche  Behandlung  nach  Abschluß
  eines  früheren  Heilverfahrens  begründete  Aussicht  auf  weitere  Besserung
  der  Erwerbsfähigkeit  verspricht,  die  Wiederaufnahme  einer  neuen
Arbeitsbehandlung  als  zulässig  gelten  können.  Die  Versicherungsträger
haben  den  Verlust  der  Erwerbsfähigkeit  auf  dem  gesamten  dem  Versicherten
seiner  Forbildung  und  seinen  Fähigkeiten  angemessenen  Arbeitsmarkt  zu
entschädigen.  Man  wird  ihnen  deshalb  die  Befugnis  einzuräumen  haben,
das  ihnen  verliehene  Recht  zur  Heilbehandlung  in  angemessener  Weise  so
lange  anzuwenden,  als  das  Ziel  einer  möglichst  vollkommenen  Wiederherstellung
  dieser  Erwerbsfähigkeit  mit  Grund  zu  erwarten  ist.  Ein  absolutes
  Zwangsrecht  ist  ihnen  allerdings  bisher  gesetzlich  nicht  verlieben.
Gegenüber  der  Weigerung,  einem  Heilverfahren  sich  zu  unterziehen,  sind
sie  nur  befugt,  zum  Wachteil  des  Versicherten  ungünstige  Schlüsse  bei  der
Festsetzung  der  Entschädigung  zu  ziehen.  Ohne  weitblickende  Rücksicht  auf
das  Gemeinwohl  auf  seiten  der  Versicherungsträger  und  ohne  die  Erkenntnis
  der  Versicherten,  daß  ihnen  mit  der  möglichst  vollständigen  Wiederherstellung
  selbst  am  besten  gedient  ist  und  es  der  würde  des  deutschen
Arbeiters  entspricht,  am  liebsten  verdientes  Brot  zu  essen,  wird  das  vorstehend
  angedeutete  Ziel  nur  unvollkommen  zu  erreichen  sein.  Eine  bereitwillige
  Verständigung  der  Organisationen  der  Arbeitgeber  und  der
Arbeiter  muß  daher  in  erster  Linie  angestrebt  werden.  Daß  die  Kosten
auch  des  erweiterten  Heilverfahrens  einschließlich  der  Familienunterstützung
den  Versicherungsträgern  obliegen,  ist  wohl  selbstverständlich  (vgl.
Lohmar,  Werkstätten  für  Erwerbsbeschränkte  und  Dr.  Schellmann,
Heilwerkstätten,  Berlin  1916  bei  Richard  Schoetz,  Berlin  SW  49  Wilhelmstraße
  10).

Aber  auch  der  Gesetzgebung  werden  nach  Abschluß  des  für  Deutschland,
  wie  wir  zuversichtlich  annehmen  dürfen,  günstigen  Friedens  neue
soziale  Aufgaben  gestellt  werden.  Die  zu  erwartende  Umgestaltung
der  wirtschaftlichen  und  politischen  Verhältnisse  wird  voraussichtlich  zu
einer  Erweiterung  des  Kreises  der  Versicherten  führen  und  neue  Versicherungszweige
  ins  Leben  rufen  oder  sachlich  weiter  ausbauen  lassen.
        <pb n="293" />
        286  wWitowski

Die  Neuordnung  der  Reichsgrenzen  und  die  Umgruppierung  der  Beziehungen
Deutschlands  zu  dem  verbündeten,  neutralen  oder  jetzt  feindlichen  Auslande
wird  mancherlei  Anderungen  und  Ergänzungen  des  internationalen  Fürsorgerechts
  erfordern.  Bei  der  Durchführung  aller  solcher  Maßnahmen  wird
man,  wie  bisher,  die  Mitarbeit  der  „realen  Kräfte  des  Volkes“"  nicht  entbehren
können.  Aber  diese  Kreise  werden  durch  den  wirtschaftlichen  Wiederaufbau
Deutschlands  und  die  Anpassung  des  Erwerbslebens  an  die  neuen  Verhältnisse,
  die  ihnen  obliegen  wird,  vollauf  in  Anspruch  genommen  sein.  Noch
mehr  als  bisher  wird  es  deshalb  geboten  sein,  die  Verwaltung  der  erweiterten
sozialen  Fürsorge  so  zu  gestalten,  daß  unnötige  Zersplitterungen  und  Belastungen
  der  Kräfte  durch  Nebeneinanderarbeiten  auf  wesensverwandten
Gebieten  vermieden  wird.  Die  soziale  Versicherung  erfordert  schon  jetzt
infolge  des  Fehlens  eines  die  Verwaltung  vereinfachenden  reichseinheitlichen
  Ausbaues  durch  alle  Instanzen  und  Versicherungsgebiete  die  Teilung
der  Zuständigkeit  unter  Reichs-  und  Landesbehörden  und  selbstverwaltende
Körperschaften  recht  erbebliche  Geldmittel  und  Arbeitskräfte,  durch  die  namentlich
  auch  die  freien  Erwerbsstände  belastet  werden.  Ohne  einer  „schönen
äußeren  Linie“  und  einer  mehr  bureaukratischen  Ausgestaltung  das  Wort
reden  zu  wollen,  wäre  bei  neuen  gesetzgeberischen  Maßnahmen  vielleicht
doch  zu  erwägen,  ob  nicht  eine  Vereinfachung  und  Zusammenlegung  mancher
Einrichtungen  möglich  und  empfehlenswert  wäre.  Jedenfalls  dürften
die  vorhandenen  Organisationen  immer  noch  neue  Aufgaben  zugewiesen
erhalten  können.  Sie  würden  sie,  durch  jahrzehntelange  soziale  Arbeit
geschult,  leichter  und  billiger  bewältigen,  als  neue  kostspielige  Zweiggebilde
mit  eigenen  Verwaltungen.
        <pb n="294" />
        X.
Die  Genossenschaften  und  der  Krieg.

Von
A.  Crecelius  in  Berlin.

A.  Wesen,  Arten  und  Bedeutung  der  Genossenschaften.

a)  Wesen  der  Genossenschaften.

Was  dem  Wirtschaftsleben  der  letzten  50  Jahre  das  eigenartige  Gepräge
gibt,  ist  die  große  Verbreitung  der  wirtschaftlichen  Unternehmungen  in
der  Form  von  Gesellschaften.  Sie  sind  entstanden  aus  dem  Bestreben,
über  die  Grenzen  der  Leistungsfähigkeit,  die  dem  einzelnen  Menschen  gesetzt
sind,  hinauszuwachsen,  die  Kräfte  des  einzelnen  durch  Zusammenschluß
zu  vermehren.  „Vereinter  Kraft  gar  leicht  gelingt,  was  einer  nicht  zuwege
bringt“,  sagt  ein  altes  Sprichwort,  und  die  gleiche  Erfahrung  ist  es,  die  auch
im  Wirtschaftsleben  den  letzten  Grund  für  die  Unternehmung  in  Gesellschaftsform
  abgibt.  Die  gewaltigen  Fortschritte  der  deutschen  Volkswirtschaft
  auf  allen  Gebieten  sind  ohne  diesen  Zusammenschluß  nicht  denkbar.

Man  unterscheidet  zwei  Gruppen  dieser  gesellschaftlichen  Unternehmungen:
  die  Kapitalgesellschaften  und  die  Personalgesellschaften.
Unter  den  ersteren  versteht  man  die  Gesellschaften,  zu  deren  Errichtung  ein
bestimmtes  Mindestkapital  gehört  und  bei  denen  dieses  Kapital  die  Grundlage
  des  Unternehmens  bildet.  Die  bekanntesten  Gesellschaften  dieser  Art
sind  die  Aktiengesellschaft  und  die  Gesellschaft  mit  beschränkter
Haftung.  Die  Aktiengesellschaft  wird  vornehmlich  zu  Unternehmungen
größten  Umfangs  benutzt;  die  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  wird
angewandt,  wenn  es  sich  um  Aufbringung  kleinerer  Kapitalien  handelt
und  nur  einige  wenige  Personen  als  Gesellschafter  in  Betracht  kommen.
Sie  muß  ein  Mindestkapital  von  20  000  M.  haben.

Die  Personalgesellschaften  erheischen  ein  solches  Mindestkapital  nicht;
es  genügt,  daß  sich  mehrere  Personen  —  und  zwar  mindestens  sieben  —
zusammenschließen  zu  einer  Genossenschaft.  Zwar  haben  auch  sie  wie
jedes  geschäftliche  Unternehmen  zur  Erreichung  ihrer  Zwecke  Geldmittel
nötig,  und  die  Mitglieder  einer  Genossenschaft  müssen  sich  mit  solchen  beteiligen,
  aber  es  genügt,  wenn  sie  sich  im  Laufe  ihres  Daseins  das  notwendige
Kapital  beschaffen.  Die  Beteiligung  einer  Mehrheit  von  Personen  zur
Erreichung  eines  wirtschaftlichen  Zweckes  ist  das  entscheidende.

Die  Gründer  des  deutschen  Genossenschaftswesens,  Schulze-Delitzsch
und  Raiffeisen,  sind  von  der  Erwägung  ausgegangen,  daß  weite  Kreise
        <pb n="295" />
        288  A.  Crecelius

der  erwerbstätigen  Bevölkerung  nicht  große  Geldmittel,  wohl  aber  Arbeitskraft,
  Arbeitslust  und  Geschäftstüchtigkeit  besitzen,  die  sie  durch  persönlichen
Zusammenschluß  nicht  minder  leistungsfähig  machen  als  die  wohlhabenden
Kreise.  Die  Genossenschaften  sind  daher  die  Unternehmungsform,  in  der
sich  die  weniger  Kapitalkräftigen,  vornehmlich  die  Kreise  des  Mittelstandes,
zur  Förderung  ihres  Erwerbes  und  ihrer  Wirtschaft  zusammenschließen.

Die  Möglichkeit  zur  Errichtung  eingetragener  Genossenschaften  gibt
das  Gesetz  betr.  die  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften,
das  am  4.  Juli  1868  ergangen  und  seither  mehrfach  abgeändert  worden
ist.  Nach  dem  Gesetze  können  Genossenschaften  zu  den  verschiedensten  Zwecken
errichtet  werden,  vorausgesetzt  ist  nur,  daß  der  Zweck  auf  die  Förderung
des  Erwerbs  und  der  Wirtschaft  der  Mitglieder  gerichtet  ist.  So  ist  z.  B.
zulässig  die  Gründung  einer  Molkereigenossenschaft.  Aufgabe  der  Landwirtschaft
  ist  es  u.  a.,  die  nicht  landwirtschaftliche  Bevölkerung  mit  Milch,  Butter,
Käse  zu  versorgen.  Dies  kann  in  der  Weise  geschehen,  daß  jeder  einzelne
Landwirt  die  Milch  zu  Butter  und  Käse  verarbeitet  und  sie  in  die  Stadt
bringt.  Es  bedarf  aber  keiner  weiteren  Ausführung,  daß  hierin  eine  Kräftevergeudung
  liegt  und  daß  es  zweckmäßiger  ist,  wenn  eine  einzige  Stelle  die
gesamte  Milch  eines  Dorfes  nach  der  Stadt  bringt  und  den  Erlös  an  die
einzelnen  Landwirte  nach  den  von  ihnen  angelieferten  Milchmengen  verteilt.
Ferner  wird  eine  gemeinschaftliche  Verarbeitung  der  Milch  zu  Butter,  Käse
usw.  eine  viel  bessere  Ausnutzung  der  Milch  ermöglichen,  wenn  die  Derarbeitung
  durch  Maschinen,  z.  B.  große  Zentrifugen  geschieht.  Derartige
Maschinen  sind  für  den  einzelnen  Landwirt  zu  teuer  und  daher  unrentabel,
aber  die  sämtlichen  Landwirte  eines  Dorfes  oder  mehrerer  Dörfer  vermögen
sie  sich  zu  beschaffen.  Durch  einen  Zusammenschluß  zu  einer  Molkereigenossenschaft,
  die  die  angegebenen  Zwecke  erstrebt,  wird  also  der  Erwerb
und  die  Wirtschaft  der  beteiligten  Landwirte  gefördert.

Wollen  die  Landwirte  eine  solche  Molkereigenossenschaft  gründen,  so  müssen
mindestens  sieben  sich  zusammentun  und  zunächst  eine  Satzung  errichten.
In  dieser  muß  der  Gegenstand  des  Unternehmens  angegeben  werden,
was  bei  einer  Molkereigenossenschaft  etwa  durch  Aufnahme  der  Bestimmung
geschieht:  „Gegenstand  des  Unternehmens  ist  die  Verwertung  der  in  den
Betrieben  der  Mitglieder  gewonnenen  Milch.“  Ferner  muß  angegeben
werden  die  Firma,  z.  B.:  „Molkereigenossenschaft  für  Holzhausen  und
Umgegend“,  der  Sitz  u.  dgl.  m.  In  der  Satzung  muß  ferner  die  Einrichtung
der  Genossenschaft  im  allgemeinen  festgelegt  werden.  Die  Genossenschaft
  muß  einen  Vorstand  haben,  der  aus  mindestens  zwei  Personen
besteht  und  die  Geschäfte  zu  führen  hat,  ferner  einen  Aufsichtsrat,  der
die  Tätigkeit  des  Vorstandes  zu  überwachen  hat,  und  eine  Generalversammlung,
  d.  i.  eine  Versammlung  der  Mitglieder,  der  die  oberste  Entscheidung
  in  allen  wichtigen  Angelegenheiten  der  Genossenschaft  zusteht.
Die  Mitglieder  müssen  sich  mit  Geldeinlagen,  sogenannten  „Geschäftsanteilen“,
  beteiligen.  Die  Höhe  des  Geschäftsanteils  und  die  Art  und  Weise,
wie  die  Einzahlungen  darauf  zu  leisten  sind,  muß  in  der  Satzung  angegeben
werden.  Die  Höhe  des  Geschäftsanteiles  richtet  sich  in  der  Regel  nach
        <pb n="296" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  289

den  zum  Geschäftsbetrieb  erforderlichen  Mitteln,  schwankt  also  sehr;  es
gibt  Genossenschaften  mit  einem  Geschäftsanteil  von  nur  10  M.  —  mitunter
  sogar  noch  weniger  —  und  andere  mit  Geschäftsanteilen  bis  zu
500  M.  und  höher.

Eine  besondere  Eigenart  der  Genossenschaft  ist  die  Haftpflicht.  Man
versteht  darunter  die  Verpflichtung  der  Mitglieder  einer  Genossenschaft,
für  deren  Schulden  zu  haften.  Es  gibt  Genossenschaften  mit  unbeschränkter
Haftpflicht,  mit  beschränkter  Haftpflicht  und  mit  unbeschränkter  Nachschußpflicht.
  Bei  den  Genossenschaften  mit  unbeschränkter  Haftpflicht  haften  die
Mitglieder  unbeschränkt,  d.  h.  mit  ihrem  ganzen  Vermögen;  bei  der  Genossenschaft
  mit  beschränkter  Haftpflicht  nur  beschränkt,  nämlich  mit  einem  genau
bestimmten  Betrag,  der  nicht  niedriger  sein  darf  als  der  Geschäftsanteil.
Bei  der  Genossenschaft  mit  unbeschränkter  Nachschußpflicht  sind  die  Mitglieder,
  falls  das  Vermögen  der  Genossenschaft  zur  Deckung  der  Schulden  nicht
ausreicht,  verpflichtet,  Nachschüsse  an  die  Genossenschaft  zu  leisten.  Die
verbreitetste  Genossenschaftsart  ist  diejenige  mit  unbeschränkter  Haftpflicht.
Von  den  am  1.  Jannar  1915  im  Deutschen  Reiche  bestehenden  36  032  Genossenschaften
  hatten  21  840  die  unbeschränkte  Haftpflicht,  14  015  die  beschränkte
  Haftpflicht  und  nur  168  die  unbeschränkte  Nachschußpflicht.

Ist  die  Satzung  der  Genossenschaft  fertiggestellt,  so  ist  sie  von  den  sämtlichen
  Mitgliedern  zu  unterzeichnen;  dann  sind  Vorstand  und  Aufsichtsrat
zu  wählen,  und  die  Satzung  ist  von  dem  Vorstande  dem  Amtsgericht  einzureichen.
  Das  Amtsgericht  trägt  die  Genossenschaft,  wenn  alles  in  Ordnung
ist,  in  das  „Genossenschaftsregister“  ein.  Die  Bedeutung  dieser  Eintragung
  ist  äußerst  wichtig.  Von  da  ab  kann  die  Genossenschaft  wie  ein
Kaufmann  Geschäfte  abschließen;  sie  ist  eine  „juristische  Person“.  Der  Geschäftsbetrieb
  kann  nunmehr  beginnen.  Damit  die  Genossenschaft  wirtschaftlich
  und  rechtlich  richtig  aufgebaut  wird,  ist  es  zweckmäßig,  bei  Gründung
  neuer  Genossenschaften  Sachverständige,  die  von  den  Genossenschaftsverbänden
  (s.  u.  Ac  1)  gern  zur  Verfügung  gestellt  werden,  zu  Rate  zu  ziehen.

b)  Arten  und  Bedeutung  der  Genossenschaften.

1.  Die  Molkereigenossenschaft  ist  nur  eine  der  vielen  Genossenschaften.
Allein  in  der  Landwirtschaft  gibt  es  noch  eine  große  Zahl.  Die  Molkereigenossenschaften
  z.  B.  gehören  zu  der  Gruppe  der  landwirtschaftlichen  Absatzgenossenschaften.
  Sie  bezwecken  die  gemeinschaftliche  Verwertung  der
landwirtschaftlichen  Erzeugnisse,  neben  der  Milch  insbesondere  des  Getreides
(sogenannte  Getreideverwertungs-  und  Kornhausgenossenschaften),  des
Viehes  (sogenannte  Viehverwertungsgenossenschaften)  usw.  Daneben  bestehen
  die  landwirtschaftlichen  Bezugsgenossenschaften  mit  dem  Zwecke
des  gemeinschaftlichen  Einkaufs  landwirtschaftlicher  Bedarfsgegenstände,
vor  allem  künstlicher  Düngemittel,  Futtermittel,  Sämereien  usw.  Der
Wert  der  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften  besteht  darin,  daß  sie  auch
den  kleinen  Landwirten  es  ermöglichen,  sich  beim  Ein-  und  Verkauf  die
Vorteile  des  Großbetriebes  zu  verschaffen,  also  die  Bedarfsgegenstände  zu
denselben  Bedingungen  einzukaufen  und  die  Erzeugnisse  zu  denselben  Be-Staatsbürgerl.

  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  19
        <pb n="297" />
        290  A.  Crecelius

dingungen  zu  verkaufen  wie  der  Großbetrieb.  Von  den  zahlreichen  sonstigen
landwirtschaftlichen  Genossenschaften  seien  noch  die  Dreschmaschinen—
genossenschaften  und  die  Kartoffeltrocknungsgenossenschaften  erwähnt.
  Auch  die  Winzergenossenschaften  gehören  hierher,  die  gemeinsam
  die  von  den  Mitgliedern  gelieferten  Trauben  keltern  und  den  Wein
für  gemeinsame  Rechnung  verkaufen.  Am  1.  Januar  1915  betrug  die  Zahl
der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  insgesamt  9785.  Darunter  befinden
  sich  3446  Molkereigenossenschaften,  2565  Bezugsgenossenschaften  und
2073  Werkgenossenschaften  (vornehmlich  Elektrizitätsgenossenschaften,  Dreschund
  sonstige  Maschinengenossenschaften).  Neben  den  Bezugsgenossenschaften
vermitteln  auch  die  meisten  Spar-  und  Darlehnskassen  auf  dem  Lande  den
Bezug  landwirtschaftlicher  Bedarfsgegenstände  und  den  Absatz  landwirtschaftlicher
  Erzeugnisse.

Für  kein  Gebiet  unsres  Wirtschaftslebens  ist  das  Genossenschaftswesen
von  so  großer  Bedeutung  geworden  wie  für  die  Landwirtschaft.  Der
intensive  Betrieb,  die  Maschinenbenutzung,  die  rationelle  Verwertung  der  Erzeugnisse,
  der  vorteilhafte  Bezug  der  Bedarfsartikel,  das  alles  ist  der  Landwirtschaft
  erst  möglich  geworden  durch  genossenschaftlichen  Zusammenschluß.

2.  Ähnlich  wie  für  die  Landwirtschaft  kann  auch  für  das  Handwerk  der
genossenschaftliche  Zusammenschluß  von  großem  Vorteil  werden.  Tatsächlich
sind  denn  auch  im  Handwerk  eine  große  Anzahl  Genossenschaften  errichtet
worden.  Vor  allem  Rohstoffgenossenschaften,  auch  Einkaufsgenossenschaften
  genannt.  Sie  bezwecken  den  gemeinsamen  Einkauf  von  Rohstoffen
und  sonstigen  Bedarfsartikeln  für  die  verschiedenen  Zweige  des  Handwerks.
Die  Schuhmacherrohstoffgenossenschaften  z.  B.  kaufen  gemeinschaftlich  Leder
ein,  die  Bäckereigenossenschaften  Mehl,  Hefe  usw.  Neben  den  Rohstoffgenossenschaften
  bestehen  ferner  Werkgenossenschaften  zur  gemeinschaftlichen
  Beschaffung  und  Benutzung  von  Maschinen,  deren  Anschaffung  für  den
einzelnen  Handwerker  zu  teuer  ist,  z.  B.  im  Tischler-  und  Schreinergewerbe
die  Holzverarbeitungsmaschinen.  Die  Magazingenossenschaften  bezwecken
  die  gemeinschaftliche  Einlagerung  der  von  den  Mitgliedern  hergestellten
  Waren  zum  Verkauf,  um  günstigere  Absatzmöglichkeiten  zu  schaffen,
z.  B.  im  Schreiner-  und  Tischlergewerbe.  Die  Produktivgenossenschaften
schließlich  bezwecken  die  gemeinschaftliche  Herstellung  von  Waren.

Das  Handwerkergenossenschaftswesen  ist  für  das  Handwerk  von  großer
Bedeutung  geworden,  obwohl  es  noch  nicht  die  gleiche  Bedeutung  zu  erlangen
vermochte,  wie  das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  für  die  Landwirtschaft.
  Die  Ursache  dürfte  darin  zu  finden  sein,  daß  die  erste  Vorbedingung
für  den  Erfolg  des  Handwerksbetriebes  in  der  persönlichen  Tüchtigkeit  und
Leistungsfähigkeit  des  Meisters  liegt,  in  der  Qualitätsarbeit,  die  er  schafft.
Der  genossenschaftliche  Zusammenschluß  kann  namentlich  in  organisatorischer
Hinsicht  den  Handwerksbetrieb  zwar  dem  Großbetrieb  gegenüber  wettbewerbsfähig
  machen,  setzt  dabei  aber  voraus,  daß  der  einzelne  Handwerksbetrieb
in  sich  leistungsfähig  ist.  Dazu  kommt,  daß  der  genossenschaftliche  Betrieb
im  Handwerk  eine  gewisse  Unterordnung  erfordert,  zu  der  sich  der  selbständige
Handwerker  nur  ungern  herbeiläßt.  Dadurch  wird  auch  erklärlich,  daß  die-
        <pb n="298" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  291
jenigen  Handwerkergenossenschaftsarten,  die  den  Einzelbetrieb  möglichst  unberührt
  lassen,  die  besten  Erfolge  haben.  Das  sind  die  Rohstoff-  und  die
Werkgenossenschaften.  Die  Magazingenossenschaften  und  erst  recht  die
Produktivgenossenschaften  greifen  aufs  tiefste  in  den  Einzelbetrieb  und
seine  Selbständigkeit  ein;  ihre  Verbreitung  ist  daher  nur  gering.  Ein  Bild
von  der  Handwerkergenossenschaftsbewegung  im  ganzen  zu  gewinnen,  ist
nicht  leicht,  da  die  Statistik  noch  nicht  überall  nach  den  gleichen  Grundsätzen
durchgeführt  ist,  viele  Handwerkergenossenschaften  nach  dem  Gegenstand
ihres  Unternehmens  unter  mehrere  Genossenschaftsarten  fallen  (namentlich
sind  viele  Rohstoffgenossenschaften  auch  gleichzeitig  Magazingenossenschaften)
und  den  Produktivgenossenschaften  auch  solche  Genossenschaften  zugerechnet
werden,  die  nicht  als  Handwerkergenossenschaften  anzusehen  sind.  Immerhin
gibt  folgende  Übersicht  einen  Anhalt  über  die  Ausdehnung  der  Handwerkergenossenschaftsbewegung
  bei  Kriegsbeginn  (wobei  unter  „berichtenden
Genossenschaften“  diejenigen  zu  verstehen  sind,  die  zu  einer  Statistik  berichten,
von  denen  also  nähere  Angaben  bekannt  sind):

 

 

 

 

  
  Erlös
    Zahl der  Eigenes  Fremde
    Mit-  für  verkaufte  für  aus  dem  Vermögen  Gelder
      glieder  Waren  Rohstoffe  Betrieb
  
  M  M  M  M  M
Rohstoff-  u.  Magazingenossenschaften
  642  357  22  776  678  908  39  412  593  7248  379 12 094 726
Werkgenossenschaften 187  61 4099   —  —  6  543 2080  700  4606 402
Produktiogenossenschaften
   448 95  19  680  22  263  420  —  —  8 159  318 16  643  329

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Eine  recht  große  Bedeutung  haben  die  Konsumgenossenschaften.
Man  versteht  darunter  den  genossenschaftlichen  Zusammenschluß  der
Verbraucher.  Die  Konsumgenossenschaften  bezwecken  den  gemeinschaftlichen
  Einkauf  von  Waren  im  großen  und  Absatz  an  die  Mitglieder  im  kleinen.
Die  Zahl  der  eigentlichen  Konsumvereine  betrug  bei  Kriegsbeginn  rund
2400,  die  Zahl  der  Mitglieder  bei  1364  zur  Statistik  berichtenden  Genossenschaften
  rund  2,5  Millionen.  Bedenkt  man,  daß  die  Mehrzahl  der  Mitglieder
  Haushaltungsvorstände  mit  Angehörigen  sind,  so  ergibt  sich,  daß
ein  großer  Teil  unsrer  Bevölkerung  seinen  Lebensmittelbedarf  ganz  oder
doch  teilweise  von  Konsumvereinen  bezieht.  Dem  entspricht  auch  der
Umfang  der  Geschäftstätigkeit.  Der  Warenumsatz  betrug  im  Jahre  1913
rund  200  Millionen  Mark.  Das  eigene  Vermögen  (Geschäftsguthaben  und
Reserven)  betrug  rund  75  Millionen  Mark.

 

*  )  Einschließlich  von  125  Brauereigenossenschaften,  20  Stärkefabriken  und  anderen
Genossenschaften,  die  nicht  als  Handwerkergenossenschaften  anzusprechen  sind.

19*
        <pb n="299" />
        292  A.  Crecelius

4.  Auch  die  Kolonialwarenhändler  haben  sich  zu  Genossenschaften  zusammengeschlossen,
  sogenannten  Kleinhandelsgenossenschaften  (auch
kaufmännische  Genossenschaften  genannt),  die  den  gemeinschaftlichen  Einkauf
  von  Waren  für  die  angeschlossenen  Kleinhändler  bezwecken.  Sie  verdanken
  ihre  Entstehung  ebenfalls  der  Erwägung,  daß  der  gemeinschaftliche
Einkauf  gegenüber  dem  Sondereinkauf  jedes  einzelnen  Mitglieds  erhebliche
Vorteile  bietet.  Die  Bedeutung  der  Kleinhandelsgenossenschaften  war  bisher
nur  gering.

5.  Besondere  Aufgaben  haben  sich  die  Baugenossenschaften  gestellt.
Sie  bezwecken  die  gemeinschaftliche  Herstellung  von  Wohnungen,  teils  zur
Vermietung  an  die  Mitglieder,  teils  zum  Eigenerwerb  durch  diese.  Der
größte  Teil  der  Baugenossenschaften  ist  gemeinnützig,  d.  h.  stellt  die  Wohnungen
her  für  die  minderbemittelten  Volkskreise,  und  schließt  Erwerbsabsichten  aus.
Die  Baugenossenschaftsbewegung  hat  erst  gegen  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts
  einen  lebhaften  Aufschwung  genommen.  Bei  Kriegsbeginn  bestanden
  in  Deutschland  1469  Baugenossenschaften;  hiervon  berichteten  828
zur  Statistik  mit  2  11  000  Mitgliedern.  Der  Wert  der  hergestellten  Wohnungen
betrug  rund  500  Millionen  Mark,  die  Zahl  der  Häuser  rund  21.000.  Das
eigene  Vermögen  (Geschäftsguthaben  der  Mitglieder  und  Reserven)  belief
sich  auf  52  Millionen  Mark.  Die  übrigen  Gelder  für  die  Herstellung  der
Häuser  haben  die  Baugenossenschaften  zum  erheblichen  Teil  durch  die  Landesversicherungsanstalten
  erhalten,  die  an  der  Herstellung  gesunder  und  zweckmäßig
  eingerichteter  Wohnungen  interessiert  sind,  da  hierdurch  die  Gesundheitsverhältnisse
  der  versicherten  Arbeiter  günstig  beeinflußt  werden.  Die
Landesversicherungsanstalten  haben  für  die  Zwecke  der  Arbeiterwohnungsfürsorge
  über  550  Millionen  Mark  zur  Verfügung  gestellt;  der  weitaus  größte
Teil  dieses  Betrages  ist  an  die  Baugenossenschaften  gegeben.

Der  Wert  der  Baugenossenschaftsbewegung  liegt  in  ihrem  Ziel:  der
Besserung  des  Kleinwohnungswesens,  sowie  darin,  daß  sie  dies  Ziel  auf  dem
Wege  der  Selbsthilfe,  d.  h.  unter  tätiger  Mitwirkung  der  Kreise,  denen  geholfen
  werden  soll,  zu  erreichen  suchen.  Die  Mitglieder  der  Baugenossenschaften
  sind  vornehmlich  Arbeiter,  doch  ist  auch  die  Zahl  der  Beamtenbaugenossenschaften
  nicht  unbeträchtlich.  Unter  rund  50  000  Mitgliedern  der
dem  Allgemeinen  Deutschen  Genossenschaftsverbande  angeschlossenen  Baugenossenschaften
  befinden  sich  25  000  Arbeiter  und  18  000  Beamte.

6.  Die  bekannteste  und  verbreitetste  Genossenschaftsart  sind  die  Kreditgenossenschaften.
  Sie  bezwecken  das  Kreditbedürfnis  der  Mitglieder  zu
befriedigen.  Nicht  jedermann,  insbesondere  nicht  jeder  Gewerbetreibende
und  Handwerker  ist  in  der  Lage,  seine  sämtlichen  Verbindlichkeiten  sofort
bar  zu  bezahlen.  Man  denke  z.  B.  an  einen  Kaufmann,  der  ein  Geschäft
beginnt.  Er  muß  sich  eine  Geschäftseinrichtung  beschaffen,  muß  Waren  auf
Lager  nebmen,  wird  aber  nur  in  den  seltensten  Fällen  imstande  sein,  die
gesamten  Kosten  aus  eigenen  Mitteln  zu  bestreiten,  er  muß  also  fremde  Mittel,
d.  h.  Kredit  in  Anspruch  nehmen.  Solchen  Kredit  zu  beschaffen,  ist  Aufgabe
der  Bankunternehmungen.  Handelt  es  sich  um  hohe  Kredite  für  große
geschäftliche  Betriebe,  namentlich  für  Industrie  und  Handel,  so  sind  die
        <pb n="300" />
        4·—

X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  293

Großbanken  die  berufenen  Stellen;  handelt  es  sich  um  Kredite  für  den  Mittelstand,
  so  kommen  fast  ausschließlich  die  Kreditgenossenschaften,  das  sind  in
den  Städten  die  Vorschußvereine,  auf  dem  Lande  die  Spar-  und  Darlehnskassen,
  als  Kreditquellen  in  Betracht.

Zur  Gewährung  von  Darlehn  gehört  in  erster  Linie,  daß  der  Darlehnsgeber
  selbst  über  die  erforderlichen  Mittel  verfügt.  Diese  beschaffen  sich  die
Kreditgenossenschaften  dadurch,  daß  sie  tunlichst  auf  die  Bildung  eines
eigenen  Vermögens,  nämlich  des  Grundkapitals  (der  Geschäftsguthaben)
sowie  der  Reserven  hinwirken,  und  ferner  dadurch,  daß  sie  von  den  Mitgliedern
  Spargelder  annehmen.  Wenn  ein  Teil  der  Mitglieder  kreditbedürftig
  ist,  so  wird  dies  doch  nicht  bei  allen,  jedenfalls  nicht  bei  allen  Mitgliedern
  gleichzeitig,  der  Fall  sein.  Die  Mitglieder  der  Kreditgenossenschaften
pflegen  sich  aus  Angehörigen  aller  Berufsstände  zusammenzusetzen.  Landwirte,
  Gewerbetreibende,  Handwerker,  Arbeiter,  Angehörige  der  freien
Berufe  gehören  ihnen  an.  Zu  einer  Zeit,  wo  der  Gewerbetreibende  Geld
braucht,  z.  B.  wenn  er  vor  Beginn  des  Weihnachtsgeschäfts  sein  Warenlager
im  Herbst  auffüllt,  wird  der  Landwirt  aus  der  Ernte  verfügbare  Gelder
haben,  die  er  augenblicklich  nicht  benötigt.  Infolge  dieses  zeitlich  auseinanderfallenden
  Geldbedarfs  tritt  ein  gewisser  Ausgleich  ein,  da  die  Kreditgenossenschaften
  die  von  den  Mitgliedern  nicht  benötigten  Gelder  an  sich  zu  ziehen
bestrebt  sind,  um  sie  an  die  kreditsuchenden  Mitglieder  auszuleihen.  Weite
Kreise  unsres  Volkes,  die  ebenfalls  zu  den  Mitgliedern  der  Kreditgenossenschaften
  gehören,  benötigen  überhaupt  keinen  Kredit,  sondern  sind  sogar  in
der  Lage,  Ersparnisse  zu  machen,  und  suchen  diese  Ersparnisse  verzinslich
anzulegen.  Alle  Gelder,  die  den  Kreditgenossenschaften  auf  diese  Weise
zufließen,  können  an  kreditbedürftige  Mitglieder  ausgeliehen  werden.  Selbstverständlich
  müssen  die  Darlehnsnehmer  hierfür  in  geeigneter  Weise  Sicherheit
  leisten,  sei  es,  daß  sie  Bürgen  beibringen,  Hypothek  bestellen  oder  sonst
geeignete  Gegenstände,  z.  B.  Wertpapiere,  verpfänden.  Die  Zahl  der
Kreditgenossenschaften  beträgt  rund  19  500;  von  diesen  berichteten  im  Jahre
1913  zur  Statistik  der  Verbände  17  564  mit  einem  eigenen  Vermögen  (Geschäftsguthaben
  und  Reserven)  von  599  Millionen  Mark,  und  4735  Millionen
Mark  fremden  Geldern  an  Spareinlagen,  Depositen  u.  dgl.;  ihr  Umsatz
auf  einer  Seite  des  Hauptbuches  betrug  28  560  Millionen  Mark.

Die  Bedeutung  der  Kreditgenossenschaften  ist  ganz  außerordentlich,
Sie  haben  vor  allem  den  Wucher  bekämpft,  der  heute  dank  ihrer  Arbeit
so  gut  wie  verschwunden  ist;  sie  haben  den  Sparsinn  gefördert  und  haben
es  möglich  gemacht,  daß  die  ihnen  zufließenden  Gelder  —  im  Gegensatz  zu
den  Geldern,  die  auf  die  Sparkasse  und  zu  den  Banken  wandern  —  wieder
befruchtend  auf  in  den  Kreis  zurückwirken,  dem  sie  entstammen.

c)  Das  Genossenschaftswesen  im  ganzen.

1.  Insgesamt  bestanden  bei  Kriegsbeginn  im  Deutschen  Reiche  rund
55  000  Genossenschaften.  Dieser  stattlichen  Sahl  entspricht  die  innere  Stärke
der  Genossenschaften,  so  daß  man  mit  Recht  von  einer  „Blüte  des  deutschen
Genossenschaftswesens“  sprechen  kann.  Daß  dem  so  ist,  verdankt  es  neben
        <pb n="301" />
        294  A.  Crecelius

dem  angeborenen  genossenschaftlichen  Geist  der  Bevölkerung  der  unermüdlichen
  Arbeit,  die  durch  seine  Anwaltschaften  und  seine  Verbände  geleistet
ist.  Der  größte  Teil  der  deutschen  Genossenschaften  ist  nach  Landesteilen  und
Provinzen  sowie  nach  Genossenschaftsarten  zu  Verbänden,  den  Revisions—
verbänden,  zusammengeschlossen,  und  diese  Verbände  sind  wiederum  zu
großen  Allgemeinen  Verbänden,  den  Anwaltschaftsverbänden,  zusammengefaßt.
  Dieser  Allgemeinen  Verbände  gibt  es  zurzeit  fünf,  die
kleineren  nicht  mitgerechnet,  und  zwar:

für  den  städtischen  gewerblichen  Mittelstand:

I.  Den  Allgemeinen  Verband  der  auf  Selbsthilfe  beruhenden
deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften,  E.  V.  (gegründet  1850
von  Schulze-Delitzsch),  mit  52  Unterverbänden,

2.  den  Hauptverband  deutscher  gewerblicher  Genossenschaften  (gegründet
  1901)  mit  15  Unterverbänden;

für  die  städtischen  Verbraucherklassen  im  besonderen:

5.  den  Zentralverband  deutscher  Konsumvereine  (gegründet  1903)
mit  9  Unterverbänden;

für  die  Landwirtschaft:
4.  den  Reichsverband  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften
  (gegründet  1883  von  Haas)  mit  31  Unterverbänden,

5.  den  Generalverband  ländlicher  Genossenschaften  für  Deutschland
(gegründet  1877  von  Raiffeisen)  mit  15  Unterverbänden.

Diesen  fünf  Verbänden  sind  heute  rund  26  000  Genossenschaften  angeschlossen.
  Außerhalb  jeder  Verbandsorganisation  stehen  etwa  4500  Genossenschaften.
  Wären  die  deutschen  Genossenschaften  eine  jede  auf  sich
allein  angewiesen  gewesen,  ohne  Zusammenschluß,  so  hätten  sie  nie  und
nimmer  es  erreicht,  in  der  Weise  schöpferisch  zu  sein,  hätten  nie  vermocht,
durch  praktische  Erfolge  und  gutes  Vorbild  den  Wirkungskreis  der  Genossenschaften
  in  der  Weise  auszudehnen,  wie  es  heute  der  Fall  ist.

Die  Aufgabe  war  nicht  leicht,  und  es  zeigt  sich  trotz  aller  Vorarbeiten
noch  tägl  ich,  welche  Schwierigkeiten  es  zu  überwinden  gilt.  Wie  sollte  man,
es  auch  für  möglich  halten,  in  jedem  Dorfe  und  für  Tausende  von  Genossenschaften
  Männer  zu  finden,  die  die  erforderlichen  Eigenschaften  und  Kenntnisse
  für  die  Leitung  von  geschäftlichen  Unternehmungen  besitzen?  Und
doch  ist  es  gelungen.  So  sind  —  um  die  verbreitetste  Genossenschaftsart
herauszugreifen  —  die  Kreditgenossenschaften  entsprechend  den  Absichten
ihrer  Gründer  zu  Instituten  geworden,  die  den  genossenschaftlichen  Kredit
nach  den  Bedürfnissen  der  auf  ihn  angewiesenen  Volkskreise,  des  Mittelstandes,
  ausgebaut  haben  und  ihnen  den  Vorteil  einer  wirklichen  Bankverbindung
  gewähren,  d.  h.  zu  wahren  „Volksbanken“  und  „Dorfkassen“
geworden  sind.

2.  Der Hebel,  durch  den  die  Genossenschaften  auf  ihre  heutige  Höhe  emporgehoben
  worden  sind,  ist  die  regelmäßig  durchgeführte  Revision  ihrer  Einrichtung
  und  Geschäftsführung  in  allen  Zweigen  der  Verwaltung  durch  einen
        <pb n="302" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  295
sachverständigen  und  unabhängigen  Revisor.  Diese  Revision,  die  sogenannte
„Verbandsrevision“,  ist  von  den  Verbänden  des  Allgemeinen  Deutschen
Genossenschaftsverbandes  schon  in  den  sechziger  Jahren  des  vorigen  Jahr—
hunderts  eingeführt  worden,  wurde  dann  auch  von  den  übrigen  Verbänden
aufgenommen  und  hat  schließlich  im  Jahre  1880  Eingang  in  das  Genossenschaftsgesetz
  gefunden,  das  ihre  Vornahme  alle  zwei  Jahre  verlangt.  Bei
Genossenschaften,  die  Verbänden  angeschlossen  sind,  wird  der  Revisor  durch
den  Verband,  bei  den  übrigen  durch  das  Gericht  bestellt.  Nun  ist  es  ganz
besonders  bemerkenswert,  daß  sich  die  Revisionsverbände,  was  nach  dem
Gesetz  nicht  nur  zulässig  wäre,  sondern  allein  vorgesehen  ist,  keineswegs
darauf  beschränken,  die  Revision  vorzunehmen,  sondern  ihre  Hauptaufgabe
darin  sehen,  die  durch  die  Revision  etwa  festgestellten  Mängel  in  Geschäftsführung
  und  Organisation  zu  beseitigen.  Kein  andres  Gebiet  unsres  Wirtschaftslebens
  hat  etwas  Ähnliches  aufzuweisen.  Während  alle  andern  wirtschaftlichen
  Unternehmungen,  insbesondere  Aktiengesellschaften,  Gesellschaften
  mit  beschränkter  Haftung,  nach  der  Gründung  im  wesentlichen  sich
selbst  überlassen  sind,  wird  an  der  Fortbildung  der  Verbandsgenossenschaften
unablässig  gearbeitet.  Der  praktische  Erfolg  des  Zusammenschlusses  zu
Verbänden  kann  innerhalb  des  Genossenschaftswesens  selbst  festgestellt  werden.
Im  Jahre  1915  sind  38  Genossenschaften  in  Konkurs  geraten,  hiervon  entfallen
  auf  Verbandsgenossenschaften  nur  10,  auf  Genossenschaften,  die
keinem  Verbande  angehören,  dagegen  28.  Dabei  ist  noch  zu  berücksichtigen,
daß  die  Verbandsgenossenschaften  rund  87  %  der  bestehenden  Genossenschaften
  ausmachen.

Die  unermüdliche  Arbeit  der  Verbände  hat  es  erreicht,  daß  sich  in  der
Geschäftsführung  der  Genossenschaften  richtige  geschäftliche  Grundsätze
durchgesetzt  haben.  Denn  daran  ist  vor  allem  festzuhalten,  daß  die  Genossenschaften
  bei  aller  Gemeinnützigkeit  ihres  Wirkens  doch  geschäftliche  Unternehmungen
  sind,  die  nur  dann  segensreich  wirken  können,  wenn  sie  gesunde,
geschäftliche  Grundsätze  nicht  verletzen.  Diese  Grundsätze  betreffen  in  erster
Linie  die  Bildung  eines  ausreichenden  eigenen  Vermögens.  Von  der
gesicherten  geschäftlichen  Grundlage  unseres  Genossenschaftswesens  kann
man  sich  ein  Bild  machen,  wenn  man  erfährt,  daß  die  zur  Statistik  berichtenden
rund  28  000  Genossenschaften  über  ein  eigenes  Vermögen  an  Geschäftsguthaben
  und  Reserven  von  rund  818  Millionen  Mark  verfügen.  Um  diese
Summe  richtig  zu  würdigen,  muß  man  bedenken,  daß  die  „kleinen  Kreise"“,
die  Minderkapitalkräftigen,  sie  aufgebracht  haben.  An  fremden  Geldern,
Spareinlagen,  Depositen  usw.  hatten  diese  Genossenschaften  rund  5300  Millionen
  Mark  aufgenommen,  woraus  sich  ergibt,  daß  sie  die  Verwalter  eines
beträchtlichen  Teils  unsres  Volksvermögens  sind.  Die  geschäftliche  Tätigkeit
der  Genossenschaften  drückt  sich  in  dem  Umsatz  aus.  Dieser  belief  sich  auf
einer  Seite  des  Hauptbuches  im  Jahre  1915  auf  rund  30⅛  Milliarden  Mark.

3.  Dieser  außerordentlichen  Bedeutung  der  Genossenschaften  für  das
Wirtschaftsleben  trägt  auch  die  Königliche  Staatsregierung  dadurch  Rechnung,
  daß  sie  sich  die  Förderung  des  Genossenschaftswesens  in  hohem  Maße
angelegen  sein  läßt.  Im  Jahre  1896  wurde  die  Preußische  Zentral-
        <pb n="303" />
        296  A.  Crecelius

genossenschaftskasse  mit  einem  Kapital  von  zunächst  5  Millionen  Mark
errichtet.  Heute  hat  die  Kasse  ein  Grundkapital  von  76,5  Millionen  und
etwa  15  Millionen  Mark  Reserven.  Sie  dient  dem  genossenschaftlichen
Geldausgleich.  Die  einzelnen  Genossenschaften  sind  in  zahlreichen  Fällen
für  die  Bezirke  der  Revisionsverbände  zu  sogenannten  Verbandskassen
(Zentralkassen)  zusammengeschlossen.  Die  einzelnen  Genossenschaften  legen
ihre  überschüssigen  Gelder  bei  diesen  Verbandskassen  an  und  nehmen
erforderlichenfalls  Kredit  bei  ihnen  in  Anspruch.  Die  Preußische  Zentralgenossenschaftskasse
  führt  wieder  den  Verbandskassen  im  Wege  des
Kredits  die  benötigten  Mittel  zu  und  legt  die  zeitweise  überschüssigen  Gelder
dieser  Kassen  zunächst  im  Genossenschaftswesen,  dann  auch  auf  dem  allgemeinen
  Geldmarkt  an.

Ein  Teil  der  Genossenschaften  bedient  sich  als  Zentrakkreditinstitut
der  Dresdner  Bank,  die  in  Berlin  und  Frankfurt  a.  Main  besondere
Genossenschaftsabteilungen  eingerichtet  hat.

B.  Die  Genossenschaften  während  des  Krieges.

Die  Zahlen,  in  denen  sich  die  Geschäftstätigkeit  der  Genossenschaften
ausdrückt,  geben  einen  Begriff  davon,  von  welcher  Wichtigkeit  es  ist,  daß
das  Genossenschaftswesen  gesund  ist.  Die  Genossenschaften  bilden  die
finanzielle  Grundlage,  auf  der  weite  Kreise  des  Mittelstandes  ruhen.  Von
ganz  besonderer  Bedeutung  ist  es  daher,  festzustellen,  wie  das  deutsche
Genossenschaftswesen  der  Schwierigkeiten  des  Krieges  Herr  geworden  ist
und  ob  es  darüber  hinaus  vielleicht  sogar  in  der  Lage  gewesen  ist,  seinen
Mitgliedern  und  den  hinter  ihm  stehbenden  Kreisen  in  der  Kriegszeit  eine
Stütze  und  ein  Halt  zu  sein.

Da  darf  zunächst  die  Tatsache  festgestellt  werden,  daß  unsere  Genossenschaften
  durch  den  Krieg  nicht  überrascht  worden  sind.  Die  genossenschaftlichen
  Verbände  haben  seit  der  Marokkokrisis,  während  deren  die  französischen
  Banken  alle  ihre  in  Deutschland  stehenden  Gelder  zurückzogen,  die
Genossenschaften  immer  wieder  gemahnt,  in  ihren  geschäftlichen  Maßnahmen
nicht  unberücksichtigt  zu  lassen,  daß  eines  Tages  die  Friedensarbeit  der
Kriegsarbeit  den  Platz  zu  räumen  haben  könnte.  Nachträglich  ist  von
manchem  Leiter  unserer  Genossenschaften  bestätigt,  daß  diese  ständige
Mahnung  ihn  veranlaßt  habe,  über  die  Anforderungen  des  nächsten  Tages
hinaus  zu  prüfen,  wie  seine  Genossenschaft  den  besonderen  Anforderungen
einer  Kriegszeit  sich  gewachsen  zeigen  werde.

Es  wird  auch  den  Fernerstehenden  nicht  verwundern,  daß  ein  Genossenschaftswesen,
  für  dessen  innere  Erstarkung  so  eifrig  gearbeitet  wird,  und
das  infolgedessen  in  seinen  Grundlagen  so  gesund  ist  wie  das  deutsche,  über
die  Kriegsschwierigkeiten  mit  der  Sicherheit  und  Selbstverständlichkeit  bisher
hinweggekommen  ist,  die  unser  ganzes  Wirtschaftsleben  auszeichnet.  Allerdings
  darf  nicht  übersehen  werden,  daß  glücklicherweise  nur  kleine  Teile
unseres  Vaterlandes  die  unmittelbare  Wirkung  des  Krieges  zu  spüren  bekamen
und  daß  dank  der  Tapferkeit  unserer  Truppen  schon  wenige  Tage  nach  Kriegs-
        <pb n="304" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  297

beginn  Beruhigung  und  Besonnenheit  wiederkehrte  und  hierdurch  den
Genossenschaften  die  Erfüllung  ihrer  Aufgaben  außerordentlich  erleichtert
wurde.  Das  ändert  aber  nichts  daran,  daß  ein  krankes  Genossenschaftswesen
den  Anstürmen  der  Zeit  nicht  standgehalten  haben  würde.  Ferner  muß
hervorgehoben  werden,  daß,  wenn  auch  unsere  Genossenschaften  im  einzelnen
nicht  in  die  Lage  gekommen  sind,  ihre  finanzielle  Kriegsbereitschaft  zu
beweisenn,  doch  unsere  Volkswirtschaft  im  ganzen  in  dieser  Lage  gewesen
ist;  und  daß  unsere  Volkswirtschaft  die  Belastungsprobe  so  gut  bestanden
hat,  daran  dürfen  auch  die  Genossenschaften  einen  Teil  des  Verdienstes
in  Anspruch  nebmen.

Aber  die  Genossenschaften  haben  nicht  nur  einen  wesentlichen  Anteil
hieran,  sie  sind  darüber  hinaus  stark  genug  gewesen,  während  der  Kriegszeit
  ihren  Mitgliedern  eine  feste  Stütze  zu  sein  und  den  Mitgliedern  wie  der
Allgemeinheit  bei  der  Erfüllung  der  Kriegsaufgaben  und  in  der  Durchführung
  der  Fürsorgemaßnahmen  wertvolle  Dienste  zu  leisten.  Dies  wird
eine  Betrachtung  der  Wirksamkeit  der  einzelnen  Genossenschaftsarten  ergeben.

I.  Die  Kreditgenossenschaften.
a)  Überleitung  der  Friedenswirtschaft  in  die  Kriegswirtschaft.

1.  Es  konnte  sich  im  Kriege  für  die  Kreditgenossenschaften  selbstverständlich
  nicht  darum  handeln,  gänzlich  neue  Bahnen  zu  beschreiten  oder
sich  gar  in  gewagte  Versuche  einzulassen,  sondern  für  sie  kam  es  darauf
an,  auch  in  den  Schwierigkeiten  und  unter  den  veränderten  Verhältnissen
der  Kriegszeit  zu  zeigen,  daß  sie  stark  genug  waren,  auch  Außergewöhnliches
zu  leisten.  Die  Anforderungen,  die  an  die  Kreditgenossenschaften  gestellt
wurden,  waren  nicht  gering.  Man  bedenke  nur  die  Wirkungen,  die  der  Kriegsbeginn
  in  den  geschäftlichen  Betrieben  und  selbst  Privathaushaltungen
ausübte.  Diele  Lieferanten  von  Handwerkern  und  Gewerbetreibenden
bestanden  auf  sofortiger  Barzahlung  und  kündigten  ihren  Kunden  sogar
den  bisher  gewährten  Kredit.  Ganze  Interessenorganisationen  suchten  in
dieser  Weise  gemeinsam  vorzugehen.  Der  Kriegsbeginn  verursachte  in  vielen
Betrieben  und  Haushaltungen  erhöhte  Ausgaben,  in  vielen  Gegenständen
des  täglichen  Bedarfs  setzten  Preissteigerungen  ein.  Das  alles  machte  sich
bei  den  Kreditgenossenschaften  in  Gestalt  von  erhöhten  Abhebungen  der
Einlagen  und  erhöhter  Inanspruchnahme  von  Kredit  geltend.  Dazu  kamen
noch  in  nicht  wenigen  Fällen  die  sogenannten  „Angstabhebungen“  besorgter
Gemüter,  die  ihr  Geld  bei  ihrem  Kreditinstitut  nicht  mehr  sicher  wähnten.
Die  Kreditgenossenschaften  haben  alle  diese  Anforderungen  zu  befriedigen
vermocht.  Wie  viele  Millionen  in  den  kritischen  Tagen  von  Mitte  Juli  bis
Mitte  August  1914  von  den  Genossenschaften  insgesamt  ausgezahlt  wurden,
darüber  lassen  sich  augenblicklich  noch  nicht  zahlenmäßige  Angaben  machen;
die  Summen  sind  aber  beträchtlich  gewesen.  Der  Allgemeine  Deutsche
Genossenschaftsverband  hat  eine  Kriegsstatistik  erhoben.  An  dieser  haben
sich  598  Kreditgenossenschaften  beteiligt.  Um  wenigstens  ein  Bild  über  die
Leistungen  der  Kreditgenossenschaften  zu  geben,  sei  mitgeteilt,  daß  bei  den
erwähnten  Kreditgenossenschaften  im  Jahre  1913  in  der  Zeit  vom  15.  Juli
        <pb n="305" />
        298  A.  Crecelius

bis  15.  August  eingezahlt  wurden  rund  128  Millionen  Mark  in  189  000  Posten;
zur  Abhebung  kamen  rund  141  Millionen  Mark  in  187  000  Posten.  Dagegen
  wurden  im  gleichen  Zeitraum  19  14  eingezahlt  113  Millionen  Mark
in  141  000  Posten;  zur  Abhebung  kamen  168  Millionen  Mark  in  262  000
Posten.  Bei  den  Kreditgenossenschaften  des  Allgemeinen  Deutschen  Genossenschaftsverbandes
  —  bei  den  übrigen  Verbänden  war  es  wohl  ähnlich  —  sind
die  härtesten  Tage  die  Tage  der  Ungewißheit,  d.  h.  die  Tage  vor  der  Mobilmachung
  gewesen.  Mit  dem  Montag,  dem  5.  August,  ließen  die  Abhebungen
bereits  nach,  wohl  der  beste  Beweis,  welches  Vertrauen  unser  Volk  nicht
nur  zur  Zukunft  und  Macht  des  Vaterlandes,  sondern  auch  in  seine  wirtschaftlichen
  Einrichtungen  hatte.

So  sehr  die  Umstände  den  Kreditgenossenschaften  die  Erfüllung  ihrer
Aufgabe  erleichtert  haben,  so  darf  doch  nicht  vergessen  werden,  wie  groß
die  Aufgabe  war  und  was  es  bedeutet,  daß  sie  die  Kraftprobe  bestanden
haben.  Man  braucht  sich  nur  die  Summen  zu  vergegenwärtigen,  die  in
den  Genossenschaften  arbeiten,  um  zu  erkennen,  welche  wirtschaftlichen
Erschütterungen  sich  für  unser  Vaterland  ergeben  hätten,  wenn  die  Genossenschaften
  versagt  hätten.  Die  Kreditgenossenschaften  konnten  diese  Aufgabe
bewältigen,  da  sie  sich  organisch  als  gesundes  Glied  in  unsern  Wirtschaftskörper
  einfügen  und  als  solches  eine  starke  Rückendeckung  in  ihren  Zentralkreditinstituten
  der  Preußischen  Zentralgenossenschaftskasse  und  der  Dresdner
Bank  hatten.  Die  Preußische  Zentralgenossenschaftskasse  hat  innerhalb
zwölf  Tagen  einen  Kassenausgang  von  370  Millionen  Mark  gehabt.  Mit
Ende  des  Jahres  1914  hatten  die  Genossenschaften  an  Spareinlagen  und
sonstigen  fremden  Geldern  den  früheren  Stand  wieder  erreicht,  wobei  zu
berücksichtigen  ist,  daß  die  Genossenschaften  inzwischen  bereits  für  die  erste
Kriegsanleihe  gewaltige  Summen  aufgebracht  hatten.

2.  Bei  Kriegsbeginn  machte  sich  freilich  die  Besorgnis  geltend,  ob  die
bestehenden  Kreditinstitute  den  Anforderungen  zu  entsprechen  vermöchten
und  ob  man  ihnen  zumuten  könne,  das  besondere  Risiko,  das  der  Krieg
mit  sich  brachte,  und  in  ganz  neuen  oder  erhöhten  Kreditansprüchen,  den
sogenannten  „Kriegskrediten“,  zutage  trat,  zu  übernehmen,  ohne  sie  in  der
Erfüllung  ihrer  regelmäßigen,  aus  der  Friedenszeit  übernommenen  Aufgaben
  zu  schwächen.  Viele  Handwerker  waren  zudem  einer  Kreditgenossenschaft
  überhaupt  noch  nicht  angeschlossen  und  suchten  jetzt  erst  in  letzter  Stunde
nach  einer  Kreditquelle.  Besonders  hieraus  ist  es  zu  erklären,  daß  immerhin
manches,  vielleicht  durchaus  berechtigte  Kreditverlangen  im  ersten  Sturm
und  Drang  auf  Schwierigkeiten  stieß  und  daß  sich  namentlich  bei  den  Organisationen
  und  Interessenvertretungen  des  Handwerks  Wünsche  nach  Abbilfe
geltend  machten.  Das  Handelsministerium  machte  aber  im  Erlaß  vom
18.  August  1914  darauf  aufmerksam,  daß  das  Genossenschaftswesen  bei
Anschluß  an  die  über  reiche  Mittel  verfügende  preußische  Zentralgenossenschaftskasse
  in  der  Lage  sei,  jeden  berechtigten  Kreditanspruch  der  mittelständischen
  Kreise  zu  befriedigen,  und  zwar  nicht  allein  ihrer  bisherigen
Mitglieder,  sondern  auch  derjenigen,  die  es  bisher  versäumt  hatten,  sich  an
eine  Genossenschaft  anzuschließen.  Natürlicherweise  sahen  die  Genossen-
        <pb n="306" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  299

schaften  zunächst  ihre  Aufgabe  darin,  die  gewährten  Kredite  durchzuhalten
und  ihre  Geldmittel  zur  Befriedigung  des  Kreditbedürfnisses  ihrer  bisherigen
  Mitglieder  zu  reservieren.  Damit  aber  waren  diejenigen  Kreise,
die  es  bisher  unterlassen  hatten,  sich  an  die  Genossenschaften  anzuschließen,
auf  deren  Kreditdeckung  sich  deshalb  die  Genossenschaften  nicht  eingerichtet
hatten,  kreditlos.  Um  aber  auch  ihnen  den  ihnen  aus  ihrer  Versäumnis
erwachsenen  Schaden  zu  mildern,  erklärte  sich  die  Preußenkasse  bereit,  den
Genossenschaften  und  ihren  Zentralkassen  für  den  Fall  ihrer  nachträglichen
Aufnahme  weitere  Kredite  in  Höhe  des  vollen  berechtigten  wirtschaftlichen
  Kreditbedarfs  zur  Verfügung  zu  stellen.  Bei  der  Kürze  der  Zeit
aber  waren  die  Kreise  auch  nicht  in  der  Lage,  hierfür  die  bestimmungsgemäßen
  Unterlagen  zu  beschaffen.  Auch  nach  dieser  Richtung  hin  traf
die  Preußenkasse  Vorkehrungen,  indem  sie  leicht  und  schnell  zu  beschaffende
Ersatzunterlagen  zuließ.  Die  ganze  Maßnahme  trug  sehr  viel  zur  Beruhigung
  der  mittelständischen  Kreise  hinsichtlich  der  befürchteten  Kreditnot
  bei.

Diese  Vorgänge  haben  aber  zum  erheblichen  Teil  heute  nur  die  Bedeutung
  einer  Erinnerung,  denn  die  Tage  der  Geldknappheit  gingen  schnell
vorüber  und  machten  einer  Geldflüssigkeit  Platz,  wie  wir  sie  in  Friedenszeiten
  niemals  gekannt  hatten.  So  kam  es,  daß  die  Inanspruchnahme  wohl
aller  Kriegskreditinstitute  —  erfreulicherweise  —  äußerst  gering  blieb,  und
daß  sie  zurzeit  in  der  Stille  ein  beschauliches  Dasein  führen  dürfen.  Eine
Konferenz,  die  im  Mai  1915  im  Reichsamt  des  Innern  stattfand,  konnte
feststellen,  daß  eine  Kreditnot  des  Mittelstandes  nicht  bestehe.

b)  Beteiligung  der  Genossenschaften  an  den  Kriegsanleihen.

Sind  so  den  Kreditgenossenschaften  bei  der  Überleitung  der  Friedenswirtschaft
  in  die  Kriegswirtschaft  die  Verhältnisse,  wie  sie  der  Krieg  selbst
zeitigte,  zu  Hilfe  gekommen,  so  haben  sie  dafür  um  so  wesentlicheren  Anteil
an  der  Lösung  der  weiteren  Kriegsaufgaben  zu  übernehmen  vermocht.

An  erster  Stelle  ist  ihre  Beteiligung  an  den  Kriegsanleihen  zu
erwähnen.  Die  Genossenschaften  haben  für  die  erste  Kriegsanleihe  116,3  Millionen
  Mark,  für  die  zweite  558,  5  Millionen  Mark,  für  die  dritte  811  Millionen
Mark  und  für  die  vierte  946,5  Millionen  Mark,  insgesamt  rund  2,5  Milliarden
Mark  aufgebracht.  Hierzu  kommen  noch  erhebliche  Beträge  von  genossenschaftlicher
  Seite,  die  nicht  durch  die  eigenen  Vermittlungsstellen  der  Genossenschaften
  gingen;  ferner  umfaßt  das  Ergebnis  im  wesentlichen  nur  die
Zeichnungen  der  Kreditgenossenschaften,  während  auch  die  übrigen  Genossenschaftsarten,
  besonders  Konsumvereine  und  Baugenossenschaften,  erhebliche
Beträge  aufgebracht  haben.  Die  starke  Steigerung  der  genossenschaftlichen
Zeichnungen  bei  der  zweiten  und  den  folgenden  Anleihen  ist  darauf  zurückzuführen,
  daß  die  Kreditgenossenschaften  dank  dem  Entgegenkommen  der
Reichsbank  von  der  zweiten  Anleihe  an  als  Zeichnungsstellen  zugelassen
wurden.  Diese  Verfügung  war  mit  Rücksicht  auf  die  Bedeutung  der  Genossenschaften
  und  die  bei  ihnen  schon  bei  der  ersten  Anleihe  gezeichneten
Summen  gerechtfertigt.
        <pb n="307" />
        300  A.  Crecelius

Die  Kreditgenossenschaften  haben,  um  die  Zeichnungen  zu  fördern,
ihren  Spareinlegern  und  Mitgliedern  das  denkbar  größte  Entgegenkommen
gezeigt.  Sie  haben  auf  die  Einhaltung  der  Kündigungsfristen  der  bei  ihnen
ruhenden  Gelder  verzichtet,  zum  weitaus  größten  Teil  sogar  ohne  jede
Gegenleistung,  und  haben  ferner  die  Zeichner  mit  dem  ersten  zulässigen
Termin  in  den  vollen  Bezug  der  Anleihezinsen  aus  den  gezeichneten  Beträgen
eintreten  lassen.  Außerdem  haben  sie  eine  außerordentliche  Werbetätigkeit
entfaltet.  Die  Kreditgenossenschaften  reichen  mit  ihrem  Einfluß  und  ihren
geschäftlichen  Beziehungen  bis  in  die  letzten  Kreise  unsres  Erwerbslebens
sowie  der  kleinen  Sparer,  also  in  die  Kreise,  in  denen  noch  oft  der  Strumpf
oder  das  Bett  der  Platz  ist,  wo  der  Spargroschen  untergebracht  ist.  Es  ist
ihrer  Arbeit  gelungen,  manchen  Betrag  aus  dem  Versteck  herauszulocken
und  in  Kriegsanleihe  umzusetzen.  Besondere  Einrichtungen  machten  es
möglich,  sogar  kleinste  Beträge  als  Kriegsanleihe  zu  verwerten.  Die  Kreditgenossenschaften
  haben  nämlich  solche  kleinen  Beträge  gesammelt  und  ihrerseits
  Kriegsanleihe  dafür  gezeichnet.  Sie  verzinsen  diese  Einlagen  mit  5  %,
und  so  haben  sie  die  Beteiligung  an  den  Kriegsanleihen  auch  denen  möglich
gemacht,  die  nicht  100  M  verfügbar  hatten.  Wenn  unsere  Kriegsanleihen
Volksanleihen  geworden  sind,  so  beruht  dies  nicht  zuletzt  auf  der  Werbetätigkeit
  der  Genossenschaften.

UNeben  den  Riesensummen,  die  die  Genossenschaften  für  die  Kriegsanleihen
  aufgebracht  haben,  fanden  sie  noch  die  Mlöglichkeit,  in  zahlreichen
Fällen  sogar  als  Geldgeber  öffentlicher  Korporationen,  vornehmlich
  der  Gemeinden,  aufzutreten.  Sie  haben  beträchtliche  Summen,  insbesondere
  den  Kriegsorganisationen  von  Gemeinden,  für  die  Lebensmittelversorgung
  zur  Verfügung  gestellt.  Mitunter  haben  sie  sogar  die  Geschäftsführung
  und  völlige  Finanzierung  dieser  Organisationen  übernommen.

c)  Förderung  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs.

Auch  die  Förderung  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs  ist
hier  zu  erwähnen.  Man  kann  die  Kreditgenossenschaften  geradezu  als  die
Pioniere  für  die  Entwicklung  moderner  Zahlungsweise  in  den  Kreisen  des
Mittelstandes  bezeichnen.  Sie  haben  schon  seit  Jahren  die  Pflege  des  Scheckverkehrs
  sich  angelegen  sein  lassen  und  haben  in  unermüdlicher  Kleinarbeit
insbesondere  Handwerk  und  Gewerbe  über  die  Vorteile  der  Benutzung
eines  Bankkontos  und  der  Zahlung  durch  Überweisung  von  Konto  zu  Konto
aufgeklärt.  Der  Krieg  hat  die  Notwendigkeit  des  bargeldlosen  Verkehrs
und  seine  Vorteile  schärfer  hervortreten  lassen;  es  hat  allseits  eine  erneute
Werbetätigkeit  eingesetzt,  deren  Erfolge  sich  bereits  zeigen.  Auch  die  Genossenschaften,
  die  sich  bisber  der  Pflege  des  Scheck-  und  Überweisungsverkehrs
fernhielten,  haben  ihn  jetzt  eingeführt  oder  sind  dabei  es  zu  tun.  Die  erfolgreiche
  Durchführung  der  bargeldlosen  Zahlung  setzt  voraus,  daß  die  Möglichkeit
  der  Zahlung  durch  Überweisung  aus  Bankguthaben  bis  ins  letzte  Dorf
reicht.  Das  ist  nur  zu  erreichen  mit  Hilfe  der  Genossenschaften,  die  mit
ihren  Organisationen  auch  dorthin  reichen,  wo  die  Reichsbank  nicht  hinkommt.
So  ist,  um  ein  Beispiel  aus  der  genossenschaftlichen  Praxis  der  letzten  Kriegs-
        <pb n="308" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg                                                 301

zeit  zu  erwähnen,  durch  die  Genossenschaften  es  möglich  gemacht,  daß  die
Viehhandelsverbände  oder  die  Landkreise  die  Zahlungen  für  das  ausgehobene
  Vieh  an  die  Landwirte  durch  Überweisung  ohne  Inanspruchnahme
von  Bargeld  leisten.

In  ähnlicher  Weise  haben  sich  die  Kreditgenossenschaften  in  den
Dienst  der  Kriegsarbeit  gestellt  bei  der  Sammlung  des  Goldes  für  die
Reichsbank.  Daß  sie  selbst  kein  Gold  zurückbehalten  haben,  braucht  nicht
betont  zu  werden.  Auch  in  den  Kreisen  der  Mitglieder  und  Kunden  wurde
erfolgreich  gearbeitet,  das  Gold,  das  etwa  noch  in  den  Schließfächern  war,
herausgeholt  und  jedes  einzelne  Mitglied  an  seine  Pflicht  erinnert.

Ferner  haben  sich  die  Kreditgenossenschaften  zur  Auszahlung  der  Kriegsunterstützungen
  und  Renten  bereit  erklärt,  und  zwar  ohne  jede  Gegenleistung.
  Hat  der  Empfänger  ein  Konto  bei  der  Genossenschaft,  so  ist  auch
hierbei  bares  Geld  nicht  erforderlich.

d)  Fürsorge  für  heimkehrende  Krieger.

Daneben  stehen  Arbeiten,  die  erst  eingeleitet  sind  und  zum  Teil
auch  erst  Aufgaben  der  kommenden  Friedenszeit  darstellen.  In  erster  Linie
ist  die  Fürsorge  für  die  aus  dem  Felde  heimkehrenden  Gewerbetreibenden
  und  Handwerker  zu  erwähnen.  Groß  ist  die  Zahl  derer,
die  ihren  Beruf  völlig  stillstellen  mußten,  um  ihre  Pflicht  gegen  das  Vaterland
  erfüllen  zu  können.  Viele  müssen  nach  der  Rückkehr  aus  dem  Kriege
wieder  von  vorn  anfangen;  der  Erfolg  wird  davon  abhängen,  ob  sie  den
erforderlichen  Kredit  erhalten.  Die  Kreditgenossenschaften  werden  selbstverständlich
  bereit  sein,  ihren  bisherigen  Mitgliedern  soweit  als  möglich
entgegenzukommen.  Größere  Kreditgenossenschaften  mit  starken  Reserven
werden  vielleicht  auch  Blankokredite,  d.  h.  Kredite  ohne  jede  besondere
Sicherheit,  lediglich  im  Vertrauen  auf  die  Geschäftstüchtigkeit  des  Kreditnehmenden
  gewähren  können.  Viele  Genossenschaften  haben  dies  bereits
in  die  Tat  umgesetzt.  Darüber  hinaus  wird  allerdings  den  Kreditgenossenschaften
  ein  eigenes  geschäftliches  Risiko  an  dieser  Fürsorgemaßnahme  nicht
zugemutet  werden  können.  Die  Schäden,  um  die  es  sich  hier  handelt,  sind
eine  unmittelbare  Folge  des  Krieges.  Diese  zu  beseitigen  ist  die  Pflicht  der
Allgemeinheit,  also  in  erster  Linie  des  Staates  und  der  Kommunalverbände.
Diese  müssen  daher  auch  das  Risiko  übernehmen,  das  mit  der  Kreditgewährung
an  die  aus  dem  Felde  heimkehrenden  Gewerbetreibenden  verbunden  ist.
Die  Genossenschaften  sind  Verwalter  fremden  Vermögens,  das  zum  großen
Teil  aus  den  Kreisen  der  Minderkapitalkräftigen  stammt.  Es  erscheint  nicht
angängig,  die  Gelder  dieser  Kreise  mit  dem  Risiko  der  Kriegsfolgen  zu
belasten.  Dies  ist  auch  die  Auffassung,  die  in  dem  Erlasse  des  Preußischen
Ministers  für  Handel  und  Gewerbe,  des  Finanzministers  und  des  Ministers
des  Innern  vom  30.  Dezember  1915  zum  Ausdruck  gebracht  und  in  dem
angeregt  ist,  daß  neben  dem  Staate  die  Kommunalverbände  ausreichende
Mittel  zur  Verfügung  stellen.  Aber  gleichwohl  verbleibt  auf  diesem  Gebiete
den  Kreditgenossenschaften  auch  im  engeren  Rahmen  ein  weites  Feld  zur
Betätigung.  Infolge  ihrer  Erfahrung,  ihrer  Personenkenntnis  und  Kenntnis
        <pb n="309" />
        302  A.  Crecelius

der  einschlägigen  Verhältnisse  können  die  Genossenschaften  die  Kreditwürdigkeit
  der  in  Betracht  kommenden  Persönlichkeiten  am  besten  beurteilen,
und  bei  der  Vermittlung  des  Kredits,  der  Auszahlung,  der  Rückzahlung,
überhaupt  der  ganzen  banktechnischen  Abwicklung  wertvolle  Mitarbeit
leisten.  Das  Wesentliche  der  Hilfsaktion  aber  ist,  daß  die  Gelder  richtig
verwendet  werden.  Die  Überwachung  einer  ordnungsmäßigen,  geschäftlich
gesunden  Verwendung  der  gewährten  Kredite  ist  daher  unerläßlich.  Hierzu
sind  die  Kreditgenossenschaften  vornehmlich  geeignet,  besonders,  wenn  die
Auszahlung  der  Gelder  durch  sie  erfolgt.  In  dem  hier  angegebenen  Sinne
ist  unter  weitgebender  Heranziehung  der  Genossenschaften  die  Durchführung
der  Fürsorgemaßnahmen,  z.  B.  in  der  Rheinprovinz,  erfolgt.

Aber  nicht  immer  wird  es  möglich  oder  nur  wünschenswert  sein,  den
heimkehrenden  Feldzugteilnehmern  eine  Selbständigkeit  zu  geben,  die  wahrscheinlich
  nur  allzu  oft  eine  Scheinselbständigkeit  sein  würde.  Nicht  minder
wichtig  als  die  Gewährung  von  Kredit  wird  daher  auch  der  Nachweis
von  Arbeit  sein.  Auch  hierbei  werden  die  Kreditgenossenschaften  infolge
ihrer  Kenntnis  der  Verhältnisse  wertvolle  Mitarbeit  leisten  können.

e)  Aufgaben  der  Zukunft.

Soviel  zur  Arbeit  der  Kreditgenossenschaften  während  der  bisherigen
Kriegszeit.  Was  die  Zukunft  bringen  wird,  liegt  noch  im  Dunkel  vor  uns,
aber  das  eine  können  wir  schon  sagen,  daß  es  auch  unter  den  veränderten
Verhältnissen,  die  dieser  Weltkrieg  schaffen  wird,  der  Mittelstand  nicht  leicht
haben  wird.  Im  gewissen  Sinne  ist  ja  der  Krieg  die  Schule  für  den  Großbetrieb,
  und,  wenn  gewisse  Vorgänge  in  unserm  Wirtschaftsleben  eine  Schlußfolgerung
  zulassen—  man  denke  an  die  großen  wirtschaftlichen  Organisationen,
die  der  Krieg  geschaffen  hat,  denke  an  den  Zusammenschluß,  der  sich  bereits
in  einzelnen  Industriezweigen  (Farbwerke  und  chemische  Industrie)  vollzogen
  hat  —,  so  werden  wir  mit  einem  weiteren  Anwachsen  der  Großbetriebe
zu  rechnen  haben.  Da  ist  es  von  ganz  besonderer  Wichtigkeit,  daß  auch  der
Mittelstand  leistungsfähig  bleibt.  Dies  wird  aber  im  wesentlichen  davon
abhängen,  ob  die  finanzielle  Grundlage,  auf  der  er  ruht,  nämlich  das
Kreditgenossenschaftswesen,  leistungsfähig  ist  und  bleibt.  Würde  diese
Grundlage  ins  Wanken  geraten,  so  würde  dies  nach  menschlicher  Berechnung
auch  die  Katastrophe  für  den  Mittelstand  bedeuten;  ja,  würden  die  Kreditgenossenschaften
  auch  nur  für  die  kommenden  Aufgaben  nicht  vollauf  gerüstet
sein,  so  würde  dies  schon  verhängnisvolle  Folgen  haben  können.  Daher
wird  vieles  davon  abhängen,  daß  heute  schon  die  Kreditgenossenschaften
sich  für  die  kommenden  Friedensaufgaben  rüsten.  Daß  dies  der  Fall  sein
wird,  dem  gilt  heute  die  Hauptarbeit  der  Genossenschaftsverbände  und
ihrer  Anwaltschaften.  „Haltet  euch  friedensbereit“,  ist  die  Losung.  Unsre
Volkswirtschaft  befindet  sich  unter  dem  Einfluß  des  Krieges  im  Zustande
der  Liquidation.  Die  Magazine,  Warenlager,  Speicher  und  Ställe  sind
für  die  Bedürfnisse  des  Krieges  geräumt  und  sind  umgesetzt  in  Kriegsanleihe.
Nach  dem  Kriege  werden  viele  Betriebe  in  der  Lage  des  Geschäftsmannes
sein,  der  sein  Geschäft  neu  beginnt,  d.  h.  sie  werden  erhebliche  neue  Werte
        <pb n="310" />
        R.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  303

anlegen  müssen,  also  erheblichen  Geldbedarf  haben,  zu  dessen  Befriedigung
die  Genossenschaften  berufen  sind.  Hierauf  müssen  sie  sich  einrichten.
Hierzu  wird  der  Abbau  der  Schuldnergesetzgebung  kommen,  die
heute  noch  manchen  Geschäftsmann  sichert.  Soll  dieser  Abbau  nicht  von
zahlreichen  Zusammenbrüchen  begleitet  sein,  soll  das  neue  Leben,  das  wir
nach  dem  Kriege  erwarten,  nicht  aus  Ruinen  erblühen,  so  wird  es  der  tatkräftigen
  Mitarbeit  der  Kreditgenossenschaften  nicht  entbehren  können.

II.  Die  Handwerkergenossenschaften.
a)  Die  Organisation  des  Verdingungswesens.

Auch  die  Handwerkergenossenschaften  hatten  infolge  des  Krieges
mit  Schwierigkeiten  zu  kämpfen;  alle  Schwierigkeiten,  unter  denen  das  Handwerk
  zu  leiden  hatte,  traten  auch  bei  ihnen  zutage.  Nach  den  Erbebungen
des  Handwerks-  und  Gewerbekammertags  sind  218  599  selbständige  Handwerker
  zu  den  Fahnen  einberufen,  davon  mußten  126  513,  das  sind  57,9  %
ihre  Betriebe  schließen.  Das  konnte  nicht  ohne  Rückwirkung  auf  die  Genossenschaften
  bleiben,  wozu  kommt,  daß  diese  selbst  durch  Einberufung  von  Vorstands-
  und  Aufsichtsratsmitgliedern  mitunter  Mühe  hatten,  den  Geschäftsbetrieb
  geordnet  weiter  zu  führen.  Die  größte  Schwierigkeit  entstand  aber
aus  dem  Mangel  an  Rohstoffen,  der  zeitweise  den  Betrieb  völlig  lahmzulegen
  drohte.  Gleichwohl  sind  die  Genossenschaften  bisher  über  die  Kriegszeit
  überraschend  gut  hinweggekommen;  nicht  wenige  haben  sich  den  Bedürfnissen
  der  Kriegszeit  schnell  anzupassen  vermocht,  wovon  die  Geschäftserträgnisse
  beredtes  Zeugnis  ablegen.  Der  Erfolg  ist  zurückzuführen  auf  die
Rührigkeit  und  Geschäftsgewandtheit  der  betreffenden  Verwaltungen,  sowie
darauf,  daß  die  Heeresaufträge  vergebenden  Stellen  das  Handwerk  angemessen
  berücksichtigen.

Hierbei  zeigte  sich  nun  als  sehr  hinderlich,  daß  das  Handwerk  eine  festgefügte,
  bewährte  Organisation  noch  nicht  besaß,  um  geschlossen  größere  Aufträge
  übernehmen  zu  können.  Es  konnte  der  Heeresverwaltung  natürlich
nicht  zugemutet  werden,  mit  Tausenden  einzelner  Handwerker  in  Verbindung
  zu  treten  und  mit  jedem  einzelnen  besondere  Verträge  zu  schließen.
Hier  erwies  sich  eine  Organisation  des  Handwerks  als  erforderlich,  die  in
der  Lage  war,  Aufträge  zu  übernehmen  und  unter  Überwachung  der  Ausführung
  gute  und  pünktliche  Arbeit  zu  gewährleisten.  Allerdings  hatte  der
Allgemeine  Deutsche  Genossenschaftsverband  im  Jahre  1910  im  Hinblick
auf  die  immer  größer  werdende  Bedeutung  der  öffentlichen  Arbeitsvergebungen
  (Submissionen)  auf  die  Errichtung  von  Lieferungs-(Submissions)=Genossenschaften
  hingewiesen  und  auch  Leitsätze  für  ihre  Einrichtung  und  ihre
Geschäftsführung  aufgestellt.  Das  Handwerk  selbst  verhielt  sich  indessen
zunächst  ablehnend.  Erst  als  im  Jahre  1913  der  Handwerks-  und  Gewerbekammertag
  in  Gemeinschaft  mit  dem  Allgemeinen  Deutschen  Genossenschaftsverband
  und  dem  Hauptverband  gewerblicher  Genossenschaften  sowie
einigen  andern  wirtschaftlichen  Verbänden  sich  der  Angelegenheit  annahm,
kam  die  Sache  in  Fluß.  Die  Arbeit  war  noch  im  Werden,  als  der  Krieg  ausbrach.
        <pb n="311" />
        304  A.  Crecelius

Es  galt  nun,  mit  tunlichster  Beschleunigung  das  noch  Fehlende  -nach
zuholen.  Dies  ist  inzwischen  geschehen  und  eine  Organisation  geschaffen,
die  den  Behörden  gegenüber  die  erforderliche  Sicherheit  für  die  ordnungsmäßige
  Ausführung  bietet  und  eine  Heranziehung  der  einzelnen  Handwerksbetriebe
  nach  ihrer  Leistungsfähigkeit  ermöglicht.  Es  ist  bei  dem  Handwerksund
  Gewerbekammertag  in  Hannover  eine  „Hauptstelle  für  Verdingungswesen“
  errichtet.  Sie  vermittelt  die  Übernahme  der  Arbeiten,  soweit
  sie  Reichsaufträge  sind,  d.  b  von  Reichsbehörden  ausgeben.  Ferner
liegt  ihr  ob  die  Aufstellung  einheitlicher  gesunder  Grundsätze  für  die  Durchführung
  des  öffentlichen  und  privaten  Verdingungswesens,  die  Verwertung
der  gemachten  Erfahrungen,  die  Ausarbeitung  von  Preisverzeichnissen  usw.
Daneben  ist  für  Preußen  die  „Hauptstelle  für  gemeinsame  Handwerkslieferungen,
  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung"  mit
einem  Stammkapital  von  500  000  M.  für  diejenigen  Aufträge,  die  von  Preußischen
  Behörden  ausgehen,  in  Berlin  errichtet.  Voraussichtlich  werden  weitere
derartige  Gesellschaften  auch  in  den  andern  Staaten  errichtet  werden,  die  infolge
der  eigenen  Militärhoheit  Heeresaufträge  selbständig  vergeben.  Nur  mit  diesen
Zentralstellen  treten  die  den  Auftrag  vergebenden  Behörden  in  Verbindung.

Die  Zentralstellen  vergeben  den  Auftrag  noch  nicht  an  den  örtlichen
Lieferungsverband  weiter,  sondern  bedienen  sich  dazu  besonderer  Vermittlungsstellen
  und  Bezirkslieferungsverbände.  Die  Schaffung
  solcher  Zwischenstellen  war  nötig,  weil  nur  sie  die  Leistungsfähigkeit
ihres  Bezirks  zu  übersehen,  mithin  eine  sachentsprechende  Verteilung  der
Arbeiten  vorzunehmen  und  Gewähr  für  gute  und  pünktliche  Ausführung
der  Arbeiten  zu  übernehmen  vermögen.  Als  solche  Vermittlungsbezirke
dienen  die  Bezirke  der  Handwerkskammern.  Die  Vermittlungsstellen  haben
in  der  Regel  die  Form  der  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.  Das  letzte
und  wichtigste  Glied  in  der  Organisation  ist  die  örtliche  Lieferungsgemeinschaft.
  Sie  hat  die  übernommenen  Arbeiten  auf  die  einzelnen  Mitglieder
zu  verteilen  und  die  pünktliche  und  ordentliche  Ausführung  der  Arbeiten
zu  überwachen.  Als  solche  Lieferungsgemeinschaft  ist  die  Lieferungsgenossenschaft
  gedacht,  die  die  Handwerker  desselben  Gewerbezweigs
aus  demselben  oder  aus  benachbarten  Orten  zusammenfaßt.  Es  hat  sich
zwar  ein  Zweifel  darüber  erhoben,  ob  die  Genossenschaft  und  nicht  vielmehr
die  Innung  die  geeignete  Unternehmungsform  sei.  Den  Vorzug  verdient
aber  unbedingt  die  Genossenschaft.  Die  Lieferungsgemeinschaft  soll  ein
geschäftliches  Unternehmen  sein,  das  nach  kaufmännischen  Grundsätzen
geleitet  werden  muß.  Die  Innung  hat  andere  Aufgaben,  und  es  ist  zu
befürchten,  daß  sie  durch  ein  Hineinziehen  in  eine  rein  geschäftliche  Tätigkeit,
namentlich  in  ein  solche  der  hier  in  Rede  stebenden  Art,  in  der  Erfüllung
ihrer  eigentlichen  Aufgaben  behindert  wird.  Mit  Recht  ist  daher  den  Zwangsinnungen
  gemeinsamer  Geschäftsbetrieb  sogar  gesetzlich  verboten.  Mustersatzungen,
  Geschäftsanweisungen,  Vertragsmuster  usw.  sind  für  die  Lieferungsgenossenschaften
  hergestellt,  so  daß  die  für  Errichtung  solcher  Genossenschaften
erforderlichen  Unterlagen  leicht  zu  beschaffen  sind.  Insbesondere  ist  im
Auftrage  des  Handwerks-  und  Gewerbekammertags  Hannover  von  dem
        <pb n="312" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg                                                305

Anwalte  des  Allgemeinen  Deutschen  Genossenschaftsverbandes  ein  „Merkblatt
  zur  Gründung  von  Lieferungsgenossenschaften“  verfaßt,  das  die  wesentlichen
  Grundsätze  für  Gründung,  Einrichtung  und  Geschäftsführung  der
Lieferungsgenossenschaften  enthält.

Bei  Beginn  des  Krieges  waren  noch  keine  Lieferungsgenossenschaften
vorhanden,  zurzeit  bestehen  nach  der  Statistik  des  Allgemeinen  Deutschen
Genossenschaftsverbandes  bereits  428  solcher  Genossenschaften,  davon  sind
412  neu  gegründet,  während  16  früher  schon  als  Rohstoffgenossenschaften
bestanden  und  ihren  Betrieb  erweitert  haben.  Über  ihre  Leistungsfähigkeit
lassen  sich  zurzeit  zahlenmäßige  Angaben  noch  nicht  machen.  Einen  Begriff
von  den  Summen,  die  bei  der  Vergebung  öffentlicher  Arbeiten  für  das
Handwerk  in  Betracht  kommen  können,  gewinnt  man,  wenn  man  hört
daß  allein  die  Vermittlungsstelle  des  Deutschen  Handwerks-  und  Gewerbekammertags
  bisher  Arbeiten  im  Gesamtbetrage  von  40¼  Millionen  Mark
vermittelt  hat.  Die  Gesamtsumme  der  von  den  einzelnen  Handwerkskammern
  und  sonstigen  Vertretungen  des  Handwerks  und  den  örtlichen
Beschaffungsstellen  vermittelten  Lieferungsarbeiten  erreicht  ein  Vielfaches
dieser  Summe  ;  sie  wird  insgesamt  auf  230  bis  240  Millionen  Mark  angegeben.
Das  Handwerk  hätte  zweifellos  einen  noch  größeren  Anteil  gehabt,  wenn
schon  bei  Kriegsbeginn  eine  Organisation  vorhanden  gewesen  wäre.

Bei  der  Organisation  des  Handwerks  zu  gemeinsamer  Arbeitsübernahme
handelt  es  sich  nicht  lediglich  um  eine  reine  Kriegsmaßnahme;  auch  über
den  Krieg  hinaus  soll  durch  sie  dem  Handwerk  die  Möglichkeit  gegeben  werden,
bei  der  Vergebung  großer  Aufträge,  einerlei  von  wem  sie  ausgehen,  sich
zu  beteiligen.  Dies  wird  notwendig  sein,  da,  wie  schon  ausgeführt  ist,  anscheinend
  nach  dem  Kriege  mit  einer  weiteren  Ausbreitung  der  Großbetriebe
zu  rechnen  sein  wird;  die  Organisation  wird  dann  zu  einer  Lebensfrage  für
das  Handwerk  werden.  Es  ist  dem  Handwerk  dadurch  die  Möglichkeit  gegeben,
geschlossen  sich  um  die  Vergebung  der  Arbeiten  des  Staates,  der  Gemeinden
zu  bewerben  und  ein  weites  fruchtbares  Tätigkeitsfeld  sich  zu  erschließen.
Allerdings  eine  Mahnung  muß  an  die  Spitze  gestellt  werden:  mit  der  unablässigen
  Gründung  von  Lieferungsgenossenschaften  ist  es  nicht  getan,  ist
die  Frage  einer  wirtschaftlichen  Organisation  des  Handwerks  nicht  gelöst.
Es  kommt  alles  darauf  an,  daß  auch  die  Leitungen  der  Genossenschaften
ihrer  Aufgabe  gewachsen  sind  und  es  verstehen,  durch  Geschick,  Gewandtheit
und  Rührigkeit  geschäftliche  Erfolge  zu  erzielen.  Dazu  ist  aber  wiederum
Voraussetzung,  daß  auch  der  einzelne  Handwerker  auf  der  Höhe  ist.  Das
Handwerk  ist  dem  Großbetrieb  überlegen,  wo  es  sich  um  Lieferung  von
Qualitätsware  handelt.  Liefert  der  einzelne  Handwerker  oder  die  einzelne
Lieferungsgenossenschaft  minderwertige  Ware,  so  kann  auch  die  beste  Organisation
  und  das  größte  Entgegenkommen  der  Behörden  dem  Handwerk
nicht  helfen.  Im  Gegenteil,  die  Untüchtigkeit  des  einzelnen  wird  in  diesem
Falle  seine  Fachgenossen  mit  schädigen.  Die  Entscheidung  über  die  Leistungsfähigkeit
  der  Organisation  liegt  daher  bei  der  örtlichen  Genossenschaft.
Diese  läßt  aber,  worauf  noch  besonders  hingewiesen  werden  soll,  dem  einzelnen
  Handwerker  seine  uneingeschränkte  Selbständigkeit  und  Betätigungs-Staatsbürgerl.

  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band                                20
        <pb n="313" />
        306  A.  Crecelius

möglichkeit,  so  daß  die  Gründe,  die  bei  den  übrigen  Genossenschaftsarten
mehr  oder  weniger  der  Ausbreitung  entgegenstehen,  hier  nicht  zutreffen.

d)  Die  Beteiligung  am  Wiederaufbau  Ostpreußens.

Neben  der  Schaffung  dieser  Organisation  des  Handwerks  sind  noch
einige  Kriegsgründungen  zu  erwähnen.  Um  dem  Handwerk  die  Möglichkeit
zu  geben,  an  dem  Wiederaufbau  der  Provinz  Ostpreußen  teilzunehmen,
  gründeten  die  in  Ostpreußen  bestehenden  Genossenschaftsverbände
den  „Kriegsverband  Ostpreußischer  Genossenschaften".  Der  Verband
  will  die  Bauhandwerker  Ostpreußens  genossenschaftlich  zusammenschließen,
  um  ihnen  die  Mitarbeit  an  der  Wiederherstellung  der  Provinz
zu  ermöglichen.  Eine  Anzahl  derartiger  Genossenschaften  (Lieferungs  und
Rohstoffgenossenschaften)  sind  bereits  entstanden.  Ferner  kommt  die  Gründung
  von  Schuhmacher-,  Schneider-,  und  Sattlergenossenschaften  in  Betracht;
auch  ist  eine  genossenschaftliche  Organisation  der  Kleinhändler  geplant.  In
Berlin  ist  zu  ähnlichem  Zwecke  die  „Deutsche  Zentralgenossenschaft  für
das  Tischler-  und  Tapezierergewerbe  e.  G.  m.  b.  H.“  errichtet  worden.  Sie
ist  hervorgegangen  aus  der  Verdingungsstelle  der  ostdeutschen  Handwerkskammern
  für  den  Wiederaufbau  Ostpreußens.  Diese  war  errichtet  worden,
um  dem  ostpreußischen  Handwerk  die  ihm  gebührende  Berücksichtigung
bei  dem  Wiederaufbau  der  Provinz  zu  sichern.  Es  wurden  Lieferungsgenossenschaften
  vornehmlich  des  Tapezierer-  und  Tischlergewerbes  ins
Leben  gerufen,  und  zu  der  „Ostdeutschen  Zentralgenossenschaft“,  auf  die
die  Obliegenheiten  der  Verdingungsstelle  übergingen,  zusammengeschlossen.
Um  auch  den  Tischler-  und  Tapezierergenossenschaften  außerhalb  der  ostdeutschen
  Kammerbezirke  die  Erwerbung  der  Mitgliedschaft  zu  ermöglichen,
wurde  diese  Zentralgenossenschaft  zur  „Deutschen  Zentralgenossenschaft
für  das  Tischler-  und  Tapezierergewerbe“  erweitert.  In  vielen  Orten  Ostpreußens
  sind  Verkaufsläger  errichtet  worden.  Der  Absatz  in  Möbeln  und
sonstigem  Hausgerät  hat  sich  bereits  erfreulich  entwickelt  (s.  a.  Artikel  Xl).

So  sehen  wir,  daß  im  Handwerk  der  Wille  lebendig  ist,  auch  unter
den  erschwerten  Verhältnissen  des  Krieges  seinen  Platz  zu  behaupten  und
darüber  hinaus  durch  Schaffung  einer  Organisation,  die  bisher  fehlte,  und
deren  Fehlen  das  Handwerk  beinahe  um  seinen  Anteil  an  den  Kriegsaufträgen
  gebracht  hätte,  die  Grundlage  für  eine  gedeihliche  Entwicklung  in
der  kommenden  Friedenzszeit  zu  schaffen.

III.  Die  Konsumvereine.

Keine  Genossenschaftsart  ist  so  umstritten,  wie  die  Konsumgenossenschaft.
Zwar  haben  auch  die  Handwerkergenossenschaften  in  den  Kreisen  des  Handels
und  die  Baugenossenschaften  in  den  Kreisen  der  Hausbesitzer  ihre  Gegner;
aber  diese  Gegnerschaft  ist  gering  im  Verhältnis  zu  derjenigen,  der  die  Konsumvereine
  ausgesetzt  sind.  Die  Ursache  ist  darin  zu  finden,  daß  die  Konsumvereine
  dem  Kleinhandel  mitunter  eine  fühlbare  Konkurrenz  bereiten;  sodann
  aber  auch  darin,  daß  man  gelegentlich  den  Konsumvereinen  die  Aufgabe
  zugeschrieben  hat,  die  heutige  Wirtschaftsordnung  abzulösen,  indem
        <pb n="314" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  507

man  glaubte,  durch  die  Konsumvereine  die  Konsumtion,  und  auf  dem  Wege
über  die  Konsumtion  die  Produktion  regeln  zu  können.  Beides,  Wettbewerb
wie  letztes  Ziel  der  Konsumvereine,  ist  außerordentlich  überschätzt  worden.
Soweit  der  Konsumverein  kaufmännische  und  wirtschaftliche  Vorteile  in
sich  schließt,  wird  er  sich  trotz  aller  Gegnerschaft  durchsetzen.  Es  ist  daher
für  den  Kleinhandelsstand  richtiger,  mit  dem  Vorhandensein  der  Konsumvereine
  zu  rechnen  und  aus  ihren  Vorzügen  zu  lernen.  Mit  Recht  führte
der  Reichstagsabgeordnete  Irl  auf  dem  Außerordentlichen  Bayerischen
Handwerks-  und  Gewerbekammertag  zu  München  am  14.  Mai  1916  aus,
als  er  auf  die  Beamtenkonsumvereine  zu  sprechen  kam:  „Wir  müssen  damit
rechnen,  daß  diese  Bewegung  da  ist  und  immer  weitere  Kreise  zieht.  Und
das  ist  nicht  nur  in  Norddeutschland,  auch  bei  uns  in  Bayern  wird  das  Streben
nach  den  Beamtenwirtschaftsvereinigungen  immer  stärker.  Daran  werden
alle  Beschlüsse  in  den  Gemeindekollegien  der  bayerischen  Städte  auf  die
Dauer  nicht  viel  ändern.  Viel  wirksamer  wäre  es,  wenn  der  kaufmännische
Mittelstand  sich  genossenschaftlich  organisieren  würde,  um  den  Konsumvereinen
  praktische  Vorteile  bieten  zu  können.“

In  der  Beurteilung  der  Konsumvereine  hat  der  Krieg  eine  erhebliche
Änderung  hervorgerufen;  ihre  Vorzüge  sind  während  des  Krieges  schärfer
hervorgetreten.  Die  Schwierigkeiten  auf  dem  Gebiete  des  Wirtschaftskrieges
liegen  in  der  Beschaffung,  namentlich  aber  der  Verteilung  der  Gegenstände
  des  täglichen  Lebensmittelbedarfs.  Um  eine  geregelte,  gleichmäßige
Verteilung  sicherzustellen,  bedarf  es  einer  Organisation,  die  durchgeführt
ist  bis  zum  letzten  Verbraucher.  Eine  solche  Organisation,  die  z.  B.  in  den
Kundenlisten  für  die  Kleingeschäfte  erst  geschaffen  werden  mußte,  war
bei  den  Konsumvereinen  von  Anfang  an  vorhanden  oder  ergab  sich  von  selbst.

Der  aufmerksame  Beobachter  der  Durchführung  der  Lebensmittelversorgung
  der  großen  Masse  konnte  schon  frühzeitig  feststellen,  daß  sie  sich  gerade
bei  den  Konsumvereinen  leicht  und  mit  verhältnismäßig  wenig  Störungen
vollzog.  Die  Konsumvereine  haben  schon  bald  nach  Kriegsbeginn  und  noch
ehe  an  die  allgemeine  Einführung  des  Kartensystems  gedacht  wurde,  solche
Karten  z.  B.  für  Petroleum,  Kartoffeln,  Mehl,  Brot,  Hülsenfrüchte  usw.
eingeführt.  Auch  heute  geben  viele  Vereine  weiter  in  der  Organisierung
als  die  Behörden  vorschreiben.  So  ist  z.  B.  bei  manchen  Vereinen  eine
allgemeine  Lebensmittelkarte  eingeführt,  die  es  gestattet,  daß  die  gesamten
Vorräte,  die  nur  in  beschränktem  Umfange  vorhanden  sind,  unter  die  sämtlichen
  Mitglieder  gleichmäßig  verteilt  werden,  so  daß  das  „Hamstern“"  verhindert
  wird.  Ähnlich  ist  es  auch  mit  der  Preisgestaltung.  Die  Konsumvereine
  verkaufen  zum  Tagespreise,  gewähren  aber  den  Reingewinn  den  Mitgliedern
  in  Gestalt  einer  Rückvergütung  auf  die  bezogenen  Waren.  Als  nach
Kriegsbeginn  eine  Preissteigerung  der  Waren  einsetzte,  haben  die  Konsumvereine,
  solange  es  irgend  möglich  war,  diese  Steigerung  nicht  mitgemacht.

Es  kann  den  Konsumvereinen  die  Anerkennung  nicht  versagt  werden,
daß  sie  während  des  Krieges  im  Dienste  der  Lebensmittelversorgung  viel
geleistet  und  auf  die  Haltung  der  hinter  ihnen  stehenden  Massen  einen
günstigen  Einfluß  ausgeübt  haben.  Der  Bedeutung  und  Wirksamkeit  der

20*
        <pb n="315" />
        Konsumvereine  während  des  Krieges  haben  auch  die  Behörden  Rechnung
getragen.  Ihre  Vertreter  sind  Mitglieder  der  Preisprüfungsstellen,  insbesondere
  des  Beirats  der  Reichspreisprüfungsstelle,  sie  sind  im  Vorstand
und  Beirat  des  Kriegsernährungsamts  vertreten,  wie  denn  überhaupt
ihre  ernste  und  verdienstvolle  Mitarbeitung  zur  Hebung  der  Schwierigkeiten
allseitig  anerbannt  ist.  Engherzige  Bekämpfung  und  Unterdrückungsbestrebungen
  sind  nirgends  hervorgetreten,  und  der  vorurteilslose  Beobachter
kann  feststellen,  daß  die  einseitige  Beurteilung,  der  sie  früher  vielfach  begegneten,
  einer  gerechteren  Würdigung  Platz  gemacht  hat.

IV.  Die  Kleinhandelsgenossenschaften.

Die  Lebensmittelversorgung  hätte  sich  gewiß  leichter  bewerkstelligen
lassen,  wenn  auch  der  Kleinhandel,  dem  der  Absatz  an  die  Verbraucher  obliegt,
  über  eine  Organisation  verfügt  hätte,  die  eine  geschlossene  Heranziehung
  der  Kleinhändler  zur  Lebensmittelverteilung  ermöglicht  haben  würde.
Von  einer  solchen  Organisation  bestanden  bei  Kriegsbeginn  nur  erst  die
Anfänge.  Zurzeit  bestehen  im  Deutschen  Reiche  nur  139  kaufmännische
Genossenschaften,  und  zwar  in  der  Hauptsache  Genossenschaften  der  Kolonialwarenhändler.
  Ihre  Mitgliederzahl  betrug  6460.  Erst  im  Laufe  des  Krieges
sind  daneben  eine  größere  Zahl  von  Einkaufsgesellschaften  errichtet  zu  dem
Zweck,  die  gleichmäßige  Verteilung  der  Lebensmittel  für  bestimmte  Bezirke
sicherzustellen.  Die  meisten  dieser  Neugründungen  haben  die  Form  der
Genossenschaft,  viele  aber  auch  die  Form  der  G.  m.  b.  H.  Die  Anregung
zu  der  Errichtung  ging  zumeist  von  den  städtischen  Behörden  oder  den  Landkreisen
  aus.  In  diesen  neugegründeten,  sogenannten  Kreiseinkaufsgenossenschaften
  und  städtischen  Einkaufsgenossenschaften  werden  tunlichst  alle  Händler
des  betreffenden  Bezirks  zusammengeschlossen;  sie  treten  mit  den  Kriegsgesellschaften,
  besonders  mit  der  Zentraleinkaufsgesellschaft  oder  den  Bezirkszentralen
dieser  Gesellschaften  in  Verbindung  und  verteilen  die  von  dort  bezogenen
Waren  auf  die  einzelnen  Zändler.  Die  Verteilung  regelt  sich  hierdurch,
sofern  alle  Kleinhändler  angeschlossen  sind,  selbsttätig  bis  auf  die  Verbraucher.

Mitunter  sind  während  des  Krieges  Klagen  des  Handels  darüber  laut
geworden,  daß  ihm  kein  ausreichendes  Tätigkeitsfeld  geblieben  sei.  Das
ist  vielfach  zutreffend,  aber  den  Handel  trifft  selbst  die  Schuld.  So  wie  den
Behörden  bei  Vergebung  von  Heeresaufträgen  nicht  zugemutet  werden
kann,  mit  Tausenden  von  Handwerkern  in  Verbindung  zu  treten,  so  kann
den  Kriegsgesellschaften  nicht  zugemutet  werden,  an  Tausende  kleiner  Kaufleute,
  deren  Leistungsfähigkeit  sie  nicht  einmal  kennen,  Waren  zu  liefern.
Der  Kleinhandel  kann  nur  berücksichtigt  werden,  soweit  er  organisiert  ist.
Was  an  Organisation  des  Kleinhandels  vor  dem  Kriege  bestand,  war
durchaus  unzulänglich.

Man  kann  nur  wünschen,  daß  die  während  des  Krieges  geschaffenen
Organisationen  des  Kleinhandels  auch  im  Frieden  bestehen  bleiben  und
weiter  ausgedehnt  werden.  Daß  sie  notwendig  und  für  den  Kleinhandel
wie  auch  für  die  Kreise,  denen  der  Kleinhandel  dient,  nämlich  die  Verbraucher,
wertvoll  sind,  haben  die  Erfahrungen  der  Kriegszeit  bewiesen.
        <pb n="316" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  500

V.  Die  Baugenossenschaften.

Die  Lage  des  Hausbesitzes  war  bereits  vor  dem  Kriege  nicht  günstig,
und  die  Schwierigkeiten  sind  unter  dem  Einfluß  des  Krieges  noch  gewachsen.
Sie  zeigen  sich,  zum  Teil  wenigstens,  auch  bei  den  Baugenossenschaften.
Viele  ihrer  Mitglieder  wurden  zu  den  Fahnen  einberufen,  bei  manchen
Genossenschaften  fast  die  Hälfte  des  Mitgliederbestandes.  Das  hatte  zur
Folge,  daß  Mietausfälle  eintraten,  besonders  auch  an  den  vorhandenen
Läden.  Eingedenk  ihres  gemeinnützigen  Zweckes  haben  viele  Baugenossenschaften
  ihren  Mitgliedern,  insbesondere  den  Feldzugsteilnehmern,  weitgehende
  Vergünstigungen  gewährt,  sie  haben  Mieten  gestundet  oder  sogar
erlassen.  Die  Baugenossenschaften  sind  bisher  aller  Schwierigkeiten  Herr
geworden,  zum  Teil  allerdings  unter  Entgegenkommen  der  Hypotheken--gläubiger
  (Versicherungsanstalten,  Reich,  Bundesstaaten).

Trotz  dieser  Schwierigkeiten  fanden  die  Baugenossenschaften  noch  die
Möglichkeit,  an  den  sozialen  Aufgaben  der  Zeit  mitzuarbeiten.  Zu  erwähnen
ist  in  erster  Linie  die  Schaffung  ländlicher  Kleinbetriebe,  deren  Förderung
die  Baugenossenschaften  sich  seit  längerem  angelegen  sein  lassen,  eine  Aufgabe,
  der  ja  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  besondere  Bedeutung
zukommt.  Das  Streben  der  Baugenossenschaften  geht  dahin,  überall  da,
wo  die  Bodenpreise  es  gestatten,  der  Wohnung  Gartenland  beizugeben,
um  dem  Mieter  Gartenkultur  und  Gartenbau,  wenn  möglich  auch  die  Haltung
einer  Kuh  oder  Ziege  zu  ermöglichen.  Gerade  in  dieser  Richtung  können
die  Baugenossenschaften  zur  Seßhaftmachung  der  Bevölkerung  viel  Gutes
schaffen.  Inwieweit  sich  die  Ansiedelung  von  Kriegern  ermöglichen
läßt  und  inwieweit  dabei  die  Mitwirkung  von  Baugenossenschaften  in  Frage
kommt,  ist  im  Augenblick  noch  nicht  zu  sagen.  Es  ist  möglich  und  wahrscheinlich,
  daß  das  Kapitalabfindungsgesetz  für  die  Baugenossenschaften  erweiterte
  Betätigungsmöglichkeiten  bietet.  Jedenfalls  werden  die  bisherigen  Erfahrungen
  der  Baugenossenschaften  den  Bestrebungen  sehr  zustatten  kommen.

VI.  Die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften.

Die  Schwierigkeiten,  mit  denen  die  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften
  im  Kriege  zu  kämpfen  haben,  liegen  auf  der  Hand;  es  braucht
nur  an  die  Einschränkung  der  Einfuhr,  die  Beschränkung  des  freien  Handels,
die  Beschlagnahme  fast  aller  Gegenstände  des  landwirtschaftlichen  Bedarfs  erinnert
  werden.  Trotzdem  sind  die  Leistungen  der  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften
  außerordentlich.  Insbesondere  haben  die  Bezugsgenossenschaften
  es  ermöglicht,  eine  gleichmäßige  Verteilung  der  vorhandenen
Dünger-  und  Futtermittel  durchzuführen  und  so  auch  dem  kleinen  Landwirt
  seinen  Anteil  zu  sichern.  Ferner  ist  es  ihr  besonderes  Verdienst,  daß  sie
die  Lieferung  mangelhafter  oder  wertloser  Bedarfsartikel,  namentlich  wertloser
  Futtermittel,  mit  denen  uns  das  Ausland  beglücken  wollte,  bekämpft
und  dadurch  die  Schädigung  weiter  landwirtschaftlicher  Kreise  verhindert
haben.  Sie  sind  ferner  der  übermäßigen  Preissteigerung  scharf  und  mit
Erfolg  entgegengetreten  und  haben  sich  insbesondere  auch  bei  der  Brotund
  Kartoffelversorgung  betätigt.  Sie  haben  sogar  die  Geschäfts-
        <pb n="317" />
        310  A.  Crecelius

führung  und  Finanzierung  der  behördlichen  Organisationen  zum  Teil  über—
nommen,  zum  Teil  tatkräftig  unterstützt.

Ähnliches  gilt  von  der  Tätigkeit  der  Absatzgenossenschaften.  Die
Lebensmittelversorgung  ist  unter  weitgehender  Beteiligung  dieser  Genossenschaften
  erfolgt.  Im  Getreidehandel  sind  sie  als  Beauftragte  der  Reichsgetreidestelle
  sowie  der  Zentralstelle  zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung
tätig  geworden,  in  einzelnen  Bezirken  sogar  als  die  alleinigen  Verteilungs-,
Auskunfts-  und  Ablieferungsstellen.  Sie  wurden  mit  Lagerung  der  Brotfrucht,
  der  Mehlverteilung  usw.  beauftragt.  Sie  sind  in  einzelnen  Fällen
auch  als  Bezirkszentralen  der  Zentraleinkaufsgesellschaft  in  Tätigkeit  getreten
und  haben  als  solche  den  Warenbezug  zwischen  dieser  und  den  Kommunalverbänden
  des  Bezirks  vermittelt.  Die  Geschäftstätigkeit  vieler  Genossenschaften
  bekam  dadurch  ein  ganz  anderes  Aussehen.  Die  Arbeiten  für  die
Anpassung  des  Geschäftsbetriebes  waren  außerordentlich  groß,  wurden
aber  glücklich  geleistet.

Den  weiteren  Kreisen  ist  durch  die  Kriegsverhältnisse  der  Wert  der
Molkereigenossenschaften  bekannt  geworden.  Sie  bilden  fast  allein
die  Grundlage  für  die  derzeitige  Milch-  und  Butterversorgung.  Die  ungeheuren
  Schwierigkeiten  der  Fettversorgung  sind  nur  durch  Heranziebung
der  Molkereigenossenschaften  zu  überwinden,  was  auch  im  weitesten  Umfange
durch  die  Verordnungen  des  Bundesrats  geschehen  ist.  Diese  Tatsache
ist  zugleich  die  beste  Anerkennung,  die  ihrer  Arbeit  zuteil  werden  konnte.
Abgesehen  von  der  wertvollen  Mitarbeit,  die  die  Molkereigenossenschaften
bei  der  Milchversorgung  namentlich  der  großen  Städte  leisten  können,  beruht
ihre  Bedeutung  hauptsächlich  darin,  daß  sie  eine  ausgiebige  Verwertung
des  Butterfettes  gewährleisten.  Die  Verbutterung  im  Kleinbetrieb  bedeutet
stets  eine  Fettverschwendung.  Aus  diesem  Grunde  hat  auch  das  Landwirtschaftsministerium
  den  Anschluß  aller  Viehbalter  an  Molkereigenossenschaften
  als  erwünscht  bezeichnet.

Die  Viehverwertungsgenossenschaften  hatten  bei  Kriegsbeginn
erst  eine  kurze  Entwicklung  hinter  sich.  Sie  sind  während  des  Krieges  weiter
ausgestaltet  worden.  Die  Heeresverwaltung  hat  sich  ihrer  in  vielen  Bezirken
für  die  Beschaffung  der  Heeresverpflegung  mit  gutem  Erfolg  bedient.  Für
die  Versorgung  der  Städte  und  des  Heeres  haben  sie  Schweinelieferungsverträge
  abgeschlossen,  wobei  die  Genossenschaften  gegen  Lieferung  von
Futter  die  Lieferung  von  Schweinen  übernahmen.  Sie  haben  vielfach  übereilte
  Schlachtungen  und  Verschwendung  von  Vieh  verhindert  und  insbesondere
  auch  durch  Aufklärungsarbeit  dem  kleinen  Landwirt  in  den
schwierigen  Kriegszeiten,  wo  in  der  Viehhaltung  vielfach  neue  Wege  eingeschlagen
  werden  mußten,  wertvolle  Dienste  geleistet.

Daß  die  genossenschaftlichen  Organisationen  auch  durch  Neubildung
bestrebt  gewesen  sind,  den  Bedürfnissen  der  Kriegszeit  Rechnung  zu  tragen,
dafür  spricht  die  Errichtung  von  Geflügelzuchtgenossenschaften,
Obst-  und  Gemüseverwertungsgenossenschaften,  Eierverkaufsgenossenschaften.
  Dem  Mangel  an  Zugvieh  suchen  Motorpfluggenossenschaften
  zu  begegnen.
        <pb n="318" />
        X.  Die  Genossenschaften  und  der  Krieg  311

Im  ganzen  kann  schon  heute  von  den  landwirtschaftlichen  Genossenschaften
  während  der  Kriegszeit  gesagt  werden,  daß  sie  für  die  Sicherung
der  Volksernährung  eine  außerordentlich  wertvolle  Arbeit  geleistet  haben.

Schluß.

Blicken  wir  auf  die  Kriegsarbeit  der  Genossenschaften  zurück,  so  können
wir  feststellen,  daß  die  Genossenschaften  in  dem  Wirtschaftskampf,  den  uns
die  Gegner  aufgenötigt  haben,  nicht  nur  ihre  Stellung  vollauf  gehalten,
sondern  auf  allen  Gebieten  noch  Wertvolles  geschaffen  haben.  Darüber
hinaus  rüsten  sie  sich  für  die  kommenden  Aufgaben  des  Friedens.

Das  die  genossenschaftliche  Arbeit  besonders  wertvoll  macht,  das  sind
die  Kräfte,  auf  denen  ihr  Erfolg  beruht,  die  sie  weckt  und  fördert:  Selbsthilfe,
Selbstverwaltung  und  Selbstverantwortung.  So  wie  unsere  militärischen
Erfolge  nur  möglich  gewesen  sind,  weil  wir  die  Verteidigung  des  Vaterlandes
  auf  den  Boden  der  Nation  gestellt  haben  und  jeden  einzelnen  zur
Wehr  heranziehen,  so  verlangt  auch  die  erfolgreiche  Führung  des  Wirtschaftskampfes,
  daß  jeder  an  seinem  Teile  dabei  mithilft,  sich  seiner  Pflicht  und
seiner  Verantwortung  bewußt  wird.  Den  Weg  zur  Lösung  dieser  Aufgaben
suchen  wir  in  Organisationen,  die  die  vorhandenen  Kräfte  zusammenfassen,
aber  doch  dem  einzelnen  die  Möglichkeit  zur  Betätigung  geben.  Die  zahlreichen
  Kriegsgesetze  erreichen  dies  dadurch,  daß  sie  die  Durchführung  der
Maßnahmen  auf  Städte  und  Gemeinden  übertragen  und  auf  dem  Wege
über  die  Selbstverwaltung  dieser  Organe  die  Mitarbeit  der  einzelnen  ermöglichen.
  Die  Durchführung  der  gesamten  wirtschaftlichen  Kriegsorganisation
ist  nur  dank  der  Leistungsfähigkeit  der  Selbstverwaltungskörper  ermöglicht
worden.  Deren  große  Erfolge  wären  jedoch  nicht  möglich  gewesen,  wenn
nicht  die  Genossenschaften  in  der  glücklichsten  Weise  vorgearbeitet  hätten.

Hierzu  tritt  der  ethische  Wert  der  genossenschaftlichen  Arbeit.  Gewiß
ist  auch  das  genossenschaftliche  Unternehmen  ein  geschäftliches  Unternehmen,
das  die  Grundsätze  solider  Geschäftsführung  nicht  ungestraft  verletzen  darf.
Aber  es  ist  doch  ein  geschäftliches  Unternehmen  besonderer  Art.  Sein  Zweck
ist  nicht  darauf  gerichtet,  einen  möglichst  hohen  Gewinn  herauszuwirtschaften,
sondern  den  Erwerb  und  die  Wirtschaft  der  Mitglieder  zu  fördern.  Das
Wesentliche  der  genossenschaftlichen  Unternehmungsform  beruht  darin,  daß
die  Mitglieder  der  Genossenschaft  auch  gleichzeitig  die  Kunden  sind.  Inhaber
  des  Geschäfts  und  Kunden  sind  also  dieselben  Personen.  Das  Mitglied
einer  Genossenschaft  kauft  bei  seiner  Rohstoffgenossenschaft,  nimmt  das  Darlehn
  bei  seiner  Kreditgenossenschaft  auf  usw.  Die  Beziehungen  zwischen
Mitglied  und  Genossenschaft  sind  daher  ganz  anders  als  zwischen  dem
Kunden  und  Kaufmann.

Dazu  kommt  ferner,  daß  die  Genossenschaft  auf  der  gemeinsamen
Haftung  der  Mitglieder  beruht.  „Einer  für  alle,  alle  für  einen“,  ist  genossenschaftlicher
  Grundsatz.  Das  ist  der  Wert  der  genossenschaftlichen  Arbeit,
daß  sie  als  Frucht  das  Bewußtsein  der  Verantwortlichkeit  bei  der  Leitung
der  Genossenschaft  und  bei  den  Mitagliedern  weckt  und  fördert.
        <pb n="319" />
        312  A.  Crecelius

Was  die  Zukunft  bringen  wird,  liegt  im  Dunkel  vor  uns,  aber  das
wissen  wir,  daß  auch  unter  den  veränderten  Verhältnissen,  die  der  Frieden
bringen  wird,  die  deutsche  Volkswirtschaft  die  Mitarbeit  der  Genossenschaften
nicht  entbehren  kann.  Wird  die  kommende  Zeit  dem  Staate  neue  Aufgaben
zuweisen,  so  wird  es  wesentlich  sein,  daß  das  Verantwortlichkeitsgefühl
des  einzelnen  nicht  geschwächt  wird,  daß  er  nicht  alles  von  oben  erwartet,
sondern  selbst  tätig  Hand  anlegt.  Bringt  die  neue  Zeit  ferner  —  was  wahrscheinlich
  ist  —  ein  verstärktes  Streben  zur  Bildung  von  Großbetrieben,
so  wird  ein  starkes  Genossenschaftswesen  sogar  die  Vorbedingung  dafür  sein,
daß  wir  einen  leistungsfähigen  Mittelstand  behalten.

Literatur-Verzeichnis.

1.

Genossenschaftsrecht.
Crüger,  H.:  Das  Reichsgesetz  betreffend  die  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften.
  Textausgabe  mit  Anmerkungen.  15.  Aufl.  Berlin  1915,  Guttentag.
Waldecker:  Die  eingetragene  Genossenschaft.  Tübingen  1915.

2.Genossenschaften  im  allgemeinen.

Ackermann,  F.:  Kurzer  Führer  durch  das  deutsche  Genossenschaftswesen.
Berlin  1913,  Generalverb.  ländl.  Genossenschaften.

Crüger,  H.:  Grundriß  des  deutschen  Genossenschaftswesens.  Leipzig  1908
(Handelshochschul-Bibliothek).

Jacob:  Volkswirtschaftliche  Theorie  der  Genossenschaften.  Berlin  1913.

Lindecke:  Das  Genossenschaftswesen  in  Deutschland.  1908.

Wygodzinski,  W.:  Das  Genossenschaftswesen  in  Deutschland.  Leipzig  und
Berlin  1911,  Teubner.

Jahrbücher  der  verschiedenen  Genossenschaftsverbände.

3.  Kreditgenossenschaften.
Crüger,  H.:  Vorschuß-  und  Kreditvereine  als  Volksbanken,  Praktische  Anweisung
  zu  deren  Einrichtung  und  Gründung  von  Schulze-Delitzsch.  8.  Aufl.
Berlin  1915,  Guttentag.
Heiligenstadt:  Die  Preußische  Central-Genossenschafts-Kasse.  Jena  1897.
Quabeck:  Handbuch  für  Spar-  und  Darlehnskassenvereine.  3.  Aufl.  Münster
1913,  Verband  ländl.  Genossenschaften  d.  Prov.  Westf.

4.  Handwerkergenossenschaften.
Crüger,  H.:  Grundlehren  und  Erfahrungen  der  Handwerkergenossenschaften.
Berlin  1910,  Guttentag.
Paech:  Die  wirtschaftl.  Bedeutung  d.  kleingewerbl.  Genossenschaftswesens.  1912.

5.  Konsumvereine.
Müller,  Hans:  Wesen,  Grundsätze  und  Nutzen  der  Konsumvereine.  Basel  1908.
Oppermann  u.  Häntschke:  Handbuch  für  Konsumvereine.  raktische  Anweisung
  zu  deren  Gründung  und  Einrichtung.  3.  umgearb.  Aufl.  von  Fritz
Schneider.  Berlin  1904,  Guttentag.

6.  Baugenossenschaften.
Schneid,  A.:  Handbuch  für  Baugenossenschaften.  Berlin  1913,  Guttentag.
7.  Landwirtschaftliche  Genossenschaften.
Taschenbuch  für  landwirtschaftliche  Genossenschaften.  Hg.  v.  Reichsverband  der
deutschen  land  wirtschaftl.  Genossenschaften.  &amp;amp;.  Aufl.  Verlag  d.  Reichsverb.  1910.
        <pb n="320" />
        XI.

Ostpreußens  Verheerung  und
Wiederaufrichtung.

Von
Dr.  Paul  Landau  in  Berlin.

 

Ostpreußen,  einsames  Land!

Hart  in  dein  karges  Schicksal  gebannt,
Mußt  du  stumm  halten

Gegen  Sturmes  und  Meeres  Gewalten.
Du  kämpfst  am  schwersten!

Wenn  immer  es  deine  Freiheit  gilt,

Wir  blutwund,  wir  durch  Schmerz  gestillt,
Wir  Menschen  todgewillt:

Stürm  auf,  mein  Land,

wir  sind  die  Ersten!
(Walter  Hermann.)

A.  Die  Verheerung.

Ostpreußens  Schicksal  ist  es  im  Laufe  der  deutschen  Geschichte  gewesen,
als  das  starke  Bollwerk  germanischen  Wesens  im  Osten,  dem  Anbranden
der  slawischen  Flut  Widerstand  zu  leisten,  und  so  wurde  der  Nordostmark
unseres  Reiches  von  Anbeginn  an  der  Geist  des  Heldentums  und  Opfermuts
  auf  die  Stirn  geprägt;  die  Männer  dieses  Landes,  stark  geworden  im
Kampfe,  gehärtet  im  Leid,  ernst  und  schwer  im  Bewußtsein  strenger  Pflichterfüllung,
  fühlten  sich  auf  vorgeschobenem  Posten  als  Hüter  heiligster  Güter.

An  die  unglückliche  Schlacht  bei  Tannenberg  1410  knüpfen  sich  die  ersten
Greuel  slawischer  Verwüstung,  wie  mit  diesem  glorreichen  Namen  in  unsern
Tagen  die  Befreiung  vom  moskowitischen  Joche  verbunden  wurde.  Als
damals  die  Horden  der  Feinde  aus  dem  Osten  über  den  vom  deutschen  Ritterorden
  geschaffenen  Kulturboden  hinfegten,  blieben  von  20  000  Dörfern  nur
3000  übrig;  an  tausend  Kirchen  sanken  in  Schutt  und  Staub;  verödet,  entvölkert
  lag  das  eben  noch  so  blühende  Land.  Und  der  große  Tatareneinfall
vom  Jahre  1656  ließ  dasselbe  tragische  Los  von  neuem  über  die  „Märtyrerin
der  deutschen  Gaue“  hereinbrechen.  Dörfer  und  Städte  wurden  angezündet,
Tausende  von  wehrlosen  Bewohnern  umgebracht,  die  übrigen  Männer
nebst  einer  großen  Anzahl  von  Frauen  und  Kindern  in  schreckliche  Gefangenschaft
  fortgeschleppt.  13  Städte,  249  Dörfer  und  Flecken  waren  dem  Erdboden
  gleichgemacht,  25  000  Unschuldige  geopfert;  34  000  Menschen  mußten
        <pb n="321" />
        314  Dr.  Paul  Landau

als  Knechte  dem  Zuge  der  Verwüster  folgen.  „Wo  man  damals  noch  Menschen
  in  Preußen  erblickte,  sah  man  nur  Gegenstände  des  Mitleids,  und
Elend  und  Jammer  waren  allgemein“,  berichtet  der  Chronist.

Den  Tatarenschrecken  haben  die  Ostpreußen  trotz  der  furchtbaren  Pestjahre
  von  1708-10  trotz  des  in  die  unglückliche  Provinz  besonders  heftig
hinbrausenden  Verheerungssturms  der  napoleonischen  Kriege  niemals
vergessen;  er  lebte  im  Sprichwort  unter  dem  Volke  fort,  und  erst  die  neueste
und  schwerste  Prüfung,  die  der  Weltkrieg  dem  Lande  auferlegt,  hat  das  Gedächtnis
  an  dies  Grauen  der  Vergangenheit  ausgelöscht  durch  das  noch
größere  Entsetzen  der  Gegenwart.  In  ähnlichen  Formen,  wie  beim
Einbruch  der  Tataren,  vollzog  sich  auch  der  jüngste  Einfall  der  slawischen
Massen.  Wieder  erfolgte  der  Haupteinbruch  des  Feindes  von  Prostken  auf
Lyck,  damals,  als  die  Narew-Armee  im  August  19  14  sich  wie  ein  alles  vernichtender
  Strom  hereinwälzte;  wieder  wurde  das  ganze  Grenzgebiet  von
Ragnit  im  Norden  bis  Passenheim  im  Süden  von  den  Feinden  besetzt,  und
genau  wie  damals  schwärmten  die  Mordbrenner  bis  dicht  vor  Königsberg.
Und  die  Nachfolger  jener  entmenschten  Tataren,  obwohl  sie  scheinbar  in  den
geordneten  Gruppen  moderner  Heere  aufmarschierten:  sie  waren  im  Innern
dieselben  Barbaren  geblieben,  erfüllt  von  der  gleichen  Zuchtlosigkeit  und
unmenschlichen  Roheit;  sie  haben  ebenso  schlimm  und  noch  schlimmer  gehaust
wie  jene  sprichwörtlich  gewordenen  Mordbrenner  der  Vergangenheit.

a)  Die  kriegerischen  Ereignisse.

Nur  im  Umriß  seien  die  Kriegsereignisse  erwähnt,  die  den  Rahmen
für  das  schauerliche  Gemälde  der  Verwüstung  bildeten  (s.  a.  Artikel  1).

1.  Die  ersten  zweieinhalb  Wochen  nach  der  Kriegserklärung  heben
sich  gleichsam  als  Vorspiel  deutlich  ab  von  dem  zweiaktigen  Hauptdrama
  der  ersten  und  zweiten  Besetzung  der  Provinz.  Bis  etwa  zum
17.  August  versuchten  die  sogleich  über  die  Grenze  geworfenen  russischen
Vortruppen  nur  die  Mobilisierung  und  den  Aufmarsch  der  schwächeren
deutschen  Armee  nach  Möglichkeit  zu  stören  und  beschränkten  sich  im  allgemeinen
  auf  die  Vernichtung  der  Telegraphen-  und  Fernsprechleitungen,
der  Bahnhöfe,  Bahngleise  und  Postgebäude.  Wenn  daneben  die  Grenzortschaften
  rücksichtslos  niedergebrannt  und  flüchtende  Personen  häufig
niedergeschossen  wurden,  so  mag  dies  die  rauhe  Notwendigkeit  des  Krieges
vielleicht  erklären.  Einige  Vorgänge  ließen  freilich  bereits  auf  die  sinnlose
Grausamkeit,  auf  die  Zerstörungswut  der  russischen  Soldaten  schließen  und
eröffneten  die  schlimmsten  Befürchtungen  für  das  hemmungslose  Wüten
dieser  Menschen,  wenn  erst  die  tierischen  Instinkte  in  ihnen  entfesselt  wären.
Ein  solch  grausiger  Auftakt  war  z.  B.  das  Erscheinen  der  Kosaken  in  der  Morgenfrühe
  des  3.  August  in  dem  Dorfe  Schwiddern  bei  Bialla  (Kreis  Johannisburg).
  Ohne  daß  die  Bewohner  auch  nur  die  geringste  Feindseligkeit  gezeigt
hätten,  schossen  die  Russen  in  alle  Häuser,  und  als  etwa  fünfzig  Personen
in  ihrer  Verzweiflung  in  einem  Erlengebüsch  Schutz  suchten,  veranstalteten
die  Verfolger  ein  Schnellfeuer  in  dieses  Gebüsch  hinein,  durch  das  viele  Personen
  getötet  und  verwundet  wurden.
        <pb n="322" />
        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                                    315

2.  Solche  Vorfälle  häuften  sich  aber,  als  die  Hauptmasse  der  beiden
russischen  Heere  die  Grenze  überschritt  und  nun  vom  17.  August  bis  zum
13.  September  die  ganze  Provinz  bis  auf  die  Umgebung  von  Königsberg  und
von  Lötzen  und  bis  auf  den  Westrand  geräumt  werden  mußte.  Am  raschesten
erfolgte  der  Vormarsch  auf  den  Hauptstraßen  der  Linien  Gumbinnen-Angerburg
  und  Johannisburg-Neidenburg.  Am  17.  und  18.  August  rückten
die  Russen  in  Pillkallen,  Stallupönen,  Goldap,  Marggrabowa  ein,  am  10.
in  Lyck,  am  24.  in  Insterburg  und  Tilsit.  Am  gleichen  Tage  erreichten  sie
auch  schon  den  Regierungsbezirk  Königsberg.  Während  die  Nordarmee
unter  Rennenkampf  am  26.  August  im  Süden  bis  Friedland  und  Domnau
vorstieß  und  im  Morden  die  Deime-Linie  Labiau—Tapiau  besetzte,  rückte
die  Südarmee  unter  Samsonoff  in  denselben  Tagen  über  Soldau  und  Hohenstein
  hinaus,  nahm  mit  dem  rechten  Flügel  am  27.  August  Allenstein  und
stieß  mit  einem  Seitenkorps  nördlich  über  Ortelsburg  bis  Lautern  vor,  um
die  Verbindung  mit  der  Nordarmee  herzustellen.  Dies  vereitelte  aber  Hindenburgs
  geniale  Strategie  durch  den  großen  deutschen  Sieg  bei  Tannenberg,
der  wie  ein  Gottesgericht  der  Südarmee  das  verdiente  blutige  Schicksal  der
Vernichtung  bereitete.  Der  linke  Flügel  der  russischen  Nordarmee  war
unterdessen  auf  der  Eisenbahnlinie  Königsberg—Elbing  weiter  vorgedrungen,
die  Vortruppen  des  rechten  Flügels  erreichten  im  Süden  am  30.  August
Wormditt  im  Kreise  Braunsberg  und  kamen  nach  einem  Gefecht  am  31.  bis
kurz  vor  Liebstadt;  sie  nahmen  Pr.  Eylau  und  Landsberg  und  streiften  über
Abschwangen  und  Uderwangen  bis  dicht  vor  die  Tore  Königsbergs.  Nach
der  Niederlage  der  Südarmee  mußte  aber  auch  die  Nordarmee  zurück,  und
nach  den  heftigen  Kämpfen  vom  8.  bis  11.  September,  bei  denen  Gerdauen
so  furchtbar  zerschossen  wurde,  artete  dieser  Rückzug  Rennenkampfs  in  wilde
Flucht  aus;  am  13.  September  rückten  die  siegreichen  verfolgenden  Truppen
bereits  in  Eydtkuhnen  und  in  den  übrigen  ostpreußischen  Grenzorten  ein:
Ostpreußen  war  frei!

Während  dieses  ersten  Russeneinfalls  wurden  vor  allem  die  Städte
und  Ortschaften  schwer  beschädigt,  die  im  eigentlichen  Kampfgebiete  lagen
und  dem  Feuer  der  russischen  wie  deutschen  Artillerie  ausgesetzt  waren.  Erst
auf  dem  Rückzuge  vernichteten  die  Russen  absichtlich  soviel  sie  konnten.  In
Soldau  z.  B.  waren  bis  zum  27.  August  nur  wenige  Häuser  niedergebrannt;
als  aber  die  Fliehenden  am  Abend  des  27.  den  Ort  verließen,  um  sich  der
drohenden  Umklammerung  zu  entziehen,  beleuchteten  sie  sich  den  Abzug
durch  die  schauerliche  Brandfakel  von  etwa  100  Wohnhäusern;  das  gleiche
Schicksal  erfuhr  am  selben  Tag  Ortelsburg.

3.  Beim  zweiten  Einfalle,  der  vom  November  19  14  bis  zum  15.  Februar
  1915  währte,  hatten  es  die  Russen  von  Anfang  an  auf  eine  planmäßige
Verwüstung  abgesehen.  Bereits  drei  Wochen  nach  der  ersten  Befreiung
der  Provinz  bedrohten  feindliche  Heereskörper  wieder  den  Kreis  Lyck,  der
am  7.  November  endgültig  in  ihre  Hände  fiel.  Diesmal  war  es  die  10.  russische
Armee  unter  General  von  Sievers,  die  in  das  Land  eindrang.  An  dem
eisernen  Walle  der  unterdessen  ausgebauten  deutschen  Stellungen,  die  von
Ragnit  über  die  Inster  und  über  den  Pregel  dicht  bei  Gumbinnen  vorüber
        <pb n="323" />
        316  Dr.  Paul  Landau

an  der  Angerap  und  an  der  Seenkette  vom  Mauer-  bis  Spirdingsee  entlang
führten,  zerschellten  alle  russischen  Anstürme.  So  wurden  von  der  zweiten
Besetzung  nur  einige  Kreise  der  Regierungsbezirke  Allenstein  und  Gumbinnen
  erfüllt.  Während  das  erstemal  fast  die  ganze  Provinz  von  dem
Russenschrecken  betroffen  wurde,  war  ihnen  diesmal  nur  ein  Sechstel  des
Landes  in  die  Hand  gegeben,  in  dem  sie  aber  um  so  schlimmer  hausten.  Durch
die  glorreiche  Winterschlacht  vom  8.  bis  15.  Februar  wurden  die  Russen
aus  ihren  Stellungen  geworfen  und  in  den  Wäldern  von  Augustowo  eingekreist:
  wieder  war  Ostpreußen,  und  diesmal  für  immer,  vom  Feinde  befreit!

4.  Noch  einmal  sind  die  Russen,  freilich  nur  auf  kurze  Zeit,  in  die  Provinz
hineingekommen,  aber  diesmal  war  es  kein  im  Rahmen  der  Kriegführung  berechtigter
  Vorstoß,  sondern  ein  brutaler  Raubzug,  gegen  den  nördlichsten  Zipfel
des  Landes  gerichtet:  die  viertägige  Besetzung  der  Stadt  Memel  vom  18.
bis  21.  März  1915,  mit  der  zugleich  verschiedene  Plünderungen  im  Grenzgebiete
  der  Kreise  Tilsit  und  Ragnit  verbunden  waren.  Dieses  alle  andern
Schandtaten  überbietende  kurze  Machspiel,  dem  durch  die  rasche  Vertreibung
des  Feindes  ein  jähes  Ende  bereitet  wurde,  war  nur  ein  einziges  Rauben,
Morden  und  Brennen  im  großen,  dessen  trauriges  Ergebnis  die  Vernichtung
von  267  Gebäuden,  die  Verschleppung  von  458  Personen,  die  Mißhandlung
zahlreicher  Frauen  unter  grauenvollen  Umständen  und  die  wahllose  Zusammenraffung
  der  den  Russen  erreichbaren  beweglichen  Habe  war.  Der
Feind  war  so  eifrig  bei  dieser  ruchlosen  Arbeit,  daß  er  in  den  paar  Tagen
im  Kreise  Memel  einen  Sachschaden  von  5  Millionen  Mark  anrichtete.

b)  Die  Verwüstungen.

Die  Zerstörungen  während  der  beiden  Einfälle  sind  dadurch  wesentlich  voneinander
  unterschieden,  daß  sie  sich  das  erstemal  immerhin  noch  aus  dem  Gange
der  kriegerischen  Ereignisse  erklären  lassen  und  in  der  Hauptsache  mit  den  militärischen
  Maßnahmen  in  einem  ursächlichen  Zusammenhange  stehen,  während
das  zweitemal  die  Wut  des  Feindes  über  seine  geringen  Erfolge  in  einer
absichtlichen  planmäßigen  Verwüstung  zum  Ausdrucke  kam.  Doch  auch  beim
ersten  Einfalle  gingen  die  beiden  russischen  Heere  nicht  gleichmäßig  vor.  Der
Führer  der  Nord-  oder  Njemen-Armee,  General  von  Rennenkampf,  der
trotz  seiner  stark  betonten  deutschfeindlichen  Gesinnung  die  Spuren  seiner
germanischen  Herkunft  nicht  verwischen  konnte,  zeigte  den  Willen,  die  Provinz
zu  schonen  und  seine  Truppen  in  Zucht  zu  halten;  es  war  ein  Glück,  daß
die  großen  Städte,  wie  Tilsit,  Insterburg  und  Gumbinnen,  durch  Teile  seines
Heeres  besetzt  wurden.  Überhaupt  ist  es  in  den  größeren  Städten,  wo  die
höheren  Truppenführer  lagen  und  durch  ihr  Ansehen  Offizieren  und  Mannschaften
  einen  gewissen  Zwang  auferlegten,  weniger  zu  Ausschreitungen
gekommen  als  in  den  kleineren  Städten  und  auf  dem  Lande,  wo  unbeaufsichtigte
  Scharen  sich  zügellos  ihren  Trieben  hingaben.  Am  entsetzlichsten
ist  im  Süden  der  Provinz  durch  die  Süd-  oder  Narew-Armee  gewütet  worden,
deren  Führer  Samsonoff,  ein  Vollblutrusse,  dem  Geiste  seiner  Soldaten
den  Stempel  moskowitischer  Unkultur  aufdrückte.
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        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                      317

Besonders  verhängnisvoll  wirkten  bei  dem  ersten  Einfall  einige  vielleicht
  in  guter  Absicht  von  der  russischen  Heeresleitung  getroffene  Maßregeln.
  So  bildete  das  Verbot  des  Plünderns  einen  Hauptgrund  zur  Brandstiftung.
  Es  war  nämlich  den  Truppen  nur  dann  erlaubt  zu  plündern,  wenn
die  Bewohner  eines  Dorfes  geschossen  oder  sich  widersetzlich  gezeigt  hätten.
Die  Soldaten  machten  sich  natürlich  diesen  Ausnahmefall  des  Verbots
zunutze  und  taten  alles,  um  Schüsse  zu  veranlassen,  was  ihnen  ja  durch  eigenhändiges
  Abfeuern  einer  Kugel  nicht  schwer  wurde.  War  ein  Schuß  gefallen,
  von  dem  niemand  wußte,  woher  er  kam,  dann  waren  die  Russen
nicht  mehr  zu  halten:  die  Häuser  gingen  in  lichten  Flammen  auf,  die  Feinde
stürzten  sich  gierig  auf  Hab  und  Gut,  und  erschossen,  was  sich  ihnen  in  den
Weg  stellte.  Auch  wurden  Befehle  oft  mißverstanden,  wie  das  bei  einem
auf  niedriger  Bildungsstufe  stehenden,  des  Schreibens  zum  großen  Teil  unkundigen
  Volke  begreiflich  ist.  Furchtbar  wirkte  die  Anordnung,  überall  auf
Spione  zu  fahnden.  Die  Russen,  die  mit  allen  Gegenständen  einer  höheren
Kultur,  besonders  mit  Maschinen,  wenig  Bescheid  wußten,  sahen  in  jedem
unbekannten  Gerät  eine  „Spionagemaschine“.  Ein  80  jähriger  Herr  wurde
so  als  Spion  umgebracht,  weil  er  auf  seinem  Gut  einen  Windmotor  hatte.
Die  Schwestern  eines  Krankenhauses  wurden  als  Gefangene  nach  Sibirien
verschleppt,  weil  man  in  ihren  Röntgenapparaten  eine  höchst  gefährliche
Waffe  vermutete;  Gas-  und  Wasserleitungen,  deren  Bedeutung  die  Russen
sich  nicht  erklären  konnten,  wurden  verschiedenen  öffentlichen  Gebäuden  zum
Verhängnis.  Das  meiste  Unheil  hat  zweifellos  der  Befehl  angerichtet,  daß
man  die  wehrfähige  Bevölkerung  unter  keinen  Umständen  zurücklassen  solle.
Wenn  bei  eiligem  Rückzug  es  unmöglich  war,  die  Leute  mitzunehmen,  dann
wurde  unter  Zustimmung  der  Offiziere  einfach  alles  niedergemacht,  was
vor  die  Flinte  oder  die  Lanze  kam,  und  man  beschränkte  sich  nicht  auf  Männer,
sondern  mordete  auch  Frauen  und  Kinder.

Für  sehr  viele  Untaten  jedoch  lassen  sich  keine  Befehle  als  Entschuldigung
anführen,  sondern  sie  wurden  aus  reiner  Mordlust  und  sinnloser  Zerstörungswut
  begangen.  So  kam  es  zur  Marterung  und  Tötung  Verwundeter,  zu
Verstümmelungen  und  Scheußlichkeiten,  die  auf  immer  eine  unauslöschliche
Schmach  des  russischen  Heeres  bilden  werden.  Die  Knute  feierte  schreckliche
Orgien;  so  mancher  wurde  todgeprügelt,  und  die  aus  irgendwelchem  nichtigen
Grunde  zum  Tode  Verurteilten  wurden  wohl  gar  nach  langem  furchtbaren  Hinund
  Herschweben  zwischen  Leben  und  Sterben  zu  Knutenhieben  begnadigt.
Die  Freude  am  Zerstören,  die  Lust  am  Verbrechen  und  Besudeln,  die
in  ihrer  Gemeinheit  oft  an  das  Benehmen  entarteter  Kinder  erinnerte,
sie  sind  typisch  für  die  Weise,  in  der  die  Russen  vielfach  in  den  Häusern
hausten.  Dem  rückkehrenden  Bewohner  bot  sich  dann  später  ein  wüster
Haufe  von  Trümmern  dar,  alles  beschmutzt  und  sinnlos  unbrauchbar
gemacht,  das  Oberste  zu  unterst  gekehrt,  sämtliche  Vorräte,  der  Inhalt  aller
Schränke  und  Kästen  herausgerissen,  zerstreut,  zerbrochen  und  mit  widerlichem
  Unrate  vermischt.  An  einzelnen  Orten  haben  die  Russen  sogenannte
„Strafgerichte“  vollzogen,  die  für  die  brutale  Behandlung  der  Bevölkerung
besonders  bezeichnend  sind.  So  wurde  in  Santoppen,  weil  wider  das  russische
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        318  Dr.  Paul  Landau

Verbot,  aber  ohne  Wissen  und  Willen  des  Pfarrers  die  Kirchenglocken  geläutet
  worden  waren,  achtzehn  Personen  an  die  Kirchhofsmauer  gestellt
und  erbarmungslos  niedergeschossen.  In  Abschwangen  veranstalteten  die
Russen  auf  den  bloßen  Verdacht  hin,  daß  aus  dem  Dorfe  geschossen  sei,  ein
Blutbad  und  töteten  über  ein  halbes  hundert  Personen.  Von  den  104
Gebäuden  des  Ortes  blieben  nur  26  stehen.  Ebenso  wurden  in  Almenhausen
  von  den  84  Gebäuden  des  Dorfes  73  in  rauchende  Trümmerstätten
verwandelt.

Was  die  besetzten  Orte  durch  ungeheure  Kontributionen,  die  weit  über
das  Menschenmögliche  hinausgingen,  durch  die  Behandlung  der  Geiseln  zu
leiden  hatten,  spricht  zu  uns  aus  zahlreichen  erschütternden  Berichten.  Als
Beispiel  für  die  Qualen  des  einzelnen  sei  hier  die  Erzählung  des  Besitzersohns
  Bernhard  Krüger  aus  dem  Dorfe  Lokau  herausgegriffen,  den  die
Russen  mit  seinem  Vater,  einem  Greise  von  71  Jahren,  und  dem  Lehrer
Herholz  zusammen  ohne  jeden  Grund  erschießen  wollten.  Er  floh  erst  in  die
Scheune,  sprang,  als  diese  in  Flammen  stand,  vom  Giebel  herunter  und  verbarg
  sich  im  Keller.  Als  auch  das  Haus  schon  brannte,  wagte  er  sich  hervor:
„Im  Hinterzimmer  fällt  mein  Blick  durch  ein  Fenster  in  den  Garten  —  und
das  Herz  droht  mir  stillzustehen:  da  sehe  ich  meinen  guten  alten  Vater  erschossen
  liegen,  und  neben  ihm  erstochen  den  Lehrer  Herholz.  Ich  schüttle
ihn,  rufe  ihn  —  umsonst,  er  ist  tot,  die  Brust  von  Kugeln  durchbohrt,  ein
Arm  zerschmettert.  Ein  unsäglicher  Schmerz  ergreift  mich,  aber  jetzt  ist  keine
Zeit  zu  jammern.  Ich  schleppe  die  beiden  Toten  aus  der  Nähe  des  brennenden
  Hauses  fort,  reiße  von  dem  Fenster  eine  Gardine  los  und  bedecke  die
Gesichter  der  Leichen.  Dann  stürze  ich  wieder  in  das  brennende  Haus  und
suche  zu  retten,  was  noch  zu  retten  ist.  Eben  will  ich  den  Versuch  machen,
in  den  brennenden  Stall  einzudringen,  wo  die  armen  Pferde  stöhnen  und
an  den  Ketten  zerren,  da  sehe  ich  neue  feindliche  Schwärme  nahen.  Ich  lasse
alles  im  Stich  und  laufe  —  ja  wohin?  Die  Gebäude  brennen,  der  Keller  ist
verqualmt,  es  bleibt  nur  eine  Rettung:  in  den  Brunnen!  Ich  schlüpfe  also
unter  den  Deckel  und  ziehe  ihn  über  mir  zu.  Lange,  lange  saß  ich  so  da,  während
die  Bilder  der  letzten  Stunden  wie  grauenhafte  Gespenster  an  meinen  Augen
vorüberflogen.  Der  Vater  tot,  der  Hof  mit  Einschnitt  und  Pferden  verbrannt,
keine  Spur  von  der  Mutter  und  den  Schwestern,  die  vielleicht  in  einem
Winkel  ermordet  liegen..  Es  stieg  feucht  vom  Wasser  her  auf,  aber  ich
brannte  wie  im  Fieber.  Der  Schweiß  brach  mir  aus  allen  Poren,  von  Zeit
zu  Zeit  hörte  ich  Tropfen  ins  Wasser  fallen..“

Der  Heldenmut  der  Bevölkerung,  die  außerordentliche  Kraft,  mit  der
die  Unglücklichen  inmitten  dieser  Gefahren  und  Leiden  den  Kopf  oben  behielten,
  ist  nicht  genug  zu  bewundern;  dieses  Heldentum  war  nur  möglich
bei  einem  so  harten,  zähen  und  gestählten  Stamm,  wie  es  die  Ostpreußen
sind.  Die  zweite  Heimsuchung  des  Landes  hätte  noch  viel  furchtbarere
Folgen  hinterlassen,  wenn  nicht  das  besetzte  Gebiet  zum  größten  Teil  von  den
Bewohnern  geräumt  worden  wäre.  Nur  ungefähr  15  000  Menschen  sind
damals  zurückgeblieben  und  von  ihnen  gegen  4000  ermordet  oder  weggeschleppt
worden.  Diesmal  traten  die  Russen  mit  erbarmungsloser  Härte  auf.  „In-
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        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau  319

folge  des  außerordentlich  feindlichen  Verhaltens  der  deutschen  und  jüdischen
Bevölkerung“,  so  lautete  der  Armeebefehl  des  Oberkommandierenden  von
Sievers,  „ist  diese  aus  dem  Operationsgebiete  zu  entfernen.  Für  die  geringste
  feindselige  Handlung  sind  die  schwersten  Kontributionen  aufzuerlegen.
Wegen  der  bekannten  deutschen  Hinterlist  ist  äußerste  Vorsicht  geboten.
Haussuchungen  sind  abzuhalten.  ..  Eigentum  des  Deutschen  Reiches  ist,
wenn  Abbeförderungen  nötig  sind,  sofort  zu  vernichten.“  Mit  diesen  Anordnungen
  lieferte  die  oberste  russische  Heeresleitung  die  Bevölkerung  völlig
der  Willkür  und  Gewalttätigkeit  der  Soldaten  aus,  und  wenn  in  den  ersten
Wochen  einzelne  Teile  des  Gebiets  noch  geschont  wurden,  so  war  es  nur
der  drohende  Winter,  für  den  die  Russen  ein  Dach  über  dem  Kopfe  behalten
wollten.  Später  wurden  dann  gegen  die  unglücklichen  Ortschaften  Brandkommandos
  losgelassen,  die  zugleich  eine  förmliche  Treibjagd  auf  Menschen
veranstalteten.  Diese  Kommandos  hielten  sich  nicht  erst  mit  dem  Begießen
der  Häuser  mit  Petroleum  auf,  wie  man  es  beim  ersten  Einfalle  getan  hatte:
sie  brachten  ganze  Bündel  von  Zündstreifen  aus  Zelluloid  mit;  diese  eigens
zur  Brandstiftung  mitgegebenen  Zünder  schleuderten  sie  brennend  ins
Stroh  der  Dächer,  in  die  Scheunen,  auf  die  Böden,  in  die  Betten,  und  setzten
so  mit  teuflischer  Schnelligkeit  den  roten  Hahn  auf  die  Häuser.  Im  Kreise
Neidenburg  hausten  sie  so  bereits  während  der  ersten  Hälfte  des  November,
im  Kreise  Pillkallen  vom  15.  bis  12.  Dezember.  Lodernde  Flammen  bezeichneten
  stets  den  Weg  dieser  Trupps,  die  weder  Stadt  noch  Dorf,  weder
den  prächtigen  Landedelsitz,  noch  die  ärmliche  Hütte  verschonten.  Die  planmäßige
  Plünderung  der  Häuser  ging  mit  dieser  Brandlegung  im  großen
Hand  in  Hand.  Die  Bewohner  flüchteten  beim  Herannahen  ihrer  Peiniger
zum  Teil  in  die  Wälder  und  Sümpfe;  selbst  die  Kranken,  die  hilflosen
Greise  und  Säuglinge  wurden  mitgenommen,  und  so  vegetierten  sie  tagelang
  dahin,  in  beständiger  Angst,  ergriffen  zu  werden,  während  die  Russen
ihnen  wie  einem  Wilde  nachspürten.  Viele  sind  dabei  gestorben;  manchen
froren  die  Füße  ab.  Aber  das  Schicksal,  das  ihnen  durch  die  Feinde
drohte,  war  ja  noch  furchtbarer:  ein  qualvoller  Tod  oder  die  Verschleppung
nach  Sibirien.

Die  Erlebnisse  dieser  mehr  als  10  000  verschleppten  Personen  sind  ein
besonders  trauriges  Kapitel  in  dem  Trauerspiele  der  ostpreußischen  Russenzeit.
  Ein  rascher  Tod  unter  den  Händen  der  Scheusale  wäre  manchem  weniger
schlimm  erschienen  als  dies  Herausgerissenwerden  aus  der  Heimat,  dieses
tage-  und  monatelange  Wandern  in  Eis  und  Schnee  unter  Hunger  und  Entbehrungen
  aller  Art.  In  leichtester  Bekleidung  wurden  die  Armen  von
Etappe  zu  Etappe  durch  die  russischen  Gefängnisse  geschleppt,  bis  sie  schließlich
in  Sibirien  ankamen.  Die  Schilderung  eines  Augenzeugen,  der  die  Ankunft
eines  solchen  Transports  ostpreußischer  Zivilgefangener  in  Jenotajewsk  im
Gouvernement  Astrachan  beschreibt,  bietet  ein  ergreifendes  Bild  des  furchtbaren
  Schicksals  der  Verschickten.  „Etwa  hundert  Personen,  meist  Männer,
doch  auch  Knaben  von  12  und  Greise  von  über  90  Jahren,  schleppten  sich  mit
den  letzten  Kräften  in  schweren  Holzschuhen,  zerfetzten  Stiefeln,  teils  nur  in
Strümpfen,  ja  einer  barfuß,  über  das  Eis.  Ihre  Kleider  waren  Lumpen
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        320  Dr.  Paul  Landau

von  Sommeranzügen,  denn  sie  waren  über  sechs  Wochen  seit  ihrer  Gefangennahme
  unterwegs  in  Viehwagen  und  Gefängnissen;  am  letzten  Tage  hatten
sie  einen  etwa  50  km  langen  Weg  von  Charibali  her  zu  Fuß  gemacht  und
waren  verurteilt,  am  nächsten  Tage  weitere  70  km  nach  Nikolsk  zu  gehen.
Ein  Lehrer,  der  geistige  Führer  der  armen  Schar,  gleich  allen  im  zerfetzten
Anzüge,  mit  Schmutz  und  Läusen  besät,  bat  für  alle  um  Gelegenheit  zum
Waschen  und  womöglich  etwas  warme  Kleidung.  Die  russischen  Behörden
beschränkten  sich  darauf,  diese  armen,  kranken  und  entkräfteten  Menschen
in  die  Ortschaften  hineinzutreiben,  ohne  ihnen  zunächst  die  geringste  Unterstützung
  zu  gewähren.  Die  späteren  Transporte  bestanden  aus  Personen
beiderlei  Geschlechts,  deren  Lebensalter  sich  auf  alle  Stufen,  von  zwei  Monaten
bis  zu  95  Jahren,  verteilte.  Ich  erwähne  besonders,  daß  darunter  40  Knaben
und  Mädchen  unter  zwölf  Jahren  waren.  Die  Transportdauer  von  der
Grenze  bis  Jenotajewsk  war  bis  zu  zehn  Wochen  —  manche  waren  unterwegs
  gestorben;  drei  Säuglinge  erfroren  in  den  Armen  ihrer  Mütter
während  des  letzten  Marschtages.“  In  den  Gefangenenlagern,  in  denen
sie  untergebracht  wurden,  steigerten  sich  diese  Leiden  noch  ins  Grenzenlose.

c)  Umfang  des  Schadens.  Flüchtlingsbewegung.

Die  Verluste  an  Menschenleben,  die  die  Zivilbevölkerung  Ostpreußens
durch  die  Russeneinfälle  erlitten  hat,  betragen  nach  den  amtlichen,  annäherungsweise
  richtigen  Feststellungen  1620  Tote,  433  Verwundete,
10  725  Verschleppte,  von  den  letzteren  5419  Männer,  2587  Frauen,
2719  Kinder.  Doch  sind  diese  Zahlen  aus  dem  Frühjahre  1915  wohl  noch
zu  niedrig,  vor  allem  die  der  Toten.  Die  Zahl  der  völlig  zerstörten  Gebäude
in  den  Städten  betrug  im  Regierungsbezirk  Allenstein  1390,  im  Regierungsbezirke
  Gumbinnen  967,  im  Regierungsbezirke  Königsberg  552,  im  ganzen
2909;  die  Anzahl  der  völlig  zerstörten  Gebäude  auf  dem  Lande  im  Regierungsbezirke
  Gumbinnen  12  285,  im  Regierungsbezirke  Allenstein  7449,  im
Regierungsbezirke  Königsberg  1766,  zusammen  21  500.  Die  Gesamtzahl
der  völlig  zerstörten  Gebäude  in  Stadt  und  Land  belief  sich  auf  24  409.  Dazu
kommen  noch  fast  10  000  Gebäude,  die  zum  größten  oder  großen  Teil  zerstört
  sind,  so  daß  sich  die  Zahl  der  von  Brand-  und  Trümmerschäden  betroffenen
  Bauten  auf  rund  34  000  beziffert.  Es  sind  35  ostpreußische  Städte
und  etwa  1000  andere  Ortschaften  durch  Gebäudezerstörungen  geschädigt.
Einen  noch  weit  über  das  Maß  der  Gebäudeschäden  hinausgebenden  Umfang
  hatten  die  landwirtschaftlichen  Schäden.  Die  Zahl  des  verlorenen
Viehes  wird  mit  872  000  Stück  berechnet,  wovon  280  000  Stück  Schweine,
237  000  Stück  Rindvieh,  186  0O0O0  Stück  Hferde,  160  000  Stück  Schafe  und
140  000  Stück  Ziegen  waren.  Möbel  und  Hausrat  waren  in  mindestens
100  000  Wohnungen  völlig,  in  fast  ebenso  vielen  teilweise  vernichtet.  Der
Gesamtschaden  wird  auf  1¼  bis  1½  Milliarde  Mark  geschätzt.

Bedeutender  Schaden  und  viel  Herzeleid  ist  auch  durch  die  Flüchtlingsbewegung
  hervorgerufen  worden,  deren  trauriger,  tief  ergreifender
Strom  bei  seinem  Erscheinen  in  den  andern  Provinzen  dem  übrigen
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        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                                  321

Deutschland  das  erste  Bild  von  Ostpreußens  Schreckenszeit  bot.  Schon
beim  ersten  Einfalle  haben  sehr  viele  Bewohner  das  Land  verlassen;
aber  da  keine  Organisation  vorhanden  war,  so  hatten  die  Leute  viel  zu
erdulden,  und  große  Werte  gingen  verloren.  In  langen  Reihen  zogen
sie  mit  Kind  und  Kegel,  mit  Wagen  und  Vieh,  in  einem  unerhörten  Durcheinander,
  langsam  und  stockend  sich  vorwärtswälzend,  vor  dem  nachdringenden
Feinde  her.  An  ihnen  vorüber  marschierten  die  deutschen  Regimenter,  die
den  Feind  von  der  heimischen  Scholle  verjagen  sollten,  und  vorbei  an  ihren
endlosen  Zügen  rollten  die  Eisenbahnwagen,  in  denen  ebenfalls  Flüchtlinge
  aneinandergepfercht  waren,  Greise  und  Kinder,  Frauen  und  Säuglinge,
  in  Viehwagen  und  offenen  Güterwagen  auf  Betten  und  Decken  gelagert.
  Es  mögen  wohl  eine  halbe  Million  Ostpreußen  gewesen  sein,
die  sich  damals  auf  der  Flucht  befanden.  Als  es  sich  zum  zweiten  Male
darum  handelte,  die  Bevölkerung  vor  den  Russen  zu  retten,  da  hatten  die
Behörden  bereits  besser  vorgesorgt,  und  es  gelang  überraschend  gut,  Menschen
und  Vieh  zu  bergen,  obwohl  dies  aus  zwingenden  militärischen  Gründen
erst  im  letzten  Augenblicke  geschehen  konnte.  Schlimm  war  diesmal  die
Ungunst  des  Novemberwetters  und  die  größere  Roheit  der  Russen,  die
bereits  überall  nachdrängten.  Gut  neun  Zehntel  der  Bevölkerung  des  beim
zweiten  Einfalle  von  den  Russen  besetzten  Gebiets  und  300  000  Stück  Vieh
konnten  hinweggeschafft  werden.  Im  ganzen  sind  während  der  Fluchtbewegung
  870  000  Menschen  unterwegs  gewesen.  Eine  gewaltige  Anzahl,
wenn  man  bedenkt,  daß  die  Einwohnerzahl  Ostpreußens  nur  etwas  über
zwei  Millionen  beträgt.  Für  den  oft  bewährten  Heimatsinn  der  Ostpreußen,
für  ihr  zähes  Haften  an  der  Scholle  ist  es  bezeichnend,  daß  unmittelbar
nach  der  Schlacht  bei  Tannenberg  schon  der  Rückstrom  der  Flüchtlinge
einsetzte.

Sobald  nur  ein  Kreis  zur  Rückkehr  freigegeben  war,  begannen  die  Geflüchteten
  schon  wieder  sich  zwischen  kahlen,  rauchgeschwärzten  Mauern  und
Trümmerhaufen  heimisch  zu  machen,  aufzuräumen,  was  frevlerische  Hände
zerstört  hatten,  und  wieder  aufzurichten,  was  beinahe  dem  Erdboden  gleichgemacht
  war.  Hinter  dem  siegreichen  Heere  der  Vaterlandsverteidiger
führte  der  Bauer  bereits  den  Pflug,  säte  er  die  Saat  für  eine  bessere  Zukunft
  und  erweckte  neues  Leben  aus  den  Ruinen.  Besonders  den  Frauen,
die  oft  allein  ohne  den  eingezogenen  Mann  kamen,  ist  es  hoch  anzurechnen,
daß  sie  mutig  den  schweren  Kampf  ums  Dasein  aufnahmen.  Ostpreußische
Arbeitsfreude  und  Zähigkeit  feierten  hier  Triumphe.  Doch  Wille  und  Kraft
des  einzelnen  wären  zu  schwach  gewesen  für  diese  ungeheure  Aufgabe.  Nur
das  zielbewußte  und  entschlossene  Wirken  des  Staates  konnte  die  gewaltige
Leistung  vollbringen,  die  die  Wiederaufrichtung  der  verwüsteten  Provinz
umschloß.  Der  preußische  Staat  hat  sich  dieser  Aufgabe  würdig  gezeigt  und
eine  in  der  Weltgeschichte  einzig  dastehende  Tat  in  dem  Werke  des  Wiederaufbaues
  geschaffen.  So  düster  und  mißfarbig  das  Bild  der  russischen  Greueltaten
  sich  darstellt,  so  hell  erhebend  und  zukunftsfreudig  leuchtet  das  Gegenbild
  der  ostpreußischen  Wiedergeburt,  ein  stolzes  Denkmal  deutschen  Fleißes,
deutscher  Organisationskraft,  deutscher  Tüchtigkeit.

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                             21
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        322  Dr.  Paul  Landau

B.  Die  Wiederaufrichtung.
I.  Vorbereitende  Maßnahmen.

a)  Die  ersten  amtlichen  Erlasse.

Bereits  am  27.  August,  unmittelbar  nach  dem  Einbruch  der  Russen,
reichte  der  Staat  der  schwer  geprüften  Provinz  die  helfende  Hand.
In  einem  Erlasse  von  diesem  Tage  sprach  der  Kaiser  in  schönen,
tröstenden  und  weitschauenden  Worten  den  Grundgedanken  aus,  der
zum  Losungsworte  des  ganzen  Wiederaufbaues  der  Provinz  geworden  ist:
„Ich  wünsche,  daß  alles,  was  zur  Linderung  der  augenblicklichen  Not  in  Ostpreußen,
  sowohl  der  von  ihrer  Scholle  Vertriebenen  als  auch  der  in  ihrem
Besitz  und  Erwerbe  gestörten  Bevölkerung  geschehen  kann,  als  ein  Akt  der
Dankbarkeit  des  Vaterlandes  sogleich  in  Angriff  genommen  wird.  Ich  beauftrage
  das  Staatsministerium  im  Verein  mit  den  Behörden  des  Staates,
den  provinziellen  und  städtischen  Verbänden  und  den  Hilfsvereinen,  auf  den
verschiedenen  Gebieten  der  Fürsorge  durchgreifende  Maßnahmen  zu  treffen
und  Mir  vom  Geschehenen  Meldung  zu  machen.“  Das  Land,  das  für  alle
gelitten  hatte,  das  mit  seiner  Brust  gleichsam  den  Streich  aufgefangen,  der
gegen  das  Herz  Deutschlands  gerichtet  war,  es  sollte  die  ganze  Fülle  der
landesväterlichen  Hilfe  erfahren.  Ein  zweiter  Erlaß  des  Kaisers  vom  24.  September
  1914  bestimmte,  „daß  unverzüglich  die  zur  Feststellung  der  Kriegsschäden
  erforderlichen  Maßnahmen  getroffen  und  mit  Hilfe  der  von  Meinem
Finanzminister  bereitgestellten  Mittel  den  geschädigten  Bewohnern  der
Provinz  einstweilen  die  Führung  ihres  Haushalts,  Wirtschafts-  und  Gewerbebetriebs
  ermöglicht  werde.“  Zu  diesem  Zwecke  setzte  der  Kaiser  die
Kriegshilfskommission  für  die  Provinz  Ostpreußen  ein,  die  nun  gleichsam
  zum  Gehirne  des  ganzen  Wiederherstellungsorganismus  wurde  und
in  deren  denkwürdigen  Sitzungen  alle  die  folgenreichen  Maßnahmen  beraten
und  beschlossen  worden  sind.  Der  Vorsitzende  und  zugleich  die  bedeutendste
schöpferische  Persönlichkeit  der  Kommission  war  der  im  Kriege  neuernannte
Oberpräsident  der  Provinz,  Adolf  von  Batocki-Bledau,  der  sich  um  den
Wiederaufbau  die  größten  Verdienste  erworben  hat.  Neben  ihm  leistete
Hervorragendes  sein  jetziger  Nachfolger,  der  frühere  Landeshauptmann  der
Provinz,  Friedrich  von  Berg.  Die  Mittel,  die  zur  Durchführung  des  Kaiserlichen
  Auftrags  zunächst  im  Gesetze  vom  10.  November  1914  aus  dem
preußischen  Etat  bereitgestellt  wurden,  beliefen  sich  auf  400  Millionen  Mark.
Für  ihre  Verwendung  wurde  am  18.  Januar  1915  eine  Durchführungsverordnung
  erlassen.  Seitdem  sind  noch  eine  große  Anzahl  von  gesetzgeberischen
  Maßnahmen  und  Zusatzbestimmungen  notwendig  geworden,  die
die  verwickelte  Maschinerie  der  sich  bis  in  die  kleinsten  Einzelheiten  erstreckenden
  Arbeit  des  Wiederaufbaues  regelten.  Aber  die  Grundlagen
waren  geschaffen;  vor  allem  war  in  der  Vorentschädigung  den  Notleidenden
  eine  rasche,  unendlich  fruchtbringende  Hilfe  geboten.

b)  Vorentschädigung  und  Schätzung  des  Kriegsschadens.

1.  „Doppelt  gibt,  wer  schnell  gibt.“  Dieses  Sprichwort  hat  sich  so  recht
bewährt  in  dem  Begriff  und  der  Einrichtung  der  Vorentschädigung,  durch
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        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                                      323

die  nach  der  gesetzlichen  Bestimmung  die  kriegsgeschädigten  Einwohner  „zur
Fortführung  ihres  Haushalts,  ihres  landwirtschaftlichen  und  gewerblichen  Betriebs
  oder  sonstiger  Erwerbszweige  und  zur  Beschaffung  der  hierzu  erforderlichen
  Geräte  und  Inventarstücke  notdürftig  in  den  Stand  gesetzt  werden,  soweit
ihnen  solche  nicht  in  natura  geliefert  werden  können“.  Die  Höhe  dieser  Vorentschädigung,
  die  nur  der  Geschädigte  beantragen  kann,  richtet  sich  nach
dem  Bedarfe  zur  Erreichung  der  erwähnten  Verwendungszwecke  und  umfaßt
  nur  einen  bestimmten  Bruchteil,  höchstens  90  %,  des  vorläufig  festgestellten
  Kriegsschadens.  Dadurch,  daß  sie  möglichst  umgehend  und  nicht
in  engherziger  Begrenzung  gewährt  wurde,  wurde  erreicht,  daß  der  durch
die  Schrecken  des  Krieges  plötzlich  stockende  Herzschlag  des  Lebens  in  der
Provinz  sogleich  wieder  mit  vollen  Pulsen  einsetzen  konnte,  daß  mitten  aus
der  Verwüstung  heraus  die  Wiederaufrichtung  erfolgte.  Gewaltige  Werte
sind  dadurch  gerettet,  der  drohende  Ruin  der  Provinz  ist  dadurch  vermieden
worden.  Der  Nutzen  eines  solchen  schnellen  Geldzustroms  machte  sich  in  dem
schwer  darniederliegenden  Lande  auf  Schritt  und  Tritt  bemerkbar.  Um  ein
Beispiel  für  die  Art  und  Weise  zu  geben,  wie  bei  dieser  ersten  Hilfe  verfahren
wurde,  sei  hier  die  beim  Wiederaufbau  von  Gebäuden  gezahlte  Vorentschädigung
  besprochen.  Zunächst  wurde  der  Zeitwert  des  Gebäudes  zur  Zeit
des  Kriegsausbruchs,  das  heißt  der  Bauwert  abzüglich  der  Abnutzungsprozente
  für  die  Zeit  seit  der  Errichtung  des  Gebäudes,  festgestellt.  Da  aber
der  Geschädigte  wegen  der  viel  teureren  Baustoffe  und  Löhne  mit  dieser
Summe  sein  Haus  nicht  wieder  aufbauen  kann,  wird  ihm  ein  sogenannter
Kriegszuschlag  gezahlt  und  noch  ein  weiterer  Zuschlag  für  die  größeren  Aufwendungen,
  die  durch  die  neuen  polizeilichen  Vorschriften  für  technische
und  gesundheitliche  Verbesserungen  erforderlich  sind.  Doch  auch  mit  diesen
Summen  ist  der  Bau  immer  noch  nicht  auszuführen,  weil  der  bei  der  Abschätzungssumme
  abgerechnete  Abnutzungswert  noch  hinzukommt;  es  wird
dem  Beschädigten  daher  diese  fehlende  Summe  in  Gestalt  eines  unverzinslichen
  Staatsdarlehns  gewährt,  und  wenn  das  Haus  zehn  Jahre  in  der  Hand
desselben  Besitzers  bleibt,  wird  ihm  die  Hälfte  des  Darlehns  vom  Staate
geschenkt.  Die  dreiprozentige  Tilgung  beginnt  erst  nach  fünf  Freijahren,
so  daß  nach  etwa  20  Jahren  das  ganze  Darlehen  dem  Staate  zurückgezahlt
werden  kann.

2.  Nachdem  die  Zahlung  der  Vorentschädigung  im  ersten  Jahre  des
Wiederaufbaues  außerordentlich  günstig  gewirkt  hatte,  wurde  allmählich  zur
Festsetzung  der  endgültigen  Entschädigung  übergegangen.  Die  Vorentschädigungen
  waren  ja  zunächst  vom  preußischen  Staat  aus  den  von  ihm  bereitgestellten
  Mitteln  aufgebracht  worden;  nun  verlangte  es  die  Gerechtigkeit,
daß  das  Reich  die  endgültige  Schadensvergütung  gesetzlich  anerkannte.  Hat
sich  Ostpreußen  doch  für  ganz  Deutschland  geopfert,  und  so  müssen  auch  alle
Bundesstaaten  gemeinsam  die  Lasten  tragen,  müssen  zusammen  die  Wunden
wieder  heilen,  die  ein  einzelner  Landesteil  für  sie  alle  erduldet.  So  ist  ein
Reichsgesetz  zustande  gekommen,  das  die  Feststellung  der  Kriegsschäden  und
die  endgültige  Entschädigung  regelt,  und  dabei  wurde  auch  das  Schadenermittlungsverfahren,
  das  den  durch  den  Weltkrieg  geschaffenen  Forderungen

21*
        <pb n="331" />
        324  Dr.  Paul  Landau

angepaßt  werden  mußte,  neu  geordnet.  Der  Begriff  des  Kriegsschadens
erfuhr  eine  billige  Ausdehnung  gegenüber  den  Begrenzungen,  die  er  nach
dem  Kriege  von  1870  gehabt  hatte.  Als  durch  den  Krieg  verursacht  gelten
jetzt  „alle  Beschädigungen,  die  unmittelbar  hervorgerufen  sind  durch  kriegerische
  Unternehmungen  deutscher,  verbündeter  oder  feindlicher  Streitkräfte,
durch  Brand  oder  sonstige  Zerstörung,  Diebstahl  oder  Plünderung  in  den
vom  Feinde  besetzten  oder  unmittelbar  bedrohten  Gebieten  während  der
Dauer  der  Besetzung  oder  Bedrohung,  es  sei  denn,  daß  nachgewiesen  wird,
daß  ein  Zusammenhang  der  Entstehung  und  des  Umfangs  mit  dem  Kriege
nicht  vorliegt“.  Jeder  Schaden  gilt  also  als  Kriegsschaden,  von  dem  nicht
das  Gegenteil  bewiesen  ist.  Dadurch  kommt  jeder  zu  seinem  Recht,  und
dafür  sorgen  auch  die  Schätzungen,  deren  Methode  auf  Grund  umfassender
Erfahrungen  einwandfrei  festgesetzt  worden  ist.  Die  Abschätzung  gewisser
Arten  von  Kriegsschäden  war  der  ostpreußischen  Feuersozietät,  einer  unter
staatlicher  Aufsicht  stebenden  Anstalt,  übertragen  worden.  Die  andern
Schätzungen  des  Kriegsschadens  liegen  in  den  Händen  von  Kriegshilfsausschüssen,
  die  für  jeden  Kreis  oder  für  jede  Kreisstadt  ins  Leben  gerufen  sind.
Um  die  außerordentlich  schwierige  und  umfangreiche  Arbeit  der  Schätzung
des  Kriegsschadens  zu  vereinfachen,  sind  für  einzelne  Gruppen,  wie  z.  B.  für
gewisse  Arten  von  Gebäuden  (Insthäuser,  Scheunen  usw.)  oder  für  das  häusliche
  Mobiliar  bestimmter  Wohnungsklassen  Durchschnittsziffern  und  Pauschalsummen
  festgesetzt,  die  erfahrungsgemäß  eine  gerechte  Entschädigung  darstellen.
  Diese  Pauschalsummen  umfassen  etwa  vier  Fünftel  aller  Bauten
und  erleichtern  die  Überwachung  und  Kostenabrechnung  außerordentlich.

c)  Hilfsmaßnahmen  für  Landwirtschaft,  Handel,  Gewerbe  usw.

Der  preußische  Staat  hat  noch  eine  große  Reihe  anderer  Vorkehrungen
getroffen,  um  die  Provinz  Ostpreußen  wieder  zur  vollen  Blüte  zu  bringen.

1.  In  erster  Linie  kommen  die  Maßnahmen  zum  Wiederaufbau  der
Landwirtschaft  in  Betracht,  für  die  die  ostpreußische  Landwirtschaftskammer
  eine  außerordentlich  umfassende  und  mustergültige  Arbeit  geleistet
hat.  Zunächst  handelte  es  sich  darum,  den  schwer  geschädigten  Viehbestand
der  Provinz  wieder  auf  die  alte  Höhe  zu  bringen.  Der  wichtigen  ostpreußischen
  Pferdezucht,  die  schwer  gelitten  hatte,  wurde  dadurch  geholfen,
  daß  das  Kriegsministerium  Remontestuten  und  edle  Truppenstuten,
  im  ganzen  beinahe  6000  Tiere,  hergab,  so  daß  die  verloren  gegangenen
Zuchtstuten  durch  gutes  Material  wieder  ersetzt  wurden.  Auch  sonst  wurde
Vieh  in  umfassender  Weise  eingeführt,  und  so  näherte  sich  der  Bestand  am
1.  September  1915  schon  wieder  dem  normalen.  Der  Provinz  wurde  auf
diese  Weise  lebendiges  Inventar  in  dem  gewaltigen  Werte  von  97  Millionen
Mark  zugeführt.  Ein  Betrag  von  6½  Millionen  Mark  wurde  zur  Anschaffung
von  Saatgut  verwendet;  auch  für  die  Heranschaffung  und  Verteilung
von  Futter-  und  Düngemitteln  wurde  durch  die  Landwirtschaftskammer
gesorgt;  moderne  landwirtschaftliche  Maschinen,  so  allein  150  Dampfund
  Motorpflüge,  wurden  beschafft  und  den  Besitzern  unter  den  günstigsten
  Abzahlungsbedingungen  überwiesen.  Dadurch  wurde  zugleich  eine
        <pb n="332" />
        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                                        325

Besserung  in  der  Bewirtschaftung  erzielt,  die  bei  einem  Lande,  das,  wie
Ostpreußen,  seine  Hauptstärke  im  Ackerbau  besitzt,  auch  für  die  Zukunft
von  Bedeutung  sein  wird.  Die  wichtigste  Maßnahme  auf  diesem  Gebiet
  aber  war  die  Gewährung  von  Bestellungsprämien,  für  die  der  Staat
30  Millionen  Mark  zur  Derfügung  stellte.  Um  den  Bauern  einen  Anreiz  zu
geben,  die  unbebauten  Strecken  sogleich  wieder  in  Kultur  zu  bringen,  wurden
für  jeden  Morgen  bestellten  Landes  25  Mark  (4  Morgen  sind  ein  Hektar)
bezahlt,  und  der  glänzende  Erfolg  erreicht,  daß  bis  Ende  Mai  1915  bereits
800  000  Morgen  Land  bestellt  wurden  und  nur  noch  160  000  Morgen  unbestellt
  blieben.  Die  Ernte  war  damit  für  Ostpreußen  sogleich  im  ersten
Jahre  nach  den  Russenschrecken  gesichert.  Oberpräsident  von  Batocki  konnte
mit  Recht  diese  Leistung  „eine  Heldentat“  nennen:  „Denn  die  Landwirte
mußten  immer  noch  weiter  unter  dem  Donner  der  feindlichen  Geschütze,  der
ständigen  Gefahr  eines  neuen  Durchbruchs,  ihre  Arbeit  verrichten.  Sie  hatten
erlebt,  was  sie  dann  von  den  Russen  zu  erwarten  hatten,  und  trotzdem  hatten
sie  —  mit  verschwindenden  Ausnahmen  —  vom  großen  Besitzer  bis  zum
kleinsten  Landarbeiter,  ihre  Wirtschaft  in  Ordnung  gebracht  und  in  Gang
gesetzt.“

2.  Dem  ostpreußischen  Handel  wurden  durch  die  Vorentschädigungen
bedeutende  Summen  zugeführt.  Von  besonderer  Wichtigkeit  für  das
Wirtschaftsleben  war  die  Gründung  der  Kriegs-Kreditbank  für  Ostpreußen,
  die  viel  zur  Linderung  der  durch  den  Krieg  herbeigeführten
Kreditschwierigkeiten  beigetragen  hat,  und  die  Gründung  der  Kriegs-Kohlengesellschaft,
  die  in  geschickter  Weise  die  Schwierigkeit  des  Kohlentransports
  und  den  drohenden  Kohlenmangel  überwand.  Es  galt  überhaupt
  eine  große  Menge  von  Bedarfsgegenständen  und  Materialien,  die
die  Provinz  zur  wirtschaftlichen  Wiederbelebung  und  zum  Wiederaufbau
dringend  brauchte,  herbeizuschaffen.  Dazu  wurden  von  der  Eisenbahnverwaltung
  Vorzugstarife  für  Frachtermäßigung  festgesetzt,  die  einen  billigen
Transport  gewährleisteten.  Besondere  Aufmerksamkeit  wandten  die  Behörden
  der  Arbeiterbeschaffung  zu,  die  schon  im  Frieden,  wegen  der  starken
Abwanderung  von  Ostpreußen  nach  dem  Westen,  sehr  schwierig  gewesen
war.  Es  ist  gelungen,  durch  den  Ausbau  der  Arbeiternachweisestellen  selbst
die  gewaltigen  Ansprüche,  die  der  Wiederaufbau  der  Provinz  stellte,  zu  befriedigen.
  Die  liebevollste  Berücksichtigung  mußte  der  so  schwer  getroffene  und
in  Ostpreußen  überhaupt  noch  nicht  hoch  entwickelte  Handwerkerstand  finden.

3.  Die  Förderung  und  Unterstützung  des  ostpreußischen  Handwerks
war  für  die  Wiederaufrichtung  der  Provinz,  besonders  für  die  gewaltigen
Bauaufgaben,  von  höchster  Bedeutung.  Lag  doch  die  Gefahr  nahe,  daß
bei  den  zahlreichen  Aufträgen  die  Großbetriebe  und  die  Handwerker  außerhalb
  Ostpreußens  das  meiste  an  sich  reißen  würden.  Um  dies  zu  verhindern,
  wurde  auf  Anregung  des  Oberpräsidenten  nach  dem  Muster  westdeutscher
  Organisationen  der  „Kriegsverband  ostpreußischer  Genossenschaften“
gegründet,  durch  den  ein  feindlicher  Wettbewerb  zwischen  den  einzelnen
Genossenschaften  verhindert  und  das  ostpreußische  Handwerk  einheitlich
organisiert  wurde  (s.  a.  Artikel  X).  Dieser  Zusammenschluß  der  ver-
        <pb n="333" />
        326  Dr.  Paul  Landau

schiedenen  Handwerke  zu  festen  und  gut  geleiteten  Genossenschaften  wird  gefördert
  durch  eine  andere  Neugründung,  die  „Verdingungsstelle  der  Handwerkskammern
  für  den  Wiederaufbau  Ostpreußens  zu  Königsberg  i.  Pr.“,  die  für
eine  praktische  und  gerechte  Verteilung  der  Arbeit  sorgt.  Andere  derartige
Vereinigungen  zur  Förderung  des  Handwerks,  die  nunmehr  in  Ostpreußen
neu  ins  Leben  gerufen  wurden,  sind  der  „Lieferungsverband  für  Tischlerarbeiten“,
  die  „Ostpreußische  Töpfergenossenschaft“  und  andere  mehr.  Eine
für  die  Arbeiterbeschaffung  überhaupt  wichtige  Tat,  die  aber  auf  die  Handwerkerfrage
  besonderen  Einfluß  gewann,  war  die  Heranziehung  von  Gefangenen,
  die  zuerst  die  Aufräumungsarbeiten  verrichten  mußten.  Einen
eigenartigen  und  kühnen  Versuch  bedeutete  es,  durch  Verwendung  dieser
zumeist  russischen  Gefangenen  auch  die  Handwerkergenossenschaften  zu  unterstützen.
  Es  wurden  nämlich  Hilfswerkstätten,  besonders  für  Tischler,  eingerichtet,
  in  denen  die  Russen  unter  Anleitung  eines  erfahrenen  Fachmanns
und  nach  militärischem  Muster  arbeiten  und  zu  Handwerkern  ausgebildet
werden.  Damit  die  ostpreußischen  Handwerker  sogleich  wirklich  gute  Arbeit
liefern  konnten,  wurde  ihnen,  auch  den  vom  Kriege  nicht  Geschädigten,  die
Anschaffung  modernen  Handwerkszeuges  an  Stelle  des  veralteten  ermöglicht.
  Die  Handwerkskammern  lieferten  alle  Maschinen  und  Geräte  provisionsfrei
  in  natura.  Damit  wurde  dem  ostpreußischen  Handwerk  in  seiner
großen,  durch  den  Krieg  noch  erhöhten  Notlage  ein  reiches  Arbeitsgebiet
geschaffen,  und  zugleich  wurde  darauf  Bedacht  genommen,  ihm  eine  gediegene
  Schulung  und  eine  bessere  Geschmacksausbildung  zu  gewähren.
Musterstücke  künstlerischen  Hausgeräts,  wie  sie  sich  nach  Ostpreußen  vorher  nur
ganz  selten  verirrt  hatten,  wurden  in  Ausstellungen  gezeigt,  und  wie  segensvoll
  diese  Erschließung  einer  neuen  kunstgewerblichen  Schönheit,  der  besonders
  durch  die  Möbel  der  Münchener  Ostpreußenhilfe  die  Bahn  gebrochen
wurde,  gewirkt  hat,  werden  wir  noch  später  sehen.

4.  Die  nach  dem  Abfluten  der  russischen  Überschwemmung  sehr  bedenklichen
  gesundheitlichen  Zustände  wurden  durch  energische  Maßnahmen
sofort  wieder  gebessert.  Zahlreiche  Ärzte  wurden  vom  Staat  unter  Gewährleistung
  bestimmter  Einnahmen  in  die  Provinz  gezogen,  und  wenn  auch  sehr
erhebliche  Summen  dafür  aufgewendet  werden  mußten,  so  wurde  doch  erreicht,
daß  Ostpreußen  trotz  der  zum  Teil  außerordentlich  großen  Gefahr  von
schweren  Seuchen  gänzlich  verschont  blieb.  Die  planmäßige  Entseuchung
des  vom  Feinde  besetzt  gewesenen  Gebiets  wurde  in  gründlichster  Weise
durchgeführt.  Ausgebildete  Desinfektoren  wanderten  von  Stadt  zu  Stadt,
und  unter  Aufsicht  der  Kreisärzte  wurden  alle  Wohnungen  und  öffentlichen
Gebäude,  alle  Gehöfte,  in  denen  die  Russen  längere  Zeit  gehaust  hatten,
gereinigt  und  entseucht.

5.  Eine  kulturelle  Großtat,  die  schon  vor  dem  Kriege  beschlossen
war,  ist  die  nunmehr  in  der  Durchführung  begriffene  Versorgung  der
Provinz  mit  elektrischem  Strom.  Ostpreußen  wird  unter  einheitlichen
Gesichtspunkten  mit  einem  Netz  von  Oberlandzentralen  überspannt,  und
zwar  gewinnt  die  Provinz  durch  eigene  tätige  und  finanzielle  Anteilnahme
einen  maßgebenden  Einfluß  auf  die  gesamten  Einrichtungen,  wenn  auch
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        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                                 327

die  Unternehmung  selbst  wohl  den  großen  privaten  Firmen  überlassen
bleiben  wird.  Wenn  dieser  mächtige  Strom  elektrischer  Kraft  das  ganze
Land  durchzuckt,  dann  wird  der  Provinz  ein  hoher  wirtschaftlicher  Aufschwung
  gesichert.  Und  mit  der  materiellen  Hebung  wird  eine  ästhetisch
befriedigende  Neugestaltung  Hand  in  Hand  gehen:  ein  schöneres  Ostpreußen
zu  schaffen,  ist  einer  der  Leitgedanken  des  eigentlichen  Wiederaufbaues,
dessen  Betrachtung  wir  uns  nun  zuwenden.

II.  Der  Wiederaufbau.

a)  Grundgedanken  des  Wiederaufbaues.

Die  Grundgedanken,  die  für  die  überaus  schwierige  Aufgabe  des  Wiederaufbaues
  mit  ihren  umfangreichen  Vorarbeiten  gesetzgeberischer  und  technischer
  Natur  sowie  ihren  organisatorischen  Vorkehrungen  verschiedenster
Art  gelten  sollten,  hat  Oberpräsident  von  Batocki  als  Ergebnis  der  ersten
denkwürdigen  Tagung  der  Kriegshilfskommission  in  folgende  sieben  Sätze
zusammengefaßt:

1.  In  allen  zerstörten  Städten  und  in  einzelnen  Dörfern  sind  Umlegungen
der  Baugründe  notwendig,  für  welche  gesetzliche  Grundlagen  zu
schaffen  sind.

2.  Bei  stark  zerstörten  Ortschaften  sind  Vorkehrungen  gegen  Verunstaltung
  des  Stadtbildes  nötig.

5.  Die  Bauordnungen  sowohl  für  das  flache  Land  als  für  die  Städte
sind  umzuarbeiten,  und  zwar  hauptsächlich  in  der  Richtung,  daß  unnötige
  kostspielige  Anforderungen  vermieden,  das  Stadtbild  nicht
geändert,  der  Anschluß  an  die  Nebenhäuser,  die  Bedachungsart  geregelt
  und  die  Festsetzung  von  Fluchtlinien  angeordnet  werden.

4.  In  verschiedenen  Orten  der  Provinz  sollen  Bauberatungsämter
und  in  Königsberg  ein  Hauptbauberatungsamt  errichtet  werden.

5.  Die  Staatsbauverwaltung  soll  mit  den  Bauberatungsämtern  behufs
einheitlicher  Gestaltung  der  Stadtbilder  zusammenwirken.

6.  Die  Architekten  der  Bauberatungsämter  sollen  nicht  aus  Beamten
bestehen,  sondern  es  soll  auf  praktische,  technische  und  wirtschaftliche
Erfahrung  gesehen  werden.

7.  Das  Handwerk  und  die  Architektenschaft  der  Provinz  sollen  in  erster
Linie  berücksichtigt  werden.

Der  Kopf  der  ganzen  Wiederaufbauarbeit  gleichsam  ist  also  das  Hauptbauberatungsamt,
  an  dessen  Spitze  zuerst  Geheimrat  Fischer  stand  und  jetzt
Regierungsrat  Lange  steht;  ihm  schließen  sich  als  seine  Glieder  18  Bauberatungsämter
  an,  die  in  den  kriegszerstörten  Kreisen  begründet  sind  und
unter  der  Leitung  von  Bezirksarchitekten  steben.  Die  Bauberatungsämter
haben  die  Aufgabe,  den  Bauherren  und  Bauunternehmern  mit  ihrem  fachmännischen
  Rat  unentgeltlich  beizustehen,  und  die  technische,  wirtschaftliche
sowie  ästhetische  Durchführung  zu  überwachen.  Der  Bezirksarchitekt  hat
also  dafür  zu  sorgen:
        <pb n="335" />
        328  Dr.  Paul  Landau

1.  daß  die  Bauten  wirtschaftlich  sind,  das  heißt  ihre  Kosten  im  angemessenen
  Verhältnis  zu  den  verfügbaren  Mitteln  stehen;

2.  daß  sie  konstruktiv  richtig  hergestellt  werden,  also  den  anerkannten
Regeln  der  Baukunst  und  den  Bestimmungen  der  Baupolizei  genügen;

5.  daß  sie  künstlerisch  sind,  das  heißt  in  der  äußeren  Erscheinung  dem
Orts-  und  Landschaftsbilde  sowie  der  für  Ostpreußen  passenden
Bauweise  entsprechen.

Um  nun  die  Bezirksarchitekten  bei  dieser  verantwortungsvollen  Aufgabe
mit  möglichst  weitgehender  Vollmacht  auszurüsten,  sowie  überhaupt  zur
Regelung  der  verwickelten  Rechtslage,  mußte  dem  Wiederaufbau  eine  gesetzgeberische
  Tätigkeit  vorangehen,  die  zukunftsreiche  Bedeutung  haben  wird.

b)  Gesetzliche  Maßnahmen.

Die  Bauordnungen,  die  für  Ostpreußen  galten,  wurden  einer  zum  Teil
sehr  durchgreifenden  Umänderung  unterzogen.  Die  Bauordnung  für  das
platte  Land  war  bereits  seit  1910  einheitlich  für  die  drei  ostpreußischen  Regierungsbezirke
  durchgebildet.  Sie  konnte  bestehen  bleiben,  denn  wenn  sie  auch
keine  positive  ästhetische  Einwirkung  gestattet,  so  genügt  sie  doch,  um  alles
häßliche  Bauen  zu  vermeiden,  da  jeder  Plan  von  der  Baupolizei  auf  seine
technische  Durchführung  zu  prüfen  ist.  Zudem  bedarf  ja  die  Gewährung
jedes  Staatsdarlehns  der  ausdrücklichen  Zustimmung  des  Bezirksarchitekten,
und  so  erhält  diese  die  Möglichkeit,  bei  den  einfachen  Bauten  auf  dem
Lande  alles  Unschöne  zu  verhindern  und  maßgebenden  Einfluß  auf
die  Durchführung  der  Bauten  zu  gewinnen.  Wichtiger  war  es,  daß  die
Bauordnungen  für  Städte  und  stadtähnliche  Ortschaften,  die  in  den  drei
Regierungsbezirken  bisher  verschieden  gewesen  waren,  nun  einheitlich  ausgestaltet
  wurden  und  so  weitgehende  ästhetische  Zugeständnisse  enthalten,  wie
sie  vorber  kaum  noch  je  gemacht  worden  sind.  Durch  die  neue  Baupolizeiordnung
  werden  technische  Erleichterungen  aller  Art  gewährt  und  die  neuzeitlichen
  Forderungen  für  gesundes,  sachgemäßes  und  schönes  Bauen
berücksichtigt.  Selbst  Verputz  oder  neuer  Anstrich  eines  Gebäudes  unterliegen
der  Anzeigepflicht,  so  daß  der  Bauherr  keine  Fassade  mehr  durch  einen  mißfarbigen
  Ton  verunstalten  kann;  ebenso  müssen  die  Einfriedigungen  an
plätzen  und  Straßen  begutachtet  werden.  Der  Abstand  von  der  Nachbargrenze
  wird  genau  geregelt  und  eine  geschlossene  Bauweise  unter  Vermeidung
der  häßlichen  Brandmauerlücken  erreicht.  Vor  allem  aber  sollen  sich  die
neuen  Bauten  in  ihre  Umgebung  harmonisch  einfügen.  Die  einheitliche  Gestaltung
  des  Stadt-  und  Straßenbildes,  dieses  Grundprinzip  jedes  guten  Städtebaues,
  wird  zum  Gesetz  erhoben.  „Alle  von  Straßen,  Plätzen  und  andern
öffentlichen  Verkehrsplätzen  aus  sichtbaren  Ansichten  der  Gebäude“,  heißt
es  in  der  neuen  Verordnung,  „sind  in  guten  Formen  auszuführen  und  müssen
sich  der  einheitlichen  Gestaltung  des  Stadt-  und  Straßenbildes  anpassen.
Insbesondere  kann  polizeilich  eine  harmonische  Gliederung  von  benachbarten
  Bauwerken  verschiedener  Höhe  und  verschiedener  Gebäudeflucht  aneinander,
  sowie  die  Anpassung  der  Dach-  und  Fassadengestaltung  an  die
Umgebung  gefordert  werden.“  Die  organische  Ausbildung  einzelner  Ge-
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        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                                        329

bäudeteile  wird  ermöglicht,  so  durch  Vergünstigungen  für  schönen  Giebelbau.
Einer  der  wichtigsten  Punkte  ist,  daß  alle  Gebäude  außer  Keller  und  Dachgeschoß
nur  zwei  Geschosse  haben  dürfen.  Dadurch  wird  die  größte  Gefahr  beseitigt
die  dem  Schönbeitsbilde  der  Kleinstadt  droht.  Da  es  sich  bei  dem  Wiederaufbau
  fast  ausschließlich  um  kleinere  Städte  handelt,  so  soll  diesen  auch  die
trauliche,  anheimelnde,  einfache  Stimmung  der  Kleinstadt  erhalten  werden,
die  durch  vielgeschossige  Gebäudeungetüme  im  Stile  der  großstädtischen
Warenhäuser  und  Mietskasernen  schwer  gefährdet  ist.  Durch  diese  Pflege
des  behaglichen  und  gesundbeitfördernden,  breit  sich  dehnenden  Flachbaues
wird  die  Grundlage  für  eine  gesunde  Weiträumigkeit  des  Bauens  und  für
eine  gute  Bodenpolitik  durch  Niederhaltung  der  Boden-  und  Mietpreise
geschaffen.  Mit  dieser  weiträumigen  Bebauung  und  der  damit  zusammenhängenden
  Verbreiterung  der  Straßen  sind  aber  Umlegungen  der  Grundstücke
  und  Bauplätze  sowie  der  Fluchtlinien  verbunden,  die  ebenfalls  eine
gesetzliche  Neuordnung  forderten.

So  wurde  das  „Gesetz,  betreffend  die  Umlegung  von  Grundstücken  in
Frankfurt  a.  M.“,  die  sogenannte  Lex  Adickes,  auf  Ostpreußen  übertragen
und  erhielt  eine  besondere  Ausdehnung.  Dieses  Gesetz,  das  die  Umlegung
von  Grundstücken  verschiedener  Eigentümer  zur  Herbeiführung  einer  zweckmäßigen
  Gestaltung  von  Baugrundstücken  und  zur  Erschließung  von  Baugelände
  durch  ein  besonderes  und  schnelles  Rechtsverfahren  gestattet,  erfuhr
noch  die  Erweiterung,  daß  sich  die  Umlegungen  auch  auf  bebaute  und  bebaut
gewesene,  aber  zerstörte  Ortsteile  erstrecken  kömnen.  Die  Lex  Adickes  schließt
eine  Geldentschädigung  bei  Umlegungen  aus  ihr  Grundsatz  ist,  daß  alle  Beteiligten
  für  die  von  ihnen  zur  Umlegung  beizutragenden  Grundstücke  nach
Abzug  der  von  ihnen  aufzubringenden  und  anteilsweise  auf  sie  umzulegenden
Grundflächen  für  Stadt  und  freie  Flächen  Abfindung  in  Land  erhalten.

Mit  der  Einführung  dieses  Gesetzes  war  die  Möglichkeit  gegeben,  Licht
und  Luft  in  die  neuen  Stadtanlagen  zu  bringen,  die  enge  gesundheitsschädliche
Bebauung,  die  in  den  alten  Häuserblocks  vorherrschte  und  den  Keim  zu
Krankheiten  und  Verelendung  legte,  zugunsten  moderner  Anlagen  aufzuheben.
  Unentbehrliche  Grundlage  und  Vorbedingung  für  diese  Neugestaltung
  der  Stadtpläne  war  aber  eine  neue  Vermessung,  die  in  einer  langwierigen
  und  mühsamen  Arbeit  von  dem  „ermessungsamte  der  ostpreußischen
  Landschaft“  durchgeführt  wurde.  Die  Bedeutung  dieser  eigentlichen
städtebaulichen  Arbeiten  darf  jedoch  nicht  überschätzt  werden.  Die  Stadtpläne
  der  ostpreußischen  Städte,  soweit  sie  noch  aus  der  Ordenszeit  stammen,
bieten  wohldurchdachte  Gebilde  dar,  die  möglichst  wenig  angetastet  werden
sollten.  Hier  und  da  sind  Freilegungen  geplant,  die  einen  Blick  auf  grüne
Flächen  gewähren  oder  ein  historisches  Bauwerk  ins  rechte  Licht  rücken.  Die
Aufschließung  einzelner  Stadtanlagen  nach  einem  der  schönen  Seen  hin,  die
den  höchsten  Reiz  vieler  ostpreußischer  Städtchen  bieten,  wird  manchen
Orten  ein  ganz  neues  Gesicht  verleihen,  so  z.  B.  Lyck.  Auch  auf  die  Beseitigung
  von  Verkehrshindernissen  und  -verengungen  wird  geachtet.  Die
Nutzbarmachung  des  den  alten  Stadtkern  umgebenden  Geländes  wird  für
die  Entwicklung  einzelner  Orte  entscheidend  sein.  Für  all  diese  Maß-
        <pb n="337" />
        330  Dr.  Paul  Landau

nahmen  bietet  die  umgeformte  Lex  Aldickes  die  beste  Handhabe;  sie  krönt
die  Tat  der  ostpreußischen  Bauordnung,  die  durch  ihre  neuartige  Verbindung
von  Baupolizei  und  Bauberatung  berufen  ist,  für  die  ganze  Zukunft  unseres
Bauwesens  von  bahnbrechender  Wirkung  zu  werden.

c)  Der  Umfang  der  Arbeit.

Die  Erweckung  der  riesigen  Trümmerfelder  Ostpreußens  zu  neuen
Wohn-  und  Heimstätten  ist  die  gewaltigste  Bauaufgabe,  die  wohl  jemals
bisher  gestellt  worden  ist.  Wie  die  Organisation  der  ganzen  Wiederaufrichtung
  dem  Staate  ganz  neuartige  Fragen  zu  lösen  gab,  so  ist  auch  die
Durchführung  des  baulichen  Problems  ohne  jedes  Vorbild  in  der  Geschichte.
Gewiß  hatten  auch  in  der  Vergangenbeit  schon  umfangreiche  Zerstörungen
zur  Gestaltung  großer  städtebaulicher  Pläne  aufgerufen,  und  besonders
Friedrich  der  Große,  für  dessen  großzügiges  und  energisches  Wirken  auf  diesem
Gebiete  gerade  Ostpreußen  selbst  gute  Beispiele  gibt,  ist  mit  einheitlichen
und  künstlerischen  Ideen  vorausgegangen.  Aber  was  wollen  diese  Siedlungen
  des  „alten  Fritz“  bedeuten  gegenüber  einem  Bauobjekt,  das  34  000
Gebäude  mit  einem  Kostenaufwande  von  300  Millionen  Mark  umfaßt!  Ein
Werk  war  hier  zu  vollbringen,  das  sich  durchaus  nicht  auf  rein  architektonische
Dinge  beschränkte,  sondern  bei  dem  die  schwierigsten  verwaltungstechnischen,
  gesetzgeberischen  und  wirtschaftlichen  Fragen  zu  lösen  waren.
Gewiß  baut  nicht  der  Staat,  sondern  es  ist  jedes  einzelnen  Geschädigten
eigene  Sache,  für  den  Wiederaufbau  seines  Hauses  zu  sorgen.  Aber  der
Staat  übernimmt  die  Oberaufsicht  und  die  Oberleitung.  Dadurch,  daß  er
den  Bauherrn  tatkräftig  unterstützt,  gewinnt  er  das  Recht,  einen  bedeutenden
Einfluß  auszuüben  auf  die  praktische  und  ästhetische  Durchführung  seines
Unternehmens.  

Die  Arbeit  an  dem  Wiederaufbau  Ostpreußens  begann,  unmittelbar
nachdem  das  Land  vom  Feinde  gesäubert  war,  mit  genauen  Feststellungen
über  Art  und  Umfang  der  Zerstörungen  und  der  sofortigen  Inangriffnahme
der  Aufräumungsarbeiten,  die,  vielfach  unter  der  Leitung  besonderer  Militärbaukommandos,
  von  russischen  Kriegsgefangenen  ausgeführt  wurden.  Es
war  ein  tief  zu  denken  gebendes  Bild,  diese  Scharen  von  gefangenen  Russen
zu  sehen,  die  unter  der  Aufsicht  biederer  Landsturmleute  eifrig  dabei  waren,
nach  Möglichkeit  wieder  gutzumachen,  was  ihre  Landsleute  und  sie  selbst
verbrochen  hatten.  Unvergeßlich  ist  auch  jedem  Betrachter  das  Aussehen
der  zerstörten  Städte.  Mitten  in  dem  Chaos  von  Trümmern  und  Schutt
ragten  die  kahlen  Mauern  hervor;  unter  ihnen  gähnten  die  großen,  eigentümlich
  zerhackten  Löcher,  die  die  Granaten  hineingerissen  hatten.  Vielfach
stachen  noch  die  von  der  Hitze  verbogenen  Eisengestänge  in  die  Luft,  wie
wehvoll  zusammengekrampfte  Arme.  Auf  dem  Lande  waren  die  Holz-  und
Fachwerkbauten  vom  Feuer  völlig  aufgezehrt,  und  wie  einsam  übriggebliebene
  treue  Wächter  standen  nur  noch  der  besteigbare,  sogenannte
polnische  Schornstein  oder  der  massive  Kachelofen.

Bedeutende  Kunstdenkmäler,  an  denen  Ostpreußen,  das  klassische  Land
des  deutschen  Ordensstils,  so  reich  ist,  sind  glücklicherweise  nur  in  geringer
        <pb n="338" />
        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                                    331

Anzahl  der  russischen  Brandlegung  zum  Opfer  gefallen.  Aus  irgendeinem
dumpfen  Instinkt  heraus  wurden  Kirchen  und  Denkmäler  in  der  Regel
geschont;  selbst  die  kleinen  Kriegerdenkmäler  auf  den  Marktplätzen  sind  erhalten
  geblieben.  Wo  die  Kirchen  niederbrannten,  da  lagen  sie  meist  im
Kampfgebiete,  mitten  in  der  Feuerlinie,  so  in  Soldau,  Hohenstein,  Neidenburg,
Lyck.  Doch  ist  kein  Baudenkmal  ersten  Ranges  darunter.  Den  Turm  der
schönen  Kirche  in  Allenburg  sprengten  die  Russen  beim  Rückzug,  um  den
Unseren  diesen  Beobachtungsposten,  den  besten  in  der  ganzen  Umgebung,
zu  nehmen.  Das  Inventar  des  in  Brand  gesteckten  Gotteshauses  mit  manchem
schönen  Stück  des  17.  Jahrhunderts  ist  verloren,  aber  die  Kirche  selbst,  die  die
ganze  Silhouette  des  Städtchens  so  bedeutsam  bestimmt,  wird  sich  nach  dem
Urteile  des  Provinzialkonservators  Dethlefsen  unter  Verwendung  des  Erhaltenen
  wieder  herstellen  lassen.  Ebenso  sind  die  Wunden  nicht  unbeilbar,
die  unsere  Artillerie  einigen  Kirchen  schlagen  mußte,  die  der  Feind  als  Beobachtungsstand
  benutzte,  so  in  Gerdauen,  Glockstein,  Possessern.  Einen  schweren
künstlerischen  Verlust  bedeutet  die  Zerstörung  der  prächtigen  Ordenskirche
von  Groß-Engelau.  Doch  sind  auch  hier  die  Grundmauern  einschließlich  des
Giebels  noch  vorhanden,  und  da  sorgfältige  Aufnahmen  und  Vermessungsbilder
  vorhanden  sind,  kann,  wie  bei  der  kleinen  gotischen  Kirche  von  Assaunen,
das  alte  Bild  der  Nachwelt  noch  gerettet  werden.  Ein  glückliches  Schicksal
waltete  auch  über  den  großartigen  Ordensburgen,  die  den  machtvollen  architektonischen
  Grundton  so  vieler  ostpreußischer  Städte  bilden.  Die  Neidenburg
erhielt  ein  paar  Schüsse  in  die  Wehrgangdächer  der  Südseite,  die  in  den  eigentlichen
  Kern  des  Baues  nicht  eingreifen.  Mit  der  Zerstörung  des  zweigeschossigen
  häßlichen  Aufbaues  über  den  Resten  der  Ordensburg  von  Tapiau
haben  die  Russen  sogar  unfreiwilligerweise  etwas  Ersprießliches  getan,
denn  die  alte  Burg  erscheint  nunmehr,  von  dieser  unpassenden  späteren
Zutat  befreit,  wieder  in  ihrer  alten  kraftvollen  Anlage.

d)  Der  künstlérische  Stil.

Als  der  Plan  des  Wiederaufbaues  Ostpreußens  weitere  Kreise  Deutschlands
  zu  interessieren  begann,  da  erhob  sich  von  allen  Seiten  die  Frage:  in
welchem  Stil  wird  aufgebautd  Die  einen  schlugen  die  mittelalterliche  Zacksteinkunst
  des  Deutschen  Ordens  als  den  bodenständigen  Kunststil  Ostpreußens
zum  Muster  vor;  die  andern  empfahlen  den  Stil  der  Zeit  um  1800  oder
das  Biedermeier  zur  Nachahmung.  Auf  solche  Absichten,  durch  die  dem
derben,  knorrigen  ostpreußischen  Stamm  etwas  Unnatürliches  und  Fremdes
aufgepfropft  werden  sollte,  hat  damals  Professor  Dethlefsen  im  „Zentralblatt
der  Bauverwaltung“  sogleich  die  richtige  Antwort  gegeben:  „Wir  fordern
doch  sonst,  daß  unsere  Zeit  sich  endlich  ihrer  eigenen  Kunst  bewußt  werde,  daß
sie  ihre  eigene  Handschrift  schreibe,  daß  sie  sich  nicht  mehr  sklavisch  abhängig
mache  von  der  Überlieferung  vergangener  Zeiten  mit  ihren  vergangenen
Bedürfnissen.  Nun,  hier  ist  gewiß  ein  Feld,  auf  dem  dieser  Forderung  so
sehr  wie  selten  sonst  genügt  werden  kann.  Das  Eigenartige  in  den  Bauten
eines  Landes  kommt  nicht  aus  dem  Annschließen  an  alte  Formen  allein;  die
besonderen  Bedürfnisse  der  Bewohner,  die  landschaftlichen  und  Witterungs-
        <pb n="339" />
        332  Dr.  Paul  Landau

bedingungen  des  Landes,  die  Voraussetzungen  seiner  Baustoffe  und  seiner
Lebenskräfte,  das  sind  die  Grundlagen,  aus  denen  sich  die  für  jedes  Land
zweckmäßigsten  Bauformen  frei  entwickeln  müssen,  heute  gerade  so,  wie
das  je  und  je  der  Fall  gewesen  ist.  Unter  diesem  Gesichtspunkte  kann  man
die  Erfahrungen  der  Vergangenheit  an  ihren  Bauten  sicherlich  gar  nicht
sorgfältig  genug  studieren,  aber  dann  soll  man  unter  deren  sinngemäßer  Verwendung
  ruhig  Neues  und  gutes  Eigenes  schaffen.“

Glücklicherweise  fällt  die  gewaltige  Bauaufgabe  des  „neuen  Ostpreußen“
  in  eine  Epoche,  in  der  ein  schöpferischer,  zukunftskräftiger  Geist
durch  unsere  Baukunst  gebt,  und  die  Schrecken  der  Gründerjahre,  in  denen
man  ohne  Verständnis  und  aus  äußerlicher  Prunksucht  heraus  die  großen
Kunststile  nachahmte,  sind  ebenso  wie  die  Sünden  des  Jugendstils,  in
denen  unfertige  Anfänge  zu  Übertreibungen  führten,  glücklich  überwunden.
Wohl  fehlt  es  auch  bei  dem  Wiederaufbau  nicht  an  Bestrebungen,  die  eine
unehrliche  und  oberflächliche  Pracht  in  das  ernste  und  schlichte,  gerade  durch
die  einfache  Würde  seiner  Bauten  großartige  Ostpreußen  bringen  möchten;
auch  eine  Nachahmung  des  Ordensstils,  dessen  Schönheit  unter  den  heutigen
ganz  andersartigen  Bedingungen  nie  und  nimmer  erreicht  werden  kann,
wird  in  einigen  Kreisen  befürwortet.  Aber  der  gute  Geschmack  und  die
besonnene  Klarheit  der  leitenden  Männer  bürgt  uns  dafür,  daß  solche
hier  und  da  vielleicht  emporschießenden  Auswüchse  den  Grundcharakter  der
wiedererstehenden  Provinz  nicht  verwischen  oder  beeinträchtigen  werden.
Der  heute  den  Wiederaufbau  leitende  Mann,  Regierungsrat  Lange,  drückt
Grundsatz  und  Erfolg  seines  Wirkens  aus,  wenn  er  sagt,  daß  es  der  staatlichen
Bauberatung  bisher  gelungen  ist,  bei  allen  genehmigten  Entwürfen  für  eine
gute  Durchbildung  des  Fronthauses  ohne  Putzsucht  und  Heuchelei,  ohne
den  Schein  des  Prunkenwollens  zu  sorgen.  „Gegen  jede  aufdringliche  Nachahmung
  der  Großstadt,  die  das  in  zarter  Schlichtheit  angestrebte  Kleinstadtbild
  zerstören  würde,  wird  mit  allen  Kräften  eingewirkt.  Bei  allen  wirtschaftlichen
  Interessen  der  Bauherren  bleibt  das  Ziel  der  staatlichen  Bauberatung,
  daß  alles,  was  ersteht,  Bürgerhäuser,  öffentliche  Gebäude  oder
andere  Bauwerke,  bei  aller  feinen  Durchbildung  sich  der  Gesamtwirkung
des  Stadtbildes  unterordnet  und  in  vornehmer  Weise  den  Schein  vermeidet,
prunken  zu  wollen.“  Die  Forderungen  des  Verkehrs  und  der  Gesundbeitslehre
werden  in  weitgehender  Weise  berücksichtigt.  Die  Schönheit  der  Bauten  aber
wird  nicht  in  dekorativer  Ausgestaltung  gesucht,  sondern  in  zweckmäßigen
organischen  Formen,  in  Vermeidung  alles  Häßlichen,  in  der  guten  Durchbildung
  jedes  einzelnen  Baugliedes,  in  sorgsam  abgewogenen  Verhältnissen
der  Teile  zueinander.  Der  protzenhafte  Standpunkt,  daß  Schönheit  in  kostspieligen
  Zutaten  bestehen  soll,  ist  aufgegeben;  der  Segen  der  Sparsamkeit,
die  bei  dem  Wiederaufbau  walten  muß,  bekundet  sich  darin,  daß  man  das
wertvollste  ästhetische  Moment  in  der  schlichten  Einfachheit  erkannt  hat.

Wenn  ein  Vorbild  der  Vergangenheit  bei  den  Neubauten  wirksam
sein  darf,  so  ist  es  die  Überlieferung  jener  prachtvollen  ostpreußischen
Volkskunst,  die  in  dem  Bauernhause  der  Provinz  so  Vorzügliches  geleistet
hat.  An  diese  gediegenen  heimischen  Formen,  die  in  der  Umrißlinie  wie  in  der
        <pb n="340" />
        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau                                          333

Farbe  kräftig  und  eindrucksvoll  zu  uns  sprechen,  lehnen  sich  die  neuen  Entwürfe
  zum  Teil  an.  Es  ist  das  große  Verdienst  des  „Deutschen  Bundes
Heimatschutz“,  der  sogleich  auf  die  ästhetischen  Fragen  des  Wiederaufbaues
Einfluß  gewann,  daß  die  Baumeister  im  Sinne  dieser  bodenständigen
Kunst  schaffen.  Auf  seine  Veranlassung  hat  der  Architekt  Georg  Steinmetz
das  ausgezeichnete  Werk  „Grundlagen  zum  Wiederaufbau  Ostpreußens“
geschaffen.  Eingehen  auf  alle  Formen  des  Baues,  die  erst  die  vollkommene
  Harmonie  und  Schönheit  verbürgen,  bestimmt  den  Charakter
des  Stils  bei  den  neuen  Aufgaben.  Das  Holzwerk,  die  Haustür  und  ihre
Umrahmung,  die  Griffe  am  Fensterkreuz,  das  Schloß  an  der  Tür,  die  Bank
vor  dem  Eingange,  jede  Mauer  und  jeder  Lattenzaun,  sie  müssen  schön  und
sachlich  entworfen  und  handwerklich  einwandfrei  gearbeitet  sein.

Großzügige  Aufgaben  des  Städtebaues,  die  in  der  Umgestaltung  eines
ganzen  Ortes  bestehen,  bieten  sich  bei  dem  Wiederaufbau  nur  selten.  Die
Zerstörungen  sind  glücklicherweise  zumeist  nicht  so  umfassende,  daß  etwas
ganz  Neues  geschaffen  werden  muß,  und  wo  dies  der  Fall  ist,  wie  bei  Schirwindt,
  war  der  ursprüngliche  Plan  so  vortrefflich,  daß  er  beibehalten  werden
kann.  In  manchen  Städten  wird  auf  ihre  zukünftige  Entwicklung  weitschauende
  Rücksicht  genommen.  So  soll  Tapiau  im  Anschluß  an  seinen  schönen
Marktgarten  eine  reizend  gedachte  Gartenstadt  erhalten;  in  Ortelsburg  wird
der  langgestreckte  schmale  Marktplatz  verbreitert  und  damit  eine  Aussicht
  auf  den  prächtigen  Hausen-See  eröffnet.  Weniger  durchgreifende  Verbesserungen,
  die  aber  dafür  viel  häufiger  vorkommen,  sind  Umlegungen
der  Straßen  und  Veränderungen  der  Chausseen.  Auf  diese  Weise  wird  entweder
  eine  weiträumigere  und  gesundere  Bebauung  ermöglicht  oder  der
Blick  auf  ein  besonders  schönes  Bauwerk  gerichtet.  Zumeist  steht  bei  den
Städten  die  Neugestaltung  des  Marktplatzes,  der  Bau  einer  Kirche,  eines
Rathauses  oder  die  bessere  Gruppierung  alter  wertvoller  Bauten  im
Vordergrund.

e)  Weitere  Hilfsmaßnahmen.  Kleinwohnungswesen.

Das  Wohnungselend  der  armen  Leute  war  bisher  in  Ostpreußen  sehr
groß  und  trug  mit  dazu  bei,  sie  zur  Abwanderung  nach  dem  Westen  zu  treiben.
Gesunde  Wohnungen,  billige  Eigenheime  werden  sie  am  ehesten  an  die
Scholle  fesseln.  Und  deshalb  hat  sich  eine  Reihe  von  Kleinsiedlungsgesellschaften
  gebildet,  die  Kolonien  für  Arbeiter  und  Kleingewerbetreibende
schaffen  wollen.  Um  eine  durchgreifende  Besserung  der  Kleinwohnungen
im  gesundbeitlichen  wie  sittlichen  Interesse  durchzuführen,  ist  eine  Vorschrift
für  „Mindestforderungen  beim  Bau  von  Kleinwohnungen“  erlassen  worden,
die  nach  sorgfältigen  Studien  und  praktischen  Erfahrungen  das  Notwendige
auf  diesem  Gebiete  festlegt.  Im  Zusammenhange  mit  dem  Wiederaufbau
setzt  in  Ostpreußen  eine  großzügige  Siedlungsbewegung  ein,  die  viel  zur
kulturellen  wie  materiellen  Hebung  der  Provinz  beitragen  wird.  Auch  die
Anlage  von  Wasserleitung  und  Kanalisation  in  denjenigen  Städten,  die
diese  Verbesserungen  noch  nicht  besitzen,  wird  ins  Auge  gefaßt,  und  staatliche
  Zuschüsse  sollen  dazu  gewährt  werden.
        <pb n="341" />
        334  Dr.  Daul  Landau

Zu  dem  Wiederaufbau  von  34  000  Gebäuden,  von  denen  jedes  durchschnittliche
  Mindestkosten  von  8500  Mark  erfordert,  ist  eine  ungeheure  Menge
von  Baumaterial  nötig,  dessen  Beschaffung  große  Schwierigkeiten  entgegenstanden.
  Es  wurde  zu  diesem  Zweck  eine  hauptsächlich  mit  staatlichen  Mitteln
ausgestattete  G.  m.  b.  H.,  die  „Baustoffgesellschaft  für  Ostpreußen“,
gegründet,  eine  höchst  bemerkenswerte,  auf  neue  Bahnen  führende  wirtschaftspolitische
  Einrichtung.  Mit  einem  Stammkapital  von  1  600  000  Mark  ausgerüstet,
  hat  sie  die  Aufgabe,  den  Bedarf  an  Baustoffen  in  den  verschiedenen
Zerstörungsgebieten  festzustellen,  die  Bezugsquellen  innerhalb  der  Provinz
zu  ermitteln,  und  sofern  der  Bedarf  im  Lande  selbst  nicht  gedeckt  werden
kann,  für  Zufuhr  von  auswärts  zu  sorgen,  jedenfalls  alle  nötigen  Baustoffe
preiswert  und  rechtzeitig  herbeizuschaffen.  Aber  sie  sorgt  nicht  nur  für  Ziegel
und  Bauholz,  für  Zement  und  Kalk,  sondern  sie  deckt  auch  im  Großeinkauf
den  Bedarf  an  Türen,  Fenstern,  Beschlägen,  Öfen  usw.,  und  erhält  damit
  auch  eine  wichtige  künstlerische  Aufgabe.  In  Gemeinschaft  mit  dem
Hauptbauberatungsamte  werden  nämlich  gediegene  und  schöne  Normalformen,
  besonders  für  Fenster  und  Türen,  hergestellt,  so  daß  jeder  Bauherr
  nicht  nur  billige  und  gutgearbeitete,  sondern  auch  künstlerisch  einwandfreie
  Ware  erhält.

Die  100  000  ganz  und  die  weiteren  100  000  zum  Teil  zerstörten  Wohnungen
  machen  einen  gewaltigen  Bedarf  an  neuem  Hausgerät  notwendig,
und  sogleich  waren  Geschäftsleute  an  der  Arbeit,  die  Ostpreußen  mit  der
schlimmsten  Schund-  und  Ramschware  überschwemmen  wollten.  Dieser
Überflutung  mit  geschmacklosen  Möbeln,  mit  „Hausgreueln“,  ist  man  kräftig
und  erfolgreich  entgegengetreten.  Voran  ging  hier  die  Spende  der
„Münchener  Ostpreußenhilfe“,  die  von  Münchener  Künstlern  und  handwerkern
  Wohn-  und  Schlafzimmereinrichtungen  einfacher  und  geschmackvoller
Art  herstellen  ließ  und  für  eine  möglichst  zahlreiche  und  gerechte  Verteilung
der  Möbel  sorgte.  Dieser  Hausrat  von  vorbildlicher  Form,  der  für  die  Hälfte
der  Selbstkosten  abgegeben  wird,  zeigt,  wie  mit  billigen  Mitteln  Schönes
geschaffen  werden  kann,  und  gibt  dem  ostpreußischen  Handwerk  eine  Fülle
von  Anregungen.  Die  Möbel  wurden  nicht  nur  in  den  schlichten  Zweckformen
des  modernen  Kunstgewerbes  hergestellt,  sondern  es  sind  auch  bei  ihnen
Elemente  des  Danziger  Möbelstils  des  17.  Jahrhunderts  und  der  eigenartigen
  ostpreußischen  Bauernkunst  verwertet,  so  daß  man  allen  Wünschen
der  Bevölkerung  entgegenkam.  Ausstellungen  dieser  Münchener  Zimmer
fanden  in  19  ostpreußischen  Städten  statt.  Bis  Anfang  1916  waren  bereits
2750  Bestellungen  eingegangen,  die  fast  durchweg  befriedigt  werden  konnten.
Auch  die  „Augsburger  Ostpreußenhilfe“  hat  eine  große  Zahl  von  guten
Wohn-  und  Schlafzimmereinrichtungen  sowie  Küchen  gespendet.

k)  Das  bisher  Erreichte.  Entwicklung  des  Wiederaufbaues.

Die  Bautätigkeit  konnte  sich  naturgemäß  im  ersten  Sommer  nach  dem
Russeneinfalle  nur  langsam  entwickeln  und  erstreckte  sich  zunächst  in  der
Hauptsache  auf  die  Herstellung  von  Scheunen  und  landwirtschaftlichen  Nutzbauten,
  die  ja  für  die  Einbringung  der  kostbaren  Ernte  besonders  notwendig
        <pb n="342" />
        XI.  Ostpreußens  Verheerung  und  Wiederaufbau  335

waren.  Daneben  wurden  jedoch  auch  bald  zahlreiche  Wohnhausbauten  in
Angriff  genommen.  Bis  zum  1.  Oktober  1915  waren  bereits  3000  Bauentwürfe
  von  den  Bauberatungsämtern  begutachtet,  und  mindestens  10%
der  zerstörten  Gebäude  standen  noch  in  demselben  Jahre  unter  Dach  und
Fach.  Im  Jahre  1916  ging  dann  die  Arbeit  schneller  und  besser  vonstatten.
Die  Hemmungen,  unter  denen  die  Bautätigkeit  des  ersten  Jahres  gelitten,
waren  zum  großen  Teil  überwunden.  Die  großen  Massen  von  Baustoffen
wurden  leichter  herbeigeführt,  die  erforderlichen  Arbeitskräfte  konnten  herangezogen
  werden.  Das  Hauptgewicht  beim  Bauen  lag  auch  weiterhin  auf
den  ländlichen  Nutzbauten,  auf  Scheunen,  Ställen  und  Insthäusern.  Doch  auch
das  städtische  Bauwesen  schritt  rüstig  vorwärts.  Große  öffentliche  Bauten,  wie
Kirchen,  werden  freilich  erst  dann  errichtet  werden,  wenn  der  Frieden  ruhigere
Arbeit  gestattet.  Das  bisherige  Resultat  des  Wiederaufbanes  ist,  daß  mit
Ablauf  des  Jahres  1916  auf  dem  Lande  60  %  aller  zerstörten  Gebäude  fertiggestellt
  sein  werden.  Von  den  vernichteten  Gebäuden  in  den  Städten  werden
Ende  1916  tausend,  also  etwa  ein  Drittel  der  Gesamtzahl,  wieder  aufgerichtet
sein.  Das  ist  eine  stattliche  Leistung,  der  vorzüglichen  Organisation  und  des
unermüdlichen  Eifers  würdig,  mit  dem  die  ganze  Arbeit  geleitet  worden  ist.

8)  Die  Ostpreußenhilfe.

Die  Arbeit  des  Staates  bei  der  Wiederaufrichtung  der  Provinz  wird
unterstützt  durch  eine  großzügige  Hilfstätigkeit  privater  Kreise,  die  zu  einer
Organisation  geführt  hat,  ebenso  einzigartig  und  weittragend,  wie  das  Werk
der  Behörden.  Es  ist  das  die  „Ostpreußenhilfe,  Reichsverband  Deutscher
Kriegshilfsvereine  für  Ostpreußen“,  die  aus  der  sogenannten  „Patenschaftsbewegung“
  hervorgegangen  ist.  Der  Schrei  der  Empörung,  der  nach  dem
Bekanntwerden  der  russischen  Greueltaten  durch  ganz  Deutschland  ging,
löste  sogleich  hier  und  dort  Sammlungen  von  Geld  und  Liebesgaben  aus.
Aber  diese,  einem  edlen  Gefühl  entsprungenen  Bestrebungen  gingen  ziellos
und  wirr  durcheinander,  bis  es  einer  bedeutenden  Persönlichkeit  gelang,
die  mannigfachen  Anstrengungen  so  vieler  einzelner  unter  einem  großen
Gesichtspunkte  zusammenzuschließen.  Dies  tat  der  Polizeipräsident  von
Schöneberg-Wilmersdorf,  Freiherr  von  Lüdinghausen,  dem  durch  seine
langjährige  Tätigkeit  als  Landrat  des  besonders  schwer  heimgesuchten  Kreises
Gumbinnen  die  Provinz  ans  Herz  gewachsen  war.  Die  Worte,  die  der  Kaiser
nach  der  masurischen  Winterschlacht  gesprochen:  „Ich  weiß  Mich  mit  jedem
Deutschen  eins,  wenn  Ich  gelobe,  daß  das,  was  Menschenkraft  vermag,  geschehen
  wird,  um  neues  frisches  Leben  aus  den  Ruinen  entstehen  zu  lassen“,
wurden  zum  Wahlspruch  des  ganzen  Unternehmens,  und  ein  glücklicher
Gedanke  half  bei  der  Vereinigung  aller  Kräfte,  der  Gedanke  der  „Patenschaft".
  „Kriegspatenstelle  beim  Wiederaufbau  einer  der  schwer  darniederliegenden
  ostpreußischen  Kleinstädte“  sollten  die  Kriegshilfsvereine  übernehmen,
  für  die  Lüdinghausen  in  einem  Aufruf  warb.  Dies  Wort  von  der
Patenstadt  war  die  beste  und  schlagendste  Bezeichnung  für  das  neuartige
Verhältnis,  in  das  einzelne  Städte,  Kreise  und  Bezirke  des  Deutschen  Reiches
zu  Städten  und  Kreisen  der  unglücklichen  Provinz  traten.  Mehr  als  ein
        <pb n="343" />
        336  Dr.  Paul  Landau

halbes  hundert  Vereine,  die  sich  zu  einem  „Reichsverband  Ostpreußenhilfe“
einheitlich  zusammengeschlossen  haben,  machen  es  sich  zur  Aufgabe,  je  einer
für  einen  der  durch  den  Krieg  geschädigten  ostpreußischen  Stadt-  -oder  Landbezirke,
  lediglich  in  Ergänzung  der  staatlichen  Hilfsmaßnahmen,  zu  sorgen
und  ihm  aus  seinen  Mitteln  möglichst  viel  Gutes  angedeihen  zu  lassen.  Jeder
Verein  steckt  sich  dabei,  im  Einvernehmen  mit  seinem  Patenkinde,  seine  besonderen
  Ziele.  In  den  Vordergrund  der  Tätigkeit  der  Ostpreußenhilfe
sind  besonders  die  Fragen  der  Siedlungspolitik  gerückt:  gesunde  Kleinwohnungen
  sollen  errichtet,  die  allgemeinen  Lebensbedingungen  verbessert
werden.  Auch  die  Verschönerung  des  Stadt-  und  Landschaftsbildes,  die
Förderung  des  Kleingewerbes  und  Handwerkerstandes,  Fürsorgearbeiten
aller  Art  sind  in  Aussicht  genommen.  Der  eine  Verein  errichtet  öffentliche
Bauten,  der  andere  erschließt  Verkehrswege,  ein  dritter  steckt  sich  mehr
kulturelle  Ziele;  alle  haben  ein  genaues  Arbeitsprogramm  aufgestellt,  nach
dem  sie  zum  Wohle  des  von  ihnen  betreuten  Gebiets  und  damit  auch  der
ganzen  Provinz  wirken.  Kein  deutscher  Bundesstaat  hat  sich  von  diesem
gemeinnützigen  Werk  ausgeschlossen.  Ja,  über  die  deutschen  Gaue  hinaus
drang  der  Ruf  zu  unsern  Verbündeten,  und  als  Symbol  der  den  Krieg  überdauernden
  Bundesbrüderschaft  der  Mittelmächte  übernahmen  Wien  und
Ungarn  die  Patenschaften  für  zwei  ostpreußische  Städte.  Die  Deutsch-Amerikaner
  wollten  auch  nicht  müßig  beiseite  stehen,  da  es  galt,  die  Not  ihrer  Landsleute
  jenseits  des  Ozeans  zu  lindern:  sie  bildeten  den  „East  Prussian  Relief
Fund“,  der  seinen  Sitz  in  New  York  hat,  von  dort  aus  eine  erfolgreiche
Werbetätigkeit  durch  die  ganzen  Vereinigten  Staaten  entfaltet  und  mit  seinen
zahlreichen  Zweigvereinen  schon  große  Summen  zusammengebracht  hat.

Wie  die  „Ostpreußenhilfe“  an  einem  klassischen  Beispiele  die  deutsche
Meisterschaft  des  Organisierens  in  privaten  Verhältnissen  offenbart,  so  ist
die  ganze  Leistung  des  Wiederaufbaues  ein  Meisterstück  des  organisatorischen
Genies,  das  der  deutsche  Staat  besitzt.  Im  harmonischen  Zusammenwirken
zahlreicher  ausgezeichneter  Männer,  unter  denen  der  frühere  Oberpräsident
der  Provinz  Ostpreußen,  v.  Batocki,  an  erster  Stelle  steht,  ist  hier  ein  staatsmännisches
  Werk  vollbracht  worden,  das  ganz  neue  Probleme  auf  neuartige
Weise  bewältigt  hat.  Die  ganze  in  die  Zukunft  weisende  Bedeutung  dieser
Tat  für  die  Geschichte  Ostpreußens  und  die  Entwicklung  Deutschlands  überhaupt
  wird  erst  eine  spätere  Zeit  beurteilen  und  gerecht  würdigen  können.

Literatur:

Denk  schrift  über  die  Beseitigung  der  Kriegsschäden  usw.  Hg.  v.  Ministerium  des

Innern.  1916.

Ostpreußische  Kriegshefte.  Auf  Grund  amtl.  und  privater  Berichte  hg.  v.  A.  Brackmann.
  Berlin  1915/16.  (Nr.  1:  Die  August-  und  Septembertage  1914.  —  Nr.  2:
Fluchtbewegung  und  Flüchtlingsfürsorge.  —  Nr.  3:  Die  zweite  Besetzung  Ostpreußens
  und  die  Wirkung  des  Krieges  auf  Landwirtschaft  und  Handel  der  Provinz.
  —  Nr.  4:  Der  Wiederaufbau.)

Steinmetz,  G.,  Grundlagen  zum  Wiederaufbau  Ostpreußens.  Hg.  v.  Deutschen  Bund
Heimatschutz  (erscheint  im  Frühjahr  1917  in  München).
        <pb n="344" />
        Anhang.

Merksätze  über  Kriegerrenten,  Hinterbliebenenversorgung
  und  Familienfürsorge.)

A.  Renten  der  Kriegsteilnehmer.

a)  Militärrente.

1.  Ein  Kriegsteilnehmer  hat  Anspruch  auf  Rente,  wenn  seine  Erwerbsfähigkeit
  infolge  einer  Dienstbeschädigung  um  mindestens  10  %  herabgesetzt
ist.  (Siehe  auch  zu  Ziff.  2—90  Horion  A.)

2.  Die  Rente  wird  nach  dem  Dienstgrade  bemessen  und  nach  Hundertteilen
  der  Vollrente  berechnet.  Die  Vollrente  beträgt  für  einen

          Gemeinen           Unteroffizier           Sergeanten           Feldwebel

                           540  M.           600  M.                   720  M.                         900  M.
also  80  %  =  432  „              480  „                     576  „                             720  „
„  66 ²/³  %  =  360  „             400  „                     480  „                             600  „  usw.

5.  Der  Anspruch  auf  Rente  hängt  nicht  von  der  Bedürftigkeit  ab;
er  besteht  nur,  solange  die  Erwerbsfähigkeit  gemindert  oder  aufgehoben  ist.

4.  Ist  eine  Rente  zugebilligt,  dann  werden  noch  ohne  Unterschied  des
Dienstgrades  monatlich  15  M.  feste  Kriegszulage  gezahlt.

5.  Bei  Verlust  von  Gliedern,  der  Sprache,  des  Gehörs  auf  beiden
Ohren,  bei  Verlust  oder  Erblindung  beider  Augen  wird  außerdem  eine
Verstümmelungszulage  gewährt;  sie  beträgt  für  ein  Glied  monatlich
27  M.  Sie  kann  auch  zugebilligt  werden,  wenn  die  Gebrauchsfähigkeit  eines
Gliedes  so  hochgradig  gestört  ist,  daß  sie  dem  Verlust  des  Gliedes  gleich  zu
achten  ist,  oder  bei  Verlust  oder  Erblindung  eines  Auges  bei  nicht  völliger
Gebrauchsfähigkeit  des  andern  Auges  oder  bei  andern  schweren  Gesundheitsstörungen,
  wenn  sie  fremde  Pflege  und  Wartung  nötig  machen.

6.  Kriegszulage  und  Verstümmelungszulage  (nicht  die  Rente)  können
in  Kapitalabfindung  umgewandelt  werden.

7.  Wenn  das  Gesamteinkommen  eines  Empfängers  der  Kriegszulage
weniger  als  600  M.  beträgt,  so  kann  ihm  von  dem  Monat  ab,  in  dem  er
55  Jahre  alt  wird,  der  an  600  M.  fehlende  Betrag  als  Alterszulage
gewährt  werden.

 

*)  Nur  die  wichtigsten  Sätze  sind  angeführt.  Die  Bezüge  der  Berufssoldaten
und  die  der  höheren  Dienstgrade  sind  nicht  berücksichtigt.

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.                              22
        <pb n="345" />
        338  Anhang

8.  Die  auf  dem  Kriegsschauplatze  verwendeten  Mitglieder  der  freiwilligen
  Krankenpflege  haben  dieselben  Ansprüche  wie  die  Soldaten.
9.  Kriegszulage,  Verstümmelungszulage  und  Alterszulage  sind  steuerfrei.

b)  Rente  aus  der  Invalidenversicherung.

1.  Wer  als  Pflichtversicherter  bei  der  Invalidenversicherung  mindestens
200  Wochenbeiträge  geleistet  und  damit  ein  Recht  auf  Invalidenrente
erworben  und  diese  Anwartschaft  dadurch  aufrecht  erhalten  hat,  daß  er  in
zwei  Jahren  mindestens  20  Wochenbeiträge  nachweist,  behält  alle  Rechte
an  die  Invalidenversicherung  neben  seinen  Ansprüchen  an  die  Militärrente.
  —  Selbstversicherte  müssen  500  Wochenbeiträge  geleistet  und  in  zwei
Jahren  wenigstens  40  Marken  geklebt  haben.  (Siehe  Witowski  B  und  C.)

2.  Invalidität  im  Sinne  der  Reichsversicherungsordnung  liegt  vor,
wenn  die  Erwerbsfähigkeit  um  mehr  als  66  ²/³ %  vermindert  ist.  Beispiel:
Ein  Unteroffizier  mit  2  Kindern  unter  15  Jahren  hat  200  Wochenbeiträge
in  Klasse  V,  250  in  IV,  100  in  III  geleistet,  war  zwei  Jahre  Soldat,  hat  zweimal
  zwei  Wochen  an  militärischen  Übungen  teilgenommen  und  ist,  nachdem
er  58  Wochen  zum  Kriegsdienst  eingezogen  war,  infolge  schwerer  Verwundung
mit  75 %  Rente  und  einfacher  Verstümmelungszulage  entlassen  worden.

Er  erhält
a)  aus  der  Kriegsversorgung:
Rente  75%  von  600  M.  =  450  Mr.

 

Kriegszulage                            =  180     "
Verstümmelungszulage         = 324       "     954,-  M.
b)  aus  der  Invalidenversicherung:
Reichszuschuß                           =  50,—  M.
Grundbetrag

200  x  0,20  =  40,—  M.
250  x  0,18  =  45.—    „
50    x  0,16  =      8,—  „

 

 

 

500  Mochen                                  =  93,—  "
Steigerungssatz

200  x  0,12  =  24,—  M.

250  x  0,10  =  25,—  „

100  K  0,08  =    8,—  „

166  x  0,06  =     9,06  „

716  Wochen                                 =  66,06  "    209,96  „

Dazu  für  jedes  Kind    1/10  seiner  Invalidenrente
                                                  =  41,99  "

 

                                                         Summe  1205,95  M.

Die  Renten  werden  in  Teilbeträgen  monatlich,  auf  volle  fünf  Pfennig
aufgerundet,  im  voraus  gezahlt.
        <pb n="346" />
        Anhang  339

3.  Ist  der  Kriegsbeschädigte  nicht  dauernd,  sondern  nur  vorübergebend
invalide  im  Sinne  der  Reichsversicherungsordnung,  so  hat  er  von  der
27.  Woche  ab  für  die  Dauer  der  Invalidität  Anspruch  auf  Invalidenrente.


4.  Beträgt  die  Verminderung  der  Erwerbsfähigkeit  66  ²/³  %  oder  weniger,
dann  besteht  kein  Anspruch  auf  die  Bezüge  aus  der  Invalidenversicherung.
Der  Empfänger  der  Militärrente  muß  nach  seiner  Entlassung  für  die  Weiterversicherung
  sorgen,  damit  er  die  Anwartschaft  auf  die  Invalidenrente
aufrecht  erhält  und  die  Rente  beziehen  kann,  sobald  die  Invalidität  eintritt.

c)  Bezüge  aus  der  Krankenversicherung.

1.  Wer  vor  der  Einberufung  zum  Heeresdienst  ununterbrochen  6  Wochen
oder  in  den  letzten  12  Monaten  26  Wochen  Mitglied  einer  Krankenkasse  war
und  innerhalb  der  ersten  drei  Wochen  im  Heeresdienst  erkrankt  oder  verwundet
  wird,  behält  für  sich  und  seine  Angehörigen  alle  Rechte  an  die
Krankenkasse.  Bleibt  er  durch  Zahlung  der  Beiträge  Mitglied  der  Kasse,
so  behält  er  seine  Ansprüche,  solange  die  Beiträge  entrichtet  werden.  (Siehe
 Witowski B  u.  C.)  Beispiel:  Für  einen  Soldaten  werden  die  Kassenbeiträge
der  zweiten  Lohnklasse  (48  Pf.  wöchentlich)  gezahlt;  nach  16  Wochen  wird
er  verwundet  und  bleibt  30  Wochen  im  Sinne  der  Krankenversicherung
arbeitsunfähig.  Es  steht  ihm  das  Krankengeld  zu,  nämlich  als  Regelleistung
die  Hälfte  des  Grundlohns,  also  täglich  1  M.

2.  Fällt  ein  Soldat,  solange  er  Mitglied  einer  Krankenkasse  ist,  so  erhalten
die  Hinterbliebenen  das  Sterbegeld,  da  die  Heeresverwaltung  Beerdigungskosten
  nicht  berechnen  wird.  (Siehe  Witowski  B.)

B.  Hinterbliebenenbezüge.
a)  Kriegsversorgung.

1.  Das  Kriegswitwengeld  beträgt  jährlich  für  die  Witwe  eines
Feldwebels  600  M.,  eines  Unteroffiziers  500  M.,  eines  Gemeinen  400  M.
(Siehe  auch  zu  2—6  Horion  B.)

2.  Das  Kriegswaisengeld  beträgt  ohne  Unterschied  des  Dienstgrades
für  jede  Halbweise  jährlich  168  M.,  für  jede  Dollwaise  240  M.  Es  wird
gezahlt  bis  zum  Schluß  des  Monats,  in  dem  das  18.  Lebensjahr  vollendet  wird.

5.  Kriegselterngeld  in  Höhe  von  jährlich  250  M.  kann  dem  Vater,
der  Mutter,  dem  Großvater  und  der  Großmutter  für  die  Dauer  der  Bedürftigkeit
  gewährt  werden,  wenn  der  verstorbene  Kriegsteilnehmer  ihren
Lebensunterhalt  ganz  oder  überwiegend  bestritten  hat.

4.  Wie  die  Kriegsversorgung  der  Manschaften,  kann  auch  ein  Teil  des
Kriegswitwengeldes  in  Kapitalabfindung  umgewandelt  werden.

5.  Besondere  Zuwendungen  können  den  Hinterbliebenen  aus
Mitteln  des  Kriegsministeriums  gewährt  werden.

6.  Die  Hinterbliebenen  eines  Empfängers  der  Militärrente  haben
Anspruch  auf  drei  Monatsrentenbezüge  (Gnadengebührnisse)  nach  dem
Sterbemonate;  die  Summe  wird  auf  einmal  gezahlt.

22*
        <pb n="347" />
        340  Anhang

b)  Bezüge  aus  der  Invalidenversicherung.

1.  Hinterbliebenenbezüge  aus  der  Invalidenversicherung  werden  gewährt
unter  denselben  Bedingungen  wie  die  Invalidenrente  (siehe  Ab1);  sie
werden  neben  der  Kriegsversorgung  gezahlt.

2.  Die  Witwe  eines  Versicherten,  die  nicht  selbst  gegen  Invalidität
versichert  ist,  hat  Anspruch  auf  Witwenrente,  wenn  sie  dauernd  invalide
(im  Sinne  der  Reichsversicherungsordnung)  wird,  auf  Witwenkrankenrente
  bei  vorübergehender  Invalidität.  Dringend  zu  raten  ist  ihr,  daß  sie
sich  sofort  von  der  Landesversicherungsanstalt  den  Anwartschaftsbescheid
ausstellen  läßt,  durch  den  ihr  Anspruch  gesichert  wird.

3.  Für  die  hinterbliebenen  Kinder  eines  Versicherten  wird  Waisenrente
  bis  zu  dem  Tage  gezahlt,  an  dem  sie  das  15.  Lebensjahr  vollenden.

4.  Die  Witwenrente  setzt  sich  zusammen  aus  50  M.  Reichszuschuß
und  3/10  von  dem  Grundbetrag  und  den  Steigerungssätzen  der  Invalidenrente,
  die  der  Versicherte  bei  seinem  Tode  bezog  oder  bezogen  hätte.

5.  Die  Waisenrente  beträgt  für  jede  Waise  25  M.  Reichszuschuß  und
3/10  vom  Grundbetrage  und  den  Steigerungssätzen  der  Invalidenrente  des
Versicherten.

6.  Cür  die  Hinterbliebenenfürsorge  werden  Grundbetrag  und
Steigerungssätze  anders  berechnet  als  bei  der  Invalidenrente  des  Versicherten.
  Beim  Grundbetrag  werden  zuerst  die  Wochenbeiträge  nach
dem  1.  Januar  1912  angerechnet;  die  an  500  noch  fehlenden  werden  aus
den  höchsten  Beitragswochen  vor  dem  1.  Januar  1912  ergänzt;  reicht  diese
Zahl  nicht  aus,  dann  werden  Beiträge  der  ersten  Lohnklasse  eingesetzt.

Bei  den  Steigerungssätzen  werden  nur  die  Wochenbeiträge  nach
dem  1.  Januar  1912  angerechnet.

Beispiel:  Ein  Versicherter  hat  nach  dem  1.  Januar  1912  in  Klasse  V
80  und  in  Klasse  IV  36  Wochenbeiträge,  vor  dem  1.  Jannar  1912  in  Klasse  V
230,  in  Klasse  IV  90,  in  Klasse  III  126  und  in  Klasse  II  280  Wochenbeiträge
geleistet.  Er  ist  als  Vizefeldwebel  gefallen  und  hinterläßt  eine  Witwe  mit
drei  Kindern  unter  15  Jahren.

Die  Witwe  bezieht
a)  aus  der  Kriegsversorgung:

 

Witwengeld                                                    600,—  M.
für  3  Kinier                                                 504,—   "  1104,—  M.
b)  aus  der  Invalidenversicherung:
Witwenrente
Grundbetrag

80  x  0,20  =  16,—  M.
56  x  0,18  =     6,18   "
250  x  0,20  =  46       "
90  x  0,18  =  16,20     "
64  x  0,16  =  10,24    "

500  Wochen                                                94,92    "
        <pb n="348" />
        Anhang                                                                             341

Übertrag.                                                         94,92  M.  1104,-  M.
Steigerungssatz
80  x  0,12  =  9,60  M.
56  x  0,10  =  3,60  „

 

 

 

116  WMochen  =       13,20  "
                                      108,12  M.
Davon  3/10                  52,45  M.
Dazu  Reichszuschuß  50,—  "                                          82,43  "

 

Waisenrente  für  3  Kinder
Reichszuschuß  3  x  25  =        75,—  M.
Dreimal  3/20  von  108,12  =  48,65    "                       123,65  "

Summe                                                                                1 310,08  M.

7.  Ist  die  Ehefrau  versichert  und  hat  beim  Tode  ihres  Mannes  die
Wartezeit  erfüllt  und  die  Anwartschaft  aufrecht  erhalten,  dann  erhält  sie
nach  dem  Tode  ihres  Mannes  als  Witwengeld  den  zwölffachen  Monatsbetrag
  der  Witwenrente;  jedem  Kinde  wird  als  Waisenaussteuer  bei
vollendung  des  15.  Lebensjahres  der  achtfache  Monatsbetrag  der  Waisenrente
  gezahlt.

8.  Wird  die  versicherte  Witwe  invalide,  dann  bezieht  sie  für  sich  und
ihre  Kinder  nicht  Witwen-  und  Waisenrente,  sondern  die  viel  höhere  Invalidenrente.


9.  Die  Bezüge  aus  der  Invalidenversicherung  werden  nur  auf  Antrag
des  Empfangsberechtigten  gewährt.

 

C.  Familienfürsorge.

1.  Im  Falle  der  Bedürftigkeit  erhalten  die  Familien  der  Kriegsteilnehmer
  eine  Familienunterstützung.  (Über  die  einzelnen  Anspruchsberechtigten
  s.  Söhner  unter  D.)

2.  Zurzeit  erhält  die  Ehefrau  monatlich  15  M.  und  für  jedes  Kind
unter  15  Jahren  7,50  M.  (Weiteres  s.  Söhner  unter  G.)

3.  Uber  die  besonderen  Leistungen  in  der  Familienfürsorge  s.  Söhner
unter  H.

4.  Reichswochenhilfe  steht  einer  Wöchnerin  zu,  sofern  sie  diese
nicht  schon  infolge  ihrer  Zugehörigkeit  zu  einer  Krankenkasse  zu  beanspruchen
hat,  wenn  ihr  zum  Heeresdienst  eingezogener  Mann  vor  dem  Eintritt  in
das  Heer  6  Wochen  ununterbrochen  oder  im  letzten  Jahre  wenigstens
26  Wochen  Mitglied  einer  Krankenkasse  war;  Reichswochenhilfe  erhalten
ferner  ohne  Rücksicht  auf  die  Zugehörigkeit  zu  einer  Krankenkasse  minderbemittelte
  Frauen  von  Kriegsteilnehmern.  Es  werden  gezahlt:

25  M.  Beitrag  zu  den  Entbindungskosten,

1  M.  täglich  Wochengeld  für  8  Wochen,

bis  10  M.  für  Hebammendienste  und  ärztliche  Behandlung,  die
durch  Schwangerschaftsbeschwerden  nötig  werden,
        <pb n="349" />
        342  Anhang

0,50  M.  täglich  Stillgeld  12  Wochen  lang,  falls  die  Wöchnerin  das
Kind  selbst  stillt.  (S.  Söhner  unter  J.  und  Witowski  unter  C.)

D.  Ansprüche  an  die  Angestelltenversicherung.

1.  Bei  der  Angestelltenversicherung  sind  infolge  der  kurzen  Dauer  ihres
Bestehens  keine  Rentenansprüche  erwachsen.

2.  Bei  Pflichtversicherung  wird  an  die  Witwe  eines  Gefallenen  oder
an  die  Vollwaisen  unter  12  Jahren  die  Hälfte  der  für  den  Versicherten
gezahlten  Beiträge  zurückgezahlt,  bei  freiwillig  Versicherten  drei  Viertel
der  Beiträge.  (S.  auch  zu  3  u.  4  Witowski  unter  B.)

5.  Dieselben  Beträge  erhalten  auf  Antrag  zurück  die  Angestellten,
die  durch  Teilnahme  am  Krieg  berufsunfähig  geworden  sind.

4.  Die  Wartezeit  auf  Hinterbliebenenrente  kann  durch  Einzahlung  einer
Prämienreserve  abgekürzt  werden.
        <pb n="350" />
        Carl  Heymanns  Verlag  /  Berlin  W  8/  Mauerstraße  45.44

 

Bereits  früher  (1915)  erschien:
Staatsbürgerliche  Belehrungen
in  der  Kriegszeit

Herausgegeben  für  Fach-  und  Fortbildungsschulen
vom  Kgl.  Preuß.  Landesgewerbeamt

 

 

Erster  Band

 

 

 

Umfang  200  Seiten  Preis  gebunden  2  Mark
Inhalts-Verzeichnis.

                                                                                                                                                 Seite

I.  Der  Krieg.  Von  Lic.  Dr.  Paul  Rohrbach,  Berlln                                                   1

A.  Der  Krieg  in  der  Schule                                                                                             1

B.  Die  Vorgeschichte                                                                                                            4

C.  Der  Kriegszustand  und  die  Kriegserklärung                                                       11

D.  Die  Reichstagssitzung                                                                                                  16

E.  Deutschlands  Einigkeit  und  Hoffnung  für  die  Zukunft                                 18
II.  Unser  Heer.  Von  E.  Karwiese,  Major  im  Kriegsministerium                       25

A.  Die  Einführung  der  allgemeinen  Wehrpflicht                                                    23

B.  Die  Entwicklung  des  deutschen  Heerwesens                                                    24

I.  Im  siebzehnten  Jahrhundert                                                                                      24

II.  Im  achtzehnten  Jahrhundert                                                                                    26

III.  Im  neunzehnten  Jahrhundert                                                                                 28

C.  Das  deutsche  Heer  im  Frieden                                                                            29

D.  Das  deutsche  Heer  im  Kriege                                                                              33

E.  Das  Gefecht                                                                                                                  37

III.  Unsere  Marine.  Von  Graf  E.  Reventlow,  Charlottenburg                            47
A.  Die  neuere  Entwicklung  der  deutschen  Flotte  und  ihr

militärischer  Grundgedanke                                                                                             47

B.  Das  Linienschiff                                                                                                            49

C.  Der  große  und  der  kleine  Kreuzer                                                                     52

 

Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  8
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        Staatsbürgerliche  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  Erster  Band

 

IV.

                                                                                                                                                 Seite
D.  Die  Torpedofahrzeuge                                                                                                 54
E.  Die  Küstenverteidigung                                                                                                59
F.  Die  Auslandschiffe                                                                                                         60
G.  Die  Schul-  und  Versuchschiffe                                                                                63
H.  Die  Organisation  der  Marine                                                                                  64
I.  Die  Marine  im  Kriege                                                                                                 69
IV. Krieg  und  Volksernährung.  Von  Professor  Dr.  Hermann  Schumacher,
  Bonn                                                                                                                       71
Einleitung                                                                                                                                71

A.  Die  Volksversorgung  durch  unsern  einheimischen  Ackerbau                       72
B.  Die  Volksversorgung  durch  unsere  einheimische  Viehzucht                         81

 

C.  Deutschlands  Einfuhr  an  Nahrungsmitteln                                                          87
V.Krieg,  Gewerbe  und  Handel.  Von  Dipl.-Ing.  Dr.  Th.  Schuchart,

Berlin                                                                                                                                     101

A.  Volks-  und  weltwirtschaftliche  Voraussetzungen                                              101

a)  Land  und  Volk                                                                                                            101

b)  Der  neudeutsche  Wirtschaftsgeist  und  seine  Entstehung                           101

c)  Die  Bevölkerung  und  ihre  Bewegung                                                                 102

d)  Übergang  zum  Industriestaat                                                                                 103

e)  Anschluß  an  die  Weltwirtschaft                                                                            107

f)  Leistungssteigerung                                                                                                     108

B.  Die  Kriegswirtschaft                                                                                                  112
I.  Die  wirtschaftlichen  Veränderungen  beim  Übergang  von  der

Friedens-  zur  Kriegswirtschaft                                                                                      112

a) Die  Arbeitskräfte  und  ihre  Verteilung                                                                 115

b)  Die  allgemeine  Einschränkung  des  Verbrauchs                                              120

c)  Die  Einschränkung  der  Fabrikation                                                                     121

d)  Die  Erhöhung  der  Preise  und  die  Kreditverhältnisse                                 122

II.  Die  Eingriffe  der  Staatsregierung                                                                        123

a)  Die  Neuregelung  des  Ein-  und  Ausfuhrverkehrs                                          123
b)  Die  Neuordnung  des  Rechtsverhältnisses  zum  feindlichen

 

Ausland                                                                                                                              125
c)  Die  Abwicklung  vor  Kriegsansbruch  abgeschlossener  Verträge
                                                                                                                                   125

III.  Die  Deckung  des  militärischen  Bedarfs  und  die  Volkswirtschaft        126
a)  Die  Lieferung  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse                                              127

 

 

 

b)  Die  Lieferung  für  Ausrüstung  und  Bewaffnung                                           127

c)  Die  Rohstoffversorgung  und  ihre  kriegswirtschaftliche
Organisation                                                                                                                      130

4)  Berücksichtigung  volkswirtschaftlicher  Erwägungen  bei  vergebung
  militärischer  Lieferungen                                                                               132
IV.  Die  Vermehrung  der  Arbeitsgelegenheit                                                          132
a)  Staatliche  Aufträge                                                                                                    132
b)  Notstandsarbeiten                                                                                                      133
c)  Die  Berücksichtigung  fachgelernter  Arbeit                                                        133
d)  Die  Berücksichtigung  der  Ausfuhrinteressen                                                   134
V.  Die  privatwirtschaftliche  Organisation  der  Kriegswirtschaft                        135
VI.  Die  wirtschaftliche  Lage  der  großen  Industrien                                          136
a)  Die  Kohlenindustrie                                                                                                  136
b)  Die  Eisenindustrie                                                                                                     137
c)  Die  Eisenfeinverarbeitungsindustrie                                                                      137

 

Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  8
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        Staatsbürgerliche  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  Erster  Band

 

d)  Die  Textilindustrie
e) Die  Gesamtlage
f)  Die  Ziele  der  Kriegswirtschaft

C.  Der  Staat  und  die  Einzelperson  in  der  Kriegswirtschaft
a)  Die  Bedeutung  der  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit  für
den  militärischen  Erfolg

b)  Die  wirtschftliche  Zusammengehörigkeit  aller  Erwerbsstände

c) Allgemeine Kriegsfürsorge des Reiches und  der Gemeinde

d)  Bedeutung  der  Selbstdisziplin  im  Erwerbsleben

e)  Grundsätze  der  Arbeitsverteilung  in  der  Kriegswirtschaft

f)  Organisation  und  Schule

VI.  Krieg  und  Verkehr.  Von  Postinspektor  Dr.  phil,  et  jur.  Raimund
Köhler,  Berlin

A.  Allgemeine  Bedeutung  des  Verkehrswesen
B.  Die  einzelnen  Zweige  des  Verkehrswesens
C.  Die  Verwendung  der  Verkehrsmittel  für  Kriegszwecke
D.  Die  durch  den  Krieg  verursachten  Änderungen  im  Friedensgebrauch

  der  Verkehrsmittel

VII.  Krieg,  Geld  und  Kredit.  von  Georg  Bernhard,  Berlin

A.  Unsere  Geld-  und  Kreditwirtschaft  im  Frieden
1.  -  4.  Grundbegriffe  (Kapital,  Kredit,  Banken,  Wechsel  usw.)
5.—9.  Zahlungsmittel  (Geld,  Scheck,  Banknoten,  Giroverkehr)
10.—  15.  Die  Reichsbank  (Organisation,  Notendeckung,  Wochenausweis,

  Goldbestand)
16.—17.  Der  internationale  Zahlungsausgleich  (Devisen,  Goldausfuhr

  usw.)
B.  Die  Veränderungen  der  Geld-  und  Kreditwirtschaft  im
Kriege  
1.—2. Geld und Kredit nach  Kriegsausbruch
3.-6. Kriegskredithilfe(Kreditbanken,  Preußische  Zentral-Genossenschaftskasse,

  Darlehnskassen)
7.—  12.  Die  Reichsbank  während  des  Krieges  

VIII . Krieg und Recht. Von Professor Dr.Ed.Heilfron,Charlottenburg

A.Der deutsche Staatbürger im Schutze des Rechts
I.  Rechte  und  Pflichten  des  deutschen  Staatsbürgers                                         211

a)  Staatsbürgerliche  Rechte                                                                                             211

b)  Staatsbürgerliche  Pflichten                                                                                         213

II.  Rechtsstellung  der  Ausländer                                                                                   216

B.  Der  Einfluß  des  Krieges  auf  das  Recht                                                             217
I.  Die  Erklärung  des  Kriegszustandens                                                                       217
a)  Form                                                                                                                                   217

b)  Wirkungen  der  Erklärung  des  Kriegszustandes                                                   217
c)  Mobilmachung  und  Kriegserklärung                                                                         219

II.  Einfluß  des  Kriegszustandes  auf  das  Bürgerliche  Recht                                 220
a)  Grundsatz                                                                                                                           220

b)  Ausnahmen  von  der  Einflußlosigkeit  des  Kriegszustandes                                     
Vertragsrecht                                                                                                                            221

c)  Kriegstrauung  und  Militärtestament                                                                           222

 

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Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  8
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        Staatsbürgerliche  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  Erster  Band

 

 

                                                                                                                                                 Seite
C.  Das  Kriegsrecht                                                                                                            222
I.  Rechtliche  Grundlagen                                                                                                222
II.  Kriegsnotrecht  zum  Schutze  der  Allgemeinheit                                               223
a)  Vorratserhebungen  und  Höchstpreise                                                                  223
b)  Gerichtliche  Bewilligung  von  Zahlungsfristen                                                    224
c)  Konkursrechtliche  Maßnahmen                                                                               226

d)  Ausnahmen  von  Be  chäftigungsbeschränkungen  gewerblicher
  Arbeiter                                                                                                                     227
e)  Wechsel-  und  scheckrechtliche  Maßnahmen                                                     227
III.  Kriegsnotrecht  zum  Schutze  der  Kriegsteilnehmer                                        227
a)  Kriegsteilnehmer                                                                                                           228
b)    Prozeßvorschriften                                                                                                     228
c)    Vollstreckungsvorschriften                                                                                        228
d)  Konkursvorschriften                                                                                                     229
e)  Verjährungsvorschriften                                                                                               229
IV.  Schutzmaßregeln  gegen  das  Ausland                                                                  229
a)  Fälligkeit  der  Auslandswechsel                                                                                229
b)  Geltendmachen  von  Auslandsansprüchen                                                           229
c)  Überwachung  ausländischer  Unternehmungen                                                  230
D.  Das  Kriegsvölkerrecht                                                                                                231
I.  Begriff  des  Völkerrechts                                                                                            231
II.  Die  Quellen  des  Völkerrechts                                                                               232

III.  Der  Einfluß  des  Kriegsausbruchs  auf  das  Völkerrecht                              232
IV.  Die  Grundsätze  des  Kriegsvölkerrechts                                                             234

a)  Allgemeine  Kriegsregeln                                                                                            234
b)  Landkriegsrecht                                                                                                            236
c)   Das Seekriegsrecht                                                                                                       238
E.  Schluß                                                                                                                             240
IX.  Kriegshilfe.  Von  Dr.  Clauß,  Berlin                                                                      241
I.  Die  Träger  der  Kriegshilfe                                                                                       242
II.  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer                                    246
III.  Fürsorge  für  Arbeitslose                                                                                        248
1.  Arbeitsverteilung  und  Arbeitsbeschaffung.                                                         248
2.  Die  unmittelbare  Unterstützung  von  Arbeitslosen                                        250
IV.  Mietshilfe                                                                                                                     253
V.  Sonstige  Kriegshilfen                                                                                                255
VI.  Fortführung  sozialer  Friedensaufgaben                                                            257
VII.  Fürsorge  für  die  Geflüchteten                                                                          259
VIII.  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  und  deren  Hinterbliebene
                                                                                                                             261
1.  Truppenfürsorge                                                                                                        261
2.  Fürsorge  für  die  Verwundeten  und  erkrankten  Krieger  und
die  Invaliden                                                                                                                   262
3.          Hinterbliebenenfürsorge                                                                                   263
X.  Der  Krieg  und  die  Jugendlichen.  Von  Schulinspektor  E.  Haumann,
Berlin                                                                                                                                   265

A.  Der  Krieg  ein  Mahner  zu  körperlicher  Ertüchtigung                                 265
B.  Der  Krieg  ein  Mahner  zu  vernünftiger  Lebensweise                                268
C.  Der  Krieg  ein  Mahner  zur  Arbeit  und  zum  Lernen                               271

XI.  Über  die  unterrichtliche  Verwertung  der  Stoffe.  von  Schulinspektor
E.  Haumann  Berlin                                                                                                       275

 

Carl  Hey  manns  Verlag,  Berlin  W.  8
        <pb n="354" />
        Kriegsliteratur
Carl Heymanns Verlag
Berlin  W 8












 

 

 



 

 

 













    

Inhalt:








  1.  Amtliche  Drucksachen                                         Seite    2
  2.  Allgemeine  Literatur                                                  "        5

      
  3.  Gesetzgebung                                                               "      9

  4.  Staats-,  Völker-  und  Verwaltungsrecht                "    10
  5.   Staats-  und  Volkswirtschaft                                     "    13
  6.  Kriegsfürsorge  und  Kriegswohlfahrtspflege          "     15





    





        

August  1914  —  Ende  1916
        <pb n="355" />
        Carl  Heymanns  Verlag  Berlin  W  8/  Mauerstraße  43.44

  



Deutsches  Weißbuch.  vorläufige  Denkschrift  und  Aktenstücke  zum
Kriegsausbruch.                                                                                  M.  0,50

Österreichisch-ungarisches  Rotbuch  I.  diplomatische  Aktenstücke  zur
Vorgeschichte  des  Krieges  19  14.  Herausgegeben  vom  Auswãrtigen  Amt.
                                                                                                                 M. 0,80

Österreichisch-umn  garisches  Rotbuch  II.  diplomatische  Aktenstücke
betreffend  die  Beziehungen   Österreich-Ungarns  zu  Italien  in  der  Zeit
vom  20.  Juli  19  14  bis  25.  Mai  1915.  Herausgegeben  vom  Auswärtigen

Amt                                                                                                             M. 1,20

Amt.
Russisches    Orangebuch  I.  Verhandlungen  vom  10./23.  Juli  bis  zum


.

 




Amtliche  Drucksachen.

—

 

 

 

 

 

Amt
  
24.  Juli/6.  August  1914.  Herausgegeben  vom  Auswärtigen  Amt.  M.  0,50

Russisches  Orangebuch  II.  Verhandlungen  mit  der  Türkei  vom

 

 

 

 

 

19.  Juli/1.  August  bis  19.  Oktober/1.  November  1914.  Herausgegeben
vom  Auswärtigen  Amt.                                                                                 M.  0,  50
Serbisches  Blaubuch,  diplomatische  Aktenstücke  zur  Vorgeschichte  des
Krieges.  Herausgegeben  vom  Auswärtigen  Amt.                                 M.  0,  30
Französisches  Gelbbuch.  In  Vorbereitung.
Belgisches  Graubuch.  In  Vorbereitung.
Italienisches  Grünbuch.  In  Vorbereitung.

 

Es  folgen  weitere  Buntbücher.

Die  Kriegsvorlagen  (Reichstags-Entwürfe  Nr.  1—18)
zusammen                                                                                                            M.  2,—
1.  Auflösung  des  Reichskriegsschatzes.  1914.  Fol.  1S.                       M.  0,  10
2.  Aenderung  des  Gesetzes  betreffend  die  Unterstützung  von  Familien  in
den  Dienst  eingetretener  Mannschaften.  1914.  Fol.  2  S.                M.  0,  10
3.  Verlängerung  der  Fristen  des  Wechsel-  und  Scheckrechts.  1914.
Fol.  4 S.                                                                                                                M.  0,  10
4.  Ausnahmen  von  Beschäftigungsbeschränkungen  gewerblicher  Arbeiter.
1914.  Fol.  2 S.                                                                                                    M.  0,  10
5.  Feststellung  eines  Nachtrags  zum  Reichshaushaltsetat.  1914.  Fol.
4 S.                                                                                                                          M.0,10
6.  Ergänzung  der  Reichsschuldenordnung.  1914.  Fol.  3  S.              M.  0,  10
7.  Aenderung  des  Münzgesetzes.  1914.  Fol.  3 S.                                M  0 , 10

  



    

—  2  —
        <pb n="356" />
        Carl  Haymanns  Verlag/  Berlin  WS/Mauerstraße  43.44



8.  Reichskassenscheine  und  Banknoten.  1914.  Fol.  4  S.                   M.       0,  10
9.  Darlehnskassengesetz.  1914.  Fol.  6  S.                                                 M.         0,10
10.  Aenderung  des  Bankgesetzes.  1914.  Fol.  3 S.                                 M.        0,10
11.  Schutz  der  an  Wahrnehmung  ihrer  Rechte  behinderten  Personen.

  

1914    Fol.  14 S.                                                                                                        M.  0,20

12.  Abwicklung  von  börsenmäßigen  Zeitgeschäften  in  Waren.  1914.
  Fol. 3 S.                                                                                                                         M.  0,  10

13.  Erhaltung  von  Anwartschaften  aus  der  Krankenversicherung.  Nebst
Begründung.  1914.  Fol.  4 S.  und  2  S.                                                              M.  0,20
14.  Höchstpreise.  1914.  Fol. 4 S.                                                                           M.  0,10
15.  Sicherung  der  Leistungsfähigkeit  der  Krankenkassen.  1914.  Fol.4 S.
                                                                                                                                          M.  0,  10

16.  Wahlen nach  der  Reichsversicherungsordnung.  1914.  Fol.  2  S.         M.0,  10
17.  Kriegsversorgung  von  Zivilbeamten.  1914.  Fol.  2  S.                              M.  0,  10
18.  Einfuhrerleichterungen.  1914.  Fol.  2  S.                                                        M.0,10

 

Denkschrift  über  die  Behandlung  der  deutschen  Konsuln  in  Rußland
  und  die  Zerstörung  der  Deutschen  Botschaft  in  St.  Petersburg.
  Herausgegeben  vom  Auswärtigen  Amt.                                                 M.  0,40

 

Memorandum  concerning  the  treatment  of  German  Consuls  in
Russia  and  the  destruction  of  the  German  Embassy  in  St.  Petersburg.
  Published  by  the  Imperial  German  Foreign  Office.                         M.  0,40

 

Denkschrift  über  den  Baralong-Fall.  Herausgegeben  vom  Auswärtigen
  Amt.                                                                                                                 M.  3,  —

Deulschrift über  wirtschaftliche  Maßnahmen aus  Anlaß  des  Krieges,
nebst  zwei  Nachträgen  Reichstagsdrucksachen  Nr.  26,  29,  44).                M.  5.—
Der  dem  Reichstag  am  8.  März  1915  vorgelegte  zweite  Nachtrag
(Reichstags-Drucksache  Nr.  44)  kostet  einzeln                                                   M.  1,40.

 

Nachtrag  3  (Reichstags-Drucksache  Nr.  73)  ....  .  ....                                     M.  0,80
     "              4  „       "               "                            74)                                                       "      0,90
     "            5  (Nr.  106,  107  und  zu  107  der  Denkschrift)                                "    3,30
      "           6  (Nr.  147).                                                                                                    "     1,80
       "          7  (Nr.  162                                                                                                        "     1.—
       "           8  (Nr.  225)                                                                                                       "    1,80
        "          9 (Nr.  403)                                                                                                          "   3,60

 

Zusammenslellung  der  Anordnungen  des  Bundesrats  über
wirtschaftliche  Maßnahmen  aus  Anlaß  des  Krieges  (Reichstags-Drucksache
  Nr.  27).                                                                              M.  0,  70  (Vergriffen!)

Nachtrag  1.  (Reichstags-Drucksachen  Nr.  30)                              M.  0,  10

                   2  (  "                "                                  43)                                 "      0,60

                   3  (  "                 "                                49)                                    "      0,20
Die  Nachträge  1—3  sind  vergriffen!

                  4  (Reichstags-Drucksachen  Nr.  72)                                        "       1,10

  

                                                      -3-
        <pb n="357" />
        Carl  Heymanns  Verlag'  Berlin  M8/Mauerstraße  43.44



Nachtrag  5  (Reichstags-Drucksachen  Ar.  78)                                            M.  0,  10
      "              6  (               "                                   86)                                             "          0,50
       "             7  (               "                                 106)                                             "           1,60
       "             8  (                "                                 122)                                             "         0,20
        "           9  (               "                                   146)                                               "        2,50
         "          10  (              "                            zu=164)                                               "       0,50
         "          11  (                "                                 196)                                               "       0,70
          "        12  (            "                                       220)                                              "    1,40
             "      13  (               "                                     256)                                            "      0,60

           "         14  (             "                                     283)                                             "      1,60
            "         15  (             "                                     335)                                              "    0,60
               "      16  (             "                                     402)                                               "      5.—
              "      17  (              "                                     443)                                                 "   1,50

 

Mitteilungen  für  Preisprüfungsstellen.  Herausgegeben  von  der
volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts  für
alle  mit  dem  Prüfungswesen  befaßten  Behörden  und  Stellen.

Die  „Mitteilungen  für  Preisprüfungsstellen“  erscheinen
in  der  Regel  monatlich  zweimal.  Der  Bezugspreis  beträgt  für  den
1.  Jahrgang  (März  bis  Dezember  1916)  M.  3,—,  vom  2.  Jahrgang
ab  halbjährlich  M.  2,—.  Einzelne  Mummern  kosten  M.  0,20.

Bericht  der  Reichstags-Kommission  betr.  die  Frage  des  Unter- 



 

seebootkriegs  (Reichstags-Drucksache  Nr.  255).                 M.  0,20
Bericht  der  Reichslags-Kommission  über  Ernährungsfragen
(Reichstags-Drucksache  Nr.  192).                                             M.  1,  10

 

Bericht  der  Reichskags-Kommission  über  den  Eniwurf  eines
Kriegsgewinnsteuergesetzes  (Reichstags-Drucksache  Nr.  320).  M.  2.—

Bericht  der  Reichstags-Kommission  über  die  Feststellung  von

Kriegsschäden  im  Reichsgebiete  (Reichstags-Drucksache  Nr.384)
                                                                                                                        M 0,60

 

 

        

Zusammenstellung  der  für  die  Kriegsinvalidenfürsorge  gechaffenen

  Einrichtungen.  Herausgeg.  vom  Reichsamt  des  Innern
                                                                                                M.  0,25.  100  Stück  M.  20,—

  


Entwurf  eines  Kriegsgewinnsteuergesetzes  nebst  Begründung
(Entwürfe  von  Gesetzen  1916,  Nr.  4;  Reichstags-Drucksache  Nr.  223)
und  zwei  Nachträgen  (Entwürfe  von  Gesetzen  19  16,  Nr.  4;  Reichstags-Drucksachen
  Nr.  271;  Entwürfe  von  Gesetzen  19  16.  Nr.  4;  Reichstags-Drucksachen
  Nr.  279).                                                                                     zus.  M.  1,70

 

Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Feststellung  von  Kriegsschäden

  im  Reichsgeb  iete.  (Entwürfe  von  Gesetzen  1916,  Nr.  9;
Reichstags-Drucksache  Nr.  275.)                                                                             M.  0,50



                                                                       —  4  —
        <pb n="358" />
        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W8  /  Mauerstraße  43.44

Die  sleuerliche  Belastung  in  Deutschland  während  der  letzten

Friedensjahre  von  Dr.  Wilhelm  Gerloff,  o.  ö.  Professor  der  Staatswissenschaften
  an  der  k.  k.  Leopold-Franzens-Universität  zu  Innsbruck.
Gutachten,  dem  Staatssekretär  d.  Reichsschatzamts  erstattet.  Herausgegeben
  vom  Reichsschatzamt.                                                                      M.  4,—

  Für  den  vorliegenden  Neudruck  —  die  Stücke  des  ersten  Druckes,
der  als  Manuskriptdruck  erschienen  war,  sind  vergriffen  —,  dessen  Bezug
durch  den  Buchhandel  mit  Rücksicht  auf  die  vielen  Nachfragen  nunmehr
ermöglicht  wird,  sind  die  gesamten  statistischen  Unterlagen  nachgeprüft
und,  soweit  erforderlich,  ergänzt  und  berichtigt  worden.  Insbesondere
konnten  mehrfach,  dank  dem  Entgegenkommen  der  Bundesregierungen,
die  Zahlen  der  Voranschläge  durch  die  der  Rechnungen  ersetzt  werden.

 



Allgemeine  Literatur.

 

 

 

 

Deutsche  Reden  in  schwerer  Zeit

gehalten  von  deutschen  Hochschullehrern.
Vollständig  in  3  Leinen-Bänden                                                              M.  12,—
Jede  Rede  ist  einzeln  für                                                                      50  Pf.  käuflich.

Diese  Reden  erschließen  einen  Born,  aus  dem  immer  wieder  neuer
Mut,  neue  Kraft,  neue  Zuversicht  fließen.  Die  inneren  Werte,
die  wir  in  diesem  Kriege  gewonnen  haben,  uns  als  unverlierbares  Eigentum
  zu  erwerben,  uns  immer  wieder  daran  zu  erinnern,  daß  dieser
Kampf  den  höchsten  und  heiligsten  Gütern  unseres  Volkes  gilt,  die
tiefsten  Ursachen  dieses  Krieges  verstehen  zu  lernen:  das  sind  die  Aufgaben,
  die  diese  Reden  zu  erfüllen  haben.

Erster  Band:

Einzelpreis  des  Geschenkbandes  in  Leinen                                               M.  4.—
Einzelpreis  der  gehefteten  Feldpostausgabe                                               M.  3,20
Ulrich  v.  Wilamowitz-Moellendorff:  Krieges  Anfang.

Heft 1  Gustav  Roethe:  Wir  Deutschen  und  der  Krieg.

         2  Hans  Delbrück:  Über  den  kriegerischen  Charakter  des  deut-                                                schen
  Volkes.

          3  Otto  v.  Gierke:  Krieg  und  Kultur.

          4  Adolf  Lasson:  Deutsche  Art  und  deutsche  Bildung.

          5  Adolf  v.  Harnack:  Was  wir  schon  gewonnen  haben  und  was
                                                     wir  noch  gewinnen  müssen.

           6  Wilhelm  Kahl:  Vom  Recht  zum  Kriege  und  vom  Siegespreis.

           7  Alois  Riehl:  1813  —  Fichte  —  1914.

           8 Theodor  Kipp:  Von  der  Macht  des  Rechts.

           9  Adolf  Deißmann:  Krieg  und  Religion.

        10  Franz  v.  Liszt:  Von  der  Nibelungentreue.

         11  Max  Sering:  Die  Ursachen  und  die  weltgeschichtliche  Be-                                           deutung
  des  Krieges.



 





  





  







  





  



                                                                      —  5  —
        <pb n="359" />
        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  /Mauerstraße  43.44



Zweiter  Band:

Einzelpreis  des  Geschenkbandes  in  Leinen                                                   M.  4,—
Einzelpreis  der  gehefteten  Feldpostausgabe                                                  M.  3,20
Paul  Kaufmann:  Soziale  Fürsorge  und  deutscher  Siegeswille.

 Heft  12:  Berthold  Litzmann:  Ernst  v.  Wildenbruch  und  der  nationale
                  Gedanke.
            13:  Friedrich  Delitzsch:  Psalmworte  für  die  Gegenwart.
            14:  Wilhelm  Kahl:  Pessimismus  und  Optimismus  im  Kriege.
             15:  Reinhold  Seeberg:  Krieg  und  Kulturfortschritt.
             16:  Rudolf  Leonhard:  Amerika  während  des  Weltkrieges.
             17:  Otto  Hoetzsch:  Der  Deutschen  Kampf  im  Osten.
             18   Josef Kohler:  Der  heilige  Krieg.
             19:  Heinrich  Herkner:  Krieg  und  Volkswirtschaft.
              20:  U.  Brandl:  Byron  im  Kampf  mit  der  englischen  Politik
                                             und  die  englische  Kriegslyrik  von  heute.
              21:  Alexander  Brückner:  Der  Weltkrieg  und  die  Slawen.

Dritter  (Schluß-)  Band:

Einzelpreis  des  Geschenkbandes  in  Leinen                                                 M.  4.—
Feldpostausgabe  ist  nicht  erschienen.

                   22:  Rudolf  Stammler:  Die  Gerechtigkeit  in  der  Geschichte.

                   23:  Albrecht  Penck:  Was  wir  im  Kriege  gewonnen  und  was  wir
                                                             verloren  haben.

                  24:  Otto  Baumgarten:  Der  Krieg  und  die  Bergpredigt.

                  25:  Heinr.  Alfr.  Schmidt:  Deutschtum  und  bildende  Kunst.

                  26:  Wilhelm  Kahl:  Dreibund  —  Treubund.  Deutsche  Antwort
                                                        auf  Italiens  Verrat.

                 27:  Ernst  Troeltsch:  Der  Kulturkrieg.

                 28:  C.  F.  Lehmann-Haupt:  Der  Krieg  und  das  Deutschtum  im
                                                                      Auslande.

                 29:  Friedrich  Meinecke:  Deutsche  Kultur  und  Machtpolitik  im
                                                                   englischen  Urteil.

                30:  Max  v.  Gruber:  Krieg,  Frieden  und  Biologie.

               31  :  Ferd.  Jakob  Schmidt:  Das  heilige  Vermächtnis  unserer  ge-                                                                       fallenen
  Helden.

              32:  Wilhelm  Waldeyer:  Die  im  Weltkriege  stehenden  Völker  in
                                                           anthropologischer   Betrachtung.

             33:  Felix  v.  Luschan:  Rassen  und  Völker.

  Außerhalb  der  Bände  erschien  als  34.  Rede  vor  kurzem  noch:
Kirchner:  Über  den  Wiederaufbau  des  deutschen  Volkes  nach  dem

Weltkriege.

Die  Rede:  v.  Wilamowitz-Moellendorff:  Krieges  Anfang,
enthalten  im  ersten  Bande  der  gesammelten  Reden,  sowie  die  Rede:
Kaufmann:  Soziale  Fürsorge  und  deutscher  Siegeswille,
enthalten  im  zweiten  Bande  der  Gesamtausgabe,  sind  einzeln  in  der
Sammlung  der  deutschen  Reden  nicht  erschienen.

                                           -6-
        <pb n="360" />
        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W8/  Mauerstraße  43.44



Der  Kriegsausbruch  1914.  Thronrede  —  Kanzlerrede  —  Das
deutsche  Weißbuch  mit  allen  Anlagen  —  Telegrammwechsel  zwischen
Berlin  und  London  —  Deutschland  und  Belgien  —  Deutschland  und
Japan  —  Ansprachen  und  Proklamationen.                                             M.  1,—



 

Der  Kriegsverlauf  im  ersten  Jahre.  Zwölf  Monate  in  amtlichen
Nachrichten,  Berichten  und  Urkunden:  August  1914—  Juli  1015.

Gebunden                                                                                                               M.  10,—

Der  Kriegsverlauf  im  zweiten  Jahre.  Zwölf  Monate  in  amtlichen
Nachrichten,  Noten  und  Urkunden:  August  1915  —  Juli  1016.
(2.  Kriegsjahr.)  Gebunden                                                                                  M.  12,—

Beide  Werke,  stattliche  Bände  von  über  1100  Seiten,  beschränken
sich  nicht  wie  andere  ähnliche  Sammlungen  nur  auf  die  Wiedergabe
der  Generalstabsberichte,  der  Drahtmeldungen  des  Großen  Hauptquartiers,
  des  Österreichischen  Generalstabs,  des  Türkischen  Hauptquartiers
  und  des  W.  C.  B.,  sondern  bilden  vielmehr  eine  Zusammenfassung
  des  gesamten  amtlichen  Materials,  das  nicht  nur  für
die  Gegenwart  Interesse  hat,  sondern  für  alle  Seiten  eine  nie  versagende
  Quellensammlung  der  Geschichte  der  beiden  Kriegsjahre  ist.
In  den  geschmackvollen,  mehrfarbig  ausgestatteten  Ganzleinen-Einbänden
  gereichen  die  Werke  jeder  Bücherei  zur  Zierde  und  sind  ein
Geschenkwerk  für  jeden  Deutschen.

Der  Kriegsverlauf  in  einzelnen  Monatsheften.

Es  liegen  bereits  die  Hefte  25  (August  1916)  und  24  (September
1916)  vor.  Außer  den  amtlichen  Nachrichten  befinden  sich  im  Anhange:
  Die  Kriegserklärung  Italiens  an  Deutschland.  Der  Krieg
mit  Rumänien.  Die  Schlacht  an  der  Somme  (im  Juli).  —  Die  Rede
des  Reichskanzlers  vom  28.  September  1916.  Das  Manifest  des
Königs  von  Bulgarien.  Die  rusische  Sommeroffensive:  Kampf  um
Kowel,  Aus  den  Kämpfen  um  Baranowitschi.

 

An  das  deulsche  Volk!  Zehn  Reichstagsreden  des  Kanzlers  und  des
Schatzsekretärs  zum  Weltkrieg.  2.  Auflage  (in  Vorbereitung).        Etwa  M.2,—

Das  Büchlein  hat  ein  bedeutendes  historisches  Interesse;  der  dunkle
Abschnitt  der  Weltgeschichte  vor  der  Kriegserklärung  hat  hier  eine
helle  Beleuchtung  gefunden.

 

Zwei  Ansprachen.  Von  Graf  v.  Westarp:  Zur  Hundertjahr—
feier  Bismarcks  und:  Zum  500 jährigen  Gedenktage  des  Ein—
tritts  der  Hohenzollern  in  die  Mark.                                                            M.  1.—

Es  klingt  der  alte,  kraftvolle  Geist  aus  den  Ansprachen,  der  strenge
Geist,  der  Preußen  und  Deutschland  groß  gemacht  hat  und  sich  auch
heute  geltend  machen  darf,  da  manches  Alte  stürzen  will  und  die  Zeit
mit  uns  Riesenschritte  geht  wie  einst  mit  Fichte  und  seinen  Hörern.






                                                                       —  7  —

Staatsbürgerl.  Belehrungen  in  der  Kriegszeit.  II.  Band.  23
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        ,  



Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W  8/  Mauerstraße  43.44

Frankreich  erwache!  von  Ernst  Heinemann.  Ein  deutscher
Mahnruf.                                                                                                                     M.  1.—

Das  vorliegende  Schriftchen  bezweckt,  das  französische  Volk  aus  dem
hynotischen  Schlaf  zu  erwecken,  in  den  es  seit  einem  Vierteljahrhundert
durch  seine  Verbündeten  in  London  und  Petersburg  ver  setzt  worden  ist.
Das  Mittel,  das  diese  benutzten  für  ihre  eigenen  Zwecke,  war  die  Revancheidee
  in  Frankreich

  Die  beifallswerten  Ausführungen  des  Verfassers,  die  sich,  frei
von  Leidenschaftlichkeit,  nur  auf  Vernunftsgründe  stützen,  verdienen
weitere  Verbreitung,  die  Lektüre  des  Schriftchens  kann  daher  angelegentlichst
  empfohlen  werden.  (Jurist.  Literaturblatt.)

 

Deutschlands  Feind.  England  und  die  Vorgeschichte  des  Weltkrieges.
Von  Dr.  Heinrich  Spies.  Erste  und  zweite  Auflage.                                   M.  2,—

Auf  einer  Fülle  eigener  Anschauungen  und  Erfahrungen  baut  der
Verfasser,  einer  der  besten  Kenner  des  modernen  Englands,  seine  Darlegungen
  auf,  die  den  Machweis  erbringen,  daß  Englands  Feindschaft
gegen  Deutschland  das  geschichtlich  zu  erwartende  Ergebnis  einer  jahrhundertelangen
  Entwicklung  ist,  die  auf  Grund  einer  jahrzehntelangen
politischen  und  gesellschaftlichen  Wühlarbeit  zum  offenen  Ausdruck  kam.
Englands  Volk  und  Kultur  werden  hier  auf  Grund  vieljähriger  Beobachtungen
  in  ihren  Vorzügen  und  Schwächen  aufgedeckt.  Eine  Fülle
von  Belegen  stützen  die  Ergebnisse  dieser  Darlegungen,  Belege,  die
herausgeholt  sind  aus  dem  Anschauungskreise  des  niedrigen  Volkes
ebensowohl,  wie  aus  den  gesellschaftlichen  Mittelschichten  und  aus  den
Kreisen  der  politischen,  wissenschaftlichen  und  wirtschaftlichen  Größen
des  gesamten  Großbritanniens.

 

Deutscher  Militarismus  und  Englands  Schuld  am  Kriege.
Von  Krug  v.  Nidda,  Wirkl.  Geh.  Rat.                                                        M.  1,—

Der  schon  aus  dem  Titel  ersichtliche  sehr  aktuelle  Gegenstand  ist  in
patriotischem  Geiste  als  eine  Verteidigung  gegen  den  Verleumdungsfeldzug
  unserer  Feinde  behandelt.  Der  letzte  Teil  der  Schrift  bringt
die  belgischen  Gesandtschaftsberichte  aus  den  Jahren  1905—14  als  gewichtiges
  Beweismaterial  für  Deutschlands  Friedenspolitik  und  Englands
  Schuld.  (Darmstädter  Tagblatt.)

 

Burschenschaftliche  Bücherei.  Herausgegeben  im  Auftrage  der
Deutschen   Burschenschaft  von  Dr.  Hugo       Böttger.

In  der  Kriegszeit  sind  erschienen:
Heide,  F.:  Das  deutsche  Flugwesen  (Band  IV,  Heft  8).                      M.  0,60
Bergsträßer,  Dr.  Ludwig:  Die  Balkankrisis  (Band V,  Heft  1).              M.  0,60

Weitere  Hefte  sind  in  Vorbereitung!



                                                                       —  8  —
        <pb n="362" />
        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W8  /  Mauerstraße  43.44  





 

 

 

 

 

 

Gesetzgebung.  
Gesetzestexte.  Nr.  47:  Das  Kriegssteuergesetz.                                       M.  0,  20
Gesetzestexte.  Nr.  49:  Das  Kapitalabfindungsgesetz  vom  3.  Juli
                                               1916.                                                                         M.  0,20

 

Gesetz  über  die  Feststellung  von  Kriegsschäden  im  Reichsgebiele

  vom  3.  Juli  1916  nebst  Ausführungsbestimmungen  des
Bundesrats  vom  28.  September  1916.                                                      M.  0,  80

 



12  Monate  Kriegsnotgesetze  Sammlung  der  wichtigeren  Gesetze,
Verordnungen  und  Erlasse  für  das  Reich  und  Preußen.  (Das  erste

Kriegsjahr.)  Taschenformat.                                                             Gebunden  M.  5.—

12  Monale  Kriegsnotgesetze.  Sammlung  der  wichtigeren  Gesetze,
Verordnungen  und  Erlasse  für  das  Reich  und  Preußen.  (Das  zweite
Kriegsjahr.)  Taschenformat.                                                            Gebunden  etwa  M.  8.—

Mit  dem  Fortschreiten  des  Krieges  und  der  immer  weitergehenden
Anpassung  aller  Zweige  des  deutschen  Rechts-  und  Wirtschaftslebens
an  die  besonderen  Bedürfnisse  der  Kriegszeit  ist  die  Kriegsgesetzgebung
allgemach  ins  Ungemessene  gewachsen.  Zahllose  Ausnahmebestimmungen
der  ersten  Übergangszeit  sind  wieder  aufgehoben,  durch  andere  ersetzt,
ergänzt  oder  einschneidend  abgeändert  worden,  die  nunmehr  in  zwei  von
Grund  aus  neubearbeiteten  Sammelbänden  zusammengesetzt  sind.
Monatliche  Einzelhefte  ergänzen  die  Sammlung  und  erhalten  sie
auf  dem  laufenden.

Nach  Erscheinen  des  zweiten  Bandes  liegen  seitdem  vor:

Heft  21:  August  1916                                                              M.  1,70,  geb.  M.  2,—
Heft  22:  September  1916                                                       M.  2,—,  geb.  M.  2,40

weitere  Hefte  folgen.
Gesetze  über  die  Leistungen  für  die  bewaffnele  Macht im  Frieden.

von  E.  Wollenburg,  Rechnungsrat  im  Reichsamt  des  Innern.
                                                                                                                            Kart.  M.  3.—
Die  Friedensleistungsgesetze,  nämlich  das  Gesetz  über  Naturalleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden,  das  Gesetz  über  die
Quartierleistungen  und  das  Gesetz  über  den  Servistarif  und  die  Klasseneinteilung
  der  Orte,  sind  in  der  erschienenen  neuen  Ausgabe  ebenfalls
auf  den  neuesten  Stand  gebracht  und  mit  den  Ausführungsbestimmungen
versehen.

Das  Kriegsleistungsgesetz  vom  13.  Juli  1873  nebst  Ausführungsverordnungen
  unter  Berücksichtigung  der  bis  September
  1914  erfolgten  Änderungen  und  Ergänzungen.  Von
E.  Wollenburg,  Rechnungsrat  im  Reichsamt  des  Innern.                 Kart.  M.  1,—

 

                                                               —  9  —
23*
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        Das  Kriegsleistungsgesetz,  das  die  Heranziehung  der  Zivilbevölkerung
  und  der  Zivilbehörden  zu  Zwecken  der  kriegerischen  Macht
regelt,  wird  allen  Behörden  vom  Gemeindevorstand  aufwärts  bis  zu  den
höchsten  Behörden  ein  willkommenes  Hilfsmittel  sein.  Der  vielfach  geänderte,
  durch  zahlreiche  Vollzugsbestimmungen  ergänzte  Text  wird  hier
in  seiner  neuesten  Fassung  nach  dem  Stande  vom  September  1914
geboten.  Es  entspricht  damit  einem  von  vielen  Seiten  laut  gewordenen
Wunsche  und  wird  zur  Beseitigung  zahlreicher  Unklarheiten  und  Unsicherheiten
  beitragen.

—  Beide  Ausgaben  sind  mit  Sachregistern  versehen.  —

Die  Kriegsgesetze  für  die  Krankenversicherung.  (Heymanns

Taschengesetzsammlung.  Nachtr.  zu  Nr.  43.)  Don  Dr.  Franz  Hoffmann,

  Wirkl.  Geh.  Ober-Reg.-Rat  und  vortr.  Rat  im  Ministerium  für

Handel  und  Gewerbe.  Kart.                                                                                     M.  1,—
Aus  dem  Inhalte:

Gesetz,  betr.  Erhaltung  von  Anwartschaften  aus  der  Krankenversicherung,

vom  4.  August  1914.

Gesetz,  betr.  Sicherung  der  Leistungsfähigkeit  der  Krankenkassen,  vom

4.  August  1914.

Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  Wochenhilfe  während

des  Krieges,  vom  3.  Dezember  1914.

Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  über  Krankenversicherung

und  Wochenhilfe  während  des  Krieges  vom  28.  Januar  1915.

Gesetz,  betr.  die  Wahlen  nach  der  Reichsversicherungsordnung,  vom
4.  August  1914.

Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  über  Nachweisung,  Verrechnung
und  Zahlung  der  von  den  Krankenkassen  verausgabten  Beträge  für
Wochenhilfe  vom  5.  Dezember  1914.

Erlaß  des  Finanzministers  über  Zahlung  und  Verrechnung  der  den
Krankenkassen  vom  Reiche  zu  erstattenden  Beträge  für  die  Reichswochenhilfe
  vom  18.  Februar  1915.

2  Staats,  Völker-  u.  Verwaltungsrecht.

Das  Moratoriumsrecht  in  Belgien.  von  E.  Cohnitz,  Rechtsanwalt
  und  Notar.                                                                                                 M.  4,—

Das  Buch  bringt  Erörterungen  der  für  das  Moratorium  in  Betracht
kommenden  Gesetze  und  Verordnungen  und  nimmt  zu  einer  Reihe  der
aufgetauchten  Streitfragen  Stellung.

Der  Rechtszustand  Belgiens  nach  einjähriger  deutscher  Besetzung.
kurze.  Darstellung  mit  den  wesentlichen  Rechtsquellen.  Von  Dr.  Erwin

Hirschfeld                                                                                                                        M.  2,-        
  Einen  kurzen,  klaren  Überblick  über  den  durch  den  Krieg  geschaffenen
Rechtszustand  Belgiens  will  diese  Arbeit  gewähren

 

 

 

 

 



 

 

—  10  —

      

Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W8/Mauerstraße  43.44
        <pb n="364" />
        Carl  Heymanns  Verlag  /  Berlin  W8  /  Mauerstraße  43.44



Aus-  und  Durchfuhrverbote  der  wichtigsten  kriegführenden  und  neutralen
  Staaten  während  des  Krieges  1914/15.  Im  Auftrage  des
Handelsvertragsvereins  bearbeitet  und  zusammengestellt  von  Dr.  Franz
Benjamin  Schaeffer                                                                                             M.2,—

Erster Nachtrag zu den Aus-und Durchfuhrverboten der wichtigsten
kriegführenden  und  neutralen  Staaten  während  des  Krieges  1914/15.
Im  Auftrage  des  Handelsvertragsvereins  bearbeitet  und  zusammengestellt.
                                                                                                              M.  0,40

Für  Deutschland  ist  eine  übersichtliche  systematische  Zusammenstellung
  der  den  Ausfuhrverboten  unterworfenen  Artikel  vom  Reichsamt
des  Innern  bereits  nach  dem  Stande  vom  25.  Oktober  1915  herausgegeben
  worden;  für  das  Ausland  fehlte  sie  bisher.

Vorliegende  Schrift  mit  dem  Nachtrag  ist  in  der  Zusammenstellung
der  Durch-  und  Ausfuhrverbote  ein  nützliches  Nachschlagewerk  für  die
am  Verkehr  mit  dem  Ausland  beteiligten  Kreise  der  Geschäftswelt.



 

Handelsverbot  und  Vermögen  in  Feindesland.  Eine  neutrale
Darstellung  von  Dr.  Artur  Curti,  Zürich.                                                       M.  3,—

Die  den  gegenwärtigen  Krieg  besonders  charakterisierenden  Maßnahmen
  zur  wirtschaftlichen  Niederringung  des  Gegners  haben  den
Autor  als  Angehörigen  eines  neutralen  Landes  zu  einer  gewissenhaften
Registrierung  derselben  ohne  jede  Kritik  veranlaßt.  Dr.  Curti,  der  als
Leiter  des  Bureaus  für  Internationales  Recht  in  Zürich  über  ein  gewaltiges
  Material  von  amtlichen  Daten  verfügt,  hat  in  diesem  Werke
für  alle  jene,  welche  durch  die  vorerwähnten  Maßnahmen  betroffen
wurden  oder  zur  Vertretung  der  Interessen  solcher  Betroffenen  berufen
sein  werden,  ein  äußerst  wertvolles  und  wichtiges  Nachschlagewerk
geschaffen.  (Handelsmuseum.)

 

 

Der  Handelskrieg  von  England,  Frankreich  und  Italien  gegen

Deutschland  und  Österreich-Ungarn.  von  Dr.  Artur  Curti.
                                                                                                                           Etwa  M.  4,—

Der  Zweck  des  Werkes  ist,  in  Anlehnung  an  des  Verfassers  früheres
Buch  „Handelsverbot  und  Vermögen  in  Feindesland“  eine  Übersicht
über  die  Eingriffe  in  die  „feindlichen“  Privatrechte  auf  dem  Lande
zu  geben,  wobei  die  praktische  Seite  der  Information  zu  rascher  Orientierung
  der  Interessenten  schon  jetzt  während  des  Krieges  maßgebend  war.

 

Leitfaden  zum  Geseßz  über  vorbereitende  Maßnahmen  zur  Besteuerung
  der  Kriegsgewinne  mit  dem  Abdruck  des  Gesetzes  und  den
Ausführungsbestimmungen.  Von  Dr.  Erwin  Hirschfeld.                                 M.  0,  80

Die  Schrift  erläutert  nach  einer  allgemeinen  Einleitung  die  Begriffe
des  Mehrgewinnes  und  der  Sonderrücklage  in  selbständiger,  klarer  Darstellung.
  (Leipz.  Zeitschr.  f.  d.  Recht.)

                                           -11-
        <pb n="365" />
        Carl  Heymanns  Verlag  Berlin  W8/  Mauerstraße  43.44



Das  Gesetz  über  vorbereitende  Maßnahmen  zur  Besteuerung  der
Kriegsgewinne.  Von  St.  Moesle,  Geh.  Reg.-Rat  und  vortr.  Rat
im  Reichsschatzamt.                                                                                                 M.  1,—

Das  finanziell  und  wirtschaftlich  tief  einschneidende  Gesetz  stellt  die
Leiter  der  pflichtigen  Aktiengesellschaften,  Kommanditgesellschaften  auf
Aktien,  Gewerkschaften,  G.  m.  b.  H.s  und  eingetragenen  Genossenschaften
vor  schwierige  und  verantwortungsvolle  Aufgaben,  die  sie  im  wesentlichen
  ohne  Mitwirkung  der  Behörden  zu  bewältigen  haben.  Ein  Hilfsmittel,
  das  sich  ihnen  durch  den  Kommentar  bietet,  wird  um  so  willkommener
  sein,  als  der  Verfasser  als  Referent  des  Reichsschatzamts  zu
einer  sachkundigen  und  zuverlässigen  Auslegung  des  schwierigen  Gesetzes
  in  besonderem  Maße  berufen  ist.

 

Der  gesetzliche  Zahlungsaufschub  im  Kriege  nebst  Anhang
neuerer  und  neuester  Moratoriengesetze  des  In-  und  Auslandes.
Don  Dr.  Ludwig  Bendix,  Rechtsanwalt  in  Berlin.                                      M.  2,- 



 

Der  Wandel  des  Völkerrechls.  von  Dr.  Conr.  Bornhak,
Universitätsprofessor  in  Berlin.                                                                           M.  2,—

Der  Verfasser  beschäftigt  sich  mit  den  sogenannten  Völkerrechtsbrüchen,
  die  der  Weltkrieg  bisher  im  Gefolge  gehabt,  und  mit  den
Wandlungen,  die  das  Völkerrecht  dadurch  erleben  mußte.  (Das  Recht.)

 

Deutsches  Kriegszustandsrecht  von  Dr.  Karl  Strupp.  (Heymanns
  Taschengesetzsammlung,  87.  Bd.)                                               Geb.  M.  4,—

Das  Werk,  das  alle  für  das  deutsche  Kriegszustandsrecht  in  Betracht
kommenden  Gesetzesbestimmungen  enthält,  darunter  namentlich  das
preußische  Belagerungszustandsgesetz  und  das  bayerische
Gesetz  über  den  Kriegszustand,  bietet  einen  sehr  ins  einzelne
gehenden,  außerordentlich  gründlichen  Kommentar  der  Bestimmungen
des  jetzt  geltenden  Ausnahmerechts,  der  über  alle  irgend  wissenswerten
Punkte  unterrichtet.  (Frankfurter  Zeitung.)

 

Deutsches  Landkriegsrecht,  von  Dr.  Heinrich  Pohl,  a.  o.  Professor
  der  Rechte  in  Greifswald.  Quellensammlung  mit  Sachregister    

                                                                                                                              Kart.  M.  1,50

 

Deutsches  Seekriegsrecht,  von  Dr.  Heinrich  Pohl,  a.  o.  Professor
der  Rechte  in  Greifswald  Quellensammlung    mit  Sachregister    

                                                                                                                                 Kart.  M.  2.—



                                                                  —  12  —
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        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  M8/  Mauerstraße  43.44.

  

Das  Englische  Prisenrecht  in  seiner  neuesten  Gestalt  unter  besonderer
  Berücksichtigung  der  seit  August  1914  erlassenen  Gesetze
und  gefällten  Entscheidungen  der  Prisengerichte  Englands  und  der
Britischen  Überseebesitzungen  und  Protektorate.  Von  Dr.  Charles

Henry  Huberich,  ehem.  ord.  Prof.  der  Rechte  an  der  Stanford
Universität  (Kalifornien),  Mitgl.  d.  Anwaltschaft  d.  Obersten-Bundesgerichtes
  d.  Vereinigten  Staaten  v.  Amerika.  Herausgegeben  im

Auftrage  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.                        M.  4,—

 

Staats-  und  Volkswirtschaft.

Die  Erhaltung  und  Mehrung  der  deutschen  Volkskraft    Die
soeben  erschienene  Schrift  12  der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  enthält
  den  Verhandlungsbericht  der  8.  Konferenz  der  Zentralstelle.        M.7,—
D.  „DOoigtländische  Anzeiger  u.  Tageblatt“  schreibt:  Vierzehn
Vorträge,  die  den  Weltkrieg  und  die  Volkskraft,  die  Mehrung  und  Kräftigung
  des  Nachwuchses,  den  Schutz  der  Volksgesundheit  und  die
Hebung  der  Rasse  betreffen,  sind  zum  Teil  von  verschiedenen  Seiten
behandelt  und  eine  ausführliche  Aussprache  über  die  einzelnen  Verhandlungsgebiete
  sind  in  der  Schrift  zum  Abdruck  gelangt.

Verkehr  mit  Kartoffeln,  Gemüse,  Obst  und  Hülsenfrüchken.
Von  Dr.  Hessel,  Bürgermeister  in  Osterode  a.  H.                            Etwa  M.  1,50

Die  Sammlung  soll  sowohl  ein  Wegweiser  für  die  Behörden  und
Amtsstellen  wie  auch  für  die  auf  dem  Gebiete  des  Kartoffel-,  Obstund
  Gemüsehandels  zahllosen  großen  und  kleinen  Existenzen  sein,  für
die  es  ganz  unmöglich  ist,  sich  durch  das  Labyrinth  der  in  Betracht
kommenden  gesetzlichen  Vorschriften  durchzufinden.  Die  Zusammenstellung
  gibt  eine  lückenlose  übersichtliche  Darstellung  der  zahlreichen
zerstreut  veröffentlichten  Vorschriften.

Mieter  und  Vermieter,  Grundstücks-  und  Hypolhekenwesen

während  des  Krieges.  von  Max  Dieske,  Generalsekretär  des
Zentralverbandes  der  Haus-  und  Grundbesitzer-Vereine  Deutschlands
E.  V.  —  Darstellung  der  rechtlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse
für  die  Praxis  der  Gemeindeverwaltungen,  Haus-  und  Grundbesitzer,
Hypothekeninstitute  usw.                                                                                       M.  1,—

Städtische  Siedlungspolifik  nach  dem  Kriege.  von  Fritz  Beuster,
Stadtbaurat  a.  D.  —  Ein  Programm  organisatorischer,  finanzieller  und
gesetzgeberischer  Maßnahmen  in  Reich,  Staat  und  Kommune.             M.  1.—

Welche  Umstände  verteuern  das  städtische  Bauland?  von
Dr.  J.  V.  Bredt,  a.  o.  Prof.  der  Rechte,  M.  d.  A.  Referat  für  die
Immobiliarkredit-Kommission.                                                                                  M.  1,50

Inhalt:  Vorbemerkung  —  Die  Herrichtung  des  Baugeländes  —
Wert  und  Preis  des  fertigen  Baugeländes  —  Die  Gestaltung  des  Wertes
—  Die  Gestaltung  des  Preises  —  Schlußzusammenfassung.

  


 

 

 

 

 

 

 

                                                                     —  13  —
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        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W  8/  Mauerstraße  43.44



Die  Bedeutung  eines  Stickskoffmonopols  für  Deutschland  von
Dr.  Alfredo  Hartwig.                                                                                      M.  1,—

Die  vorliegende  kleine  Schrift  will  keinen  Anspruch  darauf  erheben,
eine  wissenschaftliche  Abhandlung  zu  sein,  sondern  nur  in  allgemein
verständlicher  Form  auf  die  Bedeutung  der  chilenischen  Salpeterindustrie
und  ihre  mannigfachen  Beziehungen  zu  den  verschiedenen  Zweigen  des
deutschen  Wirtschaftslebens  hinweisen.  Die  Broschüre  dürfte  jedem,

der  sich  ein  klares  Bild  von  der  Bedeutung  der  Salpeterindustrie  Chiles

zum  deutschen  Handel  machen  will,  sehr  erwünscht  sein.

Die  deutsche  Industrie  im  Kriege  1914/15.  Von  Dr.  Otto
Brandt.                                                                                              M.  5,—,  geb.  M.  6,—

Trotz  der  Fülle  der  Kriegsliteratur  hat  uns  bisher  ein  Buch  gefehlt,
in  dem  die  Einflüsse  des  Weltkrieges  1914/15  auf  die  deutsche  Volkswirtschaft,
  besonders  auf  die  deutsche  Industrie  dargestellt  werden.
Einzelheiten  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  sind  vielfach  behandelt
worden,  aber  eine,  umfassende,  alle  beachtenswerten  Punkte  berücksichtigende
  Beschreibung  der  deutschen  Industrie  im  Kriege  1914/15
besaßen  wir  noch  nicht.  Diese  Lücke  füllt  das  Buch  von  dem  Geschäftsführer
  der  Düsseldorfer  Handelskammer  aus.  Es  sammelt  den  gewaltigen
Stoff  der  zahlreichen  neuen  Erscheinungen  des  Krieges,  die  einen  Ein- 



fluß  auf  die  Industrie  ausüben,  ordnet  ihn  unter  einheitliche  große

Gesichtspunkte,  stellt  so  die  einzelnen  Ereignisse,  Gesetze  und  Handlungen
für  und  gegen  die  Industrie  in  den  großen  Zusammenhan,  in  dem  sie
erst  recht  verständlich  werden,  und  beurteilt  sie  mit  maßvoller  Ruhe  und
Vorsicht  die  eine  Zeit  verlangt,  in  der  sich  die  Verhältnisse  schnell  und
überraschend  ändern  und  in  der  eine  ebenso  schnelle  Anpassung  der
Industrie  erfordert  wird.

Die  Wollweberei  u nd  die  wirtschaftliche  Annäherung  zwischen

Deutschland  und  Österreich-Ungarn.  von  Fritz  Abelsdorff,  Mitglied

  des  Fachausschusses  für  die  Textilindustrie  bei  der  Handelskammer

  zu  Berlin.                                                                                                    M.  1,—

Die  Schrift  beansprucht,  das  Ergebnis  einer  völlig  parteilosen  Würdigung

  aller  hierhergehörigen  Tatsachen  zu  sein  und  will  festen  Boden

für  künftige  Erörterungen  auf  dem  behandelten  Sondergebiete  schaffen.
(Zeitschrift  f.  d.  gesamte  Textil-Industrie.)

Ein  Zoll-  und  Wirtschaftsverband  zwischen  dem  Deutschen  Reich

und  Österreich-Ungarn.  von  Prof.  Dr.  Rudolf  Kobatsch.                            M.  1,80
Diese  von  der  Deutschen  Weltwirtschaftlichen  Gesellschaft  herausgegebene
  Veröffentlichung  gibt  eine  zusammenfassende  und  übersichtliche
Darstellung  aller  zu  diesem  jetzt  wichtigsten  wirtschaftspolitischen  Problem
geäußerten  Meinungen  sowohl  in  allgemeiner  staatspolitischer  als  auch
insbesondere  in  wirtschaftlicher  Hinsicht  und  begründet  ausführlich  das
Programm  des  Östterreichisch-deutschen  Wirtschaftsverbandes.  Von
besonderem  Werte  ist  es,  daß  dieser  Veröffentlichung  eine  Übersicht  der
einschlägigen  Literatur  beigegeben  ist.  
(Wochenschrift  d.  Niederösterr.  Gewerbe-Vereins.)

 

 

                                                                       -14-
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        Carl  Haymanns  Verlag/  Berlin  W  8/Mauerstraße  43.44

Handelsverträge  und  Meistbegünstigung.  von  Dr.  Heinz  Horstmann.
                                                                                                                         M. 5,-Die

  Arbeit  schildert  zuerst  die  Handelsverträge  des  Deutschen  Reiches
mit  den  verschiedenen  Staaten,  insbesondere  die  Meistbegünstigungsverträge.
  Den  größten  Teil  der  Schrift  nimmt  eine  statistische  Zusammenstellung
  ein,  die  diejenigen  Warengruppen  nachweist,  bei  denen
die  Zollnachlässe  zum  größten  Teil  Meistbegünstigungsstaaten  zugute
kommen.  Ein  Schlußkapitel  befaßt  sich  mit  der  Zukunft  unserer  Handelspolitik.
  (Münchener  Neueste  Nachrichten.)

Die  polnische  Frage.  von  Dr.  Adolf  Grabowsky.  2.  Auflage.                   M.2,  —

Prof.  Dr.  Schiemann  schreibt  in  der  „Deutschen  Politik“:  Es  bietet
das  Beste,  was  bisher  über  das  polnische  und  litauische  Judentum
veröffentlicht  worden  ist,  dessen  Bedeutung  für  eine  richtige  Wertung
der  wirtschaftlichen  und  politischen  Verhältnisse  von  Kongreß-Polen  mit
überlegener  Klarheit  dargelegt  wird.  Auch  die  Gedanken  des  Verfassers
  zur  „Lösung  der  Polenfrage“  verdienen  namentlich  in  ihrem
kritischen  Teil  alle  Beachtung.

Die  Judenfrage  als  wissenschaftliches  und  politisches  Problem.  Von
Sigbert  Feuchtwanger.                                                                                           M.  2,—
Die  Judenfrage,  namentlich  soweit  es  sich  um  den  Osten  Europas
handelt,  ist  durch  den  Weltkrieg  eine  brennende  geworden.  Unter  der
großen  Masse  von  Schriften,  die  sich  mit  diesem  Problem  beschäftigen,
nimmt  Feuchtwangers  Buch  eine  besondere  Stellung  ein  durch  die
Gründlichkeit,  mit  der  der  Verfasser  sich  in  die  Geschichte,  Wissenschaft
und  Politik  der  Juden  vertieft.  Auch  dem  Verhältnis  des  Deutschtums
zum  Judentum  ist  ein  umfangreiches  Kapitel  gewidmet.  Sorgfältige
Quellenangaben  erhöhen  den  Wert  des  Buches.  (Der  Gesellige.)

Krieg.  Wohnungsfrage  und  Realkredit.  Vortrag,  gehalten  auf
der  2.  Generalversammlung  des  Groß-Berliner  Vereins  für  Kleinwohnungswesen
  von  Staatssekretär  a.  D.  Wirkl.  Geh.  Rat  Dr.  Dernburg.
                                                                                                                          M.  1,—



 

 

 

 

Kriegsfürsorge  und  Kriegswohlfahrtspflege.  

 

Fürsorgegesetzgebung  für  das  Heer,  die  Marine  und  die

Schutztruppen.  von  E.  Wollenburg,  Rechnungsrat  im  Reichsamt
des  Innern.                                                                                                 Kart.  M.  3,—

Die  Fürsorgegesetzgebung  für  das  Heer,  die  Marine  und  die
Schutztruppe  enthält  eine  lückenlose  Zusammenstellung  der  gesetzlichen
Fürsorgemaßnahmen  für  alle  in  irgendeiner  Weise  in  den  Diensten
des  Reichsheers,  der  Marine  und  der  Schutztruppe  befindlichen
Personen  und  ist  somit  für  diese  und  für  die  ausführenden  Behörden
ein  nützliches  Nachschlagewerk.

      

                                                                    –—  15  —
        <pb n="369" />
        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W8/  Mauerstraße  43.44.



Kriegsverordnungen  zur  Invaliden-  und  Hinkerbliebenenversicherung
  und  das  Gesetz  betreffend  Renten  in  der  Invalidenversicherung

  vom  12.  Juni  1916.  von  H.  Hanow,  Senatspräsident
  im  Reichsversicherungsamt,  und  Dr.  R.  Lehmann,  Geh.  Ober-Reg.-Rat.
                                                                                                                  M.  1,60

Zur  Abbilfe  wirtschaftlicher  Schäden  hat  der  Bundesrat  für  die  Invaliden-
  und  Hinterbliebenenversicherung  drei  Verordnungen  erlassen,
die  durch  den  Krieg  bedingt  und  vorübergehend  Geltung  haben.  Dagegen
  hat  das  Gesetz  betr.  Renten  in  der  Invalidenversicherung  vom
12.  Juni  1916  Vorschriften  des  4.  Buches  der  RVO.  geändert:  Es
liegt  damit  die  erste  Novelle  zur  RVO.  vor.

 

Das  Kriegshinterbliebenenversorgungsrecht.  Systematische  Darstellung.
  Von  Richard  Holz,  Erstem  Beigeordneten  der  Stadt  Elberfeld,
  Hauptm.  d.  Res.,  z.  Z.  Abteilungsvorstand  der  stellvertr.  Intendantur
  des  XIX.  Armeekorps.                                                    M.  5,—,  geb.  M.  4.—

Auf  die  jetzt  im  Mittelpunkt  unseres  sozialen  Lebens  stehende
Frage:  „Wie  sorgt  das  deutsche  Volk  für  die  Hinterbliebenen  unserer
Krieger?  antwortet  der  Herausgeber  obigen  Buches  in  systematischer
Weise  und  spricht  dabei  nur  von  der  Fürsorge  für  die  Hinterbliebenen
  des  Reichsheeres,  weil  die  darüber  erlassenen  Bestimmungen
  auf  die  Hinterbliebenen  der  Angehörigen  der  Marine  und
der  Schutztruppen  entsprechende  Anwendung  finden.

 

Frauenerwerb  und  Kriegswitwe.  u.  Heft  des  Arbeitsausschusses

der  Kriegerwitwen-  und  Waisenfürsorge.                                                          M.  0,50

Das  erste  Heft  gilt  der  Berufsfrage  der  Kriegshinterbliebenen:
  Berufsberatung,  Erwerbsmöglichkeiten  für  Kriegswitwen  im
Großbetrieb,  Handwerk  und  Hausgewerbe  und  dem  Schutz  vor  Rentenlohndruck
  namentlich  auch  in  der  Heimarbeit.

 

Aus  der  Praxis  der  Kriegshinterbliebenenfürsorge.  2.  Heft
des  Arbeitsausschusses  der  Kriegerwitwen-  und  Waisenfürsorge.
                                                                                                                                    M.1,—
Das  zweite  Heft  enthält  Darstellungen  örtlicher  Fürsorgeeinrichtungen.


Zur  Theorie  und  Praxis  der  Kriegshinterbliebenenfürsorge.

3.  Heft  des  Arbeitsausschusses  der  Kriegswitwen-  und  Waisenfürsorge.
                                                                                                                                     M.  1,60

Das  Buch  ist  von  übersichtlicher  Klarheit  und  hält,  was  der  Titel
verspricht;  wer  den  Inhalt  in  sich  ausgenommen  hat,  weiß,  um  was  es
sich  handelt.  Er  hat  an  der  Hand  des  Vorsitzenden  des  Hauptausschusses
der  Kriegerwitwen-  und  Waisenfürsorge,  des  Mannheimer  Bürgermeisters
  von  Hollander,  den  Unterschied  zwischen  Kriegsfürsorge

 

                                                            —  16  —
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        Carl  Heymanns  Verlag/  Berlin  W  8/  Mauerstraße  43.44

und  Armenpflege  durchdacht,  und  die  Beziehungen  zwischen  Kriegsfürsorge
  und  Sozialpolitik  unter  Leitung  des  Vorsitzenden  des
Arbeitsausschusses,  Prof.  E.  Francke,  untersucht.  Damit  ist  eine  theoretische
  Grundlage  gewonnen,  die  es  dem  Leser  ermöglicht,  Ziel  und
Wege  zu  beurteilen.  In  die  praktische  Tätigkeit  führt  uns  der  Bericht
der  Geschäftsführerin,  Helene  Simon.

Der  Anhang  ist  eine  Sammlung  wichtiger  Eingaben  und  amtlicher
Verfügungen,  sowie  ein  Verzeichnis  der  einschlägigen  Literatur  und
der  Organisationen  und  Fürsorgestellen  für  Kriegshinterbliebene.

(Kölnische  Volkszeitung.)

Landfrage  und  Kriegswitwe.  Heft  4  des  Arbeitsausschusses  der
Kriegerwitwen-  und  Waisenfürsorge.                                                                      M.  1,20

Die  Behandlung  der  Landfrage  in  ihrer  Beziehung  zur  Schicksalsgestaltung
  der  Kriegswitwen  und  -waisen  wurde  mit  zwingender  Notwendigkeit
  eine  Aufgabe  der  Kriegshinterbliebenenfürsorge.  Es  gilt,
den  Witwen  ländliche  Heimstätten  zu  erwirken,  die  ihre  und  ihrer
Kinder  dauernde  Bodenständigkeit  sichern.

Organisations-  und  Pflichtfragen  zur  Ansiedlung  der  Kriegsinvaliden

  und  zur  Schaffung  von  Kriegerheimstätten.  von
Alfred  Meyer,  Ober-Reg.-Rat  zu  Frankfurt  a.  d.  O.                                   M.  0,50

Der  20  Druckseiten  füllende  Aufsatz  war  in  der  Zeitschrift  „Um
Grund  und  Boden“  (Carl  Heymanns  Verlag)  veröffentlicht  und  ist
als  Sonderabdruck  erschienen.  Er  beschäftigt  sich  mit  der  viel  erörterten
Frage  der  Ansiedlung  der  Kriegsversehrten  hauptsächlich  nach  drei
Richtungen  hin:  Inwieweit  ist  eine  staatliche  Pflicht  zur  Ansiedlung
anzuerkennen?  Die  zweite  Frage  erörtert  die  Ansiedlungs-Organi---sation,
  die  dritte  Hauptfrage  betrifft  die  Rechtsform  der  Siedlungsgüter.


Verfasser  verfolgt  den  Zweck,  den  Leser  über  den  schwierigen  Stoff
in  gemeinverständlicher  Form  zu  unterrichten  und  dadurch  seine  Teilnahme
  zu  erwecken.  Diesen  Zweck  hat  er  gut  erreicht.

(Preuß.  Verwaltungsblatt.)

 

 

 

Praktische  Durchführung  von  Massenspeisungen.  Außerordentliche
Tagung  der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  und  des  Zentralvereins
für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen  im  Juli  1916.                               M.  3,  —

Die  vorliegende  Schrift  enthält  eine  reiche  Fülle  an  praktischen  Erfahrungen
  und  wertvollen  Ratschlägen.  Es  wird  überall  da  ein  unentbehrliches
  Handbuch  sein,  wo  man  an  die  Einführung  von  Massenspeisungen
  denkt.

Die  Kriegshilfe  in  Deutschland.  von  Dr.  Felix  Clauß.                                 M.  1,—

Der  Begriff  der  Kriegshilfe  ist  im  weitesten  Sinne  gefaßt.  Nicht
nur  die  Fürsorge  für  die  Kriegsteilnehmer  selbst,  ihre  Angehörigen  und
ihre  Hinterbliebenen,  für  die  Geflüchteten  und  die  Arbeitslosen  wird



                                                                                —  17  —
        <pb n="371" />
        Carl  Heymanns  Verlag  Berlin  W8/Mauerstraße  43.44

behandelt,  sondern  auch  der  Fortführung  sozialer  Friedensaufgaben
  wird  gedacht  und  die  wirtschaftliche  Mobilmachung
kurz  erörtert.  Die  Einleitung  hebt  mit  Recht  die  Bedeutung  unserer
Sozialpolitik  für  Kriegstüchtigkeit  und  Siegeszuversicht  hervor,  das
Schlußwort  erhofft  von  den  Organisationen  zur  Hilfe  und  zum  Schutz,
die  in  der  Not  der  Zeit  gelungen  sind,  bleibenden  Gewinn  für  unsere
Zukunft.  (Preuß.  Verwaltungsblatt.)

Deutsche  Volksernährung  und  Volksernährungspolitik  im  Kriege.

Von  Dr.  jur.  et  phil.  Hermann  Schumacher.

Unter  diesem  Titel  läßt  der  Bonner  Nationalökonom  Prof.  Dr.
Hermann  Schumacher  soeben  ein  Buch  erscheinen,  das  die  wichtigsten
und  entscheidenden  Fragen  unserer  Volksversorgung  im  Kriege  vom

 

volkswirtschaftlichen  Standpunkte  aus  behandelt.  (Bonner  Zeitung.)

 

Kriegsschundliteratur.  (Flugschrift  der  Zentralstelle  zur  Bekämpfung

  der  Schundliteratur  in  Berlin.)  Von  Paul  Samuleit.
                                                                                                                                       M.1,—

Amtsrichter  Dr.  Alb.  Hellwig  schreibt  im  Juristischen  Literaturblatt
  u.  a.:  Die  Veröffentlichung  dieses  im  März  1916  gehaltenen

Vortrages  ist  mit  Freuden  zu  begrüßen..  Es  wird  auf  diese  Weise

auch  weiten  Kreisen,  die  sich  für  die  Frage  interessieren  oder  doch  interessieren
  sollten,  die  aber  nicht  Zeit  genug  haben,  sich  mühsam  in  das
Problem  zu  vertiefen,  Gelegenheit  gegeben,  sich  in  zuverlässiger  Weise
über  die  Hauptseiten  der  Frage  zu  unterrichten.  Wertvoll  ist  der  Abdruck
und  die  kritische  Besprechung  verschiedener  einschlägiger  Erlasse  von
Stellvertr.  Generalkommandos.
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